4. Bonn, Donnerstag den 11. März 1875. Nr. 70. . für Bonn incl. Traglohn den deutschen Postämtern und für Luxemburg 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.). Ergan für das beutsche Volk. Die Deutsche Reichs=Zeitung erscheint täglich, an den Abends, an Sonn= und Festtagen Morgens. Insertionsgebühren für die Petitzeile oder deren Raum 15 RPf.(1 ½ Sgr.). Hat der Papst ein Recht, Gesetze, die in das kirchliche Gebiet eingreifen, für ungültig zu erklären? III. weitem zahlreicher sind die Vertreter des zweiten Sysiems, uch welchem der Kirche nur die geistliche Gewalt zusteht, nur dzann habe sie, wenn das Zeitliche dem übernatürlichen Ziel zugegensteht, sich um jenes zu kümmern, die weltliche Macht urecht zu weisen, zu leiten und event. zu strafen. Auch sie betonen übereinstimmerd die Superiorität der geistsichen Gewalt und das Recht des Papstes, über die von weltlichen Gesetzgebern erlassenen Gesetze kirchlichen Inhaltes zu urtheilen. So sagt z. B. Bellarmin, de Rom. Pont. V, 6:„Die geistliche Gewalt mischt sich nicht in zeitliche Dinge, außer wenn sie dem geistlichen Ziele hinderlich sind. Wenn dieser Fall eintritt, kann nnd muß sie die weltliche Macht hiervon abhalten.“ Denselben Gedanken führt Bossuet, def. L. I. sect. 1, cap. 2, p. 87 aus. Zerner sagt Bellarmin c. 1:„Der Papst kann ein bürgerliches Lesetz weder geben, noch aufheben, ausgenommen den Fall, wo ein Civilgesetz nothwendig ist zum Heile der Seelen, die Könige es aber nicht geben wollen, oder wo ein anderes dem Heile der Seeie schädlich ist, und die Könige es nicht aufheben wollen. Schon in den frühesten Jahrhunderten herrschte diese Meinung. So schreibt z. B. Ivo von Chartres:„Wie das Gefühl dem Verstande, so muß die weltliche Macht dem geistlichen Regime unterworfen sein und wie der Körper durch den Geist, so wird die weltliche durch die geistliche Macht geleitet.“ Mit den hier ausgesprochenen Ansichten stimmen endlich auch die Vertreter des dritten und gemäßigtesten Systems, welche der Kirche nur eine directive Gewalt in zeitlichen Dingen beilegen, in der Hauptsache überein. Es mag hier ein Ausspruch von Gerson, de potest, eccles. genügen:„Die Selbstständigkeit der weltlichen Macht ist anzuerkennen“, meint er,„so lange sie ihre Gewalt nicht mißbraucht zur Bekämpfung des Glaubens, zur Gotteslästerung oder zur offenen Bedrudung der kirchlichen Gewalt.“ Schließlich wollen wir dann noch einen Gewährsmann anführen, den unsere Staats= und Altkatholiken gewiß als unverdächtigen Zeugen anerkennen werden, der sogar den Anhängern des„omnipotenten“ Staates sympathisch ist. Der genugsam bekannte Wilhelm Occam, der„Friedberg oder„Schulte" des 14. Jahrhunderts, spricht sich in seinen Octo dec. quaest. I, cap. 14(bei Goldast II, 331) also aus: Wie der Körper in vielen Dingen vom Geiste geleitet wird, so sind die zeitlichen Dinge in vielen Fällen nach dem geistlichen Bedürfniß zu ordnen.“ Und weiter quaest. VIII, c. 5(Gold. S. 385):„Bei einem dringenden Bedürfniß oder bei offenbarem Rutzen darf sich der Papst in weltliche Verhältnissemischen. Ich glaube, die Leser werden aus diesen wenigen Citaten zur Genüge die Ueberzeugung geschöpft haben, daß nach der übereintimmenden Lehre der Theologen, die Päpste nicht nur ein Recht, sondern auch die Pflicht haben, sich unter Umständen in die weltlichen Verhältnisse zu mischen und event. einem von den weltlichen Gesetzgebern erlassenen Gesetze die Verbindlichkeit abzusprechen. Dieser Lehre hat dann auch stets die Praxis der Kirche entsprochen und ein nur oberflächlicher Blick auf die Geschichte zeigt, daß die Päpste überall da, wo es nothwendig war, von diesem ihnen zugesprochenen Rechte Gebrauch gemacht und daß Pius IX. durch seine Encyklica vom 5. Februar durchaus nichts so Unerhörtes, wie es die Officiösen uns Glauben machen wollen, gethan hat. Zum Beweise wollen wir nur einige Beispiele aus der neueren Geschichte anführen. Zu einem der bekanntesten gehört der Protest des Papstes Innocenz X. gegen den Westsälischen Frieden. Wir glauben nicht nöthig zu haben, uns hier noch gegen die alte Geschichtsläge, der Papst habe überhaupt den Frieden von Münster und Osnabrück, der dem 30jährigen Kriege ein Ende machte, für nichtig erklärt, wenden zu müssen. Dieses Mährchen findet nur noch bei üiberalen Zeitungsschreibern, vulgo Geschichtspfuschern, Glauden. Jedermann weiß jetzt, daß der Papst im Gefühle seiner Pflicht nur gegen„jenes tief unsittliche und unchristliche Princip Vervahrung einlegte, welches dem Friedensschluß hinsichtlich der religiösen Stipulationen zu Grunde gelegt war". Er protestirte und verwarf jene Beschlüsse, welche direct gegen die katholische Kirche gerichtet waren, welche den Satz der Reformationszeit, seuius est regio, illius est religios officiell bestätigten. Er verwarf die Artikel, welche„der katholischen Kirche, dem göttlichen Dienste, der ürchlichen Ordnung und dem geistlichen Stande Hinderniß und Nachtheil zufügten, als nichtig, ungerecht und ungültig". Für biese That des Papstes, der hier nicht nur als Schützer der göttlichen Ordnung, sondern auch als Hort und Schirm der Mensgenwürde und Menschenrechte auftrat, kann kein schöneres Lob Kunden werden, als was ihm Döllinger in seinem Buche Kirche und Kirchen" dafür spendet. Derselbe schreibt S. 99 ff.: „Ich freue mich, daß damals doch Ein Mann in Europa gefünden wurde, der gegen jenen Westfälischen Frieden im Namen Gottes und des christlichen Gewissens Protest einlegte und daß bieser Mann grade der Träger des höchsten kirchlichen Amtes auf eiden war. Denn wahrlich nicht deßhalb hat der Papst protestirt, veil er etwa überhaupt keinen gerechten Frieden zwischen ProEslanten und Katholiken wollte, sondern weil es galt und für ihn hohe Pficht war, gegen ein tief unsittliches Princip Verwahrung einzulegen. als dann im vorigen Jahrhundert die Stürme der französischen Revolution ausbrachen und die ganze Wuth einer entmenschten Gesellschaft sich zunächst gegen die„Infame" d. h. die katholische eliche wandte, da erhob sich wiederum Pius VI., um gegen diese dergewaltigung und Unterdrückung des göttlichen Charakters Proes einzulegen. Durch die Bulle=Charitase vom 13. April (31 verwarf er die sog. Civilconstitution, welche eigenmächtig * Bisthümer reducirte und die Wahl von Bischösen und Pfarrern die Hände von Wahlversammlungen der Departements legte, kul und nichtig. Und die Bulle blieb bestehen, trotzdem die olutionsmänner in ohnmächtiger Wuth das Bildniß des Pap.“ in Pontifical=Kleidung, mit einer Bulle in der Hand, auf dm Esel durch die Straßen von Paris führten, und dann das oniß sammt Bulle verbrannten. Wohl kein Jahrhundert ist endlich reicher an Beispielen, wo die Päpste im Namen Gottes laut und feierlich ihre Stimme erhoben und Protest einlegten gegen die von weltlichen Herrschern erlassene Gesetze, als grade das unsrige. Wir wollen einige herAls in den dreißiger Jahren die katholische Kirche in Portugal unter der Herrschaft Don Pedro's schwer bedrückt, als die Mönchsorden, Ritterorden, Hospitien u. s. w. mit Einziehung des Eigenthums aufgehoben, die von Rom aus eingesetzten Bischöfe abgesetzt wurden und überhaupt die Zeiten eines Pombal wieder heraufbeschworen zu werden schienen, verwarf Papst Gregor XVI. in einer Allocution=Cum pro pastorali Nostrac vom 1. August 1834 kraft seiner apostolischen Vollmacht jene Decrete als nu und nichtig.(Decreta omnia a praedicto gubernio in religionis, ecclesiae ac sedis apostolicae iurium et auctoritatis detrimentum prolata iterum reprobamus, damnamus, irrita prorsus et nulla declaramus.) Nicht minder freimüthig und offen erhob derselbe Gregor, als die„freie“ Schweiz in den sog.„Conferenz=Artikeln" die bestehenden Rechtsverhältnisse zwischen Kirche und Staat einseitig aufhob und die Kirche zur Magd des Staates herabwürdigen wollte, in einem Rundschreiben an die gesammte Schweizer Geistlichkeit vom 17. Mai 1835 lauten Protest gegen jenen staatlichen Uebergriff und verwarf die Artikel als null und nichtig. Von demselben apostolischen Geist erfüllt und von den Pflichten seines Amtes durchdrungen, erklätte sich Gregor XVI. wenige Jahre später gegen die kirchlichen Unterdrückungsgesetze Spaniens und gegen die barbarischen Gewaltmaßregeln, die gegen Bischöfe, Priester und Mönche getroffen wurden.(Allocution vom 1. März Daß endlich Pius IX., in die Fußstapfen seiner Vorgänger tretend, stets jene Praxis der Kirche in Wort und That hochgehalten, weiß jeder, der nur oberflächlich das langdauernde, glorreiche Pontificat des augenblicklichen Statthalters Christi kennt. Wir erinnern nur an die beiden letzten derartigen Acten Pius IX., an die Allocution vom 22. Juni 1868 betreffs der neuen österreichischen Verfassungsgesetze und— an die Encyklica vom 5. Februar 1875. :: Berlin, 9. März. Das Abgeordnetenhaus verhandelte heute über die dauernden Ausgaben des Cultusetats, die sich im ganzen auf 43,790,495 M. beziffern. Zum Gehalte des Ministers erhielt der Abg. Windthorst(Meppen) das Wort. Auch hier, meint er, wüchsen in unerfreulicher Weise die Ausgaben, ein Beweis, daß wir auf verkehrten Wegen wandeln. Eines Cultusministers seien wir eigentlich gar nicht bedürftig; aber wenn es einen Cultusminister geben sollte, dann dürfe es doch bei solcher Verhältnißzahl der Confessionen, wie wir sie hätten, nicht ein Cultusminister sein von der einen Confession, um so weniger bei dem gegenwärtigen Eingreifen in die kirchlichen Angelegenheiten. Bei den allerwichtigsten Interessen wurde die Kirche nicht gefragt, und man habe keine Garantie, daß der Krone objectiv die Wahrheit gesagt werde. Ein in protestantischen Anschauungen aufgewachsener Minister könne die katholischen Verhältnisse nicht kennen, der Minister sei befangen und beurtheile die Dinge nicht mehr unpartetisch. Wenn Gerechtigkeit wäre, so müßte auch ein katholischer Vertreter zur Krone reden, es müßte ein katholischer Minister für die kirchlichen Angelegenheiten da sein oder wenigstens eine Abtheilung für die Bearbeitung katholischer Angelegenheiten, worin katholische Männer dem Minister die Aufklärung ertheilten, die protestantische Männer ihm nicht ertheiten könnten. Es gebe nur noch ein Mittel zum Frieden, das sei die vollste Trennung der Kirche vom Staate, wie in Amerika und England. Durch die Dinge, wie sie bei uns jetzt seien, würden die Gemüther einander immer mehr und mehr entfremdet und der Freiheit der Untergang bereitet. Komische Einwendungen machte gegen Windthorsts Worte der Abg. Dr. Wehrenfennig, der so gern für den Cultusminister ins Feuer geht. Ihm replicirte Herr v. Schorlemer, der u. a. gerade heraus erklärte, der Cultusminister wolle sich nicht über die katholischen Angelegenheiten orientiren, sonst würde er eine katholische Abtheilung herstellen. Minister Falk wußte auf Windthorsts Forderungen nichts anderes zu sagen, als daß es auf die Confession bei ihm nicht ankomme, er habe sich immer Mühe gegeben, die katholischen Verhältnisse kennen zu lernen. Bei letzteren wird er wohl an altkatholische Angelegenheiten gedacht haben, das erstere wird ihm nicht leicht Jemand glauben. Bei der Etatsposition:„Katholische Bisthümer und die dazu gehörenden Institute, wobei alles in derselben Weise beantragt und auch bewilligt worden ist, wie früher, trotz der bevorstehenden totalen Sperrung, forderte der polnische Propst Dr. Respondek im Namen der Gerechtigkeit und der Würde des Staates Aufhebung der sog. Kathedralsteuer und deren Ersetzung aus Staatsmitteln: die preußische Regierung habe sehr bedeutende Waldungen, die theils dem Erzbischofe, theils den Domcapiteln gehört, aus deren Erträgen diese die Domkirchen in Posen und Gnesen erhalten hätten, in ihren Besitz genommen, habe die Rechte der katholischen Kirche feierlichst garantirt, darauf aber zur Unterhaltung der Kathedralkirchen auf Taufen, Trauungen, und Beerdigungen eine Steuer gelegt, die die Pfarrer erheben müßten. Es folgten dann die Ausgaben für die Universitäten. Dr. Virchow, als Berichterstatter der Budgetcommission, spricht allerlei Wünsche aus. Ich bemerke daraus den einen Wunsch, der auch als Antrag der Budgetcommission formulirt ist, die Staatsregierung möge dafür Sorge tragen, daß vor Kreirung neuer Universitätsprofessuren die betreffenden Facultäten gutachtlich vernommen würden. Dieser Antrag ist dadurch veranlaßt, daß die Regierung an verschiedenen Universitäten, ohne die betreffenden Facultäten befragt zu haben, Lehrstühle für die Geographie errichten will und deren Besoldung ausgeworfen hat. Eine ganz neue Position ist der Betrag von 54,000 M. zu Stipendien für Privatdocenten. Der Abg. Windthorst erblickt in solchen Stipendien eine Gefahr der Corruption der Wissenschaft, eine Gefahr für die Selbstständigkeit des jungen Gelehrten. Gegen den Widerspruch des Centrums und der Polen wird die Summe bewilligt, jedoch mit der Aenderung in der Ueberschrift, daß die Summe verwandt werden soll„zu Stipendien für Privatdocenten und andere jüngere für die Universitätslaufbahn voraussichtlich geeignete Gelehrte bis zum Betrage von höchstens 1500 M. jährlich und auf längstens vier Jahre für die einzelnen Empfänger.“ Freiherr v. Fürth brachte die Berufung eines Altkatholiken als Professor der Dogmatik an die Universität zu Bonn zur Sprache: es seien 90 römisch=katholische Theologen an der Universität und 14 altkatholische, darunter nur sehr wenige aus Preußen, und dennoch habe der Minister eiten Professor der Dogmatik dorthin berufen für diese vierzehn, für jene neunzig aber nicht, und er habe sich bei dieser Berufung um den Erzbischof von Köln nicht gekümmert, ohne dessen Zustimmung nach einer Kabinetsordre aus dem Jahre 1825 die Berufung nicht hätte geschehen dürfen. Minister Falk meint, die eine Kabinetsordre könne durch die andere wieder aufgehoben werden. Aber unerhört ist es, so erwiderte der Abg. für Meppen, daß der Minister es in Anspruch nimmt, für eine römisch=katholische Facuktät einen Professor der Dogmatik zu ernennen, wo er weiß, daß der Bischof ihn nicht anerkennen kann und nicht anerkennen wird! Der Minister will bestimmen, was den Studenten der römisch=katholischen Theologie gelehrt werden soll. Das sei die beste Illustration der Tendenz der Maigesetze: hier sehe man, wie man in das innerste Leben der Kirche eingreife. Es sei offenbar, daß dem Landesherrn ein objectiv wahrer Bericht nicht erstattet sei. Daß der Bischof zur Berufung von Professoren der Theologie zustimmen müsse, liege in der Natur der Sache, hier liege auch noch eine königliche Zusage vor. Darf der Minister, so fragt der Redner, von der Zusage des Königs an den Bischof absehen? Das sei erst möglich geworden in der Aera Bismarck— Falk; das königliche Wort sei gebrochen. Wenn der Minister sage, er halte die Altkatholiken für Katholiten, so müsse er ihm erklären, daß es nach der Verfassung einer jeden Kirche zu entscheiden sei, was zur Kirche gehöre, das zu beurtheilen sei nicht Sache des Ministers, die Altkatholiken hielten sich ja selbst nicht für römisch=katholisch. Windthorst schließt mit der kräftig ausgesprochenen Forderung, daß man den römisch=katholischen Studenten einen römisch=katholischen Dogmatiker gebe. Morgen kommt der Antrag Petri auf Theilung des Kirchenvermögens zwischen Katholiken und Altkatholiken zur Verhandlung. Die betreffende Etatsgruppe hat an die Minister des Innern und des Cultus die Bitte gerichtet, die Etats der Stifter der Provinz Sachsen(Merseburg, Naumburg, Zeitz) und des Domcapitels zu Brandendurg für das Jahr 1874, ein Verzeichniß der Pfründeninhaber und einen Nachweis über die in der Zahl derselben seit 1866 eingetretenen Veränderungen vorzulegen. Der Minister des Innern hat nun eine Antwort gegeben, deren eigentlicher Inhalt darauf hinausläuft, daß das Abgeordnetenhaus sich um die Sache gar nicht zu kümmern habe, es sei für die Institute in bester Weise gesorgt. Dennoch hat er die Freundlichkeit gehabt, in Betreff der drei sächsischen Stifter, daß die Kapitel zu Merseburg, und Naumburg je drei, das zu Zeitz zwei Mitglieder habe, daß bei ihnen seit 1822 keine neuen Anwartschaften ertheilt, seit 1864 keine Präbenden mehr vergeben seien, und daß die Regierung eine Reorganisation für nothwendig halte, die Berathung darüber aber noch nicht zum Abschluß gebracht habe. Rücksichtlich des Domkapitels zu Brandenburg erfolgt eigentlich gar keine Antwort; der Sinn der Worte ist:„Das geht Sie, meine Herren, gar nichts an.