K 005 Nr. 84. Abonnement: Bierteljährlich pränum. für Bonn inel. Traglohn R Mark(1 Thlr. 10 Sgr.): bei den deutschen Postämtern und für Luxemburg 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.). Grgan für das katholische deutsche Volk. Die Deutsche Reichs=Zeitung erscheint täglich, an den Wochentagen Abends an Sonn= und Festagen Morgens. Insertionsgebühren für die Petitzeile oder deren Raum 15 R Pf.(1½ Sgr.). Bestellungen auf die„Deutsche Reichs=Zeitung“ für das mit dem 1. April beginnende neue Quartal wolle man auswärts bei der nächsten Post=Anstalt, für Bonn in der Expedition(Sürst Nr. 5) recht bald machen. Abonnementspreis bei der Post 4 Reichs=Mark, für Bonn incl. Traggeld 4.= Mark. Auflage 5200. Deutschland. Berlin, 23. März. So wäre also nur die zweite Berathung des Sperrungsgesetzes noch vor den Osterferien vollendet und wird demgemäß die am 1. April fällige Quartalsrate noch zur Auszahlung gelangen. Das wird den enragirten Helden im Culturkampfe nicht recht zusagen; aber es ließ sich nicht gut machen, daß das Abgeordnetenhaus, da es mit den Etatsberathungen vollauf zu thun hatte, auch die dritte Berathung so früh erledigte, daß auch das Herrenhaus noch vor Ostern sein Urtheil hätte abgeben können. Uebrigens scheint auch die Regierung mit der Sperrung große Eile zu haben: denn ausdrücklich heißt es im § 1, daß das Gesetz vom Tage der Verkündigung ab in Kraft teeten soll, während sonst alle Gesetze erst 14 Tage nach vollzogener Publication Gesetzeskraft erlangen. So haben es also die Umstände gefügt, daß die Geistlichen, denen überhaupt pränumerirt pird, noch einer Quartalsrate theilhaftig werden; für das weitere wird Gott sorgen und die katholische Liebe. Es wird nicht jetzt schon eintreten, was die„Voss. Ztg.“ zu befürchten scheint, daß nämlich die Lage mancher achtungswerthen Geistlichen in Folge des Gesetzes eine bekümmerte sein wird; das wird erst der Fall sein, wenn der herrschende Liberalismus, erbost auch über die Erfolglosigkeit dieses neuen Gesetzes, wieder einen weiteren Schritt thut, nämlich unter Androhung von so und so viel Mark oder Gefängnißstrafe von so und so viel Wochen oder Monaten es verdietet, Kartoffeln und Brod mit dem Geistlichen zu theilen, oder ihm ein Obdach zu gewähren. Doch so weit scheinen wir bis jetzt noch nicht gekommen zu sein: selbst ein gesetzliches Verbot des geheimen oder öffentlichen Collectirens, welches uns noch vor einigen Tagen von liberalen Blättern in Aussicht gestellt wurde, soll, wie es heißt, nicht beabsichtigt werden. Dagegen will die„Voss. Zig.“ wissen, es werde in den maßgebenden Kreisen in Erwägung gezogen, ob nicht gegen Klöster und Vereine Schritte zu thun seien. Man kann sich nun einmal von dem Wahne nicht befreien, daß die Klöster und Vereine den öffentlichen Frieden störten, und möchte daher für die Katholiken ein neues Ausnahmegesetz machen, indem man für sie das Vereinsgesetz beschränkte. Ein hiesiges Blatt behauptet sogar, es würde aller Wahrscheinlichkeit nach, gleich nach Ostern, die Vorlage eines auf die Klöster und Congregationen bezüglichen Gesetzentwurfes erfolgen, nach welchem die Aufnahme neuer Mitglieder untersagt; die Klöster und Congregationen also auf den Aussterbeetat gesetzt werden sollten. Eine Ausnahme sollen diejenigen Genossenschaften machen, die sich mit Krankenpflege beschäftigen, jedoch mit der Beschränkung, daß der Regierung die Befugniß eingeräumt wird, auch diesen die Aufnahme neuer Mitglieder zu untersagen, wenn sie es für„erforderlich“ erachtet. Als es sich bei der Berathung des Reichsgesetzes über die Civilehe um die staatlichen Ehehindernisse handelte, erklärte, wie man sich erinnern wird, der altkatholische Dr. Völk aus Bayern, der nichts leiden kann, was römisch=katholisch aussieht, daß die Ehen zwischen Geschwisterkindern unbedenklich zu gestatten seien, und stellte zum Beweise dessen seine Person als Product einer Ehe zwischen Geschwisterkindern dem Reichstage vor. Am 16. d. Mis. hat in der Londoner statistischen Gesellschaft Darwin einen Vortrag über die Heirathen zwischen Geschwisterkindern in England und deren Folgen gehalten, aus dem hervorgeht, daß mehr als die Hälfte der Wahn= und Blödsinnigen in den Irrenhäusern von England und Schottland Kinder aus Ehen zwischen Geschwisterkindern sind(England und Wales 4308 unter 8170, Schottland 514 unter 1179). Diese Zahlen beweisen wohl mehr as das eine Beispitel der Persönichteit Bölke, wenn nicht schon ?? Schloß Roman von Golo Raimund. (Fortsetzung.) Das junge Mädchen lag noch mit fest geschlossenen Augen emporgerichtet in Alexander's Armen und umringt von ihrer erschaftg als der Wagen ankam. Mit jugendlicher Leichli, reung Graf Stephan hinaus, mit einem einzigen strengen Leonoren auf den Sitz bannend, und wandte sich dann mit ei kolzen und fragenden Ausdruck zu der Gruppe. Die Me wichen scheu und ehrerbietig zurück, nur ein Mann in Je kleidung und eine ältere Frau, die ängstlich um die Bewußt waren, schienen seine Anwesenheit gar nicht zu bemer im Wagen hatte Graf Elkrath mit einem Blick in He.. Förster Worlitz erkannt, und mit Blitzesschnelle silo Ses.## des Barons über die schöne Tochter desselben an sei var.20 rüber. Als ob der Vorhang von einem Bilde gezogen, verlängerter gae Zusammenhang dieser Sene, seines Soh noheertr Aufenthalt in Pilsdorf und dessen rüchaltslose Th ahme für das junge Mädchen, vor seinen Blicken. die Gesige## sah Alexander in diesem Augenblicke nichts Tuch das u. seinen Armen. Unablässig trocknete er mit sein Blut und i zwischen dem schwarzen Haar hervorquelle Die undebendeni iudem er dald ängflich, halbd gebieter durch tanfendn et die Eltern abwehrte, das junge MädJede Theilmohm, Leden zurüichzurnsen. banrit aug deur grei, id Vereitwillglet, Hüse zu leisten, größerrm Sigs Gele des alten Grasen verschwunden und Prantretend, sen rauh u von als grwöhrlich, fragte da st Ihre Tohaers. dr Vister Worlt,— ober ohne dechpergense. edgr ermiederte Jener die Mähe lister Goi a. bwspeck seine Aufmerksamkeit von seiner Tochter abzuzieh Gras, seinen Sahn Pserde Schaden geltten““ fragte Kesau.Jod mit einem finstern Blicke streifend, weiter. Nein“, entgegnete der Förster kurz,„die Pferde sind Gottl überhaupt die ganze körperliche Erscheinung Völk's mehr für als gegen die Unzulässigkeit solcher Ehen spricht. Nach den Osterferien, bei Gelegenheit der von mir schon erwähnten Interpellation Virchow's, werden uns ohne Zweifel die Nationalliberalen wieder ein nicht mehr ungewöhnliches Schauspiel bieten. Der Virchow'sche Antrag auf Ausdehnung der Gemeinde=, Kreis= und Provinzialordnung auf die Provinzen Westfalen und Rheinland wurde bekanntlich mit sehr großer Majorität angenommen, war aber der Regierung keineswegs willkommen: Fürst Bismarck soll sich in hohem Grade unzufrieden über die Annahme desselben gezeigt haben. Nun ist die Interpellation, durch welche die Sache, der bis jetzt von der Regierung keine Folge gegeben, aufs neue angeregt wird, vor dem Eintritt in die Osterferien eingebracht. Die vierzehntägige Pause gibt der Regierung eine herrliche Gelegenheit, durch die officiöse Presse zu wirken und mit einflußreichen Mitgliedern des Abgeordnetenhauses Transactionen zu versuchen. Wir werden es demnächst erleben, daß auch in dieser Angelegenheit Viele eine Schwenkung gemacht haben werden und die für die Sache auftretende Majorität bedeutend zusammengeschmolzen, wenn nicht, was auch nicht ohne Beispiel wäre, ganz geschwunden ist. * Berlin, 23. März. Ueber die Reise des Kaisers nach Italien sind noch keine definitiven Beschlüsse gefaßt worden; der Kaiser wünscht die Reise so schleunigst als möglich anzutreten und soll ein wenig verstimmt darüber sein, daß der Kaiser von Oester= reich, Franz Joseph, ihm in dem Besuche bei Victor Emanuel zuvorkommt. Schon im vorigen Herbste waren hier alle Vorbe= reitungen zur italienischen Reise getroffen und war der damals sich hier aufhaltende deutsche Botschafter in Rom, Herr v. Keu; dell, mit bestimmten Weisungen versehen worden, in Rom die Ankunft des Kaisers zu notificiren. Durch die mannigfachen Be„ denken seines Leibarztes, des Herrn v. Lauer, ließ sich der Kaiser damals bestimmen, von der Reise Abstand zu nehmen; Herr v. Lauer opponirt auch heute noch gegen dieses Project im Interesse des Gesundheitszustandes des Kaisers. Wie ich höre, soll sich der Kronprinz erboten haben, im April dem König Victor Emanuel einen Besuch im kaiserlichen Auftrage abzustatten; indessen ist es„ der feste Wille des Kaisers, den Besuch persönlich erwidern zu wollen. Verschweigen darf man indessen nicht, daß bei Hofe eine große Partei gegen diese italienische Reise agitirt.— Nach der „Weserztg.“ bedarf die ganze Lehre von den parlamentarischen Privilegien einer gründlichen Revision und„am meisten gelte dies von dem Vorrecht der Landesvertreter, welches den Abdruck ihrer innerhalb des Landtagssaales geäußerten Worte eben so straflos macht wie das Aussprechen derselben. Mit keiner gesetzlichen Bestimmung werde ein ärgerer Unfug getrieben, als mit dieser; keine: werde zur völligen Verkehrung ihres Sinnes und Zweckes so schamlos mißbraucht.“ Das jüngste Wort Bismarcks ist also, bemerkt die„Franks. Ztg.“, auf fruchtbaren Boden gefallen und die Pflanze wird recht üppig ins Kraut schießen. Die„Weserztg.“ empfiehlt zunächst die Vorschläge des Dr. Bamberger, die im Wesentlichen auf einen unter Controle des Bureaus des Reichstags hergestellten, mit dem Privilegium der Straflosigkeit ausgestatteten Sitzungsbericht hinauslaufen; wobei man es ja jeder Zeitung überlassen könnte, nach wie vor ihre eigenen Berichte und Auszüge zu veröffentlichen, aber auf ihre Gefahr und Verantwortung. Eben so sinnig, wie feige, und man merkt, daß Herr Dr. Bamberger seine politischen Studien unter dem zweiten Kaiserreich gemacht hat. Er wagt nicht, die Redefreiheit der Abgeordneten anzutasten, aber er beschränkt sie auf die vier Wände des Sitzungssaales, und was außerdem von der jeweiligen Majorität des Bureaus in usum Delphini destillirten Bericht in die Oeffentlichkeit dringt, das überläßt er den Staatsanwälten zur Prüfung und den Strafrichtern zur Beurtheilung— die napoleonische Manier, die Freiheit durch Fälschung zu Schanden zu machen. Der deutsche Botschafter in Paris, Fürst Hohenlohe, hatte wiederholte Besprechungen mit dem Reichskanzler und am Sonntag eine Audienz beim Kaiser. Er wird noch einige Tage in Berlin bleiben und dann nach Paris zurückkehren.— Die Arbeitsvertheilung für die nächsten Sitzungen des Abgeordnetenhauses ist im Allgemeinen bereits festgestellt. Der Plan ist einstweilen, daß zunächst die zweite Lesung des Gesetzentwurfs über das Kostenwesen in Auseinandersetzungssachen vorgenommen und wo möglich in der Sitzung vom 5. April zu Ende geführt wird. Es dürfte dies sicher gelingen, wenn nicht, bemerkt dazu die„Köln. Ztg.“, einen Fühler ausstreckend,„die Virchow'sche Interpellation den Beschluß einer Discussion veranlaßt, was kaum zu erwarten ist. Die Sachlage sei ja heute eine wesentlich andere als zu der Zeit, wo das Abgeordnetenhaus die Resolution faßte, auf welche der Abg. Virchow in der Begründung seiner Interpellation Bezug nimmt; denn es habe sich jetzt bereits zur Genüge herausgestellt, daß das Abgeordnetenhaus mehr als die es gegenwärtig schon beschäftigenden Vorlagen bis zum Anfang Juni doch nicht würde bewältigen können, und wahrscheinlich auch diese nicht einmal alle“. Am Dinstag den 6. April würde dann die dritte Lesung des Sperrgesetzes statt finden können und Donnerstag den 8. April die zweite Berathung der Provincialordnung an die Reihe kommen; dieses Gesetz dürfte von der Zeit des Hauses etwa eine Woche in Anspruch nehmen. Ihm wird in der Discussion das Gesetz über die Dotation der Provinzen und diesem hinwiederum das Gesetz über die Verwaltungsjustiz sich anschließen. Ob das Gesetz über die Verfassung und Verwaltung der Provinz Berlin, in dessen Vorberathung die um sieben Mitglieder verstärkte ProvincialordnungsCommission nach den Osterferien eintreten wird, noch in dieser Session zu Stande kommt, läßt sich zur Zeit noch nicht beurtheilen; die Commission für die Vorberathung der Provincialordnung hat letztere in dieser Beziehung übrigens so formulirt, daß sie auch ohne die Organisation einer besonderen„Provinz Berlin" ins Leben treten kann. An die Berathung der organisatorischen Gesetze wird sich dann die Berathung des Gesetzes über die Verwaltung des Kirchenvermögens in den katholischen Gemeinden anschließen. Wie die„Deutsche Eisenbahn=Ztg.“ mittheilt, hat Präsident v. Bennigsen das Auslegen dieses Blattes in den Leseräumen des Abgeordnetenhauses untersagt, weil— man höre das Blatt— darin die Frage stand:„Rudolf v. Bennigsen, wo ist der Gründerlohn geblieben bei Hannover=Altenbeken?“ Der Chefredacteur der„Kreuzztg.“, Herr v. Nathusius=Ludom, ist wegen einer in Nro. 291, Jahrgang 1874, seines Blattes enthaltenen Beleidigung des Oberkirchenraths zu 600 M. Geldstrafe event. vierzehntägigem Gefängniß verurtheilt worden.— Die Justizcommission des Reichstages ist durch ihren Vorsitzenden Abgeordneten Miquel auf den 14. April nach Berlin einberufen worden.— Es wird der„Elberf. Ztg.“ geschrieben:„Die Anzeichen, daß die Leitung der Deutschen Bank nicht in den Händen unseres jetzigen Bankpräsidenten bleiben wird, mehren sich; ja, es ist nicht ganz unmöglich, daß Herr v. Dechen noch vor dem Uebergang der Preußischen Bank in eine Reichsbank seine Stellung aufgibt.“— Professor Waitz in Göttingen hat den Ruf nach Berlin angenommen und wird zum Herbste hierher übersiedeln. Er wird hier als Mitglied der Academie und Leiter der Monumenta Germaniae wirken und ein Gehalt von 6000 Thlr. ernebenher gegangen. Sie hat mit dem Kopf auf einen Stein aufgeschlagen.“ „Also nach Haus“, befahl der Graf, sich umwendend, mit einer absichtlich verletzenden Theilnahmlosigkeit, die ihm sonst in diesem Maße fremd war, ohne jedoch durch diese Worte seines Sohnes Aufmerksamkeit oder Bereitwilligkeit zu erregen. „Mein Lieb, mein süßes Lied, meine Magdalena", flüsterte der junge Mann todesbang, aber verständlich genug für die Umstehenden, „steh mich an, nur ein einziges Mal!“ Es war schwer zu sagen, in wessen Antlitz größere Entrüstung aufstieg, in den hochmüthig aristokratischen Zügen des Grafen oder in dem ehrlichen Gesichte des Försters, der sich vergeblich bemühte, Alexander das noch immer bewußtlose Mädchen abzunehmen. Beide aber waren noch besonnen genug, die leivenschaftlichen Ausrufe des jungen Mannes zu überhören. „Alexander, laß uns wieder einsteigen", mahnte der Graf mit einer eigenthümlichen Schärfe im Ton,„Leonoren möchte die Zeit lang werden; ich wüßte auch nicht, was uns hier zu thun bliebe. Wenn Du indessen, wie es scheint, die Leute kennst und Dich für ihr Unglück interessirst“, fügte er hinzu, indem er nachläßig dem Förster seine Börse hinwarf,„so wird dies die wirksamste und erwünschteste Hülfe sein.“ Todtenblaß hob jener die Börse auf; er war ein besonnener Mann, nichts verrieth seinen Grimm, als das leichte Beben seiner tiefen Stimme.„Der junge Herr Graf hat so viel ich weiß, nicht die Ehre, von meiner Tochter gekannt zu sein. Ich habe mich nicht versprochen“, fügte er hinzu, als ein spöttisches Lächeln über die Lippen des Grafen flog,„ich habe mich nicht versprochen, gnädiger Herr, der Beste muß eine Bekanntschaft mit meiner Tochter für eine Ehre halten. Mich kennen Sie auch nicht, Sie würden sonst wissen, daß selbst der Herr, in dessen Dienst ich stehe, mir wohl ein rauhes Wort, nicht aber seine Börse hinwerfen kann. Nehmen Sie also getrost Ihr Geld wieder hin, gnädiger Herr, das ist für Leute, die Ihnen dienen mögen— ich wüßte nicht, wodurch ich mir Ihr Interesse zugezogen haben könnte. Anders scheint's mit meiner Tochter, die offenbar mehr Thelnahne bei den jungen Herrn Grasen fndet, als Sieoder i5 wünschen könnenz ich werde mir morgen darüber Aufklärung ausbitten.“ : Zu der Zeit, in welche unsere Erzählung fällt, war die Unterwürfigkeit der niederen Stände vor dem Adel, trotz aller Freiheitsbestrebungen und Nutzanwendungen, die man aus der französischen Revolution gezogen, immer noch groß genug, um die Sprache des Försters, sowohl in den Augen seiner Standesgenossen, als mehr noch in denen des Grafen beispiellos kühn erscheinen zu lassen. Für den Augendlick stand letzterer in der That wie versteinert, sein Sohn aber erhob den Kopf und sagte laut und entschieden: „Ich bin es Magdalena schuldig, Herr Förster, diese Aufklärung sogleich zu geben: sie ist meine Braut.“ Wäre der Blitz neben der Gruppe eingeschlagen, die Wirkung hätte nicht gewaltiger sein können. Aber jetzt war es Graf Stephan, der zuerst sich faßte; er stieß ein kurzes rauhes Lachen aus. Unter diesem schneidenden Mißlaut erwachte Magdalena und schlug die Augen auf. Ihr erster Blick traf den Geliebten, der angstvoll über sie gebeugt war. Noch unter dem Einfluß halber Betäubung schlang sie fest und zärtlich die Arme um seinen Nacken.„Mein Alex—“ seufzte sie, mit einem glücklichen Ausdruck in dem schönen bleichen Gesicht und dann erst die Umstehenden gewahrend, richtete sie erschrocken sich auf. Bis hierher hatte Leonore die Entwickelung der Scene mit athemloser Spannung verfolgt, sie hatte Alexander's Worte nicht unterscheiden können, aber sie sah, wie Magdalena so innig ihn umfaßte, sah das liebesselige Aufleuchten dieser wunderbaren Augen und hatte alles begriffen, ohne daß jemand es ihr sagte. Ausgelöscht war der goldene Jugendtraum— sie setzte still sich auf ihren Sitz zurück. Sie war keine jener leidenschaftlichen Naturen, die voll Verzweiflung jede Fiber des Denkens und Fühlens hineinziehen in ihren Schmerz, und, voll grausamer Unerbittlichkeit für das eigene Herz, den Schutthaufen einstigen Glückes unaufhörlich beleuchten. Sie sagte sich's nur, daß alles vorüber, nichtig ihre Vergangenheit, inhaltslos ihre Zukunft sei, ohne mit schmerzender Sonde zu untersuchen, was sie wirklich oder scheinbar besessen und nun verloren hätte.