Nr. 2018. Samstag, den 24. August. ee Erscheint täglich und zwar an Werktagen Mittags 12 Uhr, an Sonntagen, in der Frühe. Preis in Vonn und Umgegend monatlich 50 Pig. fre ins Haus. = Abonnement M..50 vierteljährlich ohne Zustellgebähr, M..00 mit Zustellgebähr. Druck und Verlag der Actien=Gesellschaft.„Veneral=Anzeiger für Bonn und Umgegend. Für die Redaction verantwortlich: Hermann Rokshoven in Bonn. Expedition: Bahnhofstraße 7 und 2 in Vonn. Anzeigen=Annahme: größere Anzeigen 2 bis Abends vorher 6 Uhr, kleinere bis Kerss Geuteral=Astzeiler für Bonn Der Druck des General=Anzeigers beginn: jeden Morgen um 10 Uhr— Jedermann hat Zutritt. Siebenter Jahrgang. und Umgegend. Jede politische, sociale und religlöse Tendenz oder Erörterung ist abselut ausgeschlossen. (9 1 unseres Statuts.) aus dem Verbreitungsbezirk „Anzeigers 10 Pfg. pro oder deren Raum. Swärts: 20 Bfo. pre ren Raum. Anzeigen des General= Anzeige siebenspaltige Petikzelle Anzeigen, von Auswär stebenspaltige Petitzeile oder deren Reklamen 30 Pfg. pre Texizelle. Alle lokalen Anzeigen werden bei vorheriger Baarzahlung für smal das 4temel frei ausgenommen. Kleine lokale Inserate bis zu 10 Zeilen kosten nur 5 Pfg. pro Zeile und das Stemal frei, wenn vorher baar bezahlt wird. Wbohnungs=Anzeiger 50 Pfe. pro Zelle und Monat. Telephon Nr. 66. Die Filiale Hohestrasss 129, KOEN a. KH., wurde eröffnet am 7. Februar 1895. 505,4100 500/00s Reclame-Zettel, Preislisten u. s. w. sind vom 7. Februar bis 15. August 1895 durch die Rheinprovinz und Deutschland versandt worden, damit unsere Firma bekannt werde. Reclamen werden Anfangs September versandt. Branustatter! Breitestrasse#A Breitestrasse 38, 40. Der jährliche Verkauf unserer Weine etc. in Flaschen beträgt in Holland mehr als Pimhen Mat-Kr Unsere Weine etc. sind rein und Nusserst billig. Wir empfehlen unsere Offerten einer gefl. 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August ging zwor nur mit kleinen Plänkeleien hin, aber um 4 Uhr Nachmittags begann das Fort St. Julien bedenklich an zu brummen und, noch unterstützt von Feldbatterien, die preußische Aufstellung unaufhörlich zu beschießen. Aber 1000 Schritt vor den von der Infanterie besetzten Dörfern fuhren in rasender Eile zehn preußische Batterien auf und brachten die feindliche Artillerie zum Schweigen; auch die vorgehende französische Infanterie kam ins Stocken. Doch gegen Abend brachen dichte feindliche Schützenschwärme, gefolgt von starken Colonnen, gegen Noisseville und die südlich davon gelegene Brauerei vor; trotz löwenmuthiger Tapferkeit der Vertheidiger von den Grenadier=Regimentern Kronprinz Nr. 4 gingen beide Oertlichkeiten verloren: auch Seroigny und Poir wurden heftig angegriffen, aber behauptet. Darüber war die Dunkelheit hereingebrochen und hatte dem Kampfe scheinbar ein Ende gemacht, da plötzlich um 9 Uhr Abends drang eine starke Masse, aus dem Dunkel hervortretend, in Seroigny ein; eine ganze französische Division war es, die sich mit dem Bajonet auf die preußische Besatzung warf; in den Dorfstraßen wogte ein heftiges Handgemenge, in dem viele Officiere und Mannschaften durch Bajonetstiche verwundet werden. Die Preußen mußten der Uebermacht weichen, aber verstärkt schlugen sie den Feind wieder aus dem Dorfe heraus und behaupieten es. Auch bei und in Failly hatte Abends noch ein heißer Kampf getobt, aber die Ostpreußen, unterstützt durch Landwehr der 3. ReserveDivision, schickten den Angreifer mit blutigen Köpfen beim. Wenn nun auch im Allgemeinen die Stellung von den Preußen behauptet war, so bildete doch das von den Franzosen besetzte Noisseville eine drohende Gefahr. General von Manteuffel befahl deshalb am Morgen des 1. September, das Dorf, koste es, was es wolle, wiederzuerobern. Noch lag der herbstliche Morgennebel über dem Gefilde, da entbrannte hier von Neuem ein heißer Kampf, der von den Franzosen mit um so größerer Energie geführt wurde, als Bazaine die Absicht des Durchbruchs noch nicht aufgegeben hatte. Hin und her wogte das Gefecht mit wechselnden Erfolgen auf beiden Seiten; aber dank der Unterstützung, die das 1. Corps noch durch Truppen des 7. und ., sowie der 3. Reserve=Division erhielt, gerieth der feindliche Angriff immer mehr ins Stocken, wozu wesentlich auch eine zusammenhängende Linie von 114 Geschützen, die schließlich aufgefahren wurde, beitrug. Um Mittag wich Bazaine mit seinen Truppen unter die Mauern der Festung zurück; keinen Fuß breit Erde gewann es ihm, das grause Menschenopfer. Die Ostpreußen aber hatten sich besonders auch in den Abendund Nachtkämpfen wahrhaft würdig ihrer Bäter gezeigt, Einzelkämpfen, wo Intelligenz, Festigkeit und Zähigkeit der Führer bis zum Lientenant und Unterofficier herab, wo die Tapferkeit des Soldaten allein die Entscheidung brachte. Die alten ehrwürdigen Fahnen der alten ostpreußischen Regimenter sahen nun leuchtende Heldenthaten geschehen, deren eine wenigstens wir hier erwähnen wollen. Die Fahnenstange des 2. Bataillons des 2. Oftpreußischen Grenadier=Regiments Nr. 3 wurde in der Hand des Trägers, des Sergeanten Rautenburg, durch einen Schuß in zwei Stücke zersplittert, er selbst sank schwer getroffen zu Boden. Doch der Brave raftte sich wieder auf, und nur an die Rettung des theuren Paniers denkend, löste er die Fahnenbänder von der Stange, barg sie auf seiner Brust, und nun die beiden Stücke der Stange als Krücken benutzend, schleppte er sich mühsam fort und ruhte nicht eher, als bis er das Feldzeichen in Sicherheit wußte. 36,000 Preußen hatten 137,000 Franzosen am 31. August gegenüber gestanden und deunoch der Uebermacht Stand gehalten. Viel Blut war auch hier geflossen; der preußische Verlust betrug 3400 Mann, darunter 126 Officiere, er traf vorzugsweise das 1. Corps mit 90 Officieren, 2202 Mann, das auf diese beiden Kampfestage mit gerechtem Stolz zurückblicken kann. Und während hier Bazaine mit seiner Armee nunmehr in ziemlich hoffnungslose Gefangenhaltung nach Metz zurückkehrte, vollzog sich am selben Tage, am 1. September, die Vernichtung des anderen feindlichen Hecres bei Sedan. Briefkasten des General-Anzeigers. Wilhelm Kr. bittet, ihm einige Fremdwörter, die ihm in letzter Zeit beim Lesen von Zeitungen aufgefallen find und die er sich nicht erklären kann, zu verdeutschen, nämlich: Phytotopologie, Kassiber, Epilog, Quisquilien und solar. Antwort: Phytotopologie ist die Lehre vom Standort der Pflanzen; Kassider ist ein hebräisch=deutsches Wort, entstellt aus dem hebrätschen Kessubah(von Kethuba, das Geschriebene) und bedeutet in der Gaunersprache einen meist in Zeichenschrift angesertigten Brief: Epilog ist so viel wie Nachwort; Quisquilien sind unnütze, schlechte Sachen, Lumpereien 2c. und solar braucht man von Dingen, die zur Sonne(vol) gehören oder dieselbe betreffen. „Erato“. Was ein Ahornblatt in der Blumensprache bedeutet?— Es sagt: Dein gold'nes Haar— es locket sich; Wie sonderbar,— es lockt auch mich. Quälgeist. Natürlich kann„Nieres“ ebenso gut für Werner wie für Reiner gesagt werden, wie z. B.„Bina“ für Sabina und für Jacobina gebraucht werden kann: hier in unserer Gegend denkt aber Jeder, der den Namen Nieres oder Neeres hört, vorab an Reiner und nicht an Werner. Ein anderes plattdeutsches Wort für Werner ist uns nicht bekannt. Beethoven=Monument. Der Briefkasten=Onkel hat jetzt über die Gründe der Nichtgenehmigung der Aufstellung des Monuments auf dem Münsterplatz Näheres ermittelt. Die Aufklärung ist ihm aus dem Leserkreise zugegangen und theilt er solche mit, ohne für die absolute Richtigkeit derselben einstehen zu können. In den hinterlassenen Auszeichnungen des bekannten Architecten Hundeshagen findet sich die Notiz,„die preußische Regierung schlug es ab, die Errichtung des Denkmals eines Privatmannes(wie Beethoven) auf einem öffentlichen Platze zu genehmigen, da solche Plätze nur für Denkmale von Kriegshelden bestimmt seien." Dabei heißt es dann noch, daß Schlegel als Vorsitzender des Denkmal=Comité's abdankte. Es ist wohl anzunehmen, daß diese Mittheilung zutreffend ist, de die politische Richtung in den letzten Jahren der Regierung Friedrich Wilhelm III. solche Vorkommnisse erklärlich finden läßt. Zudem war Hundeshagen als bedeutender künstlerischer Berather des Comité's über die internen Angelegenheiten desselben wohl unterrichtet. Gertrud W.... mann. Ein einsaches Mittel. Ihre Kleiderbürsten rein zu halten, besteht darin, daß man sie an Papier reibt, welches um eine scharfe Ecke herum gelegt ist. Man reibt so lange, bis das Papier rein bleibt. Hugo Fl. Schreiben Sie Ihrer„lieben Base“ folgendes Verschen von K. Speckbacher in's Album: Wenn im Garten schöne Blümlein sprießen, Pflanzt man doch auch Rüben ein: Die Maria zu des Meisters Füßen Soll zugleich die Martha sein! Mag Dein Herz für„Ideale“ pochen— Lerne, Mädchen, näh'n, auch stricken, kochen! Ja, das wird sie schon verstehn. „Lernende“ in N. 1) Um das Fleisch der Fische weiß und ölätterig zu machen, schreckt man sie, wenn sie gar und noch im vollen Wallen sind, mit einer halben Tasse Wasser ab. Das ist doch einfach genug. 2) Fast alle Süßwasserfische werden mit siedendem Wasser aufgesetzt; dagegen müssen Seefische langsam kochen, da sie sonst leicht aufreißen. Madeleine. Weshalb sollte man denn nicht auch Artischoken einmachen können, wie jedes andere Gemüse? Man verfährt dabei wie folgt: Nachdem man den Boden der frischen Artischoken abgeschält hat, kocht man sie in Salzwasser so lange, dis man die inneren Blätter und Staubsäden herausnehmen kann. Wenn das geschehen, wäscht man sie ab und dünstet sle in Wasser mit ein wenig Eltronensaft und Salz halbweich. Dann legt man sie mit ihrem Saft in Büchsen, löthet dieselben zu und läßt je eine Literdüchse eine Stunde kochen. Andreas N. in F. Die Jäger gebrauchen das Wort„schmal“ von hohem Haarwild manchmal statt schlecht, gering. Dementsprechend die Zusammensetzungen Schmaldock, Schmalgais oder Schmalreh, Bezeichnungen für einen jungen Rehbock bezw. eine Gais von dem Zeitpunkt an sind, wo sie nicht mehr als Kitze betrachtet werden, bis zur nächsten Brunstzeit, also für das zweite Lebensjahr. Ebenso heißt der junge Hirsch bei Elch=, Roth= und Damwild Schmalspießer, das Thier dieser Arten Schmalthier. Mimi B. Von den getrockn eten Hagebutten läßt sich noch immer ein gutes Compot machen, und zwar so: Lassen Sie halb Wasser, halb Wein mit etwas Citronensaft und Zucker aufkochen, schütten die gut gewaschenen und abgetrockneten Hagebntten hinein, kochen sie langfam weich, heben sie auf ein Sieb und lassen die Fruchtsauce, wenn sie sehr dünn sein sollte, noch etwas einkochen, ehe Sie dieselbe über die Hagebutten gießen und damit erkalten lassen. Karlchen U. Was man jetzt eine Harpyie nennt, ist ein zum Geschlecht der Habichte gezählter Vogel, welcher in dem tiefen Waldesdunkel der südamerikanischen Urwälder lebt und von den Gelehrten Thrasaêtus genannt wird. Er gehört zu den größten, gewaltthätigsten, blutdürstigsten und wildesten aller Raubvögel; seine furchtbaren Wafsen, die Fänge, lassen an Umsang und Kraft die der gewaltigsten Adler weit hinter sich. Da er zum offenen Angriff nicht befühigt ist, steht er am Saum der Flußuser versteckt, sucht seine Beute jählings zu überfallen und mit seinen surchtbaren Krallen zu ermorden. Johann W. Der Sage zufolge trägt der Pilatusberg in der Schweiz seinen Namen nach dem Landpfleger Pontius Pilatus, der, von seiner Blutschuld gejagt, sich in den düstern See der Bründlenalp dort oben gestürzt haben und in demselben, namentlich am Charfreitag spuken, d. h. böses Wetter machen soll. Wahrsch=inlich ist aber der Name des Berges, welcher früher Frakmont(gebrochener Berg) hieß, von Mons pileatus(Hut= oder Haubenberg) abzuletten, da die Gipsel auch bei hellem Wetter häufig einen Nebelhut tragen, welcher in der Umgegend als Wetterprophet gilt. Herbert D. in M. Die ökonomische Bedeutung der Krammetsvögel, sowie aller Drosseln, besteht zum großen Theil darin, daß sie durch ihr Beerenfressen im Herbst zur Verbreitung dieser Pflanzen, sowie des in unsern Wäldern so nothwendigen Unterholzes ungemein viel beitragen, indem sie nämlich die Fruchtkerne dieser Beeren mit den Schalen als unverdauliches Gewölle durch den Schnabel wieder auswerfen, verbreiten sie dieselben überall hin und sichern somit auch andern Vögeln die Existenz. Zu den Pflanzen, deren Beeren sie fressen, gehören: Ebereiche, Trauben= und schwarzer Hollunder, Traubenkirsche, Faulbaum, Schlehe, Weiß= und Kreuzdorn, Hagebutte, Hart: riegel, Wachholder und Mispel. Erdbeere, Brombeere und Heidelbeere. Das beweist wohl hinlänglich, wie beträchtlich der indirecte Nutzen ist, den diese Vögel bringen und wegen dem man sie mehr schonen soltte, als in der That geschieht. Aus aller Welt. Zur Verhaftung des Genneser Bauquiers Gustavo Bingen, welche, wie mitgetheilt, in Rotterdam erfolgte, verlauten noch folgende Einzelheiten. Bingen, der bekanntlich auf dem Dampfer„Spaarndam“ bei seiner Arretirung einen Selbstmordversuch machte, befindet sich jetzt außer Lebensgefahr. Da man bei seiner Durchsuchung auf dem Polizeibureau ein Döschen Sublimat=Pastillen fand, gestand er, alsbald nach seiner Verhaftung eine davon genommen zu haben; man brachte ihn deshalb in das allgemeine Krankenhaus, wo sein Magen wiederholt ausgepumpt wurde. Er wird nach Erledigung der gesetzlichen Formalitäten und nach seiner Wiederherstellung der italienischen Regierung ausgeliefert werden. * s Den Kranzosen kommt es immer mehr zum Bewußtsein, daß sie mit der chinesischen Anleihe von den Russen übers Ohr gehauen sind. So sagt die Pariser Zeitung„Figaro" u..:„Es war beinahe das Ergebniß eines Austerlitz unter der Form einer vierprocentigen Geldanlage. Wir haben uns schwer verrechnet. Wir haben uns wieder einmal von der Verführung der Gefühlspolitik hinreißen lassen. Das wird uns wieder viel Geld kosten, aber uns nicht heilen. * s Ausrüstung des englischen Heeres. Die Einzelheiten des Voranschlages für die Ergänzung der Heeresausrüstung im Betrage von 70,000 Pfund Sterling sind veröffentlicht worden. Dieser außerordentliche Betrag ist bestimmt zur Beschaffung von Kampfwaffen und Munition. * s Aus Warschau läßt sich die„Posener Zeitung“ melden, daß gegenwärtig die Nachtheile der seiner Zeit vorgenommenen brutalen Austreibung der deutschen Werkmeister und Techniker aus den Fabrik=Etablissements zu Lodz und Warschau augenscheinlich hervortreten. Für die Fabrikbetriebe sind nunmehr nicht genügend qualificirte Fachmänner vorhanden. Die russischen Techniker eignen sich nicht für diesen Posten, so lange wenigstens das große Fabrikcentrum im Weichselgebiete seine hervorragende Stellung behaupten will. Man ist bei der Regierung mehrmals vorstellig geworden, und endlich entschloß sie ssch, eine Hülfsmaßregel in Gestalt einer in Warschau zu errichtenden technischen Schule zu ergreifen. Das Institut, bei dessen Errichtung man sich das bekannte Technikum in Mittweida in Sachsen zum Vorbilde nimmt, soll im nächsten Schuljahre eröffnet werden. Der Ursache seiner Gründung gemäß soll das Institut Techniker und Mechaniker vorzüglich für das Weichselgebiet heraubilden. China und die Mächte. * Die Ermordung englischer und amerikanischer Missionare und deren Angehörigen in der chinesischen Stadt Kutscheng, die neuen Gewaltthätigkeiten in der Provinz Fuhkien können möglicherweise noch zu ernstlichen Verwicklungen führen. Fanatischer gegen alles Fremde ist den morgenländischen Völkern eigenthümlich; nur das aufstrebende Culturvolk der Japaner bildet eine rühmliche Ausnahme. Daß dieser Haß gelegentlich einmal zum Ausdruck gelangt, darauf muß man stets gefaßt sein, und wer als Pionier abendländischer Cultur und Sitte in ein solches Land geht, mag er nun Missionar oder Kaufmann sein, weiß sehr gut, daß er sich in fortwährender Lebensgefahr befindet. Die Verantwortung für solche Ausschreitungen fällt natürlich der Regierung des Landes zu, welche dieselbe zu verhindern nicht die Kraft gehabt hat. Damit ist dann die internationale Frage fertig. Der fremde Staat ist in der Person seiner Angehörigen verletzt und fordert für diese Verletzung Genugthuung und Schadenersatz. Die Genugthuung darf nicht nur in einer höflichen Entschuldigung, in einer symbolischen Achtungsbezeugung vor dem Vertreter des beleidigten Staates bestehen, sondern es gehört dazu vor Allem auch die Ermittlung und Bestrafung der Thäter. Das ist das Einzige, was auf die Bevölkerung noch einigen Eindruck macht und der Wiederkehr ähnlicher Vorkommnisse für einige Zeit vorbeugen kann. Der Verlauf ist nun überall ziemlich derselbe, mag sich der Vorfall in der Türkei, in Marokko oder in China ereignet haben: die Regierung ist rasch mit Entschuldigungen und begütigenden Versicherungen bei der Hand; sie greift auch, wenn es sein muß, in den Säckel, um die Entschädigungsansprüche zu befriedigen; sie verspricht mit großer Bercitwilligkeit die Ahndung des Verbrechens an den Schuldigen. Aber die Ermittlung dieser Schuldigen stößt gewöhnlich auf unvorhergesehene Hindernisse. Dabei ist es meist schwer zu unterscheiden, ob die Schuld an der Ohnmacht oder an dem bösen Willen der Regierung liegt. In dem vorliegenden Falle nun war es ein offenes Geheimniß, daß die chinesischen Behörden selbst Mitwisser, wenn nicht Anstifter der Metzelei gewesen sind, und es liegt daher die Vermuthung nahe, daß die officielle Untersuchung schwerlich das Ergebniß haben werde, die wirklich Schuldigen zu ermitteln. Sehr erklärlich daher, daß die Vertreter Englands und Amerikas Werth darauf legten, auf die Führung der Untersuchung sich einen gewissen Einfluß zu sichern, sei es in der Form, daß sie selbständige Nachforschungen anstellen, sei es so, daß sie bei den Verhandlungen und Vernehmungen vor den chinesischen Untersuchungsbehörden zugegen sind. Beides hat man zunächst abgeschlagen und damit unzweideutig zu erkennen gegeben, daß man die Wahrheit nicht herausbekommen will. Die betheiligten Mächte haben sogleich energische Schritte gethan, um ihre Autorität zu wahren und ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen. Aber noch andere Verwickelungen bereiten sich in Ostasien vor. Es wird immer klarer, daß der Friede von Schimonoseki nur ein Waffenstillstand war, und daß man mit der Möglichkeit eines baldigen Ausbruchs neuer Feindseligkeiten, wenn auch vielleicht nicht zwischen denselben Mächten, rechnen muß. In Japan herrscht unverkennbar eine gereizte Stimmung, weil es sich der Früchte seines Sieges durch den Einspruch der europäischen Mächte zum großen Theil entrissen sieht. China hingegen verläßt sich auf die Unterstützung Rußlands und Frankreichs, die es ja theuer geuug erkauft hat, und zeigt ein nichts weniger als