Nr. 1557 Freitag, den 4. Mai. — 1894. Erscheint täglich und zwar an werttagen Mittags 12 Uhr, an Sonntagen in der Krühe. Preis in Bonn und Umgegend monatlich 50 Pfg. frei ins Haus. Post=Abonnement M..50 viertel13551, ohne Zustellgebühr, M..90 mit Zustellgebühr. Druck und Verlag der Actien=Gesellschaft General=Anzeiger für Bonn und Umgegend. Für die Redaction verantwortlich: Hermann Rolshoven in Bonn. in Faps..: Bahnbostraße 7 und 9 Anzeigen=Annahme: größere Anzeigen bis Abends vorher 6 Uhr, kleinere bis Morgens 9 Uhr. Genterat=Astgerr, für Bonn 40— Der Druck des General=Anzeigers beginnt jeden Morgen um 10 Uhr— Jedermann dat Zutritt. Sechster Jahrgang. und Ttung Hene! Jede politische, sociale und religlöse Tendene oder Erörterung ist absolut ausgeschlossen. (9 1 unseres Statuts.) 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Auch Casselsruhe umgehen wir bedachtsam. Die Aufschrift„Militärweg“ erinnert uns wiederholt daran, daß wir uns einem Platze nähern, wo unsere Truppen, wie die Deutschen sagen, „exerciren“. Wir dürfen nicht hinüber marschiren, auch Sonntags nicht, obgleich dann die Uebungen ruhen. Der Annaberger Weg, auf den uns die Bekanntmachung des Bürgermeisteramts hinweist, kann aber Niemand verdrießen; je näher wir dem Abhange auf dieser Strecke bleiben, desto mehr und schönere Aussichten genießen wir. An der Grenze des Platzes erhebt sich der„Bismarckthurm“, die dankenswerthe Stiftung eines patriotischen Bürgers. Senenencammzeiger gun Beum und Frühlings Grün so frohen Herzens zurückgekehrten Burschen und Kameele und uns mehr wirthschaftlich angelegte Philister mit ihrem immer vortrefflichen Biere zufrieden zu stellen. Die Dampfbahn war auch an diesem Werktage stark besetzt; nasse Füße kriegen wir bei dem jetzigen Umsteigen nicht leicht mehr, dafür drohen uns aber, wenn schönes Wetter und der Zug stark besetzt ist, Unfälle. Kann diese Gefahr nicht zugleich mit der Unbequemlichkeit beseitigt werden, so erübrigt nur, daß das Publikum, die„Bahn=Kunden“, einmal der „schönsten Dampfstraßenbahn=Linie der Welt“ den Rücken kehren und mit uns spazieren gehen. An dazu geeigneten Wegen fehlt eswie wir heute gesehen haben und mit der Zeit weiter verfolgen wollen, nicht. Aus aller Welt. .s Die Antwerpener Giftmordgeschichte gestaltet sich immer bedrohlicher für Frau Joniaux und vielleicht auch für andere sonen ihrer Familie. Die Unwahrheit verschiedener anfänglicher Erklärungen der Angeschuldigten und ihres Mannes, sowie ihrer in Brüssel lebenden Schwester war bereits seit einigen Tagen nachgewiesen, namentlich bezüglich der Erscheinungen beim Ableben van de Kerchove's, sowie bezüglich des Morphiumgebrauchs durch Alfred Ablay. Jetzt ist festgestellt, daß Frau Joniaux bei mehreren Apothekern große Mengen Atropin gekauft hat, daß ihr Mann bereits sein gesammtes Erbe erhalten und verbraucht hatte und seiner Mutter darüber hinaus noch 30.000+ 15,000 Francs schuldete, daß die Mutter dafür ingestüm Deckung verlangte und daß die Familie Joniaux vor dem Drängen ihrer Gläubiger nicht mehr ein noch aus wußte, so daß Frau Joniaux erst vor vier Monaten versuchte, das Gehalt ihres Mannes gegen ein Darlehn von 10,000 Francs zu Auf 80 Stufen!““Pfänden, was ihr nicht gelang. Die Geldnoth bei dem Ehepaar, spazieren wir leicht binauf; etwg 90 gweten uk.u Lam v. das sich jährlich einen mehrmonatlichen Aufenthalt am Mere, sowie (Sia,:llgSasseren wir teichr grnauf; erwa 20 weter uver dem Platze über= Vergnügungsreisen nach Monaco leistete, wo Beide spielten, war also Ein Zeullosen, sschauen wir einen Landstrich von gewiß 1200 Quadratkilometer. Der zu der Zeit des Abschlusses der Versicherung Alfred's auf's Höchste Waaze mit Genichteinsatz(Gedenktag heute und der Platz, auf dem wir stehen, Kaiserpark und Frai' Fonigux einzelnen Gläubigern misteu sand, erklärte Bismarcktburm, drängen uns die Frage auf, was wohl aus unserer sie binnen Kurzem befriedigt würden. Allerdings schönen Provinz geworden wäre, wenn nicht ein Meister wie Bismarck Untersuchung der Leichen van de Kerchove's und des Fräuleins Léonie Preußens Politik geleitet und mit Blut= und Eisen das Deutsche Ablap bisher keine Giftspuren zu Tage gefördert, und auf Verlangen Waage mir Gewichteinsatz, Eisenwerk für Marquisen, kleine Treppenleiter, Hutständer, Decorirdretter für Schaufenster, zwei Glasschilder(On parle française), Waschkessel und Waschfässer sofort zu verkaufen, Poststraße Nr. 21. von G.& C. Sieben. Salon 320 M. 1 Sopha, 2 Sessel, 1 Vertikow, 1 Pfeilerschrank mit Spiegel, 1 Tisch, 4 Stühle. Wohnzimmer 125 M. 1 Sopha, 1 Gallerieschrank, 1 Ausziehtisch, 6 Rohrstühle, 1 Spiegel. Schlafzimmer 320 M. 2 nußb. Betten mit hohem Haupt, 2 prima Sprungmatratzen, 2 Matratzen, 2 Keilkissen, 1 nußb. 2thür. Kleiderschrank, 1 nußb. 2pers. Waschkommode mit Marmorplatte, 1 nußb. Nachtschrank mit Marmor, 1 Spiegel. innen eichen, 325 z. 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Recht, Maxstr. 24. 1 Reich zusammengeschmiedet hätte. Sollte nicht, rein wirthschaftlich betrachtet, die Gründung des Reiches und der Schutz, den das Heer der produktiven Beschäftigung aller übrigen Stände gewährt, bei Weitem die materiellen Opfer aufwiegen, welche die sieben Kriegsund Siegesjahre. 1864 bis 1871, gekostet haben und die seitdem unaufhaltsam fortgeschrittenen Rüstungen verlangen? Auch die fünf Milliarden, ob sie gleich manche unerfreuliche Erscheinungen gezeitigt haben, sind dem Reiche zum Segen geworden. In welchem Maße ein Krieg der Zukunft zwischen Deutschland und Frankreich den Besiegten belasten würde, rechnet ein hervorragender Volkswirth Albert Schäffle, freilich etwas kühn, wie folgt aus: Die Kosten eines solchen Krieges, 24—30 Milliarden, durch Anleihen aufgebracht, erfordern 1,2 Milliarden Zinsen, während unser ganzer Heeresaufwand jetzt noch nicht 0,7 Milliarden beträgt. Demgemäß wären nach einer Niederlage alljährlich zu tragen 1,9 Milliarden. Nach unserer Rechnung wären das mehr, als die Gesammt=Staats= und Lokalsteuern, Abgaben und Lasten, die, doch glücklicherweise noch für andere große Zwecke verfügbar, heute auf den Schultern des deutschen Volkes ruhen. Doch steuern wir nach dieser weitausschauenden Betrachtung zu unserem Ziele. Von dort aus ist wirklich ein Lotse von Nöthen. Wir gehen nicht, wie die Mehrzahl, den breiten und mehr gerade aus führenden Weg, folgen auch nicht dem Wegweiser„nach der Hütte", sondern einem noch versteckteren Pfade, einige Schritte vorher. Dieser führt uns immer, wollen wir sagen, dem Abgrunde entlang, und eröffnet uns die Aussicht auf die blühenden Dörfer und die weitere Umgebung; zu fallen, wie leichtsinnige Spekulanten, die ja immer solche Pfade wandeln, brauchen wir nicht zu fürchten. In der Ferne ein Rapsfeld, neben uns„Dottendorfer Ostseite" oder eine sonst heuer viel versprechende Sorte, sonst überall reich wechselndes, in den Ortschaften silber= und golddurchwirktes Grün. Wir bemerken, daß der Boden durchweg von Gerölle durchsetzt ist, nach von Dechen ein Beweis, daß seit ihrer Ablagerung dieses Gebirge gegen 200 Meter gehoben ist; wie dieser Führer näher ausführt, widersteht Quarz der Zersetzung und Verwitterung am meisten, bleibt also allein zurück, während andere Steine Sand und Thon geliefert haben. Einige Lichtungen im Walde, der hier allmählich ein besseres Ansehen gewinnt, erzählen von den Holzauctionen, die im Grunewald sicher einen größeren Ertrag liefern. Schneeweiße Birken begleiten bald darauf den Weg, bis das freundliche Landhaus Annaberg mit seinen großen Wirthschaftsgebäuden, hübschen Anlagen und Matten, von herrlichem Grün umkränzt, eine neue Abwechselung bietet. Nun geht es bergauf, bergab auf engem Gange, weniger für wirthschaftliche, als für höhere philosophische Erörterungen geeignet, hin zu dem Platze, den ein Alaunwerk dereinst nicht verschönert hat, aber jetzt ein naturliebender Besitzer in Godesberg zu schmücken sucht. Hier sind augenblicklich 10, 12 Arbeiter beschäftigt, den hinauf geförderten Boden zu ebnen und für Aussaat und Pflanzung vorzubereiten. Neu gepflanzte Baumreihen führen uns zu der Grenze des Platzes, zu einem unserer schönsten Aussichtspunkte Von einem wirthschaftlichen Ertrage dieser Anlagen kann wohl niemals die Rede sein; wie die vielbewunderten Gärten von Godesberg, dem Genusse bestimmt, schaffen sie mittelbar doch auch reinen materiellen Nutzen, nicht allein den Wirthen und sonstigen Bürgern, welche sich] In der letzten Zeit ist die fieberhafte Thätigkeit, mit de von Fremdenbesuch u. s. w. nähren, sondern Allen mit Einschluß der etwa zwei Monaten an der Ausstellung gearbeitet hatte, eine noch Besitzer, die dort Erholung suchen und in einer durch Kunst ver= weit lebhaftere geworden, und Dank diesem Eifer ist denn das große schönerten Natur die Kraft zu productiver Thätigkeit wiedergewinnen. Werk heute so weit gediehen, daß die am 5. Mai stattfindende feierAn dem Abhange, der sich von dort nach Gadesberg hinunterzieht liche Eröffnung der Ausstallung die Bezeichneeue einas#rfr Ablay bisher keine Giftspuren zu Tage gefördert, und der Chemiker wurde sogar die Leiche Leonie's nochmals ausgegraben, damit die Chemiker neue Proben ihrer Eingeweide entnehmen könnten. Ein materieller Vergiftungsbeweis liegt also nur erst bei Alfred vor, den Fräulein Emilie Ablay nach wie vor entgegen andern Zeugen als morphiumsüchtig bezeichnet. * s Aus Madrid, 28. April, wird geschrieben:„Siebenundfünfzig Monate hat der Volksschullehrer von Vinuela Rafael Garcia vergeblich auf Zahlung seines Gehalts gewartet. Nach furchtbaren Entbehrungen hat er sich jetzt mit seinen fünf Kindern nach Malaga begeben, um dort die Aufnahme in ein Asyl zu erlangen oder auf der Straße um Almosen zu betteln.“ Diese einfache Mittheilung besagt mehr als viele Worte, und derartige Fälle wiederholen sich hier in erschreckender Weise. Ein würdiges Seitenstück zu diesen Zuständen bildet die heute auch von der„Correspondencig de Espana“ erwähnte Thatsache, daß hier in der Landeshauptstadt nicht weniger als 10,000 in schulpflichtigem Alter stehende Kinder keinen Unterricht irgendwelcher Art genießen, weil die städtische Verwaltung weder über die nöthigen Räume noch über das nöthige Geld für die Anstellung von Lehrern verfügt. Das Blatt nennt mit Recht diese Lage trostlos und fürchtet nicht ohne Grund die Folgen, die sich aus dieser Verwahrlosung über kurz oder lang ergeben müssen. * 8 Aus Petersburg wied gemeldet: Der Director des Departefür auswärtige Confessionen im Ministerium des Innern, Fürst Kantakuzen Graf Sperenski, ist vor Kurzem plötzlich verstorben. Jetzt wird Näheres darüber bekannt. Im vorigen Jahre sollte im Gouvernement Kowno eine katholische Klosterkirche, die man wie viele andere nicht hatte ausbessern lassen, mit der beliebten Begründung, daß sie nunmehr ganz verfallen sei, geschlossen werden. Priester und Volk gingen aber aus der Kirche nicht heraus, sie feierten dort ununterbrochen Gottesdienste, um die Schließung zu verhindern. Da riß dem General=Gouverneur Orschewski, früheren Chef der geheimen Polizei, die Geduld. Er befahl, Volk und Priester durch Kosacken hinaustreiben zu lassen. Dieser Befehl wurde mit Brutalität vollzogen; dabei sind, wie von zuverlässiger Seite versichert wird, vierzig Personen um's Leben gekommen. Beschwerden darüber gelangten nicht an die höchste Stelle. Da wurde der Papst angerufen. Leo XIII. wandte sich direct an den Czaren und machte ihm in ernster, dringlicher Weise Vorstellungen. Der Czar befahl strenge Untersuchung und erhielt durch den Fürsten Kantakuzen einen gefälschten Bericht, der die Vorgänge auf den Kopf stellte. Dem Papste ließ man dann sagen, daß er falsch unterrichtet gewesen sei. Darauf folgte ein zweites Schreiben des Papstes, dem Abschriften der Original=Protokolle beigelegt waren. Der Czar ward auf's Höchste aufgebracht und bestellte den Fürsten Kantakuzen zu sich. Es wird ihm darauf berichtet, der Fürst sei soeben— gestorben. Er war vor dem Zorn seines irdischen Richters gewichen. Der verstorbene Fürst hat übrigens, wie weiter verlautet, nicht aus eigener Initiative gehandelt, sondern hat sich durch den General Orscheski zu einem falschen Berichte verleiten lassen. Auch soll der General einen Bruder des Fürsten dadurch bestochen haben, daß er ihm ein großes, werthvolles Polengut für 30,000 Rubel hat verkaufen lassen. Zum Nachfolger des Fürsten Kantakuzen ist der Gouverneur von Nowgorod, Mossolow, ein milder Westeuropäer, ernannt worden. et Diese von der Compagnie Liebig aufgestellte Gruppe ist unstreitig eine der schönsten und geschmackvollsten der ganzen Ausstellung, und es haben ihr denn auch bereits verschiedene hiesige Blätter längere Special=Artikel gewidmet. Verfertigt ist das Meisterwerk von den berühmten Brüsseler Bildhauern Jef Lambeaux und Jules Lagae, die hier insofern die Kunst in den Dienst der Industrie zu steller verstanden, als sie mit jener Gruppe ein Kunstwerk schufen, durch welches die Bedeutung des Liebig'schen Fleischextracts für die Welt plastisch dargestellt und durch welches dem die Ausstellung besuchenden Publikum eben diese Bedeutung vor Augen geführt werden solkte. Das imposante Monument hat eine Höhe von 25 Fuß bei einem Durchmesser von 20 Fuß. Die belgische Abtheilung hat überhaupt viele hoch interessante Einzelheiten aufzuweisen, die man, da die erstere bereits sehr weit vorangeschritten ist, jetzt schon nach Gebühr bewundern kann. Gegenüber der belgischen Abtheilung ist die deutsche noch ziemlich weit zurück. In dieser haben die Aussteller noch alle Hände voll zu thun, wenn sie bis zum 5. Mai fertig werden wollen, es steht aber zu hoffen, daß ihnen dies noch gelingen werde, wenigstens wird augenblicklich mit gewaltigem Eifer dort gearbeitet. In den meisten übrigen Abtheilungen ist man ebenso wie in der belgischen bei den letzten noch zu treffenden Anordnungen angelangt, was speciell auch von der Abtheilung für die Schifffahrt gilt. Hier hat vor allen der Norddeutsche Lloyd ein großartiges Bauwerk errichtet, auf das wir später noch ausführlich zurückkommen werden, und neben demselben erblicken wir unter Anderem eine große Menge von mit erstaunlicher Genaugkeit ausgeführten Schiffsmodellen, die hauptsächlich englischen Compagnien gehören. Dieser Theil der Ausstellung verspricht sicherlich der nicht am wenigsten interessante derselben zu werden. Auf eine weitere Besprechung von Einzelheiten können wir heute schon aus dem Grunde nicht eingehen, weil eine vollständige Uebersicht des Ausgestellten noch nicht möglich ist, wir müssen uns dies vielmehr für unsern nächsten Artikel vorbehalten. Um kurz zu resumiren, wollen wir nur noch bemerken, daß am 5. Mai die Ausstellung ihrer Vollendung so nahe sein wird, wie bis dahin noch keine andere es an ihrem Eröffnungstage gewesen ist, und wenn man auch vielleicht an jenem Tage hier und da noch etwas zurück sein sollte, so unterliegt es doch keiner Frage mehr, daß spätestens am 12. Mai auch die letzten Arbeiten in den Ausstellungsräumen, der Maschinenhalle und im Parke(mit geführt sein werden. Ausnahme des erwähnten Luftschlosses) ausder Weltausstellung in Antwerpen. Eigenbericht des General=Anzeigers.— Nachdruck verboten. X Antwerpen, 1. Mai. In der letzten Zeit ist die fieberhafte Thätigkeit, mit der man seit Un dem Rohange, der sich von vori nich Gödesberg hinunterziehl — wir folgen dem Wege nach Schweinheim,— sind viele fleißige Hände mit der Bestellung von Flur und Garten beschäftigt. Wie lange mag jene Frau, die nach vollbrachter Hausarbeit rasch und geschickt ihre Kartoffeln setzt, wohl auf den Beinen sein? Durch die ganze Welt der Fabrikarbeiter erschallt heute, nicht überall mit Unrecht, der Ruf nach Verkürzung der Arbeitszeit, am lautesten von Denen, die nicht für Frau und Kinder zu sorgen haben. Sie sollten einmal beachten, daß oft genug, bei Aussaat und Ernte, die Natur den Menschen zu größeren Leistungen zwingt und daß bei einmaliger oder periodischer Ueberanstrengung der Körper ebenso leicht vorzeitig zu Grunde gehen kann als bei einer das wünschenswerthe Maß vielleicht täglich überschreitenden Thätigkeit. Oder wollen die neueren Weltverbesserer auch auf das Land hinausschreiten und das Haus des Bauern betreten, ihn und seine Leute und die Frau zu zwingen, nicht länger als normal zu arbeiten? Hängt nicht das Maß der dem Körper zuträglichen Arbeit ebenso von der Anstrengung der Kräfte, als von der darauf verwandten Zeit ab? Es müßte also ein Gesetz, das den Arbeitstag regelte, auch ein Instrument einführen, welches das Maß der in jedem Zeittheilchen zulässigen Anspannung sicher ermittelte. Vor Kurzem hat Jemand unsere Zeit socialistisch verseucht genannt. Wir sind über diesen Betrachtungen an der Kapelle angelangt, die uns erzählt, daß bis dahin vor mehr als 200 Jahren die Pest vorgedrungen ist, eine Krankheit, die, der Cholera und Influenza unserer Tage gleich, große Menschenmengen hinweggerafft hat und meistens nach wenigen Tagen zum Tode führte. Es läge nahe, den oben angedeuteten Vergleich etwas mehr auszuführen und die wirthschaftlichen Schäden zu beleuchten, welche solche Krankheiten in der Vergangenheit und Gegenwart angerichtet haben. Aber wir sind heute schon weit genug gegangen; überdies droht nunmehr Regen. Wir eilen daher zu der„Dampf=Pferdebahn“. Beiläufig bemerkt, entspricht diese Bezeichnung genau der Form unserer Einrichtung; von der„elektrischen Pferdebahn“, welche weiter vorgeschrittens Orte, z. B. in Westfalen besitzen, läßt sich das aicht behaupten. Doch vorher einen Labetrunk in der weltbekannten Wirthschaft. Einsam, wie wir noch nachholen müssen, war unser Spaziergang. Dort aber war viel Leben, die freundlichen Wirthinnen— wie heißen sie doch?— verstanden es, alle mit des liche Eroffnung der uusstellung die Bezeichnung eines verfrühten Aktes unter keinen Umständen verdienen wird. In dem Parke wird allerdings auch nach dem 5. Mai noch Manches zu thun und fertig zu stellen sein. Dort sind nämlich noch nachträglich einige größere Bauten in Angriff genommen worden, wie das Panorama der Schweiz, das anamitische Theater, der colossale Circus für die Paronce Bills u. s.., von denen einzelne noch eine Woche nach dem 5. Mai für ihre völlige Herstellung beanspruchen dürften, und ferner werden auch die 100 Congoneger voraussichtlich erst gegen den 12. Mai hier eintreffen, während das Luftschloß sogar erst gegen Ende d. M. functioniren soll. Aber im Uebrigen ist man doch sehr weit vorwärts gekommen. Das alte Antwerpen, nach allgemeiner Ansicht der Glanzpunkt der ganzen Ausstellung, ist schon längst fix und fertig, und auch die Straße von Kairo, das tunesische, das algierische und das sprische Stadtviertel, der Wiener Prater, das Diorama von Congo, die Congo=Ausstellung, der lenkbare Luftballon und wie die vielen andern Sehenswürdigkeiten sonst noch heißen, die werden sich am 5. Mai bis auf die letzte Einzelheit vollendet vor den Augen der Besucher präsentiren können. Außer dem erwähnten Theater gibt es solche auch in den verschiedenen ausländischen Stadtvierteln, sowie in der Straße von Kairo. Ueberhaupt ist ein Gang durch den Park so überaus interessant und anregend, daß die Furcht nicht ganz unbegründet erscheint, es könnte sich durch die dort vorhandenen Sehenswürdigkeiten gar Mancher mehr, als den Ausstellern lieb ist, von einer Besichtigung des eigentlichen Ausgestellten abhalten lassen. Damit man uns nicht einen ähnlichen Fehler vorwerfe, wollen wir jetzt dem schönen Parke mit seinem frischen Grün den Rücken kehren und den Ausstellungshallen einen kurzen Besuch abstatten. Tritt man durch das große Portal, so befindet man sich alsbald in der belgischen Abtheilung, in deren Mitte, direct unter der großen Glaskuppel, ein fertiges Kunstwerk eigener Art einem Jeden sofort in die Augen fällt. Drei Ochsen in Lebensgröße, die mit den Hinterfüßen auf einem Sockel von schwarzem Marmor und mit je einem Vorderfuße auf einer Weltkugel stehen, tragen auf den mächtigen, in einander verschlungenen Hörnern einen gewaltigen Topf, ein Facsimile der bekannten Töpfchen, in denen der Liebig'sche Fleischextract in den Handel kommt. Von Nah und * Niederlahnstein, 1. Mai. Der hiesige Fischer Herr Peter Ems erhielt vom Fischzuchtverein in Wiesbaden vor einiger Zeit Makrelen=Eier zugesandt, mit der Anweisung, dieselben nach Ausgang der Brut in die Lahn auszusetzen. Vor einigen Tagen nun sind die Eier ausgegangen und eine colossale Menge kleiner Fische wurde dem Flusse übergeben. * Frankfurt a.., 30. April. Der Fürst Isenburg= Birstein beabsichtigt, den ganzen ihm zugehörenden Wald bei Frankfurt, der sich von der Gemeinde Neu=Isenburg bis nach Sprendlingen erstreckt, abholzen zu lassen. Dadurch würden 36,000 Morgen Wald zerstört. Die Gemeinde Isenburg kündigte dem Fürsten einen Proceß an im Hinblick auf die ihr zustehende Waldgerechtsame. * Von der Sieg, 29. April. In der Koch'schen Fabrik zu Siegbütte fand ein bedauerlicher Unfall Statt. Ein Arbeiter, der auf dem Krahnen stand, wurde von demselben erfaßt und zu Boden geschleudert. Der Bedauernswerthe, der eine Frau und mehrere Kinder besitzt, starb bald darauf an den erhaltenen Verletzungen. * Münstereifel, 2. Mai. Dem Vernehmen nach sind nunmehr die Verhandlungen zwischen dem erzbischöflichen Stuhle und der Stadt in Betreff der Erbauung eines neuen erzbischöflichen Convicts erledigt. Herrn Bau=Unternehmer Franz Statz, dem Erbauer des großen erzbischöflichen Convicts in Neuß, ist der Auftrag zur Anfertigung der Pläne ertheilt worden. Ende Mai soll mit dem Bau bereits begonnen werden. * Dortmund, 1. Mai. Der verunglückte Ausflug. Eine Gesellschaft hiesiger Herren hatte dieser Tage per Wagen einen Ausflug in's Kanalgebiet nach Olfen 2c. unternommen. Den Tag über hatten die Ausflügler mächtig gekümmelt und in gehobener Stimmung wurde am Abend die Heimfahrt angetreten. Während die Gesellschaft im Wagen ein Liedchen anstimmte, hatte der Kutscher den richtigen Weg verfehlt, welches auch während der ganzen Fahrt nicht bemerkt wurde. Als man sich gegen Mitternacht Dortmund zu nähern glaubte, sah man die Lichter von— Münster auftauchen. An eine Heimfahrt war nun nicht mehr zu denken und wohl oder übel mußten sie in Münster übernachten. Gestern Nachmittag um 4 Uhr kamen sie hier glücklich wieder an. * Barmen, 1. Mai. Bei Kindern muß man, wie nachstehender Fall wieder zeigt, auf alle dummen Streiche gefaßt sein. Zwei fünf Jahre alte Mädchen amüsirten sich dieser mit Näharbeiten. Plötzlich steht das eine der Kinder auf und sticht der Gespielin eine Nähnadel in die rechte Seite. Das Mädchen, die Tochter des an der Bachstraße wohnenden Metzgers v.., schreit vor Schmerz laut auf und läuft zur Mutter. Diese entfernt eiligst die Kleider und sieht die Nadel noch etwas aus dem Fleisch hervorstehen, kann dieselbe aber nicht mehr fassen; nach einigen Bewegungen des Kindes ist die Nadel ganz im Körper der Kleinen verschwunden. Aerzte waren bald zur Stelle, konnten jedoch nichts ausrichten, sondern erklärten, man müsse abwarten, welchen Lauf die Nadel nehme. Nach ihrer Ansicht ist die Nadel in die Leber eine gedrungen. * Barmen, 30. April. Dem Vorstand des„Barmer Sängerbundes“ ist vom Hofmarschallamt des Prinzen Heinrich in Kiel die Benachrichtigung zugegangen, daß der von dem Prinzen für den Gesangwettstreit gestiftete Ehrenpreis in einem silbernen ir besteht, welcher an den Verein zur Absendung gelangt ist. Remscheid, 30. April. Dieser Tage ist, beinahe 80 Jahre alt, Herr Reinhard Mannesmann sen hierselbst gestorben. Herr Mannesmann ist der Begründer der Firma, deren Besitz nachher die deutsch=österreichischen Mannesmannröhren=Werke übernommen haben. Durch die Erfindung des nach ihm benannten Walzverfahrens ist sein Name in der ganzen Welt bekannt geworden. * Werden, 30. April. Heute hat hierselbst ein Arbeiter sein. Hauswirthin ermordet, indem er ihr mit einem Brodmesser den Hals durchschnitt; er wurde verhaftet. * Vom Hohen Venn, 27. April. Von einem warmen Freunde und Förderer der Eifel wird der„Köln. Volksztg.“ geschrieben: „Französische, belgische und holländische Spekulanten streiten sich jetzt um den Besitz des größten Moostorflagers und des einzigen Torfwerks der Rheinprovinz, ein Beweis, welch hohen Werth dieselben für die Landwirthschaft und den Weinbau haben. Auch rheinische Unternehmer werden allmälig auf die viertausendjährigen Naturschätze ihrer Heimath aufmerksam. Wie oft ist schon darauf hingewiesen worden, daß die Klagen über den Nothstand der Eifel nichts nützen, und daß die nachträglichen Geldspenden an die armen Bewohner oft nachtheilig wirken. Es sei viel zweckmäßiger, ihnen durch Arbeitsgelegenheit praktisch zu helfen, wozu die Torf= und Thon=Lager des Hohen Venn hierzu die beste Gelegenheit bieten. Vielleicht wird jetzt der Wettstreit der Ausländer erkennen lassen, daß es hohe Zeit ist, der Rheinprovinz jene Naturschätze dauernd zu erhalten. Es wäre vielleicht dahin zu wirken, daß der nächste rheinische Provinzial=Landtag die Mittel bewilligt zum schnellen Ankauf und zur allmäligen Bezahlung der Moostorflager und Torfwerke des Hohen Venn. Die Frage aach hohen Zinsen und Dividenden ist kaufmännisch begründet, aber nicht allein maßgebend; es gibt in national=ökonomischer Beziehung viele Dinge, die keinen hohen Ertrag abwerfen und doch für das Volkswohl von höchster Bedeutung sind. Hier handelt es sich um eines der wichtigsten und sichersten Hülfsmittel der rheinischen Landwirthschaft und des rheinischen Weinbaues und nicht in letzter Linie um eine praktische That zur wirtbschaftlichen Hebung der Eifel, über die nun nachgerade genug geschrieben worden ist.“ + Leipzig, 30. April. Ein bäuerliches„Idyll“ kam heute in der Verhandlung des ersten Strafsenats des Reichsgerichts zur Sprache. Der Knecht G. hatte von dem Gutsbesitzer Wilhelm Hülsen in Atrop 22 Mark rückständigen Lohn, sowie seine Papiere verlangt und war dafür von Hülsen aufgefordert worden, binnen einer halben Stunde den Hof zu verlassen. Nach Verlauf dieser Zeit hatte G. sein Verlangen wiederholt, war dann aber von dem aufgeregten Hülsen mittels einer Jagdflinte angeschossen worden. Der Knecht ist einige Zeit später gestorben, jedoch machte das Landgericht Cleve Hülsen nicht für den Tod, sondern nur für die schwere Körperverletzung verantwortlich und verurtheilte ihn demgemäß am 22. Februar.— Die Revision des Angeklagten, welcher Nothwehr bei Ausübung seines Hausrechtes geltend machte, wurde als unbegründet verworfen. 6. Mai 1894. Nr. 1333 Geheimniß von Jarichester. 22) Original=Roman von Fergus Hume. Rachdruck pochoten. C. 2 Fanks verbeugte sich schweigend und stieg in den Wagen. Aber Roger wandte sich mürrisch ab. „Ich werde nicht mitkommen“, sagte er schroff. Aber ich wünsche es, bitte“, bemerkte Fanks ruhig. Roger sah Judith schweigend an. Sie gab ihm ein fast unmerkliches Zeichen, worauf er einstieg. Der Wagen fuhr sogleich nach der Apotheke. Octavius hatte das Zeichen mit Verwunderung bemerkt, aber als kluger Mann schwieg er. „Ich kann warten", dachte er.