4. Bonn, Donnerstag den 24. Juni 1875. Nr. 172. Deutsche Reichs-Zeitung. „ Lu4t, Malle,, Snsenenngnhaann eseud eun ue deu it tuch Ergan fur oas Kathottsiye vrutzuse Poth. Arste Visazes= Des emn Beistisswrcaisers. den Wochenigger Abonnement: Lirrrzagrlich, pränum. für Vonn inck. Traglohn 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.); bei den deutschen Postämtern und für Luxemburg 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.). Deutschland. :: Berlin, 22. Juni. Die„Kölnische Ztg.“ ist voll von Sympathiebeweisen, die dem Cultusminister Dr. Falk in der Rheinprovinz entgegengebracht werden. Nach ihr hat der Minister in Trier ein Festmahl mit seiner Gegenwart beehrt, welches ihm von der dortigen Einwohnerschaft geboten ist. Von der Einwohnerschaft Trier's! Welcher Bruchtheil von der Einwohnerschaft mag das wohl gewesen sein, der dem Minister das Festmahl geboten hat! Und welcher noch viel geringere Bruchtheil, wenn man von den Beamten absieht und den seßhaften Theil der Bürgerschaft ins Auge faßt! Dennoch sagt die„Köln. Ztg.“ in ihrer bekannten liberalen Ueberschwenglichkeit, die Einwohnerschaft Trier's habe das Festmahl geboten. Das wäre ja dieselbe Einwohnerschaft, die den wegen scharfer Beurtheilung und Verurtheilung der Falk'schen Gesetzgebung auf ein ganzes Jahr eingesperrten Redacteur der„Germania“, Majunke, als ihren Abgeordneten in den Reichstag geschickt hat! Der Minister hat in seinem Toafte, wie die Köln. Ztg.“ sagt, erklärt, die Sympathiebeweise, die er in Trier finde, müßten ihm um so werthvoller sein, je weniger er geglaubt habe, sie daselbst erwarten zu dürfen. Also erwartet hat der Minister einen solchen Empfang in der Bischofsstadt an der Mosel nicht. Natürlich, eine Bürgerschaft, die Herrn Majunke zu ihrem Vertreter im Reichstage wählt, kann nicht mit Herrn Falk sympathisiren: das hat der Minister ganz richtig herausgefühlt, darum erklärt er selbst, er habe die Sympathiebeweise nicht geglaubt erwarten zu dürfen. Wenn sie ihm nun dennoch zu Theil geworden sind, so hat der Minister selbst sie als im Widerspruch stehend mit den thatsächlichen Verhältnissen, als etwas Unnatürliches, als etwas Gemachtes hingestellt. Dennoch aber nennt der Minister die Sympathiebeweise werthvoll. Ich muß gestehen, ist eine Logik, die ich nicht begreife, eine Logik, die an einem preußischen Unterrichtsminister unwürdig ist. Sympathiebeweise, die nach den thatsächlichen Verhältnissen nicht erwartet werden dürfen, die sind nicht werthvoll. Sunt multa fucis illita, sagt Prudentius: es war so vieles unächt auf Erden, damals, als Prudentius ledte; warum sollt' es nicht auch zu unserer Zeit also sein?— Von Trier wird Se. Excellenz, wie es heißt, nach Aachen reisen. Welche Sympathiebeweise ihm Aachen entgegentragen wird, darüber verlautet in den Blättern noch wenig: wir dürfen jedoch wohl voraussetzen, daß der Minister auch in Aachen Eympathiebeweise finden wird, die er nicht erwartet hat und die ihm eben deßhalb um so werthvoller sind, weil er nicht geglaubt hat, sie erwarten zu dürfen. Von Nachen wird's dann über Köln nach Bonn gehen, nach Bonn, der rheinischen Universitätsstadt, dem Mittelpunkte der rheinischen Bildungsvereine, dem Mittelpunkte des Sybel'schen „Deutschen Vereines". Da wird„die ganze Rheinprovinz, und nicht bloß die Rheinprovinz, sondern auch die Provinz Westfalen", dem Herrn Falk ihre Huldigung darbringen. So erklärt in der Versammlung der Bonner Studenten der Herr Professor Jürgen Bona Meyer. Das wird großartig werden, großartiger noch, als in Greifswald, von wo, wie Herr Falk gesagt hat, Ulrich von Hutten sich Kraft geholt hat zu seinem Kampfe, und wo auch dem Minister seitens der Studentenschaft Vermehrung seiner Kraft in dem Kampfe für„Geistesfreiheit" gewünscht worden ist. Gidt es eine lächerlichere Uebertreibung? Nach der liberalen Ueberschwenglichkeit der„Köln. Ztg.“ soll die ganze Einwohnerschaft Trier's dem Minister ein Festmahl geboten haben: in Bonn wird nach dem Professor Jürgen Bona Meyer ganz Rheinland und Westsalen dem Minister eine Ovation darbringen. Rheinländer und Westfalen werden sich bedanken, mit dem Sybel'schen Bildungsverein oder Deutschen Verein identificirt zu werden, sich selbst als dunkel, d. h. als bornirt hinzustellen, als solche, denen erst ein Licht angezündet werden müsse durch solche importirte Menschen. Der„Deutsche Verein", regt sich auch schon in dem Wahlkreise Essen=Duisburg. Von dort hat Falk sein Mandat im Abgeordnetenhause. Eine Anerkennungs= und Dankadresse an den Vertreter des Kreises im Abgeordnetenhause ist, wie die„Köln. Zig.“ sagt, auf Anregung des„Deutschen Vereins“ in Circulation gesetzt und soll schon zahlreiche Unterschriften gefunden haben. Ich mochte gern hören, was Herr Falk denn als Abgeordneter gethan hat. Er hat einige Male mitgestimmt! Das ist alles! * Berlin, 22. Juni. Im preußischen Abgeordnetenhause sand am 14. d. Mts. ein Intermezzo statt, das wir beim Schluß des Quartals noch einmal in Erinnerung bringen wollen. Der dem Centrum angehörige Abg. Schröder(Lippstadt) interpellirte nämlich die königliche Regierung, weil die Regierung zu Arnsberg ein liberales Parteiblatt zum amtlichen Organ ernannt und verfügt hatte, daß alle amtlichen Bekanntmachungen nur durch dieses Blatt veröffentlicht werden dürften; und weil sogar die genannte Stelle sämmtliche Gemeindevorsteher des Kreises angewiesen hatte, das neue Kreisblatt auf Kosten der Gemeinden zu halten. Bis zum 1. Januar d. J. wurde, wie wir aus dem Referat des Inkerpellanten ersehen, die„Lippstädter Zeitung“ als amtliches Orvan denützt. Nach Angabe des Abgeordneten war sie farblos, =pien sich neutral, machte in Culturkampf vorsichtig weder pro noch contra; der Verleger war ein Protestant". Der des Innern, Graf zu Eulenburg, dagegen behauptete, daß sie„die Harssten Angriffe gegen die Regierung enthielt“. Kaum hatte nun Ende des vorigen Jahres der neue Regierungspräsident Steinmann sein Amt im Kreise Arnsberg angetreten, als sofort mut dem 1. Januar die„Lippstädter Zeitung“ degradirt und der vor Kurzem gegründete, sehr wenig verbreitete, aber ächt nationalverale„Hahn“ zum amtlichen Organ promovirt wurde. Verschiedene Beamte scheinen sich zur Aufgabe gestellt zu haben, unLeachtet der Würde ihres Amtes und der Schranken ihrer Besugnit, durch ihren amtlichen Einstuß dem„Hahn, mit aller Energie Verdreitung zu verschaffen. Nachdem z. B. der Amtmann Karthaus in seinem Erlaß vom 28. December v. J. zugestanden hatte, vaß, wenn das neue Kreisblatt auf Kosten der Gemeinden gehaleen werden sollte, so müsse darüber ein Gemeindebeschluß aufgesommen werden; und nachdem die meisten Gemeindeversammlungen Es Anfinnen, den„Hahn“ zu halten, zurückgewiesen hatten, pubslairte derselbe Beamte schon am 18. Februar d. J. eine Verfügung eir Kreisregierung des Inhalts, daß jeder Gemeindevorsteher das Slait halten und ausbewahren müsse und daß die Kosten durch die Stmeindecassen zu decken seien. Der Abgeordnete verlas auch eine Versügung des Landrathsamtsverwesers Verspohl zu Lippstadt, die wegen des einer bessern Sache würdigen Ernstes und Eifers, womit sich der Beamte des„Hahn“ unbefugter Weise annahm, mehrfach Heiterkeit erregte. Bezüglich der gedachten amtlichen Verfügung wies nun der Abgeordnete nach, daß sie„nicht berechtigt“, daß sie eine„willkürliche Auflage“ sei, die man den Gemeinden mache. Die Vorschrift der Zwangspflicht, auf die amtlichen Blätter zu abonniren, existirt nicht. Im Gegentheil ist eine solche bislang niemals behauptet und wo sie vorgeschlagen wurde, bisher stets„auch von der Regierung negirt worden". Letztere Behauptung bewies der Redner aus den Verhandlungen über das Gesetzes vom 10. März 1873, betreffend die Verpflichtung zur Haltung von Gesetzsammlung und Amtsblättern. Die Regierung habe den Anspruch der Behörden auf unentgeltlichen Bezug der amtlichen Verkündigungsblätter anerkannt und weiter habe sie davon Abstand genommen, die Kreisblätter zum Gegenstand einer Amtsverpflichtung zu machen, weil eine große Reihe von Blättern nicht ausschließlich Publicationsorgane sind, und weil es nicht angemessen erschien, für Blätter die Abonnementspflicht einzuführen, die einen doppelten Charakter haben. Von derselben verständigen Ansicht ging damals auch der Commissar der Regierung im Herrenhause, Regierungsrath Steinmann, aus. Er nannte den Abonnementszwang auf Kreisblätter eine Specialbesteuerung, die schwerlich zu rechtfertigen sein dürfte und eine an sich bedenkliche Specialbesteuerung. Abgeordneter Schröder schloß die Begründung seiner Interpellation mit den Worten:„Wenn man auf dem Bureau des Amtmannes das Blatt halten wollte, so könnte das einen Schein von Berechtigung haben, aber daß man die Gemeinden zwingen will, ist ungesetzlich und eine willkürliche Besteuerung.“ Die Ausführung des Redners war so zwingend, daß der Minister Graf zu Eulenburg sofort das wichtige Geständniß ablegte: „Eine Regierung hat nicht das Recht, ein Blatt als amtlich den Gemeinden zu octroyiren und wenn die Regierung in Arnsberg dieses Recht sich beigelegt hat, hat sie ihre Befugniß überschritten.“ * Berlin, 22. Juni. Man bestätigt die von mehreren Seiten gemeldete deutsche Note nach Brüssel vom 17. Juni, die den Dank der deutschen Regierung für die Initiative ausdrückt, welche die belgische Regierung durch die Vorlage des bekannten Gesetzentwurfs ergriffen hat. Die Note soll keine Andeutungen über eine weitere allgemeine Revision der belgischen Strafgesetzgebung enthalten, die von der belgischen Regierung noch erwartet wurde.— Der Bundesrath tritt heute Mittag zu einer Plenar. München, 20. Juni. Der Minster v. Pfrtzschner hat heute einen dreiwöchentlichen Urlaub angetreten und sich mit dem heutigen Morgen=Schnellzuge zum Curgebrauche vorläufig nach Wildbad begeben. Der Staatsrath Dr. v. Daxenberger hat die Leitung des genannten Ministeriums bereits übernommen.— Der Aufruf des katholischen Wahlcomites für Oberbayern wird, wie die„A..=.“ bestätigt, auch von den Wahlcomites der übrigen Kreise zu dem ihrigen gemacht werden. Das Kreiscomite für Schwaben hat denselben bereits unverändert angenommen und weiteren Kreisen von Parteigenossen behufs Abgabe einer zustimmenden Ertädtrung unterbritet.,„. I aeizisc. Kamzter 4m * Wien, 22. Juni. Wie die„Oesterreichiiche Correspondenz“ erfährt, wird der Kaiser von Rußland am 28. d. Vormittags an der österreichischen Grenze bei Weipert und Mittags 12 Uhr in Komotau eintreffen und über Rumburg seine Reise nach Warschau fortsetzen. Der Kaiser von Oesterreich wird am 27. Juni Nachts von Wien über Budweis und Pilsen nach Komotau reisen, letzterem Orte am 28. Juni eintreffen und den Kaiser von Rußland von hier bis Rumburg begleiten. Von hier Franz Josef sich über Prag, Budweis und Linz nach Ischl beeedsch un u e * Paris, 21. Juni. Von der Linken wird, wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, für das Gesetz über die Beziehungen der öffentlichen Gewalten bei der zweiten Lesung die Dringlichkeit beantragt werden.— Der„Moniteur“ erfährt, daß die Linke beschlossen habe, die Gesetze seszustellen, welche die Nationalversamm: lung noch vor ihrer Auflösung zu berathen habe. Dasse.-.—. fügt hinzu, daß die Regierung nicht abgeneigt sei, sich diesem Vorschlage anzuschließen. Das Ministerium halte es zwar nicht für angezeigt, den Tag für die Auflösung der Nationalversammlung zu bestimmen, glaube aber, ohne die Rücksichten gegen die Nationalversammlung zu verletzen, an dieselbe das Ersuchen zu dürfen, die Gesetze auszuzählen, welche sie vor ihrer Auflösung erledigen volse.„. g I miempime u. * Versailles, 21. Juni. Die Nationalversammlung begann in ihrer heutigen Sitzung, nachdem sie zuvor die über verschiedene Eintragungsgebühren genehmigt hatte, die erste Berathung des Gesetzentwurfs betreffend die Beziehungen der öffentlichen Gewalten. Louis Blanc und andere Deputirte von der äußersten Linken bekämpften lebhaft den Gesetzentwurf, da derselbe den Interessen der Republik zuwiderlaufe und sidenten der Republik Gewalten übertrage, welche die Souveränetät der Nation beeinträchtigten. Spanien. * T a f a l l a, 2 2. J u n i. L o m a h a t, v o n ü b e r l e g e n e n K r ä f t e n angegriffen, die Carlisten nach Mercadillo zurückgeworfen. Die Carlisten sammeln sich zahlreich in der Umgegend von Vittoria; dort steht ein Gesecht bevor.(Das ist wieder einmal seinem Stil nach ein grundächtes Regierungstelegramm.) * Barcelona, 22. Juni. Martinez Campos hat die Meldung hierher gelangen lassen, daß die im Fort Miravet eingeschlossenen Carlisten um Entsendung eines Parlamentärs nachgesucht haben, nachdem die Artillerie eine große Bresche in das Fort gelegt hat.