: Bierteljährlich pränum. für Bonn incl. Traglohn Thlr. 10 Sgr.); bei den deutschen Postämtern und für Luxemburg 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.). Grgan für das katholische deutsche Volk. Die Deutsche Reichs=Zeitung erscheint täglich, an den Wochentagen Abends, an Sonn= und Festtagen Morgens. Insertionsgebühren für die Petitzeile oder deren Raum 15 R Pf.(1 1 Sgr.). theologischen Fakultät per dem Forum des preußischen Abgeordnetenhauses. (25. Sitzung. 9. März 1875.) (Officieller stenographischer Bericht.) #cräsident Dr. Loewe: Der Abgeordnete Freiherr v. Fürth hat sig Freihr. v. Fürih: Meine Herren! Ich habe um das Wort ies, um hier eine Beschwerde vorzubringen, auf deren Vorbringung ngenüber den Erörterungen über kirchliche Gegenstände, denen wir in # zöchsten Tagen entgegengehen, gegenüber dem Beifall, den Sie diesen auen mehreren Bemerlungen des Herrn Kultusministers gespendet verzichten würde, wenn es sich nicht um Verletzung eines urkundit erbrieften Rechtes handelte, und zwar um eine solche Verletzung, daß uuch von denjenigen von Ihnen(nach links), welche uns am schroffsten Lusberstehen, als rechtlichen Männern erwarten müßte, daß Sie dasjean, was ich vorbringen werde, mißbilligen werden. Keine Herren, das, worüber ich rede, ist ein Verfahren des Kultuswelches von der Handlungsweise seiner Vorgänger abweicht i der latholischen Rheinprovinz eine größere Unzufriedenheit hervorgnsen hat, als vielleicht der Herr Kuliusminister ahnet. Ich meine u Verfahren, welches der Herr Kultusminister der katholisch=theoloFakultät zu Bonn gegenüber beobachtet.(Aha! links.) Meine dann, als die katholisch=theologische Fakultät zu Bonn gegründet ynnde, und in den ersten Jahren nachher haben zwischen dem damaun Erzdischof Brafen Spiegel als Delegirten des Apostolischen Stuhls #u# einem Mandatar der Königlichen Staatsregierung Verhandlungen seugefunden, durch welche die Stellung der katholischen Fakultät zu den tutzlichen Behörden festgestellt werden sollte. Der Inhalt dieser Verkolungen ist nicht publizirt worden, weder von kirchlicher noch von tuellicher Seite, aber es steht nichtsdestoweniger fest, daß auf Grund diein Vrhandlungen der Erzbischof von Köln auf Stiftung eines solchen Sminars, wie es in der Bulle de salute animarum vorgeschrieben war, ersichtete, und andrerseits von staatlicher Seite die Kabinetsordre vom April 1825 erging, worin festgestellt wurde, daß der Erzbischof von #in der theologischen Fakultät zu Bonn gegenüber dieselben Rechte den sollte, die der Fürstbischof von Breslau der dortigen theologischen Zaaltät gegenüber auf Grund des Dekreis von 1776 ausubt. Auf bund dieser Kadinetsordre vom 13. Aptil 1825 sind nun die Statuten za theologischen Fakultät entworfen worden, und ich bitte, daß das ver#rte Präsidium es mir gestatte, die betreffende Stelle der Statuten vorzlesen. Es heißt nämlich darin:„Des Königs Majestät haben durch die Urhöchste Kabinetsordre vom 13. April 1825 festzusetzen geruht, daß n Enzdischof von Köln zu der katholisch=theologischen Fakultät der Uniasität Bonn im wesentlichen dieselbe Stelle einnehmen soll, in welcher der Fürstdischof von Breslau zur katholisch=theologischen Fakultät der uversität daselbst in Folge der im Auszuge hier beigeschlossenen Verdnungen vom 26. August 1776 und vom 26. Juli 1800 befindet, und it insbesondere in Betreff der Anstellung, Disciplin und Entfernung n Lehrer der katholisch=theologischen Fakultät in Bonn dem Erzbischöfli* Stuhle dieselben Befugnisse beigelegt werden sollen, deren sich in sr Beziehung der Fürstdischof von Breslau erfreut.“ Es wird unter zugnahme auf die Kadinetsordre vom 26. August 1776 und andere tege ferner dann festgesetzt, daß in der katholisch=theologischen Fakuliät Lonn niemand angestellt oder zur Ausübung des Lehramts zugelassen alen soll ohne vorhergegangene Rückfrage bei dem Erzbischöflichen #4l.—(Hört! hört! im Centrum.) und daß dieser berechtigt sein soll, zeu erheblicher die Lehre oder den Lebenswandel des in Vorschlag Geihun betreffenden Bedenken die Anstellung oder Zulassung desselben k.., ungeachtet dieser klaren Bestimmungen, die keinen Zweifel über m Sinn übrig lassen, hat nun im vorigen Jahre der Herr Cultusminister vichtigsten Lehrstuhl der Facultät, den der Dogmatik ohne Willen und n Willen des Herrn Erzdischofs besetzt.(Hört! hört! im Centrum.) # ihn einem Manne übertragen, der nicht mehr zur katholischen uche gehört, sondern zu derjenigen Religionsgesellschaft, die den früheren uklauer Professor Reinlens als ihren vom Staate anerkannten Bischof als kirchliches Oberhaupt verehrt. Neben diesem Manne fungiren in m noch zwei andere Professoren, die früher angestellt waren, aber auch derselben Religionsgesellschaft übergegangen sind. Es hat das zur Folge, gegenwärtig in Bonn drei sogenannte altkatholische Professoren in der holischen Facultät fungiren, während nur noch ein einziger römisch=kaslischer Professor Ordinarius da ist.(Hört! hört! im Centrum.) Dieses thältuiß, meine Herren, ist um so undilliger, da sich gegenwärtig in mu 14 altkatholische Studenten der Theolozie befinden und 90 römischwplische; also für 90 römisch=katholische Studenten existirt 1 Professor ednarius, und für 14 altkatholische existiren deren 3. Ich muß nun uerlen, meine Herren, wenn ich hierüber eine Klage erhebe, so bitte ich ie, nicht zu glauben, daß die katholischen Rheinländer gegen jene drei Unner auch nur im Mindesten Feindseligkeit hegen. Wir, m.., bevern die unselige Trennung, den unseligen Irrthum, der jene Männer # von uns getrennt hat, wir erkennen sogar an, daß einer von ihnen s is der Professor Reusch— sich auf wissenschaftlichem Gebiete nicht ibedeutende Verdienste erworben und als Lehrer und Schriftsteller früher san gewirkt hat, und daß manche ihm viel verdanken; aber, m.., in vir auch den Männern diese Anerkennung zollen können, so können st doch nicht mehr als Glaubensgenossen anerkennen, nicht mehr als gechörige der katholischen Kirche, denn, meine Herren, unsere Kirche terscheidet sich von allen anderen Religionsgemeinschaften durch die senthümlichkeit, daß wir nicht nur Glaubenslehrer haben, sondern auch Glaubensgericht, wir haben ein Richteramt, welches darüber entscheider katholisch ist, und wer nicht, und was katholisch ist und was N. und nur derjenige, der vor diesem Richteramte, welches der Bischof Bibtese in Unterordnung unter dem Papste ausübt, als katholisch ankunt ist, darf von uns als katholisch betrachtet werden, sonst würden die Grundprincipien unserer Religion verleugnen. Meine Herren, katholische Volk in der Rheinprovinz klagt nun heute darüber, daß eer, die für römisch-katholische Professoren statutenmäßig oder budget's bestimmt sind, an Männer ausgezahlt werden, die wir nicht mehr katholiken betrachten. Aber diese Klagen für sich allein, meine Herren, fee ich gewiß nicht in diesem Augenblicke geltend machen, da wir in der #eren Zeit noch weitläufigen Erörterungen über das Verhältniß der mutholiken zu uns und über deren Rechte entgegengehen; ich habe nur Wort ergriffen, weil ich glaube, daß den klaren Bestimmungen der emneizordre vom 23. April 1825 gegenüber das Verfahren des Herrn usministers ein solches ist, daß nur derjenige es billigen kann, der sich eim Grundsatze: catholicis non est servanda fides bekennt. Meine sten, ein Irrthum ist vielleicht auf Seiten des Cultusministers voren. Man betrachtet nämlich vielleicht die Verfügung vom Jahre 2. eine Begünstigung, die dem Herrn Erzbischof in frühren Zeiten Speil geworden sei, und man glaubt vielleicht, daß man unter den ewartigen Verhältnissen Veranlassung habe, diese Begünstigung zurückFemen. Aber, meine Herren, diese Auffassung ist eine durchaus F. Die Rechte, welche dem Erzbischof verliehen sind, hat er nicht bloß eine Begünstigung für seine Person erhalten, und wenn wir deren Verletzung klagen, so klagen wir nicht blos deswegen, weil ein en, für den wir große Sympathie hegen, ein Unrecht erlitten hat, Eein deshalb, weil die Rechte des Herrn Erzbischofs für uns die Ga“ far ein wichtiges kirchliches Interesse sind, wir klagen deswegen, die Rechte des Erzbischofs unsere Rechte sind, und weil dasjenige, bigen ihn gerichtet ist, gegen uns alle gerichtet ist. Meine Herren, 25eßgeber vom Jahre 1825 fühlte sich in Folge der Säcularisation ch die Säeularisationen dem katholischen Volke gegenüber verdiesen. ürfnissen der katholischen Kirche Rechnung zu tragen. sanstalten;nissen gehörte nun vor allem die Stiftung von Unterbe und.“ i“ welchen der jüngere Clerus nach den Grundsätzen der ren. da: ussicht der Kirche unterrichtet werden sollte. Das, meine in der damaligen Zeit von keiner Seite bezweifelt. Der in Eriam.“ daher verpflichtet, solche Unterrichtsanstalten zu stiften, vesanung dieser Verpflichtung hat er die katholisch=theologische Facultät zu Bonn gegründet. Aber, meine Herren, die Stiftung der katholisch theologischen Facultät hätte für uns keinen Werth gehabt, wenn nicht zu gleicher Zeit dem Herrn Erzbischof die Rechte eingeräumt worden wären, die ihm die Cabinetsordre vom April 1825 eingeräumt hat. Ohne diese Cabinetsordre hätten wir gar keine Garantie dafür gehabt, daß der Facultät ihr katholischer Character gewahrt werde; wir hätten befürchten müssen, daß, wenn auch im Augenblick die Regierung im Einverständniß mit dem Herrn Erzbischof einen katholischen Professor anstellte, doch in kurzer Zeit ein anderer von anderer Qualität werde berufen werden, und daß der Faculiät auf diese Weise der katholische Character verloren gehen könne. Es war daher, meine Herren, die Staatsregierung auch dazu verpflichtet, nicht nur eine Facultät zu gründen, sondern auch die Rechte, die ich eben angeführt habe, dem Herrn Erzdischof einzuräumen. Ohne dies hätte sie ihre Verbindlichkeit nur sehr unvollkommen erfüllt. Meine Herren, in neuerer Zeit scheint man nun das wieder zurücknehmen zu wollen, was man uns gegeben hat; das erscheint als eine große Ungerechtigkeit, wenn Sie erwägen, daß dasjenige, was man uns gegeben hat, nicht aus Liberalität uns ist gegeben worden, sondern daß es uns gegeben worden ist, um uns gegenüber eine Verbindlichkeit zu erfüllen. Ich muß noch Eines bemerken, meine Herren; damals hat kein Mensch daran gezweifelt, daß die katholische Kirche allein berechtigt sei, zu entscheiden, wer ein katholischer Professor ist, und wer nicht. Daß der Staat sich angemaßt hat, darüber zu entscheiden, wer und was katholisch sei, und seine desfallsige Ansicht den Katholiken aufzudrängen, das, meine Herren, ist nur zweimal in der Geschichte vorgekommen; einmal ist es vorgekommen im byzatinischen Kaiserreiche, und zwar zu der Zeit, wo die größten Tyrannen auf dem Throne saßen, zum zweiten Mal ist es vorgekommen in derjenigen Zeit, wo der deutsche Liberalismus seine katholischen Mitbürger mit den Segnungen seiner Freisinnigkeit beglückt hat.