„Aber ich möchte gerne einmal das Ende dieses Falles sehen. Ich fürchte mich vor dem, was ich finden werde.“ Vor Wosk's Apotheke stiegen Alle aus. Miß Varlins trat ein und die beiden Herren folgten ihr. Judas trat vor und als er die Eintretenden erkannte, verkleinerte er sogleich seine Augen bis zu ihrem gefährlichsten Ausdruck. „Hm, dachte Fanks grimmig,„Judas weiß, was wir wollen.“ „Monsieur Guinand“, sagte Judith ruhig,„es ist ein Paket unter der Adresse von Miß Judith auf der Post angekommen, welches, wie ich erfahren habe, in Folge eines Irrthums Ihnen übergeben worden ist. Darf ich Sie bitten, es mir zurückzugeben?“ Judas warf einen Blick des Erstaunens auf Fanks, dessen Scharfsinn er die Aufspürung der Briefe zuschrieb. Er öffnete die Augen so weit er konnte und blickte mit unschuldiger Miene die Dame an. „O oui, Mademoiselle“, sagte er.„Die Briefe, von denen Sie sprechen, sind bei mir. Ganz richtig, die Post hat sich geirrt. Aber warum bin ich verpflichtet, Sie Ihnen zu geben?“ „Weil das Paket für mich bestimmt war.“ „Ja, ich habe es aufgegeben“, sagte Roger rasch.„Es ist nur aus Versehen Ihnen übergeben worden.“ „Es ist adressirt an Mademoiselle Judith“, bemerkte Judas. „Dadurch eben ist der Irrthum verursacht worden", erklärte Fanks unbefangen.„Nun, Monsieur Eininaud, geben Sie nur gefälligst die Briefe heraus.“ „O, sehr gut", erwiderte Judas rasch.„Ich wünsche keineswegs, sie zu behalten. Sie sind für mich ganz werthlos. Die Person, für die sie bestimmt waren, kannte ich aber nicht.“ „Gut. Aber jetzt kennen Sie sie“, rief Fanks scharf.„Bitte, übergeben Sie sie sogleich dieser Dame.“ „O, gewiß“, erwiderte der Franzose mit einer Verbeugung.„Pardon Monsieur.“ Er verschwand, und nach wenigen Augenblicken kam er zurück mit dem Briefpaket in der Hand, aber offen. „Haben Sie sie gelesen?“ rief Indith entrüstet, als sie das Paket entgegennahm. Monsieur Judas schüttelte den Kopf mit einem entschuldigenden Lächeln. „Ich bin ein Ehrenmann, Mademoiselle“, sagte er mit großer Würde,„und habe die Briefe nicht gelesen. Ich glaubte, das Paket sei für mich und öffnete es, aber als ich sah, daß es englische Briefe enthielt, bemerkte ich den Irrthum. Ich habe sie nicht gelesen.“ Fanks wandte seinen Blick nicht von Judas ab, während dieser sprach, um sich zu überzeugen, ob er die Wahrheit spreche. Aber er war nicht im Stande, darüber zu einem Schluß zu kommen, so zleichmüthig war die Stimme des Franzosen, so unbefangen der Ausdruck seines Gesichtes. „Nun, jedenfalls haben wir die Briefe erhalten und nun—“ „Nun können Sie sie mit nach Hause nehmen und durchlesen", ergänzte Miß Varlins etwas hochmüthig, indem sie ihm das Paket Aberreichte. „Aber wollen Sie sie nicht durchsehen?“ „Das habe ich bereits gethan.“ „Sind alle Briefe hier?“ „Monsieur", rief Judas,„glauben Sie etwa—“ „Ich spreche mit Miß Barlins", erwiderte Fanks kühl.„Gind alle Briefe da, Miß Barlins?“ „Ja, ich glaube“, erwiderte sie etwas zögernd. „Sie sind nicht überzeugt davon?“ „Ich bin so fest davon überzeugt, als ich sein kann", erwiderte sie mit wunderbarer Fassung.„Ich glaube sie sind alle da. Wollen Sie gefälligst die Briefe lesen und mir dann zurücksenden. „Gewiß. „Ich danke Ihnen. Guten Morgen", erwiderte Judith kühl. „Mister Axton“. Roger verbeugte sich und führte sie bis zum Wagen, während Fanks mit dem Paket Briefe in der Hand ihr unschlüssig nachsah. Plötzlich empfand er eine kalte Berührung an seiner Hand und als er sich umblickte, sah er Judas, der ihn mit einem seltsamen Lächeln auf seinem schlauen Gesicht ansah. „Sie befürchten etwas?“ sagte er französisch. „Was?“ fragte Fanks kühl. „In Bezug auf diese Briefe und die Dame und diesen da.“ Dabei deutete er nach Judith und dann nach Roger.„Sie fürchten sich, mein Herr, vor dem, was Sie entdecken könnten.“ Fanks sah ihn scharf an und verließ rasch die Apotheke, ohne zu antworten. 11. Kapitel. Kein Rauch ohne Feuer. Roger war sehr entrüstet über die Art, wie sein Freund mit Judith gesprochen hatte. Und nachdem der Wagen abgefahren war, ließ er seinem Zorn in etwas starken Ausdrücken den Lauf. Fanks erwiderte Anfangs nichts, da das eigenthümliche Benehmen von Miß Barlins ihm gegenüber seine Gedanken in Anspruch nahm. Aber #xton sprach sich so heftig aus, daß Fanks auf einen Augenblick die Selbstbeherrschung verlor und hitzig antwortete: „Ich habe diese Sache in die Hand genommen, Roger, und bin entschlossen sie durchzuführen bis an's bittere Ende, wenn auch nur Deinetwegen. Aber Du mußt mich auf meine eigene Weise handeln lassen, andernfalls—“ „Andernfalls?" wiederholte Axton zornig, als Fanks schwieg. „Andernfalls lasse ich die ganze Geschichte fallen. „Nein, das darfst Du nicht", sagte Roger rasch.„Ich muß die Wahrheit wissen, schon meinetwegen, wie Du richtig sagtest. Also laß mich nicht im Stich wegen einiger hitziger Worte. Aber Du mußt gestehen, altes Haus, daß Du mit Miß Varlins sehr schroff gesprochen hast.“ Der philosophische Fanks erlangte darauf wieder seine Fassung und sagte mit weiser Miene:„Die Damen sind vom Uebel.“ „Wie? Wieso? „Sie verursachen Schwierigkeiten, sobald sie in eine Sache mit verwickelt sind. Gestern war dieser Fall schwierig, heute ist er noch viel schwieriger, weil jetzt weiblicher Einfluß an der Arbeit ist?“ „Auf wen? „Auf mich, auf Dich, auf Judas, auf uns alle. Wirst Du mir erlauben, etwas zu sagen, ohne daß Du es wieder für eine Schroffheit ansiehst?“ „Wenn Du über Miß Barlins sprechen willst „Ja, über Miß Barlins.“ „Dann sprich lieber nicht", erwiderte Roger kurz. „Sehr gut", erwiderte Fanks resiguirt.„Aber, wenn Du meine Leitsterne wegnimmst, so kann ich auf diesem Ocean von Geheimniß meinen Weg nicht finden.“ Roger gab keine Antwort und ging rasch weiter mit zusammengezogenen Augenbrauen. Dann blieb er so plötzlich stehen, daß Fanks an ihm vorbeischoß, ehe er anhalten konnte. „Sage, was Du zu sagen hast, damit wir damit fertig sind", rief Roger wild. Mister Fanks betrachtete seinen Freund mit einem ruhigen Lächeln und nahm ihn sanft am Arm. „Komm und frühstücke mit mir“, sagte er freundlich. „Nem. „Das Gasthaus hat einen vortrefflichen Koch.“ „Ich will nicht. „Du sollst eine gute Flasche Claret haben.“ Axton fuhr auf.„Zum Henker, Fanks! Warum behandelst Du mich wie ein Kind?" „Weil Du im jetzigen Augenblick auch wirklich ein Kind bist.“ „O meinst Du?“ rief Roger spöttisch.„Natürlich von Deinem Standpunkt aus.“ „Vom Standpunkt des gesunden Menschenverstandes aus“, rief Fanks gut gelaunt.„Komm, sei vernünftig, alter Brummbär, Du bist sauertöpfisch, weil ich Dein Idol nicht verehre. Aber beruhige Dich, das wird geschehen, wenn die Sache zu Ende ist.“ „Aber wenn—“ „O, komm nur mit frühstücken", unterbrach ihn Fanks und zog ihn fort. Das Frühstück war gut und der Wein nicht minder. Fanks machte den Wirth auf sehr liebenswürdige Weise. Demzufolge hatte Roger seine heitere Stimmung wiedergefunden, als sie nach Tisch einträchtig em Feuer saßen und rauchten, und fühlte sich etwas beschämt über keinen Anfall von schlechter Laune. „Aber Du weißt ja“, sagte er schuldbewußt,„ich bin verliebt.“ „Erst das Geschäft und dann das Vergnügen“, sprach der Philoloph mit weiser Miene. „Wie meinst Du das? Worauf beziehst Du das?“ „Auf diesen Fall. Ich weiß, Du bist verliebt, und kenne auch die Dame, die Du liebst. Diese Liebe hat meinen Beisall. Aber die Ehe sollte beginnen ohne Geheimnisse zwischen Mann und Frau. „Pah!“ „In diesem Fall würde die Frau ein Geheimniß vor ihrem Mann haben. „Unsinn!“ „Mag sein, daß es Unsinn ist, aber es betrifft diese Briefe.“ „Willst Du etwa Miß Barlins des Mordes anklagen?“ rief Roger heftig aufbrausend. Die Miene des Detective blieb ausdruckslos wie eine Mauer. Höhle anstandslos. Regengüsse ein, daß Die verungluckten Höhlenforscher. * Wir haben bereits mitgetheilt, daß seit dem vorigen Samstag mehrere Höhlenforscher im Lugloch des Schockelberges bei Semriach in Steiermark(dies scheint die richtige Ortsbezeichnung zu sein) von der Außenwelt abgeschnitten sind, indem die durch den Regen angeschwellten Bäche, welche durch jene Höhle fließen, die Ausgänge versperren. Es sind sieben, nicht wie es zuerst hieß, acht Personen, welche sich in dieser schrecklichen Lage befinden: der Obmann des Vereins für Höhlenforschung, Fasching, fünf andere Mitglieder und ein Realschüler. Ein zweiter Realschüler, der die Partie mitmachen wollte, war zurückgeblieben. Diese sieben Personen begaben sich am Samstag in die Höhlen, die durch einen schmalen Kamin miteinander verbunden sind. Durch die zwei vorhandenen Zugänge fließt je ein schmales Bächlein. Diese Gewässer vereinigen sich später im Innern der Höhle zu einem Bache, welchen Derjeuige passiren muß, der durch den Kamin in die obere Höhle gelangen will. Beim Durchschreiten bleiben Hals und Kopf über Wasser. Die Passage ist indessen an dieser Stelle so niedrig, daß zwischen Haupt und Höhlendach nur wenig Raum bleibt. Die Höhlenforscher passirten diesen Theil der Als sie aber im Innern waren, traten so starke den Forschern der Rückweg in Folge des schnellen Steigens des Wassers abgeschnitten wurde. Da die in der Höhle Gefangenen mit nur wenig Proviant versehen sind und ihnen solcher auch nicht zugeführt werden kann, ist die Gefahr, in der die Männer schweben, eine bedeutende. Leider kann den Eingeschlossenen nicht der Vorwurf erspart bleiben, daß sie ein wichtiges Gebot der Vorsicht außer Acht gelassen haben, welches vor Allem verbietet, Wasserhöhlen bei nieht constanter Witterung zu durchforschen. Natürlich hat man alsbald mit Rettungsversuchen begonnen, aber trotz angestrengtester Thätigkeit seitens der Behörden, der Rettungsgesellschaften, der Feuerwehren, der Bewohner rc. waren bis Mittwoch die Arbeiten erfolglos geblieben. Es ist weder die Dämmung des Wassers möglich, noch Sprengung der Felsen, noch die Zufuhr von Lebensmitteln, noch irgend welche Verständigung mit den Eingeschlossenen. Die Rettungsarbeiten selbst sind höchst gefährlich. Um nichts unversucht zu lassen, hat man einen Taucher nebst zwei Gehülfen aus Triest kommen lassen, welcher versuchen soll, zu den Unglücklichen zu gelangen. Hoffentlich gelingen die Bemühungen dieser Leute. Am Dinstag hat man ein Kistchen mit Lebensmitteln in's Wasser gleiten lassen, aber da die Eingeschlossenen kein Licht mehr haben werden, ist es sehr fraglich, ob dasselbe in ihre Hände gelangt— wenn sie überhaupt noch leben. Die Frauen und Kinder der Eingeschlossenen umlagern jammernd Tag und Nacht die Höhle. * Nach der Wiener„Presse“ hat Herr Fasching, unter dessen Führung die Excursion unternommen wurde, der Gattin eines der Theilnehmer der Excursion vor dem Antritt der Partie einen genauen Plan der neu entdeckten Höhle mit dem Bemerken übergeben, daß, falls der Expedition etwas zustoßen sollte, mit Hülfe dieses Planes leicht Rettung gebracht werden könne. Es scheint darin eine gewisse Vorahnung gelegen zu haben, die auch einen anderen Theilnehmer der Excursion befallen haben mochte, der zu einem seiner Grazer Freunde sagte:„Wenn wir Sonntag Abend mit dem Postzuge nicht zurückkommen, so telegraphire nach Semriach um Rettung, denn dann ist uns was geschehen. Am Sonntag Abend warteten die Frauen am Bahnhof auf die Rückkehr der Männer; als dieselben nicht kamen, telegraphirten sie an den Pfarrer von Semriach, Dr. Gasparitz, der die Auskunft ertheilte, daß die Herren noch im Luegloch seien und so bald nicht heraus könnten, da der durch das Regenwetter angeschwollene Bach den Ausgang versperrte. Nach der „Presse“, sollen die Herren auch nur für einen Tag Lebensmittel mitgenommen haben. gönnen sein. Während die Nachbarorte Alles Geld heranzuziehen, thun wir in hartnäckiger Weise eten, fremdes in hartnäckiger Weise das Gegentheil. Mehrere Steverzahler Oberwinters. der Umgegend. (Nachdruck nur mit Quelenangabe gestattet.) &am Linz, 2. Mai. Im vorigen Jahre erhielt die hiesige Kapuziner=, jetzt Gymnasialkirche aus den Beiträgen frommgesinnter Bürger, sowie aus den Erträgnissen des Klingelbeutels und der Opferstöcke einen neuen Bewurf, welcher ihr fast das Anseben eines völlig neuen Bauwerks gab. Um die diesjährige Osterzeit sollte auch das Innere einen Mauerputz erhalten, als Vorarbeit für projectirte Wandmalereien und Decorationen. Bei Ablösung des inneren Verputzes zeigte jedoch der aus leichtem und theils schlechtem Material aufgeführte Bau so große Schäden, daß die Gefahr eines Einsturzes, namentlich des Rundbogens bei dem Chorabschlusse, kaum noch eine Frage der Zeit genannt werden konnte. Unter Leitung des Architekten Herrn Hermanns in Neuwied ist die Restaurirung durch die hiesigen Bauunternehmer Maurermeister Runkel und Sohn glücklich und gut ausgeführt worden. In Folge dieser Erneuerung mußte nach den kirchlichen Vorschriften die Kirche von Neuem benedicirt werden. Hierzu traf gestern die dem Relgionslehrer Herrn Professor Dr. Bachus ertheilte bischöfliche Vollmacht ein, welcher Akt denn heute Morgen 8 Uhr unter Assistenz des hochw. Herrn Pfarrers Diet her und des hochw. Herrn Kaplans Licht, sowie des hier weilenden bochw. Herrn Dechanten Oesterling von Dudweiler vollzogen wurde. Daran schloß sich die Gymnasialmesse. Somit ist diese vielbesuchte und den Linzern wegen ihrer bequemen Lage, insbesondere zur Winterszeit und für das Alter so liebe und bevorzugte Kirche nach längerer Unterbrechung dem Gottesdienste wieder zurückgegeben worden. Der bis dahin an Sonn= und Werktagen in der Pfarrkirche abgehaltene Morgen= und NachmittagsGottesdienst ist nunmehr wieder in die Kapuzinerkirche zurückverlegt. J Köln, 2. Mai. Durch die hiesige Criminalpolizei wurde heute ein wegen verschiedener Betrügereien steckbrieflich von auswärts verfolgter Theater=Agent verhaftet.— Bei der gestern Abend im Restaurant„Karl der Große" stattgehabten Maifeier der Socialdemokraten kam es auf der Straße, nach Entfernung eines Kaufmannes, der während des Vortrags des Genossen GrimpeElberfeld im Saale Unfug verübt hatte, zu einer blutigen Schlägerei. Der Kaufmann und seine Freunde versuchten mit Gewalt wieder in den Saal einzudringen. Bei der Rauferei, die nun entstand, wurde einer der Genossen durch einen schweren Schlag mit einem Stock über den Kopf so schwer verletzt, daß er nach dem Bürgerhospital geschafft werden mußte. Der Thäter wurde durch den die Versammlung überwachenden Polizei=Commissar verhaftet. Sonst verlief die Versammlung ohne weitere Störung.— Die Ueberführung des Winterfahrplaus in den Sommer=Fahrplan ist auf dem hiesigen Hauptbahnhofe sehr glatt und ohne Störung, insbesondere Dank der umsichtigen Leitung des Stations=Vorstehers Laus und seiner Beamten, vollzogen worden. Die Arbeit für das Stationspersonal ist durch den Hinzutritt mehrerer neuen starken Züge auf den norddeutschen Linien erheblich vergrößert worden. Sprechsaal. 1871] Etwas aus Oberwinter. An einem der letzten Tage sahen wir mehrere Fremde, die, augenscheinlich dem Wanderplane des „General=Anzeigers“, hierher gefolgt, von einem Spaziergange nach dem Hafendammkopf auf dem Rückwege am füdlichen Ende des Dammes Halt machen und rathlos zu dem vor ihnen liegenden Restaurant„Rheinlust"(o welche Ironie!) hinüberstarren. Die Rasenböschung hinunterzuhüpfen schien der Gesellschaft, weil Damen darunter, etwas gewagt, und so machte sie in Ermangelung einer direkten Verbindung mit der„Rheinlust“ den holperigen Umweg durch die lose Grobkies=Aufschüttung. Nach ihren Ausrufen zu schließen, fanden die Leute den Aufenthalt in dem an und für sich so anziehenden Vorgärtchen des Restaurants wenig begehrenswerth, weil auf dem Vorterrain ein zu Tage liegender Kanal seine Ausmündung findet, um dort dicht vor der Nase eines steuerzahlenden Gewerbetreibenden und dessen Gäste sein aus dem Orte kommendes stinkiges Abwasser in einem stagnirenden Tümpel allmählich verfinken zu lassen.(Oder sollte dieser Kradepohl etwa zur Fischzucht bestimmt sein?!) Die Fremden fanden diese Anlage nicht nur höchst unästhetisch, sondern als gesundheitswidrig auch ungerecht. Wenn auch die Städter(solche schienen es wenigstens zu sein) in mancher Beziehung etwas verwöhnter sind als wir auf dem Lande, so müssen wir ihren Betrachtungen zu unserer Beschämung doch beipflichten. Allerdings ist das in nächster Nähe auf einem pumpenlosen Brunnenpfeiler stehende neue Laternengehäuse ohne Lampe schlecht geeignet, olche Zustände gebührend zu beleuchten. Dem ganzen freien Platz oberhalb des Hafens dürfte überhaupt im Interesse des Fremdenverkehrs ein würdigerer Abschluß durch entsprechende Pflege zu Die Wirkung der neueren Geschosse. * Der General=Stabsarzt der Armee, Professor Dr. von Coler, berichtete auf dem medicinischen Congreß in Rom über die durch die Geschosse des kleinkalibrigen Gewehrs verursachten Verletzungen. Man schoß, so erläuterte Herr von Coler, auf verschiedene Entfernungen von 200 bis 2500 Meter mehr als 1000 Geschosse auf 480 Menschenleichen, 10 lebende und 16 todte Pferde ab. Außerdem haben die Doctoren von Coler und Schierning die Wirkungen der neuen Waffe aus 22 Menschen beobachtet, von denen 14 einen Selbstmord begangen oder versucht hatten, während 8 Opfer von Unfällen oder Verbrechen gewesen waren. Die auf alle Entfernungen durch die modernen Geschosse verursachten Verwundungen sind ungleich schwerer als die durch die früher angewandten Kugeln verursachten. Auf Entfernungen bis 600 Meter wirkt das Geschoß wie ein Explosivstoff. Man darf nicht vergessen, daß der Organsmus eine Art geschlossenes, mit Flüssigkeit angefülltes Gefäß ist. Dir schwersten Verletzungen entstehen nun, wenn durch das Projectil im getroffenen Gewebe hydraulische Pressung zu Stande kommt. Die Wunde sieht dann aus wie wenn sie durch Explosion hervorgebracht wäre. Feuchtigkeitsgrad des Gewebes, Geschwindigkeit des aufschlagenden Projectils und sein Querdurchschnitt bedingen diese Wirkung. Die Knochen werden wie durch eine Dynamitladung zertrümmert und in kleine Stücke zersprengt, die durch den ganzen Körper zerstreut sind. Die Leber, das Herz, die Nieren werden pulverisirt, die Eingeweide in tausend Stücke gerissen, die Muskeln auseinandergesprengt. Die Eintrittsöffnung des Geschosses ist sehr klein, kaum wahrnehmbar, die des Austritts ist dagegen beträchtlich; sie gewährt den Anblick eines Trichters von 12—18 Centimeter Durchmesser. Wohl verstanden, das Geschoß geht stets durch den Körper, der von Theil zu Theil durchbohrt ist; es durchdringt sogar drei Körper und bleibt erst im Innern eines vierten stecken. Ein Geschoß, das eine der Extremitäten trifft und einem Knochen begegnet, zerstört sicher das getroffene Glied; wenn es den Kopf, den Hals oder Bauch trifft, tödtet es bestimmt. Wenn es die Brusthöhlung durchdringt, kann es den Tod auch herbeiführen, wenn es das Herz und die großen Gefäße verschont und nur die Lunge durchbohrt. Ueber 600 Meter hinaus sind die Geschosse weniger tödtlich. Wenn sie den Bauch treffen, erzeugen sie noch große Verheerung; 49 Geschosse, die den Leib auf 700—1000 Meter Distanz getroffen hatten, haben 160 innere Zerreißungen der Blase und des Magens erzeugt. Die Durchschnittszahl der offenen Löcher für jedes Geschoß war drei, das Maximum acht. Auf weitere Entfernungen führten 12 Procent der Geschosse Stofflappen in die Wunde, was stets eine schwere Complikation ist, da die Kleidung nothwendigerweise mit einem reichen Wachsthum von Mikroorganismen bedeckt ist. Von 1000 Meter an werden die Knochen glatt, aber mit strahlenförmigen Spalten von allen Seiten des Bohrloches durchschlagen. Selbst auf 1600 Meter erzeugt das Geschoß bei 40 Procent von Fällen weite Brüche mit Knochensplittern, die manchmal am Platz bleiben, aber zuweilen auch durch den Organismus getrieben wurden und in diesem Fall wie ebensoviel Scheermesserklingen wirken. Im Ganzen beweisen die stattgehabten Versuche, daß die alte runde Kugel und selbst das längliche Geschoß von 1870 so zu sagen gutmüthig im Vergleich zu der undenkbaren Grausamkeit des neuen Nickelstahlgeschosses mit geringem Durchmesser und schlanker Form waren. an die Frauen. * Fürst Bismarck hat vor einigen Tagen in Friedrichsruh eine Bergische Frauendeputation empfangen, die ihm eine Adresse überreichte. Fürst Bismarck sprach seinen Dank in einer längeren Rede aus, in der er etwa Folgendes sagte: Nicht mit allen Ehren ist Vergnügen verbunden, diese heutige aber ist mir sicher nicht nur Ehre, sondern auch erfreulich als Unterbrechung meiner Einsamkeit. Wenn ich von Einsankeit spreche, so nehmen Sie das nicht als eine Klage. Ich bin hier im Walde lange nicht so einsam wie oft in den vorhergehenden 30 Jahren. Man ist immer am einsamsten in großen Städten, am Hofe, im Parlamente, unter seinen Collegen, dort fühlt man sich mitunter wie unter Larven, die einzige fühlende Brust. Aber im Walde fühle ich mich niemals einsam, das muß in der Natur des Waldes begründet ein. Ich weiß nicht, ob Sie mn Ihrem Leben so viele Förster kennen gelernt haben wie ich; aber ich habe vorwiegend zufriedene Förster gekannt. Die Waldeinsamkeit muß für Deutsche etwas Befriedigendes haben, und die amtliche Thätigkeit eines Ministers muß andere Wirkungen haben, denn ich habe nie einen zufriedenen Collegen gekannt, ebenso wenig einen zufriedenen Parlamentarier, und ich habe früher, als ich noch im Amte war, immer davon geträumt, daß Gott mir nachher noch ein Jahrzehnt lassen möchte, um meinen Neigungen im Land= und Waldleben wieder nachzugeben. Es ist 40 Jahre her, da fragte mich einmal ein Hannoverscher Freund über meine Zukunft, und ich sagte ihm, ich hoffte noch zehn Jahre Gesandter zu sein— das traf zu, denn es war im Jahre 1852. Dann sagte ich weiter:„Und dann 10 Jahre lang Minister, die letzten 10 Jahre aber still zu Hause auf dem Lande.“ Bei den 10 Jahren Minister ist es nun nicht geblieben, und ob die letzten 10 Jahre mir noch von Gott bewilligt sind, das weiß ich nicht. Aber es war immer das Ziel, welches ich mir gesteckt hatte, im Landleben zu endigen, und das Pflichtgefühl ist es allein, das mich so lange im Dienste gehalten hat. Meine Gesundheit litt von Anfang an unter dem Widerspruche dessen, was ich machen wollte und dessen, was ich durchbringen konnte, bei den im merwährenden Intriguen von oben und von unten. Daher war es mir 1877 mit meinem Abschiedsgesuche beim alten Kaiser völlig ernst. Auch vom Hofe und von alten Freunden wurde ich damals im Stiche gelassen. Da kam 1878 nachher das Attentat von Nobiling, und ich sah den alten Herrn in seinem Blute liegen und so verbunden wie ein Kind in seinen Wickeln, und da sagte ich mir: es geht nicht, daß ich weggehe, und da mußte ich bleiben. Immer Kampf, immer Aerger, immer Intriguen; und dann kam der arme Kaiser Friedrich zur Regierung und verlangte, daß ich bleibe. Aus alledem werden Sie entnehmen, daß ich zufrieden war, wie ich endlich ohne Gefühl einer Pflichtverletzung meiner Neigung folgen konnte, auf dem Lande still zu leben. Und einsam bin ich auch dadurch nicht geworden, weil ich in Deutschland viele Freunde habe, und was noch fester hält, viele politische Freundinnen. Die Frau hält die als richtig erkannten Meinungen fester, und es ist nicht leicht, eine Frau politisch zu überreden. Um so dankbarer bin ich, daß ich Sie meine Damen nicht zu überreden nöthig habe, sondern Ihres Wohlwollens versichert bin. Das ist ein gutes Zeugniß für mich, daß nach dreißigjähriger Wirksamkeit, die von meinen Gegnern stets mit der Lupe betrachtet wurde, und wo meine Fehler gewiß au's Licht gekommen sind, ich doch noch Freunde besitze. Später wandte sich Fürst Bismarck gegen den preußischen Partikularismus, indem er bemerkte: Ich bin überzeugt, es gibt am Rheine Viele, die so denken wie Sie, und im Osten Manche, aber im Osten ist der preußische Partikularismus ziemlich stark, und es gibt Viele, die mir noch immer nicht vergeben können, daß jetzt anstatt der 50 Millionen Deutsche es nicht 50 Millionen Preußen gibt. Aber es wird meinen preußischen Landsleuten doch noch klar werden, daß die Rolle, welche die Regierung Friedrich Wilhelm III. 1815 übernommen hatte, mit den damals nur 10 Millionen, welche Preußen an Einwohnern zählte, eine Großmacht zu spielen, nicht durchführbar, und daß es doch etwas Anderes ist, wenn 50 Millionen Deutsche zusammenstehen. Mit der Zeit werden auch meine östlichen Landsleute zu der Erkenntniß kommen, daß es auch für sie seit 1866 besser geworden ist. extra Qualität, per Stück 20 Pfg., empfiehlt Aubipi-Kacuher, Markt 16, In der Fontaine. Tüchtiger Friseurgehülfe sofort gesucht. 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Es wird gebeten, denselben Heerstraße 32 abzugeben Trosche verloren, längliche Form, Gold, mit zwei Brillanten u. einem dunkelblauen Stein. Wiederbringer erhält gute Belohnung. Näheres in der Expedition des General=Anzeigers. Sende Mont. Br. u. f. U.— Bitte u. einm. r. s. um Berz., daß kl. Send. s. I. ausbl. (l. Die, ev, immer gern fr. und bittet.) Seite 4. Nr. 1532 Oerenebfbnecsen ger Sestrut Aujeiger Ter 6 21ei 9921 der Das Belanntmachung. eußische Staatsschuldbuch ist auch in dem soeben abgelaufenen Geschäftsjahre seitens der Besitzer von Schuldverschreibungen consolidirten Staatsanleihen lebhaft in Anspruch genommen worden. Die Zahl der eingetragenen Conten betrug am 31. März 1892: 12,039 über 687,645,700 Mk. Kapital, 1893: 14,295„ 848,777,050„„ sie ist bis zum 31. März 1894 auf 15,897 über 949,412,450 Mk. Kapital gestiegen. Von den letztgedachten Conten entfallen 84,3 Procent auf Kapikalien bis zu 50,000 Mk. und 15,7 Procent auf größere KapitalsAnlagen. Für physische Personen waren am 31. März d. J. 10,594 Conten über 457,590,400 Mk.; für juristische Personen 2599 Conten über 312,969,000 Mk. eingetragen. Die Zahl der Conten über bevormundete oder in Pflegschaft stehende Personen ist im letzten Jahre von 946 auf 1022 gestiegen. Von den Zinsen ließen sich die Empfangsberechtigten halbjährlich 9637 Posten von der Staatsschulden=Tilgungskasse in Berlin durch Werthbrief oder Postanweisung direkt zusenden, 2173 Posten wurden durch Gutschrift auf Reichsbank=Giroconto berichtigt und 8096 Posten wurden bei den mit der Auszahlung beauftragten Königlichen Kassen abgehoben. Von den Conten=Inhabern wohnen 13,545 in Preußen, 2161 in anderen Staaten Deutschlands, 147 in den übrigen Staaten Europas, 16 in Asien, 8 in Afrika und 20 in Amerika. Das Staatsschuldbuch ist allen denjenigen Besitzern preußischer Consols zu empfehlen, für welche diese Papiere eine dauernde Anlage bilden, und welche Kapital und Zinsen gegen den Schaden unbedingt sichern wollen, der ihnen, so lange ihr Recht von dem jeweiligen Besitze der Schuldverschreibungen und Zinsscheine abhängig ist, durch Diebstahl, Verbrennen oder sonstiges Abhandenkommen dieser Effekten nicht selten entsteht. Laufende Verwaltungskosten werden von den Conten=Inhabern nicht erhoben. Für jede Einschrift ist ein einmaliger Betrag von 25 Pfennig für jede angefangenen 1000 Mk. des Kapitalbetrages, über welchen verfügt wird(mindestens 1 Mk.) zu zahlen. Die von uns veröffentlichten„Amtlichen Nachrichten über das Preußische Staatsschuldbuch“, welche über Zwecke und Einrichtung des Schuldbuchs Genaueres ergeben, können durch jede Buchhandlung oder direct von dem Verleger J. Guttentag, Berlin, für den Preis von 40 Pfg. oder durch die Post franco für 45 Pfg. bezogen werden. Berlin, den 11. April 1894. Hauptverwaltung der Staatsschulden von Hoffmann. Bekanntmachung. Die von Königlicher Regierung zu Köln festgestellte Gewerbesteuerrolle der zu diesseitigem Kassenbezirke gehörigen Bürgermeisterei Vilich pro 1894/95 liegt im Kassenlokale der unterzeichneten Königlichen Steuerkasse während der Zeit vom 15. bis einschließlich 22. d. Mis. — an jedem dieser Wochentage von Vormittags 8 bis 12 Uhr— zur Einsicht der Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks öffentlich aus, was hierdurch mit dem Bemerken zur Kenntniß gebracht wird, daß die Einsicht in die Rolle nur den Steuerpflichtigen des Veranlagungsbezirks gestatter ist. Königswinter, den 2. Mai 1894. Königliche Steuerkasse. Scheiff. G 5.