4. Bonn, Freitag den 5 März 1875. Nr. 64. Abonuement: Bierteljährlich pränum. für Bonn incl. Traglohn 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.); bei den deutschen Postämtern und für Luxemburg 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.). Grgan für das katholische deutsche Volk. Die Deutsche Reichs=Zeitung erscheint täglich, an den Wochentagen Abends, an Sonn= und Festtagen Morgens. Insertionsgebühren für die Petitzeile oder deren Raum 15 RPf.(1 ½ Sgr.). 1. B. Socialistisches aus der neuesten schichte der Freimaurerei. Wissen Sie auch, woran man einen liberalen Katholiken am sichersten erkennt? An einer gewissen Nachsicht oder auch Geringschätzung gegenüber der Freimaurerei. Die Päpste mögen den Geheimbund noch so oft verurtheilen, noch so eindringlich ihn zum allergrößten Theil als den Anstifter des heutigen Culturkampfes darstellen, der liberalisirende Katholik wird dennoch„zu denjenigen gehören, welche die Freimaurerwirthschaft nicht sehr hoch anschlagen“ Deßhalb schlägt die„Civilts cattolica“ vom 6. Februar 1875 für diese Sorte von Katholiken den Namen vor: zcattolica massoneggiantee(p. 345), d. h. maurerfreundliche Katholiken. Die„Deutsche Reichszeitung" bewährt ihren echtkirchlichen Charakter auch dadurch, daß sie den Ränken der nächtlichen Brüderschaft ehrlich und redlich nachgeht und dieselben an's Licht zieht. Daß die Freimaurerei nun die eigentliche Mutter des Socialisaus und seiner cosmopolitischen Verschwörung ist, haben christliche Schriftsteller längst nachgewiesen. Wir verweisen auf den„Stillen Krieg der Freimaurerei gegen Thron und Altar“(Freiburg, Herder, 1873; Seite 134—165), und wollen heute unseren Lesern nur einiges Allerneueste über den freimaurerischen Socialismus vor Augen halten. 1. Bekanntlich hatten sich die belgischen Logen seit Ansang der vierziger Jahre in den abgründlichsten Radicalismus und wildesten Socialismus verlaufen. Darum hat der berüchtigte Freimaurer Eugen Sue bereits am 13. Januar 1845 an die Herren von der Loge=Perséverancec zu Antwerpen geschrieben, daß„die Maurerlogen an der Spitze der liberalsocialistischen Partei stehen". Beim Ordensfeste im nämlichen Antwerpen, 13. Februar 1845, hielt der Br... E. Grisar eine wüthende Rede für socialistische Thätigkeit und forderte Alle auf,„den gewaltigen Körper des Freimaurerthums, diesen Koloß mit tausend Köpfen und hunderttausend Armen, als Werkzeug der socialen Reformen zu gebrauchen". Darum mußten die deutschen Großlogen pro forma die Beziehungen mit der belgischen Brüderschaft wenigstens nach Außen abbrechen, um im eigenen Lande nicht beunruhigt zu werden. Was uber that der deutsche Großlogentag zu Berlin(24. Mai 1874)? Er erklärte officiell, daß„die Beziehungen zu der Großloge von Belgien(und von Italien) zeitweise von den deutschen Großlogen wegen Einmischung politischer Verhandlungen und Agiaationen in das Logenwesen abgebrochen gewesen seien; aber unter allgemeiner Freude wurde 1874 von den maurerischen Abgeord uten dafür gestimmt, die Beziehungen zu den Großlogen von Beigien und Italien wieder unzutnüpfen. Nun aber ist die belgische Brüderschaft von ihrem Socialismus nichts weniger als geheilt, ja darin wo möglich noch veiter sortgeschritten. Was folgt also aus der Wiederanknüpfung der Beziehungen zwischen der deutschen und der belgischen Freinaurerei 2. An die nämliche maurerische Tagsatzung zu Berlin vom 24. Mai 1874 trat als dritter und wichtigster Berathungspunkt beran„die maurerische Werkthätigkeit". Veranlaßt var dieser Punkt durch„vereinzelte“ Aufforderungen an die Logen, sich beim Kampfe gegen die Kirche und die Socialdemokratie zu betheiligen.*) Aber was beschloß man? Das Decret(unter litera c) lautet:„Jeder Freimaurer ist verpflichtet, die Grundsätze der Freimaurerei im Leden zu dethätigen und die sittlichen Grundlagen der Gesellschaft da, wo sie angegriffen werden, zu vertheidigen.“ Welch allerliebster Eiertanz zwischen Großcapital und Socialismus! Welche Klugheit! Wenn also die „Ungleichheit des Besitzes“ als eine unsittliche Grunblage der Gesellschaft angesehen wird, muß der Maurer Socialist sein; vo man den liberalen Kapitalismus als Gesellschafts=Grundlage erkennt, muß man die Socialdemokratie bekämpfen. Warum wagte man keine offene, directe, männliche Verwerfung des Socialismus? Wer weiß, wohin die maurerische Brüderlichkeit und die atheistische Humanität gravitirt? Vielleicht ist der Socialismus zu einer Inkunft derusen, dann läßt sich ja das Decret litr. c. von 1874 noch näher erklären. Und wer wollte überhaupt den socialistischen * Stier an den Hörnern sassen? 3. Aber es gibt ein Land, wo man weniger Rücksichten zu nehmen hat, wo man offener spricht, und im Culturkampfe um nehrere Pferdelängen vor Neudeutschland voraus ist. Wir meinen die Schweiz, das alte Brutnest der Revolutionen. Wie spricht bortzuland die Freimaurerei über den Socialismus?— Zur Zeit bs schweizerischen Großlogentages zu Neuenburg, 21. Juni 1874, sprach der Groß=Redner der Alpina, ": Karcher, die socialistische Erwartung aus, daß die„mauretische Arbeit“ immer weiter verbreitet werde,„bis sie die ganze zur Befreiung von ihren moralischen Leiden geführt vut, was natürlich auch die Befreiung vom physischen Elend nnach sich ziehen muß, und dis alle Creaturen eine Zuflucht gesfunden in unserem(Maurer=)Tempel, in der reinen Luft des FriePens, der Liebe und der Glückseligkeit“.(„'Union maconnique Puisse, Sept. 1874, S. 203.) nämliche Groß=Redner spricht noch offener zu Gunsten der sellschafts=Stürmer mit den Worten:„Trotz aller Fortschritte sindet sich die Menschheit keineswegs sehr wohlgemuth in dem #otialen) Bau, der ihr zum Obdach bestimmt ist; denn KastenPest und Vorurtheile herrschen darin; der Eigennutz sitzt auf dem Rone, und überall erblickt man Herren und Sclaven, es e eg! ###ten wagt, daß nicht alles Eigenthum gehei###, der heißt ein Communard und Brandstifter. Wer die cheit der Frauen verlangt, wird als hirnloser Thor ange:“ Und wer die Ansicht ausspricht, der Arbeitslohn .#ne unvollkommene Einrichtung, die nicht ## an der Zeit sei, der untergräbt die Grundlagen der clichen Gesellschaft.“— Wir haben hiemit das volle sociairsete. 1 men die Einzelheiten aus:„Bauhütle, 6. Juni 1874; ei Bericht. 1874;„Freimaurer=Zeitung“, 13. Juni 1874.— Die Whie scheinen aus derseiben(officiellen?) Feder zu stammen. listische Symbolum: nicht alles Eigenthum ist geheiligt; natürlich denkt der Br.“. Redner himmelweit nicht an das Kirchengut, das ja seit einem Jahrhunderte vogelfrei ist, sondern an das Privateigenthum, über dessen Heiligkeit eventuell nicht die Besitzenden, sondern die Hungernden entscheiden müßten. Er dachte wohl an das socialistische Dogma, daß das Capital nicht=bezahlter Arbeitslohn sei. Er verlangt sodann politische Gleichstellung der Frauen mit den Männern, endlich Abschaffung des Lohnes, d. h. Gleichstellung des Gewinnes. Und weil man diesen gerechten Forderungen nicht entspreche, so fährt der Br. Karcher fort, daher„kommt es, daß die Massen, die vom moralischen oder materiellen Druck zu leiden haben, nachdem sie lange mit Gewalt im Zaume gehalten worden, zuletzt die Dämme durchbrechen, und sich in wildentfesselten Wogen weithin ergießen, um Alles auf ihrem Wege niederzuwerfen und unter sich gleich zu machen.“— Dann singt er das Lob der Internationale:„Haben wir es doch unlängst erlebt, wie Millionen von Menschen, von ihrem Leiden aufgestachelt,... sich die Hände reichten, und jenen großen Verein bildeten, der einen Augenblick die Welt erzittern machte, und jedenfalls eine der merkwürdigsten Erscheinungen unseres Jahrhunderts bleiben wird. Es hat dieser Verein das große Verdienst, die Frage des Arbeitslohnes hervorgerufen und in mancher Beziehung das Loos der arbeitenden Klassen verbessert zu haben.— Da sage man noch, daß die Loge und die Internationale nicht Mutter und Tochter seien!— Selbst für die Pariser Commune hat der„Bruder“ ein Blümchen übrig, indem er beschönigt:„Von der Macht berauscht, glaubte derselbe Verein(die Internationale), Alles mit roher Gewalt niederwerfen zu können, und theilte darin das Loos aller Gewaltthätigen, die sich nicht vom wahren Lichte leiten lassen, d. h. welche sich nicht vor allen Dingen die moralische Befreiung des Menschen anstreben durch die langsame, aber stetige Arbeit der Liebe.“ Mit anderen Worten: In der Sache hat die Commune Recht, nur waren ihre Mittel zu gewaltthätig. Daher die freundliche Aufnahme der Communards in der Schweiz. Man beachte nebenbei, wie auch hier bei gewissen anderen Leuten das Wort„Liebe“ eine Rolle spielen muß. Der Redner erklärt(a. a.., S. 205), daß„nur eine auf gemeinsamen Gewinn und Verlust begründete Gesellschaft eine Versöhnung zwischen Arbeitenden und Genießenden erzielen“ könne, und gesteht:„Mit diesem großen Kampf haben sich mehrere Logen der Alpina beschäftigt, und ich bedauere nur, daß mir das Ergebniß ihrer Berathungen nicht genau bekannt ist." Natürlich! Wer hängt solche socialistische„Arbeiten“ an die große Glocke? Und mit dieser schweizerischen Großloge„Alpina“ sind die sämmtlichen deutschen Großlogen innig verbunden. Was folgt daraus in Beziehung auf den Socialismus? Während man den Socialdemokraten zu Leibe geht, verlebt die Freimaurerei ihre goldenen Tage von Aranjuez. Wissen Sie, wie mir das vorkommt? Gerade so, wie ein Mann, der seinen Keller dadurch entwässern will, daß er die Grundsuppe in die bel-étage hinauspumpt. Deutschland. * Berlin, 3. März. Als in England der„Culturkampf“ mit Galgen, Rad und Scheiterhausen seine Triumphe feierte, waren die„liberalen" Culturkämpfer nicht damit zufrieden, daß ihre katholischen Mitbürger schweigend und gehorsam sich den ihnen auferlegten grausamen Gesetzen unterwarfen, sondern sie sorderten von ihnen auch ein feierliches Gelöbniß, welches die Autorität des hl. Vaters verleugnete und dem katholischen Glauben widersprach. In zwei Gestalten wurde dieser Schwur verlangt. Zuerst wurde er als„Eid der Treue“— oath of allegiance— im Jahre 1606 durch Beschluß des Parlaments befohlen und sollte von allen Katholiken geleistet werden. Er enthielt die Verwerfung der Ansprüche des Papstes auf Suprematie in weltlichen Dingen, worunter die unbedingte Anerkennung aller bürgerlichen Gesetze verstanden wurde, und das Versprechen, sich weder durch Gebote des heil. Stuhles noch durch Excommunication des Königs zur Untreue gegen diesen verführen zu lassen. Die Katholiken, welche diesen Eid ablegten, durften sich noch ferner in England, aber nicht in London aufhalten, auch nur mit besonderer Erlaubniß der Ortsbehörden im Lande reisen. Den Behörden stand es jederzeit frei, ihre Häuser zu durchsuchen. Jeder Katholik hatte monatlich zwunzig Pfund(Einhundert und vierzig Thaler) in die Staatskasse zu zahlen und für jeden katholischen Diensiboten hatte der protestantische Dienstherr außerdem monatlich zehn Pfund zu entrichten. Zu Beamtenstellen wurden die Katholiken, auch wenn sie den Eid leisteten, für unsähig erklärt. Wer den Schwur aber nicht leistete, ward für Lebenszeit in das Gefängniß gesperrt, und seine Güter wurden confikcirt; die katholischen Priester wurden hingerichtet.— Im Jahre 1673 kam auf Andrängen des Parlamentes ein zweiter Eid hinzu: der sogenannte Testeid, auferlegt durch die„Test=Acte“, welche verordneten, daß Niemand ein öffentliches Amt, sei es bürgerlich oder im Heere, bekleiden dürfte, der nicht den oben erwähnten Eid der Treue leistete und das Abendmahl nach dem Gebrauche der englischen Kirche empfing, wozu noch eine Erklärung gegen die Transsubstantiation gefügt wurde.— Man hat bisher, so bemerkt dazu die„Westfälische Volkszeitung“, diese Gesetze für Ergebnisse der äußersten Intoleranz gehalten und sie durch die hohe Erregung der Zeilen zu erklären gesucht. Die Engländer selbst gestehen ihre Ungerechtigkeit und Grausamkeit zu und blicken mit Beschämung auf eine Aera der Unduldsamkeit zurück, deren Sünden sie jetzt nach Kräften wieder gut zu machen suchen. Bis vor wenigen Jahren hätte man auch in Deutschland Den wohl als einen Thoren verlacht, der von der Einführung solcher Eide in Preußen oder einem anderen deutschen Staate zu sprechen gewagt hätte; und dennoch tritt das vor Kurzem noch für unglaublich Erachtete näher und näher, und man muß sich nach liberalen Blättern gefaßt machen, vielleicht sehr bald die Drohung zur Thuat werden zu sehen. Officiös wird bestätigt, daß unter den Maßregeln, welche in Folge der päpstlichen Bulle vom 5. Februar und der Verschärfung des kirchlichen Streites in Erwägung gezogen werden, die Wiederherstellung des landesherrlichen Placets sich befindet, ferner der Erlaß einer Bestimmung, welche den amtlichen Verkehr der Bischöfe mit Rom der Cognition der Staatsregierung unterwirft. Die fortschrittliche„Vossische Ztg.“ schreibt:„Mag jeder Uebertreter des Gesetzes nach der Strenge desselben bestraft werden; mit der Forderung, daß jeder Bischof oder gar jeder Katholik noch eine besondere Erklärung abgeben solle, ob er sich durch diese oder jene Gesetze im Gewissen verpflichtet fühle, können wir uns ebensowenig einverstanden erklären, wie mit dem neulich erwähnten Gedanken, für die Mitglieder des Centrums eine neue Formel des Verfassungseides einzuführen.“ Und die freiconservative „Schles. Ztg. bemerkt zu der Nachricht, daß der Kultusminister die Beamten seines Ressorts zu einer Erklärung pro oder contra Papstbulle bereits aufgefordert habe:„Bis zur Stunde glauben wir dieser Mittheilung noch einen gewissen Skepticismus entgegenstellen zu bürfen, da alle Beamten des Staates schon durch * Diensteid zu unbedingtem Gehorsam gegen den Monarchen und damit auch gegen das Staatsgesetz verpflichtet sind. Gewiß würde ein Theil der Beamten es schmerzlich empfinden, wenn ihm durch eine Anfrage in dem angegebenen Sinne ein Mißtrauen gegen seine Eidestreue ausgedrückt würde. Der Staat muß in die Ehre des Beamtenstandes das Vertrauen setzen, daß jedes Glied desselben aus dem Dienste scheiden werde, wenn es religiöser Scrupel halber mit der Erfüllung seiner Eidespflicht in Conflict kommen sollte. Ueberdies erscheint uns eine Unterscheidung zwischen katholischen und nichtkatholischen Beamten— ganz abgesehen von gewissen Verfassungsbedenken— um so weniger zulässig, als schon das Allgemeine Landrecht Jeden, der nicht etwa in einem speciellen Berufsverhältniß zur Kirche oder zur Schule steht, der Verpflichtung enthebt, über sein religiöses Bekenntniß Aufschluß zu geben.“ Wenn jene Nachricht, was man vermuthen darf, nur ein Fühler sein sollte, so wird eine solche Uebereinstimmung der Urtheile dem Minister wohl begreiflich machen, daß auf diesem Wege keine Lorbeern zu pflücken sein werden. Wieder einmal ein Exempel von der Logik der„Köln. Ztg.“ und ihrer Consorten! dieselben bringen heute gleichzeitig folgenden Waschzettel: „Offiziös wird angekündigt, daß man die Bischöse und auch die Beamten zu einer unzweideutigen Erk.ärung über ihre Stellung zu der Encyelica nöthigen werde; nach der„Germania“ hätte sogar der Cultus=Minister Betreffs der Lehrer und überhaupt der katholischen Beamten seines Ressorts bereits die Initiative ergriffen. Das ultramontane Blatt knüpft daran den Klageruf:„So werden bei uns die Erinnerungen an die englischen Katholikenverfolgungen unter einem Heinrich VIII., einer Elisabeth, einem Cromwell wieder erweckt!“ Die Lächerlichkeit seic!] dieser historischen Parallele illustrirt die„Germania“ selbst, wenn sie in derselben Nummer an einer anderen Stelle sagt:„In England gab es einst sauf verfassungsmäßige Weise zu Stande gekommene Staatsgesetze=, welche jeden katholischen Priester wegen einer einzigen h. Messe mit dem Tode treffen konnten, welche den Besuch einer h. Messe Seitens der Gläubigen mit schweren Geldstrafen ahndeten.“ Haben denn mit diesen Gesetzen unsere kirchenpolitischen Gesetze irgendwelche Aehnlichkeit?[Ja wohl, die „Köln. Ztg.“ darf blos die Gesetze zusammenstellen.] Einen mehr oder weniger gehässigen Beigeschmack hat ein Inquisitorial= verfahren, wie das oben erwähnte, freilich immer; es ist aber festzuhalten, daß nicht die Regierung, sondern der Papst dasselbe provocirt hat.(Ahal) Der Papst hat gewisse preuß. Staatsgesetze für ungültig erklätt und den Gehorsam g gen dieselben mit der großen Excommunication bedroht.(Ist ja nicht wahr!] Dadurch wird der Staat, Angesichts der bekannten absoluten Stellung des Papstes in der römischkatholischen Kirche, in die zwingende Nothwendigkeit versetzt, sich zu vergewissern, ob seine Beamten, auf deren unbedingte Ergebenheit er bei Ausführung der versassungsmäßig erlassenen Gesetze rechnen können muß, nicht etwa zum Theil dem Papste das also beanspruchte Recht der Annullirung preußischer Staatsgesetze wirklich zuerkennen. Und die gleiche Klarheit ist den Bischöfen gegenüber unerläßlich. Die Antwort der Staatsdiener auf die Anfrage wird ihre Folgen lediglich auf sie persönlich sich erstrecken, die Antwort der Bischöse aber muß nothwendiger Weise maßgebend werden für die Stellung der katholischen Kirche in Preußen überhaupt. Schließen sie sich dem Standpunkte des Papstes an, so dürfen von Seiten des Staates wohl noch erheblich ernstere Maßregeln ergriffen werden, als die in auswärtigen Blättern angekündigte Wiedereinführung des Placet.