(Bravo! im Centrum.) Vicepräsident Dr. Löwe: Der Herr Cultusminister hat das Wort. Cultusminister:: Falk: Meine Herren! Es ist richtig, daß ich den Professor der Dogmatik von der katholischen Facultät zu Braunsberg Dr. Menzel im vergangenen Jahre in gleicher Eigenschaft versetzt habe an die katholische Facultät der Universität zu Bonn. Es ist das geschehen auf Grund eines speciellen, natürlich von mir gegengezeichneten Allerhöchsten Erlasses, der mich ermächtigt hat, in diesem sprciellen Falle von der Zustimmung des Erzbischofs in Köln abzusehen.(Hört! Hört!) Ich habe Ihnen einmal auszuführen, daß Se. Majestät der König rechtlich befugt war, eine solche Ausnahme zu gestatten, und zweitens, daß die thatsächlichen Verhältnisse so lagen, um zu einer derartigen Ausnahme zu schreiten. Was das Erste betrifft, meine Herren, so ist es ja wahr, daß zwischen dem Erzdischof Grafen Spiegel zum Desenberg und der Staatsregierung eine Reihe von Verhandlungen über die Ausgestaltung der bereits begründeten katholischen Facultät der Universität zu Bonn stattgefunden haben, und daß diese Verhandlungen auch Beziehungen gehabt haben zu der Frage, inwiefern besondere Seminare nach jeder Richtung hin in der Erzdidcese Köln zu erreichen seier oder nicht, ein Punet, der namentlich seinen Ausdruck gefunden hat in der späteren Errichtung des jetzt noch bestehenden Convictes bei der theologisch=katholischen Facultät aber eben so zweifellos, daß sich in dieser Beziehung Se. Majestät der König selbst später nicht in eine Vereinbarung gesetzt hat gegenüber dem Bischofe, sondern daß er die betreffende Anordnung getroffen hat nach seiner eigenen, freien landesherrlichen Entschließung. Es möchte wohl zunächst überhaupt eine recht bedenkliche Sache sein, den Satz auszusprechen, daß über Fragen, wo es sich um Ausübung der Hoheitsrechte des Staats handelte, ein bindender Vertrag zwischen den Trägern der Krone mit einem Unterthanen geschlossen werden konnte.(Oh! Ohl aus Meine Herren, über Hoheitsrechte des Staats! Ich din der Meinung, wenn ich es auch in eine Frage gekleidet habe. Ich glaube aber, darauf kommt es hier nicht an, denn es ist, wie ich sagte, klar und deutlich ausgesprochen, daß Se. Majestät auf Grund eigener Entschließung gehandelt. haben. Der Gang war nämlich der. Es war eine Vereinbarung formulirt und Sr. Majestät vorgelegt worden mit der ausdrücklichen Erklärung des damaligen Ministers, es handle sich bei dieser Vorlage nicht um eine Genehmigung der Form, in der die betreffenden Momente niedergeschrieben worden seien, sondern nur um die Frage, ob Allerhöchst der König den Inhalt dieser Resultate der Besprechung genehmigen wolle oder nicht, und darauf haben Se. Majestät diesen Inhalt keineswegs genehmigt, und zwar insbesondere nicht in einem Puncte, der hier nicht ohne Interesse ist, nämlich in dem Puncte, daß gefordert wurde, wenn über die Rechtgläubigkeit angestellter Lehrer ein Zweifel entstehe, dann soll eine gemischte Commission, ernannt vom Staate und von der Kirche, zusammen entscheiden. Diesen Punct haben Se. Majestät ausdrücklich nicht bestätigt. Es lautet vielmehr die Allerhöchste Ordre, die der Herr Abgeordnete nach dem Datum richtig bezeichnet hat— sie ist vom 13. April 1825— dahin: Die katholisch=theologische Facultät der Universität Vonn tritt zu dem erzbischöflichen Stuhl in dasjenige Verhältniß, welches im wesentlichen dem der katholisch=theologischen Facultät in Breslau zu dem Fürstdischof, wie solches in den Verordnungen vom 26. August 1776 und 26. Juli 1800 bestimmt worden, entspricht. Insbesondere setze ich fest, daß hinsichtlich der Anstellung, Disciplin und der Entfernung der Lehrer dem erzdischöflichen Stuhl keine größere oder andere Befugnisse beigelegt werden dürfen, als dem Fürstbischof zu Breslau in dieser Hinsicht zusteht. Ich überlasse Ihnen hiermit— das ist an den Staatsminister Freiherrn v. Altenstein gerichtet— die genaueren Bestimmungen und solche Einrichtungen zu treffen, daß das theoretische Studium an der Universität Bonn befördert und die einseitige und kostbare Bildung der katholischen Geistlichkeit in einem eigenen bischöflichen Seminar mehr beschränkt werde. Der halt dieser Bestimmungen kann in die Statuten der gedachten Facultät und, so weit es nöthig ist, in das— ich schalte ein: später nicht zu Stande gekommene— Reglement für den katholischen Erzdischof und Bischof übernommen werden.— Meine Herren, ich glaube, der Gang der Entwicklung, den diese Ordre zeigt, beweist, daß es sich hier um einen selbstständigen landesherrlichen Act handelt, den der Landesherr, wenn es noth ist, auch aus eigener Machtvollkommenheit wieder abändern kann. Nun gehe ich auf den zweiten Punkt über. Es liegt ja in der Natur der Sache, daß von derart gegebenen Erklärungen nur unter Umständen zurückzutreten ist, die einen anderen Ausweg nicht mehr finden lassen, unter Umständen, unter denen ein formelles Aufrechterhalten derartiger Bestimmungen zu einer materiellen Verketzung der Pflichten heranreisen würde, die die Staatsregierung zu erfüllen hat. Und, meine Herren, so hat die Sache in diesem Falle gelegen. Die Universität zu Vonn, inel. ihrer katholisch=theologischen Facultät ist eine Staatsanstalt; der Staat hat die Verpflichtung übernommen, für das katholisch=theologische Studium dort zu sorgen, und diese Verpflichtung ist eine viel stärkere noch geworden seit zwei Jahren, seit wir das Gesetz vom 11. Mai 1873 haben, welches fordert, daß, abgesehen von gewissen hinterher nicht thatsächlich gewordenen Fällen, ein Universitätsstudium seitens des künftigen katholischen Geistlichen, überhaupt des Geistlichen, zurückgelegt wird. Nun, meine Herren, hat die Staatsregierung sich auf das Lebhafteste bemüht, zwischen dem Erzbischos zu Köln und ihr eine Vereinbarung über diejenigen Persönlichkeiten zu erreichen, welche in Bonn anzustellen seien. Die thatsächliche Entwicklung der Dinge war diese: daß der Prof. Dr. Dieringer am 1. Mai 1871 seine Entlassung nahm und übersiedelte in ein Pfarramt, irre ich nicht, in den Hohenzollernschen Landen. Er war Professor der Dogmatik. Der Herr Erzbischof von Köln beantragte bei meinem Amtsvorgänger die Ernennung eines in Bonn befindlichen außerordentlichen Professors, der sich mit der Dogmatik bis dahin gar nicht beschäftigt hatte, sondern lediglich Moraltheologie trieb. Derselbe Professor sollte nach einer anderweitig gegebenen Anordnung früher zum Ordinarius ernannt werden, und derselbe Herr Erzbischof erwiderte auf die Anfrage, ob er damit einverstanden sein würde, daß er sich vorbehalte, meinem Amtsvorgänger seine Bedenken mündlich vorzutragen. Ich weiß nicht, was das für Bedenken gewesen sind, da über das Resultat der mündlichen Besprechung sich in den Acten nichts findet, ich finde nur die Piece ad acta geschrieben. Es muß also die mündliche Besprechung den Erfolg gehabt haben, jener damaligen Anregung eine Folge nicht zu geben. Ueber den Antrag des Erzbischofs wurde statutenmäßig die Facultät gehört, und die Facultät sprach sich gegen die Beförderung des Extraordinarius zum Ordinarius aus, namentlich, ich glaube sogar allein, im Hinweis darauf, daß ihm für die Professur, um welche es sich handle, jeder Nachweis der Befähigung ermangelte. Sie schlug darauf drei Personen vor, zwei Professoren in Tübingen und einen Professor in Freiburg. Von der Ministerialstelle aus war noch ein Name hingegeben zur Besprechung, auf den die Facultät nicht glaubte eingehen zu können. Es wurde zunächst über einen der Tübinger Professoren mit dem Erzbischof in Verhandlung getreten. Er nahm bei der Antwort nicht bloß den Standpunkt ein, der ihm zusteht, nämlich den Standpunkt, die Frage nach der Lehre und dem Wandel des Lehrers zu prüfen und darüber allein zu entscheiden, sondern er stellte sich zunächst auf den Standpunkt, der dem Staate zusteht, er zog nämlich die wissenschaftliche Befähigung in Frage, aber er unterließ denn auch nicht hinzudeuten auf den zweiten Punkt, er meinte, er könne sich nicht entschließen, auf Jemand einzugehen, der von den Herren Reusch, Langen und Hilgers vorgeschlagen sei,(Hört! im Centrum.) es sei das schon ein gewisser Makel, das ist nicht der Ausdruck gewesen,— sondern es sei das schon unzweifelhaft ein Zeichen dafür, daß die Stellung des Vorgeschlagenen zum Vatikan nun jedenfalls nicht klar und scharf genug ausgesprochen sei.(Ruf: Sehr wahr! im Centrum.) Demnächst wurde mit dem in Freiburg wohnhaften Professor unterhandelt. Es wurde wörtlich derselbe Einwand entgegengestellt und außerdem gesagt, ja den Mann kenne man wissenschaftlich gar nicht, der habe sich in der Wissenschaft in keiner Weise hervorgethan. Ich habe darauf wiederum dem Herrn Erzbischof einen neuen Namen genannt, dessen wissentschaftliche Befähigung wurde auch bezweifelt, und eigenthümlicher Weise auf Grund einer Kritik, die ein Professor der Theologie geschrieben hatte, der genau so heißt, wie jener Professor, von dessen Leistungen der Herr Erzdischof vorher nichts wissen wollte.(Heiterkeit.) Ich bin nicht in der Lage, bestimmt zu behaupten, daß es derselbe Mann war, aber ich glaube es.— Damit habe ich mich indessen noch lange nicht begnügt, sondern ich habe, um den Frieden herzustellen, einen Rath des Ministeriums an den Herrn Erzbischof geschickt und ihm sagen lassen, ich habe gegen den Extraordinarius keine consessionellen Bedenken, keine Bedenken wegen seiner Stellung zum Vatikan, sondern ich habe nur Bedenken in Beziehung auf die Frage: ist er qualificirt für diese Stelle? und ich bat ihn, Namen zu nennen oder nennen zu lassen anderer Art. Der betreffende Herr Rath hat seinen Auftrag mündlich ausgerichtet und hat später schriftlich den Herrn Erzbischof daran erinnert, aber dieser hat mir wieder keinen andern zu nennen gewußt, als seinen bekannten Extraordinarius. M.., so lag die Sache, als im vergangenen Jahre— oder vielleicht Ende 1873— der Professor der Kirchengeschichte, Herr Hilgers, starb, und also noch ein neuer Professor berufen werden mußte.— Es waren zwei Bakanzen vorhanden, aber der Herr Erzbischof hatte für die Kirchengeschichte auch wieder Niemand als den Professor Extraordinarius.(Heiterkeit.) Da stand nun die Sache wirklich so: soll die ganze theologische Fakultät verkommen, oder soll der Staat sich frei machen von den Banden, die er sich selber auferlegt hat? und ich habe mir sagen müssen: in diesem Falle soll er sich von den Banden frei machen.