6. Jahrgang. Bonn, Sonntag den 28. Januar 1877(Erste Ausgabe.) Nr. 25. W em 4D Eat H E Abonnement: Vierteljährlich pränum. für Bonn inel. Traglohn 4 RMark; bei den deutschen Postämtern und für Luxemburg 4 RMark. Organ für das kakholische deutsche Folk. Die Deutsche Reichs=Zeitung erscheint täglich, an den Wochentagen Abends, an Sonn= und Festtagen Morgens. Insertionsgebühren für die Petitzeile oder deren Raum 15 RPfennig. * Landtagsverhandlungen. Abgeordnetenhaus. 7. Sitzung vom 25. Januar. 12 Uhr. Am Ministertische: Leonhardt, Geh. Räthe Rindtfleisch, Starke und Oehlschläger und zahlreiche Commissarien. Zweite Berathung der Vorlage, betreffend die nach dem Gesetz über das Kostenwesen in Auseinandersetzungssachen vom 24. Juni 1875 zu gewährenden Tagegelder, Reisekosten und Feldzulagen. Zu Titel 5(Antheil an dem Arbeitsverdienst der Gerichtsgefangenen 483.350.) rügt Abg. Röckerath die Art und Weise, in welcher gegenwärtig von der preuß. Gefängnißverwaltung die Arbeit der Gejungenen einem Großindustriellen in Entreprise gegeben und zu deren Privatvortheil unter empfindlichster Schädigung der Kleinindustrie und des freien Handwerks ausgebeutet werde. 52 Abg. Eberty: Die Klagen der Industriellen und der Handwerker über die nicht gerechtfertigte Concurrenz durch Beschäftigung der Gefangenen sind im vollsten Maße begründet. Die Sache ist geradezu zu einer Calamität für das Land geworden. Ich habe von je her die in Irland und England mit so großem Glück durchgeführte Beschäftigung der Gefangenen an öffentlichen Werken befürwortet. In England beträgt der Procentsatz der Rückfälligen unter den Verbrechern 5 bis 7 Procent, in Preußen aber 78 Procent(Hört!), das ist eine schwerwiegende und schneidige Verurtheilung des bei uns herrschenden Systems. Ich behalte mir vor, beim Etat des Ministeriums des Innern ausführlich auf diesen Gegenstand zurückzukommen. Zu Titel 1 der dauernden Ausgaben(Gehalt des JustizMinisters) spricht Abg. Schröder(Lippstadt): Zu den Pflichten des Justizministers gehört bekanntlich auch die Ueberwachung der Staatsanwälte. Schon längst haben wir nun in Preußen den Eindruck, daß die Staatsanwälte nicht mehr auf dem Wege sind, eine ruhige, ordnungsmäßige Pflege der Criminaljustiz zu führen und wie das Gesetz vom Jahre 1849 in§ 3 für sie vorschreibt, dafür zu sorgen, daß kein Unschuldiger verfolgt werde. Wäre das wirklich der Fall, so hätten wir nicht so viel Freisprechungen und Anklagen, die geradezu erheiternd wirken, wenn man den logischen Sprüngen folgt, die nach gewissen Richtungen hin darin ausgeführt werden. Ich erinnere nur an die letzte Freisprechung des social=demokratischen Abgeordneten Fritzsche in Berlin. Wer diese Anklage und die Verhandlungen vor Gericht gelesen, der muß in der That die Achseln so hoch wie möglich zucken.(Heiterkeit.) Statt im Bewußtsein ihres Amtes ihren Verpflichtungen nachzukommen, hat sich bei vielen Staatsanwälten, namentlich bei den geistig minder begabten(Heiterkeit), schon längst die Idee eingenistet, daß es ihr hauptsächlicher Beruf sei, den Staat retten zu helfen gegen die oppositionellen Parteien, die Social=Demokraten und die sogenannten Ultramontanen. Welche Erfolge gegen die ersteren damit thatsächlich errungen find, dafür liefern ja die Berliner ReichstagsWahlen einen schlagenden Beweis; bekanntlich haben ja die SocialDemokraten am Abend des Wahltages nach Constatirung ihres glänzenden Sieges in Berlin auf Herrn Tessendorf in öffentlicher Versammlung ein Hoch ausgebracht.(Heiterkeit.) Ich habe insbesondere hier folgenden Fall von staatsanwaltlicher Verfolgungssucht gegen die Ultramontanen zur Sprache zu bringen. In meiner Heimath Westfalen wurde am 5. Januar dieses Jahres eine förmliche Razzia abgehalten auf sämmtliche Dekane der Diöcese Paderborn; es wurde hausgesucht nach Documenten, welche die amtliche Thätigkeit des Bischofs Martin von Paderborn, dem außer Heren Himly, der bekanntlich Staatsvertreter desselben ist, noch Alle gehorchen, nachweisen sollten. Als ich am 9. Januar von einer Wahlreise aus Dortmund zurückkehrte, wo ich versucht hatte, den Collegen Berger aus dem Sattel zu heben(Heiterkeit), traf ich einen der Herren, bei dem man hausgesucht hatte, auf der Eisenbahn und erfuhr von ihm, daß er deshalb nach Hause eile, um wieder einmal seine Briefe aus den Händen des Staatsanwalts in Empfang zu nehmen. Ich erkundigte mich ganz erstaunt, wie das komme, und er versicherte mir, daß schon seit mehreren Tagen— nota bene ohne daß irgend welche gerichtliche Untersuchung gegen ihn anhängig war— sämmtliche Briefe auf der Post, die auf ihn lauteten, dem Staatsanwalt ausgehändigt würden(hört! hört! im Centrum), daß dieser sodann jeden Morgen mit den Briefen zu ihm komme und ihn zwänge, die Briefe in seiner Gegenwart zu eröffnen und ihn Einsicht von denselben nehmen zu lassen. (Hört!) Ich frage Sie, meine Herren, und ich frage den Justizminister, auf Grund welches Gesetzes der Staatsanwalt längere Zeit hindurch sämmtliche Briefe an einen Staatsbürger,(Domcapitular Klein) gegen den gar nichts vorliegt, durch einfache Requisition auf der Post an sich selbst dirigiren lassen und den Adressaten zwingen darf, in seine Correspondenz Einsicht zu gestatten. Hier muß man wirklich sagen: da hört doch in Preußen Alles auf.(Sehr wahr! im Centrum.) Die Veranlassung hierzu ist eine so nichtige, daß man eine so ungeheuerliche Verletzung des einfachen Anstandsgefühls, wie es unter Gentlemens doch üblich ist, gar nicht begreifen kann. Daß der Bischof nach wie vor sein bischöfliches Amt in seiner Diöcese ausüben wird, das wird ja der Oberstaatsanwalt niemals hindern.(Oho! links.) Ja, m.., glauben Sie denn, daß jemals ein römisch=katholischer Bischof sich an die Urtheile der Herren Kannegießer und Genossen im Geringsten kehre? (Hört! Große Unruhe links.) Und glauben Sie denn, daß irgend ein anständiger katholischer Mann sich dadurch hindern lassen wird, den Geboten seines Bischofs in Kirchensachen nach wie vor zu gehorchen? Sie sollten sich doch freuen, daß es der Flexibilität der preußischen Richter gegenüber noch Leute gibt, die Charakter haben. Es ist ja ganz selbstverständlich, daß unsere Bischöfe noch heute vom Auslande aus ihre Diöcese regieren und daß das den Staat ganz und gar nichts angeht. (Oho! Lebhafter Widerspruch links.) Geht es so fort wie bisher und werden alle unsere Bischöfe abgesetzt, nun so wird Preußen eben ein Land wie andere Länder auch, wo die Bischöfe bloß in partibus infidelium regieren, dann kommt Preußen zu Hinterindien, zu Dahomey in Afrika und zu den Botokuden.(Gelächter links.) Meine Herren, ich bitte Sie doch dringend, nicht zu lachen, die Sache ist sehr ernst gemeint: wenn die heut herrschende Wirthschaft bei uns so fortgeht, dann werden noch ganz andere Aehnlichkeiten zwischen Dahomey und Deutschland eintreten.(Wiederholte Heiterkeit.) Uns gegenüber halten Sie eben alle Mittel für erlaubt. Selbst die Partei, von der ich immer gehofft hatte, daß sie nun ernstlich bestrebt sein werde, daß wir endlich mit diesem Culturkampf aufhören, die Fortschrittspartei, die ja die Trennung von Staat und Kirche auf ihr ursprüngliches Programm geschrieben hatte, sehen wir zu unserem Bedauern den Kampf in derselben Weise gegen uns führen, wenigstens hier im Abgeordnetenhause. Ja Sie, m. H. (zur Fortschrittspartei), sind die eigentlich confessionelle Partei, denn Sie haben die Altkatholiken in Ihrer Mitte und suchen auf jede Weise den Altkatholicismus zu fördern, dem ich übrigens persönlich allen Fortgang wünsche.(Heiterkeit. Rufe: Zur Sache!) Präsident v. Bennigsen bemerkt, daß die letzten Ausführungen des Redners allerdings in gar keiner Verbindung mehr mit dem Justizstat ftanden.„,„ipug). T. Ein i2 Lam CxTi5mn mit k. Abg. Schröder(Lippstadt): So will ich denn schließen mit der Aufforderung an den Justizminister, er möge seine Staatsanwalte mehr an die Kandare herannehmen, damit sie nicht durchgehen.(Beifall im Centrum. Zischen links.) Justizminister Dr. Leonhardt: Ich muß generell leugnen, daß die Staatsanwaltschaft den gesetztichen Vorschriften nicht nachkomme, und muß insonderheit in Abrede stellen, daß die Staatsanwalte zur Zeit und überhaupt während meiner Amtsführung die objective Ruhe nicht beobachtet hätten. Im Allgemeinen wird das genügen. Nun hat der Vorredner ganz unbestimmt eine Reihe von Beschwerden vorgebracht und es beklagt, daß im Bezirke des Appellationsgerichts Paderborn Haussuchungen stattgefunden hätten, ein Wechsel des Untersuchungsrichters vorgenommen wäre u. dgl.., und ich darf wohl annehmen, daß er glaubt, dies wäre gegen die Ordnung geschehen. Darüber kann ich gar nichts sagen, es ist mir nichts davon bekannt geworden. Ich habe Ihnen schon in der vorigen Session gesagt, es ist ganz unmöglich, daß der Justizminister über jeden Vorgang innerhalb der Instizpflege Rechenschaft geben kann. Ich habe damals gebeten, man möchte mir doch derartige Vorgänge vorher mittheilen(Sehr richtig!), dann wäre ich möglicher Weise in der Lage, Auskunft zu geben. Aber diesen allgemeinen Behauptungen gegenüber kann ich weiter nichts antworten, als was zich bis jetzt gethan habe. Abg. Dr. Lasker: Der Abg. Schröder hat sich gewundert, daß bei seinem Vortrage Lachen im Hause entstand, und uns aufgefordert, seine Rede doch mit Ernst anzuhören; er hat aber vergessen, daß dieses Lachen bloß eine Consequenz seiner Rede war, daß er es also in der Hand hatte, dasselbe zu vermeiden. Als er anfing von Beschlagnahmen, die ungesetzlich vorgenommen seien, zu sprechen, war man still und aufmerksam, weil wir diesen Dingen, wenn sie begründet waren, die größte Aufmerksamkeit zugewendet hätten. Wenn er aber dann eine ganze Reihe von Sachen vorbringt, die mir ein Rest aus den Wahlversammlungen zu sein schienen, und gar nicht in das Haus hineingehören(Oho! im Centrum; Sehr richtig! links), so braucht man sich nicht zu wundern, wenn wir meinten, es wäre ihm mit der ganzen Discussion gar nicht Ernst, und Sie(im Centrum) wären nunmehr in das humoristische Stadium gekommen, und wir gratulirten uns schon dazu, daß Sie den Humor gefunden hatten.(Heiterkeit.) Die Rede hatte aber auch eine ernste Seite. Sie(im Centrum) führen immer die beliebten Stichworte im Munde: Wir sind die kräftigen Männer, wir haben einen unbeugsamen Nacken, wir wahren die Freiheit und das Recht, kurz, Sie sagen von sich Alles Schöne, was ein Mensch mit parlamentarischer Bescheidenheit von sich sagen kann und von den Gegnern wird alles Schlechte gesagt, was man in guter Gesellschaft von einem Nachbarn eigentlich nicht sagen sollte; es geht eben so knapp beim Ordnungsrufe vorbei. Damit man aber im Lande sehe, wie die Herren die Opposition führen, will ich ein paar Punkte herausgreifen. Den königlichen Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten, der durch ein Gesetz eingerichtet ist..(Aha! im Centrum) Sie verspotten die Gesetze, das weiß ich; das ist gerade unsere Klage, und der Grund des Unfriedens. Diesen Gerichtshof, der für die Mehrheit eine Autorität ist, nennt dieser Vertreter Ihrer Partei„Kannegießer und Genossen".(Hört! hört! links: Bewegung im Centrum.) Wenn Sie nicht Heißsporne in Ihrer Partei hätten, würden solche Ausdrücke nicht gewagt werden; die Besonneneren von Ihnen hüten sich, so offen ihre Karte aufzudecken. Ein Vertreter dieser Partei entwickelt aldann: was kümmert es denn den Staat, ob das von ihm gegebene Gesetz und die unter seiner Autorität erlassenen rechtskräftigen Erkenntnisse ausgeführt werden? Ein Volksvertreter, der auf Grund der Verfassung gewählt ist, auf Grund der Gesetze seine Autorität erhalten hat und das Privilegium der Redefreiheit genießt, spricht in dieser Weise vom Staat und seinen Gesetzen.(Sehr gut!) Das alles müssen wir dulden und ruhig mit anhören(Bewegung im Centrum), weil die Gesetze und vor Allem unser eigenes Gesetz, die Geschäftsordnung dies erlauben. Selbst diese Ausschreitungen müssen wir ertragen, daß man von der Tribüne verkündigt, der Staat hat sich um die Ausführung seiner Gesetze nicht zu kümmern.(Abgeordneter Schröder=Lippstadt: Das ist nicht wahr!) Wenn es Ihnen nachher nicht paßt, dann wird natürlich alles interpretirt und in Abrede gestellt; diese Gewohnheit kennen wir bereits. Bringen Sie es dadurch nicht dahin, daß wir Ihre Reden mit Gleichgültigkeit anhören? Wenn Sie über den wirklichen Bruch der Gesetze Klage führen, so werden Sie uns aufmerksam finden. Aber Sie erläutern es selbst, warum im Lande Derartiges vorkommen kann, wenn die Gesetze hier in unserer Mitte für etwas Gleichgültiges erklärt werden. Abg. Windthorst(Meppen): Ich habe gar nicht gezweifelt, daß der Generalcorrector des Hauses(Oho! links) eine solche Correction ergehen lassen würde. Ich wünsche nur meines Theils, daß, wenn in diesem Falle sein Rechtsgefühl verletzt ist und er dem Ausdruck geben wollte, er auch gleichmäßig dagegen reagiren wolle, wenn dies von der Regierung geschieht. Was die Ausdrucksweise meines verehrten Freundes Schröder betrifft, so kann sie diesem oder jenem etwas zu scharf erscheinen; aber wenn man die Sprache in der Conflictszeit damit vergleicht, so war er noch ein Lamm(Sehr richtig! im Centrum); und es steht denen am wenigsten zu, eine Belehrung zu ertheilen, die damals an der Spitze gestanden haben. Diese Gegenstände sind so ernst, daß ich zum Lachen gar keinen Anlaß gefunden habe. Die Dinge aber, worüber die Herren lachen, sind so mannigfaltig geworden, daß ich in der That die Frage, was ridikül ist, nicht mehr beantworten kann. Als unser College Gerlach sprach und keinerlei Stoff zum Lachen vorlag, da ist in einer Art gelacht worden(Sehr richtig! im Centrum), von der ich allerdings glaube, daß der Herr Präsident Sie hätte fragen können, worüber lachen Sie? Wenn ein so alt ehrwürdiger Mann hier eine Antiquität genannt wird, was wollen Sie dann noch für Vorwürfe machen.(Sehr wahr!) Uebrigens ist auch der Abgeordnete Schröber sehr mißverstanden worden; er hat die Gesetzesverletzungen nicht vertheidigt, sondern nur aufmerksam gemacht, wohin es führt, wenn man Willkürmaßregeln in die Form von Gesetzen kleidet. Wir verspotten nicht die Gesetze, m.., sondern erkliren nur, daß eine Menge Gesetze gemacht sind, die trotz ihres verfassungsmäßigen Zustandekommens schweres Unrecht enthalten. Dies dem Generalcorrector. (Heiterkeit). Präsident von Bennigsen: Ich möchte doch den Abg. Windthorst bitten, solche Bezeichnungen zu vermeiden; wenn sie sich auch für einen Ordnungsruf nicht eignen, so sind sie doch verletzend für denjenigen, den sie betreffen. Abg. Windthorst(Meppen): Ich hatte nur die„Antiquität“ vor Augen(Heiterkeit.) Nun noch einige Worte mit dem Herrn Justizminister. Er hat gesagt, von den Staatsanwälten sei nicht mehr als früher geschehen; früher gab es solche Sachen nicht, also kann die Behauptung nicht richtig sein. Daß aber der Justizminister von den Dingen nichts weiß, darin liegt meine Beschwerde. Er hat so viele Räthe, einen Unterstaatssecretär und einen Ministerialdirector, dann ferner ein literarisches Bureau, besonders aber einen sehr bevorzugten Rath, der sich hauptsächlich mit politischen Dingen zu beschäftigen hat, die ihn doch auf dem Laufenden zu erhalten haben. Der Justizminister muß sich um die Dinge im Einzelnen kümmern. Jedenfalls dürfte seine Antwort nicht lauten: ich weiß nichts davon, sondern: ich werde mich danach erkundigen und, wenn es wahr ist, einschreiten.(Sehr richtig! im Centrum.) Der Abg. Schröder hat sich beschwert über die Beschlagnahme von Briefen, ohne daß eine Untersuchung gegen die Adressaten schwebt. Es ist ja möglich, daß eben so, wie wir einen Belagerungszustand haben, eine generelle Untersuchung gegen alle katholischen Geistlichen, ja vielleicht gegen alle Katholiken gerichtet ist, und ich muß beinahe an eine solche generelle Untersuchung glauben.(Oho! links.) Wenn so etwas in der preußischen Criminalordnung steht, so gehört sie in die Barbarei und in die Staaten, von denen der Abgeordnete Schröder gesprochen hat. Ich möchte den Herrn Justizminister bitten, in dem großen Kampfe ein wachsames Auge auf alle Staatsanwälte zu haben, und besonders ihnen anzudeuten, daß sie keine Belohnungen, keine Orden u. s. w. zu erwarten haben, wenn sie besonders scharf gegen die Ultramontanen vorgehen. Wenn die Justizpflege zu politischen und kirchlichen Tendenzen gebraucht und mißbraucht wird, so ist es mit jeder wahren Freiheit vorbei. Abg. Petri: Der Abg. Schröder hat mir und meinem Freunde Windthorst(Bielefeld) als Altkatholiken einen Einfluß in unserer Partei insinuirt, über den er jedenfalls keine Auskunft geben kann; ich will auch über diese Interna gar nicht sprechen. Wenn er unserer Partei den Vorwurf gemacht, sie sei eine confessionelle, so hat er vergessen, in welcher Art und Weise gerade von seiner Partei alle Fragen behandelt werden. Ist denn irgend ein bedeutender Theil vom Centrum überhaupt im Hause vorhanden, wenn es sich um Fragen handelt, die nicht einen Geschmack vom Culturkampf haben? Wie behandeln Sie denn die ganze Etatsberathung! Sie geben uns ja gleich heute ein lebhaftes Bild von dem, was wir zu erwarten haben. Es fällt mir dieses fortwährende Buhlen um den Anschluß an unsere Partei auf.