Vonn, Freitag den 26. Febrnar 1875. Nr. 57. Abonnement: Vierteljährlich pränum. für Bonn incl. Traglohn 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.); bei den deutschen Postämtern und für Luxemburg 4 RMark(1 Thlr. 10 Sgr.). Grgan für das katholische deutsche Volk. Die Deutsche Reichs=Zeitung erscheint ugri“c,z uizerztonggguen Abends, an Sonn= und Festtagen Morgens. für die Petitzeile oder deren Raum 15 R Pf.(1½ Sgr.). Mit dem 1. März eröffnen wir ein einmonatliches Abonnement auf die„Deutsche Reichs=Zeitung". Preis 1 Mark 34 Pf. Bestellungen für auswärts nehmen sämmtliche Post=Anstalten, für Bonn die Expedition, Sürst Nr. 5, entgegen. Deutschland. * Berlin, 24. Februar. In gut unterrichteten Kreisen weiß man seit gestern, daß Fürst Bismarck nicht zurücktreten wird. Also„morgen wieder lustik“, meine Herren Liberalen!— Provincialcorrespondenz" beschäftigt sich mit der päpstlichen Encyelika. Die Wuth des ministeriellen Blattes beweist, daß die Worte des Papstes in Berlin schwerer aufgefallen sind, als die Ztg.“ ihren Lesern einzureden sich abmüht. Die„Provincialcorrespondenz“ findet in der päpstlichen Bulle eine Bestätigung des angeblichen Ausspruchs des Nuntius Meglia bezüglich der tung der Revolution für die Katholiken. Sie behauptet, die Bulle sei ein Aufruf und Aufmunterung der revolutionären Leidenschaften. Das Blatt droht mit neuen Maßnahmen gegen die katholische Kirche und betont wiederum die Stellung der Regierungen zu der nächsten Papstwahl. Wenn der Schreiber des Artikels der„Prov.= Correspondenz“ Kirchengeschichte studirt hätte, so würde er jedenfalls nicht derartigen Nonsens zu Tage gefördert haben.— Der „Germania“ schreibt man in Bezug auf die bekannte Papstwahl=Depesche des Fürsten Bismarck aus Rom unter dem „Gs is gegenmürtig in den weiteshten Kreisen auf die postioste Weise bekannt, daß der Modus der Papstwahl weder heimlich, noch öffentlich abgeändert wurde. Dagegen ist es eben so positiv sicher, daß eine bisher nicht veröffentlichte Bulle Papst Pius IX. existirt, die in Betreff der nächsten Papstwahl den Cardinälen die Autorisation ertheilt, sich von gewissen Ceremonien während de####elave in dem Falle als gesetzmäßig dispenfirt anzusehen, wenn die Ucände und die ganze Sachlage dies erfordern sokten. Das ist indessen sdurchaus keine Neuerung, Aehnliche Bullen sind von mehreren Päpsten hinterlassen worden, so auch von Pius VI. und Pius VII.“ Offtelbs wird geschrieben:..### ht e. „Die Gerüchte und Erörierungen über die Eventualität eines Rücktritts des Fürsten Bismarck von der Leitung der Reichs= und Staatsgeschäfte stehen so sehr im Vordergrunde der Zeitungspolemik und finden nach allen Seiten hin eine so große Beachtung, daß es unumgänglich wird, die thatsächlichen Verhältnisse wiederholt einer Geleuchtung zu unterwersen. Vor allen Dingen ist es als thatsächlich zu constatiren, daß die Gerüchte über die Absicht des Fürsten, seiner amtlichen Thätigkeit zu entsagen, allerdings aus Kreisen herrühren, die man als unterrichtet bezeichnen muß. Es kann also die Absicht des Fürsten durchaus nicht bezweiselt werden. Die schwankende Gesundheit hat dem Reichslanster, die Frage eines Ausscheidens ernster als je zuvor nahe gelegt. Andererseits eher ltegt die Unentbehrtichleit 0) geig, Herion. ge.## Tage, daß den Conjecturen, wad aus dieser Krisis hervorgehen werde, ein weiter Spieltaum gelassen ist. Vorläufig muß Alles, was über eine nahe bevorstehende Entscheidung und in Betreff der Personenfrage mitgetheilt wird, als auf bloßer Vermuthung beruhend bezeichnet perdn.“ N 6 Die„Köln. Ztg.“ ist so einfältig, daß sie noch immer auf eine amtliche Publication der päpstlichen Encyclica vom 5. Februar rechnet. Das Blatt macht sich dadurch in hohem Maße lächerlich. Die päpstliche Bulle ist ja eben nur deshalb gegeben, weil die Bischöse Preußens durch gerichtliche Maßnahmen außer Stande gesetzt sind, der katholischen Anschauung von dem Stande der Dinge unverblümten Ausdruck zu geben. Rom hat deshalb unmitteldar eingegriffen und verlangt von den Bischöfen ganz und gar nicht eine officielle Publication. Die Bulle ist allen Katholiken zur Kenntniß gebracht und damit ist ihr Zweck erreicht. Berlin, 23. Februar. Die rheinischen Abgeordneten, welche der Erzdiöcese Köln angehören, haben heute ein Telegramm an den Hochwürdigsten Herrn Weihbischof Dr. Baudri von Köln abgeschickt, in welchem sie dem Kirchenfürsten ihre Verehrung und Hochachtung zu seinem 25=jährigen Bischofs=Jubiläum ehrsurchtsvoll ausdrücken.— Die„Kreuzzeitung" nennt unter den eventuellen Nachfolgern Bismarck's die Gesandten v. Kendell in Rom, General v. Schleinitz in Wien, Legationsrath v. Radowitz in Petersburg. Gegen das Gerücht von der Ernennung des Fürsten Hohenlohe zum Bice=Kanzler wird von Paris aus in der„Kölnischen Zeitung" remonstrirt. Uebrigens wird auch der Name des Marschalls v. Manteuffel viel genannt. Das wiese auf einen Systemwechsel. * W i e n, 2 4. F e b r. D i e„ A b e n d p o s t“ e r k l ä r t g e g e n ü b e r d e m heutigen Leitartikel der„Neuen freien Presse“, daß die Regierung dem in der„Augsb. Allg. Ztg.“ unter dem Titei„Prozeß Ofenheim" veröffentlichten Artikel vollständig fern stehe. Das genannte Blatt ist ferner beauftragt, auf das Bestimmteste zu versichern, daß die Regierung von der Existenz sowie von dem angeblichen Inhalte des Schreibens des Ober=Landesgerichts=Präsidenten v. Hein an den Präsidenten im Prozesse Ofenheim, Baron Wittmann, wodurch die Erkrankung des letztern herbeigeführt worden sein soll, erst durch die öffentlichen Blätter Kenntniß erhielt und weder direkt noch indirekt diesen Schritt des Präsidenten v. Hein beeinflußte. Daß die Regierung nicht bereits bei der Beantwortung der betreffenden Interpellation in der gestrigen Sitzung des Abzeordnetenhauses diese Versicherung ertheilte, erklärt sich daraus, daß jene Interpellation eine solche unwürdige und grundlose Beschuldigung nicht enthielt. “ Pest, 24. Febr. Szlavy, Graf Festetics und Baron Wenckdeim haben die Bildung eines neuen Kabinets abgelehnt. In Folge dessen werden die Verhandlungen behufs neuer Kabinetsbühung fortgesetzt. Pest, 24. Febr. Gutem Vernehmen nach schreiten die Versandlungen über die Cabinets=Neubildung nur langsam vor, weil der Kaiser das größte Gewicht darauf legt, durch Anhören aller hervorragenden Partei=Mitglieder sich die Ueberzeugung von der Haltbarkeit des künftigen Cabinets zu verschaffen. Pest, 24. Febr. Der„Pester Correspondenz' zufolge wäre Baron Bela Wenckheim vom Kaiser mit der Bildung eines neuen Ladinets betraut worden und würde derselbe nunmehr in weitere Verhandlungen mit dem linken Centrum treten, um eine Fusion der verschiedenen Parteien und die Bildung eines neuen Cabinets zu ermöglichen. Schweiz. = Bern, 23. Februar. Das definitive Resultat der Wahien in Tessin weist 66 Conservative und 48 Radicale nach. Ein Hoch dem Tessinervolke!— Pfarrer Perroulaz ist nicht eingesperrt *“. Am 22. ds. erschien bei ihm der Regierungsstatthalter n von Wattenwyl und forderte ihn auf, sich behufs Abführung in den Kerker zurechtzumachen. Als dies geschehen war, nahm man ihm blos die Schlüssel zu Notre=Dame ab und ließ ihn stehen. Man konnte ihn füglich nicht verhaften, da Perroulaz in seinem Amte von der Regierung bestätigt wurde. Die„Frankf. Ztg.“ ist so einfältig, in der gemeinschaftlichen Benutzung der Notre=DameKirche Seitens der Katholiken und Altkatholiken für erstere keine Unzuträglichkeit zu finden. Herr Sonnemann wird gewiß sein Rindfleisch nicht in einer Pfanne schmoren, wo so eben ein Schweinebraten geröstet worden ist. * Paris, 24. Febr. Der Gouverneur von Lyon, General Bourbaki, hat den gemäßigt republikanischen„Courrier de Lyon“ auf 14 Tage unterdrückt, weil derselbe geäußert, das Kaiserreich sei für die Schmach von Sedan verantwortlich und den Proceß Wimpffen habe dem Ansehen der Generale geschadet, die als Zeugen augetreten. Die Maßregel hat auch in den orleanistischen und legitimistischen Kreisen höchst mißfallen. Der„Gaulois' tritt dem Gerüchte entgegen, daß bei einem militärischen Barquet, dem der Marschall Canrobert anwohnte, für für den Fall der Proclamirung der Republik ein Pronunciamento für das Kaiserreich beschlossen worden sei. Aengstliche Leute glauben, daß das Dementi des„Gaulois“ einer Bestätigung gleich zu achten sei. * Paris, 24. Febr. Laut einem Telegramm aus Madrid wurde Serrano zum Oberbefehlshaber der Armee ernannt. * Versailles, 24. Febr. Die Nationalversammlung hat mit 543 gegen 43 Stimmen das von Colombet(von der äußersten Rechten gestellte Amendement abgelehnt, wonach kein Mitglied von ehemaligen Herrscherfamilien Frankreichs Präsident der Republik soll werden können. * Versailles, 24. Febr. Die Nationalversammlung erledigte heute die Berathung über den gestern an die constitutionelle Commission zurückgewiesenen Artikel 5 des Wallonschen Gesetzentwurfs(Wahl der von der Nationalversammlung zu ernennenden Senatoren durch absolute Majorität nach einem Listenscrutinium.) Der Artikel wurde gleichfalls genehmigt und darauf auch die Wallonsche Vorlage im Ganzen mit 448 gegen 241 Stimmen angenommen. Die Versammlung ging sodann zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes, betreffend die Organisation der öffentlichen Gewalten über. * Versailles, 24. Fedr. Nationalversammlung. Der erste Artikel des Gesetzentwurses über die Organisation der öffentlichen Gewalten wurde ohne Opposition angenommen: ehen so der zweite Artikel, welcher lautet: „Der Präsident ist auf sieben Jahre ernannt und ist von Neuem wählbar“ mit 433 gezen 262 Stimmen. Wallon stellt zu letzterem folgenden Zusatzan rag:„Der Präsident der Republik veröffentlicht die Gesetze und wacht über ihre Ausführung, er leitet die Beehandlungen bei Staatsverträgen und ratificirt dieselben, ihm steht das Recht der Begnadigung zu; eine Amnestie kann nur auf Grund eines Gesetzes erlassen werden; der Präsident verfügt über die Kräfte der Armee; er ernennt nach vorgängiger Berathung mit seinen Ministern den Präsidenten und die Mitglieder des Staatsraths; die Absetzung derselben erfolgt ebenfalls durch den Präsidenten nach Anbörung der Minister. Der Präsident hat den Vorsiz bei allen nationalen Festlichkeiten, er ernennt die Gesandten Frankreichs und empfängt die Vertreter der fremden Staaten.“ Dieser Zusatz Wallons wird an den Verfassungsausschuß verwiesen, der morgen darüber berathen soll. Artikel 3. 