Bonn, Sonntag den 7. März 1875. Nr. 66. Pulsaeereh) 0 #f, M Man a l i s c h e d e u t s c h e P o l k. R o n d s a n S o m m u n d F e t t a g e n M o r g n s, I p s e r t i g n t g e t s h r e für die Petitzeile oder deren Raum 15 R Pf.(1 1/ Ser.). espe e( Thir. 10 6gr.);: ber den deuschen Postanterm und für Grgan für das Kälrhe ees, Pecresche Wern. euog ape. 0Sr),. bei hez, eusche, Pesäintem und fülr Zuxemburg 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.). Deutschland. Berlin, 5. März. Der erwähnte Gesetzentwurf ist gestern Abend vertheilt. Die Diöcese Limburg fehlt wirklich in demselben. Zu der Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln kommt noch hinzu, daß der Staat, so lange die Einstellung dauert, auch seinen Arm nicht leihen soll, um die Abgaben und Leistungen dritter an die Geistlichkeit u. s. w. im Verwaltungswege beizutreiben, ohne daß ihr jedoch der allgemeine Rechtsschutz vor Gericht, wie die Notive besagen, entzogen werde. Zu den Leistungen sind nach Motiven auch Naturalprästationen an Getreide und Holz, wie die Gebrauchs= und Nutzungsrechte an Gebäuden und sonstigen Realitäten, Mobilien u. s. w. zu rechnen, dagegen nicht die Besoldungen der niederen Kirchendiener bei den einzelnen Kirchengemeinden, sowie das, was zu den sachlichen und den Baubedürfnissen der Gemeinden bestimmt ist. Charakteristisch an dem Entwurfe ist die dim einzelnen Geistlichen gebotene Möglichkeit, ja„thunlichste Erleichtfrung, zum Gesetze“ einzulenken: es soll zur Wiederaufnahme ders suspendirten Staatsleistungen gegenüber den einzelnen Empfangsberechtigten nicht gerade eine schriftliche Erklärung des Gehorsams gegen die Gesetze erforderlich sein, es soll schon eine stillschweigende, durch Handlungen aus gedrückte Willen serklärung genügen. Eine solche ist nun freilich immerhin eine sehr mangelhafte Ecklärung; darum heißt es in den Motiven, daß ein Recht auf die Staatsleistungen nur durch die schriftliche Erklärung erlangt werde: eine Berücksichtigung der concludenten Handlungen sei nur in der Weise möglich, daß die Regierung ermächtigt werde, die Leistungen wiederaufzunehmen, wenn nach ihrem Ermessen die lungen als schlüssige anzusehen sind, zugleich aber auch die Wiedereinstellung zu verfügen, sobald der betreffende Geistliche der Voraussetzung entgegenhandelt, unter welcher die Wiederaufnahme der Leistungen stattgefunden hatte. Wenn ein Geistlicher, der eine derartige Erklärung schriftlich abgegeben hat, diese widerruft oder ihr untreu wird, so soll ihn nicht blos die Strafe der Wiederentziehung treffen, sondern er soll auch wegen Treubruchs aus seinem Amte entlassen werden. In den Erzdiöcesen Posen und Gnesen und in der Diöcese Paderborn, sagen die Motive, sei die Nothwendigkeit eines ernsten Vorgebens um so dringender,„weil in Folge der Weigerung der Domcapitel zur Wahl eines Bisthumsverwesers die Zustände in erhöhtem Maße verworren geworden und der Widerstand gegen die staatliche Ordnung in der bedenklichsten Weise gesteigert sei, in den Erzdidcesen Posen und Gnesen sogar ein geheimer Delegat Roms die Fäden der Bewegung in Händen habe.“ Motivirt wird die ganze Maßregel durch das Verhalten der Bischöfe gegen die Maigesetze, außerdem wird darauf hingewiesen, daß„eine bezüglich ihrer Aechtheit nirgends angezweifelte Encyclica des Papstes vom 5. Februar d. J. veröffentlicht worden sei, welche jene Gesetze für ungültig erkläre und den Ungehorsam gegen dieselben sanctionire", und„daß die Erzbischöfe und Bischöse in Preußen diese an sie gerichtete Encyclica, soweit bekannt, ohne einen Widerspruch angenommen“ hätten. Rücksichtlich der in der Bulle ede salute animarume seitens Preußens übernommenen Verpflichtungen weisin die Motive darauf hin, daß Pius VII. in derselben ride von Erweisungen„der höchsten Großmuth und Güte.“ Merkwürdig scheint es mir noch, daß die Motive ein Gewicht darauf zu legen scheinen, daß König Friedrich Wilhelm III. in der Cabinetsordre vom 23. August 1821, worin er der päpstlichen Bulle seine Billigung und Sanction ertheilte, von der katholischen Kirche des preußischen Staates gesprochen habe:„so nannte, sagen die Motive, die gedachte Ordre sie mit Recht.“ So wären wir im„Culturkampfe“ denn bei dem Tesieide, jenem verrufenen Gewaltmittel des englischen Protestantismus gegen die Katholiken Englands glücklich angelangt. Wer hätte dies vor drei Jahren gedacht. Da nahm man den Mund voll, und schrie, man würde mit den vorhandenen Mitteln den Ultramontanismus besiegen. Nun sieht man sich schon gezwungen, zwei Jahrhunderte zurück in die barbarischste Periode eines brutalen Volkes zu greisen, um von dort sich eine neue Waffe zur Bekämpfung der katholischen Kirche zu holen. Aber auch diese scharfe Waffe wird an dem stählernen Muthe der Katholiken schartig werden. Uebrigens macht man im Culturkampfe eine Schwenkung. Man strengt sich von gewisser Seite an, auch das orthodoxe Lutherthum ins culturkämpferische Lager hinüberzuziehen. Der gemeinsame Haß gegen Kom erleichtert diese Truppenanweibung. Man schmeichelt sich in pietistischen Kreisen, daß mit Vernichtung der katyolischen Kirche in Deutschland das lang ersehnte Ideal des Protestantismus erreicht und Deutschland ein lutherisches Jerusalem, in dem die„Frommen" herrschen, sein werde. Die Armen! Sie denken nicht, daß bereits die Axt an ihre eigene Wurzel gelegt ist. Wer seine Hoffnungen auf eine Lawine gründet, stürzt mit derselben in den Abgrund. Die hiesige„Post“ entnimmt einer ihr aus Süddeutschland von besteundeter Seite zugehenden Correspondenz Nachstehendes: Es ist hier mit Befremden bemerkt worden, daß der neulich stattgehabten Taufe des Prinzen Ysenburg, welcher Don Alfonso und Donna Bianca asstkirten, auch Officiere der Offenbacher Garnison beiwohnten. Bekanntlich stand Don Alfonso an der Spitze der Brigantenbanden, welche eine Reihe von Greuelthaten verübten, unter welchen die Ermordung des deutschen Hauptmanns Schmidt lebhaft in Erinnerung steht.“ Richt genug daran, dieser Leistung Eingang ins größere Publicum verschafft zu haben, fügt das„freiconservative“ Organ noch hinzu: „Unseres Erachtens rangiren die Urheber jener Verdrechen etwa mit den Pariser Communarden, welche nach bestehenden Auslieferungsverträgen auf deutschem Boden nicht geduldet, sondern verhaftet werden müßten, daß dieselben aber in derselben Gesellschaft mit deutschen Offieieren erschienen ein sollten, scheint uns nahezu unglaublich.“ Wir fordern die„Post“ in Bezug auf das, was sie von Don Alsonso und dessen Gemahlin Donna Maria das Neves behauptet, auf, den Nachweis zu liefern, welche Greuelthaten von den unter dem Befehl dieses krinzlichen Paares kämpfenden Guerillas verübt wurden, und besonders in wie fern Don Alsonso oder Donna Maria direct oder mditen an der Erschießung des Hauptmanns Schmidt betheiligt #nd. Diese Aufforderung ist um so begründeter, als die„Post“ ech auf internationale Verträge deruft, zu deren Anwendung die Aeweislose Behauptung, daß die Anwendung derselben indirect sei, i8 genügt. Die fortschrittliche„Volksztg.“ bemerkt zu dem neuesten Falk'schen Was die Geldmitel betrist, weilhe durch obigen der kathelischen Kirche entzegen werden, io bettägt die Dotation der Bis thümer aus Staatsfonds 1,242,754 Mark; die der katholischen Geistlichen und Kirchen.351,908 M. Außerdem sind in dem Fond für der dußeren Lage der Geistlichen aller Bekenntnisse und Lehrer.411.509 Mark ausgeworfen, und rechnet man hiervon, gegen 1 Millionen Mark für katholische Geistliche, so beziffert sich der Gesammtbetrag aller direct au Statsmitteln für kuthelsgh, Pir., Pzaler, Spzekgaenzuich bezsehe aber ungsfähr auf etwas über eine Million 2hatr,, Ertanntlich bezieht aber die katholische Geistlichkeit in Preußen den weitaus größten Theil ihr Einkünfte aus eigenem Vermögen, welches ihr in und verfassungsmäßig belassn, während es in Frankreich seit der RevoHbernamen Lse indek bereits punen hat, die Gestlüchen zu Lposiden. Wie Beren, Iageichen, verihn aunf die nicht mihzuersechab= Drodergbeshgeng De. Päsriger: auch dieses gewaltige Machtmittel nicht zur Verzagung ver„orrigen“ in parlamentarischen Kreisen verlautet, ist der heute von der Staatsregierung beim Abgeordnetenhause abgegebene Gesetzentwurf über die Zurückbehaltung der Dotationen an die Bisthümer und Geistlichen der römisch=katholischen Kirche vorgestern Abend vom Kaiser genehmigt worden.— Nachträglich ist auch noch eine fünfte Nummer der„Germania', das Blart vom 26. Februar, in welchem gegen die Auslassungen der„Provincial= Correspondenz“ über die Encyklica polemisirt wurde, auf gerichtlichen Beschluß confiscirt worden.— Die ProvincialordnungsCommission hat soeben mit 11 gegen 10 Stimmen die Theilung der Provinz Preußen gutgeheißen. Der Regierungscommissar verhielt sich ablehnend.— Das Herrenhaus erledigte acht auf der Tagesordnung stehende Gegenstände. Nächstens Sitzung Sonnabend. — Ter„Reichsanzeiger“ veröffentlicht eine Verordnung betreffs des Verbots der Pferdeausfuhr. Dieselbe tritt gegenüber allen Grenzen des deutschen Reiches an das Ausland sofort mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.— In derselben Nummer des genannten Blattes findet sich das Verbot der Einfuhr von Kartoffeln aus Amerika. Das Verbot der Pferdeausfuhr, das der offiziösen Empfehlung auf dem Fuße gefolgt ist, wird auch über die Grenzen des Reichs hinaus Aufsehen machen, und da dem Erlaß jede Motivirung schlt, werden sich vielfach Conjecturen beunruhigender Art an die Maßregel knüpfen. Ist das schon im allgemeinen geschäftlichen Interesse, das nothwendig unter solcher Beunruhigung leiden muß und gerade im gegenwärtigen Augenblicke die möglichste Schonung verdient, zu beklagen, so entsteht andererseits die Frage, was denn wohl die Folgen für Deutschland sein werden, wenn die übrigen Staaten ein gleiches Verbot erlassen? Die Pferdeeinfuhr Deutschlands belief sich 1872 auf 59,267, 1878 auf 60,891 Stück, die Ausfuhr in beiden Jahren aber nur auf 28,741 und 26,193 Stück— wir sind also, was den Bedarf an Pferden betrifft, zu einem beträchtlichen Theile auf das Ausland angewiesen. Antwortet dieses nun mit gleichen Verboten, so ist der Schaden auf unserer Seite, und wenn wir auch annehmen, daß für das Heer ausreichend gesorgt und vorgesehen ist, so trifft er vorzugsweise die Landwirthschaft, die doch wahrlich jetzt noch weniger als die Industrie auf Rosen gebettet ist. 1 Berlin, 4. März. Heute tündigte der Cultusminister Dr. Falk ein Aushungerungsgesetz für die katholische Geistlich klit an, in Folge dessen die Staatssubvention für die Folge fortfällt, und zwar so lange bis der betreffende Geistliche erklärt, sich den Gesetzen des Staates unterwerfen zu wollen. Jedoch hat die Regierung das Recht einzelnen derselben, welche durch ihr Verhalten bezeugen, daß sie die Gesetze wohl handhaben möchten, ferner den Strafanstaltsgeistlichen und primo loco dem Herrn„Bischof" Reinkens, der durch sein würdiges Benehmen das volle Vertrauen des Staates verdient hat, die Subventionen weiter auszuzahlen. So achtet man die Verträge, welche die päpstliche Curie Namens der katholischen Kirche mit der preußischen Regierung in der Bulle de salute animarum abgeschlossen hat. Ueberhaupt macht man es sich mit dem Halten der Verträge sehr leicht; davon hat die heutige Sitzung des Abgeordnetenhauses ein beredtes Zeugniß abgelegt. Das Welfenschloß in Hannover soll zu einer schen Schule umgebaut werden; obschon nun Windthorft(Meppen) in dreimaligem Vortrage klargestellt hatte, daß dieses Schloß dem Könige von Hannover, gemäß dem mit ihm abgeschlossenen Vertrage zuges####e, obschon er die Deduktionen des Regierungs=Commissar, wie ein Blatt Papier zwischen den Fingern zerknitterte, ebschon der ehemalige Oberpräsident von Hannover, der Graf Stollberg=Wernigerode, dieses Recht ausdrücklich anerkannt hatte und derselbe von den Ministern Fürst Bismarck und von der Heidt bestätigt wurde, hatten heute die Minister Camphausen und Achenbach den Muth, das Welfenschloß für preußische Domaine, zu erklären; selbst ein Windthorst(Bielefeld) und die nationalliberalen Hannov. Abgeordneten. Miquel und Lauenstein, denen die Sache nicht ganz acceptabel schien, wünschten die Zurückweisung der Vorlage an die Budget=Commission. Jedoch die Majorität bewilligte einfach die Forderung der Regierung. Ein weiterer Gegenstand regte der Abgeordneter Schlieper von Grüne bei Iserlohn an über die dortigen Bodensenkungen; mit grellen Farben schilderte er die traurigen Zustände, welche dort in Folge des Bergbaues entstanden sind und durch welche namentlich die katholische Kirchengemeinde in die traurigste Lage versetzt worden sei. Wie stupide oft die Majorität ihrem eigenen Fraktionsgenossen gegenüber sein kann, das hat sie bei dieser Discussion gezeigt; als Herr Schlieper einen Bericht vorlesen wollte, brummten die verehrten Mitglieder auf den Linken insgesammt, so daß der Abg. seine Lectüre bald beendigte, um seine geehrten Genossen nur ja nicht zu langweilen. Der Herr Handelsminister wußte diesen berechtigten Klagen keine andere Abhälfe zu verschaffen, als welche die Berichte seiner Bergämter ihm zur Hand geben, und wie es bei diesen bestellt ist, beweist der Prozeß der dortigen kathol. Kirchengemeinde, wo drei Experten für und drei Experten gegen die Ansprüche derselben sich aussprachen, und wo ein Prozeß um desfallsige Ansprüche nur 17 Jahre gedauert hat. Suum cuique, heißt ja wohl ein preußischer Wahrspruch. Die„Elderfelder Zeitung" schreit in einem Berliner Artikel Zeter und Mordio über die Bildung einer deutschen Föderativ= Partei, die unter ihrer Fahne nicht bloß den hannöverischen und hessischen Partikularismus, sondern auch den rheinischen und westfälischen Ultramontanismus schaare. Man sieht, der Nationalliberalismus ist der Art intolerant, daß er neben sich keine andere Parteigruppirung erträgt. * Berlin, 5. März. Der neueste kirchen=politische Gesetzentwurf über Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für römtschkatholische Bisthümer und Geistliche war, wie von officiöser Seite versichert wird, schon vor der Encyklica beabsichtigt. * Münsterberg, 5. März. Nach amtlicher Meldung wurden bei der heutigen Ersatzwahl eines Landtagsabgeordneten für den neunten Wahlbezirk des Regierungsbezirks Breslau 226 Stimmen abgegeben Hiervon erhielt der Redacteur Dr. Adolph Franz in Breslau(Centrum) 174 Stimmen, während auf den Gegencandidaten, Justizrath Koch in Frankenstein, 92 Stimmen selen. Der Eistere ist somit gewählt.„ 99418 * Leipzig, 5. März. Der Reichstagsabgeordnete Dr. Stephami hat an seine hiesigen Wähler die Mittheilung gelangen lassen, daß er aus Gesundheitsrücksichten sein Mandat für den Reichstag nie: Wien, 5. Mäerz. Wie das Tagst, maldet, s der Vartheidiger Ofenheim's, Dr. Neuda, wegen seines Verhaltens gegen den Handelsminister Banhans von der Advocatenkammer zur Diseiplinaruntersuchung gezogen worden.. 6. 8 * Wien, 5. März. Der Kaiser wird, wie das„Neue Fremdenblatt“ meldet, unmittelbar nach Ostern mit dem Erzherzoge Rudolf die Reise nach Dalmatien antreten. Seine Ankunft in Triest ist für den 31. ds. in Aussicht genommen, die Zusammenkunft mit dem König Victor Emanuel soll in Brindist Parhunden. g..#.#Hm Eitume Des Miatucke * Pest, 5. März. In der heutigen Sitzung des Unterhauses wurde der ehemalige Finanzminister Ghyczy zum Präsidenten ge. Belgien. ∆ Brüssel, 5. März. Nunmehr hat Dr. Warlomont Namens der von der hiesigen medicinischen Academie zur Untersuchung der wunderbaren Vorfälle bei Louise Lateau eingesetzten Commission auch den 3. Theil seines Berichtes erstattet. In diesem Theile beschäftigt sich Dr. Warlemont mit der Enthaltung von Speise und Trank, glaubt aber die diesbezügliche übernatürliche Erklärung Professor Lesévres bestreiten zu müssen und warum?— weil diese ja den Naturgesetzen zuwider sei. Daß wirklich Louise Lateau während der Beobachtungen Nahrung zu sich genommen, behauptet er nicht, aber zur Nachtzeit, wo natürlich die Stigmatisirte nicht beobachtet wurde, konnte dies immerhin geschehen sein, und es ist geschehen, weil sonst die Gesetze der Physiologie verletzt würden. Freilich, eine ganz sonderbare Logik! Aller Logik geradezu ins Gesicht schlagend ist es aber, wenn Dr. Warlemont von den Gegnern verlangt, sie sollten beweisen, daß Louise Lateau nicht äße. Wir meinen doch, Sache der Commission sei es, Beweise zu führen; wozu wurde sie denn sonst eingesetzt. Nun, wir können mit dem Endresultate der Untersuchung vollständig zufrieden sein,— es ist eine Incompetenterklärung der Wissenschaft in dieser cause celèbre. Man constatirt Stigmate, Verzuckungen, großer Blutverlust an allen Freitagen durch die Stigmate ohne merkliche Veränderang des Gewichtes der Person, auch die Abstinenz kann man während der Beobachtungszeit nicht leugnen und kommt dann zu dem kläglichen Schlusse— alle diese merkwürdigen Erscheinungen bilden eine neue, bisher unbekannte Krankheitsform nervopathie stigmatique,:„Rligmatisches Nervenleiden.“ Das heißt doch zu deutlich: Wir können uns diese Erscheinung wissenschaftlich nicht erklären, aber das Ding muß doch auch einen Namen haben, darum geben wir ihm einen. Einen Schritt weiter zu gehen und zu sagen: Die Erscheinung ist übernatürlich, sie ist ein Wunder, dazu fehlt es den Herren an Muth. Uebrigens kommt die durch Virchow vertretene deutsche Wissenschaft in dem Berichte schlecht weg, da die Commission mit aller Entschiedenheit das Virchowsche Dilemma„Betrug oder Wunder" zurückweist. Nun, nir hoffen, Prof. Virchow wird sich dadurch nicht irre machen lassen, sondern auf die Versicherung der Commission hin, daß kein Betrug vorliege, sondern die genannten Erscheinungen wirklich vorhanden seien, als Mann von Wort dem Volke der Denker seine Bekehrung zum„Wunderglauben" demnächst zur Anzeige bringen. Spanien. Die Affaire„Gustav“ hat ein eigenthämliches Ende genommen, und es ist wirklich schade für die zuhllosen grimmigen Interventionstelegramme, welche gelegentlich derselben vom Stapel gelassen wurden. Aus dem officiellen Rappotte des Don Ceferino Suarez Bravo geht hervor, daß von Anfang an der Capitän des„Gustav“ P. I. Ceplien, mit den carlistischen Behörden auf dem freundlichsten Fuße stand, daß diese ihn nach dem Schiffbruche auf alle mögliche Weise zur Bergung der Ladung unterstützten, so daß zu Schluß der Capitän dem Gouverneur von Guipuzcoa die Kanone, welche der„Gustav“ an Bord hatte, zum Geschenk machte und darüber folgende amtliche Erklärung ausstellte: „Ich erkläre durch Gegenwärtiges, daß ich an diesem Tage dem Gauverneur von Guipuzeoa, Don Ceferino Suarez Bravo, die Kanone, welche ich an Bord hatte, anbiete. Azpeitia, 27. Jannac 1875. Unterzeichnet: v. 3. Jopien... 2 8 emte Tui Außerdem gab derselbe noch folgende schriftliche Erklärung ab: „Nachdem ich 14 Tage in Zarauz gewartet, ohne vom deutschen Consulat etwas erhalten zu können, wendete ich wich direct an Don Carlos. Wenige Tage nachher ließ mir der König 50 Thaler ausbezahlen und gab mir die Erlaubniß, mein Schiff beliebig zu verkaufen. Wir können nicht anders, als die durchweg freundlichen Rücksichten zu loben, welche die Carlisten für uns stets gezeigt haben; was unsere persönliche Freiheit betrifft, so ist sie niemals auch nur berührt worden. San Sedastian, 12. Febr. 1875. Unterzeichnet: P. J. Zeplien.“ * London, 5. März.(Unterhaus.) Goeschen stellt zu der Bill über den Stellentausch in den Regimentern der Armee ein Amendement, wonach im Falle eines Stellentausches keinerlei Entschädigung gezahlt werden soll. Das Amendement wird nach langer Berathung mit 282 gegen 186 Stimmen abgelehnt. Von Smyth wurde eine auf Aufhebung der Union zwischen England und Irland gerichtete Vorlage eingebracht. Vermischte Nachrichten. * Koin, 5. März. In der Sitzung der hiesigen Zuchtpolizeikammer vom 2. d. M. wurde die„Köln. Zig.“ wegen Beleidigung des Herrn beigeordneten Bürgermeisters v. Weise zu einer Geldstrafe von 300 Mark * Opladen, 5. März. Auf Station Eller stießen gestern Vormittag zwei Güterzüge aufeinander. Mehrere leere Wagen wurden zertrümmert. Verletzungen von Personen kamen nicht vor. * Mainz, 28. Fedr. In dem eden Ktark mit Eise gehenden Maine wurde vor einigen Tagen ein Seehund geschossen. Derselbe scheint dem Frankfurter Zoologischen Garten oder, wie seiner Zeit der Eisbär im Rhein, einer wandernden Menagerie entflohen zu sein. * Münster, 1. März. Herr Pros. Dr. Heis schreibt über neu entdeckte Himmelskörper: Am 28. Januar wurde von dem thätigen Vorsteher der Sternwarte am k. k. hydrographischen Amte zu Pola, Herrn I. Palisa, der 142. der kleinen zwischen Jupiter und Mars kreisenden Plancten entdeckt. Palisa hat bereits vier kleine Planeten aufgefunden, den 136., 137., 140. und 142. Der Planet 137 hat den Namen Melidoea, der 140. den Namen Siwa erhalten. Der bekannte Encke'sche Komet wurde am 26. Januar von den Herren Holden und Tuttle im 26füßigen Refractor zu Washington, ferner der von Winnecke als periodisch erkannte Komet III. 1819 am 1. Februar von Borelly in Marseille aufgefunden. * Berlin, 3. März. In der Stadt Weiden ist in drei Ställen die Lungenseuche ausgebrochen. Es wird bei dem Kauf jetzt große Vorsicht nothwendig sein, besonders auch auf dem Plauener Markt, auf den stets Voigtländer Ochsen aus der Weidener Gegend aufgetrieben werden. Weiden ist leider noch nicht gesperrt, die Ortssperre ist aber bei der Kreisstelle in Ragensburg beantragt. * Neu=Ruppin, 4. März. In der Ostpriegnitz und in dem angrenzenden Ruppiner Kreise ist die Maul= und Klauenseuche unter dem Rindvieh in ziemlich erheblichem Umfange ausgebrochen. Derselben ist schon eins ziemliche Anzahl von Bieh erlegen., Mitg; Krictn 19 * Martenwerder, 1. März. Wie die„Westpr. Millh. berichten, ist nun der bisherige lippe=detmold'sche Staatsminister von Flottwell zum Lönigl. Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Marienwerder ernannt *: Das Schwurgericht zu Liegnit verurtheilte den Regierungsrath von Bayer daselbst wegen wiederholter Wechselfälschung(51 Fälle) zu einem Jahre und drei Monaten Gefängniß.— Der Director der ersten allgemeinen döhmischen Rückversicherungs=Gesellschaft, Moriz Burger, wurde Rativor, 27. Febr. Wie der Oberschl. Anz“ ersährt, sollen in der Nacht vom 25. zum 26. v. M. im Walde bei Kosel 7 Zigeuner, denen das Lagerfeuer erloschen war, erfroren sein. * Aus dem Eulengebirge, 26. Fedr. Die„Schles. Zig.“ schreibt: Die Noty des Wildes wird immer größer, da der Schnee bei der strengen Kälte zu einer harten Eiskrußte zusammengefroren ist, die es dem Wild fast unmöglich macht, sich Nahrung hervorzuscharren. Bei den Versuchen, die Eiskruste zu durchbrechen, erleidet das Wild vielfach Verletzungen, die ihm das Laufen oft so erschweren, daß es sich niederlegt und im Hunger verendet. Die Einrichtung von Futterplätzen ist dringend geboten. Zu der Noth des Wildes kommt noch, daß die Raubvögel auf das leidende schwachgewordene Wild Jagd machen und um so größeren Schaden anrichten, als das angefallene Wild in vielen Fällen nicht mehr die Flucht Hamburg, 3. Manz, Ein schretlicher Uaglichsfal ereignete Bchlr der Nähe des denachbarten Dorfes Mooifl th: vierzehn Kinder, sich zum Pfarrer in Moorfleth begeben wollten, brachen auf dem Eise der Elde ein. Nur 9 Knaben retteten sich, während 5 unmittelbar unter der Aus Baden, 2. März. Die„altkatholische; Gemeinschaft zu Durlach hatte an die Reichsmilitärverwaktung das Gesuch gerichtet, ihr den Mitgebrauch der zur Durlacher Militärcaserne gedörigen kathotischen Kirche zu gestatten; ihr Gesuch wurde auf Grund der vom kathotischen GarnisonsGeißlichen abgegebenen Erklärung, daß er im Falle„altkatholischer" Mitbenutzung die Kirche nicht mehr betreten werde, abschlägig beschieden. Laut einer neuerdings veröffentlichten Verordnung des großh. Ministeriums des Innern können die Schüler der Fortbildungsschule, welche im Johre gesetzlich wieder eingeführt wurde, eventuell mit Schularrest bis zu zwölf Stunden und ausnahmsweise auch mit Arrest im Ortsgesängniß bis zu zwei Tagen bestraft werden. Körperliche Strafen sind jedoch ausgeschlossen. henbd und berchr. * Berlin, 5. März. Heute„wieder lustik“ nach kangen trüben Tagen, weil die Betriebsergednisse der preußischen Hauptbahnen pro Januar trot derniederliegender Industrie und großer Geschäftsstockung ebenso eine Mehreinnahme gegen voriges Jahr wie letzteres gegen dessen Vorjahr aufweisen. sind es speeulative Anstrengungen, welchen die Coursaufbesserunn ihre Entstehung verdanken. Pari= sandte, eingedenk der 69er Zeiten, heute auf das gestern erlassene Pferdeausfuhrverbot mattere Course. Auf dem Eisenbahn=Actienmarkte stelten sich von inländischen Devisen BerlinHamburg 4, Oberschlesische.75, Köln=Minden.25. Berlin=Potsdam.50, Rheinische 1 25, Bergisch=Märkiche und Magdeburg=Halberstädter 1. BerlinAnhalter.15 pCt. besser, Magdeburg=Leipzig dagegen.50 pCt. niedriger. In Bank Actien entwickelte sich zvar kein ledhafter Verkehr, doch waren die Course bedauptet und zum Theil höher. So gewannen Darmstädter Bank.50, Disconto Commandit und Deutsche Unionbank 1, Vereinsbank Quisto#p(,60, Hypothekenbank Spielhagen und Centralbank für Bauten je.50 pCt., Preußische Bank büßten 2 pCi. ein. Auf dem.diete der Industriepapiere herrschte ebenfalls eine feste Haltung, die sich jedoch nur für wenige Werthe mit besseren Umsäzen verdand. Von den BergwerksActien gewannen Laurahütte 1, Gelsenkirchen und Hörder.75, Dortmunder Union.65, Louise Tiefbau.25 pCt. besser, Lauchhammer 2 PCt. Becher dl sctes. (Rotirungen der Dandelbmatter.) mit Faß in Eisenb. ess. in Partise. Weiter: Häuserverkauf zu Combahn. Montag den 3. März dieses Nachmittags 3 Uhr, zu Combahn im Emmerich'schen Hause Nro. 63, der Schiffbrücke am Rheine gegenüber, lassen Erben Franz Peter Emmerich theilungshalber drei Hauser, Nro. 63 zu Combahn, Nro. 6 zu Vilich=Rheindorf und Nro. 85 zu Beuel, sammt Nebengebauden und anhabenden großen Garten, einzeln unter günstigen Bedingungen meistbietend verkaufen. Diese Besitzungen liegen unmittelbar am Rhein, vis--vis Bonn, und eignen sich insbesondere zu geschäftlichen Anlagen sowohl, wie zu angenehmen herrschaftl. Wohnungen. In dem Hause Combahn Nr. 63, nahe der Schiffbrücke und Anlandestelle des Lokal=Dampfboots, wird seit langen Jahren mit günstigem Erfolge Wirthschaft betrieben. Bonn, den 27. Februar 1875. v. Monschaw, Justizrath. im Immobilar=Verkauf zu Lulsdorf. Am Montag den 8. März d.., Mittags 12 Uhr, in der Wohnung des Gastwirthes Flamm zu Lülsdorf, lassen Herr Johann Wilhelm Harf zu Lülsdorf und Kinder eirca 30 Morgen Ackerland(eheliche AcquestGüter), gelegen in der Gemeinde Lülsdorf und Langel, theilungshalber auf ausgedehnte Zahlungstermine öffentlich verkaufen. Siegburg, den 23. Februar 1875. Brabender, Notar. Kreise Düren, bestehend aus einem Areal von c. 722 Morgen, und zwar aus c. 15 Morgen Wiesen, 2 Morgen Wald, 1/ Morgen Weinberg und c. 705 Morgen Ackerland, wird, in gerichtlicher Theilung, Dienstag, den 27. April a.., Morgens 10 Uhr, im Restaurationslokale der Frau Wilhelm Hütten zu Düren, zuerst in zwei Ackergütern, nämlich die Burg mit 486 Morgen 147 Ruthen 20 Fuß, und der Plettenberger Hof mit 235 Morgen 13 Ruthen 20 Fuß, und so dann im Ganzen lizitirt werden. Das Gut an der Trierer Eisenbahn, 1 Stunde von Düren, mit welchem es durch Chaussee verbunden ist, in einer gesunden, fruchtbaren und wohlhabenden Gegend gelegen, aus meisientheils zusammenhängenden Ländereien bestehend und mit eigener Jagd, gehört zu den besten Ackergütern unserer Provinz. Der Boden ist fruchtbar und die Gebäulichkeiten sind in gutem Zustande. Nähere Auskunft ertheilen der kommittirte Notar Jansenius zu Düren und der betreibende Anwalt Rüttgers zu Aachen. gotz Verrauf in der Waldung des Hauses Kühlseggen bei Weilerswist. Am Mittwoch den 10. März Vormittags 11 Uhr, werden zu Weilerswist bei dem Wirthe Peter Joseph Heckmann die nachstehend bezeichnete Holzsorten auf Credit gegen Bürgschaft öffentlich und meistbietend verkauft: 1) Auf den 9 Morgen am Walberbergerpfad: 65 Eichen= und 9 Birkenstämme, wovon mehrere eine bedeutende Länge und Stärke haben, 12 Loose Astholz und 109 Schock Nieder= und Oberholzschanzen; 2) Auf den 100 Morgen am Bliesheimerfelde: 130 Schock Niederholzschanzen und 2 Loose Lohschläge. Der Förster Hubert Soutschka in Trippelsdorf bei Sechtem wird das Holz auf Verlangen anzeigen. Haus Wahn, den 2. März 1875. Giesen, Rentmeister. Das Rittergut Burg Binsfeld Oecp M Am 18. März d. Is., Mittags 18 Uhr, lassen die Ackerwirthe Anton Hergarten und Geschwister Acker in der Wohnung des Wirthen Thomas Jos. Schumacher zu Altendorf bei Meckenheim folgende Holzsortimente, lagernd oberhalb des Dorfes Altendorf bei guter Abfuhr, auf das Meistgebot gegen Zahlungsausstand unter solider Bürgschaft durch den Unterzeichneten zum Verkaufe ausstellen, nämlich: 50 schöne Buchenstämme, circa 30 Fuß lang, à—4 Fuß im Beschlag, wovon 2 zu Mühlenachsen geeignet sind; 30 schöne Buchenstämme, circa 25 Fuß lang,—2 Fuß im Beschlag; 80 Klafter Buchenscheidholz und circa 4000 Schanzen. Die Eigenthümer werden auf Verlangen das Holz näher wuwecben.# Der Gerichtsvonzieher, Schmid. Parumentikoff=Fabril Dutzenberg& Lister& Crefeld von zu den verVersteigerung des Gasthofs„ zum Stern“ in Ahrweiter. und dessen KinKöl: 5 März. hell und Froß. Roaht animirt. per 100 Pfd. =Weiten fester, ahne Sack per 200 Pfd. hiesiger(niedrigster Preis es Nm. 20.50., fremnder 19.50 B.(Lieferungsqualität à 75 Psd per 50 Liter) Roggen fester ohne Sack diesiger per 200 Pfd.(niedrigner Preis J. Ries. Nm. 16.50., fremder 16.50 V.(Lielerungsangl. à 69 Ud. per 30 Ltter). Haser behauptet, per 200 Pfd. ohne Saa um. 1885 B. Köln, 6 März(Rottrungen der Productendähunter Weizen eff. diesiger 19.20—20 00 Nm., fremder 1880—19.05 Nm Roggeneff. 15.00—15.40 Nm. Hafer eff. 19 75 Rm. Rüböl eff. 30.50 Rm. (Landmarkt.) Weizen zimmlich unverändert, 19.10—20.00; Roggen Rleidt in besten Sorten gut verkäuflich, 15.10—“.90; Gerste—; Hafer gut preishaltend, 19.70—20.00; bez. nach Qualität pro 200 Pfd. ZuMülheim am Rh., 26. Februar. Weizen Mark 20,50, Korn Mark 16,50, Gerste Mark 18.—, Hafer Mark 19.25, Buchweizen 19.50, Alles per 200 Pfo. Neut, 5. März. Am heutigen Getreidemarkte betrugen die Zufuhren eg. 350 Sack, wobei die Preise aller Fruchtgattungen unverändert blieben. Rübsl und Kuchen unverändert sest: litzterer sehr Kark begehrt. felder soken bei dem anhaltenden Froß uns runpen Skoostwind schon viel Bitburg, 2. März. Biehmarkt. Für gute, sich der Preis von 40 bis 45 Carolin die Koppel, Schlachigewicht auf 22—22 Thlr. Coblenz, 4. März. Weizen Mark 10.80, Roggen Mark.20, Hafer Mark 10,—, Kartoffeln Mark 2,50, Kocherbsen 15 Mark, weiße Bohnen Mark 15, Linsen Mark 16,50, Alles per 100 Pfd.— Butter Mainz, 4. März. Weizen M. 19.50, Roggen höher, 16.35, Hafer 18,70, Rüböl fester, per Mai M. 30,50, Raps per Mai=Juni—. Geschäft Reigend. Expeditions=Briefkasten. Poststation Camp. Ihre Bemerkung wegen Eicherscheidt ist ganz richtig. Aus genannter Kasse aber geschieht nichts, daher der Rothschrei. Durch die Geburt eines kräftigen Knaben wurden hocherfreut Jac. Cley nebst Frau. Godesberg, den 5. März 1875. Geschäftshaus, Herr Weinhändler Assenmacher von Uhrweiler Montag den 15. März d.., Nachmittags 2 Uhr, zu Ahrweiler im Wirthslokal des Herrn Wirz ihren allda am Marktplatz befindlichen, obenbezeichneten Gasthof meuangDer gedachte Gasthof, am Marktplatz, im Mittelpunkt der Stadt gelegen, ist wegen des während des ganzen Jahres, und namentlich herrschenden sehr bedeutenden Fcemdenverkehrs zu einer sehr einträglichen Gastwirthschaft vorzüglich geeignet. In demselben sind 4 Salons, 22 ge räumiee, meist nach dem Markte hinlaufende Zimmer, große Hausflur; dazu gedören große Keller, Remisen, Stallungen, Waschküche rc# eroeiler, in 1. Bormur 195. 24. 848. Kunstlicher Dunger aus den Versteigerung einer Mühle. Die Gebrüder Hersel zu Hemmessem bei Ahrweiler lassen theiBinstag den 16. März cr., Nachmittags 1 Uhr, zu Hemessem ihre allda gelegene Mühle mit Wohnhaus, Sackhaus, Stallungen, Scheune und Garten, unter sehr all stigen Zahlungsterminen öffent. lich verkaufen. Die Mühle besteht aus 2 Mahlgängen und einer Oelmühle; dieselbe hat während des ganzen Jahres überreiche Wasserkaaft und ist sowohl zum Betriebe des Müllergeschäfts wie zu einer Fabrikanlage sehr Ahrweiler, den 16. Februar 1875. Heß, Notar. Vermiethung eines zu Neuenahr. Samstag den 13. März d.., Nachmittasg 1 Uhr, zu Neuenahr im Wirth=lokal des Herrn Kohlhaas, wird das allda in unmittelbarer Nähe der Bäder gelegene Privathötel der Herrn Peter Joseph Giffels aus Beul auf 3, 6, 9 Jahre öffentlich vermiethet. Das Hôtel, freundtichst gelegen, enthält 14 elegante Zimmer, an demselben befioden sich Hintergedäude, Hofraum und Garten.„ Ahrweiter, den 16. Hebrar 1875. Get. Actien-Gesellschaft far chemische Langersartiratien Controlfabriken des landwirthschaftlichen Vereins für Rheinpreußen. Preisgekrönt auf mehreren landw. Ausstellungen. Superphosphate, Knochenmehl, ammoniakalische Dünger, Mejillones-Guano mit Stickstoff. 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Mit grösstem Interesse wird der Ausgang der Schwurgerichtssitzung in Mannheim über Entfernung und Eigenthumsrecht der Orgel der Chorkirche zum heiligen Geist dahier entgegengesehen und machen wir biermit auf obige sehr interessante Broschüre aufmerksam Derselben wird sich in wenigen Tagen der stenographische Bericht der Schwurgerichtssitzung anreihen und bitten wir um Vorausbestellungen. Heidelberg, im März 1875 Vereins-Verlagsbuchhandlung in Heidelberg und Zürich. Im Velage von Albert Jacovi& Co. Markt 15, erschien so eben: in Aachen, Büchel am Has Tabetzaltt oder das große Jubiläum des Jahres 1875. Herausgegeben von Joseph Lennartz, kath. Priester. Inhalt: Vorbemerkungen übr den Jnbel=Ablaß. Ausschreidung des Jubiläums für die Diöcese Köln. Apostolisches Rundschreiben des heiligen Vaters leius IX. Kurze Lehre vom Ablaß. Erso dernisse zur Gewinnung des Jubel=Ablasses. Ablaßa bete. Preis 1 Sgr. In Partien biliger. neueste Porträt des h. Vaters IX. in Seldrug. 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Mit vollster .berzeugung möchte ich diesen vortrefflich bewäh ten Trauben=Brust=Honig Jedermann, besonders meinen Collegen auf das Angelegentlichste empfehlen. Schwäb. Hall, 24/12 1874. W. F. Bauer, Elementorlehrer. Siegel. Zur Beglaudigung der Unterschrift: StadtschultheiStadtschultheißenamt Hall. kenamt Dager. Der ächte Trauden Brust Honig ist zu haben bei R. Dohmen in Bonn, Sandkaule 3, Colonial=, Material= und Farbwaaren-Handlung. Im Kunst=Verlag von Hubert Goldschmidt in Bonn Rheingasse 26, ist erschienen, und ist zu haben daselbst und bei Anton Latenkirchen: Gedenkblatt an den verstordenen hochwürdigen Hru. P. Noh, S.., (geschmackvoll in Farbendruck ausgeführt) welihes zum Besten der Roh=Stiftung herausgegeben wird. Preis 17½ Sgr. Eine Wohnung 2. Etage von 5 freundlichen Räumen inel. Küche, Spercherzimmer, abgeschlossenem Kelleranm und Gattenpro nenade, im südlichen Stadttheit gelegen, ist per 1. oder 15. Mai d. J. an eine stille Famitie z. verm. Miethpr. 220 Thlr. 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Hanptmann.— Druck der Haupt man wn'schen Buchdiucerei asch maint und velter 140 Cp .20 16.20 12.200 5. 35 Lel. sach Cohlent 645 Abde. Nach Relandssch.30siach dem rechten Uier 7,8 10.28 .20.dcb.50. vom rechten Dier in Bonn.95 La9: .40.47 9,16. 45 Sonn welter nach Heis 120 1l.M .45.55.20. Von Beuet rheisabnärte 4ni 19.431T 424.36.48. von Beuel rheinasioürte 1# as: 925.10.20. Abfahrt von Köls aach Bonn 123 6.30 p.0 11.A: 21.40 9 S.2.4s 10.16. Aachon.45.255 9,8 11.40.m L Tas 10130. Austerdem u. Retierdam(vie Gere 4. .45 2,43. Antwerpen 5, 45 6, 85% S 11. 40 1. 5 1 Beüssel.45.55 9,6 11.40 1. M 47: Giene 1 Sü4.4 24. 149. Cobienz 12.2 6.20 9.20 11.43 f. S 14. Greteid 7.15 11.49 1, 45 2,46 4, 20 f. 20 E Dösseldorf 7.15 11.43.45.45 4, Eason 7.15.45.45.30.20. Eushirchen 6,45 9,S.67 6 7, 8. Frankfurt 12.2 6 S.30 11.45 5. Linz trechtes Uters 6.20 11. 45.40 C4 1 London 11.42 Vm. 1020 Ab. Mainz 12.2 6.20 9.20 11.4 5 4. Bönchen 12.2 6 Vw. G. 15 St 90 M. 4 Nouss V.16 11.43 1 45.45.90.; hrasgen f 216.jib 580. Ostende.45 9, S 11.40 Vm. 10.80 15 Paris.45 0,S 11.40 Vm. 10.20 a. Rotterdam(via Venlo) 7.46. Jaardrdetten.46.55.8 2. 37. Trier(p. Eltelbahn).45.44 U L5“ Vonie 7.15.45.45.90. Wian 9 vm. im 25.) 5 Hm. Miendacon 6 9 11.4.40 f. Abahrt nach Köls son Sonn.20 S.16“ 120 10/49 41 .48.13.45.26.85.90.20 dachen.30.50 To.23 14.97.1.“ Austendam ivia Giere an5 11m2; Srlapen 540 8. b% 132. A Aeckust emn uur uuch Aer un uef Ciene 5465 S 12 410 7 Cohlenz.90.45 O 11. 6 121 Sraiote Lid unn ach Mcee Oosseldort.49 10 11.25 12.29 Pade Easen.47.45 12.13.13./42.4 Eachrchen.92 9: 12.30 632.4. Frankturt.35 8 10,.40.48.45 1½ Lns AbCgtes Uler).15.95 12.11 50 .36 8,4. Londen.40 vm. 62 Ab. 100 u1.E Naii 495 220 L, 6 11 45 Muchen 64.15., J, 1 44 ½,0 45 Neuss.20.s 10.30 11, 66.20 E. .15.25 N un au u Mun Odlende 41i0 G20 625 9Tr, 2 132 5 Pacis.90 Vm..45 Nm. 8.4 Kotterdam(via Venle.10.10. saurbesenen 5.46 12 4 Hr. a66.## Teier ip. Eifelbahn).30 Venie C4 99 12.11.19.16. Fllli an Bonn- und estene ir hent iut Prh. Demnge gl vse......*. Sonntag 7. März 1875. PC. Landtagsverhandlungen Abgeordnetenhaus. Aus der 16. Sitzung vom 18. Februar. Bei dem Etat der Ausgabe für das Ministerium:„Für den Mininer d Shorlemer.##s. Meine Herren, ich werde genöthigt bo# d v entachmnen, daz die Schald nicht an mit, sondern an # Phehen orchuvg, 2, v; Lrntshut Zuch den am 28. Mai v. 3 e be PHahitreis Ahaus Steinia.t. Duumg den am 28. Mai v. 3 golgten Tod des Abg. v. Mallinckrodt ist dieser Wahlkreis erledigt. Man daß der Tod eines so hervorragenden Mannes, wie der Malinckrodt war, die Regierung doch zum Bewußisein fachte, daß ein Wahlkreis erledigt sei, wenn selbst die bareaumäßige #nds vorigen Jahres in vielen Blattern darauf aufmerksam gemacht, prast wethurndg fel. Aber bat aues Vul ,augr ugt u, at a bs. wurde milgetheilt, daß bereits am 18 December v. J. der Herr u Zachwahl der Wahlmänner auf den 13. oder 14..,guig. achum auf den 17. Februar anberaumt war. mn 18. December der Minister die Regierung aufgefordert hatte, die rholtes Andringen beraumte sie, so zu sagen, auf den äußersten daß, als der Aba. Friedenthal Minister und eine Wiederwahl für . dieselbe für den Reichstag und das Abgeoidaetenhaus Höchsens sünf Wichen, nach Erlöschen des Mandats ausge das nenne ich prompie Bedienung.(Heiterkeit.) Wenn Wahlkreise Ahaus Steinfurt 10 Monate darüber du happant ist. Ich will aber darum nicht aussprechen, daß , Hotliegt, nachdemn der Miuster sie ausgetarbet hate, die afolgt, in der ersten Hälfte des Januar doch die Wahl vorgenommen werStatt dessen ist jetzt der Wahlkreis fast während zweier Monate nach Wiedereröffnung der Sitzungen unvertieten gewesen und erst am gestrigen Tage hat die Wahl stattgefunden. Ich muß dieses Verhalten in jede Beziehung als ein rücksichtsloses bezeichnen und will nur hoffen, daß venn, wie ich gehört habe, der Herr Minister nunmehr angeordnet hat, von jeder elgtretenden Bicanz ihm sofort Mittheilung zu machen, das einen desseren Erfolg haben möge, und daß namentlich die Localregierung wenn ein Wahlkteis frei wird, sofort, nachdem sie vom Minister 9 Iunern aufgesordert ist, die Wahl anzuordner.## Rnn kaüpfe ich daran gleich noch meine Bemerkung — Jur der würde mich gar perden sen, das i# iu der Thol). Betzsagun, is eig Bolsäadiger gefort; er habe dos eins oste Mittel gewählt, nämlich .* giten Wäldern vorlesen assen, un hsten sch alie Kauzen vontglachzt.(Calächtr. uugutn. auf Kalauerverfügungen muß man mit Kalauern unecen. die vom Ministerium des Junern in Verbindung mit dem CunusministeProcessione und Wallfahrten erfolgen, begleiteten Sie meine Gemerlung bereits mt Ihrer Zustimmung. Ich würd. mich berüber auch gar nicht pondert heben, wean won im.g: be: Zeit atg dadert werden, 9a dr Verfassung— denn die kann ja jeder..#####.# haben wir noch gestern gehört, wenn sie uns einen Schug dielet, den jetzigen Culturkampf nicht mehr paßt— also ich.—...„ nicht gewundert haben, wenn man die Processionen und Wallfahrten im Wege des Gesetzes verboten hätte. Aber daß man delte Vereinsgesetz dazu auch wieder mißbraucht, um gegen die Wallfahrten und Processionen einzuschreiten, wie es in dieser Versügung geschehen ist, Rlide ich eben unzutreffend, um es parlamentarisch zu bezeichnen. Ich.re## nuicht die ganze Versigang vorlesen, ich vil nur zunschft vorg,zgaln g an: rechnet liche lich: diese Erlaubniß wäre unter allen Unständen zu eine größere Menschinminge an der Proceision oder Wallfahrt Theil nühme. Ich erinnere an das Abgeordnetenfest in Köln, an den Aufzug und an die Fahrt damas mit Dampfschiffen auf dem Rhein, die so ausgelegt wurde, als habe ein öffintlicher Aufzug auf öffentlicher Straße(der Auem wäre eben eine öffentliche Streße) stattgefunden, ich erinnere an die Eatrüstung, die damals auf dieser Seite des Hauses, der liberalen, war, all man das Vereinsgesetz in dieser Weise gegen Sie mißbrauchte. Nun, hier haben Sie einen analogen Fall. Es kommt aber noch ein zweites hinzu, nämlich es wird bemerkt, auch dann wären diese Processionen und Walfahrten jedesmal zu untersagen oder die Erlaubniß zu venn damit ein Uebernachten verbunden wäre, weil das zu großen unvermeidlichen Ungehörigkeiten führte, wie ja bekannt wäre. Run, ich dächte, wenn men überhaupt die Wallfahrten und unterdrücken, bezüglich verbieten wollte und selbst auf diesem Wege, so hätte man sich doch enthalten können, in dem Erlasse auch noch diese stommen Uebungen in solcher Weise zu schmähen, das war jedenfalls sehr überflüssig. Wenn der Herr Minister des Cultus und des Innern sich der stlicher Entirüstung nicht lassen können, fiaden be 1gug#i grung in der Nähe, hier in Berlin, zum Einschreiten und.