„a Tachrachrim. Montag den 7. d. Mts., Nachmittags 2 Uhr, soll beim Wirthe Zimmermann dahier die Abfuhr von ca. 500 Kubikmeter den Steinhprischen aus den Sreinörnchen der Herren Kerzmann und Brenner, gelegen bei Wormersdorf, auf die Communalwege von Elazusersheim, Luchenheim, Weidesheim, Klein= und Großvallesheim und Wuschheim öffentlich an den Wenigstfordernden vergeben werden. Cuchenheim, den 1. Mai 1894. Der Bürgermeister, Rick. Zwecks Grüdung eines philat. Tauschvereins findet am Samstag den 5. d.., Abends 8½ Uhr, im Lokale P. Mühlens, Meckenheimerstraße 18(Zimmer links), eine Versammlung von Briefmarkensammlern Statt. Personen unter 15 Jahren werden nicht zugelassen. Das prov. Comité. S zu Bonn. Auf Anstehen des Herrn Marcus Levi, Rechtsanwalt zu Bonn, als Verwalter des Concurses von Otto Wackermann daselbst, soll am Freitag den 11. Mai dieses Jahres, Nachmittags 4 Uhr, in der Restauration des Herrn Reiner Badenheuer zu Bonn, am Münsterplatz, das im Grundbuche von Bonn I, Band 45, Blatt 1789, eingetragene Immobilar der Masse, nämlich: •## Genortg. 39 nebst Um= und Unterlage, hattend 40 Quabratmeter, Bedingungen öffentlich verkauft „„„ Täglich Abends 8 Uhr: Errhe SpeeialikätenErrstenung. 8 neue Debuts. Seissccecccc Grrnes in Hotlendors. Hestauratien K. C. Mänler. Ein Mädchen aus achtbarer Familie, welche lange im Geschäfte thätig gewesen, sucht Stellung als Verkauferin in einem Fleischwaaren=Geschäft. Ansprüche bescheiden. Näheres in der Erpedition. Montag den Sonntag den 6. Mai, 7. und Dinstag den 8. Mai 1894: D Wan“—„„ * Vorzugliche Weine. Gute Küche. Ein Mädchen mit guten Zeugnissen(am liebsten vom Lande) für alle Arbeit zum 15. Mai gesucht. Näheres in der Expedition. UO* Weme. Gule Küche. Altrenommirte Wirthschaft. Fünf Minuten von der Haltestelle der Trambahn.###Es ladet freundlichst ein 1 K. J. Mähler. ½. Monatsbericht der städtischen Sparkasse zu Bonn pro April 1894. Bestand am Schlusse des Monats März 1894.773,810 M. 19 Pfg. Im April cr.: Einlagen.. 277,018 M. 46 Pfa. Rücknahmen 299.332„ 17„ Weniger 22,313„ 71 Demnach Bestand.......... 9,751,496 M. 48 Pfg. Bonn, den 1. Mai 1894. von auswe elterlichen EFin Mädchen S bis jetzt im thätig, sucht ähnliche Stelle: selbe versteht auch die bürge Küche u. alle Haus= u. Handarbei Frau Düpper Dreieck 163. Ein kräftiges Dienstmädchen für Küche und Hausarbeit sofort gesucht, Grünerweg verlängerte Königstraße. welches waschen kann, gesucht, Hundsgasse 3a Properes Breitestr. 43, 2mal schellen. ein nimmt. Nur solche mit gut Zeugnissen wollen sich melden, Hundsgasse 24. gesucht, Beseck evangelisch, gut sucht Stelle. unter günstigen werden. Bonn, den 2. Mai 1894. Der Königliche Notar, Münster. Ein properes O Mächen gesucht, Kölnstraße 59. Tienst „„* für alle häusliche Arbeiten #- sofort gesucht, Breitestraße 60. Engländerin sucht Beschäftigung Morge oder Nachmittags. Offerten u. D. G. 25. an d Exped. des General=Anzeigers. 19—22 Jahre, Abend postlagernd Siegburg. gesucht, Cassiusgraben 18. bürgerliche Küche steht und Hausarbeit mit nimmt, wird für einen k Haushalt geg. guten Lohn gesucht Köln, Norbertstraße 36. Frautein, Näheres Rheinwerft 23a. ist, w. i. g. H. z. 2 Pers. sof. od. sp. ger .Lohn.Godesberg, Augustastr.1 Suche für sofort ein kräftige braves für Hausarbeit, Agrippinenstraße 5. Properes für Morgens gesucht, Colmantstraße 28, 2. Et. Ree chchen sucht noch einige Kunden i Waschen, Putzen oder Koche Näh. Sandkaule 11, 2. Et. Praves sucht Stelle für alle häusliche Arbeit, am liebsten bei stiller Herrschaft. Näheres in der Exped. des General=Anzeigers. Gesucht ein älteres in Küche und Hausarbeit durchaus erfahren, zu einer alleinstehenden Dame, gute Zeugnisse erforderlich. Näheres in der Expedition. Ein Klempner=Lehrling sucht sofort Stelle. Näheres in der Expedition. Arbeitt Dinstags u. Freitags jeder Woche findet ein ordentlich. fleißiger Mann in einem Geschäft Beschäftigung. Zu erfragen in der Expedition des General= Anzeigers. In ruhigem Hause auf sofort O ein junges reinl. Mädchen für alle häusliche Arbeit gesucht. Näheres in der Expedition. Drei tüchtige Mobelrischler gesucht, Engelthalerstraße 27. Täherostem! Ein braver nüchterner junger Kerrner mit guten Zeugnissen sofort gesucht, Coblenzerstraße 10. Reise, Halsbiursche für besseres Restaurant gesucht d. Frau Düpper, Dreieck 16a. Ein braver Juuge für leichte Arbeit als Hausknecht gesucht. Näheres in der Exped. des General=Anzeigers. Zuverlässiger starker Fuhrknecht gesucht. Jos. Dung, Endenich. Ein junger Mann, elcher ungefähr seit 4 Jahren er sonstigen Vertrau Auskunft ertheilt Heinrich Müller, Vivatsgasse 4. Ein junges braves Madchen r leichte Hausarbeit gesucht, Goethestraße 13, 2. Etage. Bei Tag und bei Nacht in Prandenatorit ür alle Zwecke empfiehlt sich Joseph Gütler, Klempner, Hunde! 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Von Coblenz nach Bonn: .26, 84.26,.05,.08, 88.34, .34, 811.30, 12.14,.00, 86.07, .19,.18, 88.46,.44, 12.00. Von Bonn nach Neuenahr, Ahrweiler bezw. Altenahr und Adenau: .16, 10.55(nur bis Altenahr), 12.51, 81.37,.26,.58, 86.28 (nur bis Altenahr),.36,.58 (nur bis Ahrweiler). Von Remagen nach der Uhr: .06, 11.35,.06,.05,.00, .80, 10.50. Von der Ahr in Remagen: .54,.00,.07,.57,.27,.55, 10.30 Von Adenau nach Bonn: .50,.50,.45,.22. Von Altenahr nach Bonn: .41,.41,.10,.35,.12. Von Ahrweiler nach Bonn .15,.23, 12.25,.21,.51, .17,.53. Von Neuenahr nach Bonn: .27,.33, 12.38,.30,.00,.28, 10.03. Von Roisdorf aufwärts: .30,.19, 10.40, 11.40, 12.36, .40, 13.14,.28,.47,.23, .28,.44, 12.03. Von Roisdorf abwärts: P4.46,.05,.51, 11.24, 12.16, .12,5.04,.44,.12, 78.54,.26, 11.42. Von Sechtem aufwärts: .08, 10.30, 11.30, 12.27,.30, .05,.19,.38.14,.19, .34, 11.54. Von Sechtem abwärts: 84.58,.14,.01, 11.34, 12.26, .22,.14,.54,.22, 19.03, .87, 11.52. Von Godesberg aufwärts: .09,.25,.45, 11.06,.02, 81.46,.08(nur bis Remagen), 13.38(nur bis Remagen),.52, .37,.16(nur bis Remagen), .08, S.87,.46,.52(nur bis Rolandseck), 10.08,.31. Von Godesberg abwärts: .55,.28,.28.86, 11.00, S12.28,1.45,.26(nur bis Bonn), .36,.21,.48, 78.31,.54, .35(nur bis Bonn), 11.12. Von Mehlem aufwärts: .17,.30,.51, 11.11,.07, .15(nur bis Remagen), 13.44 (nur bis Remagen),.58,.43, .22(nur bis Remagen),.13, .52,.58(nur bis Rolandseck), 10.14,.37. Von Mehlem abwärts: .49,.22,.22, 10.55,.39, .20(nur bis Bonn),.30,.15, .41, 18.24,.47,.28(nur bis Bonn), 11.06. Von Rolandseck aufwärts: .28,.37,.59, 11.19,.15, .23(nur bis Remagen), 13.52 (nur bis Remagen),.06,.51, .30(nur bis Remagen),.21, .00, 10.22,.45. Von Rolandseck abwärts: .40,.14,.14, 10.47,.31, .12(nur bis Bonn),.22,.06, .33, 18.16,.38,.20(nur bis Bonn), 10.58. Von Remagen aufwärts: .46,.47,.10, 11.31,.25, 82.02,.17,.03,.32, 86.54, .12, 10.34,.57. Von Remagen abwärts: .29,.04,.04,.20, 10.36, .20,.02(nur bis Bonn),.11, .55, 86.47,.22, 18.05,.27, 89.34, 10.47,.41. Von Sinzig aufwärts: .56,.18, 11.39,.82,.25, .11,.20, 10.43,.05. Von Sinzig abwärts: .21,.56,.56, 10.28,.11, .01,7.13,.18, 10.38,.31. Von Bonn nach Guskirchen: .00, 11.16,.55,.40, 10.00. Von Euskirchen nach Bonn: .10,.09, 12.28,.20,.45. Von Mecken heim n. Euskirchen: .38, 11.52,.34,.17, 10.38. Von Meckenheim nach Bonn: .42,.39, 12.58,.53,.16. Von Rheinbach nach Euskirchen:.47,12.00,4.43,.26, 10.47. Von Rheinbach nach Bonn: .33,.31, 12.50,.44,.07. Von Euskirchen nach Münstereifel:.55, 10.31,.35,.30, .15,10.40. Von Münstereifel nach Euskirchen:.50,.55, 11.33, .28,.20, 9,25. Von Boun nach rechtem Ufer: .30,.40,.20, 12.50, 13.35, .45,.10,.40, 10.00. Vom rechten Ufer in Boun: .29,.39, 11.06,.25,.50, .05,.07, 19.30, 11.27. Von Beuel rheinautwärts: .24, 19.13,.34, 11.53, 11.06, .17,.04,.35,.03, 12.14. Von Beuel rheinabwärts: .40,.02,.51, 10.46, 12.32, .55,.46, 18.18,.25, 110.56, 11.06. Von Fr.=Wilhelmshütte nach Beuel.14,.42,.23, 11.87, 12.55,.07,.53,.24,.52, 12.03. Von Köln nach Troisdorf=Nieder= lahnstein:.07, 89.20, 112.15, .15, 13,10(nur bis Königswin„ter), 83.20,.45,.25. Von Deutz nach Troisdorf=Nieder= lahnstein.30, 18.80(nur bis Linz),.41, 10.52, 19.96,.00 11.18. Von Troisdorf nach Siegburg: .18,.81,.44, 11.30, 12.67, 19. 405, 706, 904, 1911. Von Siegburg nach Troisdorf: .45,.20,.09,.50, 11.18, 12.49,.27,.57,.06,.08, 11.63. Von Troisdorf abwärts: .58,.08, 11.04, 12.05,.12, .38,.05, 18.26,.56, 19.66, .10, 111.12, 11.21. Von Troisdorf nach Beuel: .09,.87,.01,.18, 11.30, 112.50,1.02,2.49,.20,.47,11.58. Von Obercassel nach Bonn: .05,.15, 10.42,.00,.96, .41,.43, 19.05, 11.02. Von Obercassel aufwärts: .31,.43, 19.20(nur bis Linz), 89.57, 10.03, 11.14,.27,.11, 14.05(nur bis Königswinter), .42,.12, 12.23. Von Overcassel abwärts: .33,.44, 10.39, 12.23,.48, 84.25,.39, 18.06,.18,.41, 18.49, 110.49, 10.59. Von Nied.=Dollendorf aufwärts: .36, 19.26(nur bis Linz), 10.09, 11.20,.33,.17, 13.51(nur bis Königswinter), 14.13(nur bis Königsw.),.48,.18, 12.29. Von Nied.=Dollendorf abwärts: .27,.38, 10.30,.42,.32, 17.58,.10, 18.55(nur bis Bonn), 110.43, 10.53. Von Königswinter aufwärts: .41,.51(hält Sonn= u. Festtags nicht an), 19.32(nur bis Linz), 10.14, 11.27,.39,.23, .54,.04,.28, 12.34. Von Königswinter abwärts: .22,.33, 10.24, 11.46(hält Sonn= und Festtags nicht and. .37,.27, 77.53,.05,.34 (hält Sonn= u. Festtags nicht an), 18.41, 18.49(nur bis Bonn), 10.37, 10.48. Von Rhöndorf aufwärts: .46, 79.38(nur bis Linz), 10.19. 11.33,.45,.29,.59,.38, 12.40. Von Rhöndorf abwärts: .16,.26, 10.17,.30,.90, 17.45,.57, 110.30, 10.42. Von Honnef aufwärts: .52, 19.43(nur bis Linz), 10.24, .39,.50,.34, 84.09,.04, .38, 12.45. Von Honnef abwärts: .11,.21, 10.12, 11.39,.25, 6,14, 17.39,.51, 110.25, 10.37. Von Unkel aufwärts: .59, 19.50(nur bis Linz), 10.31, .46,.57,.41,.11,.46, 12.52. Von Unkel abwärts: .04,.14, 10.05,.18,.07, 17.32,.44, 110.18, 10.30. Von Erpel aufwärts: .05, 19.56(nur bis Linz), 10.37, 11.52,2.03,.47,.17,.52, 12.58. Von Erpel abwärts: .58,.08,.59,.12,.01, 17.26, .38, 110.12, 10.24. Von Linz aufwärts: .13, 10.44, 12.00,.09,.53, .24,.01,.06. Von Linz abwärts: .52,.02,.53,.06,.55, 17.20, .32, 110.06, 10.18. s Schnellzug. Extrazug Sonn= und Festtags * Fällt an Sonn= u. Festtagen aus. Brölthaler Eisenbahn. Von Beuel(Rheinuf.) nach Hennef .45,*.25, 10.50, 12.15,.25, .55, 89.00. Von Pützchent).51,*.33, 10.55, 12.21,.31,.03, 39.06. Von Hangelar.03,*.46, 11.07, 12.33,.43,.15, 89.18. Von Niederpleis.17, 29.04, 11.19, 12.47,.57,.33, 89.30, Ab Niederpleis 27.25, 88.40, 11.25,.05,.45. An Oberpleis*.04, 89.19, 12.04,.44,.24. Ab Oberpleis*.00, 87.50, 10.25,.00,.40. An Niederpleis*.39, 88.29, 11.04,.36,.19. Von Buisdorf.25, 89.14, 11.27, 12.55,.05,.43, 89.88. Von Quadenhof.30,*.21, 11.32,.00,.10,.50, 89.43. Von Geistingen.86, 29.30, 11.38,.06,.16,.00, 99.49. In Hennef an.40, 79.34, 11.42, .10,.20,.05, 89.53. Von Heunef nach Beuel(Rheinuf.) *.10,.10, 10.50,.25,.40, 84.35,.05. Von Geistingen 26.15,.14, 10.54,.80,.44, 84.89,.09. Von Quadenhof*.24,.90, 11.00,.39,.50, 84.45,.15. Von Buisdorf*.31,.26,11.06, .46,.56, 84.51,.21. Von Niederpleis 26.43, 8,24, 11.18,.37,.58, 84.59,.31. Von Hangelar 27.01,.46, 11.30,.49,.14, 85.11,.43. Von Pützchen*.12,.57, 11.41, .00,.26, 85.22,.54. In Beuel(Rheinufer) an 27.20, .03, 11.47,.06,.38, 85.28,.00. Von Hennef(Sieg) nach Waldbröl.05,.30,.35. In Waldbröl an 10.20,.50. 10.55. 860, Von Waldbröl nach Hennef (Sieg).15, 11.30,.30,*16.00. In Hennef(Sieg) an 10.25, .50,.45,**.24. Von Hennef nach Asbach .20, 12.05,.30. In Asbach an 10.15,.58, 10.25. Von Asbach nach Hennet .20, 12.15,.50. In Hennef(Sieg) an.50. 204, 639. 160 * Fährt nur an Werktagen. ** Fährt nur an Waldbröler Viehmarkttagen. 8 Fahren nur an Sonn= und Feiertagen. 1) In Pützchen ist Anschluß von bezw. nach dem Staatsbahnhofe Beuel und zwar: Aus der Richtung von Obercassel: Ankunft des Staatsbahnzuges in Beuel.40, 10.46,.46, 88.25; in der Richtung nach Obercassel: Abfahrt des Staatsbahnzuges von Beuel 27.24, 11.53. 35.35,.03 Erscheimt täglicg md zur en Warttagen Mittags 12 Uhr, an Sonntagen in der Frühe. Preis in Vonn und Umgegend monatlich 50 Pfg. frei ins Haus. Post=Adonnement M..30 vierteljahrlich ohne Zustellgebühr, M..50 mit Zustellgebähr. Druck und Verlag der schasft General= Anzeiger für Benn und Umgegend. Für die Redaction verantwortlicht Hermann Rolshoven in Bonn. „Expedition: Bahnhofstraße 7 und 9 in Bonn. Anzeigen=Annahme: größere Anzeigen bis Abends vorher 6 Uhr, kleinere bis Morgens 9 Uhr. — 0— für Bonn 84400— Der Druck des General=Anzeigers beginnt jeden Morgen um 10 Uhr— Jedermann bos Batritt. und Sechster Jahrgang. Amgegend. Jede politische, sociale und religiöse Tendenoder Erörterung ist absolut ausgeschlossen. (8 1 unseres Statuts.) bes Grmstrei. Aparsuns 10 Pihr. 13 Anzeigen aus dem Berhrektungsbeitr des General= Anzeigers 10 Pfa. bei siebenspaltige Petitgelle oper deren Raum. Anzeigen von Auswärts: 15 Pfg. pro stebenspaltigs Peztzelle oder deran Kaum. Reklauen 49 Pls. pro Textpelle. „Alle lokalen Anzeigen werden bei vorheriger Baarzahlung für Smal das 4temal frei aufgenommen. Kleine lokale Inserate bis zu 10 Zellen kosten nur 5 Pfg. pro Zeile und das Stemal frei, wenn vorher baar bezahlt wird. ue-rcer un bir en Telephon Nr. 66. Bonner Lotterie für Erbauung des Victoriahauses(Damenheim). Ziehung schon 8. Mai, Gew. M. 20,000, 10,000, 5000 2c. baar. Loose à 1 M. 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Oliette) per Literflasche Mark.40, bei 5 Liter Mark.20, empfiehlt Carl Badenheuer, Neugasse 3. Bruchkaffee à Pfund 80 Pfg., bei 10 Pfund à 70 Pfg., empfiehlt Wd. Schmitz, Kölner Chaussee 27. Samos-Auslese zur Stärkung für Kranke und Schwache, per Liter Mk. 1,60 empfiehlt auch in jed. klein. Quant. Kranz Jos. Miüllor, Acherstr.18. Getr. Kleider werden angekauft von Karl Heymann, Neustraße 3. Intrrländischr Teur Trrsicherungs ArnrnGrsruschaft in Clorrsets. Protokoll der 73. General=Versammlung betrifft den Jahres=Bericht und die Wahlen. Der Geschäftsstand war am 1. Januar 1894 folgender: Die laufende Versicherungs=Summe. 3,891,292,186 M.— Pf. Die Prämien= und Zinsen=Einnahme 6,580,920„ 82„ Die Kapital= u. Prämien=Reserve für eigene Rechnung 6,855,224„ 53„ Das Grund=Kapital der Gesellschaft...... 6,000,000„—„ Die Gesellschaft gewährt nach S 12 ihrer Bedingungen den Hypothekar=Forderungen Schutz. Das Statut der Gesellschaft, deren Bedingungen, die JahresAbschlüsse, überhaupt Alles, was Verfassung und Geschäftsführung betrifft, liegt bei dem unterzeichneten Haupt=Agenten zur Einsicht offen; auch wird derselbe, sowie die Agenten seiner Haupt=Agentur: Kreis Bonn: Vonn Herr Friedr. Predau Vornheim„ Peter Boor Endenich„ Theodor Weber Hersel" Joh. Herper Ressenich" Wilh. Wolff Mehlem„ Sev. Hüllen Gedekoven„ Joh. Jos. Heuser Sechtem„ Joh. Müller Vilich" Leonh. Düsterwald Kreis Euskirchen: Antweiler Herr Peter Eschweiler Commern Euskirchen Hoven Lechenich Lommersum Metternich Münstereifel Wißkirchen bereitwillig jede passende Erleichterung bei Versicherungs=Einleitungen gewähren. Bonn, den 1. Mai 1894. Wilh. Münch Wilhelm Preuer Joh. Hoff Arnold Popp Joh. Jos. Keller Heinrich Schurff Peter Kolvenbach Ant. Jos. Küpper Kreis Rheinbach: Buschhoven Herr H. Müllenbruck Cuchenheim„ Paul Zimmermann Flamersheim„ Heinr. Jos. Schorn Meckenheim„ Martin Rausch Oberdrees" heinrich Esch Indendorf" Martin Schneider Wormersdorf„ Tac. Moemesheim Sieg=Kreis: Herr Joh. Sonntag Sitorf Geistingen Entscheid Honnef a. Rh. Inger Königswinter Obervollendorf Oberpleis Rheidt Siegburg Acherath Levi Alv. Schmidt Franz Breuer Wilh. Schmitz Andr. Müsgen Wilh. Roesen Jos. Proel Fritz Zeith Ernst Fasbender Peter Englaender J. E. Oelbermann, Haupt=Agent. per Liter 3 Mk., empfiehlt auch in jedem kleineren Quantum Franz Jos. Müller, Kr.18. Täglich frische Eier z. Austrinken von 4 M. an p. 100 Stück, sowie süße Gutsbutter von 1 M. an p. Pfd., neue egyptische Zwiebeln und mehlreiche wohlschmeckende SpeiseKartoffel empfiehlt Deutsche Markthalle, Mauspf. 9. Kleines feinste Qualität, per Lt. Mk. 2 empfiehlt auch in jed. klein. Quantum Frz. Jos Müller,„Acerstus Tafelheerdchen w.., billig zu verkaufen, Engelthalerstraße 12. Vigese. Schließkorb zu verkaufen, Rosenthal 15. Bäckergeräthschaften zu kaufen gesucht. Offerten unter W. 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Mai 1894 Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist in das hiesige HandelsFirmen=Register unter Nro. 391, woselbst die Handels=Firma Becker& Böhm mit dem Sitze in Bonn und als deren Inhaber der Architect Anton Becker vermerkt steht, folgende Eintragung erfolgt: Das Handels=Geschäft ist durch Vertrag auf den früher in Köln, jetzt in Bonn wohnenden Architecten Johann Böhm übergegangen, welcher dasselbe unter der Firma Joh. Böhm vormals Becker& Böhm weiterführt. Zugleich ist in das hiesige Han dels=Firmen=Register unter Nro. 477 die Handels=Firma Joh. Böhm mit dem Sitze in Bonn und als deren alleiniger Inhaber der früher in Köln, jetzt in Bonn wohnende Architect Johann Böhm eingetragen worden. Bonn, den 1. Mai 1894. Neu, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Abth. II. Tekunntmachung. Zufolge Verfügung vom heutizen Tage ist in das hiesige Handels=Gesellschafts=Register unter Nro. 231, woselbst die ActienGesellschaft unter der Firma Bonner mit dem Sitze in Bonn vermerkt steht, folgende Eintragung erfolgt: Durch Beschluß der General=Versammlung vom 28. März 1894, beurkundet durch den Königlichen Notar Justizrath Schaefer, ist das ausscheidende Vorstandsmitglied Severin Everhard De Limon, Bankdirector in Bonn, wiedergewählt worden. Bonn, den 1. Mai 1894. Neu, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Abtheilung II. Lennuntmachung. Zufolge Verfügung vom heutigen Tage ist in dem hiesigen Handels=Firmen=Register unter Nro. 362, woselbst die Handels=Firma Geschwister Bigge mit dem Sitze in Bonn vermerkt steht, folgende Eintrazung erfolgt: Die Firma ist erloschen. Bonn, den 1. Mai 1894. Neu, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Abth. II. 1 2 seineres Instr.(Seibert, Wetzlar), wie neu, umlegbar, m. 6 Obj., dar. 1 hom. Imm., 3 Ok., Vergr. b. 1090, Abbe, Drehtisch, Testobj., zu 225 M. baar zu verkaufen. Katalogpreis ist ca. 500 M. Offerten unter D. Z. 117. an die Expedition des General=Anz. Mehlwürmer, Ameisen vorräthig. Schorn, Rheingasse 10. Nur noch diese Woche F aitr. Ket in vollem Gesang, Stück Mk..60. Schorn, R Nr. 10. 3 männliche sehr wachsame Seldgneser Hanochen 1 Jahr alt, ganz weiß, Zwergrasse, im Hause, Garten und Hof gut gewöhnt, zu verkaufen. Auskunft in der Expedition. P Bonn, 4. Mai. Für das heutige erste Concert stehen den Theilnehmern des Festes die drei ersten Symphonien bevor. Die nach stehenden Worte mögen daher als einleitende hier ihre Stelle finden. Symphonie Nr. 1 Cdur op. 21. Die erste Symphonie schrieb Beethoven, nahezu 30 Jahre alt, zu Anfang des Jahres 1800; am 2. April jenes Jahres wurde sie gleichzeitig mit dem köstlichen Sextett op. 20 zuerst aufgeführt; sie trägt die Opuszahl 21 und schließt in der Erfindung der Themen unverkennbar an Haydn und Mozart an. Das zeigt gleich der erste Satz, der nach einer kurzen Einleitung, voll regen Lebens beginnend, im späteren Verlaufe den großen Beethoven gewissermaßen doch schon von ferne vorahnen läßt. Es ist das namentlich die Stelle, wo die Bässe selbständig das zweite Thema aufgreifen und die anderen Instrumente sich in schweren Harmonien bewegen. Hier zeigt sich die Löwentatze des Gewaltigen zum ersten Male.— Der zweite Satz „Andante cantabile con moto“ verräth überall in der Erfindung wie der Ausarbeitung den genügsamen, freundlichen Geist Vater Haydn's. Den dritten Satz nennt Beethoven zwar noch„Menuetto", aber inhaltlich ist es das erste aus der großen Gruppe von Scherzo's, deren Einführung in die Instrumentalmusik das eigenste Werk unseres Meisters war. Das Finale bezeichnet Lenz nicht mit Unrecht als„ein Haydn'sches Sonntagstänzchen, nicht in horazischer Derbheit, wie sie im Scherzo der Pastoral=Symphonie auftritt, sondern mit Schnallen Haydn=Mozartischer Freude im Zöpfchen“. Aber auch selbst in seinem Zöpfchen muß dieser Schlußsatz das Herz eines Jeden erfreuen, der einen offenen Sinn für Dasjenige zeigt, was der Künstlerfrühling Beethoven's uns geschenkt hat. Symphonie Nr. II Ddur op. 36. In der zweiten Symphonie hat Beethoven seinen eigenen Weg betreten; ihr äußerer und innerer Bau liegt schon beträchtlich weit ab von dem Styl und Charakter der Symphonien Haydn's und Mozart's. Gleich die Introduktion bringt bis dahin für eine Einleitung unbekannte Klänge. Mit einer breiten Cantilene beginnend, steigert sie sich zu erhabener Feierlichkeit und bereitet durch ein machtvolles in Moll eintretendes Unisono des ganzen Orchesters das Allegro con brio aufs schönste vor. Das Allegro dieser Symphonie unterscheidet sich von demjenigen ihrer älteren Schwester in Cdur durch das plastische Gefüge des Satzbaues, den breiter fließenden Strom der Melodie und vor Allem durch die reichere Ausgestaltung der thematischen Entwickelung, die namentlich in der Coda zu prachtvollen Harmonien sich steigert. Das Thema des zweiten,„Larghetto" überschriebenen Satzes ist reiner, lauterer Gesang. Zuerst nur vom Streichquartett gebracht, verliert es auch im weiteren Verlaufe nirgendwo den Grundzug füßen, träumerischen Wohllautes, wie er den gleichartigen Sätzen Mozart's eigen ist. Auf Mozart weist namentlich der kindlich trauliche Charakter des zweiten Themas. Glück und Frohsinn sind auch die untrüglichen Kennzeichen der beiden letzten Sätze. Die ganze Symphonie war Ende 1802 vollendet und wurde zuerst aufgeführt am 5. April 1803. Kurz darauf begann Beethoven die Composition der Nr. III Es dur op. 55(Eroica). Diese ist dasjenige Werk, welches zum ersten Male die Größe des Beethoven'schen Instrumentalstyles in seinem vollen Umfange kundgab. Die Symphonie hat ihre eigene Geschichte. General Bernadotte war 1798 in Wien, wo er als französischer Gesandter weilte, zu dem von ihm hochgeschätzten Meister in Beziehungen getreten; er regte in ihm die Idee an,„den größten Helden des Jahrhunderts in einem Tonwerke zu feiern". Erst nach fünf Jahren brachte Beethoven diese Idee zur Ausführung, und zwar während seines Landaufenthaltes in Oberdöbling. Im Mai 1804 lag die Partitur fertig vor ihm; sie trug die Aufschrift:„geschrieben auf Bonaparte“. Eine Abschrift, als Widmung nur die Worte„Napoleon Bonaparte“ oben und unten„Luigi van Beethoven“ enthaltend, war zur Versendung nach Paris bereit. Da lief die Nachricht von Napoleon's Erhebung zum Kaiser ein und sofort änderte Beethoven seinen Entschluß, weil er in dem bisher hochverehrten Volksbeglücker nunmehr den ehrgeizigen Usurpator erkannte. Erzürnt riß er das Titelblatt herunter und nun erst erhielt die erste Seite die jetzt darauf befindliche Aufschrift:„Sinfonia eroica, composta per festiggiare i1 sovvenire di un grand uomo“.— So bekannt diese Entstehungsgeschichte ist, so erinnern wir gleichwohl an dieselbe, weil aus ihr ganz unzweifelhaft hervorgeht, daß Beethoven die einzelnen Sätze der Symphonie durch das geistige Band eines einheitlichen Gedankens zu einem Ganzen verbunden wissen wollte. Was Alles auch die musikalischen Traumdeuter in dieser Tondichtung gefunden haben mögen,— Lenz nennt das Scherzo:„Waffenstille am Grabe“, das Finale:„Das Leichenmahl und Heldenballade“— der wirklich musikalische Zuhörer wird solche und ähnliche Leitsterne verschmähen. Er wird aus den Tönen selbst dasjenige heraushören, was sie bereitwillig ihm künden. Und wahrlich, die„Eroica" bedarf weder Neben= noch Hintergedanken. Gewiß hat ihre Sprache, die alles Gewohnte weit überschritt, die Zeitgenossen verblüfft und stutzig gemacht. Aber heute kennen und lieben wir diese Sprache als diejenige des eigenen musikalischen Empfindens, die in ihrer ganzen Kraft und Hoheit unser Inneres künstlerisch verklärt.„Eine wahre Columbusthat der tondichtenden Phantasie muß uns Nachgeborene diese Symphonie bedünken, denn erschlossen war durch sie jenes neue romantische Land, das die Heimath der gesammten modernen Instrumentalmusik geworden, in welchem Schubert, Mendelssohn, Schumann sich angebaut, in dessen Urwäldern so viele unter den Epigonen sich rettungslos verstrickt haben.“ Schnelder beigewohnt hat. Der Fachmann berichtet Folgendes:„Der Schneider Dowe hatte den kleinen Brustpanzer angelegt. Dieser Panzer hatte ein Gewicht von etwa 6 Kilogramm und war angeblich schon 100 bis 150 Mal beschossen. Die Geschosse, welche nach Angabe des Erfinders beim Eindringen in den Panzer vollständig pulverisirt wurden, befanden sich noch in dem Panzer und mögen das Gewicht etwas erhöht haben. Nunmehr schoß der Kunstschütze Martin mit Ordonnanzpatronen aus dem neuen Gewehre, welches von Officieren geladen wurde, auf etwa 15 Meter Entfernung auf den Panzer=Schneider. Derselbe wurde von dem Stoße des Schusses nur etwas nach rückwärts bewegt, ohne umzufallen. Ein mit Panzer versehenes Pferd bewegte sich beim Auftreffen der Schüsse gar nicht.