“ Am Freitag wird im Abgeordnetenhause die erste Lesung des Gesetzentwurfs in Betreff der Einbehaltung der Staatsdotationen für die katholischen Bischöfe und Geistliche Statt finden. Die Majorität ist, so weit es sich dis jetzt übersehen läßt, der Verweisung der Vorlage an eine Commission abgeneigt. In der nationalliberalen Fraction hat man sich schon für die Abhaltung aller drei Lesungen im Plenum entschieden. Die„Köln. Ztg.“ schreibt: Die Angaben, daß wo möglich schon in nächster Zeit weitere Maßnahmen gegenüber der renitenten katholischen Zeistlichkeit zu erwarten seien, sind mit großer Vorsicht aufzunehmen und zur Zeit ganz sicher verftüht. Man sieht in den Regierungskreisen zunächst dem Ausgange der Debatten im Landtag über das Dotationsentziehungsgesetz mit Spannung entgegen und gedenkt bei dieser Gelegenheit die Ansichten der Landesvertretung über die Richtung entgegenzunehmen, in welcher weiter vorzugehen wäre. Dagegen hört man von bevorstehenden Maßnahmen in einzelnen besonders hervortretenden Fällen, wo es sich um Widerstand des Clerus gegen die Landesgesetze handelt. Die Budgetcommission des Abgeordnetenhauses hat auf den Antrag Miquel's beschlossen, als Abfindung der Schleswig=Holsteiner die Summe von 1,500,000 Thalern zu fordern, während bisher nur 400,000 Thlr. bewilligt werden sollten. Der Entwurf eines Seuchengesetzes liegt dem Kaiser bereits zur Genehmigung vor und dürfte noch in dieser Woche an das Abgeordnetenhaus gelangen. Es ist eine sehr umfangreiche Vorlage, welche die Maßnahmen gegen das Umsichgreifen von Viehseuchen regelt und dabei dem bisherigen durchaus veralteten Verfahren ein Ende macht. Die Maßregeln gegen die Rinderpest bleiben in dem Entwurfe unberührt, da diese Materie bereits durch Reichsgesetz geordnet ist. Man hatte lebhafte Bemühungen gemacht, auch das Seuchengesetz auf dem Wege der Reichsgesetzgebung einzuführen, sah sich jedoch genöthigt, anderer Schwierigkeiten wegen die Angelegenheit zunächst für Preußen gesetzlich zu regeln. Ein von hiesigen Officiösen instruirtes Wiener Reptilienblatt stellt fernere energische Maßregeln der Regierung in Aussicht, spricht aber den Wunsch aus, daß die liberalen Parteien sich nicht darauf beschränken möchten, nachträglich die Maßregel der Regierung zu billigen, sondern selbstständig Vorschläge zur Fortführung des Kampfes zu machen. Hiesige Blätter machen darauf aufmerksam, daß die Garantiegesetze den Papst vielleicht nicht lange mehr schützen würden, wenn er fortfahre, die Unterthanen von Regierungen, die mit Italien verbündet sind, zum Ungehorsam gegen die Gesetze aufzufordern.— Natürlich. Wer denkt nicht an das Lehnin'sche: scelus infandum. Während von Paris aus versichert wird, daß die französische Regierung keine Aufträge auf bedeutende Pferdelieserungen gegeben habe, ist die deutsche Regierung im Besitze von Contracten über Pferdelieferungen, die in französischer Sprache abgefaßt sind. Die Commissionsgebühr beträgt 100 Frcs. für das Pferd. Den Händlern ist auf ein Jahr Frist gelassen. Nach ihrer Aussage sind sie ermächtigt, in erster Linie 10,000 Stück anzukaufen. Diese An caben werden bestätigt und ergänzt durch Mittheilungen der heutigen„Nordd. Allg. Ztg.. Die„Post“ weist alle Angaben zurück, welche irgendwie von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Kaiser und dem Fürsten Bismarck über das letzte Kirchengesetz wissen wollten. Als der Ministerpräsident den Gesetzentwurf zum Vorschlag gebracht hatte, folgte die Allerhöchste Sanction unmittelbar darauf. Der Kaiser ist durch einen leichten Erkältungszustand an das Zimmer gefesselt und zur Schonung genöthigt.— Die Präsidenten beider Häuser des Landtages sind heute beim Kaiser zum Bors. g K C Die vielfach für das Fruhjahr erwartete Reise des Kuisel# nach Italien wird schwerlich ausgeführt, da im Mai verschiedene Fürstlichkeiten am Hoflager erwartet werden. * Berlin, 9. März. Die siebente Criminialdeputation des hiefigen Stadtgerichts verhandelte heute in einer vierstündigen Sitzung in zwei zusammengefaßten Anklagen fünfundzwanzig verschiedene Preßprocesse gegen den früheren verantwortlichen Redacteur der„Bermania“, Paul Kosiolek. Die Staatsanwaltschaft, welche durch den ersten Staatsanwalt beim Stadtgericht, Herrn Tessendorff, vertreten war, beantragte, gegen den nicht erschienenen Angeklagten in contumaciam zu verhandeln, welchem Antrage der Gerichtshof stattgab. Es wurden darauf die sämmtlichen incriminirten Stellen der verschiedenen unter Anklage gestellten Artikel verlesen, in denen nach der Auffassung des Staatsanwalts Beleidigungen des Staatsministeriums in einem Falle, des Fürsten Reichskanziers in siebenzehn Fällen, des Cultusministers Dr. Falk in einem Falle und verschiedene Verstöße gegen die§§ 110, 111 und 131 des Reichsstrafgesetzes enthalten sein sollen. Der Staatsanwalt beantragte nach einer mehr denn einstündigen Rede das Schuldig in allen Fällen, mit Ausnahme eines einzigen Falles der Bismarckbeleidigung, und brachte eine dreijährige Gefängnißstrafe in Vorschlag. Zugleich beantragte er, abgesehen von der hohen Strafe, aus§ 231 der Criminalordnung zum Schutze der Staatsbürger gegen fernere Beleidigungen die sofortige Verhaftung des Angeklagten zu beschließen. Der Gerichtshof, unter dem Vorsitz des Stadtgerichts= Directors Reich, wird das Urtel am Sonnabend, den 13. d. Mts. Nachmittags 1 Uhr, verkünden.— Eine dritte Anklage, betreffend die Veröffentlichung der Anschuldigungsschrift im„Absetzungs" verfahren gegen den Hochw. Herrn Bischof von Paderborn, Dr. Konrad Martin, wurde vertagt. Die Ziehung der 3. Klasse 151. königlich preußischer Klassen=Lotterie wird am 16. März d.., Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. Die Erneuerungsloose, sowie die Freiloose zu dieser Klasse sind nach den§§. 5, 6 und 13 des Lotterieplanes, unter Vorlegung der bezüglichen Loose aus der 2. Klasse bis zum 12. März d. J, Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen. O München, 8. März. Die hiesigen„altkatholischen“ Professoren sind plötzlich heftig erbost über Döllinger. Einer der verbissensten Altkatholiken, Professor Meßmer ergeht sich in den heftigsten Schmähungen über den vor kurzem noch so hochgefeierten Mann. Döllinger hat sich nämlich, wie ich heute aus sicherer Quelle erfahre, wirklich von den altkatholischen Bestrebungen, welche immer mehr in's Fahrgeleise des Rongethum's gerathen, losgesagt. Er wird nicht zur katholischen Kirche zurückkehren, sondern auf seine Individualität, auf seine persönliche Unfehlbarkeit sich zurückziehen. Daß die hiesigen Altkatholiken über diese Thatsache wüthend sind, verdenke ich ihnen nicht. Sie haben ja mit Döllinger eine wahre Vergötterung getrieben, ihn über die Sterne erhoben, seine„Wissenschaft“ der Entscheidung eines allgemeinen Concils's vorgezogen, und nun zieht der gefeierte Mann grollend sich zurück. Meßmer hatte vor wenigen Wochen noch in einer altkatholischen Versammlung den alten Döllinger und dessen Wissenschaft mit den größten Lobeserhedungen verherrlicht. Jetzt lästert er ihn edenso, wie er ihn früher lobte. Dieser Meßmer hat seit dem Abgange Hirschwälder's nach Bern die Redaktion des„Deutschen Merkur“ übernommen. Die Art und Weise dieser Redaktion ist ein wahrer Hohn auf die deutsche Wissenschaft; Meßmer ist Universitätsprofessor und vermag nicht einmal ein Wochenblatt von der geistigen Bedeutungslosigkeit des„Deutschen Merkur' ordentlich zu redigiren. Etwas Armseligeres als dieser Merkur unter der Leitung des Meßmer hat wohl die deutsche Publizistik nicht aufzuweisen.— In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten wurde ein vom Kriegsministerium vorgelegter Gesetzentwurf über die Stellung der Militärbeamten verworfen. Der Kriegsminister wollte die preußischen Normen einfach nach Bayern herübernehmen. Außerdem legte der Kriegsminister einen Gesetzentwurf über einen außerordentlichen Bedarf von nahezu vier Millio nen vor, so daß das Millitärbudget für dieses Jahr die respectable Summe von 30 Millionen erreicht. Unter König Ludwig I. vor 1848 betrug das gesammte Budget Bayern's nicht soviel als was jetzt das Militär allein verschlingt. Dortmals gaben es aber auch keine Sozialisten. Militarismus und Sozialismus verhält sich wie Ursache und Folge. Auf die Herrschaft des Militarismus wird diejenige des Socialismus folgen. * Wien, 10. März. Der Budget=Ausschuß des Abgeordnetenhauses lehnte das vom Handels=Ministerium beanspruchte außerordentliche Erforderniß von 150,000 Gulden zur UnterRützung der Betheiligung an der Welt=Ausstellung in Philadelphia ab. * Rom, 8. März. Der Papst empfing den spanischen Gesandten Benavides. Dieser überreichte ihm seine Beglaubigungsschreiben und machte darauf Antonelli einen Besuch. * Rom, 9. März. Kardinal Barili ist gestorben.— Der Senat hat gestern die Berathung des Artikels des Strafgesetzduchs über die Vergehen gegen die Religion begonnen.— Die Pariser„Union“ schreibt:„In dem auf den 15. März angeserzten Coasistorium wird der Papst vier Kardinäle präconisiren: die Herren Manning, Erzbischof von Westminster, Deschamps, Erzbischof von Mecheln, Bartolini, Sekretär für die Rite, und Giacomelli, Sekretär des Concils. Wir glauben zu wissen, daß die Haltung der Berliner Regierung an diesem plötzlich von dem heiligen Vater gefaßten Beschlusse einen großen Antheil hat und daß in dem Consistorium vom 15. sehr verschiedene Worte gegen die Verfolger der katholischen Kirche vernommen werden.“ 0 Rom, 6. März. Gestern am ersten Freitage des Monates März, dem Tage, der der Erinnerungen das Leiden unseres Heilandes geweiht ist, mußte Rom eine neue und gräßliche Profanation erleiden. Die Sekte eröffnete einen massonischen Tempel, einige Schritte von der Kirche des hI. Anbreas della Valle entfernt. Das ist eine zweite Einnahme der Ewigen Stadt, ein zweiter 20. Sepiember, der für das Herz Pius IX. nicht weniger grausamer ist. In diesem Tempel vereinigten sich Sekten, die sonst sich gegenseitig feindlich gegenüberstanden: Consorten, Republikaner, Internationalisten; in diesem feierlichen Augendlicke aber waren sie alle eine in dem Hasse gegen Christus und seine Kirche. Die Römer haben wahrhaftig Grund sich zu betrüben und zu seufzen. Die Eröffnung dieses Tempels, wo Garibaldi ohne Zweifel einen Ehrenplatz einnehmen durfte, muß ihnen als ein schrecklicher Schimpf vorkommen. Aber die Katholiken Roms beruhigen sich, sie nehmen ihre besondere Zuflucht zum Gebete und zu frommen Werken, um Gottes Zorn von der Ewigen Stadt abzuwenden. Wenn Gott auch heute alle diese bösen Werke zuläßt, so wird er sie zur Glorie der Kirche und zur Zerstreuung der Feinde zu wenden wissen. Rom ist eine heilige Stätte, wo der Teufel in der Meinung, seine größten Kämpfe führen zu können, vollkommen geschlagen und vernichtet werden wird. Je heftiger er angreift, um so mehr können wir auf wunderbare Wie ervergeltung rechnen. Wenn Gott auch bis jetzt alle Pläne des Teufels noch nicht vereitelt hat, so geschah es gewiß nur, um die Wahrheit erkennen zu machen, und um die perside, geheimnißvolle Absicht der Sekte in ihrem wahren Lichte zu durchschauen. Veritas liberabit nos.— Das revolutionäre Italien ist nach Rom gegangen, um mit dem Katholicismus zu brechen; es ist der Sklave der Rebellion geworden. Das katholische Italien, welches das wahre in, protestirt mit allen loyalen gegen das revolutionäre, besonders aber mit den offenen Beweisen seiner Liebe und Anhärglichkeit an die Person des Vikars Jesu Christi. Die revolutionären Blätter aller Länder im Vereine mit den italienischen bringen wahre und falsche Depeschen verschiedener Kabinette und sprechen von dem nächstem Conclave, als ob Pius IX nicht noch voll von Lebenskraft wäre und sie nicht alle durch seine Weisheit und Gottvertrauen beherrscht. Wer kann denn wissen, wie die Vorsehung alle die heutigen Fragen lösen wird? Pius IX. erinnerte, es ist noch nicht so lange her, in eine Anrede an eine Versammlung an das damalige Evangelium: Defuncti sunt. Da die Herodes von heute den Papst, wenn auch nicht durch Schwert und Eisen, tödten möchten, so können wir Katholiken doch sagen, es sei wohl noch Zeit und man könnte diesen zurufen: Defuncti sunt! Aber das Papstthum wird fortleben zu seiner Glorie und zum Troste der Auserwählten, zur Vernichtung der Sekten verschiedener Länder und zum Triumphe der Katholiken dieser Länder. Manche gibt es, die wünschen, man möge in katholischen Blättern doch auch über die Sache sprechen, die von der Diplomatie und den sektirischen Blättern aufgeregt wurde, da sich die Katholiken am Ende doch einschüchtern lassen möchten, die sich mit Muth waffnen sollten. Darauf könnte man antworten: Der Vatikan beobachtet bis jetzt sowohl der Diplomatie als der sektirischen Presse gegenüber Stillschweigen. Wenn die Dinge auf den Punkt kommen werden, daß der Papst es für nothwendig hält zu sprechen, so wird er es mit seinem gewöhnlichen Muthe und seiner gewöhnlichen Ruhe thun und dann wird die katholische Presse seine Worte reproduziren. Sprechen denn bei diesem furchtbarem Kampfe nicht die Ereignisse selbst? Sie sind die Stimme Gottes. Diplomatie und Presse erheben einen Sturm und wir wissen ja aus dem Evangelium, wie Christus dem Sturme Einhalt gebot, und wie augenblicklich vollkom: mene Ruhe eingetreten ist. Alle Kräfte der Sekten aller Länder können wohl der Sache Italiens, d. h. dem revolutionären Italien, schaden, aber die Kirche und das Papstthum hat von ihnen nichts zu fürchten. Gott allein weiß die Stunde, die er für ein Conclave festgesetzt hat. Wir aber bitten ihn, sie noch ferne zu halten. Wenn sie aber kommen wird, so können wir gewiß sein, daß Sein Wille geschehe und nicht der der Feinde der Kirche. Frankreich. * Paris, 9. März.(Telegramm der„Agence Havas“.) Die Nachricht, daß der Herzog von Audiffret=Pasquier sich zur Uebernahme des Ministeriums des Innern bereit finden lassen werde, bestätigt sich. Derselbe soll dabei zur Bedingung gemacht haben, daß auch Buffet in das Cabinet eintrete. Ueber die Entschließungen Buffet's sind widersprechende Mittheilungen im Umlauf. Neuerdings scheint es wieder wahrscheinlich, daß er die Bildung des neuen Cabinets übernehmen wird, und glaubt man, daß nunmehr ein Ministerium zu Stande kommen werde, welchem außer Buffet, der Herzog von Audiffret=Pasquier, Dufaure, Leon Say, Wallon, der Herzog Decazes, Cissey, Montaignac und Caillaux angehören werden. Der„Moniteur universel“ sagt: in der Nationalversammlung verbreite sich das Gerücht, der König Alsons XII. hätte abgedankt. * Paris, 9. März. Das neue Cabine, welches schon als vollzogene Thatsache angesehen wurde, ist wieder nicht zu Stande gekommen. Mac Mahon erhod neue Schwierigkeiten. Eine Depesche eines Führers des linken Centrums, aus Versailles von 4 ½ Uhr, meldet darüber, wie folgt: Die Lage ist äußerst ernst, die Vorstände der drei Parteien der Linken haben sich in Permanenz erklärt Angesichts der Weigerung des Marschalls und Buffet's, Wallon das Unterrichtsministerium und Andiffret=Pasquier das Innere zu geben. Der Marschall will Wallon nicht, weil dieser an der Proclamation der Republik Schuld gewesen und außerdem Gallicaner ist. Dem Herzog Audiffret=Pasquier will der Marschall das Ackerbauministerium anvertrauen. Um 6 Uhr dauerten die Verhandlungen bei Mac Mahon noch fort. Dufaure, Leon Say, Audiffret=Pusquier scheinen bei denselben nicht mehr betheiligt zu sein. * Madrid, 8. März. Serrano hat dem König seine Aufwartung gemacht. Das ist ein sehr schlimmes Zeichen für den Bestand der alphonsistischen Sache. * Madrid, 8. März. Merry wird demnächst abreisen und Marschall Mac Mahon so wie dem Fürsten Bismarck die Insignien des Goldenen Vließes überbringen.