Peuersae% „„„ „„„ 4 U9te deutsche Palb Die senüiche ReihtZetung eszeintüzich, Ergan für das katholische dentsche Holk. Schins-erie bcard- eden derlicher Teht Die Lentsche Reicht= Zetgro er SPeint 1o%, aersemoe Abends, an Sonn= und Festagen Morgens. Juserrg. für die Petitzeile oder deren Raum 15 RPf.(1½ Sgr.). Deutschland. Berlin, 22. März. In der Samstagssitzung des Abeordnetenhauses handelte es sich um die Frage, ob für sechs Mitsieder des Hauses, denen eine Ernennung des Königs oder einer saatlichen Behörde zu Theil geworden, in Folge dieser Ernennung ihr Mandat erloschen sei oder nicht. Wiewohl nur ungefähr kundert Abgeordnete anwesend waren, also über dreihundert fehlsen, wurde dennoch discutirt und abgestimmt(nach den Anträgen der Commission), als ob das Haus beschlußfähig sei; doch sah sich veranlaßt, den letzten Gegenstand der Tagesordnung, gämlich die zweite Berathung des Gesetzentwurfes über das Kostenpesen in Auseinandersetzungssachen, bis nach Ostern Letzterer Entwurf wird gleich in der ersten Sitzung nach Ostern (Rontag 5 April 1 Uhr Nachmittag) zur Verhandlung kommen. zür dieselbe Sitzung steht auf der Tagesordnung eine Interpellasion des Abg. Dr. Virchow, welche sich auf den vor mehreren Pochen mit großer Majorität angenommenen Antrag desselben Abgeordneten bezieht, daß die Staatsregierung noch in dieser Session ine Vorlage zur Ausdehnung der Verwaltungsreform auf die westlichen Provinzen machen möge. Dieser Antrag erinnert mich an herrn v. Sybel. Der geehrte Herr bekämpfte bekanntlich den Antrag und bemühte sich bei der Gelegenheit, die Unterrichtsanstalten der Rheinprovinz gegen die der östlichen Provinzen herchzusetzen. Hier in Berlin ist in diesen Tagen der unerhörte Fall vorgekommen, daß der Primus omnium in der Abiturientennüfung durchgefallen ist. Wenn es so steht mit dem, der für den ersten gilt, wie mag es mit den übrigen aussehn? Da wäre sa in der ganzen Klasse kein Schüler reif. Ein schönes Zeugniß für Herrn v. Sybel!— Unsere Liberalen sind ingrimmig erbost darüber, daß Herr v. Wendt es gewagt hat, die päpstliche Encykiea von der Tribüne des Abgeordnetenhauses herab zu verlesen und man poltert hin und her und verlangt einen Zusatz der Geschäftsordnung, wonach die Verlesung von Actenstücken von der Genehmigung des Präsidenten abhängig gemacht werden soll. Der Antrog auf Einfügung einer solchen Bestimmung wird schon gleich nach Ostern gestellt werden. Ich begreife nicht, warum man über die Verlesung der Encyklica so viel Geschrei erhebt. Die Motive des zur Verhandlung stehenden Gesetzentwurfes nehmen ausdrücklich auf die Encyklica Bezug, verschiedene Redner hatten schon in den vorhergehenden Debatten sich auf die Encyklica berufen: konnte etwas näher liegen, als den Mitgliedern des Hauses den Wortlaut der Encyklica vorzulegen? Will man nun sagen, es sei durch die von Herrn v. Wendt geschehene Verlesung von der Tridüne des Abgeordnetenhauses herab die Möglichkeit eines strafdaren Abdrucks in den Zeitungen gegeben, so hat auch das keine Bedeutung! Denn abgedruckt war ja die Encyklica schon in so vielen Blättern, katholischen und nicht katholischen, und zwar in letzteren ungestraft, während die ersteren strenge verfolgt werden, daß es einer Verbreitung von der Tribüne des Abgeordnetenhauses keineswegs mehr bedurfte. Uebrigens sollen die dominirenden Parteien auch darauf bedacht sein, die Forderung einer namentlichen Abstimmung zu erschweren. Ich füge noch hinzu, daß die dritte Berathung des Sperrungsgesetzes am 6. April, also am zweiten Tage nach den Ferien, stattfinden soll. Dasselbe wird dann sofort an das Herrenhaus gehen. Daß dieses sich lange mit ihm zu thun machen wird, glaube ich nicht. Die den Principien des Fürsten Bismarck zustimmende Partei des Herrenhauses ist schon jetzt bemüht, alle ihre Mitglieder für die Sitzung heranzuziehen, in welcher über die geschästliche Behandlung der Vorlage Beschluß zu fassen sein wird. Ihre Absicht ist es, mit Ausschluß einer Comnissionsberathung einmalige Vor= und Schlußberathung eintreten zu lassen. Es könnte demnach das Gesetz noch im April publicirt werden: wir hätten dann ein Aprilgesetz neben der doppelten Serie der Maigesetze. Fürst Bismarck tritt, wie bereits gemeldet worden, seine Reise nach Lauenburg morgen an. Er kehrt zum Osterfest hieher zurück und begeht dasselbe wie die Feier seines Geburtstages am 1. April und die des Geburtstages seiner Gemahlin am 13. April in Berlin. Am 16. April geht der Fürst nach Varzin und kommt von dort dann erst zu dem Zeitpunct zurück, an welchem der ?? Schloß Elkrath. Roman von Golo Raimund. 18 (Fortsetzung.) Eine gemeinschaftliche Spazierfahrt mit dem alten Grafen in die Umgegend führte die beiden jungen Leute am Tage nach Alexander's Rückkehr zum ersten Mal wieder näher und länger zusammen. Es war ein Tag, durchweht von der heiteren Frische des beginnenden Herbstes, dessen klarer Himmel so belebend und erheiternd auf matte Herzen und Gedanken wirkt. Auch Leonore konnte sich diesem Einflusse nicht ganz entziehen, froher wie seit langen Tagen schaute sie um sich und in die Augen des Geliebten, der heute dann und wann einen gütigen Blick für sie hatte, und, lebhaft angeregt, war sie es fast allein, die die Unterhalung leitete. Der alte Braf ließ sie gewähren und zwar mit sichtlicher Befriedigung— nie gewann Leonore mehr, als wenn sie, aus sich herausgehend, plötzlich jene Frische und Schelmerei offenbarte, die einen ungeahnten aber desto verlockenderen Reiz ihres Wesens bildeten. Grazie und Heiterkeit, immer in den Grenzen maßvollster Weiblichkeit, gaben ihrem Geplauder jene duftige Anmuth, die nur auf dem unentweihten Boden eines reinen kindlichen Herzens erbläht und durch sorgsame Erziehung veredelt wird. Die Fahrt ging anfangs durch die eigenen reichen Besitzungen des Grafen, dann kam man auf fremdes Gebiet. Die furchtbare Ebene zeigte sich in ihrem ganzen Reichthum; zwischen wohlbestellten, üppigen Feldern und prächtigen Holzungen— manchmal bis an die Chaussee heranziehend und ihren kühlenden Schatten bardietend— sah man die Wellen der Erft im letzten Sonnenstrahl aufblitzen. Zahlreiche Heiligenbilder schmückten den Weg und winkten den müden wie den frohen Herzen zu kurzer Rast. Hier und da, zwischen den Feldern oder an das=Waldesgrün sich lchnend, hob sich auch der Thurm einer Dorfkirche aus dem Roth der ihn umgebenden Dächer. Auf den Feldern war trotz der lpaten Nachmittagsstunde noch lautes rühriges Leben. Die Fleißigen Kaiser die Reise nach Italien zum Besuche des Königs Bietor Emanuel antritt. Der Fürst wird auf ausdrücklichen Wunsch des Kaisers denselben auf dieser Reise begleiten. Es ist anzunehmen, daß der Minister=Präsident an den Debatten über das Sperrgesetz im Herrenhause Theil nehmen wird, welche voraussichtlich dort vor seiner Abreise nach Varzin Statt finden werden. — Die gemeinsame Regelung des Gesängnißwesens in Deatschland ist, wie bekannt, in Folge mehrfacher Reichstags=Resolutionen und anderer weiter an den Bundesrath gelangten Eingaben Gegenstand aufmerksamer Beachtung Seitens der Reichsregierung geworden. Es wurde an dieser Stelle gemeldet, daß der Bundesrath kurz vor dem Schluffe der Session den Reichstagsbeschluß hinsichtlich der Beschäftigung politischer Gefangenen seinem Justizausschuß überwiesen hat. Die Verhandlungen des letzteren über diesen Gegenstand dürften sich indessen leicht bis zum Sommer verzögern. Inzwischen liegt es in der Absicht, durch eine besondere Commission Vorarbeiten für die Regelung der Gefängnißfrage zu gewinnen und diese für die Gesetzgebung zu verwerthen. In einzelnen Fällen, in denen man vor Widersprüchen mit dem Strafgesetzbuche stand, soll sofort durch die Landesregierung Abhülfe geschaffen werden. * Mänchen, 22. März. Die in einer Münchener Correspondenz der gestrigen„Augsburger Abendzeitung“ enthaltene Mittheilung, daß der Rücktritt des Kriegsministers als ein Vorzeichen nisterkrisis anzusehen sei, entbehrt, wie in gut unterrichteten Kreisen versichert wird, jeder Begründung.(7)— Die Angelegenheit betreffend die Richtannahme der preußischen Kassenscheine ist bereits geregelt und wird sowohl die königliche Bank in Nürnberg wie die hiesige Hypothekenund Wechslerbank dieselben wieder in Zahlung annehmen. * Wien, 22. März. Der Kaiser hat dem Staatsanwalt Grafen Lamezan und dem Landgerichtsrath Baron Wittmann den Orden der eisernen Krone dritter Classe verliehen. * Prag, 21. März. Dem heute ausgegebenen Bulletin zufolge schreitet die gestern eingetretene Besserung in dem Befinden des Kaisers Ferdinand fort. Das Fieber und der Husten sind im Abnehmen. Italten. * Rom, 22. März. Der Generaladjutant General Menabrea ist vom Könige beauftragt worden, den Kaiser von Oesterreich in Cormons(Grafschaft Goerz) zu begrüßen und sich zu seiner Verfügung zu stellen.