4 und 5 der Vorlage wird angenommen und sodann die Sizung geschlossen. Spanien. * Madrid, 23. Febr. Moriones ist hier, um seinen Abschied zu nehmen. * St. Sebastian, 23. Febr. Pampelona und Bilbao werden von Neuem von den Carlisten bedroht. Die alfonsistische Besatzung von Tafalla wird fortwährend beunruhigt und wird in Kurzem diese Garnison aufgeben müssen. General Loma hat erklärt, daß er die Kabellegung bei Fontaradie nicht beschützen könne. Die Carlisten befestigen sich in Andoain und Aya. Alle Verdächtigen werden von den Basken vertrieben. * Santander, 23. Febr. Aus Kiel wird die Hierhersendung von 5 deutschen Kriegsschiffen erwartet. Das Kanonenboot Nautins“ in Vier... Setus: ter Nr Karssge. Man schreibt der„National=Zeitung" von der französischen Allmälig ist aus amtlichen Nachrichten und aus Privatbriefen mehrerer höherer Officiere das Resultat der Kämpfe zu Anfang dieses Monats klar geworden. Damit hat sich zugleich die Ueberzeugung geltend gemacht, daß es der jetzigen, spanischen Nordarmee unmöglich ist, allein durch militärische Operationen dem Carlistenstand ein Ziel zu stecken. Die Besezung des eroherten Gebietes, welche Anfangs auf baldige gänzliche Niederwerfung der Carlisten hoffen ließ, bereitet den Truppen unendliche Schwierigkeiten in der Verpflegung und im Wachtdienst, Die Bevölkerung Navarra's hält treu zu Don Carlos und scheut vor keinem Mittel zurück, dieses den alsonfistischen Truppen zu beweisen. In Folge dessen können die Truppen nur in größerer Anzahl einquartirt werden um ihres Lebens vor den Fanatikern sicher zu sein. Lebensmittel sind für die Alfonsisten in diesem reichen Lande nur in ganz ungenügender Weise aufzutreiben, und müssen dieselben durch Proviantkolonnen zum größten Theil herbeigeschafft werden. Der Vorpostendienst ist ermüdend und aufreibend, da sowohl die carlistischen Freiwilligen als auch die Landbewohner die Postenketten fortwährend beunruhigen. Die Carlisten sitzen indessen gemüthlich in dem durch Lage und Kunst fast uneinnehmbaren Estelle Sie brauchen ihre Truppen nicht durch den bei der momentan herrschenden Kälte unangenehmen Vorpostendienst anzustrergen. Einige wenige Posten genügen ihnen vollständig, da die Einwohner Navarra's nicht allein für sie wachen, sondern sie auch genau von Alem unterrichten, wos im feindlichen Lager vorgeht. Sie finden selbst in der unwirthlichsten Umgegend Estella's genügende Lebensmittel, da ihnen alles freiwillig von den Bewohnern ganz Navarra's zugetragen wird. Kleine Abtheilungen, welche die feindlichen Vorposten beunruhigen, dienen als Deckung, um große Proviantzüge nach Estella zu schaffen. Der letzte Sieg bei Lacor hat ihr Selbstvertrauen dermaßen erhöht, daß sie in Guipuzcog wieder zum Angriff vorschreiten. Vor Bilbao sind zahlreiche Truppen mit mehreren Geschützen eingetroffen, und die unglückliche Stadt sieht einem zweiten Bombardement entgegen. Von Sau Sebastian sind auf Kriegsschiffen zwei Bataillone nach Bilbao geschafft worden, um einem versuchten Ueberfall energisch zu begegnen.— Alle diese Verhättnisse, welche sich klar aus den eingetroffenen Nachrichten ergeden, haben einen betäubenden Eindruck auf die Spanier gemacht. Wie sie bei Beginn der letzten Operationen gleich das Ende des Carlistenkrieges sahen, so verzweifeln sie jetzt an jedem endgültigen Siege zur Niederwersung der Carlisten. Sie sind jetzt der Ueberzeugung, daß alle militärischen Operationen unnötz seien, und daß nur ein„Convenio“ hel#en könne. Doch sollte es augenblicklich wohl schwer fallen, ein solches zu Stande zu bringen. Die Carlisten sind nach dem Siege bei Lacar so übermüthig, daß sie ihre Forderungen noch höher gestellt haben. Sie verlangen jetzt für Don Carlos Navarra und die drei daskischen Provinzen als erbliches Königreich. Da wohl anzunehmen ist, daß man in Madrid auf derartige Bedingungen nicht eingehen kann und wird, so sind in nächster Zeit neue blutige Kämpfe zu erwarten. Erst wenn es gelingt, die Hauptmacht der Carlisten wiederholt zur Auflösung zu schlagen, erst dann dürfien wohl annehmbare Bedingungen von den Carlisten erwartet werden. Die Unterhandlungen über das Convenio dauern fort, doch ist bis jetzt durchaus kein Resultat erreicht. Amerika. * Washington, 24. Fedr. Das Repräsentantenhaus nahm das Gesetz über die Staatseinkünfte an, welches die Zölle für Whiskey auf 90 und für Tabak auf 24 festgesetzt, die Zölle auf Zucker und Melasse, unter Aufhebung der im Jahre 1872 angenommenen Ermäßigung von 10 pCt. um 25 pCt. erhöht. Bis zum 10 Februar(7) verladene Waaren bleiben von der Steuer defreit. Kaffee und Thee sind von jeder Besteuerung ausgeche. PC. Landtagsverhandlungen. (Abgeordnetenhaus.) 18. Sitzung vom 22. Februar. Eröftung: 11 Uhr 25 Minnten.„ 4— Am Ministertische: Dr. Friedenthal, Dr. Leonhardt und einige Commihar: Die Tribünen sind mäßig besucht. Die Wahlen der Abog. Töpfer und Frhr. v. Heeremann werden für In die Commission zur Vorberathung des Entwurfs über die Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemeinden sind gewählt worden: aus der nationalliberalen Partei Kanngießer(Vorsitzender), Gneist, v. Spbel, Schramm, Schröder(Königsberg), Beisert(Schriftführer). Dr. Webrenpfennig, v. Cuny, Jung; aus der Fortschrittspartei: Dr. Petri(Stellvertreter des Vorsitzenden), Allnoch, Windthorst(Bielefeld), Welter; und aus dem Centrum Dr. Lieber, Dr. Bonnel, Dauzenberg, Statz, Rübsam; aus den conservativen Fractionen: Clauswitz, Bischoff, Haucke. Die Fortschrittspartei hat sich das Bergnügen gemacht, vier„Katholiken“ in die Commisson zu wählen. 4 M In die Commission zur Vorberathung des Entwurfs einer Wegeordnung sind gewählt aus der nationalliberalen Partei: Dr. Braun(Vorsitzender), Struve, Ottow, Wisselinck, Hamkens, Vogeley, Graf Schack, Graeger, Loewenstein, Rolte(Schriftführer), Pieschel, Hildebrand; aus dem Centrum: Graf Naphauß Cormons, Franssen, Graf v. Schmising Kerssenbrock, v. Haßfeld, v. Lukamski(Pole), Wojczewsk; aus den Conservativen: Dr. Lueins(Stellvertreter des Vorsitzenden), v. Goldfus, Schneider, v. WedellVehlingsdorff, Dr. Frhr. v. d. Goltz: aus der Fortschritspartei: Douglas, Worzewski, Seydel, Kummert(Schriftführer) Niederschabbehard. An Stelle des erkrankten Abg. Dr. Lasker sind gewählt worden: in die Budgetcommission Abg. Dr. Kapp und in die Provinzialordnungscommission Abg. Plehn. Das Haus tritt in die Tagesordnung ein. I. Erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Besähigung für den höseren Verpaltungsdiens.. 8 u. In die Rednerliste sind eingeschrieben: gegen die Verlage die Abag. Tiedemann(freiconservativ), Prof. Dr. Seelig(Fortschritt), Frhr. v. Manteuffel(altconservativ), und Windthorst(Meppen).— Für die Vorlage: die Abgg. Dr. Nasse(freiconservativ), v. Vonin(liberales Centrum) und Vernhardt(nationalibral.,## a# Ststrtuuef Scart Abg. Tiedemann(gegen die Vorlage). Der Gesetzentwurf scheint den anderweitigen Plan über die Zusammensetzung der Regierungsbehörden und die Verwaltungsgerichte nicht hinreichend benutzt zu haben, wie er sich denn überhaup: durch mancherlei Mängel auszeichnet. Durch die Kreisordnung ist jo der Schwerpunct in die Landkreisämter, resp. Kreisausschüsse gelegt, und dessen Vorsitzende mit denselben Eigenschaften ausgerüstet worden, die früher die Mitglieder der Regierungscollegien besaßen. Der Entwurf beabsichtigt ferner, das Prüfungsverfahren zu vereinigen und nur zwei Examina einzuführen, während die Verwaltungsbeamten deren früher drei zu bestehen hatten. Ich din damit einverstanden, obgleich ich überhaupt sehr wenig von solchen Examina halte. Am besten gefällt mir immer noch das in Schleswig Holstein vor der Annexion bestandene einzige Examen nach Schluß der Universitätsstudien, daß alle Gegenstände umfaßte und daher sehr schwer war, aber auch eine nicht geringe Bedeutung besaß. Das gegenwärtige Verfahren dürfte nur den bureankratischen Institutionen Vorschub leisten. Gebt mir also der Entwurf nicht weit genug, so din ich doch mit seiner Tendenz einverstanden, daß die jungen Verwaltungsdeamten von der Pike aus dienen müssen. Lieb wäre es mir gewesen, wenn die jungen Beamten erst bei einer Communalbehörde, zum Beispiel als Assistent eines Communalbeamten functioniren müßten, damit endlich dieses hochmüthige Herabsehen auf unsere Communalbehörden, welches leider in unsern Regierungscollegien traditionell geworden, beseitigt würde. Schließlich vermisse ich noch die Bezugnahme auf die Amtsvorsteher und glaube überhaupt nicht, daß dieses Gesetz die Büreankratie beseitigen wird. Ein mit den Verhältnissen sehr vertrauter Mann schrieb vor einigen Jahren in einer Broschüre:„Man täusche sich nicht über die Macht der Bureaukratie im Lande. Sie existirt in Preußen noch im höchsten Grade und zerreibt mit der Zeit Alles, was ihr näher kommt!“ Ich wünsche Verweisung der Vorlage an eine Commission von 21 MitAbg. Dr. Nasse(für die Vorlage). Durch dieses Gesetz is die Regierung den in vier Sessionen von diesem Hause beschlossenen Resolutionen entgegengekommen. Ich erblicke darin zwei wesentliche Fortschritte: 1) das schon hervorgehobene„Von der Pile auf dienen" und 2) die bessere Einrichtung der obersten Verwaltungsbehörden, namentlich gegenüber dem Gesetze von 1846, nach welchem 11/1: der Verwaltungsbeamten erst die Staatsprüfung ablegten und dann die Kenntniß für die Verwaltungsprüfungen in einer Vorbildungsanstalt erwarben, die jedes wissenschaftlichen Charaoters entbehrte. Ich glaube, man könnte jetzt die Sache so regeln, daß man die Beamten, nachdem sie den practischen Theil des Verwaltungsund Wirthschaftslebens kennen gelernt, zurückkehren läßt zu einem methodischen wissenschaftlichen Studium der einschlagenden Disciplinen, um sich die nöthige cameralistische Bildung anzueignen. Dies bitte ich in der Conmissen zu ermdger... Lpzitga, Barchrästzere Budg But. Abg. Prof. Dr. Seelig: Die siebenjährige Vorbereitung dieses Entwurfs hat den Satz: was lange währt, wird gut! nicht bewahrheitet; es finden sich in dem Entwurfe vielfach Spuren der Ueberarbeitung. Der Entwurf will die erste Prüfung zusammenfallen lassen mit der juristischen Prüfung. Aber unsere Juristen bekümmern sich selten um Landwirthschaft und Nationalbconomie: es wird das Gesetz wohl nur zur Folge haben, daß Iuristen zweiter Classe die Verwaltungscarrière prodiren. Abg. v. Bonin(für die Vorlage). Die Frage, ob und in welcher Weise die Vorbildung für den höheren Verwaltungsdienst practisch am Besten zu regeln sei, wird in der Commission weiter erörtert werden müssen; in der Generaldebattte können wir nicht auf specielle Fälle eingehen. Die Annahme, daß nur Juristen zweiter Classe die Verwaltungscarrière ergreisen werden, beruht wohl auf der irrigen Auffassung, daß sich die erste Prüfüng auch auf das Verwaltungsfach erstrecke, während sie nach Absicht des Gesetzes nur eine juristische sein soll. Ich schlage übrigens eine Commission von 14 Mitgliedern vor, da hier keine Partei= und Localinteressin ins Spiel kommen, die doch allein nur eine so große Mitgliederzahl erfordern. 9 un a Auf Antrag des Abg. Jung(nationalliberal) wird die Debatte geschlossen und damit den noch vorgemerkten Rednern das Wort abger schnitten. Abg. Tiedemann hält seinen Antrag auf Niedersetzung einer Commission von 21 Mitgliedern aufrecht. Derselbe wird jedoch abgelehnt, und Verweisung der Vorlage an eine Commission von 14 Mitgliedern nach dem Antrage v. Vonin beschlossen. Etat der Justizcommission. Zu dem Titel: Einnahmen, welche als Emolumente der Beamten zur Verwendung kommen 1,944,267 M. 12 Pf. liegt ein Antrag Werner vor: „Die königliche Staatsregierung aufzufordern, für die vom 1. Januar 1876 ab stattfi denden Prüfungen die Prüfungsgebühren aufzuheben und die Remunerationen der Examinatoren auf Staatsfonds zu übernehmen.