(Beifall.) M.., meine Wahl fiel auf einen Mann, der einmal den Muth hatte, nach Bonn zu gehen, und der zweitens die vortrefflichen wissenschaftlichen Eigenschaften besitzt, die ja auch der Herr Abgeordnete, der vorher sprach, nicht in Abrede stellt; meine Wahl siel ferner auf diesen Mann, weil er in Brausberg ganz und gar keine Wirksamkeit hatte, denn der Bischof von Ermland hatte den Studenten untersagt, bei ihm zu hören. Die Sache lag nun einfach so: soll der Mann ohne Wirksamkeit verkommen, oder soll ihm eine, wenn auch bescheidene Wirksamkeit gegeben werden? und ich glaube, nach den vorangegangenen Vorgängen nicht zweifeln zu können, daß ich mich dahin entscheiden mußte: bescheidene Wirksamkeit ist besser, wie gar keine. Ich weiß ja recht gut, daß jene Studenten, die den Weisungen des Erzbischofs folgen, bei ihm nicht hören werden, aber ich wußte eben so gut, daß die 14 Studenten, von denen der Herr Abgeordnete vorhin gesprochen hat, die Vorlesungen bei ihm hören würden. Es sagt allerdings der Herr Abgeordnete: diese Studenten sind keine Katholiken, und der Professor ist auch kein Katholik. Meine Herren, wollen wir heute das Capitel wirklich wieder eröffnen? Es ist ja das von den unversöhnlichen Gegensätzen. Die Staatsregierung erachtet die betreffenden Männer und Jünglinge für Katholiken, Sie erachten sie nicht dafür.(Sehr richtig! im Centrum.) Und, meine Herren, es ist um so weniger Grund, heute wieder auf diese theoretische Frage einzugehen, weil wir ja wahrscheinlich morgen bei Berathung des wohldekannten Antrages dieses Capitel des Weiteren discutiren werden. Meine Herren, allzu bescheiden ist doch vielleicht die Wirksamkeit des betreffenden Herren in Vonn nicht, wenn man sie vergleicht mit der Wirksamkeit, die er haben würde, wenn er noch in Braunsberg wäre und das Verbot, seine Vorlesungen zu hören, nicht existirte. Mit den Braunsberger katholisch=theologischen Studenten steht es folgendermaßen: während nach vorheriger Mittheilung in Bonn 14 vorhanden sind, waren in Braunsberg im Sommer 1872 vorhanden 11, im Winter 1872—73 15, im Sommer 1873 16; nun geht es aber rapide herunter: im Winter 1873—74 und im Sommer 1874 waren nur noch je 7 vorhanden, und augenblicklich sind nur 5 da. Nun, meine Herren, ich glaube doch, daß der Standpunkt der Unterrichtsverwaltung unter solchen Verhältnissen dazu drängte, zu thun, was sie gethan hat. Als ich den Herrn Erzbischof unter Anführung der Gründe, wie ich sie hier in nuce entwickelt habe, von der Sache in Kenntniß gesetzt habe, erklärte ich ihm, was ich ihm mündlich hatte sagen lassen, das würde ich auch weiter halten, nämlich ich würde bloß um des Umstandes willen, daß Jemand dem Vaticanischen Beschlusse anhängt, ihm nicht die Bestätigung und Ernennung zum Professor versagen, aber ich müßte allerdings dabei voraussetzen, daß der zu ernennende Professor Seiner Majestät treu und gehorsam sein und den Gesetzen des Staates Folge leisten werde.(Sehr gut! links.) Ich habe ihn aufgefordert, mir solche Männer zu nennen. Es ist eine Erklärung vom Herrn Erzbischof eingegangen, über welche meinerseits ein Beschluß noch nicht gefaßt ist, aber mit Ausnahme#.# bereits vorhandenen ordentlichen Professors und des bekannten Extraordinarius ist meines Erinnerns nur noch ein anderer Name genannt, über dessen Träger ich erst Erkundigungen einziehen muß. Meine Herren, ich glaube doch, wie die Sachen liegen, habe ich mein Verfahren als gerechtfertigt bewiesen, und ich hosse, daß Sie mein Verfahren nicht mißbilligen.(Bravo!) Bicepräsident Dr. Loewe: Der Herr Abg. Windthorst(Meppen) hat das Wort zur Geschäftsordnung.„„„„„ 6 Abgeordneter Windthorst(Meppen): Ich bitte, über die Universttat „Bonn“ eine besondere Verhandlung eintreten zu lassen, und wenn das geschehen, bitte ich ums Wort zur Sache. Vicepräsident Dr. Loewe: Ich kann dem Antrage des Herrn Abgeordneten nicht stattgeben, weil die Universität Vonn mit den anderen Universitäten schon zur Verhandlung steht, der Herr Abgeordnete wird über diese Angelegenheit nach der Reihe der Redner zum Worte kommen. Die Geschäftsordnung gibt mir kein Mittel an die Hand, um Ihrem Bunsche zu eniprchen...9.., 19 I. Ucc du. Abgeordneter Windthorn(Meppen): Dies ist zu voch eiur beBicepräsident Dr. Loewe: Sie haben das Wort noch nicht! Verlangen Sie das Wort?— Der Abgeordnete Windthort(Meppen) hat das Wort. Abgeordneter Windthorst(Meppen): Es ist doch eine besondere Position, und ich glaube, daß es durchaus in der Natur der Sache liegen würde, diesen Gegenstand concentrirt zu behandeln und nicht alle auderen Universitäten dazwischen treten zu lassen und in dieser Weise die Erörterungen und den Eindruck derselben zu effaciren. Jedenfalls ist das Haus im Stande, eine derartige besondere Erörterung eintreten zu lassen, und ich bitte, darüber im Hause abstimmen zu lassen. Bicepräsident Dr. Loewe: Sie können darüber keinen Antrag stellen, in diesem Augenblick noch eine Abstimmung über eine festgestellte Tagesordnung stattfinden zu lassen. Gegen die Festsetzung hätten Sie remonstriren müssen, als sie vorgenommen wurde. Ich habe hier auch nicht die Geschäfte nach dem Eindruck, den die Verhandlungen machen, sondern nach der festgestellten Ordnung zu leiten. Ich gebe das Wort dem Abg. Abgeordneter Parisius: Meine Herren! Ich bedauere, daß nicht von Anfang so verfahren ist, wie es auch mir wünschenswerth gewesen wäre, daß nämlich nach einander die Universitäten einzeln zur Besprechung kommen. Ich hatte mich nur zu Halle gemeldet wegen einer Angelegenheit, die der Abgeordnete Birchow schon erwähnt hat. Da es nun aber geschäftsordnungsmäßig nicht mehr möglich ist, die Debatte zu theilen, worin ich dem Herrn Präsidenten ganz Recht gebe, so will ich auch ein paar Worte in derjenigen Frage sagen, die eben so lebhaft erbriert ist. Io habe noch niemals im Hause zu irgend einer Kirchensache das Wort ergriffen, ich will auch von vornherein bemerken, daß ich mich nicht überall einverstanden erklären konnte mit dem von der Regierung und ihren Organen in Betreff des Kirchenstreites eingeschlagenen Verfahren, daß ich vielmehr einzelne von den Herren drüben erhodene Klagen für begründet hielt. Aber ich glaube, in diesem Falle muß Jeder, der auf wirklich freisinnigem Boden steht, der Regierung seine vollste Anerkennung zollen. M. ., die Facultät zu Bonn war, als das Unfehlbarkeitsdogma eingeführt wurde, der Mehrzahl nach besetzt von solchen Katholiken, die Sie als Altkatholilen bezeichnen. Nach den Ausführungen des Herrn Freiherrn von Fürth hätten diese Männer ihres Amtes entsetzt werden müssen; ich glaube, es kann kein Zweifel darüber sein, daß, wenn seine Ausführungen im Abrigen begründet wären, der Art gegen sie hätte verfahren werden müssen. Es liegt auch im Interesse der Herren im Centrum, abgesehen von der Rechtsfrage, über die ich kein Wort verlieren will, wenn in Deutschland auch ferner eine Hochschule existirt, auf der sich junge Leute zum katholischen Priester ausbilden können, ohne das Dogma der Unsehlbarkeit anzuerkennen.(Gelächter des Abgeordneten von Schorlemer.) Der Herr Abgeordnete von Schorlemer lacht darüber; ich glaube, meinen Standpunkt zu der Sache muß jeder Protestant einnehmen, denn die Universitäten sind das einzige Gebiet, wo dieser Kampf mit wirklichen geistigen Waffen rein ausgekämpft wird. Ich glaube, die Herren vom Centrum müssen, wenn Sie zu Ihrer Sache eine solche Zuversicht hegen, wie Sie es hier steis erklären, das Interesse haben, daß auf diesem Kampfplatz Licht und Schatten gleich vertheilt sind. Präsident: Der Abgeordnete Windthorst(Meppen) hat das Wort. Abgeordneter Windthorst(Meppen): Meine Herrn! Ich muß mir erlauben, auf die Beschwerde zurückzugehen, die der Herr Frhr. v. Fürth gegen den Herrn Cultusminister vorgetragen hat. Die Deduktionen des Herrn Ministers führen in ihrem Resultate dahin, daß er das Recht in Anspruch nimmt, für eine römisch=katholische theologische Fakultät einen Professor der Dogmatik zu ernennen, selbst dann, wenn er weiß, daß die kirchlichen Behörden diesen Mann als einen richtigen Lehrer der Dogmarik nicht anerkennen können und nicht anerkennen wollen. Das heißt also, der Herr Kultusminister nimmt das Recht in Anspruch, seinerseits festzusetzen, was den jungen der Theologie sich widmenden Katholiken gelehrt werden soll. Meine Herren, das ist eine recht klare Illustration der Wege, die man wandelt, das ist eine recht klare Illustration der Tendenz der Maigesetze. Glaubt man auch jetzt noch nicht, daß diese die Tendenz haben, in das Innere der Kirche einzugreifen?(Sehr richtig! im Centrum.) Wenn der Staat den Professor der Dogmatik anstellen kann, nun, meine Herren, dann ist's mit der Kirche als solcher am Ende.— Außerdem glaube ich wirklich, daß dieser Fall auch eine Illustration ist zu den Mängeln, die ich in Bezug auf die Komposition des Ministerii vorgetragen habe. Denn ich habe kein Bedenken, nach dem, was der Herr Kultusminister hier vorgetragen hat, zu behaupten, daß dem Landesherrn über diesen Fall ein objektiv wahrer Bericht nicht erstattet worden ist. Ich din nun der Ansicht, daß das Verfahren des Herrn Ministers absolut zu verurtheilen ist. Der Herr Minister hat nicht leugnen können, daß durch die Kabinetsordre vom Jahre 1825 festgesetzt ist, daß bei der Anstellung der theologischen Lehrer in Bonn ein Einverständniß mit dem Erzbischöf herbeigeführt werden solle. Ich glaube, daß die Nothwendigkeit eines solchen Einverständnisses in der Natur der Dinge liegt. Aber ich will von der Natur der Dinge in diesem Augenblicke absehen; ich stelle mich lediglich auf den Boden der geschriebenen Kabinetsordre. Der Herr Minister hat mit einem gewissen Pathos erklärt, Hoheitsrechte können nicht aufgegeben werden, und von einem Vertrag kann hier nicht die Rede sein; es handelte sich um eine Verhandlung mit einem Unterthanen. Nun, m. ., wenn das so gemeint ist, so könnte uns eines Tages gesagt werden, was kümmert uns die Verfassung?(Sehr richtig! im Ceptrum.) Die Verfassung ist ein Vertrag mit den Unterthanen; die Verfassung beschränkt die Hoheitsrechte in ungeheurem Maße, und wir halten dafür, daß jetzt die Sachen nicht mehr so gehen, wie es die Verfassung verlangt; also weg mit der Verfassung! Ich will sehen, ob die Herren Liberalen mir diese Deduktion widerlegen können. Ich glaube es nicht, denn sie ist schlagend. Inzwischen werden Sie vielleicht es auch nicht versuchen; denn im Laufe der Verhandlungen überzeuge ich mich immer mehr, daß es den verehrten Herren sehr wenig auf die Verfassung ankommt.(Oho!) Ich denke aber, wir sehen einmal von der Rechtsfrage ab und stellen einfach die Frage, ob, wenn ein König von Preußen dem Erzbischof von Köln nach vorgängiger Verhandlung eine solche Zusage macht, es sich für einen Minister ziemt, von dieser Zusage abzugehen. M.., es wird hier halblaut gesagt: der König hat es genehmigt. M.., wir haben es hier gar nicht mit dem König, wir haben es hier mit dem Minister zu thun. Der Minister allein ist mir für die Sache verantwortlich, und nicht der König, von dem ich behaupte, daß er in diesem Falle, wie oft, nicht objektiv richtig unterrichtet worden ist.