— Die Deputirtenkammer hat sich nach Annahme des Rekrutirungsgesetzes und des Berner Weltpostvertrages bis zum 12. April vertagt. * Venedig, 22. März. Die Enthüllung des Denkmals Danielo Manin hat heute in feierlicher Weise stattgefunden. Die Stadt war zu Ehren des Tages reich beflaggt und die Geschäfte blieben geschlossen. Frankreich. * Paris, 22. März. Cabrera hat eine neue vom 11. d. Mts. datirte Proclamation erlassen, in welcher er sein Verhalten zu rechtfertigen sucht und namentlich hervorhebt, daß Don Carlos es abgelehnt habe, sich durch Einleitung friedlicher Verhandlungen die Achtung des Landes zu erwerben und auf diesem Wege seine Ideen bestimmter zu entwickeln. Da gegenwärtig ein Fürst die Krone trage, welchem seine Würde theuer und der auch ein guter Katholik sei, so würden die Spanier eine schwere Verantwortlichkeit auf sich laden, wenn sie nicht die erdrückende Bürde ihrer Zwistigkeiten auf den Stufen des Thrones niederlegten. * Paris, 22. März. Der„Moniteur“ enthält folgende Note: „Das Gerücht ist stark verbreitet, die Regierung werde während der parlamentarischen Ferien die Wahlen in den Departements Lot und Cher nicht vornehmen lassen. Es wird aber hinzugefügt, daß die Frage betreffs des Datums der Auflösung bis zur Rückkehr der Versammlung einen großen Schritt vorwärts machen werde. Der Gedanke, daß die neue Verfassung sich mit dem Fortdestand der jetzigen Kammer für eine oder zwei Sessionen vereinigen lasse, fand nie Anklang bei der Regierung. Das Regierungsprogamm ist nicht unbestimmt und schwankend; dieses Programm und seine ernstliche Anwendung sind der Natur der Dinge entsprechend, und die Erfahrung wird beweisen, daß die Erklärung vom 12. allen Interessen entspricht.“ * Paris, 21. März. Nachstehendes alphonsistische Telegramm macht die Runde durch die Blätter: Die von den Carlisten verbreitete Nachricht, daß in Barcelona und gleichzeitig auch in Andalusien ein Aufstand ausgebrochen sei, entbehrt, wie der„Agence Haves“ aus Madrid gemeldet wird, jeder Begründung. Ebenso sei auch die Mittheilung, daß die Gräfin von ließen sich nicht stören, weder durch das vernehmliche Läuten eines nahen Ki leins, noch durch die hellen Klänge ländlicher Musik, die der Wind herübertrug. Dem Grafen fielen sie auf.„Was ist das?" fragte er aufhorchend und den Kutscher anrufend. „In Eschweiler ist Kirchweih, man kann da drüben die Gemeindewiese sehen, wo getanzt wird. Befehlen der Herr Graf rechts, oder links?“ „Laß uns über Eschweiler fahren, Onkel“, bat Leonore,„ich sehe so gern Bolksbelustigungen, und“, fügte sie ernst hinzu, als sie ein leises Mißbehagen die Züge des alten Herrn überfliegen sah,„Du sagst ja immer, man müsse das Volk sehen und sich sehen lassen, um auf dasselbe einwirken und fest die Zügel in der Hand behalten zu können.“ Der Graf lachte hell auf.„Meine kleine Leonore“, spottete er, „hast Du plötzlich Herrschgelüste bekommen? Das kommt nur den Männern' zu und ihnen allein gilt mein Ausspruch. Eine Frau von Distinction darf das Volk nur aus der Ferne kennen und nie und nimmer mit ihm und dem unvermeidlichen Schmutz, der ihm anhaftet, in Berührung kommen. Eine reine und edle Phantasie soll nie mit schlechten und gemeinen Bildern erfüllt werden und das Volk ist häßlich in seinem Elend, wie in seiner rohen Freude. Da nun aber von einer Berührung keine Rede sein kann, wenn wir uns im Vorüberfahren eine Kirmeß ansehn, und meine Erwiederung lediglich Deiner falschen Nutzanwendung galt, so mag der Peter immer auf Eschweiler zufahren." Der Festplatz, dem man dann näher kam, war eine große, fast bis an die Chaussee tretende Wiese, auf welcher Zelte und Buden sich erhoben, zwischen denen eine fröhliche Menge hin und herwogte. Ein geräumig abgegrenzter Tanzplatz, von welchem die Musik erscholl, fesselte das junge Volk und jauchzende Lust übertönte den hellen Klang der Fidel. Die Chaussee trennte die zum Dorf gehörigen Felder und Wiesen von dem jenseits beginnenden Forst, und dort, unter dem Schatten einer alten prächtigen Eiche, Girgenti 216 Millionen Realen als rückständige Forderung aus ihrer Civilliste beanspruche, unbegründet. England. * London, 22. März. Der Prinz von Wales wird nach den nunmehrigen Bestimmungen seine Reise nach Indien im Monat November d. J. antreten.— Der französische Botschafter Graf v. Jarnac ist heute Abend 6 Uhr gestorben. PC. Landtagsverhandlungen. (Abgeordnetenhaus.) 34. Sitzung vom 19. März. (Fortsetzung der Rede des Abgeordneten Ibach.) Die Exclusivrechte vor den Oberpräsidenten einräumen bei der Besetzung eines Amtes heißt aber das Amt besetzen; das ist das Charakteristische daran. Sodann wird in dem folgenden Maigesetze von 1874 die Anstellung der Geistlichen durch die Bischöse ganz beseitigt= und die Wahl der Pfarrer den Gemeinden übergeben, also den Bischöfen entzogen in ganz unerhörter Weise gegen alles kirchliche Recht, und der Herr Cultusminister hat damals die schöne Hoffaung ausgesprochen, daß die Noth der Zeit die Gemeinden dazu zwingen werde, auf die Bestätigung der Bischöfe zu verzichten,— eine schöne Aussicht für die Freiheit der Kirche. Und wiederum, wie das Anstellungsrecht und Bestellungsrecht der Kirche, so ist auch das Absetzungsrecht der Kirchendiener ihr aus der Hand genommen durch die Maigesetze, indem der kirchliche Gerichtshof bekanntlich von dem geringsten Dorfkaplan bis hinauf zum Fürstenprimas die Absetzung verfügt, und zwar nicht nach kirchlichem Rechte, nicht einmal nach bestimmten staatlichen Rechten, sondern nach seinem freien Ermessen, und nicht blos wenn Gesetzesübertretungen vorliegen, sondern schon dann, wenn Uebertretungen von Verordnungen der Regierung vorliegen. So weit also geht die Staatsgewalt gegen die Freiheit der Kirche. Der Staat übt in Bezug auf die Freiheit und Bestellung der Absetzung der Kirchendiener ein viel größeres Recht aus, als der Staat in der Regel gegenüber seinen eigenen Beamten ausübt, und so schreiend ist dieser Mißbrauch der Staatsgewalt in Bezug auf die Anstellung der Geistlichen, daß selbst das englische Blatt„Edinburg Review“ die Erklärung abgibt, daß eine Kirche, die auf die Einziehung, Anstellung und Absetzung der Geistlichen verzichtet, nicht mehr den Namen einer Kirche verdient. Man behandelt die Kirche nicht einmal als Nationaloder Staatskirche, sondern bereits als einen Theil des Staates.(Sehr richtig! im Centrum.) Und diese Unterwerfung unter solche Staatsgesetze verlangen Sie von unseren Bischöfen und Priestern, widrigenfalls ihnen die Staatssubvention entzogen werden soll! Aber noch mehr, m. verlangt in den Maigesetzen von den Bischöfen auch des weiteren, daß sie die Erziehung des Klerus in die Hände des Staates übergeben. Nun aber ist die Erziehung des Klerus von jeher eins der vorzüglichsten Rechte, welches die Kirche niemals aufgeben kann. In der Erziehung ihres Klerus liegt das künftige Heil der Kirche, und wenn sie darauf verzichten muß, dann hat sie keine Sicherheit mehr für ihre eigene Existenz. Man verlangt also in den Maigesetzen, daß die Priester von jetzt ab nur auf staatlichen, oder vom Staat überwachten Anstalten erzogen werden. Nun aber haben wir bei der Besprechung des Etats über die Universität Vonn gesehen, wie der Geist ist, der auf den Staatsanstalten herrscht, oder nunmehr herrschend gemacht werden soll. Es ist also der Kirche nicht möglich, nach ihren Gesetzen ihre Diener zu erziehen, ihnen den Geist einzupflanzen, den sie eingeflanzt haben will, und sie mit ihrem Leben zu erfüllen. Das aber ist ein Eingreifen in kirchliche Rechte, wie es selbst der heidnische Staat nicht geübt hat; derselbe hat nicht von der Kirche verlangt, daß er ihre Diener erziehe, und nicht die Kirche selbst, und der Herr Abg. Duncker hat seiner Zeit gerade dies Gesetz als ein derartiges bezeichnet, nach welchem selbst die Apostel ihr von Christus ihnen übertragenes Amt nicht ausüben könnten. Also aus Ihrer Mitte selbst eine Stimme der Verwerfung! Und nun muthen Sie unsern Bischöfen und Priestern zu, sich diesem Gesetze zu unterwerfen, widrigenfalls die Staatssubvention entzogen wird. Es ist für den Bischof eine Gewissenspflicht, seine Priester zu erziehen, weil er dafür verantwortlich ist, was sie in diesem priesierlichen Amt in der Zukunft thun und wirken und wie sie lehren, und weil er es nie vor Gott verantworten kann, diese seine Zöglinge aus der Hand zu geben und ihnen einen anderen Geist eingeben zu lassen, als ihn Kirche gibt. Weiterhin ist es ein natürliches Recht der Kirche, auch die Strafgewalt zu üben; ohne diese Strafgewalt übt sie nicht ihr gesetzgeberisches Recht. Nun ist durch die Maigesetze auch das Strafrecht der Bischöfe sehr wesentlich beschränkt. Es ist ja oft genug in neuerer Zeit vorgekommen, daß bestrafte, suspendirte und excommunicirte Priester vom Staate in Amt und Würden erhalten