“ Nachdem Abg. Löwenstein den Antrag in kurzen Worten motivirt und der Regierungscommissar seine Nothwendigkeit bestritten hat, wird derselbe, weil er eine künftige Mehrforderung involvirt, gemäß der Geschäftsordnung an die Budgetcommission verwiesen. Zu Titel 5: Antheil an dem Arbeitsverdienst der gerichtlichen Gefangenen 390,600., spricht sich der Abg. Schlieper gegen die Art und Weise aus, wie der kleine Handel durch die übermäßig billige Gefängnißarbeit schwer geschädigt werde. Er hält es für angezeigt, wenn die Regierung die in den Gefängnissen gesertigte Arbeit nicht unter dem billigsten Tagessatze abgeben oder verpachten dürfe. Abg. Dr. Eberty(Fortschritt) glaubt, daß die aufgetauchten Bedenken beseitigt werden, wenn die Gefangenen bei öffentlichen Arbeiten verwendet werden. In Großbrittanien geschehe dies schon lange; dort würden die Gesangenen bei Land= und Deichbauten, zum Austrocknen der Sümpfe 2c. verwendet. Streifcolonnen mit eisernen Häusern durchzögen so das Land und contrastire dies Verfahren sehr lebhaft mit unserer Gefängnißverwaltung. Er hoffe, daß der Justizminister nun bald mit der Regelung dieser Frage vorgehen werde. Justizminister Dr. Leonhardt: Was die beiden Vorredner angezogen, wird in Erwägung gezogen. Daß ich z. Z. näher darauf eingehen sollte, werden Sie von mir nicht erwarten. Abg. Hanssen(nationalliberal) constatirt, daß eine Gefängnißordnung existirt, nach welcher auch Untersuchungsgefangene zur Zwangsarbeit angehalten werden lönnen. Dies widerstreite aber dem§ 137 der StrafHroceßordnung. Justizminister Dr. Leonhardt: Ich vermag zur Zeit die Sache nicht so genau zu übersehen, namentlich nicht den Fall, welcher hier zur Erditerung Veranlassung gegeben hat. Es genügt aber, daß die Sache hier angeregt ist und wird dieselbe in Erwägung gezogen werden. Abg. Windthorst(Meppen): Die Erklärung des Herrn Justiz= ministers ist ja gewissermaßen erfreulich, bezieht sich aber, soweit ich verstehe, hauptsächlich auf die Frage, wie die Einnahme, die aus der Arbeit kommt, vertheilt werden soll. Das scheint mir augenblicklich nicht das Wichtigste. Der Vorredner hat angeführt, daß eine Gefängnißordnung existire, welche eine Pflicht zur Arbeit, also einen Arbeitszwang für Untersuchungsgefangene vorschreibt. Er hat den Paragraphen verlesen, aus dem hervorgeht, in welchem Maße die Freiheit der Untersuchungsgefangenen beschränkt werden darf. Nach meiner Ansicht ergibt sich aus dieser vorgelesenen Bestimmung und außerdem aus der Natur der Sache, daß ein Untersuchungsgefangener unmöglich einem Arbeitszwang unterworfen werden kann. Wenn eine derartige Verordnung existiren sollte für ein einzelnes Gefängniß oder für mehrere, so glaube ich, daß es zu unserer Beruhigung dienen würde, wenn der Herr Justizminister erklärte, gegenüber einer solchen existirenden Verfügung würde er Abhilfe schaffen. Ich glaube, daß in der That in der Hinsicht man nicht vorsichtig genug sein kann, weil wir in neuerer Zeit von den verschiedensten Seiten über die Behandlung der Untersuchungsgefangenen die traurigsten Berichte bekommen haden. Ich habe dem Herrn Minister des Innern gegenüber bereits bemerklich gemacht, daß bei den Untersuchungsgefangenen selbst politischer Art man nicht in richtiger Weise vorgeht, indem man sie unnöthiger Weise belästigt, ihnen die Möglichkeit entzieht, über eine gewisse Stunde des Tages hinaus zu arbeiten, geistig sich zu beschäftigen, und eine angemessene Lectüre sich zu verschaffen. Ich habe diese Thatsache bemerkt, Aberzeugt, daß auch der Herr Justizminister sie in den Kreis seiner Erwägung ziehen und recht baldige Abhilfe schaffen wird. Justizminister Dr. Leonhardt: Dies Versprechen will ich hiermit gegeben haben.(Große Heiterkeit.) Der Antrag wird der Budgetcommission überwiesen. Es folgt Cap. 72, Tit.—10: Dauernde Ausgaben für das Ministerium 539,400 M. gegen 471,900 M. im Vorjahre. Abg. Dr. Lieber: Am 15. Juli des vorigen Jahres ist seitens des Jastizministers eine Verfügung an die königl. Oberstaatsanwälte ergangen, deren Hauptinhalt ich mir im Interesse der Sache Ihnen vorzulesen erlaude. Der Justizminister sagt: „Mannigfach in neuerer Zeit hervorgetretene Erscheinungen haben die Ueberzeugung begründet, daß viele gesetzwidrige Handlungen, ja daß selbst schwere Verbrechen— wie der jetzt gegen den Reichskanzler Fürsten v. Bismarck in Kissingen verübte Mordversuch— auf den verderdlichen Einfluß zurückzuführen sind, welchen der Inhalt gefährlich wirkender Druckschriften allmälig auf die Leser jener Schriften ausgeübt hat. Es gilt dies namentlich von solchen Erzeugnissen der Tagespresse, welche es sich zur Aufgabe machen, kirchlich politische Fragen der Gegenwart in einer der bestehenden Gesetzgebung und ihrer Ausführung feindseligen, die Gemüther aufreizenden und darum den öffentlichen Frieden im Lande gefährdenden Weise zu behandeln. Für die Beamten der Staatsanwaltschaft steigert sich deßhalb in ganz besonders dringlicher Weise die Pflicht, jener Art von Tagespress, die sich namentlich in den seit Kurzem erheblich vermehrten Localblättern geltend zu machen weiß, eine erhöhte Aufmerksamkeit zuzuwenden, und derselben, wo sie ihre gesetzwidrige Ausschreitungen wahrnehmen, mit der vollen Schärfe des Gesetzes entgegenzutreten. Zu diesem Ende wird von dem gesetzlichen Mittel der Beschlagnahme ##berall da unnachsichtlich Gebrauch zu machen sein, wo in einer Druckschrift der Thatbestand einer strafbaren Handlung wahrgenommen wird, und es wird mit gleicher Strenge gegen alle Personen Krafrechtlich einzuschreiten sein, welche bei einem strafbaren Preßerzeugnisse, sei es als Thäter, Theilnehmer, Verbreiter, nach den Bestimmungen der Strafgesetze, oder nach Maßgabe des Preßgesetzes verantwortlich gemacht werden müssen. Sie haben die Ihnen untergebenen Beamten der Staatsanwaltschaft im Sinne dieses Erlasses mit Weisung zu versehen, wollen auch über wichtigere Vorkommnisse auf diesem Gebiete dem Justizministerium berichtlich Anzeige erstatten. Der Justizminister, i. B. Friedberg.“ Am 1. Juli defselben Jahres hatte das Reichsgesetz über die Presse Rechtskeaft erlangt. Der§ 23 desselben gestattet eine Beschlagnahme von Druckschriften ohne richterliche Anordnung zunächs, wenn ein Verstoß gegen bestimmte Paragraphen des Preßgesetzes selbst vorliegt und wenn der Inhalt einer Druckschrift den Thatbestand nicht etwa einer strafbaren Hanolung überhaupt, sondern einer der in den§§ 85, 95, 111, 130 oder 184 des deutschen Strafgesetzes mit Strafe bedrohten Handlung begründet. Es sind das: öffentliche Aufforderung zum Hochverrath, Beleidigung des Kaisers oder des Landesherrn, öffentliche Aufforderung zu einer strafbaren Handlung, öffentliche Aureizung verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise und schließlich Verbreitung unzüchtiger Schriften, Ab bildungen und Darstellungen. Was war der Erfolg der Verfügung des Justizministers? Aus meiner nächsten Nähe will ich Ihnen eine Prob mittheilen, wie diese Verfügung der Centralinstanz, im letzten Ausläufer, in der Instanz der Polizeianwälte befolgt wurde. Der königliche Amtmann zu Jostein hat bei dem Gerichte erster Instanz daselbst folgende Bekanntmachung erlassen: An die Bärgermeister und Gensdarmen. Das Reichsgesetz über die Presse vom 7. Mai 1874, und namentlich der§ 23 bezeichnet die Fälle, in welche die polizeiliche Beschlagnahme von Druckschriften zu erfolgen hat. Sie haben den Auftrag, auf Grund dieser Bestimmung auf alle Druckschriften und Zeitungen zu achten, namentlich auch auf solche, die die socialen und kirchenpolitischen Fragen der Gegenwart in aufreizender Weise behandeln. Diesen Ukas theilt ein Blatt Ihrer Partei(zer Linken) mit, indem es ungefähr sagt: Das ist denn doch ein wenig stark. Im 1. Theil dieser Bekanntmachung werden Bürgermeister und Gensdarmen ausdrücklich auf§ 23 des Strafgesetzes aufmerksam gemacht und im 2. Theil fordert das königliche Amt zu Jostein dieselben auf, auf jede Druckschrift zu vigiliren. Dadurch kann leicht eine gesetzwiorige Beschlagnahme herbeigeführt werden. Daß die Verfügung speciell gegen sociale und klerikale Blätter gerichtet ist, ändert nichts an der Thatsache, daß auf diesem Wege alle Preßfreiheit vernichtet werden kann. Recht und Gesetz müssen auch für politische Gegner gelten. Verlangt der Staat Achtung vor seinen Gesetzen, so muß er sie vor allen Dingen selbst halten und Beamten nicht gestatten, daß sie über die Gesetze hinausgehen. Kräftigere Worte als diese stehen mir gegenüber dieser Nagranten Gesetzesverletzung nicht mehr zur Verfügung. Ich habe zu meinem Bedauern nur die thatsächliche Notiz hinzuzufügen, daß mir und meinen politischen Freunden in der Heimath von irgend welcher Correktur jeues polizeiamtlichen Ukases Seitens der oberen Instanz bis auf den heutigen Tag nichts bekannt geworden ist. Ich will nun nicht behaupten, daß die Ausführung derartiger Anweisungen erst zu jener Heftigkeit gegen ausere Partei geführt haben, über welche ich Beschwerde führen will. Zweifekos ist aber seit dieser Zeit eine wahre Sündfluth von Straf##trägen gegen die ultramontanen Blätter inscenirt worden und bis auf den heutigen Tag hat der Justizminister noch nicht Hallali blasen lassen. Es wird sowohl widergesetzlich, als auch mit voller Verletzung der verbossungsmäßigen Gleichheit aller Pre.ßen vor dem Gesetze vorgegangen. (Sehr richtig im Centrum.) Für's erste brauche ich keinen statistischen Beweis anzutreten, es ist begründet in der Notorietät; man braucht nur in die Zeitungen zu sehen, um zu finden, daß das eine oder andere, in der Regel sogar recht viele katholische Blätter in polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Behandlung genommen worden sind. Und daß es dabei nicht immer gesetzlich zugeht, dafür spricht die große Anzahl der Freisprechungen. Nur ein Beispiel: In dieser Residenzstadt Berlin sind den beiden letzten Tagen— ich spreche absichtlich nur von den 2 letzten Tagen, das 1. Mal ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft infolge Beschlusses des Stadtgerichts die Beschlagnahme erfolgt— ein Mal die Hauptnummer und das zweite Mal die Beilage der„Germania“(Bravo! links.) seitens des Polizeipräsidenten v. Madai beschlagnahmt worden unter Berufung auf§ 110 des Reichsstrafgesetzbuchs— eine offendare Gesetzesverletzung, gegenüber dem klaren, unzweidentigen Zifferbestande der Nr. 3 des§ 23 des Reichspreßgesetzes. Um bei der„Germania“ zu bleiben, so dürfte Ihnen ein Bild von der Verfolgung der katholischen Blätter die Mittheilung gewähren, daß im Jahre 1874 die verschiedenen Redacteure der„Germania“ in 39 Preßprozesse verwickelt waren(Hött! Hört!), daß sie sich in dieser Tage noch in 30 Voruntersuchungen befinden, aus welchen augenblicklich 24 Anklagen erhoben sind. Was meine zweite Behauptung angeht, daß die Verfolgung der katholischen Presse in Preußen mit Verletzung der Gleichheit vor dem Gesetze bewerkstelligt werde, so weise ich hin, daß den Blättern der Behörden, von der Prov.=Corr.