Nr. 143. 4. Jahrgang. Bonn, Mittwoch den 26. Mai 1875. Adonnement: Vierteljährlich pränum. für Bonn inel. Traglohn 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.); bei den deutschen Postämtern und für Luxemburg 4 RMark(1 Thlr. 10 für dus natholische dellsche Voln Die Deutsche Reichs=Zeitung erscheint täglich, an den Wochentagen Abends, an Sonn= und Festtagen Morgens. Insertionsgebühren für die Petitzeile oder deren Raum 15 RPf.(1½ Sgr.). PC. Landtagsverhandlungen Herrenhaus. 22. Sitzung vom 22. Mai. Eröffnung 12 Uhr 15 Minuten. Am Ministertiche: Dr. Falk, Dr. LeonDas Haus tritt soEröfnung 12 Uhr 15 Minuten. Am Ministertiche hardt, Camphausen, Dr. Förster und v. Brauchitsch. eni in die Tagesordnung ein. Hetriend Austsebune der Gri. I. Schlußberathung des Gesetzentwurfes, betreffene Aufhreung der uln15, 16 und 18 der Vefasung... zlichen Ktadenie:. Dr. Baumstark(Director der landwirthschaftlichen alademie in Eldena und Vertreter der Universität Greifswald im Herrenhause) vertheidigt sich zunächst gegen einige Vorwürfe, die ihm Graf zur Lippe bei der ersten Berathung dieses Gesetzes gemacht habe, und zwar namentlich gegen den Vorwurf der politischin Inconsequenz. Wenn er früher als Führer der Rechten in der Nationalversammlung für diese Artikel eingetreten sei, die er jetzt aufgehoben zu sehen wünsche, so liege das daran, daß die Gewährleistung bestimmter Rechte in der Verfassung die treue Erfüllung der staatsbürgerlichen Pflichten, also des Gehorsams, zur Voraussetzung habe; dies treffe in Bezug auf die katholische Kirche nicht mehr zu, so daß die Aufhebung jener Artikel sich ohne Inconsequenz vertheidigen lasse. Nunmehr geht Redner darauf über, wie Rom zunächst den Streit begonnen habe, sein Syllabus, sein Vaticanum, welches alles Andere eher als eine Vertretung der katholischen Kirche gewesen sei, dann das Unfehlbarkeitsdogma, das geradezu ein Attentat sei gegen Wahrheit, Freiheit und Recht, gegen menschliches und göttliches,— das Alles habe das Maß gefüllt, welches von der Encyclica neulich übergelaufen sei. Nicht die Kirche habdem Staate, sondern der Staat der Kirche zu befehlen, denn der Staat sei nicht eine Genossenschaft in der Kirche, sondern die Kirche eine Genossenschaft im Staate. Das alte Wort:„Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen“ sei jetzt schon banal geworden, weil es immer in dem Sinne gemißbraucht werde, daß man den Willen Gottes und den Willen der römischen Kirche für identisch halte. Die Kirche aber sei, obwohl sie eine auf erhabenen Religionsprincipien beruhende Genossenschaft sei, dennoch der Fehlbarkeit und der Schwachheit unterworfen, und habe daher nicht das Recht, dem Staate Befehle ertheilen zu wollen. Auf die neulichen Ausführungen des Herrn Grafen Udo Stolberg übergehend, bedauert Redner, den Ausdruck„Monologe“ in Bezug auf Artikel 15, 16 und 18 zurückweisen zu müssen; es seien nicht Monologe, sondern Vereinbarungen zwischen Friedrich Wilhelm IV und der Vertretung seines Volkes nach langen Kämpfen. Wenn dagegen Herr v. Kleist=Retzow gesagt habe, der ewige Culturkampf verletze und verstimme die Kirche, so sei das richtig, aber man solle das größere Gewicht nicht auf die Kirche, sondern auf den Staat legen, und vorher habe die römische Kirche schon immer den Staat verletzt durch ihren Starrsinn, während ihrem ganzen Geiste nach die evangelische Kirche, namentlich in Preußen, nie etwas gegen den Staat unternommen habe. Herr v. Kleist habe gejagt, der Kirche verdanke der Staat seine Siege von 1866 und 1870, die Schule habe den Patriotismus großgezogen und die Kirche in der Schule den Grund dazu gelegt; das sei unrichtig; großgezogen sei der Geist des Patriotismus durch den freien Geist der Wissenschaft in den Universitäten und Gymnasien und zwar durch die Disciplin der freien wissenschaftlichen Kritik, der Geschichte und der Statistik. Wenn Herr v. Kleist bei dieser Gelegenheit der badischen Lehrerschaft den Vorwurf gemacht habe, sie sei nicht von patriotischem Geiste beseelt, so könne er das um so weniger auf sich beruhen lassen, weil sein — des Redners— Vater ein Volksschullehrer gewesen sei, der freilich zu der alten Wessenbergischen Schule gehört habe, die zu ihrem Vaterlande stets treu gestanden habe, bis ihre Richtung dem Ultramontanismus habe Platz machen müssen. Redner verwahrt sich entschieden gegen den vom Grasen Lippe ihm gemachten Vorwurf der Ministerialität, und giebt zur Enttraftung dieses Vorwurfs eine Uebersicht über seine politische Laufbahn. Im Jahre 1848 habe er, um die Ordnung im Lande zu halten, zur Regierung gestanden und sei als Führer der Rechten so ministeriell gewesen, daß ein Witzblatt gesagt habe, der Abg. Baumstark hat sich neben seinem Platze ein Loch in die Mauer brechen lassen, weil sein Platz ihm noch nicht genug nach rechts lag.(Heiterkeit.) Das habe er aber nur gethan, weil er in der Haltung zum Ministerium die sicherste Gegenwehr gegen revolutionäre Bestrebungen erkannt habe. In der Periode der Reaction nach 1852 sei er nichts weniger als ministeriell gewesen, und habe dem Ministerium sogar starke Opposition gemacht. Mit demselben sei er erst wieder zur Zeit der liberalen Aera gegangen, als sein Freund v. Bernuth Justizminister gewesen sei; jetzt aber folge er dem Fürsten Bismarck, weil derselbe seine— des Redner— Jugendträume verwirklicht habe und er lei jetzt ministeriell aus dynastisch=hohenzollernscher Ueberzeugung und weil er ein Ministerium vor sich sehe, dessen Mitglieder ein Verständniß für die Culturbedürfnisse besäßen und zu welchen gestanden zu haben nur in den Augen einer extremsten Partei ein Vorwurf sein könne. Graf Krassow: Wenn man gegen die Artikel 15, 16 und 18 anführt, das dieselben mißdeutungsfähig sind, so ist das ein Vorwurf, den man jedem Gesetze machen kann, namentlich in unserer Zeit, wo man die Gesetzfabrication mit Dampf betreibt. Und wenn man nun die Artikel jetzt aufhebt, so wird dadurch der Rechtsstand nicht klarer, sondern nur noch verwickelter werden. Den Schaden von der Aufhebung wird nicht die katholische Kirche haben, denn diese ist fest constituirt in ihrer Verfassung und wird sich um die Aufhebung dieser Artikel wenig kümmern; aber die evangelische Kirche wird den Schaden haben, da sie noch nicht zur Selbstständigkeit gelangt ist, weniger weil, wie neulich hier behauptet ist, die drei Arntel hier für sie ein Hinderniß gewesen seien, als vielmehr darum, weil man ihr die Selbstständigkeit an maßgebender Stelle absichtlich vorenthalten hat, weil man fürchtete, durch die Verleihung einer Verfassung der Union Schaden zu thun. Die Aufhebung der Verfassungsartikel soll freie Bahn geden zur Durchführung der Maigesetze; es würde mir nun leicht sein, dem Culiusminister nachzuweisen, daß in den Maigesetzen sich zahlreiche Bestimmungen finden, welche Interna die Kirche berühren. Der Kampf zwischen Staat und Hierarchie ist eine naturgemäße Erscheinung in der jetzigen Entwicklung der Weltgeschichte, welche zur Verschärfung aller Gegensätze führt, wie sich jetzt auch in der evangelischen Kirche die vorhandenen Gegensätze beNutend verschärft haben. Derartige Gegensätze, wie sie sich jetzt überall herausstellen, sind nur mit geistigen Waffen, nicht mit Gesetzesparagraphen zu beseitigen. Der Staat und die katholische Kirche zerreiben sich in dem gegenwarnigen Kampfe; es fallen dabei freilich manche Schlacken ab, aber auch mancher edle Stein wird zerrieben, und der Staat wird an den Folgen dicses Streites lange zu leiden haben. Die evangelische Kirche wird auf die Staatsgesetze angewiesen. Nun gebe ich wohl zu, daß der Culiusminister die Absicht hat, die evangelische Kirche zu befreien, aber werden nicht die Lendenzen, welche jetzt die Oberhand haben, ihn daran hindern? Im Gesolge des Cultusministers findet sich eine sehr schlimme Bundesgenossenschaft, welche aus Feindschaft gegen die Kirche und die Religion die Regierung unterstützt. Fürst Bismarck hat der Centrumsfraction vorgeworfen, daß sich Kullmann an ihre Rockschöße hänge. Aber ebenso hängt sich jede Partei, sede Richtung, welche alle Religion vertilgen möchte, an die Rockschöße der Regierung. Wenn der Cultusminister nicht eine andere Richtung einschlägt. wenn den maßlosen Angriffen der officiösen und halbofficiösen Presse gegen die Kurche nicht ein Ende gemacht wird, dann wird die Regierung diese nichenseindliche Gesellschaft, welche das beste Herzblut unseres Volkes vervistet, nicht von sich abschütteln können. Früher war es eine Forderung des„Liberalismus": Freiheit der Kirche, aber seit der„Liberalismus“ geeernt hat, daß die Kirche eine Macht sei, mit der man zu rechnen habe, da will er nichts mehr von Freiheit der Kirche vom Staate wissen, da will er eine vollständige Unterordnung der Kirche unter den Staat. Die Aufhebung biczer Verfassungsartikel soll tabula rass machen für Specialgesetze, welches vonlständig unerträgliche Unterordnung der Kirche unter den Staat zur woige haben wird, und endlich zu einer Trennung der Kirche vom Staate e“ amerikanischen Zuständen führen wird. Ich wünsche aber die Integrität der Kirche. Im tiefsten Grunde sind unter allen Meinungen und Parteien dir Gegensätze der Zeit: Glaube und Unglaube, und aus dem jetzigen Chaos eer derschiedenen Meinungen und Parteien wird sich der Kern herausschälen: Was dünkt Euch von Christo? etaf Udo zu Stolberg hält entgegen den Aeußerungen des Herrn Saumstark seine Ansicht aufrecht, daß in der Verfassung verschiedene Artikel Sondtage seien, leere Gefäße, in welche man Alles thun könne. Betreffs Seüicr vorgestrigen Aeußerung über die evangelische Synodalordnung bemerkt üerr, er habe dieselbe für gut erklärt, aber behauptet, daß sie durch die nachträgliche Instruction schlecht geworden sei. Durch die Erklärung des Cultusministers sei er nicht beruhigt, die nächste Generalsynode werde eine schwierige Aufgabe zu lösen haben, indem sie entweder ihr Bekenntniß leugne und so die evangelische Kirche unter das schirmende Dach der Verfassung bringe, oder ein volles Belenntniß ausspreche und dann auf das schirmende Dach der Verfassung verzichte. Dies letztere hoffe und wünsche er, und darum habe er den Herrn Cultusminister gebeten, keinen Druck auf die Generalsynode auszuüben, damit die Politik nicht über das religiöse Bekenntniß geBaron v. Senfft= Pilsach bemerkt zunächst, daß das Versahren des Cultusministers gegen die Gesetze und gegen die feierliche Zusicherung Sr. Majestät des Königs verstoße. Man wolle die wesentlichsten Punkte der Verfassungsurkunde aufheben, weil gewisse Sachen dem Cultusminister unangenehm seien, weil man, ohne auf die Einrede der Verfassungsmäßigkeit zu stoßen, die Verhältnisse der Kirche durch Specialgesetze regeln wolle. Diese Specialgesetze möchte er doch erst kennen lernen. Weder im Abgeordnetenhause noch hier habe man behauptet, daß diese Artikel schädlich seien, nur darum sollen dieselben beseitigt werden, weil sie einigen Männern nicht Graf zur Lippe drückt sein Bedauern darüber aus, daß Herr Baumstark in einer so wichtigen Debatte weniger an die Sache sich gehalten habe als auf Persönlichkeiten eingegangen sei, und geht dann zur Erwiderung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe und Richtigstellung der Mißverständnisse des Herrn Baumstark über.„ 84b Cultusminister Dr. Falk: Auf die Rede des Grafen lbo zu Stolberg bin ich genöthigt, ein Wort zu sagen. Der Herr Graf weiß ja, daß ich es für ein allerseits zu erstrebendes Ziel halte, daß die evangelische Kirche unter Dach und Fach der Verfassung kommt; den von ihm angeführten Gegensatz kann ich aber nicht anerkennen, da ich hoffe, daß die Interessen der Kirche durch die Landesgesetzgebung nicht geschädigt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, bin ich auf den Weg gegangen, die Verhältnisse der evangelischen Kirche, soweit sie kirchlicher Natur sind, durch die Kirche zu regeln und dann mit diesen geregzelten Verhältnissen vor die Landesgesetzgebung zu treien. Es liegt allerdings in meinen Wünschen, daß diese zukünftige Versammlung nicht von einer einseitigen Rücksicht, mag es auch eine sehr liebgewordene sein, sich leiten lasse, sondern Alles ins Auge fasse. Einen Druck habe ich nie geübt und werde ihn nie üben, aber den Appell richte ich heute an die Generalsynode: Maß zu halten. Hierauf wird der cinzige Artikel und dann in namentlicher Abstimmung das ganze Gesetz mit 68 gegen 25 Stimmen angenommen. Mit„Nein“ stimmen: v. Alvensleben, Graf Ballestrem, v. Bredow, v. Lecog, Graf Droste=Nesselrode, Graf Fürstenberg=Stammheim, Graf Hompesch, Fürst Isenburg=Birstein, v. Kleist=Retzow, Graf Korff=Schmising, Graf Krassow, v. Kröcher, Graf Landsberg, Freiherr v. Landsberg=Ossenbeck, Graf Lippe, v. Manteuffel-Redel, Graf Nesselrode, Graf Plettenberg, v. Plötz, Graf von der Schulenburg=Angern, Baron Senfft v. Pilsach, Graf Franz zu Stolberg=Wernigerode, Freiherr von Tettau, von Uhden, von Wedell.„„, 4%II. Erste Berathung des Gesetzentwurfs, delt. die Olven und ordensähnlichen Congregationen der katholischen Kirche. Dr. v. Goßler berichtet über zwei Petitionen, welche zu diesem Gesetzentwurf dem Herrenhause zugegangen sind. Die eine Petition, ausgehend vom Stadtrath von Aachen, wünscht von diesem Gesetze die Genossenschaften vom armen Kinde Jesu, vom guten Hirten und der Franciscauer=Brüder ausgenommen zu wissen, welche sich ausschließlich mit der Erziehung und Pflege der Waisen und sittlich verkommener Mädchen und Frauen beschäftigen. Zur Begründung weisen die Petenten auf die wohlthätige Wirkung der diesen Zwecken dienenden Klöster in Aachen hin. Eine zweite Petition von einigen Gemeinden des Bisthums Fulda bittet, ihre Franciscauerklöster nicht aufheben zu wollen, weil durch Fundationen den Franciscanern die Seelsorge in diesen Gemeinden übertragen sei. Graf v. Hompesch: Meine Herren! Von allen Gesetzentwürfen, die uns von Beginn des Culturkampfes vorgelegt worden sind, ist, glaube ich, keiner so geeignet, die höchste Erbitterung gegen die Zumuthungen der Staatsgewalt hervorzurufen, wie der vorliegende. Es ist aber auch keiner so geeignet, unsere Herzen von der Regierung abzuwenden und sie dem zuzuwenden, der als leuchtendes Symbol des Rechts und der Gerechtigkeit unser großer Führer ist in dem Kampfe, der jetzt entbrannt, unserem hl. Vater Pius IX., den Gott der Herr segnen und erhalten wolle. Die intendirte Aufhebung der Klöster und Congregationen ist uns nämlich ein fernerer Beweis, daß die Staatsregierung unsern Glauben nicht mehr achtet und uns sogar mit Gewalt hindern wolle, nach demselben zu leben; denn was bedeutet in unseren Augen der Entwurf, die Aufhebung der Orden und Congregationen betresfend? Die Ordensmitglieder haben feierlich gelobt, von der Welt sich abzuschließen und nach den Ordensregeln zu leben. Die Regierung läßt ferner aber nicht mehr das zu, wozu sie die Gott gegebenen Versprechungen feierlichst verpflichten. Die Ordensmitglieder sind um ihres Glaubens, ihres Gewissens, ihres ewigen Heiles willen ins Kloster gegangen, und die Staatsregierung zerstört die Anstalten, die zu diesen Zwecken mit großen Opfern errichtet waren, ohne weiteres, und ohne alle Rücksicht stößt man die Insassen in die Weit hinaus. Was ist aber das Verbrechen, das diese Ordensmitglieder begangen haben? Es ist allerdings ein sehr großes Verbrechen dasjenige, daß sie Überhaupt existiren. Sie haben als Preußen und Staatsbürger für sich freie Luft und freie Erde begehrt und in Anspruch genommen, und dieses Recht soll ihnen genommen werden. Es ist dies übrigens noch nicht das Einzige. Will fortan ein Katholik in diesem Lande nach höherer Vollkommenheit streben, als wozu er sonst Gelegenheit hatte, sich aufopfern, verleugnen und den evangelischen Räthen folgen, will er für sein durch traurige Erfahrungen, Bekümmernisse, Trübsal aller Art, für sein gequältes Herz in einem Kloster den Frieden suchen, den die Welt ihm nicht gibt, dann kommt die eisige Hand der Staatsregierung und sagt: Nein, das darfst du nicht, ich dulde keine Klöster. Ich dächte, daß es doch unmöglich wäre, den Gott wohlgefälligen— von unserem Standpuncte aus— edelsten Trieben des Menschenherzens mehr Gewalt anzuthun, als durch einen solchen Gesetzentwurf, durch den so viele Katholiken behindert werden in Dingen, die für sie für Zeit und Ewigkeit von großer Wichtigkeit sind, nach ihrem Glauben und Gewissen zu leben. so Man sage uns nun nicht, wie es auch in den Motiven heißt, es seien die Klöster keine absolut wesentlichen Bestandtheile der Kirche, sie seien erst im Laufe der kirchlichen Entwickelung entstanden. Jeder weiß, daß die ascetische Richtung, hervortretend in Form und Gestalt geistlicher Vereine, eben so alt ist wie die Kirche selbst, aus deren Leben sie so naturgemäß und folgerecht fließt, daß das Princip der katholischen Kirchlichkeit ohne dieses Vereinsrecht ernstlich in Frage gestellt wird. Der Grundsatz aber, daß wir im Kirchenleben nur das als absolut wesentlich und nothwendig annehmen sollen, was die Repräsentanten der Staatsgewalt und hier insbesondere des protestantischen Princips uns zugestehen wollen, insbesondere der Grundsatz, daß der Staat, selbst wenn er die Kirche anerkenne, doch allein zu bestimmen habe, wie weit dieselbe ihre Institutionen frei entwickeln dürfe oder nicht, widersteht derart den Fundamentalgesetzen der katholischen Kirche, daß wir gezwungen sind, auf's Aeußerste dagegen anzukämpfen. Denn nach diesen Grundsätzen müßte die Kirche sich auf Gnade und Ungnade in die Gewalt des Staats begeben, sie müßte seine Magd und Dienerin werden: ihm folgen in alle seine Bahnen, die von politischen Rücksichten geleitet werden, die heute diese, morgen jene sind, kurz, sie müßte aufhören, die unbefleckte Braut Christi zu sein. So lange solche Grundsätze in diesem Lande maßgebend sind— mag man von Frieden sprechen, so viel man will— so lange sind wir gezwungen, fort und fort zu antworten: Weichet zurück! Auf diesem Boden und um diesen Preis keinen Frieden! Man mag träumen von einem künftigen sogenannten friedliebenden Papst; ein Papst, der die unveräußerlichen Rechte der Kirche preisgibt, ist unmöglich. Es ist das aber das traurige Loos so mancher Gegner der Kirche, daß sie gleich gewissen Bewohnern der Unterwelt das wünschen und hoffen, was niemals sein wird und niemals sein kann. Sehe ich nun die dem Gesetzentwurfe beigelegten Motive durch, so kann ich sie nicht anders charakterisiren, als: es sind die alten bekannten Irrlichter, die stets über dem Moor= und Sumpfboden des.