(Heiterkeit.) Warum thun Sie das? Sie wollen sich vor dem Lande den Anschein geben, als seien Sie in der That die Vertreter der liberalen Ideen. Ich will Sie nur erinnern an das Wort Louis Veuillot's: Sind wir in der Minorität, dann fordern wir die Freiheit, sind wir in der Majorität, dann verweigern wir sie Ihnen nach unseren religiösen Anschauungen.(Beifall links.) Abg. Schröder(Lippstadt): Der Abg. Lasker hat eine ganze Summe sittlicher Entrüstung gegen mich geschleudert, aber den Hauptsatz, den ich ausgesprochen habe, unrichtig vorgetragen, um seine Entrüstung zu motiviren. Ich habe nicht gesagt, es sei für den Staat gleichgültig, ob seine Gesetze ausgeführt würden. Das wäre ein Nonsens, und Nonsens zu sprechen habe ich hier wenigstens nicht im stärkeren Maße geleistet, als jeder Andere.(Große Heiterkeit.) Ich gab nur zu bedenken, daß, wenn die Gesetzesmacherei so fortgeht, die Aehnlichkeit zwischen uns und einem andern Lande immer mehr hervortreten müßte. Sollte er sich dadurch getroffen fühlen, so ist das nicht meine Schuld. Er sollte dann lieber seine sittliche Entrüstung dahin wenden, von wo solche Gesetze hergekommen und entstanden sind. Der Abg. Lasker brauchte aber seine sittliche Entrüstung, denn er wollte von den unterschlagenen Briefen nicht sprechen, also mußte er doch etwas anderes sagen. Abg. Häuel: Das Lachen von unserer Seite erscholl erst, als der Abg. Schröder zu einem durch nichts provocirten und gerechtfertigten Angriff gegen die Fortschrittspartei überging. Glaubt er denn, daß die beiden altkatholischen Mitglieder derselben einen Einfluß haben auf die Justizverwaltung und die Staatsanwälte? Wenn er unsere Partei für eine schwache und gedrückte hält, warum einer solchen Partei dann noch einen Fußtritt geben? Wenn er sie aber für eine mächtige hält, warum sie dann ohne Noth reizen? Wir haben in den Kirchengesetzen Punct für Punct unseren Standpunct eingenommen, wir werden also niemals den gesetzlichen Boden untergraben, den wir selbst geschaffen haben. Wir wollen aber den Culturkampf nicht in leidenschaftlicher Erregung führen. Wenn irgend welche begründete Beschwerden vorgebracht werden, steht den Herren vom Centrum unsere volle Aufmerksamkeit zur Seite; aber die Art und Weise, wie der Abg. Schröder seine Beschwerden vorbrachte, flößt uns das tiefste Mißtrauen ein.(Sehr richtig! links.) Seine Leidenschaftlichkeit scheint mir bewiesen zu haben, daß er nicht mehr befähigt ist, einen solchen Fall objectiv vorzutragen. Durch eine Behandlung des Falles in Lachen erregenden Wendungen werden wir nur verwirrt. Wir verlangen die Beobachtung der Gesetze von Seiten jedes Unterthans, aber auch von Seiten jedes Beamten, heiße er Minister oder Staatsanwaltsgehilfe.(Beifall links.) Abg. Drescher(Staatsanwalt und Altkatholik): Wenn sich die Herren vom Centrum ihre Theorie von der Geltung der Gesetze näher ansehen, so werden sie sich nicht wundern, weßhalb die Thätigkeit der Staatsanwälte sich vorzüglich gegen sie wendet. Hier werden die Theorien ausgesprochen, außerhalb des Hauses wird die Praxis geübt. Sie predigen Verrath an der öffentlichen Ordnung!(Bewegung im Centrum.) Präs. v. Bennigsen bemerkt dem Redner, daß der zuletzt gebrauchte Ausdruck nicht parlamentarisch sei... G Abg. Drescher: Ich nenne es Verrath, wenn Sie die Behauptung aufstellen, daß die bestehenden Gesetze gleichgültig seien; denn solche Behauptungen untergraben jede staatliche Ordnung. Nun muß ich noch einige Worte in meiner Eigenschaft als Altkatholik an Sie richten.(Aha! im Centrum.) Sie haben dem Altkatholicismus Fortgang gewünscht; ich theile den Wunsch und fasse den Fortgang als Wachsthum auf; Ihnen (im Centrum) wünsche ich auch Fortganz, aber„Fortgang“ identisch mit Verschwinden.(Große Heiterkeit! Rufe: Kalauer!) Abg. Schröder: Da haben Sie eine Probe von den staatsanwaltlichen Reden, wie sie vor den Strafdeputationen gehalten werden; das nennt man dann Feststellung des objectiven Thatbestandes. Der Abg. Hänel hat die Dinge viel zu erregt aufgefaßt; wenn ich auf die beiden Herren Altkatholiken seiner Fraction Bezug genommen habe, so that ich dies nur, weil sie in Cultussachen die Hauptredner find, und hauptsächlich unter dem Eindruck der gestrigen Debatte. Ich habe das Verschwinden der Fortschrittspartei bei den Wahlen lebhaft bedauert, und auch nur dem Gedanken Ausdruck geben wollen, daß jede Partei sich davor hüten sollte, confessionelle Sympathieen und Antipathieen maßgebend sein zu lassen. Bei uns ist das nicht mehr der Fall.(Heiterkeit.) Uns ist jede Confession gleich, denn alle sollen im Staate eine gleiche Stellung einnehmen. Ich wünsche, daß auch die Fortschrittspartei diesen Grundsatz, der auf der Trennung von Kirche und Staat beruht, dauernd festhalte. Deutschland. :: Berlin, 26. Januar. Nach einer„nicht officiellen" Zusammenstellung der Fraction im Abgeordnetenhause zählt die nationalliberale Fraction 174, die Fraction des Centrums 88(einschließlich 4 hannoversche Hospitanten, Dr. Brüel, Dr. v. Gerlach, Frhr. v. Grote, Pohlmann), die Fortschrittspartei 66, die freiconservative Fraction 34, die neuconservative Fraction 26 (einschließlich 2 Hospitanten, Röhrig, Landrath des Kreises Tecklenburg, der bekanntlich seine Wahl den Katholiken zu danken hat, und Graf zu Eulenburg= Liebenberg), die polnische Fraction 14, die conservative Fraction 9. Keiner Fraction gehören an 19(darunter Horst aus Köln, Dr. Löwe, von dem es unlängst hieß, er sei zu den Nationalliberalen getreten, Kreutz, Schmidt=Stettin), und erledigt sind(durch Tod) drei Mandate. Die Gesammtzahl der Mandate beträgt nach dem Hinzutritte eines Abgeordneten für das Herzogthum Lauenburg 433. * Berlin, 26. Jan. Am Platze wäre es auch gewesen, wenn man dem Cultusminister, welcher am Mittwoch sich auf den Standpunkt stellte, daß der Art. 24 der Verfassung kein thatsächliches Recht enthalte, und nachzuweisen suchte, daß der frühere Cultusminister Ladenberg, der diesen Artikel gemacht, eigentlich selbst nicht gewußt habe, wis er mit demselbe wolle, seine früheren Aeußerungen gerade über diese Puncte ins Gedächtniß gerufen hätte. Bekanntlich wurse in Art. 3 des Schulaufsichtsgesetzes die ausdrückliche Bestimmung aufgenommen:„Unberührt durch dieses Gesetz bleibt der Art. 24 der Verfassung, in welchem es heißt: den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religionsgesellschaften.“— Der Minister Falk hielt diese Bestimmung damals für überflüssig, wollte ihr aber doch nicht widersprechen,„weil sie zur Beschwichtigung der Gemüther diene", und im Herrenhause sagte er: „Ich habe schon darauf hingewiesen, daß es ja nicht möglich sei, angesichts der Verfassungsurkunde, die da befiehlt, es sollen bei Gründung der Schule möglichst berücksichtigt werden die confessionellen Verhältnisse, die da befiehlt, es sei der religiöse Unterricht unter Leitung der Kirche zu stellen, daß ferner angesichts des Umstandes, daß sehr bescheidene Summen nur zu Gebote stehen, um dieses Gesetz überhaupt zur Ausführung zu bringen; angesichts des Umstandes, daß, möge man da und dort auch Urtheile über die Qualification der Geistlichen zu diesem Amte fällen, wie man wolle, doch immerhin die Sache so stehe, daß man in den allermeisten Fällen auf sie und keine andere Personen angewiesen sei;— daß man, sage ich, unter diesen Umständen die Staatsregierung wohl wahrlich mit Unrecht beschuldigt, wenn man behauptet, sie verlange die Trennung der Schule von der Kirche.“ Im Abgeordnetenhause hatte Herr Dr. Falk damals vorher schon in ähnlichem Sinne gesprochen und gesagt:„dann bitte ich Gewicht darauf zu legen, daß der Art. 24 der Verfassung besteht und bestehen bleiben soll und ebenso daß das actuelle (thatsächliche) Recht, welches nach Art. 112 dem Art. 24 der Verfassung namentlich in seinen beiden ersten Absätzen(val. oben) entspricht, aufrecht erhalten bleibt.“ Und ein ander Mal sagte er seinen Gegnern gegenüber auf die Frage:„Wie sind diese Sätze gerechtfertigt gegenüber dem zweiten Absatz des Artikel 24?“:„Den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religionsgesellschaften. Ist es möglich bei der Gültigkeit dieser Sätze zu behaupten u. s..“ Und im Herrenhause sprach er bald darauf über Art. 24 und bemerkte:„Das Anrecht der Kirche(an den Religionsunterricht) ist, wie schon oft gesagt worden, durch Artikel 24 firirt und dieser Artikel bleibt unberührt. Der Artikel 24 ist formell allerdings noch nicht actuelles Recht, aber er ist es mate riell(sachlich) nach Artikel 112.“ Wie stimmt mit diesen Worten des Ministers Falk, mit denen er damals das Schulaufsichtsgesetz durchzubringen suchte, seine Mittwochsrede, sein Erlaß vom 16. Februar 1876 und noch so manches andere, wie z. B. seine Bestimmungen über den Religionsunterricht vom 15. October 1872, die er ganz auf eigene Hand, ohne weder mit einem katholischen Bischof noch mit dem evangelischen Oberkirchenrath Rücksprache zu nehmen, erließ.— Es wundert uns, schreibt der„Reichsbote, daß am Mittwoch Niemand auf diese Aeußerungen des Cultusministers bei den Debatten über das Schulaussichtsgesetz hingewiesen hat. Der Antrag Wehrenpfennig auf Uebergang zur Tagesordnung wäre freilich auch dann angenommen worden; aber die Logik des Culturkampfes wäre dann doch noch heller an's Licht getreten. * Berlin, 26. Jan.(Das Abgeordnetenhaus) nahm in dritter Lesung den Gesetzentwurf über das Kostenwesen in Auseinandersetzungssachen an. Bei der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs über die Umzugskosten der Staatsbeamten wurde der Antrag Schröder(Königsberg) auf Gleichstellung der vierten und fünften Rangklasse mit 192 gegen 105 Stimmen genehmigt, ebenso der Antrag desselben Abgeordneten auf Streichung des § 5, wonach bei einer beantragten Versetzung Umzugskosten nicht vergütet werden, einstimmig angenommen, endlich zu§ 12 ein die Umzugskosten der Beamten der Gesandtschaften betreffender Antrag des Abgeordneten Grafen Limburg=Styrum genehmigt, alles Uebrige nach der Vorlage angenommen. Die Regierung resp. der Justizminister hatte sich sehr entschieden gegen beide Schröder'schen Anträge ausgesprochen. Der Rest des Justizetats wurde in zweiter Lesung unverändert genehmigt, ebenso die Rente des Kronfideicommisses, der Zuschuß zu derselben und der Etat der öffentlichen Schuld, sowie der Etat der Domänenverwaltung bis Titel 5, wobei über das System der Domänenparzellirung zwischen den Abgg. Sombart und Witte und dem Regierungscommissar eine längere Debatte stattfand. Fortsetzung Dinstag. Seitens des Frhrn. v. Heeremann und Genossen ist ein Antrag gestellt auf Bildung einer Wahlprüfungscommission, ähnlich wie sie im Reichstage gebildet ist. Abg. Reichensperger wird, mit Unterstützung seiner Fractionsgenossen, einen Antrag wegen der regierungsseitig vollzogenen Beschlagnahme von Pfarrdotalgütern auf dem linken Rheinufer einbringen. Das Befinden der Frau Erbprinzessin Marie von Reuß, Gemahlin des ehemaligen Botschafters in Petersburg und Tochter des Großherzogs von Sachsen, welche jüngst von einem tobten Knaben schwer entbunden wurde, gibt noch immer zu ernsten Besorgnissen Anlaß. Die erste Post aus London früh, den 25.., hat den Anschluß an die Bahnpost Nr. 10 Verviers=Düsseldorf nicht erreicht. Grund: Ungünstiges Wetter zur Ueberfahrt von Dover nach Ostende. * Feldkirch, 23. Jan. Der Fürst von Liechtenstein hat den Landtag aufgelöst, Neuwahlen ausgeschrieben und die nochmalige Vorlage des Münzgesetzes an den neuen Landtag zur verfassungsmäßigen Behandlung angeordnet. Das Münzgesetz ist bis auf Weiteres sistirt. Es herrscht darüber freudige Stimmung im Fürstenthum. Frankreich. * Versailles, 25. Jan. Bei der Wahl der Mitglieder der Budgetcommission wurden die Gambettisten von der Rechten und den Bonapartisten unterstützt und erhielten der gemäßigten Linken und dem linken Centrum gegenüber die Majorität. * Versailles, 26. Jan. Das Ministerium hat eine Vorlage betreffend die Bewilligung eines Credits zur Unterstützung der von einer Hungersnoth bedrohten Bevölkerung in den französischen Colonien in Indien eingebracht. * Paris, 26. Jan. Das„Journal officiel" veröffentlicht ein Ein= und Durchfuhrverbot für alle Arten von Horn=, Schafund Ziegenvieh, die aus Deutschland, England, Oesterreich, Rußland, den Donaufürstenthümern und der Türkei kommen. Für das aus anderen Ländern zur Ein= oder Durchfuhr gelangende Vieh wird die strengste Prüfung des Gesundheitszustandes angeordnet. Spanien. * Madrid, 24. Jan. Ein Pfarrer bei Irun, der sich weigerte, bei Anlage der Recrutirungslisten zu helfen, wurde gestern verhaftet und nach Passages gebracht. * Zur orientalischen Frage. Lemberg, 23. Jan. Der russische Consul Everard ist von Brody hier eingetroffen, um die Verhaftung mehrerer russischer Emigranten(socialistischer Agitatoren) zu veranlassen. Bei den ruthenischen Parteimännern wurden Hausdurchsuchungen vorgenommen. Ragusa, 24. Januar. Gestern wurden die Türken von einer Insurgentenbande bei Vacup überfallen und verloren ein Dutzend Mann. Auch anderswo bilden sich Banden, weil die Baschi=Bozuks unter Ibrahim Bey vor einigen Tagen Christen in der Gegend von Vacup Petrovatz getödtet haben. Wien, 25. Jan. Es existiren russische und türkische Rundschreiben, welche eine neue diplomatische Action herbeiführen sollen. Die Gerüchte über österreichische Occupations= und Annexionsgelüste sind erfunden; eben so falsch ist die Nachricht, Graf Zichy und Lord Elliot würden in Constantinopel bleiben. Wien, 26. Jan. Rußland richtete eine Instruction an seine Vertreter, um zu erklären, daß Rußland an dem europäischen Concert festhalte, aber voraussetzte, daß die Mächte mit Rußland im Geiste der Conferenzbeschlüsse handeln werden, indem es sonst allein vorzugehen gezwungen sei. Wien, 26. Jan. Die„Polit. Corresp.“ meldet aus Constantinopel, zwischen der Pforte und Montenegro seien Friedensverhandlungen im Gange, die Pforte sei zu einigen territorialen Concessionen an Montenegro bereit. Ferner sollten die drei insurgirten Provinzen als militärische Generalgouvernements reorganifirt werden und neben den Generalgouverneurs christliche Civil=Administratoren erhalten. Außerdem sollten die Zapties nach dem Muster der österreichischen Gendarmerie militärisch organifirt werden und zur Hälfte aus eingeborenen Christen bestehen. Pest, 26. Januar. Graf Andrassy hat dem türkischen Botschafter Aleko Pascha erklärt, auch er würde an Stelle der Türkei die Forderungen der Conferenz abgelehnt haben, doch müsse die Türkei nunmehr den Friedensschluß beschleunigen, damit an den Grenzen Ruhe herrsche. Außerdem möge die Pforte mit der Ausführung der Verfassung Ernst machen, damit Rußland, eine vollkommene Thatsache vorfindend, keine Forderungen stellen könne. Auch er bewundere Midhat's Festigkeit; nur hege er immerhin Zweifel an der Ausführbarkeit der Reformen. Wenn diese Zweifel beseitigt würden, so werde er die Pforte doppelt beglückwünschen. Berlin, 26. Jan Hiefige Blätter besprechen die Vortheile, welche die Aufhebung des Pariser Vertrages für Rußlands weiteres Vorgehen haben würde, zumal wenn es sich bestätigen sollte, daß die übrigen Mächte die Auffassung theilen, daß der Widerstand der Türkei die Verträge annullirt habe; dann hätte die Conferenz ein Resultat von weitreichender Bedeutung erzielt. So jene Blätter. In Kreisen indessen, wo man davon Kenntniß haben müßte, wird die Behauptung russischer Blätter von jenem Vorgange in der Schlußconferenz, soweit es sich um Ignatieff handelt, nach wie vor als zweifelhaft und, soweit die anderen Mächte in Frage kommen, als Erfindung bezeichnet. Constantinopel, 25. Jan. Lord Elliot ist heute nach Brindisi abgereist. Graf Zichy, v. Calice und v. Werther werden dem Vernehmen nach am Sonnabend nach Triest abreisen. Liverpool, 26. Jan. Bei dem gestern Abend hier stattgehabten Banket hielt der Kanzler der Schatzkammer, Northcote, eine Rede, in welcher er bestritt, daß die Conferenz ein Mißerfolg gewesen sei. Dieselbe habe vielmehr, obwohl sie nicht ganz erfolgreich gewesen, doch den internationalen Argwohn und die Eifersucht beschwichtigt und dadurch sei die Aussicht auf Erhaltung des Friedens jetzt besser, als vor der Conferenz. Der Friede sei freilich nur erhaltbar, wenn Anreizungen zum Kriege streng gemieden würden. Wahlnachrichten. Breslau, 26. Januar. Resultat der hiesigen Stichwahlen. Im Ostbezirk erhielt Lasker 9929, der Socialdemokrat Bäthke 7816, im Westbezirk Hänel 10,529, der Socialdemokrat Kraeker 7124 St. Somit sind Lasker und Hänel gewählt. Hagen, 26. Januar. Bei der stattgehabten engeren Wahl erhielt Richter(Fortschr.) 10,341, Meckel(na# lib) 9444 St. Die Wahl Richter's ist als gewiß zu betrachten, da das Wahlergebniß nur noch aus 3 kleinen Wahlbezirken fehlt, deren Gesammtstimmenzahl an dem Resultate nichts ändert. Die Katholiken stimmten für Richter, die Socialdemokraten für Meckel. Löwenberg, 26. Januar. Bei der Stichwahl im hiesigen Wahlkreise trug Michaelis(nat.=lib.) mit circa 7900 St. über seinen Gegenkandidaten Renner(ultr.), der circa 3200 St. erhielt, den Sieg bobon. Fleusburg, 24. Januar. Bei der heutigen Stichwahl erhielt Professor Hinschius in hiefiger Stadt 1337 Stimmen, die Dänen enthielten sich ihres Wahlrechts. Dresden, 26. Januar. In der engeren Wahl erhielt Bebel(Soc.