nachgiebiges Wesen. Auf Schritt und Tritt sehen die Japaner neue Hindernisse entstehen. Formosa ist besetzt, aber noch lange nicht erobert. Anscheinend stehen dort noch langwierige Kämpfe bevor, und die Japaner werden sich schwerlich so leicht überzeugen lassen, daß die officiellen Kreise in China dabei völlig unbetheiligt seien. Und auch in Korea macht man erfolgreiche Anstrengungen, den Einfluß Japans zu verdrängen. Das geschieht schon jetzt, ehe noch die japanischen Truppen die im Feldzuge croberten Positionen geräumt haben. Es ist daher wohl erklärlich, wenn die Kriegspartei in Japan immer mehr die Oberhand gewinnt. Soll schon Korea nicht japanisch werden, so will man es doch noch viel weniger chinesisch oder gar russisch werden lassen. Man sieht erneute Kämpfe als kaum vermeidlich an und ist daher geneigt, den Entscheidungskampf nicht hinaus zuschieben, sondern so rasch als möglich zum Austrage zu bringen. Dabei weiß man sehr gut, daß der eigentliche Gegner in diesem Falle nicht China, sondern Rußland sein würde. Aber man scheut diesen Gegner nicht, weil man die Ueberzeugung hat, daß man über kurz oder lang mit denselben dennoch den Strauß auszufechten haben werde. Anscheinend wird dabei auf eine Unterstützung von Seiten Englands gerechnet. Daß Lord Salisbury's Sympathien schwerlich auf der Seite Chinas und Rußlands zu finden sind, dürfte allerdings richtig sein. Aber ob er darum Neigung hat, in einen etwaigen Conflikt thätig einzugreifen, ist doch eine ganz andere Frage. Immerhin wird ihm ein Zerwürfniß mit China ein nicht unwillkommener Anlaß sein zu diplomatischen Schritten in Ostasien. Es ist wohl möglich, daß unter diesen Umständen die unausbleibliche Flotten=Demonstration in den chinesischen Gewässern etwas kraftvoller ausfällt, als es erforderlich wäre, wenn es sich nur darum handelte, der Pekinger Regierung die Seemacht Englands in Erinnerung zu bringen. Von Nah und * Bingen, 17. Aug. Bei einem massenhaften Andrange der Gläubigen wurde die Einweihung der Rochuskapelle heute vollzogen. Die Stadt prangte aus diesem Anlasse im reichsten Festschmuck. Fünf Bischöfe vollzogen die feierliche Handlung. * Wesel, 21. Aug. Wie nachträglich festgestellt worden, hat sich der Verlust von acht Menschenleben bei dem Schiffszusammenstoß unweit Mehrum nicht bestätigt, vielmehr ist es dem Führer des in den Grund gebohrten und alsbald gesunkenen Schiffes unter allseitiger Beihülfe und mit größter Anstrengung noch möglich gewesen, sich und seine beim Zusammenstoß schlafende Familie auf das Personenboot„Elisabeth“ zu retten. Das nackte Leben ist auch das Einzige, was dem Manne übrig geblieben, alles Andere ist in den Fluthen zu Grunde gegangen. Die beiden Dampfer liegen schwer beschädigt am Ufer in der Nähe der Unglücksstätte. Nachmittags hat ein anderes Boot der Köln=Düsseldorfer Gesellschaft die geladenen Güter des gestrandeten Dampfers aufgenommen und weiter befördert. * M.= G l a d b a c h, 2 0. A u g. F ü r d i e a m n ä c h s t e n S o n n t a g s t a t t findende Sieges=Gedenkfeier bewilligten die Stadtverordneten heute einen Nachcredit bis zu 10,000 Mk. zu den jüngst ausgeworfenen 10,000 Mk. Es haben sich nämlich über 1000 Krieger von 1848, 1864, 1866 und 1870/71 zur Theilnahme am Feste angemeldet, wogegen seiner Zeit auf höchstens 700 Krieger gerechnet worden war. Wittwen verstorbener Krieger, denen ebenfalls, wie den bedürftigen Veteranen, eine Ehrengabe in Aussicht gestellt worden ist, haben sich 170 gemeldet. Die Kosten des Festessens für die 1000 Veteranen bestreitet die Stadt. Da auch noch viele andere Bürger am Festessen theilnehmen, so findet dasselbe gleichzeitig in vier Sälen Statt. In einem derselben wird der Oberbürgermeister, in den anderen je ein Beigeordneter die Stadt vertreten. Zu dem Festzug haben sich 80 Vereine angemeldet. * Düsseldorf, 16. Aug. Ein Bauunternehmer, welcher in der Klosterstraße an einem Hause nicht für rechtzeitigen Anschluß an das Kanalnetz gesorgt, auch nicht eine Absperrung vorgenommen und so verursacht hatte, daß der Keller in der Nacht zum Sonntag beinahe in einer Höhe von einem Meter voll Wasser lief, hat dem Hauseigenthümer einen Schadenersatz von 250 Mk. leisten und auch das Auspumpen des Kellers bezahlen müssen. Der Hauseigenthümer ist Bäcker. Nicht viel hätte gefehlt, so wäre das Wasser in den breunenden Backofen gelaufen. Die mit Teig gefüllten Backtröge schwammen im Wasser umher. * Dortmund, 17. Aug. Hier haben die Reise=Diäten des zu der Leichenfeier von Fr. Engels nach London„geeilten“ Dr. Lütgenau zu einem Conflict in der Partei geführt. Die„Nat.=Ztg.“ berichtet darüber:„80 Mark hatte sich Dr. Lütgenau aus der Parteikasse geben lassen. Diese Angelegenheit führte in der letzten Versammlung des socialdemokratischen Vereins eine lebhafte Erörterung herbei, an deren Schluß die Vorstandsmitglieder Block, Frick, Saager und Erdmann ihr Amt niederlegten.=Genosse= Esser kritisirte heftig die Abordnung des Dr. Lütgenau nach London, die in Folge Beschlusses von nur sechs Genossen, darunter vier Vorstandsmitgliedern, erfolgt wäre. Man habe die 80 Mark gerade jetzt, wo die Reichstagswahl vor der Thür stände, nöthiger gehabt. * Neukirchen, 15. Aug. Als am Diustag Abend der Schreiner= meister August Mai hierselbst auf dem Eisenbahnkörper zwischen hier und Pattscheid die Trümmer von den kurz vorher in wilder Hast vorbeigerissenen Güterwagen erblickte und gleichzeitig den in der Ferne auftauchenden Personenzug gewahrte, suchte er sich schnell einen Holzpfahl, den er mit einem großen Stück Papier versah und als Nothugual an dem Eisenbahngeleise aufpflanzte. Da es dem Manne jedoch schien, daß das Zugpersonal demselben keine Beachtung schenkte, riß er seine Arbeiterschürze herunter und suchte nun durch fortwährendes Schwenken mit derselben und durch angestrengtes Rufen die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken, was ihm denn auch schließlich gelang, sodaß der Zug stille hielt. Zuerst waren die Beamten ziemlich ungehalten, als der wackere Mann aber seinen Bericht erstattet und die Leute auf die ihnen drobende Gefahr aufmerksam gemacht hatte, wußte man ihm großen Dank. Die nächste Folge war, daß sämmtliche Passagiere aussteigen und den Weg nach Opladen zu Fuß zurücklegen mußten. * Zweibrücken, 17. Aug. In der zur Zeit hier weilenden Buttweiler'schen Menagenie kam dieser Tage ein eigenartiger Unfall vor. Die Mutter der Besitzerin, Frau Wilprethändlerin Lemmert aus Germersheim, hielt ihr kleines Enkelchen, ein Kind von einem Jahr, auf dem Arme, als der im Käfig nebenan befindliche Wolf das Kleid des Kleinen erhaschte und dieses zum Käfig zu ziehen versuchte. Die Frau suchte nun das Kind zu retten, entriß es auch mit Mühe der Bestie, mußte jedoch zwei Finger der rechten Hand dabei lassen, die ihr der Wolf abbiß. * Breslau, 17. Aug. Von zuständiger Seite wurde die Auszahlung der vollen Prämie von 5000 Mark an den Heildiener Rumpel, den Ergreifer des Raubmörders Sobczyk, beschlossen und der Anspruch der Frau Sobezyk auf die Hälfte der Prämie zurückgewiesen. * Dann, 18. Aug. Am Montag Mittag wurde hier ein an einem Bienenschwarm beschäftigter 70jähriger Mann von einem Bienenschwarm überfallen und so übel zugerichtet, daß er bewußtlos liegen blieb, mit den Sterbesakramenten versehen und ins Krankenhaus gebracht werden mußte. * Luzern, 17. Aug. Der Doppelmörder Kögler ist, von drei Landjägern begleitet, an Händen und Füßen geschlossen, von Genf aus in den Thurm von Thun übergeführt worden, wo er sich wegen der Ermordung des Abbé Olivier an der Beatenschlucht(Thuner See) zunächst zu verantworten haben wird. In Genf war die Uebergabe durch französische Gendarmen an die helvetischen Behörden erfolgt. Kögler ist über seine Festnahme keineswegs niedergeschlagen. Er leugnet auf das Entschiedenste, daß er den Mord in Beatenbucht begangen habe, gibt aber, soweit bekannt geworden, rückhaltslos vier andere, im Auslande begangene Morde zu. Im October wird er vor den Geschworenen erscheinen und nach seiner Aburtheilung nach Reichenberg in Böhmen übergeführt werden. * Aus der Pfalz, 18. Aug. Hier macht man den interessanten Versuch, Strafgefangene zu Culturarbeiten zu verwenden. Zwischen dem bayerischen Justizministerium und dem königlichen Landund Stammgestüt zu Zweibrücken kam ein Vertrag zu Stande, wonach etwa 40 Gefangene der Strafanstalt Zweibrücken zu Culturarbeiten auf dem Eichelscheiderhof, der zum Land= und Stammgestät Zweibrücken gehört, verwandt werden können. Unter der Bedeckung dreier Aufseher fahren die Gefangenen jeden Montag zu ihrer Arbeitsstätte mit dem Frühzuge von Zweibrücken ab und kehren Samstag zurück. Das Land= und Stammgestüt hat auf Eichelscheiderhof ein kleines Gefängniß aufführen lassen, das Schlafsaal und Eßsaal nebst Küche entbält.„.„.4im 298 mm * London, 19. Aug. Ein von Rorkingveun tommender Omnibus stürzte mit dreißig Passagieren unweit Brighton in Folge Versagens der Bremse den steilen Abhang hinab, 19 Personen mußten erheblich verletzt, darunter mehrere lebensgefährlich, in das Hospital geschafft werden. Der Omnibus wurde zerschmettert. 28 Jugust 1895. General-Anzeigen für Venn und Amgegens Nr. 2018 Seite 5 Köchin, Zweit= und Mädchen für alle Arbeit finden sofort Stelle durch Frau Theisen, Neugasse 25, 1. Et. esseres Alaochen ges. Alters, welches Kochen erl. hat, sowie in jed. Hausu. Haudarb. gründl. bew. ist, s. Stelle als Haushält. od. als Stütze d. Hansfrau durch Frau Wedemeyer, Brüderg. 11. Küchen= und Zweitmädchen derechen“ mit guten Zeugn. sofort gesucht. Frau Dreiser, Näheres Am Hof 7. Frankreich, Italien und Cunis. Nachdruck verboten. „Tunis ist ein Theil von Italien, fast wie es Sizilien ist.... Wenn Frankreich sich vergrößerte, geschah es jedesmal auf Kosten Italiens, erst in Corsika, dann in Savoyen und Nizza, endlich in Tunis.“ Bictor Hohn. oo In wenigen Tagen werden 25 Jahre vergangen sein, seitdem die Franzosen ihre Truppen aus Rom zurückzogen. Seit dieser Zeit hat Frankreich sich redlich bemüht, Italien materiell und politisch zu schädigen. Wohl der schlimmste Streich, den Frankreich gegen Italien führen konnte, war die Occupation von Tunis, jenes Landes, das nach Geschichte und geographischer Lage, wenn es überhaupt in die Macht eines europäischen Staats gelangte, Italien hätte zufallen müssen. Nicht zufrieden damit, den Gewaltstreich glücklich ausgeführt zu haben, vergnügen sich nun aber die Franzosen damit, die Italiener fühlen zu lassen, daß die Tricolore in Tunesien weht.—.— Mädchen für Küche So hat jetzt Frankreich Italien gegenüber den tunesischeitalienischen E und Hausarbeit sofort gesucht, Handelsvertrag gekündigt. Wenn man diesen Schritt recht würdigen Sternstraße 36. will, muß man bedenken, mit welch' schwierigen materiellen Verhältnissen Italien gerade jetzt zu kämpfen hat, und daß diese schwierige Lage nicht zum kleinsten Theil den handelspolitischen Chikauen der Franzosen zu verdanken ist. Man muß ferner bedenken, daß die Italiener noch immer lebhafte Handelsbeziebungen zu Tunis haben. Der so ergiebige Thuufischfang ist in italienischen Händen, einige kleine von Tunis ausgehende Eisenbahnen gehören der italienischen Schiffsgesellschaft Florio Rubattino, und die handel= und handwerktreibende europäische Bevölkerung Tunesiens ist vorwiegend italienisch. Das Handbuch von Louis Piesse über Tunesien gibt als europäische Bevölkerung an: 9400 Franzosen, 10,000 Italiener und 9000 englische Unterthanen; diese Letzteren aber sind Malteser und nach Sprache und Sympathien den Italienern zuzurechnen. Man merkt das Ueberwiegen der Italiener recht deutlich in der Stadt Tunis selbst. Außer in den Kasernen hört man nur in den eleganten Bummelstraßen, in der Avenue de France und der Avenue de la Marine französisch sprechen, in der Geschäftsgegend aber, in der Rue des Maltais und den Sukhs überwiegt bei Weitem die italienische Sprache. Auch dies Ueberwiegen des italienischen Elements ist den franzs= en sischen Machthabern ein Dorn im Auge, und man spricht ganz offen Irren=Anstalt davon, daß man die italienische Bevölkerung am liebsten aus Tunesien]„„„„„ sofort gesacht. Verkäuferin., mit gut Seron. sucht Stelle, Conditoret bevorzugt. Näh. bei Telegraphist Kornder, Obercassel. ust gpt..s9z wi.“: Stundenfrau * voge Billochen sofort, gesucht, Belderberg 18, 2. Ertg. Braves Mädchen vom Lande sucht Stelle für alle Hausarbeit. Näheres Bonnerthalweg 19. sowie ein dl Hotelkochin evang. Mäd zu zwei Kindern gesucht. Näl Frau Kubach, Markt 42. guten eine L. O. 5. an Stark. Mädchen für gleich gesucht, Friedrichstraße 33. sehscsce Küchen=, Zweithäusliche Arbeit hier und wärts gesucht. Frau Düp Ein braves reinliches Familie gesucht. Gute Zeugni erforderlich, Bonngasse 27. heraus drangsaliren möchte. Wer französische Willkür kennt, wird nicht daran zweifeln, daß die Franzosen jedenfalls Chikanen genug erfinden werden, um die Italiener fortzuärgern. Sie möchten auch aus politischen Gründen die Italiener gern los sein, um dann ungenirter auf die Eingeborenen drücken zu können. Vorläufig fühlen sie sich auch diesen gegenüber nicht ganz sicher. Man merkt das schon an der rücksichtsvollen Art, mit der sie die Tunesier behandeln, Expedition, ganz im Gegensatz zu der brutalen Behandlungsweise, die sie den eingeborenen Algeriern zu Theil werden lassen. Freilich, wenn aus dem Protektorat einst eine officielle Besitzergreifung geworden sein wird, dann werden die Tunesier erst die harte Hand ihrer Herren merken. Und dieser Zeitpunkt wird kommen; Frankreich bereitet ihn unablässig vor. Wie es vom Hafen von Bizerta, den es zu einem uneinnehmbaren Kriegshafen ausgebaut hat, Tunis zur See beherrscht und jedem italienischen Handstreich begegnen kann, so hat es auch zu Lande das Beylikat Tunis von Algerien aus in der Hand. Von der marokkanischen Grenze, von der Provinz Oran aus, können die französischen Truppen in einem Tage in Algier, am zweiten in Constantine, am dritten in der Stadt Tunis sein. Und selbst wenn die Eisenbahnlinie Böne=Tunis zerstört würde, was in den engen Bergschluchten an der tunesischen Grenze, um die Grenzstadt Ghrardimaon berum, sehr wohl möglich wäre, könnten die algerischen Truppen unter dem Schutze der Kriegsflotte, von Philippeville oder Böne aus schnell zu Schiff nach dem Hafen von Tunis gebracht werden. Die algerischen Truppen Frankreichs aber sind seine besten Soldaten, rompus au métier, und würden mit der arabischen und italienischen Bevölkerung rasch fertig werden. An jenem Tage erst, wo die französische Flagge allein in Tunis wird wehen dürfen, werden die Italiener die Schwere ihres Verlustes voll ermessen, dann werden sie erst ganz empfinden, was es bedeutet, im Vertrauen auf französische Freundschaft sich eine Nachlässigkeit zu schulden kommen zu lassen. Denn da der italienische Einfluß in Tunis der überwiegende war, so hätten die Italiener heute in dem zukunftsreichen Lande die Rolle spielen können, die Frankreich jetzt dort inne hat. Man sollte freilich meinen, daß die Kündigung des tunesischen Handelsvertrages durch Frankreich genügen müßte, um den Italienern zu zeigen, daß sie irgendwelche Rücksicht auf ihre Empfindungen von dieser Seite nicht zu erwarten haben; dieser Streich sollte sogar genügen, den italienischen Radikalen, die von der„Allianz der lateinischen Rasse“ schwärmen, den geschwätzigen Mund zu stopfen. Was „Rassenverwandtschaft“ für einen Werth hat, das wissen wir Deutsche zu würdigen, wenn wir uns die Mißgunst vergegenwärtigen, mit der wir in England, Holland, Dänemark und der Schweiz betrachtet werden. So werden denn auch die Italiener sich nach und nach ganz klar darüber werden, daß die„Schwesternation“ nicht zu denen gehört, die sich aufrichtig an dem Erstehen der sechsten Großmacht erfreuen. Ein tüchtiges Mädchen von auswärts für alle häuslich Arbeit gesucht, Dreieck 9. Gut empfoblene Küchenmädchen, sowie solche zur Stütze der Hau (frau suchen zum 1. Sept. Stell reau Hackenberg, Königswinter. Tabenmädchen, welches im Geschäft gewesen oder eins, welches den Laden(C artikel) erlernen will, sofort sucht. Nur melden, welche Rechnen und Nähen bewand sind. Offerten unter P. P. p. lagernd Bonn. Fleißiges zuverlässiges Dienstmaochen sofort gesucht, Hundsgasse 11: Offerten u. J. T. Palmstraße 17, erbeten. Köln, 23. Aug. Productenbörse. 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September 1895. : Zur Feier der fünfundzwanzigsten Wiederkehr des Sedantages findet im grossen Saale der Lese- und Erholungs-Gesellschaft Montag den 2. September, 2 Uhr, Statt. Zur Theinahme an demselben wird ausser 9 den Mitgliedern der Gesellschaft auch die Bürger#schaft freundlichst eingeladen. Der Preis des trockenen Gedeckes ist auf 4 Mark festgesetzt. Die Liste zum Einzeichnen liegt von heute ab beim Hausmeister der Gesellschaft offen. Der Vorstand. Vereinigte Innungs-Krankenkasse Bonn. Zu der am Montag den 26. ds. Mis., Abends 8½ Uhr, im Hotel Eintracht, Sandkaule, stattfindenden Außerordentlichen General=Versammlung werden sämmtliche Kassenmitglieder yierzu freundlichst eingeladen. Tagesordnung: 1) Wahl eines Bevollmächtigten und zweier Ersatzmänner zur Theilnahme an den Unfall=Untersuchungen. 2) Festsetzung der Besoldung des Rendanten. Der Vorstand. E„„„ GrantettsVerein Ar Sonntag den 25. August: Kursing nach Honigsimirt. Abfahrt per Schiff Mittags 12¼ Uhr. Um zahlreiche Theilnahme bitter der Vorstand. S tgz n gzea ee geaei aei ige ige egens gae gea ee ia a gie Noch ein Tehrmaochen aus der Stadt gesucht, Wesselstraße 2. Ein properes tüchtiges u Hangelar. Sonntag den 25. Aug. feiert der Gesangverein Eintracht sein = II. Stiftungsfest,— unter gefl. Mitwirkung mehrerer auswärtiger Gesangvereine, sowie des hiesigen Kriegervereins, wozu freundlichst einladet der Vorstand. Anfang des Concerts Nachmittags 5 Uhr im Lokale des Herrn Jean Löllgen. Große Partie das Küchen= und Stubenarbeit versteht und gut waschen u. bügeln kann, wird als alleiniges Mädchen für kleineren Haushalt gesucht. Näheres in der Expedition. Elegante und einfache wie alle Arten Kinderkleider werden in und außer dem Hause bei geschmackvoller Ausführung zu billigen Preisen angefertigt, Rheindorferstraße 9, Parterre. Anstandiges Madchen vom Lande sucht Stelle für alle häusliche Arbeit. Näheres Acherstraße 1. „ (bester Anmachbrand) centnerw. billig abzug. 