„Liberalismus“ schweben und doch nur diejenigen täuschen, die das wahre Licht vom falschen nicht unterscheiden können oder auch nicht unterscheiden wollen. So wird in denselben gesagt: Diese geistlichen Genossenschaften wären zu zahlreich, das ginge nicht mehr an. Nun, m.., vor einigen Jahren während des Krieges war man dieser Ansicht nicht, da konnten geistliche Krankenpfleger zur Disposition gestellt werden, so viel als man wollte; man klagte fortwährend, es seien deren nicht genug, es mußten noch mehr kommen, und gäbe es einen neuen Krieg, oder brächen verheerende Seuchen aus, dieselbe Erscheinung würde sich wiederholen; nun aber, wo die Wirksamkeit der geistlichen Genossenschaften nicht so handgreiflich, nicht so voll ins Auge tritt, behauptet man kühn, es seien ihrer zu viele, sie müßten verschwinden. Es wird ferner hervorgehoben, daß die geistlichen Genossenschaften seit dem Jahre 1851 sich so ungemessen vermehrt hätten. M.., ich bitte bedenken Sie doch, in welchem Maße seit dem Jahre 1851 die Theater, Wirthshäuser, kurz alle sogenannte dem öffentlichen Vergnügen, der Augenund der Fleischeslust gewidmeten Locale zugenommen haben, bedenken Sie auch in wie grauenerregender Weise seit derselben Zeit das sociale und sittliche Elend zugenommen hat, und so können Sie sich wirklich nicht wundern, daß es noch so viele fromme und edle Seelen gegeben hat, die bemüht gewesen sind, so viel wie möglich dieses Elend zu lindern, die Gott dem Herrn sich selbst als Opfer dargebracht haben, um nach Maßgabe ihrer schwachen Kräfte für alle anderwärts seiner Ehre zugefügten Unbilden Genugthuung zu leisten, ihm zu dienen für diejenigen, welche es nicht thaten, und zu beten für die, welche nicht mehr beten wollten. Wenn uns dieses zum Vorwurf gemacht wird, wenn die Vermehrung unserer geistlichen Genossenschaften im Gegensatz zu den Erscheinungen gleicher Art auf anderen Gebieten, die Existenz des Staates als bedroht bezeichnet, so können wir auf solche Vorwürfe keine Antwort geben und müssen uns darauf beschränken, das wehmüthige Wort auf den Staat anzuwenden, welches der Heiland über das verblendete Jerusalem aussprach:„Hättest du an diesem deinen Tage erkannt, was dir zum Frieden gereiche, nun aber ist es verborgen vor deinen Augen.“„... g 6auteit.s Indeß ist es diese Vermehrung nicht auein, die die Aufmerksamten des Staats auf sich gelenkt hat, es ist auch die Organisation und vor allen Dingen der sogenannte unbedingte Gehorsam der Ordensmitglieder. M. ., was ist da nicht Alles geschrieben und gesagt worden über diesen undingten Gehorsam; wie oft sind die Ordensmitglieder bezeichnet worden als willenlose Werkzeuge in den Händen ihrer Obern. Der französische Dominicanermönch Lacordaire, ein bekannter Name, und ein Mann, der nicht einer schroffen Richtung angehört, meinte vor einigen Jahren,„es wird immer so viel gefabelt von dem blinden unbedingten Gehorsam der Ordensleute; will man damit sagen, daß sie jedem Befehl der Obern, wie es denselben gerade beliebt, zu gehorchen haben, so ist das ein lächerlicher Irrthum; Ordensleute haben nur insofern zu gehorchen als sie den selbstgewählten Obern in dem gehorchen, was dem göttlichen Gebot und den Ordensstatuten nicht zuwider ist.“ Wer das nicht glauben will, dem ist einfach nicht zu helfen. Ich wundere mich aber auf der anderen Seite gar nicht, daß auf diesen Gehorsam in den Motiven ein solches Gewicht gelegt wird, denn die Frage der Berechtigung des Gehorsams ist der ganze Kernpunkt des kirchlichen Streites. Der Gehorsam, den wir Gott mehr schulden als den menschlichen Satzungen und gewissen Staatsgesetzen, der Gehorsam der Bischöfe gegen den Papst, als den obersten Hirten auf Erden, der Gehorsam des Klerus gegen die Bischöfe, der Laien gegen den Klerus, dieser volle, gründliche Gehorsam ist es, der dem Staat unerträglich erscheint und der bestraft werden muß in der Person ganz unbetheiligter unschuldiger wehrloser Ordensleute die uns zur Zierde waren, uns zur Freude und keinem zu Leide. Daher kommt es aber auch, daß dieser Entwurf den tief empfundenen Eindruck eines Actes der Rache gegen Wehrlose ausübt, und die dadurch erzeugte Erbitterung ist, ich spreche es mit dem stolzen Bewußtsein im Namen von Millionen und Abermillionen zu reden aus, nur zu vergleichen mit dem unwandelbaren Entschlusse, der Staatsgewalt nicht nachzugeben, nicht um eines Nagels Dicke und nicht um eines Fingers Breite, sondern mit„Gott für die Kirche" in unserem unbesiegbaren Widerstande zu beharren. Wir werden fortfahren, wie wir angefangen haben. Nach dem vorliegenden Entwurfe werden auf der Proscripttonsliste zwei Ausnahmen gemacht, es sollen die Unterricht gebenden Orden noch vier Jahre geduldet werden, die mit der Krankenpflege beschäftigten bis auf Weiteres. Ja, m.., ich kann nicht anders sagen, als daß ich diese Ausnahmen sehr dankbar anerkenne, und daß ich die wohlwollende Absicht, die man vielleicht dabei gehabt hat, auch recht würdige und freundlich begrüße; jedoch fürchte ich, daß die im§ 3 angedrohten Maßregeln diese Ausnahmen völlig illusorisch machen werden. Ständen wir nämlich einer uns wohlwollenden Regierung gegenüber, einer solchen Regierung, die, wie man sagt, erlauben Sie mir den frivolen Ausdruck, die Kirche mitten im Dorfe stehen läßt, dann könnten wir dem Kommenden mit einiger Ruhe entgegensehen. Aber, m.., von unserem Standpunkte aus ist doch diese Regierung die feindseligste, die wir uns denken können, und was sollen wir von einer solchen Regierung Gutes für uns erwarten? Noch wenige Tage und der Entwurf wird Gesetzeskraft erlangt haben. Es werden alsdann die Herren Minister des Innern und des Cultus— erlauben Sie mir den Ausdruck— Oberkloster controlleure werden. Zwei Herren, deren sonstige Eigenschaften ich ehre, und denen ich gewiß nicht zu nahe trete, die aber doch von dem inneren Klosterwesen und Klosterleben gar keine Ahnung haben. Liegt nun nicht der Gedanke sehr nahe, daß die Controllbestimmungen in dem Sinne der Anschauungen der Herren Dr. Hinschius, Wehrenpfennig, Friedberg und tutti quanti ausfallen werden, zu dem Zwecke, unsere Anstalten ihres specifischen kirchlichen Charakters zu entkleiden, ihnen einen amtlichen Stempel aufzudrücken, unsere kirchlichen Genossenschaften zu sogenannten staatsbarmherzigen Brüdern und Schwestern herabzuwürdigen. Sowie aber Bestimmungen getroffen werden, welche Punkte die innere Leitung und Disciplin berühren, die mit den Ordensstatuten nicht ganz vereinbar sind, dann werden unsere Genossenschaften von der ersten bis zur letzten genau wissen, was sie zu thun haben, denn sie sind es der Kirche, ihrem Orden, ihrem Kleide schuldig, ihre Thätigkeit sofort einzustellen, denn eine freiwillige selbstgewählte Thätigkeit unter Polizeiaussicht, m.., das ist Söhne und Töchter des Gekreuzigten unwürdig. Die Polizeiaussicht ist für Sträflinge, aber nicht für diese Engel der Barmherzigkeit. Dieselben werden ihre Thätigkeit einstellen, schweren Herzens, aber unbekümmert um das Geschrei, um den ardor civium prava iubentium. Sie selbst, ihre Pflegebefohlenen, ihre Zöglinge, ihre Kranken und dem besonderen Schutze des Allmächtigen empfehlen, und wir Alle, vom Ersten bis zum Letzten, werden wissen, daß unsere Genossenschaften, die keine Arbeit, auch keine Gefahr gescheut haben, daß sie nicht freiwillig gegangen sind, sondern lediglich gezwungen durch die Anordnungen der Staatsregierung. Auf diese allen wird das ganze Odium zurückfallen. Das Andenken an unsere Brüder und Schwestern wird aber ein gesegnetes sein und um so gesegneter bleiben, als erst nach ihrem Abgang klar erkannt werden wird, was wir besessen und was wir verloren. M.., ich komme jetzt endlich zu dem§ 4, der die sogenannte Verwaltung und Verwahrung der Klostergüter durch den Staat bezweckt. Confiscation ist das nicht, das ist ein häßliches Wort, man hat es sorgfältig vermieden und das Eigenthum ist bis auf weiteres ja unverletzbar. Ueber den Werth dieses Paragraphen aber kann man sich nicht so leicht einer Täuschung hingeben. Als in der Mitte der vierziger Jahre gewisse communistische Velleitäten in der Provinz Westfalen an das Tageslicht kamen, wurde ein Lied in Umlauf gesetzt, welches dazu bestimmt war, dar Volk aufzuklären über die Natur, die Tendenz und das Wesen des Communismus. In diesem Liede kommt ein Verslein vor, das also lautet: Dem ruhigen Bürger raubt er sein Gut, Das er nach Belieben vertheilt und verthut. Dieses Verslein fiel mir ein bei Lesung des Paragraphen; weiter zu demselben habe ich nichts zu sagen. M.., ich kann jetzt schließen Versicherung der vollsten Zuversicht an den zweifellosen Sieg unserer Kirche in diesen Kämpfen, denn was sind denn in unseren Augen die vergangenen Gesetze, die jetzigen Entwürfe und die noch kommenden?— Doch weiter nichts als die Nägel zu jenem großen Sarge, in welchem noch weit mehr zu Grabe getragen werden dürfte, als blos die kirchenfeindliche, unseres Erachtens von dem Geiste, der stets verneint, inspirirte Politik der veranwortlichen Räthe der Krone Preußen. Wenn aber diese Zeit kommt, und wer weiß, sie ist vielleicht nicht mehr so weit entfernt, dann tragen die Herren auf der Ministerbank und alle Diejenigen, die sie mit Rath und That unterstützen, die Schuld, sie allein die Schuld, daß unser gesammtes, in seinen heiligsten Gefühlen so tief gekränktes katholisches Volk sein jubelndes Amen dazu sagen wird.“ Herr v. Kleist=Retzow: Ich will mit wenigen Worten meine Abstimmung motiviren, dabei will ich aber nicht eingehen auf die Bedeutung des klösterlichen Lebens mit Rücksicht auf das evangelische Bekenntniß. Das muß ich sagen, daß ich nicht anerkennen kann, was mir aus den Worten des Vorredners besonders auffiel, nämlich, daß nur das klösterliche Leben ein christliches Leben der höheren Vollkommenheit sei, nein, es genügt schon das christliche Leben in christlicher Ehe und Tugend. Das eben ist der Gegensatz zwischen uns. Aber nur mit wirklichem christlichen Leben, in christlicher Ehe und Tugend überwinden Sie die verderblichen Bildungen, nicht demit, daß Sie sagen: Ja wir leben, essen und trinken und damit ist es genug. In wirklich treuem christlichem Leben, wo evangelische Männer und Jungfrauen sich ehelich vereinigen, kann dasselbe geleistet werden, was die Katholiken in ihren Orden und Vereinen geleistet haben. Aber, Sie werden das christlich=evangelische Leben nicht fördern, wenn Sie das Gesetz sanctioniren. Sie wissen, daß trotz der Innerlichkeit des evangelischen Glaubens, das geistliche Leben desselben durch die unglückselige Periode der Kirchengeschichte lange Jahrhunderte hindurch geschlafen hat. Sie dürfen nicht vergessen, daß Sie der katholischen Kirche unser neues Leben verdanken. Verdanken wir den katholischen barmherzigen Schwestern nicht unsere Diaconissinnen. Die hätten wir nicht, wenn die Katholiken eben so träge und schläfrig, wie wir gewesen wären. Woher rührt aber unsere Schläfrigkeit auf diesem Gebiete? Einfach aus dem unglücklichen Gedanken, daß man dasselbe leisten könne aus bloßem Humanismus. Das hat uns eine Masse junger, lieber Mädchen entfremdet, die sich sonst zu Diaconissinnen ausgebildet hätten. Bringen Sie die katholischen Schwestern fort, so fällt damit zwar auch der Gegensatz fort, aber auch der Ansporn für uns. Ich erinnere ferner an die Jesuitenmissionen, die so lebendig und anregend für uns Evangelische gewirkt haben; denn als wir ihnen unsere evangelischen Missionsfeste entgegen stellten, haben wir die größten und gediegendsten Erfolge errungen. Und wie lange? Sie schliefen ein, sobald die Jesuiten ausgetrieben waren. Ist aber ein solcher Todesschlaf ein Segen für das Land? Durch dieses Gesetz bringen Sie in jeder Beziehung einen solchen Todesschlaf über unsere evangelische Kirche. Wir wollen allerdings auch Kampf gegen den Katholicismus, aber einen freien, ehrlichen Kampf auf evangelischer Grundlage.— Ich frage nun, was erreichen Sie mit diesem.= setze? Sie treffen durch dasselbe die katholischen Herzen tiefer als mit allen anderen Gesetzen. Das Herz des geineinen Mannes, der mit Liebe an der Klosterschwester hängt, wird schwer verwundet durch die Vertreibung dieser seiner Lieblinge. Die Motive erzählen uns, daß etwa 9000 Ordensmitglieder in Preußen existiren, davon sind nahezu 80000 Schwestern, die sich entweder der Krankenpflege oder dem Unterrichte wiomen. Diese sollen vorläufig vom Gesetze nicht berührt werden. Wir behalten also übrig 1000 Männer, von denen sich aber auch wieder die größte Hälfte mit Krankenpflege und Unterricht befaßt. Es bleiben demnach circa 500 Männer, die Sie aus Preußen vertreiben wollen durch ein Gesetz, das die ganze katholische Kirche verletzt bis aufs tiefste Blut. Ich frage, ist ob dieser 500 das Gesetz nothwendig? Von den übrigen 8500 aber ist anerkannt, daß sie in der segensreichsten und nützlichsten Weise für die Menschheit wirken.— Ich komme nun zu der nach meiner Ansicht willkürlichen Interpretation des Artikel 30 der Verfassung. Die Regierung hat seibst zugeben müssen, daß die jetzige Interpretation mit der bisherigen Praxis im Widerspruche stehe. Noch unter dem jetzigen Ministerpräsidenten ist gelegentlich des Klosterberichtes eine andere Interpretation seitens der Regierung gegeben worden. Jetzt behauptet man, der Artikel 15 umfasse alle verfassungsmäßige Rechte der Kirche. Der Artikel 30 der Verfassungsurkunde sagt nun:„Alle Preußen haben das Recht, sich zu solchen Zwecken, welche den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen.“ Ja gehören denn die Ordensmitglieder nicht mehr zu Preußen? Sind die Diener der Kirche etwa deshalb keine Preußen mehr, weil sie Diener der Kirche sind? Wo steht denn das geschrieben? Im Artikel 15 der Verfassungsurkunde ist nur von der staatlichen Aufsicht die Reor. Ja ist denn das Aufsicht, wenn man die Institute abschafft? Nie und nimmermehr. Man kann Bedingungen stellen, Modificationen treffen, aber nimmermehr kann man sie ohne Weiteres aufheben. Sind denn nun die Orden wirklich so schlimm, wie die Motive behaupten? Von den barmherzigen Schwestern wird man dies kaum zu behaupten wagen. Aber selbst angenommen, die 3500 Ordensmitglieder, welche einstweilen, resp. noch vier Jahre, geduldet werden sollen, seien wirtlich so gefährlich, wie kann man dann diesen Schulbrüdern und Schulschwestern noch vier Jahre die Erziehung der Kinder anvertrauen! Das ist ein Widerspruch. Entweder sie sind schlimm, und dann müssen sie fort, oder sie sind es nicht, und dann bleiben sie einfach da. Man erkennt den Baum an seinen Früchten! Die Klöster sind jetzt nicht mehr so schlimm, wie zur Zeit der Reformation. Das geven selbst die Motive zu. Dort wird ausdrücklich constatirt, daß nur etwa 79 Ordensmitglieder ein rein beschauliches Leben führen, während alle anderen segensreich wirken. Obgleich ich nun das religiöse Leben in den Klöstern nicht für richtig halte, so ist dies doch kein Grund, mich für dieses ungerechte Gesetz zu erklären. Ich muß vielmehr mit einem bestimmten Nein antworten.(Bravo! rechts.) Cultusminister Dr. Falk: Die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorlage werde ich Herrn Ministerialdirector Förster zur Beantwortung überlassen. Ich will nur auf einige bei der Vorlage hauptsächlich in Betracht kommende Puncte näher eingehen. Die Vorlage ist eine einschneidende und darum sehr ernste. Wenn sich die Regierung entschlossen hat, dem Landtage diese Vorlage überhaupt zu machen, so werden Sie aus dieser Thatsache allein schon entnehmen können, welch' entscheidendes Gewicht sie auf Annahme der Vorlage legt. Es wäre wohl überflüssig, wollte ich den Ernst der Situation in Folge des kirchenpolitischen Kampfes noch einmal zeigen; es genügt wohl die Verweisung auf diese klar vorhandene Thatsache. Bisher hat die Regierung bei ihren schweren Bestrebungen immer die Unterstützungen der beiden Häuser des Landtages erhalten, und sie glaubt mit Zuversicht, daß dieselbe auch in diesem Falle ihr nicht enigehen werde, um so mehr, als ein Versagen dieser Unterstützung bei dieser ernsten Vorlage und unter der gegenwärtigen ernsten Situation für die ganze Entwicklung von der größten Bedeutung sein müßte. Ein solches Versagen würde mit Nothwendigkeit dahin führen, die Kräfte des Gegners zu stärken und so an die Organe des Staates die Anforderung stellen, dieser neu gegestärkten Kraft mit neuen, wo möglich noch energischeren Maßregeln entgegen zu treten, als sie hier vorgeschlagen werden. Sie finden aber auch einen anderen allgemeinen Gesichtspunct in der Rede des Herrn Ministerpräsidenten bei der ersten Berathung des vorhin beschlossenen Gesetzes im anderen Hause. Er betonte, daß die Regierung von Anfang an den Gedanken gehegt habe, daß alles, was geschieht, nicht um seiner selbst willen, oder des Kampfes willen geschehe, sondern vor Allein, um zum Frieden zu gelangen. Dazu sei es nöthig, die Gesetzgebung vorher in der Weise zu ordnen, daß man dies mit Ruhe thun könne. Diesem Gedanken möchte ich noch ein weiteres Moment hinzufügen. Niemand in diesem Hause wird der Meinung sein, daß es der Regierung Freude mache, auf diesem Gebiete immer und immer wieder mit neuen Gesetzen hervorzutreten. Die Regierung sieht ja die dadurch sowohl im Landtage als noch mehr im Lande in katholischen Kreisen und namentlich in der ultramontanen Presse hervorgerufene Erregung, und sie weiß, daß diese Erregung ein Factor ist, der nicht gedeihlich für das Ganze wirken kann. Sie muß daher solche Erregung thunlichst vermeiden.