##— nicht ast ein Thema zu suchen, wie bei den Wallfahrten und Processionen. üder noch, ich möchle in diesem Falle sagen, eigenthümlicher und komischer ein anderer, mir vorliegender Erlaß vom 19. August 1874, der sich auf die kirchlichen Vereine und Sodalitaten bezieht. Der Kirchenvater, der in diesem Falle dem Herin Minister zur Seite gestanden, ist ein unEnamster Polizeidireclor,— auf dissen Bericht wird nämlich immer wie. der dingewiesen—. Es heißt in diesem Erlasse, die Bereme und nanekllich die Vereine zum geheiligten Herzen=su hanen einen bestimmten weck. Das ist ja an sich syon eine sehr schlaue Bemerkung(Heiterkeit), und dieser Zweck wird dann dahin bezeichnet, daß er auf kirchliche und octale Angelegenheiten gerichtet sei; denn sie erstrecken ihre Thätigkeit auf Rissionswesen, die Armen= und Krankenpflege. Ja, m. H, es klingt sehr giecklich. bitte, halten Sie das nun fest; hier ist von kirchlichen und Aialen Angelegenheiten die Ride, nachhei kommt eine andere Lann wird weiter bemerkt, es fehle namentlich diesen Pruderschaften noch en einer Vereinsorganisation und speciell wird die Stapulierbruderschaft #ufgeführt, die besondere Vorsteher habe, unter Aussicht des Bischofs von einlelden geleitet werde und mit Vereinen gleicher Art in bände.— Nebenbei bemerkt sind in diesem Erlasse soviel Unrichtigkeiten die Worte. Dann wird auf die bekannten Herz=Jesu=Andachten und die Sodajjichten verwiesen und— wahrscheinlich alles auf Grund des Berichss des deregten Polizeidirectors— ausgeführt, daß sie von Rom ausbrücklich dahin signalisirt seien, daß sie die vertriebenen Jesuiten ersetzen galen. Und run kommt eine interessante Wendung, nämlich es heißt piotzlich:„Und diese Sodalitäten sind nicht bloß Gebeisvereine, sondern * is handelt sich um Organisationen, welche unter kirchlicher Firma politiZwicke verfolgen.“ Es waren nur sociale und jetzt sind es schon potitische Zorcke und aus welchem Grunde? Nämlich hierfür spricht noch der im Bericht des dortigen volceidirectors— mmer wieder derselbe Mann— cwähnte Umstand, daß die Vereinsmitglieder Gebete verrichten, hin: Gott wolle die weltliche Nacht des Papstes der Kirchenverfolgung ein daltiges Ziel setzen, dann wird daran die Anweisung geknüpft, Vereine, deren Mitglieder “ in dieser Weise beteten, aufs Strengste zu controliren und nach den Snlamungen des Vereingesetzes gegen sie einzuschreiten. Das ist unge#####osseld=, als wenn eine bestimmte Anzahl von Menschen an etwas denn das Beten kann ebenso auch innerlich gemacht werden, eraucht dazu nicht gerabe auf der Straße laut zu schreien— und Eid den Fehörden aufgegeben, dagegen einzuschreiten. Ja, ich meine, #a##gierung thäte, wenn sie einmal eine solche Anweisung erlassen ## s, Alles zu vermeiden, was man geradezu als etwas Komisches Su etliches biz.### kann. Dens den muß Eulendurg: Es ist allerdings den früher der verstorsind, ich will, und Strafund ich officiell.n slattfiaden, daellen und Ja, m.., Hiermit schließe ich. Minister des Innern Graf zu wahr, daß bei der Ersatzwahl für den Wahlkreis, bite aber, dies s nicht der Regierung vonzuwersen, hoze Hu, eain.“ gegie, daubte, Dier andre: Bpzäp;, verv- Biez Len, gebe eine, Hziegt puregu de Mannes gewiß Kenn niß hao n. Die riere Orzögerung tieg nur an der Rethpenv, ergen die Raeierung anieclordert, mich von dem Ableben eines Abgeordneten des Hertenhauses wie der Abgeeronetenhauses sofort in Kenntaiß zu. setzen, was früher actenmäßig nicht geschah. Was nun der Processionen und Wallsahrten anlangt, so waren der Cultusministe gezwungen, eine solche Verfügung zu erlassen, nachdem un Berichten aus den Landestheilen, in denen solche Wallsahrten finden, berichtet worden war, daß die Processionen an Umfang, Intensioität und Uszuträglichkeiten so zugenommen hätten, daß eine Abhilfe nothwendig sei. Wir hoben die Frage reiflich erwogen und sing Entschlusse gekommen, eine Verfüguag zu erlaßsen, vm ge. g. gegenwärtigen Gestzbung eine strengere Aussicht über dis u in, a haben und zu handhaben, obschon nag von verschiedener Ger.,## lich R gelung des Processionswesens verlangte. Was dann die Schuluh ungen angeht, die in der Verfügung enthalten sein sollen, so ist darin nur angedeutet, was in den Berichten über die Unzuträglichleiten, die bei den Proceisionen vorkommen, in wert grelleren Farben enthallen ist: ich glaube, die Verfügung könnte weit eher Beschwerden darüber herbeirusen, daß wir nich weit genug gegangen sind(Beifall links) als darüber, daß darin die Dinge so benannt sind, wie sie sind.(Beifall links) zweite Verfügung ist mir augenblicklich ihrem Wortlaute nach unbekannt, aber lächerlich ist der Ton derselben nicht. In jener Zeit, wo wir auf die Vereine eine größere Wachsamkeit ausüben mußten, glaubten wir di selbe auch auf die Sodalitäten ausdehnen zu müssen. Was die Materie der Verfügung angeht, so bin ich bereit, darauf zu autworten, wenn ad hoc an mich eine Interpellation hierüber gestellt wird. Der Präsident v. Bennigsen beiont gegenüber den letzten Worten des Ministers das steis ausgeübte Recht des Hauses, bei gozeg, g Positionen des Etatt Beschwerden anzubringen, worauf der„i41g6... zu Eulenburg entgegnet, daß er dieses Recht dem Hause Abg. Windthors(Meppen):„Der Herr Präsident hat die Güte gehabt, in der ersten Bemerkung, die ich zu machen hette, mir zuvor kommen. Jeden Tag eine Interpellation einreichen, ist für und diejenigen, die dabei interessiet sind, nicht angenehm. Herren Minister durch derartige Bemerkungen dann und wann überrasch sein können, so ist das eine Compensat on gegen ihre Methode, uns allAugenblicke Berichte vorzulegen, die sie an dem Tage ge#ade bekommen haben wollen. Die Frage wegen der Wahl will ich duhingestellt sein lassen und bin schon darüder sehr befrieoigt, daß zum Regierung irgend ein Zeichen von Theilnahme wegen des Verlustes aus. drückt, den wir erlitten haben. Bis dahin war keinerlei Zeichen derart zu Tage getreten(Unruhe.), es ist aber neu, daß diese Theilnahme die Wahl verzögerte. Was die Puozesionen beitrist, ie ZGuf; Pensp,.us Manchem von Ihnen nicht angenchm sem mögen.(Pviju.gu(Seier, Wr verlangen von Keinem von Ihnen, daß er daran theumg#ae keit), aber Sie müssen uns erlauben, daß wir unsererseits von der Freiheit Gebrauch machen, einzeln oder in Mehrzahl den goltesdienstlichen#. b. auchen zu folgen, die wir für angemessen halten; wir geniten Sie dadurch in keiner Weise.(Widerspruch.) M.., ich weiß wohl, daß Sie sehr häufig anführen, daß di: Straße gespirt sei oder daß Hüte abg schlagen seien. Was das Hutabschlagen betrifft, so billige ich das gewiß nicht, und wenn es geschieht, so zeigen Sie den an, der das gethan hat, und er wird exemplarisch bestraft. Aber die Hutträzer möchte ich ersuchen, bei den Geb duchen Anderer eine gewisse fteundliche oder respectvolle Haltung zu beobachten. Das geschieht sehr häufig nicht Hinsicht, glaube ich, könnten wir Alle zusammen wechselseitig mehr Toleranz üben. Was das Wegesperren betrifft, m.., so sind S sonst nicht so ängstlich dabei. Wenn es sich um weltliche Aufzüge Art handelt, dann dürfen die Wege gesperrt sein; wenn man Fastnachtszüge aller Art anstellt(Heiterkeit), ja, m.., dann hat die Sache 1 das Haus Wenn die kein die Verfügungen der letzten Kurfürsten von Köln, Mainz, Trier, Salzburg und Baiern lesen, wo gegen den Unfug der Prozessionen in weit härteren Ausbrücken von diesen geistlichen Fü sten losgezogen wird.(Hört Hört! links.) Ich verweise auch auf den Hirtenbrief des Erzbischofs Spiegel aus dem Jahre 1826, worin er das Prozessioaswesen in seiner Ueberwucherung aufs schäl fste geißelt und zu verstehen gibt, daß eigentlich nur die Frohnleichnamspoocessionen existenzberechtigt seien, und auch daran erinnert, daß der Spruch, daß Jeder in seinem Kämmerlein beten solle, berechtigt sei und ein Schaugebet draußen nicht die wahre Gottesfurcht reprssentire.(65.11 Hört! linis.).5428 t. Das möge der Arg. Winothorst behe zigen, der uns kubilab onfahl. nd behauptet, daß die Anbetung des Allerheiligsten auf den Straßen den Katholiken ein Bedu faiß sei.(Heiterkeit.) Ir, es wird gelacht rüber, daß die Relig ösität sich am unrichtigen Octe zeigt, und die Betheiligten dabei die Intentionen haben, die etraßen für sich zu erobern. Keine andere Religionsgesellschaft hat sich ein solches Recht occupirt, da es gegen alle.griff: des Goltesdienstes ist.(Geisall links) Der Gottesdienst gehört in die dazu bestimmten Häusern, nicht auf die Straßen. (Gelächter im Centrum) Will man dem Althergedrachten einige Concessionen machen, so mag man unter gewissen Normativbedingungen die Processionen in weniger frequentirten Straßen oder in geriuge: nung auf dem Lande gestatten, aber die Inscenirung derselben in deiebten Städten und Straßen ist mit den jetzigen Stttea unvereighos### Polizei der Welt könnte sonst Anstand, Verkehr und öffentlicge Si# garantiren. Ich bin daher auch mit Heirn v Schorlemer-Alst einverstanden, daß die Gesetzgedung das Processionswesen regelt, und ich glaude, ein Wunsch wird wohl bald ersült werden. Es handelt sich durchaunicht um eine Parteiregierung, sondern nur um n Zurück ämmen des übergetretenen Stroms in sein natütliches Bette. Dus ist nur ein Ueberrest der katholischen Herrschaft als Stautsreligien. (Widerspruch.) Gehen Sie in die Rheinprooinz und.trachten Sie, das ganze Jahr hindurch der Verkehr durch die Prozessionen gehemmt wird, wo man noch Unannehmlichkeiten haben kann, wenn man den Hut nicht abnimmt.(.iterk.it.) Das ist eine Erniedrigung anderer Confessionen.(Zustimmung links.) Der einzubringende Processionen in den großen Städten absolut verbieten,(Hört richtig links.) und anderwärts dürfen sie nur unter gewissen Rocmatiostimmungen stattfieden: unter stetiger Begleitung eines Geistliche verantwortlich ist, und nicht auf größere Entfernung, als das Kiechspiel selbst beträgt. Sonst können Confl ete nie ausbleiben. Auch haben die sogenannten Kirmeßconcessionen oft Abends die größtn Orgien zur Foige, welche die Polizei kaum zu bewältigen vernag(Hört! links) und wor####. die Zeitungen jedes Jahr die größten Klagen ausstotzen.(Widerspruch im Centrum.) Ja, Sie(Centrum) haben die Sache provocirt, nun mögen Sie auch hören(Heiterkeit links.) und die Regierung wid Wunsche nach einer besseren Gesetzzebung wohl entsprechen.(Zischen Centram, Sravol ktale) 86.,At.u2 den Ausfährungen Abge. Dr. Petri. Ich constatre gegen#bet ven Ihrem im Bedenken; aber, wenn man geistliche Uebungen vornimmt, dann soll es bedenklich sein. Es ist in dieser Zeit in Altona und Hamburg während des Gottesdienstes vorgekommen, daß Carnevalsaufzüge gemacht und in der Nähe von Kirchen vorübergingen, während dort der dienst im Gange war. Es ist mir geschrieben worden, daß dem Herrn Minister davon Kunde gegeben sei, daß er aber vollkommen geschwiegen habe. Ich glaube, wenn die Prozessionen eine solche Aufmerksamkeit bei den verehrten Herren Ministern erregen, so konnten sie wohl auch diesen weltlichen Aufzügen etwas mehr Aufmerksamkeit wiemen.(Sehe richtig! im Centrum.) Uebrigens will ich damit den Carnevalsaufzügen gar nicht entgegentreten; während des Gottesdienstes sollen sie allerdings in der Nähe der Kirche nicht stattfinden, sonst aber sind sie mir sehr interessan wenn sie mit Humor arrangirt sind, nicht aber, wenn sie mit Platti#üdvor sich gehen, wie man das sehr häufi; in Norddeutschland sieht. Näher will ich es nicht charekterisiren. Wenn die Prozessionen sich mehren, so ist das ein Beweis, daß in der katholischen Bevölkerung das Bed###it steigt sich um den Schutz des Himmels zu bewerben.(Lachen links.) Ist das lächerlich. m..?(Ja, links.) Ich will ausdtücklich(oastatiren, daß bei dieser Anführung auf eer lideralen Seite des Hauses geiacht worden ist.(Sehr gut! im Centrum.) Wenn die Katholiken## Bieles zu ertragen haben, was ihnen tagtäglich geboten wird,(Oh! links.) und sie ertragen das in Geduld und bitten nur Gott um Hiife, dann sollte ich denken, daß das etwas ist, was man Jedem als Unrecht zuerkennen sollte, und ich erkläre es für eine absolute Beschränkung der äußerlucgen Freiheit, wenn man also verfährt. Daß die Minister mnn solchen Tingen bei Ihnen(nach links) Beifall finden, weiß ich wohl, Sie wollen ja eben den Culiurk#mp# in allen Foimen, zu jeder Zeit, von jedem Minister, auch von dem Minister des Innern geführt wissen, Sie unterstützen darum ja auch die Minister auf allen anderen Gebieten, wo Sie dieselben nicht unterstützen würden. Wir sind leider in dem Fall, daß wir einer vollen Parteiregierung gegenüberstehen,(W derspruch lints. Centrum.) und es bleibt uns, da man auswärts ja kaum noch ein Wort sprechen kann zur Beschwerde, nichts übrig, als sie hier mit zu bezeichnen, den sie verdien!. Was die Frage wegen der Brüderschaften anbelangt, so hat der Minister gesagt, daß ihm diese Vereinigungen nicht so bekannt wären und er eine Interpellation erwarte, jedenfalls will ich ihm versprechen, daß die Sache zu einer anderen Zeit gründlich eröttert werden soll, und ich hofse, daß der Herr Minister dann gründlicher instruirt sein wird.(Bravo! im Centrum.) Abg Jung. Ein oberflächlicher Plick auf das angezogene Resgzipt zeigt, daß dieses sich streng an das Gesetz hält. Der eiste Theil ver fügung bezieht sich auf die Prozessionen, welche hergebracht sind und nach § 10 des Vereinsgesetzes der vorgängigen obrigkeitlichen Erlaubniß nicht beru fen. In Bezuz auf dust verordnet er nur, daß der Vegriss des Hergebrachten“ als zweifellos constatirt werden soll und anschließend an die Urtheile des Obertribunals verlangt er, daß der Begriff des Heie brachten sich nach Zeit, Ort, Form und Bedeutung richten soll. Definition ist durch die Rechtssprechung des Obertribunals hegestellt worden. Der zweite Theil bezieht sich auf die nicht hergebrachten pro zessiones, welche also verboten oder gestattet werden können und bezüglich dieser werden feste Normen aufgestellt. Wie also dem Gesetze zu nahe getreten worden sein soll, begreife ich nicht. Das vom Abg. v. SchorlemerAlst angezogene Abgeordnetenfest war kein öffentlicher Aufzug mit Fahnen Emblemen, sondern eine Anzahl Männer begab sich auf nur einen rheinisch: Dampfer und fuhr nach einem Gasthaus. Das war kein öffentlicher Straßenaufzug, und es hätten die Herren(im Centrum) dies auch thun können.(Heiterkeit.) Durch das Rescript war es nicht verdoten. Wenn Frhr. v. Schorlemer=Alst die Ausdrücke des Reseup#delt, die Malel auf die Prozessionen werfen könnten, so möge er swpiche sich an den Procsionen beizeligen, richt glieder der Gemeinde sind und namentlich die Mütter gescheiter zu Hause zu bleiben, um ihre in Schmutz verkümmeinden Knder zu pflegen.(Bravo! links. Gelächter im Cntium.) Ein Antrag auf Schluß der Dircussion wird ang nommen. In die die Redverliste sind noch eingetragen die Abgg. Freih. v. Schorlemer=Kist. Windthorst(Meppen) und Dr. Lieber. Denselben wird also die Antwort auf die provocirenden Ausführungen des Abg. Jung abgeschnitten. In persönlicher Bermertung erklätt Abg. v. Schorlemer=Alst, daß er nicht den Wunsch ausgesprochen, daß die Processionen gesetzlich geregelt werden möchten. Er wisse nicht, wie der Abg. Jung zu dieser Auffassung komme. Da der Titel selbst nicht angegriffen, wird er ohne Debatte Zu Titel 10 der dauernden Ausgaben für das Ministerium des Innern(Statistisches Büreau) 90,000 M. für Remunerirung der Staudesdeamten für Beschaffung der Materialien zur Stalistik der Bewegung der Bevöllerung und zur Herstellung und Auszählung der Zählkarten ergreift das Wort:. a6 u. übg. Freiher v. d. Goltz, und beschwert sich über die lastung der Standes=Beamten, die doch mit so viel Opferwilligkeit arbeiteten. Es würden sogar Strafen angedroht bei Richterfüllung der Obliegenheiten. Man könne doch die Tabellenarbeiten durch Schreider Regierungscommissat Hahn: Das statistische Maierial für die Bewegung der Bevölkerugg wurde bisher von den Geistlichen in tabellarischer Form geliefert, durch das Civilehegesetz vom 9. März v. J. ist das aber anders geworden und müssen wir dieses für die Wissenschaft und Kassenverwaltung unentbehrliche Material auf andere Weise herbeischaffen und es war das nicht anders möglich, als durch die Mitwirkung der Standesbeamten. Sofort nach Emanation dieses Gesetzes gab das statistische Bureau eine Denkschrift heraus, in welcher die Standesbeamten zur Mitwirkung ausersehen wurden, und es wurde hierbei zugleich bestimmt, daß diese Mitwirkung in einer möglichst wenig belästigenden Weise zu erfolgen habe und daher das System der Zählkarten akoptirt, sowie die Thätigkeit auf einen möglichst geringen Bezirk beschränkt. Die tabellarische Bearbeitung wird also richt gesordert, dieselbe vielmehr vom statistischen Bureau besorgt. Die Fragen selbst werden auf das Nothwendigste beschränkt. Er liegt auch keine gesetzliche Verpflichtung der Standesbeamten zur Ausfüllung dieser Zählka ten vor, nur bezüglich ihrer sonstigen Verpflichtungen als Staats= oder Communalbeamte können sie zwangsweise zur Ausführung angehalten werden. Die Regierung hat aber das Vertrauen, daß die Standesbeamten sich dieser geringen Mühewaltung nicht entziehen werden; bis jetzt sind nur wenige Weigerungen vorgekommen. Sollte in Zukunft aber eine größere von Weigerungen vorkommen, so wird allerdings in Erwägung genommen werden müssen, ob nicht schließlich im Wege der Gesetzgebung eingeschritten werden muß, um einen derartigen Zwang herbeizuführen. Die Regierung kann nicht verzichten auf diese Statistik, und sie ist nicht anders zu beschaffen, fals durch die Standesbeamten. Da zur Zeit die Standesdeamten gesetzlich nicht verpflichtet sind, hai die Regierung geglaubt, den Standesbeamten eine mäßige Enschädigung gewähren zu müssen. Abg. Windthorst(Mepp.): Meine Herren! Damit das Volk erEhrt(Aha! linfs), was die neuen Einrichtungen kosten(Hört! im Centrum), erlaude ich mn####er öffentlich zu constatiren, obwohl es auch Jeder aus den Vorlagen ersehen kann, daß allein für die Renumerirung der jenigen Standerbeamten und deren Stellvertreter, welche dem Staate Last fallen, 229,500 Mark verausgabt werden(Hört! im Centrum), und daß die Rezister 226,500 M. kosten.(Ruf links: Das ist sehr wenig!) Die Herren finden dies noch zu wenig?(Stimme links: Ja! Heiterkeit.) Wenn demnächst die unzweiftlhaft bevorstehende Steuererhöhung kommt, so wird das Volk vielleicht fragen, woher kommt das? und dann wird man ihm antworten: das kommt daher, daß man ganz unnöthigerweise eine Arbeit neu geschaffen hot, die bisher ohne solche Remuneration geschah. Diese Position wird außerdem ganz unzweifelhaft sehr vermehrt werden, denn die Zahl derjenigen, welche sich diesem Amte auf alle liche Weise entzieher, ist täglich im Steigen, und wenn das wahr werden sollte, was der Herr Regierungscommissar eden sagte, daß man setzliche Verpflichtung der Standesbcamten xtrahiren werde für die Beschaffung von Nachrichten für das statistische Bureau, kann werden sie sämmtlich abdanken.(Oho! links.) Ich habe die Ueberzeuzung, daß sie ziemlich sämmtlich abdanken werden, es müßte denn hier oder da Jeman sein, der gar nichts zu thun hat und nichts anders versteht, als alschreiden.(Heiterkeit) Wir werden im Laufe der Discussion noch auf verschie dene andere Positionen kommen, und ich werde es mir zur Pflicht machen, jedes Mal öffentlich zu constatiren, was die Neuheit uns kostet.(Sehr i ia Goten) erempt Abg. v. d. Golz liest gegenüber dem Regielungs#oumgar zum Beweise für die Ueberbürdung der Standesbeamten einen Fragebogen vor, der recht verzwickt: medicinische Fragen enthält, deren Verlesung das Haus zu stürmischer Heiterkeit hinreißt. So hat zum Beispiel die stafistische dentralcommission in Bezug auf Taubstummenstatistik gefragt, ob die Untersuchung des Ohres, der Muschel und.s Teommelfelles die analomische Hörjähigkeit ergebe(Heiterkeit) und ob in der Fumilie schon früher einmal ein ähnliches Leiden nachweisbar sei, eveniuell sei Angabe eines Stammbauges nöthig.(Heiterkeit.) 41# Der Rezierungscommissar bestreitet, oaß viese Fragen vom statistischen Peiri: Der Abg. Windthorst habe in seinen Kalistischen Mittheilungen nur die Civilehe discreditiren wollen; in einem Jahre werde aus den preußischen Diöcesen mehr Geld als Pelerspfennig nach Rom gesandt, als die Kosten der Civilehe disher betrügen. Abg. v. d. Golg bittet um Auskunft, den Standesbeamten übersandt hätten. Abg. Windthorst(Meppen): Mein welche Bedörden denn Fragebogen Hrren! Ich will nichte dispia ditiren, ich will nur die Thatsoche constatiren(Oho links), und dann dem gesunden Urtheil des Volkes überlassen(Oda! links), was aus Thatsachen folgt. Wenn der geehrte Herr gesagt hat, der Peterspfennig betrage mehr, so ist es sehr einfach, daß dieser Peterspfennig nicht beigetrieben wird, daß er vielmehr freiwillig gezahlt wird, Alles, was wir hier an Ausgaben bewilligen, von einer ganzen Masse Menschen executivisch beigetrieben werden muß und wir schon wie große Zohl von Menschen überhaupt keine Steuern bezahlen kann. Ich weiß sehr wohl, daß es Ihnen nicht angenehm ist, Kosten Ihres Neudaues ein klein wenig zur Kenntniß bringt. links.) Es wundert mich das nicht, es ist bei allen Baumeistern in der Regel die Kostenanschläge überschritten werden. Hier sind sie schon überschritten und werden noch mehr überschritten werden, das hat die ErSiterung, die der geehrte Herr zu meiner Linken herbeigejührt hot, Seungsam gezeigt. Uebrigens gönne ich jedem die Civilehe,#.