— Das Gerücht wird immer lauter, Don Alfonso wolle auf die Krone Verzicht leisten. Die Lage ist wieder sehr ernst. Die Offensiv=Bewegung der Carlisten auf Santander beginnt sich mehr und mehr zu accentuiren. Eine Depesche aus St. Jean de Luz vom heutigen(alsonsistische Quelle) berichtet:„Carlistische Abtheilungen rücken in der Provinz Santander vor. Officiellen Nachrichten zufolge stehen die Generale Mongrovejo und Valdespina mit zehn Bataillonen und Artillerie bei Carransa. Man trifft Vorsichtsmaßregeln zum Schutze der Eisenbahn. Nach St. Sebastian wurden Dampfer abgesandt, um Verstärkungen herbeizuholen. Dem Vernehmen nach befindet sich Don Carlos in Durango und soll am Sonntage vor Santander eintreffen.— Aus Miranda del Ebro schreibt man der„Indep. Belge“:„Große Sorge macht in der Nordarmee die Lage des dritten Corps in Biscaya und Guipuzcoa. General Loma ist dem Vernehmen nach im Begriffe, sich zurückzuziehen, General Blanco hat sich schon nach Madrid gewandt. Weshalb verschwinden diese Generale einer nach dem andern von der Bühne? Der Grund ist einfach: die Regierung ist gar nicht ungehalten, wenn diese Befehlshaber, die unter der Revolution ein so ungemein rasches Avancement gehabt haben, zurücktreten; sie hat denselben sogar zu verstehen gegeben, daß sie gern Freunde der Restauration an ihrer Stelle sähe. Ein weiterer Grund liegt in der militärischen Situation an und für sich. Männer wie Loma, Blanco, Moriones, Ruiz Dana, um nur die fähigsten zu nennen, sehen wohl ein, daß der Krieg jetzt in eine neue Phase tritt. Die Carlisten sind im Begriff, die Offensive zu ergreifen und die alfonsistischen Streitkräfte genügen nicht, die Feindseligkeiten mit aller Energie zurückzuweisen. Nur unwillig zieht Loma einen Theil der Truppen aus der Provinz, um Bilbao einige Bataillone zu Hülfe zu schicken, und General Moriones weiß sehr wohl, daß jetzt wieder die militärischen Promenaden zwischen Santander, St. Sebastian und Logrono beginnen, welche verhüten sollen, daß die Linien der Carlisten sich über diesen oder jenen Punct ausdehnen. Das sind aber keine verlockenden Aussichten und es begreift sich leicht, daß die bisherigen Besehlshaber ihre Posten neidlos andern überlassen.“ Die Correspondenz„Larzat“ bringt die Nachricht, daß die Befestigungen der Stadt Estella nunmehr vollendet und der Ort in eine wirkliche Fstung umgewandelt sei. Sechs Forts sind auf den Estella umgebenden Hügeln gebaut, welche bei einem etwaigen neuen Angriffe die Madrider in respectvoller Entfernung halten werden. Der alte reiche seinen Ursprung aus dem Jahre 1090, aus der Regierungszeit von Don Sancho Ramirez. Die obengenannte Correspondenz, welche aus strategischen Rücksichten über die im Bau begriffenen ausgedehnten Befestigungsarbeiten bisher keine Mittheilung gemacht hatte, versichert, daß die Linien von Estella und Andoain von einer solchen Stärke seien, daß 30,000 Mann für Expeditionen nach Castilien, Asturien und Aragonien frei würden und stellt solche für den Beginn des Frühlings in sichere Aussicht. — Unter den Gefangenen, schreibt man dem Wiener„Vaterland“, welche von Gamundi in Daroca gemacht wurden, befindet sich auch Oberst Sancho. Dieser Oberst wurde vor ein Kriegsgericht gestellt und zum Tode verurtheilt, weil er vor einigen Monaten zwei earlistische Commandanten, die in seine Hände gefallen, auf grausame Weise hatte ermorden lassen. Als Alfon der Kriegsminister des Donso in Madrid von diesem Urtheilsspruch hörte, wandte er sich mittels des Commandanten von Logrono an Köni, Carl VII. und dat für denselben um Gnade. In diesem Gnadengesng, wendete sich der Kriegsminister des Alsonso an die königliche Großmut Carl's VII., worauf dieser denn auch dem Sancho Gnade bewilli Zwei berittene Gardisten wurden mit dem befreffenden Erlaß von Esen. nach Logrono abgeschickt, um denselben dort zur Weiterbeförderung an der Gouverneur abzugeben, worauf sie sofort die Stadt wieder verlassen mus, ten, ohne auch nur einen Augenblick in einem Café absteigen zu dürfen Das ist der Unterschied im Verhalten der Carlisten einerseits und Alsonsisten andererseits, welche noch unlängst den gefangenen Oberster Lezano aus purem Muthwillen hatten erschießen lassen. Die alfonsistesg, Armee in Puenta la Reyna sängt an, an Lebensmitteln Noth zu leiden so daß ihre Stillung daselbst bald unhaltbar werden wird. Endlich zuverlässige Angaben aus Estella über die Kämpfe vor Bilbag „Am frühen Morgen des 26. Februar eröffnete die biscayische Division das Artilleriefeuer gegen die in ein Fort umgewandelten Häuser von Ar, bolaucha, um dadurch einen Ausfall der Besatzung von Bilbao hervorz, rusen. Es dauerte indeß bis 1 Uhr Mittags; da erst brach dieselbe vervor, gedeckt durch das Feuer der Forts, namentlich des Forts Abril. Die Alfonsisten wurden indeß auf allen Puncten, wo sie erschienen, mit dem Bajonnet zurückgeworsen, so bei Arbolancha durch vier Compagnieen vom Bataillon Sommorostro und vier andere vom Bataillon Guernica; hier wurden sie bis an die Gräben der Stadt verfolgt und verloren 40 Todte. darunter zwei Commandanten, einen Hauptmann, einen Lieutenant und einen Unterlieutenant. Aehnliche Verluste erlitt der Feind auch auf den anderen Puncten; die der Carlisten sind weniger bedeutend, indeß doch empfindlich.“ Man sieht aus diesem positiven Berichte, daß von einen Rückzuge der Carlisten keine Rede sein kann, wie die Madrider Tele, gramme angaben, sondern umgekehrt. In Folge dieser Niederlage schickte Loma aus San Sebastian auf dem Seeweze mehrere Bataillone nach Bilbao; was aber andererseits die Wirkung hatte, daß er jetzt in Gupuzcca gegen Egana selbst viel zu schwach ist und mit seinen steten Versuchen, auf Andoain vorzudringen, aufhören muß. In Navarra wurden zwei alfonsistische Bataillone, die in Mendigorria standen, von vier carlistischen Compagnieen, die mit zwei Kanonen antückten, vollständig die Lagarra zurückzeworfen, worauf Mendigorria von den Carlisten besetzt wurde. Damit ist die Verbindung der Alfonsisten in Tafalla und Larraga mit denen in Puenta la Reyna und Pampelona wieder unterbrochen: denn Mendigorria beherrscht die Difi'éen vom Carrascal. Zum Commendanten von Navarra wurde an Stelle des erkrankten Generals Argon General Yoldi ernannt, ein früherer Isabellist, aber schon seit Beginn des Krieges bei König Carl. Der Marquis von Ballecerato commandirt jen die königlichen Guiden zu Pferde. Ein Adjutant Dorregarays brachte dem Könige die feindliche Fahne, welche in Daroca erbeutet wurde, als Gamundi diese Stadt eroberte. Estella, die jetzige Hauptstadt von Ravarra, ist nunmehr stark befestigt, nicht blos in weitem Umkreise, sonden auch unmittelbar um die Stadt, so daß sie jeder Belagerung trotzen kann, Die Einwohnerzahl beträgt 7000 und ist mit Lebensmitteln wohl versehen, so daß selbst in dem Falle, daß die Armee anderwärts beschäftigt wärt, der Platz sich halten kann. England. * L o n d o n, 6. M ä r z. D i e„ P a l l M a l l G a z e t t e“ e r h ä l t v o n ihrem Correspondenten in Madrid folgende sonderbare Mittheilung. Es ist nicht wahr, daß der Plan, zur Unterdrückung der Carlisten Hülfe von den fremden Mächten zu verlangen, in einem Ministerrathe seit der Thronbesteigung Alfonso's in Anregung gebract wurde. Die Lage müßte schon eine sehr verzweifelte geworden sein, bevor die Minister Alfons des XII. es wagen dürsten, de König, sich selbst und die Armee durch eine Maßregel zu erniedrigen, wilche von dem ganzen Lande als die größte Demüthigung angesehen werden würde. Marschall Serrano, der letzte Präsident da Republik, weiß wohl, daß Deutschland vorbehaltlich der Einwilligung der andern Mächte bereit war und noch ist, 15,000 Mann an der Nordküste Spaniens zu landen, welchen der Besitz von## Sebastian und der fast uneinnehmbaren Festung Santonna, ein zweiten Gibraltar, eingeräumt werden sollte, und daß außerden noch die Zolleinnahmen des Zollhauses von Santander so zu sagnn als Garantie für die Bezahlung der Kosten dieser Expedition un Deutschland verpfändet werden sollten. Diese Thatsache, dera Richtigkeit unbestritten ist, fährt der Correspondent der„Pall=Mal' fort, ist in Wirklichkeit nicht so außerordentlich wichtig, als si auf den ersten Augenblick erscheinen dütfte, denn obgleich Cesterreich und Rußland bereit sind, ihre Einwilligung hiezu zu ertheilen, so müßte dieselbe auch die Genehmigung von England und Frankreich erhalten, was aber unmöglich ist. Was ein gemeinschaftliches Vorgehen in Spanien jedoch betrifft, so scheint dasselbe ebenfalt nicht practisch ausführbar. * L o n d o n, 6. M ä r z. I n B e z u g a u f d i e M i t t h e i l u n g, d u der Kaiser Wilhelm die Pferdeausfuhr aus Deutschland verdoten hat, bemerkt die„Sporting Gazette“:„Diese überraschende Anzeige ist der Vorläufer einer Umwälzung, deren Resultate den Pferdehandel in England sehr ernstlich berühren dürften, da drei Viere der Wagen= und Zugpferde in London in diesem Augenblick von Deutschland importirt werden. Ueberdies hängen wir von Deutsch land in sehr hohem Grade für unsere Cavalleriepferde ab, und# ist nicht klar, woher wir die nothwendige Zufuhr nun, da wir vo# Deutschland ausgeschlossen sind, beziehen sollen, insbesondere## Frankreich und Spanien gegenwärtig auch Cavaleriepferde brauchn, ersteres 10,000, letzteres 5000.“ * L o n d o n, 1 0. M ä r z. N a c h e i n e m d e m„ N e w= Y o r k H e r a l l zugehenden Telegramm traf Hasaballa, König von Darfur, unl Familie in Khartum ein. Die Garnison feuerte elf ab. Der König besuchte den Khedive in Kairo; er brin als Geschenk siebenzehn dem früheren Könige Ibrahim gehört 9. März.„Tablet“ meldet folgende beo#rstehende Cardinalsernennungen: Manning, Deschamps, Ledochowst, Giannelli, Bartolini und Mac Closkey, Erzbischof von N London, 10. März. Das Parlament wird seine Ose Ferien voraussichtlich am 21. dieses Monats beginnen und as 5. April wieder zusammentreten.— Gestern fand eine sehr groß, gegen den Ritualismus gerichtete Versammlung statt. Die# Ueberreichung an das Parlament bestimmte Protest=Eingabe gege die ritualistischen Formen hat 160,000 Unterschriften erlangt. Das vielsagende Schweigen, welches König Alfons einigen merkwürdigen Bemerkungen in den Ansprachen des deutschen i des englischen Gesandten entgegensetzte, hat in der Berliner ditt matischen Welt einen Gänsehautschauer hervorgerufen. würdigt man die Unziemlichkeit der Sprache der beiden Gesan besser und meine Alsonso habe ganz Recht, daß er sich nicht fallen lasse, daß Fremde ihm in die innern und eigenst Angelegenheiten seines Landes hineinreden. So äußert sich Madrider Berichterstatter der„Pall Mall Gazette“ wie folgt „Der ermahnende Ton, welchen die Vertreter von Großbritannien Deutschland bei der Ueberreichung ihrer Beglaubigungsschreiben anschlutt hat den Spaniern mißfallen; ja, er hat sogar beleidigt, und drückte eben dadurch, daß er den ihm angetragenen politischen Empfehll keine Beachtung schenkte, seine Mißbilligung über die angemaßte## aus. Als dem Herkommen gemäß Abschriften der beabsichtigten Anfgr dem Auswärtigen Amt übersandt wurden, ward ihr Stil herbe und die königliche Antwort in sehr zurückhaltender Weise aufg setzt. ist, daß Alfons XII. ein bloßer Jüngling ist, aber er hat Ministegz., für die Regierung des Landes verantwortlich sind, und dieses— trotz seiner elenden Lage sehr eifersüchtig über auswärtige Einmidug Wenn ihm daher Rarhschläge ertheilt werden, so soll dies im##### und im Cabinet der Minister geschehen. Das Schlimmste, was dri Einflusse hier widerfahren könnte, wäre eine Einmischung in die###sch, Angelegenheiten, wie dies die diplomatischen Verwicklungen bewei# der Vertreibung Lord Dalling's(damals Sir Henry Bulwer) au fglgten. 68-90 Nutlene.#65 * Die russische Regierung hat der den Jubiläume ur ungig kündenden päpstlichen Encyklica das Placet versagt. D Regierung versucht die katholische Kirche innerhalb des Grund aus zu zerstören, deshalb verhindert sie alle Kundgebung derselben. Für die Liberalen, die sich für das Treiben der protestantischen Bibelkolporteure in Spanien und serihern, woire bie unz Geuzgseng. ecr be Pgfr. Hefeg Gege elchen aul. treten könnten. Doch da werden die Aadhe badig u ven. f Dombach, 8 März. Pfarrer Muth hat folgendes Schreioen an Landrath Schreiber eingesandt:„Ich lese soeben von dem neuesten, Theilt wurde, se ertlüre 16, Ieoen be9t w. Czenlarzschions von 1803 eie de genommen in Rachscht auf di. 9ro5, der zeularisrenden= Nees d bn n Aius Hülschruignte, burch Gandungs, 13 bse i pundern Funen, wenm man mit den Aposteln sagt, man Frankkurt,„ Mag, 2o, Bigz, u.., Holizei Ceonseit, vel Stanftgurt, s Bag, Aea e Kat worde bente Aorgen um ve.,„itl„Ein Wort über die päptliche wrichlossen.— Die dem hiesgen gesperten Porigr, Hot. ue Früitherten Eigen. purden vorgestern von hiesigen Herren angesteiger. und dem frührten Eigene Düsseldorf, 8. März. Die hiesige Regierung setzt, wie wir in der Betender im Prei), Vvsh,Zieganz Thilen.... der Ausenthalt in t; berbovt., vo. Mirz Zohdem Her Leher Heck aus belkannten eitladen aus dem Amte„egangen worden“. IGatzustampte hursg Opfer vev, von Die Schalen verlieren auf diese Weiss ihre besten der Tag nicht mehr fern sein, wo unsere Schulen ganz verwaist sein werden. Oder ist die Regierung in der Lage ihr convenirende Lehrkräfte Herue, I. Baig, Hr daosian Snienaom in Herne 33gheige: so do g. Marz, Der Procß des lönigl. Seminardiretors Schröter Pve Fechrm: Ci ve, geoterun he zu, Gierhaischafung weiterer Vepeisz. Penungz, prhrn. C. v. Rorf wulde zur Vrttgeftgg,# er Bel spar ohne Angabe ingend eines Grunds. D/6. gadig, woz, herzgeleung Eltern ist greß, und sie verlangen mit Recht oie der Veiciontichrerheh. luch von hier vird eine Deputation nach : Rosenberg, 4. März, Vorgestern wurde Hierselbst Herr Coplan nbn un de e ae, Aau u ge he bie 9½ Weilen hahen und in der Regel nur einer Seelsorgerkraft, vbis 2 12 Menen huven und in der Regel nur einer Seelsorgerkraft, Praxis solcher Aushilfe des Nachbarn bei momentaner Verhinderung deritz Graf Oerndur! Binp v zaz wir ist den Zeien des weiland eitwillige Aufnahme gefunden, wird er die Mahnung des Heilandes bei 52 Tagen erhalten und gedenkt darauf, ihn auch nach Auswärts Nach Westpreutzen, 6. März. Der aus der Provinz Posen aussene Bilar Bak, srüher in Lions, weilt zur Zeit auf zese, ggzalg rn v. Szezaniecki Rawra in Westpreußen. Am 2. d. er/g.;emen rr Kommissarius Rex, aus Thorn in Begleitung von drei wens.—. auf Veranlassung der Oberstaatsanwaltschaft in Posen eine Ha# hung zwecks Entdeckung des geheimen apostolischen Delegten. Herzuhmen. Wie die„Gazeta Torunska“ mittheilt, bestand das—#### der auisuchung nur in der Auffindung der Bannbulle gegen den Propst Reisse, 4. März. Der Oberpräsident Graf Arnim hat denjenigen vrern, Belch, in der vr. Gherpräshernten) abwechselad Gottsdienk nter Vorwissen des früheren Oberpräsidenten)#.###= Vonsbuenst * N e u s t e t t i n, 9. M ä r z. H e r r O f f i c i a l F r i s k e, a n g e k l a g t, m e h r e r e stliche Handlungen nach dem Tode des Prophes Pherzgtage mr ozee. ne vom Oberpräsidenten dazu ermächtigt zu sein, urde heute vom hiesigen königl. Kreisgericht zu 1 Jahre Gesäugniß 1 300 M. Strafe verurtheilt. Der Staatsanwalt hatte drei Monate 300 D. bantragt. Bonn, 10. März. Die„Bonner Ztg.