(Oh! Oh!) Ich frage, ob es sich ziemt, so von einem Königlichen Worte abzuweichen;(Uarube.)— ich sprech: nicht vom König, sondern vom Königlichen Worte.— Ein solches Abgehen vom Königlichen Worte ist nach meinem Dafürhalten in Preußen erst möglich gewesen in der gegenwärtigen Aera, in der Aera BismarckFalk.(Heiterkeit.) Der Satz der Cabinetsordre ist nach eigenem Geständniß des Herrn Ministers nicht beachtet, die Klage des Herrn v. Fürth war schon deshald mithin vollständig begründet.— Nun hat der Herr Minister geglaubt, es liege eine Nothlage vor, es sei in dieser Noth nothwendig gewesen, so zu verfahren, wie verfahren ist. Ich sehe niegends eine Rothlage, und wäre sie vorhanden, dann dehaupte ich doch, daß sie das Brechen des Königlichen Wortes nicht rechtfertigt.(Unruhe.) Ich bin der Meinung, daß, wenn man für die sünf Preußen, für die fünf Schweizer, für die zwei Baiern und zwei Holländer,(Hört!) welche in Bonn sich der altkatholischen Theologie widmen, Boan mit einer besonderen Fakultät beglücken will— dagegen meiner Ansicht nach richts zu erinnern ist. Will man eine Fakultät dafür errichten, ich werde dem nicht Widerstand leisten; ich bin der Meinung, daß in einem Staate wie Preußen ist, allen Religionsgesellschaften gewährt werden muß, daß sie nach ihrer Ueberzeugung sich unterrichten, und nach ihrer Ueberzeugung ihre kirchlichen Verhältnisse ordnen, also auch die Altkatholiken. Aber, m.., eine ihren Statuten und ihren Stiftungen nach römisch katholische Fakultät zu benutzen, um eine derartige Fakultät herzustellen, das ist etwas durchaus Unzulässiges und widerstrebt dem Recht und der Billigkeit. Denn, m. wenn Sie sagen, diese Leute altkatholischer Richtung müssen sich unterrichten können, so frage ich: müssen sich denn die 92 oder 72— ich weiß nicht wie viel es sind— römisch=katholische Studenten nicht auch unterrichten? Es wird eben gesagt, sie können ja auch zu den altkatholischen Lehrern gehen. Das lautet ungefähr so, wie in diesen Tagen mir ein berühmter Mann sagte: der Konflikt ist am besten zu lösen, wenn Sie alle protestantisch werden;(Heiterkeit.) ich habe ihm erwidert: er wird sicherer gelöst werden, wenn Sie Alle römisch=katholisch werden.(Heiterkeit und Widerspruch.) Nun ist uns erzählt worden, welche Mühe man sich gegeben habe, um über einen Mann mit dem Erzbischofe einig zu werden. Es war in Bonn ein Mann, der mit Bewilligung der Regierung dort Professor in der theologischen Faculiät ist, und den der Erzbischof als Professor der Dogmatik geeignet fand; der Mann heißt Simar. Der Herr Minister sagt, dieser Mann lehrte nicht über Dogmatik. Ja, wenn man nur das weiß, worüber man lehrt, dann wüßte ja der Herr Minister nichts, denn er lehrt über gar nichts.(Große Heiterkeit.) Aber dieser Mann hat ein sehr bedeutendes Werk über die Theologie des heiligen Paulus geschrieben, ein recht dogmatisches Werk, welches ich allen Herren und auch dem Herrn Cultusminister zur Lectüre bestens empfohlen haben will.(Große Heiterkeit.) Es zeigt sich hier wieder, daß es im Cultusministerium an den Kenntnissen fehlt, welche nothwendig sind bei den Verhandlungen dieser Dinge. Es würde sonst der Herr Cultusminister nicht haben sagen können, der Mann war nicht zum Dogmatiker geeignet. Daß der Herr Erzbischof rücksichtlich anderer Namen gewisse Schwierigkeiten erhoben hat, ist begreiflich genug, und eine wohlwollende Regierung, die allen Theilen gerecht werden will, würde unzweifelhaft auf diese Wünsche gerade in gegenwärtiger Zeit besondere Rücksicht genommen haben. Der Herr Minister sagt:„Ich halte die Altkatholiken für Katholiken und stelle sie also beliebig an; das wissen Sie ja, das ist unser Princip, davon gehen wir nicht ab. Warum sollen wir darum kämpfen?“ Das ist allerdings der Anfang des Streites, in dem jegt Preußen sich befindet. Meine Herren, die katholische Kirche wie jede andere Kirche, die lutherische wie die reformirte, oder die evangelische, wie sie in Preußen nach der Union genannt wird, sind als solche gemäß ihrer Verfassung anerkannt, und der Natur der Sache nach ist es unzweifelhaft, daß die Frage, wer zu der Kirche gehört, nur in Gemäßheit der Verfassung dieser Kirche entschieden werden kann.(Sehr wahr! im Centrum.) Wenn nun in der evangelisch=lutherischen Kirche oder in den anderen protestantischen Kirchen die geordnete Kirchengewalt sagt: der und der Mann gehört wegen der und der Lehre nicht mehr zur Kirche, so hat der Staat nicht, weil er die Entscheidung materiell begründet hält, sondern weil er die versassungsmäßige Berechtigung anerkennen muß, der Entscheidung zu folgen. Dasselbe gilt hier auch. Es war darum ein sehr verkehrtes Beginnen, ein Ding, was nicht ist, als existent betrachten zu wollen, nämlich annehmen zu wollen, daß ein altkatholischer Christ noch ein römisch katholischer sei. Ich glaube, daß die Herren Altkatholiken das selbst nicht beanspruchen, denn sie vermeiden es ja mit großer Absichtlichkeit, irgend welche Beziehung zum Papste zu haben. Allein die Beziehung zum Papste aber berechtige zu der Behauptung, daß man römisch-katholisch sei, also ein solcher Mann sei, welches auf der römisch-katholischen Facultät in Vonn dociren könne. So liegt die Sache. Ich will aber auf den Rechtspunet nicht zurückkommen, ich sage, wo ist die Billigkeit? Will man billig sein, so gebe man den römisch katholischen Studenten einen römisch-katholischen Dogmatiker und für die anderen schaffe man einen besonderen Stuhl; damit bin ich einverstanden, weiter kann ich aber nicht gehen, und ich glaube, daß das der Billigkeit nach allen Seiten hin entsprechen würde. Ich muß aber allerdings nach der Art und Weise, wie der Herr Minister in dieser Sache aufgetreten ist, zu meinem Bedauern bezweifeln, ob der Herr Minister irgend welchen Gefühlen der Billigkeit Raum gibt. Es war aber nothwendig, vor Deutschland und vor der Welt zu constatiren,(Aha! links. Sehr wahr! im Centrum) daß der preußische Culiusminister sich das Recht beilegt, die Dogmatik für die römisch katholischen Studenten zu ernennen.(Bravo! im Centrum.) (30. Sitzung vom 15. März.) Abg. Frhr. von Fürth: Meine Herren! Ich habe mich nicht zum Worte gemeldet zu der gegenwärtigen Position, um über einen confessionellen Gegenstand eine Beschwerde vorzubringen; ich freue mich vielmehr, daß ich nicht den vielen Vorträgen über confessionelle Angelegenheiten, welche in Folge unglücklicher Verhältnisse und zu meinem größten Bedauern in der gegenwärtigen Session stattfinden müssen, noch einen hinzuzusügen genöihigt bin. Ich habe das Wort ergriffen, weil mir eine Erklärung, die der Herr Cultusminister bei der zweiten Lesung des Elats vorbrachte, einmal Gelegenheit gibt, durch ein recht eelatantes Beispiel zu beweisen, welche beklagenswerthen Irrthümer in den factischen Angaben, wodurch das Cultusministerium seine Entscheidungen motivirt, vorkommen können, und daß der Möglichkeit solcher Irrthümer für die Zukunft vorgebeugt werde, das betrachte ich nicht als eine confessionelle Angelegenheit, sondern als eine allgemeine.— M.., ich hatte bei der zweiten Lesun des Etats Gelegenheit genommen, eine Angelegenheit meiner heimathlichen Universität, der Universität Vonn zur Sprache zu bringen, auf welche Angelegenheit ich nicht wieder zurückkommen will. Aus den Erklärungen, die der Herr Cultusminister damals abgegeben hat, geht eine Thaisache hervor, die mir bis dahin ganz unbekannt war, daß nämlich ein Professor extraordinarius, der lei der theol gischen Facultät zu Bonn fungirt, im Jahre 1871 für die ordentliche Professur der Dogmatik vorgeschlagen war, daß aber der Vorschlag vom Herrn Cultusminister verworfen worden ist. Der Herr Cultusminister hat in Betreff des Mannes erklärt, er habe Bedenken getragen, denselben zum Ordinarius zu ernennen, weil derselbe bis dato, d. h. dis zu der Zeit, wo der Vorschlag gemacht wurde, sich nicht mit dogmatischen Studien, sondern lediglich mit Moraltheologie beschäftigt hätte; damals sprach der Herr Abg. Windthorst(Meppen) sein Bedauern darüber aus, daß ein bedeutendes dogmatisches Werk, welches jener ExtraOrdinarius geschrieben, dem Cultusministerium unbekannt gewesen sei. Ich theile dieses Bedauern, aber noch mehr bedauere ich, daß dem Herrn Cultusminister Thatsachen unbekannt geblieben sind, welche aus den eigenen Acten des Culiusministerii hätten ersehen werden müssen.— Der in Rede stehende Professor ist im Jahre 1865 vom Cuttusministerium als ExtraOedinarius für systematische Theologie, d. h. nicht nur für Moraltheologie, sondern auch für Dogmatik ernannt worden. Er hat in Folge dessen vom Jahre 1865 bis 1871 beinahe jedes Semester ein dogmatisches Colleg gelesen. Ich habe heute Morgen nach den Lictionkcatalogen notirt, daß er während jener Zeit gelesen hat viermal über Dogmengeschichte, sechsmal dogmatisches Repettorium, einmal Apologetik. Dem Culiusministerium scheint dieses, ungeachtet dessen, daß sich die Lectionscutaloge auf dem Bureau im Cultusministerium, dem sie in jedem halben Jahre eingesendet werden, befinden müssen, unbekannt geblieben zu sein. Derselbe Professor wurde, nachdem er im Jahre 1865 zum Extraordinarius ernannt war, im Jahre 1868 von der Facultät, also von den Männern, die am besten über seine Fähigkeit zu urtheilen vermögen, dem Cultusministerium zum Zwecke der Beförderung zum Professor Ordinarius vorgeschlagen. Damals wurde dem Vorschlage nicht stattgegeben. Im Jahre 1871 wurde derselbe Prosessor Exiraordinarius mit Uebergehung sämmtlicher Ordinarien zum Mitgliede der wissenschaftlichen Prüfungscommission ernannt.