Nr. 53. Fuhrgaug. Bonn, Sonntag den 25 Februar 1877(Erste Ausgabe.) Adonnement: Viertel jährlich pränum. für Bonn inel. Traglohn 4 RMark; bei den deutschen Postämtern und für Luxemburg 4 RMark. Organ für das katholische deutsche Die Deutsche Reichs=Zeitung erscheint täglich, an den Wochenta: Abends, an Sonn= und Festtagen Morgens. Insertionsgebühren für die Petitzeile oder deren Raum 15 RPfennig. Mit dem 1. März eröffnen wir ein einmonatliches Abonnement auf die„Deutsche Reichs=Zeitung". Preis 1 Maik 84 Pf. Bestellungen für auswärts nehmen sämmtliche Post=Anstalten, für Vonn die Expedition, Sürst Nr. 5, entgegeEinige Probeblätter werden von uns stets franco und gratis geliefert. * Landtagsverhandlungen. Abgeordnetenhaus. 28. Sitzung vom 22. Februar. Am Ministertische Dr. Falk, Geh. Räthe Greiff, Stauder, Göppert, Knerk, Lucanus u. A. Das Haus setzt die Berathung des Etats für das Ministerium der geistlichen Angelegenheiten fort.— Kapitel 121(Provincialschulcollegien). Abg. Frhr. v. Heereman: M.., die vortrefflichen und so schlagenden Ausführungen des verehrten Herrn Collegen Brüel haben leider nicht mehr Veranlassung bieten können, in eine weitere Erörterung dieser wichtigen Frage einzutreten, weil die Sitzung geschlossen werden mußte. Ich hoffe, heute wird sich noch Gelegenheit finden, auf die Ausführungen desselben näher einzugehen. Ich für meine Person muß eine andere Seite des zu diesem Capitel gehörenden Theils des Cultusetats berühren. Bei allen Theilen des Cultusetats tritt meiner Meinung nach der traurige Culturkampf in seiner ganzen Totalität und Schärfe hervor, aber bei keinem lebhafter und bedeutsamer, als gerade bei denjenigen Theilen, welche die Unterrichtsverwaltung betreffen. Meine Herren, bei der Unterrichtsverwaltung, oder richtiger bei der Schulfrage, culminirt der Culturkampf, und ich gestehe es mit Freuden als meine Ueberzeugung, daß er hier beginnt, ein stark hippokratisches Gesicht zu zeigen. Wir sind an die dramatische Redeweise des Herrn Cultusministers sehr gewöhnt, die vielfach auf dieser Seite(links) des Hauses ein besonderes Entzücken erregt; aber wir sind doch nicht gewöhnt, ihn so gereizt sprechen zu hören, als in diesen Tagen, namentlich nach der Rede des Herrn Dr. Franz, die doch in ihrer Auslassung und ganzen Art und Weise eine durchaus milde war. Ebenso habe ich auch den Herrn Dr. Wehrenpfennig selten so gereizt gesehen, wie in diesen Tagen, oder ist er vielleicht immer gereizt? Deßhalb habe ich mir daraus den Schluß gezogen, die beiden Herren fühlen selbst, daß sie mit dem Culturkampf bei der Schulfrage an einen Punkt gekommen sind, wo es nicht mehr geht(Zustimmung und Widerspruch)— absolut nicht mehr geht; ich wiederhole das. Sie kommen in die schlimmste Alternative: auf der einen Seite müssen Sie sich entschließen, jede Spur von Gewissensfreiheit zu vernichten(Ohol links)— m.., wenn die Eltern nicht mehr zu bestimmen haben, welcher Religionsunterricht und wie er den Kindern ertheilt werden soll, dann ist keine Gewissensfreiheit mehr! (Sehr wahr! im Centrum.) Sie müssen sich entschließen, ob Sie das Recht der Kirche auf die religiöse Anleitung und den Unterricht der Jugend anerkennen wollen oder nicht. Sie müssen sich entschließen, ob Sie noch in irgend einer Weise eine Spur von Erziehung bei der Schule gelten lassen wollen oder nicht. Wenn Sie dieses thun wollen, so können Sie weiter Cultur kämpfen, wenn Sie alle diese Freiheiten vernichten wollen, so fahren Sie fort; wollen Sie aber nicht, haben Sie noch das Gefühl, daß das nicht geht, dann müssen Sie umkehren.(Sehr richtig! im Centrum.) Ich will auf die Frage nicht weiter eingehen, da ich doch noch sehr viel zu sagen habe; ich erkenne aber an, daß diese Alternative für Sie sehr schlimm ist, und ich möchte beinahe sagen, ich hätte etwas Mitleid mit Ihnen. Sie müssen entweder zugestehen im Culturkampf, daß Sie sich geirri haben, als Sie ihn anfingen, daß Sie andere Voraussetzungen über die Wirksamkeit der Gesetze, andere Absichten, andere Endziele gehabt haben, und, m.., man gesteht nie gerne ein, daß man sich geirrt hat, am allerwenigsten, wenn man sich sehr schwer geirrt hat; oder Sie müssen sich den jetzt vorliegenden Fall, den zu Tage tretenden reellen Thatsachen verschließen. M.., wenn Sie jetzt noch nicht einsehen, daß der Culturkampf die Grundlagen des Staates vernichtet und das ganze Staatswesen vergiftet, dann könnte ich Ihnen nur sagen in einer gewöhnlichen Redeweise der Conversationssprache: dann thun Sie mir leid!(Heiterkeit.) M.., ich hatte gehofft, das Gefühl wäre im allgemeinen lebhafter bei Ihnen, daß eine Umkehr nothwendig sei; aber die gestrige Sitzung hat mich leider eines andern belehrt und ich gestehe: so traurige Eindrücke, wie sie die gestrige Sitzung in mir hervorgerufen hat, habe ich wohl niemals hier im Hause vernommen. Ich habe einestheils gesehen, wie viel Unklarheit über das Wesen und die Bedeutung des Culturkampfes herrscht,— darauf komme ich später zurück. Ich habe ferner gesehen, daß ein so gewaltiger Mangel an Wohlwollen für die Katholiken, die doch preußische Unterthanen sind, ein so unglaublicher Mangel an Kenntniß katholischer Verhältnisse vorliegt, wie ich wirklich nicht erwartet habe.(Ruf: Provincialschulcollegium!)— Ich komme gleich auf die Thätigkeit desselben; ich glaube nicht, daß der Herr Abg. von Sybel Grund hat, mich zu unterbrechen.— Ich habe selten so verletzende Ausdrücke gegen die Katholiken und die Einrichtungen und Grundsätze der katholischen Kirche gehört. Herr Dr. Wehrenpfennig hat uns, statt uns Wohlwollen zu zeigen, mit Gift und Galle überschüttet. (Ruf: Provincialschulcollegien!)(Glocke.— Präsident von Bennigsen bittet den Redner, zur Sache zu sprechen.— Redner fährt fort): Ich füge mich sehr gern den Wünschen des Herrn Präsidenten, obwohl es mir sehr leid ist, nicht weiter auf diesen Punkt eingehen zu können. Also ich breche ab und resumire: wie ich niemals die Empfindung gehabt habe, daß so wenig Rücksicht, so wenig Schonung für die religiöse Auffassung Andersgläubiger, sogar bezüglich der Spendung der Sacramente hier vorgewaltet hat wie gestern, und daß ich das aus ganzer Seele bedauere, das ist der gelindeste Ausdruck, den ich gebrauchen kann.— M.., gerade bei der Thätigkeit des Provincialschulcollegiums, um auf die Sache zu kommen, culminirt der Culturkampf in ganz hervorragender Weise, weil bei der Unterrichtsfrage die principiellen Punkte am meisten zur Geltung und Bedeutung kommen, und gerade bei dieser Frage tritt allgemein hervor, wie ernst der Culturkampf ist. Das wird in den meisten Fällen sehr wenig berücksichtigt; er ist so ernst, weil es sich für uns überall um die höchsten Principien des Glaubens und der religiösen Auffassung und um unsere Gewissensüberzeugung handelt, und das m.., wird von ihnen niemals oder doch so wenig erkannt. Ich will diesen Punkt nur kurz berühren, weil ich ja nur in der Einleitung bin. Sie sprechen immer von Machtfragen und von Absichten, auf das Gebiet des Staates einen überwiegenden unberechtigten Einfluß zu erhalten; Sie sprechen von Kirchenpolitik; wir könnten ja nachgeben, wenn wir wollten. M.., Sie verkennen da ganz und gar die Bedeutung des Culturkampfes und unsere Stellung; es handelt sich bei uns um die höchsten Principien und deßhalb können wir nicht nachgeben. Sie halten uns aber nicht für ehrlich und wahr! Sie glauben, wir trieben nur Politik. Wenn das der Fall wäre, und wir uns in solcher Weise widersetzten, dann würden wir ja furchtbar einsichtslos sein, und Sie halten uns doch sonst nicht für so einsichtslos. Daß Sie uns nicht für ehrlich halten, daß Sie glauben, wenn wir auf dieser Tribüne sonst sagen, das ist unsere innigste Ueberzeugung, so sei dies nur eine oratorische Phrase, während es uns von Herzen kommt, das bedauere ich sehr und ist eben so schlimm. Wenn Jemand einen Andern nicht für ehrlich hält und seine Aeußerungen ohne genügenden Grund nicht glaubt, so ist das kein günstiges Zeichen für den, der nicht glaubt; es ist ein besseres Zeichen für Jemand, wenn man einen Andern für ehrlich hält, selbst wenn man sich einmal irrt, und dies möchte ich den Herren von dieser Seite(links), namentlich dem Herrn Cultusminister, gesagt haben. Mit den allgemeinen Bemerkungen will ich aber hier abbrechen und ihre Geduld nicht weiter ermüden, und auf eine Specialangelegenheit übergehen, um zu zeigen, wie in meiner Heimath Westfalen z. Z. Cultur gekämpft wird. Es ist zwar ein Specialfall; aber er hat zunächst eine andere Bedeutung in der Hinsicht, daß bei diesem Fall die Frage zur Eröterung kommt, wie weit überhaupt Beamte in ihrem Privatleben noch eine selbständige Stellung und eine freie Bewegung haben und behalten sollen, und zweitens, ob es dem Herrn Cultusminister gestattet ist, eine größere Gemeinschaft von Leuten und einzelnen Personen ganz beliebig zu beleidigen, ohne einen Grund für diese Beleidigung anzugeben; ein specieller Grund für mich endlich noch ist, daß ich persönlich dabei betheiligt bin. M.., das Provincialschulcollegium zu Münster, beziehungsweise ein Provincialschulrath veranlaßte die Gymnafiallehrer, die Reallehrer und die Elementarlehrer, aus der Gesellschaft„Eintracht“ auszutreten. Ich will mich auf die wesentlichsten Punkte beschränken und das Unwesentliche bei Seite lassen. Es ist darüber gestritten, ob es ein directes Veranlassen gewesen sei oder nur ein Wunsch; ich behaupte, es ist ein directes Veranlassen gewesen, dies ist aber hier nicht von Bedeutung— genug die Lehrer fühlten den Zwang auszutreten. Die Gesellschaft„Eintracht“ ist ein größeres Casino in Münster, welches seit etwa 15 Jahren besteht und sich statutenmäßig nur auf Katholiken beschränkt; es ist die größte Gesellschaft der Stadt, die über 400 Mitglieder zählt aus allen Schichten der Bürgerschaft, die keine Politik treibt, und die sich im Uebrigen wie eine allgemeine Clubgesellschaft darstellt. Allerdings beherbergt sie in sich die ultramontanen Katholiken. Das ist in Münster aber nicht von Belang, denn in Münster sind fast alle Katholiken so intelligent, ultramontan zu sein.(Sehr gut! im Centrum. Heiterkeit.) Ich sage das mit Bewußtsein, ich sage nicht, daß nur Katholiken intelligent sind, aber ich sage, die intelligenten Katholiken sind ultramontan. Das will ich Ihnen mit einem Satz beweisen. Wenn man als Katholik von der Wahrheit seiner Religion überzeugt ist und denkt consequent, so kann man nur ultramontan sein, um aber consequent zu denken, ist immer ein gewisser Grad von Intelligenz nothwendig(Sehr richtig! im Centrum) Die Gesellschaft ist nun gewissen Behörden in Münster, die sehr stark in Cultur kämpfen, auf's Höchste verhaßt und mißliebig und man versuchte die Anklage gegen sie zu erheben, sie sei eine politische Gesellschaft und treibe politische Agitationen. Man hat eine Menge Zeugen vernommen, es ist aber nicht möglich gewesen, dies zu beweisen, und es hat sich herausgestellt, daß die Gesellschaft als solche keine Politik treibt.(Abg. Lasker: Petitionsbericht.) Ich freue mich, daß der Herr Abg. Lasker die Güte hat, mich zu unterbrechen; ich bringe die Sache hier zur Sprache, erstens weil ich das Recht habe,(Sehr wahr! im Centrum.) denn sie betrifft die Thätigkeit des Provinzialschulcollegiums, und darin lasse ich mich auch von dem Heren Abg. Lasker nicht unterbrechen; zweitens, weil ich es für unmöglich halte, daß der Petitionsbericht noch zur Verhandlung im Hause kommen kann, und drittens— und das mag sich der Herr Abg. Lasker ganz besonders gesagt sein lassen— weil Thatsachen aufgetreten sind, welche, wenn sie der Unterrichtscommission bekannt gewesen wären, den Beschluß derselben voraussichtlich geändert hätten; weil aber die Beschlüsse der Commission nach den Ausführungen des Herrn Berichterstatters wesentlich auf einen Umstand sich gründen, der sich nachher als unrichtig herausgestellt hat. Das sind doch, meine ich, ganz erhebliche Gründe hier etwas vorzubringen. Diese Gesellschaft ist also ein Casino wie andere, in welchem Zeitungen gehalten werden, Billard und Karten gespielt wird und Getränke genossen werden, in welchem alle Monate oder etwa alle paar Wochen Vorträge gehalten, die aber durchaus nicht politischer oder religiöser Natur sind. Diese Gesellschaft beschwerte sich beim Herrn Minister über Beeinträchtigung ihrer Rechte, und darüber ist ihre Gesinnung verdächtigt worden und ist ihr der Vorwurf, sie sei politischer Natur gemacht worden; sie beschwert sich ferner auch über den in dem Schreiben des Provinzial=Schulraths gebrauchten Spottnamen„Schmandklub“. Mehrere Mitglieder wandten sich gegen diese Aeußerungen des Herrn Ministers und die Eingabe gelangte in die Zeitungen; diese sind darauf wegen einer Aeußerung über den betr. Schulrath bestraft, weil eine Beleidigung in demselben gefunden wurde. Der Herr Minister hat reseribirt, daß er das Verfahren des Provinzialschulcollegiums nur rechtfertigen könne, und hat zur näheren Begründung gesagt:„Wenn gleich an und für sich keine Verpflichtung für die Unterrichtsverwaltung vorliege, Ihnen gegenüber in eine Erörterung darüber einzutreten, ob das von Ihnen zur Anzeige gebrachte Verfahren des Provinzial=Schulraths daselbst gegen mehrere Lehrer des Gymnasiums, betr. ihren Austritt aus der dortigen Gesellschaft„Eintracht“ materiell gerechtfertigt sei, so nehme ich doch keinen Austand, Ihnen zu eröffnen, daß der gedachte Provinzialschulrath, welcher dabei im Einverständniß des kgl. Provinzial=Schulcollegiums gehandelt hat, auch meines Erachtens allen Grund hatte, in vertraulicher Weise, wie er es gethan, durch den Eymnasialdirector den betreffenden Lehrern die Erwägung nahe zu legen, ob sie das fernere Verbleiben in der fraglichen Gesellschaft mit ihren Pflichten als Staatsbeamte in Uebereinstimmung zu bringen vermöchten. Wenn die betr. Lehrer nach dieser Erwägung ihren Austritt erklärten, so haben sie damit nur in richtiger Auffassung ihrer Stellung und mit anerkennungswerthem Takt gehandelt.“ Dann kommt eine Entschuldigung über den Ausdruck„Schmandelub“ dahin, daß der Schulrath dadurch eine Beschimpfung nicht gemeint hätte, er hätte nur die Gesellschaft deutlich und bestimmt bezeichnen wollen. Ja, m.., das Letztere ist nun eine Ausführung, die nicht wesentlich ist, aber an sich doch so unhaltbar, wie irgend etwas; denn die Eintracht ist die größte Gesellschaft in der doch nicht so großen Stadt, es gibt keine andere, die einen ähnlichen Namen führt; außerdem war der Schulrath schon so lange ha, daß er wissen konnte, daß dies ein Spottname sei. Ich lege aber darauf keinen Werth und will mich nicht dabei aufhalten. Die Gesellschaft wandte sich dann nochmals an den Herrn Minister und bat um Angabe der Vorwürfe und Beschuldigungen, die man gegen die Gesellschaft erhoben hatte, damit sie sich rechtfertigen könne, sie müsse annehmen, die Entscheidung beruhe auf Irrthum. Darauf hat der Herr Minister abweisend rescribirt. In der Unterrichtscommission ist nun die Sache zur Verhandlung gelangt, und da sind erst die großen Vorwürfe zu Tage gekommen, die man gegen die Gesellschaft erhebt. Der Herr Regierungscommissar hat ausgeführt, daß es eine Demonstration gegen die Regierung sei, bei dem Character und der Tendenz der Gesellschaft, wenn ein Beamter noch ferner in einer so staatsfeindlichen Gesellschaft sich befindet, und zur Begründung verschiedene Puncte angeführt, die ich gleich näher unführen will unb von denen ich schon vorab behauptete, daß sie sämmtlich unrichtig sind, ohne Ausnahme. Die Gesellschaft Eintracht hat auch öffentlich in der Zeitung über die einzelnen Puncte, die ihr durch den Bericht der Unterrichtscommission bekannt geworden waren, ausdrücklich die Unrichtigkeit der Behauptungen erklärt. Ebenso haben die persönlich angegriffenen Herren, einzelne öffentlich in der Zeitung erklärt, das und das über sie Gesagre sei nicht richtig. Ich schicke das voraus. M. H, der erste Vorwurf war, daß die Gesellschaft politische Agitation treibe, die Hauptleiter und Faiseurs der Agitation bei Wahlen und dergleichen in Münster seien Leiter dieser Gesellschaft. Leider ist das unrichtig. Die Gesellschaft als solche hat nachweislich keine politische Agitation getrieben. Man wünschte ihr dies nachweisen zu können, um sie aufzuheben, und man hatte ein außerordentliches Verlangen darnach, die Gesellschaft zu zerstören, aber das ist r weil man den Beweis, daß die Gesellschaft irgendwie politisch sich thätig zeige, nicht führen konnte. Daß politisch thätige Personen in der Gesellschaft sind, ist kein Vorwurf, aber sie sind nicht im Vorstand der Gesellschaft; daß ferner überhaupt Ultramontane in der Gesellschaft sind, kann an und für sich doch wohl kein Grund sein, wegen dessen ein Staatsbeamter in der Gesellschaft nicht verkehren dürfte. Man mag über die Ultramontanen denken wie man will, sie sind doch noch immerhin berechtigte Unterthanen, sie sind doch nicht Parias, mit denen andere Leute nicht verkehren dürfen. Ich will mich möglichst kurz fassen und dies nicht weiter ausführen. Dann wurden bestimmt ganz schlimme Personen bezeichnet, die in der Gesellschaft wären, und daraus ergäbe sich, daß die Gesellschaft eine ganz bösartige sei, in der ein Beamter nicht weiter verkehren könne. Zunächst wurden genannt der Redacteur— soll heißen Verleger oder Besitzer der Zeitung„Westfälischer Mercur'. Die Zeitung sei ultramontan, und sei also in dieser Beziehung ein sehr oppositionelles Blatt; das scheint nun so schlimm, daß, wo der Herr verkehre, könnten Beamte nicht in dem Kreise sein. Nun, m.., die Beamten müssen wohl außerordentlich empfänglich sein für politische Gefahr! Uebrigens ist Herr Böddinghaus nie bestraft, hat allerdings Zeugenhaft einmal erdulden müssen, ist ein sehr ehrenhafter Herr, allerdings ein Geistlicher. Dann wäre der Stadtdechant Kappen in der Gesellschaft, und der sei wegen Hausfriedensbruch bestraft. Das lautet nun so furchtbar, als wenn er etwa einen Raubanfall begangen hätte. Er behauptet nämlich, das Schulgebäude sei Eigenthum der Kirchengemeinde und er habe überhaupt ein Recht, die Schulzimmer für den Religionsunterricht außerhalb der Schulzeit zu benutzen, deshalb ließ er die Schule gewaltsam aufschließen. Darauf wurde er aber zunächst nicht verurtheilt, sondern freigesprochen. Ich bitte, m.., wohl zu beachten, wie die Sache liegt. Als die Verfügung kam, die Lehrer sollten austreten, da wurde oder war der Stadtdechant Kappen freigesprochen durch Erkenntniß des königlichen Kreisgerichts vom 1. April 1876. Darauf hat der Staatsanwalt appellirt und dann sind der Stadtdechant und die anderen betheiligten Herren im November dieses Jahres in appellatorio verurtheilt worden. Nun kann doch die Behörde nicht eine Maßregel, die im vorigen Sommer vorgenommen ist mit einem Erkenntniß, welches nachher im November vorigen Jahres gefällt und noch nicht rechtskräftig war, rechtfertigen.(Sehr richtig!) Sie hat gesagt, die Beamten dürfen nicht in der Gesellschaft sein, weil der Stadtdechant Kappen wegen Hausfriedensbruch verurtheilt sei; der Stadtdechant Kappen ist aber in appellatorio verurtheilt worden, nachdem jenes geschehen war, und jetzt benutzt die Behörde das nachträglich ergangene zweite Erkenntniß, um das früher Geschehene zu rechtfertigen. Außerdem schwebt die Sache noch, wenigstens bezüglich eines Theils der betheiligten Herren, die die Nichtigkeitsbeschwerde erhoben haben. Wenn es aber auch wahr wäre, so ist es im Grunde blos ein Rechtsstreit. Im Uebrigen ist der Stadtdechant Kappen ein hochangesehener Mann in Münster, der sich der höchsten Verehrung als Mensch und als Geistlicher erfreut und sie auch verdient; er hat selbst sogar jetzt auch eine Erklärung in der Zeitung abgegeben und gegen Staatsfeindlichkeit protestirt und bemerkt, seine Beziehungen zur Staatsregierung seien so gut gewesen, daß er verschiedene Orden oder Auszeichnungen erhalten habe, namentlich auch wegen seiner Thätigkeit für die Krankenpflege und in den Lazarethen im Jahre 1870. Dann ist als ganz besonders schlimme Persönlichkeit genannt Hr. Hüffer, weil er wegen Majestätsbeleidigung zu Festungshaft verurtheilt sei. Hr. Hüffer ist allerdings verurtheilt, weil in seinem Verlage ein Blatt erscheint, in welches ein Artikel aus einer anderen Zeitung aufgenommen war, in dem man eine Majestätsbeleidigung erkannte. Es ist das geschehen natürlich ohne jede böse Absicht und zwar im Gegentheil ist der Artikel erst aufgenommen, nachdem ein Rechtsverständiger sich dahin ausgesprochen, daß er irgend etwas Strafbares in dem Artikel nicht fände. Uebrigens wird er allgemein nicht betrachtet als eine so gefährliche Persönlichkeit, namentlich gilt er überhaupt als hochangesehener Herr, der sich in allen Kreisen der Stadt des höchstens Ansehens erfreut, zugleich verkehrt er gerade auch mit den höheren Beamten in einem anderen Club. Er läßt sich selbst darüber mit einigen Worten aus, die folgendermaßen lauten:„Ich möchte mir dazu die Bemerkung erlauben, daß ich auch eins der ältesten Mitglieder des„Civilelubs“ bin. Nun wird aber diese Gesellschaft, worin ein so gefährliches Subject, wie meine Wenigkeit, sich befindet, fast jeden Abend von dem Hrn. Oberpräsidenten, dem Herrn Regierungs=Vicepräsidenten, dem Herrn Provinzialschulrath u. s. w. und vielen Lehrern besucht. Daß diese Herren durch meine Mitgliedschaft sich veranlaßt gesehen hätten, ihren Austritt anzumelden, davon hat bisher nichts verlautet. Im Gegentheil hat sich selbst der Provinzialschulrath Dr. Probst kurz nach Erlaß der fraglichen Anweisung zur Aufnahme in den Civilclub gemeldet und nicht gescheut, sich in der Gesellschaft einzufinden, worin nebenbei bemerkt, auch die„Reichsglocke“ gehalten wurde. Hiernach scheint es, als gäbe es nur zwei Evenknalitäten: entweder die betreffenden Herren Vorgesetzten geben ihren Untergebenen durch den Austritt aus dem durch meine Mitgliedschaft ebenfalls inficirten Civilelub ein gutes Beispiel oder sie erlauben ihnen auch ferner den Besuch der„Eintracht“. Dann wird Herr Albers genannt, der sogar Liegenschaften von klösterlichen Genossenschaften gekauft habe. Meine Herren, diesen Vorwurf—, da es doch ein Vorwurf sein soll, und anders hat es keinen Sinn— aus dem Munde der Regierung zu hören hat mich im höchsten Maße nicht blos entrüftet, sondern auch mit Bedauern erfüllt. Bedenken Sie die Sachlage, m..! Als die Ordensfrauen und Ordensleute in ihre Genossenschaften eintraten, war dies wohl erlaubt; der Staatsregierung war es nie eingefallen, sie daran zu hindern. Darauf haben sie lange Jahre Gott gedient nach ihrer Weise und sich in verschiedenen Werken der Barmherzigkeit im Inlande geübt und zum Wohl der Kranken, der Kinder und der Armen ist unendlich viel Gutes von ihnen gethan. Darauf fährt man mit roher Hand über die Genossenschaften her und treibt sie in's Ausland, und das Ausland ist glücklicherweise civilifirter und humaner als wir.(Sehr wahr! Sehr gut! im Centrum.) Jetzt aber..(Unterbrechung.) Also, m.., man treibt die Gesellschaften aus; die Einzelnen können doch nicht betteln; um also im Auslande sich niederlassen zu können, um sich dort anzukaufen, verkaufen sie die hiefigen Liegenschaften, und nun soll das ein Verbrechen sein, so sehr, daß man mit einem Menschen nicht verkehren soll, wenn er so barmherzig ist und Mitgefühl hat, diesen Ordensleuten es möglich zu machen, daß sie im Auslande nicht betteln und zu Grunde zehen. Für so etwas habe ich keinen Begriff und keinen Ausdruck. Außerdem aber ist die angeführte Sache nicht wahr. Der Herr hat öffentlich im Mercur“ erklärt, daß er keine einzige klösterliche Liegenschaft gekauft habe. Das ist also wieder eine Unwahrheit; er befitzt allerdings als Erbe seines durch seine Wohlthätigkeit in Westfalen berühmten Onkels zwei Klostergüter, und diese besaß er bereits früher vor Errichtung dieser Klöster und er befitzt sie noch; gekauft hat er aber nach seiner eigenen Erklärung kein einziges Kloster; die Genossenschaften hatten sie miethweise inne. Ja, m.., das sind so ungefähr die schlimmen Personen.