“ reproduzirt aus der Zeitprist„Die Biene“ vom Jahre 1843 die Ordre eines preußischen Generals im 31. Juli 1814, aus der hervorgeht, wie man nach den Befreiungsstegen in höheren militärischen Kreisen über den Werth der Presse dachte. dir lassen die Ordre, welche an die Generale des dritten Armee=Corps erichtet ist, hier folgen:„Ich halte es für nothwendig, Ew. 2c. von Agendem Vorfalle in Kenntniß zu setzen, damit Sie im Stande sind, ie öffentliche Meinung darüber zu berichtigen, wenn es nothwendig sein dte. Der hier lebende Verfasser des Rheinischen Merkurs, Dr. Görres, at in diesem Blatte einen Aufsatz bekannt gemacht unter dem Titel: Sachsens Pflicht und Recht“, worin er die, jedem Sachsen so heilig sein Mlende Untheilbarkeit des Vaterlandes auf die wünschenswertheste Weise 5 eine pflichtmäßige Forderung beweiset, den übrigen Tugenden des königs alle Gerechtigkeit widerfahren läßt, ihn aber wegen seines Uebersanges von Prag der Wortbrüchigkeit beschuldigt. Der Hauptmann D. on der Garde hat sich für befugt gehalten, den Advokaten des Königs son Sachsen zu machen, und hier in meinem Hauptquartier ohne die geingste Anfrage sich erlaubt, den Professor Görres mit bewaffneter Macht ins seinem Quartiere holen und auf die Wacht werfen zu lassen. So ehr ich nun die Anhänglichkeit des Herrn von D. an den König von Sachlen besonders ehre, weil sein Vater wegen Veränderung der Religion von dem königlichen Hause fortwährend mit Wohlthaten überhäuft worden F, so kann ich doch seine Handlungsweise nichts Anderm, als einer Zer(ntung des Verstandes zuschreiben, welches aus der in Torgau bewiesenen egellosen Anhänglichkeit an die Franzosen fast unwiderruflich hervorgeht, end habe ich ihn deswegen sofort zum Depot nach Sachsen versetzt. vierbei muß ich bemerken, daß ich den Ausfall des Dr. Görres auf den Gbtig von Sachsen von Herzen tadele, mich aber eben so wenig, wie die nmee, aus zweierlei Gründen gar nicht für berechtigt halte, officiell als Popokat des Königs von Sachsen aufzutreten: 1) weil die verbündeten buedben, P) gait ih wuih un se. Brniger Bise, elt; Shranten Vevten u. voly,-Bötz,g, und als bas schönste Kleinod dr st. und kinen anderen Soaverain, als):—Per zu.en gnzeren Cosbergg at, und bos ie verphichtet bin, grnie gugzusreichen, weiche ich im en Do ienon Kreise Vonn, 9. März, Sie berichteten neulich vom ein dasiger Fereis Köln, 9. März. Bei der heute stattaehabten Ersatz27164 Jihr 860-.30 uod vun Po,..use Balzschaobten Gihet n ee- Talhgeligen Bader brichton, bcd us Bjset, Bbr.se e. tholiken in Preußen untersagt, den Papst 7. Boyz,.; den bes4 h Der ich zachlrich Guisbesger, Nachen einen Cental. Verein sammlicher Kreise zu biden. Wie dwven Zeit eine Genetal. Bersamulung der Herren Loa=Abihelungs. in Aachen anzuberaumen, um zur definitiven Gründung eines Central= eroios) iüe und namentich des soposi in erritorialer als Vhono. einer stattgehabten Versammlung Folgendes beschlossen ermnt eusdhyv mizen Nacharorten an der Mostl das Foder helen Wein wie auch Weinmost zu 960 Liter und die Ohm desgleichen zu 160 Liter achahe unr Rchesia ois eikun den Velicte, Beschr idhr Sramitiähten ver Bahn befördert und der Export per Achse nach Wiessd hat somit sein Ende erreicht, wodurch habenden Tunnelbauten wird eine außerordentliche„ . Wipperfürth, 6. Marz. Die der Keltem=Sseusglz, Bariscz; sven S uor, Von den dei ereiten haben, is bereis einer gesorben. ler, die der Verstorbene gehabt hat, werden ihm eine freundliche ErinneAus Baden, 8. März. Bei der Stadtverordnetenwahl in FreiWahlbetheiligung war eine rege; von 2200 Wahlberechtigten haben 1900 Der„Frb..“ theilt die Satzungen des hieSest be Gad ue uur zu.r eaus Auliehe Gechiaehler Sirhe haltung d d. neben sdeler Kmiperei bei Stebi Bier, eiwas hallung, v. h. mien stolmt Anngter e. Endinger'schem En., eiwas Soterion) tube soen. WBis. dis. B. Z. mittheilt, is der Redackeur Aus Baiern, 7. März. Der Stadtmagistrat Landshut hat sich und ebenfalls den dortigen„Socialdemokratischen Wahlverein" aufein Kurgast von einem aus dem zunächsliegenden Walddistrictz den Raubvogel in einer Weise attagnirt, daß er schließlich eegurg: sich vor der weiteren vurdächtigen Zodringligitz. Hieh zu schtügen. Der nach denselben muit heinem Ovoy, Zosent postans der Her seinen Spazier: bis um Schnanze 50 Genthimester.“Pieser gag soßt sich wohi nur durch in Goor i. Thurst, vithce Guz de 3i7 hain hait it um hote, da ein Lind ihm wost nicht die nöthige Wehr Ritte entgegenseten Wege von Palermo nach Boston ist einem newhorker Harz. Eisp.— 6„ Hörd..=E. 70,00 S Humbeldt 50.00 G Mechern. 130,00 G Landel und Verkehr. 9. März. Auf der ganzen Linie des Verkehrs herrschte Börse eine matte Haltung. In Eisenbahn=Actien wurde Sömn=Mindener.50, Oberschleshe 2. Vergische.25, Deisen verioren Salizier.50, Oesterr. Kardwestbahn 1 pöt. CanlActien mußten ebenfalls im Course nachgeben und Industriepapiere verloren san büchtens. Köin, 9. März. Cours=Bericht. Nlach.=Rch..=B. 7500 S Düss. Dampfsch. 69,50 G) Ess..=F. Untor 65,000 Colonia,.=V. 5800 B Köln. Schleppsch. 60,00 B/ Harpenec Sladb..=R. 1200 B Tauerei Köln— G Leipziger.=V.— B Köln. Bwollsp. 90,00 B Rh.=Weff. Llozd 530 E. Vonn. En.=.= B. 90,0), Brigr, 660 Köln. Maschb. 142,00 G Bonifacius 78,00 G Köln. Hagel=L. 300 G,(Köln=Mus. V. 51,0) B Cour 98,00 G Kalker Ind.=A. 74,00 B Dortm. Union 25,50 bz 29s1s. Union 22,00 Köln. Dampfsch. 67,00 G Eschreeiler.=T. 58,00 B WBiss. E. u..=2. 61,00 9 Bank=Actien. Kach...H. u..— E Köln. Privatb. 116,00 G Meininger B. 88,00 G Schaaffhaus. 115,00., do. Wchel. u..=B. 88,00 G Oest. Cr.=V. 415,00 G Amsterd. B. 87.00 S Darmst. Bauk 144.509 Fr., Sapc. Keitwerp. E. 78,00 G, Deutsche Bonk— S,(Per“ P, El. f Rh u. Ch=sf. 66.006 Lise.=Comm. 164.00 8 Phez,., 92## Barmer B. B. 87,00 6/Esen. Ercht., 80.0 P(47418, Ju. 40.50 C Verliner.=9.— B, Luxenb. o. 114.00 6 Preuß, Rente 1.0 B. Baler. 473 hr- a. 123,008, Oeg. sPr 913 Pr. St= Sch. 3 1/2% 92,00 Köln. Stdt=Obl. 100,50 G Oest. Silb.=Rei 69.50 B Aner.1882 S E. 98.000 Frätzgg, gautz—# /5. Bad. 4%.=E.: 22,00 B Oest. Fl. 100 Cr. 360,006 Tür.. Anl. 186 endeer=Stamu=Ketten 116509 0oo Ehisget. gge Bza. b. ai b. 92508 .=.Sib. 570,00=., Rhein=Nahe 22,00 S -##r ag g Kumär. Eisenb.—* Amst.=Rett.— G Berg,=Müirl. 80008 6 ge. Köln=Minden 112,006(Sal.(Te.) 245,00 S Köln=Mind. sB. 14.000 Eisenb 0 Berg.=KKärk. 3. S. 84,256 Köln=M. I. „ 5. E. 99,00 B do. „ 6. S. 98,00 B de. ..192,50 G] do. " Nordb. 103,00 G de. Lainz=Ludw. 103,50 S Oest.=Fr..—.— Keechse!=Cour: Amsterdam k. 176,20 bi Lonsen k. 20,58 bz 2 M. 175,30 B„ 3 M. 20,38 6 Seaien, Cresei. 81.509 Krnisg. B5 g i Zinssuß der Lreug. Lank: zu. Lotmtel 4 boi., 12. 99,50 G Oef. Sdi.(Lomö.) 255,00 104,00 G Rheinische 4 12% 99,306 99,25 G de. 5% 103,00 B 4. 93.50 bz Rh. Bonn=Költ. 99.50 C 5.„ 92,50 G Ny. Köln=Eref. 99,00 S Std. 326,00 6 Rhein=Nohe gar. 161,500 #agsbug k. 171,00 2 23 170,00 3 kurz 183,00 G " 2 M. 181,70 C Samt aurid b. 66. din. Geldcours. Briese. 20.rl Wilhelmsd'er 20=Frankene####tücke Fünstranken=Stecke Oeft. Sildergulden K bln, 9. März. mild. Rüvöl unverändert, Geld. 9 März — Oest.= de 16.85 Ducaten... 16.32 Livre=Sterling Dobars 16.90 16.36 00.00 T .00.9150 Imverial# (Roti .06 .90 .60 20.55 .19 16.82 strungen der Handelsmakler.) Beih. .47 50 .54 20.49 .16 50 16.78 Weiter: Partiten per 100 Psd. mit Faß in Eisenb. est. in Ale ue Auh, Geege g aen. beande 1e73.- 1ue. 8. berz. 15.00—15.70 Nm. Haferef. 19.50 Nm. Kasu= 90 Nm. (Landmarkt.) Bei schwacher Zufuhr erlitten Preise keine Aenderung. s. Am heutigen Getreidemarkte betrugen die Zufuhren ca. 280 Sack, wobei die Preise aller Fruchtgattungen unverändert blieben. Mainz, 8. Mätz. Wigen N. 1950, Rogen höser, 1640, Hafer 18,60, Rüböl fester, per Mai M. 31,50, Raps per Mai=Juni—. Geschäft steigend. Berlin, 9. März. Weizen, 100 Pfd. Roggen gr. Gerste Haser Erbsen, 5 Liter Linsen, 5 Liter Königsbgr Telegramme zufolge die stalienische Barke Giovanni am Cape Cod mit 16 Mann an Bord verloren gegangen. Letzte * Bern, 9. März. Der Nationalrath hat die vom Bundes* Belgrad, 9. März. In der Skupschting fand eine Interpellation von Laguarevis über die Theilnahme an dem Morde des Fürsten Michael statt; dieselbe wurde mit der Regierungserklärung erledigt, daß gegen den Beschuldigten keine stichhaltigen Beweise vorlägen. M. P. .60 bis .35„ .75" .50" .25„ .50„ 8. März. M. P. .90 .05 .— .45 .75 2 .P. M. P. Kartoffeln, 5 Liter—.30 bis—.35 Rindfleisch per Pfd.—.45"—.70 Schweinefleisch..—.55"—.70 Hammelfleisch..—.45"—.65 Kalbfleisch...—.35"—.70 Butter.....10".40 — Sutter. J4 18 g4 per 50 Kilo, weiße 120 M. Br. per 50 Kilo,— Thymotehum per 50 Kilo 120pfd. 138. Gerste 166 M. Erbsen 195 bon. 9. März, Getreidemarkt. Meizen 182. Raggen 144 Babkt. 198 Klogramm per März=April 52,00. Spiritus loeo der Mür, du, PprizMai 172 Mark. Reggn der April 142. Ruvor per März 54,25, per April= Mai 54 Mk.— Pf. zun fest. Preslau, 8. März, Klersaten, seine Qualikten 52 Mark, weißer Siak Coutos Vriaut.„ 136gh 1900 als ucie 191 Br., damburs, 9. Mn, gaser fill Gerste Picl. Radal seh, Kezen 1000 Aüo beote 143 v,„irtis, pur 10 Nuer 1007e 44½. 587 Dr. der 200 Pitnw).— Peoleum animirt, Standart psitz oco 13.00 Br., 12,90 Sd., per März 12,70, per März=April 12,60 Sd. 12 Mark 35 Antwerpen, 9. März. Getreidemarkt. Weizen unverändert, däniApril=Mai 33 Br. Geschaft Paris, 9. März. Produktenmarkt. Weizen per März 24,50. Mehl, per Gab üngns 8175. Spaius per Man 5450. ee. So Min, Durchschnitspreise: Ochsen frs..32—78, Kühe Zülber frs..40.—:“ Hammel Frs. 1,70—1,.98, Schweine ri.32 Pechigrgeegice: Ohsen 346 BAu., Athe 241, Aübr 90, Gunsten der Verkäufer. Oberwesel, 9. Män, Rheiuhohe 5 Frz S. 8og,%, 11. Jel Codlenz, 9. März, Rheinhöbe 6 Fud o oon.#——... Bonn, 10. März, Mittags 1 Uhr. Rheinhöhe 7 Futz 8., gest. 1. 4. 9. März 8 U. M Bicterungsberichte. Haparanda—4. Moskau— 15 Steitin— 3. % Bonn, 8. März. Unter zahlreicher Betheiligung der Bürgerschaft im Namen der Familie für die dankte. S SSSruch Tach= und Herren=Garberdve=Handtung, Nr. 9 Stockenstraße Nr. 9 behrt sich hiermit den Empfang der neuen Fruhjahrs= und Sommer=Waaren in großer und schöner Auswahl ergebenst anzuzeigen. Todes=Anzeige. Es hat Gott dem Allmächtigen gefallen, unsern theuern Vater, Großvater und Schwiegervater Hermann Joseph Krahe, Bürgermeister a. B. der Stadt Rheinbach, wohl vorbereitet durch die Sterbesakramente der römischkatholischen Kirche, zu Roisdorf im Alter von 84 Jahren am 9. März, Morgens gegen 9 Uhr, zu Sich in die Ewigkeit abzurufen. Verwandten, Freunden und Bekannten diese traurige Nachricht mit der Bitte um stille Theilnahme. Die trauernden Hinterbliebenen. Die Berdigung findet nach den feierlichen Erequien, welche Freitag den 12. März, Morgens 9 Uhr, in seiner Vaterstadt Rheinbach gehalten werden, ebenfalls in Rheinbach statt, wozu Verwandte und Freunde geziemend eingeladen sind. Statt besonderer Anzeige. Heute Abend um 6¾ Uhr verschied nach langem, schmerzlichen Krankenlager, gestärkt durch die Heilsmittel der katholischen Kirche, unsere innigst geliebte Tochter, Schwester, Schwägerin und Tante, Fräulein da Reilferscheid, im Alter von 31 Jahren. Wer die Verstorbene gekannt hat, wird unsern Verlust zu würdigen wissen. Um stille Theilnahme bitten die trauernden Hinterbliebenen. Bonn und Breslau, den 8. März 1875. Die Begrzüigag ändet Statt: Donnentag gen 11. Mr, Nachmittags ½3 Uhr, vom Sterbehause aus, Endenicherstrasse 19. ttags ½3 Uhr, vom Sterbehause aus, Endenicherstrasse 19 Die Exequien werden gehalten Samstag den 13. März, 9“ Uhr in der Münsterkirche. Gestern Abend starb eines unser lieben Zwillings-Töchterchen, Gretchen, im Alter von sechzehn Monaten. M. Wallentang und Frau. Ein Geschäftshaus in einer der best. Lage Bonn's, hauptsächl. für feinere Geschäfte geeignet, vortheilh, zu verk. durch H. Jos. Abels, Minsterplatz 21. Danksagung. Allen denjenigen, welche unser liecben Schwester und TantAmalia Raat die legte Ehre erwiesen haben. statten wir hiermit unsern inniesten Dank ab. Popp lsdorf. 10. März 1875. Familie Raas. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten=Versammlung zu Vonn Freitag den 16. Februar 1875, Nachmittags 4 Uhr. Tagesordnung: 1) Kanalisirung der Münsterstraße. 2) Kanalisirung der Baumsch. Allee. 3) Ankauf des Controllhauses am Kölnthor. 4) Ankauf eines Grundstückes in Grar Rheindorf zum Zwecke einer Gemeinde=Kiesgrube. 5) Anstellung zweier Oberwächter. 6) Anstellung eines Polizei=Sergeanten. 7) Anstellung eines Werstgeld= Erhebers. 8) Wahl von vier Stadtverordneten wegen Ueberweisung der Jubiläums-Studien= Stiftung. Vonn, den 8 März 1875 Das Ober=Bürgermeister=Amt. Ein herrsch. Haus an der Heerstraße, welches sich auch zu einem Geschäfte eignet, enthalunserer tend 7 Zimmer, Küche, 2 Mansarden u. s. w. mit großem Garten ist zu billigem Preise zu verkaufen und kann sofort angetreten werden. Näheres bei H. Morell, Biehmartt 1. Hausverkauf. Ein Haus Meckenheimerstraße in Bonn, vor einigen Jahren neuerbaut, mit Garten, steht verziehungshalber unter der Hand zu verkaufen. Zuerfr. in der Exp. d. Zig.(776 Gerichtlicher Verkauf. Am 11. März 1875, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Römerplatze zu Vonn gegen baare Zahlung verseigert werden: 1 Silberschrank, 1 Spiegel, 1 Tisch, 1 Sopha. Schneller, Gerichtsvollzieher. Geräum. Wohnung mit allen Bequemlichkeiten 1. und 2. Etage sind zu vermiethen und gleich zu beziehen. Kölner Chausse 46. Vor dem Lölnthore eine schöne erste Stage von—4 geräumigen Zimmern mit oder ohne Mansarde Zimmern an Kille Einwohner zu vermiethen. Näh, in der Erp. d. 31g. zu vermiethen. 2. Etäge Koblenzerstraße 33 32. ## Ein Haus mit großem Garten in der gelegensten Straße in Kessenich, worin seit mehreren Jahren Spezerei Geschäst und Wirthichift mit bestem Erfolge geführt wurde und welches zu jedem Geschäfte geeignet ist, ist unter günstigen Bedingungen zu verkaufen. Näheres bei Christ. Klög chen in Bonn, Biehmarst 8. Ein Geschäftshaus mit vollständiger Einrichtung, worin seit 16 Jahren nachweislich mit dem besten Erfolg ein Colonial=WaarenGeschaft betrieben, unter günstigen Bedingungen zu verkaufen. Nähres Brüdergasse Nr. 21. Geschaftshaus zu verkaufen. Bescheid Josephstr. 