= Dem.) 10,834, Mayhoff(nat.=lib.) 9923 St. Gotha, 26. Januar. An der hier stattgehabten engeren Wahl haben sichvon 27,811 Wahlberechtigten 20,247, also 73 pCt., betheiligt. Gewählt ist Banksecretär Hopf(nat.=lib.) mit 11,312 Stimmen degen den Social= demokraten, Schuhmacher Bock, welcher 8935 St. erhielt. 107 St. waren ungiltig. G* Hanau, 26. Januar. Bei der engeren Wahl zwischen Weigel(nat.= lib.) und Frohme(Socialdemokrat) erhielt der erstere bis jetzt 10,042, der letztere nur 9443 St. Aus einem Wahlbezirk ist das Wahlergebniß noch nicht bekannt, dasselbe ist jedoch ohne Einfluß auf die als entschieden anzusehende Wahl Weigel's. 0 München, 27. Januar. Die Betheiligung an der heutigen Stichwahl ist von Seiten der Katholiken groß. Die Wiederwahl des Stadtpfarrers Westermayer erscheint gesichert. Karlsruhe, 26. Januar. Bei der Feststellung des gern gemeldeten Resultates der engeren Wahl im 5. badischen Wahlbezirke(FreiburgWaldkirch) ist in Folge eines Rechnungsversehens Rechtsanwalt Neumann (klerikal) irrthümlich als gewählt angegeben worden. Nach der neuesten Feststellung erhielt indessen Dr. Bürklin(nat.=lib.) 9643 Stimmen und Rechtsanwalt Neumann nur 9634 St., somit ist Dr. Bürklin(nat.=lib.) gewählt. Vermischte Nachrichten. [1) Vonn, 27. Jan. Morgen, Sonntag den 28. Januar, 4 Uhr Nachmittags, wird der in den Decanaten Bonn und Hersel bestehende Allgemeine deutsche Cäcilien=Verein in unserer Stadt seine diesjährige Versammlung abhalten. Da der Cäcilien=Verein den Zweck verfolgt, anregend und fördernd auf die Pflege kirchlich=würdigen Gesanges beim Gottesdienste hinzuarbeiten, so haben sich gegen 10 Kirchenchöre aus Stadt und Umgegend bereit finden lassen, an genanntem Tage durch Vortrag selbstgewählter Gesangstücke einzeln ihre Leistungsfähigkeit zu zeigen, woran sich dann eventuell eine belehrende Kritik anschließen soll. Auf diese geschlossene, nur den Vereinsmitgliedern und durch sie eingeführten Interessenten zugängliche Versammlung, die im Saale des katholischen Gesellenhauses stattfindet, wird um 6½ Uhr gelegentlich einer Visitatio se. Sacramenti in der Remigiuskirche einer der Chöre altklassische und neue Gesänge ausführen. Es wird an die Katholiken die freundliche Einladung gerichtet, an diesem Abende die St. Remigiuskirche zu besuchen und damit die erwünschte Theilnahme an einer für die Schönheit und Erbaulichkeit unseres Gottesdienstes immerhin bedeutungsvollen Sache an den Tag zu legen. (Bonn, 26. Jan. Vor dem Zuchtpolizeigerichte stand zuerst der 17jährige S. aus E. eines 6fachen Diebstahls beschuldigt. Der Angeklagte war geständig und wurde, in Anbetracht der langen Verhaftung von 6 Wochen, zu 3 Tagen Gefängniß verurtheilt. Dann wurde in zweiter Instanz gegen die 17jährige S. aus H. verhandelt, welche gegen ein Urtheil, wonach sie der Besserungsanstalt zu Steinfeld überwiesen werden sollte, Berufung eingelegt hatte. Die Berufung wurde verworfen und das erste Urtheil aufrecht erhalten. Kaufmann G. aus M. war alsdann beschuldigt, einen Weinhändler aus K. verläumdet zu haben. Da aber der Beschuldigte durch Urtheile, in welchen der Weinhändler wegen Fälschung verurtheilt war, bewies, daß er nur die Wahrheit gesagt habe, so einigten sich die Parteien dahin, daß der Kläger die Kosten bezahlte. Es kamen dann noch mehrere Klagen wegen Verläumdung vor, die aber meistens mit der Einigung der Parteien endigten. A Vom Rhein, 27. Januar. Unsere liberale Presse hat sich seit einigen Tagen wieder einmal ganz außerordentlich auf Entenzucht verlegt. Da sollte ein für todt erklärter Krieger aus dem deutsch=französischen Kriege nun endlich aus langer Gefangenschaft in Algier nach sei; n e m H e i m a t h s o r t P e l k u m( b e i H a m m) h e i m g e k e h r t u n d s e i n e F r a u w i e der verheirathet vorgefunden haben. Die Hammer Polizei fahndete sofort auf den Wiederauferstandenen, doch in Pelkum wußte Niemand von der ganzen Sache.— Weiter ließ die liberale„Westf. Ztg.“ die Ente aufsteigen, in Düsseldorf habe ein Mädchen ihren Geliebten, einen Husaren, erstochen. In Düsseldorf weiß Niemand etwas davon.— Ferner: In Kohlscheid sollte eine Arbeiterrevolte ausgebrochen und Militär aus Jülich requirirt worden sein. Es ist kein wahres Wort daran. Bei dieser Gelegenheit mag als Curiosum mitgetheilt werden, daß die„Köln. Ztg.“, die ein Weltblatt sein will, den in Bayern wiedergewählten Reichsboten v. Miller„Erzpriester" statt Erzgießer, und den in Osnabrück gewählten allbekannten Appellations=Gerichtspräsidenten v. Gerlach fortwährend Landrath titulirt. Ein Landrath v. Gerlach ist in Köslin gewählt.— Die liberale„Elberf. Zig.“ fertigt in einem ziemlich herben Tone die famose„..=.“ ab, weil letztere die Lüge verbreitet het, die Katholiken in Elberfeld hätten für den Socialdemokraten Hasselmann gestimmt.— Dies zur Charakteristik unser liberalen Presse. * Wittem bei Aachen, 26. Jan. Gestern Nachmittag halb 2 Uhr brach hierselbst laut der„Rhein= und Wied=Ztg.“ im Kloster der Redemptoristinnen Feuer aus, welches so schnell um sich griff, daß innerhalb einer halben Stunde das ganze Gebäude in Flamimnen stand. Das Feuer wüthete bis Abends halb 11 Uhr und zerstörte das ganze Gebäude, von welchem nur noch die nackten Mauern stehen. Die das Kloster bewohnenden 38 Klosterschwestern haben einstweilen bei den Einwohnern Wittems gastliche Aufnahme gefunden. & Giesenkirchen bei.=Gladbach, 26. Jan. Hier wurde vor einigen Tagen eine für die Alterthumskunde wichtige Entdeckung gemacht. Man fand nämlich beim Grundstechen auf der Ziegelei des Herrn H. Mösgen einen 6 Fuß langen und 4 Fuß breiten steinernen Sarg, welcher zwei gläserne und eine steinerne Urnen enthielt, die mit Asche gefüllt waren. Es scheint dies eine Begräbnißstätte der vorchristlichen Zeit zu sein. In dem Dorfe Gellep(dem römischen Gelduba) stieß man auf römische Alterthümer, welche Gräbern angehörten. Ein Trinkbecher aus rother, schwarz angestrichener Erde zeichnet sich durch eine darauf gemalte Aufschrift: Vinum milc besonders aus.— In der Nähe lagen eine eiserne Lanzenspitze mit dem dazu gehörenden Schuh(aus Kupfer), eine große metallene Gürtelschnalle und die durch Eicheln gezierte Handhabe irgend eines Tragobjectes. * Mainz, 24. Jan. Gestern Nachmittag wurde. laut dem„Mainzer Journal“, abermals in der hiesigen Seminarskirche ein Individuum ertappt, als es im Begriffe stand, aus dem Opferkasten Geld zu entwenden. 25. bekanntlich um den Vorwurf, Herr A. habe, indem er einzelnen Prüf lingen im Lehrerseminar abredete, sich von Treibel in der Religion prüfen zu lassen, seine Amtsgewalt mißbraucht, und Herr R. habe in einem Falle Beihilfe geleistet. ** Durch Beschluß der Generalversammlung der beiden Vereine, welche sich in Köln und in Düsseldorf constituirt hatten zum Zwecke einer sorgfältigen, durch Vereinsbeamte auszuführenden Ueberwachung der Dampfkessel, ist nunmehr die Vereinigung dieser beiden Vereine unter dem Namen„Rheinischer Dampfkessel Ueberwachungs Verein“ mit dem vorläufigen Sitze Köln vollzogen. Bereits jetzt ist die angemeldete Betheiligung(300 Dampfkessel) derartig groß, daß die Besoldung eines tüchtigen Special=Technikers trotz der billigen Beiträge jedes einzelnen Mitgliedes möglich ist. Telegraphische Depeschen. Constantinopel, 27. Januar. Die Hohe Pforte ist in directe Friedensunterhandlungen mit den Fürsten von Serbien und Montenegro getreten. Gestern reiste ein Agent der türkischen Regierung mit besonderen Vollmachten nach Serbien, die dahin gehen, den Fürsten zu einer Verständigung mit dem suzeränen Hofe behufs Wiederherstellung des Friedens zu bewegen. Der Großvezir sandte am 25. ds. folgendes Telegramm an die Fürsten Milan und Nikita ab: „Ew. Hoheit werden sich erinnern, daß auf Ihr Gesuch die Mächte ihre guten Dienste bei der Hohen Pforte verwandt haben, um einen Waffenstillstand herbeizuführen, und daß die kaiserliche Regierung, stets beseelt von den gleichen Gesinnungen der Mäßigung und Versöhnlichkeit, nicht gezögert hat, einen Waffenstillstand zu gewähren, der seitdem zwei Mal erneuert worden ist in der Hoffnung, solchergestalt die Schließung des Friedens zu erleichtern und unnützes Blutvergießen zu vermeiden. Der Augenblick ist nicht fern, wo die Feindseligkeiten nach Ablauf des letzten Waffenstillstandes zum großen Schaden der davon betroffenen Landstriche wieder aufgenommen werden würden. Ich frage mich, ob nicht von der einen oder anderen Seite ein ernster und aufrichtiger Versuch gemacht werden müßte, um diesem traurigen Ereignisse vorzubeugen. In dieser Ansicht, die gleich sehr von der Vernunft wie von der Menschlichkeit eingegeben wird, und außerdem überzeugt, daß Ew. Hoheit in demselben Grade von der Liebe zum Frieden und dem Wunsche beseelt ist, diesem bedauerlichen und unheilvollen Kampfe ein Ziel zu setzen, wende ich mich offen an Sie, um Sie persönlich zu einer Verständigung mit der kaiserlichen Regierung vermittelst directer Unterhandlungen einzuladen. (gez.) Midhat.“ Berlin. 26. 27. 4 ½% preuß. Cons. 104,10 104,10 3½% Präm.=Anl. 144,25 3 1/% Pr. Stsschld. 92.50 101.25 110.25 80.— 59,60 9960 108.90 144 40 92.20 101 25 110 90 80.20 60.50 100.30 109.50 26. Antwerpener... 55,30 Bonifacius 44,— Centrum.... 22.50 Gelsenkirchen... 96.— Oesterr. Silberrente 55,25 Oesterr.=Frai kombard. Bahn Oesterr. Credii 389.— 122 50 236.50 27. 55 25 44 25 22— 95.— 55.70 39850 124.— 239 50 Köln=Mindener Kheinische Bergisch Schaaffhausen Darmstädter Disc.=Commandit Handel und Verkehr. * Berlin, 26. Jan. Die günstige Haltung, welche gestern an der Börse geherrscht hatte, war nicht auf die heutige Börse übergegangen: vielmehr machte sich heute eine gewisse Reaction geltend. Bei Eröffnung des Verkehrs zeigte sich eine Abschwächung, die sowohl in Coursen wie Umsätzen zum Ausdruck gelangte. Die Rückgänge, welche die Notirungen der leitenden Effecten erlitten, waren zwar nicht von großer Bedeutung, allein das gestrige lebhafte Geschäft war einer totalen Geschäftslosigkeit getoichen, von der sich nur eine geringe Anzahl von Papieren zu emancipiren vermochte. Rheinisch=Westfälische Bahnen waren fast ganz unverändert und in ruhigem Verkehr, und auch die Cassabahnen zeigten gegen gestern nur geringe Varianten. Der Geldmarkt blieb unverändert. Bank=Actien still, aber fester. Industriepapiere waren schwächer und blieben angeboten. Köln. 26 veränderlich. Weizen höher, ohne Sack per 200 Pfd. hies.(niedrigster Preis) ess. Nm. 24.00—24.50., fremder 22.50—24.00 B.(Lieferungsqual. d 5 Pfd. per 60 Liter.) Roggen höher, ohm Sack per 200 Pfd. hies.(niedrigster Preis) esf. Nm. 18.50, fremder 16.50—18 50 B.(Lieferungsqual. à 69 Pft per 50 Liter.) Hafer höher, per 20 Pfd. ohne Sack Nm. 16 70. 100 Fte. Nr 405g.0 Ps. ut Hah iun Essand. es. in Partan vin Landmarkt. Weizen flau und ohne Kauflust, M. 22.75—23.25; Roggen auch weichend, M. 17.25—18.10; Gerste—; Hafer ebenfalls in gedrückter Stimmung, jedoch in besten Qualitäten noch gut abzusetzen, M. 15—17.50; bez. pro 200 Pfd. Zufuhren ca. 400 Sack. Neuß, 27. Jan. Weizen 1. Qual. M. 23.60, 2. Qual. 22.10, Landroggen 1. Qual. 17.80, 2. Qual. 16.80, Wintergerste—.—, Sommergerste—.—., Hafer 17.—, Buchweizen 16.80, Rübsen(Aveel) 34.50. Naps 36.—, Kartoffeln.—, Roggenstroh.80, Alles per 100 Kllo, zu.50 per 50 Kilo. Rüböl per 100 Kilo in Partien von 100 Ctr. 80.50, Rüböl per 100 Kilo faßweise 8 250, Gereinigtes Oel per 100 Kilo.50 M. höher, Preßkuchen per 1000 Kilo 165, Weizen=Vorschuß 00 vro 100 Kilo 31.50. Zufuhr ca. 250 Sack. Bonn, 27. Jan. Petroleum M. 48,—, per 100 Kilogr. Koblenz, 25. Januar. Weizen schwere Sorte M.—.—, mittlere Sorte M. 25,60, Roggen mittler Sorte M. 19,20, Hafer M. 18,80, leichte M.—.—, Erbsen 31, Bohnen M. 33, Linsen 41, Kartoffeln per 100 Kilo M. 6,80, Butter M. 2,80, per Kilo. Eier, 60 Stück, 4,60. Jan.(Rotirungen der Handeismakler.) Wetter: * Arnsberg,—. Jan. Bei dem gestern Abend in Oeventrop stattgehabten Zusammenstoß eines gemischten Personen= und Güterzuges mit einem Güterzuge sind, laut der„Elberf. Ztg.“, zwei Bremser und ein Mädchen getödtet, ein Zugführer und ein Bremser schwer verletzt, zwei Bremser leicht, ein Postbeamter und neun Passagiere 3. und 4. Classe theils schwer, theils leicht verletzt worden. Ein Packwagen und ein Personenwagen sind gänzlich zerstört, ein anderer Personenwagen wurde erheblich beschädigt. Die Untersuchung ist im Gange; so viel bis jetzt ermittelt wurde, hat der Weichensteller im letzten Moment die Weiche auf das falsche Geleise umgestellt. * Padervorn, 23. Jan. Die am 5. d. M. gelegentlich der bei den Herren Domcapitularen Bartscher und Klein hierselbst abgehaltenen Haussuchung von Seiten der Behörde getroffene Anordnung, daß alle bei der Post für genannte Herren eingehende Briefe zunächst an die königliche Staatsanwaltschaft abgegeben werden mußten, ist, laut dem„Westfäl. Volksbl.“, bereits am 12. d. wieder aufgehoben worden. N Aus Westfalen, 23. Jan. Welche Wünsche man liberalerseits von dem neuen Unterrichtsgesetz erfüllt sehen möchte, zeigte neuerdings die Lehrerconferenz zu Langendreer, zu welcher der(protestantische LehrerVerein für Witten und Umgegend eingeladen hatte. Ungefähr achtzig Lehrer aus den Kreisen Dortmund und Bochum waren der Einladung gefolgt. Nach dreistündiger Debatte gelangten sieben vom Comité im Voraus ausgearbeitete Thesen zur Annahme, welche demnächst den Abgeordneten der Kreise übermittelt werden sollen.„Die Volksschule", heißt es, um etwas anzuführen, These 1,„ist eine öffentliche, einheitlich gegliederte Bildungsanstalt für die Gesammtjugend des Volkes ohne Unterschied des Geschlechtes, des Standes, der Confession. Sie gliedert sich in die eigentliche Volksschule, Mittelschule und Fortbildungsschule.“ Die Aufgabe der Mitelschule, nämlich Bildungsanstalt für die Kinder zu sein,„deren Lust und Fähigkeit zum Lernen nachgewiesen ist", erscheint mir etwas sehr unklar gefaßt. Daß die Volksschule, wofern nicht örtliche Berhältnisse es unmöglich machen,„in eine Simultanschule" umgearbeitet werden muß, ist selbstverständlich. Ob diese Forderungen des liberalen Lehrerstandes jedoch durch das neue Unterrichtsgesetz verwirklicht werden, wird die Zukunft lehren; die katholische Lehrerwelt verspricht sich davon nichts Gutes. * Frauenburg, 25. Jan. Wieder einmal Execution beim Herro Bischofe. Wegen Nichtvesetzung der Pfarrei Klaukendorf wurden heute für 1000 Mark verschiedene Möbel, Bilder und Betten abgepfändet. Es dürfte jetzt nach der„Erml. Ztg., überhaupt wohl kaum noch eine Woche vergehen, in der nicht von Pfändung oder Auction im bischöflichen Palais zu berichten sein wird. ** Bei dem Brande in Yeddo wurden über 20,000 Häuser ein Raub der Flammen, über 100,000 Japanesen sind obdachlos geworden, 50 kamen in den Flammen um. * Königsberg, 22. Jan. In dem so eben vor dem Criminalsenat des ostpreußischen Tribunals in zweiter Instanz verhandelten Processe gegen Erzpriester Austen und Lehrer Romahn in Brausberg ist das freisprechende Erkenntniß erster Instanz bestätigt worden. Es handelte sich Witten, 24. Januar. Weizen M. 23,50, Roggen, 19.—, Hafer 18,50, Braugerste 21, Futtergerste 14,50, Bohnen 25.—, Viktoriaerbsen 24,50, kleine 21,—, Weizenmehl 0 32,25, Roggenmehl 0/1 26,50 Alles per 100 Kilo. Bollmehl M. 6,50, Grand.50, Kleien 5,40 per 50 Kilo. Alles loco hier. Hagen, 25. Jan. Weizen M. 23.25, Roggen M. 19.50, Hafer M. 19.— franco. Paderborn, 24. Januar. Weizen M. 23.—, Roggen 19,20, Gerste 18.—, Hafer 17,80, per 100 Kilo. Butter M. 1,20, Schmalz 70, Speck in Seiten 90 Pf. per ½ Kilo. Kartoffeln 5,50 per 100 Kilo. Magdeburg, 25. Jan. Weizen M. 235.—, Roggen 201,—, Gerste 192.—, Hafer 180—, per 1000 Kilo. Nordhausen, 25. Januar. Branntwein pro 100 Liter 48 pCt. exl. Faß 38 M. Berlin, 26. Januar. Weizen M. 222,—, Roggen 159.—, Hafer M. 152.—. Rüböl loco M. 75,—. Spiritus loco 54,—. Stettin, 26. Januar. Weizen 224.— Roggen 156.—, Rüböl 73,—, Spiritus 53.—. Rübsen 353—, Petroleum 19.50. Breslau, 26. Januar. Spiritus per 100 Liter 100% 52,50, Weizer 207.—, Roggen 153.—, Rüböl 72,—. Hamburg, 26 Januar. Weizen 224—, Br. Roggen 161— Br. Rübol loco 76—per 200 Pfd. Spiritus 44 ¼. Kaffee Umsatz 1500 Sack. Petroleum Standard white loco 19.25, Br. Bremen, 26. Jan. Petroleum. Standard white loco 20,— Mark. Mannheim, 25. Jan. Leinöl in Partien M. 30. faßweise 30,50, Rüböl in Partien 40, faßweise 40,50, Weizenmehl per 100 Ko. mit Sack Nr. 0 43, Nr. 1 38, Nr. 2 33, Nr. 3 29, Nr. 4. 25. Roggenmehl Nr. 0 28, Nr. 1 24. Antwerpen, 26. Jan. Raffinirtes, Petroleum blank disvon 51,— frs. bezahlt. Amerikan. Schmalz, Marke Wilcox disp. fl. 31,25 Amerik. Speck long disv. frs. 105, short disp. 108. Paris, 26. Januar. Produktenmarkt. Weizen 28,25, Mehl 62,—, Rüböl 94,75, Spiritus 64.75. Petersburg, 26. Januar. Talg loco 49,50, Weizen loco; 12,50, Roggen loco 7,25, Hafer loco 4,75. Hanf loco—.—, Leinsaat(9 Pud) loco Manchester, 26. Januar. 