— Weiterer Meldung zufolge ist das Schloß Fort Flix in der Nähe von Miravet von den Regierungstruppen genommen worden und hat die Division Montenegro den Truppen des Carlistenchefs Dorregaray eine Niederlage beigePust I1y Belgien. I heiten eine in Erwiderung auf die belgische Note vom 23. c. gegangene Zuschrift des deutschen Gesandten Perponcher. In derselben heißt es: Der Reichskanzler habe mit besonderem Dank die Mittheilungen der belgischen Regierung über die sorgfältigen Recherchen in der Attentatsangelegenheit, so wie über die behufs Vervollständigung der Strafgesetzgebung beabsichtigten Schritte entgegengenommen. Der Kaiser sei hiervon in hohem Grade befriedigt und verspreche sich von einer gleichzeitigen legislativen Behandlung dieses Gegenstandes in Deutschland einen wohlthuenden Einfluß auf das allgemeine Rechtsgefühl(conscience). Es sei zu hoffen, daß eine Wiederkehr von Einmischungen belgischer Unterthanen in die inneren Streitigkeiten Deutschlands fortan in demselben versöhnlichen Sinne vorgebeugt sein werde, von welchem die belgische Regierung bei Behandlung der Angelegenheit Duchesne einen so dankenswerthen Beweis gegeben habe. * Brüssel, 22. Juni.(Repräsentantenkammer.) Bei der heutigen Berathung des Gesetzentwurfs Duchesne brachte der Deputirte Guillery ein Amendement ein, nach welchem die Strafbestimmungen des Gesetzes nur für die Fälle gelten sollen, in denen es sich um Attentate gegen das Leben handelt. Der Justizminister führte aus, daß der Gesetzentwurf durchaus nothwendig sei und wies auf einen vor Kurzem bei den Assisen in der Provinz Heinaut vorgekommenen Fall hin, welcher die Einbringung eines derartigen Gesetzes erforderlich gemacht haben würde, auch wenn die Angelegenheit Duchesne nicht vorgelegen hätte. England. * London, 21. Juni. Unterhaus. Der Unterstaatssekretär des Auswärtigen, Bourke, beantwortete eine bezügliche Anfrage Dilke's dahin, daß die einzige Information, welche die Regierung über die russische Expedition nach Hissar erhalten habe, in einem Auszuge der Zeitung von Turkestan bestehe. Er werde denselben mittheilen. Es sei im Uebrigen sehr wahrscheinlich, daß die Expedition von einer militärischen Eskorte begleitet werde. Der Unterstaatssekretär des Departements für Indien, Lord Hamilton, erklärte auf eine bezügliche Anfrage Richard's, daß die Regierung die Instruktionen für den englischen Abgesandten nach Birma, Sir Douglas Forsyth, nicht mittheilen könne, da die Veröffentlichung der Instruktionen den Erfolg der Gesandtschaft in Frage stellen Bb.#n un eaet er beche * London, 23. Juni. Die Admiralität kündigte der Hafenbehörde in Chatham das bevorstehende Eintreffen des deutschen Panzerschiffes„Deutschland“ an, welches in Chatham wegen Prüfung des Beschlags und Bodens gedockt werden soll. — Louis Napoleon trat seinen Dienst bei dem ArtillerieRegiment in Aldershot an; er trägt dessen Uniform. Das Officiercorps gab ihm zu Ehren ein Diner, wobei er erklärte, mit Stolz Englands Uniform zu tragen.— Das Polarschiff Pandora segelt heute ab. Der Prinz von Wales und zahlreiche Diplomaten und Aristokraten besuchten gestern die Königin von Holland. London, 19. Juni. In der„Pall Mall Gazette“ lese ich einen Artikel über die Bürgermeisterwahl in Vonn, der Ihre Leser gewiß interessiren wird:„Vor zwei Jahren erklärte Lasker in Frankfurt, daß mit Nächstem Deutschland in seinem Inneren Gesetze erhalten werde, worum es England und selbst die Vereinigten Staaten beneiden müßten. Ein Vorkommniß der letzten Tage zeigt uns, wie sehr sich der Prophet Lasker täuschte und wie wenig England und die Vereinigten Staaten Ursache haben, nach der Freiheit, wie sie jetzt in Deutschland an der Tagesordnung ist, Die Wahl des Bürgermeisters der guten Siadt Vomn am unlängst statt. Die Einwohner wählten einstimmig den seitherigen Mann ihres Vertrauens, Leopold Kaufmann, wieder, der das ihm übertragene Amt in den letzten 24 Jahren verwaltet hatte. Herr Leopold Kaufmann ist sehr beliebt bei seinen Mitbürgern, sein Kus ist todelle, tenat. homges Wreig man die mindeste Klage gegen seine Thätigkeit als ist ein guter römischkatholischer Christ und die preußische bei Bürgenmeihterwohen in iner Erienung. do Leonr se aber die Enertenung dieser Wohzl verwrigerure,=soster und segie ihm die Frage var, den Wiedergewählten zu sch lommen von,=Fallen, Die ihm als Haupt des e die vonen, gorchnen, zur Ausfiührung bringen wolle. Herr Kausnae heni aunt Biosen del Bech elung uich den eiunr bich miser zu hicken, dur Versehung der, hreig Fnischehorig vperiauntig und dise Weise geht eine große Stadt ihrer vreu,. Pzerg##.4 einen Bürgerwird von der Regierung an ihrem Rechte gehindert, sich meister zu wählen und zwar aus keinem anderen., P Amegigent nicht wig religiösen Grundsätze eines von einer ganzen Stadt Gewähll denen der Rezierung übrinfimmen. Kulkurkampfe. s Dären, 21. Juni. Man schribt der Völmn. Voliztg“: Am Vorabende der dieszjährigen Piusseier wurden vit,..er, grdnendgtr Lufl GHung es Hermn, vur zise Zosizi, Zerwaltung vom 11. Mir 1850 wird für Kenschen Gbnaig, unch eoniente Verhzeienenige Vegenune beit uit verden dadurch nihzt ausgschlosen. Ooz g. Zuwiderhandlungen gegen dem Tage ihrer Publication in Kraft. 9—.; Geldhuße oder im Undiese Verordnung werden mit drei bis neun Mark Oeyo, Zuxen, demn 16. vermigensfale mit berdalwihmih gungere fiatholische Siadt hatte in Folge Juni 1875. Der Burgermosher,„brhzieser, Gelgenheit wird es biesenigen besen oestemn nicht verstogg., ot iuteresitren, noch nachträglich zu vere, tos bei der Biezjährign, Kuder,=Communden in dr geperten onen, bed bei de, brzischze Glascantziel derboten var. Das nimiche Verbot wurde dem katholischen Volksverein bei seinem Stiftungsfeste am 9 big 22. Juni. Das in vielen Orten ergangene polizeiliche senain Sasten dier dat inl kalbeteng, Salesge, soe da ce Kishe destens nicht als unsehzlbar und nicht eben glücklich in der Art ihrer Macht entfaltung zeigt sich hier und da doch auch heute noch die Polizei. 2# erstaunten Bewohnern unserer Stadt zum Beispiel wurde grgerg. lnche Vetractung natzegelegt. Einzelne katzolische Voy Herpgsgsen Iu, zug zurch der Thronbesteigung des Papstes ihrer Freude Aushängen von Fahnen. Wer über die Sache anders dachte, betrachtete i diesen Flaggenschmuck einfach mit Achselzucken..... Unsere Polizei aber ließ ihre Diener, mit Helm und Schwert bewaffnet, verkünden, die Fahnen iden, soene r geshnet und von den Dienern der„Gerechtigteit die Arhel osgraeu er slaudt ui gnoi keser ut verschen. Wi., Abealcle Er Verneastel, 20. Juni. Vorgestern wurden in hiesgen Pfarrtzause, einer„ungesetzlichen“ Amtshaunxhung Heatztsrzeit, worden war. Die VersteiDoni, Betres bs Erheäißt, soll der Staatsanwalt zu Meserit, welcher die Untersuchung einge: anzugeben. § Bonn, 23. Juni. Unserm gedrängten Berichte von gestern über die Piusfeier in hiesiger Stadt haben wir in Bezug auf die Schlußfeier in der Beethovenhalle noch Folgendes beizufügen. Die Versammlung, die *=:.= 44, wuerde ihm ein prachtvolles Blumenbouquet überreicht, dem he harre, warse iynt ein Feucertn## couquet überreicht, dem große Menge anderer Sträuße von den Gallerien aus folgte. Letzteres veranlaßte den Herrn Oderpfarrer Neu darauf hinzuweisen, daß diese herrlichen Bouquets den Lappen und Eskimos, für welche der Herr Missionar die Barmherzigkeit und Liebe des katholischen Rheinlandes appellirt, nutzen würde; daher fordert er, den bekannten Wohlthätigleitssinn der Bonner Bürger rühmend hervorhebend, zugleich Alle auf zu einer recht reichlichen Unterstützung der so wichtigen finnisch=lappischen Missionen. Ein stud, brachte einen Toast auf die Männer des Centrums aus, welche die Verfechter der wahren Freiheit seien, indem sie nicht jene schrankenlose Freiheit, die Willkür, als die richtige auffaßten, sondern jene Freiheit, die auf der Religion, der Sitte und dem Rechte basire und darum die wahre und segenbringende sei. Der Abgeordnete Freiherr v. Fürth erwiederte if diesen Toast und richtete zugleich warme und begeisterte Worte an die Versammlung, die von stürmischen Bravo's öfter unterbrochen wurde. Der Herr Vikar Bremer ven Bergheim brachte auf die katholische Studentenschaft Bonns ein Hoch aus, und hob in seinen Worten hervor, daß die begeisterte Liebe für Pius IX. und die hl. Kirche des kathol. Studenten etwas Erfreuliches und Trostreiches sei. Auf die christliche Familie toastirte der Herr Rector Heiligers, indem er nur von ihr, wenn sie auf Zucht und Sitte begründet sei, die Rettung und Hoffnung für eine bessere Zukunft erwarte. Von der Studentenschaft wurde der auf sie ausgebrachte Toast erwiedert und hervergehoben, daß die katholische Studenten eine große Liebe und Ehrfurcht gegen Pius IX. hegten, der als Oberhaupt der Kirche die Fahne des Glaubens hochhalte, jenes Glaubens, welcher der Born sei aus dem eine gesunde und wahre Wissenschaft zu schöp, sei. Ein kräftiger Salamander war die Antwort auf das begeisterte Hoch. Die ganze Haltung der Versammlung war eine freudig erregte und begeisterte. Ja die Welt soll es wissen, daß die katholischen Herzen warm für Pius schlagen, daß keine Erdenmacht im Stande ist sie von Ihm, dem Horte unsers hl. Glaubens, zu trennen. Die auf die Centrumsfracon gehaltene Rede lassen wir ihrem Wortlaute nach folgen:.„ Hochgeehrte Versammlung! Der geehrte Herr Festredner juhl uns vorhin in so schönen und begeisterten Worten nach Rom, zum h. Vater Pius IX., unserer Freude, unserem Stolze; mir ist nun die Aufgabe zugefallen, Sie aus dem schönen, warmen Süden in den kalten, eisigen Norden zu versetzen, von der Tiber zur Spree, von Rom nach Berlin. Gleichwohl lebe ich der— ich möchte sagen— nicht einmal allzukühnen Hoffnung, daß trotz der Kälte jener Gegend dennoch unsere Herzen auch da recht warm schlagen werden, wenn wir nunmehr pflichtgemäß der Männer gedenken, die da, Soldaten und Führer zugleich, die muthige Vertheidigung der Rechte der Kirche zur Aufgabe ihres Lebens gemacht, freudigst bereit, Alles diesem schönen, edlen Zwecke zu opfern! Trotz des Hohnes, trotz der Verachtung, trotz des Hasses ihrer Gegner stehen die unerschrockenen Streiter für„Wahrheit, Freiheit und Recht" unerschütterlich fest, jeden Augenblick bereit, die heiligsten Interessen vieler Millionen der getreuesten Unterthanen zu vertheidigen. Mit Rechtssehen wir in dem, was als Kampf der Cultur gegen die Uncultur;. 2c. bezeichnet wird, nichts Anderes als ein erneutes, gewaltiges Auflodern jenes steten weltbewegenden Kampfes der Lüge gegen die Wahrheit, des Unglaubens gegen den Glauben, Satan's gegen Gott. Schärfer, erbitterter, denn je, ist dieser Kampf, der seit 18 Jahrhunderten unablässig die Bölker bewegt, in diesem Jahrhundert ausgebrochen,— gefährlicher, weil gleißnerischer Weise der Name eines der höchsten Güter der Gesellschaft, der Freiheit nämlich, zum heuchlerischen Gewande trauriger Ziele mißbraucht wird.— Freiheit verspricht unsere Zeit, aber was ist das für eine Freiheit?— Es ist nicht die Freiheit der Ordnung, d. h. die Befreiung von allen ungebührlichen Schranken, sondern das revolutionäre Gegentheil, die Freiheit der Unordnung, die absolute Freiheit von allen Beschränkungen!— Freiheit will unsere Zeit, aber welches sind die Schranken, die dieser Freiheit im Wege stehen?— Der moderne Materialismus kennt keine Religion, jede Religion ist ihm gleichgiltig darum sein Haß gegen alles Positive auf religiösem Gebiete, darum sein Haß ganz besonders gegen die katholische Kirche, die stets für sich in Anspruch genommen hat, eine„Säule und Grundveste der Wahrheit“ zu sein. Fort mit den Schranken, gezogen durch die Religion, wir müssen, wir können ohne Gott, ohne Religion fertig werden!— Freiheit verlangt unsere Zeit und darum fordert sie auch, erschrecklich consequent, Lostrennung, wie von der Religion, so von der Sittlichkeit. Nicht mehr sind es die Gesetze der Sittlichkeit, an welche die Gesellschaft in ihren Handlungen sich zu halten hat, sondern, wie der Einzelne sich über Alles hinwegsetzen darf, so kennt auch die Gesellschaft keine andere Norm, keinen anderen Maßstab mehr bei der Wahl der Mittel zur Erreichung ihrer Zwecke, als den augenblicklichen Nutzen. Hinweg also mit den göttlichen Gesetzen der Sittlichkeit, das bloße brutale Interesse allein sei die leitende Norm!— Mit Freiheit will unsere Zeit die Völker und Staaten beglücken; darum fort mit den lästigen Schranken, gezogen durch die Sätze des ewigen Rechts! Das positive Gesetz ist allein die Richtschnur für den Menschen; ein Trug ist es, wenn man unterscheidet bei den Handlungen der Bölker und Staaten zwischen gerechten und ungerechten, guten und bösen, ein Irrthum, wenn man eine andere Quelle des Rechts annimmt, als die positive Gesetzgebung, eine Täuschung, wenn man glaubt an eine andere, höhere Norm der Gerechtigkeit und Sittlichkeit, die da von der personifizirten Idee der Gerechtigkeit, dem allmächtigen Schöpfer, eingeschrieben ist in eines jeden Menschen Brust, die wir als Maaßstab an die Handlungen der einzelnen Menschen sowohl, wie auch der Staaten legen, und nach welcher wir diese Handlungen beurtheilen, eventuell verurtheilen. Eitler Wahn! Fort mit dem Recht, Gesetz ist Recht!