(Forts. folgt.) halten.— Der diesjährige XVI. Congreß deutscher Volkswirthe wird zu München nach dem darüber von der ständigen Deputation im Verein mit dem Münchener Localcomité(Vorsitzender Oberbürgermeister Dr. Erhard) getroffenen Abkommen an den Tagen vom 1. bis 4. September abgehalten werden. Der Cultusminister hat sich in einer Verfügung an die Provinzialichulcollegien dahin ausgesprochen, daß die Circularverfügung vom 29. Februar 1872 sich nur auf den thatsächlich zum Lehrplan der betreffenden Schule gehörenden obligatorischen Religionsunterricht beziehe. Demgemäß sind Schüler, welche in einer Religion resp. Confession erzogen werden sollen, für welche im allgemeinen Lehrplan der betreffenden Anstalt Unterrichtsstunden nicht angesetzt sind, auf den Antrag der Eltern ohne Weiteres von dem Religionsunterricht zu diepensiren. Aus Oldenburg geht der„Volkszig. folgende Privatmittheilung zu:„Wie es heißt, wollen Oldenburger Pferdehändler das kaiserliche Ausfuhrverbot in der Weise umgehen, daß sie die auf französische Rechnung gekauften Pferde zur See aus oldenburgischen Häfen exportiren. Sie stützen sich darauf, daß das Ausfuhrverbot von den oldenburger Behörden nicht publicirt worden ist.“ Die„Volksztg.“ bemerkt hierzu: daß es sich hier in einem eclatanten Falle zeige, wie in Folge der fehlenden Reichsministerien es von dem Belieben der Einzelregierungen abzuhängen scheine, wann und ob sie die Reichsverordnungen in Kraft treten lassen. Schon wieder eine„Lücke“!] Aus Anlaß des Pferdeausfuhrverbots in Deutschland gehi der in Aathus erscheinenden„Inlandspost“ von unterrichterte Seite folgendes Schreiben zu:„Der eigentliche Grund des von der deutschen Reichsregierung erlassenen Pferdeausfuhrverbots ist folgender:„Akljährlich findet in Preußen eine Pferdezählung statt, und es wird alsdann bei jedem einzelnen Thier angegeben, zu welchem militärischen Gebrauch es als am geeignetsten angesehen wird. Bei der kürzlich vorgenommenen Zählung(Musterung) stellte es sich nun heraus, daß in einzelnen Districten—400 Pferde weniger als im vorigen Jahre zum militärischen Gebrauch vorhanden waren. Als es zur Kenntniß der Regierung kam, daß der Mangel dadurch entstanden sei, daß Pferde zu militärischen Zwecken nach Frankreich verkauft worden, ward die Ausfuhr sofort verboten.“ Mit einer musterhaften Beharrlichkeit und zähen Ausdauer berufen sich die„Culturkämpfer“ darauf, daß Rom bezüglich der Staatskirchengesetze Oesterreich und anderen Staaten zugestanden habe, was es Preußen verweigere. Wir haben schon hundertmal nachgewiesen, daß Rom keinem Staate, nicht einmal dem christlichen mittelalterlichen„hl. römischen Reiche deutscher Nation" derartige Rechte zugestanden hat, als sie Preußen in der Maigesetzgebung für sich beansprucht, z. B. das Recht der Absetzung der Bischöfe u. s. w. Dagegen haben wir in Bezug auf einige durch genannte Gesetzgebung legalisirte staatliche Ansprüche behauptet, daß bei einem freundlichen Convenio zwischen Staat und Kirche letztere vielleicht sich würde herbeigelassen haben, ersterem einige Concessionen wie z. B. die Meldung der anzustellenden Geistlichen bei der Regierung u. a. zu machen, obgleich die Curie bei Regierungen, die mit einer gewissem Selbstgefälligkeit zu Zeiten ihren protestantischen Charakter betonen, selbstverständlich sehr zurückhaltend ist. Eine vollständige Verkennung der Sachlage ist es jedoch, wenn man meint, der Staat habe als sein Recht zu beanspruchen, was einmal Sache und Recht der Kirche ist, und es gehört eine Confusion der Köpfe dazu, wie sie seit dem Wüthen des „Culturkampfes“ grassirt, um diese so einfache Wahrheit nicht einzusehen und sie vielmehr zu bekämpfen. Wenn ich einem Quälgeiste gestatte, mit mir aus meiner Schüssel zu essen, so kann noch lange kein zweiter auf Grund dieser meiner Güte dasselbe als ein Recht für sich in Anspruch nehmen. Das thun jedoch die„Culturkämpfer" und war es besonders Oesterreich, auf das sie in letzter Zeit pointirten. Darüder wird nun der„Germania“ aus Wien geschrieben: „Bekanntlich empfiehlt ein päpstliches Breve vom 5. November 1855 den österreichischen Bischöfen, bei Verleihung von Pfarreien und Pfründen der Regierung die Persönlichkeiten, an welche sie dieselben verleihen wollen, anzuzeigen. Diese päpstliche Concession ist auch in die Maigesetze übergegangen, und die Bischöfe respectiren sie ohne Rücksicht auf die Maigesetze als päpstliche Concession, welche nahezu zwanzig Jahre vor Erlaß dieser Gesetze datirt. Neuestens verlangte nun die Regierung, daß auch die Administratoren sogenannter incorporirter Pfarreien(welche einer klösterlichen Genossenschaft gehören und aus ihrer Mitte besetzt werden) der Reaierung angezeigt werden müssen. Da von diesen Pfründen in dem räpstlichen Breve keine Rede ist, entstanden Conflicte zwischen der Regierung und einzelnen Bischösen. Nun eröffnete aber Cardinal Rauscher unterm 5. d. dem Lischof von Linz, daß Seine Excellenz der Herr Ruauus ihm Folgendes mitgetheilt habe:„Es ist Euer hochwürdigsten Eminenz nicht undekannt, daß die Regierung verlangt, jeder Bischof möge ihr anzeigen, wen er zum Administrator einer sogenannten incorporirten Pfründe bestellen will. Nan geschieht aber in dem apostolischen Schreiben vom 5. November 1855 von solchen Pfründen keine Erwöhnung, auch sind sie nicht in den Worten desselben:„Bei der Verleihung von Pfarreien und anderen Pfründen“ enthalten. Aber die Regierung hat sich mit der Bitte an den h. Stuhl gewendet, er möge gütigst diese Angelegenheit schlichten; andererseits wurde dem d Stuhle auseinander gesetzt, es könnten jetzt sehr bedeutende Schwierigkeiten entstehen, wenn aus irgend einem Grunde den Bitten der Regierung nicht willfahrt würde. Daher ist der heilige Vater, nach vorheriger Einziehung der nöthigen Erkundigungen, in der Wahrnehmung, daß es unter den gegenwärtigen Verhältnissen angemessener sein würde, Schwierigkeiten in dieser Sache vorzubeugen und einen neuen Beweis seiner Langmuth zu geben, nicht dagegen, daß es geduldet werden könne, daß Erzbischöfe und Bischöfe dieses Reichs auch die Namen jener Priester anzeigen, welche zur Administration der sogenannten incorporirten Pfarreien bestimmt sind. Hierzu bemerkt der Bischof von Linz:„Aus dieser päpstlichen Kundgebung ist zu entnehmen, daß den Bischösen vom kirchlichen Standpuncte aus nunmehr erlaubt, aber auch jetzt noch nicht vorgeschrieben ist, derlei Pfarrvicare vor ihrer Anstellung zu dem Ende der Staatsregierung namhaft zu machen, zu welchem ihr die anzustellenden Pfarrer namhaft gemacht werden. Ich habe dem Herrn Statthalter unter dem 31. Januar d. J. den Wortlaut von dem Schreiben des Herrn Nuntius bekannt gegeben, und dabei ihm erklärt, daß ich, so lange diese päpstliche Entschließung in Kraft bestehe, im Hinblick auf dieselde vor Anstellung eines Seeisorgers auf einer incorvorirten Pfründe an ihn die Anzeige wie bei Pfarrern machen werde. wieses eöffne ich andurch der Hochwürdigen Diöcesangerstlichkeit, damit irrigen Urtheilen, wie solche über da Benehmen der österreichischen Bientstanden waren, werde. Franz Josef, Bischof. * Stuttgart, 23. März. Die Ständeversammlung ist mittelst königl. Rescripis auf ven 27. k. Mis. vertagt worden. München, 23. Fedruar. Wie das„Vaterland“ meldet, soll an Stelle des Herrn Prankh Generalmajor v. Treuberg zum Kriegsminister ernannt werden. * München, 23. März. In der heute stattgehabten Generalversammlung der bayerischen Ostbahn wurde der mit der dayerischen Regierung abgeschlossene Kaufvertrag mit 7987 gegen 264 Stimmen genehmigt. Ein Antrag auf event. Auflösung und Liquidation der Gesellschaft wurde einRimmig angenommen. 22. März. Gutem Vernehmen nach sandte das Oberhofmarschallamt an den Fürsten Sapieha, den Fürsten Iblonowski, Dr. Giskra und den Kämmerer Grafen Borkowski ein amtliches Dienstschreiben, welches an dieselden den Ausdruck kaiserlichen Mißfallens über ihre Wirksamkeit als Verwaltungsräthe der Lemberg=Czernowitzer Bahn übermittelte und ihnen den Zutritt bei Hof fortan verschloß. Sapieha wurde gleichzeitig aufgefordert, seine Entlassung als Landmarschall von Galizien zu geben.— Dem„Telegraphen Corresp. Bureau“ wird aus Konstantinopel, 23. März, gemeldet: Der hier vielfach besprochene Zwischenfall zwischen dem Großvezier und dem öflerreichisch ungarischen Botschafder Grafen Zichy wird jetzt in diplomatischen Kreisen als beglichen betrachtet. Seit der letzten Audienz Zichy's beim Sultan, bei welcher Ersterer volle Genugthuung erhielt, fand auch zwischen dem Großvezier und Zichy eine persönliche Auseinandersetzung statt, in welcher Beide zu einer principiellen Verständigung gelangten. Die Verhandlungen über die Eisenbahn=Frage selbst nehmen ihren Fortgang.— Am Donnerstag, Abends, ist Don Alfonso, der Bruder des Don Carlos, mit seiner Gattin, seiner Schwiegermutter und kleinem Gefolge im strengsten Incognito hier eingetroffen. Der Prinz nahm sein Absteigequartier im Palais seines Vetters, des Herzogs von Modena, in der Beatrixgasse auf der Landstraße. Am Freitag Vormittag fuhr Don Alfonso in Begleitung seines Obersthofmeisters in die Hofburg, um vom Kaiser in Audienz empfangen zu werden. Später stattete der Prinz mehreren Erzheizogen Besuche ab. Die Dauer des Aufenthaltes des Prinzen in Wien respective Frohsdorf ist unbestimmt. Von Frohsdorf geht Don Alsonso nach Graz zum Besuche seiner Mutter, die im Grazer Kloster der Carmeliterinnen in strengster Zurückgezogenheit lebt. In Graz besitzt Don Carlos eine Villa, welche Don Alfonso beziehen wird. * Wien, 23. März. Die Verhandlungen über den Abschluß einer Zollconvention zwischen Oesterreich= Ungarn und Rumänien haben nunmehr zu einem befriedigenden Ergebnisse geführt und dürfte die betr. Convention demnächst unterzeichnet werden. Der Berrer Weltpostvertrag ist von beiden Häusern des Reichsraths und des ungarischen Reichstages genehmigt und die Ratification durch den Kaiser in den nächsten Tagen zu ewarten. Belgien. ∆ Brüssel, 21. März. Wie verlautet, ist es beschlossene Sache, daß Cardinal Dechamps nicht mehr nach Mecheln zurückkehrt, sondern in das Cardinalcollegium zu Rom eintritt. Die Besetzung des hierdurch vakant werdenden Mechelner Stuhles würde keine Schwierigkeiten bieten, da in Belgien nach guter, alter Sitte noch dem Papste allein das Besetzungsrecht der Bischofsstühle zusteht. Wie viel Wahres jedoch an obigem, allerdings bestimmt auftretendem Gerüchte ist, vermag ich Ihnen augenblicklich nicht zu sagen.— Gestern Morgen erhielt der päpstliche Nuntius am hiesigen Hofe, Msgr. Cattani, seine Ernennung zum Secretär der Congregation des Concils. Als sein Nachfolger in der Nuntiatur wird der Bruder des jetzigen Auditeurs, Msgr. Vanutelli, gegenwärtig Nuntius bei den südamerikanischen Republiken, bezeichnet. — In Betreff des Carnevalunfugs am Lätare=Sonntag, von dem ich Ihnen jungst berichtete, wurden sowohl beim königlichen Prokurator als auch bei dem Bürgermeister von Seiten hiesiger Notabilitäten ganz energisch gehaltene Beschwerdeschriften eingereicht, so das jenen losen Vögeln, die Veranlassung des Scandals waren, hoffentlich einmal die Federn gestutzt werden. Der Zustand des schwerkranken Herzog von Arenberg ist leider ein derartiger, daß man stündlich seine Auflösung erwartet. Die ganze Familie ist bereits um das Sterbebett in dem Schlosse Heverlé versammelt. Der Tod dieses Mannes würde ein geradezu unersetzlicher Verlust für die katholische Partei in Belgien sein. England. * London, 23. Mäiz. Im Unterhause erklärte die Regierung auf Interpellation von Moore, sie beabsichtigte nicht den Gesandten zu Madrid, Layard, welcher seine Pflicht durchaus erfüllt habe, abzuberufen, und habe eben so wenig den Obersten Conolly Behufs Ueberwachung der Operationen der Carlisten an die spanische Küste gesandt. Die Regierung erklärte ferner der Gedanke, eine Conferenz über die Frage der Besugniß der Donaufürst uthümer zum Abschluß selbstständiger Verträge zusammenzuberufen sei ihr allerdings unterbreitet, aber niemals ernstlich ins Auge gefaßt worden.— Ferner theilt die Regierung mit, daß Unterhandlungen mit Frankreich über die Fischereiberechtigung an den Küsten Neufundlands noch fortdauerten aber die Vorlegung der betreffenden Correspondenzen nicht opportun sei. Dänemark. * Kopenhagen, 23. März. Bei Berathung des Finanz= gesetzes beschloß das Landsthing mit 42 gegen 8 Stimmen ein Budgetcomite zu wählen, um gegenüber den Beschlüssen des Volksthings seine verfassungsmäßige Stellung zu wahren. Der Conseils Präsident erklärte gegenüber dem Führer der Linken, der jetzige Constict berühre die Machtstellung der Regierung, welche deßhalb verpflichtet sei, gegen die ganze Tendenz des VolksthingsMajorität auszutreten; vielleicht werde die Opposition noch denjenigen danken, welche die von ihr hervorgerufenen Strömungen zu überwältigen suchten, da vor denselben die Opposition selbst erschrecken werde. Die Reichstagsferien werden bis zum 5. April dauern. Türkei. * Konstantinopel, 10. März. Der„Levant Herald“ bringt über die Verwüstungen, welche die Hungersnoth in Kleinasien angerichtet, eine Uebersicht, aus welcher hervorgeht, daß in den 170 Ortschaften des Regierungsb zirks Kiskin, welche vor zwei Jahren 52,000 Einwohner hatten, jetzt nur noch 25,000 zählen; gestorden waren 20,000 und ausgewandert 7000. In 42 Ortschaften der Provinz Angora sind von 16,900 Menschen 4997 gestorben und 2642 ausgewardert; der Viehstand ist von 2206 auf 427 Ochse.paare, von 81,240 auf 3312 Schafe zusammengeschmolzen. Auch in der Provinz Salvnich beginnt die Hungersnoth zu wüthen. Asten. * Nach der„Times of India“ haben die Truppen des Emirs von Afghanistan Herat ohne Widerstand besetzt. Shirdar Ayub Khan, der seinen Entschluß ausgedrückt hatte, die Stadt gegen die Truppen des Emirs zu halten, ist mit seinen Anhängern geflohen. Durch die Einnahme von Herat hat der Emir einen Zwiespalt zu Ende gebracht, der einmal drohte, einen höchst unglücklichen Bürgerkrieg heraufzubeschwören. Der Gouverneur von Candahar wurde gefangen genommen und nach Cabul geschickt. Mehrere Hinterladungskanonen sind in Cabul fabricirt worden. General Margary, Vater des bei der verunglückten englischen ErforschungsExpedition von Birma nach China mitgetödteten englischen Consulatbeamten Morgary, theilt in einer Zuschrift an die Londoner „Times“ einige noch unbekannte Einzelbeiten über den Ueberfall mit. Danach geschah der Angriff von der Vorhut einer 3000 Mann starken Heeresabtheilung, die vom Gouverneur von Momein den Befehl hatte, die britische Expedition zu vernichten, und vom Neffen Lee See Hie's commandirt wurde. Margary wurde mit fünf chinesischen Dienern, als er die Stadt Manwine um Erkundigungen für das ihm folgende Gros der Expedition einzuziehen, betrat, gefangen genommen, hingerichtet und ihre Köpfe auf der Mauer der Stadt aufgepflanzt. Der General drückt in seiner Zuschrift die Erwartung aus, daß die britische Regierung die Frevelthat rächen werde. Wo nicht, würde sich das Gerücht, daß eine Armee englischer„fremder Teufel“ so leicht besiegt worden sei, durch China und das übrige Asien verbreiten und könnte für das Ansehen Englands sehr nachtheilige Folge haben Manwine, meint der General, müsse dem Erdboden gleichgemacht und Momein von britischen Truppen besetzt werden; dann würde auch für eine allen Nationen offene Verkehrsstraße durch Birma nach China genügender Schutz, moralischer sowohl wie physischer, vorhanden sein Rede des Abgeordueten bei der zweiten Berathung des Gesetzes, betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die römisch-katholischen Bisthümer und Geistlichen im preußischen Abgeordnetenhaus am 18. März. Ich will nicht auf die gegen das Centrum geschleuderten Invectiven eingehen, auch kein theologisches Collegium zur Berichtigung der Irrthümer des Vorredners halten, sondern einen Tropfen Oel auf die ausgereg in### Wogen gießen. Hören Sie nun auch einmal die Stimme eines derjen igg auf welche der Gesetzentwurf vorzugsweise gerichtet; lassen Sie mich spr,## chen als Mit lied des Limburger Domcavitels, welchem das Gesetz#### liebliche Aussicht stellt, in seinem 62. Lebensjahre nach 38jähriger ang,## strengter Thätigkeit von Haus und Hof verjagt und seines ganzen#### kommens beraubt zu werden. Ich will die juristischen Erörterungen nie wiederholen, ich will auch nicht auf die am vorigen Dienstag geöffne, Blechschmiede der Anekdoten zurückgreifen, sondern mich ruft auf die Tr. büne das Verlangen, Ihnen eine bestimmte und bündige Erklärung a# zugeben über die Stellung, welche der Clerus zu diesem Gesetzesvorschlag, einnimmt. Meine Herren, Sie täuschen sich, wenn Sie glauben, daß## reifer geworden wären als im vergangenen Jahre, um solche Bestimmun, gen zu ertragen, die zu erlassen man im vergangenen Jahre sich scheute. Ich werde nicht von den Bischöfen reden, die ihren Ueberzeugen, gen aus den Gefängnissen heraus einen klaren und verständlichen Ausdruc geben; aber glauben Sie mir, m.., in den Domcapiteln Preußens den Sie kein Mitglied des höheren und niederen Grades finden, das reit wäre, Ehre und Pflicht für ein Stückchen Brod feilzubieten.