12r Water Armitage 8 ¾, 12r Water Tayr lor 9½, 20r Water Micholls 10 ¾, 30er Water Gidlow 11 ½/2, 30r WateClayton 12¼, 40r Mule Mayoll 12—, 40r Medio Wilkinson 13½, 36r Warpcops Qualität Rowland 12—, 40r Double Weston 13¼, 60. Double Weston 16 ½/8 Printers 19/16 8 4/50 8½pfd. 111. New=York, 25. Januar. Baumwolle 13 3/8 do. in New=Orleans 12 ⅝/ Petroleum 26¾4, do. in Philadelphia 26 3¾/4. Mehl 6 D. 25 C. Rother Frühjahrsweizen 1 D. 49 C. Mais(old. mixed) 62 C. Zucker(Fair refinig Muscovados) 9½ Kaffee(Rio=) 19¾. Schmalz(Marke Wilcor) C. Speck(short clear) 9 3/8 C. Getreidefracht—. 11 Amsterdam, 26. Januar. Weizen 306, Roggen 193, Raps 438 Fl. Rübol 43½ loco. Witterungsberichte. 26. Jan. 8 U. M. Havaranda- 2. Moskau— 6. Wasserstands=Nachrichten. Coblenz, 26. Jan. Rheinhöhe 6 Fuß 7 Zoll, gest. 1 Zoll. Bonn, 27. Jan. Rheinhöhe 6 Fuß 4 Zoll, gef.— Zoll Notar Claasen in Prüm ist in den Friedensgerichts=Vezirk Lechenich im Landger.=Bezirk Bonn versetzt worden. 9 Uhr, werden an Teesteigerung zu Tengsvorf. Pieh- und Mobilar=Herkauf. Friedensgericht in Am Dinstag den 6. Febr. d.., Nachmittags 2 Uhr, Am 31. Januar cr., Vormittags Königl. Am Montag den 29. d. Mts., Morgens 9 Uhr, läßt Herr Bonn drei im Bonner Thal= lassen die Erben von Andreas Weber zu Lengsdorf öfenlich gegen Credit und Bargschast durch den Unterzeichneten versteigern: weg belegene neuerbaute die ihnen gemeinschaftlich zugehörigen in der Gemeinde Häuser öffentlich versteigert. Lengsdorf gelegenen Holzungsparzellen bei Wirth Wollersheim zu Lengsdorf durch den Unterzeichneten versteigern. Bonn, den 26. Januar 1877. Eiler, Notar. Großer Movitär-Vertauf auf dem Ludwigshof zu Meitruich im Kreise Euskirchen. Auf Anstehen der Kinder und Erben der zu Metternich verstorbenen Eheleute Heinr. Jos. Schaefer und Margaretha Zimmermann werden vor dem unterzeichneten Notar am Montag den 29., Dinstag den 30., Mittwoch den 31. Januar und Donnerstag den 1. Februar dieses Jahres, jedesmal Morgens 9 Uhr beginnend, zu Metternich auf dem Ludwigshof theilungshalber öffentlich auf Credit gegen Bürgschaft verkauft; Möbel aller Art, als: Tische Stühle, Bänke, Schränke, Spiegel, Oefen, Betten, Küchengeräthe, Bilder, Oelgemälde, Sopha's, Commoden 2c.; sodann: 32 Stück Rindvieh, darunter 14 Kühe, theils tragend, theils frischmelkend, ein fetter Stier und 2 junge Stiere, 9 Pferde, darunter ein einjähriges Fohlen, circa 200 Stück Schaafe, meistens Jährlinge, 11 Schweine, darunter 2 fette, Hühner; ferner: Ackergeräthe jeder Art, insbesondere 2 Mähmaschinen(Handableger), 1 Häcksel=Maschine, 3 fast neue lange Karren, drei Schlagkarren, 1 Jauchekarre, 1 Schlitten, 1 Wagen mit Geschirr, Ketten, Winden, Eggen, Walzen, Pflüge (1 eiserner und 1 hölzener), 1 eiserner Dreischaarpflug, 1 Knorrenpflug,— endlich Zeugholz, Heu, Stroh, Kartoffeln und Runkelrüben. An den beiden ersten Tagen kommen das Rindvieh, die Pferde und Schaafe zum Verkaufe. Steigpreise bis zu einem Thaler einschließlich müssen sofort bei dem Zuschlage bezahlt werden. Euskirchen, 15. Januar 1877. Eich, Notar. Großer Mobilar=Verkauf auf dem Huppertshofe zu Dinsekoven im Kreise Rheinbach. Auf Anstehen der Kinder und Erben der zu Metternich verstorbenen Eheleute Heinr. Jos. Schaefer und Marg. Zimmermann werden vor dem unterzeichneten Notar am Montag den., Dinstag den., Mittwoch den 7. und Donnerstag den 8. Februar dieses Jahres, jedesmal Morgens 9 Uhr beginnend, Dünstekoven auf dem HuppertsVersteigerung zu Cardorf. Das zu Cardorf an der Dorfstraße gelegene, mit Nro. 64 bezeichnete Wohnhaus nebst Stallungen, 2 Scheunen, Thorfahrt und 28 Aren 41 Metern Unter= und Umlage, taxirt zu 6000 Mark, soll Montag den 29. l. Mts., Nachmittags 4 Uhr, zu Cardorf beim Wirthen Christian Düx, auf Anstehen der Herren Gottfried Lieberz und Joseph Lieberz theilungshalber versteigert werden. Bonn, den 4. Januar 1877. iler, Notar. Freiwiliger Moblar=Verkauf. Am Dinstag den 30. Januar 1877, Morgens 9 Uhr, lassen die Erben Joh. Theod. Schoeneseiffen zu Endenich in dem Hause Hauptstraße Nr. 110 daselbst gegen Zahlungsausstand versteigern: Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Kisen, Bettstellen, auf Erdit gegen Lettzeug, Leinwand, Oefen, Fgurnaise, sämmtliche Siegburg, den 18. Januar 1811. 4 Pferde, darunter ein 3jähriges, 5 Kühe, theils tragend, theils milchgebend, 1 fettes Schwein, eine Partie Hühner.— An Ackergeräthschaften: 1 zweispänniger Pflug, 2 Eggen, 1 Walze, 1 Exstirpator, 1 Wannmühle, Lagerhölzer, Bohnenstangen und Hausmobilien aller Art. Siegburg, 18. Januar 1877. Brabender, Notar. Großer Vieh= und Mobilar=Verkauf zu Ranzel. Auf Anstehen der Wittwe und Erben des zu Ranzel verlebten Ackerwirthes Peter Heinemann wird der unterzeichnete Notar am Dinstag den 6. Februar d.., Morgens 9 Uhr, und nöthigenfalls Mittwoch den 7. Februar Nachmittags 1 Uhr, in der Wohnung der Wittwe Heinemann zu Ranzel, das gesammte Ackerwirthschafts=Inventar und Haus=Mobilar, insbesondere: 3 kräftige Ackerpferde nebst Geschirr; 19 Stück Rindvieh, darunter 9 Kühe, theils tragend, theils milchgebend. 4 tragende Rinder, 6 Stück Jungvieh;— 50 Stück Hühner;— an Ackergeräthen: 3 Karren mit breiten Rädern und eisernen Achsen, 1 Jauchekarre nebst Pumpe, 2 eiserne Pflüge, 2 eiserne und 2 hölzerne Eggen, 2 Walzen, 1 Exstirpator, 2 Wannmühlen, 1 Mähmaschine, 1 einpferdige Dreschmaschine, zwei geschnittene lange Karren, mehrere Bohlen, Nutzholz von Kirschbaum und Buchen, Bohnenstangen, mehrere Schock Stroh; Hausmobilien aller Art: Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Betten, Küchengeräthe und sonstige Mobilar=Effecten,— Ackergeräthe, 2 Kühe, Kartoffein, Furterknollen, Stroh, Holz 2c. Schneller, Gerichtsvollzieher. Großer Rieh urd Mahilar=Verkaufloz m eee este Großer Vieh= und Movilar-Vekkäuffum Montag den 29. Jan.., Vormittags 11 Uhr, zu Godenhaus bei Remagen. Am Mittwoch den 7. Februar., Donnerstag den 8. Februar., und nöthigenfalls am darauf folgenden Tage, jedesmal Morgens um 9 Uhr anfangend, läßt die Frau Wittwe Peter Schmitz zu Godenhaus wegen Aufgabe der Ackerwirthschaft durch unterzeichneten Notar gegen Credit und Bürgschaft öffentlich versteigern: 8 Pferde, worunter drei 3jährige und ein 1jähriges, Holz im Walde anweisen. läßt Herr Bernhard Kallen, Kaufmann zu Köln, in der Wohnung des Wirthes W. Langen zu Weilerswist: 23 Loose Schlagholz und 32 Loose Eichen= und Buchen=Stammholz, stehend auf dem Stock in der Gemeinde Rösberg im Distrikt„Hofenerhroich“, südlich vom Hofenerhof, vor dem Unterzeichneten auf Credit gegen Bürgschaft öffentlich versteigern. Förster Soutschka zu Trippelsdorf wird auf Verlangen das Hierdurch zeige an, daß ich am Dinstag den 30. d. M. den Bonner Viehmarkt mit einem Transport tragender Rinder besuchen werde, wozu Kauflustige höflichst einlade. Louis Süskind, Oberdollendorf. Handschuhe werden gewaschen, das Paar zu 20 bei Dernen& Maaß, Stockenstraße 11. Großer Möbel=Verkauf. Selbstgefertigte Waare zu bedeutend herabgesetzten Preisen in der Möbelhandlung Rheingasse Nr. 26. 2 Schlagkarten, 15 Malter Gerißz haltend, 1 Steinkarre für schweres Steinfuhrwerkund eine Hecksel=Maschine zu verkaufen bei Franz Rings in Königswinter. 1½“ bis 3“ Kiendielen in halbreiner Qualität empfiehlt die Holzhandlung von Prior& Sopp. 1“ bis 3“ Eichenbord, prima Qualität, empfiehlt die Holzhandlung von Prior& Sopp. In der Burg zu Endenich liegt Heu zu verkaufen. 21 Stück Rindvieh schöner holländ. Race, theils tragend und theils frischmelkend, 1 1½jähr. holl. ZuchtLechenich, den 26. Januar 1877. Der Kgl. Notar: Jerusalem. Grei ofe theilungshalber öffentlich auf -dit gegen Bürgschaft verkauft: Mobilien aller Art, als: Tische, Stühle, Bänke, Commoden, Schränk:, Oesen, Bettstellen, Federbeiten, ein Tafel=Klavier, Küchengeräthe; sodann: 24 Stück Rindvieh, darunter 13 Kühe, theils tragend, theils frischmelkend, 1 fetter Stier und 1 junger Stier, 4 kräftige junge Pferde, 5 Schweine, darunter 2 fette, Hühner; seiner: Ackergeräthe jeder Art, inbesondere 2 lange Karren, eine Schlagkarre, 1 Dreischarrpflug, 2 eiserne Pflüge, 1 Jauchekarre, Walzen, Ketten, Winden u. dgl.; endlich: Heu, Stroh und Kartoffeln. Am ersten Tage kommen die Pferde und das Rindvieh zum Verkaufe. Steigpreise bis zu einem Thaler einschließlich müssen sofort beim Zuschlage bezahlt werden. Euskirchen, 15. Januar 1877. Eich, Notar. Verkauf von Deige mälden und Kupferstichen 2c. Montag den 26. Februar 1877, Morgens 10 Uhr, in dem Saale des Gastwirthes Johann Hövelmann zu Kanten, lassen die Erben des Herrn Albert Hardering, bei Lebzeiten Dr. med. und practischer Arzt, zu Xanten wohnend, die zum Nachlasse desselben gehörigen, zum Theil sehr werthvollen Oelgemälde und Kupferstiche, von verschiedenen Meistern der älteren Zeit, sowie eine Partie chinesisches Porzellan und mehrere antike Gemmen öffentlich verkaufen. Die Gegenstände können vom 18. Februar an bis zum Verkaufstermine von Nachmittags 2 bis 4 Uhr in dem obigen Verkaofslocale besehen werden. Xanten. Titz, Notar. stier, 13 Stück ½jährige Schweine schönster SuffolkRace, darunter 1 Eber, 100 Stück junge Hühner, 10 Bienenstöcke(Dzierzon) nebst Bienenhaus, 1 zweispännige Gras= und Getreide=Mähmaschine, 2 Wirthschaftswagen, worunter 1 mit breiten Nädern, Karren, wovon 2 Schlagkarren, 3 eiserne und hölzerne Pflüge, 1 2spännige eiserne Egge, 2 3scharige eiserne Reihpflüge, verschiedene hölzerne Eggen, 2 hölzerne und 1 steinerne Walze, 1 Häcksel Schneidemaschine, 1 Bindketten, Kuhketten, eine Parthie Mistbeetfenster, circa 300 Stück junge Obstbäume zum Verpflanzen, sowie Hausmobilien aller Art, Milchgeräthschaften 2c. Am 1. Tage kommen die Pferde, Pferdegeschirr, Maschinen 2c., und am 2. Tage das Rindvieh, die Schweine und sonstigen Gegenstände zur Versteigerung. Beträge bis zu 3 Mark müssen gleich bezahlt werden. Sinzig, den 25. Januar 1877. Der Königliche Notar, Nuß. „.0% g0„ Am Donnerstag den 1. Februar., Morgens 9 Uhr, läßt die Frau Commerzienräthin Deichmann in ihren Gartenanlagen Mehlemer Aue: ca. 125 Klafter Brennholz, 7000 Schanzen und mehrere Stämme Rothtannen, Acatien, Ulmen und amerikanischen Nußbaum Wannmühle, sämmtliches Pferdegeschirr, in ihrer Wohnung Burg„Mehlemer Aue“ verkaufen. In Verwaltung: Kirschstein. Die Wagenbauerei Wolz=Verrauf in den Waldungen des Frhr. v. Boeselager u. Verschiedenen. Dinstag den 30. Januar 1877, Vormittags 11 Uhr, soll in der Wohnung der Wirthin Esser zu Roesberg nachstehendes Holz in kleinen Loosen öffentlich an den Meistbietenden auf Credit gegen Bürgschaft verkauft werden: Gemeinde Rösberg. 1) Am Höllenpfad: 15 Loose Schlagholz. 2) Am Söllsmaar und Hov.=Kopf: 3 Loose Schlag= und 3 Loose Stammholz. 3) Hovenerweg und Gürlingsmaar: 7 Loose Stammholz. 4) Wichtmaar(am Felde): 12 Loose Schlag= und 30 Loose schwere Eichen= und Buchenstämme. Gemeinde Merten. 5) Langenberg und Giesselsieven: 7 Loose Schlag=, 4 Loose Stammholz 15 E5 450 10 ehn Bonn, Heerstraße=Privatweg 3 Die Kaiserliche Hof-Chocoladen- Fabrik: Gebr. Stollwerck, Köln, übergab den Verkauf ihrer anerkannt vorzüglichen Tafelund Dessert-Chocoladen sowie Puder-Cacao's, welchen in Philadelphia neuerdings die Preis- Medaille zuerkannt wurde, in Bonn den Herren: Conditor L. Bauer, R. Dohmen, C. Düpper, WIIh. Fassbender, Josephstr. 26, Ph. Fischenich, Pet. Graf, L. Hasenmüller, P. H. Inhoffen, Geschw. Krupp, Jos. Lander, Apotheker C. Lauffs, Em. Meyer, J. G. Maass Nachf., J. J. Manns, Z. Müller, P. H. Pesch, Ed. Radermacher, Pet. Rinkhausen, Jos. Roeger, W. Rohrscheidt, Joh. Roppertz, Everh. Scaroni, A. J. Schlösser, Chr. Schmidt, H. Th. Schmitt, F. W. Schöpwinkel, Marcus Velten Nachf. und H. Vianden; in Beuel: Caspar Kallenberg und Jos. Verdingen; in Godesberg: Joh Dick, H. J. Fassbender und Hrm. Klein; in Königswinter: Jos. Trimborn; in Mehlem: J. Küster; in Plittersdorf: Hrm. Trimborn; in Poppelsdorf: Ferd. Seul; in Bornheim: Apotheker Müllerz in Wesse. ling: Franz Jac. Clasen; in Sechtem: F. Hönig. von Joseph Bruland empfiehlt sich in Anfertigung von Wagen jeder Art. Geschmackvollste Ausführung; reelle und billige Bedienung. Reparaturen werden schnellstens ausgeführt. Krautervirter, wohlschmeckend und magenstärkend, bestens empfohlen. Ludger lonen, Aachen. Niederlagen in Bonn bei: M. Elberskirchen, Sternstraße. Th. Schmitt, 7,#.##amholz Sternthorbrücke, Conditor J. Riederstein, Stockenstr., Alb. Kramer, Dreieck, 6) Ober dem Herrenmaars(Klapper): 5000 schöne Kieferstangen, zu W. J. Sondag, Kölnstraße, Herm. Albrings, Sternthorbrücke, P. H. Pesch, Zaun= und Baumpfählen geeignet, 5000 Spalierstangen und 4 Loose Weberstr.; in Godesberg: Gabriel Asbach, Peter Schick. Schlagholz. 7) Ober dem Schiefershau(Härringsmaar): 6200 schöne Niederholz= Schanzen. Der Unterzeichnete wird drei Tage vor dem Verkaufstage das Holz auf Verlangen im Walde vorzeigen. Roesberg, den 15. Januar 1877. Esser, Obersörster. ITher und W8iSer Weigen Holzverkauf zu Adendorf. Im Interesse des Herrn Maximilian August Grafen von Loé zu Haus=Wissen werden am Mittwoch den 7. Februar., Mittags punkt 12 Uhr, zu Adendorf in der Wohnung des Gastwirthes Niederstein die nachverzeichneten Holzsortimente öffentlich meistbietend versteigert: 40 Loose Eichenstammholz, District Lohschlag und Merlenpfad, 7 Loose Buchenstämme an den drei Steinen, 30 Loose Tannenholz zu Bauholz geeignet, am Merlenpfad, am Grimmetsdorferfeld und im Stuckig, 32 Loose Pappeln von—2 Fuß Durchmesser, an der Burg, in den Essigswiesen und am Grimmersdorferbach, 38 Loose schönes Lohholz, rechts und links am Merlenpfad und an der Erdkaule, 100 Klafter Scheitholz und 100 Schock Schanzen, am Dorfe. Sämmtliches Holz ist an einer bequemen Abfahrt gelegen, und ertheilt Förster Hoffmann zu Adendorf auf Verlangen nähere Auskunft. Pfahl, Rotar. Unterhaus mit Werkstätte und ein Wertstätte nebst Wohnung v. kinderBäckerlokal zu vermiethen durch losen Leuten zu miethen gesucht. J. Eisenzammer, Dreieck 1.! Näh. i. d. Exped. d. Ztg.[517 ca. 12 Ohm, sind sowohl in einzelnen Gebinden als zusammen abzugeben. In den besten Lagen gewachsen, sehr gegen Steinbeschwerden zu empfehlen. Wo, sagt die Exp. d. Ztg.(484 A. W. Bullrichs UniversalReinigungs-Salz. ein altbewährtes Mittel gegen Magenleiden aller Art, verpackt zu ½1, ½ und ¼ Pfd. allein ächt und unverfälscht zu haben in Bonn bei Peter Brohl, in Meckenheim bei Th. Steffens, in Mechernich bei H. Kreutzberg, in Godesberg bei H. J. Fassbender, in Rheinbreitbach bei Aegid. Wierig. Wegen Errichtung neuer Niederlagen wende man sich an das Generaldepöt für Rheinland-Westphalen und Holland J. W. BECKER in Emmerich a. Rh. Ulmenstämme, 25 lang, 20“ dick gut abzufahren, billig zu verkaufen bei Pet. Scheifgen in Grav=Rheindorf. Ged eun hche lagen keinerweiteren Empfehlung, diese Thatsache ist ja der beste Beweis für seine Güte Für Kranke, welche sich nur eines bewährten Heilverfahrens zur Wiedererlangung ihrer Gesundheit bedienen sollten, ist ein solches Werk von doppeltem Werth und eine Garantie dafür, daß es sich nicht darum handelt, an ihren Körpern mit neuen Arzneien herumzuexperimentiren, wie dies noch sehr häufig geschieht.— Von dem berühmten, 500 Seiten starken Buche:„Dr. Airy's Naturheilmethode“ ist bereits die 68. Auflage erschienen. Tausende und aber Tausende verdanken der in dem Buche besprochenen Heilmethode ihre Gesundheit, wie die zahlreichen, darin abgedruckten Atteste beweisen. 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Remigius, ausgeführt durch den Kirchenchor von Sechtem, unter Leitung seines Dirigenten Herrn Lehrer Brach. Münsterchor. Zur Theilnahme an der Sonntag den 28. d. Mis., Nachmittags 4 Uhr, stattfindenden Versammlung und den Productionen des Cäcilien=BezirksVereins Vonn=Hersel im Lokale des Gesellen Vereins beehrt sich die verehrlichen inactiven Mitglieder des Vereins„Münsterchor“ ergebenst einzuladen Bonner Gacdt=Verein. wird hiermit daran erinnert, daß die Zinsen von Spareinlagen und Depositen pro 1876 von jetzt an an unserer Casse gegen Vorzeigung der Depositenscheine in Empfang genommen werden können. Zinsen, welche bis 1. März c. nicht abgeholt sind, werden dem Kapitale zugeschrieben. Bonn, den 20. Januar 1877. Bonner Credit-Verein, eingetragene Genossenschaft. Unterim Heutigen eröfnete ich an der Lennéstraßen& Maarflachweg=Ecke Nr. 12“ eine r4hf9. 5500 Thaler als 1. 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Februar, Abends ½8 Uhr, im Saale des Herrn Nettekoven, Neugasse: Programm: 1) Der gerade Weg der beste. 2) Auf Verlangen: Schneider Fips oder die gefährliche Nachbarschaft. 3) Lebende Bilder. Entrée 2 Person 50 Mpfg.— Kauten sind vorher bei Herrn Mich. Foppen, Bonngasse, und Abends an der Kasse zu haben. Um zahlreichen Besuch bittet der Vorstand. Kapitalien liegen zum Ausleihen bereit bei Gausen, Notar. Frische per Pfd. 30 Pf., sowie frische Seezungen, Cabeljau, süße Bückinge, marinirte und holländ. Härin ge, Sardinen, per Faß 3 Mark, Sardellen, alle Sorten lebende Rhein Fische, schöne Goldfische, Delicatessen und Conserven empfiehlt P. Brenner, Brüdergasse 2. Täglich frische Satzhefe, per Liter 50 Pf., bei Anton Wolter in Friesdorf. Unübertroffener wasserdichter Anstrich für alles Schuhwerk. lige Anwendung nach Gebrauchs=Anweisung wird ges Wasserdichtsein garantirt. Zu haben im Schuhwaaren=Geschäft Kaiserplatz 8. Wiederverkäufer erhalten Nabatt. Durch einmaMonate lanSüß. Pflaumenmuß, Ia., per K 30., faßweiße billiger, türk. Pflaumen, per Centner 31 4h, empfiehlt Friedr. Wever, Wenzelgasse. Ein junger Mann, der gut im Schreiben bewandert ist, sucht baldige Stelle. Die Exped. sagt wo.