(Unruhe.) M.., ich bin bald zu Ende. Nun kommt der Vorwurf, es würden blos ultramontane Zeitungen gehalten. Das sind auch Ungenauigkeiten— ich lege aber darauf kein großes Gewicht— es werden auch andere gehalten, das gleicht die Sache aus, es wurde die„Reichsglocke gehalten. Nun, die wird in anderen Kreisen und Gesellschaften, in denen Beamte verkehren, gehalten; außerdem ist sie eingeschlafen. Nun kommt die Hauptsache. Es seien zwei entsetzliche Vorgänge pasfirt. Zuerst sei die Büste Sr. Majestät des Kaisers nach dem Umzuge im neuen Local nicht wieder aufgestellt. M.., wenn das einen Sinn haben soll, so muß doch damit gesagt sein wollen, es sei tendenzids die Büste Sr. Majestät nicht wieder aufgestellt. Das ist nicht wahr und ich behaupte das, auf die beste Information gestützt, wenn auch die Behörden dies berichtet haben. Die Gesellschaft ist in einen anderen Saal gezogen. hat aber den Saal nicht decoriren können, erstens weil die Mittel fehlten, und zweitens, weil die Behörden Schwierigkeiten machen. Das Local gehörte nämlich dem bischöflichen Stuhl und man konnte nicht wissen, ob die Gesellschaft dies durfte, da der Miethvertrag angegriffen wurde. Deßhalb wurde keine der im Besitz der Gesellschaft befindlichen Büsten aufgestellt, sondern sie wurden alle miteinander in das Vorstandszimmer der Gesellschaft provisorisch niedergesetzt. Ferner wird gesagt, eine Büste des Papstes soll aber aufgestellt gewesen sein. Damit verhält es sich so: Die Gesellschaft besitzt nicht einmal eine Büste des Papstes, sondern es wurde nur bei einem Jubiläum eine geliehene Büste des Papstes provisorisch aufgestellt, und die ist dann so dort stehen geblieben, von irgend einer Absicht ist auch nicht die leiseste Spur vorhanden, und wenn also das von den Behörden berichtet wird, dann haben sie irrthümlich berichtet. Dann kommt der furchtbarste Fall: Ein Polizeicommissär Delsen, der bei der Gefangennehmung des Bischofs seine Pflicht nicht habe thun wollen und entlassen sei, sei in der Gesellschaft gefeiert und mit einem Lorbeerkranz gekrönt worden. Das ist total aus der Luft gegriffen. Ich habe den Vorstand gefragt und der hat mir geantwortet: er habe alle möglichen älteren Mitglieder gefragt, aber kein Mensch weiß etwas davon, und Alle sagen, jene Behauptung ist unwahr. Darauf habe ich Herrn Delsen selbst gefragt und der hat erklärt, es sei ihm absolut nichts davon bekannt, es sei nie etwas geschehen in der„Eintracht“, was nur annähernd mit einem Feiern eine Aehnlichkeit habe, es sei gar nichts passirt; er sei nach seiner Absetzung, so viel er sich entfinne. zwei Mal mit seinem Hauswirth in der„Eintracht“ gewesen, da sei ihm aber nicht die Spur von einer Ovation dargebracht worden, geschweige ein Lorbeerkranz. Uebrigens liegt die Sache mit Delsen auch anders: derselbe ist Katholik und hatte einen anderen Polizeibezirk als denjenigen, in welchem der Bischof wohnt. Als ihm nun der Auftrag ertheilt wurde, den Herrn Vischof mit Zwang abzuführen, da sagte er: das ist nicht mein Bezirk; wenn ich es aber dennoch thun soll, dann bitte ich um meine Entlassung. Das ist sehr ehrenvoll von dem Beamten.(Sehr richtig! im Centrum.) Er sagt: Aus Gewissensrücksichten kann ich es nicht thun und verzichte lieber auf meine Lebensstellung.(Bravo! im Centrum.) Meine Herren, ich will zugeben, daß eine öffentliche Auerkennung in solchem schwierigen Falle nicht geeignet wäre, aber ich meine doch, ein solcher Mann verdient unsere Hochachtung, denn er hatte kein Vermögen und keine andere Stellung, als er sein Amt aus Gewissensrücksichten aufgab.(Lebhaftes Bravo! im Centrum.) M.., dieser Punct hat nun nach dem Bericht der Untersuchungscommission die wesentliche Unterlage für den Beschluß der Commission gebildet und ich behaupte nochmals: es ist nichts von der ganzen Sache wahr! M.., das waren die Beschuldigungen gegen die„Eintracht" und was bleibt nun davon übrig? Es sind eine Menge unbegründeter Verdächtigungen losgelassen und ich kann nicht genug bedauern, daß eine Behörde so unvorsichtig und so ohne genaue Information berichtet und die Gefinnungen einzelner Personen und einer ganzen Gesellschaft mit solcher Leichtigkeit verdächtigt und verunglimpft. Ich meine, es kommt wesentlich auf die weitere Frage an: Ist der Cultusminister berechtigt, so ganz allgemein in das Privatleben der Beamten einzugreifen, ihnen zu sagen, ihr dürft nicht in die und die Gesellschaft gehen, ihr dürft nicht die und die Zeitung lesen, ihr dürft dort nicht euren Kaffee trinken; man könnte ja noch weiter gehen und dann auch sogen: ihr dürft nicht in die und die Kirche gehen, ihr dürft nicht den und den Prediger hören u. s. w. Ich meine, m.., das entspricht nicht der Würde eines Beamten. Außerdem ist es in manchen eten, wo nur Katholiken sind, unmöglich, die ultramontane Gesellschaft zu. vermeiden. Wohin kommen wir, m.., wenn solche Uebergriffe zu„ng erscheinen. Aber ich möchte ferner noch behaupten: ist es denn unerlaubt und unrecht, daß überhaupt ein Beamter mit Katholiken verkehrt? Hier sehen wir, die Vorwürfe sind alle nicht begründet, es bleibt nichts übrig, als daß in der Gesellschaft ultramontane Katholiken sind. Wenn wir aber soweit kommen, daß die Beamten nicht mit derartigen Katholiken verkehren dürfen, so theilen wir den Staat ja wirklich in zwei entasag Prcchuranrme. uuur eindliche: Weise sich gegenübertreten, in einer Weise, die die Regierung elbst Vohl nicht fördern wollen wird.(Sehr richtig!) Nun der zweite pankt. Kann der Herr Minister ganz beliebig sagen— es ist nämlich eine Beleidigung gegen die Gesellschaft und Personen, das auszusprechen, ohne es zu begründen— kann er beliebig sagen: es ist ein sehr anerkennenswerther Takt, daß die Herren in der Gesellschaft nicht mehr verkehren, mit den Herren nicht mehr umgehen? M.., wenn das ein anerkennenswerther Takt ist, daß man mit Jemandem nicht umgeht, so folgt, daraus, daß der Mann nicht so anständig und nicht so beschaffen baß man mit ihm verkehren kann. Einen größeren Vorwurf kann ich mir kaum denken, und ich für meine Person bin nicht gewillt, dem Herrn Minister ohne Weiteres dieses Recht zuzugestehen, mich in dieser Weise zu beschimpfen. Ich habe selbst den Vorzug Mitglied dieser Gesellschaft zu sein, und ich nehme das Recht für mich in Anspruch, daß auch Beamte mit mir verkehren dürfen, ohne sich durchaus als compromittirt ansehen zu müssen.(Sehr richtig! im Centrum.) Nun geht die ganze Richtung der modernen Verwaltungsgesetzgebung doch dahin, wie Ihnen Allen bekannt ist, daß die Verwaltungsmaßregeln nicht einfach als Verfügungen losgelassen werden sollen, sondern daß ein kontradiktatives Verfahren mit Einrede und Gegenrede gestattet ist und daß in gewisser Weise des Verwaltungsgerichtsverfahrens entschieden wird. M.., gibt wohl etwas, was dieser modernen Auffassung der Gesetzgebung, die ich als richtig anerkenne, mehr widerspricht als ein solches Verfahren des Herrn Cultusministers? Er hat nicht die Gründe der Gesellschaft gehört, die sie zur Vertheidigung anführen konnte, er hat nicht gesagt, welche Beschuldigungen gegen die Gesellschaft vorgebracht seien, sie konnte sich also nicht rechtfertigen; er wirft ganz einfach allen Mitgliedern. inclusive meiner Wenigkeit, vor: ich brauche euch darüber keine Auskunft zu geben, ihr seit aber solche Leute, mit denen nach meiner Meinung ein anständiger Beamter nicht verkehren kann. Ich halte das für einen großen Uebergriff des Herrn Ministers. Ich gehöre nicht zu den Verehrern seiner ministeriellen Thätigkeit, ich nehme aber doch nichts Schlimmes von ihm an, so lange ich davon nicht überzeugt bin. Nun muß ich leider gestehen, ich habe bezüglich der Thätigkeit des Herrn Culiusministers de lege ferenda keine günstige Meinung, aber trotzdem habe ich über seine Auffassung de lege lats wohl noch eine gute Meinung und namentlich dann, wenn er den Einflüsterungen gewisser Herren seiner Umgebung kein Gehör schenkt. Ich glaube, wenn er fieht, daß Unrecht geschehen ist de lege lata, so wird er jedenfalls das gut zu machen suchen, und deshalb bitte ich ihn auch in diesem Falle, wo er nach meiner Meinung überzeugt sein muß, er hat der Gesellschaft Unrecht gethan, seine Verfügung zurückzunehmen und die persönliche Freiheit der Lehrer wieder herzustellen. Ich glaube, er würde dadurch zur friedlichen und zur guten ruhigen Auffassung vieler Katholiken sehr viel beitragen, überhaupt aber in dem ganzen Staate die Gefühle der katholischen Beamten sehr beruhigen. Ich kann hiermit schließen, indem ich zugleich an Ihr Gerechtigkeitsgefühl und Freiheitsgefühl appellire, daß Sie mich in einer solchen Bitte unterstützen, die gewiß nicht zu weit geht.(Bravo.) (Schluß folgt.) * Berlin, 23. Febr. Wie bereits gemeldet, wird der bisherige Oberpräsident von Schlesien, Graf Arnim, nach Ablauf seines Urlaubes aus seinen Posten nicht mehr zurückkehren. Wie die„Germania" erfährt, ist zu seinem Nachfelger ein naher Verwandter des Fürsten Bismarck, der Bezirkspräsident v. Puttkamer in Metz, ausersehen. Die„Nordd. Allg. Ztg. ist der Ansicht, daß die Tabakssteuer behufs Feststellung des Reichshaushaltsetats wieder in den Vordergrund treten würde. Das Schiff„Gazelle" hat, telegraphischer Nachricht zufolge, am 22. d. M. Malta behufs Kohlen angelaufen. Berlin, 23. Februar.(Reichstag) Beim ersten Namensaufrufe im Reichstage waren 262 Mitglieder anwesend: der Reichstag wahr also, was seit dem Bestehen des deutschen Reichstags noch in keiner Session der Fall gewesen, gleich in der ersten Sitzung beschlußfähig. Da die Beschlußfähigkeit schon mit der Ziffer 199 erreicht ist, so war also die unterite Ziffer segar nicht unbedeutend überschritten. Die Parteien betreffend, so nehrten natürlich die Conservativen eine größere Zahl von Platzen ein: aus einem der vordersten Plätze ist Herr v. Kleist=Retzow; die Eljässer sind getheilt, indem ein Theil in der Nähe des Centrums sitzt, nicht bloß die sogenannten Klerikalen, andere in der Nähe des Fortschritts; die Würtemberger Payer und Retter, der Abg. für Mainz, Dr. Oechsner, der Abg. für Frankfurt, Holthoff, sitzen unmittelbar vor den Socialdemokraten; der Abg. für Essen, Stötzel, hat seinen Platz im Centrum genommen. Heute fand, nachdem die Abtheilungen sich constituirt hatten, unter dem Vorsitz des Alterspräsidenten v. Bonin die Wahlen der Präsidenten und der Schriftführer statt. Zum ersten Präsidenten wurde gewählt Herr v. Forckenbeck. Abgegeben waren 296 Zettel: von denen waren 43(vom Fortschritt und von verschiedenen Mitgliedern des Centrums) unbeschrieben, so daß die Zahl der gültigen Zettel 253 betrug: von diesen lauteten 249 auf Herrn v. Forckenbeck, 1 auf Freiherru v. Frankenstein, 1 auf Herrn v. Kleist=Retzow, 1 auf Bennigsen, 1 auf den„Schlußvogel“ Valentin. Als v. Forckenbeck mit den üblichen Dankesworten und Versprechungen das Präsidium übernommen, fand die Wahi des 1. Vicepräsidenten statt. Von 297 abgegebenen Stimmen erhielt Freiherr Schenk v. Stauffenberg 210, Freiherr v. Frankenstein 84, v. Unruhe=Magdeburg 1, Fürst Hohenlohe=Langenburg 1, Wulfsheim 1. Bei der Wahl des 2. Vicepräsidenten wurden abgegeben 277 Zettel: davon waren unbeschrieben 66(Centrum); von den übrigen Stimmen war eine ungültig, 178 fielen auf den Fürsten Hohenlohe=Langenburg, 31 auf Hänel, 1 auf Hasenclever. Es sind somit zu Vicepräsidenten gewählt die Abg. Freiherr Schenk v. Stauffenberg und Fürst zu Hohenrohe=Langenburg. Demnach sind der Präsident und der 1. Vicepräsident aus der Reihe der nationalliberalen, der 2. Vicepräsident aus der deutscheu Reichspartei hervorgegangen. Wie es nicht unwahrscheinlich ist, haben die Nationalliberalen und Conservativen der verschiedenen Schattirungen zusammengestimmt; der Fortschritt ist seinen eigenen Weg gegangen. Zu Schriftführern wurden durch Acclamation erwählt die Abg. Bernords, Freiherr v. Soden, Graf Kleist, Wülfel, Thilo, v. Wahl, WeiHerz. Zu Quäfloren ernannte der Präsident die Abg. Kochann und 2. Puttkamer(Sorau). " Berlin, 23. Febr.(Im Abgeordnetenhaus) fand heute zunächst eine Interpellation statt. Der Redacteur eines polnischen Blattes w. d seit dem 27. Nov. v. J. in Haft gehalten, weil er sich weigert, die P son zu bezeichnen, von welcher ihm Mittheilung gemacht sei über den Inhalt der von der Oderpostdirection zu Bromberg erlassenen Verfügung, wornach die Postbeamten angewiesen sind, die mit der Handschrift des Kurdinal=Erzbischofs Grasen Ledochowski oder einer ähnlichen einlaufenden Briese an die Staatsanwaltschaft abzuliefern. Der Redacteur, Dr. Kanterli, hat eidlich ausgesagt, daß die Mittheilung ihm nicht gemacht sei po einem Postbeamten, und in der letzten Session hat der ReichstagsA eordnete Liebknecht von der Reichstagstribüne erklärt, daß die betr. B#zügung zuerst in dem von ihm redigirten socialdemokratischen Blatte „V. wärts“ abgedruckt worden sei, daß aus seinem Blatte also die Verfüg ung entnommen sein könne, man ihn demnach angreifen müsse. Nachdem der Iuterpellant, Dr. v. Komierowski, die Interpellation begründet hat, stellt er an die Staatsregierung die Anfrage, ob sie geneigt sei, geeignete Maßnahme zu Gunsten des inhaftirten Kantecki zu treffen. Justizminister Dr. Leonhardt erwidert, die Sache sei von dem Kreisgericht zu Bromberg und dem Appellationsgericht zu Posen reiflich geprüft: es handele sich nicht um eine Maßnahme der Staatsanwaltschaft, sondern eine richterliche Action, und diese werde gedeckt durch die verfassungsmäßige Unabhängigkeit der Richter. Nachdem mit hinreichender Unterstützung die Besprechung der Interpellation beantragt ist, erklärt Dr. Wehrenpfennig, er befinde sich in vollster Uebereinstimmung mit dem Interpellanten: der Inhalt der Interpellation sei ein bedauerlicher Beweis für alles das, was er im Reichstag über den Zeugenzwang gesagt habe, gegen diese Art von Praxis wehre sich schon der gesunde Menschenverstand. Der Inhaftirte habe beschworen, daß er die Verfügung nicht von einem Postbeamten habe; der Reichstagsabgeordnete Liebknecht habe versichert, daß er die Quelle der Veröffentlichung sei: und nun erkläre der Justizminister, es gebe keine Mittel, dem Kantecki zu Hülse zu kommen! und er könne nicht sagen, wie lange die Haft dauern solle! Vielleicht das ganze Leben lang! Aber, fragt Abg. Wehrenpfennig, warum zieht die Oberpostdirection zu Bromberg nicht ihre Requisition zurück? Ein solches Verfahren, wie das in Rede stehende, schmeckt nach der alten Tortur, sagt er; die Männer der Presse würden in Preußen wie Parias behandelt. Nachdem auch der Abg. für Meppen zu Gunsten des Inhaftirten eingetreten ist, erklärt der Justizminister, Dr. Kantecki möge sich an den Reichskanzler wenden. Windthorst=Bielefeld wirft die Frage auf, ob die Gerichte verpflichtet sind, allen Requisitionen der Verwaltungsbehörde, besonders in Disciplinarsachen, Folge zu leisten, und erklärt das für sehr zweifelhaft. Von unserer Seite sei schwerlich etwas zu Gunsten des Inhaftirten zu thun; aber der Justizminister müsse sich mit dem Generalpostmeister in Verbindung setzen. Es leide das Ansehen der Gesetze und des Richters: der Justizminister möge sofort eine Gesetzesvorlage einbringen, durch die es möglich gemacht werde, den Mann aus der Haft zu befreien. Eine längere Debatte veranlaßte noch mal die dritte Berathung des Gesetzentwurfs wegen Theilung der Provinz Preußen. Sie schloß mit der endgültigen Annahme des Entwurfs, der jedoch einige Abänderungen erlitt, die indessen für die Fernstehenden weniger Interessen haben. Bei Fortsetzung der Etatsberathung brachte die Univerfität Göttingen lange Debatte: das Haus vertagte sich um 1 Uhr(wegen der auf 2 Uhr angesetzten Reichstagssitzung) und wird die Debatte um ½8 Uhr sortsetzen. * Dresden, 23. Febr. Das Resultat der im 17. sächsischen Wahlkreise(Glauchau) stattgehabten anderweiten Reichstagswahl steht noch nicht vollständig fest; aus sechs Dörfern ist das Wahlergebniß noch gar nicht bekannt; jetzt hat indeß Bracke (Socialdemokrat) 10,453, Birnbaum(nationalliberal) nur 8784 Stimmen erhalten. rankreich. * Paris, 22. Febr. Die Beamtenernennungen im heutigen „Amtsblatt“ werden von der republikanischen Presse günstig aufgenommen. Man dringt in den Justizminister, nun gleichfalls mit Ausmerzung der bei den Radikalen nicht beliebten Personen vorzugehen.— Morgen interpellirt Abg. Keller den Premierminister wegen des Maskenzuges, der in Perpignan stattfand. Italien. * Rom, 23. Febr. Unsere Reptilienpresse beschenkt die Welt mit folgenden zwei Enten: „Die Präliminarbestimmungen zur Regelung künftiger Conclaves sind nunmehr sämmtlich festgestellt und dem Papste heute vorgelegt worden. Durch dieselben wird das Wesen der Conclaves nicht berührt, sondern nur das Wesen der Ceremonie vor dem Zusammentritt der Cardinäle abgeändert.“ „In Folge der von den Congregationen abgegebenen Entscheidung, daß die Wiederaufnahme der Arbeiten des beumenischen Concils jetzt nicht opportun sei, hat der Papst die unentschieden gelassenen Fragen unter die Cardinäle zum Studium vertheilt, um feststellen zu lassen, ob er dieselben durch seine eigene Autorität lösen könne.“ Amerika. * Washington, 23. Febr. Die mündlichen Ausführungen der Anwälte der Parteien vor der Fünfzehnercommission sind zu Ende geführt, die Commission wird in Bezug auf die Wahlstimmen von Oregon noch heute ihr Urtheil abgegen.— In Sachen der Aussendung einer neuen Nordpolexpedition und der Gründung einer Colonie, von wo aus die Nordvolforscher ihre Fahrten antreten können, hat die mit der Angelegenheit beauftragte Commission des Repräsentantenhauses einen dem Unternehmen günstigen Bericht erstattet. * Zur orientalischen Frage. Pera, 22. Febr. Die Gerüchte von Aenderungen im Ministerium werden dementirt. Für Salonichi und Adrianopel wurden christliche Untergouverneure ernannt. Aus Petersburg, 22., wird der Presse berichtet:„Der hiesige Stadrath hat beschlossen, monatlich 25,000 Rubel an die Soldatenfamilien, deren Häupter im Felde stehen, zu vertheilen. Das slawische Wohlthätigkeits=Comité in Moskau hat 50,000 Rubel, der Thronfolger 150,000 Rubel für die Nothleidenden in Montenegro gespendet. In Petersburg ist die Diphtheritis epidemisch aufgetreten. Odessa, 23. Februar. Nach hier eingegangenen Nachrichten ist die Einfahrt in den Hafen von Balaklawa ohne vorherige Anzeige den Schiffern untersagt worden. An der Küste zwischen Sukum=Kaleh und Fort Nikolai sind Torpedos gelegt worden. Russische Lootsen sind angewiesen, das Fahrwasser zu zeigen. Konstantinopel, 23, Februar. Heute hat eine außerordentliche Sitzung des Ministerraths stattgefunden. Die heutige zweite Berathung der serbischen Deligirten mit Safvet Pascha dauerte gegen drei Stunden. Es soll, wie verlautet, dabei ein fast vollständiges Einvernehmen hergestellt worden sein. Die nächste Besprechung ist auf Samstag festgesetzt. Die verzögerte Ankunft der montenegrinischen Delegirten soll, wie man wissen will, eine förmliche Verlängerung des Waffenstillstandes nicht nach sich ziehen. Im beiderseitigen Einvernehmen der Pforte und des Fürsten von Montenogro seien jedoch Befehle an die Truppenbefehlshaber ergangen, sich in der Defensive zu halten. Paris, 23. Febr. Laut dem„Temps“ wird der Friede zwischen der Pforte und Serbien morgen unterzeichnet werden: die Pforte soll auf ihren Vertreter in Belgrad verzichtet haben. Belgrad, 23. Febr. Die Wahlen sind beendet, die Mehrheit der Gewählten besteht aus Conservativen.— Die erste Classe der Miliz soll am 10. März entlassen werden. Vermischte Nachrichten. * R h e i n b a c h, 2 1. F e b r. W i e d e r„ R h e i n b a c h. A n z.“ s c h r e i b t, w u r d e in der Sitzung des hiefigen Polizeigerichts vom 16. Oktober v. J. gegen die Herren Pfarrer Willms, Vikar Bernickel, Gärtner Hartmann und Buchbinder Hoeger von hier sowie Herrn Pfarrer Rosellen von Oberdrees wegen der Beschuldigung verhandelt, unbefugt eine Kollekte angeordnet resp. abgehalten zu haben: es betraf die auf Anordnung des Erzbischöfl. General=Vicariats vierteljährlich in den Kirchen abzuhaltende Kollekte für hülfsbedürftige Geistliche. Sämmtliche Angeklagte wurden damals von Strafe und Kosten freigesprochen auf den Grund hin, daß dies eine Kollekte für wohlthätige Zwecke sei und das Gesetz die in der Kirche für solche Zwecke stattfindenden Kollekten von der Verpflichtung zur vorherigen Genehmigung der Behörde entbinde. Seitens des Polizeianwalts aber wurde der Cassationsrekurs ergriffen, und das königl. Obertribunal hat nunmehr das freisprechende Urtheil verworfen, weil das Polizeigericht sich an der Verfügung der Königl. Regierung zu halten habe, diese aber nur Kollekten für kirchliche Zwecke von jener Verpflichtung ausnehme, nicht auch diejenigen für Zwecke der Wohlthätigkeit. Die Sache wird daher aufs Neue zur Verhandlung kommen und zwar vor dem Polizeigericht in Zülpich. ∆ Bergheim a. d. Sieg, 22. Febr. Unsere alte Linde liegt am Boden; vier bis fünf Jahrhunderte lang— so hoch reicht nämlich alten Urkunden zufolge ihr Alter— hat sie den Stürmen Trotz geboten, bis endlich der großentheils hohle Stamm es nothwendig machte, den Baum zu fällen. In der Höhe von circa 5 Fuß theilte sich der Stamm, welcher einen Umfang von 32 Fuß hatte, in zwei gewaltige Aeste, die etwa 90 Fuß hoch hinanstrebten. * Köln, 23. Februar. Nach einer Bekanntmachung der Kaiserlichen Normal=Eichungs=Commission vom 27. Januar 1877 sollen nunmehr auch Gewichtsstücke, welche dem Normalgewichte(— 1ooi Gramm) und dem Passirgewichte(—loies Gramm) des goldenen Fünfmarkstücks gleichkommen, zur Eichung und Stempelung zugelassen werden, wenn ihre Abweichung von der Sollschwere nicht mehr als 2 Milligramm beträgt. Die Gestalt dieser Gewichtsstücke soll der Gestalt der bisher zulässigen Goldmünzgewichte entsprechen, als kreisrunde Scheibe mit Knopf für das Normalgewicht und als flaches sechsseitiges Prisma für das Passirgewicht. * Köln, 23. Febr. Wiederum mußten drei von auswärts hier eingeführte Ochsen als der Rinderpest verdächtig getödtet werden. Altenahr, 22. Febr. In der Nacht vom 18. zum 19. d. fiel der Bürgermeister S. auf der Heimkehr aus einer fröhlichen Gesellschaft an einer unbewehrten Stelle der Straße in die hochangeschwollene Flut der Ahr und fand darin seinen Tod. * Duisburg, 21. Febr. Die„Duisb. Volksztg.“ meldet: Diese Nacht wurde in der katholischen Pastorat eingebrochen. Die Diebe hatten eine Fensterscheibe mit Seife beschmiert und eingedrückt, darauf die Blendladen gesprengt und dann im Wohnzimmer des Herrn Pfarrers, so wie in zwei anderen Zimmern alles, namentlich die Schubladen nach Geld durchsucht, freilich ohne besonderen Erfolg, da außer einigen Kleinigkeiten nichts zu finden war. Es ist auch ein verfehlter Plan, in gegenwärtiger Zeit bei Gesperrten einzubrechen. * B a r m e n, 2 2. F e b r u a r. A u s d e m O f t e n D e u t s c h l a n d s o l l t e w i e d e r ein großer Viehtransport nach dem Westen dirigirt werden. In Rittershausen wurde das Vieh angehalten, einer Untersuchung unterzogen, und dann nach Schlehbusch gefahren, daselbst getödtet und eingescharrt. Ueber die Anzahl der getödteten Stück lauten die Nachrichten abweichend, indem sie sich zwischen 18 und 81 bewegen. Drei Ochsen, angeblich von einem solchen Transport herrührend, trafen in Köln ein, wurden getödtet und verscharrt. * Arusberg, 20. Febr. Dem Vicar Joseph Bedder zu Neuenrade. gegen welchen wegen„unbefugter Vornahme geistlicher Amtshandlungen“ die gerichtliche Untersuchung eröffnet worden ist, wurde auf die Dauer derselben der Aufenthalt im Reg.=Bezirk Arnsberg versagt. * Berlin, 23. Febr. In dem Gründerproceßz Abel, Wrede u. Gen. bestätigte das Kammergericht heute das erstinstanzliche Erkenntniß, welches sämmtliche Angeklagte zu je sechsmonatlichem Gefängniß und 3000 Mark Geldbuße wegen Betrugs verurtheilt. * Karlsruhe, 23. Febr. Der Prälat Holtzmann ist dem„Schwäb. Merkur“ zufolge heute gestorben. H. Literarisches. Im Verlage des Herrn Pet. Jos. Tonger in Köln, dem wir so manche practische Schul= und Lehrmittel verdanken, erschien in 9. vermehrter und verbesserter Auflage„die Kinder=Klavierschule von Wilh. Fißner". Diese theoretisch= practische Klavierschule beim ersten Unterricht enthält leichte und melodiöse Uebungsstücke für kleine Hände, und kann mit Recht allen Eltern und Musik=Lehrern angelegentlichst empfohlen werden. Berlin. 4½% preuß.Cons. 3½% Präm.=Anl. 3 ½% Pr. Sisschld. Köln=Mindener Kheinische.... Bergisch=Märkische Schaaffhausen... Larmstädter =Commandit 23. 