(Sehr wahr! im Centrum.) Von den Tausenden preußischer Geistlichen nicht Manchen kennen lernen, der die Worte in seinen Mund nehmen möchte, Quid vultis mihi dare et ego cum vobis tradam? Was wollt## mir geben, so will ich ihn Euch ausliefern? Und, m.., auch die welllichen Mitglieder der Diöcesanverwaltungen, die jetzt für Weib und Kin ihr Brod hinschwinden sehen, stehen bereits mit himmelwärts gerichtete Blicken(Heiterkeit), ja wohl, m.., vertrauen auf denjenigen, der au die Raben des Feldes ernährt(Heiterkeit), der auch die Lilien kleidet un sie werden in ihrem Vertrauen nicht erschüttert werden. M.., diese Erklärung schöpfe ich nicht blos aus meiner eigenen Brust, in welcher## als feste Ueberzeugung lebt, ich schöpfe sie auch nicht aus meiner weitverbreiteten Bekanntschoft, ich schöpfe sie aus tausendfachen Aeußerungen, in den letzten Wochen schriftlich und mündlich an meine Freunde gelang sind. Die hohen wie die niederen Geistlichen sagen: Hartes steht uns be. vor, aber wir wollen keine Judasse werden, sondern sind bereit, mit Gottes Hilfe noch Härteres zu tragen. Härteres, m.., wird auch ganz gewis kommen, denn die kirchenpolitische Gesetzgebung unseres Staates beweg sich factisch und objectiv, vielleicht ohne daß Sie es wollen, auf der schie, fen Ebene in derjenigen Richtung, aus welcher die ähnlichen Decrete da französischen Regierung hervorgegangen sind.(Sehr richtig! im Centrum.) Damals haben 30.000 Welt= und Klostergeistliche ihren Kopf unter das Fallbeil gelegt. Und eben so sest wie der französische stand gegen des vorigen und Anfang des jetzigen Jahrhunderts Napoleon gegenüde der belgische Clerus unter Anführung eines deutschen Erzbischofs, Cardinals v. Frankenberg, der damals den Stuhl von M cheln zierte, bis herad zu den Alumnen, die sich nach Wesel schleppen ließen. Der deutsche Cierus wird dem französischen und belgischen nicht nachstehen wollen und un so mehr diesem nacheifern, als ja die Treue gegen den geschworenen Eials eine Eigenthümlichkeit der deutschen Nationalität uns eingeptägt wor den ist. Indem wir die Treue gegen den Herrn der Kirche wahren, de finden wir uns nicht in Opposition mit unserm edlen Fürstenhause, sondern in der vollsten Uebereinstimmung, denn auf der Krone unserer Fürsta steht das symbolische Kreuz, der Ausdruck der Anerkennung, daß es eine Höheren noch gibt, der die Kronen austheilt.(Ruf links: Nicht der Papst! Einer unserer edelsten Fürsten hat es gesprochen: Ich weiß, daß ich mein Krone von Gott zu Lehen trage. Und, m.., am königlichen Schlost finden Sie um die Kuppel herum in ellenlangen Buchstaben die Inschrift „Im Namen Jesu sollen sich beugen die Knie aller derer, die im Himmel und auf Erden und unter der Erde sind 2c.“ So lange diese Inschrift auf dem Schlosse steht, so lange erkennt auch unser Fürstenhaus an, dei es ein Bebiet gibt, worauf die Staatshoheit sich nicht bezieht, woran Einer König ist, vor dem es auch seine Knie beugt. Das ist ja das Wesen und die Bedeutung aller eivilisirten Nationen, daß sie nicht einer absoluten Gewalt überantwortet sind, denn dann verfielen wir der Parbarei. Das ist ja eben das Unterscheidende des christlichen Staates, daß die Scheidung der beiden Gewalten, der geistliche und bürgerlichen, durchgeführt ist.— Sie sagen vielleicht: Gut, wir wollen einmal sehen, wovon Ihr lebt, wenn Ihr keine Dotationen mehr bekommt. M.., auch heute noch wird der Herr seine Diener nicht Mangel leiden lassen: Hütten und Paläste stehen ihnen offen. Der realste Factor in da Kirche ist das Uebernatütliche; der Kern ist übernatürlich und nur über diesen Kern hat sich die äußere Erscheinung der Kirche gebildet. Das mögen unsere Gegner bedenken. Fürst Bismarck hat 1864 gesagt, daß in keinem Parlamente Europa in so apodictischer Art Ansichten und Behauptungen aufgestellt, und mit so hervortcetender Unwissenheit der Dinge, um die es sich handele, delegt würden, als in den preußischen Pulamenten.(Heiterkeit.) Dies ist aus jetz: noch der Fall, denn ich staune Eber die Unkenntniß katholischer Dinze, die von einer solchen Versammlung nicht erwartet hätte. Selbst die Liberalen unter den vielgeschmähten Franzosen habe eine bessere Kenntniß von katholischen Dingen, ja der Kirchenhasser Proudhon(Socialist) sagt von ihr die Kirche ist erhaben und majestätisch, sie ist dis ins kleinste Detail dar großartigste Geisteswerk, das auf Erden je zu Stande gekommen ist; gäte es etwas Uebernatürliches, dann würde ich in den Armen der Kirche sterben! Glaudt Ihr an Gott, dann auf die Kniee vor dem Gekreuzigten (Bravo! im Centrum.) M.., allenthalben auf der ganzen Weit ist di Aufmerksamkeit des Volkes auf seine Repräsentanten gerichtet. Nun gitt es aber in allen berathenden Versammlungen eine zweifache Mascrität, der Zohlen und der Gründe. Die erste stellt der Präsident fest, die zweit .wegt auch das Volk. Es kommt allmälig zur Einsicht, es erhebt sit und richtet auch einmal über die, in deren Hände es seine Interessen gelegt hat und es beruft andere auf die kurulischen Sitze, die seine Interessen besser vertreten. Und so kommt auch bei uns einmal die Stimm des Voltes: Schofft die Maigesetze ab! So spricht aber nicht das Voll. das heut vor 27 Jahren in den Straßen tobte, das unter den Zeltn gehört ward, nein, so spricht das christliche, gläudige Volk. In ihm Gott einen festen srocher de bronces gegen die Brandung aller Utopien eingesetzt. Mein Vorredner sagt Salus populi summa lex esto; en das Volk hat Jeder, auch der Fürst zu sehen, von ihm muß dieser Erhorsam in Freiheit und freier Liebe erwarten. Der Augenblick wird kormen, wo das Volk rufen wird:„Schafft den Frieden wieder, den du Maigesetze zerftört haben durch Nichtachtung von Grundsätzen, die un heilig sind, und die unsere Fürsten beschworen haben.“ Sie haben ge schworen: Euer Glaube. Eure Religion soll geschütz: werden. Dazu gehön auch, daß eine hierarchische Einrichtung der Kirche sei und daß es en Gebiet gebe, das dem Schwerte unerreichbar ist. Denken Sie bei den Bestimmungen des§ 1 an die Mahnung, die neulich Abg. Birchow Ihnn gab, wir möchten bei Beurtheilung dieser Dinge einen höheren Stanpunct einnehmen. Stellen Sie sich auf einen Standpunct, von dem En Vergangenheit und Zukunft der Kirche überschauen können, denn die Kirc ist nicht von gestern oder heut, eben so wenig auch ihr Feind. In ach# zehn Jahrhunderten hat sie ihren Weg durch die Geschichte genommen, hat Feinde zur Rechten und Linken gesehen, sie hat die Wissenschaft, dit Kunst, das Schwert gegen sich im Kampf gehabt. Aber sie ist lebend geblieben, und wenn man sie begraben wollte, da ward, wie 1848 e# Jude in Berlin sagte,„die Gruft Licht und die Todlengräber Leichen. Und was heut gegen die Kirche streitet, das ist nicht etwa ein Mann, en Ministerium, auch nicht Ihre Majorität, das ist der Geist, der sich zuer in der Macchiavellt'schen Literatur ausgesprochen hat. Gerade jetzt vor 400 Jahren hat dieser Politiker zuerst die Staatsonnipotenz aufgestellt und nachher ist seine Theorie literarisch, politisch um social sowohl erweitert, als auch durchgeführt worden. Was im vorige Jahrhundert in Frankreich und Spanien geschah, war der Durchbru## dieses macchiavellischen Geistes und daher erklärt es sich, daß selbst in katholischen Lande die Kirche verfolgt ward. Jener Geist des Unglauben und der Freigeisterei hat auch in Deutschland Boden gewonnen, seitdes Nitolai es aussprechen ourfte, es dürse in 100 Jahren kein Christenthus mehr sein, sondern nur philosophische Fürsten und Völker. Der Geiswelche die Kirche bekämpft, hat sich zum ersten Mal bei uns offen an das politische Gebiet gewagt im Frankfarter Parlament, aber damab hat er nur seinen grinsenden Kopf gezeigt, damals hat er sich voch“ fürchtet, zurückgewiesen zu werden von„Römlingen“, deren Mitwirkan er zur Gründung einer freien Verfassung bedurfte. Er hat sich nit zeigen dürfen, nur in einzelnen Anträgen ist er aufgetreten, und in ein Rede des verstordenen Professors Lassaulx ist es deutlich ausgesprochen was ich Ihnen zu sagen die Ehre hatte. Dieser Geist ist es, der Kirche gegenübersteht, und so ist es ein geistiger Kampf auf beiden S# tu. Nun frage ich, was wird für die Kirche daraus hervorgehen. M.., es ist nicht zu leugnen, daß die frühere Verbindung von weit, cher und kirchlicher Verwaltung, gemischten Consistorien und Behörden Kirche vielfach zum Nachtheil gereicht hat, dadurch ist nur eins zu neunen die der Natur der Kirche widerstrebende Bureaukratie ist in die Kln hineingerathen. Jetzt löst sich eine Fessel, es war eine Kette, die um Kirche gelegt war, wenn auch eine goldene Keite; die Kette fällt und wird Manches fallen, was unsere Bischöfe selbst nicht beseitigen konn So spricht ein französischer Staatsschriftsteller es auch aus, daß die#e gesinnter nicht immer den Muth oder den praktischen Verstand; huben, das zu beseitigen, was einmal beseitigt werden muß im Oa#####, Gottes, und dann läßt Gott die Uebelgesinnten, die Feinde über sie men und diese vollziehen das dann sehr schnell. Aehnlich hat auch## in seiner Art gesprochen. Nun, m.., wir werden von den Fessel Bureaukratie befreit werden, und dann werden Sie sehen, was eine Kuche will, dann werden Sie sehen, daß die Kirche überall die Frei so sehr liebt, um sie auch Anderen zu geben. Aber wie steht es auf deren Seite! Ich bin nicht in der Lage, dem modernen Staate ähiaus dem uns beschäftigenden Kampfe vorauszusehen, dem dernen Staate, den Sie etadliren wollen. Die Staatsomnipotenz, die Sie proclamiren, hat etwas Gefährliches an sich; das Sichplattverfen vor Regierung, die Hingabe aller Privat und corporativen Freiheit ist gemeinschaftliche Grundlage aller socialistischen Systeme. Nehmen wir uns wohl in Acht: Wenn Sie solche Besetze, wie das vorliegende, votiren, Sie Nachfolgern die Feder in die Hand, die da schreiben werden: Her Staat bestimmt, was Jedem gehbit und was Jedem genommen irden soll. Sie, m.., welche das Gesetz votiren, rufen denjenigen Menschen noch einmal herbei, von dem vor zwanzig Jahren auf dieser Teibüne gesagt wurde, daß er auf einem Grenzpfahl an der russischen Grenze unter den preußischen Adler ein Wort schrieb, wodurch die preußische Devise lautete: DSaum cuique rapuit.e(Bravo! im Centrum.) „Culturkampf“. ; Bonn, 24. März. Heute wurde der Privatgeistliche und studiosus hilosophiae Herr Heider aus dem Bonner= und Siegkreise ausgewiesen. us ist dies der erste Fall, daß ein Geistlicher, der zugleich als Student immatrikulirt ist, exilirt wird. Herr Heider hatte einize Male die Messe als seine Privatandacht gelesen, war denuncirt und in Untersuchung gezogen worden. In Folge dieser Untersuchung ist seine einstpeilige Expatriirung verfügt worden. Da Herr Heider aus Geislar, im Siegkreise, gebürtig ist, so ist ihm somit auch der Ausenthalt in seinem elterlichen Hause untersagt. * Köln, 24. März. Wie man der„Köln. Zig.“ aus Rom meldet, soll der Kaiser Don Pedro von Brasitien ein eigenhändiges Schreiben an den Papst geschickt haben, worin er erklärt, daß er die eingesperrten Bischöfe von Bahia und Pernambuco nicht begnadigen„können".(Wahr scheinlich gestatten es die Freimaurer nicht.) * Wesel, 20. März. Dem„Westf. Merkur“ wird geschrieben:„Heute Worgen präcise 10 Uhr betrat der wachehabende Offizier die Zelle des hochw. Herrn Bischofes Conrad auf der hiesigen Citadelle, u demselben die Entlassung aus der Festungshaft zu vermelden. E tischöflichen Gnaden fuhren darauf in Begleitung des Herrn geistlichen Latdes Dr. Stamm von Padeiborn und des Herrn Koplan Muckermann von hier zur Wohnung des Herrn Julius Dorsemagen, wo Absteigeguartier genommen ist. Eine zahlreiche Deputation der katholischen Bürgerschaft Wesels ließ durch Herrn Hugo Dorsemagen den Gefühlen aufrichtigster Liebe und innigster Ergebenheit gegen den edeln und muthigen Vorkämpfer einen beredten Ausdruck verleihen, worauf der hochw. herr Bischof in sehr gerührten Worten den wärmsten Dank abstattete, und den erbetenen bischöflichen Segen ertheilte. Eine mit den prächtigsten Verzierungen ausgestattete und mit vielen Unterschriften der katholischen Bürger Wesels versehene Adresse war schon vorher überreicht.“ • Münster, 20. März. Der„Westf. Merk.“ berichtet: Die Herren, welche dem hochw. Bischof Johann Bernard das Ehrengeleite nach Warendorf gaben, beschlossen, dem hl. Vater telegraphische Mittheilung von der Verhaftung des Bischofs zu machen und bei dieser Gelegenheit den Segen Sr. Heiligkeit zu erditten. Das Telegramm lautete: Sexaginta viri catholici, qui episcoqum suum Joannem Bernardum, quem potestas civilis violenter in carcerem abduxit, comitati sunt, Sanctitatis suse benedictionem humiliter implorant.(Sechszig katholische Männer, welche ihrem Bischof Johann Bernard, den die weltliche Macht.... in das Gefängniß abgeführt, begleitet haben, bitten demüthig um den Segen Sr. Heiligkeit.) Darauf lief folgende Artwort ein: Summus Pontifer petitam tuo telegrammate benedictionem ex intimo corde impertit, J. Card. Antonelli.(Der heilige Vater ertheilt den durch Telegramm erbetenen Segen aus ganzem Herzen. I. Cardinal Antoneli). * Münster, 23. März. Ein Augenzeuge bei der Verhaftung unseres hochw. Herrn Bischofs schreibt dem„Westf. Merkur“: Es möge uns versattet sein, zu dem Berichte über den eigentlichen Act der Verhaftung noch einen kleinen Nachtrag zu liefern, der für Freund und Feind nicht ohne Interesse sein dürfte. Es ist ein offenes Geheimniß, daß die auffallende Verzözerung der Verhaftung des hochw. Bischofs, welcher in keiner unerschütterlichen Gemüthsruhe bei seinen amtlichen und privaten Geschäften und Gewohnheiten sich in keiner Weise stören ließ, auch darin ihren Grund hatte, daß es schwer hielt, einen Mann zu finden, der die Verhaftung übernehmen wollte. Endlich fand sich dieser Mann in der Person eines potestantischen Bureau=Diätars, der denn auch wirklich die Verhaftung vornahm und zwar in einer Weise, daß er nch sogleich bei den ersten Worten die Theilnahme der Anwesenden erwarb. Als der hochwürdigste herr zum Schruß den bischöflichen Segen ertheilte, sehen wir den mit der Verhastung deauftragten Beamten, obschon er Protestant war, gleich den übrigen Anwesenden in die Kniee sinken. Das war eine herrliche Iklustration der Majestät der katholischen Kirche. Unvergeßlich wird diese Scene den Anwesenden sein! * Padervorn, 20. März. Wegen Verlesung des bekannten Hirtendriefes wurden 10 Geistliche zu einer eintägigen Gesängnißstrafe verurtheilt. Haunover, 24. März. Zur Abonnementsempfehlung, so möchte es uns fast scheinen, ist die Dienstagsnummer der katholisch gehaltenen Hannoverschen Zig.“ confircirt worden und zwar wegen eines Artikels, der die Ueberschrift Culturkampf führt. Breslau, 19. März. Der„Schles. Volkszig.“ wird aus Namslau berichtet, daß dem Kaplan Jakisch zu Kreuzendorf eine Verfügung der Königl. Staatsanwaltschaft zu Brieg zuging, wonach sich der Kap an fortan jeder geistlichen Amtshandlung zu enthalten habe. Dm Erzpriester hertel ist gleichfalls mitgetheilt worden, daß gegen ihn, wie gegen den Kaplan Jakisch eingeschritten werden würde, falls Letzterer mit des Erzpriesters Bewilligung noch weiterhin geistliche Amtshandlungen vornehmen sollte. * R e i s s e, 2 3. M ä r z. I n e i n e m A r t i k e l d e r„ N e i s s. Z t g.“ ü b e r d i e V o r gänge in der Kreuzkirche(welche trotz ministeriellen Verbotes von den„Altkatholiken“ erbrochen wurde) erblickte die Staatsanwaltschaft eine Beleidigung der(all)katholischen Kirche und verurtheilte den Verfasser desselben in heutiger Hauptverhandlung zu zwei Monaten Gefängniß und Tragung der Kosten. Gegen dieses Urtheil wird appellirt. Vermischte Nachrichten. Bonn, 24. März. Wie die„.-C' rühmend mittheilt, hat der Deutsche Verein,„welcher“, so schreidt wörtlich das Blatt,„in der Erfüllung seiner schweren(wer lacht nicht?) Aufgabe durch eine große Zahl patriotisch gesinnter Männer des Rheinlandes thatkräftig unterstützt wird“, zum diesjährigen Königsgeburtstag in der hiesigen Neusser'sche Druckerei 286,000 Stück Zettel drucken lassen, worauf das Bild des Kaisers, aber recht herzlich schlecht, ausgeführt ist. Diese Zettel sind nun in den verschiedenen Schulen des Rheinlandes vertheilt worden, um„die Flamme der Vaterlandsliebe in den Herzen der Jugend hell auflodern zu lassen.“ Die armen„Dukoukduk“! Wie schwer es ihne doch wird, seit dem„Culturkampf“, das hl. Feuer der Vaterlandsliebe zu unterhalten! Vor 1872 war all die jetzige patriotische Liebesmühe nicht nöthi, und doch drannte die Flamme der Vaterlandsliebe recht hell, wie dies der Antheil des rheinischen Volkes am Kriege von 1870/71 deutlich gezeigt 9at. Die auch von der„Köln. Ztg.“ gerühmte Idee zu obengenanntem destgeschenke für die rheinische Jugend müssen wir übrigens als verfehlt bezeichnen, da das Portralt in weit besserer Prägung auf Silber und Gold in aller Welts Hand und Tasche ist. Aber der„Deutsche Verein“ macht freilich nur in papiernem Patriotismus. 8 Hersel, 24. März. Gestern Nachmittag verunglückte beim Verpichen der Fässer durch Zerspringen eines derselben der Bierbrauereibesitzer I. blucb#### derr Claren, von einem Splitter vor die Stirne getroffen, #s sosbrt todt, während drei andere Personen leichte Verletzungen davontrugen. 23. März. Auch hier hat vorige Woche eine p lizeiliche Nuchforschung nach der Adresse an den heiligen Vater stattge27357 Sie soll auf Anregung der Kölner Regierung erfolgt sein. 0) Remagen 22. März. Ja unsere sonnigen Berge will sich ein Reptilchen einschleichen. Es betitelt sich vom Rhein und von der Uhr. draven katholischen Bewohner des Rhein= und Ahrthales werden 2 Thierchen schon auf den Schwanz treten, wenn es sich irgendwo blicken *' Mayen, 23. März. Das vom Coblenzer Gerichte gegen den Remedeis(aute#pener Volkszeitung“, Herrn Beinroth, heute publieirte M im ersten Falle auf 150 M. Geldbuße, im zweiten Falle veinoß gegen§ 131 D. Str.