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Der Borromäns=Verein beabsichtigt, von dem erworbenen Neußer'schen Anwesen eine Fläche von rund 920 qm mit den aufstehenden Gebäulichkeiten entweder im Ganzen oder getheilt zu verkaufen. Ein vorläufiger Theilungsplan ergibt vier für Geschäftszwecke vorzüglich geeignete Bauplätze; drei derselben haben eine Frontbreite von 8 Meter am Münsterplatz. Für die Kauflustigen ist der betreffende Lageplan im Borromäus=Hause in Bonn, Münsterplatz Nr. 10, zu entnehmen; auch wird daselbst jede weitere Auskunft Vormittags 10—11 Uhr und Nachmittags—5 Uhr ertheilt. Schriftliche Angebote sind längstens bis zum 15. September ds. Is. an den Central=Verwaltungs=Ausschuß des Borromäus=Vereins in Bonn einzusenden. " Möken Kurkähen nber 1,000,000 Mulk in beliebiger Größe sofort zum Austhun bereit, auf städtische Objecte zu 3¾%, auf ländliche Objecte zu 3½% u.%. 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Für die Redaction verantwortlich: Hermann Reishoven in Benn. Expedition: Bahnhofstraße 7 und 8 in Vonu. Anzeigen=Annahme: größers Anzeigen bis Abends vorher 8 Uhr, kleinere bis Morgens 9 Uhr. Beiteral=Arstzeiller für Bonn Der Druck des General=Anzeigers beginnt jeden Morgen um 10 Uhr— Jedermann hat Zutrilt. und Siebenter Dahrgang. Umgegend. Jede politische, sociale und religlöse Tendeng oder Erörterung ist absolut ausgeschlossen. (9 1 unseres Starats.) Anzeigen aus dem Verbreitungsbeziek des General= Anzigers 10 Osg. dre Jebenspaltige Petttzeue oder deren Raum. Anzeigen von Auswärts: 20 Pig. pro sebenspaltige Petttzeste oder deren Raum. Reklamen 60 Pfg. pre Textzeile. Alle lokalen Anzeigen werden bei vorheriger Baarzahlung für Smal das 4temal frei ausgenommen. Kleine lokale Inserate bis zu 10 Zeilen kosten nur 5 Pig. pro Zeile und das 4temal frei, wenn vorher baar bezahlt wird. Wohnungs=Anzeiger 50 Pfo. vro Zeile und Monat. Telephon Nr. 66. 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In der That wies das andauernde Weichen des Zinsfußes längst auf eine solche Maßregel hin. Indessen der finanzielle Leiter eines großen Staatswesens kann nicht rechnen wie ein Privatmann. Für ihn darf nicht oder doch nicht allein ausschlaggebend sein, daß er bei einer Herabsetzung des Zinsfußes jährlich viele Millionen an Zinsen spart. Unter Umständen kann das sogar unangenehm sein, weil es in die Pläne der Finanzverwaltung besser hineinpaßt, die Lage nicht allzu rosig erscheinen zu lassen. Darum erscheint es vielleicht zweckmäßig, das Convertirungsprojekt so lange hinauszuschieben, bis man zunächst die geforderten Steuern bewilligt erhalten. Hat man diesen Zweck erreicht, oder ist er trotz alledem gescheitert, so kann man ja wieder auf das Mittel der Verminderung der Zinsenausgaben zurückgreifen. Aber es bedarf solcher Annahmen gar nicht, um das Zögern der Finanzverwaltung begreiflich zu finden. Es handelt sich um eine Frage von größter wirthschaftlicher Bedeutung. Die Convertirung der Reichs= und Staats=Anleihen auf 3 pCt.— eine solche auf 3½ pCt. kann schon nicht mehr in Frage kommen— bedeutet die officielle Feststellung, daß der landesübliche Zinsfuß für erste Anlagen auf 3 pCt. herabgegangen ist. Diese Constatirung muß zur unmittelbaren Folge haben, daß alle Corporationen, die ihre Obligationen gleichfalls zur Klasse der ersten Anlagewerthe rechnen dürfen, einen höheren Zinsfuß auch nicht mehr zahlen wollen, und daß man ihnen die Convertirung nicht versagen darf. So werden denn Milliarden von Werthen im Zinsfuß herabgesetzt, und die weitere Consequenz ist ein merklicher Rückgang der Einnahmen aus Kapitalvermögen und damit der Steuerkraft zumal der kleineren Kapitalisten, welche die sicheren Anlagewerthe bevorzugen. Alles das will reiflich erwogen werden, und ein vorsichtiger Finanz= minister wird sich nicht übereilt zu einer so einschneidenden Maßregel drängen lassen. Erst dann wird er sich dazu entschließen, wenn feststeht, daß der Zinsfuß nicht nur vorübergehend, sondern andauernd einen so niedrigen Stand einnimmt, daß sich die fernere Gewährung eines darüber erheblich hinausgehenden Zinssatzes für die Staatsschulden durch die Rücksichtnahme auf die inländischen Gläubiger nicht mehr rechtfertigen läßt. Dieser Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings eingetreten. Nachdem seit Längerem bereits 3procentige Consols den Paricours überschritten haben, 3½ procentige aber nahe an 105 pCt. notiren, nachdem erst neuerdings die 3½ procentige Anleihe einer mittleren Stadt von einem Banken=Consortium zum Course von 101¾ übernommen ist, läßt sich nicht mehr bezweifeln, daß dem heutigen Stande des Geldmarktes eine Verzinsung der Staatsanleihen zu einem höheren Satze als 3 pCt. nicht mehr entspricht. Ist aber die Finanzverwaltung einmal der Ansicht, daß eine solche Maßregel angezeigt ist, so solltes diese auch ohne Verzug ins Werk gesetzt werden. Daß bei Finanzoperationen irgend Jemand Nachtheile hat, läßt sich einmal nicht ändern; was dem Einen Vortheil bringt, muß nothwendig dem Anderen zum Schaden gereichen. So steht auch hier dem Gläubiger, der die Zinsersparniß macht, der Schuldner gegenüber, der den Einnahmeausfall erleidet. Die Börse hat nun längst gewußt, was ihr bevorstand; die Convertirung lag ja in der Luft und konnte nur eine Frage kurzer Zeit sein. Diese Zeit wird natürlich dazu benutzt, sich des Besitzes der mit Convertirung bedrohten Papiere zu entäußern und so den Zinsausfall auf die kleinen Kapitalisten abzuwälzen. Diese sind weniger feinfühlend für das, was bevorsteht, und halten sich an das, was einen augenblicklichen Vortheil verspricht. Nun stehen in solchen Zeiten stets die höher verzinslichen Papiere verhältnißmäßig billiger im Preise. Der Privatmann weiß nicht, daß der Grund hiervon eben in der bevorstehenden Convertirung liegt. Er läßt sich leicht überzeugen, daß ein 4 procentiges Papier, mit 106 bezahlt, sich immer noch zu 3¾ pCt. verzinse und daher eine günstigere Kapitalanlage darstelle als ein 3 procentiges Papier, zum Paricours gekauft, und er übersieht dabei, daß diese Rechnung doch nur unter der Voraussetzung der Fortdauer der 4procentigen Verzinsung stimmen würde. So geht der Besitz der 4= und 3½ procentigen Anlagewerthe— langsam natürlich, damit nicht durch übergroßes Angebot die Course beeinflußt werden,— allmählich in die Hände der kleinen Rentiers übek, die dann im entscheidenden Momente darauf sitzen bleiben. Darum handelt der Staat im Interesse dieser Kleinkapitalisten, wenn er die Uebergangszeit möglichst abkürzt. Zu diesem Schlusse werden wohl auch die Herren Dr. Miquel und Graf Posadowsky gelangt sein. Aus Lenischland. ** Herr von Puttkamer, der bisherige Landeshauptmann von Togo, ist laut amtlicher Meldung an Stelle des in den einstweiligen Ruhestand getretenen Gouverneurs von Zimmerer zum Gouverneur von Kamerun ernannt worden. * ** Von dem zur Einkommensteuer zu veranlagenden Einkommen sind Aufwendungen für ein Gebäude nach einer Entscheidung des Oberverwaltuugsgerichts vom 22. Januar d. J. abzugsfähig, wenn sie zur Instandhaltung oder Reparatur, d. b. zum Ersatz für defecte Theile des Gebäudes, dienen; dagegen nicht abzugsfähig, wenn sie nicht zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Gebäudes, sondern zur Herstellung eines andern Zustandes, der im Vergleich zu jenem als ein besserer sich darstellt, erfolgt sind. ** Die Spange für die Besitzer der Kriegsdenkmünze. Eine neue kaiserliche Anerkennung der im Kriege 1870/71 erworbenen Verdienste ist für die Besitzer der Kriegsdenkmünze die schon erwähnte Spange, auf der die entsprechenden Schlachten verzeichnet sind, an denen der Besitzer Theil genommen hat. Solche Spangen sind für das preußische, ja für das deutsche Heer in dieser Form eine Neuheit; etwas Aehnliches gab es nur in Baden, wo die Kriegsdenkmünzen, welche für die Feldzüge, an denen Badens Truppen seit 1848 Theil genommen haben, immer dieselben waren, am Bande bronzene Spangen gleich dem Metall der Denkmünze mit der Jahreszahl des Krieges führten. Sonst sind solche Spangen in Frankreich, und ganz besonders auch in England, im Gebrauch, wo sie ihren Ursprung haben sollen. Dann ist die Zuthat des Eichenlaubes mit der Zahl 25 zum Eisernen Kreuz etwas für preußische Verhältnisse Neues; in diesem Falle auch Eigenartiges, weil die Vorderseite des Eisernen Kreuzes die Jahreszahl 1870 trägt. Sodann ist aber hervorzuheben, daß zum Tragen dieser Abzeichen den Betheiligten die Berechtigung verliehen ist, Spange und Eichenlaub nach vorgeschriebenem Muster zu tragen; damit ist zum Ausdrucke gebracht, daß die Beschaffung dieser besonderen Zeichen Sache jedes Einzelnen ist, dieselben also nicht kostenfrei geliefert werden. Bezüglich der Spangen würde dies auch große Schwierigkeiten haben, da die Feststellung der Theilnahme an den einzelnen Schlachten u. s. w. für den Einzelnen durch die Behörde kaum durchzuführen ist. Es muß sich daher ein Jeder die Spange selbst beschaffen und diejenige von den 20 großen Schlachten und drei Belagerungen(Straßburg, Paris, Belfort) darauf eingraben lassen, welche er mitgemacht hat, wobei wohl manche Irrthümer nicht ausbleiben werden. Die drei Eichenblätter von Metall mit der Zahl 25 hat sich ebenfalls jeder Inhaber des Eisernen Kreuzes zu beschaffen; voraussichtlich wird noch eine Erläuterung über die Trageweise für die 1. bezw. 2. Klasse ausgegeben werden. ** Neue Wasserkarte. Im preußischen Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten ist jüngst ein Werk zum Abschluß gebracht, das für unsere Hydrographie sowohl wie für die gesammten wasserwirthschaftlichen Verhältnisse von höchster Bedeutung ist, eine Wasserkarte der norddeutschen Stromgebiete. In 42 Blättern bringt die Karte sämmtliche Wasserläufe mit Höhenverhältnissen, Stauanlagen, Mühlen u. s. w. und vor Allem mit ihren Wasserscheiden in klarer, abgestufter Weise zur Darstellung. Ein übersichtliches, über 300 Seiten starkes Tabellenwerk gibt die Größe der einzelnen Sammelgebiete und ihrer Unterabtheilungen bis zu solchen sechster Ordnung in bestimmter Folge, so daß die an irgend einer wichtigen Stelle der Wasserläufe gesuchte Sammelgebietsangabe sich leicht dem Kartenwerke entnehmen läßt. Die Karte ist bereits an die nachgeordneten Behörden zur Vertheilung gelangt. * ** Die Bauhandwerker. Der aus Berlin gemeldete, von einem Handwerker, dem Anstreichermeister Tonn, unter so entsetzlichen Nebenumständen begangene Selbstmord erinnert an den Fall des Anstreichermeisters Seeger, der im vorigen Jahre aus denselben wirthschaftlichen Gründen seine Frau, seine Kinder und dann sich ums Leben brachte. Damals wurde die furchtbare That zum Ausgangspunkte der entschiedenen und allseitigen Forderung, daß zur Sicherung der Bauhandwerker endlich einmal das Rothwendige geschehen möge. Vorschläge ohne Zahl sind gemacht worden, um dies Ziel zu erreichen, vernünftige und unvernünftige Vorschläge. Es gibt keine zweite Frage, bei der alle Welt so einig, wie bei dieser, darüber ist, daß mit dem bisherigen Gehenlassen gebrochen werden muß, aber es gibt auch keine zweite, bei der die Erfüllung dieses dringenden Wunsches so schwierig erscheint. Jetzt, wo ein Fachgenosse Seegers aus gleichen Ursachen in den Tod gegangen ist, wird das Verlangen zweifellos mit verstärktem Gewicht wiederkehren. Innerhalb der Regierung sind schon seit geraumer Zeit sorgfältige Untersuchungen über die Verluste der Bauhandwerker, über die gesammte Lage des Baunnternehmerthums und über die möglichen und wünschenswerthen Reformen im Gange. Davon, daß den Bauhandwerkern Vorzugsrechte bei Subhastationen eingeräumt werden sollten, scheint man zurückgekommen zu sein. Es wird geltend gemacht, daß die Gewährung bevorrechteter Forderungen das Kapital von Bauunternehmungen abschrecken würde, daß somit eine wesentliche Vertheuerung des Credits, also auch eine Vertheuerung der Häuser und der Miethen die Folge sein müßte. Es wird ferner betont, daß unser Hypothekenwesen auf dem unerschütterlichen Glauben an die Dauer der bestehenden betreffenden Gesetze beruht, und daß hier nichts geändert werden kann, ohne bedenkliche Krisen herbeizuführen. Wir enthalten uns einer Kritik solcher Einwürfe, wollen aber doch darauf hinweisen, daß der Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine vermehrte Sicherheit der Forderungen der Bauhandwerker enthält, indem nämlich entsprechende Eintragungen in das Grundbuch zulässig sein sollen. Diese Eintragungen sind freilich etwas anderes als eine Vorzugshypothek, wie sie die Bauhandwerker anstreben, aber es wäre vielleicht schon vieles zum Nutzen dieser kleinen Unternehmer gethan, wenn der bezügliche Abschnitt des„Bürgerlichen Gesetzbuchs“ bereits in Geltung wäre oder schon vor Inkrafttreten des Gesetzbuchs Geltung bekämte. Die heutige Nummer umfaßt 10 Seiten.: (Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.) Bonn, 24. August. □ Stadtverordneten=Versammlung. Die gestern in der Beethoveuhalle abgehaltene Stadtverordneten=Versammlung wurde von dem Beigeordneten Herrn Dr. Schröder eröffnet und geleitet. Derselbe bemerkte zu dem Hauptpunkte der Tagesordnung, dem Antrage auf Bewilligung von Ehrengaben an bedürftige KriegsVeteranen bezw. deren Wittwen, Folgendes: Vor einigen Tagen sei der städtischen Verwaltung von Seiten einiger Stadtverordneten und von dem Vorsitzenden des Kreis=Verbandes der Krieger= und Militär=Vereine, Herrn Kreisbaumeister Wagner der Antrag unterbreitet worden, den Combattanten der letzten Kriege in Erinnerung an die große Zeit, die sie durchlebt hätten, eine Ehrengabe zu geben. Der Antrag werde darauf gestützt, daß Viele von Denjenigen, welche den Krieg mitgemacht hätten, wohl nicht in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt vollständig bestreiten zu können. In der Erwartung, daß der Antrag die Zustimmung der Versammlung finden werde, habe die städtische Verwaltung versucht, eine Uebersicht über die Zahl Derjenigen festzustellen, welche eventuell auf eine solche Ehrengabe Anspruch erheben könnten. Das Königliche Bezirks=Commando, welches seit 12 Jahren die Liste der Veteranen nicht weiter geführt habe, sei nicht in der Lage gewesen, vollständiges Material der Verwaltung zur Verfügung stellen zu können. Nach Angabe des Vorsitzenden der Kriegervereine zu Bonn gehören ca. 250 Veteranen den Vereinen an. Es seien den Vorsitzenden aber auch eben so viele bekannt, die nicht den Vereinen angehören, und dürften auch wohl noch gleich viele vorhanden sein, von denen man bis jetzt keine Kenntniß habe, so daß also im Ganzen wohl 600 Veteranen vorhanden sein dürften. Nach einer Vorbesprechung in der Finanz=Commission lege er, der Vorsitzende, falls die Versammlung geneigt sei, dem Antrage zu entsprechen, noch folgende Fragen vor: zunächst ob sämmtliche Personen, welche die Feldzüge von 48/49, 64, 66, 70/71 mitgemacht, bezw. deren Wittwen eine Unterstützung erhalten sollten. Ferner, ob die Ehrengabe von einer bestimmten Höhe des Einkommens, dem Steuerverhältnisse, abhängig gemacht werden solle oder nicht. Ob ferner darauf Gewicht zu legen sei, daß der Empfänger längere Zeit in Bonn ansässig sei. Schließlich müsse auch die Zeit der Auszahlung näher bestimmt werden. Die Versammlung müsse sich endlich darüber schlüssig werden, ob sie diese Ehrengabe pro Kopf feststellen wolle, oder ob sie der Verwaltung bezw. einer zur Vertheilung der Ehrengabe zu wählenden Commission einen Credit in bestimmter Höhe zur Verfügung stellen wolle. Diese Commission habe dann auch die Anträge zu prüfen, damit diese Ehrengaben auch an die rechten Personen vertheilt würden. Die Discussion eröffnete Herr Dr. Weber: Er könne dem gestellten Antrage nur zustimmen und begrüße es freudig, daß die Verwaltung das Collegium nochmals eingeladen habe. Die Collegen theilten wohl Alle mit ihm das Gefühl, daß auf Grund des früher von der Versammlung gefaßten Beschlusses eine Mißstimmung in der Bürgerschaft Platz gegriffen habe. Allgemein sage man, daß durch die früheren Beschlüsse zu wenig geschehen sei und man beklage es, daß man gerade die Hauptsache nicht in's Auge gefaßt habe, nämlich eine Ehrengabe den Veteranen zu geben, da denselben doch in erster Linie bei der 25jährigen Gedenkfeier eine Ehrung zukomme. Er müsse offen sagen, daß er eigentlich gewünscht habe, daß man, wie auch auswärts, in erster Linie die Combattanten eingeladen habe und ihnen von Seiten der städtischen Verwaltung eine Festfeier veranstaltet habe. Die Combattanten solle man so behandeln, wie bei deren Empfang vor 25 Jahren, ihnen könne nicht genug Ehre gegeben werden. Eine solche Festfeier würde auch von den Combattanten selbst freudig begrüßt worden sein. Durch den vorliegenden Antrag habe man nun versucht, auf eine andere Weise die Veteranen zu ehren, und da möchte er denn auch freudig mit eintreten in die Berathung, wie dieser Ehrensold— so wolle er es nennen, nicht„Zuschuß für bedürftige Veterauen“— wie diese Ehrengabe zu vertheilen sei. Verschiedene Vorschläge sind von Seiten der Verwaltung gemacht worden. In erster Linie möchte ich, daß hierbei nicht an die pekunjären Verhältnisse der Veteranen gedacht werden soll, sondern daß einem jeden Combattanten dieser Ehrensold wenigstens angeboten wird. Ob ihn einer annimmt oder nicht, das ist seine Sache. Auch wünsche er, daß die Ehrengabe nicht zu niedrig bemessen werde. Die Steuerfähigkeit gäbe nicht immer einen Anhalt für die Bedürftigkeit. Es seien auch Familien da, die bei einem Einkommen von z. B. 1200 Mark doch ganz gern eine solche Ehrengabe annehmen würden. Wenn die Gabe daher von einem bestimmten Steuersatz abhängig gemacht werde, so bitte er, denselben recht hoch anzunehmen. Anträge wolle er aber jetzt noch nicht stellen, bevor er die Ansichten seiner Collegen gehört habe. Herr Justizrath Eich hält es für zweifellos, daß den tapferen Combattanten ein Ehrensold bewilligt werden müsse. Er frage sich zuerst, wie weit solle man zurückgehen? Solle man zu den Combattanten von 1870/71 noch Diejenigen von 48/49, 64, 66 einziehen. Diese Frage sei schon von dem Herrn Beigeordneten der Versammlung vorgelegt worden. Die zweite Frage sei die, ob jedem Manne, der im Kriege seine Pflicht und Schuldigkeit gethan habe, der Ehrensold gewährt werden solle, oder ob Rücksicht zu nehmen sei auf das Einkommen der Beteranen. Er glaube doch, daß es zweckmäßig sei, einen bestimmten Satz festzustellen, und schlage er vor, den Ehrensold einem jeden Combattanten, der ein Einkommen von nicht über 1200 M. habe, zu geben. Es sei dann ferner von der Verwaltung die Frage angeregt worden, ob auch eine längere Aufenthaltszeit in Bonn zur Bedingung gemacht werden solle. Er sei der Ansicht, daß die Gabe nur Denjenigen gewährt werden solle, welche seit 2 Jahren in Bonn ansässig sind. Es werde dann weiter gefragt, wann die Auszahlung erfolgen solle, ob an einem bestimmten Tage oder vielleicht in einem oder zwei Monaten. Er sei nicht dafür, daß die Gabe an dem Sedantage vertheilt werde, man solle das Geld nicht zahlen an einem Tage, wo die