92.25 97.70 106,75 77,60 61.75 99.50 Handel und Verkehr. * Berlin, 23. Febr. Die Pörse war heute im Großen und Ganzen matt und lustlos, theils im Anschluß an mattere auswärtige Course, theils auf die von anderer Seite nicht bestätigte Nachricht hin, daß eine Ueberschreitung des Pruth durch russische Truppen ziemlich unmittelbar bevorsteht. Die Course stellten sich daher gleich beim Beginne des heutigen Geschäfts niedriger und das letztere dehnte sich kaum über die Grenzen aus, welche durch die Ultimoregulirung bedingt wurden. Namentlich waren auch heute österreichisch=franzöfische Staatsbahn=Actien, allein österreichische Credit=Actien und Lombarden hatten ebenfalls unter der allgemein matten Haltung zu leiden. Wie auf dem Markte der internationalen Speculationspapiere erstreckte sich dieselbe auch auf den Localmarkt und hier in erster Reihe auf Disconto=Commandit=Antheile und Laurahütte=Actien, die niedriger bezahlt wurden und geschäftlich wenig beachtet blieben. Rheinisch=Westfälische Bahnen waren abgeschächt und sehr still, und auch die Cassabahnen zeigten eine ähnliche Haltung. Disconto=Com(—.65), Reichsbank und Darmstädter gaben nach. Von den BergwerksActien waren Laurahütte.45 pCt. niedriger, Dortmunder A und B (—), Hibernia und Bochumer(1—). * Essener Bergwerk Centrum. Nicht nur noch am 11. Juli, sondern selbst noch am 18. December vorigen Jahres, also zu einer Zeit, wo die finanzielle Lage der Gesellschaft jedenfalls schon längst eine precäre gewesen sein müßte, schrieb die Direction an einen Leipziger Actionair, welcher sich über die Verhältnisse des Unternehmens Auskunft erbeten hatte, Folgendes:„In höflicher Beantwortung Ihres Geehrten vom 7.(die Direction brauchte also 11 Tage zur Beantwortung der Anfrage) liegt es nicht in unserer Macht, die mit den Actien unserer Gesellschaft an der Berliner Börse vorkommenden Manipulationen (sind vielleicht die Verkäufer Eingeweihter gemeint?) hemmen zu können, freuen(!) uns, nur Ihnen sagen zu können, das bei uns in allen Theilen ein angestrengter Betrieb herrscht und die tägliche Förderung von über 18,000 Ctr. Kohlen dem Debit übergeben wird.“ Der üblen Finanzlage gedachte die Direction mit keinem Worte, sie litt immer noch an der fixen Idee, daß nur„Börsenspiel“ den Cours so enorm treiben könne. 9 9 m f * Die Gelsenkirchener Bergwerrs=Aeinn=Gestuschaft folberte im Monat Januar d. J. 1,112,423 Ctr. Kohlen(gegen 994,974 Ctr. in 1876) und erzielte einen Ueberschuß von M. 117,759 gegen M. 158.659 im Vorjahre. Köln, 23. Febr.(Notirungen der Handelsmakler.) Wettre trüb. Weizen gestiegen, ohne Seck per 200 Pfd. hies.(niedrigster Preis) eff. Rm. 24.00., fremder 22.00—24.00 B.(Lieferungsqual. à 75 Pfd. per 60 Liter.) Roggen höher, ohne Sack per 200 Pfd. hief.(niedrigster Preis) eff. Rm. 18., fremder 16.00—18.50 B.(Lieferungsqual. à 69 Pfd. per 50 Liter.) Hafer höher, per 200 Pfd. ohne Sack Rm. 16.35 B Rüböl matt, per 100 Pfd. mit Faß in Eisenb. eff. in Partieen von 100 Ctr. Rm. 38.00 B. Landmarkt. Weizen M. 22.50—23.50; Roggen M. 16.25—17.25; Gersie—; Hafer M. 15—17.30; bez. pro 200 Pfd. Zufuhren ra. 250 Sack. Koblenz, 22. Februar. Weizen schwere Sorte M. 25,40, mittlere Sorte M. 25.—, Roggen mittler Sorte M. 19,40, Hafer M. 18,40, leichte M.—.—, Erbsen 31, Bohnen M. 33, Linsen 41, Kartoffeln per 100 Kilo M..—, Butter M. 2,80, per Kilo. Eier, 60 Stück. M. 4,32. Witten, 22. Februar. Weizen M. 24,—, Roggen, 19.—, Hafer 19.—, Braugerste 21,50, Futtergerste 14,50, Bohnen 25,50, Viktoriaerbsen 24, kleine 20,50, Weizenmehl 0 31,50, Roggenmehl 0/1 26,— Alles per 100 Kilo. Bollmehl M. 6,75, Grand.50, Kleien 5,40 per 50 Kilo. Alles loco hier. Berlin, 23. Februar. Weizen M. 226 50, Roggen 163.—, Hurer R. 155.50. Rudöl loco M. 72.—. Spiritus loco 50,60. Breslau, 23. Februar. Spiritus per 100 Liter 100“: 53,50. Wetze209.—, Roggen 152.—, Rüböl 70.—. Stettin, 23. Februar. Weizen 22250 Roggen 157.—, Rürs 70.—. Spiritus 54,10. Rübsen 300—, Petroleum 15,—. Hamburz, 23 Februae. Weizen 22], Br. Roggen 161—. De.##! locc 73½ per 200 Pfd. Spiritus 46—. Kassee Umsatz 3000 Sack.####m Standard white loco 15.—, Br. Bremen, 23. Febr. Petroleum. Standard white loco 14,25 Mark. Autwerpen, 23. Febr. Raffinir#es, Petroleum blank disvon 36— frs. Amerikan. Schmalz, Marke Wilcox disp. fl. 30,75 Amerti. Speck long disp. frs. 102, short disr. 106. Löwen, 23. Febr. Weizen frs. 29—, Roggen 20,— Gerste 22½3 Soie R„„* Verviers, 16. Februar. Weizen, frs. 30.—, preuß. 29.20.##### gen 22,25, Hafer 20.— Gerste 21.50 Alles p. 100 Kilo. Paris, 22. Fedr. Zugetrieben waren 2199 Ochsen 117 Stiere 826 Kühe 966 Kälber 12251 Hämmel 3519 Schweine. Durchschnittspreisen: Ochsen frs. 1,75, Stiere 1,40, Kühe 1,64, Kälber 2,35, Hämmel.10, Schtrecne 168. Wasserstands=Nachrichten. Bonn, 24. Fedr. Rheinhöhe 17 Fuß 2 Zoll, gef. 16 Zes.— Witterungsberichte. 23. Febr. 8 U..: Haparanda- 17. Moskan— 7. 24. Febr. Bonn— 0. Freiwilliger Verkauf. Geschwister Caspar Schöneseiffen beadsichtigen ihr Besitzihum, Maargäßchen Nro. 1 dahier, bestehend aus Haus und Garten, unter der Hand zu verkaufen, und wollen Reflectanten 59 dahin venden. Eine ges. Person, die englisch und französisch spricht, im Kleidermachen und Hauswesen erfahr., sucht passende Stelle. Gest. Offert. sub H. 2 bes. Rudolf Mosse, Düsseldorf. 3 oder 4 Zimmer zum Preise von 80—120 Thirn. von kinderlosen Ehe leuten gesucht. Adressen nimmt di Erp. d. Ztz, unter 607 entgergen. Eine Haushälterin Verwandte, eine Vonne, mit vol züglichen Zeugnissen über Solidität Fleiß, suchen Stellen. Gütige Offer an Frau Herbich, Sprachlehrerin in München, Korneliusstraße 91/c9. ∆ Familien=Nachrichten. Gevoren: Heinr. Junkersdorf e. ., Köln.- A. Jeßnitz e.., Buir. I. W. Posthoff e.., Trier. Carl Riso e.., Wevelinghoven. u. Brüninghaus e.., Wegdoßl, Verlobt: Dora Körner, L. Muller, Güstrow.- Rosa Lotz, Dr. Rich. noldi, Winningen u. Coblenz.-Nanny Fuhrmeister, H. Blanke, Cleve und Coesfeld. Gestorden: Frau Bertha Schaltenbrand geb. Anderwerth, Coblenz. Frau I Ahmer geb. Monjau, Düsseldorf.- Josephine Clawiter, Jülich.Frau Marg. Leithecker ged. Gerold, Paderborn. Em. Rich. Schleicher, Paris.- Wwe. L. Pilger geb. Gronewald, Siegburg.-Aug. Gardt, Bonn. Basalt=Lieferung. Die Lieferung des zu circa 1300 Cubikmeter pro Jahr veranschlagten Bedarfs der Bürgermeisterei an Basalt=Schroet, sowie an Pflasterkrotzen und Pflastersteinen(s. g. kleine à 10 bis 12 Deeimeter, die Holländer## 15 Deeimeter), soll vom 1. Mai c. ab auf sechs nacheinander folgende Jahre vergeben werden. Lieferungslustige werden hiermit eingeladen, ihre versiegelten Frco.=Offerten mit der Aufschrift:„Basalt=Lieferung“ bis zum 15. Märzc. auf dem Bürgermeisteramte abzugeben, woselbst um 11 Uhr Vormittags die Eröffnung der Offerten erfolgt. Letztere müssen die Preisangaben für jedes Sortiment,— also Grobschlag, Feinschlag, Krotzen, kleine Pflastersteine und Holländer— getrennt uahmrken.. Godesberg, 20. Hebruar 1877. Das Bürgermeister-Amt. Basalt=Lieferung. Folgende Basalt=Lieferungen sollen im Wege schriftlicher Sudmission an Unternehmer verdungen werden: 1) 142 Cudikmeter Basalt(Feinschlag) auf die Vonn=Brühler Straße in der Gemeinde Alfter, 2) 128 Cubikmeter Basalt(Feinschlag) auf den VolmershoverWeg in der Gemeinde Witterschlick. Schriftliche und versiegelte Offerten sind für jede Gemeinde besonders, mit entsprechender Adresse versehen, bis Samstag den 3. März c. auf dem Bürgermeisteramte zu Oedekoven niederzulegen, woselbst ihre Eröffnung an dem genannten Tage Vormittags 11 Uhr stattfinden wird, und liegen die Lieferungs=Bedingungen bis dahin zur Einsicht offen. Alfter, 21. Februar 1877. Das Bürgermeister=Amt. Todes=Anzeige. Dem Allmächtigen hat es gefallen, unseren geliebten Vater, Schwiegervater und Großvater den Justizrath Notar Anton Thelen wohl vorbereitet 2 Tage nach dem Tode seines Zwillingsbruders in der Nacht vom 22. auf den 23. im 74. Lebensjahre zu sich in die Ewigkeit abzuberufen. Entfernten Verwandten und Freunden widmen diese Trauer=Anzeige Düren, den 23. Februar 1877 Die Hinterbliebenen. Verräuf. Am Montag den 26. Februar 1877, Morgens 9 Uhr anfangend, läßt der Bauunternehmer Herr Jos. Strecke zu Vonn auf der Abbruchstelle die von den Häusern Judengasse Nr. 2, 4 und 6 herrührenden Thüren, Fenstern, Treppen, Schränken und Platten, sowie das Bau holz in Loosen eingetheilt gegen baare Zahlung versteigern. Das Bauholz wird gegen 11 Uhr zum Verkaufe ausSchneller, Gerichtsvollzieher. zu Bonn. Das Haus der Erben van Hees, Lennéstraße 37, mit Garten wird am Montag den 26. Februar, Nachmittags 3 Uhr, im„Rheinischen Hof“ zu Bonn theilungshalber zur Taxe von 20,000 Mark zum Verkaufe ausgestellt. Bonn, den 20. Januar 1877. Gansen, Notar. Movilar=Vetkauf. Am Montag 26. Februar d.., Nachmittags ½2 Uhr, soll im Hause Commanderiestraße Nr. 14 dahier der vacante Nachlaß des verledten Malers und Anstreichers August Quecke dahier, als:„ Bettstelle, Bettzeug, Tische, Stuhle, Commode, gute Kleidungsstücke, Anstreicher= Werkzeuge, Farben und dgl. Waaren 2c. gegen baare Zahlung öffentlicht versteigert werden. Hansen, Gerichtsschreiber. Land wurtaschafd. Masemnen. Pflüge, Dreischaarpflüge, ein- und zweispännig, Säe. maschinen, stählerne Wenderiester, pumpen sowie sämmtliche Maschinen und Geräthe für die Landwirthschaft liefert in den bewährtesten Constructionen zu e- Aee Preiuer, W. Weinstock in Bonn. Weben von Pirumpswbauren in Verbindung gebracht habe. als Oberkleidung), Beinkleider, Socken, gen u. s. w. können in beliebiger Qualität von Wolle, Baumwolle, Seide in den mannigfachsten Muste... nuch Vorschrift und Maaß gestrickt oder gewebt von mir geliefert werden. All ausführbaren Reparaturen übernehme ich ebenfalle und mache besonders darauf aufmerksam, daß ich fortan auch an gelrertrrStrümpfen bezw. Beinlängen unbrauchvar gewordene von deun zograg beszguge aher nach estrial boube 16, vCopmitenter sprechenden Vorraty— luge ablt nach wie vor p. p. Committenten anheimgestellt, anderweit entnommenes, passendes Garn mir zur Verai Für tadellose, vorzügliche Arbeit bei biligst gestelten Preisen, sür prompte Bedienung sowie für gewissenhafte Rückgabe etwa zu viel eingelieferten Garnes leiste ich Garantie. Strumpfwaaren=Strickerei und Tricot=Weberei von Friedr. I. Reinhard in Bonn, Vornheimerstraße Nr. 72. und Milch=, Mast Butter=Pulver befördert die Absonderung der Butter, beseitigt das Starkwerden der Milch und des Rahmes, und ist mit etwas Vieh= oder Kochsalz vermischt ein vorzügliches Mittel gegen Unlust zum Fressen und Abmagerung bei Kühen, Pferden, Schafen u. à 1=Paquet 1 Mark, ½=Paquet 50 Pfg. in der Apotheke von W. J. 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Otschon das Feuer mit rasender Schu###igkeit um sich griff und außerdem alle Stallungen und selbst das Wohnhaus meines Hofes und die benachbarten Gebäulichkeiten zu erfassen drohte, so gelang es dennoch der rastlosen Thätigkeit, womit Alle ohne Ausnahme sich beeiferten, dem zerstörenden Elemente Einhalt zu thun, sowie der umsichtigen Leitung des hiesigen Vorstandes und der allen Gefahren trotzenden Energie des Herrn Bürgermeisters, das Feuer auf die Scheune und nur einige Stallungen zu beschränken. Urfeld, den 23. Februar 1877. Peter Becker senior. Ein vortheilhaft gelegenes Geschäftshaus, enth.: großer Laden und 11 Zimmer resp. Lagerräume oder Werkstelle unter günstigen Bedingungen zu verkaufen durch J. J. Heynen, vomnr. 21. Ein geräumiges Kneiplokal, welches sich auch zu andern Gesellschaftszwecken eignet, im Mittelpunkte der Stadt gelegen, zu vermiethen. W. s. d. E. Zwei Zimmer ister zu vermiethen. Ststoplaz 85. Wohnungen Joh. zu vermiethen bei Voosen, Marstr. 22. Ein herrsch. 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Die Anstalt hat sich außer der zeligiös=sittlichen Erziehung im Geiste der röm'sch= katholischen Kirche auch die weitert und höhere wissenschaftliche Ansbildung der weiblichen Jugend, sowie die Unterweisung in den für das practische Leben nöthigen Kenntnisse und Feitigkeiten zur Aufgabe gestell:. Auch ist durch Erweiterung der Räumlichkeiten Vorsorge getroffen, daß eine größere Zahl von Zöglingen in der Führung des Hauswesens Anleitung erhalten kann.— Das SommerSemester begiont Ostern.— Der jähr##Ppe., ggme biz. it liche Pensionspreis beträgt 330 Mark. Weiter: Auskunft ertheilt Die Oberin Mutter Ignatia. Vierte Auflage. 128 Seiten.°. Preis 60 Pf. Dr. Schulte, Abriß der biblischen Geographie. Dritte vermehrte Auflage. Mit 3 in den Text gedruckten Kärtchen. 48 Seiten 8“ Preis 30 Pf. Die Kölnische Volkszeitung vom 5. Juli 1872 Nr. 182 erstes Blatt spricht sich über diese Werkchen also aus: „Die in unserer Zeitung vom 19. November 1870(Nummer 320) warm empfohlene„Kirchengeschichte für Schulen, von Pros. Dr. Schulte“ ist in zweiter Auflage erschienen, welche im Text manche verbessernde Aenderungen und Zusätze erfahren und in zwei neu hinzugekommenen Paragraphen die Geschichte bis zu den Vatikanischen Lehrentscheidungen fortführt. Der Verfasser hat bei seiner Arbeit vornehmlich die Bedürfnisse der höhern Töchter=, Bürger= und Rectoratsschulen ins Auge gefaßt, und für diese Schulen wüßten wir keinen bessern Leitfaden anzugeben, sowohl was die Auswahl des Stoffes als die Art der Darstellung betrifft. Ebenso empfehlenswerih als die„Kirchengeschichte“ ist Schulte's, in demselben Verlag bereits in dritter Auflage erschienener„Abriß der biblischen Geographie“, worüber sich Lüben's pädagogischer Jahresbericht(Sd. 22, S. 126—127) äußert:„Das Büchlein ist vorzugsweise für die Oberklassen der Mittelschulen, also auch der Rectorats wie der Bürger= und Töchterschulen bestimmt und kann seiner Anlage und Ausführung nach diesen Kreisen wohl empfohlen werden. Es ist einfach und verständlich, aber dabei fesselnd geschrieben und wird von dem Schüler gewiß mit Interesse gelesen werden. Jeder trockene Zahlen= und Notizenkram ist vermieden; überall frische, lebensvolle Schilderung. Die drei in den Text gedruckten Kärichen sind sehr anschaulich ausgeführt. Die vorliegende Auflage ist um zwei PaRücksicht auf die Apostelgeschichte das Nöthige über Klein=Asten, Griechenland und Kom beibringen.“ O Soeben empfing eine Sendung Pension sur Tamen. 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Ich wüßte in der That nicht, nachdem ich verschiedene Mittel vordem erfolglos angewendet, wie ich ohne denselben meine Leiden lindern sollte. Berlin, den 20. November 1876. Josewitz, pensicnirter Postbeamter, Große Friedrichstraße 210, 2. Hof. Daubitz'scher Magenbitter ist stets echt zu haben bei Hrn. E. Radermacher in Bonu. werk'sche Hof-Chocoladen-Fabrik in Cöln haftet jedem Consumenten ihrer mit Stempel und Siegeln versehenen Chocoladen für absolute Reinheit; ihr Product wurde auf der Weltausstellung zu Wien i. J. 1873 als das vorzüglichste von 137 Concurrenten prämiirt und ihr Etablissement zur Kaiserlichen Hof-ChocoladenFabrik, der einzigen im Deutschen Reiche ernannt. Auf der Weltausstellung in Philadelphis erhielt die Fabrik neuerdings die Preis-Medaille. Die Chocoladen sind in den meisten grösseren Geschäften vorräthig: Aufträge von Privaten werden nur nach Orten von der Fabrik ausgeführt, wo eich keine Verkaufs-Niederlagen befinden. Oeschäfts=Croffnung. 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Poppelsdorf 66 Hahnia Hierzu eine Beilage. verme nn Moiatee in Bonn.— Verlag: P. Hauptmann.— Druck der Hauptmann'schen Buchdruckerei in Vonn(Sürst Nr.), Bonner Gartenbauverein Einladung zur MonatsVersammlung auf Montag den 26. Februar, Abends 6 Uhr, im Vereinslokale: Hôtel de belle vue. 22 Tagesordnung: Sonntag den 25. Februar, 1) Geschäftliche Mittheilungen.. Abends 8 Uhr, 2) Vorschlag zur Gründung einer in dem hintern Saale des Herrn monatlich zu erscheinenden Nieck, Dreieck: 3) Vortrag des Herrn Lindenmuth Versammlung, über Bibliothek. wozu alle Mitglieder freundlichs 4) Vortrag des Herrn Obergärtner eingeladen Weiss über Anpflanzungen und“* Pfccrt. Behandeln der Rosen im Freien. Tages Ordnung: 5) Vortrag des Herrn Obergärtner 1) Rechnungsablage. Koller über Obsttreiberei. 2) Besprechung über zweckmäßige BerDer Vorstand. pendurga,#chulsecheiß. Ein Regenschirm stehen geblieben De. Sitgestetzteg: bei Franz Klösgen jun., Rheing. 5. Herr C. sandte an den Rector Gebetbuch mit braunem Unschlage H. Belt iastend## ür den von Victoriastraße, Meckenheimer= eines Schulhause. 3 Ma straße bis zur Spitalsgasse verloren. Abzugeben Victoriastraße 12. 6. Jahrgang. Nr. 53. Sonntag, 25. Febr. 1877. * Landtagsverhandlungen (Abgeordnetenhaus.) 27. Sitzung vom 21. Februar. (Schluß.) Abg. Dauzenberg. Man hat mir vorgeworfen, daß ich heute mit Beschwerden gekommen wäre, die früher schon hier zur Erörterung gelangt wären. Ich muß darauf erwidern, daß es nach meiner Meinung Gegenstände gibt, die nicht oft genug erörtert werden können, und um so öfter erörtert werden müssen, jemehr die verehrten Herren fortwährend Zeugniß dafür ablegen, daß sie noch weit davon entfernt sind, in das Verständniß eingedrungen zu sein. So eben haben die Herren dieses Zeugniß noch in ganz eclatanter Weise abgelegt, dahin nämlich, daß sie von der wichtigen Materie so viel wie nichts verstehen.(Unruhe links.) Dem Hrn. Commissar der königl. Staatsregierung hat mein verehrter Herr Fractions=Genosse und College Windthorst schon ausreichend geantwortet. Ich habe weiter nichts zu thun, als in das Bedauern einzustimmen, daß der Hr. Commissar bei dieser wichtigen Sache so wenig zu antworten gewußt hat; für meine Person darf ich noch hinzufügen, daß es mir wirklich peinlich ist, und bedauerlich vorkommt, daß die katholischen Räthe des Ministeriums sich ausgeschwiegen haben. Der Herr Abg. Dr. Wehrenpfennig hat im Eingange seiner letzten Auslassung selbst bekannt, daß er von den Mysterien der katholischen Kirche nicht so viel verstehe wie die Vorredner. Der Herr Abgeordnete hat ebenfalls wieder einen unumstößlichen Beweis dafür geliefert, daß seine Aussage richtig und wahr ist; durch seine Deductionen über das Beichtgeheimniß hat er auf's sprechendste an den Tag gelegt, daß er eben davon nichts versteht, daß das Wesen der Sache einer richtigen Auffassung für ihn noch ganz und gar entrückt ist. Wenn man sich nun einfach auf den naturlichen Standpunkt stellt, dann werden die Herren doch wohl zugeben müssen, daß, wenn es sich irgendwo um eine Vertrauenssache handelt, das hier der Fall ist. Auf diesem Vertrauen, daß der betreffende Geistliche, dem das reumüthige Bekenntntß abgelegt wird, Stillschweigen beobachten müsse und werde, auf diesem Vertrauen basirt das Institut der Beichte überhaupt in der Kirche; entkleiden Sie dieses Institut der Garantieen, von denen heute hier öfters gesprochen worden ist, dann fällt es hin, und es ist reinweg nicht mehr haltbar. Dieses Stillschweigen ist eben so absolut geboten, wie überhaupt nur etwas geboten sein kann. Die kirchenrechtlichen Bestimmungen darüber sind so positiver Natur, so klar, so deutlich, daß auch nicht der geringste Zweifel darüber bestehen kann. Der Geistliche ist unbedingt verpflichtet, Allen und Jedem gegenüber unter allen Verhältnissen Stillschweigen beobachten zu müssen. Es heißt nämlich in diesen Bestimmungen, daß das Geheimniß nicht nur nicht durch Worte, sondern auch nicht ein Mal durch irgend eine That oder durch irgend ein Zeichen verletzt werden dürfe. Zeichen, Worte, Thaten, reinweg alles ist untersagt, wodurch dieses Stillschweigen könnte verletzt werden. Dies möge der Hr. Abg. Wehrenpfennig sich merken; dann wird er wohl mit mir der Ueberzeugung werden, daß der Geistliche, dem für sein Verhalten die Bestimmungen seiner Kirche heilig und Richtschnur sein müssen, in unserm untergebenen Falle überhaupt nicht, auch nicht ein Mal einem Denuncianten gegenüber, der etwa Unwahrheit gegen ihn aussagen sollte, sich auslassen, die Thatsache richtig stellen kann. Ich will nun hier bei dieser Gelegenheit recht gern nicht unbemerkt lassen, daß der betreffende Bürgermeister, wie mir glaubwürdig mitgetheilt worden ist, selber den Denuncianten nicht gespielt hat.(Hört! Hört!) Sie rufen: Hört! Hört! Es kommt für unsere Sache gar nicht darauf an, ob er nur privatim Andern gegenüber— und es konnte doch nur von ihm ausgehen; denn ein Anderer hatte kein Wissen davon sich ausgesprochen. Wie die Sache zu den Ohren des Staatsprocurators gekommen ist, weiß ich nicht; übrigens find der Fälle doch schon mehrere dagewesen, wo wirklich der Betreffende, den es anging, die Denunciation anbrachte; auch will ich dem Hrn. Abg. Wehrenpfennig noch bemerken, daß es nicht gefehlt hat an Fällen, wo es sich für die Beichtenden nicht darum handelte, etwas durch die Staatsgesetze Vorgeschriebenes gethan zu haben, sondern wo der Priester Jemanden nicht absolvirt hatte, weil es sich einfach handelte um einen liderlichen Lebenswandel. Auch in solchen Fällen haben die Gerichte eine Verurtheilung eintreten lassen. Ich könnte exemplificiren auf Ballendar, Stirum u. dgl. Orte mehr. Kein Anderer als der von dem Herrn Collegen Dr. Petri gewiß bochgeschätzte und zu ihm selbst in intimsten Beziehungen stehende Herr Professor v. Schulte zu Bonn ist es gewesen, der durch einen Artikel in enn„Kölnischen Zeitung“ sein Mißfallen darüber ausgedrückt hat, daß die Gerichte ein solches Urtheil fällen konnten. Nun möchte ich aber auch den Hrn. Abg. Wehrenpfennig fragen, wie er denn glaubt, daß das Gericht hier eine Gesammt=Ueberzeugung gewonnen habe. Es lag demselben och nur einfach die Aussage eines einzigen Mannes vor, die war für asselbe maßgebend. Es bleibt sonach wahr, was College Windtorst gesagt hat, daß dasjenige, was unter vier Augen oder Ohren verhandelt worden ist, für das Gericht das einzige Beweismittel gewesen ist..n Aussagen des Einen konnten die Aussagen des Verklagten nicht ein M.genübergestellt werden; das Gericht hat die Thatsachen als erwiese angesehen. Wir erlangen gewiß nicht, daß der Priester über jedem Recht und über jerm Gesetz stehen soll, wie der Abg. Wehrenpfennig meint; wir verlangen aber wohl, daß die staatsrechtlich anerkannte katholische Kirche in Preußen: so frei sich bewegen, und dasjenige geschehen dürfe, was zu der Lebensentfaltung dieser staatsrechtlich anerkannten Kirche nothwendig ist. Das Veicht=Institut als solches gehört hierzu, und da verlangen wir, daß uns Gewissenszwang nicht angethan werde, und daß der Priester befinden dürfe nach den Satzungen seiner Kirche, also auch demjenigen die Lossprechung müsse versagen dürfen, der derselben nicht würdig ist. Denn der Priester selber ist ja mit verantwortlich dafür, daß kein Unwürdiger losgesprochen werde; anders würde der Zweck des Instituts gar nicht erreicht werden können. Dann hat der Abg. Wehrenpfennig mit großem Nachdruck und starker Betonung von den Mißbräuchen gesprochen, die mit diesem Beicht=Institut getrieben würden. Er hat aber für diese Behauptung auch nicht den geringsten Beweis beigebracht; es ist eben eine einfache, von ihm hingestellte Behauptung. Ich glaube darum nicht nöthig zu haben, dem Herrn auf diese Aeußerung das Geringste zu erwidern. Ueberhaupt, m.., sehen wir aus dem Verlauf unserer Diecussion so recht wieder, wie es zutrifft, was der Herr Abg. Virchow seiner Zeit gesagt hat, die Staatsregierung brauche vor dem Dogma der Kirche nicht stehen zu bleiben. Unsere Discussion hat ergeben, daß auch Sie, m.., oder wenigstens ein Theil von Ihnen, glauben, nicht still stehen zu brauchen vor diesen Dogmen. Wenn das # Die Tochter des Spielers. 39 Roman von M. Ludolff. Fortsetzung.) In dem, dem Eingange zunächst gelegenen Gemache lag sie nun gebettet die entieelte Hülle des jungen, blühenden Mannes und ringsumher, in Halle und Gängen gruppirte sich die aufgeregte Diener= schaft, theils in ehrfurchtsvollem Schweigen vor der Nähe des Todten, theil= wieder mit einander in regem Geflüster über den Unfall, dabei sich erinnernd, wie schon einmal ein Erbe der Arlingfords in ähnlich jaher Weise seinen frühen Tod gefunden. In dem Gemache selbst, dem Eutseelten stand in höchster Bestürzung, der durch die Plötzlichkeit des Schreckensereignisses völlig betäubte Hausmeister, während Leo Grant, welcher dem rathlosen Groom beigestanden hatte, der Biescnunt, heimzufahren, über diesen gebengt sich bemühte, die Art n.„zu constattren. Alle waren dabei so von den sie beschäftigenden Gedunten eingenommen, und die Verstörung unter der Dienerschaft so allgemein, daß man zu spät auf das Geräusch des vor dem Portale anrollenden Wagens achtete, der Lord Arlingford mit seiner Familie von einem Diner zurückbrachte. Arlingford, immer noch eine bestechende, stolze Frau, deren Schönheit die dahin gerauschten Jahre wenig Abbruch gethan, strafte, indem sie auf den Arm ihres Gatten gestützt den Wagen verließ, mit einem strengen, mißbilligenden Blick die Saumseligkeit der Diener welche nun mit verdoppelter Hast herzueilten, doch wie wenig es auch sonst der stolzen Dame eigen war, auf ihre Untergebenen zu achten, viesmat wul die Verstörtheit in deren Mienen zu auffallend und entgehen zu können. Von boser Ahnung erfaßt, that sie, die kostbare Schleppe achtlos nach sich ziehend, rasch einige Hausmeister dag belict; fragend auf den ihr nun entgegentretenden auf den Linven gerschtete Wort erstarb ihr indeß die in der Verwirung halts darse Auge in denselben Romente durch der Fall ist, dann kann von einer Verständigung nie und nimmermehr die Rede sein; denn wir Katholiken kennen außer diesem irdischen Reich, das der preußißische Staat genannt wird, noch ein ander Reich, das wir Gottes Reich auf Erden nennen, und das steht uns mindestens so hoch, wie Ihr irdisches Reich.