###an S. Petri bestreitet, daß die Peterspfennige nicht ereentivisch eingetrieben würden, und nennt als Exeeuteren das Fegfeuer und die Höllenstrafen.(Stürmisches Gelächter.) Während der durch die Heiterkeit erregten Unruhe schließt der Präsident die Dedatte. Abg. Windthorst meldet sich zum Wort. Der Präsident gibt ihm anheim, eine persönliche Bemerkung zu machen, da er die Dedatte bereits für geschlossen erklärt habe. Abg. Windthorst(Meppen): Das habe ich nicht gebört. Ich kann eine persönliche Bemerkung auf das, was der Abg. Dr. Petri angefähr dat, nicht machen, da ich niemals einen Peierspfennig exeeutivisch beigerichten bote.(8üeriet.).. Behzizrden uud C,nin Eit 2075 280 Zu Cap. 95: Landwirthschaftliche Schereen und aemit, mnit 7,010,289 N. 29 Pf. Ausgaben ergreist das Wort:. 1656 ,: zu Abg. Berger: Nach dem Gemeindeordnungsgesetz von 1890 fei.. Ausüdung des Gemeindewahlrechtes eine jährliche Zahlung von vier Thalern zu Steuern nölhig gewesen, ein Satz, der jezt auf die Hälfte herabgesegt sei. Redner führt zwei Beispiele an, das eine aus der Gegeno von Altona, das andere aus Witten, wo Landräthe wider besseres Wissen ihre Wahllisten ohne Rücksicht auf diese Modification aufgestellt hätten. In Witten seien auf diese Weise 2500 Personen um ihr Wahlrecht geDer Minister des Innern constatirt, daß ihm der erste Fall nicht bekannt geworden sei und daß der zweite, weil rechtzeitige Reclamation versäumt sei, sich nicht mehr redressiren lasse. Wo es jedoch nöthig und möglich sei,„verspricht“ der Minister Remedur eintreten Abg. Dr. Röckerath: M.., nur ein paar Worte. Ich habe vor mir einen Erluß des Landrathsamts zu Neuß, welcher in mehreren rhein. Zeitungen und auch in anderen Zeitungen gestanden hat. Der Erlaß ist datirt vom 30. Derember 1874:.66416 S. „Die Abonnentenzahl der Der Zeitung und Kreisb alles Verlag in der Gemeinde N. im 4. Quartal 1873 nur 40 Stück, im 4. Quartal 1874 nur 10 Stück, während in derselben Gemeinde, die erst seit dem 1. Jan. c. hier erscheinende staatsfeindliche„Neuß Grevenbroicher Zeitung“ im 4. Quartal 204 Abonnenten zählt. Ueber diese Erscheinung, wie es möglich war, daß das letzte Blatt das erste fa# völlig hat verdrängen können, veranlasse ich Sie, mir bis zum 10. Januar eingehend zu berichten. Insbesondere ist dabei. Pyn## halten, so wie das der sonstigen Gemeindebeamten, auch der Polizeidiener und Lehrer(Hört! hört!) zu dem Gegenpande zu bewähren. Merken Sie den eigenthümlichen Ausdruck! Gleichzeitig ist mir eine namertliche Nachweisung aller Schank. wirthschaftsbesitzer, ganz gleich, od für Bier, Wein oder [Hört! hört!), einzureichen, aus welcher bei genauer Angabe der Wohnung hervorgeht, was für Zeitungen dasselde hält.(Hört! hört!) Auch ist sorgfältig nachzeweisen, welche Boten die Colporluge der Neuß=Grevenbroicher Zeitung" besorgen, ob sich e meindeboten, Polizeidiener u. s. w. u. s. w. oder sonst Persönlich keiten, die zu Amtszwecken verwandt werden, betheiligen. Meine Herren, ich habe gewiß nichts dagegen, daß das Landrathsamt zu Neuß sich darnach erkundigt und sich darüber Gewißheit zu verschaffen zucht, was die Polizeidiener thun, auch nichts dagegen, daß es sich was die Dorsschulmeister machen. Aber, m. H, wenn das Landrathsam von Neuß gelegentlich dir Verbreitung einer von ihm als staatsfeindlich bezeichneten Zeitung fragt, nas die Schankwirthschaftsbesitzer thun, so muß ich ganz entschreden erklären, daß eine solche At Erkunoigung bei uns nur Verdacht erregen kann, da; man in ungesetzlicher, ungestatteter, unerlaubter Weise einwirken will. M.., die Landräihe müssen wissen, daß sie bezahlt werden von dem Gelde aller Parteien, und daß sie nicht dazu da sind, einseitig Par teiumtriebe zu fördern.(Sehr richtig! im Centrum.) Ich glaube m.., es wird genügen, daß ich diesen Erlaß einsach zur Kenntniß des Hauses und des Lindes gebracht habe“. Abg. Windthorst(Mppen):„Ich haite erwartet, daß die Herren von der Regierung gegenüber einem so auffälligen Erlaß sich erklären würden. Nich meinem Dafürhalten ist dieses Vorgehen des Landraths ein ganz gegen alle Gesetze anstoßendes.(Oho! Oho! links.) Es wird hier gesagt: Oho! Ich kann mich irren, ich din an die Allmacht und Allgewalt der Landtäthe noch nicht so gewöhnt(Ruf links. Aber an die per Kapläne!) — o nein, an die noch viel weniger.— In kann dem Herrn Vorredner nicht zugeden, daß der Landrath in Bezug auf die Frage, welche seine Bürgermeister und Untergedenen lesen, irgend eine Competenz hat, noch viel weniger— darin bin ich mit ihm einverstanden— hat der Landrath sich irgendwie tarum zu dekümmern, welche Zeitungen in einer Schankwirthschaft ausgelegt werdev. Er kann, wenn er bloß stattstische Nachrichten haben will, ja zusehen. Aber darum handelt es sich nicht, sondern der Tenor des Rescripts sagt sehr deutlich, zu welchem Joeck das Reienipt erlassen worden ist. Es in aber nichts Neues, wir wissen ja, daß sogar die Eisenbahnversaltungen Verjügungen darüber erlassen, welch Zeitungen in den Localen der Wartesäle aufgelegt werden sollen. Od sie das aus sich thun, oder auf Veranstaltung des Herrn Ministe s des Innern, weiß ich nicht, selbst die fliegenden Buchhänder sollen in dieser Weise### trolirt sein. Das desfallsige Rescript habe ich aber nicht gesehen. Wenn derartige schreiende Umstände zur Speache kommen, wozu man bei der Budget das Recht hat, dann mag die Forderung wohl berechtigt sein, daß die Regierung sich darüber erklärt, ob sie solche Ausschreitungen ihrer Unterbeamten billigt, und wenn sie schweigt, so werde ich annehmen daß sie sie Minister des Innern Graf zu Eulenburg: Ich höre den Fall setzt zum ersten Male. Ich meine, wenn solche Fälle vorkommen, so ist es am einsachsten, wich davon in Kenatoiß zu senen, Aber eine Sgzosr izgchhrg. her zu werfen, das Verhalten der Landräthe sei ungesetzlich, gulle.— Jurch, drhors(Mppen):„Der Herr Minister siadet es vollkommen ungerechtfertigt, eine Angelegenheit so ohne Weiteres zur Sprache zu bringen und dann don ihm eine Antwort zu verlangen. diese Mittheilung hat bereits in allen Zeitungen gestanden.(Widerspruch linis.) Bitte, lassen Sie mich aussorechen— und wenn wir täglch sehen, welcher Sorgsalt nach anderer Richtung hin die Zeitungen durchstödert erstaunlich, daß man bei diesem Durchstöbern derartige Dinge nicht fiadet.(Sehr richtig! im Centrum.) Alle Tage werden Anträge gestellt wegen Bele digung des Fürstn der Staatsregierrug u. s.., die entd ckt man sehr sorgfältig, aber wenn die Presse=soverden der Unterthauen vorbringt, dann hat man nichts gesehen und nichts gehört.(Lewegung und W derspruch)— Ja wohl dann soll Instanzenzug befolgt werden, gerade wie man vorhin verlangte, daß die betreffenden Gefan enen sich deschweren. Nun, m.., so wenig wie die Gefangenen in der Lage sind, solche Beschwerden zu machen, ebensowenig sind diejenigen, welch= solche Rescripte bekommen, im Stande, Beschwerde zu erheben. Sie wissen ja, was die Allmacht des Lanoraths bedeutet".(Sehr richtig! im Centrum.) Darauf wird die Position genehmigt. Deutschland. * Berlin, 4. März. Eine Reihe von Erscheinungen der zten Tage legen es nahe, einmal wieder an eine sehr lehrreiche stelle aus Henry Thomas Buckles„Geschichte der ivilisation in England“ zu erinnern. Buckle, der des Utramontanismus gewiß unverdächtig ist, charakterifirt eine auch k unseren Tagen zur Vertuschung von Berietzungen der keligionsfreiheit sehr in Aufnahme gekommene officiöse euchelei, welche in Eagland— ebenfalls in einer Zeit nationalen Ausschwungs“— unter der„jungfräulichen" Königin lisadeth an der Tagesordnung war, in vortrefflichster Weise. Er hreidt über die Behandlung der Katholiken unter der Königin lisabeth Folgendes: Als Elisabeih den englischen Thron bestieg, war unser Vaterland fast sich getheilt zwischen den beiden feinzlichen Bekenminissen(Katholik=n n d P o t e s t a n t e n), u n d m i t b e w u n d e r u n g s w ü r d i g e r K u n s t w u ß t e d i e K ö Zeit lang beiden so de Wasge zu halten, daß keins entschieden berwog. Dies war das eiste Beispiel einer glücklichen europäischen Reserung ohne thätige Theilnahme der geistlichen Macht an ihrer Leitung, ad die Folge war, daß mehrere Jahre hindurch das Prineip der Duldung, obgleich noch sehr unvollkommen gewürdigt, in einem Grade angewendet wulde, dir urs in einem so bar dbarischen Zeitalter wirklich überraschen muß.(Buckle citirt in einer Anmerkung aus einem englischen Historiker die für das damalige England wirklich staunensweride Thatsache, daß„in den ersten 11 Jahren von Elisadeths Regierung kein einziger Katholik wegen seines Glaubens auf Leib und Leden angeklagt wurde). Unglücklicherweise wurde Elisabeth später durch allerlei Umstände, die ich an ihrem Orte anführen werde, bewogen, eine Politik zu welche sie trotz all ihres Verstandes vielleicht für ein gefährliches Experiment hielt, und für welche die Bildung des Volkes kaum reif war. Nach dieser Stelle mit ihren verschiedentlich schiesen Urtheilen folgt dann die für uns wichtige Ausführung, welche auf durchaus zuverlässigen Thatsachen deruht. Es heißt: Aber obgleich Elisabeth nun die Protestanten ihren Haß gegen die Katholiken befriedigen ließ, so zeigt sich doch mitten unter den blutigen Scenen, die nun folgten, etwas sehr Merkwürdiges. Obgleich Viele ohne allen Zweifel bloß wegen ihres Glaubens hingerichtet wurden, so wagte doch(natütlich auf Seiten der Regierung und der Protestanten Niemand, den katholischen Glauben für die Ursache der Hinrichtungen der Katholiken zu erklären. Sie wurden mit den grausamsten Strafen belegt, aber man sagte ihnen, sie könnten der Strafe entgehen, wenn sie gewisse Grundsätze aufgäben, die mit der Scherheit des Staates in Wderspruch stehen sollten. Freilich, manche von diesen Grundsätzen waren der Art, daß kein Katholik sie aufgeben konnte, ohne zugleich seine Religion aufzugeben, zu der sie güres? Schilderung paßt auf's Genaueste zu den jetzigen Zustanden und zu den heuchlerischen Vorhaltungen, welche heute auch uns Katholiken vielfach von den Officiösen gemacht werden. Buckle betrachtet die Thatsachen, daß zu den an den Katholiken verübten Grausamkeiten auch noch Heuchelei betreffs der Uesache dieser Grausamkeiten gefügt wurde, als eine dem Princip der Duldung dargebrachte Huldigung, und darum als„einen mächtigen Fortschritt des Zeitalters", wie ja in der That die Heuchelei da Platz findet, wo man die Wahrheit kundzugeben sich schämt, oder aus Berechnung sich scheut. An sich aber nennt Buckle eine solche Vertheidigung der„barbarischen Behandlung" der Katholiken „unverschämt“! Dieser„Unverschämtheit" aber machten damals alle Regierungen von England, urd die Könige an ihrer Spitze sich schuldig. Neben der Königin Elisabeth z. B. ihr Nachfolger Jacod., aus dessen Werken Buckle den Satz citirt:„In Wahrheit hat, das ist mir bekannt, die selige Königin berühmten Andenkens nie einen Papisten wegen seines Glaubens bestraft"; und Karl I. dehnte diese Vertheidigung dann auch auf Jacob I. aus, indem er sagte:„Ich bin darüber unterrichtet, daß weder die Königin Elisabeth, noch mein Vater jemals zu gegeben, daß zu ihrer Zeit irgend ein Priester dlos um seines Glaubens willen hingerichtet worden." Das ganze Kunststück bestand darin, daß die Anklage, welche in Wirklichkeit die religiöse Ueberzeugung treffen sollte, nowinell auf Hochverrath zing. Vor Allem mißte die Stellung des Papstes in der katholischen Kirche zur Begründung herhalten, indem die Verdindung mit dem päpstlichen Stuhl als hochverrätherische Verbindung mit einem„ausländischen Souverain“ dargestellt wurde. Eine solche Auffassung hat glück icherweise heu zutage in England nicht mehr viel Boden, und es wird ihr derselde auch— trotz allen Schürens von Deutschland her— schwerlich durch Bismarckadressen und Sympathiemectings von Neuem gewonnen werden. Selbst der in Beurtheilung katholischer Dinge von Döllinger abhängige und überdies gegen die Katholiken Englands aus person lichen Gründen verstimmte Herr Gladstone wiegelt bereits wieder ab, und außer ihm und dem altersschwach gewordenen Lord Russel hat sich überhaupt kein Nume von wirklicher Bedeutung in England an der jüngsten Katholikenhetze betheiligt, während zur Zeit der Emancipation der Katholiken, also doch bereits in unserm Jahrhundert, jene Gedanken des 16. und 17. Jahrhunderts noch recht mächtig waren. Buckle schreibt darüber unter Anderm: ebenso sahen sich die Gegner der Katholikenemarcipation in unsern Tagen geröthigt, den alten theologischen Boden zu verlassen und die Verfolgung der Katholiken mit politischen, statt mit zeligiösen Gründen zu vertheidigen. Lord Eldon, der bedeutendste Führer der intoleranten Partei, sagte 1810 in einer Rede im Oberhause,„die Gesetze gegen die Katholiken beständen nicht zur Vertheidigung gegen ihre Glaubenslehren an sich, sondern gegen die politischen Gefahren eines Glaubens, der einen Von diesem„fremden Souverain“ ist gegenwärtig in deutschen Biättern wieder viel die Rede, weil der Papst Staats gesetze für l. cor fiscirbarer Ausdruck..] erklärt hat, welche ihrerseits vorher durchaus giltig bestehende Kirchengesetze über kirchliche Dinge für ungiltig erklärt hatten. Wenn dieser That sache gegenüber trotzdem im Hinblick auf die päpstliche Encyclica die„Prov.=Corr.“ meint:„Es muß für die katholische Kirche in Preußen zum allseitigen klaren Bewußtsein kommen, wer in Preußen Souverain ist“, so liegt nach Lage der Dinge in diesen Worten dieselbe Heuchelei mit der man in England von den Zeiten der Königin Etisabeth dis in unser Jahrhundert hinein gegen die Katholiken gekämpft hat. Wie bereits gemeldet ist, hat Dr. Falk einen neuen kirchenpo litischen Gesetzentwurf eingebracht, der nichts mehr und nicht weniger bedeutet als Aushebung der Bulle de salute animarum vom 16. Juli 1821, die bekanntlich ein Uebereinkommen enthält zwischen Rom und Berlin über die Verhältnisse der katholischen Kirche, das nach der staatlichen Einziehung der Kirchengüter und nach Einverleibung der westlichen katholischen Provinzen in den preußischen Staatsverband nothwendig geworden war. Die liberale Presse motivirt diese neueste Maßnahme des durch den Culturkampf in der Geschichte unsterdlich gewordenen Dr. Falk also: „Diese Bulle ist mit den nötdigen Clauseln durch Cadinetsordre vom 23. Augus 1821 in die Gesetzsammlung als eine„vermöge der Majestätsrechte“ ertheilte„Bewilligung“ aufgenommen worden, welche nun, da der andere Theil sich von der Verabredung losgesagt hat, für unkräftig und verfallen erklärt werden kann, zumal, wie es eusdrück ich heißt, lediglich kraft dieser königlichen Bewilligurg, diese Verfugung als bindendes Statut der katholischen Kirche des Staates(wie er 1821 bestanden) von Allen, die es angeht, zu beobachten ist.“ wir die Logik einer solchen Deduktion anstounen, desto komischer erscheint uns die Drohung. Denn jere theils nie ausgeführt worden, obwohl die ausdrückliche Veipflchtung dazu übernommen worden ist, und seit den letzten Zeiten thatsächlich außer Wirksamkeit gesetzt worden. Die Tmporaliensperre gegen den katholischen Klerus ist dem Prinzipe nach angenommen, und schon in beträchtlichem Umfange ausgeführt worden, so daß die totale Sperrung de jenigen Summe, welche der Staat sich verpflichtet hat, an den katholischen Kuttus zu bezahlen, lediglich eine Frage der Zeit geworden ist, wie der Feldmarschall Mottke sich auszudrücken pflegte. Man droht uns also mit Dingen, die schon ausgeführt, respective in der Ausführung begriffen sind, jedenfalls ein Grund der Freude für Herrn von Syde! und andere Concordatsstürmer, darum aber noch lange kein Gegenstand der Beängstigung für uns, die wir uns schon daran gewöhnt haben. Neu ist jedoch, wie wir nicht verkennen, die staatsrechtliche Motivirung, welche wir oben kennen gelernt haben; sie verdient um so speziellere Beachtung, weil sie in einem Rechtsstaate" vorgetragen wird. Die Bulle de salute animarum betrifft das Einkommen der katholischen Kirche Preußens; wäre Preußen mit dem Papste in einen förmlichen Krieg verwickelt, so stände es ihm dennoch vom völkerrechtlichen Gesichts. punkte nicht zu, das Vermögen der katholischen Kirche in seinem Lande mit Beschlag zu belegen. Ueberdies aber predigt der Popst nicht„Aufruhr“, er mahnt die Bischöfe, aber nicht zum offenen und gewaltthätigen Widerstande gegen die Staatsgewalt. Daß die Maigesetze alle formalen Bedingungen eines Staatsgesetzes in sich tragen, soll nicht angezweifelt werden, allein,„wenn,“ wie das„Mainzer Journal“ sagt,„diese formalen Bedingungen allein über die Gültigkeit von Gesetzen entscheiden würden, so würde die Gesetzgebung und der Gehorsam gegen die Gesetze zu einen ganz äußerlichen Mechanismus herabgewürdigt werden oder man müßte die Unfehlbarkeit dieser Gesetzgebungsmaschine annehmen. Das Eine und das Andere mögen die Nationalliberalen thun: die Katholiken, ihre Abgeordneten und ihre Bischöfe thuen es nicht und können es nicht thun. Sie müssen darum die Maigesetze, wie sehr auch bei deren Berathung und Erlassung die vorgeschriebenen Formalitäten beobachtet wurden, doch als..... Gesetze betrachten, weil der Staate gewalt die Competenz zu solchen Gesetzen nicht zukommt und weil die wichtigsten Punkte derselben mit dem anerkannten Recht der katholischen Kirche im Widerspruch stehen.“ Und so versteht es auch der Papst oder sollten die Liberalen Recht haben, wenn sie behaupten, die Staatsgewalt sei absolut und die Kirche besitze nur insoweit das Recht der Existenz, als der Staat es ihr gönnt? Der„Börsencourier“ liefert folgenden Beitrag zu den Elementarschul=Verhältnissen in der Intell genzstadt Berlin: In der vergangenen Woche wurde plötzlich den Kindern, welche die in der Wasserthorstraße belegene Gemeindeschule besuchen, von ihrern Lehrern mitgetheilt, daß sie zwei Tage hindurch Ferien hätten. Die Kinder waren ob dieser Nachricht sehr erfreut, zumal sie in dieser Schule schon seit einiger Zeit recht hüsch gefroren hatten; um so weniger aber paßten diese plözlichen und ganz unzeitgemäßen Ferien den Eltern, wenigstens denen, die da wollen, daß ihre Kinder etwas lernen. Es wurde daher bei dem Vorsteher nach dem Grund dieser Arbeitseinstellung gefragt, und erfuhr man, der Unterricht habe ausgesetzt werden müssen, weil der Kohlenvorrath aufgegangen sei und ein neuer vor Ablauf von zwei Tagen nicht beschafft werden, man aber unmöglich die Kleinen bei der Kälte in ungeheizten Zimmern unterrichten könne. Da ruft man verwundert aus:„Ist denn kein städtischer Schulinspector und kein Schulrath Vertram mehr da?“— Beide sind, Gott sei Dank, noch wohl und munter. Dessen ungeachtet sind aber derlei Vorgänge in unsern Schulen durchaus keine Seltenheiten, und was ihnen noch ein ganz eigenes Relief verleiht, daß ist der Umstand, daß wir auch noch einen besondern städtischen Heiz Jngenieur haben, der mit der Beaufsichtigung der Feuerungsanlagen in sämmtlichen Communalgebäuden betraut ist! Der Herr hat sich diesmal nur bei so vielen Schulen ponten wrnchnt“. Vermischte Nachrichten. * Essen, 26. Fedr. Fürst Bismarck erklärt in einem Falle, daß er keinen Antrag stellen wolle. Die„Essener Volkszig.“ erzählt das Wunder folgendermaßen:„Unmittelbar vor dem Nachhausegehen brachten 2 oder 3 jüngere Mitarbeiter in der Buchhalterei der Berg.=Märk.=Eisendahn die Rede Bismaicks, wo er von Kullmann an den Rockschößn des Centrums spricht, aufs Tapet und zwar in einer Weise, daß sich Herr Humbert, ein durchaus ruhiger Mann, der bei seinen zahlreichen Collegen, früher in Elberfeld, jetzt hier, wegen seines verträglichen und ehrenhaften Charakters die größte Achtung genoß, verletzt fühlte, und sich zu einer ungedörigen Aeußerung gegen den Fürsten Bismaick verleiten ließ. Der in der Aneiennität unmittelbar hinter Humbert stehende Herr Claudy notirte sich diese Aeußerungen und machte noch desselben Tages Anzeige bei der vorgesetzten Behörde. Diese berichtete an die Staatsanwaltschaft und letztere an den Fürsten Bismarck, weicher sich jedoch, in Folge eines Schreidens des Herrn Humbert, mit Rücksicht auf die der Denunciation zu liegenden Motiven nicht veranlaßt sah, einen Strafantrag zu stellen. V Werden, 3. März. Vor einigen Nächten hat ein Dieb es versucht, in unserer Pfarrkirche den Opferstock zu entleeren, ist aber für diesmal nicht zum erwü schten Ziele gelangt. Die schveren Schlösser und der dicke eiserne Behälter im Innern haben Meißeln und Brecheisen trifflichen WiderSaarbrücken, 26. Fedr. Als Beweis großer Jagdlust im Kreise Saarbrücken theilt die„St. J..“ mit, daß die Jagd auf dem 4000 Morgen großen Bann Fechingen zu 880 Thlr. vergede.. burde. Nach bisherigen Erfahrungen kostet jeder Hase, der geschossen wurde, * Fulda, 1. März. Auch der Redacion und den Lesern der„Fali. Ztg.“ gegenüber scheint man die hohe Bedeutung der päpstlichen in ein recht klares Licht stellen zu wollen. Dieselde hatte den Wortlaut der Encyclica an mehreren Stellen durch Punctiren verkürzt, mitgetheilt. Nun scheint der Staatsanwalt neugierig zu sein auf den Inhalt der ausgelassenen Stellen. Um jeden Preis aber will er wissen, ob der Redacteur der„Fuldaer Ztg.