“ Die„Köln. Ztg. schreibt: „Behufs Beaussichtigung der Prec=ssionen und anberer kirchlichen Aufzüge sind erst vor wenigen Wochen Regierungs=Verfügungen an die Polizei=Organe ergangen. Auch sollen, wo es erforderlich ist, die Ortsbehörden anzeigen, welche von den Processionen u. s. w. zweifellos zu den schon 1840 in althergebrachter Weise bestandenen gehören. Bekanntlich ist bei der hier in Betracht kommerden Ministerial=Anordnung auf das Vereinsgesetz vom 11. März 1850 zurückgegangen worden. Wir lesen in der„Nationalztg.“: „Unter der von uns mitgetheilten Erklärung katholischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses gegen die päpstliche Encyclica ist durch ein Versehen der Name des Dr. Lucius(Erfurt) fortgelassen worden.“ Die Budget=Commission erledigte den Unterrichts=Etat und bewilligte darin die von der Regierung zur Aufbesserung der Seminarlehrergehälter geforderten drei Millionen Mark Zuschuß.— Die„National=Zeitung“ meldet, es beabsichtigten die vereinigten Kabelgesellschaften(für Deutschland die vereinigte deutsche Telegraphen=Gesellschaft), die Kabelgebühren für Depeschen nach den vereinigten Staaten von Nordamerica vom 1. Mai an auf die Hälfte des bisherigen Tarifs von der europäischen Küste ab— auf 2 Mark per Wort— herabzusetzen. In wie weit schon vor Abänderung der bisherigen Bestimmungen der internationalen Convention in Petersburg die Berechnung nach Einzelworten auf Depeschen unter 10 Worten statt der bisherigen Einheit von 10 Worten zu gestatten ist, unterliegt zur Zeit der Prüfung und. Entscheidung der General=Direction der Telegraphen. Von den heutigen Commissionsarbeiten des Abgeordnetenhauses ist Folgendes von Wichtigkeit. Die Dotations=Commission beschloß nach längerer Debatte, dem Gesetz folgenden Paragraphen hinzuzufügen:„Die Verwaltung der durch dieses Gesetz den ProvinzialVerbänden von Westfalen und der Rheinprovinz überwiesenen Jahresrenten, Fonds, Institute und Straßen wird bis zum Inkrafttreten der neuen Provinzialordnung für diese Provinzen durch den Staat auf Kosten der Verbände mit der Maßgabe fortgeführt, daß diejenigen Beträge, welche von den gedachten Summen im Interesse der Verbände für die Zwecke dieses Gesetzes nicht zur Verwendung gelangen, für Rechnung der Verbände zinsbar anzulegen sind. Man wollte die Organisation der neuen Ordnung nicht in die Hände der alten Provinzialstände legen, in denen die Majorität eine Vertretung der Provinz nicht erkannte, und glaubt durch diese Bestimmung einen Druck auf die Staatsregierung zur Einbringung der Provinzial=, Kreis= und Gemeindeordnung in den westlichen Provinzen auszuäben. Von den übrigen Beschlüssen, welche die Vorlage abändern, dürfte noch einer Erwähnung verdienen: daß es den Provinzen überlassen bleibt, die Unterhaltung der ihnen überwiesenen Staatschausseen kleineren Verbänden(Kreisen) nach Maßgabe der mit denselben zu treffenden Vereinbarungen zu übertragen. In der nächsten Sitzung der Commission wird die Debatte über die principiellen und entscheidenden Paragraphen der Vorlage beginnen. Es gilt als sicher, daß eine Erhöhung der Provinzialdotationen von der Regierung zugestanden wird, schon um das Werk der Reformgesetzgebung nicht ins Stocken zu bringen. Dem Vernehmen nach beabsichtigt die Regierung, durch Gesetz die Publication bischöflicher Erlasse, Ansprachen 2c. von staatlicher Genehmigung abhängig zu machen. Die„Provinzialcorrespondenz“ bestätigt, daß die päpstliche Bulle vom 5. Februar ernste Erwägungen der Regierung veranlaßt hat, deren Ergebnisse binnen Kurzem an die Oeffentlichkeit gelangen würden. Die„Frankf. Ztg.“ theilt die Ergebenheits=Adresse mit, welche die Katholiken Deutschlands gelegentlich des Jubiläums dem hl. Vater zu unterbreiten beabsichtigen. Das Schriftstück hat folgenden Inhalt: Heiligster Vater! Wiederholt schon haben während Deines glorreichen Pontificates die Katholiken Deutschlands im Vereine mit den anderen Gliedern der großen christlichen Bölkersamilie, deren Leitung Christus Dir übertragen hat, das Gelöbniß ihrer kindlichen Ergebenheit gegen die heilige Kirche zu Deinen Füßen niedergelegt und jederzeit hast Du unstte Kundgibungen mit jiner raierlichen Liebe ausgenommen, mit welcher Dein Herz alle Nationen und alle Christen des Erdkreises umfaßt. Neue Ereignisse, welche den Schmerz über die bisher schon von unseren weltlichen Regierungen gegen die heilige Kirche ergriffenen Maßregeln noch vermehren, führen uns heute abermals zu Dir. Jüngst ist ein Rundschreiben bekannt geworden, welches der Kanzler des deutschen Reiches in Betreff der künftigen Papstwahl am 20. Dezember 1872 an die europäischen Mächte gerichtet hat. Wir protestiren, gleich unsern Bischöfen, gegen die in diesem Schreiben enthaltenen unrichtigen Darstellungen unserer Glaubenslehre; es ist uns aber vor Allem Bedürfniß, vor Dir, Heiligster Vater, das Bekenntniß abzulegen, daß keine weltliche Einmischung uns von dem rechtmäßigen Papste zu trennen vermag, eingedenk der Wahrheit, daß es zum Heile nothwendig ist, dem römischen Papste unterworsen zu sein. Als rechtmäßigen Papst werden wir allezeit Denjenigen und nur Denjenigen anerkennen, welcher nach den canonischen Vorschriften auf den heiligen Stuhl Petri erhoben wird. Es hat dann ferner unterm 4. Dee. v. J. die Regierung des deutschen Reiches, mit Zustimmung der Mehrheit des Reichstages und gegen den entschiedenen und beredten Widerspruch unserer Vertreter, die Gesandtschaft aufgehoben, welche Deutschland bei Deinem hl. Stuhle vertrat. Durch die Erfahrungen der jüngsten Zeit belehrt, sehen wir in dieser Maßregel für den Augenblck allerdings weniger einen Nachtheil für die Wahrung Deiner und der Kirche Rechte und für unsere Lage, als einen empfindlichen Mangel an Rücksicht gegen die 15 Millionen Katholiten„des deutschen Reiches“ und einen weiteren Schritt auf dem verhängnißvollen Wege der Trennung des Staates von dem einzig festen Fundamente der politischen und socialen Ordnung. Wir, die Katholiken Deutschlands, wollen auf diesem Fundamente unerschütterlich stehen bleiben; das heilige Band der Liebe, welches zwischen Dir und uns besteht, soll nur um so fester geknüpft werden; alle Versuche, uns von dem Mittelpunkte der Kirche zu trennen und in der Beobachtung ihrer Vorschriften wankend zu machen, sollen uns nur um so mehr besimmen, den Pflichten treu zu bleiben, welche das von dem göttlichen Glauben erleuchtete und durch die Aussprüche des unsehlbaren kirchlichen Lehramts geleitete Gewissen uns auferlegt. In diesen Gesinnungen hast Du, Heiliger Vater, uns durch die erhabene Worte Deiner Encyclica vom 24. November 1873 mächtig bestärkt, und das Mariyrium, welches so viele unserer Bischöfe und Priester im Aufblick zu Deinem erhabenen Vorbilde seitdem erdulden, gibt davon Zeugniß, daß Gottes Gnade in unserer Schwäche sich stark erwiesen hat. Es liegt nicht in unserer Macht, Heiliger Vater, den Gesandten der deutschen Reichsregierung an Deiner Seite zu erhalten. Allein seine Stelle wird nicht leer bleiben. Darum senden wir Dir aus unserem Vaterlande unsere Abgesandten, die Abgesaubten des katholischen Volkes; sie sollen in dieser Adresse unsere Gesinnungen zu Deinen Füßen niederlegen; sie sollen Dir sagen, daß wir an Deiner Seite stehen, daß wir mit Dir vor Allem durch jene Botschaft verbunden sein wollen, deren Träger die hl. Engel sind, daß allezeit Deinem Wohl unser Gebet gelten, Deiner Lehre unser Glaube folgen, Deinem Befehl unser Gehorsam dienen wird. Wir wissen jedoch, daß uns noch schwere Kämpfe bevorstehen; um so freudiger nähern wir uns daher der Gnadenquelle, welche Du, Heiliger Vater, durch die Verkündigung des Jubiläums uns und der ganzen Christenheit erschlossen hast. Auch wir hoffen von dem Gebete und den Werken der Buße allein die Versöhnung des göttlichen Zornes und das Ende der Bedrängniß, welche die Sünden des Jahrhunderts über alle Völker herabgerufen haben. Nöchten wir Alle zu den Grabern der Apostelfürsten wallfahrten können! über wir wissen, daß Du auch in der Ferne uns segnest, und daß wir in Deinem Herzen allezeit eingeschlossen sind. Darum wollest Du durch unsere Abgesandten Deinen heiligen Segen uns zurückzusenden und von dem göttlichen Herzen Jesu und durch Seine unbeflickt empfangene Mutter uns die Gaade der Beharrlichkeit erflehen. Indem wir demüthig hierum bitten, sind und bleiben wir, zu Deinen Füßen hingeworfen, Heiliger Vater, Deine gehorsamen Söhne in Deutschland. Mit einem parlamentarischen Diner beim Fürsten Bismarck hat am Montag die neueste Kanzlerkrise auch äußerlich ihren Abschluß gefunden und was noch an Gerüchten und Conjecturen durch die Presse kreucht und fleugt, darf man wohl als moutarde aprés diner bezeichnen. Die„Schwarzen“ ausgenommen, waren alle Fractionen bei der Tafelrunde vertreten, bis auf Eulenburg und Kameke waren auch die Minister erschienen, und für die Zöglinge des Reptilienfonds saß Herr Aegidi bei Tische.„Launige Aeußerungen Sr. Durchlaucht"— also berichtet die„Post“—„über seine Wirksamkeit als Parteiführer nach seinem etwaigen Rücktritt lassen darauf schließen, daß die Besorgniß einer solchen Eventualität jetzt mehr und mehr ausgeschlossen ist." Nun, Gottlob— denn was wäre aus Deutschland geworden, wenn der Reichskanz ler gegangen wäre? Der Reichskanzler? Nicht doch— ein Correspondent der Leipziger„D. Allg. Ztg.“ weiß ihn ganz anders zu würdigen. Man höre nur:„Er ist in der Stellung, die er als deutscher Reichskanzler und preußischer Ministerpräsident einnimmt, nicht blos der oberste Rathgeber des glorreichen ersten Deutschen Kaisers, sondern auch das höchste Organ des deutschen Volksgenius und steht als solches im Dienste der Providenz, die über Deutschland so wunderbar gewaltet hat, daß es in kürzester Zeit eine Stellung in der Welt errang, die es jahrhundertelang ersehnt hatte.“ Organ des Volksgenius, Würdenträger der Vorsehung— ruft die„Frankf. Ztg.“ verwundert aus, meint man da nicht, dieser Gast Biedermann's habe bei Sauter's von der Pegnitz selbstverliehenen Titeln eine Unleihe gemacht? Der deutsche Botschafter, Prinz Reuß, ist heute vom Kaiser empfangen worden; er kehrt völlig hergestellt in den nächsten Tagen nach Petersburg zurück. Die„Nordd. Allg. Ztg.“ knüpft an die Mittheilung, daß die französische Regierung zur Beschaffung guten Materials für ihre Cavallerie bei Gelegenheit der Armee=Organisation den Auftrag zum Ankauf von 10,000 Pferden in Deutschland gegeben habe, die Hoffnung, daß bei dem volkswirthschaftlichen Bedenken, die eine solche Massen= Ausfuhr inländischer Pferde erregen müsse, diesem Vorhaben durch geeignete Maßregeln vorgebeugt werde. Einem aus Straßburg nach Berlin gelangten, der„Weser Ztg.“ mitgetheilten Privatdriefe zufolge hat in dortigen Universitätskreisen vor Kurzem ein Vorfall peinliches Aufsehen gemacht.„Einer der dortigen Professoren der Jurisprudenz, Herr Sohm, fühlte sich gedrungen, in seinem Colleg den gegenwärtigen Kampf mit der katholischen Kirche zur Sprache zu bringen und, obwohl norddeutscher Protestant, sich in langen und gereizten Ausfällen gegen die Ueberg. isse des preußischen Staates zu ergehen, der seiner Ansicht nach sich viel zu weit habe hinreißen lassen. Man könnte es nun vom Standpunkte der akademischen Lehrfreiheit vertheidigen, daß auch solche Grundsätze auf einem Lehrstuhl vorgetragen werden; was aber am peinlichsten berührte, war der Umstand, daß die Absicht des Professors vorher geflissentlich bekannt gemacht worden war, daß sich in Folge dessen eigens zu diesem Zwecke ein zahlreiches und gemischtes Publicum eingefunden hatte und der Vorfall so geradezu zu einer regierungsfeindlichen Demonstration wurde.“ * München, 3. März. Abgeordnetenkammer. Auf Interpellation der Abgeordneten Jacob und Hafenbrädl bezüglich der Einlösung resp. Außercourssetzung süddeutscher Münzen antwortete der Finanzminister: Die abgeschliffenen Landes=Scheidemünzen werden eingelöst, hierzu gehören aber nicht die österreichischen Fünfund Dreikreuzerstücke, die in Oesterreich selbst schon längst außer Cours sind. Die sogenannten„Knopfsechser" und„Knopfgroschen“ werden eingelöst je nach Befinden des einzelnen Falles; die durchlöcherten oder sonst gewaltsam beschädigten werden nicht eingelöst. Die Frage über die Außercourssetzung unterliegt der Schlußentscheidung des Bundesrathes; sie muß vier Monate vorher angekündigt und auf jeden Fall wird ein längere Einziehungstermin gegeben werden. □ Wien, 2. März. Graf Beust, der edle Ritter und Todtengräber Oesterreichs war und gab hier einige Proben eines nicht zum Besten bestellten Gewissens. Vor einiger Zeit brachten nämlich verschiedene, dem Olymp sehr nahestehende Blätter, wie auch die officiösen, die Nachricht, der zweite Band der Memoiren des verstorbenen Hrn. Hofrathes Bernhard Ritter v. Meyer, sei von der Staatsanwaltschaft confiscirt worden. Dem war zwar nicht so, und es wurde derselbe anstandslos in letzter Woche ausgegeben, aber so ganz unberechtigt war jene Notiz, von der wir glaubten, sie sei nur der Ausdruck frommer Wünsche, doch nicht, denn wie ich auf das Bestimmteste versichern kann, hat der sächsisch österreichische homo novus, der bekanntlich als armer Schlucker nach Oesterreich kam und als reicher Mann nach London ging, seine Zeit hier dazu benützt um Alles gegen die Veröffentlichung dieses Bandes aufzubieten. Seine diesfallsigen Schritte im Ministerium blieben jedoch ohne Erfolg. Da wir den edlen Grafen Beust ob seines Mißerfolges herzlichst bedauern und seinen Schmerz zu würdigen wssen, glauben wir ihn doch durch die Nachricht trösten zu sollen, daß in nicht langer Zeit, ein Anhang zu Meyers Memoiren erscheinen wird, in welchem alles das, was Meyer großmüthigst, oder in Folge seines Amtsgeheimnisses verschwieg, den weitesten Kreisen von vollkommen Eingeweihten bekannt gegeben wird. So viel für heute zum Andenken und zum Troste der tief bekümmerten gräflichen Seele in London. □ Wien, 3. März. Die Fragen, welche den Geschworenen im Processe Ofenheim vorgelegt wurden, haben folgenden Inhalt: 1) Gründung der Lemberg=Czernowitzer Bahn, Vorauslagen von 190,000 Pid. Sterl., Bezahlung von 170,000 fl. an Herz und Rodenau, 3 Stimmen für Schuldig, 9 für Nichtschuldig. 2) Verheimlichung des Sachverhaltes mit den 190,000 Pfd., Irreführung des Verwaltungsrathes, unberechtigte Auszahlung von 8000 Pfd. an die englischen Ingenieure Mac Clean und Stilemann, 3 Stimmen für Schuldig, 9 für Richtschuldig. 3) Ausbezahlung der Gründergewinne von 100,000 fl. an die Concessionäre und von 50,000 an den Angeklagten, 3 Stimmen für Schuldig, 9 für Nichtschuldig. 4) Betheiligung Ofenheims an der Grundeinlösung für die Lemberg= Czernowitzer Bahn und daraus sich ergebender angeblicher Schaden von 100.000 fl., 2 Stimmen für Schuldig, 10 für Nichtschuldig. 5) Betoeiligung Ofenheims an der Schwellenlieferung mit einem Schaden von 97,000 fl. und zum Nachtheile der Schwellerqual tät, einstimmig Nichtschuldig. 6) Schlechter Bauzustand der Bahn, dadurch bewirkter Schaden von 2,305,328 fl. 39 kr., 1 Stimme für Schuldig, 11 für Rchtschuldig. 7) Provision von 3 Procent bei der Beschaffung der Fahrbetriebsmittel, 5 Stimmen für Schuldig, 7 für Nichtschu dig. 8) Unberechtigte Auszahlung von 550,000 fl. für Mehrleistung bei der Linie Lemberg=Czernowitz an den Bauunternehmer Brossy, einstimmig Richtschuldig. 9) Erwerbung der Concession für die rumänische virie, Vertheilung von je 100,000 fl. an drei Verwaltungsräthe und an den Angeklagten, 2 Stimmen für Schuldig, 10 für Nichtschuldig. * Pest, 3. März. Unterhaussitzung. Ghyczy wurde vom ganzen Hause als Unterhaus=Präsident begrüßt. Ellenör vertheidigt den Communications=Minister Thomas Pechy gegen die deakistischen Blätter. * Aus der Schweiz, 1. März. Große Freude herrscht unter den Katholiken im Canton Tessin. Nach vielen dangen Jahren liberaler Zwingherrschaft ist endlich das Joch abgeschüttelt; die Conservativen haden bedeutende Stimmenmehrheit im Großen Rathe. Man sagte sich offen:„Nur die allergrößten Kälber wählen ihre Metzger selber. Wie eine wüthende Bestie hatte die liberale Tyrannei dem Volke die Krallen in das Fleisch gehauen. Der liberale Große Rath hatte keine andere Freiheit mehr gelassen, als die des Unglaubens und des Bösen überhaupt. Er hatte die Schulfreiheit aufgehoben und durch seine Staatsschulen es dahin gebracht, daß, allerseits offen eingestanden, die Leute nicht mehr lesen und schreiben lernten und selbst Radicale ihre Kinder in's Ausland schickten. Die Justiz war derart, daß die Richter bloß auf einige Zeit vom Staatsrath ernannt wurden; man kann sich denken, wie da die Urtheile ausfielen. Von Preßfreiheit war gar keine Rede mehr; es stand schlechter als zur Zeit der Censur. Die Herren Liberalen straften willkürlich die ihnen unliebsamen Blätter im Verwaltungswege. Zur Zeit der Wahlkämpfe durften die Gegner der Liberalen bei einbrechender Dunkelheit nicht mehr ausgehen. Schulden wurden auf Schulden gehäuft, das Klostergut ist weiß Gott wohin verschwunden. Der Canton Tessin kann davon erzählen, was das heißt: liberal regiert zu werden.