“ herab bis zum kleinsten Kreisblatt und auch in der Gegenwart in einer die Gemüther aufreizenden und darum den öffentlichen Frieden im Lande gefährdenden Weise behandeln, und ich kann nur darüber erstaunen, daß das Wort eines süddeutschen Freundes der Herren von der linken Seite dieses Hauses noch nicht in Wahrheit übersetzt worden ist, nämlich „Mit den Ultramontanen verhandelt man nicht,— man schlägt ihnen die Köpfe ein!(Großer Lärm! Rufe links: Den Namen!) Es war Crämer=Does, baierischer Fortschritts abgeordneter, früheres Mitglied des Reichstags.(Hört! Hört!) Ganz ähnlich lautet, oder we nigstens noch daran streifend, die Neußerung derdeutschen Bereinscorrespondenz unseres verehrten Herrn Collegen v. Sybel(Lärm. Hört, hört!). Aber nirgends hat von einer Inanspruchnahme dieser Blätter seitens der Staatsanwaltschaft etwas verlautet. Außer dieser gleichen Schritt haltenden Behandlung kirchenpolitischer Fragen in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise gibt es aber auch ganz interessante Paragraphen des Strafgesetzbuchs, deren Anwendung seitens der Criminalrechtspflege gewiß im Interesse der öffentlichen Ordnung erfolgen sollte. Der§ 166 des Strafgesetzbuches lautet z.:„Wer dadurch, daß er öffentlich in beschimpfenden Aeußerungen Gott lästert, ein Gergerniß gibt, oder wer öffentlich eine der christlichen Kirchen oder einer anderen mit Corporationsrechten innerhalb des Bundesgebiets bestehenden Religionsgesellschaften oder ihre Einrichtung oder Gebräuche beschimpft, wird mit Gefängniß bis zu drei Jahren bestraft.“ Außer dem Falle des Herin Paul Lindau dürfte es schwer sein, die Thätigkeit irgend eines Staatsanwalts auf diesem Gebiete zu registriren, und doch— ich spreche gar nicht von den sogenannten Witzblättern, wlche unter dieser Firma meist nur den blöcsinnigsten Haß verkaufen(Sehr wahr! im Centrum. Heiterkeit links.)— sind in einer ganzen Reihe von Nummern der uns feindlichen Blätter unaufgesetzt beschimpfende Angriffe auf unsere Kirche und ihre Einrichtungen enthalten.(Bewigung links. Sehr richtig! im Centrum.) Was die Parität betrifft, so bin ich wiederum in der glücklichen Lage, mich auf das Urtheil eines Mannes berufen zu können, der sich bei Ihnen(links) einer ganz besonderen Autorität erfreut. In Folge seiner gütigen Freigebigkeit din ich im Besitz eines Exmplars der„4 Fragen zur deutschen Strafptoceßordnung" unseres verehrten Collegen Dr. Gacist. Der Herr Präsident wird mir schon gestalten, daß ich das verlese, was der geehrte Herr auf Seite 24 seiner Schrift über die Disparität in der Verfolgung von Proceßerzeugnissen in Preußen äußert: Das erste und bedeutendste Interesse in der.sellschaft ist die Stellung des Anklagerechts zur Presse. Alle Rechtszwecke, alle ermäßigende Kraft der Preßgesetzgebung ist aber bedingt darch die zweiseitige Handhabung, welche im politischen und socialen Kavpfe auch der Minorität, dem schwächeren und mißliebigeren Theile die Gewifheit gibt, daß diese Schranken ebenso für die herrschenden Parteien und Classen als für die Opposition gelten. Diese Eleichheit der Parteien ist aber unmöglich, wenn die Staatsanwaltschaft zur Disposition der zeitigen Minister gestellt wird, wenn ein Polizeibureau die Parttien überwacht. Wo das con stitutionelle System länger waliet wie in England, Frankreich, Holland, Belgien kennt man das gouvernementale Strafverfahren gegen die oppositionelle Presse nicht. In ähnlichem Sinne spricht sich der Generalstaatsanwalt Dr. Schwarze aus.(Große Unruhe. Rufe links: Genug!) Präsident: Ich möchte bitten, dem Redner zu gestatten, hier beim Elat des Justizministeriums de nach seiner Meinung vorg kommenen Uggerechtigkeiten in der Behandlung der Presse zu constatiren und unter Berufung auf das Zeugniß politischer Gegner zu beweisen.(Bravo! im Centrum. Unruhe linke.) Abg. Dr. Lieber(fortfahrend): Ich leugne nicht, daß in dem heftigen Kampfe, welcher leider unser Land zerfleischt, auch innerhalb der ultramontanen Presse Autschreitungen vorkommen(Aha! links), schließe aber mit dem dringenden Wunsche an den Justizminister: Verfolgen Sie alle Gesetzvidrigkeiten, aber verfolgen Sie sie innerhalb des Rahmens des Gesetzes und mit gleichem Rechte für alle Preußen.(Bravo! im Centrum.) Justizminister Dr. Leonhardt: Der Vorredner hat ein Reseript des Justizministeriums mitgetheilt, welches am 15. Juli v. J. ergangen ist. Der Vorredner hat die Befugniß des Justizministers, dieses Rescript zu erlassen, nicht angegriffen. Er hat nur einen einzelnen Fall herausgegriffen, der im Rescript gar nicht vorgesehen war. Ich sehe mich nun nicht veranlaßt, die Gründe, welche zu dieser Verfügung geführt haben, hier anzuführen, weil der Vorredner in dieser Beziehung kein Bedenken geltend gemacht hat. Der Vorredner hat dieses Rescript getadelt, weil in einem Fall ein Mißbrauch davon gemacht worden ist(Hört); der Justizminister kann aber unmöglich verantwortlich gemacht werden für den Mißbrauch jeder einzelnen Polizeibehörde.(Odo!) Das Rescript des Justizministers gab den Polizeibehörden zu einer solchen Verfügung auch nicht den mindesten Anlaß; denn es wird dort gesagt: zu diesem Ende wird von den gesetzlichen Mitteln unnachsichtlich da Gebrauch zu machen sein, wo durch eine Deuckschrift der Thatbestand einer strafbaren Handlung vorliegt. Es versteht sich also von selbst, daß Gebrauch gemacht werden soll, nach Maßgabe der Gesetze.(Unruhe.) Die Behörden sollten also einschreiten auf Grund des§ 23 des Preßgesetzes; kann dies nicht geschehen, so ist die Beschlagnahme auf gesetzlichem Wege zu beantragen. Es erhellt hieraus, wie wenig Veranlassung die Behörden hatten, aus diesem Ministerialreseript das Gegentheil zu ersehen, zumal, wie ich weiß, das Ministerium des Innern am folgenden Tage in einer besonderen Verfügung dieses Rescript noch ergänzte: indem sie besonders auf das letztere aufmerksam machte und die Behörden anwies, nur nach§ 21 des Reichspreßgesetzes vom 7. Mai 1874 einzuschreiten und andernfalls den Staatsanwälten oder Gerichten das Weitere zu überlassen. Ich glaube also, aus einem möglichen Mißbrauch einer beliebigen Polizeibehörde in Nassau kann gegen die Verfügung des Justizministers vom 15. Juli v. J. irgend welches Bedenken nicht geltend gemacht werden. Richtig in, daß eine Reihe von Untersuchungen gegen die ultramontane Presse eingeleitet worden ist; allein, wenn der Vorredner die Unbegründetheit bieser Untersuchungen aus den vielen Freisprechungsfällen herleiten will, so bemerke ich ihm nach meinen statistischen Nachweisen, daß von 88 in der Zeit vom 20. Juli v. J. bis 20. Januar d. J. eingeleiteten Processen 46 verhandelt wurden, wobei nur in sieben Fällen Freisprechung, in den übrigen 39 aber Verurtheilung erfolgte. Daraus dürfte zu entnehmen sein, daß die Staatsanwaltschaften zu ihren Anklagen Grund hatten. Der Abgeordnete hat sich dann noch darüber beklagt, daß die Justiz nicht gehandhabt werde. Dieser allgemeinen Behauptung sege ich allgemeinen Widerspruch entgegen.(Heiterkeit links.) Wenn sich der Abgeordnete zum Beweise dafür bezogen hat auf die Schrift des Professors Gneist, so begreise ich das nicht recht. Professor Gneist drückt sich in dem betreffenden Passus nur ganz abstract aus über die Stellung der Staatsanwaltschaften und über die Frage, ob die Staatsanwaltschaft allein das Recht zur Anklage haben solle oder nicht. Wie hängen diese Erörterungen zusammen mit den Ergebnissen der Strafrechtspflege in Preußen? Ich kann nur ein bestimmtes Ereigniß hervorheben, weil er dies berührt hat, nämlich die Beschlagnahme der„Germania“. Ich behaupte in dieser Beziehung, daß die Staatsanwaltschaft in correctester Weise verfahren ist, als sie die Nr. 40 der„Germania“ mit Beschlag belegte und die übrigen Zeitungen nicht. (Ohol im Centrum.) Allerdings ist die Bulle, welche neuerlichst erlassen is, an sich ein historisches Actenstück; aber wenn ein solches historisches Actenstück publicirt wird, wird immer darauf gesehen werden müssen, in welcher Absicht und zu welchem Zweck das geschieht(Gelächter im Centrum); ob die Pudlication dolo malo erfolgt oder nicht. Wenn die Staatsanwaltschaft nun die„Germania“ mit Beschlag belegte, so hatte sie guten Gund, davon auszugehen, daß eine bestimmte Tendenz verfolgt werde; denn das liegt eben in der allgemeinen Tendenz der„Germania“, und wie wenig die Staatsanwaltschaft sich in dieser Voraussetzung getäuscht hat, gedt daraus hervor, daß in der folgenden Nummer der„Germania“ die Nutzanwendung gemacht wurde. Was aber wesentlich von Bedeutung ist, das ist, daß der Ausdruck in der„Germania“ gar nicht als historisches Actenstück angelehen werden kann, sondern vielmehr als ein Actenstück. was die„Germania“ sich angeeignet hat; denn die„Germania“ hat es unternommen, alle bedenklichen Stellen mit gesperrter Schrift setzen zu lassen, und das ist kein historisches Aetenstück mehr, wenn durch gesperrten Druck zu erkennen gegeben wird, daß man auf einzelne Stellen besondere#n# Werth legte.(Gelächter im Centrum.) Ja, es wird sich zeigen, wie das Gericht urtheilt. Warum haben andere Zeitungen das nicht gethant# (Gelächter.) Ich habe keine Zeitungen gesehen, die mit gesperrten Lettern hätten drucken lassen. Uebrigens muß ich bemerken, daß die Beschlagnahm, der Nr. 40 der„Germania“ erfolgt ist nicht etwa vom Staatsanwalt sondern durch Rathskammerbeschluß auf Grund des§ 110. Ein anderNummer, 41, ist allerdings in Beschlag genommen worden durch das Polizeipräsidium auf Grund des§ 111(Ruf:§ 110); nein,§ 111. Di, Staatsanwaltschaft hat jedoch die Sache der Rathskammer vorgelegt und diese hat auf Grund des§ 110, welcher im§ 23 des Preßgesetzes nich enthalten ist, den Beschluß ausgeführt. Abg. Jung begreift nicht, wie eine Partei, welche die fundamentalen Grundlagen des Staates angreife, solche Beschwerden vordringen könne Das Rescript selbst sei auch gar nicht einmal angegriffen worden, sondern nur die Opportunität desselben, und wenn man bedenke, daß das Reseript nach dem Mordanfalle Kullmann's erlassen sei, welcher durch Parteiagitationen zu seinem Morde bewogen zu sein behauptet habe(), dann sei es erklärlich, wenn die Regierung der Parteipcesse besondere Aufmerksamkeit zu schenken vorschreibe. Wenn man die Hirtenbriefe, die ultramontanen Blätter und alle Reizmittel zusammennehme, dann sei es zu verwundern, daß aus alledem noch keine größeren Unglücke hervorgegangen seien. Redner verweist dann auf ähnliche Beispiele in der Beschichte; als die großen protestantischen Staaten sich zuerst constituirten, da seien von den Jesuiten Hetzschriften herausgegeben worden, und da hätten die politischen Morde gegen den großen Oranier, gegen Heinrich III. und IV. 2c., in großem Umfange stattgefunden. Die Zeiten, schließt Redner, seien zwar milder geworden, die Gegensätze hätten sich mehr abgeschwächt, und der Staat habe an Macht eben so viel gewonnen, als das Papstihum verloren, aber man könne es dem Staate nicht verargen wenn er, wo wie heute die Gegensätze so schroff gegeneiganderständen, den Folgen der Aufreizungen vorbeuge. Abg. Windthorst(Bielefeld) gesteht, daß die beiden Fälle, welche vom Abg. Lieber angeführt seien, zu gerechter Beschwerde Anlaß geben könnten. Die Beschlagnahme der Nr. 41 der„Germania" durch das