(Hört! im Centrum.) Es würde also seine Tüchtigkeit und Befähigung zu denjenigen Collegien, die er damals las, vom Cultusministerium in einer sehr auszeichnenden Weise anerkannt. Dies geschah im Jaruor 1871. Im Mai 18•1 nahm der damalige Professor der Dogmatik. Professor Dieringer, seinen Abschied, er hat den Herrn Cultusminister um sofortige Entlassung und erwähnte dabei, daß seine sämmtlichen Colleg ien von dem in Rede steh.nden Extraordinacus, Professor Simar, übernemmnen werden könnten und derselde auch sich hierzu bereit erklärt habe. Es hat Professor Simar seit jener Zeit den Prosessor der Dogmatik vertreter, und daß er es in genügender Weise gethan hat, geht daraus hervor, daß er Ende 1873 eine Anfrage vom Dican der theologischen Facultät zu München erhielt, dahin gehend, ob er eventuell einen Ruf nach München als Professor Ordinarius annehmen wolle. Er hat diesen Ruf abzelehnt. M.., ich glaube, daß diese Thatsachen hinreichend beweisen, daß der Culiusminister über jenen Mann in sehr unrichtiger Weise geortheilt hat. Nun ditte ich Sie, m.., abstrahiren Sie einmal ganz davon, daß dieser Mann die nach Vieler Ansicht sehr unliebenswürdige Qualität eines katholischen Theologen hat, stellen Sie sich vor, es sei ein Professor der Jurisprudenz zu irgend einer ordentlichen Professur, etwa der Rechtsgeschichte, vorgeschlagen worden, der Cultusminister habe den Vorschlag verworfen und es wäre Ihnen dekannt, daß der Hirr Cultusminister dabei ven der Ansicht ausgegangen sei, der Mann habe niemals über Rechtsgeschichte gelehrt; denken Sie, es stände zu gleicher Zeit fest, daß der Mann in einer Reihe von Jahren eben so ausgezeichnet über rechtsgeschichtliche Materien gelesen als darüder geschrieben habe: würden Sie es nicht innigst bedauern, m. ., daß bei einer Entscheidung, die für einen Mann, der seine ganze Kraft der academischen Laufbahn gewidmet hat, von so großer Wichtigkeit ist, wie seine Anstellung, solche Irrthümer, wie der angeführte, im Cultusministerium vorkommen können? M.., im gegenwärtigen Falle ist das Uniecht, was dem Prosessor Simar widerfahren, um so größer, da der Herr Cultusminister seine Zweifel über dessen Fähigkeit zur Professur hier in der Kammer ausgesprochen hat, also in einer Rede, die gedruckt und beinahe in ganz Deutschland gelesen wird. In Folge dessen ist der Professor Simar nicht nur vor seinen Collegen auf andern Universitäten, sondern auch vor den Studirenden herabgesetzt worden. Ich erwarte von der Gerechtigkeitsliebe des Herrn Cultusministers, hinsichtlich dessen ich sehr bedaure, daß er heute nicht anwesend ist, daß er dafür sorgen wird, daß Irrthümer, wie der erwähnte, in Zukunft in seinem Ministerium nicht mehr vorkommen können. Ich hoffe ferner, m.., daß Sie Alle damit einverstanden sind, daß gegen die Möglichkeit solchen Irrthums eine Abhülfe durchaus nothwendig ist.(Braoo! im Centrum.) Präsident: Der Herr Rezierungscommissar hat das Wort: Regierungscommissar Ministerialdirector Greiff: Meine Herren! Ich habe zunächst mitzutheilen, daß der Herr Cultusminister zu seinem großen Bedauern durch„Unwohlsein“ verhindert ist, der heutigen Sitzung beizuwohnen.— Was die vom Herrn Vorredner angeführten Thatsachen anbelangt, so sind sie dem Cultusministerium, da sie ja in seinen Acten vorhanden sind, nicht unbekannt. Die Frage aber, welche der Herr Cultusminister als eine noch nicht entschiedene angesehen hat, ist die, ob die bisherigen wissenschaftlichen dogmatischen Leistungen des Herrn Professors, von welchem die Red= ist, genügten, um ihm ein Ordinariat zu verleihen. Präsident: Der Abg. Windthorst(Meppen) hat das Wort. Abg. Windthorst(Meppen): Meine Herren, darum handelt es sich nicht. Der Herr Cultusminister hat gesagt, der betreffende Professor habe über Dogmatik nicht gelesen. Der Herr Commissarius sagt aus, es sei dem Culiusministerium bekannt, daß er gelesen habe.— Das weiß ich nicht zu reimen, wenn ich nicht unparlamentarisch werden vill.(Sehr gut! im Centrum..) ist dort die päpstliche Encyelica vom 5. Febr. amtlich vom füeß. bischöflichen Generalvicariatsamt in lateinischem Text dem Curat, clerus nebst anderen amtlichen Verordnungen ohne irgend einen Zusatz mitgetheilt worden. Das betreffende amtliche Verordnungs, blatt trägt die Unterschrift des Generalvicars Neukirch. Die„Posist unter die Denuncianten gegangen.— Der deutsche Botschafter in Paris, Fürst Hohenlohe=Schillingsfürst, begibt sich am Sonn, abend direct von hier nach Paris zurück.— Von verschiedenen Seiten wird das Verbleiben des Reichskanzlers in Berlin gegen Deutschland. * Berlin, 25. März. In Bundesrathskreisen wird angenommen, daß bei den Berathungen über die weitere Ausführung des Jesuitengesetzes die Regelung des katholischen Ordenwesens in seinen Beziehungen zum Staate in Anregung gebracht werde. Auch die officiöse Presse meldet, daß dem Justizausschusse des Bundesrathes der Auftrag ertheilt worden ist, wegen der weiteren Ausführung des Jesuitengesetzes Vorschläge zu machen. Fürst Bismarck hat mit dem deutschen Botschafter Fürsten Hohenlohe, der von Paris hieher gekommen ist, in den letzen Tagen noch mehrfache Besprechungen gehabt. Hiesige Blätter wärmen dabei die Vermuthung auf, daß es sich bei diesen Besprechungen um Entlastung des Reichskanzlers von Amtsgeschäften gehandelt habe; Fürst Hohenlohe solle zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten berufen, Herr v. Bülow Botschafter in Paris werden u. s. w.— Der Handels=Minister hat in einem Schreiben vom 14. d. der Direction der Nordbahn ein Kaufgeld von höchstens zwei Millionen Thaler angeboten und jede weitere Unterhandlung über höhere Kaufsummen abgelehnt. Die Actionäre, welche 8½ Millionen Thaler fordern wollten, befinden sich in gedrückter Stimmung. Gestern hatte der Reichskanzler Fürst Bismarck Vortrag beim Kaiser, der auch den aus Petersburg zurückgekehrten Herrn v. Radowitz empfing. Fürst Bismarck soll weder zum Herzog von Lauenburg ernannt noch ihm das Prädicat„Seine Hoheit" beigelegt werden.— Wie der„Post“ aus Schlesien mitgetheilt wird, seine früheren Dispositionen mit dringenden Dienstgeschäften in Verbindung gebracht, mit dem Hinzufügen, daß der Fürst vorläufig jede Reise aufgegeben habe. Ein hochosficiöser Artikel der„Post“, welcher die Frage der internationalen Bedeutung des italienischen Garantieengesetzes erläutert, erblickt dieselbe darin, daß der italienische Staat, indem er einen seiner Gäste oder Unterthanen(sie!] unnahbar macht für sein eigenes Gesetz, damit nothwendig die völkerrechtliche Verantwortung übernimmt für die Handlungen eben dieses Gastes oder solcher Unterthanen. Der Artikel will die„apostolischen Paläste“ nicht vor dieser vörkerrechtlichen Verantwortung geschützt wissen und weist auf die Verlegenheiten für die italienische Regierung hin, die daraus entstehen möchten, daß ein Souverain oder ein Gast, den sie aufgenommen, feindselige Handlungen gegen einen dritten Souverain übernimmt, mit welchem sie sich in Frieden befindet. Dann heißt es zum Schluß: „Es drängt sich daher der Gedanke auf, daß die italienische Regierung ihrerseits die Initiative ergreifen sollte, um die Folgen eines Verhältnisses abzuwenden, die weder für sie noch für ihr Volk erträglich sind. Die italienische Regierung sollte beantragen, daß die europsischen Mächte gemeinsam eine Constitution des Papstihums festietzen; eine Constitution, welche dem Papst alle erforderlichen Rechte sichert, aber auch die nothwendigen Schranken zieht in Bezug auf die Bedingungen der Papswahl, in Bezug auf die Gültigkeit der päpstlichen Acte den Staaten gegenüber und in Bezug auf die Verantwortlichkeit des Papstes und ihre Verwirkung bei Ueberschreitung der in der Constitution gezogenen Schranken. Alle Staaten, so sollte man meinen, haben an einer solchen Constitution des Papstthums ein unmittelbares und driagendes Interesse. Die Initiative gebührt aber der italienischen Regierung, weil dieselbe in der Lage ist, so lange der jetzige ungeregelte Zustand dauert, die Last der päpstlichen Verantwortlichkeit auf ihre Schultern fallen zu sehen. Man kann das von den Großstaaten der christlichen Civilisation zu unternehmende Werk einer päpstlichen Constitution für sehr angezeigt halten, und dech entschiedene Zveifel hegen, ob die Aussichten für das Gelingen eines solchen Werkes bereits vorhanden sind. So, scheint es, findet man sich zurückgeworfen auf die Forderung des völkerrechtlichen Charakters der Paläste des Vatikans und Laterans und etwa nach der Villa von Castel Gandolfo, welche sämmlich das itolienische Garantieergesetz als apostolisch bezeichnet. Welchen der möglichen Wege wird zunächst Europa und wird weiterhin Deutschland gegenüber dem Papstthum einschlagen? Dies vorauszusagen, kann heute noch Niemand unternehmen. Aber zur Klarheit zu bringen, welche Wege möglich sind, während der augenblicklich noch bestehende Zustand unmöglich ist, wird der Versuch gemacht werden müssen.“ Es ist nur gut, daß man in Berlin nur denkt, während man im Himmel allein lenkt. Das Steinchen, das Steinchen! Man hat schon wieder ganz darauf vergessen. Der Prager„Politik“ wird aus München geschrieben: „Es sind wohl kaum eirige Wochen verstrichen, seit die Blätter zu melden wußten, daß der Stiftspropst Döllinger, von der Ueberzeugung der Lebensunfähigkeit des Altkatholicismus durchdrungen, zur alten Jahne zurückkehren und sich dem Vatikane wieder unterweisen wolle. Während man sich in allen Kreisen mit wahrer Berserkerwuth auf dieses interessante Gerücht sturzte und es nach allen Seiten hin dreitzuschlagen bemüht war, scheint man in Berlin sowohl von Döllinger wie vom Altkotholieisraus anderer Ansicht gewesen zu sein und auch darnach gehandelt zu haben. Man versichert, daß schon seit geraumer Zeit von Berlin aus mit den einflußreichsten Freunden Döuingers Unterhandlungen im Zuge sind, welche bezwecken, Döllinger zu bewegen, daß er die Stelle eines Erzbischofs der altkatholischen Kirche Deutschlands annehme und als das Oderhaupt dieser von der preußischen wie von den deutschen Regierungen möglichst unterstützten Kirchengemeinde in Berlin seine Residenz aufschlage.“ Wir begnügen uns Vorstehendes zur Kenntniß unserer Leser zu bringen, und bitten um stilles Beileid für die deutsche Nationalkirche. * Wien, 24. März. Die„N. Fr. Presse“ vom 23. d. bringt folgende Meldung: „Durch Decret des Odersthofmarschallamtes wurde den Fürsten Sapiehe und Jablonowlli, dann Herrn Dr. Giskra erklärt, daß ihre Handlungsweise in ihrer Eigenschaft als Verwaltungsräthe der Lemberg Czernowitzer Eisenbahn mit der für die Hofwürdenträger bestehenden, aus dem Jahre 1852 stammenden Verordnung nicht in Einklang zu bringen sei und deshalb das kaiserliche Mißfallen errege. Nach diesen hofamtlichen Erklärungen ist den von denselben Betroffenen nahegelegt, daß itr Erscheinen bei Hofe als nicht wünscherswerth erachtet werde. Ein Lemberger Telegramm meldet übrigens, daß ein dort courfirendes Gerücht behauptet, Graf Vorkowski habe eine ähnliche Rüge wie die obengenannten erhalten.“ Vom Fürsten Sapieha wird gememeldet, er habe nach Empfang des Strafdecretes eine Audienz bei Sr. Majestät nachgesucht und dieselbe auch bewilligt erhalten, doch vermochte er dem Monarchen keine günstigere Meinung über seine Thätigkeit und seine— Unterlassungen als Verwaltungsrath der Lemberg=Tzernowitzer Bahn beizubringen.— Die meisten der heutigen Morgenblätter widmen dem Vorfall Leitartikel, und weit und breit wird derselbe als das Ereigniß des Tages betrachtet. Frankreich. * Paris, 25. März. Herr Dufaure sagte beim Empfange des Staatsrathes, daß sogleich nach dem Wiedereintritt der Versammlung außer dem nöthigen Ergänzungsgesetze für die Organisation des Ministerrathes auch die als nothwendig erkannten Gesetze für die Constituirung der Deputirtenkammer und die Functionen des Senats vorgelegt werden sollen.— Nach einer Mittheilung des Finanzministers soll die Morgan=Anleihe am 1. October d. J. zurückbezahlt werden. * Paris, 25. März. In den Kreisen der Königin Isabella heißt es, Dorregaray und Elio hätten dem Convenio zugestimmt. (?)