— In Bern entwickelt sich der„Culturkampf“ immer schärfer. Am 22. Morgens sorderte der(persönlich billig denkende) Statthalter von Wattenwyl in Begleitung von Gensdarmen den katholischen Pfarrer Perroulaz auf, sich zur Verhaftung vorzubereiten und die nöthigen Kleider zu richten. Man fand aber bei der Haussuchung die Kirchenschlüssel und ließ nun den Pfarrer in Ruhe. Ein Haufen Gesindel, Louis und Dirnen, hatte sich vor dem Pfarrhause aufgepflanzt, um einmal das Schauspiel eines gefangenen katholischen Priesters zu genießen; aber vergebens; unter Schimpfen zogen die Affiliirten ab.— Die Katholiken in Olten sammeln und wenden sich, nachdem sie ihre Kirche und Pfründe verloren, an alle guten Katholiken, um sie zu einer eigenen Kirche zu verhelfen. Im Au ruf heißt es:„Seit bereits zwei Jahren mußten wir uns mit einer Privaträumlichkeit aus zwei Zimmern bestehend, begnügen, um an Sonn= und Festtogen unsern Gottesdienst zu halten. Dieselbe kann aber die Gläudigen schon längst nicht mehr fassen, daher dieselben außerhalb, in Gang und Küche, ja sogar auf der Stiege, Platz suchen. Einem wiederholten Gesuch, die Klosterkirche der V. V. Kapuziner für unsern Gottesdienst an Sonn= und Festtagen benützen zu dürfen, wurde von Seiten des Regierungsrathes nicht entsprochen. Hieraus ergibt sich, daß ein eigenes Kirchlein,—400 Personen fassend, für uns zur Nothwendigkeit geworden ist, und wir fanden den katholischen Cultus=Verein in Luzern, in dessen Eigenthum es übergehen wird, bereit, uns mit einer seinen Kräften entsprechenden Summe an die Hand zu gehen. Im Hinblick auf den Erfolg der Katholiken in Zürich sind sie überzeugt, daß ihre Bitte keine Stimme der Rufenden in der Wüste sein wird.— Bei der Aufmerksamkeit, welche mit Recht Ihr geschätztes Blatt der so gefährlichen Freimaurerei zuwendet, wird folgende Mittheilung für Sie von einigem Interesse sein: In der feierlichen Sitzung der Großloge in St. Gallen am 23. August 1874 sagte der Bruder Redner der St. Caller Loge„Concordia“ laut 'Union Magonnique suisse“:„Als am 19. April die Fackeln unser schön es Vaterland mit einem fast bis dahin ungekannten Glanze erleuchteten, vermutheten die hellblickenden Männer(die Ultramontanen, von denen beispielsweise Schleuniger vor der Revision seine Mitbürger beschwor, die Schweiz doch nicht„vermauern" zu lassen), während wir Maurer es wußten, daß der erste Funke, der diese Freudenfeuer angezündet hatte, von den schweizerischen Logen ausgegangen, die Frucht ihrer stillen Thätigkeit während langer Jahren war.... Die Feuer dieser Fackeln haben sich über unsern Bauhütten gekreuzt, als ob sie den friedlichen Herd, auf dem sie ihren Ursprung genommen, mit Dankba keit grüßen wollten.... Dieses Ereigniß(Abstimmung vom 19. April) beschließt auch einen Theil unserer augenblicklichen Aufgabe.... Draußen glänzt und leuchtet bereits unser Licht mit Kraft.“ Der Br. Redner führte dann weiter aus, nach diesem Triumphe müsse die Loge ihr Arbeitsfeld erweitern, ihre nächste und wichtigste Aufgabe sei„die Erziehung der Jugend“, mit Beharrlichkeit und Unerschrockenheit müsse man an der Bildung der Jugend in freimaurerischem Sinne und Geiste arbeiten. Der Logenredner selbst gesteht übrigens ein:„In der großen Masse des Volkes(also unter Katholiken und Protestanten) gibt es nur wenige Personen, die uns wirklich geneigt sind. Aber die Loge(sagt das„Vaterland") wirkte insgeheim und heuchelte. Frankreich. * Paris, 3. März. Man glaubt, daß das Cabinet nicht vor dem nächsten Freitag gebildet sein wird.— Die gesammte Linke hält fest zusammen. Für den Fall, daß ein Cabinet gebildet werde, welches Mitglieder der eigentlichen Rechten enthalte oder nicht antibonapartistisch genug sei, ist sie entschlossen, sofort eine Tagesordnung zu stellen, welche erklärt, daß das Cabinet das Vertrauen der Kammer nicht besitze.— Gegen Schluß der heutigen Sitzung ging das Gerücht, das Cabinet sei folgendermaßen zusammengesetzt: Buffet Vicepräsident ohne Portefeuille, Bocher Inneres, Leon Say Finanzen, Dufaure Justiz, Christophle Handel; Decazes, Cissey und Montaignac bleiben; Ackerbau noch unbesetzt. * Paris, 3. März. Neute Nachmittag hat eine neue Unterredung mit dem Marschallpräsidenten und dem Präsidenten Buffet und darauf eine Zusammenkunft Buffets und Defaures stattgefunden. Letztere soll noch ein gutes Resultat ergeben haben und wäre eine fast vollständige Einigung erzielt worden. Die neue Ministerliste ist indessen bis jetzt noch nicht festgestellt. * Versailles, 3. März. Bei der gestrigen Unterredung mit dem Marschallpräsidenten erklärte Buffet nach den nunmehr vorliegenden genaueren Informationen der„Agence Havas“, daß er die Formirung des Ministeriums zur Zeit nicht übernehmen könne, da er seine Anwesenheit in der Nationalversammlung als Präsident derselben für nothwendiger halte. Er werde indessen seinen Einfluß bei den maßgebenden Persönlichkeiten geltend machen, um die Constituirung des Cabinets herbeizuführen, ohne daß er selbst in dasselbe einzutreten brauche. Ueber das Programm des neuen Ministeriums und die Personen, aus welchen dasselbe bestehen soll, befinden sich der Marschall Mac Mahon und Buffet, der„Agence Havas“ zufolge, vollkommen im Einvernehmen, und entbehren die entgegenstehenden Mittheilungen mehrerer Blätter durchaus der Begründung. Gestern Abend hat Buffet keine neue Unterredung mit dem Marschallpräsidenten gehabt und letzterer auch keine anderen politischen Persönlichkeiten empfangen. * Versailles, 3. März. Die Nationalversammlung erledigte in ihrer heutigen Sitzung mehrere unbedeutendere Gesetzentwürfe und beschloß, am nächsten Montag die zweite Lesung des Gesetzes über die Cadres der Armee zu beginner. England. * L o n d o n, 3. M ä r z. U n t e r h a u s. I n d e r h e u t i g e n S i t z u n g wurde ein von Herrn Cowper Temple eingebrachter Gesetzentwurf, nach welchem den Universitäten Schottlands die Befugniß ertheilt wird, auch weiblichen Personen die Doctorwürde zu verleihen, in zweiter Lesung mit 194 gegen 151 Stimmen abgelehnt. * L o n d o n, 3. M ä r z. D i e D e l e g i r t e n d e r s c h o t t i s c h e n B e r g werksarbeiter haben beschlossen, zur Unterstützung der Kohlengrubenarbeiter in Südwales von jedem schottischen Bergwerksarbeiter einen Beitrag von 6 d. zu erheben. Amerika. * Washington, 2. März. Auf dringende Befürwortung des Präsidenten Grant und des Schatzsecretärs Bristow hat der Senat über die Einkommen=Bill eine nochmalige Abstimmung eintreten lassen, in welcher das Gesetz angenommen wurde. Im Repräsentantenhause wurde mit 149 gegen 80 Stimmen eine Resolution angenommen, welche sich gegen eine Intervention der Bundesregierung in Arkansas ausspricht.— Nach einer Meldung aus Cuba hat der General=Capitain Concha Havanna verlassen. KSelturkamapf“. Aachen, 3. März. Wenn ich nicht irre, wurde bereits vor längerer it in einigen Zeitungen mitgetheilt, daß der„Deutsche Verein“ in der son seines Geschäftsführers Ludwig und Consorten aus Eschweiler unter Geschuldigung der Verletzung des§ 8 des Vereinsgesetzes vor das chipolizeigericht zu Aachen geladen war, welches am 21. October v. J. Urtheil fällte. Dasselbe lautete auf Freisprechung in Erwägurg, daß Beschuldigten die Bildung eines politischen Vereins nicht bestritten, ß jedoch jeglicher Beweis fehle und von den Beschuldigten auch ausäcklich in Abrede gestellt werde, mit anderen Vereinen gleicher Art in rbindung getreten zu sein.— Wir empfehlen dieses Urtheil zur Nachmung bei allen Verhandlungen gegen den Mainzer Verein. * Trier, 1. März. Letzten Sonntag Morgen wurde der Herr Pastor irmisch aus hiesigem Gefängniß entlassen. In der ersten Frühe des orgens eilte er zu seiner nunmehr drei Monate lang verwaisten Pfarrei ttingen zurück.— Am selden Morgen wurde auch Herr Anheier, Kaplan Neumagen, nach einer dreimonatlichen Haft per Gendarm über die zenze des Regierungsbezirks Trier gebracht. Tags zuvor war Herrn theier vom Polizeicommissar Schneider seine Transportirung unter ohung von Executivhaft und Expatriirung für den Fall der Wiederkehr gesagt worden.— Von Geistlichen sitzen im hiesigen Gefängniß augencklich die Herren Pastore Kiesgen von Wolmerath und Pies von Eisenmitt, beide haben noch drei Monate zu sitzen; ferner Herr Kaplan lölben von Berncastel, welcher noch vier Monate zu verbüßen hat, und rr Arenth von St. Joseph, welcher am 3. d. über die Grenze gebrach rd. Herr Kaplan Schneiders von St. Laurentius, in Einzelhaft, hat nte seine letzte Strafe von drei Monaten abzusitzen begonnen.— Zum menstage des hochwürdigsten Herrn Bischofs Matthias hatten, wie r hören, vorgenannte Herren an Hochdenselben eine„einfache“ Gratuion abschicken wollen, aber die desfallsige Anfrage wurde ganz einsach * Borken, 3. März. Der„Westf. Merkur' meldet aus Bochold, daß incenz van Alten, der bekanntlich wegen Majestätsbeleidigung denuncirt d dieserhalb zu drei Monaten Gefängniß verurtheilt wurde, im dortigen zankenhause gestorben ist. Er war ein rühriger eifriger Katholik und abgesagter Feind jeglicher Verstellung und Heuchelei. Seine Gefängnißst ertrug er mit Ergebung und Würde und gedachte, am Osterabend eder zu den Seinigen heimzukehren. Allein seine schon lang bestehende Kränkhkeit konnte die Luft der Gefängnißzelle nicht längerer agen: er starb als Gefangener. * Münster, 27. Febr. Das Appellationsgericht verhandelte am 25. gegen den vom Kreisgericht zu Lüdinghausen frei gesprochenen Kaplat Atmann zu Werne. Da demselben die Cura primaria vor Erlaß# aigesetze übertragen ist, so fand auch die zweite Instanz in Ertheilung Religionsunterrichtes nichts Strafbares.— Zwei auf zwei resp. b ochen Gesängniß lautende Urtheile gegen den Redacteur Temming scholt wurden bestätigt.— Herr Kaplan Bäck auf dem Hause Hamers hielt als Verfasser eines Artikels im„Billerbecker Anz.“ eine Strafe## Tagen Gefängniß.— Das Obertribunal hat die von dem Hauskaplas Herzogs von Croy, Herrn Bisping, gegen das ihn zu fünf des hiefigen Appellationsgerichtes eingelegte Rich#r apgaster, 2. Marz. Der Wesf,. M. schreibt: Bei unseren hochw: e r s c h i e n h e u t e f r ü h w i e d e r e i n E x e c u t o r, u m w e g e n d e r hern 600 Mark und zweimal 300 Mark für die Richtbesetzung gsarist lien in Werne, Hohelten und Pont zu Pfender, u, au e pergeblich. Auch erhielt der herr Bischof eine Vorlavung— den .s. vor die correctionelle Appellationskammer des königlichen zu Cleve wegen der vom öffentlichen Ministerium gegen dar Pet:9 znde Urth.il vom 20, Januar I J. eingelegten Berufung.— sehr vielen Seiten wurden dem Herrn Bischofe Anerbietungen gen die Strafe von 200 Thalern zu zahlen, für welche die in den nächsten Tagen anzutretende Gesängnißstrafe substituit werden, sol.„Die sämmtlichen Anerbietungen wurden, wie nicht anders erwark: wirden sonnte, von Sr. bischöflichen Gnaden abgelehnt. Rünster, 2. März. Dem Vertheidiger der Edeldamen Westfalens ; d e m b e k a n n t e n D a m e n v r o c e s s e z u B u r g s t e i n f u r t, H e r r n J u s t i z r a t h mwindthorst, ist, laut dem„.stf..“, zur besonderen Anerkennung gestern Droste=Vischering von Resselrode=Reichenstein im Namen dabei betheiligten verheiratheten Damen ein prachtvoller silberner Tafelaussatz überreicht worden, in dessen Fuße die Namen der SchenkGeberinnen, so wie das Datum jenes Tages eingravirt sind. Gräft. ## sselrode richtete einige dankende Worte an den Herrn Justizrath für glänzende Vertheidigung, die, wenn sie auch damals den Gerichtshof der Schuldlosigkeit der Angeschuldigten nicht zu überzeugen vermocht, in diesen das Gefühl besonderer Dankbarkeit erregt hätte, sie hierdurch auch eine bleibende Erinnerung zu geben beabsichtigten. Es in seit jenem Gerichtstage schon weit über ein halbes Jahr verflossen und der letzte entscheidende Spruch zu Berlin nicht erfolgt. * Münster, 3. März. Der„Westf. Mercur“ schreibt:„Nachdem der verantwortliche Redacteur unseres Blattes, Freiherr v. Wendt, am 22. Februar vor dem Untersuchungsrichter hatte erscheinen müssen, um sich üder die Einsendung der Encyklica zu verantworten, hatten dr Factor und Corrector der Druckerei, sowie der Eigenthümer des Mereur“ ein Verhör von—6½ Uhr zu bestehen, dem auch der Staatsanwalt beiwohnte. Im Verlaufe des fast 1 ½stündigen Inquisitoriums für letzteren fiel von demselben eine Andeutung, daß er noch im Besitz der eten Encyklica sei. An ihn wurde nach Schluß des Protocolls auf boten habe, nachdem es nicht möglich gewesen, eine Verständigung der Altkatholiken und der rbmischen Katholiten bezäglich der Piteltzgge e nannter Prozession zu erzielen. Kuriose Käuze, diese Altkathol###n ruft die„Frankf. Ztg.“ aus: Reißen sich so um Prozessionen und Heiligen=Cult, daos dadurch die bfentiche Sicherheit gesährdet wird! hruhrn..„... oes Protogolf Antrag des Staatsanwalts die Frage gestellt, ov er das Original noch Nach geschehener Bejahung kam der weitere Antrag auf sofortige Beschlagnahme unter Verwarnung wegen Verheimlichung mit Hinweis auf die im§417 des St.=.=B. vorgesehenen Strafen. Es folgte die aufung event. zur sofortigen Herausgabe. Um weitere Schritte: Haussuchungen u. s. w. zu vermeiden, wurde das Actenstück mit Wahrung des Rechtes auf das Privateigenthum überliefert.“ * Senden, 1. März. Kaum hatte sich das Gerücht verbreitet, oaß unser hochwürdigster Herr Bischof auf seiner Rückfahrt von Seppenrade auch unsere Gemeinde mit einem kurzen Besuche beehren würde, als schon bud das freundliche Dorf im schönsten Fahnenschmucke prangte. Hochderselbe traf heute Abnd gegen 6 Uhr unter festlichem Glockengeläute ein, und die 62 gewaltig dröhnenden Schüsse aus den kleinen, vom Schlosse Senden herübergeholten Kanonen sollten laut und weithin verkünden die große Liebe und treue Anhänglichkeit der Pfarreingesessenen an ihrem so schwer heimgesuchten Oberhirten. Nachdem der hochwürdigste Herr die vom Architekten Nordhoff neu erbaute Kirche besichtigt und sich darüber sehr beifällig und lobend geäußert hatte, spendete er den zahlreich versammelten Gläubigen den Segen und setzte alsdann unter begeistertem Hoch seine Fahrt nach Münster fort. So ehrt das katholische Volk, welches„die Doamen seiner Kirche nicht blos kennt, sondern auch aner e Attendorn, 1. Marz. Auch hier berscht große Geschäftsaue, im Allgemeinen wird nichts gekauft und nichts verkauft, als nur das Allernothwendigste. Der leidige„Culturkampf“ hat auch durch unsere Geschälts welt eine für jetzt unausfüllbare Kluft gerissen, worunter sogar große Unternehmungen schwer leiden. So cauert es Jahr und Tag, bis die Eisenbahnlinie Finnentrop=Rothemühle vollendet wird, die Bahn läuft zwar bis Aitendorn; aber wann wird sie nur bis Olpe vollendet werden? Die Ueberproduction und das Ausland tragen nicht die Hauptschuld an der gegenwärtigen Calamität, sondern das durch die innern schen Streitigkeiten ohne Ende lahmgelegte Capital im Inlande. Deshalb hätte die Verwaitung der Bergisch=Märkischen Eisenbahngesellschaft am allerwenigsten Grund, den„Culturkampf“ dadurch zu begürstigen, daß sie nur Zeitungen„libereler Richtung“ in den Wartesälen ihrer Stationen auszulegen gestattet, dagegen katholisch=conservative Zeitungen aus diesen Räumen verbannt. Uns däucht, das sei durchaus keine kluge Geschäftsführung für eine so ausgedehnte Verkehrsanstalt. Auch ist es sehr schlimm, venn die Beamten solcher öffentlichen Verkehrsanstalten„in Cutturkampf machen, die Herren Actionäre eines solchen Unternehmens müssen dann den Sack lappen. So passirte es auf unserer Station am 26. November des verflossenen Jahres, daß eine Gratulations=Depesche an den gesaggenen Lischof von Padervorn, Dr. Conrad Martin, an seinem Namenstage zurückgewiesen und nicht befördert wurde, weil der Bischof ein Gefangener sei und als solcher„keine Zierde des deutschen Episkopats“ heißen dürfe, wie er in der Depesche genannt werde. Die kaiserlich deutsche Telegraphenslation Grevenbrück beförderte die Depesche sofort ohne jeden Posen, 3. März. Wie die„Pos. Zig“ berichtet, ist der Deran von Buk, Propst Pawlowski in Lussowo(Kr. Posen) am 1. März wegen verweigerter Zeugenaussage in Sachen des Geheimdelegaten verhaftet und durch den Districtscommissarius Cichowicz in das Kreisgefängniß in Posen abgeführt worden.— Der Gnesener Decan Krepec in Marzenin wurde benachrichtigt, daß seiner vom 1. März ab eine sechswöchentliche Gefängnißhaft wartete, wenn er nicht bis zu diesem Zeitpuncte die gewünschten Aussagen in Sachen des Geheimdelegaten mache, was er natürlich nicht gethan hat.— Der Propst Keygier in Neustadt a. W. wurde am 24. d. in Sachen des Geheimdelegaten vernommen. Auf die ihm vorgelegten Fragen erklärte er nur, doß er eine Instruction ohne Unterschrift mit dem Poststempel Neustadt a. W. erhalten habe, von einem Delegaten wisse er nichts, noch kenne er ihn. Diese Aussage beschwor der Propst. Solche Berhöre(neint der„Kuryer Pozn.