(Bravo.) Abg. Graf Limburg= Stirum: Wenn der Avg. Windthorst, so wie der Vorredner, das absolute Stillschweigen des Priesters als so absolut geboten hervorgehoben, so weise ich einfach darauf hin, daß die katholische Kirche für alle Dinge Diepens hat.(Lebhafter Widerspruch im Centrum.) Ja, meine Herren, wie kommen Sie dazu, die Beichte als ein noli me tangere hinzustellen, während Sie zu gleicher Zeit den Gesetzen des Staates offen den Gehorsam künden. Wenn der Staat durch den Mißbrauch der Beichte die bürgerlichen Rechte und Pflichten seiner Unterthanen verletzt sieht, so muß er dagegen einschreiten, und Sie können unmöglich den Schutz des Beichtgeheimnisses dagegen aurufen. Der schwere Conflict zwischen Staat und Kirche wird nur dann ein Ende nehmen, wenn die Kirche einsieht, daß sie sich mit den Staatsgewalten auseinandersetzen und das tolerari posse, welches sie anderwärts ausgesprochen hat, auch auf unsere Verhältnisse anwenden müsse.(Sehr richtig! links.) Abg. Windthorst(Meppen): Meine Herren! Zunächst muß ich auf eine Bemerkung des Abg. Wehrenpfennig zurückkommen. Er hat mir vorgeworfen, daß ich einen Abwesenden angegriffen hätte. Ich will auf die Vorgänge, welche Angriffe auf Abwesende von der Seite(links) herbeiführten, hier nicht verweisen, habe aber gar keinen Anstand, zu bemerken, daß ich gar nicht weiß, wer in diesem Falle die Denunciation gemacht hat, auch nicht, um wen es sich bei der ganzen Beichte handelt. Ich habe also irgend eine bestimmte Person nicht im Auge haben können(Oho! links), und wie ich ausdrücklich bemerke, nicht gehabt. Wenn die Ausdrücke scharf waren, so sind sie es geworden durch die Erregung, welche die kalte Erklärung des Hrn. Regierungscommissars in mir hervorzerufen hatte. Sollte ich da im Ansdruck zu weit gegangen sein, so bin ich gern bereit, diesen zu weit gehenden Ausdruck zurückzunehmen, aber ich kann doch nicht umhin, dabei zu bleiben, daß ich eine Denunciation aus der Beichte für eine durchaus nicht zu rechtfertigende Handlung ansehe. Damit glaube ich, wird dieser Punct erledigt sein. Dann sagt der College Wehrenpfennig, ich würde doch wissen, daß die Richter nach freiem Ermessen und freier Ueberzeugung richteten, und die Wahrheit oder Unwahrheit einer Thatsache annähmen. Der Herr College darf versichert sein, daß ich das zufällig auch wußte. Meine Behauptung geht nur dahin, und die wiederhole ich: für meinen richterlichen juristischen Verstand ist es absolut unerfindlich, wie ein Richter aus der einseitigen Darstellung eines Mannes aus der Beichte die Ueberzeugung hat gewinnen können. Das habe ich sagen wollen, und dabei bleibe ich. Es ist auch eine Frucht des Culturkampfes, daß man zu solchen Ueberzeugungen in den Gerichten jetzt kommt.(Sehr gut! im Centrum.) Dann hat der verehrte Herr sich des Weiteren auf die Sache selbst eingelassen, und klar bewiesen, daß er das Institut der Beichte in der katholischen Kirche nicht kennt; er würde sonst gewußt haben, daß aus der Beichte weder eine positive noch eine negative Aeußerung irgend welcher Art von Seiten des Priesters gegeben werden kann. Es ist nach vollendeter Beichte die Sache so anzusehen, als ob gar nichts geschehen wäre; es ist eine absolut undurchdringliche Schranke um ein derartiges Bekenntniß gezogen. M.., wenn das nicht wäre, wie wäre es denn denkbar, daß das Beicht=Institut aufrecht erhalten würde? Die kleinste Verletzung in dieser Hinsicht wäre eine Aufhebung des Instituts selber. Möchte doch der geehrte Herr bei seinem nächsten Ausfluge auf die Moldaubrücke nach Prag gehen; da steht ein lebendiger Zeuge(Zuruf links) von dem, was das Beichtgeheimniß bedeutet!(Ruf rechts: Legende!) Ihnen sind alle unsere Sachen Legenden. M.., Sie werden nächstens wahrscheinlich auch Legenden werden. (Heiterkeit.) Ja, wäre es auch nur eine Legende, so bezeichnete sie gerade recht deutlich das Wesen und die Natur der Sache, und ohne diese nothwendige Natur und dieses Wesen der Sache würde eine solche Legende nicht anerkannt, nicht geglaubt werden. Ich kann nur wiederholen, daß nach meinem Dafürhalten der Staat das Recht nicht haben kann, in diese Mysterien der Kirche einzudringen, und ich kann nicht umhin, meine volle Befriedigung darüber auszusprechen, daß der erste Wortführer des Culturkampfes, der Abg. Dr. Wehrenpfennig, heute vor dem ganzen deutschen Volke klar und bestimmt seine Absicht und sein Wollen ausgesprochen hat, daß der Staat in dieses Mysterium eindringen soll.(Sehr gut! im Centrum) Ich glaube, die Dinge müssen überall auf die Spitze gebracht werden; dann endlich wird das Volk erkennen, worum es sich handelt. Denn, m. ., handelt es sich hier wirklich nur um ein solches Zuchtmittel, wie das Gesetz vom 13. Mai 1873 sie vor Augen hat? Der Priester in der Beichte legt, wenn er den Beichtenden zurückweist, gar keine Strafe auf; er sagt nur, ich gebe die Absolution nicht. Das ist nicht die Auflegung irgend einer Strafe, das ist die Erklärung: ich bin nicht im Stande, dir das Sacrament zu spenden, um welches du gebeten; denn ich halte dich nicht für würdig dazu. Ist das die Aeußerung einer Strafe? M.., es ist nichts als die Erklärung, daß der Priester sich nicht im Stande glaubt, dem Manne die Absolution geben. Dann, m.., muß ich doch mit dem Hrn. Collegen Limburg=Stirum ein Wort reden. Wenn in den Regionen, in denen dieser Mann sich bewegt, nur eine solche Kenntniß von den Verhältnissen der katholischen Kirche existirt, wie er sie uns heute vorgetragen hat, dann begreife ich freilich, wieesgekommen, daß ein solches Mißverständniß des BeichtInstituts, wie es hier besteht, hat entstehen können. (Sehr wahr! im Centrum.) M.., die katholische Kirche kann von allem dispensiren, also auch von der Haltung des Beichtgeheimnisses?! Nie und nimmer kann die katholische Kirche von einer solchen Pflicht dispensiren! Es ist nie geschehen, und wird nie geschehen, weil es eben unmöglich ist!(Z ruf.) Theoretisch, sagt der Herr? Practisch auch; denn was theoretisch richtig ist, ist auch proctisch richtig— oder wollen Sie behaupten, daß die Kirche das Richtige lehre, aber doch das Unrichtige thue? Ich bin der Meinung, daß diese Sache von der allergrößten Wichtigkeit ist, und ich bedauere, daß von der anderen Seite nicht die Rücksicht auf die Sache genommen wird, die nach meinem Dafürhalten darauf genommen werden sollte. Ich habe, aufrichtig gesagt, nicht einen Augenblick gezweifelt, daß die hervorragenden Juristen von der anderen Seite auf unsere Seite treten würden.(Zuruf links.) Der Herr Abg. Wehrenpfennig sagt, das sei eine Appellation. Wenn die Herren sich dadurch bewogen finden, soll es mir dieb sein; ich appellire aber an Keinen, wenn ich zwar allerdings eingestehe, daß ich glaube, es wäre richtiger, wenn von der anderen Seite durch einen juristisch gebildeten Kopf und nicht durch Herrn Wehrenpfennig geantlebte in ihr. Mit einem Schrei so schrill, so gellend, daß er die Umstehenden bis in's Mark erschütterte, warf sie sich über ihren todten Liebling, ihm mit den zärtlichsten Schmeichelnamen zurufend. Lord Arlingford, der inzwischen seiner Tochter, einem lieblichen anmuthigen Mädchen, beim Aussteigen behülflich gewesen und während dem von dem Hausmeister die Schreckenskunde zugeflüstert erhalten, kam jetzt eilends herbei. In seinem edlen, freundlichen Gesicht, das noch in ruhigen Augenblicken die ganze wohlwollende Güte wiederwiegelte, welche einst Percy Graham ausgezeichnete, malte sich nun namenloses Entsetzen. Mit thränenlosem Auge blickte er starr auf die Gruppe vor sich, die ihm alle seine geknickten Hoffnungen offenbarte; doch der wilde, fassungslose Schmerz seines Weibes rüttelte ihn aus dem seinen auf. Mochte das Vaterherz noch so sehr leiden, es mußte schweigen vor seinem überwallenden Mitleid mit Lady Elisha. Er drängte sein eigenes, stechendes Weh zurück, um seine ganze Sorgfalt, alle seine Gedanken der unglücklichen Mutter zu widmen. Mit sanfter Gewalt suchte er sie an sich zu ziehen und aus dem Bereiche des Anblicks, der ihren Schmerz immer höher steigerte, zu entfernen. Sie hatte indeß keinen Gedanken für ihn, taub gegen alle seine zarten Ueberredungsversuche, blieb sie derart entschieden in ihrem Widerstreben, daß er unschlüssig darüber wurde, ob er wohlthue, weiter in sie zu dringen und sich hülfesuchend nach seiner Tochter umDabei bemerkte er Leo Grant, welcher bei dem Eintritt der trostlosen Eltern sich discret hatte zurückziehen wollen, und bei Ausführung dieser Absicht eben zeitig die Zimmerthür erreichte, um die ohnmächtig werdende Lady Lucy aufzufangen. ergreifende Scene vor ihr hatte dem jungen, zarten Mädchen bellig die Besinnung geraubt und ohne Beistand würde sie zu Boden gesunken sein, ehe die hinzugeeilten Kammerfrauen ihr beispringen Arzt hatte Leo denselben schnell seine Weisungen ertheilt, ehe er nun, einem auffordernden Blick des Lord folgend, sich diesem und seiner Gattin näherte.„Zögern Sie keine Minute länger, lord, die Lady von hier zu entfernen,“ mahnte er dringend,„diese Erschütterung ist zu heftig für sie und wird durch weiteres Verweilen hier noch immer höher gesteigert!“ Obgleich er gedämpft sprach, erreichte seine klangvolle Stimme doch das Ohr der unglücklichen Frau. Wie geistesabwesend hob sie den gebeugten Kopf und maß ihn mit einer fremden staunenden Blick. Plötzlich aber zuckte eine blitzähnwortet worden wäre.(Sehr gut! Heiterkeit.) Wir werden diese Sache hier leider nicht zu einem weiteren Austrage nicht bringen können. Ich glaube mich aber dahin resumiren zu dürfen: das Beichtgeheimuiß darf unter keinem einzigen Umstande verletzt werden, und der Staat ist verpflichtet, es zu schützen und zu wahren, wenn er nicht das Fundament der Kirche und ihre inneren Verhältnisse zerstören will. Ich bin der Meinung, daß das Gesetz sich auf die Beichte gar nicht bezieht, weil nur solche Strafen in Frage sein können, welche in öffentlicher, oder doch der Veröffentlichung zugänglicher Weise verhängt werden, und wenn der Herr Minister nicht glaubt das Gesetz so auffassen zu können, glaube ich, daß er nichts dringenderes zu thun hätte, als einen Vorschlag einzubringen, welcher dies klar stellt. Davon kann der Graf Limburg überzeugt sein: so lange der Staat kein Bedenken trägt, in die innern Verhältnisse der Kirche, so wie es hier geschieht, einzudringen, kann nun und nimmer der Frieden wiederkehren. Ich muß es, ich weiß nicht zum wievielsten Male wiederholen: wir respectiren die Staatsgesetze—(Lebhafter Widerspruch links): lassen Sie mich ausreden— wir respectiren alle die Gesetze, die der Staat auf seinem Gebiet erläßt(Aha! links.) unbedingt und ohne allen Rückhalt, und wir wollen sehen, wer sich in der Treue gegen die Staatsgesetze mehr bewährt, als wir. Wir erkennen an, daß die sogenannten Maigesetze oder Kirchengesetze formell Rechtens find, und wir enthalten uns deshalb gegen dieselben jeder Aggression(Oho!); aber wir sind verpflichtet nach unserem Gewissen, ihnen passiven Widerstand entgegen zu setzen, weil wir dadurch eben die Fundamente, auf denen unsere kirchlichen Verhältnisse beruhen, zerstört und angegriffen finden, und ich denke, es würde, wenn man zum Frieden kommen wollte, Zeit sein, daß wohlwollende Männer sich zusammensetzten und von diesem Gesichtspunkte aus, alle die Gesetze nochmals einer Prüfung unterzögen. Ich meine, daß man dann zu einem besseren Resultate kommen könnte. Der Herr zu meiner Linken sagt, er glaube das; irre ich nicht, so war es Herr Hundt v. Hafften.(Heiterkeit.) Wenn der Herr davon überzeugt ist, daß dann, wenn vernünftige Männer aller Parteien sich zusammensetzen und eine solche Prüfung der Gesetze eintreten lassen wollen, das Resultat herauskommen würde, was ich angekündigt habe, dann würde er, glaube ich, sehr eilig sein müssen, zu einem solchen Werke mitzuwirken; denn er wird ja hoffentlich den Frieden wollen. Oder hat der verehrte Herr vielleicht Vergnügen an diesem Kampfe? Der College Miquel hat neulich gesagt, er glaube, es sei nothwendig, die Gesetzt, um die gestritten wird, in möglichst enge Grenzen zu ziehen und sie von Gebieten fern zu halten, auf welche sie nicht gehören; dann könnte die Verständigung angebahnt werden, welche uns Allen Noty thut. Ich bin mit ihm ganz einverstanden und kann meinestheils nicht dringend genug wünschen, daß schon jetzt eine möglichste Beengung dieser Gesetze eintritt in ihrer praktischen Ausführung, daß man sie mit Wohlwollen gegen die davon Betroffenen ausführt, daß man nicht ein Raffiuement anwendet, daß man vielmehr zu zeigen beginne, daß man den Frieden wolle. Dann wird eine beiderseitige Verständigung, ohne die es niemals gehen wird, allerdings eine Möglichkeit werden. So aber, wie hier die Sache gehandhabt wird, und in der Tonart, wie der College Wehrenpfennig sie behandelt, und der College Limburg=Stirum sie noch verschlimmert, ist ein Frieden nicht zu erreichen. Ich, m.., ersehne diesen Frieden, und ich bin erfreut, daß ich viele Männer, die mir sonst entgegenstanden, bereits kenne, die den Frieden wirklich aufrichtig wollen, und daß die Zahl Derer, die ihn nicht wollen, Gottlob täglich minder wird.(Bravo! im Centrum.) Abg. Richter(Sangerhausen): Ich dedaure, daß die Diskussion auf ein Gebiet verschlagen ist, das nicht in eine politische Versammlung hineingehört. Man behauptet, daß die Beichte bei dem Erlaß der Maigesetze außer Betracht geblieben sei. Dies ist nicht der Fall. Ich selbst habe dem Abg. v. Mallinckrodt und anderen Commissionsmitgliedern gegenüber speziell darauf hingewiesen, daß auch mit dem Beichtstuhl Mißbrauch getrieben werden könne, und daß der Staat dann das Recht haben müsse, einzuschreiten. Ich will den Beichtstuhl bei einem etwaigen Mißbrauch gegen das Gesetz nicht in Schutz nehmen; ich will nicht, daß unter dem Deckmantel des Gewissens das bürgerliche Gesetz verletzt werden darf. Die Ansicht des Abgeordneten Windthorst über das absolute Halten des Beichtgeheimnisses ist auch für die preußische Rechtsauffassung eine völlig irrige, denn das allgemeine Landrecht, was doch nicht blos für die evangelischen, sondern auch für die katholischen Geistlichen Giltigkeit hat, sagt im§ 80 Theil II., Titel 11:„Was einem Geistlichen unter dem Siegel der Beichte oder der geistlichen Amtsverschwiegenheit anvertraut worden, das muß er bei Verlust seines Amtes geheim halten.“ Das ist Ihr Grundsatz; nun kommen aber die Modifikationen:§ 81:„Auch zum gerichtlichen Zeugnisse über den Inhalt solcher Eröffnungen kann ein Geistlicher ohne den Willen desjenigen, der ihm dieselben anvertraut hat, nicht aufgefordert werden.“§ 82:„Soweit aber die Offenbarung eines solchen Geheimnisses nothwendig ist, um eine dem Staate drohende Gefahr abzuwenden oder ein Verbrechen zu verhüten oder den schädlichen Folgen eines schon begangenen Verbrechens abzuhelfen oder vorzubeugen, muß der Geistliche dasselbe der Obrigkeit anzeigen.(Hört!) Von einer absoluten Ausnahme des Beichtstuhls, von einem absoluten Schutz des Beichtgeheimnisses ist in Preußen nach dem Gesetz nicht die Rede und nach der allgemeinen Kriminalordnung (2. Theil 5. Abschnitt§ 313) sind eben diese Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts für alle Pfarrer und Geistlichen in Anwendung zu bringen. In einem Rechtsspruch(Simon I. S. 379) wird ausdrücklich gesagt: Die Geheimhaltung der Beichte und die geistliche Amtsverschwiegenheit ist jedoch nur eine Pflicht des Geistlichen gegen das Beichtkind, dieses hat ein Recht darauf. Persönlich bemerkt Abg. Hundt v. Hafften, daß es zu bedauern sei, die besten Kräfte des Landes durch den Culturkampf engagirt und aufgerieben zu sehen und die endlos gehörten Reden im Hause immer wieder anhören zu müssen. Den Frieden freilich, den 50 von Herrn Windthorst zu desiguirende Männer mit dem Staate abschließen würden. könne die rechte Seite des Hauses, die sich aus begreiflichen Gründen bei diesen Discussionen passiv verhalte, nicht als den wahren und wünschenswerthen Frieden betrachten. Abg. Dr. Wehrenpfennig bemerkt, daß es unmöglich sei, seine Aeußerungen, auf die sich Abg. Windthorst berufen, gründlicher in ihr Gegentheil zu verkehren, als es von demselben geschehen sei. Jederzeit habe er von der katholischen Kirche und ihren Einrichtungen mit der achtungsvollen Rücksicht gesprochen, die auch Derjenige ihr schuldig sei, der nicht zu ihr gehöre. Niemals habe er den Staat aufgefordert, unter Umständen in das Mysterium der Kirche einzudringen, niemals von dem liche Bewegung durch ihre starren Züge und die Hand abweisend gegen ihn erhoben, rief sie in schrillem, entsetztem Tone:„stehen denn die Todten auf?! Edward, Edward hast Du Dein Grav verlassen, um mich zur Rechenschaft zu ziehen? O, ein höherer Richter hat bereits gerichtet— ich nahm Dir Deinen Sohn und verliere den Meinen, meinen schönen, herrlichen Sohn, my darling, my own, dear boy!“— Und der Sinne beraubt, brach sie zusammen. Zärtlich nahm ihr Gatte sie in seine Arme, ehrfurchtsvoll wichen die Diener vor seinem Blick zurück, und er trug selber die geliebte Last die Stiege hinan nach ihren Gemächern. Kurze Zeit danach kam er jedoch zu Leo zurück. Wie sehr auch sein Gemüth von den auf ihn eingestürmten Gefühlen überbürdet war, er konnte dennoch nicht umhin, den jungen Fremden mit unverkennbarem Staunen zu betrachten. War es ihm doch, als seien mit einem Male zwanzig Jahre der Vergangenheit ausgelöscht und sein Bruder Ned stehe leibhaftig vor ihm. Die sein Inneres durchbebende Erregung sprach aus der vibrirenden Stimme, mit welcher er frug: „Sir,— Sie sind—“ „Arzt,“ beeilte Leo sich zu ergänzen, indem er beifügte:„dessen Beistand Ihnen bis zur Ankunft Ihres Hausarztes bereitwillig zu Diensten steht; daß dessen Erscheinen sich aber nicht zu lange verzögert, dürfte immerhin gut sein,“ setzte er freimüthig hinzu,„weil meine Gegenwart aus irgend einem Grunde Lady Arlingford zu erregen scheint.“ Noch während die Herren sprachen, fuhr Mr. Bell, der Hausarzt, nachdem der Steward bereits verschiedene Boten ausgesandt, vor dem Portale vor, und Leo benutzte dessen Ankunft, um sich zurückzuziehen. Der Lord reichte ihm bewegt die Hand,„ich bin unfähig"— sagte er tonlos—„Ihnen gegenwärtig meinen Dank auszudrücken, rechne aber sicher auf die Ehre, Sie morgen wieder hier zu sehen, da unter den bewandten, traurigen Umständen, es mir wohl kaum möglich sein wird, Sie aufzusuchen. Jedenfalls aber erbitte ich mir Ihre Adresse"— „Mein Name ist Graut," erwiderte unser Freund, indem er zugleich eine seiner deutschen Karten hervorzog, auf welcher er dem„Dr. Leo Grant, prakt. Arzt,“ mit Bleistift Straße und Nummer seiner Wohnung beifügte und selbe alsdann dem Lord, sich dabei zum Abschied verbeugend, überreichte. 8 (For setzung folgt.) Mißbrauch des Beichtstuhles, sondern nur von der Möglichkeit eines solchen Mißbrauches gesprochen, und daß sie vorhanden sei, lehre die Geschichte. Hinterher erzählten dann die 200 Organe der ultramontanen Presse ihren Lesern von den abscheulichen Dingen, die hier angeblich ausgesprochen worden seien. Möchten doch Herr Windthorst und seine Freunde diesmal ihren Einfluß aufbieten, daß ihre Presse jene Irrthümer nicht aufkommen lasse. Abg. Windthorst(Meppen) provocirt auf den stenographischen Bericht, lehnt den Einfluß auf die Presse seiner Partei ab, wie ihn der Vorredner ausgeübt haben will und versichert, daß Herrn Wehrenpfennigs Presse mit ihm, dem Redner, auch nicht schonend umgehe, so daß sich diese Rechnung wohl ausgleiche. Abg. Dauzenberg will auch gehört haben, daß Wehrenpfennig vom Mißbrauch des Beichtstuhles zuerst schlechthin, später mit ener gewissen Einschränkung gesprochen habe. Eine Abstimmung über den Titel 1 wird nicht verlangt. Bei Titel 2(„Bedürfnißzuschüsse und einmalige Unterstützungen, insbesondere für einen neuen katholischen Bischof 48,000 Mark“) wünscht Abg. Windthorst(Meppen) aus den bereits früher von ihm dargelegten Gründen eine gesonderte Abstimmung und verzichtet auf weitere Ausführungen. Abg. v. Czarlinski erörtert hierbei die Stellung des Staates zu einem katholischen Priester, welcher das Cölibat gebrochen habe, und weder in der römisch=katholischen noch in der altkatholischen Kirche stände, und wünscht über die Gründe der Regierung für die Erhaltung dieser Priester in ihren Pfründen den bisher beobachteten Principien zuwider eine Aufklärung vom Ministertische. Cultusminister Dr. Falk beruft sich in seiner Erwiderung auf eine Aeußerung des Abg. Windthorst(Meppen), den der Abg. v. Czarlinski ja als Autorität anerkennen würde und der in der Sitzung des Hauses am 13. Mai 1875 bei der Etatsberathung wörtlich erklärt habe: mit dem Reichs=Civilehegesetz falle vor den Augen des Staates das Cölibat vollständig weg; der Staat habe also in keiner Weise mehr darauf Rücksicht zu nehmen, kein Recht mehr, Verordnungen darauf zu bauen. Er bedaure übrigens, daß ihm die Hände gebunden seien, weil die Kirchenordnung in Posen nicht die Möglichkeit gewähre, den Pfarrer Suczynski vom kirchlichen Standpunkte aus anzugreifen, da der Bischof von Posen, der allein den Pfarrer absetzen könne, selbst abgesetzt sei. Abg. Petri: Der Fall Suczynski ist einer der kirchenrechtlich interessantesten. Im Ganzen kann ich mich der juristischen Ausführung des Cultusministers anschließen; ich will sie nur nach einer Richtung hin ergänzen. Die geschlossene Civilehe eines katholischen Priesters ist gesetzlich giltig, er untersteht nur in Beziehung auf das verletzte Gebot des Cölibats der Disciplinargewalt seiner vorgesetzten kirchlichen Behörde, im Fall dieselbe den Anforderungen der Maigesetze entspricht. Das würde auch in Posen der Fall sein, wenn dort ein staatlich anerkannter Bischof wäre. In dem vorliegenden Falle wäre derselbe aber auch nicht competent, weil der betreffende Pfarrer erklärt hat, er wolle der altkatholischen Gemeinde in Königsberg beitreten. Es würde nun die Frage entstehen, ob er nun der Disciplinargewalt des altkatholischen Bischofs Reinkens unterstehe. Wenn auch die Altkatholiken sich theoretisch gegen das Cölibat ausgesprochen haben, so besteht dasselbe doch praktisch bei ihnen noch zu Recht. Bischof Reinkens würde aber nur in der Lage sein, dann disciplinarisch gegen den Betreffenden vorzugehen, wenn er factisch noch seine seelsorgerischen Pflichten ausübte; da dies nicht der Fall ist, so hat er nach altkatholischen Grundsätzen keine Veranlassung zum Einschreiten. Abg. Windthorst(Meppen): Der Fall liegt, wie ich aus den Discussionen entnehmen muß, so, daß der frühere Pfarrer geheirathet, sodann seine Pfarre verlassen hat, jetzt in Königsberg sitzt, gar nichts thut und außerdem sich zur altkatholischen Gemeinschaft bekennt, nichts desto weniger aber die sämmtlichen Einkünfte der Pfarre bezieht. Da Niemand dieser Darlegung der Sache widerspricht, so muß ich annehmen, daß die Thatsachen sich also verhalten. Nun hat der Herr Minister zunächst geglaubt, er könne sich schützen durch eine Ausführung, die ich gemacht habe, und er hat mir die Ehre erwiesen, ganz dasjenige vorzulesen, was ich gesagt habe. Ich wiederhole alles das, was ich damals gesagt habe, aber auch unter den Umständen, unter denen ich es gesagt habe, und da bedeutet es eben das, daß allerdings auch in der Hinsicht der Staat sich zu der Kirche im Gegensatz gesetzt hat; daß ungeachtet die Kirche den Cölibat verlangt, nach den Gesetzen des Staates auch ein Priester heirathen kann, daß diese Ehe vor dem Gesetz Gültigkeit hat und auch alle die Folgen einer gültigen Ehe in Bezug auf Kinder u. s. w. Es folgt aber aus diesen Sätzen gar nichts rücksichtlich der Frage: wie verhält sich, wenn ein Priester der katholischen Kirche den Cölibat verletzt, die Sache auf kirchlichem Gebiet? Auf kirchlichem Gebiet ist es unzweifelhaft, daß ein Priester, der den Cölibat verletzt, die Stelle, die er bis dahin inne hatte, nicht mehr wahrnehmen kann; er ist ipoo jure dadurch von seinem Amt geschieden, und es würde nach meiner Ansicht für den Staat gar nicht nothwendig sein, nun noch einen weiteren Anspruch zu haben. Es genügt die einfache Thatsache, um auf Grund der bestehenden Gesetze zu sagen: ein verheiratheter Priester kann nicht von uns geschützt werden; am wenigsten können wir ihm unsere starke Hand leihen, um von den Parochianen, die er früher hatte, die Gelder einzuziehen. Aber ich will gar nicht auf diese