Leute leichter veranlaßt würden, Geld auszugeben. Das Geld sei nicht dazu bestimmt, um sofort unter das Publikum gebracht zu werden, sondern es solle für häusliche Bedürfnisse und Zwecke verwandt werden. Schließlich erklärte sich der Herr Justizrath Eich zu der Ansicht, daß die Ehrengabe nur den Combattanten von 70/71 zu bewilligen sei. Letzterem trat Herr Dr. Schmidt entgegen, der darauf hinwies, daß der Feldzug von 66 doch der Vorläufer des Krieges von 70/71 gewesen sei; auch seien die Strapazen und Gefahren für die Theilnehmer beider Feldzüge gleich große gewesen. Er wünsche deshalb keinen Unterschied gemacht zu haben. Auch glaube er, daß man von einer bestimmten Grenze in Bezug auf das Einkommen absehen könne, da seiner Meinung nach die besser situirten Veteranen ganz gerne mit Rücksicht auf die weniger bemittelten Kameraden auf die Ehrengabe verzichten würden. Herr Dr. Weber trat dafür ein, daß der Ehrensold sämmtlichen Veteranen ertheilt werde. Es sei zu bedauern, daß eine Uebersicht über die Zahl der Veteranen nicht vorhanden sei, jedenfalls sei die Zahl aus den früheren Feldzügen keine sehr große. Ferner trat Here Dr. Weber dafür ein, die Ehrengabe am Sedantage selbst zu vertheilen. Es solle eben eine Ehrengabe zum Feste sein, es soll keine Unterstützung sein, wovon die Familie längere Zeit zehren solle, dafür sei dieselbe zu niedrig bemessen. Es solle eine Ehrengabe sein, welche alle Veteranen ohne Unterschied in die Lage setze, mit frohem Muthe ohne Rücksicht auf beschränkte Mittel dieses einzige Fest feiern zu können. Wer von dem Gelde etwas zurückhalten will, kann es ja thun. Wenn er es aber mit seiner Familie an dem Festtage verbraucht, so liegt dies meines Erachtens im Sinne des Geschenkes. Herr Dr. Schröder glaubt in dem Wortlaute der Eingabe des Vorsitzenden des Kreisverbandes der Militärvereine die Ansicht ausgedrückt zu finden, daß die Ehrengabe weniger eine Beisteuer zum Feste als eine Unterstützung sein solle Hierin wird dem Vorsitzenden von Dr. Weber widersprochen. Justizrath Eich erklärt sich nunmehr, mit Rücksicht auf die kleine Zahl der noch aus den früheren Feldzügen vorhandenen Veteranen auch damit einverstanden, daß dieselbe in den Kreis der Empsänger eingeschlossen würden. Ferner glaubt Justizrath Eich, es sei doch besser, das Geld nicht gerade an dem Sedantage zu vertheilen. Es handle sich hier nicht um einen Festtag, an welchem viel Geld ausgegeben werden solle. Durch den Sedantag habe der große Krieg noch lange nicht seinen Abschluß gefunden und gerade unser rheinisches Corps habe noch im October und bis spät in den Winter hinein vor dem Feind gestanden und Opfer gebracht. Im Uebrigen wünsche er, daß nunmehr baldigst über den Antrag abgestimmt werde. Herr Schmithals schlägt eine Ehrengabe von 25 Mk. für jeden Veteranen oder deren Wittwe vor. Geheimrath Doutrelepont hält die Vertheilung der Ehrengabe am 2. September fest und glaubt, daß sich bis dahin in Folge einer Aufforderung in den Zeitungen viele Empfänger wohl melden würden. An der weiteren Debatte betheiligten sich noch die Herren Eich, Weber, Doutrelepont und Olbertz. Schließlich formulirte der Vorsitzende eine Anzahl Fragen, welche er zur Abstimmung bringt. Die erste Frage: Soll an die Kriegsveteranen bezw. deren Wittwen zur 25jährigen Erinnerungsfeier des Feldzuges 1870/71 eine Ehrengabe vertheilt werden, wird einstimmig bejaht. Die zweite Frage: Ob auch die Kriegsveterauen von 48/49, 64, 66, diese Ehrengabe empfangen sollen, wird ebenfalls einstimmig bejaht. Die dritte Frage, ob der Empfänger seit mindestens 2 Jahren seinen Wohnsitz im Gemeindebezirk haben müsse wird ebenfalls bejaht. Der Antrag Dr. Weber,„Jedem Combattanten den Ehrensold zu bewilligen, erhält nur 2 Stimmen, der Antrag Dontrelepont, die Ehrengabe denjenigen Veteranen zu gewähren, welche ein Einkommen von unter 1500 Mk. hätten, erhält nicht die Majorität der Stimmen. Der Antrag Schmithals, die Ehrengabe den Veteranen mit einem Einkommen von bis einschließlich 1200 Mk. zu bewilligen, wird mit großer Majorität angenommen. Dr. Schröder legt nunmehr der Versammlung die Frage vor, ob pro Kopf 25 Mk. gewährt werden solle oder ob die Versammlung der Commission eine beliebige oder bestimmte Summe zur Vertheilung anweisen wolle. Die Versammlung entschied sich für das erstere, daß nämlich einem jeden Veteranen bezw. dessen Wittwe unter den vorher festgestellten Bedingungen eine Ehrengab. von 26 Mark gegeben werden solle. Schließlich wird mit 9 Stimmen(die Majorität) der 2. September als Tag der Auszahlung bestimmt. Mit der Befugniß, die Anträge zum Empfange der Ehrengabe zu prüfen, wird die Fest=Commission betraut, welche aus den Herren Brüne, Bongartz, Schmithals, Strecke, Henry, Dr. Schmidt und Gregor besteht. Der Vorsitzende Dr. Schröder dankte der Versammlung für die getroffenen Beschlüsse, die nach seiner Ueberzeugung auch von den Veteranen freudig begrüßt werden würden. Es wurde mit Zustimmung der Versammlung noch über folgenden Gegenstand berathen und Beschluß gefaßt. Wie Dr. Schröder erwähnt, hat die Versammlung am 12. Juli d. J. für die Feier der 25jährigen Wiederkehr der Gedenktage von 70/71 einen Credit von 3000 Mk. bewilligt. Diese Summe ist aber erschöpft und beantragt deshalb die Commission, einen Nachcredit von 1000 Mark zu genehmigen. Vom Vorsitzenden darum gebeten, gibt nunmehr Dr. Schmidt in längerer Ausführung an, in welcher Weise die Commission die bewilligten Gelder bisher verbraucht hat. Justizrath Hellekessel bemerkt hierzu, daß gewiß Niemand dagegen sein werde, daß das Fest in würdiger Weise begangen werde. Er fürchte aber, daß auch der Nachcredit von 1000 Mk. überschritten werde. In einigen Punkten wünsche er jedoch nähere Aufklärung; insbesondere sei es von allgemeinem Interesse, etwas über den Inhalt der beiden Büchelchen, welche an die Kinder vertheilt werden würden, zu erfahren. Der Vorsitzende erklärt, daß zwei hiesige Lehrer, welche die Auswahl der Bücher geprüft hätten, unabhängig von einander, diese beiden Bücher für die Vertheilung am geeignetsten gefunden hätten. Es seien dies die Herren Lehrer Bauer und Rector Müller, welche erklärt hätten, daß in den Büchelchen nichts Anstößiges enthalten sei. Schließlich bewilligt die Versammlung den Nachcredit von 1000 M. und gibt der Vorsitzende Herr Dr. Schröder noch an, in welcher Weise die Festfeier gedacht sei. Das Nähere hierüber hat der„General=Anzeiger“ schon in einer früheren Lokalnachricht gebracht. ur Zum Jubiläum des Beethoven=Denkmals. Wir einpfingen nachträglich aus Anlaß des Artikels von Onkel Mökmann: „Zum 50. Jahrestage der Inauguration des Beethoven=Denkmals“ von einer hochgeschätzten Mitbürgerin(Fräulein L..) noch folgende Zuschrift, die wir unserm Leserkreise nicht vorenthalten wollen:„Die Unterzeichnete liest stets mit Interesse den„General=Anzeiger“ und die jetzt so hochinteressanten Kriegs=Erinnerungen; aber auch Ihre Mittheilungen über das Beethoven=Denkmal nehmen meine Aufmerksamkeit um so mehr in Anspruch, als ich selbst jene ganze Zeit mit vollem Verständniß mit durchlebte, die herrlichen Concerte als im I. Alt mitsingend, und, als wohlgelittene Schülerin des lieben Papa Ries, sowie Breidenstein's das Verständniß der Beethoven'schen Klavierwerke bei ihm theilweise empfangen habe. Ich war bei Allem zugegen, war hingerissen von Liszt's herrlicher Apotheose — und ebenso auf dem Münsterplatze, wo ich die hohen Herrschaften auf dem Fürstenberg'schen Balkon sich lebhaft unterhalten— aber unsern verehrten Spohr nicht dort sah und noch am selben Tage die von Ihnen mitgetheilte Anekdote ganz anders erfuhr. „Nämlich die damals eben sehr ungnädige Queen Victoria wandte sich an Friedrich Wilhelm IV. und rief gereizt die erwähnten Worte(=Der dreht mir ja den Rücken zul=) und erhielt von dem stets schlagfertigen Könige die erwähnte Antwort(=Majestät, er war immer ein grober Kerl=), was ja auch viel natürlicher ist.“ Die geehrte Dame schreibt dann noch in Betreff unserer Mittheilung, daß sich König Friedrich Wilhelm IV. bei seiner Ankunft auf dem Bahnhofe in Bonn längere Zeit mit E. M. Arndt unterhalten und denselben ausgezeichnet habe:„Sogleich nach Friedrich Wilhelm IV. Regierungs=Antritt ward Arndt in seine Professur eingesetzt und las vor vielen Zuhörern, wiewohl seine frühere Kraft bei dem langen Brachliegen gebrochen war. Der König hatte sogar, als eine schwache Vergütung festgestellt, daß der älteste Sohn(Roderich), so lange er studire, von Ihm ein Stipendium erhalten solle, was eben die betrübende Folge hatte, daß der sonst Begabte ein ewiger Student wurde.“ J Münchener Octoberfest in Bonn. Eine festliche Veranstaltung, wie sie in unserer Stadt noch nicht geboten worden, wird der Verein„Bodensee=Vereinigung“ am morgigen Sonntag gelegentlich seines Stiftungsfestes bieten. Das Fest beginnt um 10 Uhr Morgens im„Römer und wird in der Art des bekannten October= festes in München gehalten. Da wird von feschen Münchener Madels ächtes Salvator=Bier in„Moaßkrügen“ verabreicht, welches am „Gesundheitsbrunnen“ zum Ausschank gelangt; das Nürnberger Bratwurst=Glöckli wird Bratwurst, Weißwürst'le und„'schwollne spenden, ebenso soll ein ächtes„Radiweib“ seine Waare feilbieten: Bänkelsänger, ein Tyroler Doppelquartett und ein berühmter preisgekrönter oberbayerischer Alpen=Jodler werden uns einen Beorif von 26 August 1899. deusrauanzeigen für Benn und Emgegend Nr. 2018 Seite? eseische Sclanen üir de ich eiüige Mhachanr Kcond leben geboten werden, geben. Die„Bodensee=Vereinigung", deren Mitglieder bekanntlich alle Süddeutsche sind, wollen am Rhein einmal den süddeutschen Humor zeigen, und daß derselbe bei uns Rheinländern zur Geltung kommen wird, ist wohl zu erwarten. Die Standartenkiste des hiesigen Husaren=Regiments sollte bekanntlich vor einiger Zeit auf dem Transporte zwischen Beuel und der Wahner Haide von einem Krempelwagen verloren worden sein. Diese Nachricht, welche auch von anderen hiesigen Zeitungen gebracht wurde, stellt sich jetzt als nicht richtig heraus. Wie uns nämlich von dem Regiments=Commando aus Röttgen bei Rath=Heumar mitgetheilt wird, entspricht die Mittheilung nicht der Wahrheit. Das Bonner Casino hat auf heute Abend 9 Uhr eine General=Versammlung anberaumt, in welcher über einen hülfsbedürftige Veteranen urtheilt.— Der 17jährige Fabrikarbeiter Peter F. und dessen Vater, der 47jährige Händler Christian F. aus Bonn mißhandelten am 15. Juni d. J. den Händler Albert Sch. in dessen Wohnung in der Rheingasse, wobei der erste Angeklagte demselben mittels eines Messers mehrere Stiche am Arm und am Kopfe beibrachte. Zugleich bedrohten die beiden Angeklagten den Sch. mit dem Verbrechen des Todschlags. Peter F. wurde zu 1 Jahr und Christian F. zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt.— Der Krautfabrikant und Ackerer Mathias B. aus Niederbachem stand unter der Anklage, in mindestens 10 Fällen, Wechsel im Betrage von zusammen 2000 Mi. guf den Ramen eines Kölner Kaufmanns gefälscht Discgutirung übergeben zu haben.„Der Angeklagte gesit zur Last gelegten Verbrechen; das Gericht verurtheilte denselben zu 9 Monaten Gefängniß. Antrag betreffs einer Ehrengabe an aus dem Feldzuge 187071 beratzen werden so9. ,6e Gng, K 26 8 * Prof. Heinrich Kayser, Diretor des physikalischen Instituts Aus der Amaegeno. der hiesigen Ugiversität, hat das bisher nur in zinigen Mineralien Seer—= Vmger#. vorgefundene Helium in freier Form in der Natur nachgewiesen.] c Grav=Rheindorf, 28. Aug. Die geachteten Eheleute Martin In den Quellen von Wildbad im Schwarzwald steigen Gasblasen Eschweiler und Frau, geb. Esser, feiern am kommenden Sonntag auf. Das Gas zeigte im Spectrum die Linien von Argon und das Fest der silbernen Hochzeit. Helium und zwar kann die Menge des Heliums darin nicht gering] 4 Königswinter, 23. Aug. Die Stadtverordneten=Versamm= sein. Besonders interessant ist an diesem Ergebnisse, daß damit zum lung bewilligte heute zur Veranstaltung einer Gedenkfeier der Siege ersten Male eine Stelle entdeckt ist, wo die beiden unter dem Namen und zur Ehrung der Veteranen einen Credit von 750 Mark. Ferner Helium zusammengefaßten Gase frei werden und in die Atmosphäre! soll denjenigen Veteranen, welche krankheitshalber an dem Fest nicht ausströmen. Es muß sich danach auch in der Luft freies Helium theilnehmen können, und den Wittwen verstorbener Kriegstheilnehmer neben dem Argon finden. Thatsächlich hat Kayser auch in der eine Ehrengabe von je 10 Mark zu Theil werden. Ein FestausBonner Luft die Anwesenheit von Helium nachweisen können;schuß, bestehend aus den Herren Volkmuth, Otto und Theodor Rings, freilich gewann er bei der spectroskopischen Untersuchung den Eindruck, Bonn, Brünagel und Carl Ittenbach wurde mit der Leitung der daß seine Menge sehr gering ist...„ K: 6282(Feier betraut. C Militär=Concert. Im Gasthof Schombardt findet heute Abend auf allgemeinen Wunsch nochmals ein Concert der Musik= capelle des Infanterie=Regiments Nr. 68 unter Leitung des Capell= meisters Herrn Böhme Statt. In dem Concerte werden ausschließlich Wagner'sche Werke zu Gehör gebracht. Da dasselbe als Benefiz für die Angehörigen der Capelle bestimmt ist, so wäre ein zahlreicher Besuch zu wünschen. Eine Karawaue, bestehend aus 5„luftigen“ Wagen mit einer Anzahl großer und kleiner Iusassen, zog gestern Nachmittag, von Godesberg kommend, am Rhein vorbei und setzte mit der Ponte nach Beuel über. Die Truppe führte Kamele, Bären, Affen, Hunde und Ziegen mit sich und erregte hierdurch die Aufmerksamkeit der Vorübergehenden: eine Anzahl Kinder folgte der Spur der Gesellschaft bis zunz, Rbein,ugu..2 ft..a hrd ins dulsl 6' Eine Kummelblatichen=Gesellschaft, bestehend aus drei „nobeln“ Herren, gab gestern Vormittag in Beuel eine Gastrolle, wobei ein Beueler Einwohner arg in Mitleidenschaft gezogen wurde. ss London, 23. Aug. Nach einer Meldung der„Pall Mall Gazette“ aus Shaughai ist der abgesetzte Vicekönig Li=Hung=Tschang, der allgemein als der Urheber der Gewaltthätigkeit des Pöbels in Tschengfu gegen die Missionare gilt, zum Ober=Commissar für die Untersuchung dieser Unruhen ernannt worden. Die Ernennung hat Entrüstung in der Fremden=Colonie hervorgerufen. 88 Dundee, 22. Aug. 17,000 Jutearbeiter sind ausständig. Sie wollen die Arbeit nicht aufnehmen, wenn ihnen nicht für September eine fünfprocentige Lohnerhöhung zugestanden wird. en 2000 M' auf den Ramen! ss Madrid, 23. Aug. Aus der Provinz Malaga wird gemeldet, und der hiesigen Privatbank zur daß daselbst ein 21 Sekunden dauerndes Erdbeben verspürt wurde, Der Angeklagte gestand die ihm welches jedoch keinen großen Schaden anrichtete„zghen Sehan, V. Scae rh##an zu ss New=York, 23. Aug.„Zur Theilnahme an beutschen SeoanFeierlichkeiten haben sich im Ganzen nur 210 nicht wie ursprünglich gemeldet wurde, 2000 ehemalige deutsche Soldaten dem Dampfer„Fulda“ nach Deutschland eingeschifft. Böllner Sabflic Samstag den 24. Aug. Abends 9 Uhr: auf Ueberall Von Nah und Fern. Mainz, 19. Aug. Einen traurigen Abschluß nahm das Fest der 117er. Ein Soldat der 3. Compagnie, welcher bei verschiedenen Uebungen Preise erhielt, war hierüber sehr animirt, wollte noch ein Bravourstück machen und sprang unter den Augen seiner Kameraden heute Morgen gegen 4 Uhr aus dem Fenster des zweiten Stockes auf die Straße, wo er fast leblos liegen blieb. Es kamen sofort Mannschaften von der Wache, die den Unglücklichen ins Lazareth verbrachten. Er soll bedeutende innere Verletzungen erlitten haben. Der Soldat heißt Rittersberger und ist aus Bensheim. * Speyer, 20. Aug. Zu dem Zusammenstoß eines Extrazuges mit drei Güterwagen auf dem hiesigen Bahnhofe wird noch Folgendes berichtet: Auf der Rückfahrt von Straßburg nach Ludwigshafen lief ein Extrazug ein, dessen Insassen Arbeiter der Eisenbahnwerkstätte Ludwigshafen und der dortigen Anilin= und SodaTages-Ordnung: Antrag betreffend eine Ehrengabe an hülfsbedürf. tige Veteranen aus dem Feldzuge 1870—71. Die Direction. Zid Sdat dlte. für besseres Concert gesucht. Offerten unter V. S. 9326. an die Exped. des.=A. Threstsgal. macht man große Vorbereitungen, um die 25jährige Gedenkfeier an fabrik waren, die in Straßburg die glorreichen Tage von 1870/71 würdig zu begehen, nur in Bonn der Einfahrt des Zuges in den Bahnhof zu Speyer gerieth derselbe wil es nicht so recht voran. Vor Allein aber beftemdet es uns, daß in Folge kalsgezegthpghen sEin So. gpfe s Frachen.— das ngläck war man hier einen Unterschied zwischen den Kriegern und Veteranen Güterwagen besetzt war. Ein oumpfes macht. Es heißt nämlich:„An dem Festtage würden die bedürf= geschehen. Glücklicherweise war das aus dem Zusammenstoß eutzigen Prieger eine Ehrengabe erhalten: Mirscheint dies gizgeeßgz Handenezepelüick icht'g gaeß, wie wan=GgsogeFeuster beim EinMißgriff zu sein, der nur dazu führt, die bedürftigen Krieger zu Wertmeister der Anilin=Fabrü, der zum Coupe=Fenster heim Einbeschämen, denn diese Veteranen müssen sich Denen gegenüber, die laufen des Zuges hinausschaute und die Gurerwagen auf deiz. bsetwas begütterter sind, zurückgesetzt fühlen. Unsere Stadtväter mögen treffenden Geleise stehen, sah, hatte die Nothbremse gezogen und somit sich ein Beispiel an manchen anderen Orten nehmen; da erhält zur Verringerung des Unglücks jeder Kämpfer von 1870/71 seine Ehrengabe zugestellt. Weshalb kann dies hier nicht ebenfalls sein? Die Kameraden, die in Einwohner arg in Mitleidenschaft gezogen wiuroe. guten Verhältnissen leben, können, ja die Ehrengabe wieder nach Am Nachmittag setzten die drei Personen nach Bonn über und kehr= ihrem Ermessen verwenden und Gutes dadurch wirken, aber ein ten in der„Herberge zur Heimath“ ein. Nach ihrem Weggange ver- Unterschied bei den Veteranen darf nicht gemacht werden, denn im mißte ein dortiger Gast Uhr und Geld. Nachdem die Polizei von Kriege und in den Schlachten gab es auch nur Kameraden und kein dem Diebstahle benachrichtigt worden war, fahndete dieselbe eifrig auf Unterschied zwischen Reich oder Arm. die bezeichneten Personen; es gelang derselben, einen der sauberen Patrone in einer Wirthschaft am Rhein zu verhaften, während die zwei Anderen bereits das Weite gesucht hatten. Der Verhaftete widersetzte sich so hartnäckig, daß der dienstthuende Polizeisergeant ihn in einem Wagen zur Polizeiwache bringen mußte. 