“) werden sich wohl immer öfter wiederholen, denn da man von den Decanen keine Geständnisse erzwingen kann, wiro man die Pröpste vernehmen.— Der Landrath des Kreises Chodziesen, v. Colmar, hat an die wenigen Pröpste, welche zugleich inspectoren sind, eine Verjügung erlassen, in welcher er binnen drei Tagen die Blantwortung folgender Fragen verlangt: Ob sie aus Anlaß der Amtsentsetzung des Erzbischofs eine Adresse an das Metropolitancapitel unterzeichnet, ferner ob sie sich geweigert haben, mit dem königlichen Commissarius zur Verwaltung des Didcesanvermögens in Correspondenz zu treten und schließlich, ob sie in Sachen des päpstlichen Delegaten vernommen worden sind, und ob sie in solchem Falle Aussagen gemacht haben. Diese Inquisition soll eine Folge höherer Weisung sein, die auch den anderen Landräthen zugegangen sein dürfte. Aus Hohenzollern, 27. Fedr. Neuerdings ist der Bürgermeister Fidelis Leck in Bärenthal seines Amtes entsetzt worden, weil er in Bekusung auf sein„katholisches Gewissen“ sich weigerte, den ungesetzlich ungirenden Pfarrverweser Stopper aus dem Pfarrhause zu entfernen Aus Baden, 1. März, schreibt man dem fortschrittlichen„Frankf. Journ.“: Das gerichtliche Verfohren gegen die Neupriester wegen unbefügter Ausübung kirchlicher Functionen ist nunmehr einfacher geworden, da freisprechende Urtheile, wie sie Anfangs von einigen Gerichtshöfen abbegeben wurden, nicht mehr vorkommen. Die Strafen sind bis jetzt nur n Geld verfügt worden, werden aber, da die betreffenden Geistlichen die Sahlung nicht leisten, in entsprechende Haft umgewandelt werden müssen. Der Vicar von Neustadt ist der erste, welcher dieses Gefängniß=Mariyrium angetreten hat und zur Abbüßung einer Haft von 3 Monaten und 3 Lagen nach Offenburg abgeführt worden ist. Die Andern— über 20 in der Zahl— werden bald nachfolgen. Für Diejenigen, welche von em Zeitpunkt an, da die ersten Urtheile Rechtskraft erlangt haben, ihre kunctionen fortsetzen, stehen weit größere Strafen in Aussicht, da die Vergehen als Wiederholung gelten. So ist einer derselben für 121 in ister Wiederholung begangene Fälle von der Strafkammer in Freiburg einer Geldstrafe von 7680 Mark, bezw. 1½ Jahr Gefängniß verurseilt worden. Das Schicksal der jungen Geistlichen findet bei der öffentden Meinung immerhin ein gewisses Mitleid in Anbetracht der schweren sahl, die ihnen zwischen ihrer vorgesetzten geistlichen Behörde und den gatlichen Gesetzen gestellt ist. Es ist deshalb an der Zeit, daß auch der bisthum=Verweser dem Gesetze anheimfällt. Derselbe ist, nachdem seine nsprache vom Oberhofgericht als unbegründet verworfen worden ist, gen ungesetzlicher Uebertragung kirchlicher Functionen an die Neupriester r die Strafkammer in Freiburg verwiesen, wo schon am 4. März die ie Zweifel verurtheilende Entscheidung des Gerichtshoses erfolgen wird. Aus Baden, 3. März. In Bühl, dessen Bülgermeister Karl bekanntlich von der Regierung abgesetzt wurde, ist der Candidat der tholischen Volkspartei“, Kaufmann Eduard Knörr, zum Bürgermeister jählt worden. München, 1. März. Der Redakteur des„Vaterlandes“, Dr. Sigl, gegen das Urtheil des Schwurgerichts vom 25. d. heute die Nichtigbbeschwerde an emeldet. Inzwischen ist bereits wieder ein neuer Strafantrag des Reichtkanzlers gegen Sigl eingelaufen. Aus Säckingen, 3. März, wird gemeldet, daß der dortige Stadt5 m allgemeinen Interesse und zur Wahrung der öffentlichen Sicherdie Abhaltung der Fridolins=Prozession auf öffentlicher Straße“ verVermischte Nachrichten. * Köln, 3. März. Die Direction der Rheinischen Eisenbahn=Gesellschaft beabsichtigt, laut der„Köln. Volkszig.“, die Löhne ihrer Arbeiter zu reduciren. Zu diesem Ende sind diejenigen Beamten, welche mit der Aufstellung der Lohnlisten der Arbeiter zu thun haben, veranlaßt worden, eine genaue Nachweisung der bisherigen Lohn und Accordsätze einzureichen.— Auch in Nippes ist der Tagelohn gesunken. Bisher betrug derselbe 27 bis 35 Sgr., jetzt beträgt er nur mehr 20 bis 22½ Sgr., in sehr Aus dem Kreise Grevenbroich, 2. März. Seit meinem letzten Referate über den alten Fuhrmann von Grevenbroich hat derselbe immer mehr von sich reden gemacht. Wir hatten Gelegenheit, seinem Kutschieren seit Jahren in der Nähe zuzusehen und haben wir ihn für das angesehen, als was er sich nunmehr mit der wünschenswerthesten Offenheit zu erkennen gibt. Es ist uns von gut unterrichteter Seite mitgetheilt worden, der Mann sei in der ersten Zeit seines in Grevenbroich mit einem großen Gebetbuche unter dem Arm gar häufig zur Kirche gezogen. Jetzt freilich ist das anders geworden. Jetzt geht der Mann, wie wir hören, gar nicht mehr zur Kirche, woran er bei dem Standpunkte, den er einnimmt, gewiß gut thut, und worüber der dortig Pfarrer am allerwenigsten betrübt sein wird. Wir möchten nur wünschen, daß alle in der Wolle gesärbte Liberale vom Schlage des alten F. manns es ebenso machten. Das Darbringen des hl. Meßopfers, der Sacramentenempfang, daß Alles ist ihnen ja doch nur leerer Formelkram, wozu sich also noch daran betheiligen? Erlauben Sie mir, daß ich Ihnen Einiges aus dem„Grevenbroicher Nationalen Wochenblatt“, nebenbei bemerkt, den Wirthen hiesiger Gegend amtlich aufgedrungen wird, mittheile. Es liegt vor mir Nr. 9 d. J. da heißt es zunächst in der pertischen Rundschau bezüglich des Gesetzes über die Verwaltung des Vermögens der kirchlichen Gemeinden,„es handelt sich der Anmeldungspflicht um einige Glaubenswahrheiten, Groschen; ein Zinsgroschen war es, der von Christi Lippen die Entscheidung herbeifährte: dem Kaiser zu geben, was des Kaisers und Gott, was Gottes ist. Wir wolen hier die Bemertung Pic,pigter lgrzgz he# es die Art des alten Fuhrmanns ist, sein Geschreibsel zu spicken, was man namentlich in seinem„Offenen Brief" bemerken kann. Und das ist gerabe das Ekelhafte, daß die hl. Schrift, die doch nur ein an Fabeln reiches Buch sein kann, zum vermeintlichen Beweise für die Richtigkeit seiner Ideen herhalten muß. Dann folgt e# Artikel über die Vaterlandsliebe, nach der Nummer, die dabei steht, zu schließen, bereits der 35. über dieses Thema. Wir sind der Meinung, daß den Insassen des deutschen Reichs bei den immer mehr in die getriebenen Steuern die Vaterlandsliebe von Tag zu Tag schwerer gemacht wird, ganz abgesehen von dem noch ganz zum Ueberfluß in Scene gesetzten„Culturkampf“, welcher Millionen in dem Theuersten, was sie haben, auf's Empfindlichste kränkt. Es ist nun ergötzlich zu sehen, wie der alte Fuhrmann in gewandten schwulstigen Artikeln sich noch immer mit dem „entarteten Mischvolk“(die Franzosen sind gemeint), und namentlich mit „asrikanischen Wüstenhorden herumschlägt. Er versichert, daß„die franHandel und Verkehr. * Berlin, 3. März. Auf den rapiden Rückgang der letzten Tage folgte gestern Abend in Frankfurt und Hamburg, gestützt durch die fortwährend steigenden Pariser Course, eine Reprise, die auch heute für internationale und Eisenbahnwerthe anhielt. Es ist wohl eine der merkwürdigsten Erscheinungen, wodurch die gegenwärtige Welttrifis sich senige Land, welches während der letzten Jahre das größte Mißgeschick hatte, dessen Handel fast vollständig vernichtet schien, daß Frankreich heute im Ueberfluß lebt und Paris allein Hausse macht. Speculationspopiere waren fest; Disconto 155,25 bez. Laura unentschieden, 112—111 110,75—111,50 bez. und G. Dortmunder 23 G.— Bahnen besser; Rheinische 115 bez. und G. Mindener 106 bez. Bergische 77.50 G. Ponten veswe), Lousse 5 a, Honsisaetag 6g.— Jud=Ahur Hegerl. Centrum 57 bez., Louise 52, Bonisacius 69, Courl 90.50 w.— Oeserr Papierrente 65,30 bez. Devisen ohne Verkehr. Geld bleibt flüssig. Primadiscont 3 pCt. Schluß der Börsd matt. Kbln, 3 März.(Notirungen der Handelsmaslen. 4eette: Raböl steigend, per 100 Pfd. mit Fotz in Eisenb.# in Partiervon 100 Cir. Rm. 3000 b.. 64/68(g Weizen fester, ohne Sack per 200 Pfo hienger(anbligner Preie) Rm. 20.50., fremder 19.50 B.(Lieferungsqualität à 75 Pft, per 50 Liter) Roggen fester, ohne Sack hiesiger per 200 Pfo.(niebrigser prot ff. hies. Rm. 16.50., freinder 16.50 B.(Lieferungsquoi. à 69 Pfd. der 50 Liter). Hafer fester, per 200 Pfd. ohne Sack Nm. 1860 B. Köln, 4. März(Natirungen der Productenhändter.) Weizen eff. hiesiger 19.10—1990 Rm., fremder 1870—19.00 Rm Roggeneff. 15.15—15.70 Rm. Hafer eff. 19 75 Rm. Rüböleff. 30.30 Rm. (Lanomarkt.) Weizen unverändert, 19.10—12.90;, Roggen gut preishaltend, ohne jedoch besonders lebhaft zu sein, 12.00—..70; Gerste nominell, 17.50—18.50; Hafer höher bezahlt, 19.50—20.00; Raps still, 27 bis 27.50; bez. nach Qualität pro 200 Pfd Zufuhren ca. 256 Sack. Neuß, 4. März. Am heutigen Getreidemarkte betrugen die Zufuhren ca. 400 Sack, wobei die Preise aller Fruchtgattungen unverändert blieben. Rubsl und Kuchen unverändert. Wetter: schön. 4 Düsseldorf, 1. März. Weizen Mark 20,25, Roggen 19,00, reine Braugerste 22, ordinäre dito 20, Futtergeiste 16,50, Hafer 19,56 per Andernach, 2. Marz. Weizen Mark 10/46, Roggen 9,38, Hafer M. 10,— per 100 Pfund. Kartoffeln 2 Mark 10 Pf per Mainz, 2. März. Weizen M. 20,45, Roggen# her, 16,05, fester M. 18,60. Ruböl fester, per Mai M. 30,50, Raps per Jannar M 31.40. Berlin, 3. März. M. P. Weizen, 100 Pfd..60 bis Roggen gr. Gerste Hafer Erbsen, 5 Liter Linsen, 5 Liter Stettin, 3 .10 .10 .50 .25 .50 März M. P. .90 810 .30 .45 .75 .— Kartoffeln, 5 Liter Rindfleisch per Pfd. Schweinefleisch.. Hamm!fleisch Kalbfleisch Butter Getreidemarkt. Wleizen 182. M. P —30 —.45 —.55 —.45 —.31 .10 Rogger bis M. P —.35 —.70 —.75 —.75 —.70 .40 143 9 Spiritus loco per März zösische Schriftstellerei und Kunst und Wissen immer weiter hinter uns Deutschen zurück zeblieben seien.“ Wir vermögen platterdings nicht ein zusehen, wie bei„Garbaren“ überhaupt noch von Kunst und Wissenschaft die Rede sein kann. Doran reiht sich die Fortsetzung eines Artitels, der die für liberale Magen so pikante Ueberschrift trägt:„Plan und Taktik der Jesuinen unter Fürstbischof Theodor von Paderborn. Von sothanen Jesuiten heißt es:„Sie wußten Alles, sie kannten Alles.... nur schnitten sie Alles zu, wie es zu ihren Zwecken paßte.“ Das thuen die bösen Jesuiten ganz im Gegensatze zu den biederen Liberalen und sittenreinen Logenmännern, die bekanntlich nur gute Zwecke befolgen und dazu auch nur gute Mittel anwenden. Aus dem letzten Artikel:„Warum nicht Friede?“ hebe ich nachstehende Sätze heraus.„Es ist alles so wohl bestellt(im deutschen Reich), wie es unter unsern sen— da kommt der leidige Satan und säet Unkraut unter den Weizen. Dies Unkraut ist der Unfriede, der von denen gest ftet wird, die dafür da sind, den Frieden zu sichern. Dies Satanswerk ist nicht auf deutschem Boden aufgebracht, sondern es wird eingeschleppt aus dem Wälschland, Wälsch Blut keinem Deutschen gut.“ Nicht wahr, recht artige Sätzlein Schließlich sei bemerkt, daß die„Neuß=Grevenbroicher Zeitung" freundschaftlich nachbarlich„Mordquisel" titulirt wird. Wenn die Zeitung“ ihre Leser mit einer Beilage aus dem Grevenbroicher„Nationalen Wochenblatt" beschenkt, so wird man das nach dem, was wir wir aus diesem Blatte hier angeführt haben, begreiflich finden. Gleich und * Goch, 3. März. Am 23. v. M. stard auf Schloß Blyenbeck Herr P. Eggs, welcher längere Zeit die akademische marianische Congregation zu Münster leitete. Es ist dies der zweite aus der Reihe der vertriebenen Jesuiten, welcher seine Ruhestätte auf dem Kirchhofe des holländischen Dörschens üsferden sand.„„. egarfer Mu. st. unsb: uex e. 5 * Lövenich, 3. März. Im Kodigsborset Walde wurde nuch der„K. Vollszig,“ am 27. v. M. auf einer Treibjagd ein Keiler im Gewichte von Lippstadt, 2. März, Mantheiltdem, W. M. mit, daß sicherem Vernehmen nach der hochw. Herr Bischof Conrad ein Mandat für das Abgeordnetenhaus nicht annehmen wird. Aue Stimmen werden sich daher auf den Herrn Kreisrichter v. Kleinsorgen zu Meschede vereinigen. Hoffen wir, daß die katholischen Wahlmänner einmüthig für dieses altbewährte Mitglied der Centrums=Fraction eintreten, und sich durch nichts abhalten lass. am 6. in Waistein zu erscheinen.. 46— * Siegen, 26. Fedr. Wie aus Abgeordnetentreisen mitgerze#n wird, beabsichtigen die Eisenhütten=Besitzer im Siegerlande am 1. April ihre Hochösen auszublasen, wenn die Bergisch-Märkische Bahn mit ihrem Tarif für Kohlen und Coaks nicht herunterzeht. Behufs Vorstellungen beim Handelsministerium wird demnächst eine Deputation aus dem Siegerlande in Berlin eintreffen. * Oschersleben, 1. März. Am vergangenen Freitag erei nere sich in unserem Nachbarorte Hornhausen der seltene Fall, daß ein Pferd wegen Tollwuth im Stalle erschossen werden mußte. Dasselbe ist vor etwa einem Vierteljahre von einem tollen Jagdhunde in den unteren Theil des Kopfes gedissen und nach so langer Zeit von der gleichen Krankheit ergriffen worden. Es krümmte sich, bevor ihm der Rest gegeben wurde, unter den schrecklichsten Qualen, hatte sich die Vorderzähne ausgestoßen und die Seitentheile der Brust ursteischt.. M.., Lui, Anemneuen.4 * London, 2. März. Nach aus Mabeira heule eingegungenen Rachrichten hat der königliche Postdampfer„Celt“ auf der Fahrt nach dem Kap Schiffbruch gelitten Passagiere und Marnschaften wurden gerettet. Letzte Post. * Berlin, 4, März. Dem Abgeordnetenhause ist vom Kultusminister ein Entwurf betreffend die Einstellung der Leistungen aus Staatsmitteln für die Bedürfnisse der römisch=katholischen Bisthümer und Geistlichen zugegangen. Die Leistungen gründen sich dekanntlich auf die Verpflichtungen, welche Preußen bei Einziehung der Klöster und Kirchengüter übernommen hat, und die durch die Bulle de salute animarum festgestellt und durch deren Annahme Seitens Preußens feierlichst garantirt worden sind. Man meldet der„Köln. Volksztg.“ von hier: Für den Fall, daß die Bischöfe die päpstliche Encyklica amtlich verkündigen sollten, beabsichtigt die Regierung, wie verlautet, auf Grund des Strafgesetzbuches wegen Aufreizung zum Hochverrath gegen dieselben vorzsgeben......„gen Kchn A. * San Sebastian, 5. Marz. Die Carlisten haben die Umgegend von Bildao verlassen und sich in die Encartaciones zusammengezogen.„„ * Stockholm, 3. Marz. Der Reichstag verwarf in der heutigen Sitzung die Vorlage der Regierung betreffend die Abänderung der auf die Militär=Angelegenheiten bezüglichen Bestimmungen des Grundgesetzes(§ 80) und nahm statt derselben die im vorigen Jahre von der Regierung eingebrachte, damals aber von dem Reichstage verworfene Vorlage betreffend die Militärorganisationsfrage an. * Bukarest, 3. März. Die Regierung hat der Kammer einen dringlichen Gesetzentwurf vorgelegt, nach welchem wegen der durch Schneefall veranlaßten anhaltenden Störung des Verkehrs die Termine in den Processen vertagt und die Fristen verlängert werden sollen. * C o n s t a n t i n o p e l, 3. M ä r z. D i e V e r ö f f e n t l i c h u n g d e s Budgets wird demnächst erwartet. Wie verlautet, wird das Deficit in demselben auf—7 Millionen berechnet. Rübs: 100 Kilogramm per März=April 50,00. reslau, 3 März Getreidemarkt. Spiritus loco per 100% per bruar 56,00, Apeizen per April=Mai 173 Mark. Roggen per April 14. Ruvoi per März 53,50, per April= Mai 53 Mk. 50 Pf. gunt fest Hamburg, 3 März. Weizen 126pjd. 1000 Kilo netto 183 Br, Roggen 1000 Kilo netto 149 Gr. Hafer still Gerste still. Rüböl fest 56½ Be. per 200 Pfund.— Spiritus, per 100 Liter 100% 45½ Kaffee ruhig, Umsatz 1000 Sack. Petroleum animirt, Siandart loco 13.00 Br., 12,90 Gd., per März 12,80, per März=April 12,60 Sd. Antwerpen, 3. März, Getreidemart. Weizen unverändert, dan: scher 25. Roggen behauptet, Odessa 19½. Hafer matt, Archangel 24 Gerste per Mai 19 Br.— Petroleummarkt. Raffinirtes Petroleum Type weiß, loco 31½ bez. u. 32 Br., per März 30¾ bez. u. Br. per März=April 30 bez., 30½ Br., per April=Mai 33 Br. Geschsf# aris, 3. März Produttenmarkt. Weizen per März 24,5.0 Mehl, steigend per März 52,25, per April=Mai 52,25. Rüböl steigend per März=April 74, 50, per Mai=August 76,00. Spiritus per März 55,00. März. Getreidemarkt. Weißer englischer Weizen 44, rother 41, Mehl 32—43. Der Markt schloß für sämmtliche Getreidearten in fester Haltung bei wenig lebhaftem Geschäft. Huser höher bezahlt. Glasgow, 2. März, Roheisen ses. Mixed numbers warrants 74 Machrichten. Oderwesel, 3 März Kheinhöhe 4 Fuß 8 Zoll, gef 1 Zon Coblenz, 3. März Ryeinhöhe 5 Fur 6 Zoll, gef 1 Zos Bonn, 4. März Mittags 1 Uhr. Kheinhöhe 5 Fur— Z. gef. 1 8. 2. März. 8 U. 28. 3. März 8 U M. Witterungsvericher. Haparanda—9. Wuliar—6. Stettin —2"—9. Statt besonderer Meldung die glückliche Geburt einer kräftigen Tochter. Jos. Casalter und Frau. Polizei= Da sich in hiefiger Stadt ein wuthverdächtiger Hund gezeigt hat so wird auf Grund der§§ 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei=Verwaltung vom 11. März 1850 für den Bereich der Oder=Bürgermeisterei Bonn folgende Polizei Verordnung erlassen: 1) All: Hunde müssen während der Dauer von sechs Wochen vom Tage der Pudlikation dieser Verordnung an gerechnet, entweder festgelegt oder, wenn sie umherlaufen sollen, mit einem Maulkorbe von Blech oder Eisendraht versehen werden, der geräumig genug ist, um dem Hunde das freie Athemholen und das Abkühlen der Zunge zu gestatten dabei aber das Beißen unmöglicht macht. 