— Ich bin nun der Meinung, daß in einzelnen Punkten, die hier und im anderen Hause angedeutet worden sind, die Reichsgesetzgebung ergänzend eintreten wird, entweder mit einzelnen Gesetzen oder vielleicht auch nur mit einem Gesetze, welches die Bestimmungen derjenigen Gesetze ergänzt, welche Sie bereits beschlossen haben. Wenn das vorliegende Gesetz ergänzt würde, dann könnte allerdings die Regierung nach Schluß der Session sich sagen, Du brauchst nicht immerfort mit neuen Gesetzen zu kommen, und darum war die Regierung der Ueberzeugung, daß dieses Gesetz noch in dieser Session erledigt werden müsse. Denn ohne ein Gesetz dieser Art würde die Regierung den erwünschten Zustand nicht erreichen können; sie würde fort und fort bestrebt sein müssen, ein solches Gesetz zur Annahme gebracht zu sehen, damit nicht eine Halbheit und Lahmheit geschaffen werde, die immer wieder zu neuen Gesetzen drängt. An diesem Gedanken muß die Regierung festhalten, und ich darf mich wohl, ohne unehrerbietig gegen dieses hohe Haus zu sein, auf die Erklärungen berufen, die diesbezüglich im andern Hause von der Regierung abgegeben worden sind. Bei meinen damaligen Erklärungen bin ich davon ausgegangen, daß es sich beim vorliegenden Gesetze hauptsächlich darum handele, der Kirche diejenigen Hilfskräfte, die ihr aufs unbedingteste zur Disposition stehen, zu entziehen. Dieser— wenn Sie wollen— rein militärische Standpunkt war auch bei dem Gesetz, betressend Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln maßgebend. Die Mitglieder der katholischen Orden sind aber von der eben angeführten Beschaffenheit. Wir befinden uns einem Korper gegenüber, der in verhältnißmäßig kurzer Zeit mächtig herangewachsen ist. Es handelt sich in der That um keine geringe Ziffer, daß aber diese Personen die vorhin bezeichnete Eigenschaft besitzen, geht einfach hervor aus der Abhängigkeit, in der sie sich befinden. Dazu kommt, daß sich viele Obere dieser Orden im Auslande befinden, wieder andere aber Ausländer zu Oberen haben, also unserem preußischem Vaterlande fernstehen. Redner verliest nun aus dem Schematismus der Breslauer Diöcese von 1871 die einzelnen von auswärtigen Oberen geleiteten Orden. Daraus, fährt Redner fort, dürfte hervorgehen, daß diese Oberen vermöge ihrer Stellung und sonstigen Verhältnisse für unser Vaterland kein Verständniß besitzen. Wenn es nun aber auch richtig ist, daß verschiedene weibliche Orden unter den Bischöfen stehen, so wissen wir doch, in welcher Abhängigkeit sich die Bischöfe seit dem Vaticanum befinden. Als die Frage der Schulschwestern vor drei Jahren im andern Hause zur Sprache kam, habe ich diese Abhängigkeit bereits eingehend erörtert, und Alles, was wir seitdem erfahren, dürfte diese Auffassung nur mehr und mehr bestätigen. Die uns zugekommenen Proteste find kein Beweis gegen die Thatsache. Diese Oberen üben nun eine Gewalt aus, der in der That Widerstand nicht geleistet werden kann und wenn auch Ordensstatuten vorhanden sind, so dienen dieselben doch nicht dazu, das Individuum zu kräftigen und zu schützen, sondern nur dem Zwecke, die hierarchische Gewalt zu vermehren. Wenn in dieser Beziehung der Graf Hompesch das Gegentheil behauptet hat, so verweise ich ihn auf eine Schrift des Prosessors Hinschius, worin die in den Orden geübte Gehorsamkeitstheorie in der Weise geschildert wird, daß Obere als Stellvertieter Gottes eingestellt werden, denen unbedingter Gehorsam zu leisten sei. Zum Beweis dessen verliest Redner die betreffenden Stellen der Hinschiusschen Schrift, und bemerkt schließlich, daß er noch mit mehr als vierzig anderen Stellen aufwarten können. Mit dieser Gehorsamkeitstheorie steht aber in Verbindung die Zurückhaltung der Ordensmitglieder von den Familien, die Beseitigung jeder einzelnen Freundschaft, die Zurückhaltung von jeglichem weltlichen Verkehr, die Ueberwachung der Lectüre, die religiösen Uebungen, Tagesordnungen und Kasteiungen. Sie werden wohl nach alledem nicht bestreiten wollen, daß die Kirche in diesen Organen die gefügigsten Werkzeuge findet. Im andern Hause ist nun von mir im Einzelnen angeführt worden, wohin die Verwendung dieser Ordensmitglieder durch ihre Oberen führt. Ich darf mich wohl darauf berufen, und möchte hier dem Herrn v. KleistRetzow die Worte zurückgeben; an ihren Früchten sollt ihr sie erkennen. Durch die heutige Rede des Herrn Grafen Hompesch klang ein Ton durch, der auch anderwärts schon angeschlagen wurde, nämlich, daß es sich hier um den Eingriff einer protestantischen Regierung in die innersten Angelegenheiten der katholischen Kirche handele. Herr Graf Hompesch hat selbst behauptet, daß die Orden nicht immer mit der Kirche verbunden gewesen seien. Wird nun das nicht bestritten, so kann man wohl sagen, die katholischen Orden sind Manifestationen des katholischen Lebens, aber sie sind nicht unbedingt zur katholischen Kirche gehörige Organe, da sie nicht immer vorhanden waren, also von Uransang an nicht ein wesentlicher Bestandtheil der katholischen Kirche gewesen sind. Es hat überdies Herr v. Kleist=Retzow behauptet, daß auch außerhalb der Orden das Individuum seine christlichen Pflichten der Nächstenliebe erfüllen kann; es kann daher auch dieser Vorlage nicht der Vorwurf gemacht werden als kränke sie die Ueberzeugung des Individuums. Wenn nun aber Herr Graf v. Hompesch noch behauptet hat, daß eine protestantische Regierung in einer solchen Weise gegen katholische Institutionen nicht vorgehen solle, so möchte ich ihn doch bitten, sich vor Allem klar zu machen, daß es gut katholische Regierungen waren, die zuerst in dieser Weise vorgingen. Ich erinnere hier an Spanien, Italien und an das letzte Septembergesetz in Mexiko. Gegenüber diesen Gesetzen, namentlich dem letzteren, verfährt die preußische Regierung äußerst milde und schonend. Die Regierung weist nur zurück, was mit dem Staate unverträglich ist. Nun ist gesagt worden, es leide unter diesem Gesetze auch die evangelische Kirche. Und warum? Weil, wie Herr v. Kleist=Retzow meint, das Beispiel der barmherzigen Schwestern, und namentlich ihr Einfluß auf die protestantischen Diaconissinnen verschwinde, und weil nur die Jesuitenmissionen heilsame Anordnungen der evangelischen Kirche hervorgerufen hätten. Ja, so sehr Herr v. Kleist als Vertheidiger der evangelischen Kirche in seinem Sinne eintritt, hier erlaube ich mir doch zu sagen, daß dies eine Art von Kleinmuth ist, eine Unterschätzung der heilbringenden evangelischen Wahrheit und Kraft, der ich mich nicht theilhaftig machen will.(Bravo links)— Als die Verhandlungen über diesen Gesetzentwurf im anderen Hause bereits abgeschlossen waren, hat sich ein hochangesehener katholischer Geistlicher gedrängt gefunden, seine Meinung über diesen Entwurf der Regierung vorzutragen. Ich bemerke, der Mann ist nicht altkatholisch; ich schicke weiter voraus, daß seine Lebensthätigkeit und Stellung ihn befähigt, reiche Erfahrungen gerade auf diesem Gebiete zu machen, um welches es sich gegenwärtig handelt. Der Minister verliest hierauf eine Reihe von Stellen aus dieser„Zuschrift"; es heißt darin u..:„Der Entwurf kommt sehr spät. aber nicht zu spät; der Ultramontanismus hat seine wirksamsten Brutstätten in den Klöstern gefunden; deren Wirken dient meistentheils nur scheinbar der echten christlichen Charitas, in der That aber der ultramontanen Agitation. Dann behauptet der Bericht, daß die seit den fünfziger Jahren in Deutschland gegründeten Klöster in nahen Beziehungen zum Jesuitenorden stehen und zieht daraus seine Folgerungen im Sinne des Klostergesetzes. Gerade in den fünfziger Jahren, so führt der Bericht aus, als in Preußen und Deutschland überhaupt das Ordenswesen einen neuen Aufschwung nahm, betrat auch der Jesuitenorden wieder zum ersten Male Deutschland, er hielt hier seine Missionen und seine erfolgreichen Predigten, die Jesuiten wurden die Herren des Clerus und suchten sich als Beichtväter auch über die Klöster die Herrschaft zu sichern; die Frauenklöster haben sich fast ausnahmslos jährlich mehrwöchentliche Exercitien geben lassen. Der Minister fährt fort: Derartige Ausführungen eines katholischen Geistlichen bezeugen, da der Ernst, mit welchem die Regicrung der Entwickelung des Klostervesens gefolgt ist, ein wohlbegründeter ist. Wenn man derartige Ausführungen und wenn man dir Statuten vieler Orden liest, muß man allerdings geneigt sein, den Begriff der Jesuitenverwandschaft etwas weiter auszudehnen, als es die Reichsgesetzgebung thut.„Das Ordenswesen in Preußen, so heißt es in dem Bericht weiter, ist wegen seiner überwuchernden Ausbreitung eine wirkliche Krankheit geworden, so daß der Staat eingreifen muß.“ Und das thut der Staat jetzt in diesem Entwurfe und zwar nicht ohne auf die praktischen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen; er läßt die der Krankenpflege gewidmeten Orden fortbestehen, freilich unter gewissen Bedingunger.. Ich glaube, es war wohl nöthig und angebracht, vom katholischen Standpuncte aus eine solche Auffassung des Klostergesetzes vertreten zu hören. Die Ausnahmebestimmungen haben mir im andern Hause den Vorwurf den Inconsequenz zugezogen, es ist gesagt worden, wenn die Verhältnisse so lägen, wie sie der Entwurf annimmt, dann müßte mit den gesammten Orden einsach tabula rasa gemacht werden. Der Vorwurf ist aber durchaus unbegründet, denn der erste Factor, der für den Staat von Belang sein mußte, waren die Orden, die sich mit Schule und Unterricht befassen und die Maßregeln gegen diese Art von Orden sind ja bereits vor mehreren Jahren mit der Bestimmung eröffnet worden, daß kein Ordensmitglied mehr als Lehrer zugelassen werden sollte. Und was die der Krankenpflege gewidmeten Orden angeht, so heißt es jetzt auf einmal, die Uebergangsbestimmungen, welche doch sonst der Schroffheit von vorn herein vorgezogen werden, seien hier nicht am Platze und aus der Berücksichtigung der Verhältnisse nach dieser einer Richtung hin wird gefolgert, der Entwurf sei überhaupt im Princip falsch. Die Ausnahme bezüglich ver Krankenpflegeorden ist nichts als eine Rücksichtsnahme auf die Interessen der vielen hier Betheiligten, und zudem weiß der Staat, aus dieser Art der Orden erwachsen ihm die geringsten Gefahren. Außerdem aber ist ja auch im Gesetze selbst schon Vorsorge getroffen, daß, wenn die Berücksichtigung dieser Orden dem Staate nachtheilig wird, dann dieser Nachtheil beseitigt werden kann. Nun wird gesagt, diesen Bestimmungen würden sich die Orden nicht unterwerfen, vielleicht weil sie meinen, es könne durch das Mißwollen des Staates ein Zustand herbeigeführt werden, der in der That ihre Liebesthätigkeit hindert. Ich sollte meinen, diese Argumentation drängt zu einem ganz andern Schlusse, daß nämlich diese Congregationen nicht sowohl auf die heilige Aufgabe der Krankenpflege sehen als auf die Weise, wie sie dieselbe ausüben können, nämlich als Werkzeug des ultramontanen Klerus. Wenn aber diese Niederlassungen bis zu dem Momente, wo sie sich staatsgefährlich zeigen, geduldet werden sollen, wie kann da die Rede sein von einem Eingriffe in ihr inneres Wesen? Und wenn die Aufnahme der Novizen zwar gestattet aber von der Genehmigung der mit der Ausführung des Gesetzes beauftragten Minister abhängig gemacht wird, so ist das nur dieselbe Bestimmung zum Schutze der individuellen Freiheit des Einzelnen, wie sie auch schon das allgemeine Landrecht kannte. Warum also so schwarze Bilder an die Wand malen, warum vor bloßen Möglichkeiten die Büchse ins Korn werfen? Einer Aussicht bedürfen allerdings auch diese Orden für die Zukunft, weil constatirt ist, daß die zu starke Förderung des Congregationswesens mannigfache Gefahren für die ärztliche Behandlung in sich birgt. Es würde nicht genügen, einzelne Revisionen anzuordnen, weil sich denselben die Niederlassungen schon oft widersetzt haben, so mußte z. B. einer Irrenanstalt mit der Schließung gedroht werden, wenn sie nicht die den psychiatrischen Grundsätzen widerstreitende Anwendung von Zwangsmaßregeln aufgäbe.— Z im Schluß bin ich noch genöthigt, auf einen Punkt einzugehen, der eigentlich in dem andern Hause zur Sprache gebracht wurde. Der Abgeordnete Dr. Röckerath hat dort unter Berufung auf die„Berlirer Börsenzeitung“ vom 24. April einen Artikel zur Sprache gebracht, der aus diesem Blatte in noch viele andere übergegangen war und in dem es hieß, in den vielen Gutachten, die in den Acten des Culiusministeriums„aufgestapelt“ lägen, werde über die grauen Schwestern seitens der Aerzte in Düren— Herr Dr. Röckerath ist Vertreter dieser Stadt— gesagt, daß oftmals unverheirathete Frauen sich zur Krankenpflege drängen, nur um mit Personen des andern Geschlechtes in vertrauliche Berührung zu kommen. Dieser Artikel ist aber aus dem Wiener„Vaterland“ entnommen und in der„Börsenztg.“ bloß zur Belustigung der Leser abgedruckt. Herr Röckerath hätte zur Charakteristik des Artikels auch noch mittheilen können, daß in demselben behauptet wird, Kriegsminister v. Kamecke habe gegen die in diesem Klostergesetze geplante„Barbarei“ einen energischen Protest erlassen an Se. Majestät und gesagt, wer die Krankenorden aufhebe, möge die nächsten Kriege allein führen, was die Ursache gewesen sei, daß die Vorlage dieses Gesetzes sich so lange verzögert habe. Ich erkläre, daß die ganze Geschichte von Anfang bis zu Ende auf böswilliger Erfindung beruht. Das also sind Quellen, die benutzt werden gegen den auch hier im Hause so stark angeseindeten Cultusminister und darum ist es nur ein objectiver Gesichtspunkt, diese Art von Angriffen hier einmal vollständig in ihrer Nacktheit zu würdigen. Ich wiederhole, für eine solche Rücksichtsnahme sind lediglich die Gründe maßgebend gewesen, welche ich hier entwickelt habe, und die es unbegründet erscheinen lassen, die Niederlassungen der Pflegeorden eingehen zu lassen. Was zuletzt den in§ 4 berührten Punkt angeht, die Frage der Vermögensverwaitung, so liegt die Sache außerordentlich einfach. In allen Fällen, wo das Kloster oder der Orden keine Corporationsrechte besitzt und eine juristische Perjon die Eigenthümerin des Vermögens ist, treten die einfachen allgemeinen Bestimmungen der Gesetze in Kraft; ist eine einzelne Person Eigenthümerin, so wird ja nichts geändert, und was die mit Corporationsrechten ausgestatteten Niederlassungen angeht, so suchen diese ja nach den Mittheilungen der Blätter durch Verkäufe und Belastungen mit Schulden es dahin zu bringen, daß der Staat so viel zu verwalten nicht vorfinden wird. Wie diese Verwaltung gegen Artikel 15 und gar Artitel 9 verstoßen soll, ich nicht, denn sie hat doch nur die Aufgabe, die Folgen der Auflösung der moralischen Person zu mildern in Bezug auf die einzelnen mit ihr in Cauner stehenden Personen. Ich bitte um unveränderte Anuahme der Vorlage Graf Hompesch(zur thatsächlichen Berichtigung): Was den„Geistlichenangeht, dessen Bericht so eben verlesen ist, so ist das ja ein alter Bekannteres ist der alte Deus ex machina, bald in Form eines Berichtes einer Regierung, bald einer alten Rede des Herrn von Buß, bald eines ehen eingetroffenen Briefes. Wenn es ein Mann ist, der den Muth der Offenheit besitzt, so muß es ihm recht sein, wenn sein Name genannt wird. Der Präsident bemerkt, daß dies nicht mehr in den Rahmen einer thatsächlichen Berichtigung gehöre. Graf Hompesch: Das Scriptum ist überhaupt nicht das Papier werth. auf dem es geschrieben ist. Die Generaldiscussion wird hierauf geschlossen und in die Specialdiscussion eingetreten. § 1 lautet:„Alle Orden und ordensähnlichen Congregationen der katb Kirche sind vorbehaltlich der Bestimmung des§ 2 von dem Gebiete der preußischen Monarchie ausgeschlossen. Die Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersagt. Die zur Zeit bestehenden Niederlassungen dürfen vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes ab neue Mitglieder, unbeschadet der Vorschrift des§ 2, nicht aufnehmen, und sind binnen sechs Monaten aufzulösen. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist ermächtigt, diese Frist für Niederlassungen, welche sich mit dem Unterricht und der Erziehung der Jugend beschäftigen, um für deren Ersatz durch anderweite Anstalten und Einrichtungen Zeit zu lassen, bis auf vier Jahre zu verlängern. Zu gleichem Behufe kann derselbe auch nach Ablauf dieses Zeitraumes einzelnen Mitgliedern von Orden und ordensähnlichen Congregationen die Befugniß gewähren, Unterricht zu ertheilen.