“, Herr Joseph Pauly, das betreffende Actenstück, devor es zum Abdrucke kam, gelesen, ob er selbst es zum Drucke gegeden un woher er den Wortlaut desselben genommen. Damit der letztere. lange im Zweifel sei, welcher Sache die neue Inquisition gelte, war.: „culturkämpferische“„Hess. Beob.“ schon am Sonnabend, wenige Stunden nach Einhändigung der bezüglichen Verladung, in der Lage, den Gegesstand der Untersuchung zu veröfflntlichen. Besteht in solchen Fällen auch noch ein Amtsg=heimniß) London, 5. März. Der die Seekrankhen verhutenoe Dampfer „Bessemer" hat seine Probefahrt von Hull nach Gravesend durchaus zufriedenstellend zurückgelegt. Hande: und Verkehr. Köln, 4. März. Cours=Gericht. Industrie=Keten #lach.=Mh..=B. 7500 S Düss. Dampfich 67,000 Colonia,.=V. 5800 B Köln. Schleppsch. 60.00 B Stadb..=R. 1200 B Tauerei Köln— 0 Leipziger.=B.— B Köln. Swollsp. 90,00 B Magdeb..=S. 2500B Köln. Gummis.—# Vaterl..=V. 2500 B Rhein. Bauges. 65.00 C Westd..=Bank 675 S fach.=Höng. B. 000.00 B Köln. Rückvers 380 G Agrippina 600 G Rh.=Weslf. Llord 530 F Concord..=V. 1955 S Verm. Leb.=B. Koin. grg—*•• Es..=F. Unio 65,009 Harpener— 8 Harz. Eisw.— Hörd..=B. 70,50 C Humbelkt 50 00 G Nechern. 131,00 S Phönix Lit. A. 93.00 Phönir Lit. B. 91,000 Berg.=Märk. B. 00, 0B Phönix vu. v. 91,„ Boch. Gußst.=B. 71,00., Sieg=Rh. St. A.— Vonn Lw.=.=B 90,00 B, Prior. 66,00 S Köln. Bw.=B 100 00 G Siegena, Shue 39.000 Köln. Maschd 140.00 G Bonifacius 71,00 C Köln. Hagel=V. 300 B Köln=Müs. V. 51.0) B Cour 91,00 C Kalker Ind.=u. 74,00 B Dortm. Union 23.25 B(Wflf. Union 22.00 f Köln. Dampfsch. 67,00 G Eschweiler.=E. 55,00 bz Wiss. B. u..=K 61,00 Bank=Actien. Nach....u. J.— □[Köln. Privatb. 116,00 G Reininger B. 88,000 Schaaffhaus. 114,00 bs do. Wchsl. u..=B 87,50 6 Amsterd. B. 86,00 B(Darmst. Bank 138,506 Antwerp. B 78,50., Deutsche Bank—“ Ek. f. Kh. u. Wests 65,50 G Disc.=Comm. 154.00 C Barmer.=V. 87,00 GEssen. Credit. 76,00 B Berliner.=G.— r[Luxemb. B. 110,75 b6 Jo###nd aus and!# Preuß. Rente 105,80 G Baier. 4° Pr=.123,00 B, Oest. 1860r K. 118.00 C Prm.=St=83 ½/2% 139.00 Köln=M 3 ½ Pr.1.00, do. 1864er2. 311.008 Pr. St=Sch. 3 1/2% 92.00 Köln. Stdt=Obl. 100,50 B Oest. Silb.=Nent 69. Amer. 1882 S= K 98,00 0 Fränzös. Rente— B Rheinpro.=Obl. 102.000 Emer 1885 S=.102,500 Jual. 5% Aul. 9 Ph.=Pe, Pzagge Bad. 4%.=A. 1 21,00 B/Oest. Fl. 100 Er 366,006 2 ün. am. 10.5— 6 nVshn-Ssgn.. Oest. Cr.=B. 396,00 B Pr. Bank=A.— 6 Prov.=Dis.=O.— Rhein. Eff. 33.00 S Kh.=W. Ind. 40,00 f Sächs. Bank—“ on Nlachen=Mastr 30,00 G Amst.=Rott.— Berg.=Märt. 77,75 5; Köln=Minden 105,51 Köln=Mind SB. 103.006 Eisend Gerg.=Märk..S. 64, 250 „ 5. S 99,00 B 6. S. 98.00 B .S. 102,50 C " Nordb 103.00 G Roinz=Ludw. 103.50 E Mainz=Ludw. 117,00 B Rheinische 114,25 b5 Oberscht. A. 0.— 6(89.-=H .=F. Stb. 530,00 G zU. Rhein=Kau—.00 Sdl.(Lv.) 236,00 S, Rumän. Eisend— 5 Prioritats- Obligationen. Köln=M. i. S 99,.50 G, Oef. Sdil.(Vort%% a6 2.„ 104,00 G Rhemnische 4 12% 3., 99.25 6 do. 5% 102 4. 93.50 B Rh. Bonn=Köln 99.5# Nr a., 9 92.50 G/3h. Koln=Bres. 92.00 do. 92..„ Oefl.=Fr. Stb. 318, 0000Rbein=Kage gar 161.5 Cnktervam k. 75.80 L, Lonb:g F.%655 9#rgtburg, 1/,0006 Frankf.a. M. i. 00.00 S Frankf. a. M. 2M. 00.00 P Bauf; fin Wechsel 4 2 R. 174,8° G Paris turz 81,60 6 Antwp. Brüff. k. 81,60 8 Zinsfuß der Preutz Wien kur, 182.80 6 2 M 181,70 C eür Sama u: S; Kdin. Geldeonts. 20 Nrl Wilhelms'or 20=Franken=Stücke ##nFranken=Stücke Oest. Sildergulden 4. Jahrgang. Bonn, Sonntag den 7 März 1875(Zweite Ausgabe.) Adonnement: Bierteljährlich pränum. für Bonn incl. Traglohn 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.); bei den deutschen Postämtern und für Luxemburg 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.). Grgan für das katholische deutsche Volk. Die Deutsche Reichs=Zeitung erscheint täglich, an den Wochent##n Abends, an Sonn= und Festtagen Morgens. Insertionsgebühren für die Petitzeile oder deren Raum 15 R Pf.(1 1 Sgr.). Deutschland. 1 Berlin, 5. Februar. Die„Nordd. Allg. Zig.“ stimmt heute in einem hochofficiösen Artikel einen Siegespaian an, wie ihn etwa die Wilden heulen, wenn sie in die Schlacht ziehen und durch Auszählung ihrer Stärke und Waffen Muth einsingen wollen. Jetzt endlich wird's gelingen, so ruft sie freudig aus! Also zuerst Zurückhaltung der staatlichen Dotation der katholischen Kirche in Preußen, der Anschnitt des Kuchens, wie die„NationalZeitung“ sagt; zweitens Beschlagnahme des gesammten Pfarrvermögens, auch des Pfründen= und Fundations=Einkommens, also Stquestration auch derjenigen kirchlichen Vermögesobjecte, die nicht aus Staatsmitteln herrühren; drittens Einführung des„Placet“ und das Verbot jedes directen Verkehrs der Bischöse und der Geislichen mit einem auswärtigen geistlichen Obern(Papst); viertens Anordnung eines neuen Verfassungs= und Beamteneides; fünstens fortschreitende Schulbildung; sechstens„Erziehung der Bevölkerung in denjenigen Landesthe#len, wo sie bis zur Stunde absichtlich zurückgehalten wordet ist, damit nicht ein zur Mündigkeit entwickeltes Volk sich der Leitung seiner bisherigen Obern entwachsen fühle“, also Volkzbildung. Sind diese sechs Rittel in Anwendung gebracht, dann wird die jetzige„Phase des Jahrhunderte alten Kampfes zwischen Königthum und Priesterthum (die derühmt gewordene Bismarck'sche Kalchiade) ihren Abschluß finden und die Zeit wird da sein, wo bei den Deutschen die Einsicht Gemeingut ist, daß kein Staat kurch auswärtige Priester regiert werden kann". Man sieht, die„Nordd. Allg. Zig.“ leidet nicht unbedenklich am Culturkampfs=Wahnsinn. Mit welchen Hoffnungen sich unsere Culturkämpfer tragen, ist woll Keinem zweifelhaft; demnach möchte es nicht unangemessen sein, den öffentlichen Kundgebungen dieser Hoffnungen weitere Verbreitung zu geben. Ein hiesiges Blatt, welches nach der Zahl seiner Abonnenten ein Blatt ersten Ranges ist, was freilich rücksichtlich seiner Redaction nicht gesagt werden kann, behauptet von seinem römischen Correspondenten zu erfahren, daß man in Rom auf die Errichtung einer deutschen Nationalkirche vollständig gefaßt sei, und fügt mit offenem Ausdruck hinzu, daß das Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens den ersten materiellen Grundstein zur deutschen Nationalkirche zu legen im Begrisfe sei. Ja, das Blatt sieht eine weitere Bedingung der Natienalkirche schon sich vollziehen: die deutschen Bischöfe fangen bereits an, zu begreifen, daß die Entscheidung in ihren Händen ruht, und nicht mehr in den Händen der Curie, es scheint ihm, daß„ein großer Umschwung“ sich vollziehe, daß die Bischöfe an der Errichtung der Nationalkirche mithelfen, und der große Bau bold fertig sein werde. Worauf solche Erwartungen sich stützen, ist freilich mehr abzusehen: die Haltung unserer Bischöfe spricht dagegen, die jetzige nicht minder als die vor einem und vor zwei Jahren; dennoch wagt man die Behauptung, die Bischöfe ständen auf dem Puncte, nachzugeben und sich von Rom zu trennen. Das sind die liberalen Kniffe, durch deren Anwendung man versucht, die immer schwer und mehr durchdringende Ueberzeugung zurück zu halten, daß man trotz aller Anstrengungen im Culturkampfe bis jetzt noch nichts erreicht hat. Von offiziöser Seite geht folgender Wink mit dem Zaunpfahle nach Baiern: uie Sshauste eict michten. und bn1 Mudk ucht ogaungen, Bisate Behadst 66 ua der Abdruc im Meai. Mriar aitalal i8. donit di. Vrtzaltae dinr 1 Stadtgricht. Da der Statsanalt die Absct nicht aus Staatsmitteln herrührenden Fonds folgen, welche Zwecken der katholischen Kirche dienen. Die von uns für ganz angemessen erklärte Wiedereinführung des landesherrlichen Placets zur Veröffentlichung päpstlicher Kundgebungen erscheint daneben betrachtet, als eine sehr unschuldige Maßregel; mit ihr würde dann verbunden sein das Verbot des directen Verkehrs zwischen Rom und den Bischöfen und die Vermittlung desselben durch das auswärtige Ministerium. Ohne eine Verfassungsänderung würde das freilich nicht zu erreichen sein, denn Artikel 16 sagt ausdrücklich:=Der Verkehr der Religionsgesellschaften mit ihren Oberen ist ungehindert. Die Bekanntmachungen kirchlicher Anordnungen ist nur denjenigen Beschränkungen unterworfen, welchen alle Udrigen Veröffentlichungen unterliegen.: Aber ganz abgesehen davon, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen würde jenes Verbot nur ein leeres Wort sein und gerade in dem gegenwärtigen Kampfe muß sich der Staat vor nutzlosen Maßregeln hüten. Alle diese Maßregeln lassen sich indeß debattiren, von einem letzten Schritte aber, den leider auch das officiöse Organ unserer Regierung andeutet, erwarten wir, daß er wenigstens von der Volksvertretung nicht ernsthaft behandelt wird. Es ist das die Einführung des=Tefteides=(denn anders können wir wohl das Ding nicht nennen, da die„N. A..“ selbst die Analogie mit der in England vor der Katholikenemancipation bestandenen Anordnung heranzieht) für die katholischen Beamten und Volksvertreier. Eine solche Maßregel würde nicht nur jeden Liberalen abstoßen, sie würde auch allen preußischen Traditionen widersprechen.“ Das neueste Dictum der„Nordd. Allg. Zig.“ lautet:„Das Königthum verträgt Volksbildung, das Priesterthum geht daran zu Grunde.“ O ganz sicher, kluge und weise Volksbildnerin in der Wilhelmstraße! Man darf sich ja nur in der Geschichte umschauen, um zu wissen, daß die„Nordd. Allg. Ztg.“ Recht nicht hat. An ganz der nämlichen Volksbildung, die sich jetzt in Deutschland breit macht und das deutsche Volk ins Verderben treibt, ging vor beinahe hundert Jahren— so weit ist bekanntlich in der Cultur Deutschland immer hinter Frankreich zurück— das französische Königthum zu Grunde, das sich bis heute noch nicht hat dauernd wieder aufraffen können, während die katholische Kirche von den Wunden, die ihr die Revolution geschlagen, längst geheilt ist und kräftiger als je in Frankreich wieder dasteht. Diese geschichtliche Thatsache dürfte obigen Satz der Bismarck'schen Pythia nicht gerade sehr empfehlen. Ferner dieselbe Volksbildung, die bekanntlich in nichts anderem als in der Fanatisirung des großen Haufens gegen die katholische Kirche und in der daraus folgenden sittlichen Berwilderung besteht, führte es war in der Zeit, als man den Katholiken die Londoner Pulverschwörung und Attentate auf den König andichtete und den Testeid einführte— man sieht, jene Tage gleichen den unsrigen aufs Haar— den König Carl I. aufs Schaffot und schuf, wie später in Frankreich, eine Periode des Terrorismus, während welcher der Henker die Culturfahne schwenkte. Ueber den Stand des Arnim'schen Processes erfährt die„Volkszeitung“, daß der Staatsanwalt Tessendorf einn Nachtrag zur Appellationsrechtfertigung eingereicht habe, in welchem neue Bemeismomente für die Annahme, daß der Angeklagte gesetzwidrige Zwecke mit den zurückbehaltenen Actenstücken verfolgt habe, erbracht werden. Rechtsanwalt Munckel hat in Rücksicht auf diesen, ihm erst nachträglich zugegangenen Theil eine entsprechende Verlängerung der ihm bereits gewährten vierwöchentlichen Frist zur Erwiderung der Appellationsrechtfertigung des Staatsanwalts vor einigen Tagen nachgesucht. Dem Staatsanwalt Tessendorf ist bis heute die Appellationsrechtfertigungsschrift des Rechtsanwalts Munckel nicht zugegangen, dieselbe befindet sich noch immer beim ##druck im„Wests. Merku“ er,r.g“#, Samiit vie Engllat ihle roreitung erhalte und die Herren Bischöfe säuberlich aus dem Spiele kann ihnen gegenüber keine Remedur Platz greisen. Aber der Kais gon Prerßen hat wohl einen Grund, als Deutscher Kaiser von ninen Gundesfürsten eine Stütze gegen curiale Anmaßung zu erwarten. Dr di. Stiet in einem deutschen Staate, zur Vertretung eines Papses, usf Demissonlig erllärt, ist ein Hohn sauge Base uodelen ur ereruae i sde Regierung werde jenem Herrn Linem Baieris. und erwarten bis dahin, daß keia Deutischer, dem an riarm Haierlande und dessen Ehre liegt, mag er Diplomat sein oder t, mit jenem Vertreier in irgend einen Verkehr trete..... Herr v. hia kenend drechender. i er wie er kann, notz ist es bei usemmentreser wi welchem Punkt sein Wollen und sein Können der vrenhischen vex' un so größerer Nuhe lönnen wir der Jnitiative Schrite den#.#erung vertrauen. Sie scheint uns bei jedem ihrer Hon lange geiche zu seitern, daß man behauptet, der Schritt halte sfrader vurgeschan müssen. Nur halte nachz Liemand die Mahregel #egeschlagen oder nur erdacht.“ Wir denken, der König von Baiern ist noch souverain und eine Seistständigkeit zu wahren wissen. .e dg Fulturlampf“ findet selbst in den Kreisen der conservativen # centen große Sympathie, ein Beweis, daß der Protestan." von Haus aus von Intoleranz durch und durch infizirt olsg a# Kreuzzeitung noch nicht scharf genug auf Rom losHägung““ vat ein Theil der Alteonservativen den Plan in Er#::#ezogen, ein neues Parteiorgan zu gründen. Die„Magdd, seat beriber: Peitung geardad... solle hier nächstens eine neue conservative peistl. Eine andere a. u freisa:(Pahres ist, unteiligt keinem Rusichten hat,. vad di, 1 rage ist freituig die, ob das Unternehmen gute P stinden, dag in der Wite u verneinen. Die Ide, ein Organ PI, s4öt dem.cb. Ober. 8. swischen„Bost und Krenzeitung sechen Dr es barauf abaeser wegierungsrath a. D. Herra Wagener an, Phaden half, an nichte dut; die Krenzzellung, welche er selder mit beus Zeitug ing Lchens“ machen. Ein politisch todter Maun vill eine sch aussieß, weit gen ei.Penn, den diealteonservative Fracion Fnugdiatiores Gahos nagn vitslag vergektommenen Tacklostgketten und Pktiei zu einem.;, macht sich anheischig, der neuconservativen Deunt purde, lachge. verhelsen! Ais der Wagner'sche Plan be### der Sdhuser### in conservativen Kreisen so laut und so herzlich, D# gane#. tet der Pommer'schen Centralbahn es für rathsam erachtete, di ihn duinzi“ in Abrede zu stellen. Er sollte noch einmal erfahren, Pbliziszichtttee Parteigenessen danernd desavoniren. Waosaatemen Wien din Salsausthat vonn— Studpucke aut, üie bir an aar it, en sich mur m lolen; aber Aussaben für kirchliche Zurcke entSswpoirigen Erkrterungen sub= air, Kuichlen, daß die Rechzustage P“ ##a“ jährliche Doiatign.... handelt sich im Ganzen die bereis geiberten Bischasgehalter n. Deun der Staakt dise Gesder der sasthlischen aiu deiuden Fad. ## ketisch schon die durch Cab.., durchibeih Wühelm II. Hanetionite Balle n 28. ugust 1821 von die gange Orgarisation der dats de ute animarum, auf weil3 d doenn obte Zauise zatdelichen Kuche in Preuten bernst, ## ald ein weiteng Scheet mit der vollsändigen Suspension jener der„K. u..— Schritt gelhan sein. Damit nicht geung, soll, wie * o. entnehmen, die Sequestration auch der Da der Staatsanwalt die Absicht hat, seine Erwiderung auf die Appellationsrechtfertigung des Angeklagten thunlichst zu beschleunigen, so wird voraussichtlich das Kammergericht z anfangs April an die Sache herantreten und noch im Laufe des3 selben Monats dieselbe erledigen. Der„Reichsanzeiger“ veröffentlicht eine Bekanntmachung des Reichskanzler=Amts, nach welcher die Mittheilung, der Präsident ; des Bundesraths, resp. Reichskanzler=Amts sei durch die Budesregierungen ermächtigt, Realschülern, welche das Maturitätszeugniß besitzen, die Berechtigung zum Studium der Medicin und die Meldung zu den medicinischen Prüfungen und der demnächstigen : N i e d e r l a s s u n g i n a l l e n d e u t s c h e n S t a a t e n z u e r t h e i l e n, j e d e r t h a t sächlichen Begründung entbehrt. Aus Groß=Strehlitz(Oberschlesien) erhält die„Germania“ unter dem 3. d. folgende lakonische Nachricht: „Gestern ließ der Bürgermeister einen Polizeisergeanten mit der neuen Rumänieradresse in der Stadt umgehen. Derselde hatte eine Liste der Beamten und trieb nun von diesen Unterschriften ein.“ Nach einer Notiz der„Voss. Ztg.“ hat der Altkatholikenverein für Berlin und Umgegend es auf 80 ordentliche und 11 außerordentliche Mitglieder gebracht. Der Herr Cultusminister hat die Gewogenheit gehabt, dem Vereine auf die Dauer von 3 Jahren einen Zuschuß von 455 M. zu bewilligen. Ohne Zweifel wird derselbe das auch später thun. Einen„Professor" Seipp soll Herr Reinkens ermächtigt haben, den Religionsunterricht zu ertheilen; doch ist die Genehmigung der Staatsbehörde noch nicht nachgesucht. Am nächsten Sonntag wird Prof. Weder aus Breslau hierselbst in der protestantischen„Neuen Kirche" altkatholischen Gottesdienst halten. Wir theilen unsern Lesern folgende zwei Beiträge der Geschichte der Civilehe in Preußen mit: „Staatsminister Dr. Deldrück hat seine Verheirathung seinen zahlreichen Verwandten und Freunden mit folgenden Worten angezeigt:„Berlin, 1875. Der Unterzeichnete beehrt sich, seine heute erfolgte eheliche Verbindung mit der verwittweten Frau Elise v. Dycke, geborenen v. Pommer=Esche, ganz ergebenst anzuzeigen. Dr. Delbrück.Bezeichnend ist, daß Dr. Deldrück sich erst mit der am 1. März erfolgten kirchlichen Trauung als„ehelich verbunden" betrachtet— die Civil= trauung hatte dereits am 28. Fedruar stattgefunden. Hoffentlich ist dies keine Demonstration gegen Reichs= und Staatsgesetze. Aber bedenklich ist das„heute" trotzdem, zumal im Munde eines Ministers!“ „Von parlamentarischer Seite verlautet, es mache sich in einflußreichen Kreisen eine sehr starke Reaction gegen das Institut der Civilehe geltend. Erzählt wurde, neulich hätte ein Feldwebel sich verheirathet, ohne die kirchliche Einsegnung seiner Ehe begehrt zu haben. Er soll von seinem militärischen Vorgesetzten bedeutet worden sein, daß eine blos vor dem Standesbeamten geschlossene Ehe eines Soldaten unwürdig sei, und weiter heißt, ss, zusolge dieses Vorfalles sei ein Reseript erlasen worden, daß „:#litarpersonen zur Pflicht mache, der bürgerlichen Tranung die ricchliche folgen zu lassen. Es würde, wie man in Abgeordnetenkreisen hervorhebt, von größter Wichtigkeit sein, dies Rescript kennen zu lernen, um den preußischen Kriegsminister interpelliren zu können, wer die Ordre erlassen habe, und ob er gewillt sei, sie zurückzunehmen. Das Gesetz über die dürgerliche Eheschließung weiß von einer Ausnahmestellung der MilitärPersogen nichts, und es könnte sich nur um eine Auslegung des ReichsCivilehegesetzes handeln, die trog des bekannten§ 79 eine irrthämliche genannt werden müßte. Allerdings ist der bezeichnete Paragraph in seiner ganzen Fassung einer Auslegung fähig, die zu Mißverständnissen aller Art Anlaß geben kann, und falls sichs mit der oben erwähnten Ordre in verhält, wie unsere guten Gewährsmänner wissen wollen, so würde en nöthig sein, daß die Angelegenheit im Abgeordnetenhause zur Sprache käme. Eden so wie den Militärpersonen könnten den Beamten aller übrigen Ressorts Verordnungen, wie die vermeintliche, zugehen, und es wäre daun, wenn ähnliche Ordres mit der Zeit auch Privatpersonen zur kirchlichen Trauung verpflichteten, die Wirkung des Civilehegesetzes so gut wie aufgehoben. Der Vorfall ist von größter Wichtigkeit und deshalb der sorgfältigsten Beachtung werth.“ Aus Oberschlesien wird der„Germania“ geschrieben:„Ein Bureaudiätar hatte sich bei dem Landrathsamte zu Groß=Streblitz um einen Subalternposten beworben und darauf die Antwort erhalten. daß ihm die Stellung verliehen sei, und er am 1. März selbige antreten könne.“ Am 23. Februar jedoch erhielt der Betreffende folgendes Schreiben vom Kreissecretär Rau: „Groß=Strehlitz, 22. Fedr. 1875. Die leider erst zu spät über Sie eingegangenen Erkundigungen habem ein für den Herrn Landrathsamtsverweser und mich so abschreckendes Resultat ergeben, daß ich Ihnen nur den Rath geben kann—— zu bleiben. wo Sie sind. Die Nachrichten, welche wir über Sie erhalten haben, sind durchaus zuverlässiger Natur, und dürfen Sie nicht hoffen, daß Sie uns hier durch gute Aufführung jemals einen besseren Glauben beibringen werden... Insbesondere muß es als Kühnheit angesehen werden, weum Sie mit reichsfeindlichen Gesinnungen auf das Reichlichste ausgestattet und als Anhänger von—— Gesellenvereinen und Casinos es wagen wollten, den hiefigen Kreis mit ihrer Person zu beglücken. Einen solchen Menschen können wir hier, wo Zuverlässigkeit der Gesinnung das erste Haupterforderniß des Beamten ist, unter keinen Umständen brauchen. Sollten Sie dennoch wider alles Erwarten, bauend auf die Ihnen gemachte Zusage eines Gehalts von 45 M.———— am 1. k. M. hier eintreffen, so würde Ihnen mit Eintritt in das Amt sofort gekündigt werden, damis wir nicht genöthigt sind, Ihre Gegenwart länger als vier Wochen zu ertragen. Daß Sie dann hier in der Stadt keine andere Stelle gleichen Art erhalten, dafür werde ich sorgen. Sie würden sich demnach die Reisekosten ganz umsonst machen und können sich wohl lebhaft vorstellen, daßß ich Ihnen während der vier Wochen das Leben gerade nicht sehr angenehm machen werde. Einer Antwort von Ihrer Seite bedarf es meden an mich, noch an den Herrn Landrathsamtsverweser 2c.