— Ja, Freiheit verheißt unsere Zeit, aber eine Freiheit aufgebaut auf den Trümmern der Religion, der Sitte, des Rechts! Für eine solche Freiheit danken wir. — Auch wir wollen frei sein, auch unsere Vorkämpfer haben Freiheit auf ihre Fahne geschrieben: aber unsere Freiheit, wohl kennt sie die Schranken, innerhalb deren sie allein bestehen kann. Freiheit verspricht auch das Centrum, aber eine Freiheit, beschränkt durch die Wahrheit, d. h. durch Glauben, Religion, Sitte, beschränkt und geleitet endlich durch das Recht. Voll Freude, voll Stolz blicken wir heute noch hin auf jene Männer, die da, ungeachtet aller Hindernisse, aller Schwierigkeiten kühn und offen, fort und fort diese unsere Prinzipien verkünden, die da im Namen der Religion, der Sitte und des Rechts kämpfen, streiten im Namen der Freiheit und Menschenwürde, die endlich, getreu ihrem erhabenen Perufe, die christliche Wiedergeburt der Gesellschaft auf den Punkten— Thron und Parlament— anbahnen, von wo aus wohl normaler Weise die ersten Antriebe zur Neugestaltung der staatlichen und kirchlichen Verhältnisse zu erwarten sein dürften. Heute, wo unser katholisches Herz so freudig schlägt, da können wir nicht umhin, diesen unseren Vorkämpfern unseren Dank auszusprechen; wir danken ihnen von ganzem, ganzem Herzen, danken ihnen aus tiefster Seele; zum Zeichen des Dankes aber fordere ich Sie alle auf, Bürger und Studenten, die wir hier in gleicher Gesinnung versammelt sind, mit mir einzustimmen, in ein dreifaches, donnerndes Lebehoch; die Centrumsfraktion, sie lebe hoch! hoch! hoch!!! Bonn, 22. Juni. Von der gestrigen Fesi=Versammlung rurde nachstchendes Glückpunsch=Telegramm an den bl. Vgzer. gelandt: tissimo Cardinali Antonelli, Romae. Catholici pon.. Heutiquam a beati Petri cathedra divellendi successori Pio glorum pontificatus trigesimum annum feliciter auspicanti gratulantes adjutorium Altissimi eigusque, qui vicit mundum, victoriam unitis Deo precantur atque ad fervorem roburque sibi addenaum Apostolieam benediektionem humiliter implorzau, keine Weise von dem Lehr(Pruse)(Die Katholiten Vonns, die sch au,—..... u getzi, Pinsuchle Petrn losreißen lasen, wünschen ihm, dem“gensizgtg gu# IX., beim Beginn des 30. Jahres seines glorreichen Pontificater Su und erflehen mit vereinigten Gebeten für ihn von Gott den Schutz ver Allerhöchsten und den Sieg desjenigen, der die Welt überwunden hat und bitten zur Vermehrung ihres eigenen Eifers und ihrer eigenen Stärke demüthig um den Apostolischen Segen.) Darauf kam folgende Antwort aus Rom: D. M. Peretti. Summus pontifer istis catholicis grato anin petitam benedictionem peramanter impertit. Card. Antonelli.(Der hl. Vater ertheilt den dortigen Katholiken den erbetenen Segen mit Dank Bonn, 23. Juni. Dem Vernehmen nach wird der Cultusminister Dr. Falk morgen Abend mit dem Dampfboot hier eintreffen und f Bonn, 22. Juni. Die hiesige Polizeibehörde hatte vor wenigen Tagen den Mitgliedern der„Alemannia“ und„Frankonia" die Erlaubniß nicht ertheilt, ihr Stiftungsfest in feierlicher Weise mit einem Umzuge zu begehen. Daraufhin wandten sich die Studenten der„Frankonia“ an die Kölner Regierung, mit deren Erlaubniß sie denn auch gestern ihren Umzug 8 Vonn, 23. Juni. Das Pubieum wird darauf aufmersan genacht, daß falsche 10=Markstücke in Gold mit dem Bildnisse des deutschen Kaisers und der Jahreszahl 1873 in Circulation sind. Die falschen Stücke sind sehr täuschend und nur an dem leichten Gewicht und der minder scharfen KX Bonn, 23. Juni. Mit Aufbietung großer Kräfte wird seit gestern das zwischen den Pflastersteinen befindliche Gras vor der altkatholischen Kirchenthüre ausgerissen, damit wohl dem Herrn Cultusminister statt einer grünen Wiese ein wohlbetretener Weg vor besagter Thüre gezeigt * Köln, 22. Juni. Vom 24, dieses Monats ab bis zum 13. Juli wird auf der Wahner Haide die Schießübung der Artillerie des 8. Armee2 Köin, 22. Juni. Am künftigen Sonntag beginnt hier die vom Verein für Gartencultur und Botanik arrangirte Rosen=Ausstellung, woran sich eine Ausstellung von Beerenfrüchten und Steinobst anschließen wird. * Essen, 21. Juni. Seit Freitag verweilt hierselbst auf der Krupp schen Gußstahlfabrik ein chinesischer General, der durch seine Uniform,(blau gesticktes Oberkleid mit weißem Untergewande) und seinen kangen Zopf all2eiue Achnerhnjt Srgt. zu der Nacht vom 12. auf den 13.d. * Bacharach, 14. Juni. In der Rucht rem 12. auf den 13. d. wurde ein Frauenzimmer von einem Güterzuge zwischen hier und Oberwesel überfahren und gänzlich zermalmt. Die Unglückliche soll den Tod freiwillig gesucht haben, da dieselbe schon einmal vom Tode des Ertrinkens aerettet wurde; sie litt an Geisteskrankheit und stammt von Oberwesel. (0 Berncaftel, 20. Juni. Zur Feier des 30. Jahrestages der Krönung unseres h. Vaters prangte heute die ganze Stadt im herrlichsten Flag* Ems, 22. Juni. Am 25. d. wird hier auf der Lahn zur Feier der Anwesenheit des Kaisers eine Regatta stattfinden, an welcher der Frank; furter Ruderverein, sowie der Bonner und der Kölner Ruderelub nehmen werden. Den Hauptpreis für die vierruderigen Boote wird Se. Der Kaiser Wilhelm wird den bisher getroffenen Dispositionen zufolge den Kaiser Alexander am 24. d. M. in Jugenheim besuchen und Abends hierher zurückkehren. Die Abreise Sr. Majestät von Ems ist auf den 4. Juli anberaumt worden..4100 * Münster, 22. Juni. Wie die„Westftlische Provinzialzellung meldet, hätten gestern in Rheine Excesse stattgefurden, bei denen Bürgermeister Strickmann, als er den Gesetzen Achtung verschaffen wollte, durch 5 Messerstiche schwer verwundet wurde. Wir müssen vorerst nähere Nachrichten über den Vorfall abwarten, bevor wir derüber unsere Ansicht äußern Münster, 22. Juni. Der„Westf. Merkur ist in der Lage, das Schreiben des Lord=Mayor von Dublin an den hochw. Herrn Bischof Johann Bernard mitzutheilen, welches die Einladung zu der Nationalfeier Irlands begleitete. Dasselbe lautet: Hochnürdigster Herr Bischof! Ich habe die Ehre, Ew. bischöflichen Gnaden die beiliegende Karte mit dem Programm der Festlichkeiten, welche nächsten August, den., 6. und., in dieser Stadt zu Ehren des Andenkens des großen'Connell stattfinden werden, zu übersenden. Zugleich erlaube ich mir die Hoffnung auszusprechen, Hochdieselben mögen sich bereitwillig finden, meine Einlavung zunehmen und bei dieser Gelegenheit mein Gaß, zu, werden. Mit Gefühlen tiefster Ehrfurcht für Hochderselben erhabene arde und Charakter er. bleibe ich Ew. bischöflichen Gnaden unterthänigster Diener Peter Paul Me. Swiney, Lord=Moyor. The Most Reverend Dr. Brinkmann, Bishop * Magdeburg, 23. Juni. Die„Magdeb. Zig.“ schreibt:„Professor Heinrich v. Sybel hat die Stellung als Director der Staatsarchive in Berlin angenommen und wird sich wegen dieser amtlichen Beförderung wahrscheinlich im Herbste einer Neuwahl zum Abgeordnetenhause in unserem Wahlkreise unterziehen müssen. Aus diesem Grunde wird er sein Vorhaben, der Magdeburger Wählerschaft Bericht zu erstatten, bis zu jenem Termin hinausschieben.“ So die Magdeburgerin. Hier war man allgemein erstaunt, daß Professor v. Sybel eine Stellung gesucht und angenommen hat, die seinem Collegen Schäfer in Bonn zuerst angeboten und von diesem verschmäht wurde. Man schließt daraus, daß Sybel in seinem Bekehrungseifer, die Rheinprovinz„reichsfreundlich" zu machen, ken gefunden haben muß, der ihm seine Versetzung von Bonn nach Berlin trotz der Ernennung seines Sohnes zum Landrath des Kreises Gummersbach erwünscht erscheinen läßt.— Nun laß dich einsargen, arme DVC. DVC., DVC., denn ach, wo Sybel nicht ist— der Organist, da schweien seibt die Burgen.„„.„Anzeiger miolae gchen Vi. Boiz. * Berlin, 22. Juni. Dem Keichs=Anzeiglt zufbig. gegee dir Keisedispositionen des Kaisers jetzt bestimmt dahin, daß die Abreise nach Coblenz am 4. Juli und der Aufenthalt daselbst bis zum 7. Juli Statt findet; an letztgenanntem Tage werden Se. Majestät früh 9 Uhr die Fahrt nach Karlsruhe antreten, dort bis zum 10. Juli verweilen und sich von da nach der Mainau begeben, wo ein zweitägiger Aufenthalt genommen werden soll. Die Abreise von der Mainau ist auf den 13 Juli früh festgesetzt und die Tour wird, wie im vorigen Jahre, über München und Salzburg genommen werden. * Potsdam, 22. Juni. In dem Processe wioer die Wäscherin Louise Kirst und Genossen wegen Betruges sind heute von dem hiesigen Kreisgericht die Angeklagten Frau Kirst und die Bettfrau Rauch je zu fünf Jahren Gefängniß und fünf Jahren Ehrverlust, der Schutzmann Rißmann zu sechs Monaten Gefängniß und einem Jahr Ehrverlust, Frau Rißmann zu neun Monaten Gefängniß und einem Jahr Ehrverlust, die Lietzmann'schen Eheleute je zu zwei Jahren Gefängniß und zwei Jahren Ehrverlust, der Hofbedienstete Hoffmann zu sechs Monaten Gefängniß und das Dienstmädchen Reinhardt zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt. Der Schmiedemeister Kirst wurde freigesprochen... gresse ur * Aus Bayern, 20. Juni. Ein Geistuicher, der in Prrußen zu. Classe der„Gesperrten“ gehörte und nun hier in der Seelsorge beschäftigt ist, erhielt neulich von dort einen Brief. Das Couvert des Briefes war an einer Seite vollständig aufgeschnitten, an der letzten Poststation aber wieder versiegelt worden und war die Bemerkung beigefügt:„Kam aufgerissen hier an und wurde deshalb amtlich versiegelt. Wenn nun dieses Aufreißen resp. Aufschneiden ein absichtliches war,— ein zufälliges war es allem Anscheine nach nicht— woher nimmt man denn das Recht hiezu, welche Absicht hat man dabei? Etwa die, mit Hülfe einer solchen überraschenden Manipulation Beweise zu finden für die Behauptung einer liberalen Zeitung über die vorgebliche Wühlsucht der aus Preußen nach Bayern übergesiedelten katholischen Geistlichen? 52 * München, 22. Juni. Die Handelskammmer in Kurnberg hu. dulch ihren Vorstand hierorts darum nachgesucht, daß eine Filiale der neu ins Leben tretenden baierischen Notenbank in Nürnberg errichtet werde. * München, 23. Juni. Das am Samstag in Sachen der Hofräthin v. Fischer publizirte Urtheil lautet:„Marie von Fischer wird von zwei Vergehen des Betrugs freigesprochen; dogegen wurde das erstrichterliche Urtheil in betreff der 15 übrigen Betrugsreate und der zwei Unterschlagungen im Schuldausspruche bestätigt, das Strafmaß aber von 2 Jahr 6 Monat auf 2 Jahr 3 Monat Gefängniß reduzirt, wovon 4 Monate Untersuchungshaft in Abzug kommen. Auch in der Richtung gegen den Literaten Schimpff wurde der Schuldausspruch bestätigt, die Strafe aber von 1 Monat auf 15 Taoe Cetaugnuih herovpfseg.., Cicin i, Finer heutigen Vom. * Jara, 16. Juni.„Il Dalmata berichnt in semt grungen Rummer: Ein gewisser Oxurovich Moro erschien Sonntag den 6.., Abends, mit zwei Mädchen an der Seite, mit Revolver und Stilet bewaffnet, im belebtesten Theile von Milna, der von unverfälschten„Constitutionalen bewohnt ist, und schickte sich an, mit Spottliedern nicht nur ihre Gefühle zu verletzen, sondern auch die Ehre von deren Frauen und Töchtern zu beleidigen. Zur Rede gestellt, antwortete er mit einem Revolverschuß, der glücklicher Weise nicht traf. Als man herbeieilte, ihn zu entwaffnen, machte er sich auf die Beine. Mit Steinwürfen verfolgt, wußte er sich auf eine erhöhte, von Mauern umgebene Stelle zu reiten, von welcher den Revolver abschoß. Die Kugel zischte knapp am Kopfe eines Mädchene vorüber. Gensdarmerie schritt ein, hielt die Bevölkerung, die sonst woh den Moro gesteinigt haben würde, zurück und verhaftete Letzteren. Man versichert, es habe vor diesem Auftreten des Moro eine Zusammenkunft in Sielo stattgefunden und es sei ausgemacht worden, daß auf den ersten Schuß des Provocateurs Andere, mit Revolver bewaffnet, herbeieilen sog, ten, um unter den Constitutionalen ein Blutbad anzurichten(). Einige der Steine, welche gegen den Moro geschleudert wurden, kamen den Gensdar, men zu nahe, welche gegen denselben von der Rückseite herankamen, und es konnte den Anschein haben und glauben gemacht werden, daß die Steinwürfe gegen die Gensdarmerie gerichtet gewesen. Thatsache ist, daß nach 30 und mehr Stunden neun Personen Nachts im eigenen Hause arretirt worden sind. Telegraphische * Bern, 22: Juni. Der Nationalrath hat heute in Uebereinstimmung mit dem Ständerath die Einberufung einer außerordentlichen Session behufs Berathung der Milität= und der Steuergesetze auf den 6. Sept. beschlossen. London, 22. Juni. Der Sultan von Zanzibar hat gestern der Königin einen Besuch abgestattet.