“ Graf Landsberg=Velen beantragt, im zweiten Alinea die Worte„von Niederlassungen" zu streichen, da der Ausdruck„Niederlassungen“ zu unbe: stimmt und vieldeutig sei. Ministerialdirector Dr. Förster bittet um Ablehnung dieses Amendements. Die Staatsgesetzgebung könne die Errichtung von Orden und ordensähnlichen Congregationen an sich nicht verbieten, sondern nur die äußere Erscheinung dieser Errichtung, die Niederlassung. Der Ausdruck „Niederlassung“, habe einen ganz bestimmten und klaren Begriff und sei auch in dem Jesuitengesetze gebraucht. Wenn er aus diesen Gründen auch um Ablehnung des Amendements bitten müsse, so freue es ihn doch, daß der Graf Landsberg durch seine Amendements zu erkennen gebe, daß er dem Gesetze principiell nicht widerstreite. Redner sucht sich dann seines Auftrages zu entledigen, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes nachzuweisen, glaubt dies aber nur insoweit thun zu sollen, als dieselbe vom Herrn von Kleist=Retzow angegriffen ist. Der Artikel 15 der Verfassung könne auf die Orden deshalb keine Anwendung finden, weil die Orden kein Essentiale der katholischen Kirche, keine eigentlich kirchliche Anstalten, sondern Parallel= bildungen neben der katholischen Kirche, oder, wie das der Führer der Centrumsfraction im Abgeordnetenhause gesagt habe, Erzeugnisse des kirchlichen Lebens seien. Weil aber der Artikel 15 von Angelegenheiten und Anstalten der katholischen Kirche spreche, könne Herr v. Kleist=Retzow sich auf denselben nicht berufen. Eben so wenig sei auch der Artikel 30 von diesem Gesetze betroffen. Der Artikel 30 bestimme, daß alle Preußen das Recht haben, sich zu Gesellschaften zu verbinden, welche den Strafgesetzen nicht zuwiderlaufen. Seit 1850 habe die Regierung allerdings die Interpretation gehabt, daß unter„Gesellschaften“ auch die katholischen Orden zu verstehen seien, und namentlich bei den Moabiter Klostersturm=Petitionen diese Interpretation geltend gemacht. Daß unter Artikel 30 auch die katholischen Vereine fallen, sei unzweifelhaft, und die katholischen Vereine machten von diesem Rechte einen ganz umfassenden Gebrauch, wie denn z. B. in der Stadt Bonn allein einige 40 katholische Vereine bestehen. In neuerer Zeit aber sei man aufmerksam gemacht worden auf die Congregationen und habe gefunden, daß dieselben auf eine freie Vereinsthätigkeit keinen Anspruch machen können, weil dieselben keine Schöpfungen von Preußen seien, die sich zu erlaubtem Zwecke vereinigen. Der Eintritt in die Congregationen und der Austritt stände allerdings nach bürgerlichem Rechte frei, aber thatsächlich liegen die Dinge so, daß die Mitglieder nicht austreten könnten, weil sie durch den Eintritt vermögenslos geworden seien und durch die Ordensregeln, einem anderen Berufe sich zu widmen, verhindert würden. Darnach habe die Regierung angenommen, daß die bisherige Interpretation des Art. 30 unrichtig sei. Herr v. Kleist=Retzow hält gegenüber dem Vorredner aufrecht, daß man die Ordensmitglieder nur dann von Art. 30 ausschließen dürfe, wenn man sie nicht als Preußen betrachte, und verweist in Bezug auf die Ausführungen über Artikel 15 der Verfassung den Regierungscommissar auf die Motive der Vorlage, in denen zugegeben werde, daß die Orden„mit der Kirche in einer organischen Verbindung stehen.“ Ministerialdirector Dr. Förster erwidert, daß es der Staatsregierung nie eingefallen sei, zu behaupten, daß die Katholiken nicht als Preußen betrachtet würden, wenn sie in einen Orden einträten. Zugeben wolle er, daß die Motive sich etwas ungenau ausdrückten, wenn sie die Orden als in organische Verbindung mit der katholischen Kirche darstellen. Allein es sei hier die katholische Kirche im Allgemeinen zu verstehen, nicht die katholische Kirche als Rechtssubject. Graf Landsberg=Velen erklärt, daß er principiell diesem und allen andern Paragraphen des Gesetzes widerspreche. Allein, wenn er einmal voraussehe, daß das Gesetz angenommen werde, dann dürfe er doch teotz seines principiellen Widerspruches darauf Bedacht nehmen, daß des Gesetz einen correcten(Ausdruck bekomme, und deshalb habe er seinen Antrag gestellt. Der Antrag wird jedoch abgelehnt und§ 1 unverändert angenommen. Ein Antrag auf Vertagung wird abgelehnt. § 2 lautet:„Niederlassungen der Orden oder ordensähnlichen Congregationen, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, bleiben fortbestehen; sie können jedoch jederzeit durch königliche Verordnung aufgehoben werden; bis dahin sind die Minister des Innern und der geistlicher Argelegenheiten ermächtigt, ihnen die Aufnahme neuer Mitglieder zu gestatten.“ Graf Landsberg=Velen beantragt statt der Worte:„ausschließlich der Krankenpflege" zu setzen:„der Krankenpflege oder Pflege sintlich gefallener oder verwahrloster Personen des weiblichen Geschlechts.“ Graf Landsberg=Velen begründet seinen Antrag; er glaubt, daß er mit diesem Antrage bei der königlichen Staatsregierung keinen Widerspruch finden werde, da diese sicher nicht so heilsame Orden, woie die vom guten Hirten, aufzuheben gedenke. Redner weist auf die Petition des Nachener Stadtraths hin und bittet aus Humanitätsrücksichten sein Amendement anzunehmen. Ministerialdirector Dr. Förster bittet im Ramen der Staatsregierung um Ablehnung dieses Amendements. Wenn die betreffenden Congregationen sich auch mit Erziehung beschäftigen, so können sie ja nach§ 1 noch beibehalten werden: wenn sie sich mit der Heilung der Gefallenen beschäftigen, nach§ 2. Man möge aber nicht durch neue Ausnahmen eine Erweiterung des Congregationswesens herbeiführen. Graf Landsberg=Velen hält den letzten Grund der Regierung für vollständig hinfällig, da es sich bei seinem Antrage nicht um neue Niederlassungen, sondern um Beibehaltung der bestehenden Niederlassungen handle.„###en LandsHerr v. Kleist=Retzow empfiehlt das Amendement des Gchn berg wegen der heilsamen und wohlthätigen Einflüsse dieser katholischen Patbbsienen. g 8e—# Se Au. erunste Cultusminister Dr. Falt unterstützt die ausführungen des Regie.. commissars. Es sei nicht heilsam, mehr Ausnahmen zu machen, als i Regierung nach sorgsamer Erwägung vorgeschlagen habe. Die Geschich zeige, wie weit die Neigung der katholischen Kirche gehe, auf diesem# biete sich auszubreiten. Eine gewisse Concession in einer gewissen Richtung gegeben, werde dazu benutzt, um alles mögliche daran zu knüpfen. S# sei aus einem Institut für Pflege und Erziehung von Cretins eine großt Schule geworden. Ist es denn nothwendig, frägt Redner, für die Zwal des Graf Landsbergschen Antrages Congregationen zu haben? Diese Fragt ist zu verneinen, da diese Zwecke auch außerhalb der Orden zu erreigt sind. Herr v. Kleist wird wissen, welche vortreffliche Anstalten dieser die iu Verin beten... Belsn.. rirauf ahgelchut und Der Antrag des Grofen Landsberg=Veien wiro hierauf abgen.. § 2 unverändert angenommen.§ 3 lautet:„Die fortbestehenden Niet lassungen der Orden und ordensähnlichen Congregationen sind der um sicht des Staates unterworfen. Graf Landsberg=Velen beantragt nach den Worten:„ordensahn“ liche Congregationen sind“ einzuschieben:„in Beziehung auf enpflege.— Derselbe begründet sein Amendement damit, selbe den Zweck habe, eine solche Aufsicht der noch fortbestehenden Krank pflegeorden zu verhindern, welche dahin führen müsse, daß dieselben soft ihre Niederlassungen auflösen und das Land verlassen müßten. Der Rch rungscommissar habe doch auch betont, daß seitens der Staatsregierunt eine Einwirkung auf das innere Ordenswesen und Leben nicht beabsiig: werde und daher hoffe er, die Zustimmung der Staatsregierung zu Antrage zu finden. Ministerialdirector Dr. Förster bekämpft das Amendement. EinAufsicht der Bau= und Feuerpolizei wolle Graf Landsberg doch### nicht ausgeschlossen wissen, auf die Ordensregeln und das innere O leben werde die Aufsicht des Staates sich nicht erstrecken. Herr v. Kleist=Retzow meint, daß die Klöster, wenn sie von wirklichen Liebe zu den Armen, Kranken und Verlassenen beseelt seien, die Krandaß das igensreiche Wirksamkeit nicht wegen der selbstverständlichen Aufsicht des Staates einstellen würden. Landsberg Velen zieht mit Rücksicht auf die Erklärung des veaierungscommissars sein Amendement zurück, worauf§ 3 unverändert angenommen wird. § 4 lautet:„Das Vermögen der aufgelösten Niederlassungen der Orden und erdensähnlichen Congregationen unterliegt nicht der Einziehung durch den Staat. Die Staatsbehörden haben dasselbe einstweilen in Verwahrung Verwaltung zu nehmen. Der mit der Verwaltung beauftragte Commissarius ist nur der vorsetzten Behörde verantwortlich; die von ihm zu legende Rechnung untersiegt der Revision der königlichen Oberrechnungskammer in Gemäßheit der Porschrift des§ 10 Nr. 2 des Gesetzes vom 27. März 1872. Eine anderweite Verantwortung oder Rechnungslegung findet nicht statt. Aus dem Vermögen werden die Mitglieder der aufgelösten Niederlassungen unterhalten. Die weitere Verwendung bleibt gesetzlicher Bestim mung vorbehalten.“ Graf Landsberg=Velen beantragt: 1) Im Alinea 1 vor dem Worte:„einstweilen" einzuschieben:„nach erfolgter Auflösung". 2) Dem setzten Alinea folgende Fassung zu geben:„Die Mitglieder der aufgelösten Orden und Congregationen werden zunächst aus dem Vermögen der aufgelösten Niederlassungen unterhalten, und, wenn dieses zu deren Unterhalt nicht hinreichen sollte, durch den Staat.“ Graf Landsberg=Velen begründet sein Amendement acl 1 damit, die Regierung doch erst nach Auflösung der Orden die Verwaltung des Vermögens übernehmen werde, was sein Antrag klar stellen solle. Der Antrag ad 2 werde dadurch gerechtfertigt, daß bei den verschiedenen Orden, die aufgelöst werden, nicht wenige Menschen in die Lage kommen würden, ihren Lebensunterhalt zu verlieren, der ihnen bisher durch ihre Prufsthäligkeit im Kloster gesichert gewesen sei. Wenn der Staat diese Personen aus ihrer Berufsthätigkeit herausreiße, so müsse er auch ihre Hilflosigkeit berücksichtigen und, soweit das Vermögen des Klosters nicht ausreiche, für ihren Unterhalt sorgen. Selbst Frankreich vom Jahre 1790 und an dessen Spitze Robespierre habe für eine anständige Unterhaltung der ausgewiesenen Ordensleute aus Staatsmitteln Sorge getragen. Nachdem man freilich vor zwei Jahren auch bei al:n Geistlichen diese Billigkeitsgründe nicht habe gelten lassen, könne er auf Annahme seines Antrages auch heute nicht hoffen. Mnisterialdirector Dr. Förster entgegnet, Alinea 1 spreche überhaupt von„aufgelösten" Niederlassungen, somit sei der Antrag des Grafen Landsbeig überflüssig. Die eventuelle Unterhaltung der Ordensleute könne der Staat deswegen nicht übernehmen, weil die Orden jetzt das Vermögen so bald als möglich beseitigen würden. Hierauf wird unter Ablehnung des Landsberg'schen Antrages§ 4 unverändert angenommen.§ 5 lautet: „Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft. Die Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten sind mit der Ausführung desselben beauftragt. Dieselben haben insbesondere die näheren Bestimmungen über die Ausübung der Staatsaussicht im Falle des§ 3 zu erlassen." Graf Landsberg=Velen beantragt im ersten Alinea statt der Worte:„am Tage seiner Verkündigung“ zu setzen:„am 1. October 1875 — Derselbe begründet seinen Antrag damit, daß keine besondere Gefahr vorhanden sei, die zwinge, das Gesetz schon mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft treten zu lassen. Ministerialdirector Dr. Förster hält die Annahme dieses Amendements für unmöglich, da bereits in einem früheren Paragraphen der Tag der Verkündigung dieses Gesetzes als Tag der Gesetzeskraft angenommen sei. Ein Hinausschieben des Termins werde die unbehelligte Aufnahme neuer Novizen begünstigen. Der Antrag Landsberg wird abgelehnt und§ 5 unverändert angenommen. Somit ist das ganze Klostergesetz in erster Berathung unverändert angenommen. Deutschland. :: Berlin, 24. Mai. Das Herrenhaus hielt heute die erste Berathung des Waldschutzgesetzes und ertheilte dem Entwurfe einer Vormundschaftsordnung, der an dasselbe aus dem Abgeordnetenhause mit verschiedenen weniger erheblichen Abänderungen zurückgekommen war, unter Annahme der vom Abgeordnetenhause beliebten Abänderungen die verfassungsmäßige Zustimmung. Nur ein Punct veranlaßte eine Debatte. Das Herrenhaus, dem der Entwurf zuerst zugegangen, welches darum denselben auch zuerst berathen, hatte in dem Akschnitt über die Führung der Vormundschaft den Zusatz gemacht, daß dem Vormund das däterliche Zuchtrecht über den Mündel zustehen sollte. Diesen Zusatz hatte das Abgeordnetenhaus gestrichen, und verschiedene Mitglieder des Herrenhauses wünschten nun die Wiederaufnahme des Zusatzes. Namen! lich sprach für die Wiederaufnahme Herr v. Kleist=Retzow: er vies besonders darauf hin, daß ohnehin die Strömung der Zeit dahin gehe, die Zuchtmittel einzuschränken, und daß in Folge dessen Ungebundenheit und Zügellosigkeit in bedenklicher Weise einreißen. Um nun der Nothwendigkeit eines nochmaligen Zurückschickens an das Adgeordnetenhaus aus dem Wege zu gehen, liat das Heirenhaus der Streichung des Zusatzes bei, jedoch hielt Herr v. Kleist es für angemessen, ausdrücklich zu constatiren, daß das Herrenhaus dem Vormunde jenes Recht nicht habe aberkennen wollen, vielmehr der Ansicht gewesen sei, wie es sich auch in der Dedatte kundgab, daß das Züchtigungsrecht des Vormundes seibstverständlich ei. Für morgen steht auf der Tagesordnung die Schlußberathung des Entwurses über die Vermögensverwaltung in den katholischen Gemeinden und des Klostergesetzes. Die„Nationalzeitung“ bezeichnet die Anwesenheit des Botschafters Fürsten Hohenlohe auf dem letzten Abend=Empfang des Präsidenten Mac Mahon als mehr als einen einfachen Höflichkeitsbesuch. Fürst Hohenlohe sei vor seiner Rückkehr nach Paris von dem Kaiser deauftragt worden, den Marschall Mac Mahon der wohloollenden, freundlichen Gesinnungen des Kaisers zu versichern. Mac Mahon habe dem Fürsten Hohenlohe seinen wärmsten Dank ausgedrückt und sich beeilt, das angenehme Ereigniß seiner ganzen Amgebung mitzutheilen. Der„Reichs=Anzeiger“ anknüpfend an das Dementi der„Nordd. Aug. Zeitung. betreffend das angebliche Rundschreiben über das skanzöfische Cadre=Gesetz, weist darauf hin, daß der Verbreiter der Nachricht an der Existenz des Rundschreibens fesihalte und daß einge Blätter annähmen, die deutschen Vertreter hötten in andeker Form bezügliche Instructionen erhalten und schreibt:„Alle eerattige Behauptungen und Andeutungen sind gänzlich unbegründet.“ Wie das„Düsseld. Volksb. mittheilt, hat der preußische Bot# in London, Graf Münster wegen seiner bekannten Tischnei über das prot:stantische Kaiserthum des deutschen Reichs vom auswärtigen Amte,„also Fürst Bismarck, einen Rüffel“ erhalten. as heutige Berliner Tageblatt sieht die Stellung jenes Herrn, er im Reichstag scherzweise mit dem Prädikat:„Laterne ohne bedacht wurde, als gefährdet an und behauptet, daß der Feter einen speziellen Bericht über diese Angelegenheit befohlen eine interekant. sdienene sechste Bericht der Petitions=Commission enthält gierungsheurs aPtitin der Gemeindevertretung der Stadt Caub im Rewird, der Stiagaz in welcher das Abgeordnetenhaus aufgefordert Stadt Cauß; zierung die Mittel zur alsbaldigen Beseitigung des der der ganzen v ahrdrohenden Vergrutsches zu bewilligen und die Abtragung Auf einem zic, Bewegung defindlichen Bergmassen in Angriff zu nehmen. Felsmaß.i der Stadt Caub sich erhebenden Berge hat sich eine losgelöst, Dies, 2 fähr 96.000 Kubikmeter Inhalt, 7 Morgen Fläche, licher Tief,.: Flache ist von Spalten und Rissen zum Theil von erhebdas durch Beaba.. u ge den und durchzogen, und rutscht, wie man in erster Buß tungen ermittelt hat, beständig weiter. Der Werth der Brandkataster 73.9gg atn Häuser der Stadt Caub beträgt nach dem sein soll. Schließsich„ährend er in Wirklichkeit ein weit höherer des Berges in g.“ wiro hervorgehoben, daß, wenn sich die ganze Masse Berges vorüßer: zus setzen sollte, auch der Damm der unterhalb des Linie liegenden Haug Nassauischen Staatseisenbahn und der in dieser Commissare.g####r von der Ueberschüttung bedroht sein würden. Die Innern lehnten andels= Finanzministeriums und des Ministeriums des führen aus das“vereinstimmend eine Verpflichtung des Staates ab; sie dieselbe zur„ die Stadt Caub sich selbst schützen müsse und nur so weit soringung der hierzu erforderlichen Summen unvermögend ist, könne eine entsprechende Staatshilfe in Aussicht gestellt werden. Zugleich erklärte aber der Commissar des Ministers des Innern, daß in neuester Zeit sich die Gefahr noch gesteigert habe, indem nicht mehr bloß eine allmälige Verschüttung einzelner Häuser, sondern eine plötzliche Verschüttung des ganzen Vorlandes vor dem Berge zu besorgen ist. Die Commissare des Oberbergamtes schlagen als Sicherungs=Maßregeln vor 1. zur Beseitigung der unmittelbaren Gefahr: die Abtragung der im obern und untern Absturz befindlichen Schuttmassen und anstehenden Felsen, so wie zur Sicherung der zunächst liegenden Gelände am Fuße des Berges auf dem feststehenden Theile die Anlegung von Fangdämmen in trockener Mauerung, 2. zur nachhaltigen Beseitigung der Gefahr: die Auffahrung einer Strecke aus der Dachschiefer Grube Karlszeche unterhalb der Kreuzlinie der beiden Gebirgsklüfte, auf welcher die Erdbewegung vor sich geht, und die Lösung der Kreuzlinie durch Unterbrechung von dieser Strecke aus. Die überwiegende Majorität der Commission trat den Ansichten der Staatsregierung entgegen; der Staat habe in derartigen Nochfällen und namentlich, wie hier, Elementar=Ereignissen gegenüber aus eigener Initiative einzugreifen und Hülfe zu bringen. Die Commission beschloß, die Petition der Gemeindevertretung der Stadt Caub der Staatsregierung zur geeigneten Berücksichtigung zu überweisen. * S t u t t g a r t, 2 4. M a i. P r i n z W i l h e l m v o n W ü r t e m b e r g ist gestern von Potsdam hier eingetroffen.— Der„Staatsanzeiger“ constatitt, daß die Markrechnung in Würtemberg zum 1. Juli voraussichtlich nicht nur auf dem Papier, sondern auch in Wirklichkeit eintreten werde, da ein genügender Münzvorrath vorhanden sei. Belgien. * B r ü s s e l, 2 3. M a i. I n d e r S t a d t i s t d i e s e n A b e n d k e i n e Spur von Aufregung mehr wahrzunehmen; es herrscht nur eine Stimme des Tadels der bei Gelegenheit der heutigen Procession vorgefallenen Ordnungsstörungen durch den vom Bürgermeister Anspach begünstigten liberalen Pöbel. Für diese Begünstigung brachten die Studenten dem Bürgermeister deshalb auch ein verständnißinniges Hoch! Alles wie in Graz. Man sieht, die Loge arbeitet überall mit derselben Kelle. * Brüssel, 24. Mai. Das„Echo du Parlament“ erfährt aus gut unterrichteter Quelle, daß die belgische Regierung demnächst der Kammer einen Gesetzentwurf vorlegen werde, wonach die unbestimmte Absicht zur Begehung eines Verbrechens bestraft werden soll, auch wenn mit der Ausführung kein Anfang gemacht ist. Frankreich. Paris, 24. Mai. Der russische Botschafter Fürst Orlow ist gestern nach Ems abgereist, nachdem er sich am Samstag von Mac Mahon verabschiedet.