2) Hunde, welche, ohne mit einem solchen vorschriftsmäßigen Maulkorbe rersehen zu sein, umherlaufen, sollen durch den Abdecker eingefangen und, wenn die Eigenthümer es nicht vorziehen möchten, dieselbe innerhalb 3 Tagen gegen ein dem Abdecker zu zahlendes Fangaeld von 1 Mk. 50 Pfg. und ein Futtergeld von 50 Pfg. pro Tag einzulösen, getödtet werden. 3) Zuwiderhandlungen gegen diese sofort in Kraft tretende Polizei= Verordnung werden mit einer Gedstrafe von 3 bis 9 Mk. oder im Unvermögensfalle mit verhältnißmäßiger Haftstrafe geahndet werden. Bonn, den 3. März 1875. Das Ober=Bürgermeister=Amt. Vorstehende Polizei=Verordnung wird hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselbe heute in ortsüdlicher Wise nach vorhergegangenem Zeichen mit der Schelle auf den öffentlichen Plätzen und Straßen der Stadt verlesen, auch eine Abschrift derselben am Rathhause angeheftet bleibt. Bonn, den 3. März 1875. Das Ober=Bürgermeister=Amt. —7 schöne Zimmer mit Rheinaussicht zu vermiethen. Die Exp. d. Zig. sagt wo.(741 Gerichtlicher Verkauf. Am 5. März 1875, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Römerplatze zu Bonn gegen baare Zahlung versteigert werden: 20 Tische 18 Stühle. Schneller, Gerihlstechicher. Ein schön gelegenes Haus steht unter günstigen Bedingungen zu verkaufen. Auch kann dasselbe im Ganzen oder theilweise vermiethet werden. Der Lage wegen eignet sich das Unterhaus sehr für ein Ladengeschäft. Näheres Meckenheimerstraße 2. Eine 1. Etage Münsterstraße zu vermiethen. Markt 34. Wohnung von 4— 5 Räumen zu verm. Wo, sagt die Exp.(747 Kapikattel. von Thlr. 7000, 2000, 500 liegen auf erste Hypothek zum Austhun bereit. L. Laufenberg, Viehmarkt 11. Es werden von einem guten Zinszahler auf ein liegendes Vermögen von 3000 Thalern, worauf noch 1200 Thlr. Ankaufsgeld stehen,.— 800 Thlr. auf 2. Hypothek gesucht. Zinsen 9. Von wem sagt die Exp.(740 Eine erf. Köchin sucht Stelle zum 1. oder 15. April. Näh. in der Exp. d. Ztg.(746 AlsHaushälterin sucht eine Wittwe bei einem Herrn oder Dame, oder bei einer kinderlosen Herrschaft Stelle. Fr.=Off. eub M. H. 176 bes. die Exp. d. Ztz. Ein Nähmädchen, in Hand= und Maschinenarbeit erfahren, sucht Stelle. Näh. in der Ecp. d. Zig.(748 Mädchen für Hausard. in kl. Haushalt. für gl. gesucht. Weberstr. 42. Ein Mädchen für alle häusliche Arbeit nach Auswärts gesucht. Zu erfr. Weberstraße 5. Fortsetzung des Falliments=Verkaufs von Joachimi am Freitag den 5. März 1875, Nachmittags 1 Uhr. kommen noch vor: Die Schränke, Theke, Ladengestelle, Spiegel, Tische, Stühle, Bettstellen, fertige Damenhüte, Blumen, Federn, Bänder u. dgl. Hansen, Gerichtsschreiber. gotz Vertanf in der Waldung des Hauses Kühlseggen bei Weilerswist. Am Mittwoch den 10. März ds. Vormittags 11 Uhr, werden zu Weilerswist bei dem Wirthe Peter Joseph Heckmann die nachstehend bezeichnete Holzsorten auf Credit gegen Bürgschaft öffentlich und meistbietend verlauft: 1) Auf den 9 Morgen am Walberbergerpfad: 65 Eichen= und 9 Birkenstämme, wovon mehrere eine bedeutende Länge und Stärke haben, 12 Loose Astholz und 109 Schock Nieder= und Oberholzschanzen; 2) Auf den 100 Morgen am Bliesheimerfelde: 130 Schock Niederholzschanzen und 2 Loose Lohschläge. Der Förster Hubert Soutschka in Trippelsdorf bei Sechtem wird das Holz auf Verlangen anzeigen. Haus Wahn, den 2. März 1875. Giesen, Rentmeister. Das Rittergul Burg Einsselo im Kreise Düren, bestehend aus einem Areal von c. 722 Morgen, und zwar aus c. 15 Morgen Wiesen, 2 Morgen Wald, ½/ Morgen Weinberg und c. 705 Morgen Ackerland, wird, in gerichtlicher Theilung, Dienstag, den 27. April a.., Morgens 10 Uhr, im Restaurationslokale der Frau Wittwe Wilhelm Hütten zu Düren, zuerst in zwei Ackergütern, nämlich die Burg mit 486 Morgen 147 Ruthen 20 Fuß, und der Plettenberger Hof mit 235 Morgen 13 Ruthen 20 Fuß, und so dann im Ganzen lizitirt werden. Gut an der Trierer Eisenbahn, 1 Stunde von Düren, mit welchem es durch Chaussee verbunden ist, in einer gesunden, fruchtbaren und wohlhabenden Gegend gelegen, aus meistentheils zusammenhängenden Ländereien bestehend und mit eigener Jagd, gehört zu den besten Ackergütern unserer Provinz. Der Boden ist fruchtbar und die Gebäulichkeiten sind in gutem Zustande. Nähere Auskunft ertheilen der kommittirte Notar Jansenius zu Düren und der betreibende Anwalt Rüttgers zu Aachen. Nechenschaftsbericht der Bonner Carnevals=Gesellschaft über die diesjährigen Einnahmen u. Ausgaben. Ein nahme. An Cassa=Bestand. „ Mitglieder u. Entréegelder „ freiwilligen Gaben...“ „ Geschenk des Bonner Casino „ do. der Actien=Gesellschaft „Beethovenhalle".. ". Nung. Es ist Niemand, außer unserm Reisenden Magnus. berechtigt, Gelder für uns einzunehmen und zu quittiren. und erkennen wir keine an Andere geleistete Zahlungen an. Köln, Nähmaschinenhandlung. Immerwährend vortäthige Mobel zu verkaufen bei Jak. Fink, Maargasse 8. Lager befindet sich Hospitalgasse 33. Indem wir vorstehenden Bericht veröffentlichen, statten wir unsern geehrten Mitbürgern, welche durch freiwillige Gaben das diesjährige Maskenfest verschönern halfen, hiermit unsern besten Dank ab, mit dem Beinerken, daß die betreffenden Bücher und Beläge über obige Einnahmen und Ausgaben von heute ab bei unserm Kassirer Herrn Joh. Ropertz, Wenzelgasse 38, zur gefl. Einsicht für unsere Mitglieder und Geschenkgeber offen liegen. Bonn, den 4. März 1875. Schultheiß& Schöppenrath. Den 10. März fahre ich leer nach Julich. G. Gassmann. Bonner Stadt=Soldaten=Corps. Berichterstattung über dessen Wirksamkeit an den beiden Fastnachtstagen 1875. Nachdem das Bonner Bürgerthum sich in unsere neue carnevalistische Verfassung bereits ganz schicklich gefügt hat, war es uns ein Leichtes die Ordnung und Sicherheit beim diesjährigen Carneval aufrecht zu erhalten. Wir wurden dadurch nicht so häufig in die unangenehme Nothwendigkeit versetzt, Arretirungen vornehmen zu müssen wie in dem vorhergehenden Narrerjahr. Nachstehend geben wir Uebersicht über das Ergebniß der auferlegten Strafen. Verurtheilt wurden 117 Demazogen des Carnevals zu 252 Reichsmark 311 Flaschen Wein, ¾ Ohm Bier, 10 Pfd. Kaffe, 30 Pfd. Ochsenfleisch, ½ Schweintkopf, 1 Wurst, 5 Graubrode und 1 Frauenunterrock Diese Produkte gelangten in nachstehende milde Hände und Anstalten: Möbel verziehungshalber billig zu verkaufen. Wo, sagt die Exp. d. Zig.(749 Hamburg=Amerikanische Packetfahrt=Actien=Gesellschaft. Directe Post=Dampfschifffahrt zwischen Armenaizt Dr. Kuhlmann Franziscaner=Kloster 10 Pfund Ochsenfleisch, Schweinskopf, 1 Wurst, 5 Graubrod, 1 Unterrock und K aben=Al an der Höhe 20 Pfd. Ochsenfleisch Armen=Verwaltung der evangelischen Gemeinde „„„ israelitischen Gemeinde Katholisches Waisenhaus ½ Ohm Bier.. Evangelisches Waisensaus ½ Ohm Bier.. St. Bincenz=Verein den drei Pfarren je 12 Flaschen Wein St. Elisabeth=Verein den drei Pfarren je 12 Flaschen Wein St. Jacobs Convent 6 Pfd. Kasse und St. Aegidius Convent 4 Pid Kaffe und.... Durch 43 Stadt S oldaten vermittelst Anweisungen unsere Kasse und Keller an Armen vertheilt Summa .=Mark. 48 18 34½ 22½ 129 252 Flaschen Wein. 40 30 25 15 36 36 129 311 Pommegania 1. April Silesia, 14. April Frisia, 24. März Suevia, 31. März Silesla, regelmäßig jeden Mittwoch. I. Cajüte Nm. 495, II. Cajüte Nm. 300, Zwischendeck Rm. 90. In Houref oder Königtwinter wird gleich ein kleines Haus gegen Baar zu kaufen gesucht. Offerten sub A. B. 175 besorgt die Exp. d. Zig. Hamburg und New=York ia Häpre, vermittelst der berühmten und pra tvollen deutschen Post=Dampsschiffe Cimbris, 10. März P 9 p*. Westphalia, 17. März und weiter Passagepreise in Reichsmark:## Zwischen Hamburg und via Havte und Geimsbo nach St. Thomas, Curacao, Cabauilla, Puerto Cabello, La Suayra, Trinidad u. Colon, von wo via Panama Anschluß nach allen Häfen zwischen Balparaiso u. Sau Franzisco, sowie nach Japan u. China, Franconia, 8. März Vandalla, 23. März Germania, 8. April und weiter rezelmäßig den 8. und 23. jeden Monats. Nähere Auskunft wegen Fracht u. Passage ertheilt der General-Bevollmächtigte August Bolten, Wm. Miller's Nachfolger, 33—34 Admiralitätsstraße. Hamburg. in alen Stadttheilen zu verkaufen ev. zu der miethen. Eigenthümer P.&. Herter. 1. und 2. Stage zu vermiechen. Nöhrres Sternihorbrücke 1. 1. und 2. Stage zu verm ethen. Th. Tünsmeyer, Vornheimerstraße. Kleines Haus, best. aus—8 Räumen, zu vermiethen. Kbinstraße 1. Unterhauß in frez. Lage, pr. 15. Mai zu vermiethen. Nih, in der Erp.“. 31g.(625 Schreinerwerkstatte zu venniethen. Th. Tünsmeyer, Vornheimerstraße. Zu vermiethen vor dem Kölnthore an stille Einwohner und pr. 15 Mai zu bez.: 3 Zimmer I. Et., Brunnen= u. Regenwasser u. Bleiche. Hundsgasse 28. Ein gewandter Erster Gerichtsvollzieher=Gehülfe pr. 1. April bei gutem Salair gesucht. Fr.=Off. sub A. H. 174 besorgt die Expedition d. Ztg. In einem hiesigen Spezerei Geschäft en détail wird ein junger Mann gesucht, wilcher arch zugleich mit den Comptoirarbeiten#was vertraut sein muß. Antritt den 15. Mai d. Is. Hierauf A slekti#eube wollen gefl. ihre Offleten unter dei Adresse G. B. 171 stco, aa bie Egg. 1. Zig, gelangeg lassen. Der Vorstand des Bonner Stadt=Soldaten=Corps. Weinhandlung von C. Spitz, Weinproducent in Eptig(bei Barr) Elsass, empfiehlt seine Weine, die in großen und kleinen Gebinden bezogen werden können. Kühl=Apparate für Brauereien, neuester Construction, in allen Größen, mit und ohne Pumpenwerk(Gegenströmungs System) liefert unter Garantie von Thlr. 100 an, sowie alle Brauerei=Geräthschaften in solidester Ausführung und billigster Preisnotirung die Kupferschlägerei, Gelbgießerei und Luftpumpen=Fabrik von Jos. Muss, Bonn. Paramenten=Stoff=Fabrik in Dutzenberg& Bister i Crefeld empfiehlt ihr großes Lager fertiger Paramente zu den verschiedensten, billigst gestellten Preisen. Auswahlsendungen stehen zu Diensten. Künstliche Düngmittel der Actien=Gesellschaft für chemische Düngerfabrikation zu Ehrenfeld empfiehlt zu Fabrikpreisen Wwe. H. Hinterkeuser, Restauration und Kohlenhandlung. Bahnhof Sechtem. Im Verlage von Franz Kirchheim in Mainz ist se eben erschienen und durch alle Buchhandlungen zu beziehen(in Bonn durch A. Henry): Das christliche Erven. Dr. Conrad Martin, Bischof von Puderborn. 80. 22 Bogen geh. Preis 3 Mark.(Unter Kreuzband franco 3 M. 20 Pfg.) Die unfreiwillige Einsamkeit, zu welcher der Hochw. Herr Bischof Martin im Kreisgesängnisse zu Padeiborn verurtheilt war, gab ihm die Muße, vorstehende Schrift in demselben auszuarbeiten und abzuschließen, bei welcher Arbeit der Herr Verfasser, nach der Vorrede des Buches, reichlichen und Stärke empfangen, so daß schon dieser Umstand hinreichen wird, des Buch allen wahren Freunden der katholischen Kirche und ihres verfolgten Episcopates auf das Wärmste zu empfehlen. Bei A. Lützenkirchen, Werzelgase Nr. 37, is zu haben: Gebete zur Gewinnung des Jubiläums=Ablasses. Mit Gutheißung geistlicher Obern. Preis 15 RPfg.(13 Pfg.) Dieses Büchlein enthält außer einer kurzen Belehrung für die vorgeschriebenen Besuchungen ausgewählte Gebete in ansprechender Abwechslung geordnet. Elegie auf die deutsche Vereinscorrespondenz ..C. des Herrn von Sybel. (Aus der letzten Nummer des Narrenschiff.) Armer Bonner DVC, DVC, DVC, Holt sobald dich der Kukul? Bist so schrecklich schon blamirt Hast so gründlich uns regiert? Ach nun kommt der Herr von Sybel Nicht mehr mit der großen Fibel, Uns zu lehren a, o. u; Armer DVC, huhn, huhn! Nun so kauf bei Endenich Rasch ein Ackerlein für dich! Grab dir dort ein kühles Grab Und steig lebensmüd hinab! Eingehauen tief in Stein Soll dann fort zu lesen sein: Ach hier schläft ein armer DVC! Einst des Rheinlands Stolz und Schmuck; Wandrer! doch nur kurze Zeit Währte seine Herrlichkeit; Ja, hier liegt er mit der Fibel, Eingesargt von Herrn von Sybel. Ein urkultivirter Rheinländer. Lac Ein erfahrener Schreinergeselle geucht 6. Nachtsheim, Neug. 15. und Lehrling gesucht von P. J. Dresen in Oberdolendorf. Ein Junge vom Lande zum Verrichten von Commissionen und Hausarbeit gesucht. Weberstraße 42. Zu vermiethen Sandkaule 19 ein Ladenlokal, Wohn zimmer, Küche, auf der 3. Elage 3 Zimmer, 1 Mansarde, abgeschlossener Keller, Benutzung des Brunnen und Regenwassers. Näh. Wenzelgasse 5. Ein stud. med. ist erbötig, Unterricht in allen Gymnasialfächern auch während der Ferien zu ertheilen. Näch, in der Exp. d. 31g.(736 such: S. Wildrint in Rehlen. Ein erf. Mädchen vom Lande sucht Ein ord. M Stelle in einem Colonialwearen Ge Stelle bei einer Kasernensteaße 7. Bäckerlehrling gezen Lohn oder einen!——— 2. Gesellen sucht Heinr. Klein, Sterpp, Ein Mädchen sucht noch Kunden im für kleine Famlie 1u4, Weschen und Putzen. Sandkaule 12. . ge tiges Mäochen(Zeuge Ein gesitztes Mädchen, weiches Küche nisse muzubrirgen) für Küche und und Hausarbeit versteht, wird zum Hausarbett. Koblenzerstraße 102. 10 April in einer kleinen Haushal tung gesucht. Gesucht Ein Dienstmädchen gleich gesucht. Vonngasse 17, 1 Tr. h. Ein ordenll. Dienstmädchen gesucht. Wenzelgase 5. Durchaus geübte Therinnen für seinere Costümes finden dauernde Beschäftigung. Wo sagt die Exped.(759) Ein ord. Mädchen vom Lande sucht: stillen kathol. Herrraße 19. schaft. Nöbere“ M Verautwortlicher Redacker Ach in der Erped. d. 3tz.(743 Ein braves starkes Mädchen für alle däusl Arbeit gegen guten Lohn gesucht. Die Erp. hogt wo. 1742 Ein braves Mädchen für Küche und Hausarbeit besucht gegen hohen Lohn. Die Exp. sagt wo.(667 200 Centner gutes Heu zu verkaufen bei Joh. Prosittlich in Birresdorf bei Reinagen. 2 Schreibpult;, 1 mit 8 Schiebladen, zu verkaufen. Näh. i. d. Exp.[745 Mit dem heutigen Tage eröffnete ich Kesselsgasse Nr. 7 eine Handlung in Spezereiwaaren, Kartoffeln, Eier, Butter, Käse, Holz und Lohkuchen, und halte mich bei reeller Bedienung bestens empfohlen. Franz Pet. Zöller. Frische Schelfsche, Kabeljau, Seeschollen, Seezungen, alle Sorten Rheinfische, neuer 4Laberdan und Stockfische, Apfelfinen, Citronen, französischer Kopfsalat und Blumenkohl bei Joachim, Brüdergasse. Wachstuche und Ledertuche für Tische, Commoden und Klavier empfiehlt H. Wiemers, Bischofsgasse 2. Futterknollen zu vel. bei Pet. Frirgs, Buschdorf Wichtig für Apotheler, Naterialisten u. Anstricher Im Schreiben auf Blech, Glas, Porzellan und Schilder nach jedem beliedigen Muster empfiehlt sich I. Wilh. Müller, ockirer u d Schildermaler, Giergasse 11. Grosser Wand- und ComptoirKalender für 1875. Auf weissem Carton.— Preis 2 Sgr. Zu haben in der Expedition der Deutschen Reichs-Zeitung. Frisches Euskirchener Brod. Hospitalgasse 39. Alle Sorten Flaschen werden angekauft bei I. Gierlich, Kommandertestr. 7. Ein gebr. Kaffeebrenner zu kaufen gesucht. Zu erfr. Josephstraße 15. Für die arme Familie in Eicherscheid gingen heute 3 Mark an Hru. J. J. Heinen in Münstereifel ab mit dem Motto:„O göttl. Herz Jesu, alles aus Liebe zu Dir.“ Zur Linderung der Hungersnoth in Persien sind bei der Exp. d. Zeitung ferner eingegangen: Aus Württembrg„Parce nobis Domine!“ 26 Gulden. Für„Gesperrte“ sind bei der Expedition dieser Zeitung ferner eingegangen: Herr erharme dich ihrer! 10 Apothekerlehrling. Für ein, in allen Räumen, namentlich im Laboratorium gut eingerich tetes Geschäft eines Städtchens, welches in einer florareichen Gegend der Rheinprovinz liegt, wird ein Lehrling gesucht. Näheres durch die Exp. d. Zig.[723 Zwei Schutzfenster, 8½2“ 4" billig zu verlaufen. Poppelsd Allee 82. Ein dreifach donnerndes Lebehoch dem Hru. Friedrich Güßgen in Friesdorf zum heutigen Namenstage von einem Ungenangten doch Wohlbekannten. *! Herz! B. A. am 10. Gruß Mon dernier mot! Herzlichen Glückwunsch von deiner dummen Maus. „Da föhl wall en Kroh henn.“ Freie Uebersetzung. Wer kriegt dort durch den entlaubten Wald Und duckt sich von Hügel zu Hügel? Und krümmt sich, wie eine entnervte Gestalt Und schießet auf schwarzes Geflügel? Und wenn Ihr den dürren Jäger fragt, „Ja auf„Kroh“ halt ich meine verwegene Jagd.“ Einer für sich ganz allein. K ser Hierzu eine Beilage Verleg der P. Hauptmann.— Druck der Hauptmann'schen Buchdruckerei(Sürst 5) in Vona. 4. Jahrgang. Nr. 64. Beitagr zur DeutschenKeichs Heilung. Freitag, 5. März 1875. PC. Landtagsverhandlungen Abgeordnetenhaus. Aus der 15. Sitzung vom 17. Februar. (Fortsetzung der Rede des Abgeordneten Windthorst(Meppen) * s. Beilage Nr. 63.) hat man den Begriff des Vermögens, welches der Gemeindevertretung zur Besorgung, respective Verwaltung überwiesen ig dem Artikel 3 und in den Motiven dazu so weit ausgedehnt, daß ich ube, es wird kein Kammergericht jemals behaupten, daß alle diese Zermögenstheile zu dem gehören, worüber die Gemeinde eine Verwaltung in Anspruch nehmen kann. Ich mache beispielsweise darauf aufmerksam, daß ich doch wissen möchte, wie die Anniversarien und die Stipendien, die damit verbunden sind, in irgend welchem Kausalnexus mit dem Gemeinderecht stehen; ich möchte wissen, wie die Hospitäler u. s. w. so ohne meiteres hier hineingezogen werden konnten. Ich glaube, wenn man etwas ogartiges wollte, wie die Vorlage es will, die Sache auf das Vermögen beschränken gewesen wäre, welches zu Culiusbedürfnissen einschließlich der Kirchen und Pfarrhausbaufonds bestimmt ist.