— Die Arbeitseinstellung in der Toulouser Tabaksfabrik ist beendet.— In der Nähe von Orleans ist ein großer Waldbrand ausgebrochen.— Die Ueberreichung des Ordens vom Goldenen Bließ an Mac Mahon findet nicht(wie die„Agentur Havas' meldet) heute, sondern am nächsten Donnerstag statt. Spanien. * Madrid, 25. März. Laut„Imparcial“ ist die Regierung Willens, die Entschädigung für den„Gustav“ mittelst königlicher Ordre zu bezahlen. Die Infantin Isabella, verwittwete Gräfin von Girgenti(Schwester des Königs Alfonso) wird fortan den Namen Prinzessin von Asturien führen. * Madrid, 23. März. Nach Angaben der„Times“ befindet sich brera in Biarritz und hat dort etwa zwanzig spanische Offiziere um sich, welche er für die Verhandlungen mit den Carlisten verwendet. Ein französisches Legitimistenblatt versichert ernsthaft, König Alphons wolle zu Gunsten der Gräfin Girgenti abdanken, letztere aber alsdann einen hohenzollern'schen Prinzen heirathen. Diese Versicherung ist denn doch sehr unwahrscheinlich. Neuestens soll die spanische Regierung ihr Begehrer wegen Auslieferung des Infanten Alfonso wiederholt haben; es sei ihr jedoch von Bismarck bemerkt worden, daß ein solches Vorgehen wenig Erfolg haben könne. Mendiri und andere Carlistenführer, hieß es in Madrid, seien zur alfonsistischen Armee übergegangen. Das Gerücht wir durch nichts bestätigt. Hätte es Grund, so würde wohl die„Gaceta davon Notiz genommen haben. Der Bandenchef Casella soll in Jordils die Post angehalten und ihr 100,000 Fr. abgenommen haben. * La Junquero, 24. März. Am 21. d. haben die Cal' listen eine 12,000 Mann starke Colonne, die von Martinc, Campos geführt war, in einer heftigen, fünfstündigen Schlacht““ schlagen und sie gezwungen, sich nach Olot hineinzuflüchten, zurücklassung einer beträcktlichen Anzahl Todter und Blessirter d vieler Waffen und einer Menge Munition. P eodecher udl * L o n d o n, 2 5. M ä r z. E i n B e r l i n e r T e l e g l a u m d e r za Gazette“ bezeichnet den Corvettencapitän Zembsch vom Nauden designirten deutschen Commissar bei der gemischten sommission, welche in der Angelegenheit des Gustav den Schaven * London, 25. März. Nach einem Telegramm des Goumeurs von Jamaica entbehrten die kürzlich Statt gehabten Ruheaörungen jedes ernsten Charakters. Wenn auch ein Kanonenboot Morant beordert wurde, so war doch kein Grund zu Besorgnissen vorhanden. Krankfurt a.., 24. März. Dem Anschein nach, schreibt die soll hier ein weiteres Stück„Culiurkampf“ aufgeführt wer* Die hiesigen Katholiken haben das Recht, einen eigenen Geschichtsschrer am Gymnasium zu besitzen. Nun meldet aber die officiöse„Neue Presse“, daß im Interesse der einheitlichen Schulordnung der Geschichtsunterricht in eine Hand gelegt werden soll. An keinem Gymnasium der Monarchie bestehe ein confessionell getrennter Unterricht in der Geschichte; also dürfeser auch hier nicht bestehen.— Man hat es also auf die Eutfernung des Herrn Professors Jansen abgesehen. Fulda, 25. März. Der aus dem deutschen Reiche ausgewiesene Helferich aus Dipperz ist heute früh 5 Uhr schubweise an die des Königsgeburtstages wurde den vierselbst wegen Zeugnißverweigerung verhafteten Geistlichen in ihrer Gezugnißzelle Folgendes bekannt gemacht:„Beschluß. In Erwägung, daß d# Decan Parcorski aus Lussoro und Keßler aus Posen die Ablegung ## von ihnen geforderten Zeugnisses in Betreff ihrer Wissenschaft von dr Thätigkeit eines geheimen apostolischen Delegaten in der Erzdiöcese sosen verweigert haben, deshalb auf Grund des§ 312 der Criminalord= ung zur Ablegung des Zeugnisses durch Gefängnißstrafe anzuhalten sind, und demgemäß Parcorski am 1. und Keßler am 6. d. in das Gefängniß gbrocht sind, in fernerer Erwägung, daß Beide bei ihrer Weigerung, Zeugniß abzulegen, verharren, aber der§ 312 der Criminalordnung eine Lsimmte Dauer der Gefängnißstrafe nicht festsetzt, beschlossen: daß die gean die Decane Parcorski und Keßler auf Grund des§ 312 der Crimizalordnung verhängte Gesängnißstrafe ferner zu vollstrecken. Posen, den 18. März 1875 Königliches Kreisgericht. Abtheilung für Strafsachen. gez. Groß. v. Potvorovski. Schmidt.“ Nachrichten. Bonn, 26. März. Dem Privatdocenten Dr. v. Lasaulx der hie#gen Universität ist von Seiten der Breslauer Universität der Lehrstuhl für Mineralogie angeboten worden. Er wird diesem Rufe Folge leisten elleicht im nächsten Semester daselbst seine Lehrthätigkeit anfangen. K Bonn, 25. März. Der Taglöhner R. aus L. wurde in der heutigen Sitzung des Zuchtpolizeigerichts zu 2 Monote Gesängniß bestraft, weil er einem Bekannten, der im Jaruar ihn bei sich beherbergte, eine Uhr und andere Dinge gestohlen hatte. Der dem Trunke sehr ergebene TagUöhner B. zu(berlassel) vernachlässigte Arbeit, Weib und Kind so sehr, daß letztere nothgedrungen bei des erstern Mutter ihren Aufenthalt nehmen mußten. Das mißfiel dem B. und zweimal zog er vor das Haus seiner Mutter und beschädigte Thüren und Fenster. Für die Beschödigung erhielt er eine Gefängnißstrafe von 2 Monaten, für den Unsug eine Haft von 14 Tagen. Dem Antrage des öffentlichen Ministeriums gemäß zuerkannte der Gerichtshof dem Tagelöhner N. zu., welcher im Januar Tabak gestohlen hatte, eine Gefängnißstrafe von 6 Monaten, 1 Jahr Ehrverlust und Stellung unter Polizeiaussicht auf gleiche Dauer. Das Strafmaß wurde so hoch gegriffen, weil der Angeklagte bereits sieben Mal wegen Diedstahls mehr oder minder große Strafen in kurzem Zeitraume sich zugezogen hatte. Der Civilkläger K. von hier klagte gegen seine Schwiegereitern, den Wirth P. von hier. Die Belastungszeugen sagten im Sinne der Klage aus, daß der P. und dessen Frau den K. vielfoch in seiner Ab= und Anwesenheit beschimpft und beleidigt hätten, und die Schutzzeugen schlossen im Großen und Ganzen sich diesen Aussagen an, dagegen wurde ein Beweis dafür nicht erbracht, daß K. mißhandelt und en seinem Eigenthum geschädigt worden. Die Angeklagten wurden zu je 60 M. event. 1 Tag Gefängniß für je 10 M. und in die Kosten verurtheilt und dem K. die Besugniß zugesprochen, dies Urtheil in hergebrachter Weise innerhalb 3 Wochen öffentlich bekannt machen zu lassen auf esten der Verurthzeiten.„6 8. * Köln, 25. März. Herr Overburgermeiste. Buchem hatte in einer der litzten Stadtrathssitzungen aufgesordert, die einculirenden Acten betrefsend die Minoritenkirche ihm bald zurückzustellen, damit über den Antrag der„Altkatholiken“ auf Ueberweisung dieser Kirche verhandelt werden Unne. Es scheint, daß unser Oberbürgermeister in den letzten Wochen seiur mit dem 30. April ablaufenden Amtsperiode sich in dieser Angelegenheit noch ein Denkmal setzen will. Nachdem gestern, wie verlautet, die Innsten=Commission und die Commission für Kirchensachen gemeinschaftlich über die Forderung der„altkatholischen Gemeinde" berathen und mit Stimmenmehrheit beschlossen, die Ueberlassung der Minoritenkirche an die „Allkatholiken“ bei der Stadtverordneten=Versammlung zu beantragen, wird diese Angelegenheit in der nächsten Sitzung wohl zur Verhandlung kommen. Es unterliegt wohl kaum einem Zweifel, daß die Mehrheit der Stadtverordneten dem Antrage der Commissionen zustimmen wird; damit ist aber die Sache doch noch nicht abgethan. Ueber die Rechtsfrage werden auch die Gerichte noch zu urtheilen haben, denn das MetropolitanDomcapitel wird den rechtskräftigen Besitz der Minoritenkirche nicht so ohne Weiteres preisgeben. Die„Altkatholiken“ haben auch keine weitere Kuche nöthig, die im südlichen Siadttheile wohnenden Anhänger derselden haben die Pantaleonskirche, welche fast leer ist beim„altkatholischen Gottesdienst“ an den Sonntagen, in der Nähe, und die Uebrigen füllen kaum die kleine Rathhauskapelle. Die Zahl der„Altkatholiken“ nimmt keinesees in, sondern ob.„„.,, 6..im... Köln, 24. März. Die„Koin. Vou#zig. schreid.: Seitens der hie#igen Fischhändler wird eine Eingabe an das königl. Polizeipräsidium vorbereitet, damit das Ausrufen von Bückingen auf den Straßen von Seiten holländischer Händler eingeschränkt werde. Insofern dieselben einen Hausirschein gelöst haben, sind sie bifugt, von Haus zu Haus ihre Waare anzubieten, nicht aber auf der Straße dieselben auszurufen und dort zum Verkaufe auszustellen.st * C l e v e, 2 4. M ä r z. G e s t e r n a b e n d w u r d e v o m S t a d t v e r o r d n e t e n Collegium Herr Dr. juris Sebastian Bier aus Vonn mit 13 Stimmen gegen 4 zum Bürgermeister von Cleve gewählt. Post. Bern, 25. März. Der Bundesrath hat die Beschwerde der Urer Regierung über die Besitznahme der katholischen Kirche in Bern seitens der Altkatholiken abgewiesen. Belgrad, 25. März. Die Skuptschina wurde so eben aufgelöst. Dieselbe ging unter Zivio-Rusen auf den Fürsten auseinander. Die Neuwahlen finden in 4 Monaten statt. Bukarest, 24. März. Die Regierung hat die Vorlage, betreffend den Bau der Eisenbahn bis an die siebenbürgische Grenze zurückgezogen und wird bei der im Frühjahr stattfindenden außerordentlichen Kammersession das Concessionsgesetz unter Nennung der Namen der Concessionsbewerber vorlegen. Handet und Verkehr. Berlin, 25. März. Ungemütdliche Stille herrscht an heutiger Börse und eine Ultimo=Regulirung ist fast nicht bemerkbar; für Cassawerthe war keine Nachfraze. Bei den Eisenbahn=Actien werden einzelne Course eine Kleinigkeit höher notirt, in der Hoffnung, daß nach den Feiertagen eine frische Prise die Segel der Börse schwelle. Bank=Actien und Indugriepapiere recht still und leblos. richt. Ess..=F. Unior 60,00B Harpener— S Harz. Eisw.—6 Hörd..=B. 70,00 S Humboldt 54,00 B Mechern. 135,00 G Phönix Lit. A. 95.00 G Phönix Lit. B. 90,00 C Sieg=Rh. St. A.—9 " Prior. 67,00 G Siegena, Schwef. 43,506 Bonifacius 80,50 G Cour 99,00 B Wef. Union 00,00 G Wiff. B. u..=E. 61,50 S Bank=Actien. Köln. Privatb. 116,00 B Meininger B. 90,00 G do.Wchsl. u..=B. 88,00 B Oest. Cr.=B. 428,00 B Darmst. Bank 144,006 Pr. Bank=A.— 6 Untwerp. B. 76,.50,[Deutsche Bank— S(Prop.=Ra. Jg Sk. f. Rh. u. Westf.(3,00G Disc.=Comm. 168,00 B(Rhein. Sff. 20,00 be Barmer.=V. 84,00 GEssen. Credit. 77,00.,(Rh.=W. Ind. 42,00 S Berliner.=S.— B(Luxemb. V. 116,00 V, Sächs. Bank— 6 In= und ausländische Fonds. Nlach....u..— Schaaffhaus. 114,87 6 Amsterd. B. 86,00 G Antwerp. B. 76,50 S Köln, 25. März. Cours=Be #### u..„„„ Industrie=Ketien. nuch.=Mch..=B. 7700 G Düss. Dampfsch. 70,006 Colonig,.=V. 5850 G Köln. Schleppsch. 60,00 B Gladd..=R. 1250 G Tauerei Köln— 6 Sipziger.=B.— B(Köln. Bwollsp. 90,00 P Nagdeb..=V. 2500G Köln. Gummis.— B Vaterl..=V. 2520 G Rhein. Bauges. 68,00 B Westd..=Bank 675 G Nach.=Höng. V. 000,00 B Köln. Rückvers. 380 B Berg.=Märk. V. 00,00 B #grippina 600 S Boch. Gußfl.=V. 81,50 S Kh.=Westf. Lloyd 520 G Vonn. Vw.=.=V. 90,00 B Concord..=B. 1950 G Köln. Bw.=V. 107,00 B Rülp Hoges#.— S(Köln. Maschd. 