— Das Gerücht von einem Notenaustausch zwischen Mac Mayon und dem Papst ist der„Havas' zufolge unbegründet. * Versailles, 24. Mai. Die Nationalversammlung setzte heute die Berathung über den Gesetzentwurf wegen Anlegung neuer Eisenbahnlinien fort. Der Arbeitsminister sprach für die Concessions=Ertheilung an die großen Eisenbahngesellschaften. „Culturkampf=. ** Das Hildesheimer„Kath. Sonntagsblatt“ zählt diejenigen Geistlichen der Hildesheimer Diöcise auf, welche durch das„Brodkorbgesetz“ getroffen werden: 1) Die gesammte Besoldung verlieren: außer dem Bischof, dem Domkapitel, dem Generalvikarial, der Domgeistlichkeit noch dreißig Geistliche. 2) Fast ihr ganzes Einkommen verlieren: sieben Geistliche. 3) Die Hälfte und darüber verlieren: elf Geistliche. 4) Einen erheblichen Verlust erleiden: sechszehn Geistliche. Auch noch mehrere andere Geistliche werden durch Sperrung von Gehaltstheilen mehr oder weniger in ihrer Einnahme geschädigt. Die Gesammtsumme der eingestellten Zahlungen beläuft sich auf 129,000 Mark. Vermischte Nachrichten. f Bonn, 25. Mai. Morgen begehen wir den Jahrestag des Todes unseres unvergeßlichen Hermann v. Mallinckrodt, des erhabenen Vorkämpfers für Wahrheit, Freiheit und Recht. * B o n n, 2 3. M a i. W i e d i e„ B o n n e r Z t g.“ h ö r t, i s t d e r D i r e c t o r d e r großherzoglichen Sternwarte zu Mannheim, Hr. Prof. Dr. Schönfeld, an Stelle des verstorbenen Hru. Geh. Rath Prof. Dr. Argelander zum Director der hiesigen königlichen Sternwarte und zum ordentlichen Professor an unserer Hochschule ernannt worden. Hr. Prof. Schönefeld wird seine neue akademische Thätigkeit mit dem kommenden Winter=Semester beginnen. Der Ernannte war vor Jahren längere Zeit hindurch als Schüler und Assistent Argelander's auf hiesiger Sternwarte thätig, zu welcher Zeit er hervorragenden Antheil an der Herstellung der berühmten Argelander'schen Sternkarten nahm. * Breslau, 18. Mai. Die„Schl. Ztg.“ meldet: Der hiesigen Königl. Commandantur ging heute Vormittag von der Staatsanwaltschaft in Glatz auf telegraphischem Wege die Mittheilung zu, daß heute früh im Walde bei Wartha die Leiche eines durch Säbelhiebe und Stiche ermordeten Mädchens aufgesunden worden ist. Das Mädchen war gestern Abend in einem Tanzsaal in Begleitung eines Soldaten vom 4. niederschlesischen InfanterieNegiment Nr. 51 gesehen worden. Von Seiten der Königl. Saa sanwaltschaft in Glatz ist die Königl. Commandantur um Beihülfe zur Ermittelung des Soldaten ersucht worden. Näheres dazu berichte nun die„Schles. Volkszig.“: Wie hierorts erzählt wird, soll selbiges Mädchen aus dem Gasthofe zum Löwen in Wartha wo es in Diensten stand, in ein benachbartes Gasthaus zum Tanzvergnügen gegangen sein. Hier tanzte mit ihr ziemlich viel ein dem 4. Niederschles. Inf.=Reg. angehöriger Soldat, der sie in später Abendstunde hinausbegleitete und nicht mehr wiederkam. Am andern Tage fund man im Wasser ihre Leiche; viele Kopfwunden— Stiche mit einem Faschinenmesser— waren an ihr sichtbar, die einen heftigen vorausgegangenen Kampf constatirten, wie denn auch diese brave Kämpferin für ihre jungfräuliche Ehre noch nach dem Tode krampshaft ihre Hände zusammengepreßt hielt— voller Haare des elenden Mörders und Mädchenschänders. Das erste Mal in ihrem Leben soll das Mädchen damals am Tanzveignügen theilgenommen haben, und schon mußte sie der Tod in so jugendlichem Alter auf so schreckliche Weise den Ihrigen entreißen. Bezüglich des Mörders ist man in Glatz so ziemlich im Reinen, daß es kein Anderer ist, als der Sohn eines hiesigen pensionirten Executors— ein schon mehrfach bestraftes Individuum. Sicherem Vernehmen mal hat man auch schon in der Wohnung des betreffenden Executors Haussuchung gehalten. Der ungerathene Sohn ist dabei zwar nicht erwischt worden, man soll aber seine militärischen Sachen vorgefunden haben, bedeckt mit Blutspuren. Sein Vater soll ihm seine Civil=Kleider gegeben haben, um seine Flucht zu erleichtern.— Uebrigens soll das des Mördes verdächtige Individuum, wie hierorts Militärpersonen erzählen, am 7. d. M. aus seiner Garnison desertirt sein. * München, 23. Mai. Das„Bayerische Vaterland will wissen, daß der Bischof Leopold von Eichstädt, Baron von Leonrod zum Erzbischof von Bamberg ernannt werde. ** Der Stuttgarter„Beobachter“ schreibt:„Die„Köln. Zeitung" bringt eine Statistik über den Stand der„altkatholischen Kirche" im deutschen Reiche. Darin figurirt unser engeres Vaterland mit der Notiz:„Neu ist die Bildung einer Gemeinde in Württemberg, Stuttgart, die bereits 57 Männer mit 102 Seelen zählt.“ Da müssen 45 von diesen„Männern“ je zwei„Scelen“ haben, während die andern zwölf sich mit einer begnügen müssen. Berlin. 3% preuß. Cons. 313% Präm.=Anl. 3 1% Pr. Sitzschld. Köln=Mindener Rheinische..... Bergisch=Märkische Schaaffhausen... Darmstädter Disc.=Commandit Telegraphische Depesche. Handel und Verkehr. Berlin, 25. Mai. So lange der sogenannte„große Krach“ auf die Neuschöpfungen der Börse beschränkt blieb, konnte man mit einigem Schein von Ehrlichkeit die Excesse dieser neuesten Gründungen als gefährlich und verwerflich brandmarken. Heute jedoch vermag nur eine bösartige Heuchelei und tendenziöse Verlogenheit noch an der Behauptung festzuhalten, daß die älteren Actien=Institute einem anderen Gesetze der Entwicklung anheimfielen, als die jüngeren, und daß das, was bei den jüngeren als Gründer=Verworfenheit verurtheilt, bei den älteren als Prüfung des Schicksals hingenommen werden müsse. Frankreich ist, wenn von Kriegsbesorgnissen überhaupt ernsthaft die Rede sein kann, daran mindestens ebenso betheiligt als wir, aber Frankreich ist nicht so verarmt wie wir, und dessen Gewerbebetrieb ist gesicherter als vorher. Es wird daher in Deutschland nicht eher besser, als bis man die Wurzel des Uebels dort sucht, wo sie wirklich liegt. Die anhaltend flaue Stimmung verursachte Coursabbröckelungen. Den Anlaß zu der heutigen größeren Flauheit gab die Depesche aus London über einen „Times“=Artikel, der von dem Interventionsrecht der englischen Regierung bei den europäischen Angelegenheiten spricht. Von den inländischen Eisenbahn=Actien verloren Berlin=Anhalier.60, Berlin=Görlitzer 1, BerlinPotsdamer.50, Halle=Sorauer.40, Hannover=Altenbekener.50, Oberschlesische Lit. A. 1, Lit. B..50, Lit. E 075, Rheinische junge.50. Bank= und Industrie=Actien recht still. 21. Mai.(Notirungen der Handelsmakler) Wetter: Eisenb. eff. Zin Partieen Köln, schön. Rüböl unverändert, per 100 Pfd. mit Faß in von 100 Ctr. Rm. 31.50 B. Weizen niedriger, ohne Sack per 200 Pfd. hiesiger(niedrigster Preis) eff. Rm. 20.00—21.00., fremder 20.00 B.(Lieferungsqualität à 75 Pfd. per 50 Liter.) Roggen niedriger, ohne Sack hiesiger per 200 Pfd.(niedrigster Preis) eff. hies. Rm. 16.50—17.00., fremder 16.50—17.00 B.(Lieferungsqual.# 69 Pfd. per 50 Liter.) Hafer niedriger, per 200 Pfd. ohne Sack Rm. 18.45 B. Köln, 25. Mai.(Notirungen der Productenhändler.) Weizen eff. hiesiger 19.50—20.00 Rm., fremder 18.60—19.45 Rm. Roggen eff. 16.50—16.75 Rm. Hafer eff. 20.25 Rm. Rüböl eff. 31.80 Rm. (Landmarkt.) Weizen M. 19.30—19.75; Roggen 16.30—16.60; Gerste—; Hafer 19.80—20.50; bez. nach Qualität pro 200 Pfd. Zufuhren sehr schwach; Stimmung für alle Artikel fortwährend geschäftslos. Köln, 24. Mai. Bestes Vieh—.64, kleines—,59 M. per 100 Pfd. Ochsenhäute per Pfd.—,53 Pf., Kuhhäute 47 Pf. Fett—,25 Pf. Schweine ——. Preis—59 Pf. per Pfd. Neuß, 25. Mai. Weizen 1. Qual. M. 20.—, 2. Qual. 18.50, Landroggen 1. Qual. 16.70, 2. Qual. 15.70, Wintergerste.—. Sommergerste —.—, Hafer 20.70, Buchweizen 1. Qual. 19.70, 2. Qual. 18.79, Rübsen (Aveel) 28.50, Raps 29.50, Kartoffeln.—, Roggenstroh.50, Aues per 100 Kilo, Heu.— per 50 Kilo. Rüböl per 100 Kilo in Parthien von 100 Ctr M. 63.50, Rüböl per 100 Kilo faßweise 65.50, Gereinigtes Oel per 100 Kilo 3 M. höher, Rapskuchen per 100 Kilo 17.10, Branntwein per 100 Liter zu 50%(chne Maklergeld) M. 40.—. Düren, 22. Mai. Weizen Thaler 7,15,0, per 117 Kil, Roggen 6,2# per 112½ Kil, Hafer 5,15,0 per 80 Kil. Gerste 6,7, Buchweizen 5,20 per 100 Kil. Kartoffeln.—, per Ctnr. Mayen, 21. Mai. Weizen M. 10,17, Roggen 8,39, Gerste 8,80, Hafer 9,25, Kohlsamen—.—, Sommersamen—.—, Kartoffeln 1,30. Münster, 22. Mai. Weizen—,20, Roggen 17,50, Brau=Gerste —.23, Futter=Gerste—18, Hafer—,21, Buchweizen—,20, Erbsen 26,—, Bohnen M. 30, Alles per 100 Kil. Rapsluchen per 1000 Stück 171 M. Erfurt, 22. Mai. Weizin M. 198, Roggen 183, Gerste 190, Hafer 195, Dotter 276, Leinsaat 300. Alles per 1000 Kil. Erbsen—,22, Victoria= 28,50, Linsen—,10, weiße Bohnen—,28, Viehbohnen 19,50 Mais 16,50, Gerstenmehl weiß 18,50, Gerstenfutermehl—,16, Graupenfutter 7,50, Roggenkleie—,13, Weizenkleie—,11. Alles per 100 Kil. Berlin, 24. Mai. M. M. M. M. —.70 —.70 —.65 —.75 .50 Nordhausen, 21. April. Branntwein per 100 Liter 48proce. exel, Faß 37—39,20 M. Mannheim, 23. Mai. Weizen amerik. 23,— lothringer 21,25, californischer 23.20. Roggen franz 18,—, Gerste franz, 19,50, bad. 19.—. Hafer 18,40. Alles per 100 Kil. Rothsaat 52,—, Luzerne 55,—, Gelbklee, neuer 12,—, alter—.—, Esparsette 20.—. Alles per 50 Kilo. Hameln, 22. Mai. Weizen M. 19,80, Roggen 16,20, Hafer 19,70, Gerste 17,25. Alles erste Kosten per 100 Kilo. Antwerpen, 24. Mai. Petroleum=Markt. Raffinirtes, Type weiß, loco 25½ bez. Witterungsberichte. 23. Mai, 7 U..: Haparanda t7. Moskau t7. Stettin* 12. 24. Mai, 7 U..:„ 1 7.„ 1 8.„ 1 9. Familien=Nachrichten. Verlobt: Henriette Gybmeyer, Heinr. Kruse, Lengerich und Neuenkirchen. - Christina Nölle, August Fark, Recklinghausen u. Borken.= Regina Grote, Carl Cosack, Arnsberg und Soest.=Babette Merkel, Friz Lacher, Nürnberg und Kreuznach. Verheirathet: Adolf Löwengard, Auguste Gerson, Köln u. Frankfurt a..=Emil von Beckerath, Amalie Heydweiler, Crefeld. Gevoren: Julius Grüter, e.., Nordhorn. Dr. Franz Schlun, e.., Deutz.= Hermanr Simson, e.., Köln.- Albert Hessel, e.., Kreuznach.- Rich. Mergelsberg, e. ., Linnich. Gestorben: Wilh. Dieckhaus, 50 ., St. Mauritz.-Wiemann Propst, Dortmund.- Wilhelmine Lützeler, geb. Bock, 42., Aachen.- Joh. La Run, 68., Aachen.-Theodor Beckermann, 67., Essen. Oeffentliche Versteigerung im städtischen Leihhause zu Bonn. Am Mittwoch den 2. Juni 1875, Nachm. 2½ Uhr, werden die im Monate November 1873 versetzten, nicht eingelösten Pfänder— Nr. 14981 bis incl. Nr. 16593— im Leihhause dahier versteigert. Am Mittwoch den 7. Juli 1875 kommen die Pfänder aus dem Monate Decbr. 1873— Nr. 16594 bis incl. Nr. 18214— und am Mittwoch den 4. August 1875 die Pfänder aus dem Monate Januar 1874 zum Verkaufe. neuerb. Haus Münsterstraße 11 mit allen Bequemlichkeiten und Garten, ist zu verlausen. Bescheid Münserstraße 10. Zu verkaufen ein großes Geschäftshaus, in der Nähe vom Markte, unter günstigen Bedingungen. Offerten abzugeben unter Littra B. 313 in der Expedition. In meinem neuerbauten Hause Endenicherstraße zu Poppelsddrf ist die Parterre=Wohnung, enthaltend vier Zimmer nebst Küche, Mansarde und Speicher zum Preise von 300 RMark zu vermiethen. Joh. Natter, Poppelsdorf. Friseur=Cabinet m vermiethen Biehmart 8. Wohnung sicht zu vermiethen. Daselbst auch ein möblirtes Zimmer. Die Exped. sagt wo.(916 Bekanntmachung. In der Stadt Bonn an der Meckenheimerstraße soll eine neue Apotheke errichtet werden. Wir fordern deshalb diejenigen Apotheker, welche die Concession zur Anlage der genannten Apotheke zu erhalten wünschen, hierdurch auf, unter Beifügung ihrer Approbation, der Lehrlings= und Gehülfen=Zeugnisse, eines vollständigen curriculum vitne und eines von der Ortspolizeibehörde beglaubigten Nachweises über den Besitz des zur Errichtung einer Apotheke erforderlichen Vermögens, binnen sechs Wochen sich bei uns zu melden. Außerdem hat jeder Bewerber eine pflichtmäßige Versicherung beizufügen, daß er bisher keine Apotheke besessen hat, oder, sofern dies der Fall gewesen sein sollte, die Gründe anzugeben, durch welche er sich dessen ungeachtet zur Bewerbung für berechtigt glaubt. Königl. Regierung. Serin.... Die in der gestrigen Nummer dieser tung stehende Anzeige: Gerichtlicher Verkauf der von Fürstenberg'schen Mobilien betreffend, rührt von mir nicht her und wird es mit Hülfe der Staatsbehörde wohl gelingen, den unberufenen Einsender zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen. Verhnann, Gerichtsvollzieher. Ein gut gelegenes Bauterrain von circa 8000 Quadr.=Fuß steht unter günstigen Bedingungen zu kaufen. Auskunft wird ertheilt Münsterstraße 10. Tüchtige Schlosser und Tagelöhner sucht A. Wernecke. Ackergut verkaufen in der Nähe von Köln mit 145 Morgen Ackerland u. Wiesen. Näheres Heumarkt 19 in Köln oder Poppelsdorfer Allee 19 in Bonn. Ein=löcheriger Kochherd billig zu verkaufen. Judengasse 11. Geübte Schneidergesellen finden dauernde Beschäftigung bei E. Wirtz, Josephstraße 25. Puhsrau gesucht. Brüdergasse 34. Ein Küchen= und ein Zweit=Mädchen sofort gesucht. Dechenstraße 1. Eine Maschinen=Näherin für Leinen gesucht. Belderberg 22. Am Mittwoch den 2. Juni dieses Jahres, Morgens 9 Uhr, Wohnungsveränderung. Verlegte meine Wohnung und Restauration von Hospitalgasse 13 nach Hospitalgasse 16. Gleichzeitig empfehle ich den Herren Sillardwpielern wrei. vgxz. Waat; sollen im Saale der Gebrüder Wolter„Zum Römer“ lard. Restauration Wohnungsveränderung. Verlegte meine Wohnung von Giergasse 11 nach Leisterbacherhofstraße 8, welches ich, unter Empfehlung, Anzeige bringe. Joh. Wilh. Müller, Lackirer und Schilder=Maler. Ich verlegte meine Wohnung nach Dreieck Nr. 3. Joh. Almstädt, Anstreichermeister. Verlegte meine Werkstelle von Kölnstraße nach der Endenicherstraße Nr. 23 und einpfehle mich gleichzeitig in allen vorkommenden Lackirer= und Austreicher=Arbeiten. Peter Zingeler, Lackirer und Anstreicher. Wohnungsveränderung. Meine Wohnung ist jetzt Marstraße 1. R. Wüstrich, Stabtstrompeter. Meine Wohnung und Geschäft verlegte ich von Engelthalerstraße 6 nach Engelthalerstraße 12. Math. Stark, Pumpenmacher und WasserleitungsInstallateur. Ein Tapezierer=Gehülfe gesucht. P. Strucksbers, Josephtr. 39. Sattlergesellen gi. Eng. Küpper, Kasernenstr. 21. Ein zweiter Badergeselle gesucht. Sternstraße 78. in Bonn, auf Anstehen des Herrn Advokat=Anwalts Rath daselbst, als prov. Syndik des Falliments von Eduard Fechner, Juwelier zu Bonn, die zu diesem Fallimente gehörigen Waaren und Mobilien öffentlich gegen baare dir Zahlung versteigert werden, als: eine große Partie goldener Broschen, Ohrgehänge, Ringe, Kreuze, theilweise mit echten Steinen, Uhrketten, ein silberner Aussatz, Zuckerschalen, ein Kelch und sonstige Schmuck= und Silbersachen mit Etui, ferner ein Waarenschrank, ein Glasaufsatz und Theke, 3 große Glasglocken, Spiegel, Sopha, Sessel und Stühle 2c. 2c. Der Gerichtsschreiber, Hausen. Klee=Verkauf. Am Mittwoch den 26. Mai dieses Jahres, Nachmittags 3 Uhr, lassen die Erben Quantius beim Wirthe Herrn Gottfried Hebenstreit zu Kessenich den diesjährigen Klee=Aufwuchs auf circa 8 Morgen, stehend bei der Ziegelei im Kessenicher Feld, öffentlich auf Credit in Loosen versteigern. Bergmann, Gerichtsvolzieher. Hierdurch die ergebene Anzeige, dass ich den von meinem verstorbenen Manne in der Firma Ritterath& Blumann innegehabten Geschäfts-Antheil unter'm heutigen Tage Herrn Peter Ritterath übertragen habe. Bonn, den 15. Mai 1875. Wittwe Fr. Blumann. Tüchtige Steinhauergesellen finden dauernde Arbeit bei Gebr. Acker. Ein Junge zum Aufwarten gesucht. Viehmarkt 2. Ein Junge zum Einlegen auf der Maschine in eine Buchdruckerei gesucht. Nähenes in der Exped. d. Zig. Lehrlinggesucht. In einem Material= und Farbwaaren=Geschäfte wird ein mit guten Vorkenntnissen vers. Lehrling gesucht. Kost und Logis gegen bintige Vergütung bei Herm. Jos. Müller in Köln, Kl. Budengasse Nr. 9. Ein ordentlicher und fleißiger Tagelöhner, zum Fahren für dauernd gesucht. Wo, sagt die Expedition.[48 Ein braver Hausknecht gsucht. Näh. in der Exp. d. 3tg.(46 Ein braver anständiger Junge vom Lande findet gute Stelle als Hausknecht zum Packen bei A. G. Jacobi in Cöln, Schildergasse 35.(H. 41322) Bezugnehmend auf Obiges theile ich hierdurch ergebenst mit, dass ich die früherhin gemeinschaftlich mit Herrn Fr. Blumann geführte Buchbinderei von heute ab, unter Uebernahme sämmtlicher Activa und Passiva, für meine alleinige Rechnung unter der Firma F. Kitterath weiterführe. Das dem Geschäfte geschenkte Vertrauen, werde ich mir durch Beibehaltung der bisherigen reellen(eschäftsprinzipien auch fernerhin zu erhalten suchen. Bonn, den 15. Mai 1875. P. Ritterath, Hofbuchbinder. Im Verlage von J. P. Bachem in Köln sind erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen 6. Vonn durch A. Leury): Hertling, Dr. Georg, Frhr. von, Zur Erinnerung an Friedrich Overbeck. Vortrag, geh. zu Köln am 7. Jan. 1875. 32 S. gr.°. Eleg. broch. M..60(6 Sgr.). Reichensperger, Dr. Aug., Apellations=Gerichtsrath. Ueber das Kunsthandwerk. Vortrag, geh. zu Köln am 4. März 1875. 24 S. gr.“. Eleg broch. M..60(6 Sgr.). Ruland,., Adv.=Anwalt. Zur Erinnerung an Joseph von Keller. Vortrag, geh. zu Bonn am 18. Febr. 1875. 30 S. gr.°. Eleg. broch. M..60(6 Sgr.). Heideweg in Endenich. Mittwoch den 26. d. Mts. Größes Garten=Concert, ausgeführt vom ganzen Stadt=Bonner Musik=Corps, unter Leitung seines Dirigenten Herrn A. Schumacher. Programm an der Kasse. Entrée 2½ Sgr.