6' Unfall. Der 15jährige Sohn eines hiesigen Goldarbeiters hatte gestern Nachmittag das Unglück, beim Einbiegen mit dem Fahrrad von der Sternstraße zum Dreieck zu stürzen und einen Arm zu brechen. Der Verletzte mußte zur Klinik geschafft werden. A. Ein geisteskranker Mensch, welcher früher in einem hiesigen Geschäfte angestellt war und nunmehr an Verfolgungswahnsinn leidet, mußte durch die Polizei gestern Morgen von der Straße zur Wache gebracht werden. Von dort aus wurde der Unglückliche in das städtische Verpflegungshaus untergebracht. * In der Gudenanergasse wird an Stelle des abgerissenen Wohnhauses Nr. 8 ein neues Geschäftshaus in der vom Stadtverordneten=Collegium festgesetzten neuen Fluchtlinie, von 9 Meter Straßenbreite erbaut werden.. Freundschaftsbunss ucah t. * Der Quartett=Verein„Frennoschaftobund“ wird die von ihm beabsichtigte Sängerfahrt nach dem Niederwald am morgigen Sonntag unternehmen. Die Theilnehmer fahren diese Nacht mit dem früh Ein Mitkämpfer von 1866 und 1870/71. Letzte Post. Telegramme des General=Anzeigers. 88 Berlin, 23. Aug. An der Festtafel, welche die Stadt Berlin anläßlich des Sedantages veranstalten wird, werden etwa 600 Personen theilnehmen. Abends findet große Illumination Statt. §s Berlin, 23. Aug. Der„Figaro" brachte dieser Tage einen Brief des französischen Generals Meunier, in welchem derselbe behauptet, daß ein hoher deutscher Officier, welcher sich während des Krieges 1870/71 von amtswegen bei einem Gutsbesitzer an einem der wichtigsten Punkte des Maasthales installirt hatte und aufs Herzlichste daselbst empfangen worden sei, Wäsche und Schmucksachgn„ogstohleg habe. Zu diesem; schaulosen Artikel schreiben dieser die„Berl. Neuest. Nachr.“: Es ist unseres Wissens dies der erste 1864 Fall, daß man sich erdreistet, die Ehre des deutschen Officier=Corps anzugreifen. Da dies ohnehin von einem französischen General Theilnehmer fahren diese Nacht mit öffentlich mit Namensunterschrift geschehen, so zweifeln wir keinen Zuge 1,20 Uhr nach Bingerbrück und gedenken bereits Sonntag Augenblick, daß sich die deutsche Regierung dieser Angelegenheit 7 Uhr Morgens am Nationaldenkmal einzutreffen. Nach Be= mächtigen und dem deutschen Officier=Corps Genugthnung versichtigung des Denkmals und einigen Liedervorträgen wird nach schaffen wirk „„ Rüdesheim gezogen; dort gemeinschaftliches Mittagessen: dann Weiterfahrt nach Wiesbaden. Daselbst werden die Sänger bis gegen Abend verbleiben und dann nach Frankfurt a. M. die Reise fortsetzen. In Frankfurt wird übernachtet und Montag die Stadt in Augenschein genommen. Die Rückfahrt erfolgt über Mainz u. s. w. voch Bonn., gr..: ∆ 4sch., Neichsseitung“ mittheift minh * Pferdebahn. Wie die„Deutsche Reichszeitung“ mittheilt, wird demnächst in Poppe bis zur alten Kapelle nach Bonn. Nach Ferligstell licher Pferdebahn=Verkehr Poppelsdorf=Endenich=Bonn einge werden. Bekanntlich ist auch beabsichtigt, von der Coblenzerstraße (Restauration Lommerzheim) aus, eine Abzweigung der Pferdebahn nach Kessenich und von dort über Poppelsdorf oder direct nach Vonn zu., führen...„„ars, mar herte aut heschict: □ Vom Gemüsemarkt. Der Markt war heute gut beschickt; neben Frühgemüse und Kartosseln waren Gurken in Mengen angefahren worden. Für Wirsing und Spitzkohl wurden 4 bis 5 Pfg., für Rothkohl und Weißkohl7 bis 8 Pfg., für Kohlrabi 3 Pfg., für schönen Blumenkohl 20 bis 25 Pfg., für Kopfsalat 3 Pfg. und für Endivien 5 Pfg. bezahlt. Der Preis für das Gebund junger Mohrrüben, junger Zwiebeln und Karotten stellte sich auf je 3 Pfg.; alte Zwiebeln kosteten das Pfd. 10 Pfg. Junge Erbsen(wenig) wurden mit 50 bis 70 Pfg. und dicke Bohnen(wenig) mit 30 bis 40 Pfg. pro Pfd. bezahlt; grüne Strauch= und Stangenbohnen(sehr viel) kosteten pro Pfd. 8 bis 9 Pfg. Kleine Einmachgurkn erzielten pro 100 einen Preis von 80 bis 100 Pfg., große Gurken 8 Pfg. pro Stück; Rettig kostete 20 Pfg. pro Stück. Nieren=Kartoffeln kosteten 5 und 6 Pfg., rothe, weiße und Magnum bonum 4 Pfg. das Pfd. Obst war wenig zum Verkaufe ausgestellt; Waldbeeren kosteten pro Pfd. 10 Pfg., Himbeeren 30 Pfg., Erdbeeren 80 Pfg., Birnen und Aepfel 8 Pfg., Pflaumen 15 Pfg., Preißelbeeren 18 Pfg. und Trauben 50 Pfg. Butter wurde pro Pfd. mit 1,20 Mk. und Eier das Viertel mit 1,90 Mk. bezahlt. Junge Hahnen kosteten 1 Mk. bis 1,20 Mk., fette Hühner 2 Mk., das Paar Tauben 1,20 Mk., Feldhühner 1,50 Mk., Enten 8 Mk.; das Pfd. Backfische wurde mit 30 Pfg., Hecht mit 90 Pfg., Schleien mit 80 Pfg., Aal mit 1,80 Mk. und Salm &a Strafkammerverhandlung vom 23. August. Der verantwortliche Redacteur der„Deutschen Reichsztg.“ P. I. Bender hatte sich (wie schon am 9. d..) vor der Strafkammer wegen Preßvergehens zu verantworten. Das Vergehen wurde, wie wir in unserer Nummer vom 10. d. M. schon ausführten, darin gefunden, daß die„Deutsche Reichszeitung" vorzeitig die Anklageschrift in dem Processe, Mellage und Genossen veröffentlicht hatte. In der damaligen Verhandlung war der Angeklagte wegen Vergehens gegen die§§ 17 und 18 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874— lichung eines Artikels mit Vorsatz— angeklagt. Im Laufe der die Hauptsache beigetragen. Der Weichensteller, der das Unglück verschuldet, Kappner ist sein Name, ist verhaftet worden. Dieser Weichensteller soll von Sonntag früh 4 Uhr bis Abends 10 Uhr ununterbrochen im Dienst gewesen sein. Der Director der pfälzischen Eisenbahn, Herr v Lavale, traf in Speyer ein, um den Thatbestand aufzunehmen. * Trier, 20. Aug. Die vereinigten preußischen Ministerien haben unsere Stadtverwaltung in ziemlich schroffer Form aufgefordert, dem Project einer Kanalisation der Stadt baldigst näher zu treten. Falls die Stadt bei ihrem Widerstreben verharren sollte, wollen die Herren Minister im Zwangswege vorgehen. * Essen, 18. Aug. Die verstorbene Frau Otto Höpker geborene Waldthausen zu Hannover hat der Stadt Essen durch Testament 10,000 Mark vermacht, deren Zinsen für ein veramte Beamten= wittwe oder Beamtenwaise zu verwenden sind. * Breslau, 19. Aug. Das Wiederaufnahmeverfahren in Sachen des im December 1893 wegen Sittlichkeitsverbrechens zu 5 Jahren Zuchthaus verurtheilten angesehenen hiesigen Wurstfabrikanten Carl Giesche ist jetzt beschlossen worden, nachdem dessen früheres Dienstmädchen Marie Schneider, die Hauptbelastungszeugin, wegen Meineids zu 5 Jahren Zuchthaus verurtheilt worden ist. In der am 23. September beginnenden Schwurgerichtsperiode kommt die Sache zur erneuten Verhandlung. Der Fall macht hier ungemeines Aufsehen. * Bochum, 17. Aug. Auf dem Amte Bochum=Süd meldete sich er Tage ein Mann zur Entgegennahme des für die Krieger von 1864, 1866 und 1870/71 ausgesetzten Ehrensoldes. Er legte seine Militärpapiere vor, aus denen hervorging, daß er sich im Kriege von 1866 brav geführt und wacker gegen die Preußen gefochten habe. Nur schwer konnte dem guten Mann begreiflich gemacht werden, daß der Ehrensold nur den preußischen bezw. deutschen Soldaten, nicht aber auch den ehemaligen österreichischen gezahlt werden könne. Münster i.., 20. Aug. Vor einiger Zeit hat hier Fräulein §s Berlin, 23. Aug. Der„Vorwärts“ veröffentlicht heute eine Hedwig v. Goetze, Tochter des commandirenden Generals des Einladung zu dem diesjährigen socialistischen Parteitage, welcher 7. Armeecorps, mit eigener Lebensgefahr ein Dienstmädchen vom vom 6. October ab in Breslau abgehalten wird. Das Programm Tode des Ertrinkens gerettet. Der jungen Dame ist hierfür mit enthält 10 Punkte, darunter als sechster Vorschläge der Agrar= sehr gnädiger Depesche des Kaisers die Rettungsmedaille am 68 Berlin, 23. Aug. Die Veirdigung des Gerichts=Assessors 8 Bremen, 18. Aug. Das„Volt“ berichtet über schvere Mani desen Leiche von Sraukiyurt o. MalihäsKirchofe bei Ktosd„Kaiser Wilhelin“ vorgekomnen sein sollen. Die in den sind so schwerer Art, daß sie eine eischen. Die schwerste Mißhandeinem jungen Kohlenzieher Anklage stehende Gymnasiallehrer Dr. Bersu ist gestern freigespro= verübt worden. In vorzügl. empfohlenem Pensionat in London findet junge geprüfte. Lehrerin gegen geringe Vergütung und Ertheilung einiger deutschen Stunden freundl. Aufnahme, sowie Mal=, Zeichen= und engl. Unterricht. Näheres Bonnerthalweg 64. Für einen Schüler wird gründl. Nachhürse in Engl., Franz., Latein gesucht. Offerten mit Preis unt. K. St. 987. an die Erpedition. I8hilologe gesucht, der in wissen4 schaftlicher deutscher Arbeit behülflich sein kann. Offerten unter D. D. 188. an die Expedition. Kleineres Besitzthum, Haus mit Garten, nicht zu weit von Bonn oder Remagen, auch in kleinerem Ort zu miethen gesucht, event. mit Vorkaufsrecht, nicht über 10,000 Mk. Frco.=Offerten sub L. 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Der Verein für Hebung der#us=kund Ladentoral nebst Wohnung, für Spezereioder Bäckerei, vor der Stadt, billig zu vermiethen. Näheres in der Expedition. 10•—17,000 An. bem Ausgang sei an einm## guch getheilt zu 4% auf gute erste Dieser hatte sich wegen einer Brandwunde am Arm Hypothek vom Selbstdarleiher krank gemeldet. Er lag in der Coje und wurde von dem dritten auszuleihen. Offerten unter G. H. Maschinisten aufgefordert, an die Arbeit zu gehen. Als der Kranke 879. an die Exped. des Generalin den Heizraum kam, warf der Maschinist ihn auf die heißen Platten Anzeigers erbeten. 2 und begoß ihn, als er ohnmächtig geworden war und in den Kohlenbunker gebracht werden mußte, mit einem Strahl kalten Salzseewassers. Einige Stunden darauf war der Mißhandelte eine Leiche. Ein Heizer, der den dritten Maschinisten als Mörder darstellte, indem er ihm die Worte zurief:„Wenn der jetzt stirbt, sind Sie der Mörder“, wurde in Ketten, die Hände auf den Rücken, geschlossen und in das Waschhaus für Männer gebracht. Dies geschah ohne die vorgeschriebene, Bewachung. Auf einer anderen Reise sprang beund geschriebene, Bewachung, Auf einer anderen, Reise.„Ppxargzgroßegt Kanalschifffahrt in Bayern hat sich in einer Petition dahin aus= Neuner aus Nürnberg bei der Ausfahrt aus drr Sumt ver egetzen: gesprochen, es solle die Ausarbeitung einer Detailprojectirung für über Bord. Als der Heizer, die bei der Mißhandlung des drohtenHerstellung einer für die Großschifffahrt geeigneten Main=DonauWeserstraße in Aussicht genommen werden. s§ Wien, 23. Aug. Nach hier eingegangenen Privatnachrichten steht die ungarische Stadt Sillein seit gestern Abend in Flammen. 93 Wien, 23. Aug. Wie die Bläter melden, entstand in der dicht gefüllten Kirche des Dorfes Rogosno bei Sambor während der bl. Messe in Folge Umstürzens einer brennenden Kerze eine Panik, bei welcher drei Personen ums Leben kamen und mehrere schwer verlebt werden.„„ Hm Bagg; und Wurstuend 88 Belgrad, 23. Aug. In Paggaz und Umgegend ging ein schweres Hagelwetter hernieder, wodurch mehrere im Freien befindliche Personen getödtet wurden. Der durch das Unwetter angerichtete Schaden ist sehr groß. 7/4, Dampschiffekuzz=chesell§s Belgrad, 23. Aug. Eine russische Dampfschifffahrts=Gesellschaft hat den König Alexander und dessen Mutter zu der Probefahrt eines neuen Dampfers nach Odessa eingeladen. §8 Sofia, 23. Aug. Einem hiesigen Blatte zufolge sind der Polizei=Commissar Junkow und der Gendarmerie=Inspector Morfov flüchtig. Dieselben sollten wegen ihrer Mitschuld an der Ermordung Stambulow's verhaftet werden..,.„.; Lam 8a §s Rom, 23. Aug. Wie verlautet, soll bei dem Falliment der Bank Bingen die Kasse des Papstes einen Verlust von 300,000 Mark erlitten haben. Diese Summe war von Cardinal Gibbons dem Papste als das Product einer Sammlung der amerikanischen Katk siken Pher“ cht zuardan. Dieses Geld wurde bei ziehers zugegen waren und in Genua auf dem Seemannsamte Zeugniß ablegen mußten, bei ihrer Entlassung unterschreiben sollten, daß das Schiff nunmehr keine Verpflichtungen mehr gegen sie hätte, weigerten sie sich, solches zu thun, indem sie erklärten, es sei das Vorkommniß mit dem verbrannten Kohlenzieher, der nachher so grausam seinen Tod gefunden hatte, noch nicht aufgeklärt, und es hätte der Schuldige seine Strafe noch nicht bekommen. Es wurde ihnen erwidert, die Angelegenheit sei der deutschen Staatsanwaltschaft über2 Paris, 19. Aug.„ Wie der„Temps“ meldet, sind von den für Cuba einberufenen Reservisten aus der Provinz Barcelona und Gerona 600 nach Frankreich entflohen und suchen in den Fabriken von Perpignan Arbeit. * Paris, 19. Aug. Hier wurde heute in das Hospital Saint Antoine ein zwölfjähriger Junge eingeliefert, dem ein unbekannter, gut gekleideter Mann unter dem Vorgeben, er sei Arzt und wolle ihm eine kleine Operation umsonst machen, beide Ohren abgeschnitten hatte. Aehnliche Verbrechen sind in letzter Zeit mehrfach vorgekommen. Der Operateur, anscheinend ein Wahnsinniger, ergriff nach der That die Flucht.“ Wassermirme des Atheines 18/, Grad. Bei der Ankunft des Dampfers„William“ constatirte der Kapitän, daß an verschiedenen Stellen der Name Caserio geschrieben stand. Er ordnete eine sofortige Untersuchung an, welche auf ein beabsichtigtes anarchistisches Attentat schließen läßt. Der Untersuchungsrichter hierselbst wurde hiervon benach68 Paris, 23. Aug. Der Expreßzug Paris=Madrid entgleiste in voller Fahrt zvischen Biarrit und der spanischen Grenze. Mehrere Tylogenit u. Papierstuck. Paris, 28, uug, Die Bläter,peröfenzlsichen eine Nachricht., Der ezur Bout ub süilngegend „ikanischen Einige Doppelwaggon der Bank 1890er Weißwell, schön hell und analysenfest, sind zum Preise von Mk. 220 per 1000 Liter ohne Faß, frei Einladestation zu verkauf. Muster zu Diensten,„Anfragen befördert unter D. 3027, Rudolf Mosse, Frankfurt a. M. Verhandlung zog die Staatsanwaltschaft nach den Auslassungen des#aryoliken überreicht worden. Angeklagten den§ 21 des Gesetzes— Mitschuld durch Fahrlässigreit Bingen hinterlegt. an der Veröffentlichung— an, worauf auf Antrag der Vertheidigung] ss Ancona, 23. Aug. die Angelegenheit vertagt wurde. Die heutige Strafkammer sprach den Angeklagten von der Anklage im Sinne der§§ 17 und 18 frei, da ein Dolus nicht nachgewiesen sei; ebenso erfolgte Freisprechung im Sinne des§ 21, da die Veröffentlichung des im Feuilletonstil gehaltenen Artikels eines auswärtigen Preßbureaus dem Angeklagten nicht zur Last gelegt werden könne, beziehungsweise ihn keine Schuld der Fahrlässigkeit durch Veröffentlichung desselben in voller Fa treffe.— In, der Nacht vom 19. zum 20. Mgxz,d. J. Fagegzhgin Reisenge wurden verletzt. ich osier auf der Stashe Vortsesie und in Thalchlelen aldatatz luich be soihge Grischung ds helbern Hosieisz: E Rste Vecsiaesaichasenteuchnen und 2c. gut einerliten bätten.„„ Ezx M ami tttr uan anbergchent. ss Kopenhagen, 23. Aug. Ein Gewitter von außerordentlicher Heftigkeit suchte in der letzten Nacht ganz Nord=Island heim. Eine große Anzahl von Feuersbrünsten wurde sowohl nördlich einerster bäuden wurde P. zu 20 Mark Geldbuße verurtheilt und die Einziehung des Revolvers angeordnet.— Der 37jährige„Fuhrunternehmer Johann Z. aus Bonn fuhr am 11. Juli d.., Nachmittags etwas nach•4 Uhr, als eben die Schule an der Heerstraße ausging, in scharfem Trabe an der dortigen Schule vorbei, wobei das sechsjährige Söhnchen Wilhelm des Stadtsecretärs Peter M. überfahren als auch si und am linken Fuße schwer„verletzt, wurde. Das Kind mußte sechs Telegrammen aus Thisted, Wochen lang täglich zur Klinik gebracht werden, bis es wieder geheilt war. Das Gericht verurtheilte den Angeklagten Z. wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldbuße von 100 Mk. und in die Kosten.— Am 3. Juli d. J. fuhr der 46jährige Post=Agent, Wirth und Ackerer Wilhelm N. aus Bürvenich mit einem Fahrrad in schnellem Zeitmaß durch den Ort Langendorf und überfuhr dort die ältere Witwe Katharina L. Der Anprall war so stark, daß der zu Boden geworfenen schwächlichen Person das Blut an Nase und Mund herausg erletzung mit tödtlichem Ausgang zu 8 wconaten Gefungneg ver Westirvigung. 2c. geführtes solv. Haus von Fabrik zu vergeben. Offerten u. F. T. 4403. an die Exped. des General=Anzeigers. südlich von Lijin=Fjord beobachtet. Nach den bisherigen Heerde, Desen, neu und gebraucht, billig zu verkaufen. Th. Rennekamp, Theaterstraße Nr. 5. Teleorozugen, aus, Thisted, Rokiöhing, Fogetzeguz, Hißrigg, un d###0000) M ganz oder pobro sind erwa 50 Höfe und Häuser niedergehrannt. Ein Mensch 30, 00/0 We. sheilt ist ums Leben gekommen, viel Vieh ist verbrauntz......] 88 London, 23. Aug. Ueber das Vermögen des in Haft befindlichen Dichters Wilde wurde Concurs erklärt. Die Passiva betragen 3590 Pfd. Sterling.„ 4 gar Len gmilsitärkekäch§s London, 23. Aug. Gestern wurden von den Militärbehörden Versuche mit einer neuen Mitrailleuse gemacht. Die Kanone wiegt nur 20 Kilogramm und kann vermittelst Riemen von den Soldaten getheilt zu 4% Zinsen zur 1. Hypothek auszuleih. Offerten unter H. 5. an die Erped. des Gen.=Anz. Hsererbunger sauoll: nach kurzer Krankbeit starb die Verlebte Fäglge getragen werden. Bei der,„Absgezuszgt, iung., viestäpe Gverreschender sofort zu verkaufen. Der. Auselloglugzgang au a Manoten Gefängniß ver= Gesfrsehdiaung Näh. Kölner Chaussee 103. Heiraths=Gesuch. Ein junger gebild. Handwerker mit flottem Geschäft sucht, da es ihm an Bekanntschaft fehlt, ein junges tücht. Mädchen im Alter von 18—23 Jahren behufs späterer Verehelichung. Briefe, womöglich mit Photographie, unter A. P. 74. an die Exped. des Gen.=Anz. Prille Donnerstag verloren. Gegen Belohnung abzugeben Alexanderstraße 12, 2. Et. Blaues Wagenkissen verloren. Gegen Belohnung abzugeben bei Baunscheidt, Endenich. Ein I. Schmitz gezeichneter Stock wurde vor längerer Zeit in einer Bonner Wirth= schaft verwechselt und mitgenommen. Derselbe wird dem Eigenthümer auf Verlangen und Beschreibung des Stockes zugeschickt werden durch E. Wald, Mehlem. Neelles Heiraths=Gesuch. Ein hübsches Mädchen vom Lande, angenehmes Aeußere, 21 Jahre alt, Vermögen 20,000 Mk., wünscht, da es ihr an Herrenbekanntschaft fehlt, auf diesem Bedingungen bis! Wege einen Lebensgefährten Sreirgurzen- Gefl. Offerten nebst Phot#Eine selle soll verkauft werden. Besichtigung derselben und„nage zinen“ Einsicht der Bedingungen bis zum 30. August er. gestattet. Schriftliche Angebote bis zu diesem Termine zu richten an die Direction graphie unter S. K. 150. postlagernd Endenich erbeten. Reelles Heiraths=Gesuch. Ein Wittwer, Ende der 40er in Bonn. duer Poaiagzal=rent=Aaskalt Bhanschaie eche die Säann: schaft eines katb. Fräuleins oder Wittwe zum Zwecke baldiger Verheirathung. Offerten u. W. R. 100. besorgt die Exped. des Gen.=Anz Heiraths=Gesuch. Fräul., häusl. gebild., in den 30er Jahren, v. tadellosem Ruf, mit ein. Vermögen v. über 40,000 Mk. sucht die Bekanntschaft eines gut situirten kath. Herrn mit gediegen. Charakter. Off. u..D. 48. an die Exped. des General=Anz, erbeten. Strengste Discretion zugesichert u. verlangt.“ gut erhalten, 50 lfd. Meter, billig zu verkaufen. Th. Rennekamp, Theaterstraße 5. Zu verkaufen eine Violine. Näheres in der Expedition. in schöner, gesunder Lage preiswerth zu verkaufen. Näheres in der Exped. des Gen.