— In Folge einer Herabsetzung der Löhne um 10 pCt. ist unter den Kohlengrubenarbeitern in Dean=Forest(Grasschaft Lancaster) ein Strike aus* Kopenhagen, 21. Juni. Die Großfürsten Aleris und Constantin sind heute hier eingetroffen und haben sich mit dem Kronprinzen, welcher sie empfangen hatte, sofort nach der königl. Sommerresidenz Bernstorf begeben. * Bucharest, 22. Juni. Der Senat hat den Metropoliten zum Präsidenten gewählt. In der Deputirtenkammer ist eine Interpellation über den Zeitpunkt eingebracht worden, zu welchem die Regierung den neuen Zolltarif einzuführen gedenke. Von der Regierung wurden der Kammer die Gesetzentwürfe betreffend die Concessionsertheilung zum Bau der Eisenbahnen Plojesti=Predeal und Adjud=Okna vorgelegt. Berlin. 22. 23. 4 1/2% preuß. Cons. 105,80 105,80„ 3 ½% Präm.=Anl. 134,50 134,50——— schld. 92.50 92,50 Centrum 3 ½% Pr. Stsschlo. 24,00 Köln=Mindener 100,90 91.25 Bergisch=Märkische 85.25 Schaafhausen... 92,—...—. grei Darmstädter 125,25 125,10 Oeurtr. Ereol Disc.=Commandit. 154,75 153.10 Handel und Verkehr. * Berlin, 22. Juni. Die Börse eröffnete mit höheren Coursen, jedoch machte sich bald wieder eine allgemeine Abschwächung geltend, welche der Verkehr hemmend beeinflußte. Neben Lombarden waren in erster Reihe die Actien der Königs= und Laurahütte flau, die in großen Beträgen angeboten waren und deren Cours einen erheblichen Rückgang erfuhr. Gegen Schluß der Börse steigerte sich die in zweiter Hälfte eingetretene Abschwächung bis zu großer Flauheit. Auf dem Eisenbahn=Actienmarkt stellten sich KölnMinden.25, Rheinische.90, Bergisch=Märkische.25, Halle=Sorau.20 pCt. besser, Berlin=Hamburg 2, Hannover=Altenbekener.65, Berlin=Anhalter .40, Berlin=Stettin.50 pCt. schlechter. Bank Actien traten nicht in der Verkehr und büßten Preußische Bank und Schaaffh. Bankverein 1, Preuß. Boden=Credit.90 pCt. ein. Auf dem Gebiete der Industriepapiere waren die Course verflauend und Bergwerks=Actien erheblich niedriger. Gestern wurde, wie aus Köln gemeldet wird, der frühere Director, spätere Liquidator der Rheinischen Effectenbank, Gustav Horn, fallit erklärt war, auf Veranlassung des Agenten des Falliments, in Haft genommen. Köln, 22. Juni.(Rotirungen der Handelsmakler.) Wettn: Rubsl fester, per 100 Pd. mit Faß in Eisenb. ess. in Partm Weizen unverändert, ohne Sack per 200 Pfd. hiesiger(niedrigster Preis)#. Nm. 20.00., fremder 19.75 B.(Lieferungsqual à 75 Psd per 50 Liter.) Roggen unverändert, ohne Sack hiefiger per 200 Pfd.(niedrigster Preis)#. hies. Rm. 16.50—17.00., fremder 16.50—17.00 B.(Lieferungsqual. 69 Pfd. per 50 Liter.) Hafer unverändert, per 200 Pfd. ohne Sack Rm. 17.10 f. Köln, 23. Juni.(Notirungen der Productenhändler.) (Genduasr.). be. Aauler uarinlk. 1830-1920, Hn. uld Cn. 15.75—16.25; Gerste—;.. Komnan, to.——#— 40ch Um lität pro 200 Pfd. Zufuhren unbedeutend. Mainz, 21. Jumi. Weizen M. 19,30, Roggen 15,50, Haft Frankfurt, 21. Juni. Weizen Mark 20,00, Roggen 16 ¾4, Brauwaare 18,—, Alles per 100 Pfd. effectiv loco hier. Hafer 11.— Frankfurt, 21. Juni. Ochsen 1. Qual. M. 68,.57, 2. Qual. 63/46, Kühe 1. Qual. 54,86, 2. Qual. 51,43, Kälber 51,49, ammel.#0 M. Dinslaten, 21. Juni. Junge Ferlel im Bligg von per Woche mit M. 1½ bez. Faselschweine 16—18#c. 48—— Mark, tragende 60—66, fette Schweine 63—69, per 100 Pfd. Nächster Markt 5 Berlin, 21. Juni. Weizen 187,50 M. Roggen 139,50. Rüböl boier 15830 N. Als pr 200 Po. Wien ug Baugen 12, Königsberg, 22. Juni. Ooteu,, Waße Ergen“ per 2000 Po. Zolgewicht. Spirtus per 100 Pjgg,00;j g 6 g.. Danzig, 22. Juni. Getreidemarkt. Weizen 126pfo. 100,00. 120pfd. 140,00. Gerste 140,00. Weiße Kocherbsen 180,00. Hafer 150/00. Alles per 2000 Pfund Zollgewicht. Spiritus per 100 Liter 100“ Stettin, 22. Juni. Getreidemarkt. Weizen 191.00. Roggen Rubsl 100 Kl. 56.00. Spiritus lo 51,/60... 100 guz 10 Breslau, 22. Juni. Getreidemarkt. Spiritus per 100 ain1450, Wotyen. 11.09, Oogsen, bste Ware N. 69. Der Hammshaultl Hamburg, 22. Juni. Weizen 126psd. 1000 Kilo netto 192½ be. Standad pbite lur. 11.0 vr. Siandand msite lun 10 Mladl31 Bremen, 22. Juni. Petroleum. Standard Ehls 100 Leipzig, 19. Juni. Für Rüböl bleibt die Meinung günfig. zu erwartende Oelsaaternte nur ein schwaches Resultat liefern#### heute per 100 Klo N. 60/00 vr. Je. gl 62, rasischer 615 Stuttgart, 21. Juni. Weizen, bayerische s 6# Kernen 6,21. Gerste, bayerische 5,36. Hafer 5,09. Mehl Nr 1 fl. Lüttich, 21. Juni. Weizen, inländ. frs. 26.25, preuß. 25.75, Raus' 21,50, Gerste 18,50, Hafer 23—24, Alles per 100 Kil.„ Antwerpen, 21. Juni. Getreidemart. Weizen 26.—. Basianp hauptet, inl. 18—. Hafer 21 1/. Gerste 17¼. Petroleummarl. 6. Ahxe vaß lon 27.. v.#. Meizgn mchie 9427 M2 Paris, 21. Juni. Produktenmarkt. Weizen ruhig, 24,13, 55.50, Rübdl 8075, Spiritus ruhig, 50,5%, a0 gul 900, HammParis, 21. Juni. Ochsen frs. 1,76, Kü,, 1,00, autbet 2. zuge 280 95,0, Schweine 1,56. Durchschnittsgewichte: Ochsen 345 Kil., Kil., Kälber 79 Kil., Schafe 21 Kil., Schweine 82 Kil.„ 183— Amsterdam, 21. Juni. Getreidemarkt. Weizen 277. JopoKaf. PJ5...— 4— fl. as 405 Auvot voe, 99)., wunrde per Siane von 8 9d.: Nr Sste London, 21., Jun Hammelsseisch 7 a. 0., für Kalbsasch Sst. 61. steisch 6 fh. 4., für Ham...## 0.,f füir Scweirsieiseh 5#v. 9,„Produstaumart. Tala luo 5100. Boch Petersburg, 22. Juni. Productenmarz.„###— 10 gund) imen 1050. Regen 660. Haser loo.50, Hanf ou Lensat i. v. Coblenz, 22. Jum. Rheinhöhe 8 Fuß 4 Zoll, gest.### Bonn, 23. Jum, Mittags 1 uhr. Rheinhoge 40#n. Wasserstands=Nachrichterz,### 8. 22. Juni. Rheinhöhe 10 Fuß 1 Hou,.1. gel. Jumi.„ Rheinhöhe 8 Juß..„ 10 Fuß 3. 8. 86a. 93 Witterungsberichte. ,1. Setan 112. zi, 7 U..: Haparanda t 11. Moskau fr.— 412, n m„ 4 10.„ t 13.„ 21. Juni, 22. Juni, 4 u. 28. *— #lopt: Laura Grünewald, Carl Be Münster und Dortmund. bev Brahe, Dr. Friedr. Peipers, „ Elisabeth Michels, Gustav nderer, Odenkirchen u. Heilbronn. Maria Ball, Benedict Jungmann, serheiratget: Augut Lugge,. 392 hanna Caltum, Dorsten.= Gustav noder, Inaten Cate, Gronau. sevoren: I. Beckmann, e.., Frasenstein.: G. Knopp, e.., Elberfeld.= V. Führern, e.., Loln.- A. Spier, e.., Köln. C. Rautenstrauch, e. T, Trier. aufarben: Anna Overesch., geb. Gev 26., Wadersloh.- Maria pper, 25., ElberLochom.: Georg Jung, 31 3, 96 " Donnerstag, den 24. Juni, ###Morgens 7½ Uhr, findet in Stiftskirche eine heilige Messe 4 für den verstorbenen Herrn Johann Steinmin statt, wozu freundlichst eingeladen wird. Notar Eiler in Bonn am 9. Juni 1875 zwischen Johann Hubert Vu gegnt. 0 D... Aaun mahnend gentreinigung und gegen Seekrausheit bestens empfohlen und leisten gleichzeitig durch ihren Genuß gesunden Personen besonderen Schutz geden ale ansteckenden Sranthelten.(..) Dr. Johannen Müller, Medieinalrath in Berlin. (L..) Dr. Hess in Berlin, Chemiker und approvirter Apotheker I. Classe. Auch bestätigt von Dr. F. L. Sonnenschein, Professor der Chemie an der Königl. Universität in Berlin und ge2. 5 Alar, I. Rastgenr, D. v. Bodrudher, Ppgd, Pisher 3. Hatricher n. Lesdtem: Voz. I. Sapz, a. Schiher k. eseoder, bode, Aute, v. de# bend a. Aizahg, Th. Binier in Godesberg; 2. Busch iu Veizstz: 8. Versech.n Uhrmacher, A. Link, G. Adrian in Obercasser, G. Goestmann, Ferd. Hax, Photograph, Bonn, Bonngasse 18. Verkauf Verkauf eines Hofgutes. Theilungshalber steht der ganz neu erbaute Gönnersdorf, ¾ Stunde von Niederbreisig am Rhein) mit 75 guten vulkanischen Bodens— wovon ein Theil, da dieser Boden sich oen und in audeve Lpni, gustegander Sat bei augedchnten Jahunge. Franz Schlia. Bonner Dampf=Mehl= und Brod=Fabrik. Eben erschien die 12. Auflage von Der kleine Postillon. Salonpolka für Clavier von Hermann Necke. op. 13. Preis 1 Mark. Pet. Jos. Tonger, Köln, Hof 33. Geieeg Seehrege .V„„*„ 90 Jeui, Gras in der Kapekler=Auel soll nächsten Montag den 23. Juni, Dem geehrten Publikum die ergebene Anzeige, daß wir mit dem heutigen Tage unser Geschäft eröffnen werden, und von jetzt ab von unseren Niederlagen, sowie aus unserem Fabrikgebäude, Endenicherstraße 28, täglich frisches, reines Roggenbrod und mit Weizen vermischtes Feinbros Rzogen werden kann. Grasverlauf zu Dunsteloven. brod bugen werden kamm. 1 Uhr, beim Gastwirth Halbbig zu Dünstekoven öffent. Der Preis unseres Roggenbrodes für lauf. Woche betr. 6 Sg. 4 Pf. lich gegen Zahlungsausstand verlauft werden. K„„„ G77a—rre„„„ Tangen. Rargaretha Zinten, Ren nerin, beide in Bonn wohneno, abgeschlossenen Ehevertrag haben die genannten Contrahenten vereinbart: „daß in ihrer zutünftigzen Ehe nach den Bestimmungen des Rheinischen „Civilgesetzbuches eine allgemeine „Gütergemeinschaft sowohl in An„jehung des beweglichen wie unbe„weglichen, gegenwärtigen wie zu„künftigen Vermögens stattfinden Bonn, den 15. Juni 1875. Wein=Versteigerung in Linz a. Rh. Feinbrodes Niederlagen in Bonn: Durch einen vor dem Rotar Andr. Münster in Waldbroel am 14. Juni 1875 zwischen Wilhelm Kolb, zu Dattenfeld, und Catharina geb. Bestgen, Wittwe von Gottfried Piller, zu Dattenfeld wohnend, abgeschlossenen Ehe=Vertrag, haben die genannten Contrahenten Folgendes verentort: g. Erster Artikel. „Die Ehe wird abgeschlossen unter dem Rechtsverhältnisse einer völligen „Güterseparation, wie solches in dem „Artikel 1536 und folgenden des „Bürgerlichen Gesetzbuches näher besimmt ist“... Bonn, den 18. Juni 187! Am 23. Juni, Morgens 10 Uhr, Unterzeichnete 40 Ohm Roth=Wein, eigenes Wachsthum, darunter 1 Fuder 1868—69r, Beich ester. ad Pet. Graf, Münsterstraße 1. Joh. Th. Dernen, Meckenheimerstr. 3. A. Clasen, Breitegrabenstraße 19. Joh. Pinnekamp, Rosenthal 32. S. C. Kellner, Welschenonnenstr. 9. # Everh. Scaroni, Stiftsgasse 13. läßt der F. J. Müller, Sandkaule und Lang"*„ gassen=Ecke 19. Niederlagen in Poppelsdorf: A. Schäffer, Clemens=Auguststr. 15. Joh. 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R..Pauicke'9 Die„Deutschen Volksblätter“, die Tendenz der Centrumspartei vertretend, haben es sich zur Aufgabe gestellt, durch gediegepe.4 volksthümlich gehaltene Leitartikel, reichhaltige politische ueoersicht, eine von allen Seiten mit der größten Anerkennung aufgenommene Wochen=Rundschau, lokale, provinzielle und Handelsnachrichten, Besprechung der socialen Frage, sowie durch interessante den Ansprüchen einer christlichen Moral vollständigst entsprechende Feuilletens, als katholisches Organ die bedrohten Rechte der heiligen Kirche mir auen Die Austage der„Deuschen Volsbläter“ betrigt 1600, eine für( die kurze Zeit ihres Bestehens, stark 2 Monate, gewiß erhebliche Bei der sechr ansehnlichen Verbreitung auch über Biersen 2c. hinaus, finden Inserate gegen die geringe Vergütung von nur 10 Reichs9 Pfg, die ensprechendste Ferhreitung. ees—, Redaction und Verlag der„Teuschen Voltsbläter“. Michael Stoffels& Beyen. Weinproducent in Epfig(u. 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Nach dem Oelgemälde von Karl in Enhuber.— Graf Franz Egon von Hoensbroech.— Zwei Illustrationa zur Bestimmung der Zeit mit Hülfe der Mittagslinie.— Der golda# Altaraussatz Kaiser Otto's III. im Münster zu Aachen.— Wache in einer Rettungsstation an der deutschen Küste.— Gemalt von Gusan Michel.— Die Ruinen des großen Thurms von Ilium.— Ven Schliemann auf der Stätte Troja'd ausgegrabene große Gefäße.— Die Ruinen des Priamospalastes nordwestlich vom stäischen Thor.— Die Kinder des Holzfällers.— Er will gratuliren. Gemalt von E. Vautier.— Der überlegende Koch. Nach dem Gemälde von Salze#a — Das Gasthaus zur Kugelmühle am Antersberge. Originalzeichnung von R. Püttner. Die Ausgabe in Wochennummern kostet pro Quartal Mark 80 Pfenn. Jedes Heft kostet 40 Pfenn. Mutter Gottes mit dem Jesuskinde. Gemalt ven Schraudolf. 35 Cmtr. breit und 55 Cmtr. hoch. Nachzahlung von 2 Mark. Der heilige Josef mit dem Jesuskinde. Gemau von Lochner. 35 Cmtr. breit und 55 Cmmn hoch. 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Durch einzelne Auslassungen protestanBlätter, durch Aeußerungen auf Synoden protestantischer gediger, durch gelegentliche Andeutungen des Cultusministers Falk, ich die samose Bismarck'sche Herrenhausrede vom„Evangelium Reformation“ und die Graf Maltzahn'sche Vorrede dazu und durch den weltbekannten Toast des deutschen Gesandten GraMünster im Londoner Nationalclub auf das„evangelische geich“, noch mehr aber durch gewisse Maßnahmen der Verwalung in den katholischen Theilen des Staates hat sich nicht allein zter Katholiken, sondern auch unter Protestanten und endlich schß unter Liberalen die Ueberzeugung festgesetzt, daß der„Culunkampf“, nicht im Interesse des freidenkerischen Liberalismus, sondern in dem eines protestantischen Staatskirchenthums ausgeutt werden soll. Diese Erkenntniß hat eine Bresche in die culturkämpferische Phalanx gemacht. Ein Theil davon fängt an topfschen zu werden, und die„Allgemeine Zeitung" hält es an der Zeit, diese Zersplitterung, wenn auch mit Ausdrücken des tiefsten Bedauerns, zu constatiren. Die„Kreuzzeitung“ hat natürlich an Auflösung der Culturkriegskameradschaft nicht geringe Freude und hält nicht ohne gewisse Schadenfreude die Artikel der Augsburges„Allgemeinen Zeitung“ den conservativen Ueberläufern, die in April von ihr ins andere Lager gegangen sind, unter die Lase.