“ Nach Zeitungsnachrichten soll, wie unser Gewährsmann schreibt, der Panzer vor einer Commission des Kriegsministeriums durch Garde=Jäger=Unterofficiere mit deren eigenen Ordonnanzwaffen beschossen worden sein und gleich günstiges Verhalten gezeigt haben, obgleich ein 90—100 Centimeter, also ein fast 1 Meter langer Eichenstamm von denselben Patronen der Länge nach glatt durchschossen wurde. Diese Angaben scheinen alle Zweifel zu heben an der Undurchdringlichkeit des Dowe'schen Panzers. Dennoch sind dem Briefkastenonkel nähere Angaben in Aussicht gestellt, welche er nicht versäumen wird, Dir, lieber Nefse, mitzutheilen. Dingen, welche gegen Naturgesetze streiten, muß man immer zweifelnd gegenüberstehen und der Briefkastenonkel möchte die Verantwortung, auf den gepanzerten Schneider mit unserem Militärgewehr auf 15 Meter Entfernung zu schießen, auch jetzt noch nicht übernehmen. P. G. Sie wollen wissen, welches die Beschwerde=Instanzen und Beschwerde=Termine gegen ein ab gewiesenes Baugesuch in Bonn und Godesberg sind resp. wer die allerletzte und endgültige Entscheidung in einer solchen Streitsache abzugeben hat? Antwort: Die Beschwerde=Instanz gegen ein von der Ortspolizeibehörde abgewiesenes Baugesuch ist für den Stadtkreis Bonn die Königliche Regierung zu Köln; für den Landkreis Bonn zunächst das Königliche Landrathsamt des Landkreises Bonn und demnächst die Königliche Regierung zu Köln. Gegen die Entscheidung der Königlichen Regierung ist die Beschwerde an den Ober=Präsidenten zulässig und tritt alsdann die Sache in das Verwaltungsstreitverfahren. W. K. 100. Reichsbankbeamte dürfen bei ihrem Eintritt nicht über 26 Jahre alt und müssen unverheirathet, körperlich gesund und ohne auffallende Körpersehler sein; sie müssen wenigstens ein volles Jahr Schüler der zweiten Klasse eines Gymnasiums oder eines Realgymnasiums gewesen sein und das„Einjährige Zeugniß" besitzen, ferner der Militärpflicht genügt haben oder militärfrei sein. Sie müssen in einem Bank= oder größeren Handelshause die Handlung erlernt haben und als Commis gedient haben, gute Führung nachweisen und keine Schulden haben.— Das Einkommen steigt von 1800 Mark(Buchhalterei=Assistenten) bis 7500 Mark Bureauvorsteher 2c.) Hausfrau und langjährige Abonnentin. Sie klagen, daß Ihnen die Farbe eines„patentirt waschechten“ blauen Litzenbesatzes beim Waschen ausgelaufen sei und die Wäsche unbrauchbar gemacht habe; nun wollen Sie wissen, was da zu machen sei. Wir antworten: Legen Sie die trockene Wäsche in ein Molkenbad und waschen Sie dieselbe dann aus; die unechte blaue Litzensarbe geht dabei freilich mit aus; aber was thut das, da sie ja bei der nächsten Wäsche doch„ausgehen“ würde— es sei denn, daß Sie den Besatz vorher abtrennten. Zu verkaufen langhaarige deutsche Vorstrhhundin, braun, schön und kräftig entwickelt, gesund und fehlerfrei, 9 Monate alt, deren Eltern, Großeltern und Urgroßeltern in D. H. St.=B. eingetragen, ist billig abzugeben. Anfragen unter„Langhaar“ an die Exped. des General=Anz. Annstwuben, reines Bienenwachs, 27X22 cm, 9 St. aufs Pfd., per Pfd. 2 Mk. empfiehlt Math. Breuer, Alfter. Verkaufsstellen Franz Honrath, Sternstr. 74 und Josephstr. 18. Ein Paar prachtvolle gefiederte Wellensittiche und ein schön singender Kanarien= vogel zu verkaufen. Näheres in der Expedition. Daselbst ein Fafelbeerd zu verkaufen. Junge dänische zu kaufen gesucht, Meckenheimerstraße 19. kasten des General-Anzeigers. Treuer Abonnent. Wenn Sie Privat=Ingenieur werden wollen, wie wir aus Ihrem Schreiben schließen, ist allerdings der Besuch des Technicums in Köln und später der eines Polytechnicums zu empfehlen.—6 Jahre dauert es immerhin, ehe Sie sertig sind. Treuer Abonnent in Rheidt. Wenn nichts Anderes zwischen den beiden Contrahenten abgemacht worden ist, gilt bei einem Miethen auf den Monat eine vierzehntägige Kündigung für gebräuchlich. M. M. Den Dichter„über“ die citirten„Versen“ mit dem seltenen Reim„Herz“ und„Schmerz“ können wir Ihnen nicht verrathen, O. P. Wenn Sie wegen Ihrer Gesundheit Thee trinken wollen, dann fragen Sie am Besten den Arzt, was für Thee und wann Sie solchen trinken sollen.— Den„Character eines Herren" lernen Sie dadurch„am schnellsten kennen“, daß Sie ihm möglichst oft„auf den Zahn fühlen". A. 100. Der Oberapotheker steht als oberer Militärbeamter im Officiersrang. So lange er activ ist, trägt er natürlich die Uniform in und außer Dienst. Ist er abgegangen, so kommt es darauf an, ob ihm beim Abschied das Recht Uniform zu tragen gewährt worden ist. Ist das der Fall, so wird er auf hohen vaterländischen Festen, wie Kaisers Geburtstag wohl in Uniform erscheinen, sonst aber, wie alle Abgegangenen in bürgerlicher Kleidung gehen. Die Corps=Roßärzte, Oberoßärzte und in neuerer Zeit auch die Roßärzte gehören ebenfalls zu den oberen Militärbeamten mit Officier=Rang. Die Unter=Rotzärzte gehören zu den Wachtmeistern, gehen ihnen aber im Range nach. Sechtem F. Sie fragen: 1) Muß ein vom Gemeinderath neugewählter Nachtwächter vom Kreisausschuß noch besonders genehmigt wrrden? 2) Kann ein vom Gemeinderath vor drei Wochen gewählter Nachtwächter, welcher durch ein kleines Vergehen bestraft worden— aber nicht wegen Diebstahl— zu diesem Dienste nicht genommen werden. Antwort: Zu Frage 1) Der Kreisausschuß hat mit der Wahl eines Nachtwächters nichts zu thun; nur im Falle, wenn dem Nachtwächter die Rechte eines Pollzeibeamteu beigelegt werden sollen, oder eine nicht mit dem Civilversorgungs= berechtigungsschein versehene Person zu diesem Amte zugelassen werden soll, bedarf der Beschluß des Gemeinderathes der Bestätigung der Aufsichtsbehörde. Ihre zweite Frage ist unverständlich. Panzer=Schneider. Lieber Nesse! Du schreibst mir: Ich habe Deine Zweisel an der Undurchdringlichkeit des Panzers gelesen und möchte mich Deiner Ansicht zuneigen, daß bei den Schießübungen auf dieses neueste Erzeugniß der Schneiderkunst irgend etwas nicht stimmt! Darauf antworten wir Dir: Wir haben uns an maßgebender Stelle bei einem Fachmanne erkundigt, welcher einem Schießversuche aus den gepanzerten Aus ** Aus Berlin, 1. Mai, wird uns geschrieben: Die„Kreuzzeitung", der man doch nicht leicht börsenfreundliche Regungen nachsagen wird, wendet sich mit scharfer Kritik gegen die späte amtliche Veröffentlichung des neuen Börsensteuer=Gesetzes. Vom 19. April, dem Tage der Annahme des Gesetzes im Reichstage, bis zum 28. April hat es gewährt, ehe die betheiligten Kreise den endgültigen Inhalt der Bestimmungen erfuhren. Nicht nur, daß die Verzögerung den zur Börse in Beziehung Stehenden die geschäftliche Disposition erschwerte, dürften auch Irrthümer in nächster Zeit kaum zu vermeiden sein, weil naturgemäß nicht Jedermann über die Gabe rascher Orientirung verfügt. Nur zwei Tage lagen zwischen Publikation und Inkrafttreten! An der heutigen Börse wurde gar erzählt, die Steuerbehörde habe die vorgeschriebenen Formulare noch nicht zur Stelle gehabt. Unter diesen Umständen wäre es besser gewesen, daß der Reichstag dem Vorschlage folgte, das Gesetz erst am 1. Juni in Kraft treten zu lassen. * ** Der Kaiser beabsichtigt, im Mai einen kürzeren Aufenthalt auf seinem Schlosse Urville in Lothringen zu nehmen. Die äußere Veranlassung dazu werde die bevorstehende Feier der Grundsteinlegung der neuen protestantischen Kirche in Kurzel geben. * ** Der Kaiser hatte in seiner Kundgebung an den Münchener Bürgermeister Borscht seine Freude darüber ausgesprochen, daß er nun in München ein Haus als Kaiserliches Wahrzeichen besitze. Dazu bemerken die„M. N. Nachr.“: Diese Worte erinnern uns an die Thatsache, daß die Hohenzollern noch einen anderen Besitz innerhalb Bayerns Grenzen haben, und zwar gemeinschaftlich mit den Wittelsbachern. Es ist das die alte Hohenzollernburg in Nürnberg. Es war am 30. August 1866, acht Tage nach dem Friedensschluß, als König Ludwig II. an König Wilhelm von Preußen einen Brief richtete, in dem er ihm den Mitbesitz der Hohenzollernburg anbot. Der Brief lautet:„Nachdem der Friede zwischen uns geschlossen, und eine feste und dauernde Freundschaft zwischen unsern Häusern und Staaten begründet ist, drängt es mich, dieser auch einen äußern symbolischen Ausdruck zu geben, indem ich Ew. Königlichen Majestät anbiete, die ehrwürdige Burg Ihrer Ahnen zu Nürnberg gemeinschaftlich mit mir zu besitzen. Wenn von den Zinnen dieser gemeinchaftlichen Ahnenburg die Bauner von Hohenzollern und Wittelsbach vereinigt wehen, möge darin ein Symbol erkannt werden, daß Preußen und Bayern einträchtig über Deutschlands Zukunft wachen, welche die Vorsehung durch Ew. Königliche Majestät in neue Bahnen gelenkt hat. * ** Die Veteranen von 1870/71. Das Centralcomité der vereinigten Veteranen Nord= und Westdeutschlands gibt bekannt, daß es am 16. April er. die Petition betreffend einen Ehrensold von den Zinsen des Reichsinvalidenfonds, an alle noch lebenden Krieger von 1870/71, mit vorläufig 50,028 Unterschriften dem Reichstage eingereicht und demselben mitgetheilt hat daß später eingehende Unterschriften nachfolgen sollen. * * Den deutschen Friedens=Vereinen ist von Seiten einer hochherzigen Dame aus Bayern eine Erbschaft von 50,000 Mk. zugefallen, welche von dem Friedens=Bureau in Bern, das bereits Corporationsrechte besitzt, verwaltet werden soll. Die Geschwister der Dame haben zu diesem Zwecke eine besondere Stiftung angeordnet, deren Zinsen den deutschen Friedens=Vereinen und dem Internationalen Friedens=Bureau zu Gute kommen. * ** Die Neuordnung der über das Ziel der Volksschulen hinausgehenden Mädchenschulen soll zu Ostern 1895 in Kraft treten. Ein bezüglicher Erlaß des Cultusministers dürfte noch vor Mitte Mai zur Veröffentlichung gelangen. * ** Die beiden dänischen Abgeordneten Johannsen und Lassen haben mit Unterstützung der Polen wieder den Antrag im preußischen Abgeordnetenhause eingebracht, daß in den nordchleswigschen Volksschulen da, wo die Kirchensprache dänisch ist, der Religionsunterricht ausschließlich in dieser Sprache ertheilt und nebenbei wöchentlich wenigstens 2 Stunden dänischer Sprachunterricht gegeben werden soll. * ** Redacteur Polstorff. Das Befinden des im Duell von Herrn von Kiderlen=Wächter schwer verwundeten Redacteurs Polstorff vom„Kladderadatsch“ hat sich bedeutend gebessert. Die Heilung der Wunden äußerlich wie innerlich verläuft ganz normal und es ist begründete Hoffnung vorhanden, daß Herr Polstorff in etwa 14 Tagen die Klinik wird verlassen können. * ** Alters= und Invaliden=Reute. Am 1. April 1894 betrug die Zahl der seit dem Inkrafttreten der Invaliditäts= und Alters=Versicherung erhobenen Ansprüche auf Altersrente 271,463, von denen 215,384 anerkannt wurden. Die meisten Renten fallen auf Schlesien, Ostpreußen, Brandeuburg und die Rheinprovinz. InvalidenRenten wurden insgesammt 97,163 beantragt, jedoch nur 62,204 bewilligt. Auch hier stehen Schlesien, Rheinprovinz, Ostpreußen und Brandenburg in vorderster Reihe. * ** Zum 400 jährigen Geburtstage von Haus Sachs, der am 5. November ds. Is. wiederkehrt, regte jüngst Dr. Beult im Verein für Volkskunde an, die Meisterlieder des Dichters dem Volke zugänglich zu machen. Es sind 4300 an Zahl, von denen noch nicht der zwanzigste Theil durch den Druck bekannt geworden ist. Ein Durchsicht der Handschriften in der Berliner, Erlanger und Weimarer Bibliothek hat ergeben, daß den Stoffen von 11 Grimmschen Märchen Gedichte von Hans Sachs zu Grunde liegen, z. B. den Märchen von den sieden Schwänen, vom Armen und Reichen. Es wurde betont, dasi die Meisterlieder gerade für die Volkskunde von großem Werthe sind. * ** Herzog von Gagan. Gegenüber der Annahme, als habe der gegenwärtige Herzog von Sagan es nur aus Opportunitätsgründen oder aus Mangel an Interesse unterlassen, sein Recht auf die Mitgliedschaft des preußischen Herrenhauses geltend zu machen, seine Erben würden aber jeden Augenblick in der Lage sein, dieses Recht für sich zu beanspruchen, wird von der„Schles. Ztg. darauf hingewiesen, daß nach einer Notiz im officiellen Hofrang=Reglement der Herzog von Sagan in Preußen gar nicht naturalisirt und demgemäß ohne Sitz im Herrenhause und auch ohne das Anrecht auf einen solchen ist, denn nach§ 7 der Verordnung wegen Bildung besitz, sondern nur Gebäudebesitz in Gestalt von Miethr aufzuweisen haben, in den Wahlverband der größern länd Grundbesitzer eingedrungen ist und nun im Begriffe steht, die altansässigen Landwirthe dieser Klasse aus dem Kreistag zu verdrängen. Dem Sinn des Gesetzes nach sollte aber die Grund=Steuer zweifellos vorwiegend sein, wie dies denn auch auf dem platten Lande allenthalben der Fall ist, wo die Gebände=Steuer gegen die eigentliche Grund=Steuer sehr zurücktritt. Bei Berlin und bei einigen andern größern Städten im Osten ist es umgekehrt, und man muß es in der That als einen ungesunden Zustand betrachten, daß eine Anzahl Häuser=Spekulanten, welchen die Interessen des Kreises so gleichgültig wie nur möglich sind, auf Grund eines immer nur vorübergehenden Häuserbesitzes die betr. Kreistage zu beherrschen beginnen. Auch der Minister des Innern Graf Eulenburg erkannte diesen Mißstand an und gab auheim, die Angelegenheit in einem Ausschusse eingehend zu prüfen, wenn er auch an eine Aenderung der KreisOrdnung, welche sich im großen Ganzen gut bewährt habe, nicht ohne dringende Veranlassung herantreten will. Wie die Dinge liegen, ist eine gründliche Abhülfe nur von der Eingemeindung der Vororte zu erwarten, aber die Vororte wollen davon nichts wissen, sondern sich noch möglichst lange Zeit des Vorzuges als Landgemeinden erfreuen, und die Stadt Berlin selbst sträubt sich gegen die Eingemeindung wegen der damit verbundenen Mehrkosten, obwohl schließlich nichts anderes übrig bleiben wird. Schon seit Jahr und Tag dauern die Verhandlungen zwischen der Stadt Berlin und dem Ministerium des Innern über diese Frage, ohne daß ein Ende abzusehen wäre. Die freisinnigen Abag. Richter, Rickert und Langerhans vertraten in ziemlich einseitiger Weise die Interessen dieser Hausbesitzer„ohne Ar und Halm", während die Abgg. v. Benda und Hansen sich dem Antrag der Conservativen freundlich gegenüberstellen. Namens des Centrums erklärte der Abg. Frhr. v. Heeremann sich ebenfalls für die Commissions=Berathung, enthielt sich aber einer Stellungnahme, bis die Tragweite des Antrages genügend zu übersehen sein werde. Für rheinische Verhältnisse hat der Antrag keine Bedeutung, weil in der Rheinprovinz die Gebäudesteuer für das Wahlrecht zum Kreistage gar nicht in Rechnung gezogen wird. Der Antragsteller Oberamtmann Ring ist der Nachfolger Cremer's im Teltower Mandate, wird sich aber des neuen Besitzes voraussichtlich nur in dieser Legislatur=Periode erfreuen, denn sein Antrag hat in den Vororten unter den dortigen Hausbesitzern eine lebhafte Bewegung gegen ihn wachgerufen und allenthalben werden Versammlungen gegen ihn abgehalten. Diese Hausbesitzer machen ihren Einfluß nicht nur in Bezug auf die Zusammensetzung des Kreistages geltend, sondern beherrschen auch die erste Klasse des politischen Wahlkreises. Herr Ring wird sich also sputen müssen, wenn er noch viele parlamentarische Lorbeeren pflücken will, da er auf eine Wiederwahl kaum zu rechnen hat. der Ersten Kammer vom 12. October 1854„kann das Recht auf Sitz und Stimme nur von preußischen Unterthanen ausgeübt werden. Damit erledigen sich also jene Erörterungen von selbst. elng... Eir Sitzung lange Ers * Der Autrag des Abgeordneten Ring. In der des Abgeordnetenhauses vom 1. Mai entspann sich eine ta######e örterung über den Antrag des conservativen Abgeordneten Ring auf Abänderung der Kreis=Ordnung für die östlichen Provinzen, wonach die Gebäudesteuer allein(im gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß von 225 Mark) fortan ein Wahlrecht in der Klasse der ländlichen großen Grundbesitzer nicht mehr begründen soll. Der § 86 der Kreis=Ordnung, welcher die Zugehörigkeit zum Wahlverbande der größeren ländlichen Grundbesitzer von der Entrichtung einer Grund= und Gebäude=Steuer im Mindestbetrage von 225 Mark jährlich abhängig machte, hatte der Entwickelung in der Nähe einiger großen Städte und namentlich Berlins keine Rechnung getragen und überdies hatte das Oberverwaltungsgericht durch eine Entscheidung vom Jahre 1880 ausgesprochen, daß es gleichgültig sei, ob diese Steuer nur vom Grundbesitz oder nur vom Gebäudebesitz entrichtet werde. Auf diese Weise ist es gekommen, daß beispielsweise in den sädlichen und westlichen Vororten Berlin's, welche zum Kreise Teltow gehören, eine große Anzahl von Personen, welche dort keinen GrundSkasernen Nah und Fern. Mainz, 1. Mai. Der Buchhalter John Ode=Oelkers hat sich in der letzten Nacht in seiner Wohnung aus unbekannter Veranlassung erhängt. Seine bereits im Bette befindliche Frau vernahm im Wohnzimmer ein Röcheln, eilte hinzu und fand zu ihrem Entsetzen den Mann am Thürpfosten baumeln. Sie schnitt ihn zwar sofort ab, der Tod war aber bereits eingetreten. * Düsseldorf, 1. Mai. Wie gefährlich es unter Umständen für das Zugpersonal und die Reisenden werden kann, wenn sie ihre Plätze verlassen, bevor der Zug vollständig zum Stehen gebracht worden ist, beweist wieder nachstehender Unfall: Ein hiesiger Packmeister verließ seinen Sitz, als der betreffende Zug in eine benachbarte Station einlief. In Folge der augenblicklichen Wirkung der Luftdruckbremse wurde der Beamte so heftig gegen ein im Packwagen befindliches Hirschgeweih geschleudert, daß sich eine Spitze desselben tief in seinen rechten Fuß bohrte. Der von diesem Mißgeschick betroffene Mann erlitt eine sehr gefährliche Wunde, welche ihn für längere Zeit an das Zimmer fesseln wid. * Crefeld, 2. Mai. Am Sonntag Abend wurde ein Gutsbesitzer aus Osterath auf dem Heimweg überfallen und beraubt. Die Criminalpolizei ermittelte den Straßenräuber und traf denselben gestern Nachmittag im Felde in der Nähe des Schlosses Pesch. An der Verfolgung betheiligten sich ein Criminalbeamter von hier, die Osterather Polizei, sowie eine Anzahl Bürger aus der Umgebung, wobei der Verfolgte sich mit einem Revolver und einem Messer heftig zur Wehr setzte. Hierbei büßte ein Bahnbeamter aus Osterath durch einen tödtlichen Stich das Leben ein, worauf die Beamten ohne Erfolg von ihren Schußwaffen Gebrauch machten. Schließlich gelang es dem Criminalbeamten, den Räuber zu ergreifen. Dieser wehrte sich jedoch verzweifelt, so daß der Beamter den Revolver zog und den Angreifer niederschoß. Die Kugel ging ihm durch den Kopf, der Tod erfolge sofort. Der Getödtete ist der wegen eines in Oberhausen begangenen Verbrechens verfolgte Metzgergeselle Jakob Christ aus Masterhausen, Kreis Zell a. d. Mosel. * Diedenhofen, 1. Mai. Der Gewinner des großen Looses, bekanntlich ein hiesiger Spezerei=Waarenhändler Namens Thiébauk, scheint ein wahres Schooßkind der launischen Göttin zu sein, welche man das Glück nennt. Gewöhnliche Sterbliche sind schon außerordentlich zufrieden, wenn das Schicksal ihnen einen Theil des großen Looses bescheert, und auf mehr machte er, der auf die Nummer 199,609 der letzten Klassenlotterie mehrere Mitspieler hatte, ursprünglich keinen Anspruch. Das Alleinspielen des Looses war ihm von Frau Fortuna förmlich aufgedrungen worden; denn die Mitspieler verloren kurz vor der letzten Ziehung Muth und Hoffnung und verkauften ihm ihre Antheile für den Betrag von 210 Mark. Diese Ausgabe hat sich bezahlt gemacht; denn nicht weniger als eine halbe Million Mark ist dem glücklichen Gewinner ganz und ungetheilt zugefallen. Dieser unerwartete Goldregen hat ihn selbstverständlich auf das Angenehmste überrascht, und seine erste That in der plötzlichen Freude war, daß er aus seinen Contobüchern sämmtliche Schuld ner strich. Der glückliche Gewinner ist Wittwer und hat nur eine Tochter. * Berlin, 2. Mai. Heute sind 30 Jahre verflossen seit dem Tode Giacomo Meyerbeers. Mit heute endet also die Honorat= flicht der Bühnen gegen die Erben Meyerbeers. * Berlin, 29. April. Auf den Dowe'schen Panzer wurden estern Nachmittag in Berlin im Wintergarten vor einer größeren Anzahl von Officieren aus dem Kriegsministerium und dem Generalstabe, unter ihnen der Präses der Gewehrprüfungskommission, Probeschießversuche angestellt. Ein Gefreiter und ein Sergeant schossen mit mitgebrachten Patronen auf den gegen einen Eisenblock auf einen Tisch gestellten Panzer. In einer Entfernung von 10 Schritten wurden 14 Schüsse abgegeben; von keinem war auf der Rückseite eine Spur zu bemerken. * S t u t t g a r t, 1. M a i. D i e g e s t r i g e V e r h a n d l u n g g e g e n d e n f r ü heren Bürgermeister Hegelmaier brachte insofern eine Ueberraschung, als die große Mehrzahl der Bürgerausschuß=Mitglieder Heilbronns übereinstimmend zu Gunsten Hegelmaier's aussagten. Die Eingabe, in welcher um Einleitung des Disciplinarverfahrens gegen Hegelmaier ersucht wurde, hätten sie, wie sie bemerkten, unter dem Druck der Verhältnisse und auf Betreiben des Regierungsraths Holland unterschrieben. Jetzt würden sie diese Eingabe nicht wieder unterschreiben. * Graz, 2. Mai. Die feiernden Arbeiter zogen gestern Abend mit einer Standarte durch die Straßen. Die Polizei forderte die Entfernung der Standarte. Die Arbeiter bewarfen die Polizei mit Steinen. Letztere gebrauchte die Waffe und mehrere Excedenten wurden verwundet. Zehn Polizisten wurden durch Steinwürfen verletzt. Das requirirte Militär zertreute die Menge. Dreiunddreißig Personen wurden verhaftet. * Königsberg i. Pr., 28. April. Die hiesige Strafkammer hat den russischen Studenten Baron von Rummel wegen Zweikampfs, in dem er den Referendar Böttcher getödtet hatte, zu ½ Jahren Festung verurtheilt. Der Cartellträger Assessor Dollerhielt drei Tage Festung. 9 Mai 1804. Oeumeisangeigen füs Boun Nr. 1557 maite? Die heutige Nummer umfaßt 12 Seiten. Bonn. (Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.) Bonn, den 4. Mai. *y* Beethovenfeier in Vonn. Das Programmbuch des heute hier beginnenden dreitägigen Musikfestes ist soeben erschienen. Es ist ein sehr stattliches Heft von über 5 Bogen und besitzt durch seine wissenschaftlichen Beigaben nebst vorzüglichen Lichtdrucken nach Beethoven's Handschrift einen bleibenden Werth. Das Heft enthält außer den drei Tages= Programmen ein namentliches Verzeichniß sämmtlicher Mitwirkenden. Wir ersehen daraus, daß— abgesehen vom Dirigenten und den vier Solisten des Gesang=Quartetts— im Ganzen 458 Personen im Chor thätig sein werden— fürwahr, eine stattliche Zahl. Das Orchester besteht aus 86 Spielern, darunter nicht weniger als 28 Geigern; ferner 10 Bratschisten, 8 Violoncellisten, 9 Contrabassisten, 6 Hornisten u. s. w. Im Ganzen erreicht die Schaar der Mitwirkenden die Anzahl von 549 Personen! Aus den verschiedenen Notizen und Hinweisungen des Programmbuches wollen wir an dieser Stelle ganz besonders hervorheben, daß bei den Concerten während der einzelnen Sätze die Thüren geschlossen bleiben. Es ist von höchster Wichtigkeit, daß alle Theilnehmer sich so zeitig als möglich einfinden, um Störungen zu vermeiden, und um der großen Enttäuschung zu entgehen, den Anfang des Concertes hinter den Thüren anhören zu müssen. Also nochmals: Zeitiges Erscheinen! Das Programmbuch ist in vorzüglicher typographischer Ausstattung in der hiesigen Buchdruckerei von J. F. Carthaus hergestellt worden. Der Herausgeber desselben, Herr Dr. Erich Prieger, hat sich durch die wissenschaftlichen Beigaben, welche die Entstehungszeit und die Beurtheilungen der Beethoven'schen Symphonien betreffen, ein schönes Verdienst erworben. Möge kein Theilnehmer am Feste versäumen, sich das gefällige Heft zum Studium während der Tage und zum Angedenken für spätere Zeiten zu erwerben. 6' Dem Vernehmen nach soll an Stelle des aus dem Amte scheidenden Regierungspräsidenten v. Sydow in Köln der Regierungspräsident Frhr. v. Richthofen aus Potsdam treten. Derselbe ist schon früher längere Zeit bei uns am Rheine dienstlich thätig gewesen. Er war zuletzt bis zum Jahre 1885 Landrath in Saarbrücken, wurde sodann Cabinetsminister in Lippe=Detmold und Bevollmächtigter des Fürsten Lippe im Bundesrath; verließ diese Stellung im April 1889 und ist seitdem Ober=Regierungsrath und Stellvertreter des Präsidenten bei der Königlichen Regierung in Potsdam. Frhr. v. Richthofen ist etwa 52 Jahre alt und unverheirathet. J' Dem„Bonner Männer=Gesang=Verein“, welcher gelegentlich seiner letzten Festfeier auch an Seine Majestät den Kaiser ein Huldigungstelegramm richtete, ist hierauf folgende telegraphische Antwort zu Theil geworden: „Bonner Männer=Gesang=Verein", Bonn, Rhein. *..iar. der#.# 6. Potsdam, 3. Mai 1894. Seine Masenut der Kaiser und König haben Allerhöchst sich über den telegraphischen Ausdruck treuer Gesinnung seitens der Fest=Versammlung des„Bonner Männer=Gesang=Vereins“ gefreut und lassen bestens danken. Auf Allerhöchsten Befehl: Der Brin.„ von Lucanus, Geh. Cabinetsrath. . Gasnia..####cent Dr. Buß an unserer Hochschule hat, wie vir„Gülnsche Zeitung“ meldet, eine Assistentenstelle am mineralogischen Institut in Marburg erhalten und wird dort ebenfalls Borlesungen halten. * Ein studentisches Sommerfest. Der Verband deutscher Studenten=Gesangvereine, der Vereine von 14 deutschen Universitäten umfaßt— darunter die hiesige„Macaria“— wird in den Pfingstfeiertagen ein großes Sängerfest in dem freundlichen Thüringer Städtchen Sondershausen veranstalten. Der kunstsinnige Fürst Karl Günther von Schwarzburg=Sondershausen hat seine freundliche Unterstützung zugesagt und die fürstliche Hofcapelle bereitwilligst zur Verfügung gestellt. * Silberne Hochzeit. Herr Christian Ebertz und Frau Margaretha geborene Schall(Commanderiestraße hierselbst) feiern am kommenden Sonntag das schöne Fest der silbernen Hochzeit. J Eine Versammlung von Briefmarkensammlern soll am Samstag Abend 8½ Uhr im Lokale des Herrn P. Mühlens, Meckenheimerstraße 18, stattfinden. Es handelt sich um die Gründung eines neuen Vereins von jüngeren Philatelisten. 8 Bedürfnißhäuschen. Mit der Errichtung eines neuen Bedürfnißhäuschens im Hofgarten ist man gegenwärtig beschäftigt. Dasselbe findet in der Nähe der Coblenzerstraße, dem Hotel Kley gegenüber, seine Aufstellung. & Die Schifffahrts=Interessenten seien darauf aufmerksam gemacht, daß am 2. Mai die Pontonier=Uebungen des Rheinischen Pionier=Bataillons Nr. 8 am unteren Ende der Insel Oberwerth bei Coblenz begonnen haben. Die Uebungen finden in der Zeit von Vormittags 6 bis 11 Uhr und Nachmittags von 4 bis 7 Uhr täglich mit Ausnahme der Sonn= und Feiertage Statt. Der Rhein wird in einer Breite von 80 Meter in Anspruch genommen: Die Uebungen dauern bis Ende August. In der Zeit, während welcher die Uebungen stattfinden, ist die Uebungsstelle für die Rheinschifffahrt gesperrt, und es dürfen an der Stelle vorbeifahrende Dampfer nur mit halber Kraft fahren; der Floßverkehr wird nicht behindert. J Der Rheinische Provinzial=Verein für das höhere Mädchenschulwesen hielt am Mittwoch Morgen im Gartensaale des „Hotel Kley“ hierselbst seine 21. Jahresversammlung, an welcher von 250 Mitgliedern ungefähr 160 theilnahmen. Herr Dr. Uellner aus Düsseldorf eröffnete die Versammlung, worauf der Bericht über die Kassenverhältnisse des Vereins dargelegt wurde. Fräulein Hecker aus Solingen hielt hierauf einen eingehenden Vortrag über das Thema:„Die höhere und gründlichere Ausbildung der Frau in ihrer Bedeutung für das Volkswohl“. In der Sectionsberathung erläuterte Herr Töchterschuldirector Hessel aus Coblenz„die Pflege eines guten Vortrags für deutsche Poesie und Prosa“, sowie Herr Lehrer Kühn aus Elberfeld die Frage:„Wie Unterricht Trefffertigkeit zu erreichen?" N. ist im Gesangs=untinh. Elimngglen zu fKreichm!