Polizeipräsidium stehe, auch wenn die Rathskammer nachher die Beschlagnahme gebilligt, mit dem Gesetze in Widerspruch. Die Preßverfolgungen dillige er nicht, dieselben machten auf ihn den Eindruck des blinden Eifers, der nur schade. Der Abg. Lieber habe aber auch auf andere Paragraphen des Strafgesetzbuches hingewiesen. Wenn derselbe wirklich ein Vorkämpfer jür die Freiheit sein wolle,— denn daß er ein Vorkämpfer für Wahrheit und Recht sei, sei selbstverständlich(Heiterk ut)— dann hätte er nicht auf die liberalen Blätter eingehen sollen. Auf den angeregten Proceß des Paul Lindau wolle er hier nicht eingeher, um nicht unliebsame Erörterungen über diesen Paragraph des Strafgesetzbuches herbeizuführev. Wie nun der Abz. Lieber darauf gekommen sei, ihren liebenswürdigen Pros. Gneist zu eitiren, begreife er nicht; da müsse er doch zugeben, daß auc die politischen Feinde über diese Frage nicht so schlimm dächten, wie sons gesagt werde, und wenn er denselben auf diesem Gebiete als Autorität anerkenne, dann möge er doch einmal nachsehen, ob derselbe nicht aus auf anderen Gebieten Recht habe. Doch habe der Abgeordnete Lieber nun einmal eine Rede halten zu müssen geglaubt, die an die Wahlkreise geschickt werden könne, und deshalb wolle er darauf nicht weiter eingehen. — Schließlich bringt Redner noch ein Rescript des Justizministers zur Sprache, wonach die Vermögensverhä tnisse der Richter festgestellt werden sonen. Weil man nicht wisse, zu welchem Zwecke dies geschehen solle, habe diese Verfügung im Richterstande viel Aufregung und Mißverständniß hervorgerufen. Just zminister Dr. Leonhardt: Zu einem so großen Staate wie Preußen müsse der Justizminister Kenntniß haben über die Verhältnisse seiner Beamten, und auch nach einzelnen Richtungen hin über die Vermögensverhältnisse derselben. Damit sei nicht gemeint, daß man wissen müss-, wie viel der Richter besitze, sondern im Allgemeinen, ob er in geordneten Vermögensverhältnissen lebe oder nicht, ob er wohlhabend sei und so weiter. Es könne ja sehr viel daran liegen, ob der Instizminister Directoren wähle, die nicht in geordneten Vermögensverhältnissen sich befinden. Es komme ferner vor, daß eine große Cencurrenz stattfinde bei Besetzung der richterlichen Stellen in Städten, und da habe ein Richter, der nicht wohlhabend sei, ein Jateresse daran, daß er im Interesse der Erziehung seiner Söhne nach Gymnasialstädten versetzt werde. Abg. v. Sydel will anläßlich einer Aeußerung des Abg. Lieber über seine Person constatiren, daß die Vereinscorrespondenz seines„Deutschen Vereins" herausgegeben werde von dem Vorstande des Vereins unter der verantwortlichen Redaction von einem Herrn Kraus, daß er also nicht in der Lage sei, eine Verantwortlichkeit für feindielige Artikel zu übernehmen, namentlich nicht seit der letzten sechs Wochen, wo er dem Hause angehöre. Er wisse nun nicht, ob eine solche Aeußerung, wie sie der Abg. Lieber angeführt, in seiner Correspondenz vorgekommen sei, und bitte den Abg. Lieber, ihm dieselbe vorzulegen, dann würde es nicht mehr vorkommen. Aber bis er diese Aeußerung nicht schwarz auf weiß vor Augen hade, leugne er, daß diese Aeußerung vorgekommen sei. Es sei ihm nicht bekannt, daß innerhalb des Leserkreises der Vereinscorresponden; eine Gewaltthat oder eine Anregung dazu vorgekommen, wohl aber könne er umgekehrt ein Beispiel anführen. Im Januar, erzählt der Redner, hing in einem Dorfe an der Mosel an dem Schulhause ein Placat mit den Worten:„Schlagt die liberalen Hunde todt, ihr kennt sie ja“(Hört! Hört! links.), und am Abend desselben Tages, in der Dämmerstundwurde der Präsident des deutschen Vereins an diesem Orte erschossen (Hört! Hört! links.). Die ultramontane Presse verunglimpfte noch den Mann, indem sie sagte, der Mann sei wegen rechtswidriger Aneignun eines Schießgewehrs verklagt, und um der schimpflichen Strafe zu ente hen, habe er sich erschossen. In der That aber wurde die Anklage dem Gerichte in Coblenz zurückgewiesen und die gerichtliche Obduct ergab, daß der Verstorbene an der rechten Hand durch den Schuß ver. und in Folge Kinndackenkrampfes gestorden sei. Eine S. zur Entdeckung des Verbrechers ist noch nicht gefunden.(Hört! Hö im Centrum.) Die einzigen Thatsachen sind: am Vormittag das Placat und am Nachmittag der Schuß. Solchen Vorkommnifsen gegenüber solten Sie(zum Centrum) doch an das Wort denken: Quis tulerit Graccho: de seditione querentes! Abg. Windithorst(Meppen). Ich glaubte zunächst die kleinen Vorplänkler behan deln zu müssen, um dann zu der Hauptfrage zurückzukehren, die der Herr Justizminister behandelt hat. Der Abgeordnete für Bielefeld hat heute mehr als gestern anerkannt, daß der katholischen Presse doch wohl zu viel nachgestellt werde, hat aber doch gemeint noch einige kleine Seitenhiebe geben zu müssen. Ich din der festen Ueberzeugung, daß nach dem öffentlich bekannt gemachten Rescript und nach den außerdem geheim ergaugenen Rescripten kein preußischer Staatsanwalt irgend welche Verfolgung unterläßt und bin darin bestärkt, wenn ich sehe, daß selbst arme Näherinnen verfolgt worden sind, weil sie angeblich den Fürsten Bisgarck deleidigen.(Hört! Hört!) Was die Aeußerungen des Abg. Jung anbstrifft, so weiß ich nicht, was die Erzählung von angellich politischen Morden aus der Vergangenheit hier soll, er hätte ja von seinem Frrunde Szoel hören können, wie viel in der Geschichte gestritter wird üder die Motive derselben. Wenn er glaudt, daß der Fall Kullmann eine genügende Veransussung für dieses Reicript gewesen, so maß ich doc sagen, daß ich zdies# Veranlassung darin gar nicht sand. Was dieser Mann zer seine Notive und die Veranlassung zu dieser That gesagt haben wird allmählich unentwirrbar, und die Erfohrung, was in dieser###ians ist, hat ja am allerdeutlichsten der„Preußische Staaftah### gemacht, der sich dem Untersuchungsrichter in Kissingen ges.####r Litg vollständig zu rechtfertigen nicht im Stande gewesen iß. im weinst= Wir sind in dem Abscheu gegen dieses Verdrechen ie## und bedarf es einer neuen Versicherung in dieser Hinsicht i.. Wer irgendwie glauben könnte, daß auch nur die geringste Sympathie oder der geringste Versuch der Rechtfertigung für eine solche That möglich wäre, würde jedes Menschengesühl verleugnen und außerdem ein ganz erbärmlich dummer Tropf sein, denn die That Kullmanns ist Keinem so zu Statten gekommen als Ihrer Partei. Wenn der Abg. v. Sybel sein Blatt vertheidigte, so finde ich das in der Ordnung. I# kenne den betreffenden Passus nicht und es wird der Abg. Lieber ihm je darüber Antwort geben. Was er aus der Moselgegend anführt, ist gewiß ein sehr bedauerliches Ereigniß, aber seine Schlußfolgerungen sind in keiner Weise motivirt. Außerdem sage ich dem geehrten Abgeordneten den auch hier: so lange ich nicht die Darst=llung der Gegenseite gehört habe, halte ich dafür, daß er uns die Sache in seiner Auffassung dargeleg bat,„„und die Auffassung ist eine parteiische. Um nun auf die Sache st zurückzukommen, so ist das Rescript in Frage, wodurch der Hert zminister seinen ganzen Justizapparat in Bewegung gesetzt hat,## gegen die sogenannte ultramontane Presse loszugehen. Die Berechtigung zu einem solchen Erlasse wird Niemand bestreiten. Aber ein nister, der in einem großen Kampfe auf Ausschreitungen einer Parie aufmerksam macht, hat die Pflicht, auch nach der andern Seite zu sehen, da der Minister nicht zu einer Partei gehören soll; der Abg. Lieber be## jedoch klar und bestimmt nachgewiesen, daß der Justizminister nicht der andern Seite gesehen. Herr Lieber hat Blätter angeführt, nicht un Blätter zu denunciren, sondern um zu beweisen, daß der Minister na# der einen Seite schielt.(Heiterkeit.) Wenn aber ein Justizminister solches Rescript erläßt, dann hat er die doppelte Pflicht, sowohl de Uebereifers der Beamten, welche sich empfehlen wollen, als wegen bevorstehenden Organisation genau auf die Wirkungen seines Reseripte zu achten, und solche Wirkungen, wie Herr Lieber sie geschildert, sofe zurückzuweisen. Mit Unkenntniß kann sich der Minister nicht entschuldiaen; denn darin besteht gerade die Beschwerde, daß ihm das nicht bekannt 16. Zunächst ist der Gegenstand in der Presse behandelt, und wenn man zigene Behörden hat, um alle Verstöße der Presse zu entdecken, dann sollte auch solche Darlegungen der Presse beachten; daß man es nicht ist wieder eine Folge des Schielens. Und ferner giebt es doch in Hessen=Nassau Staaisanwälte, und wenn diese oder der Oberstaatsanwalt sofort gegen einen derartigen Erlaß einschritten, so haben sie ihre Lelicht nicht gethan, oder geschlafen!(Heiterkeit.) Mit solchen Mitteln der Streit, der uns leider bewegt, nicht beendigt werden. Ich pünsche auch gar nicht die Verfolgung irgend welcher Blätter, die unsere Sache oder mich selbst angreifen. Ich hätte Veranlassung zu Klagen im Ueberfluß gehabt, aber ich werde niemals eine derartige Bestrafung beannagen. Wer öffentlich wirkt, unterzieht sich der öffentlichen Kritik, und per gegen die Excesse derselben einschreitet, muß fürchten, daß die berechnigte Kritik ausbleivt, welche für mich und ich denke auch für Andere eine außerordentlich nützliche Schule ist. Man soll beiden Theilen die vollste Preßfreiheit lassen, dann wird in der öffentlichen Diecussion sich die Sache klären und eine endliche Beilegung des Streites auf geistigem Gebiete zu erreichen sein. In diesen Diugen ist jeder Kampf auf geistigem Gebiete berechtigt; nur die mechanische Unterdrückung, die Anwendung physischer Gewalt, die man generell und besonders in Preßangelegenheiten braucht, die ist es, welche ich absolut verurtheilen muß. Will man aber die absolute Preßfreiheit nicht gewähren, dann müssen die Staatsanwälte angewiesen sein, auch alle anderen Angriffe gegen die Institutionen, die Würdenträger der Kirche, gegen die Bekenner des katholischen Claubens 2c. aufs Entschiedenste zu verfolgen. Auf die statistischen Angaben des Min sters über das Verhältniß der Verurtheilungen zu den Verfolgungen antwortete ich mit dem hinweis auf die Ausführungen des Abg. Schröder über die auffallende Art und Weise, wie ein Gericht in Tarnowitz componirt worden sei. Eine genügende Erklärung über diese auffallende Componirung ist nicht erfolgt. Liebt ein solches Vorkommniß nicht zu allerlei Gedanken Veranlassung? Wenn man die Urtheile und die Begründungen liest, dann wird einem allerdings oft curios zu Muthe in Beziehungen auf die Frage, was Rechins ist. Darum ist diese statistische Nachweisung für mich bedeutungslos. Was weiter den neuesten Fall angeht, die Beschlagnahme der„Germania“ und die Nichtbeschlagnahme anderer Blätter...