48, 2 Tr. hoch. Großer HolzVerkauf. Am 18. März d. Is., Mittags 12 Uhr, lassen die Ackerwirthe Anton Hergarten und Geschwister Acker in der Wohnung des Wirthen Thomas Jos. Schumacher zu Altendorf bei Meckenheim folgende Holzsortimente, lagernd oberhalb des Dorfes Altendorf bei guter Abfuhr, auf das Meistgebot gegen Zahlungsausstand unter solider Bürgschaft durch den Unterzeichneten zum Verkaufe ausstellen, nämlich: 50 schöne Buchenstämme, circa 30 Fuß lang, à—4 Fuß im Beschlag, wovon 2 zu Mühlenachsen geeignet sind; 30 schöne Buchenstämme, circa 25 Fuß lang,—2 Fuß im Beschlag; 80 Klafter Buchenscheidholz und circa 4000 Schanzen. Die Eigenthümer werden auf Verlangen das Holz näher anweisen. Der Gerichtsvollzieher, Schmid. mr.Spilz,. Weinproducent in Eptig(bei Barr) Elsass, empfiehlt seine Weine, die in großen und kleinen Gebinden bezogen werden können. Vorster& Grüneberg; R in KALK bei Deutz ##empfehlen unter Garantie des Gehalts ihre wohlbewährten es : K u n s t- D ü n g e r. Winzer=Verein zu Heimershein an der Landskron, eingetragene Genossenschaft, gegründet 1874, empfiehlt seine selbstgezogenen, reingehaltenen Weine in Gebinden (das kleinste 18 Liter) zu festen Preisen von 38—50 Thaler pro Ohm(148 Liter). Bei größeren Bestelluugen entsprechenden Rabatt. Nähere Auskunft ertheilt und werden Bestellungen entgegengenommen von A. Breuer, Präsident. Heimersheim(Poststation Neuenahr), im März 1875. Slädltscher Gesang-Verem. Donnerstag 11. Marz Viertes AbonnementConcert unter Leitung des Königl. Musikdirectors Hrn. v. Wasielewski, in der Beethoven-Halle. namentlich hochgrädige, schwefelsaures Ammoniak, 2 * Chilisalpeter, Fleischdüngemehl, Knochenmehl, S Kalidünger etc. Südamerik. Fleischfuttermehl, S bestes Kraft-Futter für Schweinemästung etc. E. * Niederlage bei: 5 Th. Steffens in Meckenheim. Jacob Kader in Gross-Vernich. C. Hölscher in Godesberg. W. Hüllen in Mehlem. H. A. Knott in Brühl. IH. Hüllen in Remagen. Hub. Bursch in Waldorf. Alb. Stöcker ia Wesseling. Wegen längerer Klankheit des Unterzeichneten wurde die Ziehang der Freudenberger Lottcrie zum Besten des Orgel= und Pfarrhausbaues mit Bewilligung des Herrn Oberpräsidenten auf den 19. Mai d. J. verschoben. Etwaige Geldsendungen oder zu zemittirende Loose bitte ich mir spätestens bis zum 1 Mai zurück. Die bis dahin nicht zurückgekommenen Loose müssen als behalten angesehen werden. Die Gewinne haben sich noch um ca. 500 vermehrt. Freudenberg, Kreis Siegen, den 10. März 1875. Berhorst, Pfarrer. Programm: Ein deutsches Roqufem nach Worten der beil. Sehrik für Soll, Chor und Orchester Johannes Brahms (zum ersten Male.) Die Soli vorgetragen von Fräulein Lehmann und Herrn Schelper aus Cöln. Orgel: Herr Arndt. Symphonie(Nr. V Cmoll) von Beethoven. Städtischer Gesang-Verein. Donnerstag den 11. Mär: Generalprobe für d. Orchester um 9½ Uhr für den Chor um 10 Uhr. Entrée M.50. Katholischer Verein. Zu dem am Donnerstag Nachmittag 2 Uhr stattfindenden Begräbniß unseres Vereinsmitgliedes Peter Joseph Nitzdorf werden die Mitglieder zu zahlreiche Theilnahme eingeladen. Der Vorstand. Cursus Anfang 6 Uhr. Um Störungen zu vermeiden, werden beim Beginne des Concertes die Thüren geschlossen. Karten für den Saal und Fremdenloge zu 4 M. 50 Pfg., sowie für die Gallerie zu 1 Mark 50 Pfg. sind in der Musikalienhandlung von Gustav Cohem und Abends an der Kasse zu haben. im Hause sucht Tüchtige Nockarbeiter M. Meyer, Erüdergassenecke. in einer größeren Stadt am Rhein zu verkaufen. Beitfliche Anfrage sub A. R. 177 an die Expedition dieser Zeitung zu richzten. Diamanten, Perien, sowie alle farbigen Edelsteine, Gold und Silber, werden zum höchsten Werthe angekauft von L. Hoffstätter, Hof=Juwelier. Iserlohner Lotterie=Loose, Kölner Martius= do. Bad Clever do. à 1 Thlr. zu haben bei M. Th. Zingeler, Rheingasse 34. Cüner St. Martius-Lot-Lose pr. à 1 Thlr., wovon der Reingewina Erste Stage an sille Einwohner f für den St. Elisabethen=Verein der 15. Mai zu vermiethen. Wenzelgasse 36. .md. Ziumr ,. verm Vengase 8. Ein Zimmer an eine einzel Person zu verm. Näh. in der Exp.(775 Ia Morgen Land, vor'm Kölnthor(im Schafhaus) unter günstigen Bedingungen zu verkaufen. Naheres Münkterplatz 20 Pfarre St. Martin hier bestimmt ist, bei Heinr. Morell. Biehmarkt 1. Kölner ae Arior Laliere ous das Stück à 1 Thaler, wovon der Reingewinn für Hausarmen verwendet wird, zu haben in Bonn bei B. W. Nadermacher, Kasernenstr. 1, H. VBianden, Sternstraße 35. Ein Leyrung Betstühle, Ritterath& Biumann.(##r paffendes Commusian gesucht von Ritterath& Blumann, Hoftuchbinder, Mausplad 7. Anf 10. April wird ein ordent! ches Dienstmädchen für alle häusliche Arbeit gesucht. Rheinwerst 16. Grste Stage zu vermieihen. 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Frischen, rothen Eifeler=Kleesamen (erste Qualität) pr. Pfd. 5¼ Sgt. empfiehlt Wilh. Binsdorf in Oedekoven, an der alten Barriere. Alle Sorten Kleesamen empfiets Peter Schlug, Samenhandlung in Godesben Futterknollen zu verk. bei Pet. Frings, Buschdort. Tilburi zu verkaufen. We, saot die Erp.(15 seine Ladeneinrichtung zu verkaufen. Stockenstr. 5, 2. Et. Modistinnen gesucht Frau J. Propach, Stockenstraße 13. mit Oberlicht im Lichten.41 be## .17 breit zu verkaufen. Näheres b# R. Blensdorf, Breitergrabenm 16. Fr.= Offerten beförd. sub Z. 3848 die Annoncen-Expedition von Rud. Mosse, Köln, Marzellenstraße 10. In Westphalen sucht ein junger Mann, der von verschiedenen Herrschaften am Rhein als Diener engagirt war, und Gartenarbeit versteht, Stelle. Fr.=Off. eub 4. B. 179 bes. die Exp. d. 3ig. Münsterplatz 16 ein ordentliches Mädchen für Küche und Hausarbeit sucht— der Ein Gerbegeselle gesucht, gleich eintreten kann von Cl. Hamacher in Honnef. 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Sitzung vom 4. März. Fitel 77(600,000 Mark zum Umbau des Welfenschlosses für die #ese ische Schule in Hannover, 1. Rate) nimmt das Wort: Abg. Rickert und begründet, unter Hinweis auf die von der der Budgetcommission überreichte Denlschrift, in escher. die dargelegt werde, diese Position. Gleichzeitig give Referent : Commissions=Verhandlungen wegen des Widerspruches der der Commission, die unter Berufung auf den Abg. (Meppen), der die Sache genau kenne, gegen die Position hätten, weil das betreffende Schloß Privateigenthum des früheren von Hannover sei. Abg. Windthorst habe der Commission kein halsächliches Material zugestellt und habe die Commission schließlich, durch järungen der Regierungsvertreter überzeugt, mit allen gegen die nshaten zwei Stimmen, die Forderung der Regierung genehmigt. ##g. Windthorst(Meppen): Meine Herren! Ich ##schlag der königlichen Regierung abzulehnen. Ich bin zunächst der 1g, daß, wenn das Bedürfniß, die polytechnische Schule in Hannover 5 Beziehung auf ihre Räumlichkeiten zu verbessern, w rtlich vorliegt, die age des Weifenschlosses eine solche ist, daß unzweckmäßiger die polytechSchule gar nicht angelegt werden könnte. Es kommt mir das uch ver, als wenn man hier die Universität in das Schloß Bellevue vernamn wollte. Das Welfenschloß liegt von dem eigentlichen Haupttheile in Stadt sehr entfernt, und es würden die Schüler ihrer überwiegenden Sehrzahl nach ganz außerordentlich weite Wege zu machen haben, um die calegia in dem betriffenden Gebäude zu hören. Eben so würden die in weziehung auf die Auswahl ihrer Wohnungen im höchsten Grade tngt sein. Ich habe die Ueberzeugung, daß, wenn man die städtischen shörden in Hannover fragen wollte, sie eben so bestimmt sich gegen einen wartigen Bau aussprechen würden, wie es der Director der Schul= mit goßer Bestimmtheit gethan hat. Dazu ist meine Meinung, daß die großen zumlichkeiten des Schlosses sehr wenig geeignet sind, um zu einem acaumischen Gebäude oder zu einem Gebäude für die polytechnische Schule richtet zu werden. Ich weiß wohl, daß einige Architekten eine beson: Liedhaberei für diesen Plan haben, aber ich bin eben so sicher, daß ams Ortintliches für den hier fraglichen Zveck aus dem Bau nun und uumer entsehen wird, daß wir 700,000 Thaler verwenden, ohne daß gmas Nützliches erreicht wird. Sachverständige, die ich gesprochen habe, mschern zudem, daß es mit den 700,000 Thlrn. nicht gethan sei. Man wit ja, wie es mit solchen Anschläzen geht, und daß sie regelmäßig verschritten werden. Wenn ich deshalb behaupte, daß das Bedürfniß aner neuen polytechnischen Schule angenommen, das Welfenschloß durchgut nicht so delegen ist, daß man zweckmäßig dahin die Schule verlegt, behaupte ich ferner, daß die Kosten, die dafür aufgewendet werden. zur nicht im Verhältniß stehen zu dem Zwecke; ich behaupte ferner, daß udentliches neues Gebäude viel richtiger den Anforderungen entsprechen gürde, die man an eine solche Schule macht. Ich will nicht untersuchen, ## ein solcher Neubau ausgeführt werden könnte an der Stelle, wo jetzt zie Schule steht, wenn man das dahinterliegende Intendanturgebäude, ventuell ein Sück des Gartens vom landständischen Hause dazu nehmen vollte. Ich habe die Ueberzeugung, daß noch andere Gebäude, die abgeneien worden sind, füglich zu einer solchen Schule verwendet werden Uanten; ich will nur an das Schloß erinnern, welches hinter den Kasernen am Waterlooplatze liegt. Jedenfalls aber war ja die Regierung bereits wegen eines anderweitigen Platzes, der nach der einstimmigen Meinung Uler sich vollkommen zur fraglichen Schule eignet, mit der Baugesellschaft in Hannover vel quasi einig geworden. Dieser Platz lag an der Humblotstraße, und die Verhandlungen mit der Baugesellschaft waren so weit von der Regierung eingeleitet, daß diese Gesellschaft schon kundatam intentionem hatte zu glauben, sie könne bereits die nöthigen Grundstücke erwerden; die Gesellschaft hat diese Grundstücke erworden. Jetzt aber dricht die Regierung die Verhandlungen ab. Ich habe die Frage, ob die Bangesellschaft Recht hatte u. s.., hier nicht zu erörtern, ich kann nur sazen, daß der Gang der Verhandlung mit derselden mir sehr auffällig zewesen ist. Worauf es mir aber ankommt ist, zu constaliren, daß der von der Regierung ursprünglich ins Auge genommene Platz an der Humvoldtstraße vollkommen geeignet war, und daß ich sicher bin, daß ein dort michtetes Gedäude nicht mehr kosten wird, als der Umbau des Welsentlosses, welchen ich in aller Weise für eine unrichtige Maßregel halten uuß. Ich habe dies vorausgeschickt um zu sagen, daß eine Nothwendigzi, ja nicht einmal eine Nützlichkeit für den Plan, der hier in Frage sitzt, absolut nicht nachgewiesen ist, und daß es richtiger sein werde, auf in Platz an der Humboldtstraße zurückzukommen, indem ich die seste Uederzeugung habe, es wird das Gebäude dort nicht mehr kosten, als der Undau des Welsenschloss.s. Daneben aber kann ich meine Zustimmung nn diesem Bau deshalb nicht geben, weil ich die volle Ueberzeugung habe, daß das Welsenschloß dem Domanio nicht gehört, und daß, wenn wir das Weifenschloß zu diesem Zweck ver venden wollten, wir über fremdes Eigenthum disponiren. Ich din selbst bei den Verhandlungen betheiligt zwesin und weiß sehr genau, was Herrenhausen und Zubelbe im Sinne As Vertrages bedeutet. Ich selbst habe immer in den Verhandlungen ktont, daß man Herrenhausen und die an der Herrenhauser Allee rechts und links liegende#..un stücke und die Schlösser, die darauf gebaut sind, a5 Zubehör ansehe. Es drängten sich die Verhandlungen, welche den uzentlichen Abschluß des Vertrages herbeiführten, sehr an das Ende des Nonats September. Weil der 1. October nicht überschritten werden durste, war in Folge dessen eine gewisse Eile nöthig, welche gewisse Unvollommenheiten des Vertrages erklärt. AIs der Vertrag abgeschlossen wurde, hobe ich die Bedeutung des Wortes „Zubehör“ wiederholt bezeichnet, und als ich mit der Ratification des Vertrages in der Tasche das erste Mal die Ehre hatte, wieder mit dem Fürsten Reichskanzler über die Sache zu sprechen, habe ich ihm besonders gesagt, daß ein großer Werth darauf gelegt werde, daß das Wort„Zudehbe“ in dem von mir bezeichneten Sinne nun auch die Ausführung bekomme. Ob in Folge dieser meiner Vorstellung oder sonst, weiß ich sicht; es ist mir aber mitgetheilt— ich habe aber das Actenstück, wovon ic jezt spreche, nicht gesehen; ich sage nur, es ist mir mitgetheilt, es bante deshalb ein Irrthum hier vorliegen, daß der Reichskanzler in treuer Erfüllung der Aussichten, die ich aus seiner Haltung entnommen #tte, dem Finanzminister mittheilte, es sei jetzt die Ratisication des Vertrags erfolgt und es sei eine gute, freundliche Auslegung des Wortes „Jubehör“ zu empfehlen. Die in diesem Actenstücke gedrauchten Worte kinne ich nicht. Genug, die Mittheilung des auswärtigen Amts an das Fiaanzministerium muß meine Intention empfohlen haben. Ich ersuchte den herrn Finanzminister, dieses Schreiben vorzulegen. Darauf hat der deri Finanzminister, mit dem ich wiederholt über die Sache conferirt AAbe— es war der Herr v. d. Heydt— und der mir sagte, daß er das Gelsenschloß gor nicht zu haben wünsche, weil er eine solche enorme Baulag auf den Etat nicht zu übernehmen beabsichtige, an den Oberpräsidenten Provinz Hannover, den Herrn Grafen zu Stolberg=Wernigerode, ein Astript erlassen, worin ihm aufgetragen wurde, die Frage, was zu dem =Jndehör“ von Herrenhausen zu rechnen, zu erörtern. In diesem Reserigzte, welches ich übrigens auch nicht gesehen habe, muß nach mir genachten Mittheilungen vorkommen, daß der Finanzminister das Welfenoz zu Herrenhausen rechne oder eine ähnliche Clausel. Der Herr Odeipräsident Graf Stolberg hat darauf eine eingehende Erörterung einireten lassen und die Resultate dieser Erörterurg hat er in einem aussohrlichen Berichte, der, soviel ich weiß, mit Karten u. s. w. versehen len, an das Ministerium geschickt. In diesem Berichte hat der König10 Oberpräsident sich in dem Sinne geäußert, daß das Welfenschloß ant den übrigen Theile des Schloß= und Gartenbezirks, die ich vorhin I½schnet habe, zu dem„Zubehör“ von Herrenhausen zu rechnen sei. 93 er so berichtet, ist, absolut nicht zu bezweifeln. Die Conferenzen, der eiste Bevollmächtigie des Königs Georgs., der Geheimrath von ertie mit ihm hatte, haben nach dessen Relation den Eindruck in mir kgelassen, daß der Bericht entschieden befürwortend für die Anschaueingetreten sei, welche ich heute hier geltend gemacht und während Saufs der ganzen Verhandlung geltend gemacht habe. Nachdem dieser N erstattet war, also nicht etwa in Folge irgend einer Uebereilung in Folge irgend eines Versehens eines nicht genugsam informirten enten— ich sage, nachdem diese sorgfältige Prüfung und Berichtstattgefunden hatte, wurde dem Bevollmächtigten des Königs V. dbttlich eröffnet, was folgt:„Hannover, den 23. November Ich bitte das Datum zu notiren. Unter Bezugnahme auf meine de mündliche Mittheilung beehre Ew. Excellenz ich mich hierdurch Egebenst mitzutheilen, daß nach dem mir zugegangenen Erlasse des Amnisters der auswärtigen Angelegenheiten also des Fürsten Bisund des Herrn Finanzministers also dieser beiden Herren vom 17. udnats also des Monats November unter dem im§ 1 des Verandersetzungsvertrages mit Sr. Majestät dem Könige Georg ': Geptember gebrauchten Ausdrucke„das Schloß zu Herrenhausen dlochöt“ diesseits verstanden werden soll: der gesammte herrschaftan herrschaftlichen Grundbesitzungen, welche innerhalb der eimszierzen unter dem Namen„Schloß= und Gartenbezirk Herren13 on hausen“ die Qualität einer selbstständigen Gemeinde hat. Genehmigen Ew. Excellenz den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung. Graf Stolberg, Oberpräsident von Hannover.“ Daß das Welfenschloß und der Welsengarten, in welchem dieses Schloß liegt, zu denjenigen Schlössern und Gärten gehö.t, welche in diesem Schloß= und Gartenbezirk liegen, wird wohl auch die königliche Staatsregierung nicht würde es die Karte beweisen, welche, als dieser Schloßbezirk im Jahre 1859 geschaffen wurde, beim Magistrat zu Hannover deponirt wurde. Die desfallsige Verordnung können die Herren in der Gesetzsammlung nachlesen; auch gibt das Handbuch von Hannover ausdrücklich an, daß der Welfengarten— in welchem das Welfenschloß liegt— Schloß= und Gartenbezirk gehört. Als der Herr v. Malortie mir dieses mittheilte, freute ich mich. Ich freute mich insbesondere auch, weil die Herren Minister Fürst Bismarck und der Minister v. d. Heydt, in solcher Treue die Sache ausgeführt hatten. Ich sagte ihm aber: es könne nichts schaden, wenn diese ausdrückliche Erklärung der Herren Minister zu mehrerer Vorsicht nochmals acceptirt werde, denn das gäbe den zweiten Vertrag. Dieser Accept lautet wie folgt:„Sr. Erlaucht dem Herrn Grafen Otto zu Stolberg=Wernigerode, königlicher Oberp äsident in Hannover. Eurer Erlaucht geneigte Mittheilung vom 23. d.., welche uns so eben zu Händen gekommen ist, bestätigt in für uns erfreulicher Weise die frühere mündliche Eröffnung, daß die königliche Staatsregierung unter dem Ausdruck:„das Schloß Herrenhausen mit Zubehbe“ den gesammten Complex an herrschaftlichen Gruudbesitzungen, welcher innerhalb der Eigenthumsgrenzen unter dem Namen„Schloß und Gartenbezirk Herrenhausen“ die Qualität einer selbstständigen Gemeinde hat, verstehen und solchen Sr. Majestät dem Könige Georg V. belassen wolle. Je mehr wir davon durchdrungen sind, daß diese erwünschte Entscheidung wesentlich mit der eir flußreichen Beftrwortung Euer Excellenz zuzuschreiben ist, um desto mehr beeiten wir uns, Eurer Excellenz neben der Bitte um geneigte Besörderung unserer ehrerdietigsten Dankbezeugung an die königliche Staatsregierung, auch persönlich unsern aufrichtigsten Dank darzubringen, mit welchem wir bestehen Euer Excellenz gehorsamster Malortie. Einige Zeit nachher kam ich nach Berlin und der Minister v. d. Hepdt gab mir zu verstehen, daß von Hannover aus, wenn ich nicht irre, von Seiten des Generals Voigt=Rheetz, unangenehme Empfindungen über diese Entscheidungen und Abmachungen verlautbar seien. Inzwischen war des Herrn Ministers Ansicht, daß das nichts zu sagen haben könne, und ich sagte, ich könnte mich um so mehr beruhigen, als ja die Gerichte da wären, wenn man etwa aus solchen Empfindungsäußerungen Folgerungen ziehen sollte. Was ich sonst noch über die Sache damals erfahren, will ich heute noch nicht erzählen.