[535 Ein gewandter Bauschreiner und Treppenmacher kann sofort eintreten. Näh. in der Exp. d. Ztg. 1537 Ordentliche Dienstmädchen suchen zu Lichtmeß Stelle durch Frau Hoffmann, Brüderg. 46. Eine tüchtige Magd zu sechs Stück Kühen wird zu Lichtmeß gesucht. Näheres in der Exp. d. Ztg.[529 Gesetzt. Mädch. für häusl. Arbeit u. Kinder zu vers. f. Lichm. ges. von Winand, Wwer., Godesberg, a. d. Post. Ein Pferdeknecht zu Lichtmeß gesucht. Endenich 1. Ein zuverläfiger Biehwärter wird zu Lichtmeß gesucht. Näheres in der Exp. d. Ztg.[528 Stütze der Hausfrau, welche das Kochen übernimmt, oder erfahrene Köchin gesucht. Näh. Weberstraße 7. Ein Mädchen für Küche und Hausarbeit für Lichtmeß gesucht bei H. Wiemers, Bischofsgasse. Wwe. Knitterscheidt, Achterstraße 12, empfiehlt ihr wohlassortirtes Lager in Bürstenwaaren, Fensterleder, Schwämmen, Teppigbesen, Matten, sowie alle in dieses Fach einschlagende Artikeln und bittet um geneigten Zuspruch. 8 Stück lere Bordeaux=Oxhofte billig zu verkaufen. Sternstraße 61. Ein fehlerfreier Doppel=Ponny, 5 Jahre alt 4½ Fuß hoch, eignet sich zum Reiten und Fahren, steht zu verkaufen. Näheres in d. Erped.(536 Reitpferde zu verleihen u. Pferde in Pension werden aufgenommen Metternicherhof, Burgstraße Nr. 4, bei Hub. Seiwert. Ponuy mit Wagen zu verkaufen. Kessenich Nr. Bonner Gartenbauverein. Einladung zur MonatsVersammlung auf Montag den 29. Januar, Abends 6 Uhr, im Vereinslokale: Hôtel de belle vue. Tagesordnung: 1) Jahresbericht. 2) Neuwahl des Vorstandes. 3) Aufstellung des Budget pro 1877. 4) Vortrag des Herrn Inspector Bouché über„Vegetationsentwickelung im Jahre 76.“ Der Vorstand. 59. Einestarte dreilöcherige Fournaise zu verkaufen. Näheres Josephstraße 23. 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Flasche 1 Mt. 50 Pfg.; feinsten Düsseldorfer Seuf. per Topf 30 Pfg., per Liter 70 Pfg.; Ananas und Pfirsiche in Gläsern zu Bowlen; Mainzer Flaschenbier à 25 Pfg. Besonders mache ich noch auf die feinen Braunschweiger Würste aufmerksam: Gänseleberwurst, Trüffelleberwurst, Sardellenwurst, Zungenwurst, Cervelatwurst. Erwarte heute frische Schellfische. Ergebenst empfohlen Ernst Kammerecker, Boungasse 32, riocA vis den Herren Gebr. Weinand. Katholischer Verein. Montag Abend ½9 Uhr bei hrn. Nettekoven, Neugasse: Versammlung. Vortrag:„Das Colosseum in Rom und unsere Ahnen“ von Herrn Pfarrer Braun. Der Vorstand. Becmoven-Rälle Sonntag den 28. Januar: ProhlenauenCohcert von Juliuskangenbach. PROGRAKN Ouverture:„Das eherne Pferd“. „Ehret die Frauen“, Walzer. Wiegenlied von Vogt. Finale aus:„Huguenotten“. Ouverture:„Vehmrichter“ von Berlioz. Arie für Clarinette Herr Ellinger. Polka cornet Herr Gérardy. Hipp, Hipp!! Carnev. Potpourri. Ouverture:„Leroi’a dit, Delibes“. „Die Post“, Trompetensolo: Herr Steidel Sängerlust, Polka, Strauss. Aida-Marsch, Verdi. Anfang 6 Uhr. Entrée 75 Pf. Gallerie 1 Mk. Einzelbillets à 50 Pfg. bei Hrn. W. Salzbach. Montag den 29. Januar: AbonnementsConcert. Mozart-Feier. PROGRANN Ouverture:„Entführung aus dem Serail“. Maurische Trauermusik. Fuga für Streichinstrumente. Violinconcert 2. u. 3. Satz, Herr Pauly. Sinfonie G moll. Variationen aus dem Divertimento: „Türkischer Marsch“. Anfang 7 Uhr. Saal 1 M. Gallerie 50 Pf. und Mondur: eheusechrnerch aus von Julius Langenbach. Jägerhof in Poppelsdorf. Conntag den 28. Jannar: Grosses Concert ausgeführt vom ganzen Stadt-Vouner Musik-Corpo, unter Leitung seines Kapellmeisters Hru. A. Schumacher. Anfang 3½ Uhr. Entrée 25 Apfg. 8 Person. Jeden Donnerstag Nachmittag große Kusser=Visin. Von 4 bis 10 Uhr Abends Tanz=Kränzchen. Stadt=Theater in Bonn. Sonntag den 28. Januar 1877: Abonnement suspendu. Zum 1. Male: Aschenbrödel. Schauspiel in 4 Aufzügen von Roderich Benedix. Anfang 6 Uhr. u. Gartengrund im Krausfeld hinter Fetten Lehm (a. d. Baustelle dem Garten von Fuhrmann Nathan) liefere ich an Ort und Stelle zu 2 Mi. per Karren. M. Düren. Ein Ofenheerd billig zu verkaufen. Judengasse 11. Bäckergeselle gesucht. Poppelsdorf 19. Rheinische Eisenbahn Vom 15. Oetober 1876 ab. Abfahrt von Bonn nach Aaias und weiter 642 821 9/42 1020 12.51.56.43 12.52. Coblenz.49 Abends, Rolandseck 12.1.312.561.56, dem rechten Ufer 7 10.28 12.52.22.15 .52. Vom rechten Ufer in Bonn.24 10.29.12 .36.48 9,14. Ab Bonn weiter nach Köln.81 6.10° 7,31 10.37 12.26.23.16.46.20 .56.31.21. Von Beuel rheinabwärts 6,47 10.15 12.43 .20.27 8,52. Von Beuel rheinaufwärte 7,21 10,47 1,10 3,41 7,28 9,32. Abfahrt von Köln nach Aschen.45, 6,55 9,8 11,40.25 2,8 7,50 10,30. Amsterdam und Rotterdam(via Cleve) 6,15 9,25 1,40 2,42. Antwerpen 5,45 6,55 9,3 11,40 1,25 2,7 10.30 Bonn 12,2 6 7,20 9, 9,20 11,15f 11,45 1,25 2,15f 2,40 S 5 6,15 7,48 10,15. Brüssel 5,45 6,55 9,3 11,40 1,26 2,57 10.20. Cleve 0,15 9,25 11,42 1,40 2, 42 5,30. Coblenz 12,2 6 7,20 9.20 11,45 S 5.44, Crefeld 6,15 7,10.25 11,42 1, 40 2, 42 5/20 8/5. Dortmund 6,15 9,25 1,40 2,42 5,30. Düsseldorf 6,15 7,10.25 11,42 1,40 2, 4# 630 S Essen-Bochum 6,15 7,10 9,25 1,40.41 85 Rankirchen 6,30 8,50 12,20 3,40 6,80 f. Frankfurt 12,2 6 9 9,20 11,45 5. Lins(rechtes Ufer) 6,15 9,50 11,45.80 6,15 8,40. London 11.40 Vm., 10,30 Ab. Mainz 12,2 6.20 9 9,20 11,45 8 f. Nünchen 12,2 6 Vm., 5 Ab. * Fällt an Sonn- und Festtagen ans. 1 Artrungs an Bonn: und Fesituges. Hierzu eine Beilage. Verantwortlicher Redacteur: I..: Hermann Moeskes in Vonn.— Verlag: P. Hauptmann.— Druck der Hauptmann'schen Buchdruckerei in Vonn(Sürst Nr. 5) 6 Jahrgang. Nr. 25. Sonntag, 28. Jan. 1877. gr gur Wineschen Keeiche..n3 * Landtagsverhandlungen (Abgeordnetenhaus.) 6. Sitzung vom 24. Januar. (Fortsetzung.) Antrag Reichensperger betr. den Religionsunterricht in den Volksschulen. Abg. Reichensperger:„Meine Herren! Der Ministerialerlaß, gegen welchen der eben in Rede stehende Antrag sich richtet, ist nicht neuesten Datums, er ist vom Februar v..; allein es ist nicht die Schuld der katholischen Bevölkerung des Landes und nicht die der Mitglieder der Centrumsfraction, daß dieser Antrag erst jetzt zur Verhandlung im Landtage kommt. Die Verhandlung ist bereits im vorigen Jahre durch zahreiche Petitionen und durch einen von meinen Freunden und mir ausgegangenen Antrag gefordert, allein von der Majorität des Hauses nicht zugelassen worden. Es ist aber auch heute noch nothwendig, diese Erötterung im Landtage eintreten zu lassen, weil jener Ministerial= erlaß keineswegs einen zeitlich abgeschlossenen Act darstellt, sondern Tag für Tag fortwirkt und immer neue, große Schädlichkeiten bereitet. Diese Schädlichkeiten haben ihren letzten Grund in der Anschauung des Herrn Cultusministers, die er in seinem Erlasse geltend gemacht hat, daß der Relig onsunterricht als solcher eine Staatsfunction sei und von den Staatsdienern als solchen geleistet werden könne. Ich sollte meinen, daß schon die allgemeinste Betrachtung der Sache zu der Ueberzeugung führen müsse, daß in dieser Weise, d. h. durch Monopolosirung des Religionsunterrichts für den Staat, beziehungsweise für die Staatsbehörde unmöglich daran gedacht werden könne, die Einheit und Reinheit des confessionellen Religionsunterrichts, der einstweilen im Staate Preußen noch rechtliche Geltung hat, zu sichern. Ich meine weiter, daß diese Anschauung des Herrn Ministers in Preußen nur möglich geworden ist dadurch, daß derselbe sich über die Schranken, welche die Landesgesetze und namentlich die Verfassungsurkunde ihm entgegenstellen, hinausgesetzt hat.(Sehr richtig!) Und, m.., wenn ich nur diese letztere Thefis beweise, und wenn ich Sie gar nicht weiter hinführe auf die praktischen Folgen der Anschauungen des Herrn Ministers, dann wird wohl das Abgeordnetenhaus sich verpflichtet fühlen, ein Einsehen zu treffen. Denn wenn das Abgeordnetenhaus nicht mehr sollte der Wächter des Gesetzes und der Versassung gegenüber der Staatsregierung sein, dann werden Sie doch selbst sich wohl sagen, daß damit die Landesvertretung annullirt ist. (Sehr richtig!) Nun sage ich mir ja selbst, daß meine Behauptung, die Maßnahmen des Herrn Cultusministers seien im Widerspruche mit den Landesgesetzen und mit der Verfassung, von vornherein bei der Majorität dieses Hauses nicht auf geneigte Aufnahme stoßen wird. Ich bin fast überzeugt davon, daß diese meine erste grundlegende Behauptung sofort mit einer gewissen Voreingenommenheit zurückgewiesen wird, und daß die Herren vielleicht der Mehrzahl nach geneigt sein mögen, das von vornherein gar nicht als möglich zu setzen, also von vornherein anzunehmen, daß ich wohl im Unrecht sein müsse. Und, m.., diese Anschauung, die ich mir ja selbst nach Lage der Sache entgegen tragen mußte, bestimmt mich dazu, von vornherein den Beweis zu führen, daß die Anschauungen, die ich hier geltend mache, in allem Wesentlichen bereits längst von der Fortschrittspartei, und zwar beim Beginne des Culturkampfes geltend gemacht und ausgesprochen worden sind, so daß ich im Wesentlichen heute nur Dasjenige vertrete und vertheidige, was bereits im Jahre 1872 diese Fortschrittspartei als ihre Willensmeinung und als ihre Auffassung der Dinge hat laut werden lassen. Es ist das geschehen, m.., bei der ersten Berathung des Schulaufsichtsgesetzes. Damals, am 8. Februar 1872, hat der Abg. Virchow seinen Hauptgedanken dahin formulirt, daß er und seine Freunde danach streben würden, die völlige Trennung der Schule von der Kirche herbeizuführen. Dann aber hat Herr Virchow sich folgendermaßen ausgesprochen: „Ich will aber zugleich constatiren, daß ich nicht so weit gehe, wie die gegenwärtige Regierung geht, daß ich den Religionsunterricht irgind Jemandem octroyiren will. Ich stehe da ganz auf Ihrer Seite(des Centrums), ich werde Sie unterstützen, wenn es sich darum handelt, diese Seite der Frage sicher zu stellen. Ich will absolut nicht, daß es in die Hände des Staates gelegt werden soll, den Kindern einen bestimmten Religionsunterricht ertheilen zu lassen durch eine beliebige Person, die der Regierung genehm ist, (Hört, Hört! im Centrum.) im Gegentheil. Sie werden uns(also die Herren der Fortschrittspartei) nach dieser Seite hin vollkommen bereit finden. Ihre Bundesgenossen zu sein, um die katholischen Mitbürger so gut, wie die protestantischen schützen zu helfen.“ Also damals hat Herr Virchow erklärt, er und seine Partei wolle nicht, daß durch eine blos der Regierung genehme Person der Religionsunterricht den christlichen Gesellschaften aufoctroyirt werden solle. Nun, m.., diese Thatsache, daß damals schon bei Beginn des Culturkampfes der k.#g. Virchow in der eben vorgetragenen Weise sich nicht blos für sich, adern Namens seiner Freunde io ausgesprochen hat, ist auch wichtig n h einer anderen Seite hin. Sie zeigt nämlich von vornherein, daß:: Kampfgenossenschaft der Majorität dieses Hauses mit den Maizesetz und was drum und dran hängt, nicht besteht für die Frage, die heut, ur Verhandlung kommt. In der heute verhandelten Angelegenheit hat#n vornherein wenigstens die Fortschrittspartei erklärt, daß sie da nicht titgehe und daß ihre Zustimmung zu den Maigesetzen nicht das bedeute, was heute in Frage steht. M.., ich sollte meinen, daß diese Betrachtung doch auch heute wenigstens diejenige Voreingenommenheit, von der ich gesprochen habe, in etwa beseitigen sollte. Ich behaupte, daß der hier in Rede stehende Ministerialerlaß weit über die ursprünglich von der Regierung selbst angekündigten Ziele hinausgeht und zwar in so fern, als gerade die religiöse Erziehung in der obligatorischen Volksschule durch den Erlaß an ihrer Wurzel angegriffen, ja das Wesen des Religionsunterrichtes und der Religion selbst verkannt wird, indem er die Lehre der Religion als eine Staatsfunction handelt, die Religion selbst also nicht mehr als ein selbständiges, der Staatsgewalt entrücktes, geistiges Lebensgebiet anerkannt und gelten läßt. Denn solange dies Letztere geschieht, kann der Herr Minister unmöglich die Bebauptung ausstellen, daß die Leistung dieses Religionsunterrichts lediglich als Ausfluß der Staatsgewalt gelten solle und könne. Wenn ich nun auf den Erlaß und seinen Inhalt selbst eingehe, so muß ich zunächst mit Freude anerkennen, daß dieser Erlaß Vieles gebessert, viele Maßnahmen der Provinzialregierungen reprobi t und ein, ich will sagen, milderes System an deren Stelle gesetzt hat. Aber, m.., diese Thatsache selbst muß zugleich dem Herrn Minister und uns Allen beweisen, daß es schon weit gekommen ist im Staate Preußen, wenn je der jeweilige Minister, der an der Spitze der Culturkampfgesetzung und deren Ausführung steht, bereits abwiegeln muß bei den eigenen Provinzialbehörden,(Hört! Hört! im Centrum), wenn er reprobiren muß, was dieselben noch über seine eigenen Intentionen hinaus statuirt haben. Und zweitens, m.., muß auch der Erwägung Raum gegeben werden, welcher Art der Ausführung der eigenen Bestimmungen des Ministerialerlasses wir uns dann bei denjenigen Provinzialbehörden zu versehen haben, die rectificirt werden mußten. Denn, m.., alles Günstige, was in dem Erlaß des Herrn Cultusministers niedergelegt ist, das ist schließlich wiederum der discretionären Anwendung dieser Provinzialbehörden selbst anheimgegeben; denn sie allein können und sollen auch nach dem Erlaß diejenigen Gesichtspunkte würdigen und in Betracht ziehen, die im concreten Falle nach der Ansicht des Herrn Ministers selbst eine mildere Behandlung erheischen, als sie von den Provinzialbehörden früher beliebt worden war. Ich frage nun, m.., wie es auch nur nach den Gesetzen der Logik möglich sein kann, daß der Herr Minister die Ertheilung des Religionsunterrichts als eine Staatsfunction behandelt und zur Geltung bringen will. Ich sollte meinen, daß die Religion ihrem allgemeinsten Begriffe nach etwas ist, was mit jedem anderen Lehrgegenstand schlechterdings nicht identificirt werden kann. Der Religionsunterricht hat doch nicht zum Zwecke, den Schulkindern gewisse Lehrsätze beizubringen, sie diese Lehrsätze zu lehren und sie dieselben lernen zu lassen— sondern der Zweck des Religionsunterrichtes ist doch die Begründung des Glaubens an die Wahrheit der betreffenden Religionssätze. Nun ist es doch unbestreitbar, daß diese Sätze als Wahrheiten nur aufgenommen werden können, namentlich in der Kinderseele, auf Grund einer Autorität. Bei den Erangelischen ist das die Autorität der Schrift, vielleicht auch der symbolischen Bücher; innerhalb der katholischen Kirche aber doch ganz unzweifelhaft die Autorität der lehrenden Kirche. Sie ist es und sie allein kann es sein, die den Kindern die Wahrheit des in den Religionsstunden Vorgetragenen verbürgt und sie die betreffenden Sätze, die sie lernen sollen, im innersten Gemüthe aufnehmen läßt. Daß das nun nicht als eine Staatsfunction betrachtet werden kann, scheint wohl festzustehen Der Herr Minister ist aber darüber hinweggegangen, er hat es für zulässig erachtet, auch ohne jegliche Mitgarantie der kirchlichen Oberen diese Function von seinen Staatsdienern verwalten zu lassen. Er hat auf seine eigene Hand hin den früher bestandenen Zustand alterirt und er hat meiner Ueberzeugung nach das nur thun können, indem er die in dem Art. 12 der Verfassungsurkunde gewährte Religionsfreiheit nicht beachtet hat. Gehen Sie dagegen von den weiteren Grundanschauungen unseres Verfassungsgesetzes aus, so finden Sie dort zunächst zwar, daß in den Art. 20—20 überall der Religionsunterricht als ein Bestandtheil der obligatorischen Volksschule hingestellt ist. Und nun, m. ., fragen Sie sich, ob dieser grundlegende Gedanke in Zukunft angefochten werden soll oder nicht. Ich bin der Meinung, daß kein ernster Pädagog die Richtigkeit und Angemessenheit dieses Satzes verkennt. Es ist aber möglich, daß dieser Satz von der gesammten katholischen Bevölkerung des Landes einmal auf das Entschiedenste bekämpft werden muß, nämlich dann, wenn der in den Volksschulen ertheilte Religionsunterricht nicht mehr in sich die Gewähr hat, daß er den wirklichen confessionellen Anschauungen der katholischen Kirche entspricht. Dann werden die Familienväter doch ganz gewiß in die Nothwendigkeit versetzt sein, dagegen auf das Ernsteste anzugehen, und die katholische Bevölkerung und ihre Vertretung im Landtage kann und wird nicht anders, als Hand in Hand auch mit solchen gehend, denen überhaupt Christenthum und Religion eine Thorheit und Aergerniß ist, für die völlige Ausscheidung des Religionsunterrichts aus den Volksschulen einzutreten.(Hört!) Es bleibt eben nichts anders übrig, das liegt ja in der Natur der Sache. Ich denke, das wird sich jeder ohne das Wort„hört“ ausgesprochen zu haben, sagen müssen, daß entweder die Religion in der obligatorischen Volksschule vorgetragen werden muß im Sinne und unter der Garantie der betreffenden Religionsgesellschaft, oder gar nicht vorgetragen werden kann.