=G..) auf 14 Tage Gefängniß. . Kdin, 22 März. Die Feier des Königs Geburtstages ist sehr einem gargegangen. Wir haben durch Köln eigens zu diesem Zwecke die zi,#geren Spaziergang gemacht; von den mehr als 9000 Häusern, Das Meizer 34“, hatten noch nicht 300, glauden wir, eine Fahne! Schnergegag au sclecht: wir hatten eine eisige Kälte und starkes der Kuie Heute ist es nicht mehr so kalt, auch das Unwetter in ##st, Schnee und Regen hören auf, es scheint die Sonne wieder. hentigen Posms Märt. Die Theilnahme an der großen Procession am 93in, agugtge war eine sehr Rarke. leiten reicher März. Unsere Stadt ist nun um einige Sehenswürdigder hreßigen gz..... Seit Ende voriger Woche sind in zwei Rischen ziebel zwei Stainen“ zu d: Maria in der Kupfergasse an deren Haupt, bracht; Fe gegem; in Stein ausgesührt und über 7 Fuß groß, angePatronin des#. din hl. Joseph und die hl. Theresia vor, letztere als Ausführung..... Kirche sich defindlichen Frauenklosters. Was die eo der beiden Figuren anbelangt, so können wir dieselben als vollkommen nach den Regeln der Kunst und dem Geiste christlichen Deukens entsprechend bezeichnen; der Künstler ist H. Albermann, hierselbst in der Magnusstraße wohnend; es soll seine erste Kirchenarbeit sein und wir müssen gestehen, daß er seine Aufgabe gut gelöst hat. Die beiden Standbilder sind ein Geschenk zweier Damen aus der Pfarre, jedes im Werthe von ungefähr 300 Thaler.— Ebenfalls in der vorigen Woche wurde in der hiesigen Pfarrkirche zur hl. Maria im Capitol ein neuer Predigtstuhl von Marmor im romanischen Stil errichtet. Jalich, 20. März Herr Abg. Frhr. von Spieß=Büllesheim entschuldigt sich im Wahlkreise Düren Jülich, daß er bei den jüngsten wichtigen Verhandlungen im Abgeordnetenhause nicht anwesend war. Die angegebenen Gründe(plötzliches Erklanken seiner Kinder) rechtfertigen wohl seine Rückkunft von Berlin. * Trier, 22. März. Wie wir erfahren, wird die„Neue Moselzig.“ mit dem 1. April ihr Erscheinen einstellen. Wahrscheinlich wird demnächst ein neues Tageblatt gegründet werden, was hier Bedürfniß ist. * Barmen, 23. März. Ein früherer Barmer Bürger, welcher zuletzt in Lippstadt wohnte, wurde am Donnerstag voriger Woche in Soest von einem dortigen Hotelwirth erschossen. Der Getödtete, welcher in dem qu. Hotel logirte, soll Abends von dem Wirth wegen Lärmens zur Ruhe verwiesen worden sein, sich dann auch auf sein Zimmer begeben haben, jedoch zurückgekehrt und nun auf der Treppe von dem Wirth durch eine Revolverkugel todt niedergestrickt worden sein. Der Thäter ergriff sofort die Flucht. * Münster, 22. März. Ein hiesiger Gesangverein, der unter seinen Mitgliedern einen nahen Verwandten und manche Jugendfreunde des aus dem Dienst entlassenen Herrn Polizeicommissars Delsen zählt, wollte letzterem gestern Abend ein Ständchen bringen. Dasselbe wurde jedoch von Polizei wegen als„unzulässige Demonstration" verboten. * Berlin, 24. März. Der„Voss. Zig.“ zufolge entschied die philoso phische Facultät die Streitsache des Prof. Wagener und des Dr. Dühring dahin, daß letzterer eine Verwarnung erhielt mit dem Bemerken, daß eine Renovirung(vielleicht Removirung) erfolgen werde, wenn er mit seinen oppositionellen Kundgebungen gegen die Universität fortfahre. * München, 23. März. Aus dem Sumpfboden, welchen Adele Spitzeder in München zurückgelassen hat, ist eine faule Pflanze emporgewuchert, die gestern vom lönigl. Bezirksgerichte links der Isar unter ungeheurem Drange des Publicums als gemeinschädliche Brennessel entlarvt wurde. Dort erschien nämlich die Hof= und Oberniedicinalraths=Wittwe Marie v. Fischer, geb. Gräfin Bergia, eine Schwindlerin ersten Ranges, in Begleitung eines Literaten Schmpff und eines vormaligen Rechtspraktikanten Hartter, welch letzterer von der Spitzeder 60.000 Fl. geärntet hatte, aber dafür auch die öffentliche Stellung verler. Frau v. Fischer hatte, nachdem ihr Mann bereits 200,000 Fl. Schulden für sie bezahlt und sie dann enterbt hatte, durch enorme Procentversprechen etwa 70,000 Fl. aus Leuten meist niedrigen Standes herausgeschwindelt, angeblich um sie den Armen zu Gute kommen zu lassen. Da sie keinen Kreuzer bezahlte, so wurde sie nach einer mißglückten Flucht bis Straßburg endlich gefaßt und stand gestern wegen 21 Bttrugsvergehen, Unterschlagung und Urkundenfälschung vor Gericht. Die Verhandlung eröffgete wieder einen Einbdlick in die unglaubliche Gewirnsucht und das Wucherthum gemeiner Leute in München, daß man sich in Spitz=derzeiten zur ückversetzt sah. Hortter hatte der Frau v. Fischer mit Rath und That beigestanden, Schimpff zur Flucht nach Straßburg, wo er sie bei Verwandten verbarg, verholfen. Gestern wurde das Urtheil gesprochen und lautet: Marie v. Fischer, 57 Jahre alt, wird wegen zehn Vergehen des Betrug=, verübt in der Zeit vom Jahre 1871 bis 1873, ferner wegen eines unter Milderungsumständen begangenen Verbrechens der Urkundensälschung und eines solchen Vergehens zu zwei Jahren sechs Monaten Gefängniß verurtheilt. Dagezen wird dieselbe von 11 Betrugsreaten und 1 Vergehen der Unterschlagung freigesprochen, nachdem sich von einem Verschulden nach diesen Richtungen eine richterliche Ueberzeugung nicht gebildet hat. Concipient Hartter erhält wegen Hülseleistung zu einem Betrugsvergehen zwei Monate Gefdagniß, wovon 30 Tage Untersuchungshaft in Ablechrung kommen; von ein m weiteren Vergehen der Hülfeleistung wird er freigesprochen. Literat Josef Schimpff wird wegen Begünstigung der Flucht der Marie v. Fischer zu einem Monat Gefängniß verurtheilt. ** In der Nacht vom 17. zum 18. dieses Monats, zwischen 12 und 1 Uhr, wurde, wie an die K. K. Centralanstalt für Meteorologie und Erdmagnetismus zu Wien eingelangte Telegramme melden, eia heftiges Erdbeben in Ober=Italien beobachtet. Dasselbe wurde gleichzeitig in Rimini, Ancona, Urbino, Camerino, am untern Po und selbst in Pola BP * Paris, 23. März. Ein Decret von Don Carlos erklärt Cabrera aller Ehren und Würden entsetzt. Er soll vor das Kriegsgericht gestellt werden, solls er in die Hände der Carlisten fällt. * H a u g, 2 3. M ä r z. E i n e a m t l i c h e D e p e s c h e a u s B a t a v i a meldet die gestern erfolgte Ankunft des neuen General=Gouverneurs von Indien, van Lansderghe, in Padang. * B e l g r a d, 2 3. M ä r z. D e r d e u t s c h e G e n e r a l c o n s u l R o s e n ist heute vom Fürsten Milan in Privataudien; empfangen worden. Der Empfang hatte den herzlichsten Charakter. Stockholm, 23. März. Nach der„Posttidning“ ist die Reise des Königs nach Berlin vorläufig auf Ende Mai oder Anfang Juni anberaumt. und Verkehr. * Bertin, 23. März. Auch heute sahen wir ein verzweifeltes Spiel der Hausse, die Course aufzuschrauben, was auch bei einzelnen Actien zeitweilig gelang, da so gut wie keine Geschäfte abzeschlossen wurden und Kassenwerthe auf allen Verkehrsgebieten fast vollständig underücksichtigt blieben. Von Eisenbahn Actien wurden Berlin=Hamburger 3, MagdeburgLeipziger 2 und Rheinische.25 pCt. höher notirt. Unter den BankActien verloren Rheinische Effectenbank 3 und Disconto 0,25 pCt. Industriepapiere leblos, namentlich Bergwerks Actien. Bereits vor einigen Tagen circulirten an der Berliner Böre dumpfe Gerüchte über die Rheinische Effectendank in Köln, beziehungsweise über Verlegenheiten, in welchen sich dieses Institut befinde. Es fand diese Nachlicht um so bereitwilliger Glauben, als bereits die früheren Bilanzen des Instituts eine ziemlich gespannte Situation erwiesen hatten und wir hatten bereits vor Jahresfrist darauf hingewiesen, daß aus der abnormen Höhe der Creditoren= und Debitoren=Conten früher oder später der Bank ernstliche Verlegenheiten erwachsen müßten. Insofern die Gerütte nun von einer directen Insolvenz gesprochen haben, sind dieselben allerdings grundlos. Eine Dispensation der Zahlungen ist weder erklärt, noch wird eine solche erklärt werden, da die Hauptgläubiger des Instituts, das Bankhaus Deichmann in Köln und der A. Schaaffhausen'sche Bankverein eine derartige Katastrophe bisher verhindert haben und wahrscheinlich auch verhindern werden. Die buchmäßige Bilanz, welche man aufgestellt hat, schließt, wie man weiter meldet, inclusive der Verluste des Jahres 1873 mit einem Verluß Saldo von 674,000 Thlr. und überdies sollen zur Deckung weiterer Verluste 750,000 Thlr. zurückgestellt, resp. abgeschrieben werden. Zu bemerken wird übrigens sein, daß diese Bilanz ja das Datum des 31. December 1874 tragen wird, während, wie man behauptet, die Pank neuerdings im laufenden Jahre sehr bedeutende speculative Verluste erlitten hat. In einer früheren Beneralversammlung wurde bekanntlich der Beschluß gefaßt, einen Theil des Actienkapitals zurückzukaufen; ob dies aber zur Ausführung gelangt ist, darüber fehit jeder positive Anhalt; es ist indeß anzunehmen, daß dies bisher nicht geschehen ist. Die letztveröffentlichte Bilanz(pudlicirt am 27. April 1874) per 31. Dec 1874 weist folgende Ziffern auf: Actienkapital.000,000 Thlr., Accepte der#ank 1,056, 08 Thlr., Creditoren 2,435,086 Thlr., Lombard=Conto 676,852 Thlr., Depositen=Conto 120,000 Thlr. Unter den Actien betrug in der letzten Bilarz das Wechselportejeuille 607,400 Thlr., das Deditoren=Conto 4,279,590 Thlr., das Effecten=Conto 1,130.124 Thlr., das Lombard Conto unter den Activen 1,123,247 Thlr. Als Unterbilanz waren damals 504,494 Thlr. angegeben. Es waren nämlich 185,038 Thlr. auf Interessen=Conto und 103,145 auf Provisions=Conto gewonnen, dagegen 702,009 Thlr. allein auf Effecten-Conto verloren worden. Die Bank ist am 1. October 1872 gegründet worden. Ihr Kapital von ursprünglich 2,000,000 Thlr. wurde aber am 3. Februar 1873 um weitere 3 Millionen, wovon indeß nur 2 emittirt wurden, erhöht. Gründer der Bank waren: die Bank für Rheinland und Westfalen in Köln, die Nachener Bank für Handel und Industrie, die Firmen Ed Frege& Co. in Hamburg und A. Paderstein in Berlin. Die Bank besaß geraume Zeit hindurch eine Filiale in Fra kfurt a. Main, die mit der speciellen Mission betraut war, den von der Rheinischen Effectenbank theils selbst geschaffenen, theils nur ponssirten Bergwerkswerthen in Süddeutschland Eingang zu verschaffen. Dies mißlang vollständig und die Filiale wurde später mit ziemlich bedeutendem Verluste aufgelöst. Hier in Berlin ist die Bank commanditorisch bei einer Firma betheiligt. Uebrigens gehen dem„B. B.“ noch Nachrichten zu, welche wiederholt darauf hinweisen, daß die Gläudiger bei der Liquidation vollständig befriedigt werden würden und man mit Sicherheit darauf rechnet, daß auch die Kctionäre nicht ganz ler ausgegen würden. Köln, 22. März. Kaffe., brauner Jar. 15½, hellbr. 14¼, gelb 13½, gut ordin. blank 12¼, ord. 12, Plantations 12 3/3 Sgr. per Pfd. Reis, Java Tafel= 10½, ord. Java 8, Patna 8 /5, Uma Arracan 5½, Dda 5⅛, Korinthen, Ima 11 ¼, Dda 10 ¾, Smyrna Rosinen 16 1/3, Mandeln, geschälte süße 26 1/, Prinzeß= 34, Pflaumen, deutsche 10, türk. 12, Pfeffer, schwarzer 27, weißer 36 ½ Thlr. per 100 Pfd. Muscatnüsse 38, Muscatblüthe 41, Amboina=Nelken 21 3/8, Ceplon Caneel 35—38, chinesischer 9¼, Sgr. per Pfund. Häringe, schottische 14, holländ. 13 5/8, Stockfische 11, Tittlinge 11, Mohnöl—, Liller Oliette 23 ½, Provencer=Oel 34, Rodbenthran 12, Bergerthran, brauner 24½, blanker 27 1/2 Thlr. Kbln, 23 März.(Rotirungen der Daudelsmatler.) Wetter: Frost. Ravöl höher, per 100 Pfd. mit Fas in Eisend. ess. in Porit#ee von 100 Ctr. Rm. 30.80 S. Weizen fester, ehne Sack per 200 Pfd. hiesiger(niedrigster Preis) ent. Rm. 20.50 F, freinde: 19.75 G.(Lieserungsqu nlität à 75 Pso per 50 Liter). Raggen fester, ohne Sac hiesiger per 200 Pfo.(Rleoriger## fl. hies. Rm. 16.50., fremder 16.50 B.(Lieserungsgu#l. à 69 Pid. eir 10 Liter). Haser unverändert, per 200 Pfd. ohne Sack Rm. 19.40 V. Köln, 23 März.(Notirungen der Producten in###. Weizen eff. hiesiger 19.50—20.30 Nm., fremder 19 15—19.75 Rm. Roggeneff. 15.20—15.90 Rm. Hafer ess. 20.20 Rm. Rüböl eff. 30.70 Rm. (Tandmarkt.) Weizen anhaltend fest, 19.50—20.30: Roggen behauptet, 15.20—15.90; Cerste—; Hafer unverändert, 19.80—20.20; Raps in fester Stimmung, 29.25—30.00; bez. nach Qualität pro 200 Pfd. Zufuhren ca. 206 Sack. Köln, 22. März. Biehmarkt. Bestes Vieh 66, kleines 57 M. per 100 Pfd. Echsenbäute per Pid. 53 Pf., Kuhhäute 50 Pf. Feit 25 Pf. Schweine 62 Pf. per Psd. Mälheim am Rhein, 23. März. Weizen Mark 20,50, Korn Mark 16,25, Gerste Mark 18,—, Haser Mark 20,00, Buchweizen 20,00, alles per 200 Pfd. St. Goar, 19. März. Die gestern hier abgehaltene Eichen= LohrindenVersteigerung erfreute sich einer sehr lebhaften Betheitigung. Es wurden 12,893 Centner versteigert, von welchen eine Parthie von ca. 550 Ctrn. aus dem Stadtwalde von Boppard zu dem Höchstgebote von 9 Mark 85 Pfd pro Ctr. angesteigert wurde. Dortmund, 23. März. Stückkohlen 75 M. gesiebte do. 66, melirte Dortmund, 20. März. Weizen M. 20.50, Roggen 18, Geiste 21, Hafer 22, Saatwicken 23 nach Qualität, Rübel 63, Petroleum 30 pir Frankfurt, 22. März. Weizen, Wetterauer 20,57, Roggen 17, Alles per 100 Kil. effectiv loco hier. Hafer unverändert M. 11 per 60 Ait. est. loco bier.... 169 m. Sm 1 Berlin, 23. März. Weizen 162—198 M. vz. moggen 140—160 M. bz. Gerste 129—181 M. bz. Hafer 158—187 M. bz. Berlin, 22. März. Viehma kt. Ochsenfleisch 1. Qualität 55, 2da 51, 3tio 44 Mark per 100 Pfund Schlachtgewicht. Schweinefleisch 1. Qualität 55, 2da 50 per 100 Pfund Schlachtgewicht. Hammelfleisch 1. Qualität 25 per 45 Pfd. Schlachtgewicht. Bei dem Kälbermarkt war das Geschäft rasch und erzielte gute Mittelpreise. Das bevorstehende Osterfest veranlaßte einen starken Auftrieb in Rindvieh, so daß die Preise einen Rückgang erfuhren. Stellin, 23 März(Getreidemarkt) Weizen per April 18,750. Roggen per April 148 00, per Juni 144,50. Ruböl 100 Kilogramm v. April 53.00, per Juni 53,10, per September=October 57,50. Spiritus ocn 56,20, per April=Moi 58,50 per Juni 60,00, per Juli Mark 60.30 bezahlt.„„„ 1690 Oreslan, 25 Marz. Getredemarkt Spirtius loco der 100 s per März 56,35 Wweizen per Apcil=Mai 174 Mark. Roggen per April 144. Puvo. ver Mäz 53,45, per April=Mai 53 Ml. 40 Pf. ginWetter Kalt. Bremen, 23. März Petroleum. Stundard white loco 12 Mar 35 ##gAntwerpen, 22. März. Häute. Trockene Buenos=Ayres Ochsen= 13½ Kil. frs. 154, do. Ochsen= und Kuh= 10 Kil. frs. 133, tr. Rto Grande Ochsen= und Kuh. 13 3/3 Kil frs. 136, ges. Buenos=Ayres Ochsen20½ Kil. frs 94 bez. Lüttich, 22. Febr. Weizen inländischer 25,50 per 103 Kil., preuß. 26 per 117 Kil. Roggen fest, frs. 21¼ per 94 Kil. Hafer frs. 25 per Puris, 23. März Produktenmarkt. Weizen per März 24,25. Mehl, steigend per März 52,15, per April=Mai 53,00. Rüböl weichend per März=Apzil 80, 25, per Lai=August 82,00. Spiritus per März 53,50. Werte:: Kalt. Amsterdam, 23 März Getreidemarkt. Weizen per März=April —, per Mai 260, per Ma.=Juni 263. Roggen per Mai=Jani 177. per Juli 178. Raps per Frühj. 355 Fl. Rüböl loco 34, per Her### 36, per Früh,ahr 34. Glasgow, 23. März. Roheisen fest. Mixed numbers warrants 73 ..#e Civilstand der Bürgermeisterei Poppelsdorf. Geburten. Den 14. Mäz: Walter Max Georg, Sohn von Hermann Usener, Prof., und von Lily Dilthey, zu Poppelsdorf.— 15. Mathias, Sohn von Johann Beyer, Tagelöhner, und von Margar. Henseler, zu Ippendorf.— 16. Andreas, Sohn von Jacob Liermann, Pflasterer, und von Elisab. Krämer, zu Poppelsdorf.— Joh. Jos., Sohn von Joseph Heuser, Tagelöhner, und von Gertiud Rheindorf, zu Duisdorf.— 17. Peter, Sohn von Heinrich Schiffer, Tagelöhner, und von Christina Schumacher, zu Röttgen.— Jacob, Sohn von Johann Halfen, Tugelöhner, und von Theresia Auer, zu Endenich.— 19. Margaretha, Tochter von Heinrich Wüschem, Maurer, und von Elis. Schallenberg, zu Endenich.— Sophia, Tochter von Werner Hildebrand, Maler, und von Cathar. Wischmeyer, zu Poppelsdorf.— Jacob, Sohn von Heinr. Mertens, Ackerer, und von Anna Maria Mertens zu Kessenich. Heirathen. Den 19. März: Joh. Christoph Oertel, Postschaffner zu Neuß, und Christina Lessenich, zu Endenich. Sterbefälle. Den 15. März: Mathias Röttgen zu Kessenich, alt 13 Monate.— Louise Diedrich, zu Kessenich, alt 2 Monate.— 16. Margar. Breitbach, Edefrou des Joh. Roeser zu Endenich, alt 38 Jahre.— 19. Heinrich Wüsten, zu Endinich, alt 9 Monate.— Gerhard Ernst Effertz, Ehemann von An a Maria Josephina Reuter, Königl. Steuer=Empfänger zu Endenich, alt 63 Jahre.— Anton Münch, zu Kessenich, alt 21 M. — Agues Schäfer, Ehegattin des Ferdinand Rett, zu Poppelsdorf, alt 7 S86 Gebirgsbote, das einzige katholische und verbreitetste Blatt der Grafschaft Glatz(Schlesien) wird den Katholiken auf's Beste empfohlen. Seine Richtung ist correct christlich conservativ, der Inhalt populär und reichhaltig: Leitartikel, Berichte aus den Kammern, politische Rundschau, Lokales und Provinzielles, Landwirthschaftliches, Börsennachrichten, Romane, Räthsel, Vermischtes 2c. Der„Gebirgsbote“ erscheint in Habelschwerdt(Grafschaft Glat) wöchentlich 2 mal, je einmal mit Beilage. Format gr. Octav. Preis bei sämmtlichen Postanstalten nur Mark 1,50(15 Szr.) Inserat=, die 5spalt. Petitzeile à 15 Pf., finden bei einer bisher stets wachsenden Auflage von jetzt 4400 Exempl. die weiteste Verbreitung. Die Redaction. Auflage Westsärisches Polksbrart. Auflage. Um vielseitig ausgesprochenen Wünschen zu genügen, haben wir uns entschlossen, das Westfälische Volksblatt statt dreimal wöchentlich vom 1. April ab (mit Ausnahme der Sonn= und Feiertage) erscheinen zu lassen. Es wird uns dadurch ermöglicht, die Tagesereignisse rascher und in größerer Ausfürlichkeit zur Kenntniß unserer geehrten Abonnenten zu bringen, namentlich wichtigere Beihandlungen des Land und Reichstages mit den bedeutendsten Reden mitzutheilen und daneben in eigenen Aufsätzen gediegene Besprechungen zu bieten.