subtilen Fragen mich stellen; ich frage einfach: Wann in der Welt hat irgend Jemand, der einem im Amt befindlichen Menschen Gelder zu zahlen hatte, diese noch fortzahlen müssen, wenn der Betreffende das Amt selbst verläßt? Wenn der Mann aufhört, der Gemeinde seine Dienste zu leisten, dann soll die Gemeinde die Dienste bezahlen, die nicht mehr geleistet werden? Der betreffende setzt sich dadurch, daß er die Dienste nicht leisten kann, in den Fall, nunmehr auch nicht die Gegenleistung der Gemeinde verlangen zu können. Das ist ein ganz einfach juristischer Satz und es bedarf keiner Spitzfindigkeiten, um den Satz zu rechtfertigen, den ich dahin aufstelle: so lange der Mann nicht in Fähigkeit ist, sein Amt zu verwalten und es nicht verwaltet, kann er keine Bezüge beziehen. Ich möchte doch wissen, wie es einem Staatsbeamten ergehen würde, der sich beliebig von seinem Amte zurückzieht, gar nichts thut und nun doch seine Gehaltsquittung präsentirt? Nun sagt der Herr Minister, er bedaure sehr, daß die kirchliche Ordnung in Posen nicht die Möglichkeit gewähre, den Mann vom kirchlichen Standpunct aus anzugreifen. Ich will gar nicht bezweifeln, daß dem Herrn Minister dieses Bedauern aufrichtiger Ernst ist; aber wenn der Bischof da wäre und diesen Priestern deshalb, weil er geheirathet hätte, disciplinirte, würde dann nicht sehr wahrscheinlich der Kirchengerichtshof kommen und sagen: Der Mann hat nichts gethan, als die Staatsgsetze für sich denutzt, es liegt also kein Grund zu kirchlicher Disciplin vor. (Widerspruch links. Sehr richtig! im Centrum.) Ja, m.., Sie wissen nicht, was die Herren im Kirchengerichtshof erkennen. Ich bin der Meinung, daß, wenn die Regierung wirklich sieht— und ich muß doch nach den Aeußerungen des Herrn Ministers annehmen, daß sie es fieht — daß hier ein wahrhaft schreiendes materielles Unrecht ist, sie die Mittel hat, diesem Unrecht zu steuern, und wenn sie es nicht thut, nehme ich für meinen Theil an, daß das Bedauern des Herrn Ministers von seinen Näthen nicht getheilt wird. Abg. Petri constatirt, daß er von der Ansicht des Vorredners prineipiell differire, daß er nicht der Ansicht sei, ein katholischer Priester verliere durch Verheirathung ipoo jure sein Amt. Dazu bedürfe es nach canonischem Recht einer Procedur. Deshalb könne er auch alle vom Vorredner aus dieser irrigen Prämisse gezogenen Conclusionen nicht als richtig anerkennen. Was der Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten in einem bestimmten Falle erkannt haben würde, das könne der Abg. Windthorst eben so wenig wissen, wie Redner es wisse. Abg. v. Czarlinski weist darauf hin, daß neulich der Abg. Schumann bei der Besprechung des Domstiftes in Brandenburg klar nachgewiesen habe, daß derjenige keine Kirchengelder beziehen dürfe, der keine kirchlichen Dienste leiste. Die Staatsregierung habe freie Hand, hier einzuschreiten, wenn nicht schon vorher mit Suczinski verabredet worden sei, was er erhalten solle. Man wolle die Ehe des Priesters nicht kritifiren, sondern nur die Eigenthumsfrage an der Pfründe discutiren. Gehe die linke Seite des Hauses leichtsinnig über diese Frage hinweg, dann sei der Vorwurf gerechtfertigt, daß sie die Socialdemokratie begünstige. Die Discussion wird geschlossen. Persönlich bemerkt Abg. Windthorst(Meppen), daß er von der Ansicht des Abg. Petri nicht nur in dem einen von demselben hervorgehobenen Puncte differire, sondern noch in vielen anderen Puncten, namentlich auch darüber, daß, wenn Jemand aus dem Amte läuft, er kein Geld kriegt. Capitel 121, Titel 1 Provincialschulcollegien. Abg. Brüel: Der Abg. Windthorst(Lielefeld) hat uns in Bezug auf den Religionsunterricht in der Schule neulich sein Ideal vorgeführt, welches in einer Staatsreligion für die Schule und einer confessionellen Religion für den Privatgebrauch besteht. Ich habe dies ursprünglich als eine unklare Phantafie angesehen, schließlich aber gefunden, daß dies Ideal schon vor hundert Jahren in der französischen Revolution aufgestellt worden ist. Die Regierung geht noch weit crasser vor, indem sie den Geistlichen den Religionsunterricht in der Volksschule überhaupt entzieht, denselben den von ihr angestellten Lehrern übergibt und die Eltern nicht nur zwingt, ihre Kinder in jenen Religionsunterricht zu schicken, sondern indem sie sie auch verhindert, ihren Kindern einen ihnen convenirenden Religionsunterricht ertheilen zu lassen. Eingriff des Staates in die Rechte der Eltern ist thatsächlich Artikel 24, der die Verfassung illusorisch gemacht, welcher den einzelnen Religionsgesellschaften die Leitung des religiösen Unterrichts in der Volksschule garantirt. Ich glaube auch, daß dieser Artikel sehr bald aufgehoben werden wird und ihm nach wird dann bald der Artikel 12 folgen, welcher die Freiheit des religiösen Bekenntnisses gewährleistet. Mit der Aufhebung der Schulfreiheit hat man angefangen und mit der Aufhebung der Gewissensfreiheit wird man aufhören. Ich hoffe aber, daß die alte Religidsität noch so viel Kraft haben wird, um den Bestrebungen der Regierung zu wiwrsche. Zum stenographischen Berichte der 25. Sitzung(vergl. die Beilage zu unserer gestrigen Nummer) theilen wir noch die Rede mit des Abgeordneten Freiherrn v. Fürth: Meine Herren! Nur einige wenige Worte, um Ihnen auseinanderzusetzen, in welchem Sinne, wir, ich und meine Gesinnungsgenossen, für die Pofition Titel 11 lit. b stimmen können. In dieser Position ist der konkordatsmäßige Betrag der Dotation für das Seminar des Erzbisthums Köln aufgeführt. Als ich im vorigen Jahre einige Beschwerden der katholischen Rheinländer hier vortrug, habe ich dem Herrn Kultusminister vorgehalten, daß von dieser Dotation nach Inhalt des im Jahre 1824 von einem päpstlichen Subdelegaten im Interesse der Erzdidzese Köln mit der Preußischen Regierung geschlossenen Vertrages eine Summe von 4000 Thaler in Abzug kommen und daß diese Summe als Beitrag zur Unterhaltung eines theologisch=katholischen Konviktoriums in Bonn verwendet werden sollte. Obgleich diese Summe aus Gründen, die ich jetzt nicht erörtern will, nicht direkt von Berlin nach Bonn an die dortige Universität gesandt wurde, sondern zunächst nach Köln an die erzbischöfliche Behörde geschickt und dann von der letzteren nach Bonn an die dortige Universitätsquästur abgeliefert wurde, so war sie doch offenbar nicht Gegenstand einer Leistung des Staates an die Erzdiözese Köln, sondern es war die Universität Bonn, welcher sie geleistet wurde, denn der Erzbischof nahm sie zwar in Empfang, aber es geschah dieses mit der Verpflichtung, sie sofort an die Universität Bonn abzuliefern. Nichtsdestoweniger hat der Kultusminister sich für berechtigt erachtet, auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1875 auch diese 4000 Thaler einzubehalten. Er ist dann einen Schritt weiter gegangen und hat unter dem Vorwande, das Konvikt könne ohne diese 4000 Thaler nicht mehr bestehen, dasselbe aufgehoben. Dieser Vorwand war aber so offenbar unbegründet und ist allen denjenigen, die die Verhältnisse kannten, als so nichtig und grundlos erschienen, daß ich eine Regierung bedauern muß, die ihre Maßregeln mit solchen Gründen zu rechtfertigen sucht. Gegenwärtig wird aber in Bonn ziemlich allgemein angenommen, daß der Herr Kultusminister zu dieser Maßregel gedrängt worden und in der unangenehmen Lage gewesen ist, für dasjenige, was er auf Verlangen anderer thun mußte, die Gründe, wodurch er es dem Publikum gegenüber rechtfertigen konnte, erdenken zu müssen. Er hat, wie man allgemein annimmt, Gründe gesucht und sie angegeben, so gut es ging. Meine Herren, auf eine weitläufige Erörterung dieser Angelegenheit will ich mich in diesem Augenblick nicht einlassen; es versteht sich von selbst, wenn die Regierung einseitig die Verträge vom Jahre 1824 aufhebt, dann ist sie verbunden, zum Seminarfonds auch diese 4000 Thaler einzuzahlen oder vielmehr, da sie jetzt nicht mehr ausgezahlt werden, sie zuzurechnen, und mit Rücksicht hierauf können meine Gesinnungsgenossen und ich für die Position stimmen, ohne das zu Bonn geschehene Unrecht als Recht anzuerkenzen. Nochrichen. ∆ Eltville, 21. Fedr. In der heutigen Amtsgerichtssitzung erfolgte in Gegenwart eines zahlreichen Auditoriums die Aburtheilung des Herrn Caplan Hofbaur von Frankfurt.., angeklagt im verflossenen Jahre am Wallfahrtstage zu Kiedrich ohne eingeholte staatliche Erlaubniß die Festrede gehalten zu haben. Nach dem Texte des Strafgesetzbuches beantragte der Polizeianwalt Herr Amtmann Westerburg für den Angeklagten als Strafe 20 M. sowie Tragung der Kosten. Der gegenwärtige Herr Geistlicher Rath Zaun von Kiedrich erklärte, er habe den Angeklagten brieflich eingeladen, am besagtem Wallfahrtstage die Festpredigt zu halten; seit Jahrhunderten sei es Sitte und Brauch gewesen, daß am genannten Tage ein fremder Geistlicher gepredigt habe, auch heute noch würden überall im Deutschen Reiche ohne vorher eingeholte Erlaubniß von einheimischen Geistlichen an Orten, wo sie nicht ansässig Predigten gehalten, ohne daß die Regierung ihr Veto einlegte. Ferner führt er an, daß die königliche Regierung bei mancherlei Veranlassungen, schon ausdrücklich erklärt habe, daß geistl. Herren, sobald sie vor den Maigesetzen angestellt waren, die Aushülfe in anderen nicht gesperrten Pfarreien erlaubt sei. Eine Uebertretung der Maigesetze habe daher dem Angeklagten ferne gelegen. Der Angeklagte wurde frei gesprochen. Entgegnung"). Münstereifel, 5. Februar 1877. Als Beweis für die in einer früheren Nummer vom 30. December v. J. aufgestellte Behauptung, daß der Ultramontanismus die Interessen hiesiger Stadt nachweislich geschädigt habe, führt die„Kölnische Zeitung“ in Nr. 32 vom 1. d. Mts. die Unterredung an, welche der Herr Bürgermeister und Herr von Ayx, als Deputirte hiesiger Stadt in Betreff eines hier neu zu errichtenden Lehrer=Seminars mit dem Herrn OberPräsidenten gehabt haben, und die Aeußerung des letzteren:„Das Lehrer=Seminar war für Münstereifel so gut wie sicher; daß es nicht dort: hin kommt, haben Sie den Wühlereien der Ultramontanen zuzuschreiben.“ Leider ist nicht angegeben, ob die genannten Herren Deputirten, wenn ihnen von solchen Wühlereien nichts bekannt geworden war, den Versuch gemacht haben die Ansicht des Herrn Ober=Präsidenten zu berichtigen, oder ob dieselben zu dem gemachten Vorwurfe stillgeschwiegen haben, was allerdings ein Schuldbewußtsein voraussetzen ließe. Eine offene Erklärung der beiden Herren über diesen Punkt würde auch heute noch zur Klarstellung der Sache in hohem Grade erwünscht sein. Wenn auch die Verstimmung der höheren Behörden gegen unsere Stadt nach den Worten des Herrn Ober=Präsidenten eine leider nicht zu verkennende Thatsache ist, so folgt daraus noch keineswegs, daß die Ultramontanen eine solche durch ihre Handlungsweise, worauf es allein ankommt, verschuldet haben, indem ebensowohl der Fall eingetreten sein kann, daß die höheren Behörden durch tendenziöse, unwahre Nachrichten getäuscht, und hierdurch ihr früheres Wohlwollen gegen die Stadt in das Gegentheil umgewandelt worden ist.. Geuns Zum Beweise, wie nahe dieser Gedanke liegt, und zur Begründung dieser Annahme beziehe ich mich auf einen aus Münstereifel im Januar 1875 datirten, die Stadtraths=Wahlen zu Ende des Jahres 1874 betreffenden Artikel des Grevenbroicher„Nationalen Wochenblattes“ vom 10. Januar 1875, der wegen seiner alles Maß überschreitenden Gehässigkeiten gegen den Ultramontanismus, d. h. die nicht dem Liberalismus verfallenen Katholiken, wohl verdient seinem ganzen Inhalte nach hier wiedergegeben zu werden, aus dem aber wegen der Raum=Ersparung nur einzelne Stellen hervorgehoben werden sollen. Bezüglich des einen damals gewählten Stadtverordneten heißt es, wie folgt:„Er(der liberale Gegencandidat) mußte fallen gelassen und durch einen Mann ersetzt werden, dessen ganze Befähigung zum Stadtrathe in einem starken Glauben, absoluten Mangel an GeschäftsKenntniß und praktischer Gewandtheit, vor allem aber einer fast erhabenen Willigkeit besteht. Unter Anwendung der üblichen Ränke, durch Beeinflussung der Frauen und ähnliche Kniffe gelang es diesen Hauptwühler in der 2. Wählerklasse mit 15 von 25 Stimmen durchzuWenn man diese Auslassungen liest und als baare Mönze annimmt, so kann gewiß nichts gerechtfertigter sein, als das Bedenken des Herrn Ober=Präsidenten, in einer solchen Stadt ein Lehrer=Seminar zu errichten. Wenn es wahr gewesen wäre, daß der geschilderte geschäftskundige, charakterfeste und intelligente liberale Candidat unter solchen Umständen erlegen ist, dann allerdings wären die ultramontanen Wühlereien nicht streng genug zu verurtheilen. Wie es aber mit der Wahrheit obiger Behauptung ausfieht, wird Jeder leicht ermessen, wenn er erfährt, daß der Mann, dem eben absoluter Mangel an Geschäftskenntniß und praktischer Gewandtheit vorgeworfen wird, 31 Jahre im Staats= und Kommunaldienste gestanden und 16 Jahre lang als Steuer= und Kommunal=Empfänger der Bürgermeisterei Münstereifel inmitten seiner hiefigen Mitbürger gelebt und wirkt und in letzterer Stellung reichliche Gelegenheit gefunden hat sich mit den hiefigen Verhältnissen auf das Genaueste bekannt zu machen. Warum aber dieses, was jedem Erwachsenen hier bekannt, von dem gewissenhaften Berichterstatter verschwiegen worden, ist leicht damit zu erklären, daß solches nicht in seinen Kram gepaßt hat, sein Vorwurf unfehlbar der Lächerlichkeit anheimgefallen, und der weitere Vorwurf des Wühlens auf ihn selbst und seine Parteigenossen zurückgefallen wäre. Bei Wiederbesetzung erledigter Stellen im Gymnasial=Verwaltungsrathe wird nach einer bestehenden Vorschrift des Königlichen ProvinzialSchul=Collegiums darauf gesehen, daß unter der Zahl der gewählten Mitglieder ein rechnungskundiges ist. In dieser Eigenschaft ist der Vorgenannte vor Jahren trotz Ultramontanismus und absolutem Mangel an Geschäftskenatniß als Mitglied des Verwaltungsrathes vorgeschlagen und vom Königlichen Provinzial=Schul=Collegium bestätigt worden, auch *) Die„Köln. Ztg.“ hat die Aufnahme obiger Erklärung verweigert. Das Blatt scheint von dem eaudiatur et altera parue nicht viel zu halten. Was nicht in ihren Kram paßt, das nimmt die„Köln. Ztg.“, auch wenn Wahrheit und Gerechtigkeit es fordern, einfach nicht auf, wie das der vorliegende Fall beweist. mehrere Jahre Mitglied geblieben, bis Gründe, die sich einer öffentlichen Besprechung entziehen, ihn veranlaßten freiwillig auszuscheiden. Es wird daher auch den Bürgern hiesiger Stadt nicht verdacht werden können, auch ihrerseits einen rechnungskundigen Mann in den Stadtrath gewählt zu haben. Das wohlverstandene Interesse fordert dieses so gebieterisch, daß es überflüssig sein wird über die ferner zur Last gelegten, angeblichen Ränke, Beeinflussung der Frauen und ähnliche Kniffe auch noch ein Wort nur zu verlieren. Daß übrigens der Eintritt eines solchen Mannes in den Stadtrath dem Einen oder dem Andern ein Dorn im Auge war, soll nicht in Abrede gestellt werden, und ergiebt sich aus den obigen Angriffen von selbst. Je mehr aber dieses der Fall war und noch ist, um so berechtigter ist die Wahl der Bürger zur Wahrnehmung eines so wichtigen Theiles der städtischen Interessen. Ueber 2 andere damals gewählte Stadtverordneten spricht sich das obengenannte Blatt folgendermaßen aus: „In der 3. Abtheilung brachten die Clerikalen unter hinreicher Anwendung der Lehre von den vier letzten Dingen und eifriger Herbeipeitschung ländlichen Stimmviehes ihre beiden Candidaten Kaufmann W. und Gymnasial=Oberlehrer Dr. H. mit überwältigender Majorität durch. Letzterer hatte sich(wie seine ultramontanen Collegen) seiner Wählerpflicht entzogen, wie er sagt, um sich selbst keinen Schlag in's Gesicht zu geben. Diese Aeußerung ist befremdlich, noch befremdlicher aber, daß der Mann keine Empfindung für den Hohn zu besitzen scheint, mit dem die clerikale Partei ihn, einen preußischen Beamten und Jugend=Erzieher als ihren Candidaten aufgestellt und durchgebracht hat. Sie hat eben documentiren wollen, daß sie willfährige Werkzeuge auch in den Kreisen besitzt, bei deren Angehörigen man vermöge ihrer Bildung, ihrer Lebensstellung und ihrer Pflichttreue eine delikatere Beurtheilung ihres Verhältnisses zu Staat und Kirche vorauszusetzen berechtigt ist. Im Uebrigen verlautet, daß Herr Dr. H. seinen Austritt aus dem Stadtverordneten=Collegium zu erklären im Begriffe steht. Wünschenswerth wäre es, wenn er seine Austrittsgelüste auch ein wenig weiter ausdehnen wolle.“ Zur Beleuchtung des vorstehenden Angriffes auf Herrn Dr. H. Folgendes: Zuerst wird gerügt, daß er sich gleich seinen ultramontanen Collegen der Wählerpflicht entzogen habe. Es ist gewiß sehr beklagenswerth, wenn Staatsbeamte es nicht mehr wagen sogar bei Wahli für den Stadtrath ihrem Gewissen und ihrer Ueberzeugung gemäß ihre Stimmen abzugeben und sich, um hiermit nicht in Conflict zu kommen, lieber des Wählens enthalten. Denselben aber deßwegen einen Vocwurf machen, kann nur derjenige, bei dem von einem Gewissen und einer wahren Ueberzeugung kaum noch eine Spur zu finden ist. Wenn das Verhalten des Herrn Dr. H. dem Einsender befremdlich vorkommt, so muß sein eigenes Verhalten auf das Aeußerste befremden, weil er die für diesen Fall so wichtige, allgemein bekannte Thetsache verschweigt, daß Herr Dr. H. schon seit dem Jahre 1858, wo bekanntlich noch kein Culturkämpfer herrschte, und wo die Staatsb umten noch in der glücklichen Lage waren frei ihrer Ueberzeugung gemäß stimmen und handeln zu können, unausgesetzt dem Stadtvero dueten=Collegium angehört hat. Warum diese Thatsache vom Einsender nicht erwähnt worden ist, erklärt sich, wie in dem oben angeführten Falle daraus, daß sie vieder nicht in seinen Kram paßte und todtgeschwiegen werden mußte, um ja nicht den Gedanken aufkommen zu lassen, daß die Wähler dem Herrn Dr. H. durch Wiederwahl einen Beweis ihres besonderen Vertrauens und ihrer Dankbarkeit für seine während so vieler Jahre stets geübte Gewissenhaftigkeit und Pflichttreue haben darbringen wollen. Sehr bezeichnend ist der Schlußpassus, worin in verblümter Weise der Wunsch ausgesprochen wird, daß derselbe seine Entlassung aus dem Staatsdienste nehmen möge. Für Streber mag allerdings nichts wünschenswerther sein, als daß die besten Kräfte sobald wie möglich aus dem Staatsdienste ausscheiden, um nur recht bald in ihre Aemter und Stellen einrücken zu können; für die Anstalten selbst aber sicher nicht, zumal wenn es sich um Männer handelt, die, wie Herr Dr.., 35 Jahre lang eine Zierde und Stütze der Anstalt, an welcher sie gewirkt haben, gewesen sind. Fragt man schließlich, was ist durch obiges Machwerk bezweckt worden? so kann die Antwort nur dahin lauten: Täuschung und durchaus unrichtige Vorstellungen hervorzurufen, zwar nicht in näheren Kreisen, in denen man mit den Personen und dem Sachverhältnisse bekannt ist, und in denen darüber nur Entrüstung entstanden ist, wohl aber in entfernteren Kreisen, bei denen sowohl Personen= als Sachkenntniß mangelt. Insbesondere dürfte aus dem ganzen Inhalte des Schmähartikels die Absicht hervorgehen, die hiefige Stadt bei den höheren und höchsten Behörden anzuschwärzen, was nach den Eingangs gedachten Worten des Herrn Ober=Präsidenten leider nur zu sehr gelungen ist. Vergleicht man mit dem vorstehenden geschilderten Sachverhalte die Darstellung in dem genannten Blatte, so darf man sich über die Verstimmung der höheren Behörden gar nicht wundern, wohl aber muß man sich darüber wundern, daß sich unser mit den Personen und Verhältnissen genau bekannter Herr Bürgermeister nicht veranlaßt gesehen hat in amtlicher Weise solchen liberalen Wühlereien entgegenzutreten und hierdurch jene Calamitäten zu verhindern, welche jetzt über die Stadt etonmen kud. K. 444digt bab. Wer in Wahrheit deren Interessen geschädige hat, ob der Liberalismus oder der Ultramontanismus, kann hiernach keine Frage mehr in. Hauptmann, Stadtverordnett für sich und im Auftrage seiner Collegen 9 Eng. Best, Jacob Ridder, Andreas Roth ven., Andreas Roth jun und Wilhelm Wolff. Landel und Verkehr. Köln, 23. Februar. Coari=Berich. Industrie Petztz#### Aach.=Mch..=B. 8250 G Rh.=Wftf. Pulvf 79.50 B, Köln. Bam.=V. 60 Jbs Colonia,.=V. 6350 E Aach.=Höng.Bw. 00.00 G Köln. Maschk 10 00 S Gladb..=V. 1600 G Berzelius 53.50 B Köln. Müse=. B. 1: 00 S Leipziger.=V. 8000 G Boch. Gußft.=V. 26.00 B Kgs.= u. Laurah..006 Magdeb..=V. 2230 G Bonif.,..=E. 40.00 B König Wilh. 1.00 S Vaterl..= B. 3500 G, Bonn. Bw.H..74.50 B Louise Tiefbar„J3 00 Westd..Bant 750 G Centrum,.= G..00 6 Mechern. Vw. 16666# Köln. Rückvers. 400 G Kommerner 82.00 G Phönix Lit. 4. J.„ Agripp., Tr.=G. 625 G Courl, Wftf. Bw. 32.00 G„ Lit. B. 00.00 B „Westf. Llyop 500 G Dahlbusch, Bw. 74.00 B/Rh.=Nass. Baw. 85.00 S Concord.,.=V. 1950 B/Dortm. Union.00 G Sieg=Rh. Pr.=A. 12.00 0 Germ., Leb.=V. 410 G/E.=J. M. u. Schw. 48.50 G Segena, Schuef. 00.00 S Köln. Hagel=V. 285 B Eschweiler.=V. 23.50 B Stadtberger H. 00.99„ Köln. Dampfsch.62.00 B Ess..=F. Union 28.00 G Stolb..=.=.00. 00 S Düss. do. 69.00 B/Germania, Bw. 00.00, Styrum, E. I. 00.00 Köln. Schleppsch.50.006 Gelsenkirchener 82.00 G Wftf.Draht= J g. 99,6. Tauerei Köln 00.00 BsHid. u. Shamrock 28.006 Wifs..=.=B. Köln. Bwollsp. 86.00 B Hörder.=V. 33.00 G„„ Rhein. Bauges. 65.00 B Humboldt 00.00 Witt. Waffe if. 50.00 B Bank=Actien. Amsterdamer B. 76.25G D. Reichsbank 157.00 G Meining..=Jf. 100.25 .=B. 51.00 B Disc.=Comm. 108.00 G. Oest. Credit=A. 245.00pll. Bankf. Rh.r. W. 57.00 bz Essener Credit 61.50 B Rh.=Wenf. G=.49.00 Barrer Bankv. 80.00; Kölner Privatb. 115.00 G Schaaffh. B. Berg. M. B. 76.00 B Köln. Wechsl.=.74.00 G Südd. Imm. Darmst. Bank 100.00 G/Luxemb. Bank 92.00 B Eisenbahn=Stamm=Actten.„ 106 Nachen=Mastr. 00.00 B Köln=Mö..B 00.00 G Rheinische 106.75 B Amsterd.=Kott. 00.00(Mainz=Ludw. 95.00 G/, Lit. B Berg.=Märt. 77.50 GOberschles. A C 125.00 G Rhein=Nahe 00.00 Saliz.(Ko###.) 00.00 Oest.=F. Sb. 396.00 Bp. U. Rumän. Eis.=A. Röl.=Mindener 98.50 BlOeft. Sd.(8b.,) 131.90 P, Eisenbahn=Prioritäts##tionen 35. 85.00 6, Köln= N. 1. E. 100.006 Rhem. 44 " 2. .61.75 G S. 79.00 B 90.00 6. 104.759 100.00 G 94.25 B 91.60 GOe 98.75 G 100.00 G 5% 103.55b .=K. 44% 99.80 8 N. C. 41% 99 8% Fr. Stsb. 316.01 G l.(Lb.) 233.50 6 S. 98.75 G 6. S. 98.635, 7. S. 102.9006 Nordb. 103.50 G Kh.=Nahe gar. 100.50 G In= und ausländische Foabs. Preuß. Rente 104.15 G Baier. 4%.=A. 124.00 G Oest. Credit=3. 293.00 G Pr.=St=.34% 145.006 Französ. Renie 00.00(„ 1860er=L. 98.00 6 Pr. St. Sch. 31%= 92.306 Harzer 5% P. O. 00.00, 1864er 8. 255 Amerie..1881 105.506.=Rd.3/.A. 109.758„ Silbegsf. l 1885 /3 1 99.50 G Köln Stadt=.101.50 B Kheinpr.=1ot. 1g 60 1885 /1½ 101.506„„neue 101.50 G/Rh.=Westf. Rtb. 96.%0 Bad.4% Pr.=A. 121.00 6 Krupp..=O. 104.40 bzsTürk. Anl. 1865 00.0 Bechsel=Cout:g## 208# Kunsterdon, k. 169.95 BsAntv. Br=-Hi, H6 ge g wien, kurn 164.25 8 163.25 G 5 169.10 G " 2 M. Paris, bucz 81.35 BLondon, kurz Zinsfuß der Deutschen Reichsbank: M. 80.95 G/Wien, kur 20.45 6/„ 2 M. Wechlak I Va. Kambach Airantenett Wilhelmsd'or =Franken=St. Livre=Sterling K öln, 28. Fedr. Geldeours. 4 80 16.25 6 Franz.Banknoten 81.55 B, 81.302 Imperials. Gold=Dollars 16.29B, 16.68B, .00B, 20.40 B, 16.77B, .192. 16.63 G .051 S 20.36 G 16.73 G .16 S Belgische Englische Holländisch Oesterreich. Russische„ 20.49 B, 20.44 S .7023 B,.6990 G .00 B,.00.08 .00 B..00.0 Verantwortlicher Redackeurz J..: Hermann Moeskes in Vonn.— Verlag: P. Hauptmann.— Druck der Hauptmann'schen Buchdruckerei in Vonn(Sürst Nr.), 6. Jahrgang. Bonn, Sonntag den 25. Februar 1877(Zweite Ausgabe.) Nr. 54. Feutsche crre:,# mem s Deutsggeio, Begups erporgenz“ zusertionsgebihren Abends, an Sonn= und Festtagen Moggens. Insertionsgebühren für die Petitzeile oder deren Raum 15 RPfennig. 4 FMariz bei den deuschen Posäimtern und füe Lurenburg Organ für das Kakholische deutsche#o 1 b4 vn 4 BMlarl. Las schlste ie eschese egeshesce eheute lue doin ue Sprasder 8ich hr. Landtagsverhandlungen. (Abgeordnetenhaus.) 28. Sitzung vom 22. Februar. (Schluß.) Regierungskommissar Geh.