worden sind, daß somit Verwirrung in die Gemeinden und Ansteckung in die Heerde gebracht worden ist. Wenn der Bischof dieses nothwendige und natürliche Recht, was keiner Gesellschaft entzogen werden kann, übt, dann verfällt er wiederum der Strafe dieses Gesetzes und wird ihm die Staatssubvention entzogen. M. ., ich möchte Sie aufmerksam auf das Unmoralische einer solchen Handlung machen, von Bischöfen zu verlangen, daß sie das Verderben in ihrer eigenen Heerde groß werden lassen und sie hindern wollen, dem ein Ende zu machen. Endlich, m.., wissen Sie ja Alle genug, mit welcher Härte insbesondere der§ 23 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 und der§ 2 des Gesetzes vom 21. Mai 1874 gehandhabt wird, welche Verwirrung durch dieselben in die Gemeinde gebracht worden ist, welche Beschränkungen das priesterliche Amt in Ausübung der Functionen, die vom Bischof ihm übertragen worden sind, durch diese Gesetze erleiden. Angesichts alles dessen, saß abgesondert und auf das weiche Moos gelagert, eine kleine Gesellschaft, die augenscheinlich die Honoratioren des Dorfes oder der Umgegend bildeten. Ein an seiner Tracht kenntlicher Geistlicher, ein paar Grünröcke, einige ältere Frauen und Mädchen schienen von da aus die Freuden der Dorfbewohner zu theilen. Nur ein einziges junges Mädchen stand dem Festplatze näher, nach dem sie unter vorgehaltener Hand blickte; sie wandte sich erst, als sie das Rollen des Wagens hörte. Die Equipage war noch weit genug entfernt, sie wollte zu den Ihrigen zurückkehren, als unvermuthet von einem der übermüthigen Burschen ein Schuß abgefeuert wurde, der nicht allein die Pferde, sondern auch das junge Mädchen erschreckte. Sie strauchelte und fiel, während die plötzlich scheu gewordenen Thiere im Aufbäumen den Wagen zur Seite rissen und dann, trotz aller Kraftanstrengung des Kutschers, mit rasender Eile auf der Chaussee dahin gingen. Alexander saß auf dem Rücksitz und hatte das junge Mädchen und dessen Fall nicht bemerkt, er verstand daher auch Leonorens Schreckensruf nicht gleich in seiner vollen Bedeutung und suchte sie durch Festhalten nur zum Sitzenbleiben zu bewegen. Aber sein Vater hatte alles gesehen; er war schreckensbleich und sein Ausruf:„mein Gott, der Wagen ist über sie hinweggegangen!“ belehrte den jungen Mann schnell, daß irgend ein Unglück stattgehabt. Mit einem Blicke hatte er alles erkannt, mit einem Blicke auch, wer das junge Mädchen war, welches am Boden lag. „Magdalena, um Gotteswillen, Magdalena", rief er, alle Rücksicht vergessend, und mit einem Sprunge, der ihn weit weg zu Boden schleuderte, war er aus dem Wagen. Entsetzt sprang Graf Elkrath auf— aber Alexander war schon wieder auf den Füßen, und da— da kniete er neben der augenscheinlich Ohnmächtigen oder Verwundeten und hielt sie in seinen Armen. Noch hundert Schritt weiter und auch die Pferde standen, der kräftigen Hand des Kutschers gehorchend, still, welcher, nun kaum den Besehl abwartend, wandte und der Richtung wieder zufuhr, wo sich alles zugetragen.(Forts. folgt.) angeschis dieser schreienden Bewalthat gegen die Freiheit der Kirche, sollen alle Bischöfe und Priester sich gleichsam gebunden der Staatsgewalt überliefern, sollen also auf alles das verzichten, was ein nothwendiges und unveräußerliches Recht für das Priesteramt ist. Es sind das Zumuthungen, m.., von denen selbst Graf Schweinitz seiner Zeit gesagt hat, daß derartige Gesetze die Katholiten nicht verdient haben, und daß es nicht zu verwundern ist, wenn sie darüber im höchsten Grade erbittert sind. Gebunden an Händen und Füßen sollen Bischöfe und Priester sich der Staatsgewalt überliefern, auf alle nothwendige Freiheit verzichten und somit daran geben, was ein Lebenselement der Kirche ist. Wenn Ihnen, m.., bei solchen Zumuthungen von Seiten unserer Bischöfe und des Klerus ein unbedingtes Non possumus entgegentönt, dann können Sie sich nicht wundern; die Kirche kann ihre Freiheit als ihr Lebenselement niemals aufgeden, und wenn Opfer gebracht werden müssen, diese zu retten, und der Staat sie verlangt, gut, so werden Bischöfe und Priester diese Opfer bringen und sich dem rächenden und strafenden Arm des Staates überliefern.(Bravo! im Centrum.) M., auf diesem Wege werden Sie niemals die Freiheit der Kirche zum Opfer bekommen. Wenn dann die Staatssubventionen entzogen werden sollen auf Kosten der Freiheit der Kirche, gut, so mögen sie denn wieder verschwinden in den unergründlichen Staatssäckeln, aus denen sie geflossen sind; viel lieber, als daß wir unsere Bischöfe in Staattfesseln einhergehen sehen; und die aposolische Armuth wird unsere Bischöfe besser und schöner zieren, als goldeue Hirtenstäbe und goldene Fesseln.(Sehr gut! Bravo! im Centrum und links.) Nun aber, m.., gehen wir weiter. In dem Gesetze wird nicht blos die Freiheit der Kirche zerstört, sondern es wird auch der Glaube angegriffen, und zwar in wesentlichen Puneten.(Rufe: Zur Sache!) Der Präsident constatirt, daß der Redner zur Sache spricht. Abg. Ibach: Es ist nun, m.., ein Grunddogma der katholischen Kirche, daß die Kirche verschieden ist von der Staatsgewalt. Dies ist ein Dogma, welches die Basis ihrer Exestenz bildet. Durch dieses Dogma ist sie in die Welt getreten und hat den Kampf durch die Jahrhunderte glücklich geführt. Mit den Maigesetzen wird dieses Dogma factisch geleugnet, indem die Maigesetze die Gewalt innerhalb der Kirche dem Staate übergeben, sie der Kirche nehmen. Es wird ganz besonders durch die Organisation des königlichen Gerichtshoses dieser Unterschied zwischen der Kirche und dem Staate geleugnet, indem der königliche Gerichtshof in innere Angelegenheiten der Kirche eingreift, Absetzungen vornimmt, Urtheile cassirt in Dingen, über die er absolut kein Recht hat und niemals verfügen kann. Gerade dieser Gerichtshof also leugnet das erste und nothwendige Grunddogma der Existenz der Kirche, aber auch ein anderes wichtiges Dogma der kirchlichen Verfassung wird durch diese Maigesetze alterirt. Nach katholischen Lehrbegriffen ist der Papst das Oberhaupt der katholischen und hat als solches ein Oberhoheitsrecht in der ganzen katholischen Kirche zu üben. Die Maigesetze nun bestimmen bekanntlich, daß dieses Oberhoheitsrecht des Papstes in Deutschland nur ausgeübt werden dürfe durch Deutsche seldst. Man beschränkt also dieses päpstliche Recht innerhalb der Grenzen Deutschlands, macht es also unmöglich, es hört diese objective oberhirtliche Gewalt für uns auf und es verfängt durchaus nicht, m.., wenn Sie erklären, daß der Papst noch immer berechtigt sei, dieses sein Recht durch andere Bischöfe auszuülben. Eben daß er es durch Andere ausüben muß kraft eines preußischen Gesetzes.— Das ist aber ja gegen das primatliche Recht. Dieses unmittelbare Eingreifen des Papstes in der Regierung der Kirche in die Leitung des Ganzen, das gehört ja selbst nach dem Kirchenrechtslehrer v. Schulte mit zum Wesen der päpstlichen Gewalt und wer dieses Recht des directen Eingreifens des Papstes bestreitet und leugnet, ist nach kirchlicher Lehre mit dem Anathem belegt. Also sehen Sie, m.., auch in diesem Punct ist ein Dogma der Verfassung verletzt und zwar ein wichtiges Dogma: es soll also geleugnet werden durch die Unterwerfung unter die Maigesetze, ein Dogma der Existenz der Kirche, ohne das sie gar nicht sein kann und ein Dogma der Verfassung, und doch sagt man, die Maigesetze verstoßen nicht gegen Eure Dogmen. Aber drittens, m.., auch die Dogmen über die bischöfliche und priesterliche Gewalt werden durch die Maigesetze wesentlich verletzt. Nach den kirchlichen Bestimmungen und Aussprüchen der Toncilien ist derjenige ein rechtmäßiger Bischof und bleibt es in der katholischen Kirche, der in rechtmäßiger Weise in das Amt gelangt und vom Papst bestätigt ist. Das Tridentinische Concil bestimmt sodann weiter, daß der jenige für einen Dieb und Räuber geachtet werden müsse, der in anderer Weise in die Heerde eindringt, als in der von der Kirche verordneten, und Papst Pius VI. belegt denjenigen mit dem Anathem, der da sagt, daß die priesterliche Gewalt und die Hirtengewalt von den Gemeinden auf die Hirten übergehe. Wenn das also die Bestimmungen der Kirche sind, und zwar dogmatische Entscheidungen in dreifacher Weise und nun die Maigesetze verordnen, daß erstens der Bischof sich für abgesetzt betrachten soll, den das Obergericht abgesetzt habe, daß er in Folge dessen seine Diöcese, mit der er gleichsam in einem unzertrennlichen Ehebunde verbunden ist, verlassen soll, obgleich der Papst dagegen protestirt, wenn weiter die Maigesetze von ihm verlangen, diejenigen als Priester und Pfarrer einer Gemeinde anzuerkennen, die auf ganz ungesetzlichem Wege in die Heerde eingedrungen sind, wenn man das von einem Bischof und Priester verlangt, m.., was halten Sie dann von einem Priester und Bischof? Wenn Sie solche