(Sehr richtig!) Allein, m.., um das zu vermeiden, hat eben der Art. 24 der Verfassungsurkunde neben das Princip, daß in der obligatorischen Volksschule auch der Religionsunterricht ertheilt werden solle, die Bestimmung gesetzt, daß der Religionsunterricht in der Volksschule durch die Religionsgesellschaften geleitet werden soll. Wenn das aber nicht mehr geschieht,— wenn die Religionsgesellschaften ausgeschieden werden sollen durch die Staatsdienerschaft, dann wird dasjenige eintreten, was zu meiner Verwunderung die evangelische Lehrerconferenz in Moers in einer an den Herrn Minister gerichteten Petition, die ich in den Zeitungen gelesen habe,— ich weiß ja nicht, ob sie apokryph ist, — als eine Maßregel zu bezeichnen gewagt hat, die nur als ein Gewaltact asiatischer Despotie aufgejaßt werden kann.(Sehr gut! im Centrum. Lachen links.) M.., ich glaube annehmen zu müssen, daß der Herr Minister nach seinen Bewegungen das, was ich eben citirt habe, nicht verstanden hat. Ich will es also dahin wiederholen, daß ich in einer Petition der evangelischen Lehrerconferenz in Moers gelesen habe, sie hätte an den Herrn Minister die Aeußerung gelangen lassen, daß, wenn nicht mehr die Religionsgesellschaften den früherhin bestandenen Einfluß auf den Religionsunterricht haben sollten, dies nur als ein Gewaltact asiatischer Despotie bezeichnet werden könne.(Sehr gut! im Centrum. Lachen links.) Aber, m.., erlauben Sie mir auch, daß ich an diese etwas scharf betonte Auschauung der bezeichneten Lehrerconferenz sofort eine andere Betrachtung anschließe. Es wundert mich vor allem, daß der Herr Cultusminister sich nicht wenigstens veranlaßt gesehen hat, die Consequenz seines eigenen Handelns hier a majori zu ziehen. Sie erinnern sich Alle, daß der frühere Herr Cultusminister v. Mühler seine Laufbahn in entsprechender Weise abgeschlossen hat mit dem nicht vergessenen Braunsberger Rescript. In diesem Rescripte hat Herr von Mühler für gut befunden, auszusprechen, daß die Schüler des Gymnasiums entweder den Religionsunterricht eines aus der römisch=katholischen Kirche ausgeschlossenen Geistlichen besuchen, oder aber das Gymnasium verlassen müßten. Das, m.., ist dem jetzigen Herrn Cultusminister als zu stark entgegengetreten, und er hat darum beim Beginn seines Amtes diese Maßnahme seines Herrn Vorgängers rectificirt. Er hat festgestellt, daß diejenigen Schüler, deren Eltern erklärten, daß der von dem officiellen Religionslehrer ertheilte Unterricht nicht ihrer confessionellen Ueberzeugung entspreche, von dem Besuche dieses Unterrichts dispensirt werden sollen, wenn ein anderweitiger Ersatz nachgewiesen sei. Nun, m.., frage ich, ob nicht die Natur der Dinge den Herrn Minister zwingend veranlassen sollte, bei der Volksschule wenigstens dasselbe Princip gelten zu lassen. Der Besuch der höheren Lehranstalten ist ja ein rein facultativer, der der Volksschule aber ein obligatorischer, und nichtsdestoweniger hat Herr Falk noch nicht anerkannt, daß die Eltern der Kinder, die in der Volksschule den Religionsunterricht empfangen sollen, ebenfalls mit demselben Effect erklären können, dieser Religionsunterricht entspreche nicht ihren confessionellen Anschauungen und Ueberzeugungen, ihre Kinder müßten daher auch von diesem Lehrfache in der Volksschule dispenfirt werden. Es scheint mir doch die einfachste Consequenz, ja eine Nöthigung a majori zu sein, dasselbe bei der obligatorischen Volksschule zur Geltung zu bringen, was bei der facultativen, höheren Schule geschehen ist. Ich weiß ja sehr wohl, daß es nicht wenige Stimmen im Lande, vielleicht auch im Landtage gibt, die sagen: mit der Nothwendigkeit der confessionellen Religion sei es gar nicht so bestellt, wie von den Ultramontanen behauptet wird. Viele sagen ja: „Bildung macht frei“,— die Religion möge ja etwas individuell Gutes sein, aber sie sei nicht unerlässig für die Weiterführung der Gesellschaftsordnung. Wenn dem so wäre, so würde ich zunächst meinen, daß man deu Religionsunterricht aus den Lehrgegenständen der obligatorischen Schule überhaupt striche; aber ich muß denn doch— und ich thue es mit Genugthuung— über diese Frage einen Mann sprechen lassen, der mindestens nicht als Ultramontaner verdächtig ist. Es ist Herr von Treitschke, der in einer seiner letzten Schriften sagt:„Auf allen Gassen hallt es heute: Bildung macht frei; wenn man nur nicht auf allen Gassen erleben müßte, wie Bildung unfrei macht und den Menschen zum Knechte der Phrase erniedrigt.“(Hört! hört!) Und er sagt dann weiter:„Wer den frommen Glauben, das Eigenste und Beste des kleinen Mannes, zerstört, handelt als ein Verbrecher an der Gesellschaft.“ Meine Herren! Ich will mir dieses etwas scharfe Verdict der Form nach nicht zu eigen machen, aber ich will es dadurch ergänzen, daß ich sage: nicht blos für den kleinen Mann, sondern auch für den höchstgestellten der Erde ist dieser Glaube unerläßlich, wenn die menschliche Gesellschaft überhaupt, auch die des neunzehnten Jahrhunderts, ihre Aufgabe lösen soll.(Bravo!) Das, m.., sind ungefähr die Postulate, die meinem Antrage zu Grunde liegen. Ich muß fragen, wie es mit der rechtlichen Begründung desselben beschaffen ist. In dieser Beziehung will ich davon ausgehen, daß im vorigen Jahre der Herr Regierungscommissar Stauder im Herrenhause bei Berathung der betreffenden Petitionen einfach gesagt hat: der Religionsunterricht ist ein obligatorischer Lehrgegenstand, also kann er nur im Auftrage des Staates und nur durch dessen Organe geleitet werden. Ich will einmal diese Fiction gelten lassen, aber dann muß ich doch fragen, ob, wenn diese Fiction in ihrer Allgemeinheit wahr sein könnte, was ich nicht anerkenne, welchen besonderen Charakter alsdann mindestens diese Organe haben müssen, die im Auftrage des Staates diesen Religionsunterricht wirksam besorgen sollen. Das kann doch nicht wieder eine offene Frage sein; wenigstens für die Rechtspflege, die zweifellos im Auftrage des Staates gehandhabt wird, setzen alle Gesetze bestimmte Erfordernisse der Qualification voraus. Ich denke, es wird auch bei dem Religionsunterricht in der Volksschule dasselbe als nothwendig erachtet werden müssen. Nun geben die Gesetze und die Verfassung des Landes volle Antwort auf die Frage, welchen Charakter die betresfenden Lehrer haben müssen. Das wird in unseren Landesgesetzen, namentlich in der Consistorialordnung von 1817 und 1827 durch das Erforderniß der missio canonica bei den Lehrern wie in der Verfassung sehr deutlich ausgesprochen. Zunächst erinnere ich daran, daß schon das Allgeweine Landrecht, Theil II, Titel 12,§ 12, allgemein bestimmt, daß die Schulen unter der Direction der Obrigkeit stehen, welche die Geistlichen zuziehen muß. Nun sagt der§ 49 desselben Titels Folgendes: Der Prediger des Ortes ist schuldig, nicht nur durch Aufsicht, sondern auch durch eigenen Unterricht des Schulmeisters sowohl als der Kinder, zur Erreichung des Zweckes der Schulanstalt thätig mitzuwirken.= M.., über diesen Gesetzesparagraphen hat sich im vorigen Jahre die Commission des Abgeordnetenhauses, welcher die betreffenden Petitionen zugewiesen waren, in einem gedruckten Berichte ausgesprochen. Sie hat gesagt: vielleicht möchte man sich zur Rechtfertigung des Satzes, daß der Religionsunterricht gesetzlich durch die Ortsgeistlichen ertheilt werden solle und müsse, auf diesen Paragraphen berufen. Allein es resumirt der Bericht sich dann dahin, daß er meint, nur durch die„gewaltsamste Interpretation“ könne diese Conclusion daraus gezogen werden,„denn"— so heißt es in dem Commissionsbericht, ganz entsprechend demjenigen, was damals der Herr Regierungscommissar in der Commission selbst vertreten hat— denn zunächst sei diese Function den Pfarrern nur zugewiesen als Schulrevisoren,— zweitens spreche der Paragraph ja gar nicht von dem Religionsunterricht, und drittens lege dieser Paragraph dem Ortsgeistlichen nur die Pflicht auf, das Entsprechende zu thun, gebe ihm aber keineswegs das Recht dazu. Ja, m.., wenn eine derartige, wie ich meine, mehr als gewaltsame Dialectik in Actenstücken des Abgeordnetenhauses vorkommen kann, dann ist es allerdings schon sehr weit gediehen! Zuerst also, m.., die Behauptung des§ 49 beziehe sich auf die Prediger nur als Schulrevisoren, und da sie das nicht mehr seien oder nicht mehr sein müßten nach den neuesten Gesetzen, so fei der ganze Satz hinfällig. Ich frage nun den Herrn Minister, ob auch er dann überhaupt behaupten will, daß seine Schulrevisoren den Schullehrern und den Kindern überhaupt Unterricht zu ertheilen haben. Er wird selbst anerkennen, das sei nicht die Aufgabe der Schulrevisoren,— sie hätten nur die Aufsicht auszuüben, nicht aber Unterricht zu ertheilen. Das Landrecht selbst spricht aber auch in§ 49 von dem Prediger schlechtweg und nicht von einer besonderen Qualität, die er außerdem haben kann, aber auch nicht haben kann. Und weiter: es soll hier in diesem Paragraphen von dem Religionsunterricht überhaupt nicht die Rede sein. Ja, ganz gewiß nicht, es ist vom Unterricht im Ganzen die Rede, und wenn der ganze Unterricht der Volksschule so behandelt wird, wie es der§ 49 vorschreibt, dann wird ganz gewiß auch der Religionsunterricht a priori so behandelt. Und endlich, m.., wie ist es denn möglich, daß man in Actenstücken einer gesetzgebenden Versammlung drucken lassen kann: die im Gesetz ausgesprochene Pflicht der Prediger begründet kein Recht für sie, diese gesetzliche Pflicht auszuüben! Was heißt denn die gesetzliche Pflicht anders, als das Recht, sie zu erfüllen? Will man etwa auch dasselbe gelten lassen von der Pflicht der Eltern, ihren Kindern den Unterricht angedeihen zu lassen? Will man ihnen etwa durch den Minister verbieten lassen, diese Pflicht auszuüben? Hat der Minister denn nicht auch seine Schranke an den Gesetzen? Kann er auch nur dispensiren von der Befolgung der Gesetze, oder kann er es gar verbieten, daß die Gesetze befolgt werden? Ich meine, eine solche Prätention könne gar nicht gedacht werden. Es wäre ja vielleicht Eine Möglichkeit, unter welcher der Herr Regierungscommissar die eben bezeichnete Sprache möglicher Weise hätte führen und in den Bericht hätte hineinbringen können,— nämlich die, wenn es klar und unzweifelhaft feststände, daß die im Gesetz ausgesprochene Pflicht nur auferlegt worden sei, um die Interessen des Ministers und die Arbeiten seiner Functionäre zu erleichtern. Dann könnte man ja möglicher Weise, wenn auch mit Unrecht, davon sprechen, es könne dispenfirt, niemals aber verboten werden, dem Gesetze gemäß zu handeln. Aber das Landrecht sagt mit dürren Worten, daß diese gesetzliche Verpflichtung ausgesprochen sei zur Erreichung des Zweckes der Schulanstalt, also nicht zur Erreichung des Zweckes eines Ministers oder eines seiner Functionäre,— und über die gesetzlich fixirten Interessen der Schulanstalt kann doch ganz gewiß der Herr Minister durch seine Anordnungen nicht hinweggehen. Ich, m.., will diese Seite der Frage nicht weiter verfolgen; es ist vielleicht vergeblich, aber mir genügt es einstweilen, Sie zu verweisen auf das umfangreiche Buch des Herrn v. Rönne über das preußische Unterrichtswesen, wo sie eine ganze Reihe von ministeriellen und Oberpräsidial=Erlassen finden, die diesen Gedanken in der allerentschiedensten Weise zur Geltung bringen. Ich will weiter fragen, ob und welche Aenderungen denn nun an dem eben von mir bezeichneten ältern Rechtszustand des Landes durch die Verfassungsurkunde herbeigeführt sein mag. Und da wird die Antwort sich dahin ergeben, daß die preußische Verfassungsurkunde alles Das, was ich bisheran angeführt habe, in der allerstärksten Weise betont und verfassungsmäßig versichert. In den Artikeln 20 und 22 wird zunächst der grundlegende Satz der Unterrichtsfreiheit ausgesprochen, die noch nicht verwirklicht ist. Sodann besagt der Artikel 24 wörtlich: Bei der Einrichtung der öffentlichen Volksschule sind die confessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen; den religiösen Unterricht in der Volksschule leiten die betreffenden Religionsgesellschaften. Seite 252, daß der Religionsunterricht verfassungsmäßig als eine geistliche Angelegenheit angesehen werde, nicht als eine staatliche. Er sagt auf Seite 653: Der Religionsunterricht ist in allen denselben berührenden Verordnungen als die Hauptsache des ganzen Schulunterrichs behandelt und bezeichnet; der dadurch begründete confessionelle Character der Volksschule hat selbst in der Staatsverfassung(Artikel 24) Anerkennung gefunden, welcher außerdem die gesammte Leitung des Religionsunterrichtes den Religionsgesellschaften überträgt.Das, m.., ist das Resumé, welches Herr v. Rönne aus den betreffenden Verfassungsbestimmungen entnommen hat. Ich bin der Meinung, daß nach beiden Seiten hin der Herr Cultusminister weit darüber hinweggegangen ist. Von seiner— ich weiß nicht, ob ich soll sagen systemarisch oder thatsächlich betriebenen Umwandlung der bestehenden confessionellen Schule in Simultanschulen will ich nicht eingehend sprechen, dies liegt ja außerhalb des Antrages. Ich will nur daran erinnern, daß der Herr Cultusminister sich doch genau ansehen sollte und mußte, was die Cabinetsordre vom 2. October 1820 desfalls ausdrücklich vorschreibt— daß nämlich diese Simultanschulen nur ausnahmsweise Platz greifen sollen, wenn die Zahl der Minderheit der Confessionsgenossen nicht groß genug ist, um einen eigenen Lehrer anzustellen; andernfalls nur dann, wenn die Gemeinden und zugleich die kirchlichen Oberen, sowie die Regierung sich damit einverstanden erklären. M.., ich will hier wie gesagt nur näher eingehen auf die Monopolisirung des Religionsunterrichtes durch die Staatsbehörden, die in dem Erlasse des Herrn Ministers ausgesprochen worden ist. Der Herr Minister hat, ich weiß nicht mehr wann, ich habe mir dieses Datum nicht notirt, bei irgend einer Gelegenheit gesagt: Die Behauptung, daß sein Erlaß dem Gesetze und der Verfassung widerspreche, sei schon deshalb zurückzuweisen, weil wir nicht im Stande seien, ihm ein concretes, specielles Gesetz in Bezug auf die Einzelheiten seiner Anordnungen entgegen zu halten. Ich, m. ., möchte mir von vornherein die Erlaubniß nehmen, dem Herrn Minister entgegen zu halten, daß er als Executivbehörde doch seinerseits seine Maßregeln durch bestimmte Gesetze rechtfertigen muß, nicht aber, daß man ihm erst nachweisen muß: eine bestimmte Antwort desselben stehe einem bestimmten Gesetze entgegen. Er muß seine Legitimation erst nachweisen dadurch, daß er seine Anordnungen mit einem Gesetz in causale Verbindung setzt. Allein ich habe ja schon den verletzten§ 49 A. vorgeführt. Wenn Sie nicht diesem§ 49 die im vorjährigen Bericht gegebene falsche Deutung, die ich nicht weiter qualificiren will, geben wollen, dann werden Sie anerkennen, daß im§ 49 schon das Gegentheil von dem gesagt ist, was der Herr Minister zur Geltung gebracht hat. Nun muß ich aber weiter übergehen auf die Frage, wie es denn heute in Preußen steht mit der Geltung und mit dem Sinne des Artikel 24 der Verfassungsurkunde, auf welchen wir uns berufen. In dieser Beziehung hat nun bei Berathung des Schulaussichtsgesetzes der Herr Cultusminister am 9. Februar 1872 eine Erklärung abgegeben, die er zu meinem Bedauern nicht ferner vor Augen gehalten zu haben scheint. Er hat damals gesagt: Ich bitte Gewicht darauf zu legen, daß der Artikel 24 der Verfassungsurkunde besteht und bestehen bleiben soll, und ebenso, daß das actuelle Recht, welches nach Artikel 112 der Verfassungsurkunde dem Artikel 24 der Verfassungsurkunde, namentlich in seinen beiden ersten Absätzen(wo das Wort=Leitungs vorkommt), entspricht, aufrecht erhalten bleibt.