— Dem Landwirthschaftlichen und Provinziellen wird besondere Beachtung gewidmet werden. Die nöthig gewordene Erhöhung von 1,10 Mark(11 Sgr) auf 1,50 Mark(15 Sgr.) pro Quartal wird man diesem gegenüber nur gering finden. Die Richtung des Blattes bleibt unverändert virselbe. Zu zahlreichen Abonnements ladet ein Paderborn, März 1875. Redaction und Verlagshandlung. Zum Abonnement auf die laden wir hiermit ergebenst ein. Dieselben erscheinen 3 mal wöchentl'ch: Dinstags, Donnerstags und Samstags, Samstags mit Beigabe der Sonntags=Glocke. Auflage 3200. Elberfeld, März 1875. Die Expedition. Zimmer zum Möbelaufbewahren gesucht. Stockenstraße 5, 2. Et. Bäckergeselle gsucht. Sternstraße 26. Mit schmerzerfülltem Herzen machen wir Verwandten und Freunden hiermit die Anzeige von dem heute Nachmittag gegen 6 Uhr unerwartet in Folge eines Unglücksfalles er„folgten Ableben unseres unvergeßlichen, unersetzlichen Gatten, Vaters, Sohnes und Bruders Johann Theodor Claren, Bierbrauereibesitzer zu Hersel. Die Beerdigung findet statt zu Hersel, Freitag den 26. März, Nachmittags 2½ Uhr. Hersel und Vornheim, den 23. März 1875. Namens der Familie: Walburga Claren geb. Schüller. 31 Wenzelgasse 31. Wegen Etablirung eines anderweitigen G schäftes, nämlich einer Tapisserieund Weißwaaren=Handlung beabsichtige ich mein für die Frühjahrs= und Sommer=Saison besonders reichhaltig versehenes Lager binnen karzester Frist vollftändig zu räumen und verlaufe doher sämmtliche Artikel zu irgend annnehmbaren Preisen. S. Loewenstein. Wenzelgasse 31. Gduer Hof. Ausverkauf Kölner! Hof. Es hat dem Allmächtigen gefallen, heute Morgen 2¼ Uhr unser liebes Töchterchen Johanna im Alter von 6½ Jahren aus diesem Leben abzuberufen. Um stille Theilnahme bitten Die trauernden Hinterbliebenen. Joseph Engelberg. Helena Engelbeig geb. Schüller. Agnes Engelbertz. Keldenich, 24. März 1875. Höhere Tochterschule nebst Pensionat, unter der Leitung der Ursulinerinnen! zu Nöremond, an der Niederlän dischn Staatseisenbahn Holländisch. rimburg.— Französische, englische und deutsche Lehrerinnen ertheilen Unterricht in ihrer Muttersprache. Pensionspreis inel. Unterricht jährlich 116 Thaler. zu Taxpreisen aus Concursmassen. Der Verkauf beginnt am Dinstag den 23. März und danert nur bis Samstag den 27. dies. Monats. Aechte Tieleselder Teinenwäaten Für rein Leinen wird garantirt. Alles bedeutend unter heutigen Fabrikpreisen. 1 schönes Lundhaus in Endenich am Fuße des Kreuzberges, steht zu verkaufen oder zu vermiethen. Näheres bei A. J. Schlösser in Vonn, Markt 15. Wirthschaftslokal im gelegenen Stadttheile, von mittler Größe, auch possend für Bäckergeschäft oder Metzgerei der Räumlichkeiten wegen damit zu verbinden, unter gür stigen Bedingungen zu verkaufen duich Chr. Klötzchen, Biehmarlt 8. Ein neues Haus vor dem Sternthor mit Garten zu verk. Auch passend für Bäcker= oder Spezereigeschäft. Antritt 15.Moi. Näh. i. d. Exp.(811 Haus Paulstraße 11, enthaltend 10 Zimmer, Waschkuche, 2 Keller und circa 120 Fuß tiefen Garten 2c., zu festem Preise unter günstigen Bedinzungen zu verkaufen. Näheres Kölner Chaussee Nr. 51. Roheis=Fabrik in einer größeren Stadt am Rhein zu verkaufen. Briefliche Anfrage sub A. R. 177 an die Expedition dieser Zeitung zu richten. Ladenlokal, kleines, für Tabak= und CigarrenHandlung ge ignel, in frequenter Lage zu miethen gesucht. Off. unter J. A. 204 richte man an die Exp. d. Ztg. Kleines Ladenlokal in bester Geschäftslage, esent. mit Wohnung, zu vermiethen. Bo, sogt die Erp. d. 3tg. 1819 Zwei sehr schöne Zimmer erster Etage straßenwärts, möblirt oder unmöblirt zu vermiethen. Zu erfragen bei der Erped, dies. Ztg.[817 Zwei Zimmer nebst Mansarde 1. Etage zu verm. Meckenheimerstr. 3a. An Hof Nr. 18 steht die 2. Etage, bestehend in 4 bis 5 Räumen, zu vermiethen. Eeste Etage zu vermiethen. Vornheimerstraße 22. Kgl. Preuß. Lotterie=Loose 3 zur bevorstehenden Haupt= und Schlußziehung der IV. Classe, Ziehung am 16. Aprik bis 3. Mai 1875, wo Hauptgewinne von 450,000 Mark, 300000 Mark, 270,000 Mark, 250.000 Mark, 150,000 Mark, 120,000 Mark und noch viele andere größere und kleinere Gewinne gezogen werden, empfiehlt und versindet gecen baare Einsen: dung oder Post=Vorschuß, Original=Loose: ; à 46 Thlr.— 138 Mark, ¼ à 23 Tdlr.= 69 Mark, sowie gesetzliche Antheilscheine: ½/ à 9 Thlr. 27 Mark, 1/16 à 4½ Thlr. 13 Mark 50 Pf., ½/33 à 2½ Thlr.— 7 Mark 50 Pf., 1/64 1½ Thlr. 4 Mark. * H. Grossmann's Haupt=Lotterie Comptoir, Breslau, Antonienstraße 5. Leinen in Stücken von 33 Meter, von 8 Thlr. an bis zu den feinsten und schwersten in ¼ und 1¾. Hausmacherleinen St. von 5 Thlr. an. Taschentücher, rein Leinen f. Kinder, à“: Dt. v. 10 Sg. an Taschentücher, rein Leinen für Herien und Damen, à Dutz. von 20 Sgr. an bis zu dem feinsten Handgespinnst und Batist. Tischtücher, rein Leinen, 1% Elle groß, von 22¼ Szr. an bis zu all. Größen u. Preisen. Tischservietten, rein Leinen, à Dutz. v. 1“ Thl. an. Tafeltücher in feinstem Damast mit 6 und 12 Servietten. Handtücher, rein Leinen, à/ Meter von 1 3/4 Sgr. an bis zum seinsten Atlas=Damast. Gardinen in groß Auswahl. Tisch= u. CommodenDecken in Wolleu. Leinen, von 20 Sgr. an. Faltenhemden v. 1Th. an. Damenhemden v. 20 S. an Damen=Nachthemden :: Preuss. Lotterie-Loose!: kauft zur IV. Classe und zahlt pro !!Viertel!! 18 Thle.=54 M. baar oder durch Post Vorschuß M. Grossmann's Haupt=Lotterie Comptoir, Breslau, Antonienstraße 5. K ut Cursus sum Einjähr.-Freiwill.-Examen. Beginnam 30. März Anmeldungen werden baldigst erbeten Thiele, Rheingasse 40. Damen=Nachtjacken von 15 Sgr. bis zu den elegantesten. Damen=Unterröcke von destem Shirting, von 20 Sgr. an bis zu den feinsten Schleppröcken mit Stickerei. Moirée= n. Steppröcke von 2 Thlr. an. Wattenröcke à 1½ Thlr. Damenhosen v. 12½ Sgr. an bis zu den elegantesten mit reicher Stickerei. Schürzen für Damen und Kinder, in großartig schöner Auswahl, von 5 Sgr. an. Corsets von 6 Sgr. an bis zu den feinsten. Shlipsen u. Cravatten für Herren und Damen, von 2½ Sgr. an. Kinderlätzchen mit Stickerei, von 2 Sgr. an. Regen=Mäntel von 3½ Thlr. an. Shirting, Chisson, Dowlas, Négligestoffe, Kragen und Manschetten, Schleifen, Herrentücher, Bettdecken, Bettbezüge und viele andere Artikel. in den neuesten Facons. Es wird höflichst gebeten, diesen Verkanf nicht in die Kategorie der so oft vorkommenden, häufig schwindelhaften Ausverläufe zu stellen. Die Leinenwaaren sind aus den renommirtesten Fatriken und die fer#tigen Sachen auf das Sauberste gearbeitet. Kölner Hof. Der Verwalter Behrens. Weinhandlung en gros& en détail. am Belderberg, Giergasse 30. Der Détail-Verkauf unserer Weine, weißer von 7 Sgr. und rother von 8 Sgr. pr. Flasche ab, erfolgt wie bisher durch den Restaurateur Herrn Pisbach. Der Engros-Verkauf besorgt das Büreau des Vereins. Bonn, im März 1875. Der Vorstand. Winzerverein zu Mayschoß, Kreis Ahrweiler, gegründet im Jahre 1859,— bestehend aus 80 Mitgliedern aus Mayschoß und Laach. Momentane Weinpreise: je nach Lage der Berge und Qualität des Weines. Liter zu 12, 10 oder 8 Sgr. Ahrrothweine aus frühern Jahren,&a Liter zu 10, 9 oder 8 Sgr. 1874r Ahrweißwein, à Liter zu 9 oder 7 Sgr. Alten Ahrweißwein, i Liter zu 8 1/8 Sgr. lit um Gebrauche bei der h. Maisen, dau besenders der hohzw. Getüt, nschule in Godesberg. Die Klassen entsprechen genau einer Elementarschule(Oc'ava, Septima) Peaschn i Quarta, Tertia eines Gynnasiums reip, einer Das Sommersemester beginnt am 12. April. Anmeldungen neu eintretender Schüler wird am 10. April Vormittags im Schulhause Heir Dr. phil. Kretzer eutgegen nehmen, welcher auch bereit ist, Pensionen für auswärtige Schüler nachzuweisen. mnmeme Ein Commis und Lehrling zum sofortigen Eintritt gesucht von W. Hammers, Neugasse 10. tüchtige Schriftsetzer finden dauernde Condition in der J. Kirfel'schen Druckerei in Ahrweiter. Einige tüchtige Zimmergesellen gesucht von C. Blümel, Paustraße. gesucht. Hospitalgasse 5. Ein junzer Mann sucht Beschäftigung, am liebsten auf einem Baubürau. Ausk erih die Erp. d. Ztg.[816 Ein Schuster für Flickarbeit gesucht. Sternthorbrücke 1, in der Schuhhandlung von H. Dreesen. Schmiedegesellen und ein starker gesucht. Lehrling gesucht. Jacobstraße 4— Ein Kutscher, mit guten Zeugnissen, sucht zum 20. Aptil oder 1. Mai eine Stelle. Näh. in der Exp. d. Ztg.[818 2 Tehrling. Wir suchen für unser kaufm. Büreau einen Lehrling. Selbstgeschriebene Offerten Breitegrabenweg 16 einzusenden. Stadt=Bonner Wasserwert. Professor Freidthom's Petroleum=OelRectifier's zur Verhütung des Explodtren's bei PetroKerrester s leumlampen, Petroleumkochaoparaten und Erzeugung einer gasähnlichen geruchfreien Flamme zu haben in der alleinigen Niederlage für Bonn und Umgegend bei Adam Schon, Sternstraße 8. Teutonia, Allgemeine Renten=, Capital: und Lebensversicherungs Bank in Leipzig. Errichtet 1852. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir Herrn Bernard Sondag. Kaufmann, Bonn, Kölnstraße 2, die Hauptagentur unserer Bank für Bonn und Umgegend übertragen haben. Das Büreau der Teutonia in Köln a. Nh. H. Kalmeter. Asphalt=Dachpappen prima Qualität, per □Fuß à 6 Pfg., franco Baustelle. Theodor Ferber, Endenicherstraße 28. Einladung zum Abonnement auf die Coblenzer Volkszeitung pro II. Quartal 1875. Abonnementspreis vierteljährig wie bisher per Post bezogen 2 Mark 95 Pf.(29 ½/ Sgr.), inel. Tragelohn 3 Mark 33 Pf.(1 Thlr. 3 Sgr. 3 Pf.) Inserate, welche bei der großen Abonnentenzahl die weiteste Verbreitung finden, kosten die kleine Zeile oder deren Raum 15 R Pf.(1 ½ Sgr.) Wir bitten die Bestellungen bei den zunächst gelegenen Postanstalten gest. baldigst zu machen, damit wir vollständige Exemplare liefern können; die Post besorgt bei verspäteter Bestellung bereits erschienene Exemplare nur gegen Nachzahlurg von 1 Sgr. Verlag der Coblenzer Volkszeitung Abonnements=Einladung auf den Badischen Beobachter in Karlsruhe. Der„Badische Beobachter", das Hauptorgan der kath. Volkspartei und eines der gelesensten Blätter in Baden, ist bestrebt, alle wichtigen politischen und kirchen=politischen Vorkommnisse unseres Landes vorzugsweise durch zuverlässige Correspondenten in größerer Raschheit seinen Lesern vorzuführen. Der Preis des Blattes beträgt ohne Postaufschlag vierteljährlich 2 Mark 60 Pfennige. Anzeig n, welche die weiteste Verbreitung finden, werden zu 12 Pfennigen für die Petitzeile berechnet. Zu zahlreichem Abonnement ladet ein Redaction und Verlag des Bad. Beobachters. Fishe Steüßiscze, Bomnar Kabeljau, Seeschollen, Dolner Scher: Seich Gartenbauverein. alle Sorten Rheinfische, süße Bückinge, Anmeldungen zum VerKopfsalat, Blumenkohl, Citronen und.. 9 Apfelsinen bei eine, sowohl mündlich wie Joachim, Brüdergasse. schriftlich, werden entgeEin zweiter Bäckergeselle gesucht. Neustraße 12. Ers CTapezierergehülsen finden Beschäftigung. Gröninger& Comp. Ein Diener, der Garteracbeit versteht und gleich eintreten kann, sucht Stelle. Frco.-Off. eub M. H. 206 besorgt die Exped. dies. Zig. Schreinerlehrling gesucht von P. Mehlem, Hundsgasse 18. Bezugnehmend auf vorstehende Annonce empfehle ich mich zum Abschlusse von Renten=, Capital= und Lebens=Versicherungen nach Bonngasse 27. allen, von der Teutonia veröffentlichten Tarifen mit dem Bemer= ga biasag(age ken, daß die Teutonia den bei ihr mit Capital versicherten Per-[Süße hiesige Bulker, sonen Darlehen zum Zwecke der Bestellung von Dienstcautionen gewährt. Bernard Sondag, Haupt=Agent der Teutonia in Bonn. Frische suße Butter gengenommen Coblenzer. empfiehl: A. Scheben, strasse Nr. 17. Der Vorstand. Rothe Bordeaux=Weine, in bekannter Güte, per Liter 10 Sgr., per Flasche 8 Sgr., Weitze Khein= und Klosel=Weine, per Flasche 7½ Sgr., in Gebinden entsprechend billiger, empfiehlt Johann Wieler. Ein ordent. Junge vom Lande als Ausläufer gesucht. Markt 39. Weinhanblung Weinproducent in von C. Spith, (bei Barr) Elsass, Näherinnen gesucht. Stockenstraße 13. Erste und zweite Modistinnen Wo, sagt die Exped. 821 Ein ordentlicher Fabrikarbeiter guuat. Johanniskreuz 6, vor'm Kölnthor. Ein ansändiges Mädchen für alle häusliche Arbeit zum baldigen Eintrit gesactzt. Mickenheimerkr. 38. Ein Dienstmädchen gesucht. Meckenheimerstraße 15. Ein Madchen sucht Kanden.m Bügeln in oder außer dem Hause. Saugasse 17. Ein Madchen, welches Bügeln und Serviren kann, sucht pr. Mai Stelle als Zweitmädch. Näh. in d. E.(822 Mädchen für Hausarbeit sofort gesucht. Kölnstraße 11. 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Näh. Biereckspl. 5. gestoßen habe, als unwahr und nehme dieselben hierdurch zurück. Frau Hochrath. Hauptmann.— Druck der Hauptmann'schen Buchdruckerei(Sürst 5) in Bonn. Hierzu eine Beilage. 4. Jahrgang. Nr. 84 Donnerstag, 25. März 1875. Miquel PC. Landtagsverhandlungen. Abgeordnetenhaus. •4. Sitzung vom 19. März. (Schluß.) Abg. Sarrazin: Meine Herten! Ich will es dem Abg. überlassen, nachzuweisen, wie durch die Vorschriften, welche er eben bemängelt hat und durch die Antwort des Heein Regierungscommissars ein Dispositionssonds zu den vielen, welche die Regierung bereits hat, geschaffen würde, und wie Sie also, wenn eie es annehmen, selber gesatten, daß die Regierung mit diesen Dispositionssonds wirthschaftet, wie sie das mit gewissen anderen Fonds jetzt schon thut. Aber ich muß doch, und der§ 8, namentlich in seinen Motiven, gibt mir dazu das volle Recht, weiter allgemein auf die Sache zurückkommen. M.., der§ 8 zigt Ihnen genauer als irgend eine Bestimmung des Gesetzes, auf welch abschüssigem Wege Sie weiter gehen, an dessen Ende der Abgrund ist. (Ohol links. Sehr wahr! im Centium.) Bisher, m.., haben diese neuen Gesetze Ihnen nur zugemuthet, Gelder einzubehalten, die so####### wenigstens den Berechtigten zurückzegeben werden sollen. Diese Bestimmung geht den einfachen Schritt weiter, daß sie die Gelder dem Berechtigten nicht zurückgeben will; denn sonst wäre ja ein neue: Gesetz gar nicht abthig. Was das neue Gesetz beingen wird, liegt im Schooße der Zukunft; das kann sich je nach der Majocität des Hauses und je nach per Staatsregierung auch dahin wenden, daß diese Gelder zu Zwecken vervendet werden, welche weit ab von Schul-, weit ab von Kirchenzwecken liegen, die neulich der Herr Cultusminister in Aussicht gestellt hat. Daß es bei dem Gesetz wieder einer kleinen Abänderung der Verfassung bedarf, gämlich des Artikels 15, hat der Herr Cultusminister auch schon gesagt, das macht ja weiter kein Kopfzerbrechen.(Sehr gut! im Centrum.) M. ., ich kann Ihnen den banalen Vergleich nicht ersparen. In diesem Geser steht einfach: wenn der Vormund, der einen recht reichen 2undel bevormundet, fürchtet, daß der junge Mann bei seiner Großjährigkeit die Gelder schlecht anwenden möge, da hält er sie ihm vorläufig zurück; ein Vormund, der aber noch irgendwie Anspruch auf den Namen eines ehrlichen Mannes macht, mag das vielleicht thun, damit der junge Mann, wenn er größer geworden ist, das Geld ausgehändigt bekommt und dann gut anwendet. M.., dieser Vormund will es in seine eigene Tasche stecken.(Sehr gut! im Centrum. Oho! links.) Ja wohl, m. H. Ich kann Ihnen weiter auch nicht ersparen, auf die Motive einzugehen, und sie sind wirtlich interessant. Die Motive sagen zunächst: es sich darum, zum Ausdruck und zur Geltung zu bringen, daß die Pflicht des Staates zur Gewährung von Mitteln an die katholische Kirche einer kirchlichen Gemeinschaft gegenüber ruhen muß, welche die Grundlagen, auf welche ihre eigene rechtliche Existenz im Staate beruht, grundsätzlich negirt. N.., wer das zuerst liest, der fragt sich: wir haben sonst geglaubt, die Grundlage der katholischen Kirche im preußischen Staate finge mit den Grusdlazen im Reiche an, ginge dann durch die verschiedenen völkerund staatsrechtlichen Bestimmungen weiter bis zu den königlichen Versprechungen in den Publicationspatenten, ginge weiter bis zum Art. 15 der Verfassung. M.., das sind die Grundlagen, auf denen die Existenz der katholischen Kirche im Staate ruht.(Sehr richtig! im Centrum.) Daß das nicht gemeint ist, weiß ich, aber es ist interessant, daß man sich so ausdrückt. Gemeint ist natürlich„der Ungehorsam gegen die Gesetze", und so oft der uns vorgeworfen wird, so oft muß wiederholt werden: das ist durch und durch unwahr. Wir sind den Gesetzen des Staates gehorsam (Widerspruch links. Sehr richtig! im Centrum.); die Kirche heiligt diesen Gehorsam durch dasjenige Moment, welches ihm zuerst die Weihe gibt, durch das religiöse Moment, des Gewissens halber(Sehr wahr! im Centrum.), und wenn wir des Gewissens halber solchen Gesetzen nicht durch positive Handlungen Folge leisten, welche ein Unrecht von uns jordern, welche ad hoo gegeben sind, dann, m.., sind wir den Gesetzen nicht ungehorsam, sondern gedorsam im Tiefinnersten.(Sehr gut! im Centrum.) M.., als vorhin der College Lieber Aehnliches ausführte, hörte ich den Zuruf: das kann jeder Verbrecher sagen. M.., so lange Sie einen Dieb und Mörder, der durch die sehr positive in seinem innersten Bewußtsein verbotene Handlung des Diebstahls und Mordes zum Verbrecher wird, gleichstellen können in Ihren Gebanken mit Leuten, die, um kein Unrecht zu begehen, ein Gesetz nicht ausführen,— so lange das ist, halte ich es allerdings nicht für möglich, diese Frage mit Ihnen zu disentiren, ich verschmähe jedes weitere Wort darüber.(Sehr richtig! im Centrum.)— Dem Abgeordneten für Bielefelo muß ich ein Wort ervidern. Er hat uns wieder schöne Worte für eine schlechte Sache vorgelesen, für eine recht schlechte Sache. Ich will ihm also zunächst ausscheiden, weil das ja ein sehr hübscher Punkt ist, die Kirchhofsfrage. M.., wenn wir bis auf die Kirchhofsfrage einig sind, dann werden wir auch sonst wohl einig werden; also bitte, die lassen Sie heraus. Dann aber sage ich ihm: auch dieser Bischof hat schöne Worte gebraucht für eine schlechte Sache; ich muß das leider sagen.(Hört! links.)„Hört!“ sagt der herr Adgeoronete und ich traue ihm ganz gut die Kenntniß zu, daß es viele schwache Bischöfe gegeben hat; ich erinnere an die bekannten Hofdischöfe zur Zeit Joseph II.(Sehr richtig! im Centrum.); sehr viele schwache Bischöfe, wie wir sie heute zu unserer Genugthuung und zu unserm Stolze nicht haben.