Zumuthungen einem Offieier machen würden, daß er auf seine Standesehre, auf seine militärische Ehre verzichte, auf das verzichte, was, ich möchte sagen, sein heiligstes ist, was würden Sie für eine Antwort erwarten, wenn Sie ihm Staatssubventionen in Aussicht stellen auf die Verletzung seiner mil! srischen Ehre? Haben denn unsere Priester und Bischöfe nicht auch ihre Ehre und halten Sie sie für fähig, diese Ehre, ich möchte sagen, mit Füßen zu treten und zu opfern einer solchen Staatssubvention gegenüber? M. ., erkennen Sie doch an, daß Sie auf diesem Wege die ganze ki=chliche Ordnung auf den Kopf stellen, daß Sie Unordnung in die kirchlichn Gemeinden hineinbringen, daß Sie die Einheit der Kirche, die Gott gegründet hat, auflösen in eine Unzahl von independenten Gemeinden, daß eine Verwirrung des ganzen kirchlichen Organismus nothwendig herbeigeführt werden muß, wenn diese Maigesetze erzwungen werden sollen. Wenn also das der Fall ist und Sie vor der Frage stehen, durch Erzeugung der Maigesetze von den Bischöfen einen Treubruch gegen ihren Eid, eine Handlung gegen ihr Gewissen und gegen ihren Glauben zu verlangen, dann, m.., ist doch für Sie die Lösung der Sache einfach und klar: von Beschwörung dieser Gesetze also Abstand zu nehmen. Wenn diese Erklärung eine Unmöglichkeit wäre, m.., eine vereinzelte wäre, die nur der Eine oder Andere allein gäbe, dann möchte am Ende Ihre Meinung eine scheinbare Berechtigung für sich haben, daß man sich irrte und ich im Unrecht sei;— wenn aber diese Erklärung: non possumus(Oho! rechts) abgegeben wird vor allen Bischöfen, abgegeben von allen Priestern, abgegeben von dem ganzer katholischen Volke, mit Ausnahme der Herren allerdings, die da sagen, daß sie die katholischen Dogmen keynen, aber nicht glauben, wenn diese Erklärung von Allen abgegeben ist, dann muß man sie respectiren und darf sie nicht mit Füßen treten und muß sie um so mehr achten, als sie gegeben wird in einer Zeit, wo kurz vorher dieses katholische Volk im Verein mit dem gesammten übrigen Blut und Leden und Akes geopfert hat für das Vaterland; dann, meine ich, verdienen diese katholischen Stimmen des ganzen Volkes doch wahrhaftig Achtung. Wenn Sie aber glauben, m.., daß Sie uns vielleicht doch zu Ihrer Ansicht bestimmen könnten, dann erlaube ich mir, Ihnen zuzurufen die Worte unseres hochverehrten verstorbenen Mitgl edes v. Mallinckrodt: wenn Sie glauben, daß Sie uns zu Ihren evangelischen Ansichten bestimmen würden, denen Sie jetzt den Mantel der Staatsgewalt umhängen, so irren Sie sich gewaltig; Sie mögen uns mit Füßen treten,(Ohol links) Sie mögen uns vernichten— sagte er, nicht ich— Sie mögen uns vernichten, die Freiheit werden wir uns bewahren, an unserer Ueberzeugung, an unserm Glanden nicht untreu zu werden. Wenn wir nun also vor dieser doppelten Unmöglichkeit stehen, die Freiheit der Kirche nicht opfern zu können, unsern Glauben nicht verleugnen zu können, dann, m.., din ich fest überzeugt, daß Ihr Rechtsgefühl dahin bestimmt, einem Paragraphen des Gesetzes nicht Ihre Zustimmung zu geben, der Opfer vom katholischen Priester verlangt, die die Darangabe Beider von ihm verlangen, gegen seinen Glauben und sein Gewissen sind und die er niemals bringen kann odne den Treubruch gegen Kirche und Eid.(Pravo! im Centrum.) M. H, glauden Sie denn, daß Sie auf diesem Wege der Speeulation auf den Treubruch irgend etwas erreichen, zunächst von Seiten der Priester? Haben Ihnen denn die vorhergegangenen Zeiten, die letzten Jahre wenigstens, nicht genug Proben gegeben, daß auf diesem Wege der Gehaltsentziehung und der Sperrung abselut von Priestern und Bischöfen nichts zu erreichen is! Oder aber meinen Sie, durch dieses Gesetz die katholische Kirche im Großen und Ganzen wesentlich zu schädigen? Aber, m.., haben denn die Zeiten der Vergangenheit Sie nicht belehrt, daß die Kirche auf diesem Wege gleichfalls nicht zu Schaden kommt? Hat denn Frankreich viel Rth gelitten in seiner Katholicität, als man die Kirche dort zum Gettler gemacht hat? Sind nicht seine Priester, die arm geworden waren, vom Volke mit um so größerer Liebe begrüßt worden? Und sind nicht diese katholischen Priester die Retter dieses in tiefe Verworfenheit versunkenen Volke: geworden zu seiner Zeit! Oder haben denn die Zustände in Spanien und die großen Beraubungen der Kirche daselbst, und gleichfalls in Italien, die katholische Kirche dort zu Grunde gerichtet! Sie lebt heute noch und wird fortleben in Zukunft. Und wenn Sie sehen, wie das irische Volk ganz besonders nach dem großen Drucke von mehreren Jahrhunderten heute noch in seinem Glauten so entschieden fest und kandhaft ist und mit so großer Opferwilligkeit zu allem Guten bereit ist, wem verdankt es denn das Alles, als gerade den armen Priestern, die leoe Norg und jedes Slend ait ihrem Bökte theutenr. 2ad 2110 nuc Erfahrungen der Vergangenheit. Und auch die Gegenwart möchte Sie irgendwie belehren können. Sehen Sie denn unsern h. Vater deswegen, weil man ihn seiner Staaten beraubt hat, in seiner Macht beschränkt! Ist nicht seine geistliche Macht dadurch unermeßlich größer geworden? Also, m.., um zum Schluß zu kommen,(Bravo! links.) wenn Sie wünschen, daß das katholische Leben intensiv unermeßlich gekräftigt werde, wenn Sie wünschen, daß von nun an eine undurchdringliche Maner sich Ihnen gegenüberstelle in der Einheit katholischer Gesinnung, eine Mauer, die Sie niemals mit Ihrem Liberalismus durchbrechen werden, dann nehmen Sie dieses Gesetz an. Vertreiben Sie unsere Bischöfe und Domherren aus ihren Curien, machen Sie unsere Bischöfe zu Bettlern, daß sie von Haus zu Haus wandern müssen und ihre Priester mit ihnen.(Große Heiterkeit! links.) Der Same, der ann ausgestreut wird, wird für die heilsame, für Sie aber verderbliche Früchte reifen, dann haben Sie den ersten Schritt gethan, eine große Idee der Zukunft zu verwirklichen, nämlich die volle Trennung der Kirche vom Staate."(Lebhaftes Bravo! im Centrum.) Regierungscommissar Dr. Förpter erklärt, daß die Worte„die Gesetze des Staates zu befolgen“, nicht aufgenommen seien, um Sand in die Augen zu streuen, sondern aus dem einfachen Grunde, weil der Staat dies fordern müsse. Auf eine Mentalreservation bei dem Versprechen, die Gesetze zu befolgen, könne nicht Rücksicht genommen werden. Abg. Windthorst(Bielefeld) hält den Begriff„Handlungen“ für zu vage gefaßt und bleibt bei seinem Amendement stehen. Die Sympathieen der zum Gehorsam gegen die Staatsgesetze geneigten Geistlichen dürfe man nicht verscherzen. Redner eitirt schließlich zur Beherzigung für das Centrum einige Sätze aus einem Hirtenschreiben des Bischofs Johann Leopold von Königgrätz vom 20. November 1781, worin zum Gehorsam gegen die damaligen Kirchengesetze Josephs II. mit den bekannten Phrasen von„Liebe“,„Milde" und„Frieden“ aufgefordert wird. Auf Antrag Heiligers wird die Debatte geschlossen. Zum Worte ist noch gemeldet der Abg. Dr. Lieber. Das Amendement Windthorst (Bielefeld) wird abgelehnt und§ 6 gegen Centrum und Polen genehmigt. Die Abgg. Jung und Wehrenpfennig beantragen folgenden§ 6a einzuschieben:„Die Entscheidungen der kirchlichen Behörden, welche eine Disciplinarstrafe wieder einen Geistlichen verhängen, dem gegenüber die Staatsrezierung die eingestellten Leistungen in Gemäßheit des§ 6 wieder aufgenommen hat, können sowohl von dem Geistlichen als von dem Oderpräsisenten im Wege der Berufung an den königlichen Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten ohne die Beschränkung des§ 12 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 angefochten werden. Die Berusung kann in diesen Fälle auf neue Thatsachen und Beweismittel gegründet werden.“ Abg. Jung glaubt, daß unter dem Deckmantel falscher Anschuldigungen Disciplinaruntersuchungen gegen staatstreue Priester eingeleitet werden könnten und für diesen Fall müsse Schutz gesichert werden. Der§ 12 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 schließe Chikanen der bischöflichen Instanzbehörden keineswegs aus, und dem müsse man vordeugen. Man setze überhaupt keine Prämie für Verrath aus, sondern werfe nur die Unschuldigen mit den Schuldigen nicht in einen Topf, wie es ein Gesinnungsgenosse des Centrums gethan habe, der im Albigenserkriege bei Eroberung einer Stadt befohlen habe, alle Katholiken und Ketzer zu tödten, da Gott die Seinen wohl schützen werde.