(Sehr richtig!) Das andere Vermögen kann unmöglich hierhergezogen werden. Man ##r Sache damit eine Ausdehnung, von der ich nicht weiß, wie es enden ##ll. Wenn in unserer Kirche jetzt Jemand Stiftungen dieser Art machen vollte, namentlich wenn er Anniversalien machen wollte, so wird er nach der Tendenz, wie sie in diesem Gesetzentwurf sich geltend macht, zumal diese Tendenz Gesetzeskraft gewinnt, unmöglich mehr eine Stiftung oder ein Anniversarium stiften wollen, welches zur Disposition des heimischen Pfarrers oder des heimischen Bischofs steht, weil denen Ales genommen werden kann. Ich kann deshalb nur diese Gelegenheit bungen, um alle meine Glaubensgenossen dringend aufzufordern, keinerlei Stiftungen in der Art mehr zu machen, wie sie es bisher gewohnt Man wird die betreffenden Vermächtnisse angesehenen Laien vertragen müssen mit dem Modus, die bezweckte Verwendung zu vermitteln, man wird um noch sicherer zu gehen, vor Allem dafür zu sorgen heben, sichere Personen und Stellen in England und Amerika zu gewin(Sehr richtig! im Centrum.) denen man die Disposition überläßt. Es werden dann die Bremer und Hamburger Banquiers sicherere Vermittler des Stiftungszwecks sein, als die Behörden, die hier geschaffen werden sollev.(Sehr wahr! im Centrum.) Es ist mir das voller Ernst, denn ei einem Vorgehen wie dieses, ist das Privateigenthum im Königreich Preußen nicht mehr sicher.(Sehr wahr! im Centrum.)(Redner sucht in seinen Notizen und macht dabei eine Pause. Rufe: Weiter! Lauter!) — Ja, m.., ich werde schon kommen. Seien Sie ganz unbesorgt, Sie sollen mich ganz deutlich hören. Nun ist beruhigend gesagt: es ist doch dem Pfarrer noch der Vorsitz gelassen, es soll ja hier noch der Bischof, oder wie es bezeichnend immer heißt: die bischöfliche Behörde— diese Bezeichnung war allerdings nothwendig, sonst hätten ja Massenbach und Himli nicht hineingepaßt(Heiterkeit.)— immer noch das Recht der lussicht haben. Es ist richtig, daß der dischöflichen Behörde in zum Theil sehr dunklen Worten noch diese oder jene Thätigkeit gestattet werden soll. Aber überall hat man noch einen Knüppel an diese Thätigkeit gebunden.] Erstens hat man in§ 15 gesagt, daß auch der Landrath und in den Stadttreisen selbst der Bürgermeister diese Kirchenvorstände berusen können. Was der Landrath oder der Bürgermeister hier zu thun haben, ist mir bis jetzt aus der Discussion und aus den Motiven nicht llar geworden. Ich begreife wohl, wie die Regierung dazu kommt, einem Regierungsbeamten, dem Präsidenten der Regierung oder dem Oderpräsidenten, die Wahrnehmung der jura circa sacra selbst in ausgedehntem Sinne zu übertragen; was aber der Landrath und der Bürgermeister an sich und kraft eigenen Rechtes hierbei zu thun haben, das verstehe ich gar nicht und ich glaube, es könne die Zulässigkeit dieses Heranziehens nur dazu dienen, in den Localadministrationen die unangenehmsten Conliete herbeizuführen. Außerdem glaube ich, daß eine Berufung des Kirhenvorstandes jederzeit gesichert ist, wenn die bischöfliche Behörde oder die Hälfte der Kirchenvorsteher oder die Hälfte der Gemeindevertretung die Berufung verlangen kann, denn wenn die bischöfliche Behörde bei einem Antrage der Kirche#vorsteher die Benutzung verweigern sollte, so stände ja der Recuts an den Präsidenten oder den Oberpräsidenten offen. Die Berufung wird also von selbst immer geschehen, so oft es erforderlich oder von der Gemeinde gewünscht wird. Hernach, m.., komme ich auf die Wahl der Kirchenvorstandes und der Kirchenvertretung. In dieser Hinsicht hat der Herr Haucke besonders vermißt, daß nicht die Zahl derer angegeben worden sei, welche bei der Wahl mitzuwirken haben. Erst hat ihn das stutzig gemacht— das war ein römisch-katholischer Gedanke(Heiterkeit) nachher hat er sich darüber getröstet,— das war ein Staatsgedanke!(Sehr gut! Heiterkeit.) Die desfallsige Bestimmung der Vorlage bedeutet, daß eine ganz geringe Minorität, vielleicht ein Mann, die Wahl machen kann, denn bei der Theorie von den Minoritätswahlen is es ja eine bekannte Streitfrage, ob nicht seldst ein Eiazelner die Wahl vornehmen kann. Der gesunde Menschenverstand sträubt sich dagegen, aber ich kann Ihnen sagen, daß die Geschichte der Minoritätswahlen diesen Gedanken praktisch gemacht hat. Jedenfalls aber würden drei Gemeindemit glieder wählen können. Hoffentlich wird es nicht viele Gemeinden geben, in welchen drei Lumpe sich finden, aber es könnte doch sein, und ich glaube, daß man gegen eine derartige ultrirende Minorität irgend welchen Schutz zu machen hatte. Daher glaube ich, daß man in der Richtung unter allen Umständen Sorge tragen muß. Dann nehmen die herren zum Theil Anstand daran, daß die Regierung vorgeschlagen habe, dm Pfarrer eventuell dem Stellvertreter den Borsitz einzuräumen. M. ., wenn Sie sich nicht ideale Menschen derken— und die Menschen sind nicht ideal—, dann würde sich praktisch die Sache auch ohne diese Bestimmung also machen, daß der Geistliche den Vorsitz führt, wenn man überhaupt auf dieses Gesetz eingeht, denn in der weitaus größten Mehrzahl der Landgemeinden wird die Gemeinde selbst sehr dankbar sei, wenn der Pfarrer die Direction übernimmt. Das Präsidiren, m.., ist nicht leicht, auch in kleinen Versammlungen nicht leicht. Das wissen Alle, welche einmal präsidirt haben,— und die es nicht haben, mögen es einAn den Reichs= und Wupperthal=Poeten Ernst Scheerenberg auf sein „Das Maß ist voll“ in der„Elberfelder" und„Bonner Zeitung“. Das Maß ist voll! Ein Wort ganz offen! Voll Würde trifft's der Erde Kreis! Richt Aufruhr, Wahrheit ist zu hoffen, Spricht der von Gott gesetzte Grei=. O Heil Dir. Greis, der gottvertrauend Des Kampfes der Titanen lacht, Der, nicht cuf Potentaten bauend, Als Waffe schwingt Jehovah's Macht. Das Maß ist voll! Wer hat's gesprochen, Wo Bölker zittern, Throne wanken? Wer hat die Schande steis gerochen, Wo Recht und Bund in Trümmer sanken? Wer hod der Freiheit gold'ne Krone An's Licht hervor, wenn sie bestaubt, Wenn keuchend unter harter Frohne Der Mensch des Menschen Recht geraubt? Das Maß ist voll! Mit krummen Rücken Sieh dort der Byzantiner Schaar, Wie sie mit schamlos fleh'nden Blicken, Dem Menschen dringen Opfer dar; Wie sie nach beiden Seiten hinken, Wie rings ertönt ihr Wehgeschrei, Seh'n sie den Mächt'gen machtlos sinken: „Geht er? Weh! Is's mit ihm vorbei?“ Das Maß ist voll! So spricht er heute Im Vatican der hehre Greis, Und mächtig, wie ein Sturmgeläute, Erschüttert er den Erdenkreis, Uod zischt auch wuthentbrannt sich heiser Die Höhle der Reptilienschaar Dem Kaiser, was da ist dem Kaiser, Und Gott die Freiheit am Altar! Siberfeld, 1. März 1875. H. F. ? Schloß Elkrath. Roman von Golo Raimund. (Fortsetzung.) schel;#rengstem Sittlichleitsgefühl, von unbestechlicher Rechtlichkeit * wußie er, wo seine Begriffe von ihnen sich nicht mit denen mal versuchen, wie leicht sie in Confusion gerathen.(Heiterkeit.) Inzwischen war es durchaus richtig, es auf diese sich von selbst verstehende Folge nicht ankommen zu lassen. Die Stellung, welche der sein Vertreter einnimmt, fordert die Berücksichtigung, und überall, wo man Gesetze ähnlicher Art gezimmert hat, ist dieser Eedanke zum Ausdruck gekommen, und ich glaube nicht, daß irgend welcher Mensch sich darum als ein Selave fühlen wollte oder würde, wie Heer Haucke meinte, wenn er unter einem solchen Prasidio säße. Ich bin jetzt nicht gerade mehr der Jüngste in diesem Hause, aber das muß ich sagen: wenn ich in einem Lokalkirchenvorstande wäre, würde ich mit Vergnügen unter dem Pläsidio des Pfarrers und seines Kaplans sitzen, da ich denke, daß bei verständigen Männern es darauf ankommen würde, daß die Sachen gut gehen, und nicht auf kleine persönliche Acmulationen. Freilich weiß ich, daß man in solchen Fractionen, wo man diplomatische Siudien macht, auf solche Aeußerlichkeiten einigen Werth legt.(Sehr gut! Heiterkeit.) M.., die von mir bis jetzt besprochenen Bestimmungen sind die Hauptsache nicht. Es ist der Regierung an der Vertretung der Gemeinde bei der Kirchenvermögensverwaltung blutwenig gelegen(Sehr richtig! im Centrum), die Hauptgeschichte der Vorlage fängt an bei den Ausführungsbestimmungen und bei den Schlußbestimmungen. Dem Herrn Abg. Wehrenpfennig mache ich bemerklich, daß von diesen Ausführungsbestimmungen und Schlußbestimmungen in dem von ihm als vortrefflich bezeichneten hannoverschen Gesetz nichts steht. Ich zweifle deshalb nicht, daß er als der Vertreter seiner Fraction in diesen kirchlichen Angelegenheiten geneigt sei, in der Commission, in welcher er ja wahrscheinlich zum Vorsitzenden bereits bestimmt sein wiro, dahin zu wirken, daß diese Bestimmungen beseitigt und das von ihm so gerühmte hannoversche Gesetz acceptirt wird, vielleicht finden wir uns dann. Was sagen aber diese Ausführungs= und Schlußbestimmungen? Zunächst heißt es, daß in Beziehung auf die Geschäftsführung dem Kirchenvorstande wie der Gemeindevertretung sowohl von der bischöflichen Behörde, als auch vom Oberpräsidenten unter gegenseitigem Einvernehmen Weisungen gemacht werden können. Während bisher in der Kirche die Bischöfe die Aufsicht führten und die Leitung hatten, wird ohne Weiteres hier gleichberechtigt der Oberpräsident hingestellt. Er wird hingestellt, um alles das zu thun, was die bischöfliche Behörde auch thun kann, und wenn der Oberpräsident sich mit dem Bischof nicht einigen kann, dann entscheidet der Cultusminister, wie in den Fällen, wo ein Regierungspräsident sich nicht einigen kann, der Obespräsident endgiltig entscheidet. M.., wem gehört nun ein Gegenstand? Ich meine doch Demjenigen, welcher die letzte und entscheisende Verfügung darüber treffen kann. Wenn also der Prändent und Oberpräsident die letzte und entscheidende Verfügung trifft, so ist urzweifelhaft, daß man das Kirchenvermögen zum Staatsvermögen macht und zum Trost dem Bischofe und den kirchlichen Organen noch das Zusehen dietirt.(Sehr wahr! im Centrum.) Dann, m.., heißt es im§ 46: „Weigert sich ein Kirchenvorsteher oder ein Gemeindevertreter, sein Amt zu übernehmen oder auszuüden, so ist eine Neuwahl anWeigert sich auch der neu gewählte Kirchenvorsteher oder Gemeindevertreter, sein Amt zu übernehmen oder auszuüben, so ist der Reeierungspräsident(Landdrost) besugt, den Kirchenvorsteher oder den Gemeindevertreter, wenn möglich aus den wähloaren Mitgliedern der Gemeinde, zu bestellen. Diese Besugniß steht dem Regierungspräsidenten(Landdrosten) auch zu, soweit die Wahl der Kirchenvorsteher oder der Gemeindevertreter nicht zu Stande kommt.“, Also, m.., wenn eine Gemeinde glauben sollte, der Pfarter aoministrire am besten allein das Vermögen, und sie will deshalb einen Kirchenvorstand nicht haben, und wählt nicht, dann ernennt die Regierung die Kirchenvorsteher, und, m.., sie ist nicht einmal varauf beschränkt, Leute aus wählbaren Mitgliedern der Gemeinde zu nehmen, nein sie kann auch andere nehmen, denn sie braucht ja nur aus der Gemeinde zu nehmen, wenn es möglich ist, wenn also alle Gemeindemitglieder sich weigern, so wird die Regierung Protestanten wählen können, und alle möglichen Leute, sie kann auch bestellen solche Katholiken, die es zweckmäßig finden, daß das ganze Vermögen der Kirche weg= und an den Staat übergeht, oder solche, welche sagen, ich kenne das Dogma, aber ich erkenne sie nicht an. M.., dieses„wenn möglich aus den wählbaren Mitgliedern der Gemeinde“ ist mir bezeichnend gewesen, daß ich gesagt habe, träumst du, oder steht es wirklich da. Der Herr Abg. für Bielefeld hat mit vielem Aufwande zu deduciren gesucht, daß die Gemeinde die Eigenthümerin des Kirchenvermögens sei, und daß darum auch es durchaus richtig wäre, wenn die auch die Verwaltung besorge. Ich frage den verehrten Herrn jetzt, ob er glaubt, daß hier Gemeindefreiheit ist, oder bureaukratische Institution? Die Herren vom Fortschritt und auch mein lieber Vetter haben immerfort die Freiheit im Munde, aber wie ich an der Arbeit sehe, sind es so arge Bureaukraten, wie einer nur sein kann.(Hört! Hört!) M.., ist man denn frei, wenn man in die Klauen des Staates fällt, der Polizei, der Bureaukratie? Da sage ich doch lieber nach altem Brauche: wenn man einmal regiert werden soll, dann am besten unter dem Krummstab.(Heiterkeit) Der Krummstab hat seine festen Regeln und seine festen Grenzen, während der Staat gar keine Grenzen kennt, als die Willkür des jeweiligen Ministers oder die Willkür der jeweiligen Majorität. Nun, m.., kommt der§ 47: „Kommt die Wahl der Kirchenvorsteher nicht zu Stande, oder weigern sich die gewählten Kirchenvorsteher sämmtlich, ihr Amt zu übernehmen oder auszuüden, so ist der Regierungspräsident(Landdrost) zugleich befugt, den Vorsitzenden zu ernennen. In den Fällen des Absatzes 1 wird eine Gemeindevertretung nicht gebildet und finden die Vorschriften des§ 38 Anwendung.“ Sehen Sie, m.., diesen Paragraphen richt an, denn das ist derjenige, der vielleicht von diesem Gesetze allein zur Anwendung kommen könnie. Die Gemeinde wählt nicht, dann ernennt die Regierung ihrerseits den Kirchenvorstand, sie ist nicht gebunden an die wählbaren Mitglieder der Gemeinde, sie wählt also alle außerbalb der Gemeinde stehenden, und diese verwalten; allein die Gemeinde ist nicht vorhanden, und Alles, was von seinen überkommenen Privilegien kreuzten, jene Schutzmauern socialen Wohlstandes und Glückes auch bei seinen Untergebenen aufrecht zu erhalten und sich auf diese Weise den Namen eines, wenn auch nicht liebenswürdigen, doch gerechten Herrn zu erwerben. Inmitten einer Ruhe und frohen, stolzen Sicherheit traf ihn ein erster Schlag so jählings, so vernichtend, daß er nie wieder die Welt anschaute, wie ehedem. Ein dösartiges Nervenfieber, welches in der Gegend grassirte, quartierte sich auch in Elkrath ein: die Herrin des Schlosses ward das erste Opfer. Als ihre schönen Augen sich geschlossen hatten, da erst ward der Graf es inne, wie von deren Strahlen allein Licht und Wärme ausgegangen waren, die so oft seinem eignen Thun den Stempel des Wohlwollens und der Güte aufgedrückt hatten. Mit ihr schied Frohsinn, Milde und Leutseligkeit, alle die Frühlingsblüthen eines großen, liebevollen Herzens, das mit seinem reichen, lachenden Schmuck die starren Schranken überkleidet hatte, die Graf Stephan isolirten. Er fühlte das selbst, er empfand es mit Bitterkeit und Schmerz; aber auch nicht eines Haares Breite gab er deshalb auf von seinen Ideen und vermeintlichen Rechten und Pflichten. Er blieb, was er gewesen war, nur noch abgeschiedener, unbeugsamer, und richtete seine Hoffnungen und seine Liebe allein auf seine Knaben: Es waren ihrer vier, schön blühend und kräftig, und drei mußte er scheiden sehen, einen nach dem andern! Wo der Tod einkehrt, da forscht und fragt er nicht; mit kecker Hand nimmt er unbekümmert das Beste der Güter. Von den vier Söhnen blieb dem Vater nur der älteste und wenn die Welt ihn, als der Mutter Ebenbild, auch als den Vortrefflichsten pries, so stand er Graf Stephan innerlich doch am fernsten. Der Vater hatte das nie empfunden, bis jetzt, wo dieser Sohn ihm allein übrig geblieben war und die Eigenthümlichkeiten seines Wesens keinen, manchmal wohlthuenden Gegensatz zu dem seiner Brüder mehr bildeten, keinen Wechsel mehr hervorbrachte von Licht und Schatten. Auf Alexander, auf den Aeltesten, der ihr schon das meiste Verständniß entgegenbrachte, hatte die Mutter, nach des Grafen Ansicht, auch am nachhaltigsten eingewirkt; ihre Ideen von Freiheit, Menschenwürde und Gleichberechtigung waren bei ihm auf fruchtbaren Boden gefallen. Graf Stephan ahnte nun freilich die Lebensanschauungen seines die Gemeindevertretung kann, soll dann der von der Regierung aus beliebigen der Gemeinde fremden Leuten bestellte Vorstand allein Wauen. Wenn das nicht ein Horrendum ist, dann weiß ich nicht, wie etwas Horrendes überhaupt noch in der Welt existiren kann! So also kommt man auf kirchlichem Wege dahin, daß die Regierung, ihrerseits beliebige Leute bestellt, zur Verwaltung beruft, diese Leute entscheiden endgiltig, und die Gemeinde hat nichts mehr zu sagen. Wieder Gemeindefreiheit! Abg. für Bielefeld! In diesem Sinne geht es in den Schlußbestimmungen weiter. Ich will alle einzelnen Punkte nicht berühren, obwohl sie ebenso lehrreich sind, wie diejenigen, welche ich bercits berührt habe. Aber eine Bemerkung kann ich doch nicht unterlassen. M.., im§ 53 erstens: daß die bisherigen Organe, wenn das Gesetz in Wirksamkeit tritt, wegfallen: Dann aber heißt es weiter: „Sofern nach bisherigem Rechte den kirchlichen Ocganen noch audere Befugnisse als die der Vermögensverwaltung zugestanden haben, gehen diese, wenn sie von den unmittelbar zur Vermögensverwaltung berufenen Organen ausgeübt worden sind, auf den Kirchenvorstand, in allen anderen Fällen auf die Gemeindevertretung über. Ist-eine solche nicht vorhanden, so werden auch die der Gemeindevertretung zustehenden Befugnisse von dem Kirchenvorstande wahrgenommen.