— Mit weniger Interesse, doch gleichwohl mit einigem, önnen auch wir von den Artikeln der„Allg. Zig.“ Notiz nehmen, nehr als Beiträge zur Geschichte des„Culturkampfes“, als zu unserer Information über den Stand der Dinge. Das genannte Blatt betont zuerst, daß die gesetzliche Ausprägung des Satzes, der Staat müsse in seinem Hause alleiniger und oberster Herr sein, in den sogenanzten Maigesetzen des Jahres 1873 an sich eine guie und richtige Formulirung gefunden habe— was wir bekanntlich nicht zugeben können— und nachdem ausgesprochen ist, daß es hohe Zeit gewesen sei, vorzugehen, obwohl das Verhältniß von Staat und Kirche durch das vaticanische Concil„keine fundamentale Umgestaltung" erhalten, sondern durch dasselbe„lediglich das schon lange vorher dogmatisch formulirte römische Kirchenhystem einen consequenten Abschluß" gewonnen habe, wird au Grund der principiellen Zustimmung um so mehr das Recht in Anspruch genommen,„Ausartungen jenes Standpunktes der Kritik zu unterwerfen und auf die Gefahren begangener Fehler aufnerksam zu machen, selbst wenn hierdurch das Mißfallen jener Presse erweckt würde, welche erst in jüngster Zeit wieder so traurige Beweise ihres blinden Eifers gegeben habe". Ein solcher Fehler aber— heißt es weiter— und zwar ein Fehler der allerbedenklichsten Art in Hinsicht auf Preußen und noch mehr in Hinsicht auf das deutsche Reich, ist die in jüngster Zeit wiederholt, und zwar von den bedeutendsten Staatsmännern, in weise sehr schroffer Form erfolgte Betonung des eprotestantischene Standpunktes, wo es sich um staatliche Dinge handelte. Warnend und mahnend möchten wir hiergegen unsere Stimme erheben, denn der confessionelle Haß, in staatliche Form gekleidet und mit staatlicher Autorität begabt, ist die verzehrendste Flamme die es gibt, und trägt die Schuld an den schwersten Heimsuchungen, die jemals das deutsche Volk getrossen. Die letzten kirchenpolitischen Devatten in beiden Häusern der preußischen Landesvertretung haben aber entschieden den staatlichen Charakter zum Theil verloren und eine höchst bedenkliche confessionelle Färbung angenommen; sie übertreffen deßhalb an Maßlosigkeit alle früheren Debatten. Die Phrase vom oprotestantischen Kaiserthume, wie sie seit Gründung des Reiches manchmal zu hören war und besonders in gewissen preußischen Kreisen gepflegt wurde, war geschmacklos, aber staatsrechtlich ohne allen und jeden Sinn; man konnte sie im Lichte des historischen Gegensatzes zum erömischen Kaiserthum deutscher Natione als harmlos betrachten, da ihr jede rechtliche Unterlage fehlte; angesichts mehrerer bedeutender katholischer Bundesfürsten und besonders angesichts des zweitgrößten deutschen bundesstaates mit seiner überwiegend katholischen Bevölkerung; angesichts endlich des Mangels jeder rechtlichen Unterlage hätte die geschmacklose Phrafe vom sprotestantischen Kaiserthum= sich überhaupt niemals dreitmachen sollen. Die jungsten kirchenpolitischen Debatten lassen aber in der That an der Harmlosigkeit jener Phrase Zweifel entstehen. Der höchste Staatsmann Preußens und des Reiches fühlt sich gedrungen, in parlamentarischer Versammlung ein protestantisches Glaubensbekenntniß schroffster Art abzulegen; der preußische Cultusminister, der Feldherr des Staates in dem Kampfe gegen die römischen Uebergriffe, rechtfertigt die Aufhebung der Klöster u. A. auch dadurch, daß schon im Jahre 1851 von katholischer Seite geäußert worden sei, man müsse den Protestantismus mit einem Netz von Orden und Congregationen umgarnen und so allmälig erdrücken; zum Ueberflusse betont einer der höchsten Diplomaten des Reiches nag den protestantischen Charakter des deutschen Kaiserthums öffentlich in der ostensibelsten Weise, und zwar wesentlich im Hinblick auf den gegenwärtigen kirchenpolitischen Kampf mit der römischen Kirche: solche Aussprüche, die doch nicht mehr als harmlose Privatäußerungen qualficirt verden können, bergen eine schwere Gefahr für Deutschand in sich. Wir slauden aber nicht, daß man dem deutschen Reiche und Volke damit einen wienst erweist, daß man jene bedenklichen staatsmännischen Expectorationen kodtschweigt, sondern es erscheint uns als Pflicht der unabhängigen Presse, begen jene Ausschreitungen warnend ihre Stimme zu erheben. Vor Allem erscheint hierzu die süddeutsche Presse, soweit sie nicht blind der von Herlin ausgegedenen Parole folgt, berufen. Man mag vielleicht, umgeben von vollständig protestantischen Anschauungen und Verhältnissen, wenn ich nich des Ausdruckes bedienen darf, in protestantischer Luft, zeitweise ver?? Schloß Elkrath. Roman von Golo Raimund. (Fortsetzung.) das junge Mädchen, das in diesem Augenblicke zurückehrte, daue mit einem Blicke den Vorfall überschaut und Wolfgang's vontommene Schuldlosigkeit erkannt, aber dennoch zeigte die Hast, vomn sie die Blätter zusamenraffte und die Mappe schloß, daß Re eine Durchsicht derselben nicht gewünscht hatte. Ich bitte um Verzeihung für Hedwig“, sagte er,„und auch für nich, der ich die unschuldige Veranlassung din; ich hoffe, es llegt alles ean seinem gehörigen Platze.“ Sie legte schnell die Hand auf die Mappe, als fürchtete sie, He sich davon überzeugen wollen und erwiederte lachend: *=9, vunuch zu sehen, das hat Zeit bis morgen. Für jetzt muß 2 erst sorgen, Hedwig's Geduld noch im Zaum zu halten, ich dore soeben, daß noch eine kurze Verzögerung eingetreten ist.“ . Das Kind schlug in halber Verzweiflung die kleinen Hände zubszurg und setzte sich auf ein Fußbänlchen in der Ecke. Aber eezuch sprang es wieder auf.„Sieh, da ist noch ein Bild“ “ lebhaft, Wolfgang ein Blatt hinhaltend,„es lag hier unter dem Flügel.“ nahm es aus ihrer Hand— es war ein Kinderkopf in hgang.; die lachenden braunen Augen waren ihm wohl beEitratß gutten ihn schon früher angeschaut in dem Schlosse von Wie kommt dies Blatt in Ihre Hand?“ rief er staunend, tend. dag.“ auf das Bild, bald auf das junge Mädchen richbestürzt ihm gegenüberstand. einer Freundiu.pi die ich während eines Aufenthaltes bei und::“ gemacht habe“, sagte sie nach einigem Zögern. „Fräuseig Freundin heißt—!“ fragte er voll Spannung. Tondern", erwiederte sie, verlegen die Augen er lebhaft,„Elisabeth von Tondern ist Ihre Freungessen, daß weder Preußen noch das Reich irgend welchen confessionellen Charakter trägt; in Bayern aber werden wir täglich und stündlich daran gemahnt, das Palladium der Parität der Confessionen als das heiligste Besitzthum der deutschen Nation zu bewahren, und wir müssen vom protestantischen und deutschen Standpunct aus mit Ernst verlangen, das man diesen Verhältnissen auch in Preußen Rechnung trage und jede Hervorhebung des confessionellen Gegensatzes von Staatswegen auf's Strengste vermeide. Reden wie die oben allegirten gehören nicht in die gesetzgebenden Versammlungen des Staates, sondern in die Synoden der evangelischen Kirche; hier allein hat der„protestantische" Standpunct ein Recht. Der preußische Staat und das deutsche Reich aber tragen keinen confessionellen Charakter und dürfen keinen solchen tragen; der Umstand, daß sich der deutsche Kaiser zufällig zum protestantischen Glauben bekennt, berechtigt nun und nimmermehr, von einem„protestantischen Kaiserthum“ zu sprechen; die confessionelle Gebundenheit des Staatswesens, das System der„Staatsreligion", wollen wir gerne dem„Königreich“ Spanien und den verkommenen südamerikanischen Republiken überlassen. Es kann nicht oft und nachdrücklich genug wiederholt werden, daß eine gesunde Weiterentwickelung unseres deutschen Staatswesens nur dann denkbar ist, wenn jegliches Zurückgreifen auf confessionelle Gesichtspuncte in staatlichen Dingen ernstlich vermieden wird. Die oben angeführten Aeußerungen preußischer Staatsmänner aber stellen sich dar als ein Rückfall in confessionelle Beschränktheit, obwohl unsere ganze heutige staatsrechtliche Entwickelung jegliche confessionelle Besonderheit durchaus verneint. Nach jenen Aeußerungen erscheint der Protestantismus fast als eine Art preußisch=deutscher Staatsreligion, eine Anschauung, der wir übrigens in mehr oder minder schroffer Form sehr häufig begegnen. Hiegegen muß nachdrücklichst Verwahrung eingelegt werden. Die an sich schon schwüle Luft in Bayern wird durch solche unbedachte Expectorationen preußischer Staatsmänner nur noch schwüler; man kann sich darüber nicht täuschen: so mancher nach seiner Gesinnung dem Reiche aufrichtig ergebene und dem Ultramontanismus feindliche Mann wurde durch jenes Betonen des„protestantischen“ Standpunctes mit schwerer Besorgniß erfüllt; so manches nicht ultramontane katholische Gewissen wurde dadurch schon verletzt. Man verkennt dann unter dem Druck solcher Aeußerungen, daß Preußen in den Maigesetzen des Jahres 1873 wirklich keinerlei confessionelle Rücksichten maßgebend(?) sein ließ: man wird mißtrauisch gegen die ganze preußische Kirchenpolitik als gegen ein Erzeugniß intoleranten protestantischen Geistes, während doch eben den genannten Gesetzen das Zeugniß nicht versagt werden kann, daß sie lediglich(?) eine Abgrenzung der staatlichen Souveränetät gegenüber der überwuchernden„Freiheit" der römischen Kirche enthalten. Preußen aber muß als Vormacht des deutschen Reiches sich hüten, Anlaß zu jenem Mißtrauen zu geben; je mehr man den protestantischen Charakter dort schroff hervorkehrt, um so schroffer und stärker werden in Bayern die katholisch=ultramontanen Elemente hervortreten. Der erste Artikel schließt dann mit der Warnung, daß die „oben gekennzeichneten protestantischen Phrasen preußischer Staatsmänner, staatsrechtlich ohne Sinn und politisch voll Gefahr, das beste Material für uitramontane Agitationen(?) bildeten und daß sie besonders in Bayern die katholischen Elemente immer mehr dem Reiche entfremdeten.“ &am Straßburg, 20. Juni. Die Ernteaussichten in Elsaß=Lothringen sind, wie von allen Seiten her verlautet, die denkbar besten. In einigen Landestheilen, und sogar überhaupt, vernahm man zwar Klagen über zu große, anhaltende Trockenheit; doch seit einigen Tagen sind kräftige Gewitterregen gefallen und damit eine allgemeine Abkühlung der Atmosphäre eingetreten, welche dem Fortschritte der Fruchtbildung sehr zu Statten kömmt. Der Futterertrag, soweit derselbe bis jetzt zu übersehen ist, lieferte durchschnittlich nur mäßige, in einigen Gegenden sogar nur spärliche Ergebnisse. Neden den Kornfrüchten verspricht der Obstbau und ebenso der Weinbau eine Fülle des Erträgnisses, wie sie seit Menschengedenken nicht dagewesen sein soll, so daß wir nach möglicher Vorausberechnung vertrauen dürfen, es werde sich dem guten Weinjahre 1874 ein ausgezeichnetes Wein= und Fruchtjahr 1875 anschließen.— Unser Landesausschuß, der z. Z. hier tagt, macht nicht viel von sich reden. Dies kommt einfach daher, weil die Sitzungen nicht öffentlich sind, und zweitens daher, weil er nur consultative Stimme hat. Unser Oberpräsident hat schöne Worte bei der Eröffnung der Sitzung gesprochen.„Die Zukunft des Elsasses"— sagte er—„liegt zum guten Theil in Ihrer Hand.“ Es ist demnach evident, daß der Ausschuß nicht nur eine berathende Versammlung bilden sollte. Mit der Wahl des Bureaus ist man sehr parteiisch umgegangen. Der Präsident ist Herr Schlumberger, Protestant aus Gebweiler, der bei den Reichstagswahlen glänzend durchfiel, während Herr Guerber mit einer erdrückenden Majorität siegte. Der Vicepräsident ist Herr Baron Zorn v. Bulach aus Osthausen(Kreis Erstein), Katholik, und die conservatorischen Interessen vertretend. Die drei Schriftführer aber sind protestantisch, worunter die Herren Schneegans und Goguel gar nicht zart gegen die Katholiken sind. Herr Schneegans ist der in Straßburg gegen Herrn Lauth bei den Reichstagswahlen durchgefallene Candidat. So geschieht's, daß das Bureau des Landesausschusses für eine Provinz, die auf 1,500,000 Einwohner 1,200,000 Katholiken zählt, einen protestantischen Präsidenten und drei protestantische Schriftführer, das heißt: auf fünf Mitglieder vier Protestanten hat. Die Katholiken lassen sich immer Mipan!. PC. Landtagsverhandlungen. (Abgeordnetenhaus.) 