(Heiterkeit links.) Regierungscommissar Dr. Lucanus ist mit den Intentionen der Antragsteller einverstanden, erklärt aber den Standpunkt der Staatsregierung dahin, daß sie den Schutz, welchen das Gesetz vom 12. Mai 1873 den Geistlichen gewähre, für genügend halte, da man generell nicht alle Diseiplinarstrafen untersagen könne. Wenn aber gegen einen Geistlichen wegen der Abgabe der in diesem Gesetze geforderten Erklärung disciplinarisch vorgegangen würde, so verstieße diese Strafe, weil sie wegen Ausübung staatsdürgerlicher Rechte verhängt worden sei, sofort gegen das Gesetz vom 12. Mai. Dagegen erkenne die Staatsregierung an, daß es sich vielleicht empfiehlt, in positiver Form direct in dem Gesetze auszusprechen, daß dem Geistlichen, welcher mit dem Staate Frieden schlösse, der Schutz des Staates gesichert sei. Bei der dritten Lesung werde sich wohl die richtige Modification des Antrags finden lassen, und er empfehle deshalb die vorläufige Annahme desselben. Abg. Dr. Lieber: Der drastische Schluß der Jung'schen Rede, wo Ketzer und Katholiken todtgeschlagen werden, provocirt mich, auf die gestrigen Ausführungen Gneist's zurückzukommen, der in seiner gestrigen Rede an das Rech: des Stärkeren appellirte, indem er erklärte, daß wir mit einander fertig seien, wenn wir die Heiligkeit der Staatsgesetze nicht unbedingt anerkennten, da dann nur das Recht des Stärkeren entscheide. Bei solchen Aeußerungen steuern wir allerdings dieser traurigsten aller Entscheidungen mit Riesenschritten entgegen. Ten Antrag Jung halte ich mit Rücksicht auf das Gesetz über den kirchlichen Gerichtshof für unnöihig. Namentlich begreife ich nicht, warum der Priester noch einen Vormund in der Person's Oderpcäsidenten gebraucht. Wenn er sich einmal dem Bischofe widersetzt, dann wird er auch selbst schon an den Gerichthof für kirchliche Angelegenheiten gehen. Der Abg. Jung hat von Chicanen seitens der Bischöfe gesprochen gegen die Geistlichen, welche den Staatsgesetzen gehorchen. Werden denn die Officiere vor Chicanen geschützt, die sich den Staatsgesetzen über das Duell unterwerfen und jedes Duell ablehnen? Existirt für diese ein Gerichtshof? Im Gegentheil. Sie(zur Linken) und Ihre Presse jubeln, wenn Einer wegen Duellverweigerung chicanirt wird. Ich bitte Sie, din Anttag abzulehnen. P.,#g Siee Abg. Dr. Wehrenpfennig meint, der Vergteich des nog. diever sei insofern zutreffend, als die Verfassung der katholischen Kirche eben so streng sei, wie die der Armee. Nachdem die Regierung mit den Intentionen des Antrages einverstanden sei, bitte er um Annahme des Antrages in zweiter Lesung, da man doch nicht wisse, ob die Regierungsbedenken in dritter Lesung zu berücksichtigen seien, da sie den ganzen Antrag in Frage Die Discussion wird geschlossen. Persönlich bemerkt Abg. Dr. Gneist: Ich habe gestern gesagt, die einzige Bedingung des Friedens sei der gleiche Rechtszustand für Protestanten und Katholiken. Auflehnung gegen die Gesetze sei Bruch des Friedens, der nothwendig zur Gewalt des Stärieren führen müsse. Ich habe nicht dazu aufgefordert. Es zeigt die Aeuterung Lieders aber den Reflex, den alle unsere Reden bei Ihnen(Centrum) hervorrufen. Sie lassen unsere Appellationen scheitern an Ihrer Parteileidenschaft.(Windthorst[Meppen]: Ist das persönlich?)— Präsident: Der Adgeordnete setzt sich schon. Ich war im Begriff, ihn darauf aufmerksam zu machen.— Abg. Jung meint, in seiner Aeußerung: wir wollen es nicht machen, wie der Abt von Citeaux, der Katholiken und Ketzer in einen Topf warf, liege keine Prooocation, und es sei eine dahingehende Auffassung wohl nur zu starker Empfindlichkeit des Abgeordneten Dr. Lieber zuzuschreiben.— Abgeordneter Dr Lieber constatirt, daß er das Wort Provocation nur gebraucht habe in dem Sinne, er sehe sich durch Jung's Aeußerung provocirt, auf Gneist's Ausführungen zurück Der§ 6a wird hierauf angenommen, ebenso ohne Debatte S 7. Zu § 8(„Ueber die Verwendung der während der Einstellung der Leistungen aufgesammelten Beträge bleibt, soweit dieselben nicht nach der rechtlichen Natur ihres Ursprungs zu Gunsten der allgemeinen Staatsfonds als erspart zu verrechnen sind oder anderweit verwendbar werden, gesetzliche Bestimmungen vorbehalten. Der Minister der geistlichen Angelegenheiten ist im Falle einer commissarischen Verwaltung des bischöflichen Vermögens auf Grund des Gesitzes vom 20. Mai befugt, die Fortgewährung der zur Ausstattung der Bisthümer bestimmten Leistungen insoweit zu verfügen, als dies für Zvecke der commissarischen Verwaltung und zur Bestreitung der Kosten derselben erforderlich ist.“) bemeikt Abg. Dr. Franz: Ueber die künftige Verwendung des auf Grund dieses Paragraphen einbehaltenen Kirchenvermögens soll ein späteres Geez bestimmen, wir wissen also nicht, was damit abgehen soll. Ich bedauere, daß es jedenfalls zu anderen Zwecken verwendet wird, als die Stifter beabsichtigten. Es gehören zu diesen Staatsleistungen kirchliche Beipflichtungen, namentlich hi. Messen,(Uaruhe links) und tabgen Sie über diese h. Messen denken, wie Sie wollen, diese Verpflichtungen werden Sie wohl erwägen müssen. Sie verletzen durch Entziehung hieser Summen sowohl die Rechte der Verstorbenen, als der Stifter und der verpflichtetn Geistlichen. Im Eiat befi den sich ferner 11.904., betitelt Avessionsquantum für dotirte Staatspfarreien. Auch diese sollen einbehalten werden. werde in der 3. Lesung durauf zurückkommen, da sich an diese sition ein interessanter Beitrag zur preußischen Säcularisationsgeschichte knüpfen läßt. Es sind nun auch schon nach dem Gesetze vom 11. Mai 1873 Staatsleistungen einbehalten worden Auffallend muß es aber sein, daß diese einbehaltenen Summen trotzdem ur clusstfieirten Einkommensteuer herangezogen werden. So sind dem Fürstbischof von Breslau 12,000 Thlr. einbehalten worden, weil er eine Pfarrei nicht beietzte und trotz des Einbehaltens wurde von ihm die Classensteuer für diese 12,000 Thlr. eing=hoben.(Ich bemerke hierbei dem Adg. v. Sybel, daß die„Schles. Volksztg.“ nicht Organ des Fürstbischofs Förster ist.) Alle Beschwerden des Fürstbischofs wurden abgewiesen und ihm erklärt, daß er diese 12,000 Thlr. ja haben könnte, wenn er die G setze befolge. Ja, wohin wir, wenn wir die Theorie des„Hättest Du“ als Basis für die Classensteuer annehmen? Es kann doch blos das besteuert werden, was ich habe und nicht das, was ich hätte haben können. Ich bitte, den Paragraph Abg. Miquel hält die Worte„oder anderweitig verwendbar werden“ für sohr bedenklich, weil man mit ihnen wieder einen neuen Fonds schaffen werde, dessen beliebiger Gebrauch in die Hände der Verwatung gelegt ist. Der Regierungscommissar Lucanus begrenzt den Begriff der„anderweillgeh: Ven Wendbarkal Jahtn, daß soiche Honos nulürlich für 11 desselben Ressorts verwendet werden könnten, wie man jetzt in Paderbar, Gelder, die staatlicherseits an das jetzt geschlossene Seminar zu zahle waren, dazu verwende, die Classenräume von Schulen deher auszustatten (Schluß folgt.) „Culturkampf=. * Crefeld, 18. März. Heute Morgen wurde die„Niederrh. Bitsztg vom 22. Febr., in der die päpstliche Encyelica vom 5. Febr. publieiet war, confiscirt. Es fanden sich in der Expeoition noch einige Exemplar, vor.— In der J. B. Klein'schen Buchhandlung wurde heute der buch, händlerische Vertrieb der Ergebenheits=Adresse an den h. Vater verboten * Bitburg, 17. März. Dem Privatgeistlichen Thielen in Mettendorf ist der Aufenthalt in der Rheinprovinz untersagt worden. In dem be, treffenden landräthlichen Schreiben wird gleichzeitig darauf hingewiesen „daß, falls Sie nach Ablauf von 24 Stunden noch in der Rheinprovinbetroffen werden sollten, Sie zwangsweise über die Grenze transportiet werden, auch die weiteren Maßnahmen... namentlich Expatriirung uu gewärtigen haben.“ Mainz, 18. März. Das„Mainzer Journal“ berichtet:„Heute Vormittag sollte in unserer Druckerei eine gerichtliche Haussuchung nach der Adresse an den Heiligen Vater stattfinden. Auf die Erklärung hin, daß die betreffende Adresse in unserem Druck und Verlag erschienen sei. stand man davon ab. Die Veranlassung der Haussuchung, welche auf auswärtige Requisition hin erfolgte, war, daß auf einigen Exemplaren der Adresse aus Versehen das Impressum fehlte.“ * Bochum, 22. März. Die von der Regierung in Arnsberg verfügte Ausweisung des dem österreichischen Staatsverbande angehörigen Redacteurs der„Westfälischen Volkszeitung“, Blum, ist bis zur Erledigung mehrerer gegen denselben schwebenden Anklagen wegen Preßvergehen verschoben und derselbe auf Ehrenwort verpflichtet worden, sich heute Abend behufs seiner Internirung zu stellen, um den Ausgang abzuwarten. Die Maßregel des Gerichts ist unabhängig von der Verfügung der Ausweisung, bleibt bestehen und wird, wenn sie nicht in höheren Instanzen zu. räckgenommen werden sollte, vollzogen werden, sobald die Gerichtsdehörde den Ausgewiesenen freiläßt. * Fulda, 22. März. Die„Fuld. Ztg.“ meldet: Soeben, Vormittag 10¼ Uhr, wurde Herr Pfarrer Helfrich zu Dipperz von vier Gensdarma gefänglich hier eingebrucht und in das Amtsgerichtsgefängniß abgeführt Mehiere seiner Parochianen aus Dipperz gaben ihm das Geleite. Die Nachricht davon verbreitete sich wie ein Lauffeuer durch die Stadt und die vor dem Amtsgerichtsgebäude versammelte Minge gab ihre Sympathie durch Weinen und Schluchzen zu erkennen. Mit den Worten:„Alles sur die gute Sache",— betrat Herr Helfrich muthig das Haus. Er wir) den Geburtstag des Kaisers im Kerker feiern.