(Bravo! im Centrum.) Wenn der Herr Abgeordnete die Kläglichkeit der damaligen Zeit, welche allein Gesetze der höchsten Verletzung gegen die katholische Kirche und ihre Angehörign möglich machen konnte, wenn er die Zustände der damnaligen Zeit sich genauer ansehen will, kann er ein sehr hübsches Buch dar über lesen, welches.dastian Brunner geschrieben hai; da kommt ja wohl der Cardinal Herzan und mehrere Andere vor.(Ruf: Zur Sache.) Bicepräsident Dr. Löwe ersucht den Redner, zur Sache zu sprechen. Abg. Sarrazin: Herr Präsident, ich will gern folgen, ich constatire aber ausdrücklich, daß die erste Nummer der Motive zu diesem Paragraphen Dasjenige ist, worüber ich rede. Die zweite Nummer heißt: „Auch würde es den Erfolg der deabsichtigten Maßregel wesentlich beeinträchtigen, wenn von vornherein festgestellt würde, daß alle eind haltenen Beträge früher oder später den empfangsberechtigten Stellen nachzuzahlen seien.“ M.., es kann nicht klarer ausgedrückt werden, daß wir uns nicht in dem Geviete des Rechtes, sondern in dem Grabe des Rechtes dewegen, (Oho! links) in dem Grabe des Rechts, wenn das ein Grund sein soll. Das heißt also, es ist nicht zweckmätig, den Leuten die Hoffanng zu lassen, daß sie ihr Geld wiederbekommen, deshalb behalten wir es intus. Der dritte Grund ist eben so hübsch: es müsse im Interesse des Staates selbst in hohem Maße bedenklich erscheinen, bedeutende Summen anzusammeln, die später ohne alle Kautelen, für den Staat den Leitern der römischkatholischen Kirche zur Verfügung zu stellen wären. Jawohl, m.., das macht natürlic, gleich gruselig; aber wenn es wahr wäre, daß das bedenklich ist, ist das ein Rechtsgrund? Es ist die Geschichte von dem Mündel. Bevor Sie nicht dahin kommen, einzusehen, daß das nicht bedenklich ist, daß die katholische Kirche nicht staatsfeindlich ist, sondern der Existenz der Staaten förderlich und freundlitz im höchstem Maße, so lange werden wir allerdings mit der Sache nicht zurecht kommen. Die weiteren Motive sagen, es scheine nicht rathsam, schon heute zu bestimmen, was mit dem Gelde geschehen soll, das ist aber das Blankett, für die reine Willkür und weiter gar nichts, auch wenn diese Wiakür später durch Gesetz stabilirt werden möchte. Es ist ja aber möglich, durch Gesetze Dinge zu statuiren, die doch großes Unrecht sind. M.., ich erkenne an, daß Sie mich zu dieser im§ 8 liegenden, von den Herten Vorrednern poovocirten Generaldiseussion nachsichtig angehört haber. Ich will Ihre Nachsicht nicht weiter in Anspruch nehmer, aber ich wiederhole Ihnen das Wort des Dichters:„Es ist der Weg des Todes, den wir schreiten!“(Bravo im Centrum. Lachen links.) Abg. Miquel hebt nochmals hervor, daß die Verwendung der Gelder demselben Ressort überlassen bleiben müsse, was auf seine Anfrage der Caliusminister bestätigt. Die Discussion wird geschlossen(gemeldet ist noch Windthorst[Meppen]) und§ 8 wird angenommen. Zu§ 9„Die executivische Beitreibung im Verwaltungswege findet in Betreff der Abgaden und Leistungen an die Bisthümer, die zu denselben gehörigen Instiime und die Geistlichen, für den gesammten Umfang eines Sprengels so lange nicht statt, als für denselben die Einstellung der Leistungen aus Staalsmitteln dauert“ liegt ein Amendement der Abgg. Wehrenpfennig und Windthorst(Bielefeld) vor, den Eingang folgenderwaßen zu fassen: Die Einziehung durch staatliche und communale Organe, so wie die executivische Beitreibung 2c.“ Die Antragsteller ändern diesen Antrag dahin ad:„Die Erhebung und executivische Beitreibung im Verwaltungswege ia“ Abg. Windthorst(Meppen). Ich trete gegen Herrn Dr. Wehrenpfennig zurück, bitte mir aber nachher das Wort aus. Abg. Dr. Wehrenpfennig bittet um Annahme dieses Amenbewents, indem er die Nothwendigkeit betont, daß hier das Gesetz eine ganz Eestimmte Fassung haben müsse. Auf dem Wege der Verwaltung werde Ss schwer zu verhindern sein, daß in den Orten, wo die schwarze Farbe vorwiegt, die Communalfeuerbeamten diese Adgabe zugleich mit den Stoats2ab den Communalsteuern einzögen und deshalb empfiehlt es sich, gleich * kas Geiz selbst hineinzuschreiben, daß die Leute zu Zahlungen nicht v# pflichten seien adthorst(Meppen): Meine Herren! Jitzt din ich über den Peuch Abg. W. Zweck der hier fraglichen Gesetzesbestimmungen und über den Zweck, welchen die Herren Antragsteller verfolgen, klar; bisher war ich das nicht. Zunächst muß ich sugen, es ist eine ganz besondere Großmuth der königlichen Staatssegierung und des Abgeordneten für Bielefeld, daß er noch die Gerichte hier in Wirksamkeit treten lassen will. Es würde für den offenbar vorliegenden Zweck nicht wirksam sein, auch die Gerichte auszuschließen. Ich meine aber, daß dieser Paragraph doch wirklich über den eigentlichen Sinn und Zweck des vorliegenden Gesetzes hinausgeht. Die Gelder, die der Staat zahlt, will man einbehalten— und wenn ich mich einen Augenblick auf den Standpunct der Regierung stellen könnte, so würde ich sagen, daß man das begreifen kann. Aber wie es mit einer richtigen, irgend noch Ordnung im Lande aufrecht halten wollenden Regierungspraxis vereinbar ist, das Eingehen hergebrachter Gefälle in ordnungsmäßiger Weise nicht mehr wie bisher zu sichern, verstehe ich nicht. Ich bin überzeugt, daß dadurch, daß man die administrative Einziehung beseitigt, eine nicht geringe Zahl von Leuten sich verleiten lassen wird, die Zahlung überhaupt einzustellen und so die Verhältnisse zu verwirren in in einer Art, daß, wenn endlich der ersehnte Frieden kommt, auf diesem Gediete die allermißlichsten Zustände eingetreten sein werden. Der Abg. Wehrenpfennig will aber offenbar, daß solche Zustände eintreten, denn er sagt: wenn in einer Gemeinde die schwarze Bande— ein sehr hübscher Ausdruck(Ruf: Farbe!)— also schwarze Fahne(Ruf: Nein, Farbe!)— also schwarze Farbe— die schwarze Farbe ist wenigstens halb preußisch (Sehr gut! im Centrum)— vorwiegt, dann werde der betreffende Steuerempfänger noch fortfahren zu erheben, und die Leute würden glauben, daß die Exeution dahinter stände. Es handelt sich also bei ihm nicht darum, daß der Staat sagt: ich will keine Hilfe mehr leisten, sondern es handelt sich bei ihm darum, daß die Leute nicht mehr fürchten, daß die Execution gegen sie erkannt wird, und daß sie dann nicht mehr zahlen. Das ist die Moral seines Antrages, wie er sich sehr deutlich ausgesprochen hat. Es ist von Interesse, daß diese Gesichtspunete recht klar in die Oeffentlichkeit dringen.— Weiteres will ich nicht sagen. Nun nehmen sie an, was Sie wollen! Ministerialdirector Dr. Förster: Diese Behauptungen stehen doch in directem Gegensatze zu der vielfach behaupteten Opferfreudigkeit des katholischen Volkes.(Zustimmung und Widerspruch) Ich kann den Herrn Abgeordneten indessen beruhigen; es kommt nur selten vor, daß kirchliche Abgaben executivisch beigetrieben werden müssen. Und das Haus mag nun die exeeutivische Beitreibung gut geheißen oder nicht, in beiden Fällen bleibt der Rechtsweg offen. Abg. Miquel fragt an, ob nach Wiederaufnahme der Leistungen aus Staatsmitteln die rückständig gebliebenen kirchlichen Abgaben nachträglich beigetrieben werden sollen. Regierungscommissar Lucanus: erwidert, daß nachträgliche executivische Beitreidung sich nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften richten werde, also besonders nach den allgemeinen Executionsbestimmungen von 1836, wonach die Execution sich auf zwei Jahre rückwärts erstrecken könne. Sobald die staatliche Dotation wieder zahlbar werde, sei auch der Kirche die Hulfe der Execution zurückgegeben.— Abg. Windthorst(Bielefeld) meint, diese Erklärung nöthige zu einem Amendement für die dritte Lesung, da man gestatten dürfe, daß nach geschlossenem Frieden die Leute nachzuzahlen hätten, was sie jetzt nich: zu zahlen brauchten.— Ministerialdirector Dr. Förster erklärt, daß in dem Gesetze keineswegs stände, daß die Gemeindemitglieder nicht zahlen sollen, sondern nur, daß keine Zahlungsbeitreibung stattfinden solle Abg. Windthorst(Meppen): Meine Herren! Es freut mich, daß der Herr Regierungscommissar wenigstens dieses den Herren Abgeordneten Windthorst(Bielefeld) und Dr. Wehrenpfennig bezeugt. Die Herren wollen allerdings nicht, daß mehr gezahlt wird, sie wollten die Einziehung der betreffenden Gelder im administrativen Wege deshalb aussetzen. Der Herr College Wehrenpfennig hat das klar ausgesprochen. Wenn der Herr Regierungscommissar gesagt hat, es wäre ein Widerspruch zwischen ieiner Behauptung, vaß einzeln: Leute von dieser nicht mehr executivischen Beitreidung Gebrauch machen und nun nicht mehr zahlen würden, und der Behauptung, daß man die Geistlichen nicht werde darden lassen, so ist ein solcher Widerspruch absolut nicht vorhanden. Einmal zahlt ein Mensch freiwillig sehr oft, was er gezwungen nicht zahlen will, dann aber können wir uns doch wohl klar machen, sollte ich glauben, daß einzelne Leute nicht zahlen, während die weitaus größere Zahl, und namentlich die wohlhabenderen um so reichlicher zahlen. Dies Argument der verehrten Herren verfängt also nicht. Daß der§ 9 eine logische Consequenz des im Gesetze verfolgten Gedankens sei, vermag ich nicht einzusehen, jedenfalls wird es dazu beitragen, eine Verwirrung in die Verhältnisse zu bringen. Die Verweisung auf den Rechtsweg verfängt auch nicht, denn es wird eine Reihe von Abgaben hier in Frage sein, die eine Art von Steuernatur haben, wobei es fraglich sein kann, ob der Betreffende oder die Kirchencasse das Recht zur gerichtlichen Klage hat. Es scheint mir wirklich, daß der Paragraph nicht deutlich gedacht war, eben so wenig wie der§ 8 deutlich gedacht war, wie die Erörterungen des Collegen Miquel es ergeben haben. Wir werden ja bei der dritten Berathung nach dem Ausspruch der so sorgfältig wachenden Herren Abgeordneten für Bielefeld und aus Hessen darauf zurücktommen. Abg. Wehrenpfennig: Es ist nicht unsere Absicht, die Zahlungen zu hindern. Aber man kann es dem Abg. Windthorst doch nie recht machen: neulich sagte der Ministerpräsident, er verspreche sich von diesem Gesegze nicht viel Nugen, da fragt er, warum er es denn eingebracht habe; heut verspreche ich mir von dem Gesetze, daß Biele nicht mehr zahlen werden, und das ist ihm nicht recht.(Heiterkeit.) Es ist bemerkenswerth, daß er auf die exeeutivische Beitreidung so großen Werth legt. Machen Sie doch auch hier der Staatsomnipotenz ein Ende. Adg. Winothorst(Meppen): Ich din bereit, auf die executivische Beitreibung und übertaupt auf jede Erhebung von Kirchenabgaben im Verwaltungswege zu verzichten, aber für alle Kirchen. Ich derke, daß, wenn wir die Trennung der Kirche vom Staate vornehmen, wir es für alle Kirchen thun. Dann hat der Abg. Wehrenpfennig die sublime Entdeckung gemacht, daß ich im Widerspluch sei, indem ich früher behauptet hade, das Gesetz wirke nicht, jetzt aber doch eine Wirkung befbichte. Ich erwarte die Wirkung nicht, die das Gesetz haben soll, nämlich die Wirkung, daß die katholische Kirche sich beugt. Daß dieses Gesetz die Wirkung hat, Conjusion hervorzubringen, darüber din ich nicht zweifelhaft gewesen. Uebtigens bin ich dem geehrten Herren setzt dankbar, daß er von seinem Vorhaben, dahin zu wirken, daß die betreffenden Pflichtigen nicht weiter zahlen, zurückkommt. Die Erklärung von der Regierungsbank scheint ihn zu Raison gebracht zu haben. Der Antrag Windtherst(Bielefeld wird abgelehnt und§ 9 unverändert angenommen.—§ 10 lautet:„Sind die Leistungen aus Staatsmitteln an einen Empfangsberechtigten auf Grund des§ 6 wieder ausgenommen, so ist in Betreff der an ihn zu entrichtenden Abgaben und Leifrungen die Verwaltungs=xecution zu gewähren.— Ein Gleiches gilt in Betreff der Abgaben und Leistungen für diejenigen Geistlichen, welche keine Leistungen aus Staatsmitteln zu beziehen haben, wenn sich dieselben durch ausdrückliche oder stillschweigende Willensaußerung(§ 6, Absatz 1 und 2) verpflichten, die Gesetze des Staates zu befolgen, so lange sie dieser Verpflichtung nachkommen.“ Abg. Frhr. v. Schorlemer=Alst: Während bei§ 6 sich der Ausdruck Handlung findet, ist hier nur ganz allgemein von einer„stillschweigenden Willensäußerung" die Rede, wobei man sich nichts Concretes denken kann. Erklärbar wird der Ausdruck angesichts der Eile, mit der dies Gesetz gemacht wurde, so daß selbst eine ganze Diöcese fehlte und gleich auf der ersten Seite sich ein orthographischer Fehler findet, wenn die Regierung nicht etwa Stephanische Orthographie schreibt. Alinea 1 sordert von den Geistlichen, sie sollen sich zum Gehorsam gegen die Gesetze verpflichten; ich wiederhole hier, daß, wie Dr. Lieder ausgeführt hat, sich unser Standpunct auf das geltende Recht stätzt und der des gesunden Menschenverstandes ist; nur Seloden können im Voraus erklären, daß sie sich Allem unterwerfen. Wir haben die volle Freiheit, uns unserer Kirche zu unterwerfen oder nicht.(Uaruhe links.) Uns drohen nicht Gefängnißstrafen, Geldstrafen wie beim Staat, der vielleicht auch noch die Guillotine wieder einführt.(Unruhe und Beifall.) Es ist auch kein vereinzelter Standpunct, sondern ein liberaler, den wir vertreten; neulich hat doch der Moniteur der Liberalen, die„Kölnische Zeitung“, ausgeführt, daß man nicht verpflichtet sei, jedem formal giltigen Gesetze zu gehorchen; namentlich fordere auch das germanische Richt nicht eine solche Unterwerfung der Gewisser.(Hört! hört! im Centrum. Unruhe.) Dem ganz entgegen haben wir hier wunderbare Collegien über Gehorsam gehört, heut erst hat uns Abg. Aegidi gesagt, eine Aufforderung zum passiven Widerstand sei activer Widerstand. Dann hat er gesagt, die Geistlichen würden ihren Standpunet dann am richtigsten einnehmen, wenn sie dem Staate gehorchten, dann würden sie den Spruch:„Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen“ ihren Bischöfen gegenüber dahin übersetzen:„Man muß Goit mehr gehorchen als dem Papste. Vom Standpunete des Herrn Aegidi, für den der Staat ein Gott ist, für den die von Gott gestiftete Kirche ein Merschenwerk ist, ist das begreiflich.(Widerspruch. Ruf: Zur Sache!) Ja, ich din bei der Sache; diese Frage behandelt§ 10......... Bieepräsident Dr. Löwe: Ich muß den Redner darauf aufmerksam machen, daß es mir nicht statthaft erscheint, nur einen aus dem§ 10 gerissenen Satz zu behandeln. Er kommt dabei auf die allgemeine Discussion zurück, was ich nicht gestatten kann. Ich bitte ihn, seine weiteren Ausfuhrungen an den§ 10 und nicht an einen einzelnen Satz zu knupfen. Abg. Frhr. v. Schorlemer=Alst(fortfahrend). Wenn Alinea 2 davon handelt, daß den Geistlichen die betreffende Willenserklärung auferlegt werden soll, so ist nach dem bisherigen Vorgange, wo dieser Satz in einem Paragraphen vorkam, der Redner unbehindert, die Frage der Unterwersung unter das Staatsgesetz zu erörtern.(Sehr richtig! im Centrum.) Wenn der Herr Präsident mir das nicht zugestehen will, was er den Rednern verschiedener Parteien zugestanden hat, dann bitte ich ihn, es mir zu sagen und werde dann jetzt nicht weiter sprechen. Vicepräsident Dr. Löwe. Ich gestatte das in Verbindung mit§ 10. Abg. Frhr. v. Schorlemer=Alst fortfahrend: Ich habe eben erklärt, daß ich mich streng an§ 10 halte, ich spreche davon, wie man uns eine Unterw.rfung unter das Gesetz vorschreiben will, und nach den Vorgängen, wie sie bei Erörterung anderer Paragraphen vorgekommen sind, glaube ich das Recht zu haben, auf die Vorwürfe zu antworten. Abg. Windthorst(Bielefeld) hat uns als Muster einen hocharistokratischen Vischof aus der Josephinischen Zeit aufgestellt. Ich wundere mich, wie er gerade den hat wählen können, ich hätte ihm einen andern vorgeschlagen, der im vorigen Jahrhundert(Ruf: Zur Sache!) als Erzdischof von Paris im November 1792 in den Convent ging, dort Stad und Mitra ablegte, sie demn Präsidenten zu Füßen warf mit der Erklärung, er wolle nur noch die Vernunst als höchste Gottheit anerkennen. Der Abg. Gneist hat uns beschuldigt, daß wir mit allen Mitteln die Agitation zum Ungehorsam gegen das Gesetz zu befördern streben, ich muß diesen Vorwurf als durchaus unbegründet zurückweisen, um so mehr, als die Haltung unseres Volkes das Gegentdeil zeigt. Wenn Gneist meint, daß wir den passiven Widerstand nicht halten könnten, so ist es doch wohl nur uns zu danken, daß sich das Volk in diesem passiven Widerstande bewegt trotz der erbitternden und geradezu povocirenden Reden, wie sie gestern z. B. noch der Abg. Gneist hielt. Nein, die Mittel, mit denen unsere Bischöfe, Geistlichen und unsere Partei kämpft, haben das Urtheil nicht zu scheuen, und wenn Gaeist es als ein charakteristisches Merkmal einer Partei bezeichnete, welcher Mittel sie sich bediene, so haben wir das Urtheil der Geschichte nicht zu scheuen, aber das Urtheil über die Mittel unserer Gegner ist uns nicht zweifelhaft, es wird ein vernichtendes sein.(Beifall und Widerspruch.) Die Absicht dieses Gesetzes hat gestern der Herrn Culiusminister dahin zusammengefaßt, daß er die Wurzeln des Widerstandes der Geistlichen abschneiden wolle. Es ist hier schon öfter auf unsere Stellung zu den Gesetzen hingewiesen worden, wenn uns aber der Herr Cultusminister .....(Rufe:§ 10!§ 10!).... ich constatire ausdrücklich, daß ich bei§ 10 bin....(Rufe:§ 10! zur Sach!) Vicepräsident Dr. Löwe: Ich constatire, daß der Redner jetzt vollkommen zu§ 10 spricht. Abg. Frhr. v. Schorlemer=Alst fortfahrend: Glauden Sie vur nicht, daß mich Ihre Unterbrechungen alteriren. So lange mir der Prasident das Wort läßt, so lange werde ich trotz Ihres Widerspruchs weiter reden, und wollen Sie mich nicht hören, dann gehen Sie hinaus.(Uaruhe.) Bicepräsident Dr. Löwe: Ich muß en Herrn Redner bitten, sich in seinen Ausdrücken gegen die hohe Versammlung zu mäßigen.(Beifall links.) Abz. Frhr. v. Schorlemer=Alst(fortfahrend): Dann darf ich auch bitten, daß die Versammlung mir mein Recht als Redner freiläßt.(Bravo! im Centrum.) Glaubt also der Cuitusminister, uns die Wurzel des Gehorsams abschneiden zu können, so täuscht er sich, größere Männer als er haben dies versucht, und sind daran gescheitert. Was heißt es eigentlich hier im§. 