80. Sitzung vom 14. Juni. (Schluß.) Abg. Windthorst(Meppen): Ich bitte um Besprechung der Sache. (Unruhe.) M.., Sie sitzen nicht in den Gefängnissen,(Ruf: Sie auch nicht!) aber die darin sitzen, die haben mich gebeten. Präsident: Ich kann es nicht für zulässig erachten, einen Antrag auf eine Besprechung noch besonders zu motiviren.(Heiterkeit.) Der Antrag wird vom Centrum, Polen und einigen Fortschrittlern hinreichend unterstützt. Ei erhalt das Wort, Digse, Erößung 9es Abg. Windthorst(Meppen):„Meine Herren: Diese Croöffnung des Herrn Ministers entspricht nach meiner Ueberzeugung den Intentionen des Reichstages nicht. Zunächst ist die Frage der Zwangsarbeit nur dahin beantwortet, daß die Arbeit den Verhältnissen der Leute ensprechend sein müsse. Das ist ganz unzweifelhaft und brauchte kaum noch einer regiminellen Verfügung, denn das steht schon im Gesetze klar und bestimmt, aber dem Gedanken, welcher in dem Worte:=Können beschäftigt werden,= liegt, ist gar nicht entsprochen, denn dies=Können= sollte nach den Intentionen, die bei Erlaß des Strafgesetzbuches obwalteten, offenbar heißen, daß diesenigen, welche in besonderen Verhältnissen sich befanden— und das konnte nach der Verhandlung über die Frage des Verhältnisses des Zuchthauses zu der Festungsstrafe keinem Zweifel unterliegen— mit Zwangsarbeit überhaupt auch verschont werden können, dieser Gedanke ist in dieser Verfügung des Herrn Ministers absolut nicht weiter entwickelt. Dann aber hat der Minister die Frage der Selbstbeköstigung principiell sachlich gar nicht entschieden, sondern hat lediglich die Sache von sich auf die Bezirksregierungen gewälzt und deren Ermessen es anheim gestellt, ohne irgend welche Anhaltspuncte zu gewähren. Keinerlei Anhaltspunct ist in dem Rescripte, das vorgelesen ist, uns mitgetheilt worden. Nun war aber gerade im Reichstage die Petition, welche zu den Beschlüssen des Reichstages Anlaß gegeben hat, wesentlich mit auf diese Frage der Selbstbeköstigung gerichtet, und es war in den Kreisen des Reichstages kein Zweifel, daß Leute, welche wegen politischer und Preßvergehen und ähnlicher Vergehen verurtheilt sind, allerdings die Selbstbeköstigung haben sollen, mindestens wenn sie bezahlen können. Wer den Verhandlungen beigewohnt hat— und das haben ja doch auch die Regierungscommissarien und zum Theil die Herren Minister— der wird das bezeugen müssen. Der Bericht der Commission, welcher damals erstattet ist, läßt diese Tendenz auch vollständig durchsehen. Wenn der Abg. Lasker, der die Sache in gleicher Art git mir vertreten hat, hier wäre, würde er mir bestätigen, daß eine solche Verfügung, wie sie vom Herrn Minister mitgetheilt ist, den Intentionen des Reichstages nicht entspricht. Ich nehme übrigens an, daß der Minister des Innern viel weiter hat gehen wollen, als jetzt geschehen ist; ich muß das aus dem ganzen Gange der Verhandlungen entnehmen. Die ersten Verfügungen des Herrn Ministers des Innern, die nicht expedirt worden sind, sind besser als diese und sind ihm im Justizministerium verdorben(Sehr richtig! im Centrum), und es ist frappant genug, daß wir heute nur hören, daß der Minister des Innern Verfügungen erlassen hat. Darüber, was der Herr Justizminister gethan hat, davon hören wir nichts. Ich habe die Frage aber an die Staatsregierung gerichtet und nicht allein an den Minister des Innern. Nun muß ich annehmen, daß in den Gefängnissen, welche unter dem Justizminister stehen, noch die ganzen alten Verhältnisse fortdauern, und daß da also in Bezug auf das, was der Reichstag beschlossen hat, gar nichts geschehen ist. Ich bedaure aufrichtig, daß in der gegenwärtigen Zeit man also vorgeht in Beziehung auf die Behandlung der Gefangenen, und ich hätte gedacht, daß, wenn wir täglich von Cultur reden, wenn wir täglich das Menschengefühl und den Menschen besonders in den Vordergrund stellen, wenn man nur von Humanität spricht und glaubt, die Humanität für alles Andere substituiren zu können, dann wäre es doch an der Zeit gewesen, klare, feste, humane Grundsätze auszusprechen und nicht die Sache so hinzustellen, wie in diesem Rescript geschehen ist, wo jedem Regierungspräsidenten nach seiner Laune überlassen ist, die Sache in Ordnung zu bringen.(Sehr richtig! im Centrum). Es ist um so schlimmer, daß das geschehen ist, weil ich der Ansicht bin, daß die Regierungspräsidenten namentlich bei der Behandlung der Gefangenen in Folge des Culturkampfes keineswegs von den humanen Anschauungen ausgehen, von denen ich sicher bin, daß sie den Herrn Minister des Innern beseelen. Ich will den betreffenden Herren daraus nicht einmal einen Vorwurf machen, denn diese stehen in dem Kampfe nicht im Vordergrunde, sind deshalb befangen und beurtheilen die Sache nicht mehr in Ruhe, wie es in einer höheren Stellung möglich ist, darum habe ich gehofft, daß der Herr Minister des Innern gerade in Rücksicht hierauf sich selbst die Sache in der Hand erhalten hätte, oder daß er solche Anhaltspuncte den Regierungspräsidenten gegeben hätte, daß sie selbst in der Brüderschaft nicht hätten darüber hinausgehen können. Kann ich das heute nicht erreichen, so muß ich sagen, am ersten Tage des Reichstages werde ich diese Klagen erneuern, und ich bedaure, daß die Klagen dann zunächst wiederum gegen Preußen gerichtet sein müssen, denn in allen anderen deutschen Staaten ist es besser.(Bravo!)“ Regierungscommissar Geh. Justizrath Starke: Der Justizminister ist krank und kann deshalb nicht erscheinen. Ich glaubte vorhin nicht das Wort ergreifen zu sollen, weil eine weitergehende thatsächliche Erklärung mir nicht aufgetragen worden war. Die Rede des Abg. Windthorst veranlaßt mich jedoch, ohne speciellen Auftrag eine Reihe von Punkten hier anzuführen. Zuvörderst muß ich gegen die ausgesprochene Präsumtion protestiren, als habe der Justizminister verdorben, was der Minister des Innern in wohlwollender Absicht vorgehabt. Seitens des Justizministers hat gar kein Einfluß auf den Minister des Innern stattgefunden in der Richtung, etwas zu unterlassen, was zur Förderung des Gefängnißwesens er für wünschenswerth hält.(Abg. Windthorst(Meppen): Sehr verelaufulirt!)(Heiterkeit!) Der Abg. Windthorst hat die Entstehungsgeschichte deß§ 16 des Strafgesetzbuches vorgetragen und von politischen Verbrechen gesprochen, ich bedauere, seine Darstellung als thatsächlich unrichtig bekämpfen zu müssen.(Hört! Hört! links! Abg. Windthorst(Meppen) Ja wohl! Heiterkeit!) Das deutsche Strafgesetzbuch enthält keinen Abschnitt mit der Ueberschrift: Politische Verbrechen und bei der früheren Erörterung der Windthorst'schen Interpellation ist schon eingehend darüber gesprochen worden, daß der Begriff politische Verbrechen von der Wissenschaft noch nicht definitiv festgestellt worden sei. Bei der Berathung des deutschen Strafgesetzbuches hat gelegentlich der Erörterung dieser Frage der Abg. din und Sie waren in Elkrath— warum haben Sie das nie gesagt?“ Es lag in seinem Ton etwas Unmuthiges, Strafendes, das ihr wehe that.„Weil ich nicht wußte, was an meinen Beziehungen Sie interessiren könnte“, entgegnete sie,„und eben so wenig, ob Sie geneigt wären, aus eigenem Antriebe mit einer Fremden von Ihrer Heimath und Ihrer Familie zu reden.“ „Heimath, Familie?“ wiederholte er spöttisch.„Da Sie in Ekkrath bekannt zu sein scheinen, mein Fräulein, sollten Sie doch wissen, daß ich beides nicht habe. Elkrath ist mein Eigenthum, eine Heimath ist es mir nicht, und Fräulein Elisabeth von Tondern ist mir eine völlig Fremde.“ Das junge Mädchen sah still vor sich nieder, ein schmerzlicher Zug spielte um den feinen Mund.„Ich wußte das nicht, wenigstens nicht in diesem Umfange“, sagte sie,„Elisabeth von Tondern sprach stets mit Interesse von Ihnen.“ Er lachte kurz und spöttisch auf.„O ja, sie hat das sogar in sehr beharrlicher Weise bethätigt, so lange Graf Stephan lebte. Es thut mir leid, daß es ihr keine besseren Früchte getragen hat, es ist eine unverzeihliche Nachlässigkeit des alten Herrn, unter der die kluge Dame leiden muß.“ Das junge Mädchen schaute ihn mit den klaren, glänzenden Augen einige Augenblicke schweigend an.„Dieser Ausspruch ist Ihrer nicht würdig, Graf Elkrath, glauben Sie es mir. Sie thun damit sich selbst mehr Leid, als derjenigen, die Sie erniedrizen wollen.“ Er machte statt aller Antwort eine abwehrende Handbewegung und wandte sich geringschätzend ab. „Aber kennen Sie denn die Dame, die Sie so mißachten?“ fragte sie wieder;„haben Sie sie je gesprochen oder auch nur gesehen?“ „Nein“, erwiederte er finster,„und doch weiß ich genug von ihr. Sie ist die alleinige Erbin der tiefen Abneigung, die ich gegen meine Verwandten väterlicherseits hegte.“ Sie schüttelte leise das Haupt.„Sie sind im Unrecht, Graf Elkrath, man soll nicht ungehört verdammen, zumal ein Mann einem schutzlosen Mädchen gegenüber. Das ist nicht chevaleresk.“ „Wie sehr ich die Schutzlosigkeit eines Mädchens respectire, das beweise ich Ihnen, indem ich Ihren Vorwurf gelassen hinnehme“, erwiedente er.„Und einer so liebenswürdigen Fürsprecherin macht man sogar Zugeständnisse: Fräulein von Tondern wird mit der Zeit das Interesse verlieren, das auch die Abneigung in gewisser Weise einflößt, sie wird mir gleichgültig werden und hoffentlich ganz aus meinen Gedanken schwinden. Die aufmerksame Beobachtung, die er während dieser Versicherung dem Bildchen in seiner Hand zu Theil werden ließ, entkräfteteten seine Worte in etwas.„Hat dies Portrait ihr jemals geglichen?“ fragte er das junge Mädchen. „Ich weiß das nicht, ich lernte Fräulein von Tondern viel später kennen.“ „Besitzen Sie kein Bild von ihr aus einer späteren Zeit?“ fragte er plötzlich lebhaft.„Es würde mich interessiren, die Züge meiner Feindin zu studiren; dies liebe, frohe Kindergesichtchen hier, das könnten Sie gewesen sein, Elisabeth von Tondern nicht. In Graf Stephan's eisiger Nähe konnte solch eine frische Blume gar nicht erblühen, unter dem tödtlichen Hauche solchen Hochmuths erstirbt alles— Güte, Natürlichkeit und Anmuth. Doch ich gehe weiter, als ich sollte und wollte— verzeihen Sie mir. Sie lieben Fräulein von Tondern wohl sehr?“ fuhr er fort. „Ich konnte gut mit ihr fertig werden“, entgegnete sie„sie ist einfacher, als sie denken.“ „Und auchso hübsch geworden, wie dies Bild verspricht?“ forschte er weiter. Sie lächelte.„Ueber die Schönheit des eigenen Geschlechts, das wissen Sie, Herr Graf, sind wir nicht competent.“ „Stolz, herrisch denke ich sie mir, und solche Frauen liebe ich nicht“, sagte er.„Ich bin nur ein einziges mal in geschäftliche Beziehung zu ihr getreten, sie scheint sehr decidirt.“ „Je nun, sie weiß was sie will“, entgegnete die Gouvernante, „und Entschiedenheit thut ihr, nun sie in Graf Stephan ihren Beschützer verloren hat, allerdings noth."(Forts. folgt.) Meyer(Thorn) beantragt, bei politischen Verbrechen, sofern sich nicht Mangel an ehrliebende Gesinnung doeumentire, neben Zuchthaus auch auf Gefängnißstrafe zu erkennen und alle politischen Verbrechen von Schwurgerichten abzuurtheilen. Das Letztere wurde abgelehnt, das Erstere angenommen, mithin kann der Richter alternativ auch auf Festungshaft erkennen. Der Abg. Meyer gab aber durch die hinter den Worten„politische Vergehen“ in Parenthese vorgefügte Bemerkung:(§§ 784— 104 des Strafgesetzbuches) eine Definition der politischen Vergehen und kein Mitglied des Reichstags widersprach dieser Beschränkung des Begriffs politischer Verbrechen,(Hört! links) es ist diese Definition soweit einstimmig angenommen und demgemäß bei der Redaction des Strafgesetzbuches berücksichtigt worden. Es hatten sich also alle deutschen Regierungen beim Strafvollzug an diese Definition zu halten. Ich begreife deshalb nicht, daß jetzt, wo die Regelung des Strafvollzugs in ganz Deutschland allgemein erfolgen soll, verlangt werden kann, die Regelung des Strafvollzugs solle auf verschiedene Art erfolgen. Das frühere preußische Strafgesetzbuch kannte noch eine besondere Strafe, die sogenannte Arbeitshausstrafe, an deren Stelle jetzt die Gefängnißstrafe getreten ist. Bei der Festungshaft soll es sich hauptsächlich handeln um Entziehung der Freiheit und Controle der Lebensweise. Wollte man nun den zu Gefängnißstrafe Verurtheilten gestatten, darüber zu befinden, wie er speisen und beschäftigt sein wollte, dann wäre der Unterschied zwischen Festungs= und Gefängnißstrafe aufgehoben, während doch der Gesetzgeber einen solchen gewollt hat. Es handelt sich hier nur um die Behandlung solcher Verurtheilten, die wegen politischer Vergehen Anspruch auf besondere Behandlung haben. Die aus dem Ressort des Justizministers erlassenen Regulative tragen dieser Behandlung sämmtlich Rechnung und wenn hier und da Fehler vorgekommen sind, so ist eben keine Staatseinrichtung unsehlbar. Einer zu berechtigten Tadel Anlaß gebenden Beschwerde, die Person und Ort genau bezeichnet, würde seitens der Regierung stets stattgegeben werden. Was nun die Selbstbeschäftigung betrifft, so steht nicht im Strafgesetzbuch, der Gefangene muß, sondern er kann auf eine seinen Verhältnissen angemessene Weise beschäftigt werden. Erst in dritter Lesung hat man im Reichstage statt„muß"„kann“ gesetzt; die Aenderung ist ohne Discussion beschlossen, und man hatte dabei, wie Generalstaatsanwalt Schwartzer in seinem leider nicht zur Hand stehenden Commentare ausführt, den Grund im Auge, daß es Gefängnisse gibt, welche eine solche Möglichkeit ausschließen. Auch das preußische Strafgesetzbuch enthielt ursprünglich dieses„muß". Es ist also hier die Beurtheilung in das discretionäre Ermessen des betreffenden Beamten gestellt, welcher natürlich Bildungsgrad und Betragen berücksichtigen wird. Uebergehend zur Selbstbeköstigung kann ich nur bemerken, daß dieselbe politischen Verbrechern, die im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte waren, in den zum Ressort des Justizministers gehörigen Strafanstalten nicht verweigert worden ist.