— Ueber die näheren Unstände der Verhaftung erfahren wir: Gestern(Sonntag) befand sich Dy perz so zu sagen im Belagerungszustande durch fünf Gensdarmen, die sie an verschiedenen Stellen, im Walde 2c. postirt hatten. Sie fanden jedo# den G suchten an diesem Tage nicht. Eist heute Morgen um 7 Uhr, als Herr Helfrich sich eben in die Kiiche begeben wollte, wurde er von zun reitenden Gensdarmen plötzlich aufgegriffen. Nach erfolgtem Läuten mit den Glocken versammelte sich alsbald die ganze Gemeinde und gab unte Thränen ihrem geliebtem Seelsorger das Geleite bis Böck'ls, nachden derselbe vor dem Schulhause zu Dipperz einige Worte des Abschieds gesprochen hatte. Vor Böckels forderten die Gensdaumen die Menge au sich zu zerstreuen, Heir Helfrich wünschte das gleichfalls und gab der Scheidenden seinen Segen. Derselbe ist gefaßt und guten Muthes. Er ist ja heute der erste Tag der Charwoche— und Herr Helfrich wird sit zu trösten wissen. Wie wir hören, hat er vorerst eine zweitägige Gefänznißstrafe wegen einer im Juni vorigen Jahres zu Dipperz abgehaltener Nachmittags=Andacht zu verbüßen, und soll alsdann das deutsche Reitz verlassen und den Ort angeben, wohin er sich zu begeben gedenke; eventuell wird er zwangsweise über die Grenzen gebracht werden. * Posen, 15. März. Der Denunciation des„Staatspropstes" Kit verdankt es der Lehrer Tumidajsli in Kähme, daß er brodlos geworden is. Der katholische Leyrer hatte dem„Staatspropste“ erklärt, er werde nicht eher mit den Kindern deutsche Kirchenlieder einüben, als bis der specielle Auftrag dazu von der Regierung angekommen sei. Das ist ihm als Widersetzlichkeit ausgelegt und er entlassen worden.— Der stellvertretende verantwortliche Redacteur des„Kur. Poznanski“, Hr. Joseph v. Zorawst, wurde durch das heute publizirte E kenntniß der Abtheilung für Strafsachen des hiefigen Kreisgerichts wegen Beleidigung des„Propstes“ Kudeczal in Xions zu 150 M. Geldstrafe verurtheilt, welcher im Unvermögensfalle eine Gefängnißstrafe von 14 Tagen zu substituiren; auch wurde auf Unbrauchbarmachung der zur Herstellung des beleidigten Artikels bestimmten Platten und Formen erkannt und dem Beleidigten,„Propst“ Kudeczak, die Hefugniß zugesprochen, die.rurtheilung auf Kosten des Redacteurs v. Zorawski öffentlich bekannt zu machen. Die Dekane, welche sich in Folge verweigerter Z ugnißaussage in Sachen des geheimen päpstlichen Delegaten in gerichtlicher Haft befinden, sind folgende: Keßler von Posen, Anbersz von Boiek, Pawlowski von Buk, Lewandowski von Czarvikan, Roehr von Lentschen, Sachocki von Jutroschin, Pagowski von Kempen, Tafeiski von Kröben, Hebanowski von Neustadt v.., Wiesner von Lisse, Kasprowicz von Milowslaw, Pal ewicz von Rogasen, Theinert von Schmiegel, Krygier von Schrimm, F iske von Deutsch=Krone, Krepoc von Gnesen, Tyotyaski von Gaesen. Tomaszewski von Tremessen, Rynski von Exin, Danielski von Lelno, Michalki von Olobok, Basinski vo: Pleschen und Pankowiki von Rogowo. Außerdem ist der Dekan Rzezniewsk von Neustadt aus der Provinz ausgewiesen. * K r e i v u r g, 1 6. M ä r z. D e m„ B a d. B e o b a c h t e r“ w i r d f o l g e n d e s V o r kommniß gemeldet: In Lörrach starb vor wenigen Tagen die Wittwe eine sehr vermöglichen protestantischen Burgers. Dieselbe gehörte seit einiger Zeit der sog. Brudergemeinde an, die sich entgegen der rationalistischen Richtung der dortigen Ortsgeistlichen bildete und ein eigenes Beihaus arbaute. Der Sohn der Verstordenen, ein angesehener junger Kaufmann, wandte sich an den gegenwärtigen evangelischen Stadtpfarrer, um für di Beerdigung das übliche Gratgeläute von der protestantischen Kirche uu erwirken. Es wurde mit dem Bemerken verweigert, daß darüber der pretestantische Kirchengemeinderath zu entscheiden habe. Dieser lehnte des Ansuchen deshalb ab, weil über das Geläute dem politischen Gemeinderath die Verfügung zustehe. Da es nicht mehr möglich war, diese Behörde anzurufen, wurde die Leiche ohne Sang und Klang beerdigt. Was würde man sagen, wenn ein katholiicher Geistlicher also gehandelt hätte! Vermiichte Nachrichten. * Bonn, 23 März. Unsere Leser werden sich noch erinnern, dai Redacteur und Verleger der„Deutschen Reichszeitung“ gerichtlich belangt wurden, durch Abdruck eines der liberalen„Westfäl. Zig.“ entnommenen Artikels die Berliner Polizeibehörde beleidigt zu haben. Die Zeitung, war wegen des Artikels, deren Urheber sie war, nicht verfolgt worden, und die„Deutsche Reichszeitung“ wurde in der ersten Instan freigesprochen. In voriger Woche kam dieselde Sache in der Appeninstanz zur Verhandlung und wurde heute das Urtheil publizirt, das uu unserer Ueberraschung gegen den Redacteur Herrn v. Ayx eine einmonat liche Gefängnißstrafe und gegen den Verleger Herrn Peter Hauptman 200 M. Geldbuße event. für je 10 M. einen Tag Gefängniß verfügt Die Tragung der Kosten ist beiden Verurtheilten je zur Hälfte zugesprechen und ist ferner die Publicirung des Erkenntnisses in der„Deutscho Reichszeitung“ und in der„Bonner Zeitung“ anbesohlen. * Bonn, 23. März. Die widrigste Frucht, welche der gegenwärtig Culturkampf“ zeitigt, ist das Denunziantenthum, in welchem besonder die„Elberf. Ztg. brillirt. Auch heute bringt sie wieder einige Deuunzie tionen, die eine außerordentliche Persidie verrathen. Sie schiedt un nämlich etwas unter, woran wir nicht im Entferntesten gedacht haber und woran zu denken wir keine Veranlassung hatten. Wir empfehle der Redaction der„Elderf. Ztg.“, einmal nachzusehen, was der alte tus über das verächtliche Handwerk des Denunziantenthums sagt. * Bonn, 23. März. Die„Bonner Ztg.“ ärgert sich über Samstagbericht unseres Lokalberichterstatteis bezüglich der Beflaggung da Häuser. Wir begreifen nicht, was die„Bonner Ztg.“ daran zu tadel hatte, da das Mitgetheilte vollständig der Wahrheit gemäß war. Wen aber die„Bonner Ztg.“ behauptet, wir hätten eine„höhnische, schamlo Admahnung gegen das Beflaggen der Häuser“ drucken lassen, so##### wie der bekannte Bauernjunge und wird demnächst wieder ein Bein chen. Wo und wie haben wir denn abgemahnt? Nichts ist so wide und erbärmlich als Jemanden zu verdächtigen, ohne Ursache dazu haben. Wir daben nicht das mindeste dagegen, wenn das deutsche 8# selbst am Bisma cks Gedurtstage flaggt, denn Fürst Bismarck behande bekanntlich das deutiche Volk ganz nach dessen Werthe und Verdrrht, Was speciell uns anbetrifft, so sind wir Feinde aller politischen lei und stimmen ganz mit dem überein, was der anonyme Verfasser en bei Peter Brück in Luxemburg kürzlich erschienenen und„Nur kein Sch del" betitelten Schrift über diesen Gegenstand äußert. * Düsserdorf, 22. März. Vor einigen Tagen wurde in einer hiestee Rekauration einem Herrn der Ueberzieher gestohlen, in welchen,#. eine Anzahl Briefe seiner Graut befanden. Der Dieb begao u.—“. Briefen nach der Braut des Bestohlenen, die sich zur Zeit hält, und verlangte, die Briefe als Le itimation vorzeigend, im Auft ihres Bräutigams 30 Thaler. Der vorsichtigen Mirjam kam duez# dächtig vo:: sie bestellte den Gauner auf den folgenden Tag Versprechen, bis dahin die 30 Thlr. flüssig zu machen. Während dit Zeit erkundigte sie sich bei ihrem Schatz per Telegraph und er# ihe mitgetheilt wurde. Der Dieb hatte jedenfalls die hohe bebeny zzwas prophetischen Geist angeignet, denn er holte sich besucht un e.. sandte aber dem Eigenthümer die Briefe per die 90— folgendem Begleitschreiben:„Verliebter Narr! Da sich jetzungen Deiner Donna nicht verwerthen lassen, so sende bie 9“(Hen zurück, mit dem guten Rathe, Deine jetzige Liebste nicht Deiner Frau zu erheben, denn da dieselbe eiwas klüger ist, wie Du, : sie die Hose wählen und Dir die Schürze lassen. Für diesen guten Kaih wirst Du mir erlauben, daß ich meinen Ueberzieher, der augenscheinlich schon drei Semester gedient hat, gegen deinen jetzigen neuen nächstens vertausche. Dein Rocklieb Siehdichvor.“ 17. März. Wie das„Mzr..“ vernimmt, sind als Schluß Befestigungen eine Reihe weit vorgeschobener Forts projectirt. Nach Verwirklichung dieses Projectes wärt ein Aushungerungs=Versuch kaum 22. März. Wie dem„M..