(Heiterkeit.) Genug es kam am 22. December vom Grasen Stolberg unerwartet folgende Eröffnung:„Ew. Excellenz sehe ich mich genöthigt, ergebenst hierdurch mitzutheilen, daß nach einem mir gestern zugegangenen Erlaß des Herrn Finanzministers hier ist es nicht der Minister des Auswärtigen, ich bitte das wohl zu beachten— des Königs Majestät unseren Bericht darüber zu fordern geruht haben, welche Gegenstände im Sinne des Vertrages vom 29. September d. J. als Zudehör des Schlosses Herrenhausen anzusehen seien, und daß ich demzufolge angewiesen worden bin, derjenigen Auslegung, welche der§ 1 des gedachten Vertrages macht, den Ew. Excellenz mit meinem ergebenen Schreiben vom 23. v. M. mitgetheilten ministeriellen Erlaß vom 17. November d. J. erfahren hat, vorläufig keine weitere Folge zu geben.“ Es sollte also vorläufig mit der Ausführung der vertrazsmäßig festgestellten Auslegung nicht fortgefahren werden; daß die Auslegung eine unrichtige, stand auch in diesem Erlasse nicht. Daß solches Resccipt im höchsten Grade befremden mußte, brauche ich wohl nicht zu sagen. Die Reflexionen darüber will ich vorlä fig noch unterdrücken. Es kam darauf am 2. März 1868 die Beschlagrahme und einige Zeit, nachdem diese eingetretm war, erfuhren im Sommer 1868 die Bevollmäcktigten des Königs Georg., daß über einzelne der hier in Frage befindlichen Gegenstände anderweit disponirt und daß namentlich die Pferdeställe zu militärischen Zwecken benutzt werden sollten. Das veranlaßte sie, Sr. Erlaucht dem Heern Oberpräsidenten Grafen zu Stolberg=Wernigerode Folgendes zu notificiren:„Nach dem über das Vermögen Sr. Majestät des Königs Georg V. abgeschlossenen Vertrage vom 29. September v. J. verbleidt Sr. Majestät daß Schloß Herrenhausen nebst Zubehör. Nach der Natur der Sache und nach dem Sinne und dem Zeugnisse der Verhandlungen, welche den Abschluß des gedachten Vertrages begleiteten, gehört zu dem Schlosse Herrenhausen der gesammte Complex an herrschaftlichen Grundbesitzungen, welcher innerhalb der Eigenthumsgrenzen unter dem Namen„Schloß und Gartenbezirk Herrenhausen“ die Qualität einer selbstständigen Gemeinde hat. Zu mehrerer Sicherheit ist dies besonders noch anerkannt und paktirt in Ew. Durchlaucht Eröffnung vom 28. November v. J. und in der darauf diesseits abgegebenen aceeptirenden Erklärung vom 25. November v. J. Zu jenen Grundbesitzungen gedört auch das Welsenschloß und das kleine Schloß im Grorgenpark. Wenn nun, äußerm Vernehmen nach, das Welfenschloß, auch das gedachte kleine Schloß im Gcorgengarten, insbesondere die dazu gehörenden Stallungen zu andern, als u den bisherigen, namentlich zu militätischen Zwecken verwendet werden sollen, so widerstreitet das dem abgeschlossenen Vertrage und steht insbesondere im Widerspruch mit der Stipulation, daß bei der Verwaltung diese Obj ete die Grundsätze einer wirthschaftlichen, der Bestimmung der Realitäten ensprechenden Administration, der Erhaltung des bestehenden Zustandes und einer möglichst vortheilhaften Benutzung maßgebend sein sollten. Indem ich auch namens des abwesenden Staatsministers v. Malortie mir erlaube, Euer Durchlaucht Aufmerksamkeit auf diese Vertrugsbestimmung zu lenken, bezweisle ich nicht, daß Hochdieselben für die stricte Befolgung derselben Sorge zu tragen geneigt sein werden, muß eventuell aber in Befolgung erhaltener Befehle, einem wider Erwarten etwa eintretenden, entgegengesetzten Verfahren gegenüber die Rechte Sr Majestät des Königs Georg V. in Beziehung auf die in Frage befindlichen Objecte ausdrückich hierdurch verwahren. Gern darf ich auch diesen Anlaß benützen, um der ausgezeich. neten Hochachtung einen Ausdruck zu geben, mit welcher ich die Ehre habe zu beharren Ew. Erlaucht v. Bar.“ Se viel ich weiß, ist sauf diesen Prorest und diese Verwahrung eine Antwort nicht erfolgt. Die Beschlagnahme dauert bekanntlich ad majorem gloriam des Reptilienfonds heute noch fort,(Heiterkeit.) und nun kommt die Staatsregierung, ohne irgend eine Mittheilung an die Bevollmächtigten des Königs Georg V. gemacht zu laben, mit dem Vorschlage, das Welfenschloß so, wie es beantragt ist, zu verwenden. Der Herr Gerichterstatter sagte, daß am 1. Februar 1868 auf eine Frage des Abg. Miquel von dem Regierungscommissar erwidert worden sei, daß die Sache noch einer gründlichen Erwägung unterliege. Ich erinnere mich dieser Erklärung sehr genau, und ich bin für mich nicht zweifelhaft, daß diese Erklärung so diplomatisch gegeben wurde, weil ich Zeuge war. Es war aber auf Befehl des Fürsten Staatskanzlers v. Bismarck und des Finanzministers v. d. Heydt so, wie ich angeführt, bereits am 23. November 1867 erklärt, was Zubehör sei. Diese Erklärung war zum Ueberfluß noch besonders acceptirt, und damit war die Sache abgeschlossen. Ich halte den Geh. Rath Wolny für einen so gewiegten Juristen, daß er wohl wissen konnte, daß die weiteren Erwägungen einen rechtlichen Auslauf gar nicht finden konnten. Die Erwäzungen, die seiner Erklärung nach stattfanden, sind wohl diejenigen, welche die Reise des Herrn Generals Voigts Rheetz veranlaßt haben mögen. Jedensalls ist deshalb diese Aeußerung des Herrn Regierungscommissars ohne alle Bedeutung, und wenn der Herr Abg. Miquel die Absicht gehabt hätte, mit Energie das zu verfolgen, was er anregte, dann, davon bin ich überzeugt, würde er in der Erklärung des Regierungscommissars eine Beruhigung nicht gefunden haben. Mag das aber sein, wie es immerhin will, die Sache steht also fest, und es würde nach meinem Dafürhalten gar nöthig gewesen sein, die Herren mit diesen ausführlichen Erörterungen zu behelligen, wenn es möglich wäre, daß der König Georg V. oder seine Verwaltung die Kechte, welche ihm nach meiner Auffassung unzweifelhaft zustehen, im Wege Rechiens geltend machen könnten(Zuruf des Herrn v. Gerlach: Warum nicht?) Es wird hier gefragt, warum es das nicht könne. Das ist allerdings eine eines alten preußischen Juristen würdige Frage; ich muß ihm aber erwidern, daß nach neupreußischen Grundsätzen es zulässig erschienen ist, im Wege des Gesetzes festzusetzen, daß während der Beschlagnahme die zu bestellende Commission die alleinige Vertreterin der Eigenthumsrechte des Königs Georg I. sein solle. Es kann deshalb jedenfalls bezweifelt werden, ob dem Könige Georg V. die Möglichkeit des Rechtsweges offen steht. Hier im Hause ist mir das von den verschiedensten Seiten verneint worden. Ich würde— das wiederhole ich ausdrücklich — vollständig beruhigt sein, wenn man dem König Georg V. den Rechtsweg eröffnete; mehr verlange ich gar nicht. Ich bin überzeugt, daß der Rechtsweg den Schutz gewähren würde, den man nöthig hat. Aber das ist doch eine sonderbare Lage, einen Vertrag so zu schließen, so zu interpretiren, so festzusetzen, dann eine Beschlagnahme anzuordnen, und während dieser Beschlagnahme ohne Weiteres, ohne daß die Möglichkeit ist, dagegen gerichtlichen Einspruch zu thun, so zu verfügen, wie es jetzt beabsichtigt wird. Wenn es sich um Mobilien handelte, so käme für ein solches Verfahren nahezu der Begriff der Unterschlagung in Anwendung. Ich habe vorhin aufmerksam darauf gemacht, daß in dem zweiten von mir verlesenen Rescript des Namens des Herrn Fürsten Bismarck nicht Erwähnung geschehen ist. Das Reseript, welches die Ausführung der von mir referirten Auslegung vorläufig sistirte, ist nur von dem Herrn Finanz= minister erlassen. Ich bin recht zweifelhaft, ob Seine Durchlaucht von dem jetzigen Vorgehen Kenntniß hat, und für meine Person werde ich nicht eher, als bis ich es von ihm selbst höre, glauben, daß er ein solches Vorgehen billigt. Dies Vorgehen desavouirt ein von ihm miterlassenes Rescript, es desavouirt das, wozu die Verhandlungen jegliche Aussicht eröffnet haben, und es liegt nicht im Character des Fürsten v. Bismarck, in solchen Dingen anders zu gehen, als der offene gerade Weg vorschreibt. Das hat er bei den Verhandlungen bewiesen, als es sich um die Auslegung des Wortes„Zubehör“ handelte, und ich bin überzeugt, er würde es auch heute than. Ich beklage die Nichtbetheiligung des Bismarck umsomehr, als ich in der That dafür halte, daß es nicht ganz gleichgiltig ist, auch nach allgemeineren Gesichtspunkten, wie man gegenüber den depossedirten Fürsten und in Beziehung auf die Handhabung der mit denselben geschlossenen Verträge in Preußen vorgeht. Das ist eine Fraze, bei welcher nach meinem Dafürhalten der Minister der auswärtigen Angelegenheiten ein gewichtiges Wort mitzusprechen haben sollte. Also, weil ich glaube, daß auf Grund dieser Verhandlungen das Welfenschloß nicht Eigenthum des Domanio ist, kann ich meine Zustimmung zu dem Regierungsantrage nicht geben. Wenn es nicht in heutiger Zeit wenig angebracht wäre, an monarchische Gefühle zu erinnern, die mehr oder minder Antiquitäten werden(Ohl links. Sehr wahr! im Centrum.), so würde ich mir noch erlauben, aufmerksam zu machen darauf, daß die Verwendung des Welfenschlosses zu solchen Zwecken nach meiner Ansicht etwas gegen die Pietät anstößt.(Sehr wahr! im Certrum. Murren links.) Es knüpfen sich an die dabei in Betracht kommenden Lecalitäten interessante historische Erinnerungen und sehr interessante Beziehungen des hannoverschen und englischen Königshauses, welche beide mit dem preußischen Königshause nahe verwandt sind.(Unruhe links.) Aber ich wiederhole, m.., ich will Sie mit der Detaillirung dieser Erwägungen nicht behelligen. Ich habe von vornherein gesagt, daß monarchische Gefühle und Reminiscenzen jetzt leider zu den Aatiquitäten zu rechnen seien. (Beifall im Centrum.) Der Regierungscommissar bestreiter die Zusammengehörigkeit der Schlösser Herrenhausen und Welfenschloß, 1) weil beide eine große Strecke von einander entfernt liegen, 2) weil sie niemals wirthschaftlich zusammengehörten, 3) weil ihre Territorien bis vor Kurzem durch Privatgrundslübe ganz von einander getrennt waren, und 4) weil letzteres 1859 nicht auf Kosten des Königs, sondern mit einer von den Ständen bewilligten Summe von 600,000 Thlrn. erbaut sei. Da Abg. Windthorst letzteres nicht zu wissen scheine, stelle er ihm die Verhandlungen der Stände zur Verfügung.(Abzeordneter Windthorst: Die kenne ich ganz genau. Heiterkeit) Der Abg. Windthorst hat sich auf eine Erklärung des Oberpräsidenten vom 23. November 1867 berufen, in welcher dieser die Zugehörigkeit des Welfenschlosses zum Gut Herrenhausen bestätigt. Indessen hat sich damals der Herr Oberpräsident in einem Irrthum befunden, dem er als Preuße durch seine Unkenntniß spreifisch hannöverscher Verhältnisse verfallen war; er hat sich mit der Auffassung der Regierung in directestem Gegensatze befunden, und ist auch, wie bereits der Abg. Windthorst ausgeführt hat, von der Regierung auf seinen Irrthum aufmerksam gemacht worden und hat in der Folge sofort seine erste Erklärung zurückgezogen; es hat also jene Erklärung des Oberptäsidenten keine rechtliche Bedeutung und am allerwenigsten kann man aus ihr Ansprüche an den Staat begründen wollen. Als 1859 ein neuer Communalverband der Stadt Hannover gegründet wurd:, wurden die Güter Herrenhausen und Welfenschloß in zwei verschiedene Bzirke gelegt, woraus schon zur Genüge hervorgeht, daß sie nicht in dem engen Zusammenhange stehen können, wie der Abg. Windthorst behauptet. Gestatten Sie mir endlich, noch ein neues und wichtiges Moment für die Beurtheilung des rechtlichen Verhältnisses anzuführen, den Umstand nämlich, daß das Welfenschloß gar nicht zum Beschlagnahmvermögen gehört, sondern sich seit 1866 im unbestrittenen Besitz der Regierung befunden hat und der Domainenverwaltung unterstellt war. In Anbetracht aller dieser Umstände kann ich Sie nur bitten, die Forderung der Regierung zu bewilligen und sich nicht durch die Autorität des Herrn Vorredners beirren zu lassen, der in dieser Sache doch kaum als ein unparteiischer Zeuge gelten kann. Abg. Miquel: Gegenüber diesem Titel des Etats befindet sich das Abgeordnetenhaus in einer sehr mißlichen Lage, wenn es eine Entscheidung treffen soll, denn so lange die Beschlagnahme andauert, ist dem Könige Georg der Rechtsweg abgeschnitten. Ich habe das schon bei der Beschlagnahme bedauert, so lange aber dieses Gesetz in Kraft bleibt, liegt die Sache einmal so, und wenn das Abgeordnetenhaus in der fraglichen Angelegenheit zu befinden hat, so hat es auch die Aufgabe, sich über die rechtliche Seite derselben klar zu werden, und ich muß gestehen, daß ich, wenn auch auf ganz anderem Wege, so doch zu wesentlich denselben Resultaten gekommen bin, wie sie der Vertreter der Regierung hier eben ausgesprochen hat. Was die Zusammengehörigkeit der beiden Besitzungen Welfenschloß und Heirenhausen angeht, so bin ich ebenfalls der Ansicht, daß ein solcher enger Zusammenhang nicht vorhanden ist. Als das Abgeordnetenhaus den Vertrag von 1867 genehmigte, ließ es die Frage, was zu Herrenhausen gehöre, unentschieden. Die erste Erkläruag des Herrn Oberpräsidenten kann mich, zumal sie zurückgenommen ist, nicht bestimmen, es handelt sich hier um Thatsachen, es kommt alles auf die Wirklichkeit und die Sachlage an. Selbst wenn auf seinem Grund und Boden oder durch einen Umbau des Welfenschlosses ein Gebäude für das polytechnische Institut geschaffen würde, selbst dann würde der König Ceorg V. nicht in seinem Vermögen geschädigt sein, denn es würde ihm nach Aufhedung der Beschlagnahme unbenommen bleiben, den Rechtsweg zu beschreiten und von uns vollen Ersatz zu verlangen, vorausgesetzt natürlich, daß die Gerichte ihm das Eigenthum des Welsenschlosses zusprechen. Ich kann mir allerdings die Möglichkeit denken, daß die preußischen Beamten unter der Bezeichnung und Zubehör auch des Welfenschloß haben verstehen wollen. Hier handelt es sich um die Frage: ist das Welfenschloß preußisches Staatseigenthum oder nicht, und diese Rechtsfrage möge an die Budgetcommission zur Prüfung zurückverwiesen werden, damit wir allen Schein der Uebereilung vermeiden und zeigen, daß wir eine gründliche Erörterung dieser Frage nicht scheuen. Der Ansicht des Abg. Windthorst, nach welcher wir schon heute die Forderung der Regierung ablehnen sollten, kann ich nicht beitreten. Abg. Windthorst(Bielefeld) beantragt, den Titel 77 des Cap. 9 an die Budgetcommission zurückzuverweisen zur Prüfung der Frage, ob der preußische Staat über das Welsenschloß und die Herrenhauser=Allee zu verfügen berechtigt ist. Abg. Windthorst(Meppen): Der Regierungscommissar hat die Gute gehalt, meine Uoparteilichkeit zu bezweifeln. In dieser Sache din ich aber genau so unparteiisch, wie die Regierung auf ihrem Standpuncte. Ich verlange auch von Niemandem ohne Weiteres Anerkennung meiner Gedanken; ich wünsche nur, was in allen geordneten Staaten in diesem Falle eintritt, nämlich, daß der Verwaltung des Königs Georg der Rechtsweg eröffnet und durch die Entscheidung der Gerichte gesichert wird. Das ist nicht parteiisch, wenn ich das verlange. Miquel behauptet, der Vertrag sei hier im Hause nur in dem Sinne genehmigt worden, daß die Frage, was zum Schlosse Herrenhausen gehöre, unentschieden sei. Ich habe, als es sich um die Genehmigung des Vertrages handelte, diese Frage angeregt und die Antwort ist erfolgt. Miquel geht von einer absolut irrigen Anschauung aus, denn der Vertrag vom 29. September besteht zurecht, ohne jegliche Genehmigung des Abgeordnetenhauses, dasselbe hatte zu dem Abschluß und zur Rechtsbeständigkeit des Vertrages nichts zu thun. Die Regierung hat den Vertrag