— Anfang 3 Uhr. Freundlichst ladet ein Carl Niederstein. Heisterbach. Donnerstag Nachmittag den 27. d. Mts. CONUENT! Entrée 2½ Sar. Th. Heuser. Wemn=Wirthschaft des Winzer=Vereins zu Hotel Godesberg. Mittwoch den 26. Mai Grosses be, eusfeihert uer..!, " auogefuget vom ganzen Trompeter=Corps des Kön. Husaren=Regiments, unter Leitung des Stabstrompeters Herrn R. Wüstrich. Anfang 4 Uhr. Entrée 2 Person 5 Sgr. Programm an der Kasse. Junggesellen=Sodalität. Mittwoch Abend ½9 Uhr: Gesang=Probe. Cäcilien-Gesangveren. Dinstag Abend ½9 Uhr: PROBE. Münster-Chor. Dinstag den 25 Mai, 7 Uhr, Probe mit den Knaben im Kapitel-aale. Um allscitige Theilnahme wird dringend gebeten. Dem verehrlichen, die Ahrgegend besuchenden Publikum Gesindean zeige ich hierdurch ergebenst an, daß mir vom WinzerVerein die Wein=Restauration in dem an der Landstraße gelegenen, neuerbauten schönen Vereinslokale übertragen ist, zu haben in der Expedition dieser Zeitung Maculatur zu verkaufen. Wo, sagt die Expedition d. Zig. werde das in mich gesetzte Vertrauen durch freundliche Bedienung der Gäste zu recht ertigen suchen. Verabreicht wird natürlich nur(nebst kalten Speisen) Wein aus den Vereinskellern in versiegelten Flaschen und ich bin versichert, daß Niemand unbefriedigt das Lokal verlassen wird...„ Ferner bin ich ermächtigt, zu den festgesetzten Preisen Einige Toose Bestellungen an Wein entgegen zu nehmen. der Clever= und der Cölner(Sana bittet freundlichst Martins)Lotterie, à 3 M. zu Cossmann, Schriftführer und Restaurateur. Gulimbacher Bier. M. Schumacher. Am heutigen Tage eröffnete ich Wenzelgasse Nr. 44 mein dorthin verlegtes und neueingerichtetes Geschäft zum Herren= u. Damen=Frisiren mit separatem Cabinet, sowie Handlung in Parfümerie= und Toilett=Gegenständen und ein assortirtes Lager von Cigarren, welches ich den Bewohnern von Bonn und Umgegend, unter Empfehlung, zur gef. Kenntniß bringe. Bonn, den 22. Mai 1875. J. Leyking. Geschäft und verlegte von Sternthorbrücke nach Bachstrasse 6. Carl Moll, Wiener Flaschen=Bier=Handlung. Einen Lackirer=Lehrling sucht Peter Zingeler. Die Spiegelhandlung vn A. Schmitz, Vergolder, am Römerplatz Nr. 6, empfiehlt ihr Lager in fertigen Spiegeln in Gold=, Mahagoniund Nußbaum=Rahmen(oval und rundeckig) in allen Größen zu billigen Preisen. Mein zahnärztliches Ateller befindet sich von heute ab Hospitalgasse Nr. 8, erste Etage. E. W. A. Fechner, mehrjähriger technischer Ansistent bei Herrn Zahnarzt Heyne in Bonn und Herrn Zahnarzt Overman in Köln etc. etc. Um häufigen Besuch und tüchtige Aufträge ittet freundlichst Martins)Lotterie, à 3 Lotterie=Gesellschaft. Es können noch mehrere Herren theilnehmen. W. Faßbender, Josephstraße Gartenarbeiter gesucht. J. Piel, Heisterbacherhofstraße 11. Entlaufen ein kleiner, gelbl. Hund. Dem Wiederbringer Belohnung. Baumschuler=Allee 24. Frohnleichnams= großer Auswahl. Feuerwertstör: Prozession. Heitpreisen. Jur zahlreichen Theilnahme an derRonner Fahnentiaberik, selben werden besonders alle Mitglieder BONN. der B uderschaften, Congregationen und katholischen Vereine eingeladen. Bodendorfer 1874,. eigenes Wachsthum, per Flasche 10 straße ist eine Sgr. An Hof Nr. 2. In Königswinter auf der HauptDersenige, der Somntag die bau Kinderschleife ausgeheben hat, wird ersucht, dies. Vornheimerstr. 30 abmgt. Einbraves Mädchen vom Lande für häusliche Arbeit gesucht. Bischofsgaße 4. Mädchen vom Lande für leichte Arbeit gesucht. Wo, sagt die Expedition.[27] In der Junfermann'schen Buchhandlung in Paderborn sind gur den Monat Juni. Küchen= u. Zweitmädchen mit mit kirchlicher Approbation erschienen und in Bonn durch A. guten Zeugnissen gesucht. Wo, jagt die Expedition. 26 Eimn braues kach. Mädchen für alle häusliche Arbeit gesucht im Gasthof „Zum Vater Rhein“. V. Faiter, Obertassel. Ein Mädchen für Küche und Hauserbeit in eine kleine Haushaltung gesucht. Nur solche, welche mit guten Zeugnissen versehen sind, mögen sich melden in der Expedition.(40 Henry zu beziehen: P. Arnoudt S.., Die Nachahmung des heiligsten Herzens Jesu in vier Büchern. Mit Gutheißung des Verfassers nach der zweiten Auflage des lateinischen Originals übersetzt von P. St. Dosenbach S. I. Vierte Auflage. 42 Bogen 8o. Mit 1 Stahlstich. Broschirt 3 M. Borgo 8.., Neuntägige Andacht zu Ehren des P. heiligsten Herzen Jesu. einem Priester derselben Gesellschaft. Broschirt 60 Pf. Aus dem Italienischen von 8 Bogen kl. 80. Ein sunges, sartes Mädchen vom p p(anstach S. V, Szni Maust dem bres: Lande für Küche und Hausarbeit ge Kr. Bosenbuch S.., Juni=Molal dem heiligen Herzen Jesu geweiht, oder Grund und Uebung der Herz=Jesu=Andacht. 11 Bogen kl. 8o. mit Titelbild. Broschirt 60 Pig. Herz=Jesu=Monat. Von einem Mitgliede der Gesellschaft Jesu. Nach dem Französischen bearveitet und mit den nöthigen Gebeten versehen von einem Mitgliede derselben Gesellschaft. 20 Bogen kl. 80. Mit 1 Stahlstich. Broschirt 80 Pf. Ein compl. Reitzeug(faßt nen): Zum Ohring=Löcher=Stechen emppfiehlt sich Frau Cahn, Hundsgasse 9. Frischer Spargel. Endenicherstraße 29. sucht. Näh. d. Exp. d. Ztg.[47 Es ward ein gut empfohlenes tüchtiges Zweitmädchen gesucht von Fr. Prf. Firmenich=Richartz, Baumschuleralle 19, Bonn. Kindermädchen gel. Steanstr. 47. Ein Dienstmädchen sofort gesucht Sternthorbrücke 9. Gesucht ein braves Mädchen mit guten Zeugnissen, welches gut kochen kann und fähig ist, eine kleine Haushaliung zu führen. Näheres Auguststraße Nr. 78. möblirte Zimmer zu vermiethen Maxstraße:7. Zeinstes Apfel= und Birnenkraut empfiehlt billigst Theod. Fendel, Kripp, vis=-vis Linz a. 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Beitagr zur TrurschenNleichs.5 Mittwoch, 26. Mai 1875. Deutschland. Berlin, 24. Mai. Daß das Herrenhaus aus dem Gestentwurfe über die Vermögensverwaltung in den katholischen dirchengemeinden den Paragraphen hinausgeworfen hat, der den geistlichen auf die Sperrung ihrer Bezüge aus kirchlichem Vergägen bringen sollte, erregt den Unmuth der liberalen Blätter. oas Gesetz soll, wie man erklärt, mit dem gegenwärtigen Kampfe gichts zu thun haben; es soll die Vermögensverwaltung für sucer regeln, darum gehört jene Strafbestimmung gar nicht in das gsetz, auch nicht unter die vorübergehenden Bestimmungen, und zun zeigt der Liberalismus, daß es ihm eigentlich nur auf diese strafbestimmung ankommt. Wir hoffen, schreibt die„Volkszig.“, daß das Abgeordnetenhaus, das seine Entscheidung auf die durchschlagendsten Gründe hin gesällt hat, von seinem Beschlusse unter keinen Umständen zurücktreten und daß die Herren in der Leipzigerstraße Nr. 3 sich demselben anbequemen werden. In ähnlicher Weise fordern andere Blätter die Regierung auf, daß sie den besannten Druck auf das Herrenhaus ausübe. Die Sache wird für den Zuschauer interessant werden. Die Regierung hat die Strafbestimmung in ihren Entwurf nicht aufgenommen, sie hat ich in der Sitzung des Herrenhauses mit der Streichung dersalben ohne Weiteres einverstanden erklärt, die Streichung ist erfolgt fast mit Einstimmigkeit: wird sich nun mit einem Male die Zegierung für den Paragraphen erklären, und nicht blos dies, sondern auch einen Druck auf die Mitglieder des Herrenhauses auszuüben suchen? und wird das Herrenhaus in dem Grade der Festigkeit entbehren, daß es nach einigen Tagen annimmt, was e heute verwirft? Freilich in Betreff des Herrenhauses läßt es sich so machen, daß man die Bürgermeister für die zweite Benuthung in größerer Anzahl hercitirt; aber ist es einer Regierung geziemend, dem zuzustimmen, was sie nicht für angemessen oder für recht gehalten hat oder hält? Man sollte übrigens meinen, penn sich die gesetzgebenden Factoren auch über die Bedenken rücksichtlich der Sperrung der staatlichen Bezüge hinweggesetzt haben, so würden sie doch wohl Anstand nehmen, in der Weise, vie jene Strafbestimmung es will, die Gehaltszahlungen aus kirchlichem Vermögen, an welchem der Staat nach keiner Seite hin ein Recht hat, zu verbieten oder zu hindern. Ich bin gespunnt darauf, wie sich die Sache entwickeln wird. Ein gewisser Hermann v. d. Decken, wenn ich recht gehört ##be, Kreissekretair zu Hamm in Westfalen, hat dem Herrenhause Rotive zu einem Gesetzentwurse überreicht, der die„Aufhebung der Vollgewalt des römischen Papstes innerhalb der katholischen Lirche im Königreich Preußen" betrifft. Es sind in Westfalen duch die Entfernung ultramontaner Landräthe mehrere Landrathsposten vacant: sollte jener Hermann v. d. Decken auf einen solchen Posten speculiren? Von der Toastrede des deutschen Botschafters in London sind die Blätter noch immer voll: nur die offiziösen schweigen mehr oder weniger. Die nicht officiösen Blätter aber tadeln den Grafen Münster, weil er sich in die innere Politik der englischen Regierung eingemischt und dieser den Rath gegeben hat, gegen das katholische Irland eine Kirchenpolitik einzuschlagen, wie Fürst Bismarck sie verfolgt gegen die Katholiken in Preußen. Die„Voss. Zig.“ nennt es befremdlich und anmaßlich, daß der Vertreter einer fremden Macht der Regierung, bei der er beglaubigt ist, seinen Rath über die zu befolgende innere Politik aufzudrängen versucht, und fragt, was wohl die Organe der öffentlichen Meinung in Deutschland dazu sagen würden, wenn sich der französische Botschafter dergleichen erlaubt hätte. Aber, meint sie, wir dürften uns dergleichen ja erlauben! Mir aber fallen die Hirtenbriese auswärtiger Bischöfe und die Zustimmungsadressen ausländischer katholischer Vereine zu dem Verhalten unserer Bischöfe ein. Wie will man über diese sich so sehr ereifern, sie sogar zum Gegenstande drohender diplomatischer Noten machen, wenn man den Grasen Munster in der Weise, wie er es gethan hat, in die innere Politik eines Landes eingreisen läßt? Es wäre interessant zu wissen, ob das auswärtige Amt das Auftreten des Grafen Rünster billigt oder nicht billigt. Aus der Arnimaffaire ist es kannt, daß Fürst Bismarck ein selbstständiges Auftreten seiner Gesandten und Botschafter nicht dulden kann: sollte Graf Münster dessen gewiß gewesen sein, daß sein Auftreten die Billigung seines Chefs finden würde? Die Erfahrung, die Graf Arnim gemacht hat, hätte andernfalls doch warnen müssen. Für uns Katholiken hat aber die Rede des deutschen Botschafters noch eine andere Seite: Zu wiederholten Malen hebt derselbe hervor, daß das deutsche Reich ein protestantisches Reich sei, und darin stimmt er mit dem Fürsten Bismarck überein, der gleichfalls es liebt, ?? Schloß Elkrath. Roman von Golo Raimund. (Fortsetzung. „Ist der General augen blicklich in Berlin?" fragte sie nach einer Weile. „Rein, bei seiner Tochter; auf der Rückreise besucht er mich, er kann jeden Tag kommen.“ Es war, als ob die Sonne aufgegangen sei, trotz Regen und Sturm da draußen: Adelheid wenigstens kam das kleine Zimmer hanz anders vor. Sie legte sogar Hand an, um es noch gemüthicher zu machen ,ordnete die umherliegenden Bücher und Zeitungen, sabst die Pfeifen an der Wand, und entschloß sich freiwillig, nachdschen, ob sie der alten Salome behülflich sei könne, für das einfache Abendbrod zu sorgen. Aber die Alte dankte und das junge Mädchen ging in ihr egenes Stübchen, um den ungünstigen Eindruck ihrer üblen Laune bei dem Vater sich abschwächen zu lassen. Sie war nun schon vier Wochen hier in dem kleinen trübseligen Aest, und manchmal hatte sie es bereut, Frau von Randorf nicht neyr Fügsamkeit bewiesen zu haben. Ein heftiger Auftritt, herbeiSfuhrt durch die Bereitwilligkeit, womit sie die allzu lebhaften 9mldigungen eines vornehmen Russen entgegennahm, hatte sie veremaßt, ihre Stellung in ziemlich auffallender Weise aufzugeben, vogl nicht ohne die geheime Hoffnung, daß dieser Schritt, durch das Verschulden ihres neuen Freundes veranlaßt, auf eine gläneende und eclatante Weise von demselben belohnt werden würde. muein, diese Erwartung hatte sie getäuscht, man setzte ihrem FortEigen keinerlei Hindernisse entgegen und die Genugthuung, die sie Sesomt, äußerte sich in nichts, als in einem wortreichen Bedauern, ** kaum angeknüpfte Bekanntschaft abgebrochen zu sehen. Der Gedanke an Wolfgang's Liebe und Treue konnte die heren ungeduldigen Empfindungen nicht versöhnen, mit denen sie in : Pescheidene Heimath zurückkehrte; sie war ein Kind des Angenddes und empfand nur das, was derselbe brachte. Wolfgang's Ponzendes Bild war zwar nicht erloschen in ihrer Seele, undwenn geben, satt.eg in sich fand, sich der Erinnerung hinzuZukunft c.: geduldigen Hinausschauens in eine dämmerige et“, je sand sie sogar etwas wieder von dem Glück, womit Deutschland als ein protestantisches Reich hinzustellen. Wir tholiken also, obwohl wir in Preußen allein mehr als ein Drittel ausmachen, wir scheinen nichts mehr zu gelten, als daß wir unsere Steuern zahlen, unsere Kinder in die Staatsschuleschicken und unsere Söhne unter das Militär liefern. :: Berlin, 22. Mai. Die„Kreuzztg.“ bringt aus der Feder des pcotestantischen Grafen Pfeil einen Artikel unter der Ueberschrift„Der Staat im Staate“, welcher mit folgenden Worten schließt:„Wer den Staat im Staate nicht versteht, der versteht den Staat überhaupt nicht, und noch weriger die Freiheit." Der Graf verweist auf den alten römischen Staat, der über viele Völker und zwar lange Zeit geherrscht, aber allen die völlige Freiheit in den inneren Angelegenheiten, ihre gewohnte monarchische oder republikanische Verfassung nicht weniger als ihre Religion gelassen habe: es seien also die beherrschten Völker(Bundesgenossen habe man sie genannt) ebenso viele Staaten im Staate Rom habe von ihnen nur Kriegshülfe an Mannschaft, Lebens mitteln und Geld gefordert. Die Unabhängigkeit der Provinzen habe man erst da angefangen zu scheuen, als sie unter dem omnipotenten Staate eine Beute gieriger Statthalter wurden, und da sei das Römerreich eine Beute der Barbaren geworden. Der Graf geht weiter in der Geschichte: Unsere Väter hätten keinen omnpotenten Staat gekannt. Im früheren deutschen Reich hätten viele„Staaten im Staate" bestanden, selbst Preußen sei bis zur Auflösung des Reiches ein Staat im Staate gewesen, der oft das wankende Reich gestützt habe. Auch das neue Reich enthalte viele Staaten im Staate, die freilich dem Liberalismus widerwärtig seien, und die er nur mit Unwillen ertrage. Die katholische Kirche sei ein Staat im Staate seit anderthalb Jahrtausenden: ihre theoretischen Ansprüche, mit denen Bismarck die preußischen Kirchengesetze zu rechtfertigen suche, seien in der Praxis sehr harmloser Natur, und auch das Dogma der Infallibilität sei ganz harmlos, so habe es Bismarck selbst angesehen. Der Graf meint, man habe die Sache gehen lassen sollen, so lange die Katholiken ihre Mannschaft zu den Fahnen stellten und ihre Steuern zahlten. Was geht es uns an, fragt er, wer in einer katholischen Kirche die Messe liest und welche wissenschaftliche Anforderung die Kirche en ihre Priester stellt? Ich bin weit entfernt, die Erhabenheit der katholischen Kirche mit den Dienern Buddas oder Birmas zu vergleichen. Würde aber nicht jeder Engländer seine Regierung für wahnwitzig halten, wenn sie sich um die Studien der indischen Priester bekummern wollte? Der Graf meint dann des Weiteren, wenn man die Stellung der kathotischen Kirche für unbequem oder gefahrdrohend hielte, dann habe man erst recht gefehlt, indem man eine staike Macht auf ihrem eigensten Gediete angriff: man hätte dann ihr gegenüber mit Vorsicht temporalisiren müssen. Es gidt viel unregierbare Dinge, sagt der Graf, und dazu gehören fast alle Dinge auf geistigem, zumal auf religiösem Gebiete. Auf diesem Gebiete aber Gesetze zu geben, bei denen der heftigste Widerstand aller davon Betroffenen zu erwarten war, das erscheint vor dem Urtheil der Geschichte als ein schwerer Irrthum. Nicht ohne Gefahr bricht man Versprechungen, erklärt man den Krieg gegen eine große Partei. Denn der Krieg löst die Treue auf beiden Seiten. Aus Leipzig wird geschrieben: Im Saale der Pleuarsitzungen des ReichsOberhandelsgerichts war am Sonnabend vor acht Tagen der kaiserliche Disciplinarhof, das höchste Disciplinargericht des Reiches, versammelt, um in einer picanten Untersuchungssache letztinstanzlich Recht zu sprechen. Die Verhandlungen waren öffentlich. Unter dem Vorsitz des kaiserlich deutschen wirklichen Geheimrathes Dr. Pape, Excellenz, Präsidenten des Reichsoberhandelsgerichts zu Leipzig, gehörte zum Gerichtshof u. A. der Generalmajor v. Voigt=Rhetz, Bundesrathsbevollmächtigter in Berlin, Dr. Krüger, Bundesrathsbevollmächtigter, Hanseatischer Ministerresident daselbst u. s. w. Der Angeklagte, gegen welchen sich die Untersuchung gerichtet und in der ersten Instanz vor der Disciplinarkammer zu Stettin mit der Verurtheilung zur Amtsentsetzung geendigt hatte, war in Begleitung eines Vertheidigers, Rechtsanwalt Holthoff aus Berlin, persönlich erschienen. Es war de: bisherige Secretär der Militär=Intendantur des zweiten preußischen ArmeeCorps(Stettin), August Hagemann, Inhaber verschiedener Dienstauszeichnungen. Die Disciplinaruntersuchung war einer vorausgegangenen, aus formellen Gründen ergebnißlos gebliebenen Criminaluntersuchung gegen denselben Beamten vor dem Corpsgericht zu Stettin gefolgt. Leuter: Untersuchung war eingeleitet worden, weil ruchbar geworden war, daß der Angeklagte seit dem letzten Kriege in den Besitz bedeutender Geldsummen gelangt sei, über deren rechtlichen Erwerb es an Aufklärung fehlte so daß der Verdacht der Bestechlichkeit sehr nahe lag; der Angeklagte hatte sich vom einfachen Cürassier zu einer ehrenvollen und einflußreichen Stellung in der Corps=Intendantur aufgearbeitet und während des Feldzuges zeitweilig seinen Chef in der Intendantur zu vertreten, große Lieferungsverträge mit Unternehmern aus Stettm, Hamburg und aus Baden abzuschließen gehabt. Von Haus aus ohne Vermögen, war er nach dem Kriege im Besitze von 360,000 Mark! Die Criminaluntersuchung wegen Bestechlichkeit scheiterte formell in Folge der Weigerung der betreffenden ArmeeLieferanten, über ihr Privatverhältniß zu Hagemann Aussagen zu machen. Meinungen und Lebensanschauungen, die er lentwickelte, eine gewisse Verwandtschaft mit denen Wolfgang's zu erkennen glaubte, sie seinen Worten gelauscht und ihm in die lieben ehrlichen Augen geschaut. Aber dies Glück kam immer seltener und seltener, und seine Briefe anstatt es zu erhöhen oder zu erneuern, trugen gerade viel dazu bei, seinem Bilde den Nimbus zu nehmen, der es umstrahlt hatte. Wenn er auch die Zuversicht aussprach, unangenehme Verwickelungen zu lösen, die ihre Vereinigung