— Der Nachmittag vereinigte die erschienenen Vereinsmitglieder im„Hotel Kley“, zu einem gemeinsamen Mittagessen, an welches sich später ein geselliges Zusammensein auf dem„Schänzchen“ anschloß. Der gestrige Tag wurde von einer großen Anzahl der Vereinsmitglieder zu einem Ausfluge nach Königswinter benutzt; gegen 9 Uhr fuhren dieselben mit dem Schiffe rheinaufwärts. ** Auffindung einer römischen Wasserleitung. In der Nähe von Friesdorf, unweit der sich von Annaberg in das Thal senkenden Bergschlucht, wurden an einem sich nach Nordwest hin neigenden Bergvorsprung von Herrn Güßchen bei Anlage eines Weinberges die Reste einer aus römischer Zeit stammenden Wasserleitung aufgedeckt. Die Leitung, von Süden kommend, besteht aus gebrannten Thonröhren von ca. 15 Centimeter lichter Weite und ca. 4 Centimeter Wandstärke, die mit Muffen ineinander gesetzt sind. Unweit dieser Fundstelle nach Süden zu, in der Nähe des Felsenkellers, wurden im Jahre 1886 die Fundamente einer ziemlich ausgedehnten römischen Villa von Herrn Professor aus'm Weerth aufgedeckt, die aus zwei größern Sälen, vier Zimmern und verschiedenen Baderäumen mit Hypokausten 2c. bestanden. Außerdem lag früher in der Nähe, dem Klosterhof gegenüber, eine römische Aedicula (Kapelle), die später in eine christliche verwandelt wurde, und deren Altar ein bekannter römischer Inschriftstein von Kaiser Gordian III. war. Unzweifelhaft hatte die jetzt aufgefundene Leitung den Zweck, eine römische Sommer=Villa mit Wasser zu versorgen und dürften die Fundamente einer solchen nicht weit von der Fundstelle zu suchen sein. Wünschenswerth wäre es, wenn die dazu berufenen Organe jetzt bei den in Angriff genommenen Arbeiten der Anlage eines Weinverges die Sache einer Untersuchung unterwerfen würden. * Von einem früheren Husaren des hiesigen HusarenRegiments erhält die„Tägliche Rundschrift“ folgende Zuschrift sber einen freischfressenden Gaul:„Als ich vor 3 Jahren bei dem Husaren=Regiment König Wilhelm I.(1. Rhein.) Nr. 7 in Bonn eine Dienstleistung ablegte, wurde ich der 3. Escadron zugetheilt und erhielt als Chargenpferd einen Schimmel Gallus= Gallus war ein ebenso eigensinniges wie kräftiges und unmäßiges Thier. Im Biwak machte es sich einmal Nachts los und fraß ganz allein einen Sack Hafer leer, aus dem nur einige handvoll Hafer entnommen waren. Bei Tagesgrauen wurde der Diebstahl bemerkt, Gallus stand, zwar ohne Halfter, aber mit der unschuldigsten Miene von der Welt, an seiner richtigen Stelle, dennoch riefen die Husaren einstimmig: Das hat der Gallus gethan; der würde auch zwei Säcke gefressen haben. Ein anderes Mal hatte ich Gallus den ganzen Tag scharf geritten, ohne Gelegenheit zu finden, ihn zu tränken. Im Biwak angekommen, bat ich den Unterofficier, mein Pferd zu besteigen und es saufen zu lassen. Als der Mann sich zurückmeldete, fragte ich ihn, wieviel Gallus getrunken habe: Fünf Eimer! Das Merkwürdigste an diesem edlen Schimmel war aber seine Liebhaberei oder vielmehr Leidenschaft für lebende und todte Spatzen, Mäuse und Ratten. Ich erfuhr dies zufällig von einem Einjährig= Freiwilligen, der mir erzählte, daß die Husaren der 3. Escadron es im Winter als vollkommenen Sport betrieben, Sperlinge und Mäuse im Stall zu fangen und damit Gallus zu füttern. Während des Manövers konnte ich keine Versuche anstellen. Wohl fraß Gallus mit großer Gier Schinken, Wurst und amerikanisches Pökelfleisch, aber erst in Bonn konnte er wieder seiner wahren Leidenschaft fröhnen. Wir schossen eine Meuge Spatzen, reichten sie ihm flatternd und zappelnd. Gallus beschnüffelte sie einen Augenblick und verschlang sie dann gerade so wie ein zweibeiniger Gourmand seine Austern. In derselben Weise erquickte er sich an lebenden oder todten Mäusen und Ratten. Blutiger Schaum träufelte ihm dabei aus dem Maul; der Anblick war so wenig schön, daß mein Bursche dabei unwohl wurde. Gallus lebt heute noch und frißt seine Spatzen und Mäuse munter weiter.“ Letzteres ist nicht richtig; das Pferd ist nämlich in Folge seiner Freßsucht im Januar vorigen Jahres eingegangen. Die älteren Mannschaften der Escadron wissen von dem Thier noch allerhand Geschichten zu erzählen. X Bierpautscher=Proceß in Köln. Man schreibt uns aus Köln, 2. Mai: An der hiesigen Strafkammer wurde gestern ein großartiger Bier=Schwindel=Proceß verhandelt, bei welchem leider der Hauptbeschuldigte fehlte. Die Anklage war folgende: Eine größere Zahl Kölner Wirthe war beschuldigt, das dunkle Bier der westfälischen Brauerei(Westfalia=Brauerei bei Haspe) als echtes Münchener Bier verkauft und sich dadurch des Betruges schuldig gemacht zu haben. Die Verhandlung gegen den mitangeschuldigten Wirth Jak. Stauffer mußte, da dieser nicht erschienen war, vertagt werden. Der zur Zeit in Chicago weilende Wirth F. Triacca, der frühere Restaurateur der Bonner Actienbrauerei, war Vertreter einer Münchener großen Brauerei und hatte in Köln und Umgegend eine Menge Kunden. Derselbe sandte während des Jahres 1890 die Originalfässer der durch ihn vertretenen Münchener Brauerei nach oer Westfalia=Brauerei, ließ dieselbe dort mit dunkelem Bier füllen und verkaufte dieses dann als Original=Münchener Bier an seine Kunden, die dasselbe auch anstandslos ihren Gästen als„Original= Münchener“ vorsetzten, da sie es nicht anders wußten. Die sämmtlichen Abnehmer des Bieres wurden daher freigesprochen. Der Wirth Triacca hat sich seiner Verurtheilung dadurch entzogen, daß er nach Amerika ging und die Restauration der verkrachten Weltausstellung in Chicago übernahm. Ein anderer Wirth hatte Differenzen mit seiner Münchener Brauerei kurz vor Carneval 1890 gehabt und hatte für diese Tage kein Bier. Er wandte sich an ein Bier=Exportgeschäft, welches ihm früher Bier aus München besorgt hatte. Der Inhaber desselben erklärte ihm aber, es sei zu spät, vor Carneval ihm Original=Bier beschaffen zu können. Damit nun der betreffende Wirth Carneval nicht ohne Bier saß, griff man zu folgendem Mittel: die auf dem Lager des Exporteurs und Fuhrunternehmers befindlichen Original=Münchener Fässer wurden nach der Westfalia=Brauerei in Haspe geschickt, dort gefüllt und später in Köln von dem betreffenden Wirth, jedoch ohne Angabe des Ursprungs, verzapft. Unter Annahme mildernder Umstände wurde der Wirth und der Bier=Exporteur zu je 150 Mk. Geldbuße verurtheilt. Der mitangeklagte Brauereibesitzer C. A. und der hiesige Vertreter P. der Westfalia=Brauerei wurden freigesprochen. * Rheinschifffahrt. Man meldet aus Duisburg, 1. Mai: Die Befürchtung, daß der Wasserstand, welcher Anfang der vorigen Woche für die oberrheinische Fahrt bis Mannheim ziemlich günstig war, nicht von langer Dauer sein werde, war leider begründet, da der Cauber Pegel gestern nur noch.43 Meter anzeigte. Die letzten Nachrichten von Kehl und Mannheim lauten aber wiederum recht günstig, so daß immerhin eine Besserung des Wasserstandes, wenn auch nur vorübergehend, zu erwarten steht. In Folge dessen und weil das Verfrachtungsgeschäft in Rotterdam, Dortrecht, Amsterdam und Antwerpen zur Zeit wegen der verringerten Zufuhr seewärts wieder flauer liegt als vor einiger Zeit, erlitten die Schiffsmiethen für Ladungen nach dem Oberrhein eine kleine Einbuße. Bei verhältnißmäßig geringem Vorrath an Kahnraum wurden seitens der Befrachter nur noch 3 Mk. die Karre, gleich 1700 Kilogramm, nach Mainz=Gustavsburg und Mannheim=Ludwigshafen bei freiem Schlepund etwanigem Leichtern, sowie Abladung auf Wasserstand bewilligt; ganz vereinzelt sind auch Abschlüsse zu.75 Mk. erfolgt. Nach den Mamn=Stationen wurde 25 Pfg. die Karre mehr bezahlt. Die Kohlenabfuhr ist noch recht lebhaft und mehrere Großhändler haben anläßlich der günstigen Wasserstandsnachrichten von Kehl den unmittelbaren Versand nach Stationen oberhalb Mannheim bis Lauterburg bereits ins Auge gefaßt. Der Schlepplohn ist im Laufe der Vorwoche noch etwas gewichen, weil wegen der sehr schwachen Nachfrage nach Schleppkraft in Rotterdam und Dortrecht zahlreiche Schraubendampfer für die Fahrt von den Ruhrhäfen nach St. Goar in Dienst gestellt werden konnten. Derselbe steht heute nach St. Goar 3 Pfg., nach Mannheim 6¼ bis 6½ Pfg. der Centner für Kahnladungen. Allerlei. 0 Aus Petersburg wird Berliner Blättern berichtet, daß der Propst Janyschew, der Beichtvater des Czaren, demnächst nach Darmstadt reisen solle, um den Uebertritt der Prinzessin Alix vorzubereiten.(Andererseits verlautet, daß Prinzessin Alix in diesen Tagen zum Besuche ihrer königlichen Großmutter in England eintreffen und einige Wochen deren Gast in Windsor und in Balmoral sein soll.) Es heißt, daß noch kurz vor der Abreise des Großfürsten=Thronfolgers nach Coburg einige ernste Schwierigkeiten in Betreff der geplanten Heirath beseitigt werden mußten. Das Haupthinderniß sei der Bräutigam selbst gewesen, der, wie früher, so auch jetzt wenig Neigung gezeigt habe, in den Ehestand zu treten. Erst eine ernste Aussprache zwischen dem Czaren und seinem ältesten Sohne habe Letzteren veranlaßt, dem bestimmt ausgesprochenen Wunsche seines Vaters schließlich nachzugeben und die Verlobung in Cobura zu einer Thatsache zu machen. O Die Franzosen fangen langsam an, einzusehen, daß sie sich mit ihrer neuesten Spionengeschichte wieder einmal stark blamirt haben. Bei der Untersuchung gegen den angeblichen Spion Herrn von Seel ist festgestellt worden, daß es sich nicht um einen Spion handelt, daß der Verhaftete im Gegentheil an einem gewissen Verfolgungswahnsinn leidet, indem er sich einbildet, daß zahlreiche Feinde ihm keinen Augenblick Ruhe lassen und ihn besonders mit Insecten aller Art überschütten. So habe er in Genf einen Barbier heftig angefahren, weil er ihn durch den Zerstäuber mit Insecten übergossen habe. Ferner soll man erfahren haben, daß Herr von Seel im Jahre 1889 aus dem Militärdienst in Folge einer Gehirnkrankheit, die ernste nervöse Störungen hinterlossen, ausgeschieden sei. Die bei ihm vorgefundenen so sehr verdächtigen Papiere sind dem Lehrer der deutschen Sprache am Lyceum zu Marseille zum Uebersetzen vorgelegt worden, und der sprachkundige Mann hat festgestellt, daß darin nur harmlose Dinge enthalten sind und daß sie mit französischen und Mobilmachungs= und Festungsplänen nichts zu thun haben. Auch die„Generalstabskarte“ ist jetzt als eine alte Wegkarte der Alpen von 1872 entziffert worden.— Diese neue üble Erfahrung wird die Franzosen indessen schwerlich abhalten, den Sport der„Spionen=Entdeckung“ weiter zu betreiben. O Für Wirthe auf dem Lande.„Was liebt der Sommergast?“ so fragt der„Loisach=Bote“ und gibt folgende Antwort: „Ein sauberes, frisch gelüftetes Zimmer mit gutem, nicht zu kurzem Bett. Viel frisches Wasser, um sich nach Herzenslust waschen zu können. Einen freien Blick ins Gebirge, wenigstens aber ins Grüne. Einen schattigen Sitz unter Bäumen und last not least: freundliche, gefällige Wirthsleute. Zimmer mit Balkonen, Veranden, Häuser mit Gärten erzielen nicht nur bessere Preise, sondern vermiethen sich auch leichter. Wo noch ein Platz für einen Baum ist, pflanzt einen an— wenn auch wir ihn nicht mehr groß sehen sollten, erleben es doch Kinder und Kindeskinder und haben Nutzen davon.“ Meteorologische Beobachtungen auf der Sternwarte zu Bonn. Mai 1. Maximum der Tagestemperatur 12,3 C.— Mai 2. Minimum der Tagestemperatur 7,5 C.— 1 Uhr Nachm. Barometer auf 0“ reducirt 758,6 Millimeter.— Temperatur 9,9 C. Höhe des in 24 Stunden gefallenen Niederschlags 0,6 Millimeter. 88 Lüttich, 4. Mai. Gestern Abend 11¼ Uhr sand vor dem Hause des Herrn Dr. Renson, Rue de la paix, eine Dynamit=Explosion Statt. Der untere Theil des Hauses ist zerstört, Dr. Renson und Frau sind Beide verwundet. In der Nachbarschaft sind sämmtliche Fensterscheiben gesprungen. 88 Graz, 4. Mai. Die Lage der in der LueglochHöhle eingeschlossenen Touristen ist unverändert. Die Abdämmung ist gestern fertiggestellt worden. Die Rettungsmannschaft arbeitet unermüdlich weiter. Die Arbeit wird durch das eingetretene Unwetter sehr erschwert. (Ausführliche Nachrichten über die Expedition der verunglückten Zählenfozscher finden unsere Leser auf Seite 3 der heutigen 88 Athen, 3. Mai. Gestern Abend 9 Uhr wurden drei neue Erdstöße verspürt. Auf Euböa öffneten sich etwa 100 nene mineralhaltige Quellen. Die Bewohner fliehen erschreckt auf die Berge. Der König und die Königin haben sich nach den von dem Erdbeben betroffenen Orten begeben. 88 Paris, 8. Mai. Das Gericht hat das zwischen den Panamaliquidatoren, den Verwaltern des Reinach'schen Nachlasses und Cornelius Herz getroffene Uebereinkommen bestätigt. Aus dem Nachlaß Reinach's werden 1,500,000 Francs und von Cornelius Herz ebenfalls 1,500,000 Francs an die Panamaliquidatoren gezahlt. Durch dieses Uebereinkommen haben die gerichtliche Verfolgung des Cornelius Herz und die Verhandlungen wegen der Auslieferungen desselben ihren Abschluß gefunden. §§ Berlin, 4. Mai. Die Stadtverordneten nahmen mit 76 gegen 6 Stimmen den Antrag Cassel auf Nichterhebung von 5 Procent der Gemeinde=Einkommensteuer für drei Viertel des laufenden Etatsjahres an. §§ Berlin, 3. Mai. Der„Post“ zufolge mußte die Polizei am Dinstag den social=demokratischen Abg. Singer gegen Drohungen von Anarchisten schützen. §8 Berlin, 2. Mai. Die Wahl zum preußischen Abgeordnetenhaus in Hagen, wo Eugen Richter gegen die Nationalliberalen mit 4 Stimmen unterlag, wurde von der Wahlprüfungs=Commission beanstandet. §8 Berlin, 2. Mai. Fürst Bismarck hat dem Vorstand des Fernmarsches Berlin=Wien mittheilen lassen, daß er die Erfüllung des vom Vorstand geäußerten Wunsches, ihm dem Sieger im Fernmarsch Berlin=Friedrichsruhe vorstellen zu dürfen, nicht bestimmt in Aussicht stellen könne, da er in nächster Zeit nach Varzin übersiedeln werde. s8 Mainz, 3. Mai. Die Lehrerschaft des hiesigen Gymnasiums erhob„aus pädagogischen Gründen“ Einsprache gegen die Aufstellung des Heine=Denkmals vor dem Gymnasium. ss Darmstadt, 3. Mai. Prinzessin Alix ist gestern hier eingetroffen und heute mit dem hier durchreisenden Herzog Alfred von Coburg nach England abgereist. 88 Karlsbad, 4. Mai. Der Chef der weltbekannten Berliner Manufakturhandlung Herr Rudolf Hertzog ist gestern Abend hier gestorben. ss München, 3. Mai. Nach den„Neuesten Nachr.“ ist beabsichtigt, das Gebäude der Schackgallerie, das dem Kaiser nicht mitvermacht ist, durch die Stadt anzukaufen. §s Amsterdam, 3. Mai. Vorgestern Abend 10 Uhr stieß der Expreßzug Paris— Amsterdam zwischen den Dörfern Zwyndrecht und Barendrecht mit einem Güterzug zusammen. Mehrere Waggons mit Petroleum geriethen in Brand, wodurch noch eine Anzahl anderer Waggons mit zerstört wurde. Der Zugführer und Heizer des Expreßzugs wurden schwer, sechs Reisende leicht verletzt. Die Ursache ist ein Versehen in Folge des Uebergangs zum SommerFahrplan. ss Aus Paris, 2. Mai, telegraphirt man der„Köln. Ztg.“: Baron Sarter ist wegen seiner Angriffe auf den Credit Foncier zu 2000 Fr. Buße und 300,000 Fr. Entschädigung verurtheilt worden. Baron Sarter hat außerdem das Urtheil auf seine Kosten 362 mal in Provinzblättern, 20 mal in Pariser Zeitungen und 4 mal in Gerichtsblättern einrücken zu lassen. 88 Paris, 2. Mai. In Roubaix, wo die Stadtbehörde socialistisch ist, begann die gestrige Maifeier mit Kanonendonner. Alle Arbeit ruhte. ss Marseille, 3. Mai. In Folge der Beschwerden, welche mehrere Lieferanten an den Colonialminister gegen den Chef des hiesigen Colonialdienstes richteten, wurde eine Untersuchung angeordnet, die sehr belastende Momente ergab. s8 St. Brienc, 3. Mai. In der Infanterie=Kaserne wurde während einer Schießübung der wenige Schritte vor der Front stehende Corporal Perigault erschossen. Das Gewehr eines Soldaten war scharf geladen gewesen. §8 Rom, 2. Mai. Der Sensationsproceß gegen die„Banca Romana hat heute begonnen. ss Mailand, 3. Mai. In der Lombardei hat ein furchtbares Hagelwetter von Brescia bis Como großen Schaden, besonders an den Maulbeerbäumen, angerichtet. Die Seidenkultur ist schwer geschädigt. Die Po=Niederung ist durch Hochwasser bedroht. §§ Barcelona, 3. Mai. Das Kriegsgericht hat vorgestern sechs Anarchisten zum Tode und vier zu lebenslänglicher Zwangsarbeit verurtheilt wegen Theilnahme an dem Attentat auf Campos. Die Vollstreckung soll sofort nach Bestätigung des Urtheils erfolgen. 88 Budapest, 2. Mai. Privatnachrichten melden, daß bei der eingebrochenen Brücke in Braila bereits 20 Leichen gefunden wurden. §8 Prag, 3. Mai. Im Hohenlohe=Palais wurde gestern zwischen den Gitterstäben des Erdgeschosses eine Bombe gefunden, deren Zündschnur bis auf die Straße reichte. Ein Schutzmann fand sie noch vor der Explosion. ss London, 3. Mai. Die Anarchisten Tarnara und Polchi erschienen gestern vor dem Schwurgericht; Tarnara bekannte sich schuldig und erklärte, er habe die Kapitalisten und Bourgeois tödten wollen. Polchi behauptete, er sei nicht schuldig. Tarnara bediente sich bei seinen Aussagen der italienischen Sprache, während Polchi englisch sprach. §8 London, 4. Mai. Der Finanzsekretär der Admiralität erklärte im Unterhause, er könne gegenwärtig nicht die genaue Zahl der in Deutschland speciell für die Flotte bestellten Rettungsboote angeben; die Gesammtzahl derselben würde aber 60 nicht übersteigen. ss London, 3. Mai. Gestern Mittag wurde das neue, zum college of music gehörige Gebäude, für dessen Errichtung ein Pritvatmann, Samson Fox, 50,000 Pfund gespendet hatte, vom Prinzen von Wales eröffnet. Der Feier wohnte eine große Anzahl hervorragender Persönlichkeiten des Landes bei. 88 New=York, 2. Mai. In Kansas City wurde in Folge eines heftigen Sturmes eine Schule niedergeweht, wobei 19 Kinder auf der Stelle todt blieben. Eine große Anzahl der Schüler und mehrere Lehrpersonen sind schwer verletzt. 88 New=Kork, 3. Mai. Der Wilson=Dampfer„Prussian Monarch“ ist im Hafen von New=York aufgefahren. Die Passagiere sind nach New=York gebracht worden. ss Washington, 3. Mai. Coxey, der Führer der Arbeitslosen und seine beiden Unterführer, sind gestern wegen des Eindringens in das Gebiet des Kapitols verhaftet, gegen Hinterlegung einer Bürgschaft aber wieder freigelassen worden. Der Proceß gegen sie wird heute stattfinden. 1. Giergasse 4 und 2. Etage mit allen Bequemlichkeiten zu vermiethen. Poststraße 3 ein schön möblirtes Zimmer Etage zu vermiethen. Näheres Bahnhof Bonn bei Aug. Ellingen. Nach Dollendorf eine rentable Geschäftsfiliale gesucht. Offerten unter M. A. postlagernd Königswinter. Freundl. mobl. Zimmer zu 9 Mt. zu vermiethen, Heerstraße 8. Stellung erh. Jed. überallh. umsonst. Ford. p. Postkarte Stell.= Ausw. Courler, Berlin=Westend 2. Zwei unmöblirte D in ruhiger Lage von einem einzelnen Herrn per sofort zu miethen gesucht. Off. mit Preisangabe u. E. R. 9. an die Exped. des.=.6 Mobl. Zimmer billig zu vermiethen, Bonngasse 26. 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Mai 1894, vormittags. 27 75 3ox hod gas gen an 33 se 338 501 09 gel 27 32 911. 2u0s 26 212 14 4136 a0 02(Soool agg. ag. 3270 80 St 300 13 414 715 816 /300) 24 84 DN Dr.##pg.#m 304(W 97 791 808 51 71., 55061 158 295 340 434 826 36 97 wof Gis) 2us Ir nr aur 1i6 mua Pnla B J10,8-=3535084 Spe1 49 in Jeg—.ianl g. 012 3i 110 52 3m7 419 20 1300) 986 96 Süzi 42 49 625 9255(30 u3(500) 589 023 746 814 41 as 448 Saa a aan ee 099. 247 70 2 13000) 445 329 98 6nd 880 9ot 11019 628 13000) Sas 1309h.. 644 02(300) es as ahs 920 39 19148 214 gur 50 94 2an gsu-h. 3 47 14110 310 87 88 587 610 80 920.5051 495 500 Fö zin Cz4 ugg 13 uu al. 215 79 336 408 578 662 97 716 900 75 8l. 17075 2% hg.###. 80. 0 2 59 71 300) 133 224 69 310 I7 400 96 99 689 Fr 130ovf 720 55 72 vos Iwoz 103 19 239 446 521 27° ans au Se 133 309 302 21095 3 zit 302 28 413 63 552 N 678 80 783 253 bi3 7 550 94 Nu. r. 6 1845 53 733 846 1500 937 24085 635 745 139001 75 83.“#i#s 731 I500f 90S 52 79 26158 250 24s 2o 70 SS 25. 8. 7 7080 257 446(500) 714 41 830 965 60 28043 156 80 240 510(v 35 205 633 81 15001 29017 373 007 731 903 110023 106 08(300] 94 226 74 343 55 535 47 80 635 749 911 111078 3000 207 489 561(300) 931 112015 183 237 505 29 78(300) 675 800 113007 45. 113 228 352 69 76 436 92 963 114091 131 504 797 889 115342 511 869 16014 173 320 477 517(3001 30(300) 768 859 994 117181 325 631 49(30001 70 97 118933 82 122 85 92 200 477.514 86 726 877 87. 119210 341 404 519 55 74 3000) 700 859 909 ev. mit Pension per 15. 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Veszaner einzelnen Dame ulti 120093 116 254(1500) 538 61 83 90 682 804 28 60 87. 191133 272 414 742 822 915 26(500) 122048 533 54 649 54 89 886 123050 339 805 914[500) 124133 91 286 354 415 545 98 6b8 72 866 125096 638 55 843 925 126178 201 83 422 23 13000] 71 912 15 127286 305 43 400 28 585 869 939 80[5000] 128046 63 64 24. 145 372(3000) 85 594 633 70 743 880 912 90 180023 376 439 91 533(500) 5S 828 919 87 0 h L se. 44 515 938 004 740 888 903(1500) 31008 73 114 71 203 3AOuF 45 173 34 gr unn dud Jagge 323gn 3ut N7 413 72 52s 823 47 76 500) 33 C S 5i t i.... 36cs nis 215 ui 310 29 aid fs5o 729 852 s1 39117 Ms 4is 53 50p g9 ge den.: 6 10s 71 508 06 ani 7i5 S2s 48 923 49 68 85 220 51 63 91 385 433 34 500 629 841 62 41098 229 47 D24 20 lIsho 63 35 431. 63 bil 70 7oo 15.23 833: 43013 501 53 1I1 1500 218 55 83 909 18 45011 183 420 22 512 69f 780 46022 60 9s 132 57 334 458 80 4Doss 1mb ure 63 Jrs 494 Nr 132 633. 818 12 50 48336 455 5se bus 787 858 sogi Spag. 81 u.. 465 773 985 51258 70 317 97 0R 453 515 610 35 708 94 78.593 637 85 969(1500] 53108 37 225 333 512 673 749 906 62 Se 2. 30 716 819 Scl66 9s 305 31 88 476 623 43 868 Ob 56025 30001 nor Fag gne 22 300 671 92 955,58 57126 224 422 554 87 821 58002 230 13000I 307 973 Gö4 115001 717 89 906(3000] 89 59122 245 369 413(3000] 903 Nnr 81%% 3t 2 76 427 055 720 S 964 84. 61033 93 143 252 94 307 459 uo4 d ir 435 281(16001 89 62377 430 612 783 63131 71 239 379 092 64191 2e 50 325 507 6o 373 773 88 65011 111 28 88 296 318 45ß 567 G6037 62 279 38 122 ,525 625 733 926 67055 149 232 386(300) 95 470 84 622 56 60 68016 30001 141 237 512 687 69133 50 329 414 513 30 80 87 762(300] 89 958 70165 66 435 517 92 72076 111 31 224 76 690 71078-98 141(1500) 378 549 680 707 803 75 85 950 355(1500) 590 92 95 761 77•979 733091 312 63 418 68 521 730 69 71(1X04) 828(5001•4184 413 64(3000] 632 47 901 79 75012 75 324 482 537 784 812: 8(10000 76147 270 307 473 601 814 901 7·7000 169 95(3000) 392 78020 156 200 18 423 39 527 78 610 57 723 83 79134 1500] 85 501 645 827 988 78020 156 200 361 78(3000) 500 22 719 802 4 56 80037 217 301 400 83 95 514 75 651 790 997 81182 211 779 885 82032 102. 45 218 320 431 691 93(3000) 813(1500) 17 65 83306 407 722 882 84037 187 261 90 561 937(3000] 85598 755 824 81 927 86122(300) 591 640 848 957 67 5o Soolig Terr 3a3 38 de e. ds. 3e 416 500 500) 20 52 612 75 722 820 90006 122 331 474 652(500) 71 79 758 61 65 99 01156 82 372 426 31(1500] 41 522 34 55 782 891 954 92149 270 76 501 35 818(1500] 933074 114 370 80 420 37 611 858 954 55 99 94047 165 78 257 351 469 623 75 923 85 955083 151 203 333 585 821(500 72.933 52 9960126(3000) 99 165.317 72 485 548(1500 56 722 327135 267 888(300) 902 98993 97 142(3000) 312 423 91 526 681 839 63 959 94 99032 250 329 487(1500] 535 610 43 70 81 828 100178 83(300) 233 36 54 399 414 18 29 34 51 52(500] 77. 536 41 040 753 101082 215 50, 539(1509] 639 65 720 80 819 102103 235 62 389 480 92 615(500] 885(1500) 902(300] 79 103102 87 368 421 87 504 61 039 713 70 98. 1040 122 29 38 89 561, 81 0b8 747 58 808 58 939 95(5000], 105048 150 378 512 77 631 100127 32 73(300) 634 38 714 58 829 942 107105 500] 273 332 705 843 958 M7 73 81 10/8279 358 480 89 b4s 1200] Gnr g 767 825 „NNz 105 895, 938 U7(3 51 NrS5IN 300 400 Sg pe5 1400 035 bi 905 92 95 97(300] 100101 289 383 481 531 76 693 727 34 57 823 41 61 18. Ziehung der 4. Klasse 190. Kgl. Preuß. Lotterie. Nur die Gewinne über 210 Mk. sind den betreffenden Nummern in Klaumern beigefügt. (Ohne Gewähr.) 2. Mai 1894, 4339079 158 79 392(500] 40. 42(1500] 404 85 500 38 001 849 901 131083 55 448009 121 73(300) 83 261(3000) 787 132023 42 146 322 54 475 524 53 Jug Pace 718 823 953 74 96 133121 239 60 509 070(300 845 67. 134108 295 gos zn 35.“ 135048 115 244 446 130306(500) 498 806 75 999 138105 Ss ger an Van 1aggli 138619 70 139075 117 202 525 56 59 023 08 725 140003 323 71 659 709 901 26 93 141110 71 93 309 37(1500] 96 409 84 558 708 91 884. 142301 26 497 610 786 887 956 63 97 143070 370 696 777 948 2 440270 522 61. 600 23 97 882 14.5084 267 350 64(300) 80 504 656 734 805 9 23 912 15 146144 307 27 433 596 644 705 75 147106(300] 20 313 21 456 729 44 59 952 148105 461 516 890 149124 76 245 85 373 421 48 633 99 732 967 150525 644 75 761 908 151108 14 332 470 72 512 24 92 647 702(1500) 48 96.881, 89. 997. 152171 528(1500) 70 89 91 785 845(300) 961 94 95 153163 201 349 568 600 73 888 154110(3000] 45 221 372 472 587 674 155025 79 134 47 82. 675 762 929 59 89 156197 242 355 448 565 94(3000) 618 35(3000) 42 57 86 715 839 35.(390) 931 54 157275 306 443 522 49 66 620 791 819 158041 139(1500 37 38 89 f3ggl 925 33 159054 500) 123 232 N 432 38 65. 502 99 642 779 818 " Ttädchen wird zum 1. 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G. 34. an die Exped. des General=Anzeigers erbeten. 40,000 Ml. 180321 546 694 738 852 97., 181006 34 334 37(300) 62 473 553 713 30001 182161 68 88 233 513 610 188144(300) 278 495(300) 516 688 773 83 885 919 26 99 184039 54 78 182 241 326 443 691 185001 50 107 238 auf gute Hypothek sofort gesucht. Offerten unter Rh. 13. an die Expedition des General=Anz. 1 383 403 685 734 814 84 924 61 186127 210 60 505 617 40(3000] 49 866 187014 Junger Paptechniben 18010„ K 339 438 29 51 Gi dei. dls ale 600 305 513(3000 629 50 Di.1 Suaget Inklechnmet, Se bi chig 2d ak o Dis dil Nr ad; Bl. 1033s 9 135 25 Nbe 3 sch Haustele, gund 815 905 47 50 194007 60 270(500) 95 350 574 691 774 92 817 195169 465 519 fsüchr Stellung. 27 659 70.813 938 196147 280 398 414 575 81 782 937 107070 674 874 926 V Aer. 8). 198133 328 608 759 1500] 199063 121 538(300) 42 777(300) 886 89 200411 23 48 527,82 066 716 821 84 980 201070 114 245 693 840 930(300) 2124 202 20 399 13000) 483 679 82 709 840 98 972, 2033195(300) 201 1500) 71 96(500) 99 329(300) 52 96 473 575 959(3001 20 4063 133 70 259 89 335 60 62 451 513 646 85 766 205043 49 97 117 794 805 9(1500) 45 82 908 29 206167 340 42(500] 602 986 207022 105 38 78 209 432 93 710 69 71 989 208030 51 60 331 620 77 883 908 200191 205 308 25 37 408 672 754 59 95 10241 455 75 528 700 77 87 858 211131 259 96 397 445 89 678 93 880 212099 114 15 604 15 61 742 853 912 213145 51(1500) 273 89 416 50 95 509 771 996 214195 433 63(3000) 620 748 889 215087 658 941 216000 119 210 462 603(1500) 738(30001 53 816 69 217148 61 330 528 98 617 926 210063 106(1500] 305 24 50 93 510 32 49 Näheres Neugasse 16. 48 81 218073 77 313 480 706 91 954 61 633 735 99 900 „ 220252 87 366 492 596 697 728 806 30 48 81 221066 125 30 97 269 76 407 62 514 20 696 727 949 86 222227 87 369 532 772 843 905 45 57 223158 5t 69 773 964 224058 296 641 853 918 225192 223 313 84 305 nachmittags. 10 307 606 13 835(3000) 47 96 99 941 1170 229 60 313 457 514 82 617 781 929 60 22005 204 35 489 523 676 86 902 33040 212(3000) 30 347 522(1500] 654 700(1500) 16 813 90 915 99 4016(1500) 101 2 59 215(1500) 721 29 33 833(3000) 41 55(3001 5198(3060] 221 313 413 501 65 991. 