=Rath Stauder wies darauf hin, daß das ganze regierungsfeindliche Verhalten des Vereins, welcher Mitglieder unter sich zähle, die den kirchenpolitischen Gesetzen direkten Widerstand entgegengesetzt und bestraft worden seien, das Schulkollegium zu seinem Vorgehen veranlaßt habe. Die Stellung einesLehrers sei allen Parteien gegenüber eine Vertrauensstellung, und es würde sich weder mit dieser Stellung, noch mit seiner Qualifikation als Beamter vertragen, wenn er sich in einem Vereine befinde, welcher schroff ausgesprochene unpatriotische Parteizwecke verfolge. Das Schulkollegium habe übrigens nicht fügung erlassen, sondern der Schulrath habe privatim an den Direktor geschrieben, nach Möglichkeit die Lehrer zum Austritt zu veranlassen. Sämmtliche Lehrer seien freiwillig ausgetreten, und keiner hätte sich beim Kultusminister über Beschränkung der persönlichen Freiheit beschwert. Der Kultusminister habe durchaus nicht die Absicht, eine solche Beschränkung eintreten zu lassen. Einen Beweis dafür liefere das Beispiel eines katholischen Oberlehrers in einer anderen Stadt, der sich geweigert habe, in einem ähnlichen Falle dem Wunsche der Regierung, zuzeutlfggorzen; der Kultusminister sei in keiner Weise gegen diesen eingeschrin.g,### habe ausdrücklich anerkannt, daß er von gesetzlichem Standpunkt aus kein Recht zu haben glaube, gegen ihn vorzugehen. I g umt geteutm dat Abg. Köhler(Göttingen): Ich halte es für dringend geboten, daß wir endlich einmal eine Pause in dem Kulturkampf eintreten lassen. (Sehr wahr!) Wenn die Berathung des Etats in der bisherigen Weise fortgeführt wird, so werden wir wirklich daran denken müssen, eine Aenderung der Geschäftsordnung herbeizuführen, um auch für andere Dinge Zeit zu gewinnen.(Zustimmung.) Im Gymnasium zu Aurich ist seit zwei Jahren eine sehr schöne Turnhalle erbaut; der Turnunterricht kann aber nicht beginnen, weil noch immer die Turngeräthe fehlen. Ich richte die dringende Bitte an die Regierung, doch dafür zu sorgen, daß endlich die Geräthe angeschafft werden. Regierungskommissar Geh. Rath Greiff erwidert, daß in diesen letzten Tagen die Turngeräthe beschafft seien und der Turnunterricht zu Oftern beginnen könne. Verisinlich bemert.s Herr Abe u. Hereman bot in. dur Abg. Wehrenpfennig: Der Herr aog. v. Heereman hat in der sehr langen Einleitung seiner Rede Gelegenheit genommen, die heftigsten und beleidigendsten Aeußerungen nicht allein gegen den Cultusminister, sondern auch gegen einen Theil des Hauses zu thun.(Ruf: Persönlich!) Ich überlasse dem Hause, zu entscheiden, auf welcher Seite Gift und Galle liegt. Er verstieg sich sogar zu Ausdrücken, wie:„Ich habe Mitleid mit Ihnen.“(Rufe: Persönlich!) Präs. v. Bennigsen unterbricht den Redner mit der Aufforderung, sich in den Grenzen einer persönlichen Bemerkung zu halten. Abg. Wehrenpfennig: Der Herr v. Heereman bezog sich auf Zwischenrufe von unserer Seite, welche er zurückwies. Ich möchte ihm nur bemerken, daß wir völlig waffenlos dem Versuche gegenüberstehen, durch das Hineinziehen der Culturkampfdebatten in die Etatsberathungen die Verhandlungen in unerhörter Weise zu verzögern und dadurch das Interesse des Landes zu schädigen.(Sehr richtig!) Abg. Frhr. v. Heereman: Ich kann dem Hause die Entscheidung darüber ruhig überlassen, ob die gestrige Rede des Abg. Wehrenpfennig oder meine heutige voll Gift und Galle war. Ich möchte mich nur verwahren gegen die letzte Bemerkung des Abg. Wehrenpfennig, daß wir den Culturkampf hineinschleppten in Dinge, wo er nicht hingehöre. Das ist factisch unrichtig. Die Sache, welche ich vorbrachte, gehörte, wenn ich absehe von der kleinen Einleitung(Lachen linkt)— so, weig, sregn, das gebe ich Ihnen ja gern zu— zum Etat des Provinzial=Schulcouegiums. Ich war also in meinem Recyte. Die Behauptung, wir verzogerten grundsätzlich die Verhandlungen zum Schaden des Landes, ist eine schwere Verletzung für uns, welche ich entschieden zurückweise.(Bravo! Bas ker: Meinen Zuruf:„Peitionsbericht“ hat der Abg. v. Heereman benutzt, um in ziemlich abweisendem Tone sein Recht hervorzuheben. Ich hatte nach unserer Geschäftsordnung keine andere Waffe, als den Redner in einer kurzen Bemerkung darauf aufmerksam zu machen, daß ein ausführlicher gedruckter Bericht der Commission über die Sache vorliege. Ich habe nicht ausdrücken wollen, daß der vorgetragene Gegenstand nicht zur Sache gehöre. Aber wenn der Reichstag versammelt ist, wenn wir schon um 9 Uhr anfangen, wenn wir Abendsitzungen abhalten müssen, um nur fertig zu werden, wenn unsere Zeit geschäftlich so in Anspruch genommen ist, damit wir nur das Budget fertig bekommen, und wenn dann in solcher Weise über einen Gegenstand gesprochen wird, über den ein gedruckter Bericht vorliegt, dann hat man doch weiter keine Waffe, als in einer Zwischenbemerkung darauf hinzuweisen. Das ist das Minimum von Recht, welches man beanspruchen muß, wenn man genöthigt ist, stundenlang derartige Ausführungen mit anzuhören.(Sehr Präs. v. Bennigsen: Ich muß mich in so weit dem Herrn Vorredner anschließen, als es mir nicht angemessen scheint, zu einer Zeit, wo zugleich Landtag und Reichstag tagen, die Berathung des Etats mehr zu belasten, als absolut nothwendig ist.(Bravo!) Das formelle Recht des Herrn Abg. v. Heereman läßt sich allerdings nicht bezweifeln, die Angelegenheit hier zur Sprache zu bringen, auch wenn sie bereits der Petitionscommission vorgelezen hat.(Beifall.) Abg. Frhr. v. Heereman hebt dem Abg. Lasker gegenüber nochmals die schon in seiner Rede angeführten Gründe hervor, welche ihn veranlaßt, die Sache beim Etat vorzubringen. Abg. Lasker: Ich habe die Sachlage nur betont, damit uns kein Vorwurf gemacht werde, wenn wir uns später gezwungen sehen sollten, mit einer Abänderung der Geschäftsordnung vorzugehen.(Unruhe im Hierauf wird die Position genehmigt.— Die Titel—6 werden ohne Debatte bewilligt. Bei Coy. 12 spihzt„. I 4ne ar. S. en Abg. Frhr. v. Fürth: M.., ich halte alle Angelegenheiten, in denen es sich darum handelt, ob die kgl. Regierung die den verschiedenen Confessionen schuldige Unparteilichkeit und Gerechtigkeit verletzt, für so wichtig, daß ich mich um alle Klagen, die man wegen Consumtion der Zeit hier vorbringt, nicht im mindesten kümmern werde. M.., das Regulativ für die Prüfungscommissionen vom 12. Decbr. 1866 enthält die Bestimmung, daß jeder Candidat, der sich die facultas docendi erwerben will, außer seiner Befähigung in den Fächern, worin er zu unterrichten beabsichtigt, auch noch eine allgemeine Bildung in andern Fächern, die in der Verordnung speziell aufgeführt sind, nachzuweisen habe.(Andauernde Unruhe des Hauses.) Diejenigen Candidaten, welche die Qualification zum Unterrichten an höheren Lehranstalten in naturwissenschaftlich=mathematischen Fächern oder in philologisch=historischen Fächern erwerben wollen, haben diese allgemeine Bildung insbesondere in der Religionslehre ihrer Confession nachzuweisen. Hier in Berlin, m.., ist unter den Mitgliedern der wissenschaftlichen Prüfungscommission keiner, der die Qualification hat, einen kath. Candidaten in der Religionslehre seiner Confession zu examiniren, und deshalb wird den Candidaten, welche hier ihre Prüfung bestehen, in das Zeugniß die Bemerkung geschrieben, sie hätten vor ihrer definitiven Anstellung noch ein nachträgliches Attest über ihre allgemeine Bildung in der Religionslehre beizubringen. Ich, m.., halte es für eine Unbilligkeit gegen die Candidaten katholischer Confession, daß sie, nachdem sie hier in Berlin Candidaten katholischer Confession, daß sie, nachdem sie ihre Prüfung bestanden haben, noch nach einer anderen Universität hinreisen müssen, um sich dort die vollständige Qualification zu einer Anstellung zu erwerben. Ich glaube aber auch, m.., daß es der Würde einer Universität, welche ein solches Ansehen, wie die Berliner Universität in ganz Europa hat, nicht entspricht, daß sie denjenigen Candidaten, welche hier ausgebildet worden sind und hier ihr Examen bestanden haben, nicht die vollständige Qualification zum Lehramt ertheilen kann. Ich glaube aber auch, daß diesem von mir erwähnten Uebelstande sehr leicht abgeholfen werden könnte. Denn es handelt sich hier nicht um eine facultas docendi, sondern nur um eine allgemeine Bildung in der Religionslehre; der Minister könnte daher sehr leicht abhelfen, wenn er nur anordnet, daß die Prüfungs=Commission, nachdem ein katholischer Candidat bei einem der hiefigen katholischen Geistlichen in einem Collogiuum seine allgemeine Bilbung in der Veligons tziens eig postskänpz) Sualisealions=Atel zu Geistlichen ertheilten Gutachtens ein vonnändiges Lnalifications=Attest zu ertheilen berechtigt sei. M.., hier in Berlin muthet man einer althergebrachten Gerechtigkeit gemäß keinem Candidaten zu, in der Religionslehre sich von einem Manne, der nicht seines Glaubens ist, examiniren zu lassen. Anders verfährt man in Bonn. Auch dort ist unter den Mit liedern der Examinations=Commission kein römisch=katholischer Professor. Nur ein protestantischer und ein altkatholischer Professor der Theologie sind darunter und weil das Religionsbekenntniß des altkatholischen Professors, obgleich dem Inhalte nach gänzlich verschieden von dem unserigen, doch denselben Namen wie das unserige führt, deshalb muthet man allen römischlatholischen Candidaten zu, sich von ihm in der Velizignslehre examiniren zu lassen. Das, m.., ist zu einer Zeit, wo zwischen uns und den Altkatholiken eine solche Erbitterung herrscht, viel kränkender für die Candidaten, als wen sie gezwungen wären, von einem. Pretestanten sich in der Religionslehre examiniren zu lassen. M.., zur Competenz der Prüfungs=Commission zu Bonn gehört zugleich die Prüfung aller derjenigen Geistlichen, welche sich zu Anstellungen als Religionslehrer an den höheren Schulanstalten der Rheinprovinz qualificiren wollen. Nach dem Reglement vom 12. December 1866 brauchte ein katholischer Geistlicher, welcher den Nachweis erbrachte, daß er entweder bei der einheimischen Universität promovirt oder das Examen pro cura bei der geistlichen Behörde bestanden hatte, keiner Prüfung in der Religionslehre vor der Examinations=Enmmission sich zu unterziehen, er hatte nur seine Fähigkeit im Lehren nachzuweisen und das geschah vor dem altkatholischen fessor durch ein Colloguium über Methodik. Freilich läßt sich das Examen über Methodil des Religionsunterrichts nicht von dem Materiellen trennen, und nichtsdestoweniger wurde das Examen in der Weise abgehalten, und die katholischen Candidaten mußten sich fügen. Es hat aber auch hier der Cultusminister in seiner gegen uns Römische Katholiken lieberollen Weise eingegriffen; durch die Verordnung vo 28. December 1874 hat er bestimmt, daß in Zukunft bei der Prüfung derjenigen Candidaten, welche sich die Fähigkeit zum Religionslehram erwerben wollten, zwischen katholischen und evangelischen Candidaten kein Unterschied gemacht werden soll. Da nun in Betreff der evangelischen Candidaten schon früher bestimmt war, daß sie auch in der Religionz: lehre vor der Prüfungs=Commission, ein Examen bestehen müssen, so ist das jetzt auch für die römisch=katholischen geltend geworden. Nur von dem schriftlichen Examen sollen sie dispenfirt werden, wenn sie entweder bei einer einheimischen Faaultät promovirt haben oder das Fromen, Erg cura vor den Diöcesanbehörden gut bestanden haben. Da keine vom Staate anerkannte Diöcesanbehörde mehr existirt, so ist der letzte Dispens ohne Bedeutung. Diese Bestimmung ist um so kränkender für die Katholiken, da gegenwärtig nur drei Studiosen der altkatholischen Theologen in Bonn existiren und daneben 150 römisch=katholische Studiosen der Theologie zu Bonn immatriculirt sind. Die Zahl dieser römischikatholischen Studiosen der Theologie wird aber wahrscheinlich in der nächsten Zeit sich nicht vermindern, sondern vermehren; denn nicht nur kommen die Studenten aus den Diöcesen, wo die Seminare aufgehoben find, nach Bonn, sondern es ist auch allgemein bekannt, daß unser Herr Erzbischof vor seiner Abreise den Wunsch geäußert hat, daß die Theologen seiner Diöcese so viel wie möglich zu Bonn studiren, und, m. ., wenn schon früher die Wünsche des Hrn. Erzbischofs in Bezug auf solche Angelegenheiten dem Volke heilig waren, so werden sie noch mehr für heilig erachtet im gegenwärtigen Augenblick, wo unser Herr Erzbischof um der Religion willen Verfolgung leidet.(Sehr wahr!) M..! Die Studiosen der Theologie und Philosophie sind meistens Söhne aus dem Mittelstande und aus der ländlichen Bevöllerung, und das Unrecht, welches man gegen sie verübt, wird daher in den weitesten Kreisen dieser Klassen der Bevölkerung bekannt und tief gefühlt. Nun ist aber die beklagenswerthe Thatsache die, daß gegenwärtig wir RömischKatholische und die Altkatholiken uns nicht als getrennte Brüder gegenüberstehen, von welchen die Einen die Irrthümer der Andecen beklagen und als etwas momentanes betrachten, sondern eine große Erbitterung gegen die Altkatholiken alle Schichten der römisch=katholischen Bevölkerung durchdringt. Das ist hauptsächlich dem Umstande zuzuschreiben, daß man die Ansicht hegt, die Altkatholiken würden von der Regierung als Werkzeuge zu den von ihr beliebten Vexationen gegen die römischkatholische Bevölkerung benutzt, und diese Ansicht des Voltes wird durch solche Einrichtungen wie die, über die ich mich gegenwärtig beschwere, nur vermehrt. Es ist deshalb diese Einrichtung ganz beson ders geeignet, zur Störung des confessionellen Friedens beizutragen. Und, m.., Sie können es den rheinischen Katholiken nicht übel nehmen, wenn in diesen Augenblick, wo in der ganzen Kheinprovinz an die Stelle der patriotischen Begeisterung, die seit dem Jahre 1870 herrschte, tiefe Trauer über das, was später gefolgt ist, obwaltet, und wo in jeder Bauernhütte die Kinder von ihren Eltern hören, daß unsere Religion verfoltt werde, dem Volke diejenigen gehässig werden, die es als Werkzeuge der Regierung bei ihrem Kampfe gegen uns betrachtet.(Sehr richtig! Beifall im Regierungscommissar Geh. Rath Göppert erwidert, der Cultusminister werde bereitwillig erwägen, wie diesem Uebelstande abgeholfen werden könne. g8— fl. 4, Eiömnichattliche Zu Titel 2(„Ausgaben der Commissionen für die wissenschaftliche Staatsprüfung der Theologen“) spricht Abg. Dauzenberg: M..! Nach der Stimmung im Hause, wie ich sie während der Rede des letzten Herrn, der vom Platze sprach, nicht habe verkennen können, habe ich geglaubt, von dieser Tribüne herab das Wenige, was ich zu sagen habe, sagen zu müssen; ein anderer Grund hat mich nicht bestimmt, diese Stelle zu wählen. Es läge wohl für mich sehr nahe, daß ich mich nach dem, was sich eben bei der erregten Debatte ereignet hat, zur Geschäftsordnung etwas weiter ausließe. Für uns Katholiken ist es doch etwas mehr als empfindlich, wenn wir sogar von Herrn Lasker die Drohung hören müssen, daß selbst in diesem Hause unsere Klagen fernerhin nicht sollten vorgebracht werden dürfen(Widerspruch), nachdem wir draußen so traurige Erfahrungen gemacht haben, wie mit der Polizeiwillkür gegen uns verfahren wird.(Sehr richtig! im Centrum.) Ich will das aber nicht thun, sondern zu unserem Titel gleich übergeben. Die Augaben dieses Tit. 2 im Cap. 122 figurirten früher nicht im Staatshaushaltsetat, sie find die directe Folge unserer kirchenpolitischen Gesetze, die, wie wir behaupten, eben so unnöthig wie unnütz waren.(Oho! links.) In Consequenz unserer allgemeinen Stellung zu der kirchenpolitischen Gesetzgebung überhaupt nehmen wir auch zu diesem Posten natürlich eine ablehnende Haltung ein. Es muß durchaus angemessen erscheinen, daß der Staat der Kirche allein es überläßt, daß ihr Klerus eine solide, zweckentsprechende Ausbilzung erhalte. Es ist dies die eigenste Angelegenheit dieser Kirche. Sie, die Kirche selber, hat das hervorragendste Interesse daran, Diener zu haben, welche wissenschaftlich gebildet find und in den Stellungen, in denen sie wirken sollen, mit den nöthigen Kenntnissen versehen, auch dem Zweck entsprechend wirken können. Sie würde, wenn sie darauf nicht hielte, selber den größten Nachtheil davon haben; dessen ist— das können wir Katholiken mit Stolz sagen— unsere Kirche sich immer bewußt gewesen. Eine Bevormundung von Seiten des Staates dahin, als wenn von Staatswegen für die richtige wissenschaftliche Ausbildung der Geistlichen für ihr Amt zu sorgen wäre, eine solche Bevormundung seitens des Staates nimmt sich in der That und Wirklichkeit ganz eigenthümlich aus; deßhalb eigenthümlich, weil es eine unbestreitbare und auch von dieser Seite (links) gewiß nicht verkannte Wahrheit ist, daß die katholische Kirche im Verlaufe aller Jahrhunderte um die Wissenschaft sich die größten Verdienste erworben hat. Sie ist Jahrhunderte hindurch die einzige Trägerin der Wissenschaften gewesen; ihr ist es vorzüglich zu danken, daß die Wissenschaft auf unseren Höhepunkt gekommen ist. Das bezieht sich nicht nur auf die Vergangenheit, sondern auch auf bs. Pee#er. Wie in der Vergangenheit, ist auch in der Gegenwart die Kirche sich bewußt, daß es eine ihrer vorzüglichsten Sorgen sein muß, für eine tüchtige solide wissenschaftliche Ausbildung ihres Klerus Sorge zu tragen. Aus diesen richtigen Bewubht)gpteiche zierahf Herges, find diesenigen krchals wenn der Staat seinen neuen Besinmungen über Vorbildung der Geistlichen, eiger. Her: handenen Vernachlässigung seitens der Kirche Abhülfe verschaffen: noch viel weniger muß man uns damit kommen, als wenn der Staat bei dem Erlaß der betreffenden Gesetzesbestimmungen eine wohlwollende Absicht gegen die Kirche gehegt hätte, um den Organen der Kirche, ihren Dienern, zu einer in wissenschaftlicher Beziehung tüchtigen Ausbildung zu verhelfen. Ich bin der Meinung, daß, wenn ein Candidat der Theologie ein königliches Gymnasium absolvirt hat, das Abiturientenexamen abgelegt hat, dann weiter mindestens drei Jahre theoretisch wissenschaftlich für sein Fach ausgebildet wird, daß dann doch alles geschehen ist, was man vernünftiger und billiger Weise von einem Fazzig vere langen kann, an den man die Anforderung wissenschaftlicher stellt. So ist das bisher gewesen bei der Ausbildung der katholischen Theologen. Wir haben außer dem allgemeinen principiellen Standpunkte, den wir gegen die Gesetzgebung und auch gegen diese Prüfungs: commission einnehmen,„auch innere Gründe genug, aus denen wir eine solche Prüfungscommission für die Theologen wirklich perhorresciren müssn. Ein solches Eramen, das läßt sich ja nicht versergen, hat auger: ordentlich viel Mißliches. Auf Folgendes darf ich wohl hinweisen. Geschichte, Literatur und Philosophie umfassen doch ein außerordentlich weites Gebiet; es bedarf vieler eingehender Studien, um in diesen drei Fächern vor einer vom Staate eingesetzten Commission ein Examen mit Erfolg bestehen zu können. Verlegt sich der Candidat auf dieses Studium in einer so ernsten Weise, daß er auch ehrenvoll aus diesem Examen hervorgehen soll, dann ist die Folge zu befürchten, daß ihm für seine Fachstudien nicht die nöthige Zeit übrig bleibt. Nur auf Kosten dessen also, was er im spätern Leben besonders brauchen muß, nur auf Kosten dessen würde er sich so eingehend mit diesen genannten Fächern beschäftigen können. Wir sagen aber auch weiter: es ist nicht nöthig, daß die Theologen in diesen Fächern das wissen sollen, was in einer solchen Prüfungscommission von ihnen gefordert werden könnte. Wir woller gewiß nicht verkennen, daß es recht interessant und wünschenswerth ist, wern Jemand, der den Beruf und die Fähigkeit in sich fühlt, mit diesen Zweigen der Wissenschaft sich eingehender bekannt zu machen, daß der sich auch besonders fleißig auf das Studium derselben verlege. Aber man kann doch nicht fordern, daß ein Jeder das thun müsse, und daß derjenige als Theologe nicht zugelassen werden solle, der nicht so tief eingehende Studien in diesen Fächern gemacht hat. Weiterhin hat ja auch diese Prüfungs=Commission, die vom Staate eingesetzt wird, einen ganz anderen Zweck vor Augen, als diejenigen Commissionen haben, welche von den vorgesetzten kirchlichen Behorden eingesetzt werden, um die Candidaten der Theologie zu prüfen. Diese letzteren Commissionen haben nicht blos vor Augen, zu untersuchen, ob der betreffende Candidat auch in der Literatur, Geschichte und Philosophie umfassende Kenntnisse habe, sie haben hauptsächlich den Zweck im Auge, daß der Kirche in ausreichender Zahl die Priester werden mögen, die sie nothwendig hat, um allerwärts die Selsorge ausüben zu können. Diese staatliche Prüfungs=Commission nahm darauf gar keine Rücksicht, das ist ihr ganz gleichgültig, dieser Zweck liegt ihr ganz fern. So kann es nun aber sehr leicht vorkommen, daß bei so bewandten Umständen die Folge eintrete das ist wenigstens ein möglicher Fall—, daß durch diese staatliche Prüfungs=Commission die Kirche in die Lage käme, nicht ausreichend Priester zu haben zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse ihrer Angehörigen. Ferner kann man aber auch, m.., aus der Zusammensetzung dieser Commissionen wohl den Schluß ziehen, daß es wirklich für die Candidaten der katholischen Theologie etwas sehr Mißliches an sich hat, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.(Sehr Von Wohlwollen ist, glaube ich, bei den Herren keine Rede; verantwortlich für ihre Entscheidung sind sie ja Niemand. Es liegt große Gefahr vor, daß diese Commission eine große Anzahl von Herren durchfallen läßt, und die unselige Folge träte dann ein, auf die ich so eben hinzuweisen mir erlaubte. Ich will ja gewiß nicht sagen, daß das jetzt der Fall sein würde; im Gegentheil, ich glaube, daß die eingesetzten Prüfungs=Commissionen, welche bis dahin von katholischen Theologen, ich wollte jagen von römisch=katholischen Theologen noch gar keine Arbeit gehabt haben, daß diese Prüfungs=Commissionen mit Freuden Jeden kommen sahen und ihn recht wohlwollend aufnahmen; ich glaube, daß sie vor der Hand recht milde sein würden in der Freudigkeit, ein Mal Jemanden zu haben, der sich dieser Form unterzöge. Endlich, m. sind ja, wie bekannt, die Hauptsysteme der Philosophie voll Gotteslästerungen und von Unglauben(Sehr wahr! im Centrum.), und es hat auch nach dieser Seite in der That etwas höchst Mißliches, wenn die Theologen genöthigt sind, sich mit diesen Systemen in der Weise zu befassen, daß sie vor einer staatlichen Prüfungs=Commission bestehen können. Es sind auf dieser Seite(links) einzelne Herren, die darüber lächeln; ich sage ausdrücklich, es hat sein Mißliches, womit ich nur gesagt wissen will, daß es nicht sehr viele unter den Theologen geben kann, und ich wünschte, daß es recht viele unter denselben gäbe— die sich mit diesen Systemen befassen. Aber das von allen zu fordern, das ist eine Forde: rung, die mehr wie unbillig ist; die dürfen wir nicht stellen. Meine Herren! Zu meiner Freude haben sich diesem Examen katholische Theologen nicht unterzogen. Wohl hat der Herr RegierungsCommissar schon im vorigen Jahre auf eine desfalls in der Unterrichtsgruppe sich dahin geäußert, daß auch so und so viel katholische Theologen sich der Prüfung unterzogen hätten. Es stellte sich aber sogleich heraus, daß es nur„altkatholische“ gewesen sind. Ich erlaubte mir schon damals darauf aufmerksam zu machen und zu gleicher Zeit daran die Bemerkung zu knüpfen, wie viel Geld ein altkatholischer Theologe dem Staate Preußen koste, für seine Ausbildung nämlich 5000 Mark.(Jört! im Centrum.) Nun haben sich die Verhältnisse seit dem vorigen Jahre dahin geändert, daß, wie mir zuverlässig gesagt worden ist, in Bonn nicht ein einziger preußischer„altkatholischer“ Theologe sich mehr befinde, sondern daß die altkatholischen Professoren blos für Ausländer Vorlesungen hielten.(Hört! im Centrum.) Die Gelder, die der preußische Staat dort— ich möchte faßt sagen verschwendet, wenn ich sicher wäre, daß der Ausdruck parlamentarisch wäre— für diese Auslander ausgibt, sind nun so beträchtlich, daß jeder der Ausländer gegen 15,000 Mark kostet. Ich kann wohl nun dahin mich nur schlüssig machen, daß bei unserer finanziellen Lage, so geringfügig die Summe auch an und für sich sein mag, es nicht indicirt ist, Gelder für Zwecke zu verausgaben, deren Nothwendigkeit und Nützlichkeit wir auf das entschiedenste bestreiten müssen.