(Laute Unterhaltung in der Nähe des Redners,)... ich werde warten, bis die Herren mit der Unterhattung aufhören, denn dagegen reicht keine Stimme— wenn da der Minister hier ein Urtheil gleichsam motivirt hat, so mag dahingestellt bleiden, ob solche Antlageschrift von solcher Stelle aus am Platze war und ob nicht eine Beschränkung auf bloße Thalsachen sich en pfohlen hätte. Liegt§ 110 hier wirtich vor, so ist eine Aufforderung in der Z itung X gerade so strafbar wie in der Zeitung V, sie bleibt dieselbe, ob auf weitem oder auf schwarzem Papier gedruckt. Dann soll ein historisches Do cument aufhören, eines zu sein, weil einzelnes unterstrichen und groß gedruckt ist— wieder eine ganz neue Erfindung! Das wird dahin führen, daß man für solche Documente immer große Lettern nimmt, damit man die Unterscheidung nicht als historische Fälschung ansehen kann. Die Deductionen des Herrn Ministers st. hen in flagrantem Widerspruch zu einem Erkenntniß des Stadt= und des Kimmergerichtes in einem ganz ähnlichen Falle. Und gerade weil diese Entscheidung so ganz abweichend war, hätte der Herr Minister heute nicht diese andere Anklageschrift aufstellen sollen. Ich schließe mit der Bitte(Bravo links.)— ich weiß, daß es den Herren nicht angenehm ist, wenn ich speeche, das macht mich aber nicht stumm, ich spreche, wenn Sie lärmen, um so länger(Heiterkeit!) und um so öfter. Ic sage entweder lasse man die Presse ganz frei, nach allen Seiten vollkommen frei, ich bin d mit einverstanden, das ist mein Grundsatz. Will man aber irgendwo einschreiten, dann schreite man überall ein und nicht nur einseitig. Das heiße ich Gerechtigkeit und diese soll nach meiner Ansicht ein Justizminister vor Allem vertreten.(Bravo! im Centrum.) Justizminister Dr. Leonhardt. Ich freue mich, daß der Vorredner wenigstens die Gesetzwäßigkeit meines Rescripts nicht besteitten hat. Seine weiteren Ausführungen veranlassen mich indessen, doch näher auf die Geschichte des Reseripts einzugehen. Das Attentat war am 13. Juli begangen, am 14. kam aus Kissingen die Mittheilung, daß man bei Kullmann eine Nummer der„Eichsfelder Volksblätter“ gefunden und daß er die Kirchengesetze als Motiv der That angegeben habe. Außerdem war kurz vorher bekannt geworden, daß ein belgischer Kesselschmied nach Verlin gehen und Bismarck tödten wolle, aus religiösem Fanatismus, den er lediglich aus der ultramontanen Presse geschöpft haben kann. Schon seit Wochen hatten ultramontane Zeitungen, wie die„Germania“ und das „Breslauer Sonntagsblatt“ davon gesprochen, wie es für die Kirche gut sei, wenn der Kanzlei sterben sollte.(Hört! Hört!) So war es voraus zusehen, daß diese Blätter nach dem Attentat auch nicht schweigen würden; die„Germania“ schrieb-à la guerre comme à la guerres. Wenn man es wagt, die heiligen Gesühle von Millionen mit rücksichtsloser Hand anzutasten, dann darf man sich nicht wundern, wenn sich der Unwille in dem einen oder andern Kopfe zu den Plänen einer verbrecherischen Gevaltthat verdichtet.(Hört! Hört!) Und an einer andern Stelle heißt es: Blind sei in seinen Ueberzeugungen und Gefühlen schwerlich so grausam gekränkt, wie Kullmann"). Der Abg. Windthorst hat es mir zum Vorwurf gemacht, daß ich das Cireular der nassauischen Polizei nicht gelesen und nicht Remedur geschaffen habe. Ich konnte doch diesen Erlaß nicht voraussehen(Heiterkeit.) Das Restript hatte selbst den§ 23 des Reichsgesetzes ins Auge gesaßt und es konnte also bei jener Polizeiverfügung höchstens von einer schlechten Redaction des Rescriptes die Rere sein. Ferner hat der Abg. Windthorst sae Veranlassung den Tarnowitzer Fall in die Debatte gezogen und hat air Beeinflussung der Componirung des Gerichtes vorgeweifen. Die Sache 's einfach die, das Gericht hat zweimal verschieden geurtheilt, aber das ppellgericht in Ratibor hatte bereits nach der richtigen Seite hin die kaigesetze ausgelegt. Nun wird doch kein Justizminister so dumm sein, ein iederes Gericht anders zusammenzusetzen(Heiterkeit), dessen Urtheil doch „ur provisorische Bedeutung hat, sondern er würde doch höchstens das oderste Gericht zu beeinflussen suchen. Die Veränderungen in Tarnowitz erllären sich übrigens aus Krankheitsfällen. Meinen statistischen Mittheilungen legt Windthorst wenig Werth bei; ich hatte damit aber auch nicht viel beweisen wollen, sondern nur sie gegeben, weil der Abg. Lieber das directe Gegentheil berauptet hat. Ferner hat der Herr Abg. Windthorst gemeint, ich hätte über die Confiscationen der„Germania“ reservirter sprechen sollen, weil die Gerichte leicht durch meine hier ausgesprochene Sprache beeir flußt werden könnten. Ich denke viel zu hoch von den Geritten, als daß ich eine solche Meinung von ihnen haben könnte und sie kümmern sich auch wenig um meine hier ausgesprochene Meinung. Ich habe auch gar nicht dieses Thema hier angeregt, sondern der Abg. Lieber und ihm habe ich geantwortet. Ich muß im Kampfe mit ihm freie Hand haben. Die Discussion wird geschlossen. Gemeldet sind noch Schröder(LippRedl) und Windthorst(Bielefeld). Es folgt eine Reihe persönlicher Bemerkungen. Abg. Windthorst(Meppen). Der Minister hat gesagt ich hätte gesagt, er habe das Rescript nicht erlassen sollen, weil er seine Wirkung nicht übersehen konnte. Ich habe nur gesagt, wenn er es erlassen hatte, dann sokte er recht sorgfältig seine Wirkung verfolgen. Abg. Dr. Lieber constatirt dem Justizminister gege über, daß der re## ihm angezweifelte Erlaß des Amtmannes in Isstein dem 27. Juli v. J. datirt und im betreffenden Reichsblatt gestanden habe. Die d# alige Confiscation der„Germania“ habe er nicht angeregt, sondern... den letzten beiden Confiscationen gesprochen, indem er ausd:„uzrsetzt, daß er diese erst: Confiscation deshalb nicht erwähnen wolle meil sie au Rathskammerbeschluß erfolgt sei. Wenn endlich der Al##### horst lefeld) ihm das Motiv untergeschoben habe, er habe unbe= i verspärt, eine Rede für seinen Wahlkreis zu halten, so woll: r..##### UApeus linguge in Ermangelung eines besseren Witzes hingehen lassen, im anderen Falle aber müsse er auf die Taktik einen Ausdruck anwenden, der auf Universitäten von gewissen Hieben gebraucht werde, aber nicht parlamentarisch sei.[(Sauhieb.] Herrn v. Sybel verweist Redner auf eine Numner des„Rhein. Kur.“, in welchem eine provocirende Aeußerung der„D. Ver.=Corr.“ abgedruckt worden. Der Präsident kann das Unterlegen ven Motiven nicht für absolut und immer unparlamentarisch halten. Abg. Schröder(Lippstadt) will den Tarnowitzer Fall klar stellen, bird aber vom Präsidenten darauf hingewiesen, daß dies im Rahmen einer persönlichen Bemerkung nicht angehen werde und behält sich vor, bei sünstigerer Gelegenheit auf dieses Thema zurückzukommen. Abg. Windthors(Bielefeld) meint, wenn er die Grenzen gegen ) Der Minister reißt diese Sätze aus dem Zusammenhang. Dieselben Volemilen gegen die„Nordd. Allg. Zig. und das„Berliner TageBia; enthalten und bekämpfen die Ausführungen dieser Blätter in der Kamps, vin, daß ein Exceß eines Einzelnen in einem so bewegten wohl erklärlich sei und daß die Möglichkeit, der Exceß sei aus duutischer Erbitterung erfolgt, an sich nicht undenkbar sei. In dem zweiten vollte die„Germania“ Kullmann durchaus nicht mit dem politisch eine Stuf, Pegeriu That, so wie ihrer Gründe vollbewußten Blind auf das Kuiner ar sondern sie führte nur einen ungeschickten Vergleich, den theil.n ui Lageblatt zwischen Blind und Kullmann zog, zum Nachholt###m“ veralen“ Auffassang weiter aus. Die„Germania“ hat wiederproichi die Verdrehung dieser Sätze in der gouvernementalen Presse „Rordz“ oher der Minister scheint nur die tendenziösen Excerpte der “ n i c h t a b e r d i e„ G e r m a n i a“ s e l b s t g e l e s e n z u h a b e n. Abg. Lieber überschritten habe, so sei er doch jetzt von demselben weit überboten worden durch den letzten Ausdruck. Hierauf werden die Titel 1 bis 10 angenommen. „Culturkampf“. * S a a r b r ü c k e n, 2 2. F e b r u a r. D e r i m D e c e m b e r a u s g e w i e s e n e u n d auf luxemburgisches Gebiet übergeführte Pastor Kautz von Bliesransbach ist wieder in den Regierungsbezirk Trier zurückgekehrt und in Simmen, wo er geistliche Amtshandlungen vornahm, verhaftet worden. Dazu bemerkt die liberale„Elberfelder Zig.“:„Zur Vermeidung von weiteren derartigen Vorkommnissen dürfte es sich empfehlen, diesenigen Priester, welche dulden, daß ausgewiesene Geistlichen Amtshandlungen statt ihrer vornehmen, Geldstrafe zu belegen und ihnen außerdem für jede ungesetzliche Amtshandlung ihres Confraters einige Mann Militär Einquartierung zu senden.“ Das ist ja wittlich recht liberal! * Berlin, 24. Febr. Die„Post, verlang., daß der Ersteio in Preußen eingeführt werde. Sie schreibt:„Der verhängnißvolle Kern der Encyclica bleibt der, daß alle Katholiken bei dem Anathema gehalten sind, die Gesetze als nicht gültig anzuerkennen. Damit werden unzweifelhaft alle Katholiken, welche Staatsämter bekleiden, vor die Frage gestellt, od sie Berlin oder Rom gehorchen wollen. Es gibt in der Lage, in welche der Papst sie gebracht hat, kein Mittel, keinen Ausweg, die Pflichten gegen den weltlichen Souverain mit dem Gehersam gegen die Befehle der Curie zu vereinigen. In dieser Beziehung ist es der Staat sich selbst schuldig, die vollkommenste Klarheit zu schaffen. Wäre es unter diesen Umständen nicht geboten, in dem Eide bei Amtsanstellungen die Form so zu fassen, daß alle Zweifel beseitigt werden und daß jede restrictio mentalis abgeschnitten wird? Was aber für den Eid bei Amtsanstellungen gilt, das gilt auch für den Eid der Abgeordneten auf die Verfassung. Es ist ein durchaus unhaltbarer und unerträglicher Zustand, daß in der Landesvertretung Männer sitzen, von denen man nicht weiß, ob der dem König und der Verfassung geleistete Eid für sie unbedingte Gültigkeit hat, oder ob sie sich durch ihn nur so weit gebunden erachten, als es der Wille des Papstes gestattet, der so eben eine Anzahl von Gesetzen, deren Anerkeanung doch in dem Verfassungseide mit einbegriffen ist, für ungültig erklärt und damit den Gehorsam gegen dieselben den Katholiken verboten hat. Das Centrum muß in die Lage gebracht werden, seine Stellung zu der Encyclica in der unzweideutigsten Weise kund zu geben. Wenn seine Mitglieder sich dem Papste unterweirfen, so können sie nicht länger Mitslieder der Landesortretang bleiben. Vermischte Nachrichten. 8 Bonn, 25. Febr.„Bischof" Reink.us hat sich von Neuem wieder auf ein Terrain begeden, das er schon einmal als ein für ihn nicht gerade günstiges erprobt hat— er hat einen„Hirtenbrief“ an seine Gläubigen und denselben durch die„Bonner Zeitung" veröffentlicht. Der Aufsatz hat den Gehorsam gegen die Obrigkeit zum Gegenstunde und man wird bei seinem Lesen sehr lebhaft an eine Formel des officiellen Hofstiles erinnert, die also lautet:„Die Allerhöchsten Herrschaften gingen heute in die Kirche, um dem Höchsten ihren Dank darzubringen.“ Wir werden, wenn wir Zeit und Platz gewinnen, auf den Aufsatz des„Bischofes“ ausführlicher zurückkommen, inzwischen möchten wir dem Herrn, da er den Gehorsam des Heilandes gegen die weltliche Obrigkeit als Beisp el anempfiehlt, nicht etwa den Gehorsam gegen die oberste Kirchenbehörde anempfehlen, sondern ihm zur stillen, häuslichen Meditation die Frage vorlegen: Ob der Heiland ausgehört habe zu lehren, als die Synagoge, die in geistlichen und weltlichen Dingen eine judische Obrigkeit war, ihn deshalb verfolgte und Gerichtsdiener wider ihn ausschickte!