=Anz. Zwei Zimmer mit Küche zu miethen gesucht, Wenzelgasse 64. B. R. v. 1883. S. 25./8. F. RheinbachTodenfeld. A. 4 Uhr V. Kaiserplatz. Seite 9 Nr. 2068 General=Anzeiger für Vonn und 24. August 1893 Schühlenutrn Galltlung von Goscha.- Zandel 28 Poststraße 28, nahe am Münsterplatz, empfiehlt Damen=Zugstiefel, sehr dauerhaft, von M..— an. Damen=Knopfstiefel von M..50 an bis zu den feinsten. Damen=Promenadenschuhe in reicher Auswahl und zu billigsten Preisen. 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Nach der Marktordnung ist die Zeit, bis zu welcher den ständigen Besuchern des alljährlich am zweiten Sonntage im September beginnenden Marktes ihre vorigjährigen Plätze soweit thunlich zu reserviren sind, hinsichtlich der Wirthschafts= und Schaubuden auf den zweiten Tag vor dem Markte und hinsichtlich aller neren Buden auf den letzten vor dem Markte, jedesmal Morgens 9 Uhr, festgesetzt. Diejenigen Wirthe, welche gesonnen sind, ihr Gewerbe auf diesem Markte auszuüben, werden daran erinnert, daß die Erlaubniß dazu bis zum 5. September cr. bei mir nachgesucht werden muß. Auf dem Viehmarkte wird die Bestimmung, daß bei jedem Stück Rindvieb ein vorschriftsmäßiger Gesundheitsschein vorhanden sein muß, auch in diesem Jahre gehandhabt werden. Zum Aufstellen von Fuhrwerk behufs Beförderung von Personen nach und von dem Markte werden nur Diejenigen zugelassen, welche im Land= und Stadtkreise Bonn wohnen und in ihrem Heimathsorte zur Ausübung des Handerergewerbes concessionirt sind. Das Ausspielen, Ausrufen und Verauctioniren von Waaren auf dem Jahrmarkte ist nur an den dazu polizeilich angewiesenen Stellen gestattet. Zuwiderhandelnde werden von dem Markte weggewiesen. Jeder, welcher auf dem Markte etwas zum Verkaufe ausstellen oder ein Gewerbe ausüben will, muß sich vorher auf dem Marktamte zu Pützchen melden. Vilich, den 23. August 1895. Der Bürgermeister: Breuer. Civilstand der Oberbürgermeisterei Bonn vom 23. August 1895. Geburten. Elisabeth Agnes, Tochter von Peter Stephan Gödderz, Steingutdreher, und von Elisabeth Voosen. Friedrich Wilhelm Johann, Sohn von Friedrich Wilhelm Sülzer, Fabrikarbeiter, und von Gertrud Lülsdorf. Heiraths=Verkündigungen. Johann Wilhelm Mathias Briel, Schiffskuecht, mit Margaretha Wettels. Heirathen. Franz Erysant, Laboratoriumsdiener, mit Margaretha Franziska Geller. Sterbefälle. Maria Lorscheid, alt 19 Monate Johanna Crämer, Ehefrau von Peter Joseph Rodenkirchen, alt 31 Jahre. Walter Maria Heinen, alt 7 Wochen. Johann Kraus, alt 7 Monate. Civilstand der Bürgermeisterei Poppelsdorf vom 23. August 1895. Geburten: Joseph, S. v. Joseph Hommelsheim, Tagelöhner, u. v. Theresia Faßbender, zu Kessenich.— Maria Christina, T. v. chldler, bed. Eisabet Gasber, Wirthschaft u. Metzgereivon Jos. Strohschnitter. **„ Zur von Sonntag den 25. August 1895, von Nachmittags 4 Uhr bis Abends 11 Uhr: Großes Militär=Concert, ausgeführt vom Musik=Corps des Feld=Artillerie=Regiments Nr. 8 Freiherr von Holtzendorff aus Jülich, unter persönlicher Leitung ihres Capellmeisters Herrn Frank. Entrée frei. meT Entrée frei. Diverse feine Biere.— Reine Weine.— Pfirsich=Bowle. Anerkannt gute Küche. Es ladet freundlichst ein Adolf Binda Arrohnesr Sonntag den 25. August, Montag den 26. und Dinstag den 27. August, von Nachmittags 4 Uhr ab: Panrn O Bringe bei dieser Gelegenheit meine anerkannt gute Speisen und Getränke in empfehlende Erinnerung, ebenso meine große Lokalitäten. Schöner# Garten und wird in demselben hochseines Lager-11. bier aus der Brauerei Otto Wolter, per Glas#### 10 Pfg., verabreicht. 4 I Freundlichst ladet ein der Obige.## 24 Kirmeß ##8 3 2 =Sonntag den 25., Montag den 26. und Dinstag den 27. August: 16 5%„ Montag Morgen: Frei-Concert veranstaltet vom Männer=Gesangverein„Liederkranz“. 5 Die Musik wird ausgeführt von der Bonner## Stachtskotele. 28 Es ladet ergebenst ein Wwe. P. 1 h. Mohr.## Kirmeß in Kessenich. Oberlander Brod aus dem Oberland täglich frisch eintreffend, empfiehlt J. Reber, Wenzelgasse 57. Anständige Leute finden schones Togis mit oder ohne Kost bei Wilh. Bauer, Marstraße 45. Pergament=Papier per Meter 15 Pfennig, Closet=Papier per Rolle 50 Pfennig. M. Buch& Strerath, Brüdergasse 41, dicht am Markt. .#. Honer Sustame verschiebener Shsteme vorräthig bei Gottfr. Spindler, Hundsgasse 19. Godesberg. In schöner Lage Godesbergs in eillem Hause, nur von zwei Personen bewohnt, eine 1. 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Anzeigen=Annahme: größere Anzeigen bis Abends vorher 6 Uhr, kleinere bis Morgens 9 Uhr. Gesteral=Astgerr, Allunge des Veneral: Anzeigers 10 Pfo, pre siebenspaltige Petitzeile oder deren Raum. Anzeigen von Auswärts: 20 Pfg. pre stebenspaltige Pettzelle oder deren Kaum. für Bonn Der Druck des General=Anzeigers beginnt jeden Morgen um 10 Uhr— Jedermann bei Zutritt. und Siebenter Jahrgang. Umgegend. Jede politische, sociale und religlöse Tendenz oder Erörterung ist absolut ausgeschlossen. (9 1 unseres Statuts.) Reklamen 60 Pfg. pre Textzeile. Alle lokalen Anzeigen werden bei vorheriger Baarzahlung für smal das 4temal frei ausgenommen. Kleine lokale Inserate bis zu 10 Zeilen kosten nur 5 Pfg. pro Zeile und das Stemal frei, wenn vorher baar bezahlt wird. Wohnungs=Anzeiger 50 Pfg. pro Zelle und Monat. Telephon Nr. 66. Miolergchischen gesucht. Wilke, zur Aushülfe sofort Otto Gesetz Bornheim. Satler shaerlike gesucht, Kasernenstraße 60b. Bächterlehrling gesucht, Ermekeilstraße 13. 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Die Wittwe und die hinterbliebenen ehelichen oder durch nachgefolgte Ehe legitimirten Kinder einer dem activen Heere oder der activen Marine angehörenden Person des Soldatenstandes vom Feldwebel abwärts erhalten aus der Reichskasse Wittwen= und Waisengeld, wenn der Ehemann oder Vater nach Ablauf einer mindestens zehnjährigen Dienstzeit verstorben ist. Ist der Tod die Folge einer bei Ausübung des Dienstes erlittenen Beschädigung, so ist Wittwen= und Waisengeld auch schon bei kürzerer als zehnjähriger Dienstzeit und selbst dann zuständig, wenn der Ehemann oder Vater zur Zeit seines Todes dem activen Heere oder der Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes vom 13. Juni 1895 betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes des Reichsheeres und der Kaiserlichen Marine vom Feldwebel abwärts. (.=Ges.=Bl. S. 261/64.) Zu S 1. 1) Das Gesetz bezieht sich nicht blos auf die Wittwen und Waisen der dem Friedensstande angehörenden Personen des Soldatenstandes vom Feldwebel abwärts, sondern auch auf die Wittwen und Waisen der aus dem Beurlaubtenstande zum Dienst einberufenen, sowie der in Kriegszeiten, bei Mobilmachungen oder sonstigen Verstärkungen des Reichsheeres aufgebotenen oder freiwillig eingetretenen Mannschaften. Ausgenommen sind jedoch nach§ 14 dieses Gesetzes die Wittwen und Waisen der der Feldarmee(§ 94 des Militär=Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871) angehörenden Personen des Soldatenstandes vom Feldwebel abwärts in den Fällen, in welchen ein Anspruch auf die in den§§ 95 und 96 a. a. O. vorgesehenen Bewilligungen besteht. 2) Für die Feststellung der Dienstbeschädigung sind auch die Bestimmungen der Instruction vom 26. Juni 1877 betreffend das Verfahren bei Anmeldung und Prüfung der Versorgungsansprüche invalider Mannschaften vom Feldwebel abwärts, sowie der Dienstanweisung zur Beurtheilung der Militärdienstfähigkeit und zur Ausstellung von militärärztlichen Zeugnissen vom 1. Februar 1894, zu beachten. 3) Der ursächliche Zusammenhang zwischen Tod und Dienstbeschädigung ist durch ärztliche Zeugnisse nachzuweisen oder durch activen Marine nicht mehr angehört hat, aber vor Ablauf von sechs andere geeignete Beweismittel zu erbringen. Die Unterschriften der Jahren nach der Entlassung aus dem activen Dienst verstorben ist zur Führung eines Dienstsiegels nicht berechtigten Civilärzte be(§ 33 des Reichs=Militärgesetzes vom 2. Mai 1874). dürfen der amtlichen Beglaubigung unter Beidrückung des AmtsDie Berechnung der Dienstzeit, sowie die Feststellung einer Dienst; stempels oder Siegels. beschädigung erfolgt nach den bezüglichen Bestimmungen des Militär= Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 nebst Abänderungen und Ergänzungen(§§ 60 beziehungsweise 59 und 83 ebenda). § 2. Das Wittwengeld beträgt 160 Mark jährlich, gleichviel welcher Charge der Ehemann zur Zeit seines Todes angehört, beziehungsweise ob und welche Pension er bezogen hat. Das Waisengeld für Kinder, deren Mutter lebt und zur Zeit des Todes des Ehemannes zum Bezuge von Wittwengeld berechtigt war, beträgt 32 Mark jährlich für jedes Kind; für Kinder, deren Mutter nicht mehr lebt oder zur Zeit des Todes des Ehemannes zum Bezuge von Wittwengeld nicht berechtigt war, 54 Mark jährlich für jedes Kind.„ Missan Waisengeld wird für Kinder, weiche in Militär=Erziehungsanstalten aufgenommen worden sind, nur zu demjenigen Betrage gczahlt, bis zu welchem für das betreffende Kind Pensionsgeld oder Erziehungs= beitrag an die Anstalt zu entrichten ist. § 3. Das Wittwen= und Waisengeld erhöht sich für die Hinterbliebenen derjenigen Mannschaften vom Feldwebel abwärts, welchen eine mehr als zwölfjährige Dienstzeit zur Seite steht, für jedes Jahr dieser weiteren Dienstzeit bis zum vollendeten vierzigsten Dienstjahre 63/8 Procent der im§ 2 bestimmten Sätze. Die bei Berechnung der Monatsbeträge sich ergebenden BruchDauernde Beschäftigung. pfennig sind auf volle Pfennig abzurunderzuu u. a.##.#.#, *.*"]§ 4. War die Wittwe mehr als 15 Jahr junger als der Verstorbene, so wird das nach§§ 2 und 3 berechnete Wittwengeld für jedes angefangene Jahr des Altersunterschiedes über fünfzehn bis einschließlich fünfundzwanzig Jahre um 1/20 gekürzt. Auf den zu berechnenden Betrag des Waisengeldes sind diese Kürzungen des Wittwengeldes ohne Einfluß. 6 et=528 Gesat faflerd§ 5. Stehen den Hinterbliebenen der unter dieses Gesetz fallenden Mannschaften nach anderweiter reichs= oder landesrechtlicher Vorschrift höhere Beträge aus der Reichskasse zu, als die in den§§ 2 und 3 dieses Gesetzes bestimmten, so erhalten sie ausschließlich jene höheren Beträge. Sind die nach anderweiter reichs= oder landesrechtlicher Vorschrift aus der Reichskasse zuständigen Beträge gleich hoch oder niedriger, als die in diesem Gesetz bestimmten, so erhalten sie ausschließlich diese letzteren Beträge. Haben die Hinterbliebenen in Folge der Anstellung ihres Ehemannes oder Vaters im Civildienste des Reichs oder eines Bundesstaates, oder im Communal= oder Institutendienste ein Versorgungsrecht erworben, so wird ihnen das nach Maßgabe dieses Gesetzes zuständige Wittwen= und Waisengeld gleichwohl aus Militärfonds und nur der etwaige Mehrbetrag aus den betreffenden Civilfonds gezahlt. § 6. Keinen Anspruch auf Wittwengeld hat die Wittwe, wenn Metzgerlehrling gesucht. Math. Schmitz, Endenich.! Erfahrener Bauschlosser gesucht, Maargasse 19. Für ein kaufmännisches Bureau der Steinbruchsbranche wird ein mit allen Bureauarbeiten vertrauter junger Mann Franco=Offerten mit behaltsansprüchen unter.ldie Ehe mit dem Verstorbenen innerhalb dreier Monate vor seinem K. 1024. an die Expedition Ableben geschlossen und die Eheschließung zu dem Zweck erfolgt ist, dos General=Anzeigers. um der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verschaffen. des Generat=anzeigers. 6( Keinen Anspruch auf Wittwen= und Waisengeld haben die Wittwe und die hinterbliebenen Kinder aus solcher Ehe, welche erst nach der Entlassung des Ehemannes oder Vaters aus dem activen Heeresoder Marinedienste oder nach Feststellung der Dienstbeschädigung desselben geschlossen ist. a 1 Keinen Anspruch auf Wittwen= und Waisengeld haben die Wittwe und die hinterbliebenen Kinder, wenn der Verstorbene wegen Hochverraths. Landesverraths, Kriegsverraths oder wegen Verraths militärischer Geheimnisse zu Zuchthausstrafe rechtskräftig verurtheilt ist. § 7. Die Zahlung des Wittwen= und Waisengeldes beginnt mit dem Ablauf der Gnadenzeit; soweit aber eine solche nicht besteht, mit dem auf den Todestag folgenden Tage. 8. Das Wittwen= und Waisengeld wird monatlich im Voraus gezahlt. An wen die Zahlung gültig zu leisten ist, bestimmt die oberste Militärverwaltungsbehörde des Contingents beziehungsweise der Staatssekretär des Reichs=Marineamts, welche die Befugniß zu Ein verheiratheter Gärtner, 2 E Kinder, Mitte der 30er Jahre, sucht per 1. September dauernde Stelle auf einem Gute oder sonstigen Privatgarten. Derselbe hat langjährige Zeugnisse, war in den ersten Geschäften des In= und Auslandes thätig, ist im Besitz guter Zeugnisse und in allen Fächern erfahren, doch würde Obstund Gemüsebau bevorzugt. Näheres in der Expedition. Zuverlässiger Schreinergeselle gesucht, Maargasse 11. Tüchtiger sofort gesucht. Heinr. Noltensmeyer, —.—. Godesberg. Ein tücht. Scloser der mehrere Jahre auf einer 1. Thon= und Verblendstein=Fabrik Rheinlands thätig war und in allen Reparaturen erfahren, sucht bis zum 1. Octob. dauernde Stellung, auch als Maschinist. Offerten unter K. H. 10. an die Expedition. Ein tucht. Hamlerperstar für gleich gesucht. Beuel, Siegburgerstraße 12. 4) Den rechtskräftig geschiedenen Ehefrauen steht ein Anspruch auf Wittwengeld nicht zu; dagegen haben die hinterbliebenen Kinder aus einer geschiedenen Ehe Waisengeld, und zwar nach dem Satze für Kinder, deren leibliche Mutter nicht mehr lebt, selbst dann zu beanspruchen, wenn eine zum Empfange von Wittwengeld berechtigte Stiefmutter vorhanden ist. Auf dieses höhere Waisengeld haben die Kinder, deren wittwengeldberechtigte Mutter sich wieder verbeirathet, keinen Anspruch. 5) Nur die ehelichen leiblichen und die durch nachgefolgte Ehe legitimirten Kinder des Verstorbenen haben Waisengeld zu beanspruchen. Außereheliche, Adoptiv=, Pflege= und Stiefkinder des Verstorbenen fallen nicht unter das Gesetz. Zu§§ 2 und 3. 1) Die Feststellung und Anweisung des Wittwenund Waisengeldes erfolgt bei dem Kriegsministerium, Departement für das Invalidenwesen. 2) Die Anträge für die Wittwen und Waisen der im activen Militärdienste verstorbenen Personen des Soldatenstandes sind von dem Truppentheil oder der Behörde, welchen der Verstorbene etatsmäßig angehört hat oder welche den Pensionsvorschlag hätten vorlegen müssen, wenn es sich um die Pensionirung des Verstorbenen gehandelt hätte, auf dem Dienstwege dem Kriegsministerium, Departement für das Invalidenwesen, einzureichen. 3) Die gleichfalls dem Kriegsministerium, Departement für das Invalidenwesen, vorzulegenden Anträge für die Wittwen und Waisen der nach der Entlassung aus dem activen Militärdienste verstorbenen Personen des Soldatenstandes haben einzureichen: a) hinsichtlich der im Königreich Preußen wohnenden Bezugsberechtigten diejenige Königliche Regierung, in deren Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat oder aus deren Hauptkasse die von dem Verstorbenen bezogene Pension zuletzt gezahlt worden ist; in Berlin das Königliche Polizei=Präsidium; hinsichtlich der im Großherzogthum Baden wohnenden Bezugsberechtigten die Königliche Intendantur XIV. Armeecoros in Karlsrube;„# uch hinsichtlich der in den Reichslanden wohnenden Bezugsberechtigten das Kaiserliche Ministerium für Elsaß=Lothringen, Abtheilung für Finanzen, Gewerbe und Domänen; hinsichtlich derjenigen Bezugsberechtigten, welche in anderen Bundesstaaten— mit Ausschluß der Königreiche Bayern, Sachsen und Württemberg— wohnen, die betreffenden LandesRegierungen ohne Betheiligung der Preußischen Bezirks=Regieruungen;..„„„„4. Kan; hinsichtlich derjenigen Bezugsberemtigten, welche im Königreich Bayern wohnen, die Regierung in Cassel, im Königreich Sachsen die Regierung in Liegnitz, im Königreich Württemberg die Regierung in Wiesbaden. 4) Alle Anträge sind nach dem beiliegenden Muster 1 aufzustellen. Welche Belagstücke den Anträgen beizufügen sind, ergeben die in dem Muster i vorgedruckten Bemerkungen,„. Imemm 5) Die Vorbereitung der Anträge zu Za liegt den Ortspolizeibehörden, den Landraths=, Kreis= oder Bezirksämtern ob, in deren Bezirk der Verstorbene zuletzt gewohnt hat, und an welche sich die Wittwen oder die Vormünder zunächst zu wenden haben. Wie in dieser Beziehung hinsichtlich der nicht in Preußen wohnenden Bezugsberechtigten verfahren werden soll, bestimmen die betreffenden Landesregierungen. fictest Mf.. m aünhune Bis. Die Militärbehörden sind verpflichtet, allen zur Begründung dieser Anträge an sie gelangenden Ersuchen zu entsprechen. 6) Stirbt eine Wittwengeld=Empfängerin unter Hinterlassung von Kindern, für welche Waisengeld zuständig ist, so ist die anderweite Feststellung des Waisengeldes von derjenigen Behörde zu bewirken, von deren Haupt= 2c. Kasse die Gebührnisse bis dahin verrechnet sind der Unterstützungs=Abtheilung des Kriegsministeriums für die b) c) d) e) solcher Bestimmung auf andere Behörden übertragen können. aus der Militär=Pensionskasse in Berlin Bezugsberechtigten; von Nicht abgehobene Theilbeträge des Wittwen= und Waisengeldes der Königlichen Intendantur des XIV. Armeccorps für die im Großverjägzen binnen vig Jahren, vom Tage ihrer Fäligkeit an gerchurt, herzogthum, Baden ggebegzozig Zezigsherestigien; von dem Kaiserzum Vortheil der Reichskasse. § 9. Das Wittwen= und Waisengeld kann mit rechtlicher Wirkung weder abgetreten, noch verpfändet oder sonst übertragen werden. S 10. Das Recht auf den Bezug des Wittwen= und Waisengeldes 1. für jeden Berechtigen mit dem Ablauf des Monats, in welchem er sich verheirathet oder stirbt;. n. 2. für jede Waise außerdem mit dem Ablauf des Monats, in welchen sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet. § 11. Das Recht auf den Bezug des Wittwen= und Waisengeldes othum Baden wohnenden Bezugsberechtigten; von dem Kaiserlichen Ministerium zur Eizagerotchtingen fur die in den Reichslanden wohnenden Bezugsberechtigten; von den Königlich Preußischen Regierungen in allen anderen Fällen). 7) Von der Aufnahme waisengeldberechtigter Kinder in die Kadettenanstalten hat das Commando des Kadettencorps der UnterstützungsAbtheilung des Kriegsministeriums Mittheilung zu machen, unter Angabe des Einstellungstages, der einstellenden Kadettenanstalt und des für den Kadetten zu entrichtenden Jahres=Erziehungsbeitrages; während von jeder Anweisung von Waisengeld für Kadetten die Unterstützungs=Abtheilung des Kriegsministeriums dem Commando Schsgatergsele sucht für sofort Stelle. Näheres in der Expedition. 1 Prsctrachet Zastucht sucht Stelle für sofort. Näheres in der Expedition. 1 Ein Backer sucht Stellung zum Aushelfen," Kasernenstr. 