149.00 0 en guger S. 315 B,(Köln=Müs. V. 48,00 C Kalker Ind.=A. 60,00 B/Dortm. Union 25,50 G 67,00 G Eschweiler.=V. 58,00 B Preuß. Rente 105,75 G. Baier. 4% Pr=A. 122,00 8 Prm.=St=A3 1/0 139,00 Köln=M 3½ Pr.110,00 Pr. St=Sch. 3 1/2% 92,00 Köln. Stdt=Obl. 100,8753 Amer. 1882=A. 98,00G Fränzös. Rente— B Amer 1885=A. 102,00G Ital. 5% Anl.— B Bad. 4%.=A. 122,00 B Oest. Fl. 100 Cr. 360,006 Oest. 1860er L. 121,00 B do. 1864erL. 308,006 Oest. Silb.=Rente 69.50 G Rheinprv.=Obl. 102,008 Rh.=westf. Rentend. 98,00 Türk. Anl. 1865— Eisenbadn=Priorttäts=Obligattonen. Berg.=Märk. 3. S. 85, 258 " ö. S. 98,00 B 6..98,00 G ..162,90 B " Nordb. 103,00 G Mainz=Ludw. 103,50 G 6 Köln=M. 1. E. 99,50 G. Oeft. Sdl.(Lomb.) 255,00 do. 2.„ 104,25 6 Rheinische 4 ½% 99.506 do. 3.„ 99,25 S do. 5% 102,90 B do. 4.„ 93,50 B Rh. Bonn=Köln 99,50 C do. 5.„ 92,50 6 Rh. Köln=Cref. 99,00* 50 G[Oest.=Fr. Stb. 326,00 G Rhein=Nahe gar. 101, 500 #ndn= Stamm= eten 1160 Oberscht. A. G. 2 8“ Rö..=.8i. B. 92759 Berg.=Märk. 85,75 G.=F. Stb. 556,00;U. Rhein=Nahe 22,00 B Köln=Minden 113,006 Sdl.(Lb.) 248,00 S, Rumän. Eisenb.— Köln=Mind. LB. 105.256 Wechsel=Cours. Amsterdam k. 175,60 G Londen k. 20,605 G(Augsburg k. 171,00 f 2 M. 174,60 Gl„ 3 M. 20,44 E„ Paris kurz 81,70 B, Frankf..M. k. 00.00 B Wien kurz 183,30 G Antwp. Brüff. k. 81,60 B Frankf. a. M. 2M.00.00 P„ 2 M. 182,20 G Zinsfuß der Preuß. Bank: für Wechsel 4 vCt. für Lombard 5##. 16.90 16.36 00.00 .00 Geld. 25. März. —[Oest. 1/=Gulden Ducaten Brieft, weid, .00.47 50 16.85— 16.32 Livre=Sterling .06 50 Dollars .9139 Iuverials. (Notirungen der Hanvelbinatter.) mit Faß in Eisenb. eff. in Partieer .60 20.56 .00 16.80 .54 20.51 .70 16.75 Weiter: Koln. Geldeours. Beiefe. 20 Mart..... Wilhelmsd'or 20=Franken=Stücke Fünffranken=Stücke Oest. Silbergulden Korn, 25. März. trüb. Rüböl niedriger, per 100 Pfd. von 100 Ctr. Nm. 30.50 S. gi, g.(„Ic, Bg Weizen höher, ohne Sack per 200 Pfd. hienge.(Abtignt. Preis, ess. Rm. 20.00—21.00., fremder 19.90—20.00 B.(Lieferungsqualität à 7o Roggen fester, oyne Sack hiestger per 200 Pfd.(nieorigser Prich, iff. hies. Rm. 16.50., fremder 16.50 B.(Lieferungsqual. à 69 Pfd. per 50 Liter). Hafer fester, per 200 Pfd. ohne Sack Rm. 19.60 B. Köln, 25. März.(Rotirungen der Productenhändler.) Weizen eff. hiesiger 19.60—20.40 Rm., fremder 1920—19.95 Rm Roggeneff. 15.20—16.00 Rm. Hafer esf. 20.25 Rm. Rüdöl eff. 30.50 Rm. (Landmarkt.) Bei einer Zufuhr von ca. 250 Sack blieben Preise unverändert. Pf. 50 Aveel per 100 Kilo — Kartoffeln per 100 Kilo — Heu per 50 Kilo 20 Stroh per 100 Kilo 20 Rüdöl per 100 Kilo i. größ. Part. 62— — Rüböl per 100 Kilo faßweise 64— 50 Rapskuchen„„ 17— — Brtw.p. 100 Liter 50 /0, o. Mklrg. 40— Gereinigtes Oel 65 Neuß, 25. März. Weizen 1. O. à 100 K. 2„„ „ 3.* Landroggen, 1. Qu.„ 2. O. Wintergerste Buchweizen„„ deser Rübsamen 2. 20 19 16 15 19 20 M. Pf. 28 50 4— 5 40 4 20 Crefeld, 24. März. Weizen.10, Roggen.15, Gerste 7, Hafer.12. Alles per 200 Pfd. Kartoffeln per 100 Pfd..10, Stroh per 1200 Pfd. 9. Heu per 1000 Pfd. 14 Thlr. Rindfleisch per Pfd..9, Schweinefieisch 6,9, Speck.7, Butter 10.—, Eier, 60 Stück,..—. Coblenz, 24. März. Weizen Mark 10,80, Roggen Mark 9,20, Hafer Mark 10,—, Kartoffeln Mark 2,50, Kocherbsen 15 Mark, weiße Bohnen Mark 15, Linsen Mark 16,50, Alles per 100 Pfd.— Butter Münster, 24. März, Weizen 20.—, Roggen 17/50, Gerste Brauwaare 23, Futtergerste 18, Hafer 21, Buchweizen 20 Mark. Erbsen 26, weiße Bohnen 30 Mark, Alles per 200 Pfd. Paderborn, 24. März. Weizen M. 10.—, Roggen 8,58, Gerste .35, Hafer 9,95, Kartosfeln M. 2,40 per 50 Kil. Butter 1 M.— Pf. per Pfund. Berlin, 25. März. M. Weizen, 100 Pfd..60 bis Roggen gr. Gerste Hafer Erbsen, 5 Liter Linsen, 5 Liter Berlin, 23. .25 .50 ".50 .25 .50 März. M. .90 .25 .— .35 .75 2. M. M. Kartoffeln, 5 Liter—.30 bis—.35 Rindsteisch per Pfd.—.45"—.70 Schweinefleisch..—.50"—.70 Hammelfleisch..—.45"—.65 Kalbfleisch...—.35"—.70 Butter.....10".40 Weizen 162—198 M. bz. Roggen 143—160 M. bz. Gerste 129—181 M. bz. Hafer 158—187 M. bz. Stettin, 25. März.(Gerreibemarkt.) Weizen per April 186,00. Roggen per April 145,00, per Juni 143.00. Rüböl 100 Kilogramm p. April 52,75, per Juni 52,50, per September=October 54,50. loco 56,60, per April=Mai 59,60 per Juni 60,00, per Juli Mark 60,30 Breslau, 25. März. Getreidemarkt. Spiritus loco per 100% per März 56,00, Weizen per April=Mai 173 Mark. Roggen per Tpril 144. Ruvor per März 52,50, per April=Mai 52 Mk.— Pf. zin feß. Hamburg, 25. März. Weizen 126psd. 1000 Kilo netto 187 Br Roggen 1000 Kilo netto 155 Br. Hafer flau. Gerste still. Rütöl fest, 59½ Br. per 200 Pfund.— Spiritus, per 100 Liter 100% 44. Kaffee ruhig, Umsatz 2500 Sack. Petroleum animirt, Standart whin loco 12 80 Nr., 12,60 Gd., per April 12,40, per April=Juni 12,40 Gd. be. e 25, März, Petroleum, Standard phiüte lots 12 Mark 50 Mannheim, 22. März. Ochsenstleisch 1. Qualität M. 62, 2. Qual. M. 56, Schmal= oder Rindfleisch 1. Qualität 52, 2. Qualität Mark 44, Brüssel, 24. März. Rother amerik. Weizen frs. 26, poln. Odessa frs.—, weißer Sandomirka, 11 Königsberger frs.—. Inländ. Roggen Paris, 25. März, Produktenmarkt. Weizen per März 24.25. Mehl, steigend per März 51,75, per April=Mai 52,00. Rüböl weichend per März=April 79,00, per Mai=August 82,00. Spiritus per März 53,50. Liverpool, 25. März. Baumwolle. Muthmaßlicher Umsatz 12,000 B. Tagesimport 10,000., davon 5,000 B. amerikan.,—— B. ofGlasgow, 25. März. Roheisen sest. Mixed numbers warrants 72 9 S— Bonn, 26. März, Mittags 1 Uhr. Rheinhöhe 6 Fuß 6., gef 1 8 24. März. 8 U..: Haparanda—7. Moskau—10. Stettin—6. 25. März. 8 U..:„13„—17"— Das zu München seit 1874 erscheinende Narrenschiff segelt muthig dahin durch die hochgehenden Wogen. Besonders trefflich ist dasselbe, seit es sich mehr mit den Tagesfragen und mit dem Culturkampfe beschäftigt, und den harmlosen Witz in den Hintergrund stellt. Der Berliner Kladderadatsch, der keine Nummer vorübergehen läßt, ohne uns Katholiken und unsere Priester mit Koth und Steinen zu bewerfen, rühmt sich in einer seiner letzten Nummern einer Auflage von 50000, wäre es nicht eine Sünde für die deutschen Katholiken, wenn das Narrenschiff nicht wenigstes 51000 zählte?— Das lassen wir uns nicht nachsagen! Was unsere Feinde können das können wir auch, wir brauchen nur zu wollen. Wir sind die Mehrern, denn in dem großen Kampfe zwischen Glaube und Unglaube, zwischen Macht und Recht stehen Tausende auf unserer Seite, die unsere Gegner anmaßlicher Weise zu den ihrigen zählen. Unterstützen wir unsere Presse, so unterstützen wir unsere gute Sache, und uns selbst. Der Preis der Narrenschiff ist so billig, daß es Jeder abonniren kann; es kostet vierteljährig nur 63 kr. südd. oder 15 Sgr. oder 80 kr. östr., und kann bei der Post, den Postboten und im Buchhandel bezogen werden, daß es dem Narrenschiff an Stoff nicht fehle, dafür werden unsere Herrn Gegner reichlich sorgen. Zeigen wir unsere Macht! wir können das auf eine billige Weise., Kämpfen können wir nicht Alle, aber unterstützen können und müssen wir die, so für uns kämpfen, und darum abonniren wir das Narrenschiff, weil es unsere Sache vertritt! So kann Jeder, ohne selbst in den Kampf einzutreten, sich das Bewußtsein erkaufen, der guten Sache zum Siege verholfen zu haben. Todes-Anzeige. Der liebe Gott nahm gestern Nachmittag gegen 5 Uhr, durch einen Schlagfluss, unsere innigst geliebte Mutter, Schwester, Schwieger- und Gross-Mutter, Wwe. Casp. Nllt. Mrüher, geb. Pinner, wohlvorbereitet durch die hl. Sakramente, im Alter von 74 Jahren, zu Sich in die Ewigkeit, was wir mit der Bitte um stille Theilnahme hiermit anzeigen. Bonn, den 25. März 1875. Die trauernden Hinterbliebenen. Das Begräbniss findet am Samstag der 27. März, Nachmittags 2 Uhr, vom Sterbehause, Butterweck 12, aus statt. Die feierlichen Exequien werden gehalten am Dinstag den 6. April, Morgens 9 Uhr, in der Münsterkirche, in welcher Kirche vorher am 30. März, Morgens 8 Uhr, eine stille hl. Messe gelesen wird. Heute Abend ½9 Uhr starb in Folge des Wochenbettes, nach großen, mit Geduld ertragenen Leiden, wohlvorbereitet durch den Empfang der hl. Sakramente, im Alter von 42 Jahren, meine innigst geliebte Gattin Christina, geb. Schmitz. Um stille Theilnahme bitten Pet. Ant. Fleischhauer und Töchterchen. Pissenheim, 24. März 1875. Todes=Anzeige. Es hat dem Allmächtigen gefallen, heute Mittag 1 Uhr unsere liebe Mutter, Groß= und Schwiegermutter, die Frau Cath. Kustengerz, geb. Tibut, im Alter von 79 Jahren zu sich in die Ewigkeit zu nehmen. Um stille Theilnahme bitten Die trauernden Hinterbliebenen. Bonn, den 25. März 1875. Die Beerdigung findet Sonntag den 28. ds., Nachmittags ½3 Uhr, vom Sterbehause (Maargosse 26) aus statt. " Tantsagung. Für die allseitige Theilnahme, die mir bei dem Geleite zur letzten Ruhestätte meines unvergeßlichen Gatten, des K. SteuerEmpfängeis und ForstkassenRendanten, Herrn Ernst bewiesen wurde, statte ich hierdurch meinen tiefgefühltesten Dank ab. Endenich, 24. März 1875. Die trauernde Wittwe. Allen denen, welche unserer verstorbenen Gattin und Mutter Helena Leonhardt, geb. Heck, die letzte Ehre erwiesen haben, statten wir hiermit unsern tiefgefühltesten Dank ab. Die trauernden Hinterbliebenen. Gerichtlicher Verkauf. Am 27. März 1875, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Römerplatze zu Bonn gegen baare Zahlung versteigert werden: 1 Flügel. Schneller, Gerichtsvollzieher. Hausverkauf zu Beuel. Am Mittwoch den 31. März d.., unmittelbar nach der Versteigerung Heinen, läßt der Unterzeichnete durch Notar Eiler zu Bonn sein zu Beuel gelegenes, mit Nro. 55 bezeichnetes Haus mit Waschküche, groß. Speicher, Hausgarten und allem Zubehör, gegen ausgedehnte Zahlungstermine öffentl. an den Meistbietenden versteigern. Jos. Thiebes dr. Auf der Heerstraße, in der Nähe der neuen Klinik 2 Neubauten, enthaltend je 11 Zimmer, Küchen im Souterrain mit Garten zu verkaufen event. zu vermiethen. Näheres Meckenheimerstraße 10. Häuser zu verkaufen oder ganz und getheilt zu vermiethen. Näh. beim Eigenthümer J. J. Peters, Markraße 413. Wirihschaftskotal im gelegenen Stadttheile, von mittler Größe, auch passend für Bäckergeschäft oder Metzgerei der Räumlichkeiten wegen damit zu verbinden, unter günstigen Bedingungen zu verkaufen durch Chr. Klötzchen, Viehmarkt 8. Kleines Ladentokal in bester Geschäftslage, esent. mit Wohnung, zu vermiethen. Wo, sagt die Exp. d. Ztg.[819 Zimmer zum Möbelaufbewahren Ferd. Hax, Photograph, Bonn, Bonngasse 18. Kgl. Preuß. Lotterie=Loose— zur bevorstehenden Haupt= und Schlußziehung der IV. Classe, Ziehung am 16. Aprik bis 3. Mai 1875, wo Hauptgewinne von 450,000 Mark, 300.000 Mark, 270,000 Mark, 250,000 Mark, 150,000 Mark, 120,000 Mark und noch viele andere größere und kleinere Gewinne gezogen werden, empfiehlt und versendet gegen baare Einsendung oder Post=Vorschuß, Original=Loose: à 46 Thlr.