10„die Staatsgesetze befolgen?“ Vielleicht wird der Cultusminister dies in einem späteren Paragraphen ausführen; jetzt heißt es wohl so viel, als daß unter dem Befolgen der Gesetze Mitwirkung zu deren Ausführung zu verstehen ist. Bischöfe, Priester und Laien sollen also zu Gesetzen mitwirken, die gegen ihren Glauben, ihr Gewissen versloßen, und es wird diese Erklärung verlangt für Vergangenheit und Zukunft. Die Maigesetze befolgen heißt ferner anerkennen, daß die Behörden schreiben dürfen: Bischöfe a.., daß Dr. Reinkens katholischer Bischof ist, das Kubeczack, Kick und Mönnikes als kirchlich angestellte Geistliche gelten, daß die Kirche nicht durch ein Sacrilegium entweiht wird— es heißt dazu mitwirken, daß die Kirche ihres Einkommens beraubt wird(Widerspruch links). Ja wohl, im Petri'schen Gesetzentwurf steht ausdrücklich, daß der Oderpräsident das Einkommen der Kirche nach Belieben vertheilen kaun. Welche Gesetze werden nun wohl noch kommen? Ich glaube, der Abgeordnete Gneist hat gestern aus der Schule geplaudert, indem er erklärte, daß der cäsaropapistische Staat für alle Consessionen der beste sei. Das wäre also Rußland und das Wohlwollende, die Knute. Es ist ferner hingewiesen worden auf das Placet, dem man sich schon im Voraus unterwerfen müsse.(Rufe: Zur Sache!) Vicepräsident Dr. Löwe: Ich bitte den Redner, sich nicht unterbrechen zu lassen; ich werde Sie unterbrechen, wenn es nöthig ist. Abg. Freih. v. Schorlemer=Alst fortfahrend: Ich din bei§ 10, denn ich führe aus, was das im§ 10 gebotene Befolgen der Gesege heißt. Ferner hat uns Gneist gesagt, wir möchten auswandern. als ich vor 2 Jahren die Maigesegze als zur Auswanderung zwingend hinstellte, nannte man das eine Uebertreibung, ich constatire, daß jetzt schon auf diese Eventualität hingewiesen worden. Träte diese Auswanderungsfrage an uns heran, würden wir wohl überlegen, ob wir nicht den Abg. Gneist und seine Gesinnungsgenossen auswandern lassen. Fürst Bismarck hat uns ferner gestern darauf hingewiesen, daß er sich in Deutschland gegen den von Jesuiten deherrschten Papst zu vertheidigen habe. Unzweifeidaft bedeutet dies die Lostrennung der katholischen Kirche von Rom. Wird doch in den Motiven selbst betont:„Die katholische Kirche des preußischen Staates“, und es ist wohl auch kein Geheimniß, daß man den eventuellen Reichsprimas schon auf Lager hat.(Heiterkeit! im Centrum. Zur Sache! links.) Nach alle dem kann es sich bei den künftigen Gesezen wohl nur um eine Lostrennung von Rom handeln; verdietet man uns aber die Verbindung mit Rom, dann ist es selbstverständlich, daß alle treuen und anhänglichen Kinder der Kirche diesem Gesetze nicht gehorchen.— Der § 10 richtet an die Geistlichen die Aufforderung, um den Preis der ihnen zu zahlenden Leistungen Judasse zu werden,(Sehr wahr! im Centrum!) ich meine aber, daß die katholischen Geistlichen ihren Glauben, ihre Ehre und ihr Gewissen nicht um solchen Judaslohn verkaufen. Ich schließe(Bravo! links.)— lassen Sie mich ausreden— indem ich an jenen Fürst der Unterwelt(Heiterkeit links.) erinnere, der vor nun 2000 Jahren an den göttlichen Stifter der Kirche heran trat, ihm die Reiche der Welt zeigte und sagte: Dies alles will ich dir geben, so du niederfällst und mich anbetest. Die Antwort darauf lautete: Weiche von mir, Satan! Diese Antwort wird auch jetzt gegeben werden, wenn Sie mit solchen Anforderungen an die katholischen Geistlichen herantreten.(Stürmisches Bravo! im Centrum.) Ministerialdirector Dr. Förster: Unter„stillschweigender Billizung“ ist im Sinne des allgemeinen Landrechtes eine„Haltung genannt, die bestimmte Aufschlüsse giebt.“ Abg. Dr. Aegidi: Der Abg. v. Shorlemer hat hier meine religiöse Ueberzeugung in einer Weise zur Sprache gezogen, für die es keinen parlamentarischen Ausdruck gibt. Unter dem Staat verstehe ich keinen Gott, unter der Kirche kein Menschenwerk, wenn ich auch Manches an ihr, wie sie ist, für Menschenwerk halte. Der Gott, an den ich glaube, den berübren keine Reden in diesem Hause, ader darin din ich freilich anderer Ansicht als der Vorredner, daß ich nicht meine, der Staat sei des Teufels. (Heiterkeit.) Abg. Gneist begauptet, er habe nicht den Katholiken den Rath gegeben, auszuwandern, sondern diese Stelle aus dem Westfälischen Frieden eitirt, den v. Schorlemer nicht zu kennen scheine; er wolle dies berichtigen, um nicht sehen zu müssen, daß morgen in den Zeitungen stehe:„Abg. Gneist hat den Katholiken gerathen, auszuwandern".(Heiterkeit.) Abg. Freih. v. Schorlemer=Alst. Ich will zunächst Herrn Gneist erwidern, daß er mich glücklicher Weise noch nicht examinirt hat, und wenn er behauptet, daß ich den westfälischen Frieden nicht kenne, so liegt eine Thatsache für diesen Glauben nicht zu Grunde. Was meine Anführung aus seiner Rede betrifft, so ist mir nicht unbekannt gewesen, daß der Abg. Gneist gesagt hat: daß ist aus einem Artikel des westfälischen Friedens. Er hat uns aber vorher gesagt: Wenn Sie den und den Standpunkt einnetmen, so wird Sie das und das treffen. Dus war die Beziehung, in welcher er eikirt hat.— Was den Herrn Abg. Aegidi betrifft, so habe ich ausdrücklich gesagt, der Herr Abgeordnete habe erklärt, wenn man zum passiven Widerstand auffordere, so sei das activer Widerstand, und das sind seine eigenen Worte. Ich bin weit entfernt gewesen, das religiöse Glaudensbekenntaiß des Abg. Aegidi anzusechten; das ist mir vollständig unbekannt und gleichgiltig. Ich habe nur von seinem staatlichen Glaudensbekenntnisse gesprochen, und da ist für ihn der Staat Gott. § 10 wird darauf angenommen.§ 11 lautet:„Wer in den Füllen der§§ 2 und 6 die schriftlich erklärte Veapflichtung widerruft, oder der durch dieselbe übernommenen Verpflichtung zuwider die auf sein Amt oder seine Amtsverrichtungen bezüglichen Vorschriften der Staatsgesetze oder die in dieser Hinsicht von der Obrigkeit innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit getroffenen Anordnungen verletzt, ist durch gerichtliches Urtheil aus seinem Amte zu entlassen.“ Abg. Graf Henkel v. Donnersmark führt unter großer Unruhe des Hauses aus, daß dieser Paragroph deutlich zeige, wie weit mon im Culturkampfe schon gekommen sei. Horrend sei es jedenfalss, daß ein Mann aus dem Amte entlassen werde, der vielleicht unwissentlich die Staatsgesetze verletzt habe. Und können nicht inzwischen wieder neue Gesegze erscheinen, die gegen seine Gewissen verstoßen, die er also nicht befolgen kann und die er bei seiner dem Staat gegebenen Erklärung nicht voraussehen konnte? Sind überhaupt solche Ausnahmegesetze nothwendig. (Große Unruhe, infolge deren Redner im Zusammenhange auf der Tribüne unverständlich bleidt.) Die Dedatte wird geschlossen und der§ 11 angenommen.§ 12 lautet: „Die Entlassung aus dem Amte hat die rechtliche Unfähigkeit zur Ausübung des Amtes, den Verlust des Amtseinkommens und die Erledigung der Stelle zur Folge. Außerdem tritt die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln, sowie der Verwaltungsexecution in dem früheren Umfange wieder ein. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist ermäch tigt, schon nach erfolgter Einleitung des Verfahrens die Einstellung der Leistungen zu verfügen. Endet das Verfahren mit Freisprechung, so sind die in Folge der Verfügung einbehaltenen Beträge nachzuzahlen. Abg. Windthorst(Meppen):„Meine Herren, es soll die Entlassung aus dem Amt die rechtliche Unfähigkeit zur Ausübung des Amts, den Verlust des Amseinkommens und die Erledigung der Stelle zur Folge haben. Zunächst bin ich der Meinung, daß in der That eine Strafe mit solchen Folgen doch etwas weit geht.(Ruf: Lauter!)— Ich spreche so laut, wie ich kann, und wenn Sie ganz ruhig sind, so werden Sie mich hören, und sind Sie unruhig, dann wollen Sie mich nicht hören.— An sich habe ich sehr wenig Sympathie für Solche, die eine Erklärung, wie sie hier in Frage, abgeben sollten. Ich könnte sie deshalb ganz ihrem Geschicke überlassen, aber mein Gerechtigkeitsgefühl zwingt mich, doch etwas zu sagen. Sie haben beim§ 6 alle Lockungen, die man überhaupt geben kann, statuirt, um einige Apostaten zu machen; Sie haben die sorgfältigsten Bestimmungen getroffen, um die gewonnenen Apostaten zu schützen. Ich begreise, daß, wenn alle diese Liebesmühe sich als vergeblich erweisen sollte und die Betreffenden doch zu ihrer Pflicht zurückkehren sollten, Sie recht zornig werden, und dann allerdings recht tüchtig drauf klopfen. Das ist der Sinn dieses§ 12 und des§ 11, welcher mit dem§ 12 in unmitteldarem Zusammenhang steht. Horrend bleibt aber immer noch der Gedanke, daß ein Mann, welcher heute im besten Glauben unterschrieben hat, morgen, wenn er sieht, raß er sich geirrt, oder wenn nach seiner Unterschrift Gesetze erschienen, die ganz bestimmt gegen sein Gewissen angehen, nun, wenn er seine Erklärung zurücknimmt, abgesetzt werden soll mit den Folgen, die der Art.:2 statuirt; oder wenn ein Mann, der unterschrieben hat, nun aber im Mißverständniß eine Handlung begeht, die gegen die betreffenden Gesetze ist, ebenfalls abgesetzt werden soll. Wir wissen ja, wie wunderlich, lückenhaft, miserabel, kann ich sagen, die Maigesetze redigirt waren, so daß man schon nach ganz kurzer Frist— Präsident: Ich kann nicht gestatten, daß Sie von bestehenden Gesetzen, die durch Beschluß dieses Hauses zu Stande gekommen sind, in solchen Ausdrücken sprechen. Abg. Windthorst(Meppen):„Herr Präsident, Sie verstehen mich ganz miß.(Große Heiterkeit.) Ich spreche ja nicht von den gewordenen Gesetzen, von den Gesetzen, die promulgirt sind, sondern von den Vorlagen“. Präsident: Ich habe Sie nicht mißverstehen können; Sie haben von den Maigesetzen gesprochen und behauptet, daß sie miserabel redigirt seien. Abg. Windthorst(Meppen):„Ich habe ausdrücklich gesagt: waren. Inzwischen genügt es ja, wenn ich nun das erkläre. Ich kann also sehr wohl annehmen, daß auch ferner solche Gesetze unglücklich redigirt werden, jedenfalls so, daß Jemand sie verletzen kann, ohne es eigentlich gewollt zu haben. 9 an wird mir einwenden, wenn Jemand so unschuldig die Gesetze übertritt, wird man den Paragraphen nicht anwenden. Inzwischen macht der§ 11 in der Hinsicht keinen Unterschied, und zweitens wird das auch gar leicht nicht erkennbar sein, und doch soll ein solcher Mann ohne Weite es sein Amt verlieren durch gerichtliches Erkenntniß mit den Folgen, die hier im§ 12 stehen. Das ist etwas, was ich durchaus unzulässig erachten müssen muß. Es ist die Anstellung eines reatus, der eigentlich juristisch greifbar nicht ist, der eine reine W Ukür möplich macht, und darum muß ich mich schon deshalb gegen den§ 12, eine Folge des§ 11, erklären. Daß es absolut unzulässig ist, durch weltliches Gericht blos von Staatswegen Absetzungen mit diesen Folgen zu decretiren, will ich nur erwähnen; es ist wiederholt in der Hinsicht die zu treffende Ausführung geliefert worden. Ich denke, daß der Herr Cultusminister in der That diese Bestimmungen noch einmal erwägen wird. Es wäre doch, glaube ich, recht angezeigt, in solchen Fällen auf den Gedanken zu kommen, den die österreichische Gesetzgebung hat, daß man in solchen Fällen die staatlichen Functionen zurückzieht, die kirchlichen aber unberührt läßt, bei welcher Gelegenheit ich dem Herrn Cultusminister bemerken will, daß seine Anführung in Beziehung auf Befolgung der österreichischen Gesetze von Seiten des Bischofs von Linz durchaus unrichtig ist, wie ich gestern schon voraussegzte. Nach einem dem Abg. Reichensperger zugegangenen Telegramm des Bischofs von Linz, hat derselbe beim Papst weder gebeten, noch hat er erhalten, die Erlaubniß, sich den österreichischen Maigesetzen, wie man sie nennen könnte, zu unterwerfen. Ich muß mich hierauf bei dem§ 12 beschränken, da ich die weitere Ausführung, welche ich beim§ 11 zu machen beabsichtigte, hier nicht machen kann, da ich durch ihre große Güte ausgeschlossen din. Ich wollte jedoch bei der Gelegenheit dem Herrn Abgeordneten Dr. Wehrenpfennig sagen, daß er sich nicht wundern muß, wenn ich bei diesem oder jenem Paragraphen keinen Eifer zeige. Wenn man mir den Mund schließt, kann ich keinen Eifer zeigen.(Bravo! im Centrum.) Die Debatte wird geschlossen und§ 12 angenommen, ebenso ohne Dehatte§ 13. Zu§ 14:„Wer Amtshandlungen vornimmt, nachdem er in Gemäßheit des§ 11 dieses Gesetzes aus seinem Amt entlassen worden ist, wird mit Geldduße bis zu 300., im Wiederholungsfalle bis zu 3000 M. bestraft“; bemerkt Adg. Sarrazin:„Meine Herren! Es ist ja wohl der letzte Paragraph, über den geredet werden wird, deshalb müssen Sie mich schon anhören. In dem Paragraphen werden Amtshandlungen, welche gegen dieses Gesetz begangen werden, gestraft, und deswegen mussen Sie von mir schon etwas Ausführliches über Amtshandlungen hören.(Oh! Oh!) Ja, m.., erlauben Sie! Die ersten Maigesetze des Jahres 1873 haben diesen Begriff der geistlichen Amtshandlungen in unsere Jurisprudenz hineingebracht, einen kaum definirbaren Begriff, für kaum faßbare Vergehen, und daß dem so ist, daß sie näm ich kaum faßbar sind, daß ihnen jede Unterlage im Volksbewußtsein, welche das Motiv der Strafe, den Begriff des Verbrechens schließlich constituirt, fehlt, m.., das wissen Sie. Daß ferner die Amtshandlungen als Begriff kaum definirbar sind, das haben Sie aus den zahlreichen widersprechenden Entscheidungen der Gerichte über die verschiedensten Fülle gesehen. Ich sage voraus, ich werde über die Entscheidungen der Gerichte mit aller Zurückhaltung, die mir mein Amt als preußischer Richter, auf das ich stolz bin, auferlegt, ein paar Worte sagen, ich sage aber von vornherein, über das, was die Verwaltungsbehörden und die Staatsanwälte in der Auslegung der Amtshandlungen geleistet haben, darüber schweige ich. M.., man ist also dazu gekommen, zunächst unter Amtshandlungen alle geistlichen Handlungen zu verstehen, das war zu hart, das fühlte man, und man ist nun zu einer Jurisprudenz übergegangen, welche sagt: je es gibt eine Unterscheidung, es gibt solche Handlungen, welche die Gewissenspflicht fordert— und das ist ja ein wohlwollender Gedanke— wenn also einer unter bestimmten Bedingungen eine stille Messe liest, der soll nicht bestraft werden. Andere Gerichte haben ihn aber bestraft. Consequent müßte auch derjenige bestraft werden, der sein Brevier betet, denn das ist auch eine geistliche Amtshandlung. Ich wis Ihnen bei der Gelegenheit erzählen, die Sache spielt nicht blos bei den Katholiken, jetzt in Hessen spielt sie auf höchst interessante Weise. Ich habe in diesen Tagen gelesen, ein bessischer renitenter Laie ist bestraft worden, weil er dem renitenten Pastor bei der Taufe seines eigenen Kindes, nämlich des Laien, Hilfe geleistet hat.(Heiterkeit, Kuf: Natürlich!) Der Herr Abg. Müller sagt: Natürlich! ich glaube, Sie werden es Alle sehr unnatürlich finden.(Sehr richtig! im Centrum.) Gestern habe ich gelesen einen Beschluß des Appeklationsgerichts in Kassel, da hatte der Vormund sein Mündel coufirmiren lassen bei einem renitenten Geistlichen, und das Appellationsgericht hat beschlossen: das Kind muß noch einmal confiemirt werden, diese Confirmation ist keine gesetzmäßige. M.., dahin kommen wir! Es gibt noch eine andere Interpretation, m.., die allerdings durch den Verlauf, den die Sache dis zum Obertribunal hier genommen hat, kaum mehr ohne Gesetz gemacht werden könnte, aber eine Interpretation, die uns aus vielen Wirren mit ziemlichen Ehren wieder herausbringen würde. Man kann unter Amtshandlungen lediglich diejenigen Handlungen eines Geistlichen verstehen, welche in irgend einer Beziehung zu staatlichen Functionen, zu keiner staatlichen Stellurg sich befinden. Das wären nach dem dreiundsiebenziger Maigesetze die Taufe und die Trauung. Wenn man sich dieser Interpretation anschließen wollte und sie durchföhren könnte, so würden wir wie ich dahin kommen, daß dasjenige, was die österreichischen Gesetze, wiederhole, auch thun, die Scheidung des staatlichen und geistlichen Gehietes, von selbst vollzogen wäre. Denn, m.., der Taufzwang ist seitdem aufgehoben und die kirchliche Tranung hat keine bürgerliche Gültigkeit mehr. Das wäre eine Weise, wie wir aus den Wirrsalen aller dieser Gesehze herauskommen könnten. M.., wenn dagegen die Bestimmung bestehen bleiden soll, daß Amtshardlungen gegen diese§8 11 und folgende bestraft werden, dann würde ich viel lieber wünschen, daß man auch die Bestimmung hineinsetzte, daß die Entscheidung zustehen sollte dem Gerichtshofe für kirchliche Angelegenheiten oder irgend einem Ausnahmegerichtshofe für Ausnahmegesetze. Und dann, m.., ich wiederhole es, ich spreche mit aller Zurückhaltung: Sie werden mir alle zugeben, wenn ein Richtercollegium gezwungen ist, sich anhaltend mit solchen Dingen zu beschäftigen, Dingen, bei denen es unmöglich ist, die subjective Auffassung des Glaubensgebiets und der Tagespolitik außer Spiel zu lassen, wenn ein Richtercollegium ferner gezwungen ist, sich anhaltend mit Beleidigungen des Staatsministeriums, mit Vergehen gegen den§ 131 des Strafgesetzbuches, mit Findung eines Urtheils darüber, ob Jemand wider desseres Wissen entstellte Thatsachen behauptet hat, sich zu beschäftigen, dann ist es nicht möglich, daß das ohne Einfluß bleidt auf die Unbefangenheit der Rechtsfindung auf die Jurisprudenz und auf das Ansehen dieses Gerichtes. M.., wohin soll es kommen, wenn heute ein Gericht so entscheidet und ein anderes umgekehrt, über dieselbe Frage? Ich finde diese Sache durchaus psychologisch motivirt; es fällt mir nicht ein, andere Gründe zu suchen, die man aber natürlich bei so flagranten Verschiedenheiten sucht. Ich wünsche den Richter bei dem zu lassen, was ihm eigentlich zusteht: im Civilrecht über Mein und Dein zu entscheiden und im Criminalrecht über solche Vergehen, deren Aufstellung als Vergehen sich deckt mit dem moralischen Bewußtsein des Volkes; und nur dann, wenn der Richter diesem Berufe zurückgegeben wird, ist es möglich, die furchtbaren Schäden, welche ihm durch längere Anwendung dieser Gesetze drohen, von ihm fern zu halten. Daß dieses sich verwirklichen möge, das walte Gott!