“ Und was erzählen Ihnen die Motive zu diesem Paragrophen? Sie erzählen erstens, daß es einige Kirchenvorstände gebe, die schon gut geordnet seien, die man deshalb bestehen lassen könne. Aber dann wird auseinaudergesetzt, was diese Organe außerdem noch an Disciplinargewalt haben, an Aufgaben haben, Beobachtung und Erforschung in Beziehung auf die Führung des Pfarters zu halten, an Denunciantenpflicht, was sie zu thun haben in Beziehung auf die Wahl, auf die Besetzung geistlicher Stellen. Alles das soll ubergehen auf die Organe, die hier geschaffen sind. Wenn also eine Kirchengemeinde nicht wählt, wenn sie glaubt, sie könne am besten dem Pfarrer überlassen, die Sache zu ordnen, dann ernennt die Regierung beliebsame Leute, die nicht mal wählbar sein brauchen in der Gemeinde; diese bilden den Kirchenvorstand, und diesee so gebildete Kirchenvorstand soll das Recht haben, welches bisher die bezeichneten Krchenorgane hatten. Den kirchlichen Organen konnte man Derartiges gewähren, weil ja die Kirche es in der Hand hatte, die Sache zu ordnen und festzustellen, aber diesen staatlichen Organen so etwas zu übergeben, ist wieder absolut ubnorm. So etwas konnte nur im preußischen Cultusministerium im Jahre 1875 erdacht werden. M.., diese Erwä(ungen sind es, welche ich dem Nachdenken der Herren gern anheimgeben mochle. Ich glaube wirklich, wenn Sie die Sache noch einmal ruhig lesen, so werden Sie sehen, daß es so nicht geht, daß unmöglich ein solcher Umnoß aller Verhältnisse geduldet und zugegeben werden kann. Wenn ich nun noch darauf zurückkomme, daß man jedes Kriterium für die Wählvarkeit beseitigt hat, welches die Würdigkeit des zu Wählenden betrifft, daß man im Gegentheil ausspricht, daß auch die, welche öffentliches Aergerniß geben, welche von kirchlichen Censuren betroffen worden sind, welche sich öffentlich lossagen von der Kirche und doch behaupten, noch darin geblieben zu sein, gewählt werden können, so ist die Ausrede des Ministers, daß es sich ja hier nur um Vermögensverhältnisse handle, zumal dem§ 53 gegenüber, rein illusorisch.(Unruhe.) M.., auch der Kirchenvorsteher, welcher das Vermögen zu verwalten hat, muß in seiner Gemeinde stehen, muß in derselben angesehen sein, muß selber auch äußerlich zu ihr gehören, er muß kein Aergerniß gegeben haben, wenn das nicht ist, so kehrt man die Ordnung um.(Sehr wohr! im Centrum.) Diese Ausflucht des Herrn Ministers ist eine leere, und man hat im Culiusministerium auch etwas ganz Anderes dabei gedacht. Man hat gedacht, daß gerade diejenigen, welche sich öffenilich losgesagt haben, dennoch auch wählbar sein sollen. Auf diese Weise hat man das erreichen wollen, was ich als eine Tendenz dieser Vorlage bezeichnet habe, daß das Vermögen der Kirche in die Hände von Minoritäten übergeht und die Majornät außer Besitz gesetzt wird. Wenn dann der Herr Abgeordnete, der vor mir gesprochen, geäußert hat, daß in Schlesien gewisse Parochien nicht mehr bevölkert seien, daß das Vermögen derselben in die Kirchencasse nach Breslau wandere, so zeigt mir dieses, wohin der Appetit. gerichtet ist. Diese Verhältnisse in Schlesien sind längst und fest geordnet und die Eigenthumsverhältnisse sind durchaus festgesetzt. Aehnliche Verhältnine sind bei protestantischen Gemeinden auch zu finden. Wer das nicht glauben wollte, der könnte nur hingehen nach der Grasschaft Lingen, wo er sehen würde, wie dis zum Jahre 1822, wo endlich Wandel geschaffen wurde, ähnliche Fälle viel ereanter waren, als die aus Schlesien geschilderten. Das waren die Thaten der Oranier, die wahrscheinlich dem Herrn Abg. Gringmuth lieber sind, als die Habsburger. Wenn das Gesetz in der Art aufgefaßt wird, daß man derartige festgeordnete Verhältnisse damit umstoßen zu können meint, wenn man meint, derartige Vermögensobjecte damit in andere Hände bringen zu können, dann würde die Tendenz der Beraubung der katholischen Kirche noch deutlicher, noch entschiedener hervorireten. Ich hoffe aber, daß der Herr Abgeordnete bei nochmaligem Nachdenken finden wird, daß diese Excursionen nicht hierher gehört haben. Ich bedauere, daß ich die verehrten Hirren so lange habe aufhalten massen. Ich unterdrücke heute eine ganz Reihe von Bemerkungen, lang ersparen aber kann ich sie Jonen nicht, bei der zweiten Berathung werde ich sie bringen. Uebrigens kann ich nur sagen, daß ich den zuletzt geäußerten Wunsch des Abgeordneten für Bielefeld theile. Er hat gesagt, er wünsche, diß der Tag komme, wo diese kirchlichen Streitigkeiten enden, wo dann ein erfolgreicheres Zusammenwirken für die Ordnung unserer Staatsverhältnisse und für die Freiheit möglich sein werde. Ich bemerke aber dabei, daß auch in dieser trüben Zeit ich jederzeit mit ihm und seinen Freunden gehen will, wenn Sie ernsthaft den Muth huben, freiheitliche Institutionen zu erstreben.(Heiterkeit.) Ich finde diese Heiterkeit sehr begreiflich, denn der Begriff der wahren Freiheit ist der großen Mehrzahl der jetzt lebenden Menschen abhanden gekommen. Freiheit ist nicht, wenn ich Alles für mich nehme, um eine Minorität mit allen Mitteln zu unterdrücken. Freiheit ist die freie Bewegung Aller. Diese Freiheit wird durch solche Gesetze nicht befördert. Niemand kann mehr als ich wünschen, daß diese Kämpfe ein Ende haben, dieselben ruiniren den Staat und schädigen die Kirche; aber, m.., auf dem einseitigen Wege des Dictamens geht die Sache nicht; auf diesem Wege wird der Friede vierzehnjährigen Sohnes mehr, als daß er sie von ihm aussprechen hörte; es wäre das auch fast wunderbar gewesen bei dem eisernen Regimente, was der Herr und Gedieter von Elkrath führte, bei der unbedingten Ehrerbietung und Unterwürfigkeit, die er von den Kindern, trotz aller Liebe, verlangte. Zu schließen war nur aus den Neigungen und dem Wesen des Knaden, aus der harmlosen Art, wie er, ohne Rücksicht auf beengende Verhältnisse, Bekanntschaften knüpfte und löste, ohne nach etwas Anderm, als nach der Persönlichkeit des Betreffenden zu fragen; wie er, soweit das in seinem jugendlichen Bereiche lag, unbedenklich dem Verdienste vor der Geburt sein Recht zuerkannte. Diese Richtung erfüllte den Grafen Stephan anfangs mit Erstaunen, dann mit Bedenken, das in dem Maße zunahm, als der Sohn es vermied, in Erörterungen oder gar Conflicte mit dem Vater zu treten, in denen Alexander's voraussichtliche Niederlage die nothwendige Ausrottung aller liberalen Ideen im Gefolge haben mußte. Er ging schweigend und unbekümmert seinen Weg und befolgte darin unbewußt die Taktik seiner Mutter; nur verstand er nicht, wie sie, die Ideen, welche dem Vater zuwider waren, in ein anmuthiges, unversängliches Gewand zu kleiden; und was bei einer Frau, die nach der Ansicht des Grafen keine Meinung zu vertreten, wenigstens keine Verantwortlichkeit für dieselbe zu übernehmen hatte, übersehen werden durfte, das wäre doch strafdar geworden bei dem Erden und Stammhalter des alten Geschlechts. Die Oede und Einsamkeit des großen Schlosses lastete schwer auf dem Knaben, schwerer noch auf dem einst so lebenskräftigen Manne, der stumm und verdüstert sich von der Welt zurückzog. Dem Knaben fehlten die frohen, jubelnden Gespielen seiner Lust, das weiche, reiche Mutterherz; Graf Stephan fehlte in der geliebten Frau Alles— das Verständniß für die Gegenwart, die Hiffnung für die Zukunft. Er liebte seinen Sohn und Erben mit Stolz, aber nicht mit Zärtlichkeit; der Einblick in das warme, leicht entzündliche Herz seines Kindes, in dessen lebhafte Phantasie, in dessen hochstrebenden Geist blieb ihm verborgen. Das Zauderwort, um diese Schätze an das Tageslicht zu fördern, kannte allein die Mutterliebe, und die hatte das Geheimniß mit sich in's Grab genommen. So blieb denn das innerste Geistesleben des Knaben, seine Eatwickelung sich selbst überlassen, in einem Alter, wo er gerade nicht erreicht. Wellen Sie den Frieden, so können Sie ihn haben, wenn nur in verständiger Weise mit den berechtigten Organen verhandelt wird. (Ohol links.) Aber man will einen Kampf, der durch die Jahrhunderte gegangen ist, hier auf dem Wege einseitiger Gesetzgebung oder des Majoritätsdictamens zu schließen versuchen. M.., was in allen den Jahrhunderten nicht gelungen ist, wird auch jetzt nicht gelingen. Sie werden die katholische Kirche nicht wegdeeretiren, nicht wegsetzen, nicht wegreglementiren, davon seien Sie überzeugt. Erkennen Sie deshalb die Existenz derselben an, wie die preußischen Könige es gethan haben; verhandeln Sie mit ihr über das, was Sie nothwendig erachten in der gegenwärtigen Zeit und die Sache wird sicher in Ordnung gebracht. Die Frage einer Vertretung der Gemeinden bei der localen Kirchenvermögensverwaltung zum Beispiel würde im Wege der Verhandlung mit den berechtigten Organen in zwei Stunden zu lösen gewesen sein, aber nicht auf dem Wege der gegenwärtigen einseitigen Vorlage. Ich spreche das aus vollster tiefster Seele, denn ich wiederhole nochmals, der jegige Kampf ruinirt den Staat und schädigt die Kirche.(Bravo! im Centrum.) Wirkl. Geh. Oberreg.=Rath, Directer im Tultusministerium,:. Förster: M..! Ich will nur einige faliche Auffassungen berichtigen, welche von mehreren Rednern gestern und heute dieser Vorlage gegenüber ausgesprechen sind. Zunächst hat der Abg. Reichensperger von der beleidigenden Weise gesprochen, in welchen die Bischöfe von den Motiven angegriffen würden. Ob der Wortlaut der Motive etwas Beleidigendes enthält, das zu beurtheilen, mag jedem Leser derselben überlassen bleiben, wenn aber dersell: Herr Abgeordnete ferner gemeint hat, das Thun der Bischöse sei mit Wissen und Willen der Regierung inscenir: worden, so ist es allerdings richtig, daß nach Emanation der Verfassung die Oberpräsidenten angewiesen sind, die Aussicht des Staates über die Ver##llung der katholischen Kirche nicht mehr auszuüben. Daraus folgt allerdings, daß diese Verwaltung jetzt lediglich in die Hand der bischöflichen Behörden gelegt war, aber keineswegs, daß die Bischöfe berechtigt waren, diese Verwallungsorgane auf eine ungesetzliche Weise zu regeln, so daß sie den Grundzügen des allgemeinen Landrechtes absolut widersprechen. Die Unregelmäßigkeiten sind der Staatsregierung lange verborgen geblieben und erst neuerdings bekannt geworden, z. S. durch eine Instruction des Generalvicariats in Paderborn. Ferner hat sich der Abg. Reichensperger auf das allgemeine Landrecht berufen und hat gesagt,§ 160 sichere den Religionsgemeinschaften das Eigenthum an den kirchlichen Gütern. Der Ausdruck, der im allgemeinen Sinne für eine ganze Confession gebraucht wird, steht dort aber nicht, sondern es heißt Kir rengemeinschaft und mit diesem Ausdruck bezeichnet man eine territoriale begrenzte Parochie. Das vorliegende Gesetz ist nicht eines jener Kampf= oder Conflietsgesetze, sondern ein wesentlich organisatorisches, daß den Gemeinden die Wahrnehmung ihres Eigenthumsrechtes sichern soll. Feiner ist der Einwand gegen dasselbe nicht stichhaltig, daß es mit Artikel 15 der Verfassung im Widerspruch stehe, denn es sind allerdings der katholischen Kirche Corporationsrechte garantirt, wenn aber eine Corporation Organe schaffen will, welche durch die Verwaltung u. s. w. mit der Oeffentlichkeit in Berührung kommen müssen und die also rechtlicher Giltigkeit bedürsen, so ist diese Corporation verpflichtet, für diese Organe die gesetzliche Genehmigung einzuholen, und an diesen Organen darf von den kirchlichen Behörden nichts einseitig geändert werden. Ferner hat der Abg. v. Schorlemer=Alst gestern gesagt— und heut ist es von anderer Seite wiederholt worden— daß die Tendenz dieses Gesetzes nur die sei, das ganze Kirchenvermögen allmälig zu säcularisiren und dann ganz dem Belieben des Staates zu überlassen. Aber die Herren haben die Sache bisher nur immer vom Standpuncte der Renitenz gegen dieses Gesetz betrachtet und vergessen, daß allerdings eventuell in diesem Falle eine staatliche Verwaltung des Kirchenvermögens eintreten muß. Wenn es der Staatsregierung möglich gewesen wäre, mit den Bischöfen zu unterhandeln und, wenn sie nicht gewußt hätte, daß diese grundsätzlich dem Gesetze den Gehorsam verweigerten,(Gelächter im Centrum), so würde allerdings eine geringe Zahl von Cautelen ausgereicht haben. So aber hat die Regierung nicht umhin gekonnt, Maßregeln zur Sicherung des Rechtes der Gemeinden zu tieffen und die Commissionsberathung, so wie die letzte Berathung im Plenum wird ja zeigen, ob man zu weit oder nicht weit genug gegangen ist. Das hannoversche Kirchenvermögensgesetz von 1848 hatte ebenfalls zur Vermögensverwaltung einen Gemeindekirchenrath bestimmt, der aus dem Pfarrer und von der Gemeinde gewählten Beisitzern bestand; er hatte also im Wesentlichen ganz dasselbe Princip, wie diese Vorlage; nur der Unterschied ist zwischen beiden Gesetzen vorhanden, daß neben jener Verwaltungsinstanz unseren Gemeinden noch eine Gemeindevertretung zugesichert wird, welch: in Hannover fehlte; während diese die Aufsicht über die Verweltung fük;t, ist in Hannover ein Appell an die geistigen Consistorien offen gedlieben..nn gestern dem Cultusminister vorgeworfen ist, er habe einer Regierung eine Rüge ertheilt, weil sie die frühere Vorlage einem Bischose mitgetheilt hat, so hatte diese Regierung allerdings einen solchen Auftrag nicht und verdiente ihrer Indiscretion wegen eine Rüge; daß auch über diesen Entwurf mit den Bischösen nicht verhandelt wurde, liegt in der Natur der ganzen Situation, weil bei ihrem energischen Protest gegen die ganze kirchenpolitische Gesetzgebung ein Verhandeln mit ihnen über einzelne Details derselben doch resultatlos bleiben mußte. Was den Fall der Unterschlagung angeht, von welchem der Abg. Jazdzewski das Wort gebrauchte, besser arm in Ehren als reich in Unehren, so ist dieser Satz, so allgemein wir Alle ihn anerkennen, doch ebenso allgemeiner Natur, daß man aus ihm schwerlich Waffen machen kann gegen dieses Gesetz.(Heiterkeit.) Es ist ferner angegriffen worden, daß die Regierung nicht auch bei der evangelischen Gemeindeverfasfung den Landtag zu Rathe gezogen habe, wie hier; es hat sich dort eben nicht allein um außerkirchliche, sondern auch um inne kirchliche Dinge gehandelt, was hier nicht der Fall ist. Die innerkirchlichen Angelegenheiten za ordnen war Sache des Landesbischofs. Wenn weiter der Abg. Windthorst aus dem Alinea 2 des§ 53 die eigentliche Adsicht der Regierung zu erkennen glaubte, daß die kirchlichen Angelegenheiten ganz in die Hard der Minoritäten überantwortet werden sollten, so ist allerdings richtig, daß in den ganz seltenen Fällen, die dieser Paragraph bezeichnet, der Verwaltungsrath auch einmal Interna behandeln muß; doch ist dies eben in so beschränkter Weise der Fall, daß dadurch der eigentliche Charakter des Gesetzes, der verwögensrechtliche, in keiner Weise tangirt wird. Wenn er endlich gesagt hat, Wir wollen nicht in die Klauen des Staates fallen, sondern unter dem Krummstab wohnen bleiben, so fällt mir dabei das alte Sprichwort ein:„Unter dem Krummstah ist gut wohnen;“ aber die Vermögensverwaltung unter dem Krummstab ist keine sehr gute(Oho!), wie wir gestern aus dem Munde des Herrn Cultusministers auf Grund von Thatsachen gehört haben. Und wenn selbst bei Staats= und Commu nalcassen ähnliche Unterschleife vorkommen, so ist das doch etwas ganz anderes, hier die weltliche Behörde, die der Gerechtigkeit freien Louf läßt, dort die geistliche, die die That vor dem Staatsanwalt zu verbeigen bestrebt ist. M.., das sind Thatsachen, welche die Nothwendigkeit einer staatlichen Aufsicht doch wohl beweisen.(Beifall links; Widerspruch im Centrum.) Es spricht noch Abg. v. Spbel, dessen Rede bereits in Nro. 54 abgedruckt ist. Hierauf wird die Discussion geschlossen. Es folgt eine Reihe persönlicher Bemerkungen. Abg. Windthorst(Meppen): Meine Herren! Zunächst habe ich eine remerkung des Herrn Regierungscommissars zu rectifieiren. Der Herr Regierungscommissar hat gemeint, daß aus dem Umstande, daß von meiner Seite einzelne Bestimmungen der Vorlage kritifirt worden, ihm der Eindruck entstanden sei, als ob ich die Vorlage, wie sie hier vorliegt, unter Amendirung acceptabel finde. Das ist ein gründlicher Irrthum, wie ihm meine Rede klar beweisen muß, wenn er sie im stenographischen Berichte lesen will, indem ich ja von vornherein die Competenz des Staates, allein so vorzugehen, bestritten habe. Dann hat der Herr Abgeordnete Sybel gemeint, daß ich im Irrthum sei, indem ich behauptet, wir haben uns bei den evangelischen Synodalberathungen nicht betheiligt; er behauptet, bei der hessischen Frage sei dies doch geschehen. Der damals für uns sprach, war der Abgeordnete v. Mallinckrodt, und der sagte: „Ich bin in keiner Weise berufen, prüfend, billigend oder mißbilligend über die Organisation der hessischen Kirche zu urtheilen, und so wenig wie ich es din, ist es dieses Haus.“ (Abg. Dr. Wehrenpfennig: Er hat ab.r dagegen gestimmt!) Ich werde Ihnen gleich persönlich antworten, warten Sie nur.