(Vgl. Joh. 7, 32.) Auch würde uns Herr Reinkens sehr zum Dank verpflichten, wenn er uns eine Exegese über Luc. 12,—13 zukommen ließ. 4 Bonn, 24. Fedr. Vorgestern stürzten zwei Damen, welche auf dem Müzlenteiche bei Poppe'sdorf Schlittschuh liefen, in's Wasser. Eine derselben verschwand bald in der Tiefe, und wäre ihr Tod unvermeidlich gewese., wenn nicht sofort Mehrere zu Hülfe geeilt wären, deren Anstrengungen es auch gelang, sie unter dem Eise hervorzuziehen. Die Andere kam mit einem leichten Knisehade davon.., Ji5gr.., Glalter, Grdst Bonn, 25. Fedr. In dem Annoncenihei=Rberater Statier sinde. sich die Anzeige, daß am 17. März im„Adler" zu Godesberg der durch die.bläuse bekannte Annaberg mit einem Areal von 802 Morgen Seitens der Regierung öffentlich verkauft wirden soll Es scheint mithin, daß der Versuch, aus sterilem Waldboden fruchtbares Ackerland zu schaffen, und auf den der Staat mehrere hunderttausend Thlr. verwandt hat, gänzlich mißlungen W. P. 1 C: u..# uen 9. f Bonn, 24. Fedr. Zufolge einer Statistil des verstassenen Jühles beträgt die Anzahl der Geborenen 1054, von denen 549 Knoben und 505 Mädchen waren; die der Gestorbenen beläuft sich auf 737, unter diesen 404 männlichen und 333 weiblichen Geschlechts. Von 241 Ehen, geschlossen wurden, waren 15 Mischehen.— Die Wahlen der Repräsentanten, Stellvertreter, Vorsteher und stellvertretender Vorsteher für die hiesige Synagogengemeinde hat stattgefunden und sind die Gewählten bereits bestätigt worden. * Königswinter, 25. Fedr. auf seinem Landsige zu Honnef am Rhein ist vor etlichen Tagen der weit gekannte ehemalige KunstreiterDirector Eruard Wollschläger gestorben. Coblenz, 22. Febr. In dem benachbarten Orte Moselweiß waren gestern Nachmittag fünf Mädchen aus gedachtem Orte auf das am User der Mosel gebildete Eis gegangen, um dort Schlittschuh zu lausen. Plötzlich brachen dieselben sämmtlich an einer Stelle ein und gelang es nur dreien von ihnen, mit Hülfe einzelner herbeigeeilter Leute ungefährdet Ufer zu gewinnen. Zwei dieser Mädchen aber sanken an der gesach Stelle unter und wären unrettbar verloren gewesen, wenn nicht ein S. geant des hier garnisonirenden 4. Garde=Regiments Königin, welcher auf den Hülferuf herbeieilte, mit seinen Kleidern in die Mosel gesprungen und die beiden Kinder vom Tode des Ertrinkens gerettet hätte. Für diese brave That wird dem unerschrockenen Ledensretter auch die öffentliche Belohnung nicht fehlen. * Düsseldorf, 24. Febr. Auch das hiesige„Volksblatt“ hatte die neueste pöpstliche Encyclica abgedruckt und war noch so schlau gewesen, ein für ein katholisches Blatt höchst merkwürdige Anmerkung zu machen. Gleichwohl wurden gestern auf Requisition des Untersuchungsrichters die noch vorhandenen Exemplare der betreffenden Nummer confiscirt. V Hildesheim, 19. Februar. Ein böser Winter für die Gesundheit so lautet auch hier die Klage, richt nur im Civilstande gibt es Leine Menge Erkrankungen, auch vom Militär verbreitet sich die üble Kunde, es sollen in kurzer Zeit 50 Soldaten dem Krankenhause überwiesen sein. I. Heunever sind ebenfalls sicherer Nachricht zufolge viele Sterdefälle vorgekommen und noch viele Erkrankungen herrschend. Ueberhaupt hat die Krankheitsstatistik im Hildesheimschen und auf dem Eichsfelde ein reiches Verzeich iß, jedoch mit der erfreulichen Bemerkung, daß der Verlauf der verschiedenen Krankheitsformen ein günstiger zu werden beginnt. * Leipzig, 22. Februar. Soeben durchläuft unsere Stadt das Gerücht von einem entsetzlichen Brandunglücke, das vergangene Nacht um 4 Uhr stattgehabt hat. An einem an der Colonnaden= und Dorothaenstraße belegenen großen Gebäude ist in der 4. Etage Feuer ausgebrochen, dem wie es heißt, 8 Menschenleben zum Opfer gefallen sind. Da erst 2 Stunden nach Beginn des Feuers dasselbe von außen bemerkt worden sein soll, so ist anzunehmen, daß die Unglücklichen schon verher erstickt sind. * München, 23. Febr. Die Herzogin Karl Theodor in Baiern ist gestern, Abends 9 Uhr, in Possenhofen von einer Prinzessin entbunden worden. London, 21. Februar. Ein furchtbares Unglück ereignete sich am Sonnabend in einer Patronenfabrik in St. Day, West=Cornwall, Eigenthum des Parlamentsmitgliedes Sir Frederik Williams. Durch eine bis jetzt noch unerklärte Ursache entstand plötzlich, als etwa ein Dutzend junger Frauen unter Aufsicht eines männlichen Werkführers an der Ardeit waren, eine Pulverexplosien, in Folge deren eine große Quantität verschiedener Chemicalien in Brand gerieth und das ganze Gebände rasch in Flammen stand. Bier der in der oderen Etage beschäftigten Arbeiterinnen verdrannten und man sand später ihre verkohlten Ueberreste. Eine andere Arbeiterin sprang, in Flammen gehüllt, aus einer Kasematte, aber sie ist derartig verletzt, daß ihr Aufkommen bezweifelt wird. Der Werkführer so wie die übrigen Frouen entkamen mit geringsügigen Verletzungen. Gjücklicherweise defand sich zur Zeit nicht viel Pulver in der Fabrik, denn die Explosion war nicht stark genug, um die Mauern einzustürzen oder sämmtliche Fenster zu demoliren. Das größte Unheil richteten die drennenden Chemicalien an. Es befand sich ein Rettungsausgang in dem Gebäude, den die Frauen in ihrem Entsetzen aber völlig vergaßen. * Wien, 24. Febr. Die Zeitungs=Nachricht von dem bevorstehenden Besuche eines Mitgliedes des österreichischen Kaiserhauses in Berlin ist unbegründet. * Wien 26. Fedr. Morgenblätter veröffentlichen eine Zuschrift des Oberlandesgerichtspräsidenten Hein, worin derselbe das Schreiben an Wittmann als ein vertrauliches Privatschreiben bezeichnet und hinzufügt, er habe darin Wittmann aufmerksam gemacht, daß die Darstellung der Offenheimschen Vertheidigung, als sei der Offenheimscher Proceß ein Tendenzproceß des Ministeriums, doch in der Behauptung gipfle, daß die Gerichte sich zu Werkzeugen unberechtigten Tendenzp ocesse hergäben; er habe deßhalb Wittmann gebeten, gegen solche Angriffe auf die Unabhängigkeit und das Ansehen der Gerichte seine diskretionäre Gewalt zu gebrauchen. Hierin aber liege gewiß kein Angriff auf die Stellung des Richterstandes. * Rom, 23. Fedr. Der Papst empfing heute in Privataudienz den neuen spanischen Gesandten Benavidés. * H a a g, 2 4. F e b r. E i n e d e r R e g i e r u n g a u s J a v a z u g e gangene Depesche meldet, daß daselbst in mehreren Departements große Ueberschwemmungen Staat gefunden haben. * Buckarest, 23. Fedr. Die Deputirtenkammer hat die vorgeschlagene Modification des Strafgesetzes angenommen.— Der Postverkehr, welcher bereits wieder hergestellt war, ist durch hef tigen Schneesturm abermals unterbrochen worden. Der Schnee liegt hier stellenweise klafterhoch. Handel und Verkehr. * Berlin, 24. Febr. Zu den niederen Coursen griff anfänglich eine etwas ruhigere Stim=inna Platz. Allerdings machte die weichende Bewegung für alle inländischen Werthe weitere Fortschritte. Es läßt sich nicht verhehlen, daß der beabsichtigte Rücktritt des Fürsten=Reichskanzlers beruhigend auf die Börse wirken würde. Heute freilich wolite man, ohne daß eine solche Ansicht irgend welche Bestätigung gefunden hätte, von der größern Wahrscheinlichkeit des Verbleibens des Fürsten im Amte Kunde haben. Niedriger maren auch heute wieder Eisenbahn=Actien und Montanwerthe. Von den inländischen Eisenbahn Actien verloren Berlin=Dresden .50, Berlin Hamburger.25, Perlin=Potsdamer 5, Berlin=Stettiner 1, Breslau=Freiburger.55, Köln=Mindener.65, Magdeburg=Leipziger 2, und es gewannen Altona Kieler.50, Anhalter.25, Berliner Nordbahn .20, Honnover=Altenbekenes II. Serie 1. Bank= und Industriepapiere ganz undelebt und schwächer. Falsche preußische Zehntholerscheine sind neuervings und zwar so krefflich nachgeahmt, daß dieselben von den echten kaum zu unterscheiden sind. Die Hauptabweichung von den echten besteht darin, daß die die androhung enthaltene Diamantschrift auf den Falsificaten weniger als auf den echten Stücken Die Falsificate sind signirt: 1. Lit. A. 106.325, 1. Bit. B. 152.184.. R bin, 23 Februar.(Notirungen der Handelsmakler.) Weit.:: hell. Rüböl niedriger, per 100 Psd. mit Faß in Gisend. es. in Purtu:. ia 100 Ctr. Rm. 29.50.„ Weizen niedriger, ohne Sat per 200 Pfd. hienger(nteorigste Pras, ex. Rm. 20.00., iremder 20.00 B.(Lleserungs quslität à 75 Pir per 50 Liter). Regzen niedriger, ohne#c husiger ner 200 Pjd. introngster Preis) I bies. Rm. 15.50— 16.50., fremser 15.50—16.50 V.(Lieserungsguai. à bo Pso d; 50 Liter). Hafer niedtiger, per 200 Pfd. ohne Sack Rm. 18.30 B. Köln, 25 Febr.(Retirungen der Pecduet=nb##nder. Weizen matt; eff. hies. 18.90—19.60 Rm, fremder 18 35—18.70 Rm; Roggen stiller; eff. 14.50—15.10 Rm. Hafer fest; eff. 19 00 Rm. Rübdl flau; es. 29.25 Nm. (Laufmarkt) Weizen ersreute sich auch heute regei nauflust, 19.35 bis 20.25: Roggen auch desser verkäuflich, 14.75—15.60; Gerste—; Hafer ohne Aenderung, 19.20—..70; bez. nach Qualität pro 200 Pfd. Zufuhren ca. 306 Sack. 9 29 Xpeel per 100 Kco 70 Kartoffeln per 100 Kito — Heu per 50 Kilz 20 Stroh.r 100 Kilo 20 Roböl per 100 Kilo i. größ. Port. 60 — Rüdöl per 160 Kilo faßweise 62— 50 Raps'uchen„„ 17— 50 Briw.p. 100 Liter50# Mlleg. 40— — Emi#tes C. 63— Weizen M. 10,46, Roggen 8,59, Gerste 2 20 18 Neuß, 25. Febr. Ce zen 1 C 1 1029 " 2„ „ 3.„„ drozzen, I..A. " 2. O. Wiatergerst Gachweizen„„ Hafer kübsamen Andernach, 23. Februar. M. Pf. 26 10 4— 18 15 19 19 40 90 Karioffeln 2 Mark 10 Pf. per 9,38, Hafer M. 10,— per 100 Pfund. 100 Pfd. Montabaur, 23. Februar. Weizen Mark 16,90, Korn Mark 13,57, Hafer Mark 8,70, Gerste Mark 10,40, per Malter. Kartoffeln 16 Szr. Mainz, 28. Febr. Weizen N. 20,45, Rogzen höher, 16.05, Hafer fester M. 18,60. Rüböl fester, per Mai M. 30,50, Raps per Januar M. 20. Februar. Laut der amtlichen Nachweisung betrugen die Marktpreise im hiefigen Regierungsbezirk pro Martini 1874 wie folgt: in Trier: Weizen Thlr. 3,17,5, Roggen 3,3,10, Gerste 2,25,11, Hafer 3,9,4, Erbsen 62,11, Bohnen 5,20,5 Linsen 6,2,11, Kartoffeln—.17,—, Stroh —.21,, Heu 1,13,— per 100 Pfd.; in Saarbrücken: Hafer 3,10,—, Kurtoffeln—.22,—, Stroh, Richt= 1,5,—, Krumm=.—.—, Heu 1,15.—, in Saarlouis: Weizen 3,10,—, Roggen 2,15,—. Gerste 2,14,—, Hafer 2,27,7, Erbsen 5,20,—, Bohnen 4,25,—, Linsen 5,10,—, Kartoffeln —.20,1, Stroh—.25,—, Heu 1,15,—; in St. Wendel: Weizen Thlr. .—.—, Roggen 3,10,—, Gerste 3,——, Hafer 3,5,—, Erbsen 6,10,—, Kartoffeln—.20,—, Stroh 1,5,—, resp.—.25,—, Heu 1,7,6; in St. Johann: Weizen Thlr. 3,12,6, Roggen 3,7,6, Hafer Thlr. 3,5.—, Kertoffeln Thlr.—22,6, Stroh Thlr.—,28.— Heu Thlr. 1,20,— per 100 Pfund. M. P. —.35 —.70 —.75 —.75 —.70 Sah..40 Berlin, 24. Febeuar. Weiten M. 178 bez. Roggen 146 bez. Hafer Berlin, 24. Feb. Weizen, 100 Pfd. Roggen gr. Geiste Hafer Erdsen, 5 Liter Linsen, 5 Liter M. P. 8 60 bis .—„ .50„ .50" .25„ .50 M. P. .90 .10 .60 .55 .75 2. M. P. Kartosseln, 5 Liter—.30 bis Rindfleisch per Pfd.—.50 Schweinefleisch.—.55 Hamm Ffleisch.—.45 Kaldfleisch—.43 Butter.10 Febcuar.#lizen M. 178 bez. Roggen 146 bez. Haf 170,— bezahlt. Rüböl 53,— bez. Spiritus loco ohne Faß Mark 56.— Stellin, 24 Februar. Getreidemarkt. Weizen 182. Rozgen 150 M. Rük“ 10) Ktlogramm per Februar 52,00. Spiritus loco per Fedruar u, 24 Febr. Getreidenarkt Spirlius per 100“ per Februar 56,60 Wi;in per Apiil=Mai 174 Mk. Rogzen per Fedruar 144. Rucot pe. Februar 53,50, per Aprik= Mai 52 Ml.