6049 92 292 82(500) 300 60 442 60b 819 7297 333 90 473 650 750 61 828 15001. 28003 120 225 385 604(1500 20 46 767. 861. 9150 301 407 012 752.810 90 „ 10095 127 310 69 691. 45 52 1 2026 212(300) 307 51 431 605 12041(300] 45 78 81 234 63 384 429 589 844(1500. 87 1500) 987 13023 26 66 108 22 253(500) 372 445 539 644(1500) 707 40 85 805=4033 6481 206 87 307 468 035 716 877 300) 88 15124 30 45 252 99 357 501 22 26 38 58 608 16058 340 59 77 90 665 Soce rsg, g 8a 57 17013(300) 105 3e 219 55 482 5ü2(3000) 70 858 bt 967 33 208 94 3ut 456 70n Sat a0 ggg 508 bir 08 70 aunr 19000(301 93 108 800) 20177(300] 234 377 88 506 37 61 62 616 97 750 67 889 979 21001 45 99 131 217 301 61 495.502 650 894 900 94 22000 270 553 75 900 47 23002 176 221 330 425 544 244051 1500) 175(1500) 582 607 736 25247 87 354 445(300 O7 9PAgM oe 500 235 en 439(1500) 92 504 778 806 14 06 20ghi 885 210 1n 22 91. 902 9n A9.“ 28129 aub 45 er(saol v9 800(15a0) 33103 350 471 575(300) 885 942 54 93 34045 66 94 107 298 361 90 Ds 444 864 902 315111 57 413 6e 921 Ib 59 82(3000] 36313 473 629 807 943 37052(500] 89 228 99 326 38 427 540 613 99 789 868 38469 623 78 750 905 339139 385 410 37 508(500] 615 40012 17, 77 90(1500) 173 271 S1 312 498 580 618 965. 41179 321 475 734 9 942 65 42093(30001 94(3000) 203 397 493 519 G57,.3900 59 149 b00l 239 300) 353 66 582 G9S 712 890 954 94 44076 194 457 638 83 784 906 455017 121 223 Sggie 330 729 43 955 46115 64 302 16 64 488 521 788 815 951 47022 38 pohe Wie 6rz.3 6ld glcg i a0d(3dol) 6833(300l abt 76 aol 7D5 76 918 „ 50239 344 409 83 549 629 41 51 814(300) 926 51186 374 649 853 942 49 59 S80u5 178 89 209 353 74 537 77 705 868 986 533155 246 02 307 96 417 500] uun 755 913 54119 74 223 336 416 22 505 56 619 921 31 34, 55059 66 115 28 205 A43 Vn Jag 3. 9 32.47 96 730 58 8üb 956 88 94. 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Per sofort für ein FabrikGeschäft in Godesberg junger Mann gesucht, der in der amerikanischen Buchführung und Correspondenz bewandert ist. Schriftliche Offerten unter Angabe der Gehaltsansprüche an Director Rech, Godesberg. Einen tuchtigen sucht Hch Hamecher, Siegburg, Kaiserstraße 31. Schneidergesellen 200261 35R 402 571(3001 61ß 722 817 36 85 907 11 201273 325 50 438 565 765 909(5001 209125 270 358 517 203072(500] 182 90 98 311(3000) 20.5077 166 97 212 428 76 539(300) 872 gac osn 2207019 9S 109 72 680 20802! Für's Comptoir suche ich zum sofortigen Eintritt einen Lehrling mit guter Schulbildung und Handschrift. Selbstgeschriebene Offerten erbeten an Jos. Radermacher, Vonn, Sternstraße 16. 204011 77 778 816 78 206200 b4 66 301 447(10030) 528 860 962 207019 96 109 72 55 427 503 96 634 828 48 76 209076 271 348 417 881 913 210103 409 J1 596 635 820 24 94 957 509 80 679 834 931 219119 393 913006 53 80 119 24 381 475 506 616 35 1500) 62 711 962 214240 46 608(3000) 801 S 908 215111 79 687 216054 86 108 221 452 715 90s 217052 396 550 13900) 621(500) 82 759 75 871 88 G81 Lis Jie. N m ach Ma. 3000) 673 K. 63s 702 u7 900 Auc#n sn vo2 W18000 18 22 46 71 483. „„„ auf i. hl in enn A5 30 zx 22816e 95 455 in m 703 22 Alb Mogug uur. gic, teg. 7 4.#n 908 37 65 mwsder ur 240(sagl 5r um 809 33 65 943 K3O NT 16 brE K W 14 Tage zur Aushülfe #esucht. Lohn Mk. 2,50 pro lag. Offerten unter O.# 25. an die Expedition des General=Anzeigers. Nr. 1557 Lreee tagen Mitags 18 uhr, an Sonntagen in der Frühe. Preis in Bonn und Umgegend monatlich 50 Pig. frei ins Haus. Post=Abonnement M..50 vierteljahrlich ohne Zustellgebühr, M..30 mit Zustellgebühr. und Verlag der Actien=Gesellschaft General=Anzeiger für Bonn und Umgegend. Für die Redaction verantwortlich: Hermann Rolshoven in Bonn. Expedition: Bahnhofstraße 7 und 8 in Bonn. Anzeigen=Annahme: größere Anzeigen bis Abends vorher 6 Uhr, kleinere bis Morgens 9 Uhr. Sohn ordentl. Eltern, 14 Jahre, schages ien. Gärtner Freitag, den 4. Mai. 1894. Generat=Astgerr, für Bonn —400Der Druck des Geueral=Anzeigers beginnt jeden Morgen um 10 Uhr— Jedermann bat Zutritt. Sechster Jahrgang. und Veir Jegene! Jede politische, sociale und religlöse Tenden oder Erörterung ist absolut ausgeschlossen. (3 1 unseres Statuts.) Anzeigen aus dem Verbreitungsbezirk des General= Anzeiters 10 Pfg. bre siebenspaltige Petikzelte oder deren Raum, Anzeigen von Auswärté: 15 Pig, pro siebenspaltige Petitzeile oder deren Raum. Reklamen 40 Pfg. pro Textzelle. Alle lokalen Anzeigen werden bei vorheriger Baarzahlung für Smal das dtemel frei aufgenommen. Kleine lokale Inserate bis zu 10 Zeilen kosten nur 5 Pfg, pro Zeile und das dtemal frei, wenn vorher baar bezahlt wird. Wohnungs=Anzeiger 50 Pfe. vro Zeile und Monat. Telephon Nr. 66. Nüchtigen in die Lehre zu treten. Offert. unter A. F. 100. an die Exped. des General=Anzeigers erbeten. EEin tüchtiger Gärtner(Sachse), verheir., oh. Kinder, sucht Stelle bei einer Herrschaft. Offerten unter J. B. 6. postlagernd Rüngsdorf. Do, gesucht. Max Grundmann, Viehmarkt 2a. Verf. Kutscher mitpr. Zeugn. in 4 sein. Fach durchaus tücht., sow. auch.Pack, erfahr., sucht bald. Stell. Off. unt. G. B. 100. postl. Köln. Ein junger Mann mit guter Handschrift sucht Stelle nis Tehriing auf einem kaufmännischen Bureau zur Erlernung der Buchführung. Offerten unter M. S. 48. an die Expedition des General=Anz. Bei dem bevorstehenden WohOnungswechsel empfiehlt sich ein .Mann f. Umzüge.Haus zu Haus. Ders. ist auch im Auf= u. Abschlagen der Möbel erfahren. Näheres Breitestraße 26, 1. Etage. Friseulrrehrling oder Volontär gesucht. H. Herber, Josephstraße 45. Ein Zunge für die Wirthschaft gesucht, Markt 4. Gin, kräftiger Junge, der das Anstreicher=Geschäft erlernen. will, wird gesucht. Näh in der Exped. des General=Anzeigers.“ Erfahrene Anstreichergehülfen sofort gesucht, Eugelthalerstr. 15.“ Tapezierer= und Polsterer=Gehülfen sucht R. Schramm, Marstr. 47.“ ichtling gesucht. A. Conrady, Sandkaule 2. Ein Stärker Junge vom Lande gegen guten Lohn zum sofortigen Eintritt gesucht, Engelthalerstraße 24. Erfahrener Kupferschmied und Installateur ges. Peter Altendorf, Sandkaule.9 Tapezirer= und Polsterer=Lehrling sofort gesucht. Phil. Kläuber, Dreieck 6. Mehrere Schuhmachergesellen gesucht. Kölnstraße 13. 9 Selstoi, Bächergseseleges. Kessenich, Burgstraße 2. „ gesucht. Offerten u.„Schreiber“ befördert die Expedition des General=Anzeigers. Aüthiger Verkäaser und Detail=Reisender, welcher mit Buchführung und allen Comptoirarbeiten vertraut ist, sucht unter bescheiden. Ansprüchen Stellung per sofort, gleichviel welcher Brauche. Gefl. Anerbieten unter R. M. 519, an die Expedition.“ Ein braver Junge vom Lande als Hausknecht gesucht, Weberstraße 38. Ein geeigneter Sitzplatz zu bergeben Welschenonnenstraße 6, 2. Etage. Für einen jungen Gärtner aus Wanst. Familie, welch. seine 3jähr. Lehrzeit beendet, wird pass. Stelle ges. Es wird mehr auf weit. Fortb. als auf Lohn gesehen. Fr.=Off. u. C. W. 1283. an die Exp. des.=A. Sür ein größeres Kurz=, Weiß7 und Wollwaaren=Geschäft wird ein ansehnliches junges Mädchen mit guter Schulbildung aus hiesiger Stadt in die Lehre gesucht. Offerten unter„Lehrmädchen 1470.“ an die Expedition des General=Anzeigers. 6 Kessenachdie Auf Grund der§§ 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizei=Verwaltung vom 11. März 1850(.=S. S. 265) und§ 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883(.=S. S. 195) erlasse ich für den Umfang der Stadtgemeinden des Regierungsbezirks Köln, sowie für die Gemeinden Brühl, Godesberg, Plittersdorf, Rüngsdorf, Poppelsdorf, Endenich und nich unter Zustimmung des Bezirks=Ausschusses stehende Kapitel I. Von der Handhabung der Bau=Polizei. Abschnitt I. Prüfung des Bauvorhabens. S 1. Bau=Erlaubniß. Wer ein Gebäude oder Bauwerk errichten oder an solchem die Umfassungsmauern, Tragwände, Gewölbe, Treppen und Dachgerüste verändern oder abbrechen, Frontwände durch Einfügung von Stein, Holz oder sonstige die Construction berührende Baumaterialien ausbessern, durch Umbau neue Wohnräume einrichten, Licht= oder Aufzugsschachte anlegen, über die Baufluchtlinie vorspringende Gesimse, Laternen, Abfallröhren, Firmaschilder, Fensterflügel, Fensterläden, Anzeigeschilder, Fensterkasten, Schirmdächer und bewegliche Vordächer (Marquisen), Wappen, ständige Flaggenstangen u. s. w. anbringen, Blitzableiter einrichten, Baugerüste aufstellen, Feuerungsanlagen, Bürgersteige, Trinkbrunnen, Senk= und Abtrittsgruben, Straßenkanäle, Entwässerungs=Anlagen für Häuser und Hofräume, Einfriedigungen an Straßen und Plätzen neu herstellen oder bestehende verändern will, bedarf einer vorgängigen Erlaubniß der zuständigen Polizeibehörde. S 2. Bauten für Rechnung des Reiches oder des Staates. Für Bauten, welche für Rechnung des Reiches oder des Staates und unter Leitung von Reichs= oder Staatsbaubeamten ausgeführt werden, bedarf es keiner förmlichen Bau=Erlaubniß, vielmehr ist das Bauvorhaben, falls es sich nicht blos um Aenderungen im Innern eines Gebäudes handelt, vor der Ausführung der Ortspolizeibehörde zur Erklärung darüber vorzulegen, ob und was etwa in ortspolizeilicher Hinsicht dagegen zu erinnern ist. S 3. Antrag auf Bauerlaubniß. Die polizeiliche Bauerlaubniß ist für jedes Grundstück getrennt und schriftlich bei der Ortspolizeibehörde und zwar auch dann zu beantragen, wenn die Bauausführung nicht auf der freien Entschließung des Eigenthümers beruht. S 4. Erfordernisse der Bauerlaubnißgesuche. 1. Dem Bauerlaubnißgesuch sind die zur Prüfung des Bauvorhabens erforderlichen Zeichnungen und Beschreibungen in doppelter Ausfertigung, und wenn ein Neu= oder Umbau an einer Provinzialstraße beabsichtigt wird, ist ein drittes Exemplar des Lageplanes beizufügen. Die Vorlagen sind mit der Bezeichnung des Baugesuches, zu welchem sie gehören, zu versehen und von dem Bauherrn und der mit der Leitung des Baues betrauten Person zu unterschreiben. Beide werden nach Maßgabe des§ 50 der Bauordnung für die Richtigkeit der Vorlagen verantwortlich gemacht. 2. Aus den Vorlagen müssen Namen, Stand und Wohnort des Bauherrn und des leitenden Bau=Unternehmers, sowie eine genaue und vollständige Angabe der beabsichtigten Bauausführung und des Zweckes, welchem das Gebäude dienen soll, hervorgehen. 3. Die Bauzeichnungen müssen auf festem Papier oder Paus=Leinwand und zwar in den Städten Köln, Bonn und Mülheim a. Rh. die für die Polizei=Akten bestimmten Doppelstücke immer auf Pausleinwand verständlich und klar im Maßstabe von mindestens:100 angefertigt und mit dem betreffenden Maßstabe versehen werden. In dieselben sind die wesentlichen Abmessungen, namentlich Höhe und Länge der Vorderansicht, lichte Höhe der Geschosse, Länge und Tiefe der Räume, Mauer= und Pfeilerstärken in Zahlen einzuschreiben. 4. Der Lageplau muß von einem vereideten Landmesser oder geprüften Baumeister im Maßstabe von mindestens:312,5 angefertigt werden. 5. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt werden kann, so darf auch ein anderweitig aufgestellter Lageplan als ausreichend angenommen werden. In denselben sind die Haus=, Kataster= und eventuell die Grundbuchnummern, die festgesetzten Fluchtlinien, oder wo solche nicht bestehen, der Straßen= oder Wegerand, die Größe der bebauten und der unbebauten, oder der zu bebauenden und der nicht zu bebauenden Fläche, die Hauptabmessungen des Hofes, die Straßenbreite vor der Baustelle, die Straßenlänge beiderseits bis zur Einmündung der nächsten Seitenstraße, mindestens aber bis auf 50 Meter, sowie der Maßstab und die Nordlinie einzutragen. Der Lageplan muß außerdem die benachbarten Grundstücke und Gebäude, bezw. die Bauart der letzteren, insoweit solche nach den bestehenden Vorschriften in Betracht kommen, sowie die Einrichtung der Baustelle in Bezug auf Ent= und Bewässerung, Sammelstätten von Abfallstoffen, Brunnen Einfriedigungen u. s. w. ersichtlich machen. An Zeichnungen sind bei Neubauten erforderlich: a) der Lageplan, b) die Ansicht der Außenseite, c) die Grundrisse sämmtlicher Geschosse mit Angabe der Feuerungsanlagen und der Balkenlagen, d) die zur Prüfung nöthigen Durchschnittszeichnungen. 6. Bei Um= oder größeren Ausbesserungsbauten müssen diejenigen der vorbezeichneten Zeichnungen beigefügt werden, welche zur Prüfung erforderlich sind. Die bestehenden Baulichkeiten, sowie die beabsichtigten Veränderungen sind mit hellen Farben zu unterscheiden. 7. Die zur Ertheilung des Bauscheines zuständige Bebörde ist befugt, soweit die Vorlagen zur Beurtheilung des Bauvorhabens nicht ausreichen, deren Ergänzung zu verlangen und zu diesem Zwecke bei ungewöhnlichen Constructionen und solchen von zweifelhafter Tragfähigkeit auch Detailzeichnungen und einen durch Berechnung begründeten Nachweis ausreichender Sicherheit einzufordern. 8. Regelmäßig ist die Tragfähigkeit der Eisen=Constructionen mit Einschluß ihrer Verbindungen und Auflager, sowie der besonders schwer belasteten Mauerpfeiler durch eine statische Berechnung doppelter Ausführung nachzuweisen. 9. Hierbei sind diejenigen Sicherheits=Coeficienten anzuwenden, welche im§ 23 festgestellt sind. 10. Liegen gegen die Zuverlässigkeit der Vorlagen Bedenken vor, so kann die Bescheinigung der Richtigkeit der Angaben oder eine Begutachtung durch einen der Behörde als zuverlässig bekannten Bauverständigen oder Feldmesser verlangt werden. 11. Wird das Bauerlaubnißgesuch von der Ortspolizeibehörde abgelehnt, so sind von derselben die für die Begründung in Betracht kommenden Paragraphen und Absätze der letzteren anzugeben. 8 5. „ Bauscheine. Wird ein Bauplan genehmigt, so erhält der Bauherr einen die Baubedingungen feststellenden Bauschein und ein mit dem Genehmigungsvermerk versehenes Exemplar der von ihm eingereichten Bauvorlagen. Der Bauschein betrifft nur die polizeiliche Zulässigkeit des Baues und wird unbeschadet etwaiger Rechte Dritter ertheilt. Die Gültigkeit des Bauscheines ist davon abhängig, daß er nicht auf Grund unrichtiger oder unvollständiger Vorlagen erheilt ist, und erlischt, falls nicht ein anderer Termin ausdrücklich angegeben ist, durch einjährigen Nichtgebrauch. Das Gleiche gilt, sobald ein begonnener Bau länger als ein Jahr liegen bleibt. Vor der Ertheilung des Bauscheines darf weder der Bau selbst, noch die Ausschachtung der Erde in Angriff genommen werden. Abschnitt II. Neberwachung der Bauausführung. S 6. Anzeigen vom Beginn der Bauarbeiten. Bevor mit der Bauausführung begonnen wird, ist der Polizeibehörde unter Angabe des Datums und der Nummer des Bauscheines schriftliche Anzeige zu erstatten. § 7 Anzeigen während des Baues. Schriftliche Anzeige ist der Ortspolizeibehörde zu erstatten: a) und zwar innerhalb 3 Tagen bei Aenderungen in der Person des Bauherrn oder des leitenden Bauunternehmers, b) behufs Revision der Baufluchtlinie, sobald bei straßenwärts auszuführenden Bauten der Sockel versetzt ist, c) von der Vollendung des Rohbaues bei denjenigen Gebäuden, bei welchen eine Abnahme des Rohbaues vorgeschrieben ist, d) vor der Benutzung von Wohngebäuden behufs Schlußabnahme. S 8. Aufbewahrung des Bauscheines. Bauschein, Beschreibung, Lageplan, statische Berechnungen und Bauzeichnungen müssen während der Bauausführung stets auf der Baustelle oder doch in der Nähe derselben sich befinden, so daß sie in Gebrauchsfällen ohne erheblichen Zeitverlust zur Hand sind. S 9. Zuständige Behörde. Die Ortspolizeibehörde hat das Recht, die den baupolizeilichen Vorschriften und dem Bauscheine entsprechende Ausführung der Bauten zu überwachen, und sofern sie dies wegen des Umfanges, der Art des Baues oder der Person des Bauleiters für erforderlich erachtet, sowohl zur Prüfung des Baugesuches, als auch zur Ueberwachung des Baues Bausachverständige zuzuziehen. S 10. Rohbau=Abnahme. 1. Alle Neu= und Anbauten, sowie diejenigen Umbauten, durch welche in vorhandenen Gebäuden mit Veränderung belasteter Wände, Schornsteine, Fenster, Decken oder Dächer, neue Wohnräume, Versammlungsräume, Werkstätten oder Lagerräume geschaffen werden sollen, sind während der Bauausführung gründlich zu untersuchen, sobald der Bau in seinen Mauern und Eisenconstructionen(einschließlich der feuersicheren Treppen), sowie in Dach= und Balkenlagen vollendet ist. 2. Zu diesem Zeitpunkte hat der Bauherr oder Bauleiter die Rohbau=Abnahme zu beantragen und hierbei in den Städten Köln, Bonn, Mülheim a. Rh. die schriftliche Erklärung des Bezirks=Schornsteinfegermeisters über die vorschriftsmäßige Anlage der Schornsteine einzureichen. Es wird dann Termin zur baupolizeilichen Prüfung anberaumt. Zu demselben werden der Bauher und der leitende Bauunternehmer eingeladen; mindestens einer derselben muß persönlich anwesend oder in geeigneter Weise vertreten sein. In dem Termine müssen alle Theile des Baues sicher zugänglich sein und die BalkenVerankerungen im Innern durchweg, Eisenconstructionen aber insoweit offen liegen, daß die Abmessungen geprüft werden können. 3. Ergeben sich bei der baupolizeilichen Prüfung Mängel, so hat der Bauherr dieselben abzustellen und demnächst den Bau wiederholt zur Abnahme anzumelden. 4. Nach vorschriftsmäßiger Ausführung wird durch eine von der Polizeibehörde auszufertigende Bescheinigung die Abnahme des Rohbaues ausgesprochen. Anträge auf vorläufige Abnahme einzelner Bauarbeiten und Bautheile dürfen nur ausnahmsweise berücksichtigt werden. Bei Bauten von geringerer Bedeutung, insbesondere bei Bauten ohne Feuerungs=Anlagen kann von der Untersuchung des Rohbaues abgesehen werden, sofern die bauleitende Person der Behörde als so zuverlässig bekannt ist, daß sie hinreichende Gewähr für eine vorschriftsmäßige Bauausführung darbietet. S 11. Putzarbeiten. Jede Verputzarbeit ist vor Ertheilung des Rohbau=Abnahmescheines oder der Mittheilung, daß von einer Untersuchung des Rohbaues abgesehen wird, verboten. S 12. Schlußabnahme. Gebäude oder Gebäudetheile, welche zum Bewohnen oder zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, dürfen erst in Gebrauch genommen werden, wenn nach Vollendung der baulichen Einrichtung eine besondere baupolizeiliche Prüfung vorgenommen und auf Grund derselben ein Gebrauchsabnahmeschein ertheilt ist. Letzterer darf der Regel nach nicht früher als 6 Monate nach Zustellung des Rohbau=Abnahmescheines ausgefertigt werden. Ausnahmen sind besonders bei kleineren Gebäuden und namentlich bei solchen, wo vorwiegend ältere Mauertheile benutzt worden sind, ferner bei nach der Rohbau=Abnahme vorherrschend gewesenen günstigen Witterungsverhältnissen und bei verspäteter Rohbau=Abnahme zulässig. Auch bei anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Baulichkeiten kann, sofern Umfang oder Art des Baues oder die Person des Bauleiters dies erforderlich erscheinen lassen, die Ingebrauchnahme von einer Schlußabnahme abhängig gemacht werden. Daß diese Bedingung gestellt wird, ist, sofern die Abnahme des Rohbaues vorgeschrieben ist, bei der Rohbau=Abnahme, anderenfalls bei Ertheilung des Bauscheines dem Bauunternehmer oder Bauleiter zu eröffnen. Bei den für Rechnung des Reiches oder Staates von Reichsoder Staatsbaubeamten ausgeführten Bauten bedarf es weder einer Anzeige an die Polizeibehörde, noch der Abnahme des Rohbaues oder der Schlußabnahme. Kapitel II. Polizeiliche Anforderungen und Beschränkungen bei Bauten. Abschnitt I. Vorschriften hinsichtlich des öffentlichen Verkehrs. S 13. Entfernung der Gebäude von öffentlichen Straßen u. s. w. 1. Der Regel nach sollen nur Grundstücke bebaut werden, welche unmittelbar an einen öffentlichen Weg oder Platz grenzen. Näheres bleibt ortsstatutarischer Bestimmung vorbehalten. Die Baulichkeiten müssen in der Baufluchtlinie oder in besonders zu genehmigenden Ausnahmefällen parallel derselben errichtet werden. Wo eine Baufluchtlinie nicht besteht, müssen Baulichkeiten, worunter auch Einfriedigungen, Zäune und dergl. zu rechnen sind, soweit nicht für Kunststraßen andere Entfernungen vorgeschrieben sind, mindestens 3 Meter vom Straßen= oder Wegerand entfernt bleiben und in der Regel parallel zu diesem errichtet werden. 2. Darüber, in welcher Entfernung von bestehenden sicherheitsoder gesundheitsgefährlichen Anlagen, Gebäude überhaupt oder besondere Arten derselben errichtet werden dürfen, ist nach Lage des einzelnen Falles Bestimmung zu treffen. 3. Alle nicht an der Straße liegenden Gebäude müssen von derselben aus einen wenigstens 1,20 Meter breiten geraden Zugang haben, welcher, soweit er durch andere Gebäude führt, feuersicher herzustellen ist. Für die zu diesen Zugängen gehörenden Thüren genügt eine lichte Breite von 1 Meter. 4. Wird ein Grundstück über eine mittlere Tiefe von mehr als 30 Meter von der Baufluchtlinie ab bebaut, so müssen alle hinteren Gebäude und Seitenflügel mittelst einer Zufahrt von mindestens 2,30 Meter lichter Breite oder einer durch die vorliegenden Gebäude führenden feuersicheren Durchfahrt von mindestens 2,80 Meter lichter Höhe und 2,30 Meter lichter Breite mit der Straße in Verbindung gebracht werden. bezüglich des Zuganges und der Durchfahrt sind zulässig bei Grundstücken von weniger als 6 Meter Frontlänge unter den nach Lage des einzelnen Falles in feuerpolizeilicher Hinsicht zu stellenden Bedingungen. 6. Bei geschlossener Bauweise wird das Zurücksetzen eines einzel nen Hauses nur gestattet, wenn dasselbe eine Frontlänge von wenigstens 20 Meter hat. Ebenso dürfen zwei oder mehrere Häuser nur dann hinter die Baulinie zurückgesetzt werden, wenn ihre Gesammtfront mindestens 30 Meter beträgt. Der Anschluß an die daneben in der Baulinie stehenden Häuser muß dabei stets durch vortretende Gebäudetheile, Erker und dergleichen in angemessener Weise vermittelt werden. 7. Die Höhenlage des Baues wird von der Orts=Polizeibehörde bestimmt. Ist die für die Zukunft festgesetzte Höhenlage der Straße noch nicht ausgeführt, so kann die vorläufige Anlage von einfachen Rampen, Vortreppen und dergleichen einstweilen gestattet werden. S 14. Vorbauten. 1. Für alle über die Straßenfluchtlinie vorspringenden Bauten und Anlagen, Vorbauten, Sockelvorsprünge, Risalite, Balkone, Erker, Gallerien ist vorbehaltlich der Anhörung der Gemeinde eine polizeiliche Erlaubniß erforderlich und kommen nachfolgende Bestimmungen in Betracht, soweit nicht anderweite ortsstatutarische Vorschriften erlassen sind. 2. Die Unterkaute der über die Baufluchtlinie vortretenden Balkone, Erker u. s. w. muß mindestens.5 Meter über OberkanteBürgersteig liegen. 3. Unter Berücksichtigung der Bestimmungen des§ 15 dürfen Vorsprünge über die Straßenfluchtlinie bis auf eine Höhe von 2 Meter über dem Bürgersteig in Straßen von weniger als 6 Meter Breite nicht mehr als 0,03 Meter von—9 Meter Breite nicht mehr als 0,.06 Meter, —12„„„„„ 0,10„ 12—15„„„„„ 0,15„ 15—20„„„„„.20„ „ über 20„„„„„.25„ Ausladang erhalten. 4. Wo gemäß dem festgestellten Fluchtlinienplane die Baufluchtlinir hinter der Straßenfluchtlinie zurückliegt, darf der Eigenthümer den Raum zwischen beiden Linien zu Vorbauten mit folgenden Beschränkungen benutzen: 5. Niedrige Vorbauten bis zu 1,25 Meter Höhe als Rampen, Freitreppen, Terrassen u. s. w. dürfen sich bis an die Straßenfluchtlinie erstrecken. 6. Im Stadtbezirk Köln dürfen derartige niedrige Vorbauten sich nur bis zur Mitte zwischen Bau= und Straßenfluchtlinie erstrecken und mit den etwa aufsteigenden Vorbauten zusammen nicht mehr als ½ der Front einnehmen. 7. Aufsteigende Vorbauten, als Risalite, Portale, Veranden, Erker, Vordächer, Vortreppen u. s. w. dürfen zwei Fünftel der Gebäudefront und im Vorsprung ein Drittel des Abstandes zwischen Baufluchtlinie und Straßenfluchtlinie nur ausnahmsweise übenschreiten. 8. Terrassen müssen so weit von den Nachbargrundstücken entfernt bleiben, als ihre Ausladung beträgt, es sei denn, daß die Terrassen im gegenseitigen Einverständniß der Grundstücksbesitzer zusammengelegt werden. Die zu Vorbauten nicht verwendete Fläche zwischen Bau= und Straßenfluchtlinie ist durch den Eigenthümer entweder als Wegefläche zu befestigen oder mit Gartenanlagen zu versehen, in beiden Fällen aber in der Straßenfluchtlinie und in den Grenzlinien der Nachbargrundstücke mit oder ohne Mauerpfeiler durch Eisengitter auf Steinsockeln, letztere in Höhe von nicht über 1,25 Meter, einzufriedigen. Die Höhe der Eisengitter beträgt wenigstens einen, höchstens drei Meter über dem Bürgersteig. 9. Die Herstellung anderer Einfriedigungen ist, ausgenommen in Köln, Bonn und Mülheim a. Rh., ausnahmsweise zulässig. 10. Der zwischen Straßen= und Baufluchtlinie verbleibende Vorgartenraum darf nur ausnahmsweise zu gewerblichen Zwecken verwendet werden. S 15. Freitreppen. Freitreppen und Treppenstufen, welche in die Straße vorspringen, dürfen nicht angelegt werden, vorhandene müssen bei Veränderungen des Erdgeschosses, sowie bei größeren Ausbesserungsbauten des Hauses entfernt werden. S 16. Kellereingänge. Kellereingänge und Kelleröffnungen, welche über die Straßenfluchtlinie vortreten, sind nicht zu genehmigen; vorhandene derartige Anlagen sind bei Veränderungen des Erdgeschosses des Hauses zu beseitigen. S 17. Kratzeisen, Abweiser, Prellsteine, Schirmdächer und Sonnentücher. Kratzeisen dürfen in allen Fällen nur hinter der Baufluchtlinie angebracht werden. Die Aufstellung von Prellsteinen oder Abweisern, welche über die Baufluchtlinie vortreten, ist in den Städten Köln, Bonn und Mülheim a. Rh. untersagt. In den übrigen Städten kann die Ortspolizeibehörde an den Ecken verkehrsreicher und enger Straßen die Aufstellung eines über die Baufluchtlinie vorspringenden Prellsteines unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse gestatten. In die Straße vortretende Schirmdächer, Sonnentücher, Anzeigeschilder und Gegenstände geschäftlicher Reklame sind, so weit nicht straßenpolizeiliche Vorschriften weitergehende Bestimmungen enthalten, nur dann gestattet, wenn dieselben nicht tiefer als 2,50 Meter über Straßenoberfläche herabreichen und den öffentlichen Verkehr in keiner Weise beeinträchtigen. Im Besonderen darf durch die Anbringung von Anzeigeschildern u. s. w. das Laternenlicht den Straßen oder Bürgersteigen nicht entzogen werden. S 18. Thore, Thüren und Fensterläden. Thore, Thüren, Fensterläden und Fensterflügel im Erdgeschoß dürfen an der Straße in geöffnetem Zustande nicht über die Straßenfluchtlinie vorstehen. Auf Spritzenhäuser findet diese Vorschrift hinsichtlich der Thorflügel keine Anwendung. Für Theater, Circusgebäude und öffentliche Versammlungsräum. gelten die besonders erlassenen Vorschriften. S 19. Warnungszeichen und Schutzvorrichtungen. Zur Warnung für Vorübergehende muß bei straßenwärts auszuführenden Bauarbeiten und Dachausbesserungen ein deutlich sichtbares Warnungszeichen in der Höhe von-3,50 Meter über der Straßenoberfläche angebracht werden. Auch abgesehen hiervon sind bei der Ausführung eines Baues, bei Ausbesserungsarbeiten oder beim Abbruch eines Gebäudes diejenigen Vorkehrungen zu treffen, welche zur Verhütung von Unglücksfällen sowohl bezüglich der beim Bau selbst beschäftigten Personen als des Publikums auf den Straßen, von Beschädigung fremden Eigenthums und zur Sicherung des Verkehrs erforderlich sind. Diese Vorkehrungen können von der Ortspolizeibehörde unter Berücksichtigung des gegebenen Falles besonders vorgeschrieben werden. S 20. Abschluß der Grundstücke nach der Straße. Alle Grundstücke, welche an öffentliche Straßen oder Plätze greuzen, ohne bebaut zu sein, müssen auf Verlangen der Ortspolizeibehörde nach deren Bestimmung in der Straßenfluchtlinie eingefriedigt Ausnahmen sind für solche Grundstücke zulässig, welche ausschließlich landwirthschaftlich benutzt werden. S 21. Befestigungen der Straßenlaternen u. s. w. Jeder Hauseigenthümer muß dulden, daß die zur Straßenbeleuchtung erforderlichen Laternen oder sonstige für die Straßenbeleuchtung bestimmte Anlagen, die zur Straßenbezeichnung dienenden Einrichtungen, die Schilder für Feuermeldestellen, die Stützpunkte für den Feuertelegraphen, die Merkzeichen der Gas= und Wasserleitung, die Hochwassermarken und Vermessungsfixpunkte an seinem Hause angebracht und ausgebessert werden, wobei unter möglichster Schonung der Interessen und Berücksichtigung der Wänsche des Eigenthümers — — 1s Seite 10. Nr. 1357. Geneval-Anzeiger für Venn und Amgegend Braves älteres starkes zum sofortigen Eintrit gesucht. Zu erfragen beim Hauswart der Augen=Klinik. Kochlehr Andihen ohne gegenseitige Vergütung gesucht. Villa Maria, Rheinbach bei Bonn. Tüchtige Ladengehülfin sucht Stelle in einem Colonial= waaren=Geschäft. Näheres Hundsgasse 8, 2. Et. Braves katholisches Mädchen, welches alle Hausarbeit, Nähen u. 