= Er hat diese Erklärung abgegeben, um die Besorgniß zurückzuweisen, daß er über den Sinn und die Bedeutung des Artikels 24 sich hinwegkönnte, und er hat darum am folgenden Tage noch folgende weitere Erklärung abgegeben: Wenn,e sagte er, ran den gegenwärtigen Vorschriften, die nach Art 112 der Verfassungsurkunde in Bezug auf das Unterrichswesen bestehen und mit dem Artikel 24 übereinstimmen, etwas geändert werden soll, so kann die Aenderung in keinem anderen Gange erfolgen, als in dem Gange, der bedingt wird durch die Principien der Verfassungsurkunde. Ich meine also, hier ist klar ausgesprochen, daß das nur nach vorheriger Verfassungsänderung geschehen könne. Der Herr Aegidi hat in seinem Tagesordnungsantrage gesagt, der Artikel 24 hätte ja keine andere Bedeutung, als Richtschnur zu sein für die künftige Gesetzgebung. Sie haben gehört, daß der Herr Minister anderer Meinung gewesen ist und daß er die actuelle Geltung desselben betont, sich dadurch ja für gebunden erklärt hat, indem er so den Verdacht von sich ablehnt, als könne er über denselben hinausgehen wollen. Aber, m.., ganz abgesehen davon, wird doch wohl der Herr Abgeordnete Aegidi auch der Meinung sein müssen, daß, wenn der Artikel 24 die Richtschnur für die Gesetzgebung sei, er doch mindestens auch die Richtschnur für die Verwaltung nicht weiter gehen könne, als selbst die Gesetzgebung gehen darf. Ich sollte meinen, das wäre ziemlich klar, das brauchte hier nicht näher eröriert zu werden. Der Herr Minister hat, wie gesagt, diese seine Erklärungen und Zusicherungen, meiner Anschauung nach, nicht blos nicht verwirklicht, sondern das Gegentheil davon gethan. Er hat namentlich den Sinn des Artikel 24 der Verfassung, wie er durch eine 25jährige Staatspraxis im Staate Preußen bestanden hat, durch seinen Machtwillen beseitigt; er hat gesagt, dieser Artikel habe in der Wirklichkeit einen ganz anderen Sinn, als man ihm bisheran beigelegt habe. Allein, m. ., das ebisherans ist eben nicht blos die Anschauung aller Vorgänger des Herrn Cultusministers, sondern es ist die bewußte anerkannte und niemals angegefochtene richtige Uebersetzung des wirklichen Verfassungsfinnes. Es ist niemals während dieser 25jährigen Staatspraxis in einem der beiden Häuser der mindeste Zweifel dagegen laut geworden, daß jene 25jährige Staatspraxis die richtige, dem wirklichen Sinne und der Bedeutung der Verfassungsurkunde entsprechende ist. Nun, m.., begegnet aber auch dem Herrn Minister das Unglück, daß das Wort sleitene und =Leitung= in zwei unmittelbar nacheinanderstehenden, dieselbe Materie betreffenden Artikeln der Verfassungsurkunde vorkommt, nämlich im Artikel 22 und zweimal im Artikel 24. Der Artikel 22 sagt: Unterricht zu ertheilen und Unterrichtsanstalten zu gründen und zu leiten, steht Jedem frei, wenn er seine sittliche, wissenschaftliche und technische Befä higung den Staatsbehörden nachgewiesen hat. Ich frage, ob, wenn dieser Satz actuelles Recht im Staate Preußen wäre, wie er es leider nicht ist, ob daur vielleicht der Herr Minister den Muth haben würde, auch hier das Wort sleitene des Artikels 22, welcher die Unterrichtsfreiheit proclamirte, so zu paraphrafiren, wie er bei der Leitung des Unterrichts es thut. Also demjenigen, der die Unterrichtsanstalten gründen darf, seine Befähigung dazu nachgewiesen hat, soll zwar das Recht beigelegt werden, zu leiten, dies Leiten solle aber nur bedeuten— wie es jetzt in Beziehung auf den Religionsunterricht von dem Herrn Minister statuirt worden ist,— nämlich das Recht, dem Unterrichte beizuwohnen, sich davon zu überzeugen, daß der Unterricht in seinem Sinne geleitet werde, dem Lehrer auch Vorstellungen darüber zu machen und eventuell Wünsche und Beschwerden an die vorgesetzte Behörde zu richten. Ja, m.., es erkennt wohl Jeder an, daß das eine Carricatur der ganzen Unterrichtsfreiheit wäre, die doch der Artikel 22 unbestrittenermaßen gewollt hat. Aber weiter: in demselben Artikel 24, welcher die Leitung des Religionsunterrichtes den Religionsgesellschaften überweist, heißt es wörtlich wie folgt:„Die Leitung der äußeren Augelegenheiten der Volksschule steht der Gemeinde zu.: Heißt also auch wiederum oder muß es nicht im Sinne des Ministers heißen, daß auch hier das Wort=Leitung= nur die harmlose Bedeutung hat, die ich eben angeführt habe,— daß die Regierung dagegen ihrerseits den Bauplatz auswählt, den Plan aufstellt, baut, und den Gemeinden das Recht überläßt, beizuwohnen, sich zu überzeugen, endlich zu remonstriren? Ja, m.., das wird der Herr Minister der Innern schwerlich thun, und das Haus der Abgeordneten wird es wahrscheinlich nicht erlauben— und die Gemeinden werden sich bedanken für eine solche Leitung der äußeren Angelegenheiten der Schule. Wir aber, und alle Katholiken des Landes bedanken sich ebensowohl für eine solche Leitung des Religionsunterrichtes, wie der Herr Minister sie paraphrafirt hat.(Bravo.) über weiter, m.., ich bin in der Lage, dem Herrn Minister auch positiv und direct zu beweisen, daß er sich im vollen Irrthum befindet, indem er eine Thefis aufgestellt hat, die in der allerflag antesten Weise durch die Thatsachen widerlegt wird. Natürlich kann ich das nur unter der Voraussetzung beweisen, daß das Abgeordnetenhaus auch noch heute das als wahr erachtet, was vor Jahren der Herr Abgeordnete Dr. Gneist hier unter voller Zustimmung des Abgeordnetenhauses erklärt hat,— daß nämlich der Sinn und die Bedeutung einer Verfassungsbestimmung nictzt dürfe festgestellt werden nach dem Belieden eines.weiligen Ministers, sondern daß der Sinn und die Bedeutung jeder Verfassungsbestimmung so festzuhalten sei, wie diejenigen ihn wirklich gewollt und gesetzt haben, welche die Verfassung als Gesetzgeber besiegelt und beeidet haben. Nun fragt es sich also: Was ist der von den Urhebern der Verfassung, d. h. von der Staatsregierung und beiden Kammern des Landtages, gewollte und ausgesprochene Sinn des Wortes#leiten=? In dieser Beziehung hat Herr v. Rönne mit seinem gewohnten Fleiß und seiner Genauigkeit zunächst folgendes Résumé gegeben. Er sagt in seinem Staatsrecht Band 1, Abtheilung., Seite 529:„Die Centralabtheilung der Nationalversammlung hatte im Art. 24 vorgeschlagen: den Religionsunterricht in der Volksschule besorgen und überwachen die betreffenden Religionsgesellschaften. Diese Fassung, sagt v. Rönne, hatte die octroyirte Verfassungsurkunde heibeh lten. Bei der Revision wurde indeß beschlossen, statt der Worte abesorgen und überwachen= zu setzen sleitene, welche Fassung auch der Minister v. Ladenberg befürwortet hatte, weil die Begriffe besorgen und überwachene vieldeutig seien;(es war namentlich heivorgehoben, daß nach diesen Worten angenommen werden könnte, nur die Geistlichen allein könnten und müßten den Religionsunterricht ertheilen; das wollte man nicht, weil man es nicht konnte, indem der betreffende Unterricht theilweise auch durch Volksschullehrer gegeben werden mußte.) Nach diesem meinem Zwischensatze fahre ich fort mit den Worten v. Rönne's. Minister v Ladenberg hatte also das Wort eleitene befürwortet, eweil die Begriffe„besorgen und überwachen“ vieldeutig seien, während die„Leitung" Alles in sich schließe, was in dieser Beziehung von Religionsgesellschaften gewünscht werden könne, indem sie sowohl befugt seien, die Oberleitung zu erwählen, als auch unter Unständen diese Leitung auf ein eigenes Besorgen ausjudehnen. Das, m.., ist der Grund, weshalb damals an Stelle der beiden Worte=besorgen und überwachene das Wort eleiten= seitens des Herrn Cultusministers empfohlen worden ist. Diese Erklärung des Herrn Ministers v. Ladenberg hat im Jahre 1864 noch dem Herrn v. Rönne in seiner juristischen Unschuld für ausreichend erschienen. Damals zweifelte er nicht daran, daß die officielle Erläuterung, die da gegeben worden, auch die richtige und maßgebende sei. Allein seitdem ist das ja natürlich ganz anders geworden, Herr v. Ladenberg wird jetzt zu den Ultramontanen gezählt und gilt nichts mehr. Ich bin also genöthigi, etwas näher auf die Sache einzugehen und Ihnen zu zeigen, daß das, was Herr v. Ladenberg, hier noch v. Rönne gesagt hat, der wirkliche Ausdruck des Willens der beiden Häuser Landtages gewesen ist. Die betreffende Materie wurde nämlich zunächst verhandelt in der damaligen ersten Kammer. In dem Berichte des Ausschusses dieser ersten Kammer wurde vorgeschlagen, die Worte„besorgen und überwachen" zu ersetzen durch das Wort„leiten“, und da hieße es denn in dem Berichte wörtlich:„Daß der Religionsunterricht in der Volksschule den Religionsgesellschaften zu überlassen sei, hat der Ausschuß als unzweifelhaft anerkannt und sich dadurch einverstanden erklärt mit dem damaligen Art. 21 der octroyirten Verfassung heute 24; nur zur Vereinfachung der Redaction sei einstimmig beschlossen worden, statt der Worte: besorgen und überwachen, zu jetzen: leiten, weil, wie der Minister erklärte, das Wort „leiten“ auch die eigene Besorgung in sich schließe. So, m.., ist der Satz vom Plenum der ersten Kammer angenommen worden. Die Sache ging nun an die zweite Kammer, und die Commission des Abgeordnetenhauses hat eine andere modificirte Fassung des Artikels vorgeschlagen; Sie werden gleich hören, worin diese Aenderung beruht. Der Minister v. Ladenberg erklärte im Plenum des Abgeordneten: hauses, das Wort„leiten“ sei das angemessene, weil es auch das Recht des eigenen Besorgens in sich schließe. Das wurde von keiner Seite bestritten; es wurde, um nur die der evangelischen Kirche angehörigen Abgeordneten zu nennen, von den Herren Abgg. Landferman, Wehmer, Bieck und dem Referenten Keller bestätigt; es wurde indessen die von der Commission vorgeschlagene allgemeinere Fassung votirt. Die Sache ging also in die erste Kammer zurück, und deren Ausschuß beantragte, festzuhalten an dem Worte: leiten; und nun kommt der Grund—„weil der Beschluß der zweiten Kammer den Religionsgesellschaften die Leitung des Religionsunterrichts anscheinend nicht ganz, dagegen einen Theil am gesammten Unterricht gebe;— das wolle man nicht, man wolle den Religionsunterricht ganz den Religionsgesellschaften zuweisen, nicht aber einen Theil an dem andern Unterricht der Volksschule. Der Satz wurde im Plenum der ersten Kammer festgehalten, nachdem der Herr Minister v. Ladenberg sich wiederholt in demselben Sinne ausgesprochen und noch etwas hinzugefügt hat, was zugleich meinen Antrag sub Nr. 3 von vornherein aufs Vollständigste rechtfertigt. Denn Herr v. Ladenberg fügte hinzu, es seien selbstverständlich die Ortsgeistlichen, die den betreffenden Religionsunterricht zu leiten d. h. zu besorgen und zu überwachen haben(Hört!), und dieser Satz ist denn auch in der ersten Kammer festgehalten und von der zweiten Kammer demnächst genehmigt worden. Ich glaube, m.., jetzt doch fragen zu dürfen, ob es wohl loyaler Weise möglich ist, den wirklich gewollten Sinn des Wortes„Leitung“ hiernach noch in Frage zu stellen. Ja, wenn aber diese Erklärungen der beiden Häuser des Landtages, der Minister und der Commissionsberichte nicht mehr kraft ihrer sachlich identischen Erklärung den wirklich gewollten Sinn eines Verfassungsartikels darstellen, dann steht Alles auf dem Spiel,— auch das Budgetrecht! (Sehr wahr!) Nun, m.., sagt der Ministerialerlaß sub Nr. 7, kein einzelner Geistlicher hätte als solcher das Recht, in der Volksschule den Religionsunterricht zu leiten, selbst in dem Sinne, den der Herr Minister dem Worte„leiten" bereits gegeben hat; jeder einzelne Geistliche könne vielmehr von der Aufsichtsbehörde ausgewiesen werden, wenn seine Persönlichkeit nicht von der Art sei, daß die Aufsichtsbehörde es für angemessen erachte. Sie werden doch wohl anerkennen, daß, wenn das richtig und zulässig wäre, auch schon diese Leitung, die der Herr Minister noch anerkennen will, wiederum das Lichtenbergische Messer ohne Klinge wäre, welches keinen Griff hat. Es wäre dann wahrlich gar nichts übrig geblieben; von einem verfassungsmäßigen Rechte kann man doch wahrlich dann nicht mehr sprechen. Wenn speciell behauptet wird, kein einzelner, bestimmter Geistlicher hätte das Recht dazu, jeder Einzelne kann vielmehr von den Schulaufsichtsbehörden zurückgewiesen werden,— was bleibt dann wohl übrig, als der etwaige Wille einer Schulaufsichtsbehörde? Von einem verfassungsmäßigen Rechte des Leitens kann dann in dem beschränktesten Sinne des Herrn Ministers nicht mehr gesprochen werden.(Sehr wahr! im Centrum.) Nun, m.., in dieser Beziehung habe ich bereits die entgegengesetzte Aeußerung des Ministers Ladenberg bei der Verfassungsrevision angeführt, die keinen Widerspruch gefunden hat. Allein, m.., es hat dieser ministeriellen Aeußerung garnicht einmal bedurft; die Landesgesetze selber sind klar genug, um das Anerkenntniß des Ministers Ladenberg als unzweifelhafte und darum nicht erst zu constatirende Wahrheit erkennen zu lassen. Ich frage, ob denn die evangelische und die römischkatholische Kirche im Staate Preußen nicht anerkannte und formirte Corporationen find, ob diese formirten Corporationen nicht ihre gesetzlich anerkannten Organe haben, und ob, wenn die Verfassungsurkunde diesen Kirchen ein Recht zuweist, dies Recht nicht durch die gesetzlich anerkannten Organe derselben ausgeübt wird. Das, meine ich, ist so selbstverständlich, daß es gar keiner weiteren Erörterung bedarf. Nun, m.., noch einige Worte zu Nr. 9; da wird das, was ich bereits angeführt habe, in extenso dargelegt. Der Ortsgeistliche soll nur das Recht haben, dem Religionsunterricht beizuwohnen, sich zu überzeugen, daß er gut sei,— dem Schullehrer auch Vorstellungen zu machen(natürlich unter vier Augen), dann sogar das Recht, seine Wünsche und Beschwerden bei der Schulaufsichtsbehörde laut werden zu lasseu. Nun, m.., lade ich Sie ein, zugleich den zweiten Satz von Nr. 10 des Erlasses des Herrn Ministers sich zu vergegenwärtigen: Hier heißt es: Eine Einwirkung auf den sachlichen Inhalt der Religionslehre steht aber der staatlichen Schulaufsichtsbehörde nur insoweit zu, als die Religionslehre nichts enthalten darf, was den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten zuwiderläuft. Darauf also hat die Schulaussichtsbehörde sich zu beschränken, sie hat keine Entscheidung zu treffen über die streitig gewordenen dogmatischen Anschauungen zwischen dem Ortsgeistlichen und dem Schullehrer, Gott bewahre! Nun ja, das ist ein ganz correcter Standpunkt, allein der Minister hat die Consequenzen desselben nicht daraus gezogen,— die Consequenz, nämlich davon, daß, wie es hier virtualiter anerkannt ist, die Staatsbehörde überhaupt nicht entscheiden kann über dogmatische Gegensätze, die an die Regierung herangebracht werden,— sie kann es in der That noch viel weniger, als sie maßgebend entscheiden kann über wissenschaftliche Fragen, etwa über die Echtheit von Moabiter Alterthümern. Das kann eben der Herr Cultusminister nicht, es liegt außerhalb seiner Möglichkeit. Am wenigsten aber kann er oder seine Unterbehörde über dogmatische Gegensätze zwischen Geistlichen und Lehrern entscheiden. Und was ist denn nun das Resultat dieser beiderseitigen Bestimmungen des Herrn Ministers in Nr. 9 und 10 seines Erlasses? Der Pfarrer hat das Recht, Wünsche und Beschwerden an die Aufsichtsbehörden gelangen zu lassen, aber die Behörde kann und darf darüber nicht entscheiden. Es ist also hier das Recht des allermäßigsten Querulirens statuirt— die letzte Entscheidung ist und bleibt der Herr Schullehrer. Und wer sind denn diese souverainen Richter in dogmatischen Fragen gegenüber der Geistlichkeit? Ich habe ohnlängst in der pädagogischen Zeitung— einem evangelischen Blatte— wörtlich gelesen, daß im Staate Preußen bereits für 150,000 Kinder eschwache, meist pädagogisch unwissende Frauenzimmer und halbwüchsige Knaben von 14 bis 17 Jahmit diesem Lehramte betraut= seien.(Hört! Hört! im Centrum.) Das, m.., sind die souverainen Richter über den Geistlichen, welche auch die Schulaufsichtsbehörde nicht rectificiren kann und darf. Ja, wir schlagen die Hände wahrlich inwendig und in Gedanken noch mehr über einander, als der Herr Cultusminister es so eben äußerlich gethan hat.(Sehr gut! Heiterkeit.) M.., das Alles soll nun geschehen bei dem obligatorischen Volksunterricht, während es nicht geschehen darf bei dem facultativen Religionsunterricht auf den höheren Anstalten, bei welchen Dispensation vom staatlichen Religionsunterricht erfolgt. Ich sollte meinen, daß hier, wenn jemals, dieselbe Anordnung des Herrn Ministers sollte dauernde Geltung im Staate Preußen erhalten müssen, damit nicht das Wort von Tahlmann wiederum Wahrheit würde, indem er von der Seelenverkäuferin sprach, die durch das Rechtsbewußtsein des 19. Jahrhunderts verurtheilt sei. Denn eine stärkere Seelenverkäuferin, als der gesetzliche Zwang des Besuches desjenigen Religionsunterichtes in der Volksschule, der nicht die Bürgschaft und Garantie seiner Echtheit und Richtigkeit seitens der Religionsgesellschaften selbst in sich trägt, ist doch wohl kaum zu construiren.(Sehr richtig!) Ich hoffe und vertraue, daß die Herren von der Fortschrittspartei wenigstens—(Widerspruch und Lachen links.)— ja wohl, ich hoffe, wenn es anders noch nicht lächer lich geworden ist, die Erklärungen und Zusicherungen, die man in formeller Weise gegeben hat, auch wahr zu halten. Darum glaube und hoffe ich einstweilen noch, daß die Herren von der Fortschrittspartei die Sache ebenso thatsächlich beurtheilen, wie wir, und ich hoffe dasselbe von der conservativen Partei, wenn anders deren Programm eine Wahrheit sein soll, was sich ja erst beweisen muß, woran ich aber einstweilen nicht zweifeln darf. Aber, m.., dabei ist der Herr Minister nicht stehen geblieben, er hat noch einige Schritte weiter gethan, die nicht minder mit den Gesetzen im Widerspruch stehen. Es ist schon seit langer Zeit und auch noch da, wo gewisse Bischöse noch nicht von dem Staatsgerichtshof als vabgesetzte erklärt waren, namentlich in den Diöcesen Münster und Breslau, wie wenigstens die öffentlichen Blätter bekunden und wie mir von glaubwürdiger privater Seite versichert worden ist, vielfach zum Schullehrerexamen geschritten worden, ohne daß eine Zuziehung der betreffenden, noch nicht abgesetzten Bischöfe stattgehabt hat. Es würde mich ja freuen, wenn die Thatsache nicht wahr sein sollte; ich habe aber gelesen, daß in der Diöcese Münster und Breslau zu vier verschiedenen Malen vor dem Absetzungsurtheil des Staatsgerichtshofes solche Examina ohne bischöfliche Zuziehung stattgehabt haben. Allein jetzt ist es in den Didcesen, wo die bischöfliche Verwaltung cussirt und ein anderes Moderamen nicht herbeigeführt worden ist, allseitig bekannte Thatsache, daß von dieser gesetzlichen Garantie der Confistorialordnung garnicht mehr die Rede sein kann. Und es ist doch gerade diese Zuziehung der bischöflichen Behörde zu den Schullehrerexamina, welche der Herr Regierungscommissar Stauder als diejenige Garantie bezeichnet hat, welche es ausschließe, die Handlungsweise des Herrn Ministers als eine sGewissenstyranneis zu bezeichnen. Er sagte, dadurch, daß die Consistorialordnung von 1817 und 1827 diese Zuziehung vorschriebe und so die Qualification der betreffenden Lehrer auch für den Religionsunterricht gewährleiste, sei der Gefahr der Gewissenotyrannei vorgebeugt. Weiter, m.., ist es, glaube ich, nicht zu bestreiten, daß in großer Zahl bloße Präparanden mit der betreffenden Lehrerstellen bedacht werden— es fehlt eben an dem entsprechenden Material. Also auch Lehrer, die überhaupt nicht einwal das Lehrerexamen, auch nicht in Abwesenheit der bischöflichen Behörde gemacht haben. Ja noch, es ist mir mitgetheilt worden von einer Seite, die der Herr Minister mir gewiß nicht wird bestreiten wollen, daß an dem Schullehrerseminar zu Braunsberg schon seit 2 Jahren der katholische Religionsunterricht überhaupt gar nicht mehr auf dem Schulplan figurirt.