“ von der Verlagshandlung vird, hat Herr Professor v. Sybel im preußischen Abgeordnetenhaus die Unwahrheit gesagt, wenn derselbe behauptete,„Bolandens Reichsseinde“ seien vom Borromäusverein verbreitet worden. Der Verein kein einziges Exemplar bezogen und steht der Roman üb rhaupt nicht im Caialog. Ebenso sollen alle Romane von Bolanden(selbst jene, welche vor 17 Jahren erschienen), aus dem Verzeichniß des BorroHerne, I5. Mäz, Von Lorimnudpildr, V. Bitg, eeschieen Kauz ##nd in Herne eine ungewöhnliche Feier statt. Der am Monlug##end verunglückte katholische Bergmann A. R. wurde heute zu Grabe getragen und vom„altkatholischen Pastor“ in Dortmund, Dr. Hochstein, beerdigt. Am selben Morgen noch erklärte der Schvager des Verstorbenen dem Todtengräber, wovon Schreiber dieses selbst Zeuge ist, die Leiche sollte werden, wie dies seit der Sperrung des Kaplans mit den Uebrigen schehen, nämlich ohne Geistlichen. Ich bemerke nebenbei, daß der Ver stordene in gemischter Ehe lebte, evangelisch getraut war und auch das erste Kind evangelisch hatte taufen lassen. Das letzte Kind dagegen, etwa och: Wochen alt, ist katholisch getauft, weshalb die Leiche ohne Bederken dem römisch=katholischen Kirchhofe beerdigt werden konnte. Es war Nachmittags 3 Uhr, da regte sich überall die Polizei, was vermuthen ließ, daß der altkatholische Pastor komme. Schon vorher, ehe Leiche und Todtengräber, der immer den Kirchhof öffnet, da waren, war die Pforte des Kirchhoss schon von der Polizeimannschaft, besonders durch den katholischen“ Gendarm Droste geöffget, ohne einmal den Schlüssel gesordert zu haben. Im Namen des Kirchenvorstandes protestirte dar Kirchenvorstandsmitglied Maurermeister Fr. Kraus gegen diese That, wie auch dagegen, daß ein nicht römisch-katholischer Priester die Beerdi gung der Leiche(kein Altkatholik) auf dem römisch=katholischen vornehme. Doch Proteste werden heut nicht mehr gehört. So nahm denn der altkatholische Priester die Beerdigung vor und betete auch einige Vater unser; bei dem ersten ließ er das„Gegrüßt seist du Maria“ aus. Auffallend war es, daß beim Grabe fast Keiner mitbetete, was wohl darin seinen Grund hatte, daß die meisten Katholiken nicht mit auf den Kirchhof gingen, als sie den altkatholischen Geistlichen sahen. * Birnbaum, 18. März. Die liberale Ost.=Ztg.“ schreibt: Gestern war in Kähme Jahrmarkt. Herr Kick ging nach der Post, wurde aber auf dem Wege dorthin insultirt und sah sich veranlaßt, einen Gendarmen rufen lassen. Als dieser erschien, wurde auch er(der Gendarm) verhöhnt und als er schließlich die Ruhe herstellen wollte, umringt und insultirt. Der Andrang wurde schließlich immer größer und vermochte der eine Gendarm nicht, die immer größer werdenden Unruhen zu bemächtigen. Als nun noch zwei Gendarmen und später auch der Kreiswachtmeister Paschke von hier hinzukamen, kunten auch diese den Platz ohne ernstliches Einschreiten nicht freimachen, mußten vielmehr die Waffe gebrauchen. Der Ruf:„was wollen die Gendarmen, die Schweirehunde hier, raus mit ihnen, der Platz ist unser u. s..“, erldnte aus dem Hausen. Der Kreiswachtmeister Paschke war zu Pferde und suchte nun, indem er in den Haufen hineinritt, diesen auseinanderzubringen, was ihm denn auch mit großer Mühe gelang. Heute in der Herr Staatsanwalt und Untersuchungsrichter an Ort und Stelle, um den näheren Thatbestand festzu18. März. Der altkatholische Prediger Haller beerdiete dieser Tage eine Altkatholikin. Bei dieser Gelegenheit las er einen Artikel der„Augsb. Postz.“ vor und versuchte denselben zu widerlegen. ** Das Directorium der preußischen Bank macht bekannt, daß der fortgesegzt vorkommenden Falsificate wegen die preußischen 10 Thlr.=Banknoten aus dem Verkehr zurückgezogen werden. Die Umwechselung und Umtauschung findet bis zum Anfang April bei allen Bankkassen, später nur bei der Hauptbankkasse in Berlin statt. Viertes Abonnements=Concert des städtischen Gesang=Vereinch. )-( Bonn, 18. März Das vierte und letzte Abonnementsconcert des Städtischen Gesangvereins in der Beethovenhalle bildete einen würdigen Schlußstein zu den in dieser Saison gebotenen Kunstgenüssen, sowohl hinsichtlich der zum Vortrage gewählten großen Tonwerke(„Ein deutsches Requiem“ von Brahms und Beethovens unvergleichliche-Moll Sinsonie) als auch der Ausführung selbst. Über das=Requieme hat sich bereits ein Herr N. vor dem Concerte in einem längeren Artikel der Bonner Zeitung ausgesprochen, der manches Wahre enthält, übrigens aber nicht frei ist von einer gewissen subjectiven„Hineindeutelei,“ woran der Componist vielleicht selbst nicht gedacht hat. Wenn viele der Zuhörer einen Vergleich zwischen Brahms und Mozarts Requiem anstellen und das letztere durchaus nicht in den Hintergrund geschoben ansehen zu müssen glauben, so mögen sie bedenken, daß zwischen der Entstehung beider Werke ein gewaltiger Zeitraum liegt und die heutige Zeit sich mehr in einer gewissen Reflexionsmusik zu entfalten scheint. So anerkannt das Mozart'sche Weik ist und stets bleiben wird, so schließt das nicht aus, daß ein anderer Componist, zumal von solcher Bedeutung wie Brahms, es wagen durfte, einmal ein„Deutsches Requiem“ zu schaffen, dessen Werth ja ebenfalls vielseitig und mit Recht anerkannt worden ist. Wenngleich dem Thor sehr große Schwierigkeiten in der Ausführung zugemuthet sind, so gelang es doch dem fleißigen Dirigenten, dieselben zu überwinden, und besonders verdient hervorgehoben zu werden, daß der Chor da, wo er durch das Orchester nicht unterstützt wird, niemals die richtige Tonhöhe verließ. Uebrigens hätte das Verhaltniß der Tonstärke gleichmäßiger sein dürfen: die Männerstimmen waren zuweilen gegen Sopran und Alt etwas zu schwach. Hier wollen wir nicht unterlassen, eines Umstandes zu erwähnen, welcher allein die nöthige Sicherheit im Treffen der Töne und im Auschmiegen an andere Parthieen verleitzt, wir meinen den regelmäßigen Besuch der Proben. Vielfach haben wir die Bemerkung gehört:„Ich kann meine Stimme richtig singen und es ist langweilig, Alles so oft anbören zu müssen u. s..“ Aber, fragen wir, sind denn die Proben für den Einzelnen oder vielleicht nur für Ungeübte? Der Dirigent wird schon sagen, welche Bewandtniß es damit habe, wie das Geschäft des Einstudirens sehr erleichtert oder erschweit werden lann, und wie endlich das Ge= oder Mißlingen einer ganzen Aufführung davon abhängig zu machen ist. Den zweiten Theil des Concertes bildete die Sinfonie Nro. 5 in CMoll von Beethoven. Eingedenk der von A. Schindier mitgetheilten eigenen Worte Beethovens beim Befragen über den geistigen Inhalt des ersten Satzes der Sinfonie:„So klopft das Schicksal an die Pforte“ hätte das Tempo etwas gemäßigter sein dürfen, denn leicht bewegliche Kindersingerchen klopfen anders als kräftige Männersäuste, und nur solche würden der Intention Beethovens entsprechen. Der zweite Satz wurde sehr gut ausgeführt und vorzüglich war der letzte, einem wahren Triumphmarsche vergleichbar. Daß nach solchem Vortrage sich alle Hände zum Applaus in Bewegung setzen mußten, war eine conditio, sine qua non. Zum Schlusse verfehlen wir nicht, dem wesentlich fortgeschrittenen Chor, sowie auch dem Orchester, und vor Allem dem unermüdlichen königlichen Musikdirector, Herrn v. Wasielewski, unsern herzlichsten Dank auszusprechen. Handel und Verkehr. * Berlin, 22. März. Die heutige Börse begann mit niedrigeren Coursen. Im weiteren Verlaufe griff eine Festigkeit Platz, die bald die Course wieder emporschnellte, ohne aber im Verkehr irgend welche Regsamkeit zu zeigen. Es herrschte eine unbehagliche Stimmung; das Mißtrauen in die Bonität vieler Engagements war groß. Eisenbahnen stellten sich zum Theil besser, ebenso Bank=Actien. Auf dem Gebiete der Industriepapiere derischte eine große Geschäftsstille, die sich mit mannigfachen Coursherabsetzungen verband. Köln, 22. März. Ueber das Fulliment Herberz in Uerdingen finden wir in hiesigen wie in auswärtigen, namentlich Berliner Blättern, sehr unrichtige Mittheilungen, die bei ihrer Oderflächlichkeit sogar geeignet sind, recht unangenehme Veiwickelungen für ganz unbetheiligte Firmen mit ähnlichem Namen herbeizuführen. Zur Richtigstellung bemerken wir Folgendes: Die insolvente Fiuma zeichnet Wwe. Mathias Herbeit(mit z) und dürfte der Schweipunkt für deren Verlegenheiten nicht in Westphalen sondern in Ungarn liegen. Die unrichtige Notiz, daß der Schwerpunst die Zahlungsstockung in Westphalen liege, hat namentlich zur Verwechselung mit einem, den Erben Herberz(mit einfachem.) gehörenden Walzwerke in Westphalen(bei Langendreer) Veranlassung gegeben. Letztere stehen aber weder in verwandtschaftlicher noch in geschäftlicher Beziehung zu der erstgenannten Firma. 7 kach.=Mch..=B. 7700 C Colonia,.=V. 5810 G Gladb..=R. 1250 G Leipziger.=B.— B Magded..=B. 25006 Vaterl..=V. 2520 G Westd..=Bank 675 6 Köln, Rückvers. 380 S Agrippina 600 G Rh.=Westf. Lioyd 520 G Concord..=B. 1950 C Germ. Leb.=V.— □ Köln. Hagel=S. 315 B Kalker Ind.=A Köln. Dampfsch Wün K Ar-88: Indusrie=Aetien Düff. Dampfsch. 70,006 Cs..=F. Unice 60,000 Köln. Schleppsch. 60,00 B Harpener— 6 Tauerei Köln— G(Harz. Eisw.— 8 Köln. Bwollsp. 90,00 G Hörd..=S. 70,00 Köln. Gummif.— B Humbeldt 54,00 B Rhein. Bauges. 68,00 B Mechern. 134,25 6 dach.=Höng. B. 000,00 B Phönix Lit. A. 93.00 C Phönix Lit. 3. 95,00 C Sieg=Rh. S5t. A.— " Prior. 67,00 C Siegena, Schwef. 42 005; Bonifacius 80,00 B Cour 99,00 B Berg.=Märk. B. 00,008 Boch. Buß.