— Pf. zin fest. amburg, 23. Februar. Weizen 120pf. 1000 Kilo neite 184:, Roggen 10:9 Kllo neito 150 Br. Hafer still Gerst still Rubs: sest. 56½ Br. per 209 Pjund.— Spicitus, per 100 Liter 105% 45½. Kaffee ruhig, Um'itz 2500 Sack. Petcoreum animirt Sandart white sco 12.90 Gr, 12,70 Ed, per Febr. 12.80, per Febr.=März 12,60 Sd. Antwerpen, 24 Febrnar. Getreidemark. Weizen behauptet, dür scher 26. Roggen behaupt:! Odessa 18¾. Hafer matt, Archangel 22. Gerste 22— Peirolenmmar.(Schlußbericht). Raffinirtes Petroleum, Lppe weiß loco 30½ kez, 31 Br., per Februar 29½ bez. u. Br., per Febr.=März 30½ bez., 31 Br., per Fedr.=April 32 Br. Geschäft Paris, 24 Fehr Produktenmarkt. Weizen per Febr. 24.25. Mehl, steigend per Februar 52,00, per Mürz=April 52,25. Rüböl steigend per Februar=März 73, 75, per Mai=August 75,75. Spiritus per März 53.50. Genua, 20. Februar. Olivensl ses behauptet und sud befonders eßbare Qualitäten stark für Export begehrt. Es wurde bezahlt: Riv. Pon. eßbar L. 128 bis 132, Lev. gewaschen L. 72 bis 75, Caladr. raff. und gewaschen L. 77 bis 82, Palermo L. 100. Rotterdam, 23. Februar. Säe=Leinsamen. Für 1ma Waare wurde 76—78 St., für 2da und abweichende Waare 70—75 Stüber beAmserdam, 24 Februar. Getreidemarkt Schlußbericht. Weizen per Februar— per März 257, per Mai 262. Roggen per Februar 180. per Mai 179. Raps per Frühj. 345 Fl. Rübül loco 32, per Herbst 34, per Frbhjahr 32½. Petersburg, 23. Februar. Produktenmarkt. Talg leco 49,00, per August 48,00. Weizen loco—, p. Mai 9,50. Roggen loco 6,50, per Mai—. Hafer loco 5,00, per Mai 4,75. Hauf loco—.—. Leinsaat 9 Buo) 12.80. Oberwesel, 24 Fedr. Rheinhöhe 5 Fuß 3 Joll, gef 4 Zoll. Cobleuz 24 Fedr. Rheinhöhe 6 Fuß 2 Zoll, gef 2 Bonn, 25. Fedr., Mittags 1 Uhr. Rheivzöhe 5 Fuz 6., gef. 1 8 23. Febr., 8 U(2 24. Febr., 8 U. M Witterungsberichte. Haparanda—8. Moklau "—6. —7. Stettin— 4. —9"—11. #milien=Nachrichten. Lydia Heimendahl, Paul von Beckerath, Crefeld.- Clara Bogelsang, Gerhard Adam, Hilden und Wesel. Bertha Berns'au, Herm. Erbach, Hubbelrath und Himmelgeist.- Julie zur Gathen, August Schügen, Leichlingen. Conradine Kauffoldt, Hugo Glitz, Marschallshagen und ommern. Verheirathet: Gustad Herzog, Hulda Spennemann, Bochum. A. D. Oppenheim, Cäcilie Simons, Mannheim und Düsseldorf.= Emil Wienandts, Emilie Rothermundt, Rheydt. Gevoren: Hugo Schlitte e.., Köln.- Chr. Fischer, e.., Evinghofen... 20 0 Gestorden: Louise Wumer, 20., Essen.= W. Joh. Viertel ged. Pöll, Gerresheim.- Elisabeth Hoffmann, 64 J. Düsseldorf.- Enton Schmitz, 63., Schermbeck. Todes=Anzeige. Heute Morgen gegen 11 Uhr entschlief unser lieber Bruder und Oheim Johann Joseph Bähmen, gewes. Privater, im 74. Lebensjahre, frühzeitig mit den h. Sakramenten der katholischen Kirche versehen, in Folge von Altersschwäche, sanft im Herrn. Die trauernden Hinterbliebenen. Bonn, 25. Febr. 1875. Die Beeidigung findet statt am Freitag den 26. Februar, Nachmittags 2 Uhr, vom Sterbehause Sternstraße 36. Land=Verkauf zu Kessenich. Donnerstag den 4. März, Mittags 12 Uhr, zu Kessenich beim Gastwirthen und Mitbetheiligten Herrn Pet. Th. Mohr lassen Frau Wittwe Pet. Hünten und Kinder theilungshalber ihre Ländereien und Pflanzgrundparzellen in den Gemeinden Kessenich, Bonn, Dottendorf und Friesdorf gelegen, öffentlich auf langjährige Zahlungstermine verkaufen. Feldhüter A. Kemp zu Kessenich zeigt den Kauflustigen die Parzellen näher an. Bonn, den 24. Februar 1875. v. Monschaw, Justizrath. 5 Stockenstraße Stockenstraße 5 Es hat dem Allmächtigen gefallen, gestern Mittag gegen 12 Uhr meine liebe Frau Ekristine Schiefgen geb. Schmitz, an den Folgen einer Lungenentzündung, vorher versehen mit den hl. Sterbesacramenten der katd. Kirche, im Alter von 77 Jahren und im 34. Jahre unserer giücklichen Ehe, zu Sich zu nehmen. Um Kille Theilnahme bittet Der trauernde Gatte. Vonn, 24 Februar 1875. Das Begräbniß findet statt: Freitag den 26. Februar, Nachmitta gs 3 Uhr, vom Sterbehause (Josephstraße) aus. Gerichtlicher Verkauf. Am 26. Fedruar., Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Römerplatze zu Bonn gegen baare Zahlung versteigert werden: sechs Betten. Shneller, Oerichtsnelgscher. Gerichtlicher Verkauf. Am 26. Februar 1875, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Römerplatz zu Vonn werthvolle Hausmobitien meistbretend gegen gleich baare Zahlung versteigert werder. Lichtenbeig Gerichtsvollzieher. Ium Au= und Verkauf von Immobilten empfiehlt sich als Vermittler A. Pilz, Agent in Dollendorf aN. Eckhaus Sternthorbrücke 16, großer Laden mit 4 Ausstellfenstern, zu jedem Geschäft geeignet, unter günst. Bedingungen zu verkaufen oder zu vermiethen Näheres bei Joh. Anton Dahm Sohn. 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Heinrich Theissing, Görresvereinsbuchhandlung. Billiges Katholisches Unterhaltungsblatt. Von April d. J. ab erscheint bei M. Fr. Knüppel in Billerdeck iun Bdtelen:„ 8 großen Quartseiten auf gutem weißem Papier. Preis ganzjährlich nur 2 Mark 25 Pf.(22 // Sgr.) Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlunger. Junggesellen=Vodalität. Zu der heute Freitag Nachmittag 2 Uhr von der Sternst aße aus stattfindenden Veerdigung unseres Mitbruders Joh. Jos. Dahmen werden die Mitglieder ersucht, sich recht zahlreich zu betheiligen. Der Vorstand. Stadt=Theater. 13. Abonnementsvorstellung. Serie 111. Freitag den 26. Februar: Die Carlsschüler. Schauspiel in 5 Akten von H. Laube, Anfang 6 Uhr. Oedekoven. Frischen Speck per Pfd. 7 Sgr. Gerduchten„„„ 7½„ Schmalz„„„ 8½ (bei größerer Abnahme billiger) empfi hlt Wilh. Pinsdorf, an der alten Barriere. Zum 11. März ein braver und fleißiger junger Mann als Hausknecht gesucht. Lohn pro Jahr 96 Thaler. 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TATENES in Elberfeld befördert täglich Inserate aller Art an sämmtliche Zeitungen des= In= und Auslandes, als: Bekarntmachungen der Königlichen und Stäktischen Behörden, Actien=Gesellschaften, der Her ren Notare, Rechts=Anwälte und Geschäfts=Inhaber. Ebenso werden alle andern Annoncen, als: Stelle=Gesuche, Familien= Nachrichten, Vergnügungs=Anzeigen 2c. prompt besorgt zu Originalpreisen. Grosser Wand- und ComptoirKalender für 1875. Aut weissem Carton.— Preis 2 Sgr. Zu haben in der Expedition der Deutschen Reichs-Zeitung. Betstühle wieder stets vortäthig. F. Bühler, Hospitalgasse 21. Wollone Teppiche, Pferde. Wollene ncen Fabrikpreise. Tapetenfabrik. Meyer. Frische Schellfische, Kabeljau, Seeschollen, alle Sorten Rheinfische, zewüsserten Laderdan u. Stocksische, schöne Apfelsinen, Citronen, franzöfischer Kopfsalat und Blumenlehl bei Joachim, Brüdergasse. Frische Seee= und Schellsische krafen heute ein und emgiehtt die Sechichhandl. Achterstraße 15. gesucht. Näh. i. d. Exp.[703 Eine junge Deutsche aus höherer Beamtenfamilie, gegenw. Erzieherin in Paris, in den feinsten Hand= und Näharbeiten erfahren, sucht Stelle bei einer im Rheinlande wohnenden Familie oder einzelnen Dame. Gefl. Frco.= Off. eub F. A. 83 postlagernd Köln. Dienstmädch. f. gl. ges. Wenzelgase 35. Gesucht ein Mädchen, welches gut kochen und bügeln kann und befriedigende Zeugnisse auszuweisen hat. Nät. in der Exp. d. Zig.(705 Ein Lehrmädchen, katholisch, in ein ManufakturwaarenGeschäft gesucht. Hierauf Neflectirende wollen sich melden bei Wwe. Casp. Schmitz in Cochem a. d. Mosel. Ein o dentl. Dienstmädchen zum sofortigen Eintr. gef. Josephstraße 26. Ein Mädchen, welches die bürger=.—....„ liche Kühe und Hausarbeit versteht, sowie oberruhr'scher Coaks, zu in stille Haushaltung gesucht.“ den billigsten Preisen, sowohl im GroZu erfragen Sternstraße 55. ßen wie im Kleinen in der Kohlen handlung von Ein Dienstmädchen zum sefortigen Eintritt gesucht. Wo, sagt die Exp. d. Ztg.(707 Ein Mädchen vom Lande, welches schon in der Stadt gewohnt und gute Zeugnisse hat, sucht bei einer kath. Herrschaft Stelle für Küche= u. Hausarbeit. Die Exp. d. Z. sagt wo.(716; Ein. prrnreeon sucht Feinstes Apfel- und Birn-Gelée, sowie Birn= u. Zuckerrübenkraut bei J. C. Munk, Brüdergasse 6 Süße Butter, von großen Gehöften der Nachbarschaft wöchentlich zweimal frisch bezogen, empfiehlt zu billigem Preise J. F. Hand, Sternstraße 42. Alle Sorten Kohlen, Carl Kessel, Rheingasse 42 und GüterbahnhofRtraße 5. Bestes oberruhr'sches Schrottgeriß aus dem Schiffe zu beziehen von G. Zingsheim. GelberHund ###.(Pinscher), auf den Romen„Piddi“ hörend, entlaufen. Abz zugeben Remigiusstraße 14. Vor Ankauf wird g warnt. Für„Gesperrte“ sind bei der Expedition dieser Zeitung ferner eingegangen: Fastenalmosen 10 Szr. 88 Vonn, 25. Febetar. Wann nicht vielleicht in Sydels Organ Folgendes mit), V. C. geschmückt werden können? Ein junges Päärchen wollte heirathen: Er und Sie gehen zum Pfarrer und dieser macht ihnen wegen der Vergangenheit ernste Vorstellungen. Unsern Leutchen schwoll der Kamm Zum Glück aber kam man von g wisser Seite(vergl. Genf, Bern und anderswo) gleich mit dem Thränenkrüglein gelaufen und sprach mit Würde und saldungsvollem Ton„#### Kinderchen, macht euch keine Sorge, laßt den Pfarrer schwätzen, der mus zufrieden sein, wenn er die Copuletionsgelder kriegt; kommt zu uns, was gute Lehren und Vorwürfe, i s. w. u. s..“ Er und Sie erbaute sich an der frommen Rede und— lie ßen sich attatholisch trauen. Dort ver stand man das Angenehme mit den Nützlichen zu verbinden: als Er und Sie auf altkatholisch Mann und Fregeworden, begann ihre Gütergemeis schaft mit 50 Thlr. Reichsmünze, du eine mitleidige Seele ihnen in di Hand gedrückt(vergl. auch einmalig Dotation eines Bischofs und dergl.) Also geschehen im letzten Biertel d# 19. Jahrhunderts. (Mit Namen kann aufgewartet werden.) Rheinische Eisenbahn Vom 1. Nev. 1874 ab. Abfahrt von Bonn asen Malnz und weiter 12.60.40 C2. .40 10.20 12,50.55.42. Nach Coblenz.45 Ab 1a. Nach Rolandseck.80° Nach dem rechten Uler.5 10.85 11.8 3,20 fl. 46.50. Vom rechten Uler in Bonn.23 10.00.1 .40.47 9,16. Ab Bonn welter nach Köin.80 10.40 .45 7,55.20. Von Beuel rbeinabwärts.91 10,18 12.4# .24 7,26.48. Von Beuel rheinaufwärts.28.61 .26.15.33. Abfahrt von Köln aach Bonn 12.2 S.20 S.20 11,451.P 2f.40 S S 6,2.s 10,16. Aachen.ab.80.5 11.40.25.90 .63 1020„„ Amsterdam u. Herterdam(vin Cheve: uP .45 0. 48. Antwerpon 5, 45 6, 55 9, S 11, 40 1. 28 18, M0 Brüssel.45.56 9,5 11.40.25.67 10. Cleve 7 9,15.45.45.30. Ceblenz 12,2 S.20 S.20 11,45 S S 52 Creteld 7 9,15 11.48.45 2. 46.90 f. 50 1% Düsseldort 7.15 11,48.45.45.30 7. Essen 7 9,15 1,45.45 5,30 7,50. Euskirchen 6,85.5 2,57 6.53. Frankfurt 12,2 6 9 9,20 11.45 S. Uinz trechtes Ufer) 6.20 11, 45 2. 40.1.P London 11.40 Vm. 10.30 Ab. Mainz 12,2 6.20 9.20 11,48 S b. München 12.2 6 Vrr.(f. 16 St 20.) Neuss 7 9,15 11,43 1 45.46 6,20.501 Aymegen 7 9,15 1,45.80. Ostende.45 9,5 11.40 Vm. 10.80 Ab Paris.45 9 5 11.40 Vm. 10.30 Ak Rotterdam(via Venlo) 7 1,15. Saarbrücken.45 6,55.6 2,07. Teier(p. Eifelbehn).45 6,56.6.67 Vonlo 7.15.45.45.30. Wien 9 vm. in 25 St.) 5 Um Wiesbaden 6 9 11,15.49 C. Eine geiezte anhändige Personsucht, gluch— Stele ale hchy v) Poangaße 25. Dienstmadchen Bonn.— Verlezer P. Haup! mann'schen Buchdruckerei(Surs Nr. 5) in Vonn.