(Rufe: Doch.) Der einzige Fall, wo sie versagt wurde, ist in Plötzensee, weil dort für die Selbstbeköstigung amtlich ein Surrogat eingerichtet ist, die sogenannte Mittelkost. Dieselbe wird allen denen gewährt, denen die andere gewöhnliche Kost mit Rücksicht auf ihren Bildungsgrad, ihre Erziehung, Lebensweise 2c. nicht zuträglich sein würde. Sie besteht theils in einer gänzlichen Umgestaltung, theils in einer Zulage zur gewöhnlichen Kost, Vor wenigen Tagen haben sich unter meiner Führung zahlreiche Mitglieder dieses Hauses nach Plötzensee begeben und sich von der Qualität des Essens überzeugen können. Man hat sie durchaus gut befunden. Es gibt dreimal Fleisch die Woche, und zeigt sich innerhalb 14 Tagen eine dreizehnfache Combination der Gemüse, so daß nur nach 14 Tagen dieselbe Speise wiederkehrt. Allerdings ist dieser Speisezettel nicht der eines Hotels, aber wer das Berliner Hotelessen längere Zeit genossen, wird gefunden haben, daß dort schon nach acht Tagen dieselben Gerichte wiederkehren. Diese Mittelkost besteht zwar aus dem gewöhnlichen Gemüse, was die Andern bekommen, sie erhält aber durch gute Bouillonzuthat und größere und öftere Fleischrationen eine bessere Qualität, so daß den Gefangenen gewährt ist, was ihrer Gesundheit zuträglich ist, und mehr kann die Regierung nach dem Gesetze nicht thun. Aus den statistischen Notizen über Plötzensee geht übrigens hervor, daß im Durchschnitt nur 1,55 pCt. der Gefangenen jährlich erkranken, während in anderen Gefangenenanstalten die Zahl der Kranken 5 pCt. beträgt.(Beifall links.) Abg. Windthorst(Meppen). Meine Herren, der Herr Regierungscommissar hat zunächst dagegen protestirt, daß ich die Vermuthung aufgestellt habe, es sei von Seiten des Justizministers die Arbeit in pejus corrigirt. Beredter, als er es gethan hat, konnte er meine Vermuthung nicht bestätigen.(Sehr wahr! im Centrum.) Ich habe übrigens diese Vermuthung daraus entnommen, daß der Herr Minister des Innern Vorlagen gemacht hat an den Justizminister, daß er uns sagte sie sollten expedirt werden, und wie ich nachher nach der Expedition fragte, erwiederte er, sie sind unexpedirt geblieben, weil eine Communication mit dem Justizminister stattgefunden habe, und daß es so in pejus habe kommen müssen, beweist allerdings das, was uns heute vorgelesen ist, und der Umstand, daß es in den Gefängnissen, die unter dem Minister des Innern stehen, besser hergeht und hergegangen ist als in denen des Justizministers,— jetzt freilich wird das wohl anders werden, denn das Rescript, was auf das Betreiben des Justizministerii veranlaßt wurde, hat bewirkt, daß in der Rheinprovinz, wo bisher die Selbstbeköstigung gewährt worden ist, sie jetzt regelmäßig abgeschlagen wird. Dann hat der verehrte Herr geglaubt, ich habe die Sache aus dem Reichstage nicht richtig dargelegt. Er hat aber alles bestätigt, was ich bestätigt habe. Der Abg. Meyer(Thorn) hat allerdings bei der Frage, wo Zuchthaus und wo Festung zu erkennen, seinen Antrag bei dem von ihm bezeichneten Fällen gestellt. Bei diesen Fällen kam das Gefängniß nicht in Frage und darum hat man auch keine Ursache, in der Rücksicht eine Bemerkung zu machen. Es wurde die Härte der Regierungsvorlage, welche immer auf Zuchthaus ging, dahin gemildert, daß man bei diesen schweren Verbrechen selbst die Erkennung auf Festungshaft zuließ. In Consequenz dieses Gedankens hat der Abg. Lasker in der dritten Berathung des Strafgesetzbuches das„sind zu beschäftigen“ in„können" verwandelt. Der geehrte Herr bedauert, daß er den Commentar nicht hat; den Commentar von Schwarze habe ich nicht, ich habe aber den Commentar von Rüdorff, der die Sache, glaube ich, noch besser versteht als Schwarze, denn er ist von Anfang an bei der Arbeit gewesen. Der sagt so zu§ 16: Der Entwurf bestimmte:„Die zur Gefängnißstrafe Verurtheilten sind in der Gefangenanstalt auf eine ihren Fähigkeiten und Verhältnissen entsprechende Weise zu beschäftigen. Die gegenwärtige Fassung beruht auf einem in dritter Lesung des Reichstages ohne Discussion angenommenen Antrage. Damit ist wesentlich das preußische Strafgesetzbuch wiederhergestellt, jedoch mit der Abänderung, daß den Sträflingen auf ihr Verlangen angemessene Beschäftigung zu gewähren ist. Das letzte ist der Schluß, das andere ist die Erzählung der Thatsache, daß dieser Laskersche Antrag einfach ohne Discussion angenommen ist, und es würde wohl herrn Schwarze schwer sein, aus seiner tiefen Wissenschaft allerlei noch heroeizubringen. Dagegen ist der Abg. Lasker derjenige, der am klarsten sagen kann, wie und was er gedacht hat, er hat aber im Reichstage mit beredten Worten gezeigt, er hat klargelegt, daß er allerdings die Absicht gehabt habe, nachdem man bei den schweren politischen Vergehen die Festungsstrafe zugelassen habe, bei den minder strafbaren politischen Vergehen in keiner Weise überall mit einer Getängnißstrafe vorzugehen, die schwerer ist, als die Festungsstrafe jemals sein kann. Es würde, wenn die Auslegung des Regierungscommissars richtig wäre, das merkwürdige Refultat herauskommen, daß Hochverräther und Landesverräther möglicherweise unter den angegebenen Voraussetzungen mit Festung bestraft werden und dann sich selbst beköstigen und selbst ihre Beschäftigung wählen können, während ein Redacteur, der in der Eile irgend ein Wort, was diesem oder jenem Minister unbequem ist, geschrieben hat, ins Gefängniß kommt und dort Zwangsarbeit ausführen muß und außerdem keine Selbstbeköstigung haben soll. Daß das nicht in der Absicht des Gesetzes sein kann, liegt auf der Hand, oder man müßte den Gesetzgeber geradezu für toll halten.(Sehr richtig!) Ich weiß also nicht, wo ich in diesem Punkte irgend etwas Verkehrtes deducirt hätte und die ganze Gelehrsamkeit des Regierungscommissars fällt ins Wasser.(Hört!) Nun, m.., ist auf die Frage der Zwangsarbeit übergegangen und da hat der Regierungscommissar sich in der Lage befunden, nahezu meine Interpretation des„können" zuzugeben, also anzuerkennen, daß das„können", während es früher in Preußen„müssen“ geheißen habe, auch bedeute: es könne wenn die Verhältnisse der Person danach seien, die ganze Zwangsarbeit wegfallen, und das ist gerade, was ich in der Instruction des Ministers der Innern vermisse, daß nicht dieses den Herren gesagt worden ist, daß es ihrem Ermessen überlassen bleibe, ob nicht nach der Natur des Vergehens nach der Persönlichkeit des Mannes er überhaupt mit Zwangsarbeit zu verschonen sei. Was nun die Selbstbeköstigung betrifft, so ist nach meiner Ansicht in etwas seurriller Weise dargelegt worden, daß die Sache sich in Ordnung befindet; zunächst wird behauptet, daß in allen unter dem Justizminister stehenden Gefängnissen die Selbstbeköstigung in dem Umfange, wie ich es verlange, gewährt war. Wenn das der Fall ist, dann begreife ich nicht, wie der Minister des Innern in seiner Instruction den RegierungsPräsidenten in dem Rheinland hat sagen können, es hinge von ihrem Ermessen ab, dann ist ja eine ganz verschiedene Behandlung in den Gefängnissen des Justizministers und in den Gefängnissen des Herrn Ministers des Innern und das wäre doch etwas, was sofort abgeändert werden muß.(Sehr richtig!) Dann ist gesagt worden: Nur in Plötzensee sei diese Selbstbeköstigung nicht, da sei aber in der Erfindung der Mittelkost ein ganz vortreffliches Surrogat, und mehrere Herren dieses Hauses hätten selbst diese Mittelkost genossen und seien befriedigt gewesen. Ich glaube nicht, daß die Herren sich an dieser Mittelkost sattgegessen haben; ich bin fest überzeugt, sie haben ihr Diner nachher noch zu finden gewußt. Aber die eigene Schilderung des Herrn Commissars beweiset uns, daß das nicht eine Selbstbeköstigung ist, wie sie ein Mann, der in solchen Verhältnissen aufgewachsen und an solche Verhältnisse gewöhnt ist, wie ich vor Augen habe, genießen kann, ohne seine Gesundheit zu gefährden. Nun sagt der Herr Regierungscommissarius: Ich bestätige auch amtlich, daß nur ein solcher Procentsatz krank geworden. Ja, meine Herren, wenn in Plötzensee eine große Zahl solcher Männer wäre, dann könnte eine solche statistische Bemerkung von Bedeutung sein; aber es sind deren unter—900 vielleicht 10 oder 12, und darauf paßt das ganze Exempel nicht. Wenn dann der Herr Regierungscommissar gesagt hat, der Staat schulde den Gefangenen nichts anderes, als daß er ihnen eine Speise gibt, bei der sie gesund und arbeitsfähig bleiben, so ist das ein Satz, der unbedingt richtig ist, der gilt für alle Gefangene. Kein Gefangener, der üderhaupt sitzt, darf eine andere Kost bekommen (Sehr wahr!); und wenn der Herr Regierungscommissar glaubt, daß nur die Mittelkost dieses leiste, dann ist in Plötzensee anzuordnen, daß alle 800 Insassen sofort die Mittelkost bekommen.(Sehr richtig!) Ich zweifle übrigens, daß in den übrigen Gefängnissen des Herrn Justizministers sich die Kost noch so gut verhält, wie die ordinäre Kost in Plötzensee. Dann ist aber doch wohl unzweifelhaft, daß, wenn man in Plötzensee die Leute anweist, Mittelkost zu nehmen, also die Kost, die die Anstalt in dieser Art bereitet— wobei ich bemerke, daß unter anderm nur drei Mal die Woche Fleisch gegeben wird—, daß das nicht eine Selbstbeköstigung in dem Sinne ist, wie man sie bisher auch nach den Grundsätzen der preußischen Instruction angenommen hat; und ich weiß nicht, was es hindert, wenn der Justizminister es für zulässig hält bei§ 16, in allen übrigen Gefängnissen den Leuten die Selbstbeköstigung zu gewähren, warum kann es denn in Plötzensee nicht geschehen?(Sehr wahr!) Plötzensee soll ja eine Musteranstalt sein. Ich habe sie auch gesehen, wenn ich freilich auch nicht die Ehre hatte, sie unter Leitung des Herrn Regierungscommissars zu besuchen; — vielleicht sah ich deshalb um so viel schärfer. Ich bin der Meinung, daß die Anstalt eine ganz vortreffliche ist, daß namentlich der Herr Director eine ganz ausgezeichnete Persönlichkeit ist, aber die Räumlichkeiten und der Director machen es ja nicht. Der Director muß in diesen Räumlichkeiten die Leute behandeln, wie die Instruction es vorschreibt, und diese Instruction muß in dem humanen Sinne, der durch das ganze Criminalgesetzbuch geht, ausgearbeitet und mitgetheilt werden. Darnach muß er handeln können, und er wird es dann auch möglich machen. Wenn wir in der traurigen Lage sind, jetzt eine so große Zahl politischer Verbrecher zu haben, oder doch Leute, die ihnen vollkommen gleich sind— denn wir haben seit Erlaß des deutschen Gesetzbuches eine solche Masse Criminalstrafen bekommen, daß man gar nicht mehr weiß, wie man sich bewegen kann, ohne in eine zu fallen—, wäre es an der Zeit, daß man an irgend einer Stelle, vielleicht in Plötzensee eines der Häuser, oder, wenn die jetzigen nicht reichen, eins der im Bau befindlichen so einrichtet, wie es bei allen gebildeten Nationen der Fall ist, damit Leute dieser Art separat und ordentlich behandelt werden. Denn das ist auch schon etwas Erschreckendes, daß man die Leute in ein Haus bringt mit solcher Gesellschaft. Wenn dort Leute der gebildetsten Art, von der Presse, zusammensitzen müssen mit den ärgsten Strolchen aus Berlin, dann ist das etwas sehr Schlimmes. Bekanntlich ist eine von den Eigenschaften der Höllenstrafen die, daß man in schlechter Gesellschaft, und so ist es in Plötzensee auch. Es ist das sehr niederdrückend und unangemessen. Mache man also einen besonderen Flügel, dann würde die Sache sich in Richtigkeit befinden. Ich meine deshalb, daß die Sache mit den Erklärungen des Herrn Regierungscommissars absolut nicht gebessert ist. Ich freue mich aber, daß der Herr Regierungscommissar mit solcher Ausführlichkeit nach meiner Ansicht die Anschauung des Herrn Justizministers vollkommen dargelegt hat. Jetzt wird die Wissenschaft und die Presse sie zu bearbeiten wissen, und wenn wir im Reichstage wieder zusammenkommen, sprechen wir ein anderes Wort.