noch verzögerten, so leugnete er doch das Vorhandensein derselben keineswegs, und der Ernst, der neben all den zärtlichen Liebesbetheuerungen aus diesen Ergüssen seiner innersten Seele sprach, gab seinem Bilde einen fremden Zug, einen Zug, den Adelheid nicht liebte. Er ließ sie einen, wenn auch nur oberflächlichen Blick in sein Geschäftsleben thun, in die Art seiner augenblicklichen Sorgen, der nöthigen Vorsichtsmaßregeln und der möglichen Erfolge, und eröffnete ihr damit eine fremde Welt, die für ihren hochfahrenden Sinn durchaus nichts Lockendes hatte. Mit Liebe und Innigkeit malte er das Bild ihres dereinstigen häuslichen Glückes, er sprach die Ueberzeugung aus, daß sie auch ein bescheidenes Loos mit ihm theilen, daß sie Freude daran haben wärde, einen neuen Wohlstand mit ihm zu begründen, und stellte es nach Lage der Dinge als ein Glück hin, daß er mit einem mäßigen Antheil als jüngster Associé in ein dortiges Geschäft treten werde. Auf Adelheid's hochfliegende Erwartungen war das ein Sturzbad. Graf Wolfgang von Elkrath in einem staubigen Comtoir als jüngsten Associé für einen vielleicht bescheidenen Gewinnantheil angestrengt arbeiten zu sehen, das war mehr, als ihr Stolz ertragen konnte. Und was würde ihr eigenes Loos sein. Ohne Aussicht, je nach Europa unter den Bedingungen zurückzukehren, unter wilchen Wolfgang's Rang und Name allein Werth und Geltung erhielt, war sie in eine mittelmäßige Lebensstellung auf eine andere Stufe der Gesellschaft versetzt und auf den Umgang mit Krämern angewiesen. Sie fühlte, daß ihr das unmöglich sein würde, sie wollte lieber in glänzender Dienstbarkeit verbleiben, als eine Unabhängigkeit mit solchen Opfern erkaufen. Sie würde ja nie und nimmer den Muth gehabt haben, sich als die Braut eines Mannes zu bekennen, der in so untergeordneten Verhältnissen lebte. * So klar sie nun auch über ihre eigenen Ansichten und GeDiese Zeugnißverweigerung wurde von den Vorgeladenen dadurch begründet, daß sie sich auf das Gesetz beriefen, welches Niemanden gezwungen sehen will, in fremder Sache ein gegen ihn selbst ungünstiges Zeugniß, ein ihn selbst mit hinein verwickelndes, compromittirendes Zeugniß abzulegen. Diese Zeugnißverweigerung blieb für die Lieferanten aus Hamburg, Stettin, straflos*). In Baden jedoch konnte auf Grund anderer Gesetzesbestimmungen deswegen auf Gefängnißstrafe erkannt werden. Und so w denn auch den bezüglichen Armeelieferanten die höchste Strafe auferlegt worden, je sechs Wochen Gefängniß. Die weitere disciplinarische Untersuchung gegen Hagemann brachte wenigstens eine Anzahl mit Beweiskraft nachgewiesener Dienstvergehen mehr oder weniger schwerer Art zu Tage. Es wurde nachgewiesen, daß der Angeklagte während des Feldzugs mehrere Male ohne Urlaub seinen Posten und die Armee verlassen hatte und heimlich nach Deutschland gereist war, wie man glaubt, um Summen jenes räthselhaften Ursprunges in Sicherheit zu bringen. Es wurde ihm ferner nachgewiesen, daß er nach dem Kriege auch in Stettin wiederholt, häufig ohne Urlaub, Vergnügungsausflüge nach Berlin und Dresden unternommen und ausgeführt hatte; daß er sich im Felde reglementswidrig ein besonderes Pferd auf Staatskosten gehalten hatte; daß er die vorgesetzten Behörden wiederholt durch falsche Angaben über seine Vermögensverhältnisse absichtlich getäuscht hatte, letzteres noch obendrein zu dem Zwecke, Unterstützung aus Staatsmitteln zu Bade= und Erholungsreisen zu erhalten(!), und das zu einer Zeit, wo er schon im Besitze jener großen Geldsummen war, über deren Erwerb er nur die unwahrscheinlichsten, wenigstens durchaus unerwiesenen Angaben,— bald Börsenspiel bei unbekannten Banquiers, bald zarte und ergiebige Verbindungen mit gewissen Damen der polnischen Aristokratie, die eben so hinter den Coulissen blieben wie jene unnachweisbaren Banquiers, welche den Angeklagten in Rumänien reich werden ließen, als Quellen seines Reichthums bezeichnend— machen konnte. Die Unwahrscheinlichkeit eines umgekehrten polnischen Danas=Regens ganz bei Seite gelassen, erhielten doch letztere saubern Liaisons an sich durch das nicht ungefällige martialische Aeußere des unverheiratheten Angeklagten wenigstens einige Glaubwürdigkeit. Der kaiserliche Disciplinarhof konnte weder durch das Plaidoyer des Vertheidigers, noch durch des Angeklagten eigene Aussagen und Aufführungen der Ueberzeugung werden, daß die Anklage unbegründet und das Verdict aufzuheben oder abzuändern sei, und trat dem Antrage der Staatsanwaltschaft auf Bestätigung des erstinstanzlichen Urtels bei, d. h. erkannte auf Amtsentsetzung des Angeklagten auf Grund von Dienstvergehen. 0 München, 22. Mai. Die heutige Nummer des„Deutschen Merkur“ enthält den officiellen Bericht der Bonner Synode über den Etand des Altkatholicismus. Darnach will diese Secte in ganz Bayern 13,000 Seelen zählen, davon in München allein 3000. Ich habe Ihnen aber kürzlich mitgetheilt, daß hier keine 1000 Altkatholiken sind. Wenigstens an der Ostercommunion haben sich nur 300 Erwachsene und 41 Kinder betheiligt. Der Bericht spricht von einer„traurigen Lage“, in welcher die Altkatholiken Bayerns sich befinden sollen, constatirt selbst an den meisten Orten einen Stillstand, an vielen eine Abnahme der Secte. Letzteres ist alerdings richtig. Lächerlich nimmt es sich aber aus, wenn der Bericht von Manövern und Chikanen aller Art spricht, die daran schuld sein sollen. Ist es doch Thatsache, daß das herrschende System den Altkatholicismus überall protegirt hat, daß diese Secte in Bayern schon längst wieder vergessen wäre, wenn nicht Beamte und Professoren für dieselbe immer Propaganda machen würden. Der Bericht preist ferner die preußischen Maigesetze, lobt die Protestanten und schmäht über die Katholiken. Vom Papsie spricht der Bericht als„vom Bischofe von Rom, aus dessen Munde für uns(Altkatholiken) und Deutschland nur Worte des Hasses und Fluches heute, wie seit langer Zeit kommen". Sie sehen, die Altkatholiken haben die Sprache des Ronge bereits trefflich los. Doch lassen wir die Todten die Todten begraben.— Die hiesige Polizei erschöpft sich in Energie gegen die Socialdemokraten. Gestern wurde eine große Anzahl derselben, man spricht von 80, bei einer Privatbesprechung im Saale des Kreuzbräu von einem Polizeicommissär überrascht und auseinandergejagt. Sämmtliche Anwesende, deren Personalien ausgenommen wurden, sollen wegen Umgehung des Vereinsgesetzes vor Gericht gestellt werden. O München, 23. Mai. Die„Köln. Volksztg.“ brachte kürzlich Andeutungen, als ob das baierische Ministerium gegen Aufhebung der Klöster durch das Reich Opposition erheben würde. Es ist das eine der vielen Illusionen, in welcher viele Kreise Baierns fortwährend sich wiegen. In der That stehen die Verhältnisse viel schlimmer. In kirchlichen Fragen wird das gegenwärtige Ministerium gegen preußische Forderungen niemals einen ernstlichen Widerstand versuchen. Dazu fehlt dem jetzigen Ministerium eben sowohl die Macht, wie der Wille. Dasselbe hat sich zu sehr aller Waffen selbst beraubt, um einen Widerstand wagen zu können. Außerdem fehlt auch das Interesse, der gute Wille. Mit Ausnahme von Lutz und Fäustle sind unsere sämmtlichen Minister Ressortminister, welche ihre Geschäfte besorzen, ohne sich um den Gang der Ereignisse sonderlich zu kümmern. Lutz und Fäustle, *) Bei unserem Factor Herrn Sieger blieb die Zeugnißverweigerung nicht straflos und neuerdings ebenfalls nicht bei den Geistlichen in Posen und bei der„Franks. Zig.“ Aum. des Setzers. fühle in dieser Hinsicht war, so wenig wußte sie, was ihr Vater dazu sagen würde, und manchmal, wenn sie in den befremdenden kam ihr der Gedanke, daß er ihre Liebe, oder wie er es in seiner herben Weise genannt haben würde, diese„Versorgung" für ein Glück ansehn könne. Soviel wußte sie gewiß, daß er keinen Wortbruch dulden werde ohne gewichtige Gründe, und um allen unangenehmen Erörterungen, mochten sie nun in Vorwürfen oder Zureden bestehen, auszuweichen, beobachtete sie über ihr Verhältniß zu Wolfgang ein tieses Schweigen. So wie die Sachen jetzt standen, konnte von einer Verheirathung, oder auch nur von einer Veröffentlichung der Verlobung keine Rede sein, aber noch lag auch keine Nothwendigkeit vor, das Verhältniß, das ihr weiter keine Verlegenheit bereitete, zu lösen. Hier, in der Langenweile und kleinlichen Beschränktheit der Verhältnisse, hatte er sogar einen gewissen Reiz für sie, um so mehr, wenn sie die Möglichkeit annahm, daß die Bedingungen einer Vereinigung, die sie freimüthig zu stellen gedachte, ein Sporn für ihn werden könne, zu wagen und zu gewinnen. Daß das Recht seiner Geburt ihm nicht bestritten werden könne, das wußte sie nun; allein ihr künftiger Gatte sollte auch in der Gesellschaft die Stellung einnehmen, die seine Vorfahren behauptet hatten, und das beste und schnellste Mittel, ihm diese Geltung zu verschaffen, blieb ihrer Meinung nach immer eine Aussöhnung mit Graf Stephan, der nun, fast achtzigjährig, trotz seiner ungebeugten Gesundheit, doch kein allzufernes Lebensziel mehr haben mochte. Die Bemühungen des Grafen um eine Gesellschafterin für seine Großnichte gaben ihr einen willkommenen Anknüpfungspunkt, die Vermittlerin zwischen ihm und seinem Enkel zu werden und sie bot sich Elisabeth für diese Stelle mit all der Liebenswürdigkeit und Gewandtheit an, die ihr zu Gebote stand, wenn sie es wollte. Allein Graf Stephan hatte sie durchschaut und sie hatte nichts erreicht, als seine Abneigung gegen Wolfgang, den er complottmäßig zu diesem Schritt mit ihr verbunden glaubte, noch zu erhöhen. Er hatte in Elisabeth's Namen das Anerbieten abgelehnt und seit dieser Zeit hatte Adelheid's üble Laune eine bedenkliche Höhe erreicht, die den Wunsch ihres Vaters erklärlich machte, ihr bald einen andern Aufenthalt zu verschaffen. (Fortsetzung folgt.) die bewegenden Elemente unseres Ministeriums, stehen aber entschieden auf Seite des„Culturkampfes." Beide sind Söhne katholischer Eltern, beide leben in gemischter Ehe und lassen ihre Kinder protestantisch erziehen. Daraus mag man abnehmen, nelche Stellung beide persönlich zur katholischen Kirche einnehmen. Speciell gegen die Klöster herrscht in den leiten den baierischen Kreisen eine eben so entschiedene Abneigung, wie in Preußen. Es sind seit 1870 sortwährend Schritte geschehen, um die klösterlichen Genossenschaften allmälig entbehren zu können. Es wurde vor zwei Jahren vom Landeshilfs= und Frauenverein ein Institut ins Leben gerufen, um weltliche Krankenpflegerinnen heranzubilden. Letztere sollen in die Stellen der barmherzigen Schwestern einrücken. Seit mehreren Jahren werden auch große Anstrengungen gemacht, um weltliche Lehrerinnen heranzuziehen, damit man allmälig die Schulschwestern entbehren kann. Für die katholischen Kreise Oberbaierns und Unterfranken wurden bereits Lehrerinnenstminare ins Leben gerufen. Für Niederbaiern existirt derselbe Plan, und die Regierung gab sich alle Mühe, um in Straubing ein Kreisseminar zu errichten. Der Plan scheiterte nur, weil der niederbaierische Landrath die geheimen Tendenzen durchschaute und hartnäckig die Bewilligung der verlangten Gelder verweigerte. Als Referent des niederbaierischen Landrathes in Sachen des Kreislehrerinnenseminars fungirte Pfarrer Zach. Sein Referat war eine glänzende Vertheidigung der Klosterschulen, die große Mehrheit des Landrathes schloß sich seinen Ausführungen an, und damit war der Plan gescheitert. Aus diesen Vorgängen ersieht man doch ganz klar die Tendenz der baierischen Regierung, sie will unbemerkt weltliche Lehrerinnen und weltliche Krankenpflegerinnen heranziehen, um die Klosterfrauen entbehren können. Facta loquuntur, Thatsachen sprechen und sie sind ein beredteres Zeugniß, als angebliche Privatäußerungen von Ministern. Man sprach auch von einem Widerstande des Herrn von Lutz gegen Austreibung der Redemptoristen, von Opposition gegen die Civilehe u. s. w. Als es auf die Probe ankam, war keine Spur einer Opposition zu entdecken. Tasselbe wird wieder der Fall sein, falls es dem„Culturkampfe" belieben sollte, die Klöster in ganz Deutschland aufzuheben. Baiern wird keinen Widerstand dagegen erheben. Daß man auch über staatsrechtliche Zwirnsfäden nicht stolpert, hat man bei der Zustimmung zum Civilehegesetze gesehen. In manchen Kreisen hoffte man einen Widerstand der Krone. Daran ist noch viel weniger zu denken. Der Klöster wegen wird man preußischen Wünschen nicht entgegen treten. Es sind nur ganz specielle Puncte, in denen man auf eine Nachgiebigkeit der Krone nicht rechnen kann. Das ist das Gesandtschaftsrecht, der Raupenhelm der Armee, kurz mehr äußerliche Fragen der Souveränetät.— Noch auf eine Thatsache muß ich aufmerksam machen. Von einem königlichen Beamten, Appellrath Dürrschmidt, ist kürzlich eine Schrift erschienen, welche giftigen Haß gegen die Klöster athmet, theilweise deren Einschränkung, theilweise aber deren vollständige Unterdrückung fordert. Für jeden Fall verlangt Dürrschmidt die staatliche Aufsicht über die Klöster bis ins Kleinlichste. Dürrschmidt arbeitete mit den vom Ministerium ihm zu Gebote gestellten Materialien. Daraus folgt doch klar, daß man im baierischen Ministerium gegen die Klöster nichts weniger als rosig gelaunt ist. * Wien, 22. Mai. Bekanntlich hat das Ministerium die Erlaubniß zur Errichtung einer Freimaurerloge nicht gegeben. Trotzdem nahmen an der jüngsten Errichtung einer Loge in Pest Würdenträger dreier Wiener Logen Theil. Uebrigens haben die Wiener Freimaurer das Malheur, den Ehrenmann Dr. Beigel wegen seines Vorlebens in Preußen von seinen freimaurischen Würden als Meister vom Stuhl zu suspendiren. Die„W. Vaterland“ stellt folgende Frage an den Staatsanwalt: Am 4. d. M. ist in der„Deutschen Zeitung“ folgende Notiz erschienen: (Freimauerloge„Sokrates".) Preßburg bot gestern ein bewegtes Bild. Jedes Dampfschiff, jeder Eisenbahnzug brachte neue Gäste zur Installation der neugegründeten Freimaurerloge„Sokrates“. Sämmtliche ungarische Logen waren vertreten, sogar der Groß=Orient vom schottischen Ritus. Die Großloge von Ungarn war repräsentirt durch den Großmeister Franz Pulszky. Von Wien erschienen die Logen„Humanitas".„Zukunft" und „Freundschaft;“ selbst aus Hamburg und New=York waren Deputationen eingetroffen 2c.“ Aehnliche Berichte waren in fast allen liberalen Blättern Wiens zu lesen, wie Ihrer Aufmerksamkeit gewiß nicht entgangen ist. Wir ersehen daraus, daß in Wien nicht nur eine, sondern bereits drei Logen bestehen und mit dem zerstörenden„Hammer“ arbeiten.— Nachdem nun bekanntlich die k. k. niederöst. Siatthalterei wiederholt die Gründung von Freimaurerlogen als gesetzlich unzulässig erklärt hat, schon der Versuch ihrer Errichtung sowie jede Verbindung mit auswärtigen Logen dieser geheimen Gesellschaft durch die§§ 285 bis 287 des bestehenden Strafgesetzes ein von Amtswegen zu verfolgendes Vergehen begründet, die Veröffentlichung des gesetzwidrigen Bestandes solcher Logen überdies die erwähnte Verweigerung der Gestattung ihrer Errichtung geradezu dem öffentlichen Gespötte preisgibt, so ersuchen wir Sie um die freundliche Belehrung, wie wir uns die Duldung dieser Vorgänge erklären sollen, um nicht den Glauben an die„Achtung vor dem Gesetze" und unser Vertrauen in die Aufrechthaltung der öffentlichen Ordnung völlig zu verlieren. Ueber die hier dieser Tage abgehaltene Arbeiter=Versammlung schreibt man der„Voss. Ztg.“: „Die Arbeiter versammelten sich am Pfingst=Feste und berathschlagten in einem„allgemein österreichischen Arbeiter=Congreß" über die Mittel, welche anzuwenden wären, um die„täglich trostloser sich gestaltenden wirthschaftlichen Verhältnisse Oesterreichs zu bessern". Wir erfahren da von competentester Seite ungeschminkte Wahrheit über die Lage der Arbeiter. Die Entlassungen haben nicht nachgelassen, wie von einer Seite vor Kurzem angegeben wurde, sondern sie dauern ungeschwächt fort; die Anzahl Derjenigen, die nur theilweise beschäftigt sind, mehrt sich täglich, und„Hunger und Krankheit aller Art“ wüthen unter der Arbeiter=Bevölkerung, und„führen den Verfall der schaffenden Kräfte des Volkes herbei“. Der Congreß erklärte das „abgelebte Princip der wirthschaftlichen Nicht=Einmischung des Staates“ für inopportun und verlangte die Kündigung der Handels=Verträge und einen„vernünftigen Schutz=Zoll“. Es darf nicht verwundern, wenn der Arbeiter das nachbetet, was ihm die Industriellen und sogar ein Theil der Presse täglich vorbetet, und von dem man ihm sagt, daß es seine Noth lindern müsse. Uebrigens wurden auch noch andere Resolutionen gefaßt, so z. B. über die Gründung von Arbeiter=Kammern, schnelle Einführung der revidirten Gewerbe=Ordnung, Aufhebung der Verz hrungsSteuer und der Steuer auf die wichtigsten Hebel der Volksbildung, Abschaffung des demoralisirenden Lotto's, Hebung der Volksbildung durch Förderung der Arbeiter Bildungs=Vereine 2c. Sehr bezeichnend für die Richtung und für die Strebungen des allgemeinen österreichischen ArbeiterVereins ist, daß im Congresse die Fehler der Arbeiter, wie das Kartenspielen, das Zubringen der freien Stunden in Wirthshäusern 2c energisch gegeißelt wurden, namentlich erklärte ein Arbeiter=Redner, er werde nicht eher für den Normal=Arbeitstag eintreten, bevor er sich nicht überzeugt habe, daß die Arbeiter in freien Stunden nicht mehr Karten spielen. Holland. O Amsterdam, 21. Mai. Der Ruf unseres Ministeriums hat in den letzten beiden Wochen eine Schädigung erlitten, welche die Dauerhaftigkeit seines Fortbestandes früher als erwünscht und erwartet in Frage stellen dürfte. Der Minister der Colonien hat sich als Mitglied eines Schulvereins, der für die confessionslose Schule agitirt, eintragen lassen und Minister Heemskerk hat bei der Beantwortung einer Interpellation, was er in Sachen der Schulreorganisation zu thun gedenke, der Staatsschule seine Sympathie nicht vorenthalten. Wohl hat er, wie er zu thun gewohnt ist, seine Antwort so vorsichtig eingekleidet, daß eigentlich Niemand recht weiß, woran er ist; nur Eins hat er zu verstehen gegeben, daß er das Restitutionssystem nicht als Unterlage seiner Reformen annehmen könne. Dieses System, das von den kirchlichen Parteien beider Hauptconfessionen befürwortet wird, besteht darin, einen Ersotz zu fordern für das was der Staat dort ausspart, wo man die Staatsschulen aus Gewissensbedenken nicht brauchen kann und sich eigene Schulen errichtet hat. Der Staat, der es sich einmal zur Aufgabe gestellt hat, seine sämmtlichen Angehörigen mit dem Segen der Schule zu beglücken, und für seine für uns unbrauchbare Schulen unsere Steuern nicht verschmäht, ja erfordert, hat geviß die Verpflichtung, uns dafür einen Ersatz zu bieten. Davon will aber, nach seiner jüngsten Erklärung, Heemskerk Nichts, wissen. Es stehen ihm allerdings noch viele andere Wege und Mittel zu Gebot, unseren berechtigten Anforderungen entgegenzukommen und wollen wir die Hoffnung nicht fahren lassen, daß er, der sich bei mancher Gelegenheit schon als rechtlich denkender und handelnder Staatsmann documentirt hat, auch fernerhin seiner Pflicht sich bewußt bleibe. Unser Vertrauen hat indeß einen Stoß erlitten. Unser katholisches Hauptorgan„De Tyd“ leiht dieser Stimmung in seinen gestrigen Leitartikel trefflichen Ausdruck. „Im Laufe der Debatte“, schreibt das Blatt,„braucht der Minister vom Staate sprechend des alte aber treffende Bild eines Schiffers. Er meinte, die Passagiere dieses Schiffes sollten sich nicht um Alles kümmern, das könne leicht schlimme Folgen haben. Der Steuermann hantire das Roder, die Passagiere mögen in der Kajüte bleiben, oder, falls sie auf Deck kommen, dies nur thun, um frische Luft zu schöpfen und nicht dem Schiffer den Cours anweisen wollen. Ganz richtig. Aber hier muß noch dabei in Betracht gezogen werden: über das Endziel der Reise, den zu erreichenden Hafen, müssen Schiffer und Passagiere im Einverständniß sein, und wenn jener erstrebte Hasen im Osten liegt, so wird er doch gewiß Befremden erregen, wenn das Schiff gen Westen fährt.