“(Bravo im Centrum!) § 14 wird angenommen. Damit ist die Tagesordnung erledigt. „Culturkampf“. * Münster, 19. März. Gegen den verantwortlichen Redacteur des „Westfälischen Merkur“ stand beim Kreisgerichte auf heute wegen dreier Anklagen Termin an. Die Publication der Encyelica brachte, wie schon gemeldet, dem Freiherrn von Wendt ein Jahr Gefängnißstrafe ein. Nach den Ausführungen der Staats anwaltschaft ward das päpstliche Schreiben erst hier durch die Veröffentlichung ein historisches Actenstück. In den beiden andern Sachen, welche einen Artikel über das angebliche Rescript des Culiusministers über die religiösen Orden und einen Bericht über die Einforderung des Meßkorn's zu Seppenrade betrafen, erfolgte Freisprechung. * Breslau, 22. März. Die„Schles. Volksztg.“ schreib:: Seit dem 1. Januar sind gegen die„Schlesische Volk-zeitung“ und das„Breslauer Sonntagsblatt“ Untersuchungen resp. Voruntersuchungen über folgende Artikel eingeleitet worden: I. Gegen die„Schlesische Volkszeitung“: 1) wegen des Artikels in Nr. 196„Aus Westfalen. Culturfrüchte"; 2) wegen des Artikels in Nr. 215:„Treiben des hiesigen altkatholischen Apostels der Schule"; 3) wegen des Artikels in Nr. 239:„Fernerer Beittag zum Treiden des hiesigen altkatholischen Apostels"; 4) wegen des Artikels in Nr. 282:„An unseren Rockschößen"; 5) wegen des Artikels in Nr. 228:„Antwort des Fürstdischofs von Breslau an den Herzog von Salviati“; 6) wegen des Artikels in Nr. 287:„Assessor Crütemann“; 7) wegen des Artikels in Nr. 43:„Die neueste päpstliche Encyclica und der neueste Maigesetzentwurf“: 8) wegen des Artikels in Nr. 46:„Encyclica und Collectiv Note, oder Papstthum und Episkopat“. II. Gegen das„Breslauer Sonntagsblatt“: 1) wegen des Artikels in Nr. 50 über die Veranlassung einer zweimonatlichen Haft: 2) wegen des Artikels in Nr. 51:„An unseren Rockschößen“. Wir bemerken, daß die Strafanträge zu l. 4 und II. 1 und 2 von Fürst Bismarck gestellt sind. Vermischte G Vom Rhein, 22. März. Ist es Traum oder Wirklichkeit? Wir Kapläne sind sonst daran gewöhnt worden, möglichst gering von uns zu denken, sollen den Befehlen der nächsten Vorgesetzten gehorchen, und nun macht man auf einmal so viel Wesens aus uns. Man sollte es nicht glauben, wenn man es nicht gedruckt läse, daß im hohen Hause der Abgeordneten und dort noch gar aus fürstlichem Munde uns so viel Gedeutung zugeschrieben wird. Ich bin ganz erstaunt Ich nehme mein kleines Rafirspeegelchen— große Wandspiegel sind hier nicht zu finden— und besehe mich nach allen Seiten hin; aber nein, ich bin noch wirklich derselbe. Ich halte es etwas tiefer, so daß ich auch meire geistlichen Beine im Bilde schauen kann— auch nichts verändert. Aber was ist denn eigentlich mit uns geschehen? Sind wir plötzlich über Nacht umgewandelt worden? Also Zeitungen sollen wir jetzt schreiben. Aber ich bitte, Durchlaucht, wo sollen wir das denn gelernt haden? Man wirft uns ja sonst immer vor, daß wir eine zu einseitige Bildung hatten, und nun sollen wir noch gar Universal enies sein, wie die Zeitungsschreiber es ja sein müssen. Und doch sind wir noch nicht waigesetzlich vorgebildet. Und gar Aspiranten auf die bischöflichen Stühle sollen wir sein! Ach, wenn die hohen Häupter nur erst einmal wüßten, wie bescheiden wir in unseren Wünschen sind. Wenn es hoch angeht, streben wir nach irgend einer ruhigen Pfarre, wo wir zum Heile der Gläubigen unsere schwachen Kräfte verwerthen können. Und nun wollen die gestrengen Herren uns noch gar den Brodkorb höher hängen! Wenn Dr. Wehrenpfennig es doch einmal wüßte, wie hoch derselbe jegt schon für uns hängt. Wr kdanen ja füglich mit dem Dichter sagen:„Kapläne bekümmert oft größere Noth, als glückliche Menschen ermessen. Oder ist es denn nicht ein saueres Brod, welches wir bei einem Gehalte von 300 Thirn. bis hinad zu 170, wie Schreiber dieser Zeilen es hat, essen müssen. O die Grausainen! Wir sehen im Geiste den Brodkorb hoch aufgehangen an der Seitze des Thurmes; in stiller Ergebung schauen wir hinauf; Raben und andere Raubvögel umschwirren den Korb und holen ein Stück Brod nach dem andern aus demselben heraus; Reptilien und alle möglichen Arten von Gewurm krabdeln in demselben herum, und mästen sich von den Brosamen. Gut, daß wir daran gewöhnt worden sind, uns einzuschränken. Wie schmeckte einst im Seminare die trockene Schnitte Brod beim Gia## Bier so vortiefflich! Warum sollten wir auch jetzt nicht, wenn es nöthig ist, uns damit begnügen können— bis auf bessere Zeiten! Lede denn wohl, geliebter##ookorb, wir bleiben auch ohne dich, aber nur auf gesetzlichem Wege in passivem Widerstande, Seiner Durchlaucht allergetreueste Opposition. B Aachen, 20. März. Am 13. d. M. stard hier Herr Architelt Tochtermann, Prosessor am hiesigen Polytechnikum, nach kaum achttägigem Unwohlsein, und am 16. d. wurde er von den Studirenden Abends gegen 7 Uhr im Fackelzuge zur letzten Ruhestätte begleitet. Der Leiche folgten Leidtragende aus allen Ständen, darnnter mehrere katholische Priester hiesiger Stadt, obwohl der Verstorbene Altluth=raner war, und sein Begräbniß ohne Theilnahme eines evangelischen Geistlichen, den man auch nicht gewünscht hatte, vollzogen wurde. Der lutherische Pfairer vom benachbarten holländischen Dorfe Vaels durfte als Ausländer der Maigesetze wegen nicht functioniren. Die Begleitung vieler katholischer Priester; wohl ein Dutzend— fand theils in dem Umstande seine Erklärung, daß Herr Prof. Tochtermann als Freund und Pfleger der gothischen Baukunst mit dem Klerus bekannt wurde, theils darin, daß er ein wahrhaft gläudiger und tugendhafter Christ war, der seinen Glauben öffentlich zu bekennen sich niemals scheute. Bei den Wahlen stand er fest auf Seite der Centrumspartei und hatte derhald in seiner Stellung als Lehrer des Polytechnikums viel unter dem„Culturkampf“ zu leiden. Der„D. Reichszig.“ habe ich vor 2½ Jahren ausführlich Bericht erstattet über eine Kazenmusik, welche etwa 30 hoffgungsvolle Polytechniker dem Herrn Professor Tochtermann anläßlich seiner„ultramontanen“ Wahl brachten. Noch in letzter Zeit ist er bei einer Geholtszulage übergangen worden, und der Director des Polytechnikums, v. Kaven, verlangte einen Tag vor seinem Tode ein ärztliches Attest von ihm, daß er krankheitshalber Vorlesungen nicht halten könne. Die letzte Arbeit des viel verehrten Herrn Prof. Tochtermann war der Bau des Pfarrhauses von St. Peter. Er lieferte auch den Plan zum neuen evangelischen Krankenhause, die Ausführung desselben wurde aber einem mehr„reichsfreundlichen“ Herrn übertragen. In der Lusbergstraße baute er das Haus des Herrn Bauunternehmers Nießen und sein eigenes Wohnhaus, beide durch ihre kühne und geschmackvolle Bauart wahre Meisterwerke. Sämmtliche Gedäure sind im gothischen Siyl; ausgesührt. In seinem Hause, das er seit kaum einem halden Jahre bewohnte, erlöste ihn der Tod von der undankbaren Welt. in welcher er seine still waltende Frau Gemahlin mit fünf kleinen Kindern zuröckließ. Er ruhe in Frieden! Darfeld, 20. März. Dem hiesigen Fuhrunternehm.r S. passirte am vorigen Montag ein seltenes Ungück. Derselbe beförderte in seinem Gefähr 24 Personen von hier und der Umgegend zum Markte nach Burgsteinfurt. Der Boden des Wagens war reichlich mit Stroh belegt, um den Insassen warme Füße zu erhalten, und außerdem war der Wagen noch mit einem großen Leintuche überspannt. Schon war man in den Straßen Burgsteinsurts angelangt, als auf ein Mal, wahrscheinlich durch ein weggeworfenes brennendes Zündhölzchen veranlaßt, das Stroh im Wagen und der ganze Wagen selbst in lichten Flammen stand. Die Angst und Verwirrung im Wagen war entsetzlich. Der scharfe Ostwind blies Rauch und Flammen vom Eingange des Wagens her den Leuten entgegen, deren Kleider im Augendlicke mit von den Flammen ergriffen wurden. Einige zerrissen schnell das Leintuch des Wagens und sprangen herunter, Andere wollten hinten am Wagen einen Ausweg suchen, doch waren dort leider zwei große Räder befestigt, über die man erst hinwegklettern mußte. Fast Alle trugen mehr oder weniger Spuren des Brandes im Gesichte, an den Händen und Kleidern davon; 8 Personen waren so verbrannt, daß sie arztliche Hülfe in Anspruch nehmen mußten. Einige, darunter ein alter Mann von 54 Jahren, sollen so gelitten haben, daß man an ihrem Aufkommen zweifelt. 22. März. Das hiesige Appellationsgericht hat, wie man erst jetzt erfährt, unter dem 6. Fedruar bezüglich der Sältigkeit und Wirksamkeit der von abgesetzten protestantischen Geistlichen vorgenommenen Amtshandlungen eine interessante Entscheidung gegeben. Dieselbe verfügt rämlich, daß der Vormund eines Kindes, das vorige Ostern in der ren#tenten Kirche vom Metropoliten Bilmar confirmirt worden ist, gehalte, sei, dasselbe nochmals von einem staatlich anerkannten Geistlichen coofie. miren zu lassen, widrigenfalls er seines Amtes als Vormund entsetzt wer, den könne. Wo bleibt da das Gesetz über die Beurkundung des Civilstandes; * Osnabrück, 19. März. Die Tollwuih hat leider hier kürzlich ein Opfer gefordert. Der Fall ist in so fern eigenthümlich, als der Hunz, von welchem der Biß ausgegangen ist, noch lebt und nicht toll ist. etwa sechs Wochen fanden Arbeiter des hiefigen Stahlwerks in einen trockenen Canal des Werks eine Dogge. Ohne Hülfe konnte das Thier venselben nicht verlassen, und der Arbeiter Hasselmann hob dasselbe deshalb aus dem Canal heraus. Von Seiten anderer soll nun der Hund, welchen Hasselmann auf den Armen trug, geneckt worden sein. Hasselmann erhielt bei dieser Gelegenheit einen Biß ins Ohr. Die Wunde heilte jedoch gut und vollständig. Vor einigen Tagen indeß wurde H. plötzlich krank und lag bereits nach 24 Stunden in den stärksten Fieberphantasteen, die ihn während der folgenden drei Tage bis zu seinem Tode nicht wieder verließen. Während der Krankheit verschmähte er jedes Getränk, besonders Wasser, und auch Milch. Aerztlicherseits ist die Krankheit als Tollwuth constatirt. * Breslau, 22. März. Herr v. Richthosen schreibt der„Schles. Zig.“ aus Gleiwitz, den 18. März:„Die aus der ultramontanen„Schles. Volkszeitung“ auch in Ihr Blatt aufgenommene Nachricht,„ich sei der altlutherischen Gemeinschaft beigetreten, bitte ich, infolge der dieserhalt an mich ergehenden Anfragen, gefälligst dahin zu berichtigen, daß ich genannte Gemeinschaft allerdings sehr schätze und mich derselben gern verwandt fühle, daß ich jedoch bis jetzt deren Mitglied nicht sei und ohne Ausgleich bestehender Differenzen auch nicht werden könne. Das weitere Gerücht über meinen beabsichtigten Rücktritt aus der Oeffentlichkeit inz Privatleben kann ich nur bestätigen.— Wir sehen also, bemerkt dazu die„Schles. Volkszig.“, der Altkatholicismus des Herrn v. Richthofen ist in die Brüche gegangen. Nur einige dogmatische oder materielle Differenzen sind noch auszugleichen, dann ist der separirte Lutheraner fertig. Vorläufig tritt der Herr ins„Privatleben“. Wer wird nun die Gleiwitzer Lämmer weiden?! Daß der Herr von Richthofen in seiner Stellung als halb altkatholischer, halb altlutherischer Partikulier in diesen Tagen seine hiesige Residenz am Dom räumen wird, darf als selbstverständlich angenommen werden. ** Kürzlich stieg in einer im Winter unbewohnten Billa bei Franksurt ein Dieb in einen Weinkeller, trank hier zwei Flaschen Rothwein und eine Flasche Deidesheimer, stieg dann empor, ging in die Küche, nahm einen Laib Brod und Schweizerkäs, ging weiter in das Wohnzimmer, pockte 75 Cigarren und ein Dutzend silberne Eßlöffel zusammen und legte sich endlich auf das Sopha, wo er einschlief. Er erwachte erst, als die Sonne hell in's Zimmer schien und einige Fäuste ihn unsanft weckten. Die Ponte zu Hamm bei Düsseldorf muß bekanntlich der Tauerei wegen umgeändert und in ihrer frühern Beschaffenheit wieder hergestelt werden, um das Fahren am Tau zu ermöglichen. Für die Umlegung der Ponte bot, wie man hö t, die Tauereigesellschaft der Actien Gesellschaft der Ponte 52,000 Thlr., während diese 80,000 Thlr. fordert. Der Handelsminister hat nun entschieden, den Hammern solle der Pfahl in den Khein gesetzt werden mit Kette und Nachen daran, das jetzige verkehrstörende Tan sei zu entfernen und dann könnten die Pont=Actionäre den Rechtsweg betreten. Nach der neuen Signalordnung für die deutschen Eisenbahnen wird fortan auf allen Bahnhöfen die Abfahrt jedes Zuges durch folgende Signale dem Publikum angezeigt werden: 1) Kurzes Läuten mit der Stationsglocke und ein markirter Schlag: die Abfahrtszeit naht, das Einsteigen ist gestatte:: 2) Zwei markirte Schläge: es muß eingestiegen werden; 3) Drei markirte Schläge: Abfahrt; es darf Niemand mehr einsteigen. Zum Stiftungsfest des„Altkatholiken=Vereins für Berlin und Umgegend“ am 27. Fedruar 1875 stand unter anderen frommen Uebungen die Absingung einer gemeinschaftlichen Liedes auf dem Programme, dessen zweite Strophe auch in weiteren Kreisen erbaulich wirken dürfte. Sie lautet: „Das Dor nerwort vom Vatican, Du Römling, schreckst uns nicht! Das Zittern ziemt nicht deutschem Mann: Du zittre, schwarzer Wicht Gezählt ist Deiner Tage Zahl, Es kommt Dein Tag, es kommt Dein Fall.“ Wenn eine ähnliche Strophe von einer ultramontanen Versammlung gesungen würde, etwa mit Rücksicht auf Herrn Dr. Reinkens, so würden die „Altkatholiken“ und ihre Freunde, die Offieibsen und„Liberalen“, zweifellos sich angelegentlichst bemühen, den Nachweis zu führen, daß der Ausdruck:„Gezöhlt ist Deiner Tage Zahl“, nur auf ein gegen den Herrn „Bischof“ geplantes Attentat gedeutet werden könne. Auch würden sie die Bezeichnung„schwarzer Wicht" im höchsten Grade beleidigend finden und der betreffende Herr selber wo möglich weder einen Injurienprozeß anstrengen. Wir denken indessen von den Schafen des besagten Hirten weniger schlimm und erblicken daher in den obigen Versen außer dem Beweise für eine sehr zweifelhafte poetische Begadung nur ein weiteres Argument für das Zutreffende ihrer höchst eigenthümlichen Behauptung, daß sie nach wie vor Katholiken seien. Bekanntlich ist noch keine Secte aus der großen allgemeinen Kirche ausgeschieden, die sich nicht zuerst am Felsen Petri die Köpfe wund gestoßen hatte. Auch Luther hat in den unslätdigsten Schimpfereien über den Papst ganz Bedeuter des geleistet und die Neuprotestanten verstehen sich auf diese Seite ihrer reformatorischen Thätigkeit ebenfalls nicht schlecht. Da sie jedoch nach Herrn Dr. Petri's ausdrückliche: Versicherung sich vorzugsweise aus den„cebildeten Ständen" reerutiren, so schimpfen sie zwar„gebildeter“ über Papst und Hierarchie, aber dafür um so ordinäter. Handel und Verkehr. Köln, 23. März. Cours=Gericht. Jaustrie=Aetien Nach.=Rch..=B. 7700 G Düss. Dampfsch. 70,000 Colonia,.=V. 5850 G Köln. Schleppsch. 60,00 8 Sladb..=R. 1250 G Tauerei Köln— 6 Leipziger.=V.— B Köln. Bwollsp. 90,00 C Magbed..=T. 25006 Kdin. Gummis.— B Vaterl..=V. 2520 G. Rhein. Bauges. 68.00 B Tach.=Höng. B. 000,00 B Berg.=Märk. B. 00,00 B Boch. Gußst.=B. 80,00 G Vonn. Bw.=.=B. 90,00 0 Köln. Bw.=V. 106,00 B Köln. Maschd. 146.00 C Köln=Müs. B. 51,00 S Dortm. Union 25,50 b; Köln. Dampfsch. 67,00 G, Eschweiler.=E. 58,00 B Bank=Actien. Nach..f..u. J.— G Köln. Privatd. 116,00 S Meininger Gestd..=Bank 675 6 Köln. Rückvers. 380 B Agrippina 600 G ##.=Westf. Lioyd 520 C Concard..=B. 1950 Germ. Leb.=B.— 6 Köin Hagel=V. 315 B Kalter Ind.=A. 60,00 B Ess..=F. Unior 60,000 Harpener— S Harz. Eisw.—6 Hörd..=B. 70,00 S Humbeldt 54.00 B Mechern. 134,25 6 Phönix Lit. A. 93.00 Phönix Lit. B. 95,00 6 Sieg=Rh. St. a.— " Prior. 67,00 0 Siegena, Schwef. 44 506 Vonifacius 80,00 U Cour. 99,00 B Wflf. Union 00,00 P Wiff. B. u..=E. 61,50 6 8. 90,00 Schaaffhaus. 114,75 bz do. Wchsl. u..=.88,000 Amsterd. B. 86,00 G. Darmst. Bank 143,006 Antwerp. B. 77,75 G.(Deutsche Bank— e St. f. Rh.u. Wests. 72,00G. Disc.=Comm. 168.00 C Barmer.=V. 83,00 GEssen. Credit. 76,00 B Berltner.=G.— L,(Luxemb. B. 115,00 b; In= und ansläudische Fonds. Preuß. Rente 105,90 B, Baier. 4% Pr=A. 122,00 B Oest. 1860er L. 121,00 Prm.=St=A3 1/1% 139,00 Köln=M 3 ½ Pr u. 110,60, do. 1864er#. 811,000 Pr. St=Sch. 3 1/2% 92,00 Köln. Stdt=Obl. 101,00 8 Oest. Sild.=Rente 69. 500 Oest. Cr.=B. 428,00 0 Pr. Bank=A.—* Prov.=Dis.=G.— Rhein. Eff. 20.00 B Rh.=W. Jud. 42,00 6 Süchs. Bank— 5 Amer. 1882=. 98,000 Fränzös. Rente. B Kner 1885S=K. 102,006 Ital. 5% Anl.— B Bad. 4%.=A. 122,00 B) Oest. Fl. 100 Cr. 366,006 •RDryn-SIaumNE Nachen=Mastr. 31,00 G Mainz=Ludw. 119,00 G Amst.=Rott.— S Oberschl. A. C.— 8 Rheinprv.=Obl. 102,000 Rh.=westf. Rentend. 18.00 Türk. Anl. 1865— 6 1en. Rheinische 118.25 6 Rh..=B. Lit. B. 92,75h Berg.=Märk. 85,75 G.=F. Stb. 556,00 BzU. Rhein=Nahe 22,00 S Köln=Minden 112,506 Sdl.(Ld.) 248,00 B, Ramän. Eisenb.— Kbin=Mind. BB. 105.256 Eisenbabn=Prioritäts=Obligationen. Berg=Märk. 3. S. 85, 256 Köln=M. 1. E. 99,50 S Oest. Sdl.(Lomb.) 255 5. S. 98,00 B „„ 6. S. 98.00 B „„.S. 162,90 B " Nordb. 103,00 G Mainz=Ludw. 103,50 Amsterdam k. 175,75 6 " 2 M. 174,65 G Paris kurz 81.80 b; 99.250 93,50 B 92.50 Oest.=Fr. Sib. 326,000 Wechsel=Cours. London k. 20,62 bz " 3 M. 20,44 C Frankf. a. M. i. 00.00 S 104,20 G Rheinische 4 1/2% 99.500 99,25 □ do. 5% 103,00 f Rh. Bonn=Köin%/ Ry. Köln=Cref. 99,00 Khein=Zabe ger 161.506 Augsburg k. 171,003 " 2 M 170,006 Wien kurz 183.30 ntwp. Brüff. k. 81,70 B Frankf. a. M. 2M.00.00 W, 2 M. 182,20 Zinsfuß der Preuß. Bank: für Wechsel 4 pCt., für Lombard 5 pöl. Griege. Geh .00 .60.54 20.56%5 16.80 16.7. Geld. 23. März. Oest. 1s= Galden Ducaten..... Livre=Sterling Dollars Imperials