=E. 79,00 G Bonn. Vw.=.=E. 90,00 B Köln. Bw.=V. 106 00 B Köln. Maschb. 145,00 G Köln=Müs. B. 51.0) B—.. M000 60,00 B/ Dortm. Union 25,00 B(Wsif. Union 00,00 S 67,00 G Tschweiler.=E. 58,00 B/2Biss. E. u..=. 61,50 Bank=Actien. Kölu, Privatb. 116,00 B Meininger S. 90,00 C .=.88,00 G Oest. Er.=B. 428,00 C Pr. Bank=A.—* Prov.=Dis.=E.— Rhein. Eff. 30,00 B Ind. 42,00 G Sächs. Bank— Fonos. Schaaffhaus. 114,75 53 do. Wch#l u..=.88,000 Amsterd. B. 86,00 G Darmst. Bank 143,000 Antwerp. B. 77,75 b6 Deutsche Bank—. 8 Tk. f. Rh. u. Westf. 71,006 Disc.=Comm. 166.00 G Barmer.=V. 83,00 GEssen. Credit. 76,00 B Berliner.=S.— D(Luxemb. V. 115,00 S n. rnd Preuß. Rente 105,90 B Baier. 4 5/3 Pr=A. 122,00 B. Oefl. 1860er L. do. 1864erL. 311,006 Oest. Silb=Rente 69,50G Rheinpro.=Obl. 102,00 8 Rh.=westf. Rentend. 98,00 Prm.=St=A3 1/2%0 139,00 Köln=M 3 ½ Pr A. 110,60 Pr. St=Sch. 5 1/2% 92,00 Köln. Sidt=Obl. 101,00 0 Amer.1882S=K 98,00 6) Fränzös. Rente—# uer 15850-—. 0, gggö#e.#u.— Tärl. uul 1865— Bad. 4%.=K. 1 22,00 B/Oest. Fl. 100 Kr. 360,006 L4k. am. 2un— Nachen=Rastr. 31,00 G Ams.=Rott.— 6 Oberschl. A. C.— B(Kh..=V. Lit. B 92,50 G Ginden 111.509 aut(Jk.) 24800 S,(Runan Eisan: Köln=Minden 111,300 fSn.(.) dirste e,#mum#en!— Köln=Mind. SB. 105.256 Eisenba#n= Prioritäts=Obligationen. Berg.=Märt..., f 5,25 B Köin=M. 1. T. 99,50 G.(Oell. Sdl.(Lomd. „„ 5. S. 98.00 B dr. 2.„ 104,00 C .„.E. 9800 B do..„ 99,25 6 ..162,90 B/ do. 4. 93,50 B Nordb. 103,00 G do. 5.„ 92,50 G Rainz=Ludw. 103,50 G Oest.=Fr. Std. 326,006 Wechse:=Cours. Amsterdan k. 175,75 G Londen k. 20,62 bz 2 M. 174,65 GI„ 3 M. 20,44 G Paris kur; 81.75 G, Frants.Kr. k. 00.00 B Intwo, Brüf. k. 81, 70 8) Fraukf.a. M. 22.00,0 ½2 Zinstaß der#rent Bank: für Wechr. 4###. Ein. Son(Coms.) 255,00 Rheinische 4 ½% 99.506 do. 5% 103,00 B Rh. Bonn=Köin 99,59 Rd. Köln=Cref. 98,00* Rhein=Natze gar. 191,504 Angsburg l. 171,00 „ 2 2 170,00 Wien kurz 183,30 G " 2 M. 182.00 G für Lombord 5 Todes=Anzeige. Gestern Abend gegen 7 Uhr, nach Empfang des hl. Bußsakramentes, starb, an den Folgen einer Unterleibs=Entzündung, unsere innigst geliebte Gattin, Mutter, Tochter, Schwester, Tante und Schwägerin, Frau Helena geb. Heck, im Alter von 27 Jahren. Um stille Theilnahme bitten die trauernden Hinterbliebenen. Bonn, den 23. März 1875. Die Berdigung sindet Donnerstag den 25. März, Nachm. 3 Uhr, vom Sterbehause, Rheingasse 26, aus statt. Verlobt: Louise Lohmann, Herm. Breden, Bielefeld. Gevoren: F. W. Remy e.., Bendorf.- G. Borsbach e.., Mülheim.[Rh.- Robert Lonnes e. Neuß.- Paul Junkers e.., Rheidt. Gestorben: Wilhelm Jenne. 76 ., Münster.= J. Hollweg 56., Dülmen.- Anna Rienermann, 80 ., Münster. Benedict Wolfskahl, 87., Aachen.- Joseph Hardt, 65., Tellig.-Anna Maria Baum geb. Hansen, 26., Trier. Koheis=Fur“ in einer größeren Stadt am sthein zu verkaufen. Briefliche Anfrage sub A. R. 177 an die Expedition dieser Zeitung zu richten. Eine erste Etage, bestehend aus 4 Zimmern u. 3 Mansardezimmer, mit sch. Aussicht auf Siebengebirge für gl. od. 15. Mai zu verm. Bahnstr. 8, Ein reeller Associé wird für ein kleines Fabrik=Geschäft, welches einträgliche Artikel fabricirt, gesucht. Nur solche wollen sich melden, die die Buchführung gut verstehen. Einiges Geld ist erwünscht. Schriftl. Anmeldungen wolle man unter Littra M. J. S. 202 an die Expedition dieser Zeitung gelangen lassen. KbIn. Geldes 20 Rark..... Wilhelmsc'er 20=Franken=Etüse Frufrank=StcOefl. Sildergulden Kdin, 22. März. Raosl unverändert, der 100 Pfe. mit Faß in Eisend. est. in onr 100 Cir. Nm. 3070 b.„...(giehri-.— Krial Weizen höher, ohne Sack per 200 Pfo. hienger(Anbrigner Mlis,i Rm. 20.50., fremder 19.50 V.(Lieferungsqualität à 75 Pfd per 50 Liter) Roggen höher, ohne Sack hienger per 200 Pjd. s. hies. Rm. 16.50., frender 16.50 B.(Lieserungsqual. à. 69 Pfd. per 50 Liter). Hafer höher, per 200 Pfd. ohne Sack Rm. 19.40 Köln, 23 März(Rottrungen der Productendändter.) Weizen eff. hiesiger 19.50—20 20 Rm., fremder 1930—19.1 Rm. Roggeneff. 15.10—15.90 Nm. Hafer eff. 20.00 Rm. Rüböl eff. 30.80 Rm. (Landmarkt.) Bei schwacher Zufuhr erlitten Preise keine Aenderung. 1. Cr Nruß. 23. März SLeizen 1. O. à 100 8. " 2„„ " 3. Landroggen, " 2. O. Wintergerste Sachweizen„„ Heser Rübsamen Düren, 20. März. M. Ps. 28 50 4 5 40 4 20 M. Pf 20 50 Aveel per 100 Kilo 19— Kartoffeln per 100 Kilo —— Heu per 50 Kile 16 20 Stroh per 100 Kilo 15 20 Rüböl per 100 Kilo.größ. Part. 62— —— Rüböl per 100 Kilo faßweise 64— 19 50 Rapsluchen„„ 17— 19 70 Brtw. p. 100 Liter 50#. s Mkirg. 40— — Gereinigtes Oel 65— Weizen 1. Qual. Thlr..22.6, 2. Qual. Thlr. .5 per 117 Kil. Roggen 1. Qual. Thlr..20, 2. Qual. Thlr..2,6 per 112½ Kil. Hafer Thlr..— per 80 Kil. Gerste Thlr..7, Buchwcgen Thlr..0 den 100 Kl.„„ aderborn, 20. März. Weizen M. 10,—, Roggen 8,00, Gerste .30, Hafer 9,90, Kartoffeln M. 2,40 per 50 Kil. Butter 1 M.— Pf. Kassel, 20. März. Weizen 20.25, Roagen 19.50, Hafer 19 Mark, p. 100 Kil. Weiße Bohnen 14,50, Linsen 19,50, Erdsen 12, Felobohnen —.—, Wickn—.—, Roggenkleie 6,35, Weizenkleie 5,50 Mark, Alles per Erfurt, 20. März. Rüböl hat sich wenig verändert, zu 26½ Mark erste Kosten gehandelt. Raff. Rüböl hier M. 30,50. Röhnöl M. 68.25 Erfurt, 20. März. Weizen 190, Roggen 180, Gerste 198. Hafer 192, Rapps 280, Dotter 280, Leinsaat 290., Alles per 1000 Kil. Erdsen 22, Victoria 28, Linsen 36, weiße Bohnen 28, Viehbohnen 19, Mais 17 M. Alles per 100 Kil. Berlin, 22. März. M. Weizen, 100 Pfd. 8 60 bis Roggen.....25„ gr. Gerste....90„ Hafer.....50„ Erbsen, 5 Liter..25„ Linsen, 5 Liter..50 Berlin, 22. März. M. M. .90 Kartoffeln, 5 Liter—.30 bis ".10 Rindfleisch per Pfd.—.45„ „.— Schweinefleisch..—.50„ ".35 Hamm:fleisch..—.45„ „.75 Kaldfleisch...—.35„ „.— Butter..10„ Weizen 162—198 M. bz. Roggen 145—160 M. v, Hafer 158—187 M. bz. M. —.35 —.70 —.70 —.65 —.70 .5 M. bz. Gerste 129—181 M. bz. Hafer 158-——19: 22. bz. Berlin, 20. März. Von rheinischem Wildsohlleder gingen die ernen kleinen Proben neuer Frühjahrstrocknung ein, die erfreulicher Weise nur wenig von dem noch herrschenden Frostwetter verspüren ließen und auch besser in Trocknung schienen als man erwarten konnte. Für Sohlleder aus trockenen Häuten wurden M. 1,75 per Pfo. und für Salzochsen im Gewicht von 180—210 Pfund per Bürde M. 2,01 per Pfund gemacht. Deutsch=Brandsohlleder Mark 1,62, do. Stiere mit Mark 1,41; Wild Brandsohlleder leichte Nebensorten mit Mark 1,82, trocken gesalzene mit Mark 1,75 per Pfund für hochseine, starke gehämmerte Ceara. Bache leder trifft wenig ein, leichte Thüringer sind mit M. 1,65 für Militärzwecke gesucht. Stettin 22. März(Getreidemarkt) Weizen per April 186,50. Rogaro per April 147 00, per Juni 143,50. Küböl 100 Kilogramm p. April 53.00, per Juni 53,00, per September=October 57,00. Spiritus loco 56,20, per April=Moi 58,50 per Juni 60,00, per Juli Mark 60.20 bezahlt. Greslau, 22 März Getreidemarkt Spiritus loco per 100% per März 56,25 Weizen per April=Mai 173 Mark. Roggen per April 144 Ravot per März 54,50, per April= Mai 53 Mk. 45 Pf. zin fest Wetter Kalt.„„„„ku, Bremen, 22. März. Petroleum. Standaro wylll 1oco 12 Marl 25 bez. Lüttich, 20. Febr. Weizen inländischer 26,24 per 103 Kil., preuß 25 per 117 Kil. Roggen fest, frs. 20¼ per 94 Kil. Hafer frs. 24 per Paris, 22 März Produktenmartt. Weizen per März 24.50. Mehl. steigend per März 52,25, per April=Mai 53,00. Rüdöl weichend der März=April 80, 50, per Mai=August 82,00. Spiritus per März 53,50 Weite: Kalt. 5 2. Liverpool, 22. März. Baumwoulen=Gericht. Mibbling Orleans 8½, middling amerikanische 7½, fait Dhollerah 5¼, middl. fair Dhollerah 41, good middling Dhollero%, middl. Dhollerah 4¼, fair Bengal 44, fair Broach), new fair Oomra 5¼, good fair Oomra 5 19/16, fair Madras fest 5, fair Pernam 81, fatr Smyrna matt 64, fair Liverpool, 22. März, Laumwolle, Muthmaßlicher Unsat 12.000 B. Tagesimport 12,000., davon 12,000 B. amerikan.,—— B. ostindische. Wassersands=Nabrichten. Bonn, 23 März, Mittags 1 Uhr. Rheinhöhe 6 Fuß 11., gef 20. März. 8 U..: 21. März. 8 U. M. Haparanda—10. Rostau * 11.„ —13. Stettin—1. —9„ 3. herrschaftl. Häuser zu verkaufen oder ganz und getheilt Zeitung. zu vermiethen. Näh. beim Eigenthümer=„ 3. J. Beters, Markraße 414. Gartner gesught. 1 schönes Landhaus in Endenich am Fuße des Kreuzberges, steht zu verkaufen oder zu vermiethen. Zum baldigen Eintritt für eine keine Besitzung am Rhein in der Nähe von Bonn wird en braver und zuverlässiger Gärtner(für Gemüseund Weingarten), der gleichzeitig auch Hausarbeit besorgt, gesucht. Nur solche mit guten Zeugnissen oder EmDie ethen. Näh. daselbst bei Eigen Jos. Schurz, Endenicherstraße. 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Mittags 12¼ Urr-#ch Kölo, Düsseldorf, Rotterdam, London. Verantwortlicher Redacteur Conr. v. Apr in Vonr.— Verleger P. Hauptmann.— Truck der Hauptmannschen Buchdruckrei(Sürst 5) i