(Heiterkeit.) Der Herr Abg. v. Sybel wird hieraus ersehen, daß wegen Incompeten; wir uns gegen die damalige Vorlage erklärt haben. Das ist denn doch etwas Anderes, als debattiren, wie er sich ausdrückte; er hat wohl die Sache nicht richtig aufgefaßt. Nun hat der Herr Abg. Wehrenpf nnig gemeint, wir hätten gestimmt. Ja, wir haben gestimmt, wir sind incompetent. M.., stimmen Sie auch: wir sind incompetent!(Heiterkeit.) Dann hat der Herr Abg. v. Sybel meinen Ausdruck bemängelt, daß sich auch der preußische Staat entwickelt habe, um und an der Kirche. Nun, meine ich, daß die Fürsten aus dem Hause Brander burg, welche zunächst das alte Preußen begründeten, damals Kirchenfürsten waren—(Ruf: Kirchenfürsten?) deutsche Hochmeister— und daß duher der Ursprung stammt. Mehr habe ich nicht behauptet. Dann hat der Adgeordnete gesagt, ich habe gesagt, die Evangelischen ständen dem Staate näher, als die Katholiken. Das habe ich absolut nicht gesagt. Ich habe gesagt: die evangelische Kirche stehe dem preußischen Staate näher, und wenn Herr v. Sybel das leugnet, so versteht er von der ganzen Geschichte nichts.(Große Heiterkeit.) Endlich hat der verehrte Herr gesagt, ich verstände die Selbstständigkeit der Kirche darin, daß ich die Allmacht der Prälatur vertheidige und nur die für selbstständig hielte. Ich habe das niemals gesagt, sondern ich habe gesagt, die Prälatur beanspruche auf ihrem Gebiete mit Recht das, was die Verfassung ihr anweist, und weiter gar nichts. Schließlich hat der Herr Abgeordnete gesagt, ich sei nicht sieges gewiß, weil ich eifrig geworden sei. Ich bin nicht eifriger als im vorigen Jahre. Vielleicht klingt meine Stimme schärfer, weil ich heiser bin, aber sonst kann ich dem Herrn versichern, daß ich vollkommen ruhig bin, auch gegenüber diesem Gesetz. Herr v. Sybel und sein deutscher Verein wird uns nicht besiegen! Wenn nun auß rdem behauptet ist, daß ich etwas Unmözliches befördere, Unmögliches möglich mache, so irrt der verehrte Herr. So viel aber habe ich noch nicht möglich gemacht, daß ich liberal mich nenne, aber liberale Institutionen....(Rufe: Persönlich! Redner nimmt seinen Platz ein.) Abg. Dr. von Jazdzewski bemerkt dem Abgeordneten v. Sybel, daß er ihn mißverstanden habe. Die Polen seien unzufrieden mit der preußischen Regierung, weil sie nach dem Verhalten derselben unzufrieden sein müßten. Abg. Dr. Petri entgegnet dem Abg. Windthorst(Meppen), daß er Recht gehabt hätte, wenn er glaube, daß er(Redner) noch etwas in petto hätte. Die nächsten Tage würden die Wißbegierde des Abg. Windthorst befriedigen.(Altkatholikengesetz!) Abg. Eringmuth will durchaus nicht an eine Beraubung der katholischen Kirche gedacht haben. Abg. Dr. Wehrenpfennig meint, Windthorst habe ihn mißverstanden. Die Centrumsfraction habe gegen die Kir dengemeindeordnung in Heffen=Nassau gestimmt, und dadurch das Schicksal derselben entschieden. Vicepräsident Dr. Löwe erklärt die persönlichen Bemerkungen für geschlossen. Abg. Windthorst(Meppen): Rein! ich bitte noch ums Wort. In Folge dessen erhält nochmals das Wort Abg. Windthorst(Meppen): Dem Herrn Asg. Wehrenpfennig kann ich nur empfehlen, die stenographischen Berichte zu lesen; er wird sich überzeugen, daß wir nur wegen der Incompetenz gestimmt haben. (Abg. Dr. Wehrenpfennig: Aber mit Nein!) Allerdings mit Nein! (Heiterkeit.) Dem Herrn Abg. Grin muth gegenüber habe ich zu erklären, daß die Excursionen über das schlesische Kirchengut mir nach seiner jetzigen Erklärung völlig irrelevant und unbegreiflich sind. Hierauf beschließt das Haus, die Gesetzvorlage an eine Commission von 21 Mitgliedern zu verweisen. der sorgsamsten Führung bedurst hätte, und während hervorragende Anlagen unausgebildet blieben, hochstrebende Ideen oft im Keime erstickt wurden, machte sich eine Unbeständigkeit und ein Wankelmuth in seinem Wesen bemerkbar, die eben aus der vollständigen Unsicherheit und Rathlosigkeit entsprangen, womit er ungeleitet den Ansichten des Vaters und den politischen Fragen der Zeit, die damals drängend alle Gemüther, selbst die der Knaben ergriff, gegenüberstand. Ein Hofmeister leitete zwar die wissenschaftliche Erziehung Alexander's in des Vaters Sinne, allein darüber hinaus wurde von dem Lehrer weder ein Einfluß gesucht noch gefunden. Er erkannte dieses Recht ausschließlich dem Grafen zu, gab gewissenhaft seine Unterrichtstunden, um ebenso gewissenhaft die übrige Zeit seinen eignen naturwissenschaftlichen Studien obzuliegen und dabei den eigentlich lebhaften Knaben meist als stummen Gesellschafter doch bei sich zu haben. Niemand fragte, was in dem jungen Gemüthe vorging, in einer Zeit, die doch so reich an Eindrücken und Erregungen war. Der Hofmeister war besorgt, durch einen Gedankenaustausch mit dem Zöglinge den Wünschen oder Meinungen des Vaters in irgend einer Weise zu nahe zu treten und damit seine angenehme sichere Stellung zu gefährden; Graf Stephan selbst that seiner Neigung, und, wie er glaubte, auch seiner Pflicht Genüge, wenn er redete, aber daran dachte er nicht, wie nothwendig es sei, auch seinen Sohn seine Gedanken aussprechen zu lassen. Es war in jener Zeit, wo das Großherzogthum Berg wie ein hübsches Schmuckstück, ein Familienangebinde, aus einer Hand in die andere ging. Das geschah mit einer Leichtigkeit, als handle es sich darum, ein Kleid zu wechseln. Das Legitimitätsprincip war vor Napoleon's Macht und Wilkür eine bloße Chimäre geworden, und Graf Stephan sah in seinem eignen Vaterlande die Grundsätze mit Füßen getreten, auf welchen, seiner Meinung nach, die Weitordnung basirt war. (Fertsetzung folgt.) )( A u s d e r S c h w e i z, 1. M ä r z. U n s e r: Z e i t u n g e n s i n d noch immer voll von Betrachtungen über den von der Genfer Regierung an den Katholiken von Compesières verübten Gewaltstreich. Es ist in der That ein recht trauriges Zeichen der Zeit, daß sich jetzt Staatsmänner selbst über die principiellsten Rechtsbegriffe gewissenlos hinwegsetzen und zu Acten roher Gewalt und Brutalität ihre Zuflucht nehmen, um so ihrem infernalen Hasse gegen eine Religion, welche Tausenden ihrer Mitbürger heilig und theuer ist, einen offenen Ausdruck verleihen zu können. Ebenso beklagenswerth ist es auch, daß unsere liberale Presse mit rühmlichen Ausnahmen der beiden unabhängigen Blätter„Neue Züricher Ztg. und,„Suisse fédérative“ keinen Anstand nimmt, der Genfer Regierung für ihre Gewaltmaßregeln die vollste Anerkennung zu zollen und sie zu einem weitern„energischen" Vorgehen gegen die Katholiken anzu feuern. Nicht unerwähnt wollen wir jedoch hierbei lassen, daß in conservativ=protestantischen Kreisen jetzt Stimmen laut werden, welche das Treiben der Kirchenstürmer auf das Entschiedenste verurtheilen. So z. B. euthielt das„Züricher Tageblatt, neulich folgende Anfrage:„Sollte es nicht an der Zeit sein, daß endlich auch von protestantischer Seite aus an geeigneter Stelle energischer Protest erhoben würde gegen die jedem Recht Hohn sprechende Vergewaltigung der Katholiken in unserer sogenannten„freien" Schweiz! Es ist eine keineswegs beneidenswerthe Berühmtheit, die Land und Volk erlangt durch diese Acte schreiendster Ungerechtigkeit gegenüber unsern Mitgliedern, und spätere unparteiische Geschichtschreiber werden wohl ziemlich einstimmig das Urtheil obgeben, daß die Epoche des„Culturkampfes“ ein sehr häßliches Blatt in den Annalen der schweizerischen Eidgenossenschaft bilde". Eine Erwiderung hierauf lautete:„Die in der Samstags=Nummer enthaltene Anregung, betreffend die maßlose Unterdrückung unserer katholischen Mitleidgenossen, scheint uns aller Beachtung werth. Daß die Ehre unseres gesammten Vaterlandes durch die bekannten Vorgänge in Genf und Berner=Jura schwer compromittirt wird, wird Jeder, der nur einigermaßen sich noch ein objectives Urtheil bewahrt hat, leicht einsehen. Wir glauben, es würden Protestanten aller Schattirungen sich nichts vergeben, wenn sie für bedrängtes Recht — auch zu Gunsten der Katholiken— in die Schranken treten und durch einen energischen Protest den Beweis leisten, daß die vielgepriesene Toleranz bei ihnen wirklich zu Hause ist". In der That konnten die Bestrebungen unserer Staatskatholiken nicht besser verurtheilt werden, als durch solche unbefangene protestantische Kundgebungen. Auch die Gemeindebehörden vom Plan=les=Quates und Bardonner haben gegen die Occupation der Kirche zu Compesières ein Protestschreiben erlassen. Diesec Protest wurde dem commandirenden Officier der bei der Tause verwendeten Truppen durch einen Bürger überreicht. Am würdevollsten aber war der Protest der Gemeinde Compesières selbst. Ueber der Kirchthüre war nämlich ein schwarzes Tuch befestigt, welches mit großen weißen Buchstaben die Worte enthielt:„La force prime le droite(Gewalt geht vor Recht). Das Verfahren des Genfer Staatsrathes war in der That ein solches, welches, wie die„N. Zür. Zig.“ mit Recht sagt: „eher in der Türkei am Platze wäre, als in unserm freien Vaterlande". Der Artikel 5 der Verfassung von 1868 sagt ausdrücklich, daß die Gemeinden Eigenthümer der dem Cultus gewidmeten Gebäude seien. Wenn nun die wahlberechtigten Gemeindeglieder in Compesières sich einen Staatspfarrer gewählt hätten, so die Genser Regierung nach den Bestimmungen des altkatholische, Cultusgesetzes wenigstens den Schein eines Anrechtes auf die dortige Kirche für sich aufzuweisen gehabt, aber, da nicht nur die c meindebehörden sondern auch die ganze Gemeinde ausdrücklich geger die Zulassung des altkatholischen Cultus in ihrer Kirche protestire haben, so ist auch selbst nach dem Cultusgesetze das Verfahren d. Regierung gänzlich unerlaubt. Auf den Fall von Compesieree finden auch die Worte in vollstem Maße Anwendung, welche neulich Lord Denbigh, Lord Gainsborough und andere hervorragend, englische Katholiken in Betreff der Notre=Dame=Kirche an den Genfer Staatsrath richteten, daß nämlich ein solches Verfahren von jedem Ehrenmann als„eine Verletzung der Grundsätze der Gerechtigkeit, der Billigkeit und der Freiheit betrachtet werden müßte.“ Uebrigens scheint die Annectirung der Kirche von Compesières der Genfer Regierung etwas zu umständlich gewesen sein, denn der Genfer Rath hat bereits ein Mittel ersonnen, wie man sich nächstens auf eine bequemere Weise in den Besitz katholischer Kirchen setzen könne. Bis jetzt war nämlich zur Gültig. keit einer katholischen Pfarrwahl, womit ja die betreffende Kirche von selbst in den Besitz des Staatscultus gelangte, die Theilnahme von einem Viertel der eingeschriebenen Wahlberechtigten nothwendig. Diese Bestimmung ist, weil durch sie die meisten Pfarrwahlen gar nicht zu Stande kommen konnten, vom großen Rathe jetzt aufgehoben worden, und es brauchen also nur ein paar Staatskatholiken in einer Gemeinde zu sein, um die Kirche den Katholiken zu entreißen. England. * L o n d o n, 1. M ä r z. U n t e r h a u s. D e r O b e r s e c r e t ä r f ü r I r l a n d, B i. M. H. Beach, lenkt die Aufmerksamkeit des Hauses auf die sogenannten Gesetze zur Aufrechthaltung des Friedens in Irland und weist in längerer Rede nach, daß diese Gesetze mit großer Schonung zur Anwendung gebracht worden seien. Lezüglich der sogenannten Agrarverbrechen habe sich die Lage der Ding= zwar entschieden gebessert, trotzdem träten in einigen Distrieten Irlands noch Erscheinungen zu Tage, welche die Nothwendigkeit auferlegten, die gedachten Gesetze zur Aufrechterhaltung des Friedens aug ferner noch, wiewohl unter gewissen Einschränkungen, beizubehalten. Der Obersecretär für Irland brachte hierauf eine Bill ein, durch welche das Verbot des Besitzes von Waffen zwar aufrecht erhalten, die für Uebertretung dieses Verbots festgesetzie zweijährige Gefängnißstrafe aber auf ein Jahr herabgesetzt wird. Die Machtdefugnisse, die in den in einer An von Ausnahmezustand stehenden Districten der Polizei übertragen sind, sollen der Polizei auch ferner verbleiben; dagegen soll die Verhaftung solcher Personen, die zur Nachtzeit auf den Straßen angetroffen werden, künstig unterbleiden, auch die Schließung der Wirthshäuser soll aufgehoben werden. Für die irländische Presse wird volle Freiheit wiederhei gestellt. Obersecretär Beach versicherte, daß die Regierung, sobald die wieder verliehene Freiheit gemißbraucht werden sollte, schleunigst und mit Festigkeit einschreiten werde und beantragte, das Gesetz zum Schutz des Eigenthums noch zwei Jahre lang in Ciltigkeit zu lassen, das Gesetz über die ungesetlichen Eide aus's Neue in Kraft zu setzen. Die übrigen Artikel des Gesetzes zur Aufrechterhaltung des Friedens in Irland sollen noch 5 Jahre lang beibehalten werden. Der Führer der Liveralen, Marquis of Hartington, erklärte, daß er die Bill unterstützen werde. Mehrere irische Parlamentsmitglieder bekämpften die Bill und sprachen sich gegen die Fortdauer der Ausnahmemaßregeln aus. Die Bill passirte die erste Lesung. Vermischte Nachrichten. 1 Bonn, 4. März. Die königl. Steuerkassen sind angewiesen worden, die alten Zwei= und Bier=Pfennigstücke noch dis Ende dieses Monats in Zahlung zu nehmen. * Dülken, 1. März. Wie dem„Sprecher“ mitgetheilt wird, haben verschiedene hiesige Fabriken in Sammetband den Lohn um zwei Sgr. per Meter herabgesetzt, ein verhältnißmäßig sehr großer Lohnausfall. * München, 28. Fedr. Im„Vaterland“ geißel! Dr. Sigl in den ihm eigenen Ton die Feigheit und Characterlosigkeit der Gegenwart. Der Redacteur des„Zeitgeist“ war vor's Schwurgericht geladen,— da plötzlich am Morgen des Verhandlungstages fand auch der zweite Vertheidiger des Redacteurs für gut, urplötzlich„kran““ zu werden, wie seiner Zeit der erste Vertheidiger,„der Iud Helfzott 24 Stunden vor der ersten Verhandlung„dringender Geschäfte halber“ das Mandat zurückgegeben hatte. So groß ist der liberale Terrorismus in München, daß keiner der renommirten„liberalen" Vertheidiger in München, des Advocatenwie des Concipientenstandes, es mehr wagt, die Vertheidigung eines nicht „liberalen" Redacteurs in einem politischen Proceß zu übernehmen! Nichts kann die ganze Jämmerlichkeit unserer Verhältnisse treffender kennzeichnen, als die schmähliche Thatsache, daß Räuber und Mörder, Gauner und Lumpen irgend einen der„liberalen" Juristen in München als Vertheidiger finden, ein socialdemokratischer oder gar ein ultramontaner Redacteur ader keinen! Da ist der Herr v. Holtzendorff, der„Liberale“, der Protestant und Preuße, ein anderer Mann, und wenn die Münchener „liberalen“ Advocaten einmal ein ritterliches Wort eines wahren Liberalen, eines Mannes sich zu Gemüthe führen wollen, so empfehlen wir ihnen dringend die Lectüre des Vorwortes zu des Herrn v. Holzendorff Vertheidigungsrede für den Grafen Arnim.“ Handel und Verkehr. Köln, 3. März. Co#rs=Gericht. Inbustrie=Weiten. #ach.=Ich..=B 7500 G Däss. Dampfsch. 67,000 Ess..=F. Unis 65,000 Colonia,.=V. 5800 B Köln. Schleppsch. 60,008 Harpener— 6 Sladd..=R. 1200 G Tauerei Köln— S Harz. Eisw.— 6 Leipziger.=V.— B Köln. Bwoüisp. 90,00 BHörd..=E. 70,50 C Magded..=S 25002 Köln. Gummis.— v Humboldt 51,00 bz Vaterl..=V. 2500 B Rhein. Bauges. 65,00 GMechern. 131,00 C Wesld..=Bank 675 S Aach.=Höng. 8. 000,00 B Phönix Lit. A. 93.00 f Köln. Rückvers. 380 B Berg.=Märt. E. 00,10B Phönix Lit.E. 91,00 6 Agrippina 600 S Boch. Bußst.=S. 72,00 G Sieg=Kh. T. K.— 9 Rh.=Westf. Lord 530# Vonn. Bw.=.=E. 90,00 B„ Prior. 66,00 S Concord..=V. 1960 B Köln. Lw.=S. 99,00., Siegera, Schwif. 30,50 0 Germ. Leb.=B.— S Köln Maschb. 140.00 S Bonisacius 70,00 B Köln. Hagel=V. 300 B,(Köln=Müs. V. 51,00 B Conr. 90,00 G Kaller Ind.=A. 74,00 B, Dortm. Union 23,25 G(Wff. Union 22,00 S Köln. Dampfsch. 67,00 G Eschweiler.=V. 55,00 B/Wiss. B. u..=E. 61,00 Gank=Actien. #lach....r. J.— S Köln. Privatb. 116,00 G Meininger B. 88,00 C Schaaffhaus. 114,50 bS do. Ebchsl. u..=.87,50 G Oest. Cr.=B. 396,00 C Amsterd. B. 86,00 S, Darmst. Bank 138,506 Pr. Bank=A.— 6 Antwerp. B. 78,00., Deutsche Bank— V(Prov.=Dis.=S.—# BI. f. Kh.u. Westf. 65,006 Disc.=Comm. 155,50 S Rhein. Eff. 33.00 S Barmer.=B. 87,00 G Essen. Credit. 74,00., Rh.=W. Ind. 39,00 C Gerliner.=S.— v[Luxemb. B. 109,75 G(Süchs. Bank—“ In= und auslandische Fonds. Preuß. Rente 105,62 bz Baier. 4% Pr=fl. 123,00 B Oest. 1860er L. 117,00 S Prm.=St=A3 1/% 139,00 Kölr=M 3½ Pr.107,75) do. 1864erL. 313,008 Pr. St=Sch. 3 1/2% 92,00 Köln. Stdi=Obl. 100,50 B Oest. Sild.=Rente 59,508 Amer. 1882=K. 98,00 6 Fränzös. Rente— B,(Rheinprv.=Obl. 102,006 Amer 1885=A. 102,50 6 Ital. 5% Anl.— S Kh.=westf. Rentend. 98,00 Bad. 4%.=A. 121,00 B Oest. Fl. 100 Cr. 366,006 Türk. Anl. 1865— Nachen=Mastr. 30,00 G Mainz=Ludw. 117,00 B Rhelnische 114,75 50 Rott. Oberschl. A. C.—„*„ 60 Amst.=Kon.—* Berg.=Märk. 78,50 bz Köln=Minden 106,000 en.(Le.) 458,00 E Köln=Mind. BB. 103.006 #e„„ a9..=6. Ltl. B. 92,80 0 .=F. Sib. 530,00 0zU. Rhein=Nahe 22,00 S ## sot 9o0 g. Numän. Eisenb— 9 Eisenbadn=Prioritäts=Obligationen. Berg.=Märk..S. 84,256 Köln=M. 1. E. 99.50 S Oest. Sdl.(Lomb.) 250.00 „„ 5. S. 99,00 B do. 2.„ 104,00 GRheinische 4 1/% 99, 306 „„ 6. S. 98,00 B do. 3.„ 99,25 S1 de. 5% 102,90 h „. 7. S. 192,50 G do. 4., 93,50 S Rh. Bonn=Köln 99,500 " Nordb. 103,00 G de. 5.„ 93,00 B/Rh. Kölr=Cres. 99.00 Rainz=Ludw. 103,50 S Oeßt.=Fr. Sib. 318,00 6 Rhein=Nate gar 191.50 Wechsel=Ga##s. 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