“ * Berlin, 6. März. Das Reichskanzleramt hat ein Rundschreiben an die kaiserlichen Missionen erlassen, durch welches dieselben aufgefordert werden, den betreffenden Regierungen das Programm der im August zu Köln stattfindenden großen internationalen Gartenbau=Ausstellung officiell zu überreichen, und zugleich sollen die Regierung ersucht werden, Commissare für die Ausstellung zu ernennen und deren Beschickung zu fördern. Man bestätigt, daß Spanien der Türkei erklärt hat, die Sendung nach Bucharest habe die Rechte des Sultans dem Fürsten Karl gegenüber keineswegs berühren sollen. Die Angelegenheis wird daher bald beigelegt sein. ∆ Aus dem Elsaß, 2. März. So wäre denn der Alp. der uns drückte, nan uns genammen Fürst Bismarck bleibt: sokünden es die letzten Nachrichten. Und was sagt das neue Reichsland dazu? Dieses bringt man in Berlin nicht in Anschlag. Indessen, wenn Jemanden der Alp drückte, waren es nicht die Elsässer, sondern die officiöse Welt, die Beamtenwelt, deren Schicksale sich an das Wohldefinden des Reichskanzlers knüpfen, und welche die Seufzer eines katholischen Volkes nicht weiter beachtet. Genug also, die Herrn athmen wieder auf:„Fürst Bismarck bleibt“. Um so emsiger wird jetzt der Encyklica=Sturm in Bewegung gesetzt, damit man ob der ausgestandenen Angst sich schadlos halte. Hören wir zwei officiöse Stimmen: Die„Straßb. Ztg.“ schreidt:„Es versteht sich von selbst, daß die Encyklica des heiligen Stuhles nicht den geringsten Eindruck auf den Staat machen wird".— Die„Köln. Ztg.“ sagte Tags darauf:„Es bedarf wohl keiner Versicherung, daß die päpstliche Encyklica von der deutschen Regierung sehr ernst aufgefaßt wird".— So brachte die Nacht guten Rath, und was am Vorabende das stille Wasser der Regierung durch keine Welle kräufelte, das erregte am andern Morgen Sturm. Man hatte sich besonnen, aus dem vaticanischen Erlaß kann für den gegenwärtigen„Culturkampf“ Kapital geschlagen werden. Wie auf gegebenes Signal bricht nun der wilde Föhn von Norden her, Blitz= und Donnerschlag von allen Seiten; die Reptilienpresse hat nur einen Ruf:„Das soll dem Greis im Vatican nicht geschenkt sein. Das päpstliche Wort ist der Brief eines Iirsinnigen aus Bedlam; der Papst ist kein völkerrechtliches Subject mehr, sonst gingen preußische Soldaten nach Rom und führten ihn gefangen wie weiland Napoleon III. nach Wilhelmshöhe oder Stettin. So kann es nicht fortgehen. Das Centrum muß einen andern, einen bündigen Eid schwören; Deutschland muß erfahren, ob diese Leute für den deutschen Kaiser sind".— Nur eines vermissen wir in diesen Expectorationen, aber es kann noch nachkommen, nämlich daß römische Bischöfe und Priester einen Eid schwören müssen, wie ihn Reinkens schwur. Nur so wird man die Landesverräther kennen und ausscheiden, dann,„lieb Deutsch= land magst du ruhig sein". Lieb Deutschland könnte in anderer Weise ruhig werden, wenn es nämlich den einsachen, greiflichen Grundsätzen der Encyklica ruhiges Aufmerken schenkte. Die Grundsätze heißen wie folgt: 1. Alle Gewalt ist aus Gott. 2. Die geistliche Gewalt, der die Seelen anvertraut sind, trägt das eine Schwert des Evangeliums, das geistliche Schwert, und dieses steht höher als das irdische Schwert. 3. Was das letztere gegen das erstere thut, alle Gesetze die von weltlicher Macht ausgehend, den Bestand und die Rechte des geistlichen Schwertes in Frage stellen oder geradezu vernichten, ist vor Gott nichtig, oder wie der große Bossuet sagt: nul de soi. 4. Daher sind die gegen die geistliche, unmittelbar von Gott kommende Macht erlassenen Gesetze nicht bindend für das Gewissen der Gläubigen, und man darf denselben in keiner Weise Folge leisten. Dieses ist logisch und dermaßen, daß dawider mit Gründen nicht anzukommen ist. Und eben weil dagegen nicht angekommen werden kann, geberdet sich der dienstbare Troß in einer Weise, wie— nach dem treffenden Volkswort— der Teufel in einem Weihkessel. Die Katholiken werden es bezahlen, weil sie so sehr Recht haben. Dessen sind sie übrigens gewärtig und lassen den Sturm brausen bis er ausgetobt hat. Es braucht in solchen Momenten Gottes Sache nicht starke Arme, aber muthvolle Herzen. Mit dem h. Vater sagen sie: Sursum corda! Frankreich. 6. März. Buffet und Dufaure haben gestern die Verhandlungen über ein politisches Programm wieder aufgenommen. Da eine Einigung möglich erschien, werden sie heute die Personen frage vornehmen.— Der Astronom Mathien, Director des Bureaus der Längemessungen, ist gestorben. England. * L o n d o n, 6. M ä r z. B e i d e r P a r l a m e n t s w a h l i n N o r w i c h wurde der liderale Candidat Tillett, in St. Ives der conservative Candidat Praed gewählt. London, 6. März. Die Regierung macht bekannt, sie habe sich dafür entschieden, daß die beadsichtigte Nordpol=Expedition den Weg durch den Smiths=Sund nehme. * Motive zum Entwurf eines Gesetzes betreffend Leistungen aus Staatsmitteln für die die Einstellung der römisch=katholischen Bisthümer und Geistlichen. In dem§ 1 sind diejenigen Dibcesen, Delezaturbezirke und DibeesanAntheile in der Monarchie aufgeführt, für welche die Bestimmungen des Gesigzes zur Anwendung zu bringen sind. Ausgeschlossen bleiben danach nur der Dibcesanverband des„katholischen Bischoses“ Reinkens in Bonn, so wie die der Utrechter Kirchengemeinschaft angehörige„katholische“ Gemeinde Nordstrand der Provinz Schleswig=Holstein. Der Erstere hat die Gesegze des Staates gewissenhaft beobachtet, und eden so ist von Seiten des„erzbischöflichen“ Stuhles von Utrecht keinerlei Kundgedung oder Handlung erfolgt, durch welche die Rechtsverbindlichkeiten der diesseitigen Staatsgesetze von ihm in Frage gestellt wäre. Die Voraussetzungen, welche in Betreff der übrigen Dibcesen zu einem Einschreiten möthigen, liegen also hier nicht vor. Dagegen sind die Erzdibcesen Gnesen und Posen, so wie die Dibcese Paderborn mitausgeführt, obwohl sie zur Zeit einen gesetzmäßig bestellten Verwalter überhaupt nicht besitzen. Indessen in diesen Diöcesen ist die Nothwendigkeit eines ernsten Vorgehens der Staatsregierung um so dringender, weil in Folge der Weigerung der Domcapitel zur Wahl eines Bisthumsverwesers die Zustände in erhöbtem Maße verworren geworden und der Widerstand gegen die staatliche Ordnung in der bedenklichsten Weisi gesteigert ist. Es gilt dies namentlich für die Eizdideesen Posen und Gnesen, in denen ein geheimer Delegat Rom's die Füden=Bewegung in den Händen hat. Die Einstellung der Staatsleistungen muß, um wirksam zu sein, allgemein und vollständig durchgeführt werden. Demgemäß sind alle Leistungen einzust.len, welche direct oder indirect für den Episkopat, die von ihm depenoirenden Behörden und Institute, so wie für den Klerus bestimmt stnd. Um dies mit voller Bestimmtheit erkennen zu lassen, ist der Aus. druck gewählt:„sämmtliche für die Bisthümer, die zu denselben gehörigen Institute und die Geistlichen bestimmten Leistungen.“ Dieser Ausdruck schliegt sich der Bezeichnung der entsprechenden Capitel des Staatshaushaltsetats, insbesondere des Capitels 118 an, und umfaßt alle Zwecke, weiche hier vorgesehen sind. Insbesondere also wird die Einstellung alle Leistungen für die Bischöse selbst und die bischöflichen Stühle, so wie für die dischöflichen Behörden und Beamten umfassen; ferner die Leistungen für die Domcapitel, Collegialstifter und deren Zubehörungen, so wie für die Diöcesan=Anstalten, als Priester= und Klerikal=Seminare, Emeritenund Demeriten=Anstalten. Unter den Leistungen für Geistliche aber sind alle Aufwendungen, welche für den Klerus bestimmt sind, zu begreifen, gleichviel, ob die Bewilligungen direct an die Geistlichen, oder an Kirchen, Kirchengemeinden und Kirchencassen erfolgt sind, sobald sie nur zum Unterhalt der Geistlichen dienen. Dagegen sind hiernach von der beabsichtigten Maßregel diejenigen Leiungen ausgeschlossen, welche zur Besoldung der niedern Kirchendiener bei den einzelnen Kirchengemeinden, so wie zu den sachlichen Cultuskosten und den Baubedürfnissen dieser einzelnen Gemeinden bestimmt sind. Durch die Worte„Leistungen aus Staatsmitteln“ hat jeder Zweifel darüder abgeschnitten werden sollen, daß der Einstellung nicht nur baare Besoldungen und Zuschüsse, sondern auch alle sonstigen materiellen Bei hüifen unterliegen, welche der Staat zu den angegebenen Zwecken bisher gewährt hat. Insbesondere fallen darunter auch alle Natural Prästationen an Getreide und Holz; ferner die Gebrauchs= und Nutzungsrechte an Gebäuden und sonstigen Realitäten, so wie an Mobilien jeder Art. In gleicher Weise ist bereits in denjenigen Fällen verfahren, in welchen eine Eindehaltung der Staatsmittel auf Grund des Gesetzes vom 11. Mai 1873 verfügt ist. Alinea 2 nimmt die Anstaltsgeistlichen von der beabsichtigten Maßregel aus. Daß nämlich die Ausgaben für die Anstaltsgeistlichen wie für die Militärseelsorge nicht einzustellen sind, ergibt sich von selbst, wenn man erwägt, daß sowohl die Militärgeistlichen als auch die Anstaltsgeistlichen die Stellung von Staatsdeamten einnehmen. Wegen der Militärseelsorge bedurf es indeß nicht einmol einer besandeven Oestim. —... en dn Koßen far vieselde gegenwärtig aus Reichssonds bestritten werden, mithin die Vorschriften des vorliegenden Landes esetzes ohnehin keine Anwendung auf sie erleiden. Für die Anstaltsgeistlichen dagegen ist eine Ausnahmebestimmung erforderlich, wie sie das Alinea 2 vorschlägt. Zum Schlußalinea des§ 1 ist noch zu bemerken, daß der Ausdruck „Staatsmittel in dem hier gebrauchten Sinne, also einschließlich der sogenannten mitteldaren Staatsfonds, schon in den§§ 13 und 18 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 zur Auwendung gekommen ist, wo von der Eiadehaltung der Staaismittel gegen geistliche Odere und kirchliche An Kalten reip. Stellen die Rede ist. Es ist indessen zweckmäßig erschienen, um den Unfang der beadsichtigten Maßregel völlig klar zu stellen, hier jeuer besonderen Fonds ausdrücklich Erwähnung zu thun. An sich aber kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die Einstellung auch auf die Zuschüsse aus diesen Fonds auszudehnen ist. Denn diese Fonds, welche in der gedruckten Beilage 22 zu dem Etat des Ministeriums für die geist lichen Angelegenheiten pro 1875 aufgeführt sind, haben die gemeinsame Eigenthümlichkeit, daß sie, wenngleich bestimmten Zwecken gewidmet, und grögtentheils mit eigener juristischer Persönlichkeit ausgestattet, unter ausKh#blicher Verwaltung des Staates Rehen, und dieser innerhalb des beamen Zweckes frei über die Berwendung beschließt. Für den Empfänger ist es aber ohne practische Bedeutung, ob der Staat einen Zuschuß aus den allgemeinen Staatsfonds oder aus besonderen, zur Disposttion der Staatsregierung stehenden Fonds bewilligt. Ausgenommen sollen nur diejenigen Fon s werden, welche kirchlichen Charakters sind und sich nur vorüber gehend in der Verwaltung eines vom Staat auf Grund des Geseges vom 20. Mai 1874 über die Verwaltung erledigter katholischer Bisthümer dest. üten Conmissars befinden. Um dies erkenndar zu machen, ist in dem Eatwurf gesagt, daß zu den Staatsmitteln auch diejenigen besonderen Fonds gehören, welche unter dauernder Verwaltung des Staates Rehen. Die 35 2 bis 6 setzen die Voraussetzungen fest, unter welchen die Wiederaufnahme der Leistungen sowohl für die verschiedenen Sprengel im Ganzen, als auch für die einzelnen Empfangsberechtigten statthaden soll. Der§ 2 zunächst macht die Wiederaufnahme der Leistungen für den Umfang des Spiengels davon abhängig, daß der Bischof oder Bisthumsverweser durch schriftliche E klärung der Staatsregierung gegenüber sich verpflichtet, die Gesetze des Staates zu befolgen. Die hier gesorderte Verpflichtung entspricht der eidlichen Bespflichtung, welche ein Biethumsverwalter nach§ 2 des Geseges vom 20. Mai v. J. üher die Verwaltung erledigter katholischer Sisthümer zu üdernehmen hat. Die§§ 3 und 4 sodann ordnen denselben Gegenstand für diejenigen Bisthümer, deren Stuhl zur Zeit erledigt ist oder deren Stuhl erledigt werden möchte, devor der zeitige Bischof zum Gehorsam gegen die Staatsgesege zurückgekehrt ist. Ja allen diesen Fällen ist davon ausgegangen, daß wenn entweder der im Amt defindliche Vischof oder Bischofsverweser kurch schriftliche Erklärung sich zur Befolgung der Staatsgesetze verpflichtet, oder die Wiederdeezung eines erledigten Stuhles in gesegzmätziger Weise erfolgt, ein Um., der das eidliche Gelbdarß des neu eintretenden Bischofes oder Bisthumsverwalters, die Gelege des Staates befolgen zu wollen, voraussetzt, alsdann genügende Burgschaft dofür vorliege, daß auch der Klerus der Discese die Staatsgesetze defolgen, reipective von seinem geistlichen Odern dazu angehalten werden wird, mithen die Aufhedung der Sperre sofort für den ganzen Sprengel gescheten kann. Gleichwohl ist die Möglichkeit richt ausgeschlossen, daß sich diese Voraussetzung nicht völlig bewähre, daß vielwehr einzelne besonders eifrige und hartnäckige Kleriker in ihrem Widerstande gegen die Staatsgesetze, der übernommenen Berpflichtung des Biethumsvo stehers ungeachtet fort. fahren. Für solche Fälle ist die Möglichleit offen zu halten, die wiederaufgenommenen Leistungen von neuem einzustellen. Dies schlägt der # 5 vor. Der§ 6 endlich behandelt die Wiederaufnahme der Leisturgen einzelmiu Empfangsberechtigten gegenüber bei einer Fortdauer der Einstellung für den Sprengel. Zunächst ersordert es das Recht und die Billigkeit, dem einzelnen Empfangsberechtigten die Möglichkeit zu gewähren, die ihn Hetreffenden Nachtheile dedurch von sich abzuwenden, daß er für seine Person sich den Steatsgesetzen unterwirft. Ohne jedes Bedenken ist daher die Wiederaufnahme der Leistungen gepen einen Empfangsberechtigten, Jobald er, wie dies im§ 2 für die Bischöfe angeordnet ist, durch Griftliche Erklärung seinen Gehorsam gegen die Gesetze des Staates ausspricht. Anferdem läßt sich aber auch dogegen kein Bedenken finden, den einzelnen Weißlichen ein Einlenken zum Gehorsam gegen die Geseze thunlichs zu erleichtern. Es empfiehlt sich vielmehr in Beziehung auf die einzelnen Empfangsberechtigten auch eine stillschweigende, durch Handlungen aus gedrückte Willenserklärung als genügend zur Wiederaufnahme der suspendirten Staatsleistungen anzunehmen. Freilich kann ein unbedingtes Recht auf Widereinräumung der Staatsleistungen nur demjenigen zugestanden werden, der sich ausdrücklich und schriftlich zum Gehorsam gegen die Staatsgesetze verpflichtet. Eine Berücksichtigung der concludenten Handlungen hingegen ist nur in der Weise möglich, daß die Staatsregierung die Ermächtigung erhält, auf Grund von Handlungen, die nach ihrem Ermessen als schlüssige anzusehen sind, die Leistungen wieder aufzunehmen. Aber wie die Wiederaufnahme so muß auch die Wiedereinstellung, sobald der betreffende Geistliche demnächst der Voraussetzung, unter welcher die Wiederaufnahme erfolgt ist, entgegenhandelt, ausschließlich in die Befugniß der Staatsregierung gelegt werden. Auf diesen Erwägungen beruhen die Bestimmungen des§ 6 des Entwurfes. Im§ 7 ist sodann als Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der Leistungen der erste Tag desjenigen Vierteljahres bezeichnet, in welchem die gesetzliche Voraussetzung der Wiederaufnahme eingetreten ist. Für diesen Vorschlag sind vorwiegend praktische Rücksichten bestimmend gewesen. § 8. Das zu erlassende Gesetz wird die Frage nicht unberührt lassen können, wie mit denjenigen Beträgen zu verfahren, welche während der Dauer der Einstellung nicht zur Auszahlung gelangen. Dieselde Frage ist bereits in den Fällen praktisch geworden, in welchen eine Einbehaltung der Staatsmittel auf Grund des Gesetzes vom 11. Mai 1873 stattgefunden hat. Da es sich indessen in jenen Fällen lediglich um eine im Wege der Execution verfügte Retention handelte, so hat jene Frage bisher nur dahin entschieden werden können, daß die retinirten Beträge, sobald die Eindehaltung der Staatsmittel ihr Ende erreicht, dem Empfangsberechtigten herauszugeben seien, ausgenommen jedoch die Bedürfnißzuschüsse, welche nach der Natur der Sache während der Einbehaltung cessiren und deßhalb als erspart zu verrechnen oder andetweit zu verwenden sind. Alle Zuschüsse hingegen, welche auf rechtlicher Verpflichtung beruhen, oder den Charakter der Dotation tragen, sind bisher reservirt geblieden und würden, soweit nicht Verbindlichkeiten der Empfangsberechtigten in gesetzmäßiger Weise daraus zu decken sind, demselben nachzuzahlen sein, sobald von ihnen dem Gesetze in dem Punkt genügt würde, wegen dessen die Einbehaltung der Staatsmittel verfügt worden. Nach den gleichen Grundsätzen kann bei der Einstellung der Staatsleistungen, wie sie der vorliegende Gesetzentwurf im Auge hat, nicht verfahren werden. Während, wie bemerkt, in den Fällen des Gesetzes vom 11. Mai 1873 nur eine executivische Maßnahme zur Erzwingung einer vom Gesetz geforderten Handlung in Frage steht, handelt es sich jetzt darum, zum Ausdruck und zur Geltung zu bringen, daß die Pflcht des Staates zur Gewährung von Mitteln an die katholische Kirche einer kirchlichen Gemeinschaft gegenüber ruhen muß, welche die Grundlagen, auf welche ihre eigene rechtmäßige Exstenz im Staate beruht, grundsätzlich negirt. Auch würde es den Erfolg der beabsichtigten Maßregel wesentlich beeinträchtigen, wenn von vornherein festgestellt würde, daß alle einbehaltenen Beträge früher oder später den empfangsberechtigten Stellen nachzuzahlen seien. Endlich müßte es im Interesse des Staates selbst in hohem Maße bedenklich erscheinen, bedeutende Summen anzusammeln, die später ohne alle Cautelen für den Staat den Leitern der römisch-katholischen Kirche zur Versügung zu stellen sein würden. Andererseits erscheint es nicht rathsam, schon jetzt definitive Festsetzung über die künftige Verwendung der nicht zur Auszahlung gelangenden Zuschüsse zu treffen, da für die Entschließung hierüber diejenigen Verhältnisse maßgebend sein müssen, unter welchen die Wiederaufahme der Leistungen erfolgen wird. Der vorliegende Entwurf schlägt deßhalb vor, die Bestimmung über die Verwendung der während der Einstellung angesammelten Beiträge einem künftigen Gesetze vorzubehalten. Seldstverständlich sind jedoch hiervon diejenigen Beträge auszunehmen, welche nach der rechtlichen Natur ihres Ursprunges in Folge der Einstellung zu Gunsten der allgemeinen Staatsfonds als erspart zu verrechnen sind oder anderweit verwendbar werden. §§ 9 und 10. Wenn der Staat sich in die Nothwendigkeit versetzt steht, seine Leistungen gegenüber dem römisch= katholischen Episcopat und dem Klerus einzustellen, so ist es eine nothwendige Consequenz dieser Maßregel, daß er auch seinen starken Arm, so lange die Einstellung dauert, nicht leiht, um die Abgaden und Leistungen Deitter an die Geistlichkeit u. s. w. im Verwaltungswege beizutreiben. Selbstverständlich wird dadurch das privatrechtliche Verhältniß der berechigten Empfänger zu den Abgabepflichtigen nicht berührt und es verbleibt deßhalb den erßern auch der allgemeine Rechteschutz vor Gericht; nur das Privilegium der administrativen Exeeution ruht. Dies bestimmt der§ 9, während§ 10 die Bedingungen feststellt, unter welchen die Execution im Verwaltungswege wieder zu gewähren ist. Die 88 11—13 hindoln von den Folgen einer Zuwiderhandlung gegen das schriftlich abgegedene Versprechen, den Gesetzen des Staates Folge zu leisten. Der Entwurf stellt neben dem Widerruf der erklärten Verpflichtung solche Gesetz sverletzungen unter Strafe, welche das Amt oder die amtlichen Verrichtungen desjenigen berühren, der die Verletzung begangen hat. Erwägt man, daß hier dem Ungehorsam wider das Gesetz noch das Moment des Treubruches hinzutritt, so erscheint es eben so gerechtfeitigt wie nothwendig, den vorliegenden Fall dem des§ 24 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 über die kirchliche Disciptinargewalt und die Errichtung des königl. Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten gleich=ustellen. Aus diesem Grunde sind aber die Bestimmungen des Entwurfes nur für die Fälle der§§ 2 und 6, und für die Fälle des§6 nur bei einer Zuwiderhandlung gegen ein schriftlich abgegebenes Versprechen als anwendbar hingestellt, weil nur in diesen Fällen der Thatbestand eines Treubruches sich als vollkommen erweislich darstellt. Die Fälle des§ 10 sind aber überhaupt ausgeschlossen, weil die Gewährung oder Versagung der administrativen Exeeution nicht zum Gegenstand eines Rechtsverfahrens gemacht werden kann. Wie die Fassung der§§ 11 und 12 sich möglichst an die des§ 24 a. a. O. anschließt, so sollen auch in Betreff der Zustäcdigkeit und des Verfahrens die Bestimmungen des einschlägigen Abschnittes des Gesetzes vom 12. Mai 1873 Anwendung finden. Wenn§ 13 neden der Zuständigkeit des Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten nur das Verfahren vor demselben in Bezug nimmt, so ist damit ausgedrückt, daß von der in den§§ 25, 26 a. a. O. vorgeschriebenen Aufforderung abgesehen wird. Dieselde würde nur zu einer nachtheiligen Veizögerung der Sache dienen. Die Strafbestimmung des§ 14 entspricht der eorrespondirenden Vorschrift des§ 31 des Gesetzes vom 12. Mai 1873 und findet wie die letztere ihre ersorderliche Ergänzung in dem Reichsgesetz vom 4. Mai v.., betreffend die Verhinderung der unbefugten Au übung von Kirchenämtern. Der§ 15 endlich überträgt die Ausführung des Gesetzes, dem Gegenstande desselben entsprechend, dem Minister der geistlichen Angelegenheiten. Vom Rhein, 3. März, wird der„lideraien“„Efs. Zig“ gescheieben:„Wie wir aus sicherer Quelle vernehmen, hat die königl. Regierung zu Coblenz den Landtäthen ihres Bezirks die Aufstellung eines Berzeichnisses der unter ihnen stehenden Beamten katholischen Bekenntnisses auf gegeben, aus welchem ersichtlich ist, wie dieselden zu den Maigesetzen stehen. Bei etwaigem Zweifel in dieser Beziehung sollen die Landräthe von den detreffenden Beamten durch schriftliche Verhandlung eine bestimmte Erk'ärung durüber verlangen, ob sie die Rechisgültigkeit jener Gesetze unbedingt anerkennen oder nicht. Es ist uns nicht bekannt, aber doch wohl unzweifelhaft, daß die Vorschrift auf einer döheren Weisung beruht, also auf alle in unmitt lbatem oder mitt lbarem Dienste stehende katholische Beamten des preußischen Staates Anwendung findet. Boppard, 2. März. Gestern Abend mit dem 6 Uhr=Zug traf der gesperrt gewesene Cap an Schreiber wieder hier ein. Ein festlicher Empfang wurde ihm Seitens der Bevölkerung zu Theil. Schon lange vor Ankunfe des Zuges versammelte sich eine große Meage Menschen, um dem Herrn Capian ihre O ation darzubringen. Coblenz, 3. März. In hiesigen„liberalen“, der Regierung naheslehenden Kreisen gehen ganz sonderbare Gerüchte um, welche gewiß nicht verfehlen, allgemeine Sersation hervorzurufen Nach denselben hat näm lich der Düsseldo fer Regierungspräsident mit Umgehung des Overp=ästdiums an das Caltu ministerium direet den Aotrag gestellt, as sämmtliche Orden, Franciscaner und andere, die im dortigen Regiern gobezirk poch ansässig sind, sowie sämmtliche Schwestern Congregationen mit Einschluß derjenigen, welche der Kranker pflege obliegen, aufgehoben werden möchten. Sachen, 5 März. Ein Freund der gegenwärtig bedenklich überhandnehmenden Denurciation hatte durch eine anonyme Zuschrift die Anklage des Pfarrers Koepping von Bossenack(früder Kaplan hier an St. Peter) wegen Beleidigun, des Kaisers und des Fürsten Reichskanzlets veranlaßt, welche in der heutigen Sitzung des Zuch polizeigerichtes verhandelt wurde und mit der Freisprechnn,'s Beschuldigten endete. Nach der Verhandlung der Sache, deren O ffentlichkeit auf Grund der Bestim mung des Art 93 der Verfassungsurkunde ausgescoosfen war, wurde der Angeklagte von einer großen Anzahl seiner Parrkinder, welche den weiten Weg nicht gescheut hatten, ihren Seelsorger hierhia zu begleiten, auf dem Hofraume des Landgerichtes mit Ktürmischer Freude begrüßt. * Trier, 2. März. Das hiesize Gesängniß hat sich theilweise seine geistlichen Einwohner entledigt, indem am vorigen Samstag Herr PastaHormisch und am Sonntag Herr Kaplan Anheier aus Neumagen, beidnach dreimonatlicher Sitzung, entlassen wurden. Lezterer wurde über die Grenze des Regierungsbezirks Trier nach Kirn gebracht. Beinahe wärauch Herr Koplan Schneiders zeitweilig entlassen worden. Er hatte gegen das auf drei Monate lautende Urtheil Cassation eingelegt und seine Freilassung war schon anzeordnet, da traf plözlich zwei Stunden vorher die Verwerfung des Cassationsrecurses ein, und so muß Herr Schneiders den Frühling noch im Gefängniß zubringen. Morgen wird Herr Arenth. Privatgeistlicher von St. Joseph, in Freiheit gesetzt und nach Kirn oder die Grenze gebracht werden; ein Monat Strafe ist noch rückständig, wei noch nicht rechtskräftig. * Aus dem Kreise Kempen, 8. März. Herr Curatpriester Peters, welcher zuletzt in Capellen bei Geldern als Hülfspriester fungirte. wird in dem öffentlichen Anzeiger von dem Oberprokurator Ringe aufgefordert, sich am 2. April und am 14. Mai in Cieve zu gestellen, um wegen der Anklage, verschiedene geistliche Amtshandlungen gegen die Bestimmungen der Maigesetze ausgeübt zu haben, das Rechtliche erkennen zu hören. Ebenso wird Herr Wilhelm Heinrich Kochen, der sich in Süchteln desselben Vergehens schuldig gemacht haben soll, auf den 2. April vorgeladen. * Kempen, 2. März. Der dem Culiurkampf zum Opfer gefallene Herr Lehrer Heck verließ, laut der„Niederrheinischen Volkszeitung“, gestern unsere Stadt, um in Altessen in ein kaufmännisches Geschäft einzutreten. * Essen, 5. März. Verleger und Redacteur der„Essener Volkszig.“ waren gestern vor den Untersuchungsrichter geladen, um sich wegen Abdrucks der päpstlichen Encyklica und eines darauf bezüglichen Leitartikels zu verantworten. * Eickel, 2. März. Vor einigen Tagen verbreitete sich die kraurige Nachricht, daß der Herr Caplan Strickmann in Herne„gesperrt“ sei, und hat sich, wie das„Recklingh. Volksblatt“ meldet, dieses leider bestätigt. Derselbe war schon bei Lebzeiten des am 10. September 1873 verstorbenen Pfarrers Schwarz dort angestellt. Die Gemeinde, welche eist vor kurzer Zeit ihre neue nothdürftig ausgestattete Kirche bezogen hat, und nun ihren einzigen Geistlichen verliert, geräth dadurch in eine wahrhaft traurige Lage. .“ Limburg, 4. März. Am 12. d. M. wird das dem Hochwürdigsten Herrn Bischof gepfändete goldene Brustkreuz auf dem hiesigen Rathhause versteigert. Frankfurt, 5. März. Das hier erscheinende„Frankfurter Volksblatt" wurde heute Morgen um sieben Uhr von der Polizei conftseirt, weil dasselbe einen Leitartikel unter dem Titel„Ein Wort über die päpsliche Encyelica“ brachte. Noch am Abend vorher gegen halb zehn Uhr wollte die Polizei der Vereinsdruckerei einen Besuch abstatten, fand sie aber fest verschlossen.— Die dem hiesigen gesperrten Kaplan Hardt gepsändeten Mödel wurden vorgestern von hiesigen Herren angesteigert und dem früheren Eigenthümer zur Nutznießung überwiesen. * Aus dem Größherzogthum Hessen, 3. März. Unsere„Liberolen“ sind etwas beunruhigt über die Unterredung, welche kürzlich der hochw. Herr Bischof von Ketteler mit dem Ministerpräsidenten Hoffmann gehabt. Die„Edlen" befürchten, es könne in letzter Stunde noch zur Retraite geblasen und der von ihnen so sehnlichst erwartete„Kulturkampf“ in Hefsen nicht zum Ausbruche kommen. Die Besorgniß dieser„Biedermänner“ scheint uns jedoch eine sehr eitele zu sein, denn der Herr Premierminister Hoffmann hat ja s. Z. erklärt, es sei viel, sehr viel(„schwarzer“) Schutt in Hessen aufgethürmt, und diesen müsse man dinwegräumen, es sei schrecklich„dunkel“ und es müsse„hell“ werden. Uebrigens tanzt man bei uns schon längst nicht mehr nach Darmstädter, sondern nach— Beiliner Pfeise. * Hörter, 3. März. Herr Geminarpriester Mönnikes aus Bergheim. der wegen„unbefugter Vornahme geistlicher Amtshandlungen“ zu einer Geldbuße von 25 Thlr., event. 14 Tagen Gefängniß verurtheilt wurde, wird steckbrieflich verfolgt. * B r e s l a u, 1. M ä r z. V o n d e r p r e u ß i s c h= s c h l e s i s c h e n G r e n z e s c h r e i d t man dem„Mährisch=schlefischen Volksboten“:„Der königl. preuß. Kreitgerichtsrath Sch. zu Grottkau ist Local=Schulinspector daseldst. Unterm 22. November 1874 hat dieser Herr einen Bericht an die Regierung zu Oppeln gerichtet, der folgendermaßen lautet: In Verfolg meines ergedensten Berichtes vom 16 d. Mis. berichte ich ebenmäßig, daß ich nach Lage der Sachen, nach Rücksprache mit dem neuen Kreis=Schulinspector Keihl bereit bin, die Localschulinspection weiter zu führen, da wir uns überzeugt haben, daß dies das hiefige Schulinteresse dringend fordert. Es hat sich daher meine diesfällige ergebenste Anfrage erledigt. Ferner bin ich nicht mehr der Ansicht, daß gegen die klerikalen Lehrer schon jezt disciplinarisch vorzugehen ist. Dagegen erlaube ich mir gang ergebens vorzustellen, daß das beste Mittel, um aus den klerikalen Lehrern staatsfreundliche Lehrer zu machen, das wäre, wenn wir denjenigen, welche staatsfreundlich gewählt haben, eine kleine Remuneration aus Staasmitteln gewähren. Ich halte dieses Mittel für äußerst vortheilhaft, und die Sache selbst für sehr wichtig. Jedenfalls würde ich bitten, wir für die Lehrer G. und H. eine solche kleine Remuneration zur Disposition zu stellen. Der Localschulinspector Schmidt.“— Commentar überflüssig. * Posen, 2. März. Sechszehn Personen aus Kähme wurden dieser Tage von dem Distriets=Commissarius in Birnbaum wegen Wühlereien gegen den„Propst“ Kick vernommen. Unter diesen Personen befinden sich die beiden katholischen Lehrer in Kähme, Chelmiuski und Tumidajski, so wie des ersteren Frau und Sohn. Die Anklage wirft denselben vor, daß sie die Demonstrationen gegen den„Proph“ Kick in Scene gesetzt haben, der Schulknaben nicht erlaubt haben, zur Messe zu dienen, und den Gläudigen erläutert haben, warum Herr Kick kein rechtmäßiger katholischer Priester sei u. s. w. Ein anderer Angeklagter, Wirth Jerzynek, soll das Volk von dem Besuche der Kirche mit dem Bemerken abgeredet haben, daß die Kirche in Kähme jetzt einem Schweinstalle gleiche. Wie der„Oredowuik“ mittheilt, wird die Sache dem Staatsanwalt übergeben werden. * S t u t t g a r t, 1. M ä r z. K a p l a n Z i m m e r l e i s t w e g e n e i n e r a m 3 1. Januar gehaltenen Predizt, auf Grund des Kanzelparagraphen, in Untersuchung gezogen worden. Zimmerle soll das ganze Staatsleben und Beamtenthum als durch Gold corrumpirt erklärt und die Gesetzgedung des deutschen Reichs als einseitig die besitzenden Klassen begünstigend, getadelt daben. Vermischte Nachrichten. K vonn, 5. März. In der heutigen Sitzung des Zuchtpolizeigerichts wurde verdandelt ge en die Herren Wrede, J. Neusser, Kraus und Phillipson, die„Macher“ der„Bonner Z“ und des famosen DVC.=Duk duk. Nach dem letzten Sedantage drachte dieser Moniteur einen Bericht aus Godesberg, wodurch der dortige Bürgermeister, Herr v. Groote, sich beleidigt fühlte und den betieffenden Strafantrag stellte. Wenn man nicht wüßte, wie sehr in unserer großen Zeit die Sykophanten„floribue im Düppchen“ haben, konnte mas sagen, was geht es uns an, was ein Bürgermeister in Bonn, Sodesberg oder anderswo am Sedantage thut oder nicht thut? Wenn aber jetzt ein katholischer Beamte, mag er seine Pflicht noch so getreu erfüllen und sich Vertrauen und Liebe seiner Vorgesetzten und Untergebenen in noch so hohem Maße gewinnen, nicht gleich mit dem Culturkarren über Stock und Stein fuhrwerkt, dann ist alle Pflic ttreue dummes Zeug, dann heißt's aufpassen und wacker denunciren, vielleicht ist er gar ein Reichsfeind, ein verkappter Jesuit, der geheime Delegat! Nachdem pflichtschuldigst gemeldet, der har Bü germeister sei ein Gesinnungsgenosse(schrecklich!) des dortigen kath. Herra Pfarrers, hieß es in dem Bericht, er habe die Präsisentschaft im Kriegerverein, den Vo sitz im Comité zur Ecbauung eines Hospitals abgelehnt und endlich an der Sedanfeier sich so gut wie gar nicht betheiligt. Gutlastungszeugen waren ein Schuster, ein Schullehrer und ein Professor. Der Urtheilsspruch wurde auf acht Tage vertagt. * Bonn, 6. März. Die„Bonner Ztg.“ vom 4. d. enthält folgendes Inserat:„M. C. K. Wir sind mit einem liberalen Töchterchen glückt worden. Bonn, 3. März 1875. Th. Thomas und Frau ges. Preston.“ Köln, 4. März. Die Steuerzettel für das Jahr 1875 sind in den letzten Wochen den Bewohnern Kölns zugestellt worden, und gar marcher Bürger traute seinen Augen nicht, als er die Höhe der anstartte. Nach Abschaffung der Schlacht= und Mahlsteuer sind nun allt Bürger der Klassensteuer verfallen, am meisten wird dadurch der mittlert Bürgerstand und der mittlere Beamtenstand, dem man sein Einkommen fast auf den Pfennig vorrechnen kann, bedrückt. Die ärmere Klasse det Vortheil von der Abschaffung der Schlacht= und Mahlsteuer, obgleich der Arbeiter dies nicht recht einsehen will, weil er die Pfennige nicht menrechnet, die er durch billigeren Einkauf von Brod und Fleisch ers#ert. Tausende Beschwerden gegen die Steuer=Veranlagung sind schon eingensen beim Oberbürgermeisteramte. Daß solche, die schon der östentliche Armenpflege anheimgefallen, monatliche Geldunterstätzung durch die#dn“ sche Armenve waltung beziehen, nun auch noch Klassensteuer zihlen sollen, ist uns une klärlich. Noch unerklärlicher aber ist uns, wie die Schwestern vom h. Franziscus“, welche nichts besitzen, von Abnosen und Almosen für die ärmsten Kranken, deren Pflege sie ihr Leden gewttr entgegennehmen, Einkommen steuer zahlen sollen. Jede der 20 Schwestern in der Streitzeuggasse hat einen Steue.zettel erhalten. wonach jede 5 Thaler zahlen s. A. Wie kann man Einkommmsteuer langen von Personen, welche kein Einkommen haben? * Köln, 5. März. Wie neulich von der Mosel berichtet worden, sind auch hier in den letzten Tagen Betrüger aufgetaucht, welche unter Im Vorwande christliche Bücher zu verkaufen, bei armen guten Leuten vorsprachen und dann zugleich erzählen, sie seien von den Bischöfen deauftagt, Geld zu sammeln für die vertriebenen Jesuiten und für gesperrte Teistliche. So ist ein junger, gutgekleideter Mann, nach der Beschreizung ein Inde, bei mehreren alten armen Leutchen gewesen und hat venselben ihre sauerverdienten Groschen abgeschwindelt. Möge man doch erwärts die Leute vor solchen gemeinen Betrügern warnen. : K ö d i n, 6. M ä r z. D i e„ K ö l n i s c h e Z t g.“ g l a u b t, d a ß d i e k a t h o l i s c h e siche in Preußen die Speirung des gesammten Kirchen= und Pfarrverauf die Dauer nicht ertragen und endlich nachgeben werde. Die in der katholischen Stadt Köln erscheinende und zumeist von Katholiken glesene„Kölnische Zeitung“ weiß nicht einmal, was katholische Consequenz ss und scheint nicht eine blasse Idee von der Kirchengeschichte zu haben. Köln, 6. März. In ihrem gestrigen Abendblatte theilt die„Köln. 8ta.“ in einem Artikel vom Niederrhein die berü# tigten organischen Ar#itel, welche Napoleon I. eigenmächtig dem Concordate von 1801 angehängt hatte, so mit, als od Pius VII. dieselben gutgeheißen hätte. Um der Köln. Zig.“ bei ihren Teufeleien wieder einmal auf den Fuß zu treten, Lemerten wir Folgendes: Das Concordat zwischen Pius VII. und Navoleon I. wurde am 15. Juli 1801 abgeschlossen; am 10. September 1801 wurden die Ratifikationen gegenseitig ausgetauscht. Aber Napoleon 1 ließ das Concordat erst am 8. April 1802 veröffentlichen, und zwar gleichzeitig mit den„Organischen Artikeln"(Gesetzen über die Kirche]; diese sind, wie Ravelet, der berühmte Advokat am Pariser Gerichtshofe, in seinem Code mannel des lois civiles ecclésiastiques, S. 11 sagt, eine Berletzung der genannten Uebereinkunft:.“ Von diesen„Organischen Artikeln“ wußte der Papst gar Nichts und protezirte gegen sie, als er von ihnen hörte.— Als nach der Annexion von Savoym und Nizza an Frankreich die Bestimmungen des Concordates auf diese Landestheile übertragen wurden, protestirte Pius IX. von Neuem gegen die.ganischen Artikel. In dem Breve Universi dominici gre(cf. Analecta Juris Pontificii, neuvième série, Rome et Paris, Victor Palmé éditeur, 1867 p. 1003) heißt es:.... Deshald dehnen wir kraft unserer apostolischen Autoritä durch dieses Schreiben die genannte Uebereinkunft, die zwischen unserm Vorgänger Pius VII. und der französischen Regierung am 15. Juli 1801 geschlossen, und am 15. August desselben Jahres 1801 in dem mit päpstlichem Siegel versehenen, wit den Worten=Ecclesia Christie beginnenden Schreiben bestätigt und veröffentlicht ward, auf jene französischen Provinzen Savoyen und Ziua aus.... Sehr gut aber wißt Ihr(die dortigen Bischöfe), daß Ihr blos das zu beobachten habt, was in jener Uebereinkunft mit Pius VII. enthalten ist. Und darum können, wie wir auch schon der französichen Regierung erklären ließen, in Savoyen und Nizza die„Organischen Artikel“, gegen welche dieser Apostolische Stuhl zu reclamiren und zu protestiren nie unterlassen hat, nie Geltung erlangen, und ebenso nicht das Gesetz über die Civilehe, oder irgend eine andere Anordnung, welche der Lehre oder den Rechten der katholischen Kirche in irgend einer Weise *#din, 6. März. Heitere Eptsoden hat der„Culturkampf“ schon viele erzeugt, aber ein Cultur Kunstnückchen wohl noch keines wie folgengendes: Ein Polizei Commissar erkundigt sich nach einem Geistlichen; und fragt dieses und jenes und allerlei. Endlich glaubt er eine ganz gescheidte Frage zu thun und sorscht mit Nachdruck:„Ader sagen Sie mir einnal: predigt er auch Beicht!“ * Neuß, 5. März. Der Kammeryerr von Briesen ist von der Regierung zu Tüfseldorf zum Landrath des Kreises Neuß ernannt vorden. • Düßfeldorf, 4. März. Wegen Veröffentlichung des Artikels:„Authentische Darstellung der Affaire Arnim“ in Nro. 248 des„Düsseldorfer Volksblattes“ vom 30. October v.., in welchem die Staatsbehörde ein Vergehen gegen den Paragrahen 131 des Strafgesetzduches fand, wurde der frühere stellvertretende Redacteur des Blattes, Johann Fusangel, am 24. November v. J. zu 30 Thaler Geldstrafe event. 10 Tagen Gefängniß verurtheilt. Die Berhandlung dieser Sache vor der Zuchtpolizei-App=llkammer fand am 18. Februar statt, und wurde das damals vertagte Ur. theil heute dahin lautend publicirt, daß die Berufung zu verwerfen sei. • Vom Niederrhein, 1. März. Wie dies bereits von andern Zeitungen geschehen ist, so bringt uns auch die letzte Nummer der„Deutschen Vereins Correspondenz“ einen Bericht über die erste im Gürzenich=Saale zu Köln stattgehabte Generalversammlung genannten Vereins, der so gerne dem Mainzer Verein Concurrenz machen möchte. Aus dort gehaltenen Reden ist nicht viel Bemerkenswerthes hervorzuheben; man erging sich in den gewöhnlichen banalen Phrasen der Culturkämpfer. Das einzige Intereßante sind die dort gemachten statistischen Angaben: 12485 Mitglieder aus 142 Geschäftsbezirken sind angemeldet und eingeschrieben; das ist recht wenig; wenn wir die Stärke der liberalen Partei in den großen Städten mit ihrem Einflusse auf viele abhängige Personen, wenn wir die nichtkathottschen Landstriche der Rheinprovinz und dann schließlich noch die ganze bureaukratische Maschinerie in's Auge fassen, so mußten wir einen größern Erfolg erwarten. In diesem Punkte ist es daher dem Deutschen Bereig ergangen, wie seinem Führer, dem Herrn von Sybel; er hat Ziasko gemacht. Ein verhältnißzmäßig besseres Resultat haben die Beitragszahlungen geliefert. Bis zum 31. Dezember 1874 sind 34535 M. eingenommen worden, das machte pro Kopf des Mitgliedes ca. 2½8 M. Dieses Verhältniß regt zum Nachdenken an. Ist es die Opferwilligkeit der einzelnen Mitglieder gewesen, welche diesen hohen Durchschnittsbeitrag zu Wege brachten? oder waren es die reichern Vereinsmitglieder, welche erhedlich größere Beit äge zohlten? Wir halten dieses nicht für unmöglich; oder liegt der Grund in denjenigen Beiträgen, welche, wie der Bericht sogt,„nur einmalige waren!“ Und woher kommen denn diese einmaligen Beiträge? Wir hätten gewünscht, daß über diesen Punkt der Bericht sich mit voller Klarheit ausgesprochen hätte. Wir sehen übrigens aus diesem Berichte, welche große Mühe man siy gegnerischerseits gibt in katdolischen Lagern Zwiespalt hervorzurufen, indem man die Begriffe des Volkes zu verwirren sucht; die Hauptthätigkeit des Deutschen Vereins im verflossenen Jahre bestand ja darin, in Broschüren und in der Deutschen Vereius=Correspondenz, die katholische Kirche, ihre Lehren und Institutionen zu verdächtigen und herabzusetzen; die Ausgaben von 14,615 Mark waren daher vorzugsweise zur Bestreitung dieser Druckkosten gemacht. Möchten hieraus die Katholiken erkennen, daß sie kein Opfer scheuen dürfen, welches nothwendig ist, um den Gegnern mit Erfolg entgegentreten zu können und mögen sie daher den Mainzer Verein recht kräftig unterstützen, damit derselde seinem Wahlspruche, für Gott und Vaterland, entsprechend, seine Zwecke verwirklichen und überall helfend eingreifen könne. Codlenz, 5. März. Für die aus dem Stande der Ritterschaft ausgeschiedenen Abgeordneten des Rheinischen Provincial Landtages fanden hier gestern die erforderlichen Ergänzungswahlen für den Wahlbezirk Coblenz= Trier=Köln statt. Gewählt wurde zum Abgeordneten für den verstordenen Hru. Grafen Egon Marquis v. Hoensbroech Hr. Freiherr Clemens von Los-Wissen, ferner eine Anzahl Stellvertreter. Am 9. d. M. findet zu Düsseldorf eine gleiche Wahl für den Wahlbezirk NachenLüsseldorf statt. Der Provincial=Landtag soll, wie die„Cobl. Ztg.“ hört, über die Oeganisation der Provincial=Verwaltung verhandeln. Brestau, 4. März. Die„Schles. Volkszeitung“ schreibt: Herr Director Reisacker vom Mathias=Gymnasium gibt sich, als„Vorsgender der Prüfungs=Commission II. für Candidaten des geistlichen Amis“, Mühe, die Theologen, welche in diesem Jahre in das Alumkat eintreten werden, zur Ablegung der bekannten„wissenschaftlichen Staatsprüfung“ einzuladen. Wenn Herr Dr. Reisacker an den zur Prüfung bestimmten Tagen noch irgend etwas anderes vorhaben solte, so wird er sich ungestört ihm widmen können, die Abnahme Staatsprüfung katholischer Theologen wird ihm keine Minute Zeit rauden. Reisse, 1. März. Vom). März d. J. an wird die„Neisser Zig.“ in bedeuteno vergrößertem Format erscheinen, ohne daß deßhalb der Preis erhöht werden soll. Dr sden, 4 März. Die hier tagende Generalversammlung des Vereins deutscher Lebensversicherungs Gesellschaften, in welcher von 23 dem Eerein angehörigen Gesellschaften 19 vertreten waren, hat außer einigen abänderungen des gemeinsamen Kriegsversicherungsvertrages die Fessung Vereinstimmender Policenbedingungen so wie der Antrags= und AttestFormulare festgestellt. 