(Bravo! im Centrum.) Regierungscommissar Starke theilt mit, daß voriges Jahr von 4765 Gefängnißinsassen 691 Mittelkost erhalten hätten, aber nicht alle gleicher Art; so 63 einen Zuschuß von Milch, 350 Bouillon mit Reis und 375 mit allen anderen Combinationen. Die Gefangenen befänden sich jeder in einer besonderen Zelle und seien somit nicht in chlechter Gesellschaft. Oder wolle vielleicht Abg. Windthorst moniren, daß sich die Verurtheilten mit schlechter Gesellschaft in demselben Hause befinden. Aber das passire einem ja oft und in manchen Häusern. Hiermit ist der Gegenstand erledigt. III. Verlesung der Interpellation des Abg. Windthorst(Meppen), betreffend das Verfahren der königl. Regierung in Köln gegen den Oberbürgermeister Kaufmann in Bonn. Nachdem die bereits mitgetheilte Interpellatior unter großer Unruhe der Linken verlesen ist, richtet der Präsident an den Minister die Frage, ob und wann die Staatsregierung dieselbe zu beantworten gedenke. Minister des Innern Graf zu Eulenburg: Herr Präsident, die kgl. Staatsregierung lehnt die Beantwortung der Interpellation ab.(Einzelne Pravos linit)... g Commision 45 IV. Der sechsundzwanzigste Bericht der Staatsschulven=Commission über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens im Jahre 1873 wird ohne wesentliche Debatte genehmigt.„.(u..:.=Kiemisen uhr V. Mündlicher Bericht der Commission für das Jusligwesen über die Petition des Buchhändlers Stein in Werl, betreffend die ungesetzliche Vornahme einer Haussuchung. Die Commission beantragt:„In Erwägung, daß durch die nachträglich seitens der königl. Staatsregierung aus den amtlichen Verhandlungen mitgetheilten thatsächlichen Aufklärungen sich ergeben hat, daß der Bürgermeister Fickermann der Requisition der königl. Staatsanwaltschaft zu Hamm entsprechend dem Gensdarmen Schulz und dem Polizeidiener Knüver den schriftlichen Auftrag ertheilt hat, die bei dem Buchhändler A. Stein vorfindlichen Exemplare der Nr. 49 des Centralvolksblatts mit Beschlag zu belegen, daß diese beiden Unterbeamten jedoch nach Beschlagnahme der vorgefundenen Exemplare in der Buchbinderwerkstatt, im Arbeitszimmer und im Laden des A. Stein Nachsuchen nach weiteren Exemplaren, allerdings ohne Erfolg, gehalten haben, daß diese Amtshandlungen indeß Acte der Haussuchung zum Zwecke der Beschlagnahme im Sinne des Artikel 6 der Verfassungsurkunde, und des§ 11 des Gesetzes zum Schutze der persönlichen Freiheit vom 12. Februar 1850 darstellen, und zur Vornahme einer Haussuchung im vorliegenden Falle der Gendarm Schulz und der Polizeidiener Knüver nicht berechtigt gewesen sind, daß aber die ungesetzliche Vornahme der Haussuchung lediglich untergeordneten Executivbeamten zur Last fällt, über die Petition des Buchhändlers A. Stein in Werl zur Tagesordnung überzugehen.“ Abg. Welter, welcher Namens der Budgetcommission referirt, führt die einzelnen Punkte des Antrages weiter aus. Abg. Beisert beantragt, über die Petition zur einfachen Tagesordnung überzugehen. Er begründet seinen Antrag mit einem Hinweis darauf, daß die Sache noch nicht spruchreif sei und daß, wenn ein friedensbruch stattgefunden habe, dies nicht vor dieses Haus sondern vor das Gericht gehöre nach§ 352 des Strafgesetzbuches. Während formell nicht erwiesen sei, daß ein Hausfriedensbruch stattgefunden habe, sei dies sogar materiell zweifelhaft, da die Beamten anscheinend nur Räume betreten hätten, welche zum Geschäftsbetriebe benutzt würden, wohin nach den neuesten Commentatoren auch die Buchbinderei zu rechnen sei. Abg. Windthorst(Meppen):„Meine Herren, wir sind in merkwürdigen Rechtszuständen. Wenn die communale Selbstständigkeit auf's Aeußerste gefährdet ist, wenn man einen Schlag dagegen führt, wie er härter nicht sein, und in dem Abgeordnetenhause wird dann darüber eine Interpellation gemacht, dann sagt der Minister: Ich antworte nicht. Nun, die Antwort war eine sehr beredte; es war die Bestätigung der von mir behaupteten Thatsachen und der Wille, fortzufahren auf dem betretenen Wege.(Stimme rechts: Zur Sache!) Präsident: Ich muß den Herrn Redner bitten, sich enger an die Sache zu halten. Ich bin schon dabei. Das ist auch ganz mertwuroig, vuß die Herren gleich„zur Sache" rufen; das illustrirt auch die Lage. Die Justizcommission hat ihrerseits solchen juristischen Scharfsinn angewendet, um eine Rechtsverletzung von Seiten der Regierungsbehörden zu rechtfertigen; ich glaube, es ist ihr das nicht gelungen. Zunächst meine ich, wenn die Justizcommission in ihrer Majorität die Erwägungsgründe gebilligt hat, welche uns in ihrem Antrage vorliegen, sie nothwendig zu dem Entschlusse hätte kommen müssen, der Regierung die Beschwerde mitzutheilen, damit die betreffenden Unterbeamten ihren Verweis bekommen. Dadurch, daß ein Unrecht durch die Executivbeamten geschieht, wird es kein Recht, wird es auch nicht einmal entschuldigt; im Gegentheil, m.., Beschwerden dieser Art werden fast regelmäßig durch die Handlung von Executivbeamten niederer Ordnung begangen und wenn sie begangen werden, dann ist es besonders hohe Zeit, daß durch geeignete Rügen den Leuten ihr Standpunkt klar gemacht wird. Dazu will mir scheinen, daß die Regierung, je häufiger jetzt dieses Handwerk der Haussuchung geübt wird, auch tüchtige Leute in der Executivinstanz haben müsse, die genau wissen, wie weit sie gehen dürfen. Das ist ja das Schreckliche, daß ein einfacher Executivbeamter niedriger Ordnung mir ins Haus fallen kann und allerlei Dinge vornehmen, die meinen Hausfrieden stören. Dagegen will ich geschützt sein! Wenn die höheren Polizeibehörden zu mir kommen, so wird es immer ganz anders und humaner hergehen, als wenn diese Leute kommen. Ich bin deshalb in der That im höchsten Grade erstaunt gewesen, als ich nach diesen Motiven den Antrag auf der Tagesordnung fand, begreife das jetzthaber„„nachdem der Herr Redner, der vor mir gesprochen hat— und der Herr Abg. Thilo wird ja auch wohl in dem Sinne sprechen— in diesem Motive noch ein anderweitiges Anerkenntniß findet; er meint eine Beschlagnahme sei verfügt und eine Beschlagnahme sei nur ausgeführt; von einer Haussuchung könne nicht die Rede sein. Alle möglichen feinen Distinctionen werden ausgeführt, um dies klar zu machen. M.., ich glaube, es ist immer gut wenn man in derartigen Dingen juristische& findigkeiten bei Seite läßt und nach dem gewöhnlichen Menschenverkand. und nach dem gewöhnlichen Sinne der Worte, die Sache beurtheilt.##. schlagnahme heitzt einen Gegenstand, der vorliegt in Besitz nehmen suchung, wenn man den Gegenstand, der nicht vorliegt, sucht und wennhnihn gefunden hat, beschlagnahmt. Die Haussuchung ist ein Mittel die Beschlagnahme auszuführen, und so oft dieses Mittel gebraucht muß es in den Formen geschehen, die die Gefahr dafür vorschreiben hier nun aber die Leute überall, wo sie etwas zu finden hossen konnim im Hause gesucht haben, das scheint mir luce clarlus zu sein, und d. liegt die Beschwerde, daß sie das thaten, ohne die Gemeindevertretung uu, zuziehen; nun zu unterscheiden, obsin der Werkstatt oder noch in der binderei 2c., das scheint mir absolut unrichtig zu sein. Sobald die B. schlagnahme nicht sofort möglich ist, weil der Gegenstand nicht vorliggt so bald er gesucht werden muß, geht die Beschlagnahme in Haussuchung über, und das ist hier auch geschehen. Darum sagt ein vorsichtiger Untersuchungsrichter oder Staatsanwalt, der eine Beschlagnahme herbeiführen will, demjenigen, bei dem er etwas in Beschlag zu nehmen wünscht er solle das vorlegen, wenn er das nicht thue, so würde eine Haussuchung das Nöthige herbeiführen, aber er fährt nicht gleich mit der Thür ine Haus, und so wie die Leute hier zu dem Buchdrucker kommen und die Sache nicht ouvert vorliegend fanden und anfingen zu suchen, haben ße ihr Mandat überschritten. Das hätte man ihnen eröffnen müssen. Mei aber die Herren gegen den ungeheuer zahmen Antrag noch angehen, weil die Gründe nicht genug sind, will ich mich bei demselben beruhigen, sonß hätte ich beantragt, daß man doch, um den Leuten eine Lection zu geben, die Vorstellung an die Regierung überweisen solle.“ Hierauf wird dem Antrage Beisert entgegen der Antrag der Commission angenommen. k Wiesbaden, 21. Juni. Der„altkatholische Pfarrer“ von Osfenbach soll nach einem Erlaß des Oberpräsidenten aushilfsweise für Nassau pastoriren dürfen, insbesondere für den hiesigen Ort. Mit Intrafttreten des„Altkatholikengesetzes“ wird das Mitbenutzungsrecht unserer einzigen katholischen Kirche beansprucht werden, und damit die Kirche für die Katholiten verloren sein. Der Gedanke, die Kirche an einen Privaten zu verkaufen, konnte nicht realisirt werden. Man erzählt sich, die bekannte katholische Familie Walderdorff wolle gerichtlich ihre Ansprüche auf die hiesige Kirche geltend machen und dieselbe so den Katholiken erhalten. Gott gebe es.— Nach dem„Rh..“ war in den letzten Tagen unter den hiefigen Marktweibern das Gerücht verbreitet, aus hiesiger Gegend, die doch gewiß nicht von den„Ultramontanen“ beherrscht ist, sollten Kinder zu Tausenden an der Sultan verkauft sein. Wie es den Anschein hat, befürchten instinetiv gewisse Kreise irgendwoher Gefahr für ihre Kinder, wenngleich selbstverständlich der angesonnene Export eine müßige Erfindung ist. □ Aus dem Wupperthale, 17. Juni. Als wohl vereinzelt destehend darf ich Ihnen die Thatsache melden, daß zu Cronenberg bei Elberfeld ganz urplötzlich zwei Protestanten zu Schulvorstandsmitglieden ernannt wurden, ohne daß die dadurch abgesetzten kathol. Schulvorsteher, oder auch der kathol. Pfarrer eine Ahnung davon hatten. Der dortige Bürgermeister, ebenfalls Protestant, ist Localschulinspector. Es fehlt nur noch, daß der Lehrer protestantisch ist und die kath. Volksschule von Cronenberg ist ganz in den Händen von Protestanten.— Gestern stand der Redakteur der„Wupperth. Vollsbl.“, Herr Rector Wamich, vor den Schranken des Zuchtpolizeigerichts zu Elberfeld. Er sollte ursprünglich drei Mal gegen§ 131 gesündigt haben, wie der Staatsanwalt meinte. Die Nathskammer von Elberfeld war der Ansicht, er hätte gar nicht gegen§ 131 gefehlt. Da erklärte nach eingelegter Appellation der Anklagesenat des rhn. Appellationsgerichtes zu Köln, in zwei Fällen läge wohl eine Versündigung gegen§ 131 vor. Die glänzende Vertheidigung führte Herr Advokatanwalt Kessels. Das Urtheil war ein freisprechendes. Der Staatsanwalt hatte 300 M. Geldbuße beantragt. Nachrichten. * Elverfeld, 21. Juni. Stürmische Heiterkeit erregte in der Stadtrathssitzung vom 14. d. folgende Mittheilung des Vorsitzenden: Ein Ungenannter hat kürzlich bei Gelegenheit seiner silbernen Hochzeit der Stadt 1000 Mark geschenkt mit der Bestimmung, daß diese Summe so lange stehen bleiben soll, bis sie mit Zinsen und Zinseszinsen 20 Millionen Mark beträgt(dies geschieht nach ca. 250 Jahren); dann soll das Kapital von 20 Millionen der Stadt als freies Eigenthum verbleiben. Der Stadtrath nahm das Geschenk dankbar entgegen. * Essen, 19. Juni. Das Appellationsgericht in Hamm hat vorgestem das Erkenntniß des hiesigen Kreisgerichtes bestätigt, welches den Verleger und Redacteur der„Essener Volkszig.“ wegen Veröffentlichung der päpstlichen Encyklica freisprach.(Unser Redacteur, Herr v. Ayx, wurde bekanntzu zwei Monaten Gefängniß verurtheilt.) ** Am 31. Mai wurde bekanntlich dem König von Schweven zu Ehren bei Potsdam ein Exereiren im Feuer abgehalten. Nach Beendigung desselben beorderte der General v. D. nach üblicher Weise die Officiere zur Kritik, ließ die versammelten Herren jedoch noch einen Augenblick warten, da er mit einem höheren Officier im Gespräch war. Diesen Augenblick nahm nun ein Straßenjunge, man möchte glauben, ein Berliner, wahr, stellte sich vor die versammelten Officiere und sprach mit vernehmlicher Stimme:„Ich kann mich über Ihre Leistungen nur zufrieden aussprechen und danke Ihnen für Ihre Unterstützung, meine Herren.“ Kaum hatte er diese Worte mit der vollen Würde eines commandirenden Generals ausgesprochen, so war er auch schon spurlos verschwunden. Lächelnd trat nun der General v. D. an die Stelle seines Herrn Vorredners und sagte: „Meine Herren, nach einer so treffenden Rede habe ich in der That nichts mrehr Amzzzfügen. Handel und Verkehr. Köln, 22. Juni. Cours=Bericht. Industrie=Ketten. ach.=Mch..=B. 7700 G Düss. Dampfsch. 67.00 B gfl..=F. umon 60.008 olonia,.=V. 6150 G Köln. Schleppsch. 60.00B Gelsenkirchener 106.00 b ladb..=R. 1335 G Tauerei Köln 00.00 6, Hib u. Sharg g ipziger.=V. 0000 B Köln. Bwollsp. 90.00 B Hörd. tagdeb..=V. 2520 B Köla. Gummif. 00.00 B Humboldt 38.50 C aterl..=V. 3200., Rhein. 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