26, Hinterh., 2. Et. Junger Mann, militärfrei, sucht Stelle als Schreiber oder einen Vertrauensposten. Caution kann gestellt werden, Victoriastraße 13.: ruht, wenn der Berechtigte das deutsche Indigenat verliert, bis zur des Kadettencorps Nachricht zugehen lassen wird. etwaigen Wiederanlangung desselben.] In gleicher Weise hat die Inspection der Zizsgargterhschisen, zusichz; S 12. Die Bestimmung darüber, ob und welches Wittwen= und lich der waisengeldberechtigten Zöglinge des Militär=Kuaben=ErziehungsWaisengeld der Wittwe und den Waisen auf Grund dieses Gesetzes Instituts in Annaburg, der waisengeldberechtigten Schüler der Unterrfolat“'ste Militärverwaltungshehörde des Con=laffieierschule und der Unterofficiervorschulen zu verfahren. RegierunKriegsministeriums mit Nachricht versehen.„., 45 uste sten im Gaufe eines 8) Bei Aufnahme in Militär=Erziehungsanstalten im Laufe eines Monats tritt die Bestimmung im Absatz 3 des§ 2 des Gesetzes mit dem Tage nach der Aufnahme in Wirksamkeit. Beim Ausscheiden wird der volle Betrag des Waisengeldes mit dem Tage nach der Entlassung aus der Militär=Erziehungsanstalt zahlbar. Die Regelung der Waisengeldzahlung ist Sache der vorstehend unter Ziffer zustebt, erfogt durch die oberse wrintarverwaltungsbehörde des Con= offieierschule und der Unterofsieiervorschulen zu verfahren. tingents beziehungsweise den Staatssekretär des Reichs=Marineamts,1„Auf Grund dieser Mittheilungen werden die Königlichen welche die Befugnisse zu solcher Bestimmung auf die höhere Reichs= gen 2c. seitens der Unterstützungs=Abtheilung des Kriegsminist behörden übertragen können.„ 99.848 § 13. Ueber die auf Grund dieses Gesetzes erhovenen Rechtsansprüche auf Wittwen= und Waisengeld findet der Rechtsweg mit denselben Maßgaben Statt, welche für die gerichtliche Geltendmachung von Pensionsansprüchen der hier in Betracht kommenden Militär= versonen voraschrieben hind. WRaisen der in St lge einer Grie §.14. Auf die Wittwen und Waisen der in Froige einer scriegs: lung der Waisengeldza dienstbeschädigung(§ 94 zu a bis c des Militär=Pensionsgesetzes) bezeichneten Behörden. Verstorbenen finden die Bestimmungen dieses Gesetzes keine An=] 9) Die Waisengelder der in die Anstalten des Potsdamschen großen Militär=Waisenhauses oder auf Kosten desselben in andere Erziehungsanstalten aufgenommenen Kinder sind von den Regieruugen 2c.— vergl. Ziffer 6— unter der äußeren Adresse der UnterstützungsAbtheilung des Kriegsministeriums der Militär=Pensionskasse von dem Monate ab zu überweisen, welcher auf den Monat der Aufnahme in eine jener Anstalten folgt.,...„. 11.6 Die Militär=Pensionskasse hat diese Waisengelder von der Ueberweisung ab an die Haupt=Militär=Waisenhauskasse gegen die mit Lebensbescheinigung der Anstalt versehenen Quittungen halbjährlich und zwar am 1. November für die Zeit vom 1. April bis Ende September und am 1. Mai für die Zeit vom 1. October bis Ende März abzuführen und rechnungsmäßig zu verausgaben.— Mit dem Entlassungsmonat hört die Zahlung des Waisengeldes an wenoung..,. G. s uimungen Fammen: Mayern nach Maß§ 15. Vorstehende Bestimmungen kommen in Bayern nach Maßgabe des Bündnißvertrages vom 23. November 1870(Bundes=Gesetzblatt 1871 S. 9) zur Anwendung.„„., 16ux. Gzet § 16. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. April 1895 in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 13. Juni 1895. (L..)[Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. aufnahme der Zahlung des Waisengeldes an die Mutter oder an den Vormund des waisengeldberechtigten Kindes hat sich die MilitärPensionskasse mit der betreffenden Regierung 2c. in Verbindung zu setzen. Zu§ 5. Auf die nach Maßgabe des Fürsorgegesetzes vom 15. März 1886 versorgungsberechtigen Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes vom Feldwebel abwärts, auf die nach§ 32 des Militär=Hinterbliebenen=Gesetzes vom 17. Juni 1887 versorgungsberechtigten Wittwen und Waisen der Zeugfeldwebel, Zeugsergeanten, Wallmeister(Schirrmeister), Registratoren bei den Generalcommandos und der im Range der Unterofficiere stehenden Verwalter des Kadettencorps(Artikel 16 der Militär=Pensionsgesetzesnovelle vom 22. Mai 1893), sowie auf die nach älteren landsrechtlichen Vorschriften versorgungsberechtigen Wittwen und Waisen der Personen des Soldatenstandes vom Feldwebel abwärts findet das vorliegende Gesetz nur dann Anwendung, wenn es ihnen gleich günstig oder günstiger ist. Für die Versorgung der Hinterbliebenen derjenigen Mannschaften, welche nicht unter das vorliegende Gesetz fallen, bleiben die älteren landesrechtlichen Vorschriften in Kraft. Zu SS 7 bis 12. 1) Die Zahlung des Wittwen= und Waisengeldes hat durch diejenigen Kassen zu erfolgen, welche mit der Zahlung der Pensionsgebührnisse an die Militär=Invaliden beauftragt sind. 2) An wen die Zahlung des Wittwen= und Waisengeldes gültig zu leisten ist, bestimmt die der verrechnenden Kasse vorgesetzte Behörde(vergl. Ziffer 6 zu§§ 2 und). Dabei ist von dem Grundsatze auszugehen, daß die Zahlung nicht von den Weitläufigkeiten einer gerichtlichen Feststellung des oder der Empfangsberechtigten abhängig gemacht wird. Für gewöhnlich ist das Wittwengeld an die Wittwe, das Waisengeld, wenn die Mutter noch lebt und für die Erziehung der Kinder, sei es im Hause oder außerhalb der Familie, sorgt, an die Mutter, in den übrigen Fällen, sofern nicht überwiegende Gründe für eine Abweichung vorliegen, an den Vormund oder den Pfleger der Kinder zu zahlen. 3) Ueber das empfangene Wittwen= und Waisengeld sind Einzel(Monats=) Quittungen für die ersten elf Monate des von April zu April laufenden Rechnungsjahres, und Jahres=Quittungen für den letzten Monat— März— des Rechnungsjahres über den Gesammtbetrag der für das ganze Rechnungsjahr zuständigen Gebührnisse auszustellen. Die Aussteller der Jahres=Quittungen haben im Text der Quittung die pflichtmäßige Versicherung abzugeben, daß die darin aufgeführten Wittwen= und Waisengeld=Berechtigten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Die Gebührnisse sind, sofern eine und dieselbe Person empfangsberechtigt ist, in eine gemeinschaftliche Quittung nach dem anliegenden Muster 2 aufzunehmen. Zu den Quittungen über das an Vormünder oder Pfleger gezahlte Wittwen= oder Waifengeld ist das beigefügte Muster 3 anzuwenden. Sofern die Zahlung von Wittwen= und Waisengeld an Vormünder oder Pfleger erfolgt, hat die zahlende Kasse auf der Quittung zu bescheinigen, daß die Legitimation zur Erhebung der Gelder durch Vorlegung der Bestallung geführt ist. 4) Der Betrag des Wittwen= und Waisengeldes ist in den Quittungen außer mit Zahlen noch mit Buchstaben anzugeben. 5) Aus der Quittung über Wittwengeld müssen der Name und die Charge des verstorbenen Ehemannes, sowie die sämmtlichen Vornamen und der Geburtsname der Wittwe ersichtlich sein. Der letztere ist auch in der Bescheinigung unter der Quittung anzugeben. 6) In den Quittungen über Waisengeld sind die sämmtlichen Vornamen und der Geburtsname, sowie Tag, Monat und Jahr der Geburt aller waisengeldberechtigten Kinder, also auch Derjenigen anzugeben, für welche wegen unentgeltlicher Aufnahme in MilitärErziehungsanstalten das Waisengeld nicht zahlbar ist, oder für welche das Waisengeld an die Haupt=Militär=Waisenhauskasse abgeführt wird. 7) Die Jahres=Quittungen— vergl. Nr. 3— bedürfen in allen Fällen der aus den Mustern 2 und 8 näher ersichtlichen Bescheinigung in Bezug auf diejenigen Thatsachen, welche auf die Zuständigkeit und Höhe der Gebührnisse von Einfluß sind. Diese Bescheinigung hat durch öffentliche, zur Führung eines Dienstsiegels berechtigte Beamte unter deutlicher Beidrükung des Dienstsiegels oder Stempels zu erfolgen. 8) Quittungen, welche außerhalb des Deutschen Reiches ausgestellt werden, sind außerdem in Beziehung auf die Unterschrift zu der Bescheinigung(Ziffer 7) durch einen deutschen Gesandten oder deutschen Consul zu beglaubigen, wobei zugleich zum Ausdruck zu bringen ist, daß die Berechtigten sich im Besitze der deutschen Staatsangehörigkeit befinden. 9) Einzel=(Monats=) Quittungen solcher Bezugsberechtigten, welche das Wittwen= oder Waisengeld persönlich an der Zahlungsstelle erheben, bedürfen der vorgeschriebenen Bescheinigung— vergl. Ziffer 7— nur dann, wenn dem zahlenden Beamten die in Betracht kommenden Personen und Verhältnisse nicht hinlänglich bekannt sind. Ebenso bedarf es der Bescheinigung— vergl. Ziffer 7— unter den Einzel=Quittungen in Fällen, wo die Erhebung des Wittwen= oder Waisengeldes durch dritte Personen stattfindet, nur dann, wenn sich nicht aus einer unbedenklichen und vorschriftsmäßigen Vollmacht zweifellos das Erforderliche ergibt. 10) Die Quittungen und die dazu gehörigen Bescheinigungen dürfen nicht vor dem ersten Tage desjenigen Monats ausgestellt sein, für welchen gezahlt werden soll. 11) Bei Verlegung des Wohnsitzes haben sich die Wittwen= und Waisengeld=Empfänger wegen Ueberweisung auf eine andere Kasse an die seitherige Zahlungsstelle zu wenden. Die Ueberweisungen verfügen die der zahlenden Kasse vorgesetzten Behörden— vergl. Ziffer 6 zu s§ 2 und 3.— Beim Verzuge nach Berlin ist die MilitärPensionskasse zur Uebernahme der Zahlung in der Art anzuweisen, daß die Ausfertigung der Ueberweisungs=Ordre ohne Anschreiben der Unterstützungsabtheilung des Kriegsministeriums vorgelegt wird. Von dieser gelangt die Ueberweisung an die Militär=Pensionskasse. Zahlungen, welche von der Militär=Pensionskasse auf die Regierungen 2c. übergehen sollen, verfügt auf die bezügliche Vorlage der Militär=Pensionskasse die Unterstützungsabtheilung des Kriegsministeriums. 12) Die Berechnung der Wittwen= und Waisengelder erfolgt bei den Regierungshauptkassen 2c.— vergl. Ziffer 6 zu§§ 2 und 3— in der Militär=Pensions= Rechnung und zwar für das Etatsjahr 1895/96 bei einem hinter Titel 4 Abschnitt C zu bildenden außeretatsmäßigen Titel, für die folgenden Etatsjahre dagegen unter Titel 4 Abschnitt.„„ 6 Die Regierungen 2c. haben die Abgänge bei den Wittwen= und Waisengeld=Empfängern vierteljährlich— spätestens zum 15. Februar, 15. Mai, 1. August, 15. November— oder Vacatanzeigen der Unterstützungsabtheilung des Kriegsministeriums nach vorgeschriebenem Muster anzumelden und von der ihnen laut Ziffer 6 und 8 zu ss 2 und 3 übertragenen anderweiten Feststellung der Waisengelder, sowie von den Ueberweisungen der Waisengelder auf die MilitärPensionskasse— vergl. Ziffer 9 zu§§ 2 und 3— und der Bezüge auf andere Regierungshauptkassen 2c.— vergl. die vorstehende Ziffer 11— entsprechende Mittheilung unter Bemerkungen der Abgangs=Nachweisungen zu machen..2. Tum Echenersunn Bronsart von Schellendorff. Kriegsministerium. Berlin, den 16. Juli 1895. Haupt=Militär=Waisenhauskasse auf. Zum Zwecke der WiederMuster 1. die Antrag auf Feststellung und Anweisung von Wittwen= und Waisengeldern auf Grund des Gesetzes vom 13. Juni 1895.(.=.=Bl. S. 261/4.) Bemerkungen. I. Als Belagstücke sind beizufügen: 1. Die Geburtsurkunden der Eheleute(können wegfallen, wenn die Geburtstage aus der Heirathsurkunde ersichtlich sind oder wenn nur Waisengeld beansprucht wird), Seite:. Nr. 2018. General=Anzeiger für Vonn und umgegene ungu. 79 die Heirathsurkunde, oder, wenn Wittwen und Waisen aus mehreren Ehen versorgungsberechtigt sind, die betreffenden Heirathsurkunden,„n t,.5 die standesamtliche Gevurtsurrunde für jedes versorgungsberechtigte Kind,„ A. 18 Gus.hmn L. die standesamtliche Urkunde über das Ableben des Ehemanns und, wenn die Kinder auch ihre leibliche Mutter verloren haben, auch die standesamtliche Urkunde über das Ableben der Ehefrau, wise id Galichen diachalt d Müich unt Gesetzes), gpisesc nstes uat ob der Tod während des activen Militäroienstes nach kürzerer als zehnjähriger Dienstzeit, aber in Folge einer Dienstbeschädigung(§ 1 Absatz 2 des Gesetzes), ob der Tod vor Ablauf von 6 Jahren nach der Entlassung aus dem activen Dienste in Folge einer Gesetzes),— (§ 1 Absatz 2 und§ 3 des Gese aten Kinamtlicher Nachweis, daß keines der waisengeldberechtigten###nder in eine Militär=Erziehungsanstalt oder in die Anstalten des Potsdamschen großen Militär=Waisenhauses aufgenommen ist, oder, wenn sie in Militär=Erziehungsanstalten aufgenommen sind: Angabe der Anstalt, der Zeit der Aufnahme und des für sie zu entrichtenden Jahres=Erziehungsbeitrages, (Als Militär=Erziehungsanstalten gelten: die Kadetten=Anstalten, die Unterofficierschulen, die Unterofficiervorschulen, das Militär=Knaben=Erziehungs=Institut in Annaburg und die von diesem errichteten Zweiganstalten in den Waisenhäusern in Böhle in., Breslau, Erfurt und Grünhof i.., sowie die Schiffsjungen=Abtheilung),.###. amtlicher Nachweis, daß die Mädchen über 16 Jahre nicht verheirathet sind, Auszug aus der Stammrolle bez. des verstorbenen Ehemannes oder Vaters,„ 48 G. die Acten des Truppentheils vez. des Bezirks=Commandos, wenn Wittwen= und Waisengeld auf Grund einer Dienstbeschädigung beansprucht wird, ärztliche Bescheinigung 2c. über den ursächlichen Zusammenhang zwischen Tod und Dienstbeschädigung in dem Falle 8, Bericht im Falle des 1. Absatzes des§ 6 des Gesetzes mit Nachweis darüber, daß die Eheschließung nicht zu dem Zwecke erfolgt ist, um der Wittwe den Bezug des Wittwengeldes zu verschaften.„„„. Egen ein Kurrgr Germery mattEbenso ist bei allen Anträgen ein turzer Vermerk nothwendig, daß der im 3. Absatz des§ 6 beregte Ausschließungsgrund(Verurtheilung zur Zuchthausstrafe) nicht vorliegt. II. Unter den Spalten 2 bis 5 des Antrages ist zu vermerken: 1. ob der Tod während des activen Militärdienstes 10. einer Dienstbeschädigung (§ 1 Absatz 2 und s 3 des Gesetzes),— eingetreten ist. III. Kommen Kriegsjahre in Berechnung, so sind die zur Begründung derselben vorgeschriebenen Angaben in Spalte 6 des Antrages zu machen.(Vergleiche auch Artikel 17 der Militär=Pensionsgesetzesnovelle vom 22. Mai 1893.) IV. Unter den Spalten 8 und 9 des Antrages ist anzugeben: für welchen Zeitraum und an wen Gnadengebührnisse(Gehalt Löhnung oder Invaliden=Pension) aus Militärfonds gezahlt sind, 2. ob die Ehe bis zum Tode eines der Eheleute ungetrennt war, oder von wann das Ehescheidungserkenntniß datirt, 8. der dauernde Wohnort der Wittwe, des Vormundes, Pflegers oder der sonst zur Erhebung der Wittwen= und Waisengelder berechtigten Person, sowie der Name des Vormundes 2c. V. In den Spalten 12 und 13 sind die Wittwen= und Waisengelder in dem Falle des§ 3 des Gesetzes speciell zu berechnen. Falls auf Grund des Fürsorge=Gesetzes vom 15. März 1886 Wittwenund Waisenrenten, oder auf Grund des§ 82 des Militär=Hinterbliebenen=Gesetzes vom 17. Juni 1887 Wittwen= und Waisengeld, oder auf Grund landesrechtlicher Vorschriften anderweite Gebührnisse in Betracht kommen, sind diese Kompetenzen ebenfalls in Spalte 12 und 13 zu berechnen.(Vergleiche§ 5 Absatz 1 des Gesetzes.) VI. In Spalte 15 ist zu vermerken, ob der Verstorbene im Civildienst des Reiches, eines Bundesstaates, im Communal= oder Institutendienst angestellt war, ob, für welchen Zeitraum und in welcher Höhe aus einer dieser Stellen Gnadengebührnisse und welche Beträge an Wittwen= und Waisengeld(aus Civilfonds) zu gewähren sind.(3 5 Absatz 2 des Gesetzes.)... gamseaen; für 9. VII. Die Anträge sind ohne Anschreiven vorzuiegen; für die Weitergabevermerke der Instanzen ist die Titelseite des Antrages zu benutzen. Die Anlagen des Antrages sind zu heften. jetzige. Mit Ihren Fähigkeiten, Ihren Kenntnissen kann es Ihnen nicht fehlen...“ Er lächelte.,.(in anähig: Seam Gemb. „Diese Träume müssen begraven sein, gnadige Frau, venken Sie daran, ich bin verlobt.. „Ab, auch ein solches Band läßt sich lösen!“ „Ich finde nicht mehr die Kraft, andere Menschen ungrualich zu machen, um selbst nicht glücklich zu sein.“ „Können Sie nicht glücklich werden?“ Ihr Auge strahlte hell auf. Ein Beben ging durch sein Herz. Doch gewaltsam zwang er sich zur Ruhe und sagte leise:„Ich werde mir Ihre Worte überlegen!“ 8ig dus.. kine Stell. Es war Prisca Ernst mit dem Rary, oaß er seine Stellung aufgeben und nach Berlin kommen sollte. Sie glaubte vor Allem, Herbert selbst einen großen Dienst zu erzeigen, wenn sie ihn von den drückenden Verhältnissen befreite, und fühlte sich auch angenehm berührt durch den Gedanken, einen so treu ergebenen Freund, wie es Sannow war, zur Seite zu haben. Man konnte nicht wissen, was noch einmal in ihrem Leben geschah. Die Ereignisse der letzten Tage hatten sie zu einigem Nachdenken veranlaßt, wobei sie gefunden, daß ihre Lage durchaus nicht so sicher war, wie sie bislang stets angenommen hatte. Auf alle die sogenannten Freunde in der Stadt konnte sie sich nicht verlassen; ihre Schaar floh auseinander, wenn das Unglück sein ernstes Gesicht zeigte. Da mochte es doch recht von Vortheil sein, wenigstens einen treuen, wirklichen Freund sich noch zu Sie reichte ihm die Hand und entgegnete bittend und eindringlich: Ueberlegen Sie sich meine Worte reiflich bester Freund. Ich kenne e Des Verstorbenen Vor= und Zuname wilitärische Charge, Truppentheil. 1. Ehe Pensionsberechtigende Dienstzeit 1. Ehe 2. Ehe Die Richtigkeit bescheinigt. Ort, Datum. Truppentheil(Behörde) Unterschrift. Hotel=Restaurant in Heppingen, bei Bad Neuenahr, Stat. Heimersheim, gräfliche Besitzung, empfiehlt ihre großen und angenehmen Lokalitäten, der Neuzeit entsprechend eingerichtet, naturreine Weine (gräfliche Crescenz), vorzügliche Küche. Angenehmer Landaufenthalt Billige Pension. Groß, schattiger Garten. „Aevettegeg, Sie nia meine Spottr, geisign, vesier Gteuug., Ich kenne den Vice=Oberstallmeister Seiner Majestät sehr gut, er ist noch dazu mein Verwandter, er wird sicherlich meiner Bitte Gehör schenken und Sie im königlichen Dienst anstellen. Einmal den Fuß im Steigbügel, werden Sie sich bald in den Sattel schwingen. Und ich“, setzte sie lächelnd hinzu,„werde das Meinige thun, um Sie vorwärts zu „Vor Jahren habe ich mich schon einmal um eine Stellung im königlichen Dienst beworben, ich erhielt damals eine abschlägige Antwort. Ich möchte mich einer solchen nicht nochmals aussetzen.“ „Haben Sie kein Vertrauen zu mir, Herbert?“ fragte Prisca leise mit inniger Betonung, indem sie ihre Augen tief in die Seinigen senkte.„Aber ich weiß, Sie wollen keinen Dienst von mir annehmen, Sie sind zu stolz.“ D, anädige Frou....4ig, Frau. Janßt nicheg Sunb dach „Ja, ich bin Ihnen die=gnädige Fraus— sonst nichts. Und doch möchte ich so gern Ihre Freundin sein...... Er ergriff ihre Hand und küßte sie leidenschaftlich. „Befehlen Sie, was ich thun soll, Prisca“, sprach er leise und leidenschaftlich.„Ich will Ihnen gehorchen, wie Ihr Sklave, sprechen Sie— ich nehme noch heute meine Entlassung...“ „Keine Ueberstürzung, mein Freund. Bleiben Sie vorläufig hier. Warten Sie Nachricht von mir ab, die vielleicht schon in den nächsten Tagen kommen wird, dann aber handeln Sie rasch und energisch, wie es einem Manne geziemt. Und vor Allem, schmieden Sie sich selbst nicht noch stärkere Fesseln, als die, welche Sie jetzt hier binden.