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Jedes Bauwerk muß seine eigene Standfähigkeit haben; insbesondere müssen seine Fundamente auf hinreichend festem Boden stehen und keiner Widerlager gegen das nachbarliche Gebäude bedürfen. Gebäude sind in allen Theilen in sicherer Construction und zweckentsprechendem Material auszuführen. Die Ausführung von Maurerarbeiten in einer Temperatur unter dem Gefrierpunkt ist untersagt. Bei ungewöhnlichen Constructionen können Festigkeitsuntersuchungen der Baumaterialien und Probebelastungen der Constructionen angeordnet werden. In Betreff der Eigengewichte der Baumaterialien, der zulässigen Beanspruchung derselben und des Baugrundes, sowie der bei Decken und Dächern anzunehmenden Eigengewichte und Belastungen gelten, insoweit nicht besondere Nachweise geliefert werden, bei der baupolizeilichen Prüfung der Baupläne und statischen Berechnungen folgende Zahlen: I. Eigengewichte der Baumaterialien. pro Cubikmeter 1. Erde und Lehm 1600 Kilogramm 2. Ziegelmauerwerk aus vollen Steinen...... 1600„ a ug„„ Lochsteinen......... 1300„ 3. Ralksteinmauerwerk 2600„ 4. Schwemmsteinmauerwerk 850„ 5. Sandsteinmauerwerk 2400„ 6. Granit und Marmor 2700 7. Nadelholz(durchschnittlich) 650„ 8. Eichenholz 800„ 9. Gußeisen 7250„ 10. Schweißeisen 7800„ 11. Flußeisen 7850 12. Gewalzter Stahl und Flußstahl..... 7860„ 13. Kupfer 8900„ 14. Zink gegossen.. 6860„ „ gewalzt 7200„ 15. Basalt 3200 16. Asphalt 1500„ 17. Beton 2000 18. Gyps gegossen.. 970„ 19. Schiefer 2700 20. Glas 2600„ 20.a) Eisenfachwerk in vollen Steinen pro Qu.=M. 250„ b)„ in Schwemmsteinen....... 200„ 21.a) Holzfachwerk in vollen Steinen........... 200„ b)„ in Schwemmsteinen... 150„ II. Zulässige Beanspruchung. Kilogr. pro □Centimeter 1. Schmiedeeisen 2. Stahl 3. Gußeisen 4. Eisendraht 5. Eichenholz und Buchenholz.... 6. Kiefernholz 7. Tannenholz 8. Granit, Basaltlava, Basalt 9. Sandstein 10. Kalkstein(auch sogen. belgischer Granit) 11. Trachyt 12.a) Ziegelmauerwerk in Kalkmörtel b)„ in Cementmörtel c)„ in Traßmörtel 13. Mauerwerk aus porösen oder Schwemmsteinen 14. Guter Baugrund mn Vfeni.: an„.. pro Qu.=Meter. 1. a) Baltenlagen in Wohngebauden 250 Kilogramm b) desgl. einschließlich Nutzlast.... 500„ c) desgl. in Fabrik und Lagergebäuden..... 750„ d) desgl. in Getreidespeichern..... 900„ 2. a) Gewölbte Decken ½ Stein stark einschließlich Nutzlast 750„ b) desgl. ½ Stein stark in Schwemmsteinen. 600„ c) desgl. 1 Stein stark 1000„ d) desgl. in Fabrikgebäuden 1000„ e) desgl. bei Durchfahrten 1200„ 3. Decken aus Beton zwischen Eisenträgern bis 10 Centimeter Betonstärke...... 500„ 4. a) Dachflächen einschließlich Winddruck= und Schneebelastung bei Metall= und Glasdeckung 150„ b) desgl. bei Schiefer= und Ziegeldeckung.... 250„ o) desgl. bei Holzcementdeckung 350„ d) desgl. bei steilen Mansardendächern....... 400„ Bezüglich aller bei der Ausführung sonst noch zu beachtenden constructiven Anordnungen ist, soweit erforderlich, das Nähere durch Polizei=Verordnung zu regeln. Die Eigenthümer baulos gewordener Gebäude oder Gebäudetheile sind verpflichtet, für die rechtzeitige Niederlegung derselben nach vorheriger Einholung der polizeilichen Erlaubniß zu sorgen. Durch Brand beschädigte oder theilweise abgebrochene Gebäude müssen binnen einer von der Polizeibehörde in jedem einzelnen Falle zu bestimmenden Frist ganz abgebrochen oder hergestellt und unter Dach gebracht werden. S 24. Wände. 1. Sämmtliche Innen= und Außenwände von Gebäuden sind in angemessener Stärke aufzuführen. Die Umfassungswände sind in denjenigen Orten bezw. Vororten massiv herzustellen, wo diese Bauart bisher üblich war; das Gleiche gilt hinsichtlich der belastenden Innenwände, welche jedoch auch in Eisenfachwerk hergestellt werden dürfen. 2. Ausnahmsweise kann für kleine freistehende Abort=, Portierhäuschen 2c. ausgemauertes Eisen= oder Holzfachwerk zur Verwendung gelangen, falls die Vorschriften des§ 34 gewahrt werden. 3. Ausgemauertes Eisenfachwerk ist ferner ausnahmsweise zulässig, falls die Bestimmungen des§ 25 nicht entgegenstehen und die des § 34 berücksichtigt werden, für die Außenwände von einstöckigen Gebäuden, wenn dieselben durch Verankerung, feuerfeste Verstrebungen 2c. genügend standhaft gesichert sind und die Gebäude nur als Werkstätten, Lagerräume, Waschküchen, Kessel= oder Gartenhäuser 2c. benutzt werden sollen, ferner für vorgekragte Erker und Closetausbauten, sowie für Abschlußmauern von Treppenhäusern, Fluren 2c.; für diese Abschlußmauern jedoch nur bei in der Größe sehr beschränkten Grundstücken und nur dann, wenn die Eisenfachwerkswände zwischen massiven Mauern eingespannt und nicht zugleich zur Aufnahme von tragenden Balken oder Trägern dienen sollen. 4. Wo die Herstellung der Umfassungswände in Holzfachwerk bisher üblich war, ist dies bei Wahrung der Bestimmungen des§ 84 auch weiter zulässig. 5. Wellblech= und andere der fortschreitenden Technik entsprechende Constructionen können nach Maßgabe des Zweckes ausnahmsweise zugelassen werden. S 25. Gemeinschaftliche Grenzmauern. Bei Errichtung von gemeinschaftlichen Grenzmauern sind hinsichtlich der Stärke und Beschaffenheit folgende Grundsätze zu befolgen: 1. Das Mauerwerk erhält: a) im Dachgeschoß und in den beiden obersten Stockwerken eine Stärke von mindestens 1½ Stein bei Ziegelmauerwerk, 50 Centimeter bei Bruchsteinmauerwerk: b) in je zwei tieferen Stockwerken eine Mehrstärke von 1½ Stein bezw. 15 Centimeter; 2. es darf in dieser Minimalstärke weder mit Oeffnungen noch mit Hohlräumen versehen werden und muß in gutem Material voll aufgeführt, auch sicher fundamentirt werden; 8. es darf innerhalb dieser Minimalstärke kein Holzwerk aufnehmen. 4. Mai 1894. Ausnahmen sind zur Vermeidung von erheblichen wirthschaftlichen Erschwernissen zulässig. Abschnitt III. Vorschriften hinsichtlich der Gesundheit und Feuersicherheit. S 26. Hofraum. 1. Jedes zur Bewohnung oder zum längeren Aufenthalt von Menschen bestimmte Gebäude ist so anzulegen, daß der im öffentlichen Gesundheitsinteresse erforderliche Zutritt von Luft und Licht gesichert ist. Zu diesem Zweck soll jedes bebaute Grundstück einen einzigen freien Hofraum von mindestens ¼, jedes Eckgrundstück von mindestens “ seiner Grundstücksfläche und von mindestens 2,50 Meter lichter Breite besitzen. 2. Die Anlage von mehreren Höfen, jedoch nicht unter je 20 Quadratmeter Größe, kann ausnahmsweise zugelassen werden, wenn deren Gesammtgröße mindestens ¼ der Grundstücksfläche beträgt und jeder dieser Höfe mindestens 2,50 Meter Breite besitzt und den feuer= und gesundheitspolizeilichen Erfordernissen in genügender Weise Rechnung getragen wird. 3. Die anrechnungsfähige Mindestbreite von Höfen oder Theilen derselben beträgt 2,50 Meter; bei der Berechnung der Hoffläche schiefwinkliger Grundstücke werden diejenigen Theile unter 2,50 Meter Breite noch in Anrechnung gebracht, bei welchen die Grenzlinien unter einem größeren Winkel als 45 Grad zusammentreffen. 4. Vorgärten bleiben bezüglich der Grundstücks= und Hofgröße außer Berechnung. 5. Bei Feststellung der unbebaut zu lassenden Grundstückstheile werden Licht= und Luftschächte, sowie diejenigen Theile der Grundfläche als bebaut in Rechnung gestellt, welche durch Vorbauten, Umgänge, Gallerien 2c. in den Stockwerken nach den Höfen zu überbaut sind. 6. Ausnahmen bezüglich der Größe des Hofraumes sind bei ein gebauten Grundstücken von weniger als 75 Quadratmeter Grundfläche und bei Eckgrundstücken mit geringen Tiefen zulässig, insofern bei denselben die Freilassung eines Hofes von ¼ bezw. 1/8 der Grundstücksfläche ohne zu große Beeinträchtigung der Bebauungsfähigkeit des Grundstückes nicht erreichbar erscheint, und die feuer= und gesundheitspolizeilichen Erfordernisse in anderer Weise erfüllt werden. S 27. Höhe der Gebäude. 1. In Straßen von weniger als 6 Meter Breite darf die Vorderfront eines neuen Gebäudes nicht höher als 11,50 Meter und in Straßen von—9 Meter Breite nicht höher als 12,50 Meter aufgeführt werden. In Straßen von mehr als 9 Meter Breite darf die Höhe von 12,50 Meter um das Maß der Mehrbreite der Straße über 9 Meter überschritten werden. Ein Gleiches gilt für die Erhöhung eines vorhandenen Gebäudes. Die höchste zulässige Höhe beträgt 20 Meter. 2. Diese Bestimmungen sind auch für die einmündenden Straßen gegenüber liegenden Gebäude maßgebend. 3. Bei ungleicher Straßenbreite sind entsprechend verschiedene Höhen oder es ist ein einheitliches mittleres Höhenmaß für die ganze Vorderfront festzustellen. 4. Bei Eckhäusern an Straßen von verschiedener Breite wird bis auf die Länge von 12 Meter von der Baufluchtlinie der breiteren Straße ab gemessen, ohne Berücksichtigung etwaiger Abschrägung, das für die breitere Straße zulässige Höhenmaß gestattet, falls es nicht vorgezogen wird für die ganze Front ein mittleres Höhenmaß anzunehmen. Letzteres ist in der Weise zu berechnen, daß die Summen der Producte aus Frontlängen und der für die in Betracht kommenden Straßenbreiten zulässigen Gebäudehöhen durch die Summe der Frontlängen dividirt wird, wobei bei abgestumpften Ecken die Maße der bis zu ihrem Schnittpunkte verlängerten Frontlinien zu rechnen sind. 5. Als Straßenbreite ist die Breite zwischen der Baufluchtlinie des zu errichtenden Gebäudes und der gegenüber bestehenden, nicht der etwa nur nach dem Bebauungsplane festgestellten Baufluchtlinie zu betrachten. 6. Die Hinterfronten der Vordergebäude sowie die Fronten der Seiten= und Hintergebäude dürfen die zulässige Höhe der Straßenfront nur dann überschreiten, wenn die Breite bezw. Tiefe des von ihnen begrenzten Hofes bei Anwendung der im ersten Absatz angeführten Berechnung dieses gestattet. Ausnahmen sind für Treppenhäuser zulässig, wenn die Zugänglichkeit zum Dachgeschoß dies erforderlich macht. 7. Die Höhe der Gebäude wird von Oberkante Bürgersteig bis zur Oberkante des Hauptgesimses, bei Giebeldächern bis ein Drittel der Höhe des Giebeldreiecks und bei abfallendem Terrain im Mittel gemessen. 8. Oberhalb der zulässigen Fronthöhe dürfen die Dächer über eine in einem Winkel von 50 Grad zur wagerechten gedachte Luftlinie nicht hinausgehen. 9. Gebäude mit Mansarden=Dächern müssen sich innerhalb desjenigen Profils halten, welches nach den vorstehenden Bestimmungen über zulässige Fronthöhe und Dachneigung sich ergibt. 10. Wird der Aufbau von Thürmen, Giebeln, Dachlucken u. s. w. auf einer an der Straße liegenden Frontwand oberhalb der zulässigen Fronthöhe beabsichtigt, so findet Durchschnittsberechnung für die Fronthöhe mit der Maßgabe Statt, daß der von der zulässigen Fronthöhe abzuziehende Flächenstreifen gleichen Inhalt mit der Ansichtsfläche der Aufbauten besitzt. e Darüber, inwieweit und mit welchen Maßgaben Kirchen und uffentliche Gebäude oder einzelne für Zwecke der Kunst, Wissenschaft und Industrie bestimmte, hinter der Baufluchtlinie zurücktretende Gebäude die höchste zulässige Höhe überschreiten dürfen, ist nach Lage des einzelnen Falles zu entscheiden. S 28. Anzahl der Stockwerke und Beschaffenheit der Wohnräume. 1. Wohngebäude dürfen in der Regel außer Keller= und Dachgeschoß nur vier Geschosse, das heißt: Erdgeschoß, ersten, zweiten und dritten Stock erhalten. 2. Als Erdgeschoß wird dabei nur ein solches Geschoß angesehen, vessen Fußboden nicht mehr als 2,50 Meter über der Oberkante des Bürgersteigs liegt. Der Fußboden des Erdgeschosses muß bei Wohnräumen in demselben mindestens 0,30 Meter, bei abschüssigen Grundstücken an der höchsten Stelle mindestens 0,20 Meter, über dem Bürgersteig bezw. der Hoffläche liegen. Bei Geschäfts= oder gewerblichen Zwecken dienenden Räumen darf der Fußboden in die Höhenlage der Oberkante des Bürgersteiges bezw. der Hoffläche gelegt werden. 3. Die Anlage eines Zwischengeschosses zwischen Erdgeschoß und erstem Stock ist nur in Geschäftshäusern und in der Regel nur für Geschäftszwecke zulässig. 4. Der Fußboden eines zum Bewohnen bestimmten Kellergeschosses darf nicht tiefer als 0,50 Meter unter der Oberkante des Bürgersteigs bezw. dem umgebenden Erdboden liegen und muß mindestens 0,30 Meter über dem höchsten Grundwasserstand angeordnet werden. Für einzelne Räume, wie Küchen=, Waschküchen, Roll=, Plätt= und Baderäume und dergleichen kann ausnahmsweise eine größere Tiefe zugelassen werden. 5. Dachwohnungen dürfen nur unmittelbar über dem obersten Stockwerke angelegt werden. 6. Die Anlage eines Zwischengeschosses, bewohnbaren Kellergeschosses, bewohnbaren Dachgeschosses ist jedoch nur zulässig, insofern dadurch die Zahl der zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Geschosse nicht über fünf steigt. Ausnahmsweise ist außer der Anzahl von fünf Geschossen die Einrichtung von Schlafräumen im Dachgeschoß für die im Gebäude fest angestellten Dienstboten, Gehülfen 2c., jedoch nur unter der Bedingung zulässig, daß die Haupttreppe aus unverbrennbarem Material hergestellt ist. 7. In allen der Ueberschwemmung ausgesetzten Straßen muß der Fußboden mindestens 0,50 Meter über der für die Zukunft festgesetzten Höhenlage der Straßenkrone angelegt werden. Bis zur Ordinate + 10 Meter(relativ) am Kölner Pegel sind die Mauern der dem Hochwasser ausgesetzten Gebäude in hydraulischem Mörtel auszuführen. 8. Alle unter der Ordinate+ 10 Meter liegenden Bretter=Fußböden müssen in Köln, Bonn, Mülheim a. Rh. und Königswinter in Asphalt auf Beton gelegt werden; auch sind Keller, welche unter die Ordinate+ 6 Meter hinabreichen, in allen Theilen wasserdicht herzustellen. 9. Wohnräume, zu welchen auch die Schlafräume und Küchen gehören, müssen trocken sein und sind so einzurichten, daß der erforderliche Zutritt von Licht und Luft von der Straße oder einem den Bestimmungen des§ 26 entsprechenden Hofe oder ausnahmsweise von Lichtschächten, welche aber eine Breite bezw. Tiefe von mindestens 2,50 Meter haben müssen, gesichert ist. 10. Die Fenster müssen eine zum Aufmachen eingerichtete Oeffnung von mindestens 0,50 Meter Breite und 1 Meter Höhe im Lichten erhalten und es muß auf 30 Kudikmeter Inhalt eines Raumes mindestens 1 Quadratmeter lichte Fensterfläche vorhanden sein. 11. Räume, deren Lage und Zweckbestimmung einer Beleuchtung unmittelbar von oben bedingt, dürfen durch Deckenlicht erhellt werden, wenn Vorkehrungen getroffen sind, welche einen ausreichenden Luftwechsel sicher stellen. 12. Die Mauern und Fußböden der sämmtlichen Räume sind in geeigneter Weise gegen aufsteigende und seitliche Bodenfeuchtigkeit zu schützen. 13. Wohnräume— ausgenommen im Kellergeschoß— müssen eine, bei ungleicher Höhenlage der Decke oder des Fußbodens im Durchschnitt zu berechnende, lichte Höhe von mindestens 3 Meter in den Städten Köln, Bonn, Mülheim a. Rh., Siegburg, Königswinter und Euskirchen haben, während in den übrigen Gemeinden ausnahmsweise eine lichte Höhe von 2,70 Meter gestattet ist. Die lichte Höhe für Wohnräume im Kellergeschoß muß 2,70 Meter betragen, nur ausnahmsweise kann, ebenso wie für Dach= und Zwischengeschoß, eine lichte Höhe von.50 Meter gestattet werden. 14. Was von Wohnräumen bestimmt ist, gilt, insoweit nicht die besonderen Umstände des Falles eine Ausnahme gestatten, auch von den zum längeren Aufenthalt von Menschen bestimmten Gelassen, Werkstätten und dergleichen. S 29. Wasserversorgung. Soweit nicht durch den Anschluß an öffentliche Wasserleitungen, durch die Nähe öffentlicher Brunnen oder das Recht zur Mitbenutzung von privaten Brunnen oder Wasserleitungen für den Bedarf von Wasser zu Haushalt= 2c. und zu Feuerlöschzwecken in ausreichender Weise geforgt ist, muß jedes Grundstück, welches mit Gebäuden besetzt ist, die zur Wohnung oder zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, einen Brunnen haben, sofern die Anlage desselben ausführbar ist. Insbesondere kann auf Grundstücken, auf welchen eine gewerbliche Anlage von größerem Umfange errichtet ist, die Herstellung mindestens eines Brunnens verlangt werden. Die Brunnen sind stets in thunlichster Entfernung von Abtritten, Jauchegruben, Dungstätten, Senken und staguirenden Wasserlachen anzulegen. Brunnenkessel sind gegen das Einfließen von Unreinlichkeiten von außen her gehörig zu schützen. Offene Brunnen und Wasserbehälter sind mit mindestens 1 Meter hoher sicherer Umwährung zu versehen. S 30. Abtritte, Abtrittsgruben, Dungstätten 2c. 1. Jedes bebaute Grundstück soll eine eigene ordnungsmäßige Abtritts=Anlage haben. Dieselbe ist von anderen Räumen in der Regel durch gemauerte und geputzte Wände und durch Decken zu trennen, welche ein Durchdringen von Gasen und übelen Gerüchen verhindern und ist stets mit der Außenluft durch ein Fenster oder unbedeckten Luftschacht von mindestens 2 Quadratmeter Grundfläche in Verbindung zu setzen. Die Abfallröhren sind aus undurchlässigem, dauerhaften Material herzustellen, ohne scharfe Biegungen, möglichst senkrecht, zugänglich und frostfrei anzubringen, sowie über Dach zu entlüften. 2. Abtrittsgruben, sowie die Behälter und Stätten zur Aufnahme übelriechender Abfall= oder anderer Stoffe sind außerhalb der bewohnten Gebäude mit mindestens 0,86 Meter Entfernung von dem nachbarlichen Grundstücke anzulegen, in Sohle und Umfassung wasserdicht herzustellen, zu erhalten und dicht, massiv und fest zu überdecken. Dieselben müssen, ebenso wie die Abtritte, von der Straße soweit entfernt bleiben, oder so durch Baulichkeiten von derselben getrennt sein, daß der Anblick dem Publikum entzogen und letzteres nicht durch übelriechende Ausdünstungen belästigt wird. 3. Neu anzulegende Abtrittsgruben sind so entfernt als möglich von Brunnen anzuordnen. 4. Die Einleitung anderer Verbrauchswasser in Abtrittsgruben ist nicht gestattet. 5. Die Anlage mehreren Baugrundstücken gemeinschaftlicher Abtritte und Abtrittsgruben ist verboten; vorhandene sind bei Neubauten oder umfangreichen Umbauten zu beseitigen. Beim Neubau von gewerblichen Anlagen, in denen Arbeiter beiderlei Geschlechts beschäftigt werden sollen, sowie bei der Ingebrauchnahme bereits vorhandener Gebäude zu einem Gewerbebetriebe sind räumlich vollständig getrennte Aborte für die Angehörigen beider Geschlechter herzurichten. Die Aborte sind in der Art anzulegen, daß ein Eintreten von Gasen und übelen Gerüchen aus denselben in die Arbeitsräume ausgeschlossen ist. 6. Auf jedem Grundstück, welches eine Stallung enthält, muß eine Dungstätte angelegt werden. Sämmtliche Dungstätten müssen wasserdicht hergestellt und in der Regel dicht überdeckt und ventilirt sein. 7. Die Anlage sogenannter Schling= oder Senkgruben behufs Aufnahme übelriechender Abfallstoffe darf nur ausnahmsweise in besonderen Fällen und unter Vorbehalt des Widerrufs gestattet werden. 8. Die Ortspolizeibehörde kann die Beseitigung oder Abänderung der bereits vorhandenen den polizeilichen Anforderungen nicht entsprechenden Anlagen der vorstehenden Art anordnen. § 31. Entwässerung. Gebäude und Höfe sind ordnungsmäßig zu entwässern, übelriechende oder schädliche Flüssigkeiten sind entweder nach unterirdischen Kanälen abzuführen, oder doch so zu sammeln und abzuleiten, daß das Publikum und die Nachbaren nicht beschädigt oder belästigt werden. Näheres bleibt ortsstatutarischer und ortspolizeilicher Regelung vorbehalten. Ausgüsse aus Küchen oder sonstigen Räumen sind an der Straßenseite nicht gestattet.— Kein Gebäude darf straßenwärts eine Dachtraufe haben. Zur Aufnahme des aus den Dachrinnen fließenden Wassers sind bis zur Erde reichende Abfallrohre anzubringen, welche das Wasser, falls es nach der Straßenrinne geleitet werden soll, unter der Oberfläche des Bürgersteiges abzuführen haben. § 32. Aeußere Gestaltung der Gebäude. Bei dem äußeren Anstrich der Gebäude dürfen Farben nicht verwandt werden, welche die Sehorgane empfindlich belästigen. Der äußere Verputz der nicht für Rohbau architectonisch durchgebildeten Gebäudeflächen muß spätestens 2 Jahre nach der Schlußabnahme vollendet werden. § 33. Decken. Balkendecken sind zwischen den Balken auszustaaken, mit unverbrennlichem Material in einer Stärke von mindestens 13 Centimeter auszufüllen und unterhalb entweder durchweg mit Mörtel zu putzen oder mit einer in gleichem Maße feuerfesten Verkleidung zu versehen. Die Materialien zur Verfüllung der Balkendecken und Gewölbe dürfen durch keine der Gesundheit schädlichen organischen Bestandtheile verunreinigt sein; namentlich ist die Verwendung von Bauschutt jeder Art ausgeschlossen. Sonstige Deckenconstructionen müssen in mindestens gleich wirksamer Weise den Anforderungen der Feuersicherheit und Gesundheilspflege entsprechen. Auf vorschriftsmäßig ausgeführten Decken ist eine Bekleidung mit Holztäfelung zulässig. In Gebäuden ohne Feuerung können nach Umständen ungeputzte Decken zugelassen werden. S 34. Feuersichere Wände. 1. Insoweit die Bestimmungen des§ 25 nicht Anwendung finden, ist in einer Entfernung bis zu 2 Meter von der Nachbargrenze die dieser zugewandte Außenwand feuersicher, d. h. aus unverbrennbarem Material, und zwar bei Ziegelmauerwerk in einer Stärke von mindestens 1½ Stein, bei Bruchsteinmauerwerk von 0,50 Meter, sowie ohne Oeffnungen herzustellen. Bei einem Gebäude, welches nur Erdgeschoß enthält, genügt bei Ziegelmauerwerk eine Stärke von einem Stein, wenn sonst keine Bedenken gegen die Standfähigkeit vorliegen. Die Außenwände können, wo Holzfachwerk bisher üblich war und für die in§ 24 bezeichneten Ausnahmefälle in Holzfachwerk dann ausgeführt werden, wenn dieselben auf der Außenseite mit einer mindestens 0,13 Meter starken Verblendung von Mauersteinen oder mit einer vollständigen Metallplatten= oder Schieferbekleidung versehen sind. 2. Für die in§ 24 bezeichneten Ausnahmefälle kann Eisenfachwerk zur Anwendung kommen, wenn die betreffenden Wände auf beiden Seiten mit feuerfestem Putz versehen sind. 3. Die vorstehend bezeichneten feuersicheren Wände müssen bis zu 5 Meier Emfernung von der Nachbargrenze ausgeführt, dieselben dürfen jedoch von über 2 Meter Entfernung an mit Oeffnungen versehen werden. 4. Bei Gebäuden, welche nach ihrem Umfang und ihrer Beschaffenheit bei Brandfällen leicht wegzuschaffen sind, kann auch bei geringerer Entfernung von der Errichtung von feuersicheren Wänden ausnahmsweise abgesehen werden. 5. Außenwände von Holz sind nur dann zulässig, wenn die Entvon Gebäuden, Straßen, Nachbargrenzen mindestens# Meter bercägt und die Höhe dieser Holzbauten 9 Meter nicht überschreitet. 6. Von der Innehaltung der unter 1 und 2 vorgeschriebenen Entfernungen können Ausnahmen gestattet werden, wenn das Nachbar# grundstück zur Bebauung ungeeignet ist, sowie aus dringenden Grüne den, insbesondere bei verhältnißmäßiger Beschränktheit der Bauplätzt oder bei Wiederaufbau von durch Brand oder gewaltsame Naturereignisse zerstörten Gebäuden auf demselben Baugrundstücke. Inwieweit und unter welchen Bedingungen solche Ausnahmen zuzulassen sind, ist in jedem einzelnen Falle festzustellen. 7. In ausgedehnten Gebäuden sind in Entfernungen von höchsten40 Meter feuersichere Trennungswände(vergl. Abs. 1 erster Satz) zu errichten, welche 0,30 Meter über das Dach hinausgehen(sog. Brandmauern). In denselben sind die etwa erforderlichen Thüröffnungen mit unverbreunbaren von selbst zufallenden Thüren zu verehen. Mauern, welche die Grenze von einander getreunter Gebäude bilden 4. Mai 1894. General=Anzeiger für Vonn und umgegend. müssen ebenfalls 0,30 Meter über die Dachfläche hinausgeführt und feuersicher abgedeckt werden. 8. Sind derartige Brandmauern wegen der Bestimmung des Gebäudes bezw. der Art des Betriebes nicht möglich, so ist thunlichst auf Zwischentrennungen wenigstens in den oberen Gebäudetheilen und im Dachboden, mittelst feuersicherer Rabitz= 2c. Wände Bedacht zu nehmen. 9. In Wohnräumen bedarf es der vorhin erwähnten Thüren nur in Dachgeschoß. Im Innern nicht bewohnter Gebäude als Scheunen, Ställen und dergleichen kann von der Errichtung solcher Trennungsmauern dann abgesehen werden, wenn die Bestimmung des Gebäudes dies erheischt und nicht besondere feuerpolizeiliche Bedenken entgegenstehen. 10. Alle Innenwände müssen mit unverbrennbarem Material ausgemauert werden, wobei entsprechenden Fortschritten der Bautechnik neue Herstellungsweisen und Materialien nach dem Ermessen der Ortspolizeibehörde zugelassen werden können. Wände, in welchen Kamine liegen, sind in der ganzen Höhe, auch in der Balkenlage zwischen Decke und Dielung zu putzen. 11. Hölzerne Scheidewände im Innern von Wohngebäuden müssen mit feuersicherenn Verputz versehen sein. 12. Auf dem Dachboden und im Keller sind Scheidewände aus ungeputztem Holzwerk zulässig. 