nicht zur Genehmigung vorgelegt, sondern nur eine Uebersicht, wie sie gewisse bewilligte Gelder verwendet, sie zeigte an, daß sie zur Abfindungs= oder Ausgleichungssumme für den König Georg aus diesen Mitteln die und die Summe verwendet habe; es war also bereits der Vertrag von der Regierung erfüllt, als die Sache hier überhaupt zur Sprache kam. Erst nachdem die Vorlage, worin die Rechnungsablage über den Fonds gemacht wurde, zur Sprache kam, verlangte die Budgetcommission Vorlage der Verträge, nämlich des Vertrages mit dem König Georg und dem Herzog von Nassau. Die Regierung theilte diese Verträge mit, nicht zur Genehmigung, sondern zur Information, und damit nachträglich genehmigt wurde, daß die Abfindungssummen bezahlt worden aus dem Fond, aus dem sie bezahlt waren. Dieser Beschluß des Hauses ist also keine Natification des Vertrages, sondern nur die Genehmigung der Summen zur Erfüllung dieses Vertrages. Der Vertrag wußte vor dem 1. October 1867 abgeschlossen werden, da sonst die Regierung die Abfindungsverhältnisse der Depossedirten einseitig geordnet haben würde. Eine Ratification des Vertrages ist also vom Hause nicht ertheilt worden: die Regierung hat vielmehr in ihren Vorlagen immer ausgesprochen, daß der Vertrag fest und definitiv abgeschlossen sei. Handelt es sich um den Vertrag allein, so bleidt nur noch die Frage: was ist unter„Herrenhausen und Zubehör“ im Sinne dieses Vertrages zu verstehen. Ich habe stets behauptet, daß das Welfenschloß dazu gehöre und ich habe mich ausdrücklich bezogen auf das Schreiben des Fürsten v. Bismarck an den Finanzminister v. d. Heydt, welcher darüber Auskunft gibt, und das des Ministers v. d. Hepdt an den Grafen Stolberg, und ich freue mich, daß der Regierungscommissar diese beiden Rescripte nicht mitgetheilt hat. Das beweist, daß sie nicht angenehm für ihn zu lesen sind. Der Regierungscommissar sagt, das Schloß gehöre nicht zu Herrenharsen. Herrenhausen ist die Haupt= und alte Residenz der Fürsten von Hannover, und dah'n führt auch die Herrenhauser Allee, und diese Allee gehört zu Herrenhausen, was die Regierung nicht geleugnet hat. Im Laufe der Zeit haben die Fürsten Hannovers rechts und links von dieser Chaussee angelauft und angebaut und Alles dieses zu einem ganzen Complex allmälig herangebildet. Dadurch wurde die Pertinenzqualität bezeichnet und fand einen Ausdruck schon in dem von dem Regierungscommissar angeführten Gesetze von 1859, wo ausdrücklich festgesetzt wurde, daß diese Pertinentien aus. geschlossen sein sollten von dem Anschluß an die Residenz und eine eigene Gemeinde bilden, wie denn in Hannover die Rittergutsbesitzer unter Umständen derartige separate Gemeinden zu machen in der Lage waren. Das war die Bedeutung dieser Verordnung. Inzwischen gebe ich ja zu, daß diese thatsächliche Fraze, ob Zubehör oder nicht, hier im Plenum am wenigsten entschieden werden kann; ich kann nur sagen, wenn der Rechtsweg eröffget wird, so getraue ich mir, nachzuweisen, daß im juristischen Sinne das Schloß Herrenhausen und das Welfenschloß zusammenhängende Pertinentien sind.'ein Standpunct ist, daß ich sage: jeder Zweisel darüder, was Zubehör war und was nicht, ist beseitigt worden durch die Erklärungen, die ausgewechselt wurden. Wenn der Herr Regierungscom= missar meint, daß der Obespräsidert in einem Jirthum gewesen sei, so begreife ich das nicht, da der Bericht des Oberpräsidenten nach sorgfältiger Untersuchung der Sache erstattet ist. Es ist sogar, wenn ich nicht sehr irre, der Referent des Finanzministeriums, der jetzige Geheime Cadinetsrath v. Wilmowski in Hannover erschienen und hat sich die Sache dort angesehen. Ich weiß nicht, was der Herr Regierungscommissar sagen will mit dem merkwürdigen Worte: das wären eigenthümliche hannovetsche Verhältnisse, die diesen Irrthum des Oderpräsidenten herbeigeführt hätten. Ich weiß nicht anders, als daß der Oberpräsident Graf Stolberg ein umsichtiger, das preußische Interesse scharf wahrender Beamter war, der sich durch etwa nicht berechtigte hannoversche Eigenthümlichkeiten sicher nicht hat irre machen lassen. Ich muß diese versteckten Angriffe auf den Grafen Stolberg ausdrücklich zurückweisen.(Lachen links.) Hier hat Graf Stolberg nicht selbständig, sondern im Auftrage der beiden genannten Minister gehandelt, und es ist interessant, heute vom Ministertische den Fürsten Bismarck desavouiren zu hören.(Bewegung.) Man ist sogar weiter gegangen und hat Beide einer Ueberschreitung ihrer Amtsbefugnisse beschuldigt.(Unruhe.) Es ist ja klar ausgesprochen, eine solche Erklärung sei Sache nicht der Minister, sondern des Königs selbst gewesen. Es ist doch aber döchst auffallend, wenn der Finanzminister nicht befugt sein soll, ohne specielle Erlaubniß des Königs in Bezug auf irgend ein Stück des Domaniums zu verfügen; er hat aber diese Befugniß verfassungsmäßig. Sogar zum Verkauf der Domaine ist er ohne specielle Erlaubniß des Monarchen berechtigt, und ich nahm darum den Fürsten Bismarck und den Finanzminister in Schutz vor den Angriffen des Regierungscommissars(Heiterkeit), als hätten sie ihre Befugnisse überschritten. Wenn ferner der Regierungscommissar das horrende Argument angeführt hat, seit 1866 sei ja das Schloß im unangefochtenen Besitz der Regierung, so habe ich meinen Ohren nicht getraut. 1866 fand die Besitzergreifung statt und daß sie nicht angefochten ward, das lag an der preußischen Armee. Dann wurde ein Vertrag geschlossen und zwischen der ersten und der zweiten Beschlagnahme verwaltete König Georg V. diese Besitzungen selbst. Bei der zweiten Beschlagnahme kamen die Schlösser wieder an Preußen, aber derartiges kann doch juristisch keinen Besitzstand begründen. Endlich hat der Herr Comm ssar angeföhrt, daß ja Staatsgeider bewilligt seien zum Bau des Welfenschlosses. Das ist richtig und kann bei der Eigenartigkeit hannoverscher Verhältnisse nichts für das Eigenthum des Staates beweisen. Dew allem gegenüber bleibe ich dabei, daß das Welfenschloß dem Könige Georg V. gehört, wenn er auch vorläufig seine Ansprüche nicht geliend machen kann. Ihn aber zu vertrösten, wenn alles verruinirt ist, ist eine neue Methode der Rechtshandhabekunst. Redner bittet schließlich, die Sache an die Budgetcommission zurückgehen zu lassen und ersucht die Regierung, dem Hause die damaligen Correspondenzen der Minister vorzulegen. Finanzminister Camphausen: Der.ehrte Herr Vorredner hat sich bemüht, mit erhobener Stimme die gegenwärtig vorliegende Frage zu einer politischen Bedeutung zu erheben und die Verfügung der preußischen Regierung einem herben Tadel zu unterziehen. Ich will mich bemühen, zu dem eigentlichen Gegenstande der vorliegenden Frage zurückzukehren und an dieselbe in völlig objectiver Weise heranzutreten. Da ist mir zunächst eins unzweifelhaft, daß der Vertrag zwischen dem Könige von Hannover und Sr. Majestät dem Könige von Preußen in§ 1 aus. drücklich bestimmt, daß das Schloß Herrenhausen mit Zubehör im Eigenthum des Königs von Hannover verbleiben solle. Der Abg. Windthorst ist nun der Meinung, es sei darunter zweifelsfrei verstanden gewesen, daß zu dem Schlosse Herrenhausen auch das Welfenschloß gehöre; diese Behauptung wird von der Regierung bestritten, da die diesbezüglichen Acten hierüber keine Spur ergeben. Wenn ich auch nur eine flüchtige Erkenntniß von den hannoverschen Verhältnissen mir habe verschaffen können, so kann ich doch nicht begreifen, wie ein so gewiegter Unterhändler des Königs von Hannover, wie es der Abg. Windthorst ist,(Heiterkeit.) das Welsenschloß nicht ausdrücklich in dem Vertrage erwähnt hat. So groß auch meine Achtung vor dem Talente des Abg. Windthorst ist, so würde ich ihn nach diesen Erfahrungen niemals zu meinem Unterhändler machen. (Große Heilerkeit.) Wenn Sie die Verhandlungen sich ansehen, so finden Sie eine vollständige Unsicherheit in der Behandlung der Bezeichnungen und der thatsächlichen Verhältnisse. Es ist richtig, daß jenes Schreiben vom 17. November 1867 erlassen ist und daß diese Mittheilungen Ende November von dem damaligen Oberpräsidenten gemacht sind. Aber kaum war das geschehen,(Abg. Windtho.st[Reppen] vier Wochen nachher!) da entstanden Zweifel, was unter dem Ausdrucke Herrenhausen nebst Zubehör zu verstehen sei. Die Ressortchess haben sich daher veranlaßt gesehen, eine eingehende Prüfung der Sachlage zu veranlassen;(Abg. Windthorst[Meppen]: Die Minister!) Man hat nicht unterlassen, sich ein Rechtsgutachten einzufordern und das Resultat desselben war, daß das Welfenschloß niemals zum Zubehör von Herrenhausen gezählt worden ist. Der Abg. Windthorst hat dann versucht den Regierungscommissar und den Reichskanzler in einen gewissen Gegensatz zu stellen. Wenn der Regierungscommissar weiter mit seinen Erzöhlungen hätte vorgehen wollen, so würde er haben sagen können, daß später eine Verfügung des Reichskanzlers und Finanzministers v. d. Heydt erlassen ist, worin sie ihre Stellung modificirt und die Ansicht angenommen haben, die die Staatsregierung heute noch vertritt, daß nämlich das Welfenschloß niemals Zubehör von Hirrenhausen gewesen ist, und daß dasselbe nicht als Eigenthum des Königs von Hannover, sondern als Staatseigenihum, als Eigenthum des Fiscus zu betrachten sei, und es ist auch seit jener Zeit als Staatsdomaine betrachtet worden. Wenn Sie es nun für nöthig erachten, nochmals diese Frage zur Untersuchung an die Budgetcommission zurückzuverweisen, so muß ich Ihnen das anheimstellen. Mir scheint, daß dieselbe nicht zu einem andern Resultate führen wird, als zu dem Standpunct, den die Staatsregierung einnimmt, auf dem sie seit 1868 gestanden hat und den sie beibehalten wird. Daher bitte ich Sie, dem Antrage auf Verweisung dieser Frage an die Budgetcommission nicht zuzustimmen. Abg. Windthorst(Bielefeld) meint, daß die Rechtsfrage durch die Erörterungen des Fmanzministers wie des Abg. Windthorst(Meppen) noch nicht so klar gestellt sei, daß das Haus schon heute darüber entscheiden könnte. Wenn ferner weder der Abg. Windthorst noch der Finanzminister alle Gründe hätten sagen wollen, die für ihren Standpunkt hätten geliend zu machen seien, dann sei es Zeit, die Frage an eine Commission zu verweisen, wo diese Gründe vorgebracht werden könnten und wo die Verhandlungen und Rescripte vorgelegt werden müßten, um die Rechtsfrage vorsichtig püsen zu können. Wir haben allen Grund vorsichtig zu sein, da wir als Vertreter des preußischen Volkes eher geneigt sind, die Interessen des preußischen Staates, des Fiscus zu schützen, als die Interessen des Königs von Hannover, dem wir uns bisher nicht freundlich entgegengestellt haben. Die Frage ist eine Frage des Privateigenthums, deren Entscheidung nicht vor das Forum einer Landesvertretung, sondern vor das Forum der Gerichte gehört. Nun hat uns der Abg. Windthorst (Meppen) dargelegt, daß durch die Beschlagrahme dem Könige von Hannover der Rechtsweg abgeschnitten sei; wenn wir jetzt hierüber noch nicht entscheiden können, dann wollen wir in der Budgetcommissson Gelegenheit haben, ein sicheres Urtheil abgeben zu können. Sollte mein dahingehender Antrag nicht angenommen werden, so würde ich zu meinem Bedauern für die Forderung der Regierung nicht stimmen können, wenngleich ich eine Antipathie habe gegen solche Aufwendungen fürstlicher Thorheit, (Heiterkeit) wie das Welfenschloß und seine Verwendung. Aber trotzdem sage ich: Auch dem Feinde Gerechtigkeit; flat justitia pereat mundus Abg. Windthorst(Meppen).„Meine Herren! Der Herr Finanz= minister hat den Ton, in dem ich gesprochen habe, besonders bemängelt. will dem geehrten Herrn bemerken, daß ich augenblicklich leider nicht vollkommen Herr des Tones meiner Stimme bin, und daß er daraus doch nicht zu Viel schließen möchte. Ich meine auch, daß diese seine Bemerkung nur eine kleine Ableitung von der Sache hat sein sollen, ebenso wie der Gedanke, daß ich ein sehr gewiegter Unterhändler sei, dem er aber doch nichts mehr auftragen werde. Ich sage dem Herrn Finanzminister dagegen, daß ich, nachdem ich sehe, wie unter seiner Leitung Verhandlungen ausgeVerhandlungen ausgelegt und gehandhabt we den, aus seiner Hand niemals ein Commssorium annehmen werde.(Sehr gut!) Dennn wenn man ein solches Commissorium hat, so will man auch, daß das Abgeschlossene gehalten wird.(Bravo!) Wenn aber der Herr Finanzminister wissen will, warum nicht die von ihm vermißte Specification, in dem Vertrage selbst stand, so habe ich bereits in meinem ersten Vortrage gesagt, da sich die Verhandlungen concentrirten auf das Ende September 1867, und daß sie zum Abschluß kommen mußten vor dem 1. October. Der Herr Finanzminister wird aus seinen Acten wissen, welche Vorbereitungen getroffen waren, um einseitig vorzugehen, wenn man mit dem Vertrage nicht zu Stande kam. In diesem Gedränge wurde von Seiten der preußischen Herren gesagt, diese Frage wird sich ja einfach erledigen. Es wurde mir namentlich von dem Minister v. d. Heydt schon damals gesagt: denken Sie denn, daß ich ein Interesse hätte, diese Steinmasse— das Welfenschloß— zu halten? Da habe ich im Vertrauen auf die Loyalität preußischer Behörden und preußischer Männer kein Bedenken gehabt, die vorliegenden Fassung des Vertrages zuzugeben. Wenn ich mich jetzt in dieser Loyalität täuschen sollte, dann werde ich freilich bei anderen Verhandlungen vorsichtiger sein. Der Herr Finanzmininister hat dann eigentlich nichts gethan, als zu recapituliren, was sein Commissarius vorgetragen hat. Er hat insbesondere sich auf allerlei Gutachten bezogen. Nun, m.., bezogene Gutachten können uns keine Ueberzeugung geben. Existiren sie, dann wellen wir sie doch lesen, und es ist deshalb durchaus in der Ordnung, daß diese Gutachten in der Budgetcommission zur Vorlage kommen. Es ist überdies dringend wünschenswerth, daß die Acten des auswärtigen Ministeriums und des Finanzministerii vorgelegt werden, damit aus der Correspondenz hin und her klar gelegt uird, in wie fern das, was mir damals erzählt worden ist, richtig ist. Der Herr Finanz= minister hat freilich versucht, rücksichtlich meiner betreffenden Angaben Zweifel zu erregen; aber er hat das in Verklausulirung gethan, die mich überzeugen, daß das Schreiben des Fürsten Kanzlers nach der Rat fication vorliegt, von dem ich gesprochen habe, und daß namentlich auch das Rescript des Ministers v. d. Hydt an den Oderpräsidenten vorliegt, woraus hervorgeht, daß man schon in den Verhandlungen über den Vertrag des das Welfenschloß als Zudehör anerkannt hat. Und endlich wird es in der Budgetcommission auch noch möglich sein, über die früheren Bearbeitungen der Sache nähere Auskunft zu erhalten. Ich wiederhole aber nochmals, m..: ich verlange von Ihnen nicht die Anerkennung des Rechts ohne Weiteres, obwohl mir dasselbe nach den vorgelegten Documenten u. zweiselhaft erscheint. Ich verlange nichts, als daß Sie nicht verfügen über ein Object, welches von einem Andern in Arspruch genommen wird, ehe nicht der Rechtsweg darüber entschieden hat, wem es gehört. Um den Rechtsweg bitte ich; um nichts Anderes und nicht mehr! Und ich hoffe nicht, daß die preußische Landesvertretung den Rechtsweg verweigern kann in einer Sache, welche nach meinem Dafürhalten so klar ist“. Abgeordneter Dr. Sarrazin(Centrum) beantragt, den Titel 77, Cop. 9 zur wiederholten Prüfung mit Rücksicht auf die heutigen Verhandlurgen des Abgeordnetenhauses der Budget=Commission zu überweisen. Abgeordneter Lauenstein(nationalliberal, Lüneburg) glaubt gleich Miquel, daß der Vortrag der Genehmirung der Landesvertretung bedurft habe, da der Vertrag am 29..ptember 1867 definitiv nicht abgeschlossen worden. Im Schlusse des Vertrages sei ausdrücklich ein gegenseitiger Austausch der Ratificationen 4 Wochen nach Abschluß des Vertrages vor behalten worden, und habe in der Zwischenzeit die preußische Verfassung für Hannover Giltigkeit erlangt. Das Welfenschloß werde übrigens in Hannover nicht zu„Herrenhausen“ gerechnet und zeuge daher die Formel „nebst Zubehör“ nur von der Ungeschicklichkeit des Bevollmächtigten des Königs Georg. Wenn dieser Mandatar aber später diese Interpretation, das Welfenschloß sei in diesem„nebst Zubehör" enthatten, bei den preußischen Ministerien durchgesetzt habe, so zeuge dies wieder für seine große Geschicktichkeit; doch seien die preußischen Beamten mit den Verhättnissen nicht betraut gewesen. Das Beschlagnahmegesetz schneide jedoch dem König Georg den Rechtt weg ab. Er wünsche jedoch nochmalige Berathung in der Budgetcommission.