“ „Wie soll ich Sie versteben?....„ Mänuag, vicht ab. s. „Schließen Sie die Ehe mit Fräulein Anna Könnecke nicht ab, ehe Sie Nachricht von mir erhalten haben", flüsterte sie, sich scheu umblickend und nahe an Herbert herantretend. „Der Tag der Hochzeit ist schon festgesetzt...“.. 84 „So schieben Sie ihn hinaus. Es muß sich ein Gruno sinden. Ach, Herbert, ich kann den Gedanken nicht ertragen, Sie an jenes Mädchen gefesselt zu wissen!“ Bannhor Holandsceh. Donnerstag den 22. August: Grosses Militar-Scheert ausgeführt von der Capelle des II. Bataillons Inf.=Reg. v. Goeben unter Leitung des Capellmeisters Herrn Schafgans. Entrée 50 Pfg.— Anfang 4 Uhr. Bei ungünstiger Witterung findet das Concert in den Sälen Statt. Karten àmp; Dutzend 4 M. sind zu haben bei W. Sulzbach, Münsterplatz, u. Gust. Cohen, Markt, sowie in der BahnhofsRostauration in Rolandseck. Hôtel Mundorf. heutige Nummer umfaßt 10 Seiten. Muster zur Quittung einer wittwengeldberechtigten Wittwe über Wittwen= und Waisengeld. M. Pfg. duchstäblich und zwar Wittwengeld für mich Maisengeld für meine Kinder: a)(sämmtliche Vornamen) geboren am.. Mr. Pfg. b)„„„„„„„ c)„„„„„„„„ a)„„ ulammen sind wie oben Kr— #be ich als Wittwe des(Name und Charge des Ehemannes)... für den Monat.... laufenden Jahres(oder für das Rechnungsjahr 18) aus der (Kasse) baar gezahlt erhalten, worüber ich mit der pflichtmäßigen Versicherung quittire, daß ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze.“) Ort. Datum. (Unterschrift der Wittwe mit sämmtlichen Vornamen, Mannes= und Geburtsnamen.) Bescheinigung. Daß die Wittwe(Vor= und Mannesname), geborne..... noch lebt und sett dem Tode des(Name und Charge des Ehemannes) nicht wieder geheirathet, vorsehende Quittung selbst unterschrieben hat und zu dem Unterzeichneten in keinem nahen verwandtschaftlichen Verhältniß steht, sowie daß die vorbezeichneten Kinder noch am Leben sind, daß keines derselben in eine Militär=Erziehungsanstalt ausgenommen(oder daß der unter b genannte Sohn in eine Freistelle des Kadettenhauses N oder der unter e genannte Sohn in eine 90=Mark=Stelle der Haupt=Kadettenanstalt zu Groß=Lichter= felde seit dem..... 18 ausgenommen ist und dergl.) und die unter d genannte(mehr als 16 Jahre alte Tochter unverehelicht ist, wird hiermit unter Beidrückung des Dienstsiegels bescheinigt. Ort. Datum. (Siegel.) Unterschrift mit Namen und Amtscharakter. Mioster 51 Muster zur Quittung eines Vormundes über Waisengeld. Von den Gedenktagen bei Metz. (Bescheinigung der zahlenden Stelle.) Die Bestallung des Herrn als Vormund der nebengenannten Kinder ist bei Empfangnahme des Waisengeldes vorgezeigt worden. Ort, Datum, Unterschrift. Mr. Pfg. buchstäblich Waisengeld für die Kinder des Verstorbenen(Ramen und Charge des Vaters), und zwar für: a)(sämmtl. Vornamen) geboren am b)„„„ c)„„„ d)„„„ sind wie oben II. Bringe meinen Musik-Faal zur Abhaltung von Festlichkeiten in empfehlende Erinnerung. Mittwochs: Krische Sahne, Wassela, auf Bestellung größerer Gesellschaften täglich. Ml. PfaPra. laufenden habe ich als Vormund für den Monat Jahres(oder für das Rechnungsjahr 18) aus der(Kasse) baar gezahlt erhalten, worüber ich mit der pflichtmäßigen Versicherung quittire, daß die Kinder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.*) Ort. Datum. (Unterschrift mit Namen und Stand.) Bescheinigung. Daß die vorbezeichneten Kinder des(Name und Charge des Vaters) noch leben und keines derselben in eine Militär=Erziehungsanstalt aufgenommen(oder daß der unter b genannte Sohn in eine Freistelle des Kadettenhauses N. oder der unter c genannte Sohn in eine 90=Mark=Stelle der Haupt=Kadettenanstalt zu Groß=Lichterfelde seit dem..... 18 aufgenommen ist u. dergl.) und die unter d genannte(mehr als 16 Jahre alte) Tochter unverehelicht ist, sowie daß der(Name und Stand des Vormundes) die vorstehende Quittung selbst unterschrieben hat, wird hierdurch unter Beidrückung des Dienstsiegels mit dem Bemerken bescheinigt, daß der Unterzeichnete weder zu dem Vormunde, noch zu dessen Pflegebefohlenen in einem nahen verwandtschaftlichen Verhältniß steht. Ort. Datum. Unterschrift mit Namen und Amtscharakter. (Siegel.) *) Der Versicherung in Betreff der Staatsangehörigkeit bedarf es nur in den*) Der Versicherung in Betreff der Staatsangehörigkeit bedarf es nur in den Jahres quittungen. 1 Jahres=Quttrungen. Vorstehendes Gesetz wird nebst den zugehörigen Ausführungs=Bestimmungen hierdurch im Interesse der Betheiligten zur öffentlichen Kenntniß gebracht. #ta- un A. buod 1er. Königliche Regierung. 16 Anndorrgastr. Original=Roman von O. Elster. Nachdruck verboten. „Herbert!“ jubelte sie auf.„Dank, tausend Dank“, doch er hörte ihre Worte nicht mehr. Er stärmte fort, als würde er von Furien Eine Weile stand Prisca wie betäubt da. Sollte sie das Geld nehmen? Durfte sie es nehmen? Sicherlich konnte Herbert eine so große Summe nur schwer entbehren. Und war es wirklich sein eigenes Geld? Aber es war die einzige Rettung für sie. Nur noch eine Stunde, dann mußte der Wechsel eingelöst sein. Hastig raffte sie die blauen Scheine zusammen und wollte sich entfernen. An der Thür hielt sie inne. Dann eilte sie zu dem Schreibtisch zurück, ergriff ein Stück Pavier und schrieb rasch einige Worte. 96616##ie und Dann stellte sie einen Briefbeschwerer auf das Blatt Papier und Als Herbert nach einigen Stunden zurückkehrte, fiel sein erster Blick auf das Blatt. Mit brennenden Augen las er: „Mein theurer, lieber Freund! Ich nehme Ihr großmüthiges Anerbieten an und bestätige Ihnen den Empfang der 3000 Mark. Sowie wir wieder in Berlin sind, sende ich Ihnen das Geld zurück. Haben Sie nochmals tausend, tausend Dank und vergessen Sie nicht Ihre Sie stets in liebendem Andenken bewahrende Prisca von Dönitz.“ Schwer sank die Stirn Herberis auf die Hände nieder, welche das kleine Blatt Papier umklammerten und zerknitterten. Dann verbarg er das Papier in seiner Brieftasche, reckte sich straff und energisch empor und flüsterte mit bebenden Lippen:„An die Arbeit! Es ist das einzige, was Dir geblieben...“ XII. In Schloß Sleiko athmete Jeder erleichtert auf, als nach einigen Tagen der Arzt erklärte, daß einer Uebersiedelung des Hauptmanns von Dönitz nach Berlin nichts mehr im Wege stände. Herr und Frau von Allenberg waren ihren Gästen mit der größten Lievenswürdigkeit entgegengekommen, aber Frau von Dönitz hatte es verstanden, sich das Vertrauen des gerade und ehrlich denkenden alten Obersten, sowie der überaus feinfühligen und pedantisch auf Anstand und Form haltende Frau von Allenberg zu verscherzen. Auch Hertha und Gertrud hatte sie sich entfremdet, während das würdige Fräulein Berg von Anfang an große Zurückhaltung ihr gegenüber zeigte. Hauptmann von Dönitz war in gesunden Tagen ein liebenswürdiger Gesellschafter, seine Krankheit hatte ihn jedoch reizbar und ungeduldig gemacht. Er sehnte die Stunde herbei, wo er abreisen konnte. „Mein krankes Bein“, meinte er ärgerlich,„wird die kurze Eisenbahnfahrt schon ertragen können. Bitte den Obersten zu morgen um den Wagen nach der Station. Ich bin es herzlich überdrüssig, zwischen diesen pedantischen Leuten zu leben.“ „Ich theile Dein Gefühl“, entgegnete Prisca lächelnd.„Je länger man mit ihnen zusammenlebt, desto langweiliger erscheinen sie einem. Hast Du mit Sannow schon Rücksprache genommen?“ Ein verlegener Zug huschte über das Antlitz des Hauptmanns. Wenn eine Krisis in seinem vielbewegten Leben überwunden war, sprach er nicht gern von ihr; er scheute sich, auf solche unangenehme Angelegenheiten noch einmal zurückzukommen. Die edelmüthige Hülfe Sannow's konnte aber nicht mit Schweigen übergangen werden. So hatte er denn am gestrigen Tage mit Herbert gesprochen und ihm versichert, daß er ihm das Geld sofort nach Ankunft in Berlin senden werde. Herbert Sannow hatte nur leicht das Haupt geneigt und erwidert, daß er darauf rechne, das Geld bald zurückzuerhalten. Eine schriftliche Verpflichtung war nicht gefordert und hatte Horst von Dönitz nicht gegeben.....iner Gatin Sik. miß„Es ist Alles abgemacht", erwiderte er seiner Gattin, sich mißmuthig abwendend.„Ich habe mit Sannow gesprochen, Du brauchst Dich nicht weiter um die Angelegenheit zu kümmern.“ „Das ist mir sehr angenehm“, meinte Prisca in etwas scharfem Tone.„Ich hoffe, daß ich nicht nochmals in die Verlegenheit komme, Deine Geldgeschäfte ordnen zu müssen.“ Sie verließ das Zimmer, um sich zum Oberst von Allenberg zu begeben. Die Demüthigung, welcher sie sich des ominösen Wechsels wegen hatte aussetzen müssen, verwundete ihren Stolz auf das Schmerzlichste. Vor Allem fragte sie sich stets wieder, ob sie recht daran gethan, Herbert zur Hergabe des Geldes zu veranlassen. Sie wußte, daß Herbert nicht mehr reich war, sie ahnte, daß das Geld nicht sein Eigenthum gewesen und erzitterte bei dem Gedanken, daß er ihretwegen in Unannehmlichkeiten oder gar schlimmen Verdacht geratben könnte. Der Verkehr mit Herbert hatte sie die einfache, schlichte Größe des Mannes erkennen lassen, der sich von ihr in schweigender Resignation trennte, als er sah, daß er ihr kein glänzendes Leben mehr bereiten konnte. Er hatte sie leidenschaftlich geliebt, das wußte sie; sie hatte die Flamme seiner Leidenschaft von Neuem angefacht durch frevelhaftes Spiel und jetzt sogar seine neuerweckte Liebe benutzt, um sich aus einer unbequemen Lage zu befreien. Sie sah seinen Kampf gegen diese Leidenschaft und Mitleid erfüllte ihr Herz zum ersten Male, während sie sonst über die Liebe der Männer gelacht und gespottet hatte. Jetzt war sie es, die sich von ihm zurückzog, die eine Begegnung vermied und jedem Alleinsein mit ihm Heute Morgen hatte sie ihm nicht ausweichen können, als sie ihm im Park begegnet war. Freundlich reichte sie ihm die Hand, die er an die Lippen drückte. Sie wollte abermals von seinem edelmüthigen Darlehn sprechen, ihm nochmals danken, doch er wehrte .— Sie, guädige Frau“, sprach er, gich bin glücklich, Ihnen einen Dienst erwiesen zu haben. Aber jetzt sprechen wir nicht mehr „Nun gut“, entgegnete sie,„so lassen Sie uns von etwas Anderem sprechen. Ich möchte Ihnen einen Gegendienst erweisen....“ „Sie mir einen Dienst?! O, gnädige Frau, mir kann Niemand mehr helfen! Ich muß ausharren auf meinem Posten und sehen, wie ich mit dem Leben, das mir bevorsteht, fertig werde.“ „Diese Resignation ist Ihrer unwürdig! Sie müssen aus diesen Verhältnissen heraus, die Sie erdrücken. Seien Sie stark— seie Sie rücksichtslos! Machen Sie sich frei— kommen Sie nach Berlin — wir haben viele Verbindungen, wir führen Sie in die Gesellschaft ein. Sie finden sicherlich eine angenehmere Stellung, wie Ihre Metz, 19. August. Auch am Donnerstag den 15. August führten die Vormittagszüge dem Bahnhofe und der Stadt Metz wiederum Gäste in Massen zu. Theils kamen sie über Saarbrücken, theils über Straßburg. Von den festlich gekleideten Vorständen der Metzer Vereine am Bahnhof festlich begrüßt, wurden die einzelnen Vereine und Kampfgenossenschaften abgeholt und mit Fahnen und Musik in die Stadt, meist bis zum Standbild des großen Kaisers auf der Esplanade, geleitet, von wo aus sie nach einem Huldigungsakt in ihre Quartiere geleitet wurden. Das Straßenbild zeigte vom frühen Morgen an die ungewohnteste erfreulichste Belebung, die von der vollen sonnigen Gunst der Witterung begleitet war. Schon am frühen Morgen fuhr ein Theil der Veteranen nach Ars, nach Gorze, Andere nach Noveant oder Amanweiler, um von dort aus die Schlachtfelder von Marsla=Tour, St. Privat und Gravelotte zu begehen, ihre früheren Stellungen während den Schlachttagen aufzusuchen und um Kränze an den Gräbern gefallener Regimentskameraden niederzulegen. Der Großherzog von Hessen, in Begleitung der Großherzogin Victoria nebst Flügel=Adjutant General=Lieutenant Werner und Oberstmarschall v. Westerweller besuchten am 14. die westlichen Schlachtfelder, insbesonders das wirklich großartig geschmückte Denkmal der hessischen 25. Division und legten dort prachtvolle Kränze „Auf dem Bahnhof Amanweiler, wo das großherzogliche Paar frühstückte, wurde es von einigen Veteranen erkannt, welche demselben eine Ovation darbrachten. Am Mittwoch Abend verließ das großherzogliche Paar Metz wieder. Die Gräber=Verzierung, verbunden mit der feierlichen Niederlegung der Ehrenkranzspenden der Corvorationen, Regimenter, sowie der Städte fand am Donnerstag Morgen, wie bereits erwähnt, auf der Westseite Statt. Am Nachmittag erfreute sich die vom Ost= und Westpreußen=Verein bei Noisseville am Denkmal der 1. Armee veranstaltete Gedächtnißfeier einer außerordentlichen Betheiligung, wenngleich sich auch der Hauptzuzug der fremden Krieger, welche in immer größerer Zahl im Laufe des Tages eintrafen, sich wie auch die Metzer Bevölkerung den westlichen Schlachtfeldern zuwandte. Die Feier an dem großartig geschmückten Denkmal des I. Corps, bei welcher der bekannte Militär=Oberpfarrer Bußler mit bekannter patriotischer Hingebung und Begeisterung die Gedächtnißrede hielt, wurde durch Vorträge des Männerchors des Metzer Ost= und Westpreußen=Vereins, des Gesang=Vereins Metzer Liederkranz und durch weihevolle Musikvorträge der Capelle des 145. Regiments verherrlicht. Auch wurde eine Gedenktafel aus Marmor mit der Inschrift: „Seinen gefallenen Kameraden zum 25jährigen Gedächtniß vom Ostund Westpreußen=Verein 1895“ am Denkmal niedergelegt. Ebenso legten die in Zahl von mehreren Hundert erschienenen Veteranen des I. Armee=Corps aus Ostpreußen prachtvolle Kränze nieder. Daß bei diesem patriotischen Feste des Kaisers in gebührender und begeisterter Weise gedacht wurde, hedarf kaum der Erwähnung. Bei eintretender Dunkelheit wurde bei Munirschall und Fackelbeleuchtung der Rückweg nach Metz angetreten, wo in der Restauration Lineweiler das schöne Fest seinen Abschluß fand. Die weite Ausdehnung der Metzer Schlachtfelder und die große Verschiedenheit der bei den einzelnen Schlachten betheiligten Truppenkörper schloß selbstverständlich eine Einheitlichkeit in den Metzer Festlichkeiten, wie solche bei den Spicherer Feiern vorhanden war, aus; eine jede Truppe aber feierte mit den zu Tausenden hier anwesenden Veteranen ihren jeweiligen Ehrentag auf der einstigen Kampfesstätte bezw. am Denkmal des betreffenden Truppentheiles. Aber noch niemals trugen die Ruhestätten der um Metz gefallenen Helden einen solchen Blumen= und Kranzesschmuck wie in diesem Jahre des 25 jährigen Jubiläums. In edlem Wetteifer hatten sich Kriegervereine und Städte, Officiercorps und andere Corporationen überboten, in würdiger Weise die Ruhestätte der Helden auszuschmücken, deren aufopfernder Pflichttreue wir das herrliche Gevände des Deutschen Reiches zu verdanken haben. In einem Hause in Metz waren alle die Kranzesspenden zu einer Ausstellung vereint, die Liebe, VerSreungand Bankbärteig den gupfiren Gefallenen, gewidmet hatten. Wer ertheilt einem Obertertianer während der Ferien, ev. noch nach denselben, gründliche Rachhurse, speciell in Latein und Französisch. Umgehende Offerten mit Preisangabe unter M. R. 600. an die Expedition des General=Anzeigers erbeten. Unterricht im Elementarfach wird gesucht von einem j. Manne. Off. mit Preisang. u. S. M. 19. an die Exp. des.=A. erbeten. in deutschem Aufsatz, Mathematik, Latein, Griechisch, Franz, Engl. durch bestempfohlenen cand. phil. Offerten u. W. A. 378. an die Exped. des General=Anzeigers. Grdi. Unterricht in Franz., Engl., Ital. durch einen im Ausland ausgeb. Philologen. Beste Referenzen. Offerten u. L. Z. 908. an die Exped. des General=Anzeigers. Eugländerin 21I., welche deutsch und französisch spricht und die Anfangsgründe im Klavier unterrichten kann, sucht baldmögl. Stell. als Kinderfräulein. Gefl. Offert. unt. K. kl. 1284, an die Expedition. Herzlicht Halt! ehrung und Dankbarkeit den tapferen Gefallenen gewidmet hatten. Diese Ausstellung von Kranzesspenden machte in ihrer abwechslungsreichen Pracht einen tiefergreifenden Eindruck. Aus Hannover, rerichen#cht, einen tiefergreifenden„Eindruck. Aus Hannover, Breslau, Augsburg, Charlottenburg, Köln, Bonn, Dresden, Hamburg, Königsberg, Metz, Kiel, Oldenburg, Bochum, Braunschweig, Bielefeld, Trier, Rostock, Hanau, Bernburg, Gotha, Halberstadt, Mülheim a. Rh., Mannheim, Plauen, Bautzen, Heidelberg, Brandeuburg, Potsdam, Königshütte. Vom Leipziger Kriegs=VeteranenVerein waren 70 Kränze, darunter 7 Lorbeerkränze für die französischen Gräber gesandt worden. Unzählig waren auch die Kränze, welche die deutschen Regimenter und Kriegervereine zur Schmückung der Kriegergräber entsandt hatten.„„.: Ss4 Sean und Am Abend des 15. durchzogen Militär=Capellen die Straßen und bliesen den Zapfenstreich. Die echt patriotische Stimmung der Besucher, die frei von aller Ueberhebung war, machte sich besonders den Abend über in den Wirthschaften und Garten=Lokalen bemerkbar. So in dem Garten=Lokal„Germania“ an der Esplanade, wo in dem bis auf den letzten Platz dicht gefüllten Garten bei einem gemüthlichen zwanglosen Zusammensein von Veteranen, Officieren und Unterofficieren zahlreiche Trinksprüche auf den Kaiser, die Heerführer, Bismarck, auf die Kameradschaft zwischen der activen und inactiven Armee u. s. w. ausgebracht wurden. Es war ein Ausbruch patriotischer Gefühle, der um so mächtiger wirkte, als er durchaus spontan aus der Volksseele und ohne Anregung von irgend einer Seite entsprungen war. Welch' gütiger Verehrer oder Verehrerin des hl. Joseph schenkt ihm einen Altar? Wer Statuen, die Mutter Gottes und den hl. Joseph für die Kapelle? Wer bunte Fenster? Wer Leuchter, Crucifir, Meßkännchen, ewige Lampe...? Wer Paramenten? Und nochmals seien alle großherzigen Freunde unseres hl. Vaters dringend gebeten, sich unseres Baues zu erbarmen, noch fehlen ja 60,000 M. Bitte, bitte, werdet nicht müde — vollendet das begonnene Werk, damit auch Ihr einst den reichen Lohn des fröhlichen Gebers vom göttlichen Kinderfreund erhaltet. Auch die kleinste Gabe ist herzlich willkommen. Jeden ersten Mittwoch im Monat wird eine bl. Messe für die lebenden und verstorbenen Wohlthäter gelesen und täglich beten unsere Kinder für ste. ve Spee#t St. Josephsheim, Heimath für heimathlose Kinder. Berlin, Pappel=Allee 110—111. Maria Tanscher. Für einen aus achtbarer Familie, welcher bis jetzt das Gymnasium besucht hat und seit Ostern auf Unter=Tertia ist, wird für fofort eine Stelle behufs Ausbildung im kaufmänn. Geschäfte gesucht. Gefl. Offerten unter M. 100. an die Expedition des General=Anzeigers erbeten. Tüchtige, solide Pflasterergesellen sucht Jacob Liermann, 1 Pflastermeister, Poppelsdorf. Sungr Gasrterghüse, der sich keiner Arbeit scheut, gesucht. Peter Pütz, Kunst= und Landschaftsgärtner, Poppelsdorf, Reuterstraße Nr. 21.