(Bravo! im Centrum.) Abg. Virchow ermahnt das Centrum, bei der Etatsberathung nicht bei jeder Pofition eine principielle Erörterung über die Qualikät der Gesetze, welche diesen Pofitionen zu Grunde liegen, eintreten zu lassen. Zu solchen principiellen Erörterungen sei ja jeder Mit bestimmt. Die Fortschrittspartei hätte ebenfalls bei vielen Etatspositionen principielle Bedenken, aber sie verzichte darauf Etatsberathung geltend zu machen. So hätte die Fortschrittspartei Jahre lang gegen den evangelischen Oberkirchenrath angekämpft, so lange derselbe auf königlicher Verordnung beruhte: nachdem er aber gegen ihren Willen auf Grund des Gesetzes existirt, hörten ihre Recriminationen auf. Sei man einmal legislativ geschlagen, dann müsse man sich den auf Grund des zu Stande gekommenen Gesetzes eingestellten, Etatspofitignen Handhabung selcher Gesetze verbrungen. Briage das Centrum sabtan. gegen die katholische Kirche zusammensege, va. bereit, dieselben zu unterstützen, aber allgemeinen Klagen über das Gesetz, betreffend die Vorbildung der Geistlichen, obwohl es nicht ihr Ideal sei, könne sie bei der Etatsberathung kein Gehör schenken. Redner werde den Tag segnen, an dem der Staat die Erziehung der Geistlichen aus der Hand geben könne, aber so lange die katholische Kirche den Anspruch einer privilegirten Kirche im Staate mache und finanzielle Anforderungen an den Staat stelle, müsse sie sich auch eine staatliche Aufsicht gefallen lassen. Er hätte gewünscht, daß in dem Gesetze über die Vorbildung der Geistlichen weniger die Philosophie als vielmehr die Naturwissenschaften begünstigt worden seien. Aber trotz dieser Vorliebe müsse er gegen die vom Abg. Brüel analog der über ihn curfirenden Anecdote, daß er nämlich gesagt habe, noch nie habe er mit dem Secirmesser die Seele gefunden, gestern gegen ihn gerichtete Aeußerung protestiren, daß er auch wohl noch nicht die Religion mit dem Secirmesser gefunden habe. Solchen abfurden Vorsatz solle man ihm doch auch in besseren katholischen Kreisen nicht unterschieben. Er habe auch den Aberglauben noch nicht mit dem Secirmesser gefunden, nichtsdestoweniger sei er von der Realität desselben so vollkommen überzeugt, daß er gar keiner materiellen Beweise für dessen Existenz bedürfe.(Heiterkeit.) Uebrigens sei er consequent für die religibse Freiheit des Individuums eingetreten, die Kirche sei kein Individuum, mit welcher er als preußischer Gesetzgeber zu rechnen habe. Die Discussion wird geschlossen. Persönlich verwahrt sich Abgeordneter Brüel dagegen, daß er dem Vorredner Absurditäten unterstellt habe, er habe nur eine allgemeine Redewendung, die der Vorredner mißverstanden habe, in seiner gestrigen Rede gebraucht. Die Position wird bewilligt. Zu Titel 3(Remunerirung der Mitglieder der Commissionen für die Prüfung der Lehrer an den Mittelschulen und der Rectoren) beklagt sich Abgeordneter Perger darüber, daß in dem Städtchen Goch am Rhein einem römisch'katholischen geprüften Rector die Concession zur Leitung einer Schule genommen und dafür einem nicht geprüften evangelischen Theologen die Errichtung einer paritätischen Schule gestattet sei. Die Litel dieses Capitels werden genehmigt. Deutschland. Berlin, 23. Februar. Der Bundesrath hat die Vorlage der Reichsregierung bezüglich der Verlegung des Reichsgerichtes nach Berlin mit einer Stimme Majorität abgelehnt. * Pest, 24. Februar. Am Sonntag findet eine gemeinsame Ministerberathung unter dem Vorsitze des Kaisers statt. Trefort ist nach Wien gereist; er übernimmt neben dem Unterrichtsauch das Handelsministerium. 8 Aus Ungarn, 22. Febr. Habsburgs verlorener Sohn, sonst auch Ungarn genannt, hat nun das Erbtheil erhalten, das ihm nicht gehörte; sofort packten Tisza, Szell und Trefort vorgestern Nachmittags ihre sieben Zwetschken zusammen und reisten, nicht in ein fernes Land, sondern nach Buda Pest, um die Eljens der Söhne Attila's einzuheimsen. Kurz und gut! Der Ausgleich ist„perfect“. Die Finanzen Cisleithaniens, ohnehin schon schwach genug, werden in den transleithanischen Finanzruin hineingezogen werden, und ein weiteres schmerzliches Sinken des Papiergeldes steht vor der Thüre. Der magyarischen Finanzwirthschaft ist allerdings auf kurze Zeit geholfen, und zwar mit dem eisleithanischen Credit; aber wenn die erste Dotation verkrümmelt ist, was dann? Nun ja, dann kommt die Sündfluth.— Wenn auch die„A. A..“ in einer Pester Correspondenz die von Rußland angeblich zugesagte Annexion Serbiens an Oesterreich als eine„sicherlich falsche Meldung" bezeichnet, so erregt doch der Umstand, daß die officiösen Blätter des Inlands noch nicht dementirt haben, einigen Argwohn. Die ungarischen Serben, wie überhaupt die Slaven der ganzen Monarchie, wünschen nämlich von ganzer Seele, daß südlich von der Donau eine ganze Kette autonomer slavischer Staaten entstehe; und so begreifen Sie die Oppofition gegen eine eventuelle Annexion des Fürstenthums Serbien. Was nun unsere ungarischen Serben betrifft, so find dieselben auf's Neue schmerzlich alarmirt. Vor einiger Zeit hat sich nämlich zu Pest der Staatsanwalt Dr. Tomaschek, ein geborener Slave, erschossen. In einem Abschiedsbrief an den Ober=Staatsanwalt Kozma in Pest hatte er sich in folgender Weise ausgedrückt:„Ich kann nicht mehr eine solche Lage ertragen, ich bin ganz erschöpft. Ich kann nicht den an mich ergangenen Befehl, dem Wunsche meiner Vorgesetzten gemäß, erfüllen, denn das wäre gegen mein Gewissen. Zu einer solchen Handlungsweise soll sich mein Nachfolger entschließen, wenn er den Muth dazu haben wird.“ Nun wußte man im Publicum lange nicht, was dem Dr. Tomaschek so schwer auf dem Herzen lag, daß er zum Selbstmorde schritt. Jüngst aber brachte der„Rußkij Mir' die Lösung des Räthsels. Tomaschek sollte den Anklage=Act gegen den seit Monaten verhafteten und des Hochverraths angeklagten Dr. Miletisch, den patriotischen Führer der ungarischen Serben, in einer Weise verfassen, daß das Pester Ministerium wieder weiß würde. Wiederholt erklärte er, daß er keine Thatsachen zu einer Anklage gegen Miletitsch finde; aber die ungarische Regierung drang darauf, daß er welche finden müsse. So erklärt sich der verzweifelte Schritt des Staatsanwaltes und zugleich die neue Aufregung unter den Serben Magyarens. England. * L o n d o n, 2 4. F e b r u a r. D i e N a c h r i c h t, d a ß d i e K ö n i g i n Victoria in diesem Jahr Baden=Baden und Coburg besuchen werde, wird officiell dementirt.— General Tschernajew veröffentlichte einen Brief, worin er gegenüber den Behauptungen Derby's im Parlamente, daß die serbische Armee fast ganz aus russischen Freiwilligen zusammengesetzt gewesen sei. erklärt, die Zahl der Freiwilligen habe niemals 3000 überstiegen. Rußland. * Petersburg, 23. Februar. Don Carlos hat am 20. ds. Petersburg wieder verlassen und ist, laut„St. Pet. Ztg.“, auf der Warschauer Bahn ins Ausland abgereist.— Sämmtliche, keinem regulären Corps attachirten Freiwilligen sind angewiesen worden, binnen drei Tagen Serbien zu verlassen. Der russische Generalconsul befürwortete diese Maßregel. Der Großfürst Nicolaus verbot den ins Vaterland zurückkehrenden russischen Freiwilligen jedweden Aufenthalt bei seinem Heere, weil dadurch die Disciplin bedroht werde.— Dem Obercommando der russischen Südarmee sind aus London 20,000 Bibeln mit der Bitte, dieselben unter die Soldaten zu vertheilen, zugeschickt worden. * Warschau, 23. Februar. Am 20. d. hat in Moskau vor dem Schwurgericht der Proceß gegen die„Coeur-Buben“ eine Diebs= und Hehlerbande von 48 Personen, begonnen. Es handelt sich dabei um gestohlenes Gut im Gesammtbetrage von 280,000 Rubel. Unter den Angeklagten sind 28 Edelleute, alle rückfällige Verbrecher. Zur orientalischen Frage. London, 22. Febr. Lord Beaconsfield antwortete im Oberhause dem Earl of Roseberry: Er hoffe die Consulate in der Türkei demnächst vermehren zu können. Lord Derby erklärte, die Anfrage des Herzogs v. Argyll in der Sitzung vom letzten Dienstag, bezüglich der Dankdepesche des Großvezirs vom 24. December vorigen Jahres beantwortend: Die Depesche war eine Dankantwort der Pforte auf die Glückwünsche zur Erneunung Midhat Pascha's zum Großvezir. Paris, 23. Febr. Nach einer Constantinopeler Depesche der„Revubligne francaise“ ist gestern der Friede mit Serbien unter folgenden Bedingungen vereinbart worden: Die Pforte hält einen Vertreter in Belgrad; die türkische Fahne weht fortan auf der Festung von Belgrad, neben der serbischen; ein neuer Firman bestätigt die Regierungsgewalt Milans und das Vasallen=Verhältniß desselben zur Pforte wird neu formulirt. Die Festungswerke von Alexinatz werden geschleift. Buchaxest, 23. Febr. Gestern fand ein Zusammenstoß zwischen Rumänen und Türken statt. Derselbe war dadurch verursacht, daß türlische Einwohner und Soldaten auf der Insel Gouranmei plünderten. Die rumänischen Truppen nahmen sodann 13 Türken, darunter einen Soldaten, gefangen und tödteten zwei, darunter einen die Plünderer befehligenden Beamten aus Rustschuk. wie vier Corps der Süd= Armee sind bis heute vollkommen gleichmäzig organifirt. Jedes derselben besteht aus 2 Infanterie=Divisionen, 1 reanlären Cavallerie=Division und der zugehörigen Artillerie, mit zusammen 24 Bataillonen, 18 Escadrons, 12 fahrenden und 2 reitenden Vatterieen. Die zu den Infanterie=Divisionen vorschriftsmäßig gehörenden Kosaken= Regimenter sind wohl schon im Bereiche der Armee, doch den Divisionen noch nicht zugewiesen. Der Gesammtstand eines Corps beträgt 36,000 Mann, darunter 22,000 Combattanten, und zwar 28,000 Mann Infanterie, 2500 reguläre Reiter und 2000 Feld= Artilleristen mit 108 Geschützen. Die vier Corps im Verein mit den übrigen dem ArmeeCommando direct unterstehenden Streitkörpern(1 Schützen=Brigade von 4 Bataillonen, 12 Kosaken Regimentern zu 6 Sotnien, 2 reitende Kosaken=Batterieen zu 6 Geschützen, 2 Gebirgs=Batterieen zu 8 Geschützen, 3 Sappeur Bataillonen und der Belagerungs Artillerie) zählen zusammen 150,000 Combattanten, und zwar 116,000 Mann Infanterie i 100 Bataillonen, 10,000 reguläre Reiter in 72 Schwadronen, 8000 ReiterKosaken in 72 Sotnien, 9000 Feldartilleristen in 60 Batterieen mit 460 Geschützen, 7000 Mann technischer Truppen und BelagerungsArtillerie. * Mondfinsterniß, Dienstag den 27. Februar 1877. Der 27. Februar wird uns Gelegenheit darbieten, die drei und eine halbe Stunde andauernde interessante Erscheinung einer totalen Mondfinsterniß in den frühen Abendstunden beobachten zu können. Professor Heis zu Münster macht darüber der„Köln. Volksztg.“ eingehende Mittheilungen, denen wir das Nachstehende entnehmen: Gegen halb 6 Uhr wird man bei klarem Himmel und in freier Gegend, welche eine Aussicht nach dem östlichen Horizonte zuläßt, den Mond als außergewöhnlich große Scheibe in vollem Lichte aufgehen sehen. Kurze Zeit, etwa eine bis zwei Minuten nach der Zeit des Anfanges der Finsterniß, 5 Uhr 57 Minuten Kölner Zeit, gibt sich das Eintreten der vollen Mondscheibe in den Schatten der Erde dadurch kund, daß an dem unteren Rande, um ein weniges nach der linken Seite hin, sich ein dunkeler Fleck bemerkbar macht, der bei weiterem Vordringen des Mondes allmälig an Größe gewinnt, wobei nach der Mondmitte hin eine convexe, auf die Rundung der Erde hindeutende Begrenzung sich zeigt. Etwa eine halbe Stunde nach Beginn der Finsterniß wird der Mond so weil in den Erdschatten eingedrungen sein, daß sein Mittelpunct die Grenzen desselben berührt. Die Grenze macht ungefähr den achten Theil des Umkreises aus, von welchem also fieben Theile unsichtbar bleiben. Während einer halben Stunde nimmt der beschattete Theil des Mondes, der tiefer und tiefer in den Erdschatten einrückt mehr und mehr zu, zuletzt nur noch eine kleine erleuchtete Fläche am oberen Rande des Mondes zurücklassend. Endlich erfolgt 6 Uhr 55 Minuten der völlige Eintritt des Mondes in den Erdschatten. Beginn der totalen Verfinsterung. Ist der Himmel ganz klar, so wird sich die kupferrothe, nach oben hin gelbliche Färbung der beschatteten Fläche des Mondes, aus der aber die Flecken noch deutlich hervortreten, bemerkbar machen. Interessant ist es, zu beobachten, wie im Verlaufe des eine Stunde andauernden Eintrittes des Mondes in den Erdschatten die Gestirne des Himmels, welche vorher durch das Mondlicht erblichen, allmälig zum Vorschein kommen, wie die Milchstraße, die beim vollen Lichte des Mondes gar nicht zu erkennen war, nach und nach sich prachtvoll entfaltet und in Form eines großen Bogens von Nord=Nord=West bis in die Nähe des Zeniths nach Süd=Süd=West durch Cepheus, Cassiopeia, Perseus, Fuhrmann und die Zwillinge sich hinzieht. Auch das seit Anfang des gegenwärtigen Jahres im milden Glanze schimmernde Zodiacallicht wird während der totalen Verdunkelung des Mondes dem aufmerksamen Beobachter sich darbieten. Man richte nur, um diese wenig bekannte, für den Astronomen noch immer räthselhafte Erscheinung wahrzunehmen, das Auge nach dem westlichen Horizont, wo man den Lichtschimmer in Form eines schief von der Rechten zur Linken aufsteigenden Kegels erblicken wird, der die Sternbilder des Pegasus, der Fische und des Widders überzieht und mit seiner Spitze an das Siebengestirn anstößt. Lohnend ist es einen Blick auf diejenige Gegend zu werfen, welche den Ort der Erscheinung der Finsterniß unmittelbar umgibt. Rechts aufwärts von der kupferrothen Mondscheibe erglänzt in schönem Lichte der Stern erster Größe Regulus im Sternbilde des großen Löwen. Links vom verfinsterten Monde, fast in gleicher Höhe mit demselben, erblickt man den hellen Stern Denebola am Schwanze des Löwen. In größerer Entfernung links vom Monde zieht der schöne Stern Arcturus im Bootes unsere Aufmerksamkeit auf sich; abwärts aber erglänzen die schönen Sterne der Jungfrau, darunter besonders ganz nahe am Horizonte die helle Spica. Wollen wir nun noch zu dieser Zeit, vorausgesetzt, daß die Luft ganz klar ist, die Schärfe unseres Auges prüfen, so bietet sich hierzu Gelegenheit dar, indem wir einen seltenen, jetzt unter günstigen Verhältnissen sich uns darbietenden Gast mit freiem Auge aufsucher. Der von Herschel im Jahre 1781 entdeckte Planet Uranus erscheint nämlich als ein schwaches Sternchen sechster Größe und ist als solches schon häufig in früheren Jahren, zuletzt noch am hellen Abende des 16. d. M. um 10 Uhr von Heis bei reiner Luft mit freiem Auge erkannt worden. Zwei Wochen etwa vor dem Tage der Mondfinsterniß, am 11. Februar, war der Planet mit der Sonne in Opposition und der Erde am nächsten, in nahe 347 Millionen Meilen Abstand; aber auch jetzt noch ist der Planet günstig zum Beobachten. Nach der folgenden Anleitung ist Uranus leicht zu finden. Geht man vor der verfinsterten Mondscheibe rechts aufwärts nach dem hellen Sterne Regulus, so wird man etwa auf der Mitte der Strecke einen Stern vierter Größe im Löwen finden; geht man nun des Weges weiter über Regulus hinaus, so wird man auf ein schwaches Sternchen treffen, welches rechts neben sich ein etwas helleres Sternchen hat. Jener schwache Stern ist Uranus, dessen planetarische Natur in einem mäßigen Fernrohre gleich auffallen wird. Es möge noch bemerkt werden, daß zur Auffindung des Planeten mit freiem Auge sich vier Umstände vereinigen müssen: 1) günstige Stellung des Planeten zur Erde, 2) mondfreier Himmel, 3) völlige heitere und reine Luft, 4) scharfes Auge des Beobachters Der Mond erreicht um 7 Uhr 43 Minuten mittlerer Kölner Zeit die Mitte der tolalen Verfinsterung: der Mittelpunct der Mondscheibe steht dem Mittelpuncte des Erdschatten= am nächsten. Bei dunstiger Luft wird der Mond gar nicht sichtbar sein; dagegen wird man bei klarer Luft die Scheibe des Mondes gleichförmig in kupferrother Farbe erblicken; später aber, wo der Mond sich dem unteren Rande des Erdschattens nähert, tritt nach unten zu eine gelbliche Färbung auf. Um 8 Uhr 31 Minuten beginnt der Mond wieder aus dem Erdschatten auszutreten; an dem unteren linken Mondrande macht sich zunächst ein heller Fleck bemerkbar. Diese vom Sonnenlichte beleuchtete Stelle des Mondes gewinnt von Minute zu Minute an Ausdehnung, so daß um 9 Uhr der Mond zur Hälfte aus dem Erdschatten wird ausgetreten sein. 29 Minuten später wird der Mond ganz aus dem Schatten der Erde austreten; die letzte Spur desselben ist einige Minuten zuvor am oberen Rande des Mondes wahrzunehmen. Der Eintritt der verschiedenen Phasen, die oben nach Kölner mittlerer Zeit angegeben sind, nämlich: 1) Anfang der Finsterniß..... 5 Uhr 57 Min. 2) Erste sechszöllige Verfinsterung.. 6„ 26„ 3) Anfang der totalen Finsterniß.. 6„ 55„ 4) Mitte der Finsterniß..... 7" 43„ 5) Ende der totalen Finsterniß.. 8„ 32„ 6) Zweite sechzöllige Verfinsterung.. 9„ 9„ 7) Ende der Finsterniß...... 9„ 29„ erfolgt für alle Oerter in demselben Zeitmomente. Wegen Verschiedenheit der Ortszeiten treten aber diese Phasen früher oder später ein je nachdem die Oerter in Bezug auf Köln westlich oder östlich liegen. Die totale Mondfinsterniß ist sichtbar außer in ganz Europa in Asten, Afrika und Australien und theilweise in Grönland. Vermischte Nachrichten. 1 Oberkassel, 24. Februar. Der Trajectdienst der Rheinischen Eisenbahn für Personenverkehr wird wahrscheinlich morgen wieder aufgegenommen. Aus dem Siegkreise, 23. Februar. Gestern den 22. Februar feierte das in der ganzen Gemeinde Neunkirchen wie in der Umgegend allgemein geachtete Ehepaar, Lehrer Heinrich Weeg und Maria Schmitz zu Birkenfeld das seltene und schöne Fest der goldenen Hochzeit unter zahlreicher und freudiger Betheiligung von Verwandten und Freunden. Bemerkenswerth ist, daß der Jubilar, ein tüchtiger Pädagoge von altem Schrot und Korn, vor acht Jahren bereits sein fünfzigjähriges Lehrerjubiläum feierte, und noch fortwährend in ungebrochener Kraft und mit beinahe jugendlicher Frische der Schule vorsteht, in welcher er jetzt die Enkel seiner ersten Schüler unterrichtet. Ehre dem edlen Kinderfreunde, und noch manches Jahr freudigen segensreichen Wirkens! * Köln, 23. Febr. Die„Neue Börsenzeitung“ schreibt: Wir constatiren mit Vergnügen, daß die Polizeibehörde nun auch auf die Butterverfälscher fahndet, welche ihre Waare nicht auf den Markt bringen, sondern mit derselben von Straße zu Straße haufiren. So wurde gestern eine Partie solcher Butter confiscirt, bei welcher sich 31 Procent Salz und Käsestoff ergaben. Eine Frau, welche heute Morgen mit ihrer Waare angehalten wurde, sprang mit ihren schmutzigen Schuhen in den Korb und trat die Butter durcheinander, damit man die Fälschung nicht mehr feststellen könne Natürlich irrte sie sich sehr, indem zu den fremdartigen Substanzen nun der Schmutz ihrer Schuhe hinzutritt und die Butter noch schlechter gestaltet. * Aus der Eisel, 20. Febr. In der neuesten Vacanzenliste für Militäranwärter, welche von dem preußischen Kriegsministerium herausgegeben wird, ist eine Polizeidiener=, Feldhüter= und Wegewärter=Stelle zu Habscheid, Bürgermeisterei Bleialf(Reg.=Bez. Trier) mit einem Jahreseinkommen von 330 Mark ausgeschrieben. Die Nebeneinträge bestehen alle 2 Jahre in vollständiger Uniform, nur alle 6 Jahre in einem neuen Mantel. Als Anspruch an die Bewerber wird dagegen besondere Energie, namentlich bei Ausführung der Kirchengesetze verlangt. Reflectanten auf die Stelle haben sich bei dem Bürgermeister=Amte zu Bleialf zu melden. Treis, 20. Febr. Nach jahrelanger Unterbrechung ist, wie die Coblenzer Volkszeitung“ meldet, dem hiefigen katholischen Pfarrer gestattet worden, den Religions=Unterricht, allerdings nur den vorbereitenden Beicht= und Communion=Unterricht, in der Schule zu ertheilen. Der Gemeinderath hatte bei der Regierung einen bezüglichen Antrag gestellt, war aber beschieden worden, der Pfarrer möge veranlaßt werden, selbst den Antrag zu stellen, was dieser auch that. Sehr bald traf denn auch von Seiten der Regierung die gewünschte Erlaubniß ein. Aus dem Bisthum Limburg, 24. Febr. Die Verlagshandlung von Ph..Glaeßen in Limburg a. L. versendet jetzt den diesjährigen Hirtenbrief unseres Oberhirten auf Verlangen, das Exemplar zu 20 Pfg. Das Schreiben ist weder wie sonst auf Kosten der bischöfl. Kanzlei gedruckt, noch auch wird es von dort versandt. Die Vorlesung von den Kanzeln ist auch nicht befohlen, sondern nur die besonders ergangene Fastenverordnung. In dem Hirtenbrief hebt der hochw. Herr Bischof im Eingang hervor, daß er nach 34jähriger Wirksamkeit in der Ferne weilen müsse, entwickelt die kirchliche Lehre von der Unfehlbarkeit, und der kirchlichen Sendung der Priester, zählt die Ruinen auf, welche der Culturkampf kirchlichen Instituten geschlagen, lobt die einmüthige Haltung des Clerus, erhofft nach den gemachten Erfahrungen das Beste von den Diöcesanen, und betont das Verbundensein mit den Gläubigen, wenn er auch gar lange nicht oder gar nicht mehr bei seinem hohen Alter zur Heerde zurückkehren sollte. * Schönebeck, 21. Febr. Ein großer Verlust hat die hiesige Missionsstelle betroffen: ihr Gründer und der unermüdliche Arbeiter in derselben, der Missions=Vicar Holst, ist aus dem Leben abberufen worden. Tiefe Trauer hat die ganze Gemeinde erfaßt; daher denn auch die große und innige Theilnahme an seinem Begräbnisse. Aus den entlegensten Gegenden der Diaspora waren vierundzwanzig Geistliche hiehergeeilt, von denen einige den weiten Weg von dreißig Stunden nicht scheuten, um dem edlen Verblichenen das letzte Geleite zu geben. In gleicher Weise hatten manche katholische Laien aus Magdeburg u. s. w. sich eingestellt, um ein Zeugniß ihrer Hochachtung dem theuren Verstorbenen abzulegen. * Dinkelsbühl, 20. Februar. In dem Hof einer hiesigen Weinwirthschaft feuerte vorgestern ein Schüler des dritten Cursus der Gewerbeschule einen Revolverschuß auf die Tochter des Wirthes ab und jagte sich dann selbst eine Kugel durch den Kopf, so daß er sofort todt niederstürzte. Das Mädchen wurde nur von der Kugel am Kopfe gestreift. Aufgefundene Briefe haben dargethan, daß zwischen den jungen Leuten ein geheimes Liebesverhältniß bestand und daß Eifersucht das Motiv der That war. * Stockholm, 19. Febr. Hernösand ist heute Nacht von einer großen Feuersbrunst heimgesucht worden. Sechs Gebäude find von dem Feuer zerstört worden. Die Filiale der Mälarbank hat alle Werthpapiere und Wechsel verloren. Menschenleben sind nicht verloren gegangen. Handel und Verkehr. * Die„N..=Ztg.“ schreibt: Die Actionäre des Bergwerks Centrum können von sich sagen:„Wer den Schaden hat, darf für den Spott nicht sorgen.“ Während wir hier die Actien, die einstmals hoch über pari bezahlt wurden, vor wenigen Tagen auf 6½ pEt finken sahen, schreibt offenbar derselbe Herr, dessen Entzücken über die Lage des Werkes so Viele in's Unglück gebracht hat, in der„Ess. Ztg.“ Folgendes:„Wattenscheid, 21. Febr. Im Anschluß an unsere Mittheilungen vom 17. Jan. er. in Nr. 15 dieser Zeitung, welche über die günstigen Aufschlüsse der Zeche Centrum in ihrem nordwestlichen Feld im nördlichen Querschlage des neuen Schachtes Auskunft gaben und die Hoffnungen darstellten, welche sich daean knüpften, sind wir in der glücklichen Lage, berichten zu können, daß diese Hoffnungen und Erwartungen sich vielleicht noch über ihr Endziel hinaus erfüllen werden. Mit dem oden erwähnten nördlichen Querschlag ist vorgestern, 20 Meter von dem Leitflötz„Sonnenschein“ entfernt, ein zweites Flötz„Wasserfall“ aufgeschlossen und steht es damit evident fest, daß Centrum in dem nordwestlichen Flügel zuerst Flötz „Bänksgen“ und dann Flötz„Dickebank“ bei einer Fortsetzung des Querschlages auf weitere 40 Meter aufschließt. Der in unseren bereits erwähnten Mittheilungen behauptete Kohlenreichthum des nordwestlichen Feldes ist also, was sich mit Sicherheit annehmen läßt, factisch vorhanden und bürgt die glückliche Lagerung für ein billige Gewinnung.“ Köln, 24. Fedr.(Notirungen der Handelsmakler.) Wetter: trüb. Weizen matter, ohne Sack per 200 Pfd. hies.(niedrigster Preis) eff. Rm. 24.00., fremder 22.00—24.00 B.(Lieferungsqual. à 75 Pfd. per 60 Liter.) Roggen matter, ohne Sack per 200 Pfd. hies.(niedrigster Preis) eff. Rm. 18., fremder 16.00—18.50 B.(Lieferungsqual. à 69 Pfd. per 50 Liter.) Hafer still, per 200 Pfd. ohne Sack Rm. 16.35 B. Rüböl fest, per 100 Pfd. mit Faß in Eisenb. eff. in Partieen von 100 Ctr. Rm. 38.00 B. Landmarkt. Bei schwack Wochenzufuhr etwa 1300 Sack. Neuß, 24. Febr. Weizen 1. Zufuhr blieben Preise unverändert. Qual. M. 23.60, 2. Qual. 22.10, Lank roggen 1. Qual. 17.30, 2. Qual. 16.30, Wintergerste—.——. Sommer= gerste—.—, Hafer 16.80, Buchweizen—.—, Rübsen(Aveel) 32 50 Raps 34.—, Kartoffeln.—, Roggenstroh.80, Alles per 100 Kilo. Heu.50 per 50 Kilo. Rüböl per 100 Kilo in Partien von 100 Ktz. M. 76.—, Rüböl per 100 Kilo faßweise 78.—, Gereinigtes Oel per 100 Kilo 3 M. höher, Preßkuchen per 1000 Kilo 162.—, Wetzen=Vorschuß 00 per 100 Kilo 31.—. Zufuhr ca. 150 Sack. Paris, 23 Februar. Produktenmarkt. Weizen 28.—, Mehl 62.— Rüböl 93.75, Spiritus 62.—. Amsterdam, 23. Februar. Weizen 307, Roggen 189, Raps 416 Fl. Rüböl 41 ½ loco. London, 22. Februar. An den Markt gebrachtwaren 600 Stück Hornvieh, 34000 Schafe, 100 Kälber. Bezahlt wurde per Stone von 8 Pfd.: Für Ochsenfleisch 6 sh. 2., für Hammelfleisch 7 sh. 8., für Kalbfleisch 7 sh. 0., für Schweinefleisch 5 sh. 2 d. Liverpool, 23. Februar. Middl. Orleans 6½, middl. amerikanisch — fair Dhollerah, 5½, middl. fair Dholleray 5¼, good middl Phollerah 5⅛, middl. Dhollerah 5½ fair Bengal 4 11/16, good fair Broach— new fair Omra 5 3/16 good fair Oomra 5⅞ fair Madras 5% fair Pernam 6¾ fair Smyrna—, fair Egyptian 6 3/8. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten=Versammlung zu Bonn am 23. Februar 1877. Erster Gegenstand der Verhandlung war ein Antrag der Bewohner der Beethovenstraße wegen Ausbaues und Uebernahme dieser Straße. Die Adjacenten sind schon verschiedene Male mit diesem Gesuche eingekommen, doch wurde wegen des Kostenpunktes kein Uebereinkommen zu Stande gebracht. Der Kostenanschlag für Ausbau des Trottoirs 2c. beläuft sich auf 6000 M. Da nunmehr von den Bewohnern 2700 M. gezeichnet worden sind, so hatte sich die Bau=Commission für die Ausführung des Antrages entschieden, da von den spätern Anbauern der Straße die der Stadt entstandenen Kosten zurückerstattet werden müßten. Hierüber entspann sich auf Grund des Ortsstatuts eine längere Discussion und wurde schließlich der Antrag an die Justizcommission verwiesen. Beim Neubau des Rathhauses mußte die Giebelmauer des Hofmann'schen Hauses benutzt werden. Die hierfür geforderte Entschädigung betrug zuerst 2188 Mk., die schließlich auf 1772 M. 97 Pfg. ermäßigt und vom Stadtverordneten=Collegium angenommen wurde. Der neue Theil des Friedhofes an der Endenicherstraße soll mit einer Mauer versehen werden. Die Kosten betragen 1500 ., die jedoch dem Kirchhof=Fonds entnommen werden sollen, so daß der Stadt keinerlei Belastung entsteht. Die Versammlung erklärte sich hiermit einverstanden. In Folge des hohen Wasserstandes der letzten Jahre ist der Leinpfad erheblich beschädigt und eine Ausbesserung desselben nöthig geworden. Die Kosten sind auf 1500 M. berechnet. Hr. Engelskirchen hat sich zu einem Beitrage von°0 M. bereit erklärt. Da durch Abbruch städtischer Häuser der Schutt sich auf billige Weise beschaffen läßt, so würden sich die Auslagen auf—900 Mk. herabmindern. Die Herstellung wurde beschlossen, ebenso die Pflasterung der durch Hochwasser beschädigten Rampe am Wachsbleicherweg und am Belveddre, deren Kosten 10,320 M. betragen. Von der Baucommission war der Ankauf des Spickermann'schen Hauses in der Kaule für 2600 Thlr. beantragt worden. Die Erwerbung desselben und der daran anstoßenden Gebäude ist für die Stadt insofern geboten, als dahinter städtische Grundstücke liegen, die durch Erwerb resp. Niederreißung quäst. Häuser zu Bauplätzen verwendet werden können. Früher hatte der Eigenthümer 3000 Thlr. gefordert. Der Ankauf wurde beschlossen. Dem Turnverein ist die städtische Turnhalle gegen eine Miethe von pro Monat 6 Mark im Jahre 1874 überlassen worden. Durch Versehen ist jedoch während der beiden letzten Jahre nur pro Jahr 6 Mk. erhoben worden, so daß der Turnverein nunmehr mit 134 M. Miethe im Rückstande ist. Vom Vorstande war ein Gesuch um Niederschlagung dieser Forderung eingegangen. Mit Rücksicht darauf, daß die Halle nur während der 5 Wintermonate eigentlich benutzt worden sein soll, wurde für die übrigen 7 Monate des Jahres die Miethe nachgelassen.— Eine drastische Illustration, mit welcher zarter Rücksicht man an maßgabender Stelle über die in der jetzigen drückenden Lage von den Steuerzahlern so hart empfundenen hohen Provinzialbeiträge denkt, bot das Antwortschreiben auf das von dem Stadtverordneten=Collegium an den Landesdirector gerichtete Gesuch, bei neuen Auslagen doch auf die jetzt schon schwer lastende hohe Besteuerung Rücksicht zu nehmen. Das Schreiben enthielt ganz lakonisch die Mittheilung, daß die Verwaltung über dieses Gesuch zur Tagesordnung übergegangen sei. Kann man noch mehr wünschen! Eingesandt. 88 Bonn, 24. Febr. Wenn man sich überzeugen will; was mit ver einter Kraft binnen Kurzem herzustellen ist, so bemühe man sich einfach Kölner Chaussee. Lisberan waren die Bankets und namentlich die Strecke von der Breitestraße bis zur Wohnung des Gastwirths Röttgen fast unpassirbar. Es wurde von verschiedenen Seiten in Anregung gebracht, daß für die Herstellung der Bankets etwas geschehen müsse, jedoch scheiterte dies immer an dem Kostenpunkte, bis ein Anwohner der Kölner Chaussee, Herr P.., die Sache in die Hand nahm. Seinen Bemühungen ist es gelungen, binnen kürzester Frift bei seinen Nachbarn so viel Geld durch freiwillige Beiträge aufzubringen, daß die besagte Strecke zu einem passirbaren Wege umgestaltet werden konnte. Es wäre wünschenswerth, wenn dieses Beispiel auf verschiedenen anderen Stellen Nachahmung fände. Civilstand der Bürgermeisterei Bonn. Gevurten. Den 15. Febr.: Peter, Sohn von Joh. Mombauer, Tagelöhner, und von Elisabeth Höller.— Peter Christian, Sohn von N. N. fr. — 16. Emilie Henr. Joh., Tochter von Albert Schubert, Agent, und von Emilie Windmüller.— Emil, Sohn von N. N. fr.— Heinr. Friedrich Wilh. Ewald, Sohn von Heinr. Riese, Klempner, und von Anna Cathar. Adeline Schmidt.— 17. Gertr. Maria Constance, Tochter von Gottfried Havers, Anstreicher, und von Cath. Carol. Frechen.— Samuel, Sohn v. Levi Schwarz, Kaufmann, und von Mina Schwarz.— Joh. Franz Heinr., Sohn von Franz Sparrenberg, Hutmacher, und von Wilhelm. Krüger. 18. Joh., Sohn von Peter Joseph Reifferscheidt, Ackerer, und von Maria Schneider.— Cath., Tochter von Joh. Spies, Tagelöhner, und von Theresia Goebel.— Maxim., Sohn von Joh. Schick, Ackerer, und von Marg. Weber.— 19. Math. Carl, Sohn von Dominikus Holbach, Gärtner, u. von Magd. Hilgers.— Wilhelm. Louise, Tochter von Aloysius Castenholz, Schneider, und von Cath. Urhahn.— 20. Carl Friedrich, Sohn v. Julius Gustav Ansorge, Wachtmeister, und von Marie Jahn.— 21. ton Franz, Sohn von Anton Steiner, Schreiner, und von Cath. — Jacob Wilh., Sohn von Jacob Löllgen, Tagelöhner, und von Marg. Krümmel.— 22. Joh. Arnold, Sohn von Joh. Crist. Frings, Bäcker u. Wirth, und von Elis. Sieburg.— Anna Maria, Tochter von Friedrich Ludw. Hausdorf, Stellmacher, und von Maria Hoffmann.— Peter Aug., Sohn von Kloys Schmitz, Schuhmacher, fund von Elis. Burger.— Joh., Sohn von Franz Krämer, Schreiner, und von Cath. Steinborn. Cath., Tochter von Michael Brock, Magazinarbeiter, und von Christina Heirathsverkündigungen. Den 16. Febr.: Friedr. Wilh. Graf von Ros. Rittmeister und Escadrons=Chef, mit Marg. Maria Louise von Bülow.— 19. Joh. Gottl. Zügel, Schmied, mit Louise Cath. Joos.— 20. Walther Reinhold Moßner, Rittmeister und Escadrons=Chef, mit Meta Marie Giebert.— 21. Adolph Thiebes, Anstreicher, mit Susannna Kochenbach.— 22. Bertram Bellinghaus, Fabrikarbeiter, mit Theresia Thieken. — Dr. Bernh. Carl Georg Friedrich von Mosengeil, Professor, mit Ida Helena Prym.— Franz Lichte, Fabrikarbeiter, mit Helena Bauer. Heirathen. 23. Febr.: Heinr. Emil Dannenleit, Diener, mit Marg. Sterbefälle. Den 16. Febr.: Hubert Mauett, Porzellanarbeiter, alt 33 J.— 17. Anna Maria Müller, alt 8 M.— Maria Küpper, alt 23 M.— Anna Elis. Arens, Wittwe von Peter Winterscheidt, alt 76 Jahre. — 18. Maria Cath. Collin, alt 2 J.— Friederike Wilhelm Kranz, Wittwe von Dr. Aug. Kranz Rentnerin, alt 61 J.— 19. Margaretha Stommel, alt 4 M.— Anton Otto Kinkel, alt 9 M.— 20. Peter Wolf, alt 6 T.— Philipp Simon, Wttw. v. Jetta Kappel, Metzger, alt Johann August Gardt, Ehemann der Christine Wilhelmine Peterding, Privater, alt 62 Jahre.— Helene Arnoldine Dahl, Wittwe von Friedrich Richarz, alt 48 Jahre.— 21.: Carl Baumann, alt 11 Tage.— Andreas Gierlich, alt 3½ Jahr.— Emilie Windmüller, Ehefrau von Albert Schubert, alt 39 Jahre.— 22.: Catharina Graubner, alt 14 Wochen.— Martin Duvenow, alt 7 ½/ Monat.— 23.: Ferdinand Weißfeld, Kappenmacher, alt 17 Jahre.— Wilhelm Bender, alt 10 Monate.— Johanna Carolina Wilhelmine Schnelle, Wittwe von Christian Göttner, alt 35 Jahre. Verkauf des Hauses Lennsstraße Nr. 37 zu Bonn unter Zugrundelegung der Taxe von 20,000 Mark findet am Montag den 26. Februar, Nachmittags 3 im„Rheinischen Hof“ statt. Gansen, Notar. Tieitanirn. Am Donnerstag den 1. März 1877, Nachmittags 4 Uhr, sollen im Gasthofe„Zum Schwanen" bei Honecker die den Erben Peter Joseph Vianden zugehörigen, zu Bonu an der Bornheimerstraße neben Deutschmann, Wittwe Hoffmann und Walbroel gelegenen beiden Häuser nebst Scheune, Sandgrube, Ackerland und Zubehör zu jedem Preise öffentlich verkauft werden. Bonn, den 10. Januar 1877. M. Bresgen, Notar. Heute Vormittags halb 11 Uhr wurden durch die glückliche Geburt eines gesunden Töchterchens hoch erfreut Herm. Bartels, Julie Bartels, geb. Sternenberg. Beuel, den 24. Februar 1877. Poppelsdorfer Allee mehrere herrsch. Häuser vortheilhaft zu verkaufen durch 9. Jos. Abels, Münsterplaz 21. * Am Dinstag den 27. Febr., um 8 Uhr, ist in St. Remigius eine Seelenmesse für die verstorbenen Mitglieder des St. Vincenz=Vereins. für Frau####beth Winterscheid g. v. Arens am Dins—. den 27. Februar, 8 Uhr Morgens. Bekanntmachung. Wegen des polizeilich angeordneten Abbruches des auf der Josephstraße gelegenen, mit Nr. 30 bezeichneten Hauses wird vom Montag des 26. ds. Mts ab bis auf Weiteres die Josephstraße, und zwar von dem Eingange zur Commanderiestraße ab bis zur Burgstraße, und die Heisterbacherhofstraße von der Neustraße bis zur Josephstraße, für alles Fuhrwerk polizeilich gesperrt. Bonn, den 24. Februar 1877. Der Pokizei=Zuspector. Capitalien von 3000, 3900, 6000, 9000 und 15,000 Mark liegen zum Austhuu auf 1. Hypotheke bereit. Franz Heynen, Münsterplatz 14. 6000 Mart auf erste Hypotheke zum Austhun bereit. Frco.=Offerten unter Littra A. B. Nr. 234 bes. d. Exp. d. Ztg. werden als erste Hypothek auf ein Haus gesucht. Wo, sagt die Exp. d. Ztg.(640 5500 Thir. Holz=Verkauf zu Walberberg. Auf Anstehen des Verwaltungsrathes des Gymnasial= und Stiftungsfonds zu Köln werden am Mittwoch den 7. März d.., beim Wirthe Eich zu Walberberg 130 Loose Kiefernstangen in Klaftern, 18 Schock aufgearbeitetes und 21 Schock unaufgearbeitetes Schanzenholz, 7 Loose Kiefernstangen in Klaftern aus dem Distrikte durch den Unterzeichneten öffentlich auf Credit gegen Bürgschaft Lechenich, den 24. Sebr. 187. Elagsen, Votar. Freiwilliger Verkauf. Am Montag den 26. Februar 1877, Morgens 9 Uhr anfangend, läßt der Bauunternehmer Herr Jos. Strecke zu Bonn auf der Abbruchstelle die von den Häusern Judengasse Nr. 2, 4 und 6 herrührenden Thüren, Fenstern, Schränken und Platten, sowie das Bauholz in Loosen eingetheilt gegen baare Zahlung versteigern. Das Bauholz wird gegen 11 Uhr zum Verkaufe ausSchnder, Geaithhndicher. Holz=Verkauf zu Muffendorf. Am Samstag den 3. März., Morgens punkt 10 Uhr, werden bei Gastwirth Krämer aus der Freiherr von Fürstenherg'schen Waldung: 7000 Schanzen, 26 Klafter, 70 Eichen, davon 12 Nutzholz, 28 Buchen, 16 Loose Kiefern=Nutzholz, 1000 Heckenpfähle, 250 Haselnreife Krämer, Fürter. NB. Die Eichen und Buchen werden gegen 1 Uhr nacheinander ausgestellt. In der Innfermann'schen Buchhandlung in Paderborn ist soeben erschienen und bei A. Heury in Bonn vorräthig: Manning, Cardinal, Die innere Sendung des heiligen Geistes in ihren gen. Mit Genehmigung Sr. Eminenz übegsetzt von Christian Stamm, Geistl. Rath. XII u. 524 Seiten gr. 8ach 8v.„ u u uc Vercruysse 3.., Neue prartische Befür alle Tage des Jahres über das Leben unsers Herm Jesu Chrfti für Ghschesen. Sander g## 4. Austage des Französischen von P. Wu,, Greig ge g. Dritte verbesserte Auflage. 2 Bände.“. Htosy. 3. F. Wasmuth, Domkapitular, Ueber die unzulässigkeit der Wahl eines Bisthumsverwesers nach der staatlichen Absetzung des Bischofs. 103 Seiten 8° Broschirt 75 Pfg. Von demselben Verfasser ist früher erschienen: Können katholische Gemeinden nach dem Abgange ihrer Geistlichen sich andere selbst wählen und setzen oder vom Patron setzeu lassen? Beantwortet nach Wahrheit und Recht. 48 Seiten°. Geh. 40 Pfg. Movitar=Verrauf. Eine feine Garnitur aus: Sopha, 2 Sessel, Tisch und 12 Stühlen bestehend, 2 Consols mit Marmorplatten, 2 Spiegel, 1 Tafelheerd 2c. uc. aus freier Hand billig zu verkaufen. Wo, s. d. Exped. d. Ztg.(635 Ein herrsch. Haus, enthaltend 18 Räume und Garten, verziehungshalber zu verkaufen durch Franz Heynen, Münsterplatz 14. b. herrsch. Häuser, ganz in der Nähe des Hofgartens, 12 Räume, Grten und Wasserleitung, unter günstigen Bedingungen zu verkaufen event. zu vermiethen durch Franz Heynen, Münsterplatz 14. Rosenthal. Zwei Häuser mit Garten à 5000 Thlr. unter günstigen Bedingungen zu verkaufen durch Franz Heynen, Münsterplatz 14. In der Nähe vom Sternthor ein kleines Haus zum Preise von 2800 Thlr. zu verkaufen durch Franz Heynen, Münsterplatz 14. vermiethen mehrere Wohnungen, darunter Maxstraße Nro. 21 die 2. Etage Näheres bei Brenner, Stiftsgasse 11. 1. und zu vermiethen. . Etage Maxstraße 51. Bekanntmachung. In Folge der Bestimmungen über die Einführung des mit dem 1. April d. J. beginnenden neuen Etatsjahres müssen sämmtliche PensionsEmpfänger bei der Erhebung pro März d. J. General=Quittungen ausstellen, und zwar: a) die Empfänger von MilitärPensionen, Unterstützungen, Erziehungsgeldern 2c. eine Quittung für den das Jahr 1876 und die Monate Januar, Februar und März d. J. umfassenden Zeitraum von 15 Monaten; b) die Empfänger von Civil=Pensionen, Unterstützungen, Erziehungsgeldern 2c. eine Quittung für die drei Monate Januar, Fedruar und März d. J. Wegen der mit Ende März d. J. stattfindenden Abrechnung werden alle Empfangs=Berechtigten zugleich hiermit ersucht, die ihnen zustehenden Geldbeträge rechtzeitig zu erheben. Bonn, 23. Februar 1877. Königliche Steuer=Kasse. Rheinische Eisenbahn. Vom 1. März d. J. ab werden die Billetpreise zwisch.n Köln und oberrhein. Stationen einer= und Düsseldorf andererseits vin Neuß ermäßigt. Köln 23. Februar 1877. Die Direction. Oeffentliche Versteigerung im städtischen Leihhause zu Bonn. Am Mittwoch den 7. März 1877, Nachm. 2½ Uhr, werden die im Monate August 1875 versetzten, nicht eingelösten Pfänder, worunter Juwelen, Gold= und Silber“. Gegenstände, goldene und filberne Uhren Ein geräumiges Kneiplokal, welches 2c. im Leibhause öffentlich versteigert, sich auch zu andern Gesellschaftszwecken Meerschweinchen zu kausen gesucht eignet, im Mittelpunkte der Stadt geAlte Anatomie im Hofgarten. legen, zu vermiethen. W. s. d. E. Control=Versammlungen. Die diesjährigen Frühjahrs=Control=Versammlungen im Bezirke der 1. Compagnie des 2. Bataillons(Brühl) 2. Rheinischen Landwehr=Regiments Nr. 28 finden in folgender Weise statt: 1. Für die Bürgermeisterei Bonn. a. Am Freitag den 9. März d.., Morgens 9 Uhr, auf dem Exercierplatz hinter dem Theatergebäude vor dem Kölnthor zu Bonn: die Reserve=Mannschaften der Provinzial=Infanterie. Am nämlichen Tage und Ort, Morgens 10 Uhr: die Reserve der Garde=Infanterie sowie die Reserve der Garde= und Provinzial=Jäger, Kavallerie, Artillerie, Pioniere und Trains. Desgleichen Morgens 11 Uhr: die sämmtlichen Reserve=Unterärzte, Unterapotheken, Pharmazeuten, Lazareth=Gehülfen, Krankenwärter, Krankenträger(einschließlich der im Krankenträgerdienst ausgebildeten Reserve=Mannschaften), Oekovomie= Handwerker, Militair=Bäcker, Marine, Dispositions=Urlauber, zur Disposition der Ersatz=Behörden Entlassene und die beim Eisenbahn=Regiment activ gedient habenden Mannschaften. 2. Für die Bürgermeisterei Vilich. Am Sonnabend den 10. März d.., Morgens 11 Uhr, an der Augustenhütte zu Beuel, sämmtliche Reserve=Mannschaften dieser Bürgermeisterei. Etwaige Dispensations=Gesuche, welche durch amtliche und begründete Atteste zu motiviren sind, müssen dem unterzeichneten Commando durch den Bezirksfeldwebel rechtzeitig eingesandt werden. Sämmtliche Mannschaften haben pünktlich zu erscheinen und ihre Militair=Papiere mitzubringen. Orden und Ehrenzeichen sind anzulegen. Um etwaigen Zweifeln zu begegnen, wird gleichzeitig angeführt, daß zu den Reserven die Jahrgänge 1870 und jüngere mit Ausnahme der vorzeitig zur Landwehr versetzten Mannschaften gehören. Auch wird noch bekannt gemacht, daß zum Eisenbahn=Regiment nur diejenigen Mannschaften gehören, welche bei demselben 1 Jahr und länger activ gedient haben. Es gestellen sich demnach zum Appel die im Eisenbahndienst befindlichen Personen des Beurlaubtenstandes, welche beim Eisenbahn=Regiment nicht activ gedient, mit den Mannschaften der betreffenden Waffe. Brühl, den 10. Februar 1877. Königliches Bezirks=Commando des 2. Pataillons(Prühl) 2 Rheinischen Landwehr=Regiments Nr. 28. (gez.) v. d. Marwitz, Oberst 1. D. und Bezirks=Commandeur. Zur Aufnahme von Versicherungen für die Concordia, Kölnische Lebens=Versicherungs=Gesellschaft in Köln, hält sich bestens empfohlen Wilhelm Birkheuser, Haupt=Agent, Stockenstraße 22 in Bonn. Die Schlosserkiin Maargasse 3 hält sich in allen vorkommenden Schlosserarbeiten bestens empfohlen. Reparaturen prompt und billig. Geschaftsteuten, deren Verhältnisse ein Arrangement ihrer Glär wempfiehlt sich hierzu ein tüchtiger, praktisch erfahrener, und in diesen Sachen routinirter juristisch gebildeter Mann. Strengste #Discretion garantirt. Kostenberechnung vorher. Correspondenzen werden ausführlich beantwortet. Sich vertrauensvoll zu wenden franco X. X. X. 100 postlagernd Köln. d. Franz Heynen, Münsterplatz 14, empfiehlt sich als Vermittler bei An= und Verkauf von Häusern, sowie Besorgen und Unterbringen von Control=Versammlungen. Dir darzuhlgen, Eiagsahl..### Versammlungen des 2. Bateihons(Brühl)2 Pheinischen im Bezirke der 2. 3 oder 4 Zimmer zum Preise von Die diesjährigen Frühjahrs=Control80—120 Thlrn. von kinderlosen Ehe Compagnie vrr 2. Balainons(Grutzi, E. Shriniscgen Landwehr=Regiments leuten gesucht. Adressen nimmt die Nr. 28 werden, wie folgt, stattfinden. Exp. d. Zig unter 607 entgegen. Am Montag den 12. März zu Bonn auf dem Exerzierplatz hinter dem Theatergebäude: Eine hübsche Wohnung, bestehend aus 4 Zimmern und Küche, ist zum 15. Mai an stille Einwohner billig zu verm. Näh. in d. Exp.(637 Zu vermiethen per 15. Mai mehrere schöne Wohnungen(Parterre, erste und zweite Etage) an stille Familien. Zu erfragen beim Eigenthümer selbst Maxstraße 41. Daselbst ein kleines Haus zu verkaufen oder zu vermiethen. Zu vermiethen 1. 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Die Mannschaften haben pünktlich zu erscheinen, ihre Militairpapiere mitzubringen und ihre Orden und Ehrenzeichen anzulegen. Etwaige begründete und mit beglaubigten Attesten zu belegende Dispensations=Gesuche sind so bald als möglich an den Bezirks=Feldwebel einzureichen. Wer bei der Control=Versammlung ohne genügende Entschuldigung fehlt, wird unnachsichtlich bestraft. Brühl, den 10. Februar 1877. Königliches Landwehr=Bezirks=Commando. (gez.) v. d. Marwitz, Oberst z. D. und Bezirks=Commandeur. Lilionese, vom Ministerium concessionirt, reinigt binnen 14 Tagen die Haus von Leberflecken, Sommer#0 sprossen, Pockenflecken, vertreibt den gelben Teint und die Röthe der Nase, sicheres Mittel gegen Flechten und skrophulöse Unreinheiten der Haut, à Fl. 3 4g., halbe Fl. 1 ##. 50 J. Barterzeugungs=Pomade, Dose 3., halbe Dose 1#. 50 J. In 6 Monaten erzeugt diese einen vollen Bart schon bei jungen Leuten von 16 Jahren. Auch wird diese zum Kopfhaarwuchs angewandt. 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Verladungs-Spesen, gegen comptante Zahlung in der betreffenden La 6 desmünze und geben über sonstige Verkaufs-Bedingungen auf Anfrage gern Auskunft. * Z a r g r ö s s e r e n S i c h e r s t e l l u n g u n s e r e r A b n e h m e r v o r T ä u s c h u n g e n, w i e s o l c h e g e r a d e i n l e t z t e r Zeit wieder mehrfach zu unsérer Kenntniss gekommen sind, lassen wir von jetzt ab jeden einzelnen Sack mit einer, unsere behördlich registrirte Fabrikmarke tragenden, nachfolgend verzeichneten Bleiplome Ich habe mich in Königswinter als practischer Arzt niedergelassen und wohne Marktstraße Nro. 145. Sprechstunden täglich von —10 und—3 in Königswinter, zwischen—5 Montags und Freitags in Ober= und Niederdollendorf bei den Herren Gastwirthen Laufenberg und Placke. Dienstags und Samstags in Mehlem bei Herrn Gastwirth Hüllen. Dr. med. P. Neuterstraße 3 scönes, nicht zu großes Haus mit all Nquemlichkeiten und Garten billig zu vermiethen oder zu verkaufen. Näheres Reuterstraße 5. 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Sonntag den 11. März(Lätare) findet in den Räumen des Grand Hotel de belle vue(Kaiserhof) Gnossus CUnczn!, verbunden mit theatralischen Vorstellungen Statt.— Später: A L L. Der Vorstand. Da ich mich in Bonn niedergelassen, so beehre mich ergebenst anzuzeigen, dass ich gründlichen Unterricht in Gesang., Clavier-, Violin- und Harmonielehre ertheile und bitte um geneigtes Wohlwollen. Heinr. Lorscheidt, Concertmeister, Am Hof Nr. 4. Geschäftseröffnung. Hiermit die ergebene Anzeige, daß ich Wenzelgasse Nr. 51 eine Bäckerei verbunden mit Casié eröffnet habe, und empfehle zugleich alle feineren Backwaaren. Gute Waare und pünktliche Bedienung wird zugesichert. Bitte um geneigten Zuspruch. Achtungsvoll Pet. Duppelfeld. los. Becker, Kunst=& Handels=Gärtner, Bornheimerstraße 22, empfiehlt sich den geehrten Herrschaften im Anlegen, sowie Instandhalten von Garten=Anlagen. 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Vollhäringe 13 Pfg. per Pfd. 100 Pfg. sen per St. 35 Pfg. à Pickles per Pfd. 60 Pfg. " Faß(10 Pfd.) fg., per Töpfchen 18 u. 30 Pfg. per Pfd. 300 Pfg. herten Lachs, per Pfd. 300 Pfg. Aal„„ 180„ urter Schinken ohne Knochen, Pfo. 135 Pfg. I. Schinken, per Pfd. 95 Pfg. urter Knackwurst, p. St. 20 Pfg. Leberwurst, p. Pfo. 120 Pf. Cervelatwurst, p.„ 180„ r Trüffel=Leberwurst, per Pfd. Pfg. Thüringer Butter, per Pfd. schönes Logis. anständige Handwerker Viehmarkt 2A. Käse, per St. 6 Pfg. e, per St. 4 Pfg. iger Spitzkäse, per St. 24 Pfg. Bestes Hamb. Rauschfleisch, per Psd. 180 Pfg. Sardines à’huile, per Dose 90 unp 160 Pig. Türkische Pflaumen, per Pfd. 30 Pf. empfiehlt Ernst Kammerecker, Vonrgasse 32. Ein Tafelklavier Beachtenswerth. Zur jetzigen Jahreszeit, wo hestiger Husten und langwierige Catarrhe so häufig sind, wird die wegen ihrer gusen Wirkung allgemein beliebte „Spitzwegerich=Brust=Essenz“ bereitet aus dem Safte der frischen Pflanze von Apotheker L. 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Tagesordnung: 1) Geschäftliche Mittheilungen. 2) Vorschlag zur Gründung einer monatlich zu erscheinenden Zeitschrift. 3) Vortrag des Herrn Lindenmuth über Bibliothek. 4) Vortrag des Herrn Obergärtner Weiss über Anpflanzungen und Behandeln der Rosen im Freien. 5) Vortrag des Herrn Obergärtner Koller über Obsttreiberei. Der Vorstand. Verein Für Gärtner und Gartenfreunde zu Vonn. Montag den 26. d.., Abds. 612 Uhr Sitzung bei Herrn Nettekoven. Neugasse. Tagesordnung: Vorträge.— Geschäftliche Mittheilungen.— Aufnahme neuer Mitglieder. Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten.: Der Vorsand. Neu erschienen und zu haben Eine Viertelstunde vor dem h. Sakramente. 1 Ex. 3 Pf., 25 Ex. 50 Pf., 50 Ex. 80 Pf., 100 Ex. 1 M. 50, größere Partieen billiger. Die Expedition der„Deutschen Reichs=Zeitung:. Ein gr. Kleiderschrank u. Tisch zu verkaufen. Josephstr. 26, 2 Tr. h. Eine Hodelbank„mit We.kzeug verkaufen Grabenweg 34. zu Pianinos gesangreichen Tons, neuester Bauart, gebrauchte in Zahlung genommen. 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Abfahrt von Bonn nach Mainz und weiter.42 8,21.42 10.21 12,51.56.43 12,52, Coblenz.49 Abende, Rolandseck 12,1 2,31“ 2,56f 6,56. dem rechten Ufer 7 10,38 12.52.22.19 .52. Vom rechten Ufer in Boan 7,24 10.29 .36.48 9,14. Ab Bonn weiter nach Köln 4,31 6 6,10“ 7,31 10,37 12.26.23 4,16.40 7,56.31.21. Von Beuel rheinabwärta.47 10,16 12.40 .20 7,27 8,52. Von Beuel rheinauf wärte 7,21 10.47.10 3,41 7,28 9,32. Abfahrt von Köln nach Aachen.45. 6,55 9,3 11,40.35 2,27S .50 10,20. Amsterdam und Rotterdam(vis Cleve 6,15 9,25 1,40 2, 42. Antwerpen.45 6,55 9,3 11,40.26.97 10,30 Bonn 12,2 6 7,20 9, 9,20 11,15f 11, 43.20 2,15f 2,40 3 5 6,15 7,48 10,15. Brüssel 5,45 6,55 9,3 11,40 1,25.57 10.20 Cleve 6,15 9,25 11,42 1,40 2,42.30. Coblenz 12,2 6 7,20 9 9,20 11,45 3 S 7,46, Crefeld 6,15 7,10 9,25 11,42.40 2, 42 5, 20 8,5. Dortmund 6,15 9,25 1,40 2,42.30. Düsseldorf 6,15 7,10 9,25 11,42 1,40 2,40 5,30 8,5. Essen-Bochum 6,15 7,10.25 1,40 2,4= 5,25 8,5. Euskirchen 6,30 8,60 12,20 3,40.80 f. Frankfart 12,2 6 9 9,20 11,45 5. Linz(rechtes Ufer) 6,15.50 11.43.28 6,15.40. London 11,40 Vm., 10.50 Ab. Mainz 12,2 6 720 9 9,20 11,45 3 C. Mänchen 12,2 6 Vm., 5 Ab. Neuse 6,15 7,10 9,25 11,42 1,40.42.20 8,5. Nymegen 6,15 9,25 11,42 1,40 5, 30. Ostende 5,45 6,55 9,3 11,40 Vm., 10,30 Ab. Paris 5,45 9,3 11,40 Vm., 10,30 Ab. Rotterdam via Venlo 6,15 1,40.42. Saarbrücken 12,2 6 9 11,45. Trier(p. Eifelbahn) 8,50 Vm.,.40 Venlo 6,1: 9,25 1,40 2,42 5,30. Wien 6 Vm.(in 25 St.), 5 Nm Wiesbaden 12,2 6 7,20 9 9,20 11,45 S S. * Fällt an Sonn- und Festtagen aus. 1 Extrasug an Nonn- und Festtagen. Verantwortlicher Redacteur: I..: Hermann Moeskes in Vonn.— Verlag: P. Kauptmann. — Truck der Hauptmann'shzen Buchdruckerei in Vonn(Sürst Nr.),