(Beifall.) Handelsminister Dr. Achenbach wünscht, daß in der Sache sofort Beschluß gefaßt werde. Die Régierung habe Alles mitgetheilt, was sie über die Sache wisse,(Abg, Windthorst=Meppen: Hat sie nicht!) und der Abg. Windthorst habe Gelegerheit gehabt, das Seinige während der.batte vorzubringen. Daß das Welfensch oß zu Herrenhausen gelöre, habe der Abo. Windthorst übrigens materiell gar nicht behauptet, Abg. Windthorst: Doch! Heiterkeit) und sich nur berufen auf die zwei Erklärungen des Oberpräsidenten von Hannover, von denen die Ersteren dies Zugehörigkeit zugibt, die Letztere sie aber zurückweist. Die Regierung bestreite diese Zustimmung ganz entschieden und glaube, daß der Landtag seine Zustimmung zur Ausführung der Verträge hätte geben müssen, Abg. Windthorst: Nein! Sehr richtig! links.) das Haus sei also jetzt wohl in der Lage, zu entscheiden(Sehr richtig! links.), zumal sich von weiteren Verhandlungen in der Commi sion kein Erfolg versprechen lasse und die Regierung nach Pflicht und Gewissen handeln werde.(Lebhafter Beifall.) Obgleich Abgeordn ter Windthorst sich zum Worte meldet, wird die Discussion auf Antrag der Abgg. Larz(Fortschritt) und Scharnweber(neuconservativ) gegen die Stimmen des Centrums und einiger Fortschrittler geschlossen. Persönlich bemerkt: Abg. Windthorst(Meppen):„Ich bedauere, daß es mir wegen des eingetretenen Schlusses nicht nöglich ist, die Ausführung des Herrn Handelsministers zu besprechen; ich würde beweisen können, wie ich es auch in meinem Vortrage gethan habe, daß dieselbe im Widerspruch stehe mit Allem, was seine Collegen früher gesagt haben. Dann muß ich aber dem geehrten Herrn erwidern, daß ich absolut nicht gesagt habe, ich wolle nicht deweisen, daß, auch abgesehen von der Anerkennung, das Welfenschloß zu Herrenhausen gehöre. Im Gegentheil habe ich die Gesichtspunkte nachgewiesen, von denen aus ich die Zubehörigkeit annehme, und habe ich hinzugefügt, es komme mir aber jetzt nicht weiter darauf an, weil die Zubehörigkeit ja von Seiten der Regierung anerkannt worden sei, und zwar in Verhandlungen, die nicht etwa Vorverhandlungen, sondern definitive waren. Dann hat der geehrte Herr gemeint, ich hätte anerkannt, daß in den späteren Verhandlungen eine Abänderung des ursprünglichen Vertrages vorliege, weil ich die Acceptation ewpsohlen habe. Ich habe ausdrücklich gesagt, es wäre eine Acceptation nicht erforderlich, es wäre aber zu mehrerer Vorsicht rathsam, und der verehrte Herr wird aus seinen juristischen Compendien noch wissen, daß man auch Anerkenntnisse acceptirt, und zwar mit gutem Grunde. Mehr kann ich leider im Wege der persöglichen Bemerkung nicht vorführen; ich würde sonst im Stande sein, Alles zu widerlegen, was der geehrte Herr gesagt hat.“(Unruhe links.) Nachdem der Referent Abg. Rickert noch betont, daß die Bugetcommission kein Gerichtshof sei, der eine Rechtsfrage zu entscheiden habe(Sehr richtig! links.) und Abg. Windthorst(Bielefeld) seinen Antrag zu Gunsten Sarrazins zurückzezogen, wird der Antrag Sarrazin: den Titel 77, Capitel 9 der einmaligen Ausgaben zur wiederholten Prüfung mit Ricksicht auf die heutigen Verhandlungen des Abgeordnetenhauses an die Budgetcommission zurückzuverweisen, gegen die Stimmen des Centrums und eines Theils der Fortschrittspartei und der Nationalliberalensabgelehnt und hierauf die Position gegen Centrum genehmigt. Zu Titel 81(Zur Einrichtung von Sammlungen und Unterrichtsräumen für das deutsche Gewerbemuseum in Berlin 9 900 Mark und zur Beschaffung einer kunstgewerklichen Bibliothek 30,000 M. zusammen 39,900.) tadelt Abg. Lehfeldt(nationalliberal Berlin) nochmals das langsame Vorgehen der Regierung wegen des Gewerbemuseums und der Gewerbeakademie, und knüpft daran die Bitte, daß die Budgetcommission, an welche die Position wegen der Gewerbeakademie zurückgewiesen, auch diese Sammlungen und Bibtiothek in den Kreis ihrer Berathungen ziehen möge. Die Position wird genehmigt. Bei Titel 82(zur Ausführung der Strand-Ordnung 30000.) urgirt Abg. Schmidt(Stettir) die Erlassung eines die Strandungsbehörden definitiv regelnden Gesetzes. Handelsminister Dr. Achenbach replieirt, daß die Organisirung der Strandungsbehörden bereits stattgefunden haben; der Erlaß eines desinitiven Gesetzes werde jedoch kaum in diesem und dem nächsten Jahre möglich sein. Die Position wird hierauf genehmigt. Vor fast leeren Bänken beginnt hierauf die Berathung des Etats der Berg=, Hütten= und Salinen= Verwaltung. Die Einnahme beträgt: 114.346,868 M. gegen 111,866,934 M. im Vorjahre; die dauernden Ausgaben betragen 86,382,228 M. gegen 84,262,382 M. im Vorjahre und die einmaligen und außerordentlichen Ausgaben 1,316,000 M. gegen 4,047,000 im Vorjahre. In der allgemeinen Discussion bemerkt Abg. Dr. Hammacher(nationalliberal, Bergwerks= und Hüttenbesitzer zu Berlin), daß in Folge des Rückzanges der Conjunctur im Kohlengeschäfte im laufenden Jahre wohl ein Ausfall in den Einnahmen der Bergverwaltung eintreten werde.(Auf der Tribüne für das Herrenhaus und den Hof beginnen plötzlich mehrere Damen eine lebhafte und leute Privat= Conversation. Erstaunt wenden sich die Abgrordneten um. Zahlreiche„Pst!“ ertönen. Glocke des Päsidenten.) Regierungscommissar Krug v. Nidda hofft, daß durch eine Vermehkönne. Namentlich empfiehlt er Bad Crantz dem Wohlwollen der rung, dessen Ueberschüsse mehr im Interesse des Badedirectors, eines Regierungsrathes, als sachlich verwandt würden. Der Regierungscommissar Krug v. Nidda bedauert, daß sich der Vorredner an eine falsche Adresse gewendet habe. rung der Production in den fiscalischen Werken der Ausfall möglichst abgeschwächt werde, und möge man also nicht eine Unbequemlichkeit für die allgemeine Finanzverwaltung besürchten. Die Titel—6 werden hieraus ohne Debatte genehmigt. Zu Titel 7, aus dem Badebetriebe 110,781 M. wünscht Abg. Frenzel eine dem Comfort mehr entsprechende Ausstattung der Badeanstalten, deren primitive Ausstattung den Ansprüchen der Padenden nicht mehr genügen Abg. Lutteroth berichtet über eine Petition der Commune Crantz, in der um Abhilfe gebeten wird und bei deren Berathung in der Commission der Vertreter der Regierung selbst zugestanden habe, daß die Verhältnisse dort nicht ganz klar seien. Die Titel werden bis Titel 18 ohne Discussion genehmigt. Zu Capitel 15, Berg= und Hüttenwesen, beantragt Abg. Berger, die Regierung aufzufordern, die Einnahmen aus den Rüdersdorfer Kaltber= gen künftg im Etat specialisirt aufzuführen. Abg. Dr. Hammacher rügt, daß das Concominat des Staates an Rüdersdorfer Kalkbergen anders hehandelt sei als das an den Braunschweiger Kohlengruben und motivirt im Anschluß daran die Resolution, um dem Landtag eine Uebersicht über die financiellen Verhältnisse zu sichern. Nachdem indessen der Regierungs=Commissar in der Commission sich principiell mit dem Antrage einverstanden erklärt hat, sei es nicht mehr nöthig, den zweiten Theil der Resolution aufrecht zu erhalten, den er also zurückzieht. Der Regierungs=Commissar erklärt die Bereitwilligkeit der Regierung, der Resolution zu entsprechen. Die Titel I bis 5 werden genehmigt. Bei Titel 6, Arbeitslöhne rc. 1,782,110., legt Abg. Kalle der Regierung die Fürsorge für die Arbeiter ans Herz, um diese nicht in die socialistischen Irrlehrern verfallen zu lessen, und bedauert, anknüpfend an das neuliche Firanzexpo'é des Finavzministers, daß dieser eine Reduction der Arbeitslöhne in Aussicht gestellt habe, die bei den heutigen Verhältnissen und Preisen von bedenklichen Folgen degleitet sein könne. Die Titel—10 werden genehmigt. Zu Titel 11: Abgaben und Landerwerb 1,784,476., beantragt Abg. Berger: Titel 11 der dauernden Ausgaben wie folgt zu bewilligen: Titel 11. Abgaben, Grundentschädigungen und Landerwerb 1,714,476 M. Titel 11a. Antheil der Stadt Berlin an dem pro 1874 erzielten Ueberschuß des Kalksteinbruchs zu Rüdersdorf 70,000 M. Der Titel wird mit dem Antrage ohne Debatte angenommen, ebenso der letzte Titel des Capitels. Zu Capitel 16: Hüttenwesen, beantragen die Abgg. Berger und Genossen, die Regierung um Specialisirung der Einnahmen aus den einzelnen Bergwerken zu ersuchen. Auf Befürwortung der Abgg. Berger und Schröder(Lippstadt) wird der Antrag angenommen. Die Capitel 16 17 und 18 werden ohne weitere Discussion genehmigt. Bei Capitel 19(Oberbergämter) bringt Abg. Schlieper die Bodensenkungen in Iserlohn, Essen und Steele zur Sprache. In Iserlohn sei der Bergbau auf Eisen uralt, nachdem derselbe aber unrentabel geworden, habe man denselben ganz fallen lassen und seitdem den Bergbau auf Galmei betrieben. Allmälig habe man dann kleinere Senkungen und Schäden wahrgenommen, als man aber kem Boden täglich eine ungeheure Masse von Wasser und Metall entzog und in Folge dessen ganze Straßen durch Versenkungen getroffen wurden, hätten die Entschädigungen aufgehört und seien die Beschädigten auf den Rechtsweg verwiesen, indem man argumentirt habe von Seiten der Bergwerksbesitzer, daß nicht der Bergbau, sondern die Senkgruben in den Kellern die Ursache dieser Bodensenkungen seien. In dem am meisten betroffenen Stadtviertel befinde sich auch die katholische Kirche und um dieselbe eine arme katholische Gemeinde, die aus Beiträgen von allen Seiten ein eigenes Gotteshaus gelaut haben. Diese katholische Kirche habe in Folge der Bodensenkungen große Schäden erlitten, bis endlich, nachdem die Verwüstung zu stark wurde, am 20. September 1872 die Kirche geschlossen und im August 1873 verkauft und abgeschlagen wurde. Jetzt befindet sich da ein trauriger Schutthaufen. Nachdem die Sachverständigen der Bergwerksbesitzer einstimmig erklärt, daß der Schaden nicht in Folge des Bergbaues sei, eine Ansicht, die von einem Obmann bestätigt wurde, seien die Kläger abgewiesen. Das ganze Viertel sei jetzt ein Trümmerhaufen; Wasser hat der Stadttheil nicht mehr und muß das tägliche Bedürfniß aus anderen Vierteln abgeholt werden, auch kein Gaslicht ist vorhanden. Die Wittwen, welche Capitalien auf solche Häuser ausgeliehen, sind schwer geschädigt. Nun ist von einem hohen Bergbeamten erklärt worden, daß ein Bergbau 35 Klafter unter der Erdoberfläche nicht mehr schaden könne, allein durch das Zugrundegehen einer 51 Klafter tiefen Grube sand nochmals eine tiefe Senkung statt Ich möchte deshalb an die königliche Staatsregierung mir die Bitte erlauben, ob ihr diese Calamität in ihrem ganzen Umsange bekannt ist, und welche Mittel sie zur Beseitigung der Calamität zu thun deabsichtigt. Helfen Sie diesen unglücklichen Mitbürgern! Handelsminister Dr. Achenbach: Die von dem Vorredner ausgeführten Verhältnisse sind allerdings der Regierung bekannt und von derselben reiflich erwogen; sie hat durch Sachverständige die Ursache der Bodensenkungen erforschen lassen. Sie haben vorhin gehört, daß in dem Processe der katholischen Gemeinde die Klägerin abgewiesen wurde, weil nicht festzustellen war, daß der Bergbau die Ursache des Zusammenbruchs der katholischen Kirche sei. Wenn nun die Sache so liegt, wenn Sachverständige erklären, daß andere Ursachen diese Zerstörungen herbeigeführt haben, so ist für die königliche Staatsregierung der Fall nicht gegeben mit polizeilichen Maßregeln gegen den Bergbau einzuschreiten. Es befinden sich in Iserlohn in den Häusern Senkgruben, worin das Wasser abgeführt wird, dieses setzt sich mit dem Kalk in Verbindung, wodurch Schlotten gebildet werden, welche nach dem Urtheile der Sachverständigen den Einsturz herbeiführen. Solche Auffassungen darf ich nicht ignoriren, wenn es sich darum handelt, gegen ein großes Unternehmen polizeilich einzuschreiten. In Iserlohn findet augenblicklich ein Bergbau nicht statt, und sollte es auch sein, so würde mich das Gesetz doch nicht berechtigen, gegen denselben einzuschreiten. Was nun die Stadt Essen angeht, welche der Vorredner am Eingange seines Vortrages erwähnte, so ist dabei zu erwägen, daß die Orte in Berggegenden vielsach dem Bergbau ihre Entstehung, ihr Wachsthum und ihren Wohlstand verdanken: wollte man ihnen den Bergbau inhibiren, so würde man zugleich die Quelle des Wohlstandes verschließen. Das Wohnen in Bergrevieren ist ja ohnehin sehr gefährlich nicht blos bei uns, sondern in weit größerem Maße auch in England. Man richte also das Auge nicht blos auf das Inhidiren des Bergbaues, sondern man erinnere sich zugleich, daß der Bergbau für sein Rwvier die Quelle des Wohlstandes ist. Wäre mir ein Mittel erlaubt, so würde ich davon zur Beseitigung der Schäden Gebrauch machen, aber so lange eine Verbindung des Schadens an der Oberfläche mit dem Bergbau unter derselben nicht nachgewiesen werden kann, so lange werde ich dagegen polizeilich nicht einschreiten können. Capitel 19 wird hierauf genehmigt. Capitel 20(Vergtechnische Lehranstalten) und Capitel 21(Sonstige Verwaltungs= und Betriebsausgaben) werden ohne Bemerkungen bewilligt. Auch das Extraordinarium im Betrage von 1,316,000 Mark wird anstandslok genehmigt. Zu diesem Etat beantragt Abg. Dr. Hammacher als Resolution: „Die königliche Staatsregierung aufzufordern, dem nächsten Etat eine Zusommenstellung anzufügen, woraus die zum Betriebe der einzelnen Staatshüttenwerke erforderlichen Betriebsfonds ersichtlich.“ Abg. Berger(Witten) bittet die Abstimmung über diese Resolution auszusetzen, obgleich er mit derselben vollständig einverstanden ist, da das Haus über diese Frage nicht hinreichend informitt sei. Der Bericht der Regierung über die Betriebsresultate der fiscalischen Berzwerke, Hütten und Salinen pro 1873 sei vielleicht nicht einmal von 10 Mitgliedern des Hauses gelesen und beantragte er, diesen Bericht an die Budgetcommission zu verweisen. Abg. Dr. Hammacher zieht seine Resolution zurück, worauf der Antrag Berger angenommen wird. „Culturkampf“. * Breslau, 8. März. In diesen Tagen ist sämmtlichen Rectoren und Hauptlehrern der hiesigen städtischen kathokischen Elementarschulen folgende Versügung des Magistrats zugegangen:„Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß in den hiesigen katholischen Elementarschulen am Feste der heil. drei Könige, oder in den Tagen nach demselben alljährlich die sog. Neujahrs=Einsegnung der Schulräume durch Geistliche üblich sei. — Um uns über den Charakter dieser Gezemonie zu vergewissern, geben wir Euer Wohlgeboren auf, uns innerhalb acht Tagen eingehend darüber zu berichten, ob die erwähnte Neujahrs=Einsegnung in diesem Jahre auch in der Ihrer Leitung anvertrauten Schule und in welcher Weise dieselbe stattgefunden hat, namentlich in welcher Unterrichtsstunde dies geschehen und ob der Geistliche im Ornat gewesen ist, ob Lehrer und Schüler zu irgend einer Handlung oder Mitwirkung veranlaßt worden und ob die Vornahme der Einsegnung vorher angelündigt worden ist oder n Diese Verfügung trägt die alleinige Unterschrift eines Beamten, der katholisch getauft ist. * Leobschütz, 5. Febr. Herr Pfarradministrator Ullmann zu Kreuzendorf,„gesperrt" und wegen Amtshandlungen angeklagt, jedoch noch nicht verurtheilt, erlößt in der„Rat.=Leobsch. Ztg.“ folgende Bekanntmachung:—„Auction. Künftigen Dinstag, den 9. d.., wird von Uhr Morgens ab auf dem Pfarrhose zu Kreuzendorf das sämmtliche lebende und todte Wirthschafts-Inventar(darunter 3 Pferde, 2 Fohlen, 6 Jungvieh, ein halbgedeckter Wagen) sowie einzelne Möbel, Hausgeraig# u. s. w. meistdietend verkauft werden.