— 138 Mark, à 23 Thlr.— 69 Mark, sowie gesetzliche Antheilscheine: ½ à 9 Thlr.= 27 Mark, 1/16 à 4½ Thlr.= 13 Mark 50 Pf., ½/2 à 2½ Thlr.= 7 Mark 50 Pf., 1/84 à 1½ Thlr.— 4 Mark. #r M. Grossmann's Haupt=Lotterie Comptoir, Breslau, Antonienstraße 5. I! Preuss. Lotterie-Loose! kauft zur IV. Classe und zahlt pro !!Viertel!! 18Thlr.=54 M. baar oder durch Post-Vorschuß M. Grossmann's Haupt=Lotterie Comptoik, Breslau, Antonienstraße 5. Ein vollständiges Gelmühlenwerk sowie auchslein Mahlmühlenwerk für zwei Gänge mit Kronwerk und eine Mühlenachse in gutem Zustande billig zu kaufen bei Tillm. Richarz, Römlinghofen b. Oberkassel Ladenlokal, kleines, für Tabak= und CigarrenHandlung geeignet, in frequenter Lage zu miethen gesucht. Off. unter J. A. 204 richte man an die Exp. d. Ztg. Zu bermiethen erste und zweite Etage. Näh. Bachstraße 26. Möbl. pr. 15. Mai zu verm. Bel. Stlle Meckenheimerst. 62. 5 Zimmer nebst Speicher, Keller 2c. werden gesucht. Preis 150—200 Thl. Offerten sub A. B. 212 bes. d. Exp. 3 Zimmer an ruhige Familie zu vermiethen. Neugasse 27. Erste Etage zu vermiethen. Vornh imerstraße 22. Zwei Zimmer nebst Mansarde 1. Etage zu verm. Meckenheimerstr. 3a. Ein junger Mann, der Ende Mai seine vierjährige Lehrzeit in einem Colonialwaarengeschäfte bestanden, sucht pr. 1. Juni Stelle. Gefl. Offerten sub G. H. 211 an die Exped. d. Zig. zu richten. Einige tüchtige OPhht“iume gesucht von C. Llümel, sec Puschabe. Ein Diener, der Gartenarbeit versteht und gleich eintreten kann, sucht Stelle. Frco.=Off. sub M. H. 206 besorgt die Exped. dies. Zig. Ein Kutscher, mit guten Zeugnissen, sucht zum 20. April oder 1. Mai eine Stelle. Näh. in der Exp. d. Ztg.[818 Gärtner=Butsche zum sofortigen Eintritt gesucht von Schmit=Dumont in Wesseling b. Köln. Ein anständiges Mädchen für alle häusliche Arbeit zum baldigen Eintritt gesucht. Meckenheimerstr. 3a. für Hanbel und Gewerde. Depositen(1500.=M. und mehr) werden zur Verzinsung angenommen bei 6monatl. Kündigung zu 43, bei 3„„„ 348. Spareinlagen werden mit 313 verzinst. An= und Verkauf, Discontiren und Einziehen von Wechseln, Belehnung und Besorgung von Werthpapieren. Die Direction. P. S. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß eine Mitgliedschaft nicht erforderlich ist, um mit der Bank in Verbindung zu treten. Geschäftslokal und Kasse: Capuziner= u. Hundsgassen=Ecke 10. Weseler Volkszeitung. Randggnitis Ceulrum. S# Erscheint täglich. g Kostet der Quartal nur 15 Sgr. Bergrößer: Ende Marz das Format bedeutend ohne Preiserhöhung. Selbstkändige Leitartikel, Rundschaun, vollst. parlamentarische Berichte, wichtige Reden stenogr., rasch und vollst., politische und provinzielle Nachrichten, Handelsnachrichten, Vermischtes, Feuilleton, Telegramme. 11 Uhr, wird die in der Gemeinde Bonn„in den Högen“ neben Kessenicher Bendenweg und Herm. Jos. Breuer gelegene, 5,11 Ar große Ackerparzelle, katastrirt in Flur 30, Nr. 34, beim Wirthen Husemann zu Bonn auf mehrjährige Zahlungstermine verkauft. en, Notar. Holzverkauf zu Villip. Auf Anstehen des Holzhändlers und Gastwirthes Herrn H. Wolff zu Villip werden am Samstag den 3. 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Alle eingehenden Aufträge werden nach der) Den Engros-Verkauf besorgt Reihenfolge durch unsere Verwaltung erledigt. Köln, den 24. März 1875. Die Direction. Ein neues Prachtwerk erscheint im Verlag v. Gebr. C.& u. Penziger in Einsiedeln. Angros-Vellauf besbigt das Büreau des Vereins. Bonn, im März 1875. Der Vorstand. Weinhandlung Weinproducent von G. Spiz, empfiehlt seine Weine, die in großen und kleinen Gebinden bezogen werden können. Rheinische Eisenbahn. Vom 1. Nov. 1874 ab. Abfahrt von Bonn nach Bainz und weiter 12.80 Geschäft bis zum 15. Mai gänzlich aufgebe, verkaufe##### die noch vorräthigen Waaren, um damit schnell zu räumen, zu spottbilligen Preisen. Ausverkauf. Indem ich mein Herren= und Knaben=GarderobeRuch Bolondosch 4ar Nach dem rechten Uler.8 10.83 12. .20.45.60. Vom rechten Dier in Bonn.85 19.80.12 .40.47 9,15. Ab Benn weiter nach Kbin.30 10.40 L. „ 445.355 920. Von Beuel rheinabwärts 6,81 10.18 12.49 Großer Ausverkauf von Herren=& Knaben=Garderobe von Leuel ehoinautnäcte#8 dei 15 M. Simons, Wenzelgasse 18. .35.15.33. Abfahrt von Köln nach Bonn 12.2 S.20 9.20 11.45 1. 1P 21 2,40 8 S 6,2.45 10.15. Pittenlehre der Katholischen Kirch Dargestellt von 9 D' Hermann Rolfus, Lsarrer und k. J. Grandle, Rector. Vollständig in 25 Lieferungen. Gr. 4° Preis per Lieferung 50 Pfg. 60 Cts. Als Prämien 2 prachtvolle neue Oeldrücke: „Herz Jesu und Herz Marid“ 44 Cent. hoch und 31 Cent. breit gegen Nachzahlung von 1 Mark 60 Pfg.= 2 Fr. per Blatt. Zu beziehen durch: A. Henry in Bonn, Münsterplatz 6. 31 Wenzelgasse 31. Wegen Etablirung eines anderweitigen Geschäftes, nämlich einer Tapisserieund Weißwaaren=Handlung beabsichtige ich mein für die Frühjahrs= und Sommer=Saison besonders reichhaltig versehenes Lager binnen Rachon.45.65.5 11.40.25.M4 kürzester Frist vollftändig zu räumen und verlaufe daher sämmtliche!.53 Artikel zu irgend annnehmbaren Preisen. Amsterdan u. Rotterdan(vis Goret Au Antwerpen.45 C.25 0,S 11. 40 1. 25 15M. Brüssel.45 6,55.5 11.40.25 f. 57 Cleve 7 9,15.45.45.80. Coblenz 12.2 6.20 9.20 11.45 S S.49 Cretele 7 9,.15 11,43 1. 45 2, 45 6,90 7, 50 10.81 Düsselderf 7 9,15 11,43 1,45.45.90 7/#8 wie auch Damen= und Kinderschürzen, aus Moirée und Waschsoffen, Koukirghen.55.2.67 6 f. k. Cravatten, Frankfurt 12,2 6 9.20 11.45 5. Linz(rechtes Ufer) 6 E. 20 11., 45 2. 40 C. 8.22. London 11.40 Vm. 10.30 Ab. Mainz 12.2 6.20 9.20 11. 45 m S. München 12.2 6 Vrr.(f. 15 St 80.) S an. Neuss 7 9,15 11.49.45.45.80 7. 50 10.20 Aymegen 7 9,15.45.20. Ostende.45.5 11.40 Vm. 10.80 Ab Paris.45.5 11.40 Vm. 10.80 Ab. Rotterdam(via Venlo) 7.46. Saarbrücken.45.56 9, 5 2, 57. Trier(p. Eifelbahn) 5,45.55.5.90 Venlo 7.15 1,45.45.90. Wien 9 vm.(in 25 St.) 5 Nm. Wieshaden 6 9 11.45.40 S. Abfahrt nach Köln von Bonn.30 6.15“.20 10.40 15m .45 4,15.45 6, 25 7,55.30 9. 20. aachen.30.50 T9.28 12.87.96 a .45.50 10.20. Amster dam(vis Cleve).25 11.20 fl. S. Loewenstein, Wenzelgasse 31. Eine reiche und moderne Auswahl in Stickereien, namentlich Pantosseln und Sophakissen 2c., sowie auch Damen= und Kinderschürzen aus Moiré= und Unterröcke, Hemden, Herren= und Damenkragen, Manschetten 2c. empfiehlt zu den billigsten Preisen die Tapisserie= und Weißzwaaren=Handlung von S. Loewenstein, 31 Wenzelgasse 31. Primaint. Porttand=Cemenl aus der Fabrik von Dyckerhoff& Söhne hält steis auf Lager und empfiehlt die Holzhandlung von Johann Weber. Kaserstraße 34. Bestellungen auf das Katholische Missionsblatt, ein Sonntagsblatt, welches in einer Auflage von über 12,000 Exemplaren gedruckt wird, werden noch fortwährend bei der Post entgegen genommen und werden die inzwischen vom Januar erschienenen Nummern gänzlich nachgelieferi.— Preis ganzjährlich 25 Sgr. (Eingetr. Nr. 1754 erster Post=Zeitungs=Nachtrag.) Bei I. Laumann in Dülmen erschienen: Jubiläumsbüchlein, Unterricht, Gebete. 96 Seiten. Preis 2½ Sgr. Austerdam(via Cleve).25 11.20.20 Beining, Kaplan, Gute Communionkind. Min.=Form. 2. Aufl. 5 Sar Antworpoa.40 9,15 9,50 12.20 4. 43 10.10. geb, 7½ Sar. r* Wyr Broasel.30 9,5 16.42.7.48 10.08. geo. 1 7/8 Sgt. Cleve 6,45.5 12 4,10 7,8. Tappehorn, Pastor, Brod der Engel. 6. Aufl. Preis 15 Sar. Codlonz 2,30 5, 45 9 11,6 12 2,254, M.45 bei Louise Lateau. 6. Aufl. 3 Sgr.“ Crefold.40 7,28.60 11.30.25.20 U. Vertraue auf Gott. 624 Seiten. 15 Sgr. Oüsseichorf.42 10 11.26 13.20 399 5. Gott, meine Zuflucht. 656 Seiten. 12 Sgr. Esvon.47.45 12.18.13.49 7,47. Friede im Herrn. 624 Seiten. 12 Sgr. Frantturt.35 2 10.3.0.42 445 Wonne in Gott. 504 Seiten. Preis brosch. 10 Sgr. Linz(rechtes Uter).15.26 12.12 .86.4. Lendon.40 Vm..25 Ab. Mainz.35.50 11.30.55 4.50 11. 20. München 6,15 11 Vm.(16 St.) 11 Ab. Das Kartenschif Neuos.20 8,5 10.20 11,55.80 E7 6. .15.25 10.50.54.4. lende 410.20.36 9 Vm. 314. 44. 42 Paris 7,20 Vm..45 Nm. 8.45 11.20 alb Rotterdam(via Venlo.10.10. ür Sidte und Gaustantch n bnd-or Sausin uienu. tschute in Godesberg. Eintritt gesucht. Näh. in der Expedition.[814 Die Klassen entsprechen genau einer Elementarschule(Octava, Septima) und der Sexta, Quinta, Quarta, Tertia eines Gymnasiums resp. einer Realschule. Das Sommersemester beginnt am 12. April. Anmeldungen neu eintretenEin ordtl. Dienstmädchen für alle Das Sommersemester beginnt am 12. Abril. Anmeldungen neu häusl. Arbeit gesucht. Hundsgasse 27. der Schüler wird am 10. April Vormittags im Schulhause Herr Dr. phil. Kretzer eutgegen nehmen, welcher auch bereit ist, Pensionen für auswärtige Schüler nachzuweisen. Dienstmädchen gefuctzt. Vonngase 5. Eine erfahrene Person zu Kindem gesuchzt. Hundsgasse 1. 1. Stage Kanarienvögel entflogen. Abzugeben gegen Belohnung. Schützenstraße 2. gsnht Näherinnen Stockenstraße 13. erscheint zu München alle Sonnabende, kostet vierteljährig nur 150 Pfg. Ostonde.1o.20.25 9 Vm. vissz, oder direa 80 k. östrichsh. 5113=41=2 Besteuungen werden von der Post und allen Buchhandlungen entgegenge, Loaesoegeten s 1242 12.a. nommen. Durch letztere kann es auch in Heften(zu drei Nummern) à 12 Trior(p. Piteibahn).30 Vm..15.49 B kr. rhein. oder 20 kr. östr. bezogen werden. Lan“... ar:: Das Narrenschiff ist das einzige illustrirte Witzblatt der katholischen Presse Deutschlands, und zur Zeit schon so bekannt, um keiner weiteren Anpreisungen zu bedürfen. Man prüfe selbst; ein Vierteljahr kann's Jedermann probiren, daß er uns treu bleibt, dafür wollen wir sorgen. Um rechtzeitige Bestellung(womöglich noch vor dem 1. April) wird gebeten, damit wir unsere Auflage annähernd berechnen können. Direkte Bestellungen bei der Administration können nur dann BerücksichVenlo 6 4.39 12,11.19 7,19. * Fällt an Sonn- und Festtagen ans. Extrasug an Sonn- und Festtagen. Rhein-Dampfschiffahrt. Kölnische und Düsseldorfer Gesellschaft. Direkte Bestellungen bei der Administration können nur dann Berücksich Abfahrten von Bona vom 15. März. tigung finden, wenn dem Abonnementsbetrage zugleich das Porto für die Zu Berg: Morgens 9% Uhr wöchentlichen Kreuzbandsendungen beiliegt. pcak W: 4 r t Am Schluße des Jahres folgt eine Gratisprämie. Der 1. Jahrgang 1874(bereits zweimal nachgedruckt) sowie das 1. Quartal 1875 kann auch jetzt noch per Post und Buchhandel bezogen werden. Zu zahlreichem Abonnement ladet ergebenst ein Die Administration, München, Barerstraße 36 a. nach Mannheim mit Uebernachin St. Goar. Mittags 12¼, Nachmittags 3¼ Uhr nach Cobleuz. Abends 12¼ Uhr nach Mainz. Zu Thal: Morgens 9¼, Nachmittags 3½, Abends 6 Uhr nach Köln. Mittags 12¾ Uhr nach Köln, Düsseldorf, Retterdam, London. Verantwortlicher Redackeur Conr. v. Ahr in Vonu.— Verleger P. Handtmann.— Druck der Hauptmann'schen Buchdruckerei(Sürst 5) in Vonn.