13. Freistehende eiserne Stützen und Säulen, sowie freiliegende eiserne Träger 2c. im Innern von Wohn= und Lagergebäuden, sowie Werkstätten müssen gluthsicher umkleidet werden. Die Einmauerung aller eisernen Träger ist derart zu bewirken, daß ein Spielraum für freie Ausdehnung derselben verbleibt. S 35. Vorspringende Bautheile. a In. der Regel sind alle Vorbauten massiv herzustellen. Veranden, Dalions, Erker und dergleichen dürfen aus Holz aufgeführt werden, wenn Decke und Fußböden selbsttragend und feuersicher hergestellt sind. Dachrinnen, welche weniger als 2,50 Meter von anderen Gebäuden oder der Nachbargrenze entfernt sind, müssen innerhalb dieser Entfernungsgrenze aus unverbrennbarem Material hergestellt werden. Hölzerne Hauptgesimse, welche weniger als 1 Meter von andern Gebäuden oder der Nachbargrenze entfernt sind, müssen innerhalb dieser Entfernungsgrenze mit Eisenblech bekleidet werden. Die Anbringung sogen. Windlatten ist unzulässig. § 36. Verschluß der Oeffnungen in den Außenwänden. An allen Thür= und Licht=Oeffnungen in den Außenwänden und an allen Oeffnungen in den Dächern sind geeignete VerschlußVorrichtungen anzubringen. S 37. ##„Licht:, Lüftungs= und Aufzugsschachte. Licht=, Luft= und Aufzugsschachte sind nur zwischen feuersichern Wänden zulässig. gen sind für die Anlage von Aufzügen die besonderen polizeilichen Vorschriften maßgebend. § 38. Abschluß der Gebäude. Bauten auf freistehenden Pfosten ohne Scheidewände im Innern können auf den Seiten offen bleiben oder mit Latten oder dergleichen abgeschlossen werden, sofern nicht besondere polizeiliche Bedenken entgegenstehen. Ebenso ist bei offenen Gallerien, Balkonen, offenen Gängen und dergleichen das Interesse der Feuersicherheit zu wahren. Mahnnsum„ S 39. Wohnräume und Stallung u. s. w. unter einem Dach. Stallungen, Scheunen, Holzbearbeitungs=Werkstätten(Tischlereien, Drechslereien, Stellmachereien u. s:.) und andere zum Aufbewahren feuergefährlicher Stoffe dienende Gebäude dürfen mit Wohnoder anderen mit Feuerstätten versehenen Räumen nur dann unter einem Dache verbunden werden, wenn sie durch feuersichere Wände und Decken ohne Oeffnungen von den letzteren getrennt sind. Ausnahmen sind für kleine Anlagen zulässig. S 40. Dächer und Dachdeckung. Die Dächer der Gebäude müssen mit einem gegen die Uebertragung von Feuer hinreichend Schutz bietenden Material(Stein, Metall, Theerpappe, Holzcement, Glas u. s..) gedeckt werden. Je nach Beschaffenheit und Lage der Dächer sind Schutzvorrich tungen gegen das Herabfallen von Schnee anzubringen. Die Verwendung von Strohdocken und Dachschindeln ist bei Neubauten verboten. Bezüglich der Umdeckung vorhandener Gebäude mit Strohdocken kommen die Vorschriften der Regierungs=Polizei=Verordnung vom 23. Juli 1886 Amtsblatt Seite 181 13. September 1887 Amtsblatt Seite 280 zur Auwendung. Glasdächer und Oberlichte sind bei Neubauten zum Schutze gegen Schneedruck und Glasbruch mit frei darüber liegenden oder darunter befestigten Drahtgittern von ausreichender Stärke zu versehen. Bei schon vorhandenen Glasüberdachungen ist die vorstehend erwähnte Schutzvorrichtung gelegentlich vorzunehmender Reparaturen der anstoßenden Dachflächen oder der darunter befindlichen Räume und außerdem in besonderen Fällen überall da anzubringen, wo die Herstellung der Schutzvorrichtung im Interesse der öffentlichen Sicherheit für erforderlich erachtet wird. S 41. Treppen. 1. In Wohnhäusern muß die Haupttreppe mindestens 1 Meter Breite, zwischen Wand und innerer Kante des Treppengeländers gemessen(auch in den Podesten) haben und von massiv oder in Eisenfachwerk errichteten Mauern umschlossen sein. Dieselbe muß durch einen im Erdgeschoß liegenden, gesonderten feuersicheren Zugang zu erreichen sein, welcher auch in den, zu ihm gehörenden Thüröffnungen mindestens 1 Meter breit und mit feuersicheren Wänden und mindestens geputzten Decken anzulegen ist. 2. Bei schmalen Grundstücken bis zu 6 Meter Frontlänge kann ausnahmsweise von einem besonderen Treppen=Zugang abgesehen werden. 3. Bei Räumen für gewerbliche Zwecke kann in der Seitenwand des Zugangs außer Thüren ausnahmsweise die Anlage von Fenstern gestattet werden. 4. In Wänden zwischen Läden bezw. Magazinräumen und Treppenhäusern kann für Thüren vorgeschrieben werden, daß dieselben rauchund feuersicher, sowie von selbst zufallend hergestellt werden. 5. Soweit nicht für Theater, Circus=Gebäude und öffentliche Versammlungsräume andere Vorschriften erlassen sind, müssen an allen Gebäuden von größerem Umfang oder wenn dieselben für Fabrikoder feuergefährliche Betriebe bestimmt sind oder deren mindestens zwei Stockwerke je 8 elben von mehreren Zimmer oder mehr haben, so daß jedes der Familien bewohnt werden kann, feuerfeste Treppen angelegt werden, d. h. solche, deren tragende Theile, Wangen, Tritt= und Futterstufen, massiv oder in Eisen hergestellt sind. Haben solche Wohnhäuser außerdem noch einen Seitenflügel mit mehreren Geschossen und verschiedenen Zimmern in denselben, so muß für den Seitenflügel eine zweite Treppe(Nebeutreppe) angelegt werden. Letztere muß unter den erwähnten Voraussetzungen feuerfest sein, es sei denn, daß eine andere feuerfeste Treppe des Gebäudes mittelst Flur zu erreichen ist. 6. Bei den feuerfesten Treppen dürfen die Treppenstufen mit Holz belegt werden, dagegen sind durchbrochene eiserne Trittstufen unstatthaft. Bei Gebäuden mit mehr als drei bewohnbaren Geschossen müssen die Unteransichten der Haupttreppe, falls dieselbe aus Holz hergestellt ist, mit feuersicherem Versehen werden. 7. Jede Treppe ist sicher bezehbar herzustellen und muß ausreichend beleuchtet und zu entlüften sein. Alle Treppentheile müssen mit schützenden Geländern versehen werden. Für Gebäude von größerem Umfange können im Bedürfnißfalle über Zahl, lichte Breite und Beschaffenheit der Treppen und Zugänge weitergehende Anordnungen getroffen, auch die Anlegung von Treppen aus unverbrennbarem Material vorgeschrieben werden. Solche Treppen müssen auch in denjenigen Gebäuden angelegt werden, in denen außer fünf bewohnbaren Geschossen noch Schlafräume im Dachgeschoß eingerichtet sind. (§ 28 Abs..) 8. Bei Wohnungen in Hintergebäuden, welche nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit der Haupttreppe des Vorderhauses stehen, muß die Treppe so angelegt sein, daß dieselbe durch einen feuersicheren Zugang von der Straße her zu erreichen ist. S 42. Feuerstätten. Feuerungsanlagen dürfen nur in solchen Räumen eingerichtet werden, welche vermöge ihrer Bestimmung nicht zu feuer= oder sanitätspolizeilichen Bedenken Anlaß geben und gegen Gebäude und Räume, welche zur Aufbewahrung leicht entzündlicher Stoffe dienen, gehörig abgeschlossen sind. Feuerstätten sind in ihrer Umgebung in feuersicherer Weise herzustellen. Die sie begrenzenden Wände sind in einer nach Art und Umfang der Feuerung zu bemessenden Ausdehnung und Stärke unverbrennbar anzulegen. Der Boden, auf welchem die Einrichtung steht, ist, soweit die Feuersicherheit nicht dessen Herstellung aus unverbrennbarem Material erheischt, ebenso wie der Boden von der Heiz=, Schür= oder Aschenöffnung in angemessener Ausdehnung feuersicher zu verwahren uns zwar muß der feuersichere Boden unter jedem Ofen vor dem Einheizloch wenigstens um 0,50 Meter und nach jeder Seite hin wenigstens um 0,25 Meter hervorragen. Heiz=, Schür= und Aschenöffnungen sind mit brandsicherem Verschluß zu versehen. Auch im Uebrigen sind die Feuereinrichtungen von Holzwerk oder anderen brennbaren Stoffen in angemessener Weise zu trennen. Das Gleiche gilt von Ofenröhren, welche von der Zimmerdecke mindestens 0,30 Meter entfernt bleiben müssen. Diejenigen Ofenröhren, welche durch Fachwände gehen, müssen durch ein mindestens 0,30 Meter breites Mauerwerk von dem in der Wand oder Decke befindlichen Holze entfernt gehalten werden. S 43. Schornsteine. 1. Schornsteine sind durchweg feuersicher herzustellen. Sie müssen von Grund auf fundamentirt sein oder auf feuersicheren Constructionen ruhen. 2. Jeder Schornstein ist in einem sich gleich bleibenden rechtwinkeligen oder kreisrunden Querschnitt von mindestens 250 Quadrat= centimeter im Lichten bis mindestens 30 Centimeter über Dach zu führen. 3. Besteigbare Schornsteine müssen einen rechteckigen lichten Querschnitt von mindestens 42/47 Centimeter haben. Bei größeren Abmessungen ist die Anbringung von Steigeisen erforderlich. 4. Eine andere als senkrechte Richtung darf den Schornsteinen nur gegeben werden, soweit sie ringsum zwischen massiven Wänden belegen sind, oder wenn sie durch gemauerte Bogen oder eiserne Träger von entsprechender Stärke unterstützt werden. Gemauerte Schornsteine müssen eine Wangenstärke von mindestens 12 Centimeter, in Außenwänden eine solche von mindestens 25 Centimeter nach Außen hin erhalten. Alles über Dach freiaufstehende Schornsteinmauerwerk muß in Cementmörtel gemauert und erforderlichenfalls durch Verankerung gesichert sein. 5. Für Schornsteine von Centralheizungen oder anderen großen Feuerungs=Anlagen können stärkere Wangen vorgeschrieben werden. 6. Für unmittelbar beieinanderstehende Schornsteine genügt eine gemeinsame Scheidewange der vorgeschriebenen Stärke. 7. Die Schornsteine sind auf den Außenseiten zu glatt zu fugen. Außenseiten zu putzen oder 8. Von Balkenlagen und sonstigem Holzwerk müssen ihre Außenseiten, falls die Wangenstärke unter 25 Centimeter beträgt, überall mindestens 10 Centimeter entfernt gehalten oder durch doppelte, in Verband gelegte Dachsteinschichten getrennt werden. 9. Nicht gemauerte Schornsteine sind entweder mit Mauerwerk zu umgeben, für dessen Stärke und Entfernung vom Holzwerke dann die gleichen Bestimmungen wie für gemauerte Schornsteine gelten, oder aber unter Freihaltung eines Luftraumes von überall mindestens 10 Centimeter feuersicher zu ummanteln. 10. Freistehende Schornsteine außerhalb von Gebäuden, sowie aufsatzröhren zur Erhöhung von Schornsteinen bedürfen einer Ummauerung oder Ummantelung nicht; auch kann von einer solchen bei Schornsteinen in nicht feuergefährlichen gewerblichen Betriebsstätten, deren Decke zugleich das Dach des Gebäudes bildet, unter Voraussetzung gehöriger Trennung von allem Holzwerke der Decke, ausnahmsweise abgesehen werden. 11. Alle Schornsteine sind so einzurichten, daß sie in ganzer Ausdehnung bestiegen oder aber von außen her in allen Theilen ordnungsmäßig rein gehalten werden können. 12. Neben den Schornsteinen, welche vom Dache aus gereinigt werden, müssen in der Dachfläche Aussteigeöffnungen und geeignete Laufbretter nach dem Schornstein angebracht werden, damit Schornsteinfeger mit Sicherheit zu den Schornsteinen gelangen können. 13. Unbesteigbare Schornsteine müssen behufs ihrer Reinigung außer unten und oben, auch bei Richtungsveränderungen, sofern die Steigung gegen die Horizontale weniger als 60 Grad beträgt, hinlänglich große Oeffnungen erhalten. 14. Alle seitlichen Einsteige= und Reinigungsöffnungen sind mit eisernen Schiebern oder in Falze schlagenden Thüren dicht zu verschließen. „15. Aufsätze irgend welcher Art sind auf Schornsteinen nur zulunng, so weit sie die ordnungsmäßige Reinigung nicht behindern. In einen Schornstein von 250 Quadratcentimeter lichtem Querschnitt dürfen höchstens 3 Rauchröhren gewöhnlicher Zimmeröfen einmünden. Jede hinzutretende Rauchröhre dieser Art bedingt einen um 80 Quadratcentimeter vergrößerten Flächeninhalt des Querschnittes. Münden Rauchröhren aus Feuerstätten von erheblichem Umfange ein, so bleiben weitergehende Anforderungen vorbehalten. 16. Die Schornsteine sind so anzulegen und derartig zu benutzen, daß in den Gebäuden und deren Umgebung durch Rauch und Funken keine Gefährdung hervorgerufen wird. 17. Schornsteine, welche in bestehenden gemeinschaftlichen Maner vorhanden sind, dürfen für anschließende Neubauten nicht benutzt werden. Vorhandene nachbarliche Schornsteine gemeinschaftlich machen, ist unzulässig. 18. In Küchen mit geschlossener Feuerung und engen Schornsteinen ist ein besonderes Nohr Ab gm zurichten. Nr. 1557. Seite durch ein an den Häusern angebrachtes Schild deutlich zu bezeichnen ist. Gummischläuche zu beweglichen Apparaten müssen besondere Abschlußhähne in der Leitung erhalten. Gasmesser sind am Besten im Erdsicheren, leicht zugänglichen und aufzustellen. oder Kellergeschoß an frostvor Beschädigung geschützten Orten III. Uebergangs= und Schlußbestimmungen. zu ein besondetes Rohr zum Aozuge der Wasserdampfe einS 44. Lagerräume und besonders fenergefährliche Anlagen. 1. Bei Errichtung von Feuerstätten in Räumen, in welchen leichtentzündliche Stoffe verarbeitet oder aufbewahrt werden, sowie für Räume, welche entweder zur Lagerung von Vorräthen leicht entzündlicher oder schwer löschbarer Stoffe dienen, in welchen Feuerstätten von größerem Umfange, Braukessel, Backöfen, Schmiedessen, sowie Obst=, Flachs= oder Haufdarren und dergleichen ersichtet oder besonders gefährliche Gewerbe betrieben werden sollen, kann, auch so weit nicht die Vorschriften des§ 16 und folgende der Reichs=Gewerbeordnung Anwendung finden, die Herstellung stärkerer Schornsteinwangen, feuersicherer Umfassungs= und Innenmauern, Böden und Decken, nach Umständen auch Einwölbung und die Anlegung metallener Verschlüsse der Oeffnungen gefordert, auch die Anlegung von Wohnräumen über solchen Räumen, sowie auch die Ausführung derartiger Anlagen überhaupt untersagt und deren Verlegung außerhalb des Ortes anheimgestellt werden. Für Lagerräume kann gefordert werden, daß die Deckenträger nicht auf den oberen Flansch der Unterzüge aufgelegt, sondern so angeordnet werden, daß die Unterseiten der unteren Flansche vom Deckenträger und Unterzug in einer Ebene liegen. 2. Auch für andere als die vorgenannten Gebäude kann nach den besonderen Umständen des Falles ein die sonst vorgeschriebene Entfernung von anderen Gebäuden bezw. der Nachbargrenze übersteigender Abstand vorgeschrieben werden. Ebenso kann für Gebäude von besonderer Feuergefährlichkeit und großem Umfang, für Lagerplätze von Nutzhölzern und Brennmaterialien eine bestimmte Entfernung von anderen Gebäuden oder von besonderen Arten derselben vorgeschrieben und die Anbringung von Oeffnungen in Räumen, in welchen ein Gewerbebetrieb stattfindet, durch welchen Rauch oder übelriechende Dünste erzeugt werden, nach der Straßenseite hin untersagt werden. 3. Kalk=, Gyps=, Cement= und Ziegelöfen müssen von Gebäuden 20 Meter, im Freien errichtete Backöfen 30 Meter entfernt bleiben. 4. Rauchkammern müssen mit feuersicheren(vergl.§ 34 Nr. 1) Umfassungswänden, mit eisernen oder mit Eisenblech beschlagenen Thüren, welche entweder in einen Mauerfalz schlagen oder eiserne Zargen haben, sowie mit feuersicheren Decken und Fußböden versehen werden. Die Rauchkammern müssen entweder auf feuersicheren Wänden stehen oder auf eisernen Trägern, welche auf feuersicheren Wänden ruhen. 5. Schmieden und solche Werkstätten, in welchen bei offener Feuerung gearbeitet wird, müssen feuersichere Wände haben. 6. Der Heerd ist entweder mit einem gemauerten oder eisernen Rauchmantel zu versehen. 7. In allen Fabrikgebäuben, in denen man nicht aus jedem Arbeitsraum mindestens auf zwei getrennten Wegen das Gebäude verlassen kann, muß wenigstens die Hälfte der Fenster der über dem Erdgeschosse liegenden Arbeitsräume derart zum Oeffnen eingerichtet werden, daß der leichte und bequeme Durchgang eines erwachsenen Menschen durch dieselben ermöglicht wird. Für Arbeitsräume der vorerwähnten Fabrikgebäude, welche im zweiten oder einem höheren Stockwerke liegen, ist fernerhin durch Anbringung von Nothleitern, Nothtreppen an der Außenwand des Gebäudes, Nothausgängen nach benachbarten Gebäuden und Aehnliches die Rettung der Arbeiter bei einem ausbrechenden Brande sicher zu stellen. Von der Anbringung dieser Vorsichtsmaßregeln kann ausnahmsweise vom Regierungspräsidenten in besonderen Fällen, namentlich dann abgesehen werden, wenn in dem Erdgeschosse und den unteren Stockwerken des Gebäudes feuergefährliche Stoffe nicht zur Lagerung und Verarbeitung gelangen, wenn die Bauart und Einrichtung des Gebäudes eine rasche Verbreitung des Feuers oder den direkten Eintritt von Rauch oder von unathembaren oder giftigen Gasen und Dämpfen in das Treppenhaus nicht wahrscheinlich erscheinen läßt, oder wenn durch anderweitige bereitgestellte Einrichtungen die Erreichung der oberen Stockwerke gesichert erscheint. 8. Auf ausgedehnten oder gewerblich benutzten Grundstücken kann Feuerlöschzwecken die Anlage einer ausreichenden Anzahl von euerhähnen und Hydranten verlangt werden. S 45. Gasleitungen. Gasleitungen müssen innerhalb der Gebäude von Eisen ausgeführt werden und gegen Ausströmungen sicher gestellt sein.— Hausleitungen sollen gegen die Straßenleitung von einem gesicherten, aber leicht zugänglichen Orte innerhalb der Gebäude abschließbar sein. Zweigleitungen von mehr als 40 Millimeter Durchmesser sind upzerdem mit einem Verschluß auf der Straße zu versehen, welcher „§ 46. Anwendung der vorstehenden Bestimmungen auf schon vorv handene Gebäude. Veranverungen und Ausbesserungen der bei Inkrafttreten der vorstehenden Vorschriften bereits vorhandenen baulichen Anlagen sind in der Regel nach Maßgabe der nunmehr geltenden Vorschriften zu bewirken. Bei erheblichen Veränderungs= und bei Anbauten bleibt vorbehalten, die baupolizeiliche Genehmigung auch davon abhängig zu machen, daß gleichzeitig die durch den Entwurf an sich nicht berührten älteren Gebäudetheile, soweit sie den Vorschriften dieser Bau=Polizei=Ordnung widersprechen, mit denselben in Uebereinstimmung gebracht werden. Außerdem finden die Vorschriften dieser Bau=Polizei=Ordnung schon bestehenden baulichen Anlagen gegenüber nur insoweit Anwendung, als überwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit es unerläßlich und unaufschiebbar machen. S 47. Grenzveränderungen. Werden durch eintretende Veränderungen der Grenzen bebauter Grundstücke Verhältnisse geschaffen, welche den Vorschriften dieser Zaupalizei= Ordnung zuwiderlaufen, so sind die betreffenden Gebäude vber Ervauoetheile entsprechend umzugestalten oder zu beseitigen. S 48. Ausnahmen. Insoweit im Vorstehenden die Zulässigkeit von Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen ausgesprochen ist, ist zu deren Ertheilung die Ortspolizeibehörde zuständig. Die Zulassung von Ausnahmen von den übrigen Bestimmungen steht dem Regierungspräsidenten zu. S 49. Gültigkeit früherer Bestimmungen. Alle früheren für den im§ 1 genannten Umfang erlassenen BauPolizei=Ordnungen, sowie alle dieser Verordnung entgegenstehenden die sseitigen und Orts=Polizei=Verordnungen werden aufgehoben. Neben dieser Bau=Polizei=Ordnung kommen insbesondere noch folgende Vorschriften zur Anwendung: 1. in Ansehung der Errichtung und Veränderung von gewerblichen Anlagen die Bestimmungen des§ 16 ff. der Reichs=GewerbeOrdnung; 2. in Ansehung der Errichtung der für einen Gewerbebetrieb bestimmten Gebäude die diesseitige Polizei=Verordnung vom 3. Juni 1874(Amtsblatt S. 129); 3. in Ansehung der Errichtung von Feuerstellen in einer Entfernung von weniger als 75 Meter von einer 100 Hectar umfassenden Waldung die Bestimmungen des§ 47ff. des Feld= und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880(.=S. S. 230); 4. in Ansehung der Errichtung von Gebäuden und Lagern von Materialien in der Nähe der Eisenbahnen die Polizei=Verordnung vom 19. August 1892— Amtsblatt von 1893 S. 18; 5. in Ansehung der Bauten innerhalb oder außerhalb von Deichverbänden oder im Hochwasserprofil der Flüsse das Deichgesetz vom 28. Januar 1848—.=S. S. 54; 6. in Ansehung der Bauten am Rheinufer die Allerhöchste Verordnung vom 6. September 1840— Amtsblatt S. 365— und die diesseitige Polizei=Verordnung vom 12. April 1853— Amtsblatt S. 146; 7. in Ansehung der Bergwerks=Anlagen das Allgemeine Berggesetz; 8. in Ansehung von Eisenbahn=Anlagen das Gesetz vom 3. November 1838—.=S. S. 505; 9. in Ansehung der Anlagen in der Umgebung von Festungen das Gesetz vom 21. December 1871—..=.=Bl. S. 459; 10. in Ansehung der Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften das Gesetz vom 2. Juli 1875—.=S. S. 561; 11. in Ansehung des Verbots des Bekleidens der Außenwände der Gebäude mit Stroh u. s. w. die Verordnung des Herrn Ministers des Innern vom 28. Januar 1845— Amtsblatt S. 23;— 12. Polizei=Verordnung betr. die bauliche Anlage und die innere Einrichtung von Theatern, Circusgebänden und öffentlichen Versammlungsräumen vom g April 1891: Amtsblatt S. 293/170; 13. Polizei=Verordnung betr. die Bauten im ersten und zweiten Rayon der Festung Köln auf der linken und rechten Rheinseite vom 20. December 1889. S 50. Strafbestimmungen. Für die Innehaltung der baupolizeilichen Bestimmungen ist sowohl der Bauherr als der leitende Bauunternehmer verantwortlich. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizei=Verordnung werden, soweit nicht sonstige weitergehende Strafbestimmungen, insbesondere der§ 367 zu 12—15 und§ 368 zu—4 des Reichsstrafgesetzbuches vom 15. Mai 1871—.=.=Bl. S. 127— Platz greifen, mit einer Geldstrafe bis zu 60 Mk. und im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger Haft bestraft. Außerdem sind bauliche Anlagen und Veränderungen, welch nach dem Inkrafttreten dieser Bau=Polizei=Ordnung gegen den dutauf gegründeten und ertheilten Bauschein, sowie ohne Bauerlaubniß ausgeführt werden, auf Erfordern abzuändern oder zu beseitigen. Im Falle des Ungehorsams erfolgt Abänderung oder Beseitigung der Anlage im Wege des polizeilichen Zwanges. Bei Bauten, welche ohne Genehmigung oder abweichend von derselben begonnen oder fortgeführt sind, kann die Fortsetzung des Baues untersagt werden. S 51. Inkrafttreten dieser Bau=Polizei=Verordnung. Vorstehende Bau=Polizei=Ordnung tritt für den am Eingang bezeichneten Umfang des Regierungsbezirks mit dem 1. April 1894 in Kraft. Köln, den 20. März 1894. Der Regierungs=Präsident von Sydow. Civilstand der Oberbürgermeisterei Sonn Geburten. Den 27. April: Johann Victor Sohn von Peter Holzhauer Fabrikarbeiter, und von Catharina Sieger. Den 27. Ilse Bertha Carla, Tochter von Carl Hupe, Architekt, und von Olga Martens. Den 27. Edmund Carl, Sohn von Carl Pesch, Kaufmann, und von Gertrud Schäfer. Den 28. August, Sohn von Carl August Hasemeier, Hausirer, und von Gertrud Scheur. Den 28. Catharina Maria, Tochter von JosephKemp, Hülfsbremser, und von Helena Felser. Heiraths=Verkündigungen. Den 27. April: Anton HeindrichsBäcker, mit Gertrud Lepper. Den 27. Rudolph Knappstein, Conditor, mit Elisabeth Helena Seibert. Deu 27. Johann Maria Wilhelm Elsas, Fubrmann, mit Margaretha Groll. Deu 28. Wilhelm Friedrich Theodor Göppentin, Sergeant, mit Maria Heuriette Franziska Gerwing. Den 28. Johann Caspar Damm, Schreinermeister, mit Catharina Schneider. Den 28. Jacob Altmann, Schmied, mit Anna Catharina Willkomm. Heirathen. Den 27. April: Joseph Fouß, Schuhmacher, mit Anna Maria Schepp. Den 27. Joseph Kurth, Cementarbeiter, mit Helena Winterscheid. Den 27. Dr. med. Wilhelm Joseph Hubert Pilgram, prakt. Arzt, mit Maria Christina Scheben. Den 28. Christian Rött, Fabrikarbeiter, mit Maria Metz. Sterbefälle. Deu 27. April: Margaretha Tutt, alt 6 Monate. Den 27. Nicolaus Hubert Etzweiler, Steinbruchbesitzer, alt 45 Jahre. Den 27. Veronika Vianden, alt 13 Monate. Den 27. Else Auguste Maria Even, alt 5 Jahre. Den 28. Anton Merzenich, Erdarbeiter, Ehemann von Elisabeih Emmaus, alt 55 Jahre. Alas Die heutige umfaßt 12 Nummer Seiten. U Von Nah und Fern. * Breyel, 28. April. Ein in der Schulstatistik Preußens wohl noch nicht dagewesener Fall liegt in dem nahe gelegenen Orte Leuterheide vor. An der dortigen, nahezu 200 Jahre bestehenden Volksschule ist der gegenwärtige, seit 40 Jahren thätige Lehrer erst der vierte Lehrer, wonach alle 4 Lehrer nacheinander sämmtlich je circa 50 Jahre amtirt haben. Der vorletzte hat sogar 59½ fahre lang seinem Amte vorgestanden. Da der gegenwärtige ehrer körperlich und geistig noch ungemein rüstig ist, ist Aussicht vorhanden, daß nach 7 Jahren— die Schule wurde 1701 gegründet— die Anstalt ein Jubiläum seltenster Art feiern wird: das Fest ihres 200jährigen Bestehens ununterbrochen unter nur 4 Lehrern. Küstrin, 26. April. Im Jahre 1890 desertirte ein Brandenburger Namens Emil Jeske von dem hier garnisonirenden InfanterieRegimente. Seit der Desertion hat J. ein äußerst bewegtes Leben eführt. Vorzugsweise war er Thierbändiger in einer größeren Menagerie, gab als solcher unbehelligt Vorstellungen in verschiedenen größeren Städten Deutschlands und durchzog außerdem die nordischen Länder Dänemark und Schweden=Norwegen. Immer wieder trieb es aber den Brandenburger in die deutsche Heimath zurück. Zu seinem„Glück“ hatten seine Löwen ihn durch Verwundungen im Gesicht derart entstellt, daß er kaum wiederzuerkennen war. Jetzt ist Jeske auf seinen Wanderungen in einer schleswiger Herberge, wo er unter dem Namen Schnabel eingekehrt war, verhaftet worden. Nach vierjähriger Freiheit wird der Deserteur demnächst nach seiner ehemaligen Garnisonstadt Küstrin befördert werden. * London, 29. April. Dieser Tage empfing der Stationsorsteher in Preesgwene, zwischen Shreßburg und Chester eine Kiste, in welcher sich ein Säugling befand, daneben ein Zettel, in welchem der Stationsvorsteher gebeten wurde, das Kind zu adoptiren. Dem Stationsvorsteher behagte aber die Gabe nicht und übergab Kiste und Kind einem Weichen steller. Letzterer fand nun zu Hause noch in der Kiste 200 Lstrl.(4000 Mark), worauf er erklärte, daß er das Kind behalten wolle. Als der Stationsvorsteher aber von dem Gelde erfuhr, verlangte er dieses und das Kind zurück. Der Weichensteller weigert sich jedoch, diesem Wunsche nachzukommen und nun soll ein Richter entscheiden, wem Kind und Geld gehören Lennnntmüchung. Die zweite Lehrerstelle an der katholischen Elementarschule zu Witterschlick ist vakant und soll sofort wieder besetzt werden. Das Gehalt beträgt außer reier Wohnung 900 Mark. Schriftliche Bewerbungen werden bis zum 15. Mai curr. erbeten. Persönliche Vorstellung bei dem Königlichen Kreis=Schulinspector Herrn Reinckens zu Bonn, den Herren Schulvorstands=Mitgliedern zu Witterschlick und dem Unterzeichneten ist erforderlich. Oedekoven, den 29. April 1894. Der Bürgermeister: gez. Neß. Frau sucht Kund. im Hührn oder sonstige Beschäftigung, Marstraße 273, Parterre. .Ferin, welche längere Jahre in feinem Delicateß= und Colonial= Geschäft thätig, sucht Stelle. Gefl. Offerten u. M. J. 30. an die Expedition des.=., Grsnndr vom Lande sucht baldigst Stelle. Näheres in der Expedition. Sungrs Mnöchrn vom Lande gesucht, Hundsgasse 15, Hinterhaus. gesucht. Ein bürgerliches Mädchen oder Wittwe, welche die bürgerliche Haushaltung zu führen versteht, für zwei Personen auf's Land gesucht. 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Mai 1894, vormittags. 12 298 300 72 467 558 646 851 978(500) 1022 241 720(300] 859 931 86 3000] 2096 721 954 3048 111 67 410 505 777(1600] 95 809 55 71, 4353 58 76 441 49 501(300) 20 842 904 5035 110 21(1500) 331 409 531 621 38 45(3000) 781 875 986 6057 177 96 361 77 472 73-7024 269(3000) 356 550 700 801 8112 270 401 40 51 731 96 9145 231 505 30(500] 630 844 53 923 10015 70 89 222 309 479 90 507 716 79 818 26 11118 225(1500) 391 408 16 822 84 972 93 12011 153 249 379 96 558 74(500) 727 52 18155 92 204 22 60 314 462 522 38 754 868 14039 208 810 27 38 956 15140 64(300) 227(500) 66 78 415 556 606 99 722 986 16085 200(500) 378 421(3000) 68 550 695 829 41 42 49 999 17034 181 209 70 86 316 78 89 513 80 629 726 896 979, 18060 199 230 1500) 46 77 447 66(300) 716 61 19094 535(300) 685 704 918 76 20214 83 474 514 639 59 98 754 57 1500) 832(500) 52 905 49 99 unn 214 83 474 514 639 59 98 754 57 1500] 832(500) 52 905 49 99#### 86 zu 207 759 809 58 74 22239 55 332 97 430 62 626(300) 721(30001 71 8 46 51 73 25028 55 212 619 6 21148 23045 410 97 693 751 837 920 24079 80%8 u. 1. 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