“ Was aber Heemskerk auch im Schilde fühle, den Namen eines selbständigen Mannes verdient er in hohem Grade, denn auch die„Liberalen" sucht er keineswegs durch Nachgiebigkeit zu gewinnen.— Die Eisenbahnvorlage, die sie eingebracht haben, wurde von ihm energisch bekämpft und auf sein Betreiben auch von der Tagesordnung entfernt. Er will aber in keinerlei Weise die bevorstehenden Wahlen beeinflussen— möglicherweise und hoffentlich zeigt er sich dann, sobald dieselbe abgelaufen sind, in seiner wahren Gestalt, damit jeder weiß, was er von ihm zu gewärtigen hat.— Wie ich aus sicherer Quelle erfahre, werden die bei Ihnen ansässigen Benedictinerinnen oder Schwestern von der ewigen Anbetung, in der Nähe des Dorfes Driebergen, einige Stunden von Utrecht entfernt, eine treffliche Unterkunft finden. Ein katholischer Landwirth hat ihnen zu billigem Preise eine hübsche anmuthig gelegene Villa eingeräumt, die für 25 Schwestern, ein Kapellchen und was sonst dazu gehört den nöthigen Raum bietet. Spanien. * Madrid, 22. Mai. Eine gestern stattgehabte Versammlung von Mitgliedern des Senats hat mit Einstimmigkeit folgende Resolution angenommen: Die Versammlung erklärt, daß die Beendigung des Bürgerkrieges, die Aufrechterhaltung der Ordnung und der Freiheit, sowie die Handhabung der parlamentarischen Freiheiten wesentlich von der Befestigung des Thrones des Königs Alfons und gesetzlich geordneter Verhältnisse abbängig sind. Alle Mitglieder der Versammlung verpflichten sich, ihre Kräfte der Verwirklichung eines so patriotischen Endzieles zu leihen und soll eine Commission von 38 Notabeln gewählt werden, um die Grundzüge einer gesetzlichen Regelung der Verfassungsverhältnisse zu entwerfen. Das wäre also die verheißene Gründer=Versammlung für die liberal=conservative Regierungspartei, während die Einladung auf den 16. d. nur von den Dissidenten der constitutionellen Partei aus= und nur ihre Ex=Senatoren und Deputirten anging. Es hat keine kleine Mühe gekostet, diese Erweiterung zu Stande zu bringen. Herr Canovas del Castillo legte selbst Hand an, um zu schieben und die Einladungskarte wurde im Palast der Präsidentschaft und wie es heißt, unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten vereinigt. Das spanische Parteiwesen erfordert ein mikroskopisches Studium; bei der fortwährenden Metamorphose der Politiker ist es schwer, die Formen immer genau zu definiren. Außer den Unionisten nimmt noch eine dritte Gruppe an der Fusion Theil, die an der Grenze zwischen Unionisten und liberalen Moderados steht. Herr Canovas del Castillo selbst, welcher in der alten„Union liberal“ gedient hat, wird heute gleichwohl zu den Mitgliedern der conservativen Gruppe gerechnet. Die liberalconservative Regierungspartei wird also bestehen: 1) aus den Ueberläufern der Constitutionellen; 2) aus den Unionisten; 3) aus den Liberal=Conservativen. Um zu wissen, was das bedeutet, muß man sich einen Ueberblick über den jetzigen Stand der Parteien, so langweilig er ist, gefallen lassen: Die republikanische Partei besteht aus den historischen Republikanern und den republikanischen Radikalen. Wir bekommen von links nach rechts: 1) die Cantonalen; 1) die Föderalen von Pi y Margall; 3) die Föderalen von Salmeron; 4) die Ordnungsrepublikaner von Castelar. Den letzteren schließen sich an: 5) die republikanischen Fractionen der ehemaligen Radikalen Zorilla, Rivero, Martos, Echegaray; zweifelhaftes Organ der Letzteren:„Bandera Espanola“. Die Monarchisten, von revolutionärer Herkunft und Fahne(Verfassung von 1869) sind 6) die monarchischen Radikalen, deren Führer, Montero Rios, Gasset y Artime, Figuerola, Seoane u.., soeben zur Organisation einer demokratisch=monarchistischen Partei aufgerufen haben. Vorerst stehen sie noch außerhalb der Dynastie, sind aber über den künftigen König nicht einig und im Stande, mit der Zeit alphonsistisch zu werden. Ihr Organ ist der„Imparcial“, Eigenthum des Herrn Gasset y Artime. Kommen die Alphonsisten und zwar: 7) die sagastinischen Constitutionellen, vertreten durch die„Iberia“: 8) eine Gruppe von unbestimmten Constitutionellen, Romero Ortiz und Gen., und wie man sagt, auch Serrano und Topete. Nach ihrer schwankenden Haltung erkundigt man sich in der„Prensa“; 9) die alphonsistischen Constitutionellen, die Dissidenten, deren Abfall von den Sagastinern das Ereigniß dieser Tage ist. Die Haupthelden sind bekannt: Santa Cruz, Alonso Martinez, Groizard, Candau. Zu ihnen gehören auch, obwohl sie schon früher in der alphonsistischen Partei und in den Staastämtern Sitz genommen haben: Romero Robledn, Ayala, Elduayen. Ihre Farbe tragen der„Diario Eapanol“, die„Patria“ und„Politica“; 10) die Unionisten: der Herzog de Sesto, Calderon Collantes, Alvarez Bugallal, Lorenzana. In der Presse sind sie nicht vertreten. 11) Die Liberal=Conservativen: Canovas del Castillo, Toreno, Marques de Cabra(Belda), Barzanallana. Ihre Presse:„Tiempo“ und „Epoca“. 12) Die liberalen Moderados; ihre Koryphäen sind Estéban Collantes, der Marques Novaliches; ihre Zeitungen das„Eco de Espana“ und„Tabellon Nacional“; 13) Die reactionären Moderados, worunter die Vornehmsten, der Herzog de Baena, der Graf von Cheste, der Marques von Pidal. Ihr Standpunkt ist der von„Espana Catolica“, welche übrigens nur die Interessen der katholischen Kirche vertreten will! 14) Die Cabreristen. 15) Die Carlisten; an der Spitze Nocedal und Navarro Villoslado. Verschämte Carlisten in der Presse sind:„Espiritu Catolico“,„Siglo Futuro', „Opinion Publika“,„Correo de Madrid“. In dem Königreich Don Carlos' erscheinen, wie man weiß, der„Cuartel Real“ im Norden und der„Bolante de la Campana, im Centrum. Die Nummern—11 sind die, welche zur neuen Regierungspartei gemischt werden sollen. Diese wurde zuerst als neue Auflage der längst vergriffenen„Union liberal“ angekündigt. Dagegen fangen nun die LiberalConservativen(in der„Epoca“) zu protestiren an. Es wird überhaupt dem Ministerpräsidenten und Chef der neuen Partei, Herr Canovas del Castillo noch manchen Schweißtropfen, noch manche Rede, wohl auch noch manches Versprechen von Aemtern und Würden kosten, um Constitutionelle, Unionisten, Conservativ Liberale unter Einem Hut zu halten. Rector des Alumnats Herr Lic. Storch eine Vorladung vor den mit der v# suchung beauftragten Appellationsgerichtsrath Hoppe erhalten. Was d. von dem Herrn Prälaten zu erfahren wünscht, st„.— verselbe ist uns nicht bekannt scheinen die Ressortverhältnisse der hiesigen kirchlichen Verwaltung den richterlichen Kreisen nicht gut bekannt zu sein. Die„Schles. Zig.“ zieht ren Aeußerungen in der letzten Nummer den Schluß, daß sie use richtet gewesen sei, wenn sie noch kürzlich hervorgehoben, daß der Herr bischof in Breslau zu bleiben gesonnen gewesen sei. Diese Genugthu lönnen wir ihr theilweise zugestehen. Der Entschluß zur Abreise ist indessen nicht erst im letzten Moment und noch weniger in Folge eines angeblich, Telegrammes seitens der Centrums=Fraction gefaßt worden Wir köm indessen constatiren, daß gliedern der Fraction, mit Won die Abreise des Herrn FFürstbischofs bei den Mitwelchen wir darüber gesprochen haben, die lebhafteste Zustimmung gefunden und große Freude verursacht hat. Die„Flucht“ des Herrn Fürstbischofs gibt der inspirirten„D. A..“ zufolge der Regi, rung Veranlassung zu verschiedenen ernsten Erwägungen. Die Riesenente daß der Herr Fürstbischof der geheime Delegat für Posen=Gnesen sei, ist ihr doch zu stark, dagegen faßt man ernstliche Maßnahmen ins Auge, falls der Herr Fürstbischof von Johannisberg den preußischen Antheil der Diögese verwalten oder„gar die Bevölkerung gegen die weltliche Obrigkeit aufbetzenwolle. In diesem Falle würden„politische Verwickelungen ernster Natur“ nicht zu vermeiden sein. Einstweilen regt man diesseits und jenseits der Grenze die Trennung des österreichischen Antheils von Breslau an. Wie man in Rom darüber denkt, ist zur Zeit noch unbekannt. Vermischte Nachrichten. * Padervorn, 23. Mai. Der bisherige Londrath von Paderbom, Hr. Frhr. v. Brackel, verabschiedet sich von den Eingesessenen des Kreises mit folgenden Worten:„Nachdem ich unter dem 12. v. M. von hier nach Plöen in Holstein versetzt worden bin, hat die königl. Regierung zu Minden mich nunmehr auf meinen desfallsigen Antrag von der Verwaltung des Kreises Paderborn entbunden und habe ich die Geschäfte an den Hru. secretair Hoppenstock abgegeben, der mit der einstweiligen Fortführung derselben beauftragt ist. Indem ich dieses bei meiner Abreise von hier zur Kenntniß des Kreises bringe, danke ich für die vieliachen Beweise von Vertrauen und Anhänglichkeit, welche mir während meiner fünfjährigen Verwaltung des Kreises aus allen Schichten der Bevölterung zu Theil geworden sind und rufe allen Kreisangehörigen ein herzliches Lebewohl zu. Sowohl die alte Paderstadt, welche mir durch meinen Aufenthalt daselbst so lieb geworden, und deren Bücgerschaft mir stets so freundlich entgegen gekommen ist, als auch die Stadt Delbrück und alle übrigen Gemeinden des Kreises. für deren Wohl zu wirken mein Stolz und meine Fleude war, werden mir zeitlebens unvergeßlich bleiben, und mein Interesse für dieselben wird sich nicht vermindern, wenn meine amtliche Thätigkeit auch einen anderen Wirkungskreis hat. Ich scheide aber auch in der Zuversicht, daß sie ihrerseits mir ein freundliches Andenken bewahren werden, weil ich das Bewußtsein mit mir nehme, daß mein Wirken von dem Vertrauen der Bevölkerung getragen war. Paderborn, den 20. Mai 1875.“ * S p e i e r, 2 0. M a i. E i n e A n z a h l l i b e r a l e r T a g e s o r g a n e h a t t e a u s pfälzer Blättern die Nachricht reproducirt,„der als Abt einst so viel gefeierte Erzieher des Königs“, der Bischof Dr. v. Haneberg habe am 10. Mai folgende Probe seiner deutschen Gesinnung abgelegt.„In Deidesheim hatte der Kriegerverein die Feier des Friedensfestes für jenen Tag in Aussicht genommen. Als aber der Bischof, der für denselben Tag seine Ankunft zur Firmung in Deidesheim angesagt hatte, dies hörte, ließ er nach Deidesheim melden, daß, wenn das Kriegerfest nicht unterbliebe, er nach Teidesheim nicht kommen werde, die Kinder, welche gefirmt werden wollten, vielmehr noch einem andern benachbarten Orte gehen müßten. In Folge dieser Drohung sah sich der Kriegerverein, um unangenehme Auftritte zu vermeiden, veranlaßt, die Festfeier zu unterlassen, und der Herr Bischof kam.“ Im Anschluß an diese thatsächliche Mittheilung wird dann bemerkt:„Was würde wohl einem französischen Brschose geschehen, welcher einen solchen Beweis antinationaler Gesinnung gäbe? Man sieht daraus, wie weit es die Jesuiten gebracht haben Es ist wahrlich hohe Zeit, daß das deutsche Volk sich aufrafft und sich lossagt von den Pfaffen, die Rom zu Liede ihr eigenes Vaterland verrathen.“ Hierzu muß bemerkt werden, daß die Wahrheit der oben behaupteten Thatsache vom bischöflichen Secletair in Speier in Nr. 111 der„Pfälzer Zig.“ auf das entschiedenste in Abrede gestellt wird. Daneben kann ein Correspondent der„Germania" als Augenzeuge berichten, daß der Empfang des Bischofes v Haneberg in Deidesheim ein überaus begeisterter und festlicher war. Wenn sämmtliche Katholilen di Ankunft ihres Diöccsanbischofes in wurdigster Weise ftierten, so war der selbstverständlich; daß aber auch Protestanten und Juden ohne Au nahme durch Schmuck ihrer Häuser die Feststimmung erhöhten und so die religiösen Gefühle ihrer katholischen Mitbürger wie sich selbst ehrten, verdient anerkennender Erwähnung. Diese Thatsache zeigt auf das Beste, daß von Unzufriedenheit nicht das Geringste zu bem erken war. Ganz Deidesheim freut sich von Herzen über den Besuch des Bischofes. Wenn dus gewisse Leute ärgert, so begreift sich's. Aber nachträglich deshalb unnützen Scandal erregen, daß mag nach„liberalen" Begriffen vielleicht„patriotisch“ sein nach deutscher Auffassung dagegen ist es ein unwürdiges Gebahren, das lallen verständigen Menschen nur Entrüstung hervorrufen kann. ** Wie es heißt, wird am 16. August d. J. die feierliche Einweihm des Hermanns=Denkmals bei Detmold stattfinden. Heinrich Brandes hat d. von Veranlassung genommen, die Frage aufs neue zu erörtern, in welche Jahre die Hermannsschlacht geschlagen worden sei Die gewöhnliche#### nahme setzt die Schlacht in das Jahr 9 nach Christus; Brandes gibt d. Nachweis, daß der Cheruskerfürst Arminius den römischen Statthalter Vart im Jahre 10 nach Christus besiegt hat. Auch macht er es wahrscheinlig daß dies nicht im September, wie Ed. Schmid will, geschehen ist, sonder im August des genannten Jahres. Handel und Verkehr. s6 Köln, 24. Mai. Cours=Bericht. Industrie=Actien. Aach.=Mch..=V. 7700 G Düss. Dampfsch. 70.00 B Ess..=F. Union 60.00“ Colonia,.=V. 6000 G Köln. Schleppsch. 60.00 B Gelsenkirchener 110.00 Gladb..=R. 1300 G Tauerei Köln 00.00 G Hib. u. Shamrock 50.00. Leipziger.=V. 0000 B Köln. Bwollsp. 90.00 B Hörd..=V. 61.50 B Magdeb..=V. 2520 B Köla. Gummif. 00.00 B Humboldt 49.00 B Vaterl..=V. 3200 G Rhein. Bauges. 66.50 G Mechern. 135.00 G Westd..=Bank 725 G Aach.=Höng..000.00B, Phönix Lit..=80.00 Köln. Rückvers. 480 B. Berg.=Märk. V. 00.00 B Pho.ix Lit. B. 65.0 Agrippina 650 G Boch. Gußst.=B. 70.00G Sieg=Nh. Si. A. 00. Rh.=Westf. Lloyd 569 bB Bonn. Bw.=.=V. 90.00 B,„ Prior. 55.00 Köln. Bw.=V. 98.00 G Siegena, Schwef. 38. Köln. Maschb. 154.50 B Bonifacius 75.00 C 5 Köln=Müs. V. 35.00 G Courl 87.00 B Kalker Ind.=A. 00.00 B Dortm. Union 17.00 G Wstf. Union 00.00 k Köln. Dampfsch. 69.00 G Eschweiler.=V. 54.00 B Wiss. B. u..=V. 40.0) Bank=Actien. Concord..=E. 2055 G Germ. Leb.=V. 0000 G Köln. Hagel=V. 310 B Aach...H. u. J. 00.00 G Köln. Privatb. 117.00 B Schaaffhaus. 102.00 G Amsterd. B. 88.25 G Antwerp. B. 79.00 B Meininger B. 00.00 rr T. 426.00 do. Wchsl. B. 87.50 G. Oest. Cr.=B. Darmst. Bank 134.50 G Pr. Bank=A. 00.00 Deutsche Bank 00.00 G Pron=Dis.=G. 00.0, Bl. f. Rh. u. Westf. 74.00G Disc.=Comm. 163.00 G Barmer.=V. 85.00 G Essen. Credit. 74.00 B Rhein. Eff. 00.00( Rh.=W. Ind. 35.00 Sächs. Bank 00.00 Berliner.=G. 00.00 B Luxemb. B. 116.00 B In= und ausländische Fonds. Preuß. Rente 106.00 B. Baier. 4% Pr=A. 120.00 B Oest. 1860er L. 118.0 Prm=St=A. 3 1/2% 137.00 Köln=M. 3½ Pr A. 108.00 Pr St=Sch 3 1/% 91.00G, Köln Stdt.=Obl. 100.756 1864er L. 310.0 1. Silb.=Rente 69.0 Eisenbahn=Stamm=Actien. Aachen=Mastr. 29.00 B Mainz=Ludw. 109.00 B Rhein., jung“°06.25 Amst.=Rott. 00.00., Oberschl. A. C. 000.00 B Rh..=.Lit. B. Berg.=Märk. 85.75 bz.=F. Stb. 535.00 G p. U. Rhein=Nahe 22.60 T Köln=Minden 106.25 G Sol.(Lb.) 235.00 G, Rumän. Eisb.=A. 00.“ Köln=Md. L. B. 104.25 B Rheinische 115.00 G Eisenbahn=Prioritäts=Obligationen. Berg.=Märk. 3. S. 84.25B Köln=M. 1. E. 100.00 G Oest. Sdl. 5. S 98.506 „„ 6. S. 98.75 G „„ 7 S. 102.756 " Nordd. 102.90 G Mainz=Ludw. 2. 3. 4. 5. 92.70 B Rh. Bonn=Köln 99.000 92.00 B Rh. Köln=Cref. 33% 103.50 G Oest.=Fr. Stb. 320.00B Rhein=Nahe gar. 101.— Wechsel=Cours. Amsterdam k. 175.20 B Paris kurz 81.85 B „ 2 M. 174.15 B London k. 20.61 bz Antwp. Brüss k. 81.75 bz„ 3 M. 20.45 B „ 2 M. 81.25 BAugsburg k. 171.00 G 8 Zinsfuß der Preuß. Bank: für Wechsel 4 pCt., für compard d bei Augsburg, 2M. 170.00 Wien kurz 183.20 G 2 M. 182.00 G „Culturkampf“. * Breslau, 23. Mai. Das„Schles. Kirchenblatt“ schreibt: Die definitive Einleitung des Verfahrens gegen den hochwürdigsten Herrn Fürstbischof ist von dem Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten beschlossen worden. Inzwischen haben der hochw. Herr Dompropst Prälat Neukirch und der Köln, 24. Mai. 20=Franken=St.. 16.37 B, 16.33 G Wilhelmsd'or 16.90 B, 16.84 G =Franken=St...9 B,..50 G Livre=Sterling. 20.55 B, 20.50 G Imperials... 16.83 B, 16.78 G Ducaten.....65.B,.57 G Geld=Cours.„ 166 Gold=Dollars.209, 860 ." d90E, 6/18 Südd. Banknoten 2. 71:e B, 65 Belgische„ 81.90 B,