1) Quapropter hisce Litteris auctoritate Nostra apostolica comwemoratam Conventionem a recolendae memorise Pio VII. decesDore Nostre cum Gallicano Gubernio die decimaquinta mensis julii eund millesimo octingentesimo primo unitam, et Apo-tolicis suis teris die decimo octavo kalendas septembris ejusdem anni milleim octingentisimi primi sub plumbo datis, quse incipiunt-EccleI: Cbristie confirmatam et vulgatam, ad istas tum Sabaudise tum Gede provincias Gallico imperio adjectas extendimus.. Optime emh noscitis, a vobis exsecutioni esse mandanda illa dumtarat, pruedicta Pii VII. conventione sunt constituta. Quocirca, istig# Gallico Imperiali Gubernio declarandum cur vimus, in tis pastann dise et Nie ene provinciis eidem Gube nio nunc eubjecunquam locum h bere poterunt nec articuli organici, pra: 1·09 haec Apostolict sedes constanter reclamare et auari haud omisit, nec lex de ivili matrimonio, nec uri!is dispositio, quse catholicae Ecclesise doctrinse, ejusque D quovis modo adversetur. * Madrid, 24. Fedr. Das Stück des hl. Antonius, welches geraubt worden war, ist wieder in Sevilla in seine Kopelle verbracht worden. Der Act fand in feierlicher Weise statt. Die nöthigen Reparaturen an dem Gemälde sollen in der Kirche selbst vorgenommen werden. In den Berichten aus Sevilla heißt es:„Weder der Fuß noch die beiden Hände des Heiligen haben Schaden gelitten; doch das Gesicht, welches verschiedene Beschädigungen zeigt, wie der Körper und die Aermel des Kleides, welch letztere aber leicht wieder zu verbessern sind. Blücklicherweise hat das Gemälde nicht den Schaden genommen, welchen man sich vorgestellt hatte, und in geschickten Händen können die Dinge wieder in ihren früheren Zustand gebracht werden, ohne daß ihre jetzige Beschädigung leicht zu erkennen ist.“ ** Spanien hat zur Zeit vier Königinnen. Die Gemahlin Carl's VII. (Don Carlos), Donna Margarita, hält sich in Pau auf und wird dort bleiden, trotz aller Bexationen der französischen Radicalen; die Königin Christine, die Wittwe Ferdinand's VII., lebt in Frankreich: Isabella, die Mutter von Alfons, lebt in Frankreich; die Herzogin von Rosta, die Gattin des Erlönigs Amadens, labt in Italien..„ e 8e ** Es war in dem berühmten Mäusejahre 18.1, als bie pprrußen schon länger denn ein Lustrum die Rheinlande in Besitz hatten, da bewegte sich eine unabsehbare Wallfahrtsprozession aus Vonn nach Kevelaer, um durch Vermittlung der Gottesmutter von der schrecklichen Plage befreit zu werden. Wie das so Sitte ist, nahm man ein Botivgeschenk in Form eines silbernen Mäuschens mit. Während sich die Procession auf dem Markte in Bonn aufstellte, machte sich ein preußischer Offizier über das abergläubische, rheinische Volk lustig, das da glaube durch ein silbernes Mäuschen die Landplage beseitigen zu können. Ein ihm zunächst stehender Herr goß folgenden kalten Wasserstrahl über den erhitzten Militaristen: „Herr Oderst, so dumm sind wir Rheinländer doch nicht; glaubten wir das, was Sie uns imputiren, so würden wir schon längst ein goldenes Preußchen in Kevelaer geopfert haben.“ Sprach's und ging seines Weges. Das allgemeine Bravo bewies, daß dieser Einzelne der damals herrschenden Stimmung Ausdruck verliehen hatte. ** Keine=legraphistinnen mehr! könnte man dem fremdwörterfeindlichen General Postdirector Stephan zurufen, dem bekanntlich jtzt auch die Telegraphen=Verwaltung untersteht; denn es gibt eine gute deutsche Bezeichnung für dieselben, man nenne sie einfach Blitzn ädel. * Die Mittheilung des„Sprecher" über die Lohnherabsetzung von Sammtband beruht auf einem Irrthum. *“ In der durch ihre Nophthaquellen berühmten Stadt Bakn ist nach einer Mittheilung des„Kawkas“ am ersten Tage des Jahres 1875 eine so kolossee Schneemasse gefallen, daß die Stadt vollständig verschüttet war; Tage vergingen, ehe die Bewohner der Stadt im Stande waren, sich aus ihren Häusern Wege zu bahnen. Die Spitzbuben von Baln machten sich die allgemeine Verwirrung zu Nutze und verübten eine Unmasse von Diebstählen. An mancherlei komischen Episoden fehlte es nicht, doch überwog die Tragik, da über 100.ichen Erfrorener aufgefunden sind und noch viele Bewohner vermißt werden, die wahrscheinlich dem Kampfe mit dem ungewohnten Schnee erlegen sind. ** Welche Aehnlichkeit besteht zwischen der Schiefertafel und der Ehe? Antwort: Junge Mädchen rechnen darauf. Letzte Post. * Bern, 6. März. Der Vorstand der protestantischen Kirchengemeinde hat den Römisch Katholischen für ihren Gottesdienst die hiefige französische Kirche bewilligt. * R o m, 3. M ä r z. W i e d i e„ F r a n k f. Z i g. m i t t h e i l t, i s t d i e Feindschaft zwischen dem ermordeten Sonzognos und seinem Mörder, dem Journalisten Luciani, dadurch entstanden, daß letzterer die Frau des ersteren verführte und zur Trennung von ihrem Manne bewog. Auch diese Frau soll verhaftet worden sein. R. Heckmanns dritte Soirée für Kammermusik. )( Bonn, den 3. März. Am Samstage fand im Saale des„Goldenen Stern“ die dritte und letzte Sonée für Kammermusik seitens des Künstlerpaares Heckmann und des Cellisten Herrn F. Grüters aus Köln statt, leider nicht unter so zahlreicher Theilnahme, wie wir sie bei der Vortrefflichkeit der Ausführenden in der Regel zu sehen gewohnt sind. Die Ursache ist unstreitig die auffallend rasche Aufeinanderfolge von Genüssen verschiedener Art, welche in so kurzer Zeit— wohl der nahe bevorstehenden Osterferien halber— noch geboten werden mußten, und die daher eine gewisse Uebersättigung hervorbringen. Wenn diesmal mit Beethoven der Reigen eröffnet wurde, so geschah es in wohlberechneter Weise aus Rücksicht auf die Bedeutung der nachfolgenden Werke, denn das Trio op 1 von Beethoven steht, bei aller Achrung, welche dasselbe dem aufmerksamen Zahörer aufzwingt, dennoch nicht auf der Höhe, um als letzte Nummer des Programms gelten zu köauen. Es würde eine gewaltige Abschwächung der Steigerung gewesen sein, die doch bei der Aufstellung eines Programms maßgebend sein muß. Das Trio bietet keine großen Schwierigkeiten in der Ausführung, daher konnten die Vortragenden desto größeren Fleiß auf eine feine Rüaneirung verwenden. Vergleichen wir nun die Behandlung des Klavierparts durch Frau Hickmann mit der jenigen eines ganz kurz vorher gehörten Pianisten, so nehmen wir keinen Anstand, zu behaupten, daß Frau Heckmann, was maß. volle Unterordnung anlangt, bei weitem den Vorzug verdient, weil ihr, besonders in diesem Concertsaale, durch öftere Aufführungen mehr.fahrung über die Klangwirkung zur Seite steht. Wir sind gewiß weit daron entfernt, auch nur den geringsten Tadel über das Spiel jenes Herrn a. zusprechen, nur möge er unsere gute Absicht nicht verkennen, daß durch die Beberzigung des oden Ausgesprochenen sein Spiel eine ganz andere weurtheilung erhalten wird. Als zweite Nummer des Programms folgte: „Suite.-Dur für Pianoforte und Bioline von Carl Goldmark"(neu), ein sehr interessantes Werk. Die Suite ist eine Compositionsgattung älterer Zeit, jedoch auch in neuerer und sogar in neuester Zeit angewandt. Sie besteht aus der Zusammenstellung mehrerer kurzer Sätze, verschiedener Taktarten und Tempi, in einer und derfelden Tonart; der Character ist sehr verschieden, bald heiter, bald ernst, nach Art der frühern Tanzweise, und dennoch harmonisa=einheitlich verbunden. Von Sed. Bach besitzen wir in dieser Branche wahre Meisteiwerke für das Pianoforte, und in neuester Zeit ist diese Gattung in erweiterter Form auch auf das Orchester übertragen worden. In der Aufführung durch das Kü st erpaar Heckmann möchten wir diese Suite als das vollendetste des ganzen Winters bezeich nen, denn eine solche.nheit in der Auffassung sowohl als Durch ührung kann man nur von denen erwarten, die, vollkommen gleichbefähigt, sich dem Studium so recht con amore hingeben können. Wir sind Herrn und Frau Heckmann besondern Dank für den uns bereiteten Gnuß schuldig. Den Schluß bildete das große Trio op. 99 von Franz Schudert. Die Schubertschen Instrumentalcompositionen, so geistvoll sie auch sind, leiden fast alle an einem Fehler, nämlich an zu langer Ausdehnugg, welche auf die Dauer ermüdend wirkt. Diesem Umstande ist es zuzuschreiden, daß sich manche Zuhörer vor dem Schlusse des Trio aus dem Saale entfernten, was sehr leicht eine andere Deutung zulossen könnte. Re'nniren wir nun am Schluffe der Souéen über die vorzüglichen Leistungen der Künstler, so können wir uns kurz fassen, indem wir ihnen herzlich dankend zurufend: Lebt wohl auf Wiedersehen! Handel und Verkehr. (Nourungen der Haudelsmakler.) Wetter: mit Faß in Eisend. esf. in Partice: Köln, 6 März. hell und Frost. Ravöl matter, per 100 Bfd. m 100 Ctr Nm. 30.50 B. Werzen fester, ohne Sack per 200 Pfd. hiesiger(niedrigster Preis) es Rm. 20.50 S. fremder 19.50 B.(Lieferungsqualität à 75 Pi. per 50 Liter) Roggen fester ohne Saa hiestver per 200 Psd.(niedrigner Preis K. hies. Rm. 16.50., fremder 16.50 G.(Lieferungsaual. d 69 Pfd. pe 50 Liter) Hater fester, per 200 Pfd. ohne Sack Nm. 1885 8 (Landmarkt.) Bei schwacher Zufuhr erlitten Preise keine Aenderung. Wochenzufuhr ca. 150 Sack. Witten, 4. März. Das Getreide=Geschäft gestaltete sich bei der großen Zufuhr von Saat lebhafter bei anziehenden Preisen. Weizen M. 20.40, Roggen Mark 17,—, Hafer Mark 19,50—19,75 per 100 Kile franco hier. Gerlin, 5. März. M. P. Weizen, 100 Pfd. 8 60 bis Roggen.....90 gr. Gerste Hafer Erbsen, 5 Liter Linsen, 5 Liter Stettin, 4 .— .50 .25 .50 März M. P. .90 810 .30 9 45 .75 .p. R p Kartoffeln, 5 Liter—.30 bis—.35 Rindfleisch per Pfd.—.45"—.70 Schweinefleisch..—.55"—.75 Saium seich..—.4.—.75 ofleisch.—.35"—.70 Lutter....10".40 Getreidemarkt Weizen 183 Reggen 144 9u Rüböl 100 Kilogramm per März=April 53,00. Spiritus loco per März Mi 57,30. Gre: au, 5 März Getreidemarkt Spiritus loco per 100% per März 56,00, Wweizen per April=Mai 173 Mark Roggen per April 142 Ruvot ve März 54,50, per April= Mai 54 Mk.— Pf. zm. sest Wetter Trübe. Hamburg, 5 März Weizen 126p d 1000 Kilo netto 184 Br., Roggen 1000 Kilo netto 150 Gr. Hafer sill. Gerste still. Rüdöl fes 57½ Vr. per 200 Pfund.— Spiritus, per 100 Liter 100% 44 1/. Kaffee ruhig, Umsatz 500 Sack. Petroleum animirt, Standart wdit: loco 13.00 Gr, 12,90 Gd., per März 12,70, per März=April 12,60 Sr. Wetter: Schön. Bremen, 5. März Petroleum. Standard white loco 12 Mark 70 Mannheim, 1. März. Ochsenfleisch 1. Qualität M. 62, 2. Qual. M. 56, Schmal= oder Rindfleisch 1. Qualität 52, 2. Qualität Mark 44, Berviers, 5. März. Weizen fest, inländ. frs. 26½ per 100 Ku preuß. 25½. Rogen frs. 21 per 100 Kil., Gerste 24 per 100 Kil. Hafer u. 24 per 100 Ru.„." Wit eentuen Antwerpen, 5. März. Getreidemartt. Weizen anbrlandert, dan: scher 25. Roggen behauptet, Odessa 18¼. Hafer matt, Archangel 23. Gerste per Mai 19 Br.— Petroleummarkt. Raffinirtes Petroleum, Type weiß, loco 31½ bez. u. 32 Br., per März 31¼ bez. u. Dr., per März=April 32 bez., 82½ Br., per Aprü=Mai 33 Gr. Geschuft Paris, 5. März Produktenmart. Weizen per März 24.50. Mehl, steigend per März 53,00, per April=Mai 53,50. Rüböl steigend per März=April 79,75, per Mai=August 81,75. Spiritus per März 54,50. Poha: Söto. Kirche auf dem Kreuzberge. Wie in den früheren Jahren, so erlauben wir uns auch in dem gegenwärtigen wiederum die Opferwilligkeit der Bewohner unserer Stadt für odige Kirche in Anspruch zu nehmen. Dieselbe ist, wie bekannt, ganz auf die frommen Gaben der Gläubigen angewiesen und hänge von denselden die ungestörte Fortdauer des Gottesdienstes daselbst ab. Im Laufe dieser Woche werden von uns Beauftragte die übliche Collecte abhalten und Listen zum Einzeichnen eines Beitrages vorlegen. Wir empfehlen diese Sammlung vertrauensvoll allen Freunden der Kreuzberger Kirche, dieser durch die Gebete zahlreicher frommen Besucher geheiligten Stätte der Andacht, und sagen im Voraus allen Gebern freundlichen Dank. Der Kirchenrath von St. Martin. * Mannheim, 6. März. Zu den zahlreichen Auszeichnungen, deren die Nähmaschinen aus der Fabrik von Bassermann& Mondt dehier bisher theilhaftig wurden, gesellte sich in jungster Zeit wieder eine neue, höchst ehrenvolle. Dieselben wurden auf der ime November a. p. statgehabten landwirthschaftlichen Ausstellung zu Manchester(England) mit dem höchsten Preise für Nähmaschiun, den Süternen Mdaule prämirt. Heute Mittag ½2 Uhr verschied, unerwartet, unser innigst geliebter Gatte, Vater und Großoater Warikafar Werschei, gew. Kutscher, mit den.ilsmitteln der römischkatholischen Kirche versehen, im Alter von 83 Jahren. Die trauernden Hintersliebenen. Bonn, den 5. März 1875. ee! wird in der Münsterkirche eine Eine erste Etage best. aus 4 Zimmern Jay. gedächtnißmesse gelesen für nebst allen häusl. Bequemlichk. pr. 15. vas verstorbene Fräulein Mai zu vermiethen. Heerstraße 134. Zosephim Kurasser. Mit dem heutigen Tage eröffnete ich Kesselsgasse Nr. 7 eine Handlung in zereiwaaren, Kartoffeln, Eier, Butter, Käse, Holz und kuchen, und halte mich bei reeller Bedienung bestens empfohlen. Franz Pet. Zöller. Das Haus Rheindorserweg 53 steht zu vermiethen. Näh. bei Chr. Kann, am Jesuitenhof. + Am kommenden Montag den 8. d. Mis;, Morgens 7½ Uhr, findet in der Münsterkirche eine dl. Messe statt für den am 7. März 1873 verstordenen Herrn Albert Henry, Kgl. Bauführer. Morgens 9 Uhr, wird in der Münsterkirche ein Seezenamt gehalten für den am 26. Januar verstorbenen Kath. Techl. Eine 1. Etage Münsterstraße zu vermiethen. Näh. Markt 34. Polizei=Verordnung. Auf Grund der§§ 5 und 6 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird, da sich in der Stadt Bonn ein der Toslwuth verdächtiger Hund gezeigt hat, hiermit für den Umfang der Gemeinde Erdenich und Poppelsdorf folgende Polizei Verordnung erlassen. § 1. Von morgen ab bis auf die Daver von 6 Wochen müssen alle Hunde festgelegt werden, oder wenn sie umherlaufen, oder umhergeführt werden, mit Maulkörben versehen sein, welche so construirt sind, daß sie das Beißen unmöglich machen. § 2. Hunde, welche ohne Maulkorb umherlaufen, oder umhergeführt werden, sollen eingefangen und, wenn sie nicht binnen 24 Stunden von dem Eigenthümer gegen Erlegung eines Fanggeldes von 20 Sgr. und den Fütterungskosten mit 5 Sgr. pr. Tag zurückgefordert, getödtet werden. § 3. Die Eigenthümer von solchen Hunden, welche umherlaufen oder rmhergeführt werden, ohne mit einem vorschriftsmäßigen Maulkorbe versehen zu sein, sollen mit einer Geldduße von 1 bis 3 Thlr. oder im Falle des Unvermögens mit verhältnißmäßigem Gesüngniß bestraft werden. Gegenwäctige Verordnung ist an dem hiesigen Gemeindehause angeschlagen und bleibt dies acht Tagelang. Poppelsdorf, den 3. März 1875. Das Bürgermeister=Amt. Gerichtlicher Verkauf. Am 8. März 1875, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Römerplatze zu Bonn gegen baare Zahlung versteizert werden: Tische, Stühle, Sopha, Schränke, Spiegel 2c. Schueller, Gerichtsvollzieher. Ein Geschäftshaus mit vollständiger Einrichtung ganz gleich welcher Branche zu kaufen gesucht. Sch iftliche Anfragen mit Preisangabe sub A. X. 178 besorgt die Exp. d. Ztg. zu verkaufen. Bescheid Josephstr. 48, 2 Tr. hoch. Erste Etage gleich oder per 15. Mai zu vermiethen Dreies 10. Ein Haus mit 8 Räumen zu vermiethen. Kölnstraße 1. 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Die Fahne hat allgemeinen Beifall gefunden, und werde ich Ihre Fahnenfabrik empfehlen, wo ich kann. Nochtnals besten Dank jür die gelie ferte shön: Fahne. Der Präsident des Krieger=Vereins zu Dissen, N. v. Hugo, Oberförster. Vallons. Lampions, Later nen mit kochlichen Emblemen ir großer Auswahl. Feuerwerkskör. per. Bengalische Flammen z Fabritpreisen. Bonner Fahnenfabrik BONN. Wichtig für Apotheker, Maierialisten u. Anstreicher Im Schreiben auf Blech, Glas, vorzellan und Schiülder nach jedem beliebigen Muster empfiehlt sich J. Wilh. Mäller, Lackirer.d Schldermaler, Siergasse 11. Den Herrschaften empfiehlt sich in Besorgung von ordentlichen Dienstboten Fran Wagner, Josephstr. 52, 1. S Submission. Neu! Die Ausführung des Neubaues von sechs Wohnhäusern auf#88 66* dem Terrain an der Paulstraße, veranschlagt zu 23240 Thlr.] Im Verlage von Aug. Jos. 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Die Amnürh'schen Erbaulichkriten nebst dem daran stoßenden freien Terrain, am Rhein gelegen, werden am 16. März, Nachmittags 3 Uhr, durch Herrn Notar Eiler in der Restauration des Herrn Systematisch geordnete Vorlegeblatter für den ersten Zeichen=Unterricht mit Lineal, Maß und Zirkel in Volksschulen. Nach den ministeriellen Bestimmungen zusammengestellt von J. Broichmann, Hauptlehrer in Köln. Gradlinige Figuren: Heft—10, Krummlinige„„ 11—15, à Heft 50 Pf. Dieselber. in unwahl: 60 große Wanotafeln. Gradlinige Figuren: Heft—4, Krummlinige„„ 5, à Heft 4 M. Auf Pappe gezogen, à Heft(12 Blatt) 7 M. Dazu präparirter Wandrahmen zum Einstellen der aufgeRettekoven, Neugasse 2, im Ganzen und Parzellenweise zum zogenen Wandtaseln M..75.(Bis jetzt erschienen: Heft 1, 2, Verkauf ausgesetzt werden. Herr Notar Eiler, Wilhelmstraße 9a, ertheilt Auskunft. 9 Zein=Versteigerung Heft—5 folgen in kurzer Zeit.) Dess. das Zeichnen mit Lineal, Maß und Zirkel in den deutschen Volksschulen, 25 Pf. des Hospitals zu Cues a. d. am 18. März 1875. Neuestes(IV.) Verzeichniß ausgewählter praktisch anerkannter Lehrgegenstände wird auf Verlangen kostenfrei zugesandt. Beim Herannahen der Kindercommunion Die Verwaltungs=Commission des Hospitales zu Cueslempfehle meig grßtes, Lager läßt Donnerstag, den 18. März a.., Vormit= Ruinotischer Gebetbucher tags 10 Uhr, 22 Fuder 1874er ganz reine und feine in allen vorkommenden Einbänden zu den billigsten Preisen. Naturweine aus den Lagen Braunenberg, Lieser, Cues, C. J. Kurt, Bernkastel, Graach, Wehlen und Zeltingen im Hospitale Bonu, Sternstraße 53. selbst öffentlich versteigern. Hospital Eues, den 24. Februar 1875.! Eine reiche und moderne Auswahl Der Bürgermeister und Präsident, Der Pfarrer und Hospitals= in Stickereien, namentlich Pantosseln und Sophakissen 2c., soder Vernvgpunggssommision: C. Melsheimer.. M. Clemens. Manschetten uc. empfiehlt zu den billigsten Preisen die Tapisserie= und Weißwaaren=Handlung von Eine schöne Auswahl stplgerechter Monstranzen, Ciborien, Kelche Ia. Rizzaer Olivenöl sc., worumterbesonders eim vaar Kunstwerte, eine romanische und HIa. do. do. S. Loewenstein, 31 Wenzelgasse 81. st., worunterbesonders ein paar Kunswerte, eine romansche und eine gothische Monstranz, hervorzuheben sind, empfiehlt zur gefl. Abnahme das Etablissement für goth. und rom. Kirchengefäße (ächtes huile vierge) à Mark 3 Kilo. IIa. do. do.50„ Ia. Tafelhonig.30„ in frischer Sendung angekommen bei C. Ponson, Sternstraße. Städtischer Gesang-Verein. Donnerstag 11. Marz Viertes AbonnementConcert unter Leitung des Königl. Musikdirectors Hrn. v. Wasielewskt, in der Beethoven-Halle. Programm: vin deuisches Heguiem nach Worten der heil Schrift für Soll, Chor und Orchester von Johannes Brahms (zum ersten Male.) Die Soli vorgetragen von Präulein Lehmann und Herrn Schelper aus Cöln. Orgel: Herr Arndt. 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Abfahrt ven Köln aush Bonn 123 6 720 9 800 11.B.“ 21.40 9 S C2.44 10.16. Aachon.45 6pb 9,6 11.40.m Cm .A9 10.90. Amsterdam u. Retierdam(vie Gere al: .46.44. Antworpon.45 6,85%, S 11.40 1. SS 15.20 Bröasel.4b 6,55 9, H 11.40.35 LM Ja Ciove 7.15.45.45.30. Cobionz 12.2 6.30 9.20 11.46 S S.09 Sroiete 7.15 11.43.45 2. 44.20 d 10 E Düsseldorf 7.15 11,43.45 2. 45 Co0.0 Eavon 7.15.G.45.90 fLa. Eustirehen.96.S.97 6 T,h8. Frankfort 12.9 6 S.20 11.45 f. Linz trechtes Ulerse.20 11. 4 L49 C 102. London 11.40 Vm. 1020 Ab. Mainz 12.2 6.20 0 920 1L4S S E. Münohon 12.2 6 Vm.(l. 15 b4 90 M. 649. Naam: 81f.4 1chf ddf im Unh ian Aymegen 7.16.45.20. Ostende.45 9, S 11.40 Vm. 10.99 45 Paris.45 9,H 11.40 Vm. 10.20 Ab. Reterdan(rie Vanlo) 1.4. Saarbrückon.45.55 9,8.0. Trier(p. Eitelbahn) 5, 45.55.8 aeR Venle 7.15.46 245 5nd. Wien 9 vm.(in 24 St.) 5 Non. Mlenbaden 6 9 11.4S.40 f. Abfahrt nach Köln vn Benn 420 S Cit“ 1pd um Um .45.15 4 4s.25.46.20.20. dachon.20.50 Toas 11./7 Eis Cm 645 7, 6e 10.20. Amsterdam(vis Olevel.25 11.20.25 Antwerpen.40.15 9,80 19.20 4. AS 10.12 Brüssel.50.25 16.42.47 5/8 M0gR. Cieve.45 8,6 12 4,10 7, 8. Coblenz.90 5. 45 9 11.,6 19.25 CME Creteic.40.28.20 11.20 1. 25.20 U .20.50. Oösseidort.49 10 11.25 12.90 Sm ED TUR T3: Sovon.47.45 12.18.13.42 7,41. kurs Kagy des;1 12.30.29 f. 4k. Frankturt.25 S 10.8.,80 2. 45.45 15cUm(reohtee Uhor).15 Jm 18.19 Cbi 696.4. London.40 vm. 825 Ab. Aainz 63b.90 11.30.26 4 C 11.. München.15 11 Vm.(16 St.) 11 Ab. Noues 720 u/ 10.30 11. M6.29 SM 62 Kar 8e Aymegen.4 1959.54.4. Ostende.19.20.25 9 Fm..14 C4 42 Paris.20 Vm. 5,45 Nm. 8.45 11.B 45 Rotterdam(via Venlo.10.16. Saarbebcken 5 7,48 12.48. * Filli an Sonn- und Pesttagmn urs. Ermoens an Sonn= und Feattssr: Verantwortscher Redacteur Conr. v. Uyhr in Bonu.— Vrleger P. Ha uptmann.— Druck der Hauptman nschen Bucdruckrei(Sürst 5) in Vonn.