(Hört! Hört! im Centrum.) Es erklärt sich das ganz einfach aus der Thatsache, daß dort bis zu der jüngsten Zeit hin ein Religionslehrer angestellt war, der nach der Erklärung der Väter resp. der Candidaten selbst nicht den confessionellen Unterricht der römisch katholischen vertrete. Sie sind deshalb autorisirt worden, sich einen privaten Religionsunterricht zu suchen. Seit zwei Jahren hat der Staat also gar keinen Religionsunterricht mehr dort auf dem Schulplane gehabt. Es hat dies ja eine relativ gute Seite; es ist hier ein Anfang der Unterrichtsfreiheit, die der Herr Minister mit oder ohne seinen guten Willen etablirt hat. Nun, m.., hat aber der Herr Minister Falk noch am 14. März 1876 Folgendes erklärt: Der Staat hat allerdings nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen(ich wiederhole— gesetzlichen Bestimmungen—) die Verpflichtung, Personen mit dem Unterricht zu betrauen, gegen deren Lehre und Wandel die Kirche Einwendungen nicht hate. Das ist noch im vorigen Jahre gesagt worden. Nun frage ich: steht denn diese gesetzliche Anerkennung im Einklange mit den Thatsachen, die ich vorgeführt habe? Mit den Thatsachen, daß man heute gar nicht mehr darnach fragt, ob ein betreffender Religionslehrer auch in der bezeichneten Rechtslage sich befindet? Die bischöflichen Organe sind, wie gesagt, zerstört; zu einer kirchenrechtlichen Etablirung neuer Organe ist bisheran noch nicht ein Versuch gemacht worden. M., ich will Manches über Bord werfen, ich fühle für mich, wie für Sie, daß ich schon sehr lange gesprochen habe.(Rufe links: Ja!) Sie werden mir vielleicht doch anerkennen= daß ich nichts, was nicht wesentlich zur Sache gehört, vorgetragen habe. Ich möchte Ihnen nur die Frage einmal nahe legen, welchen Effect Sie denn eigentlich glauben durch die Bestimmungen des in Rede stehenden Erlasses herbeigeführt zu sehen. Ich sollte meinen, Sie könnten sich sebst die Antwort darauf geben, daß zunächst nur eine sehr weit verbreitete, tiefe Unzufriedenheit mit diesen Bestimmungen besteht,— ich glaube nicht bloß in katholischen, sondern auch in streng gläubigen protestantischen Kreisen. Aber zweitens, m.., meine ich, daß man domit eine Zerrüttung des preußischen Volksschulwesens anbahnt, die schließlich mit nichts Anderem endigen kann, als mit derjenigen Verwilderung, über welche der Herr Ministerpräsident, der im Staate Preußen doch auch noch eine Stimme hat, als Reichskanzler sich sehr scharf und einschneidend ausgesprochen hat. Diese Verwilderung besteht und sie ist im Wachsen begriffen. Nun fragen Sie sich nach Ursaché und Wirkungen! (Unruhe links.) Oder soll der Herr Cultusminister selbst etwa beklagen, daß der frühere Zustand unserer preußischen Volksschule diejenige Früchte getragen hat, die bestehen und auf die man in den letzten Jahren mit vielleicht zu scharfer Betonung hingewiesen hat,— von der Generation, die unter dem früheren System erwachten, find eben die Schlachten von 1866 und 1870 geschlagen worden.(Oho! links.) Ja, m.., das ist die älteste Generation der christlichen Schule gewesen und nicht diejenige, die der Herr Minister Falk erst inauguriren wird.(Sehr richtig! im Centrum.) Ja, m.., ich bin nicht der Meinung, daß alles so glänzend bestellt gewesen, wie es sonst bei anderen Gelegenheiten hier vom preußischen Volksunterrichte überhaupt behauptet worden ist. Ich sehe auch Schattenseiten, und da möchte ich denn den Herrn Minister selbst fragen, ob er es etwa beklagt, daß in Folge der bisherigen Einrichtung unseres Volksschulwesens die Tauf= und Trauregister in den überwiegend katholischen Landestheilen nicht dasjenige ergeben, was sie in den vorwiegend evangelischen Landestheilen zeigen. Ich möchte weiter fragen, ob der Herr Minister es nicht weiß oder ob es ihm gleichgiltig ist, daß auchdie vocialistenregister eine ganz ähnliche Antwort geben,— die nämlich, daß in den vorherrschend katholischen Landestheilen, deren Jugend ihre Erziehung auf der Basis des früheren christlichen Unterrichtswesens erlangt hat, der Socialismus schlechterdings keine Wurzei geschlagen hat, so daß die Häupter der Socialistenpartei im Reichstage es laut und unumwunden erklärt haben, wie es auch die Wahrheit ist, daß sie in dem Katholicismus ihren Todfeind erblicken.(Wioerspruch links: Jetzt nicht!) Ich weiß nicht, ob das hier bezweifelt wird.(Sehr! links.) Nun schön, ich bin aber doch der Meinung, daß die Herren Socialisten, die im Reichstage so zu uns gesprochen haben, besser wissen, wer ihr Todfeind ist, als Sie. Sie mögen das Gegentheil wünschen oder vorspiegeln— aber was jene Männer dort gesagt haben, ist, glaube ich, aus ihrem Herzen gegangen, und sie werden es am besten beurtheilen. Ich glaube, m.., daß ich damit vielleicht genug gesagt habe, ich will aber doch noch an eine Thatsache anknüpfen, die mir zur Befriedigung gereicht, und namentlich gegenüber den Stimmungsäußerungen, die hier auf der linken Seite des Hauses mir, ich will nicht sagen, in ganz unerwarteter Weise entgegentreten. Ich mache mit Befriedigung darauf aufmerksam, daß es schon längst dahin gekommen ist, daß auch die eliberalene öffentlichen Blätter in Preußen, diejenigen namentlich, die sich ihre Unabhängigkeit bewahrt haben, schon seit langer Zeit auf diesem Unterrichtsgebiete sast denselben Standpunkt einnehmen, den wir hier vertreten. Das geschieht und ist geschehen in weiten Auseinandersetzungen der„Vos. Ztg., der„Volks.=Ztg.“, der„Schlesischen Ztg.“ und theilweise habe ich sogar zu meiner Verwunderung, resp. Befriedigung, ähnliche Stimmungsäußerungen in der„Kölnischen Ztg.“ gelesen.(Ganz richtig! im Centrum). Ich bin nun begierig, ob der Herr Minister Falk die rechtliche Begründung meiner Auslegung widerlegen wird und kann und ob er, wenn das etwa ihm nicht möglich sein sollte, vielleicht selbst geneigt sein wird, seinen Erlaß abermals zu prüfen. Und damit nun der Herr Minister Falk sich nicht etwa an diesen oder jeden Nebengrund anklammere, etwa nicht wieder von der Renitenz des Clerus, von Culturkampf, der gefördert werden müsse 2c., sprechen möge, will ich noch einmal mit den kürzesten Worten resümiren, was ich glaube, ausgeführt zu haben.(Unruhe links.) M.., es kann Ihnen ja nicht helfen und es ist sachlich nothwendig, denn wir bekommen meist keine klare Antwort auf das, was ich beantwortet sehen muß. Also ich habe behauptet und, wie ich meine, bewiesen, daß die Voraussetzung des Erlasses, daß der Religionsunterricht als eine Staatsfunction betrachtet werden könne, überhaupt unmöglich ist, sowohl nach den Gesetzen der Logik, als nach der Bestimmung des Landrechts und unserer Verfassungsurkunde. Sodann habe ich zweitens gesagt, daß der Religionsunterricht nur durch kirchlich genehmigte Lehrer gegeben werden könne, wie dies der Herr Minister Falk selbst in dem von mir verlesenen Citat als gesetzlich feststehende Verpflichtung bezeichnet hat. Drittens, daß die Ausschließung des Ortsgeistlichen oder die Autorisation zur Ausschließung des Ortsgeistlichen, wie sie den Aufsichtsbehörden ertheilt ist, mit dem§ 49, Th. II., Tit. 12, des Landrechts im Widerspruch steht. Und endlich, m.., daß die Interpretation des Wortes„leiten", wie der Herr Minister Falk sie zur Geltung zu bringen versucht hat, direct unmöglich ist, wenn man nicht alle authentischen Feststellungen des Sinnes und der Bedeutung eines Verfassungsartikels negirt. Ich, wie gesagt, m.., das werden Sie mir schon glauben, bin durchdrungen von der Richtigkeit dieser meiner Thesen. Ich kann aber leider nicht sagen, daß ich ebenso durchdrungen bin von dem Erfolge derselben, sei es bei dem Landtag, sei es bei dem Herrn Minister. Aber ich sollte doch meinen, daß die gewöhnlichen Gründe, mit denen man sich über solche Betrachtungen hinwegsetzt, doch nicht mehr Platz greifen können. Man hat ja früher gesagt, es müsse nun einmal um jeden Preis der Einfluß der Geistlichen auf das Volk gebrochen oder gemindert werden. Nun, m.., sehen Sie doch um sich und fragen Sie sich, ob durch die bisherigen Gesetze und die bezeichneten Erlasse des Ministers wirklich eine solche Schwächung oder nicht vielmehr die höchste, gespannteste Stärkung des Einflusses der Geistlichen herbeigeführt worden ist. Sie sagen weiter: wer die Schule hat, der hat die Zukunft. Darin liegt ja manches Wahre; aber prüfen Sie es näher und Sie werden die Antwort finden, daß dieser Satz nur seine Wahrheit hat in normalen Zeiten, nicht in Zeiten solcher Aufregung, wie man sie geschaffen hat; so lange wenigstens ist es unwahr, als die sogen. unabsetzbaren Schulinspectoren nicht anderen Sinnes gemacht worden find,— ich meine die Familienväter. Und dann werden Sie doch weiter sich sagen müssen,(wenn es überhaupt dahin kommen sollte, daß das Abgeordnetenhaus die von dem Herrn Minister geübte Machtvollkommenheit anerkennt,) daß möglicherweise doch ein anderer Minister kommen kann, der dann die Sache wieder in das Gegentheil umwandeln kann. Die heutige Majorität wird alsdann von einem Recht ihres Widerspruches nicht mehr sprechen dürfen. Und endlich, m.., werden Sie sich doch auch sagen müssen, daß, wenn Sie dem Herrn Minister die Befugniß zuerkennen wollen, alles das zu bestimmen, was vorgeführt ist, Sie doch mit Sicherheit darauf rechnen müssen, niemals ein Unterrichtsgesetz zu Stande zu bringen, bei welchem alle Wünsche des Herrn Ministers erfüllt werden. Gegen seinen Wunsch werden Sie doch nach der Natur der Dinge ein solches Unterrichtsgesetz niemals bekommen können; denn wer giebt gerne eine Machtvollkommenheit ab, theilt sie mit Anderen, läßt sie schwächen, wenn man glaubt, sie könne nicht in besseren Händen sein, als in denjenigen, welche sie nach der Zustimmung des Landtages besitzen. Zum Schluß, m.., werde ich nicht appelliren an Ihre christlichen Sympathieen, auch nicht an Ihre Achtung vor den heiligsten Rechten und Interessen Ihrer kathol. Mitbürger. Ich thue es aber nur deshalb nicht, weil ein solcher Appell entweder überflüssig oder vergeblich sein würde. Die Sache selbst muß und wird ja für sich sprechen. Es fragt sich, wie Ihr Votum ausfallen wird, erst darnach wird das Resultat gezogen werden können, wie Sie über die von mir bezeichneten rechtlichen und thatsächlichen Momente denken. Ich für mein Theil kann Ihnen die Versicherung geben, daß ich, wie immer Ihr Votum aus ullen wird, an der Zukunft darum nicht verzweifle. Ich halte fest e der Ueberzeugung: magna est veritas et praevalebit! Es wird unl muß das Resultat kommen, das wir fordern, es kann möglicherweise dur h bedenkliche Zwischenfälle erst ins Leben geführt werden. Der Say: kate viam invenient gilt überall in der ganzen Welt, und ich spreche zum Schluß nur die Hoffnung aus, daß diese kata, welche die Umkehr bedingen werden, keine allzu trüben für unser Vaterland sein mögen.“ (Bravo und Zischen.) Gegen den Antrag melden sich zum Worte die Abgg. Windthorst(Bielefeld), Dr. Aegidi, Dr. v. Sybel, Graf Bethusy=Huc, Vopelius; für den Antrag: die Abgg. v. Schorlemer=Alst, Graf Matuschka, Dr. v. Stablewski, Franz, Perger, Dauzenberg, v. Gerlach, Windthorst(Meppen), Mencken.(Schluß folgt im heutigen zweiten Blatte.) Haudel und Verkehr. Köln, 26. Januar. Cours=Bericht. Industrie#####e Nach.=Mch..=V. 8250 G Rh.=Wftf. Pulvf 8.25 bz Köln. Bgw.=V. 72.00 S Colonia,.=V. 6150 G Aach.=Höng. Bw. 45.00 G Köln. Maschb. 110.00 bz Gladb..=B. 1500 G Berzelius 53.50 B /Köln. Müse=. B. 20.00 S Leipziger.=V. 8000 G Boch. Gußst.=V. 31.00 G Kgs.= u. Laurah. 70.006 gdeb..=B. 2200 G Bonif.,..=S. 45.00 G König Wilh. 10.00 6 Vaterl..=V. 3459 G Bonn. Bw..=.76 50 B Louise Tiefbau 18.00 G Westd..=Bank 800 B Centrum,.=G. 23.00 G Mechern. Bw. 137.75 E Köln. Rückvers. 400 G Commerner 81.75 B Phönix Lit. A. 31.00 G Agripp., Tr.=G. 630 G Courl, Wif. Bw. 40.00 G„ Lit. B. 00.00 B Ry.=Westj. Llyop 460 GDahlbusch, Bw. 74.50 BKh.=Nass. Bgw. 87.75 S Concord.,.=B. 1950 B Dortm. Union.00 G Sieg=Rh. Pr.=A. 12.00 S Germ., Leb.=B. 410 G.=J. M. u. Schw. 48.50G, Segena, Schwe.15.00 C Köln. Hagel=V. 285 B Eschweiler.=V. 23.50 B Stadtberger H. 00.00 Köln. Damofsch. 64.00 B Ess..=F. Union 28.00 G Stolb. Si.=.=.00.00 Düss. do. 69.00 BfGermania, Bw. 00.00,(Styrum, E. J. 00.00 F Köln. Schleppsch. 50.00 S Gelsenkirchener 97.00 G Wstf. Draht=Ind.00.00 Tauerei Köln 00.00 B/Hib. u. Shamrock 34.00 G Wiss..=..=.16.00 B Köln. Bwollsp. 85.00 GHörder.=V. 33.00 G„„ L. B 00.00 Rhein. Bauges. 65.00 BHumboldt 00.00(Witt. Wassenf. 51.00 S Bank=Actien. Amsterdamer B. 76.256 D. Reichsbank 154.25 B Meining..=Pf. Antwerp..=.55.0) G Disc=Comm. 107.00 G/Oeft. Gredtz.# 3. g Bauf Kh.u. W. 57.00 Glässener Cndit 63.00)Rh.=Wepheg,. ggg# Barmer Bantv. 80.00 G Kölner Privatb. 115.00 G Schaaffh. B S. 9.. Berg. M. B. 76.00 B Köin.Wechsl.=.74.00 B Südd. Imm S. 79.00 B Darmst. Bank 98.50 G/Luxemb. Bank 92.00 B Eisenbahn=Prioritäts=Obligationen. Bg.=Ml..S. 85.00 B Köln=M. 1. E. 100.00 G Rhein. 44% 99.00 103.45h 104.758„„5% 103.45h „100.00 G„.=K. 44% 99.506 „ 92.10 B„.=C. 44% 98.00 G 89.25 GOeft.=Fr. Stsb. 313.00 6 98.00 G Oest.=Sdl.(Tb.) 230.00 6 5. S. 98.00 G 6. S. 98.50 G „„ 7. S. 103.00 B „ Nordb. 103.00 G Nh.=Nahe gar. 100.50 G Mainz=Ludwh. 103.00 G Ins und ausländische Fon:“ gu#### Prertz. Rente 104.30 bz Paier.“,.rk. ,3 4 08 Oer, geger g 990 Pr.=St.=A. 31% 140.00 6 Französ. Rente 00.00„ 18 W018 Pr. St.=Sch. 3 1% 92.50 GHarzer 5%.=O. 00.00„ 186411—.— W 399:##g nom K. Md.34.=A. 108.756)„ Silber=NR. 54.50 6 Köln. Stadt=.101.00 G Rheinpr.=AObl. 1/91, 65 „ neue 101.00 G/Rh.=Westf. Rtb. 97. 50.— p..=O. 103.50 BTürk. Anl. 1865 00.00 s.. Ge 4-, Aanion K 1r. 145 8, 81.20 81.35 B. 81.10 20.441 B, 20.394 bor 2,.00g .00 B,.00. 02 .00 B..00.0 Americ. A. 1831 106.00B „1885 1/8 ½/11 99.50 G „ 1885 ½ ½ 101.00G Bad. 4% Pr.=A. 121.006 Krupp. Ianstuß der Deutichea Reichsbanl: W. dsel 4 Köln, 26. Jan. Geld: 16.278, 16.22 G. Franz. Banknoten 81. 16.68B, 16.63 G .00B,.05 G 20.38 B, 20.33 S 16.73B, 16.68 S .198,.16 S 20=Franken=St. Wilhelmsd'or =Franken=St. Livre=Sterling Imperials. Gold=Dollars Belgische Englische Oesterreich. Russische Verantwortlicher Redacteur: J..: Hermann Moeskes in Vonn.— Verlag: P. Hauptmann.— Druck der Hauptmannr'schen Buchdruckerei in Vonn(Sürst Nr.). Vonn, Sonntag den 28. Januar 1877.(Zweite Ausgabe.) Nr. 26. 6. Jahrgang. „an umme Adonnement: Vierteljährlich pränum. für Bonn inel. Traglohn 4 RMark; bei den deutschen Postämtern und für Luxemburg 4 RMark. Organ für das kakholische deutsche Folk. Die Deutsche Reichs-Zeitung erscheint täglich, an den Wochentagen Abends, an Sonn= und Festtagen Morgens. Insertionsgebühren für die Petitzeile oder deren Raum 15 RPfennig. * Landtagsverhandlungen. (Abgeordnetenhaus.) 6. Sitzung vom 24. Januar. (Schluß.) Cultusminister Dr. Falk: Der Vorredner hat meinen Erlaß vom 16. Febrar 1876 hestig angegissen. Es ist, alerding, schwierg, bebruar 1876 heftig angegriffen. Es ist allerdings schwierig, und ich war auch nicht sehr dazu geneigt, in so heiklen Fragen, wie die in Rede stehenden es sind, wo eine neue gesetzliche Basis für alle Fragen des Schulwesens geschaffen werden soll, allgemeine Anordnungen zu treffen, wie sie in dem Erlasse vorliegen. Ich bin aber zu diesem Erlasse gezwungen worden, weil viele Beschwerden an mich gelangt sind, wahrscheinlich veranlaßt durch die Reden der Herren vom Centrum, besonders aus Westfalen. Ich mußte diese Beschwerden erledigen, und das ist die Veranlassung des Antrages, nicht etwa die Neigung, meine Verwaltungsmacht zu erweitern. Eine Vergleichung der heutigen Zeit mit der Zeit des Erlasses der Verfügung ist sehr interessant. Der Abg. Reichensperger hat anerkannt, daß Einzelnes gebessert sei, dagegen diese Anerkennung durch seine anderweiten Vorwürfe abgeschwächt und sogar aufgehoben. Der Abg. Dauzenberg, der sich doch gewiß nicht so leicht verblüffen läßt (Heiterkeit), war doch von dieser Verfügung so eingenommen, daß er im vorigen Jahre bei dem Etat eine Rede hielt, welche diese Verfügung vollkommen ignorirte, dagegen alle Beschwerden anregte, welche durch diese Verfügung aufgehoben waren. Der„Westfälische Merkur“ nennt diese Verfügung eine„Umkehr" zu gesunden Grundsätzen und begrüßt sie mit Freuden. Ganz in demselben Sinne sprechen sich mehrere Leitartikel der „Germania“ aus. Früher hieß es immer: es soll eine Falk'sche Staatsreligion eingeführt werden, heute haben wir ja Aehnliches wieder gehört; der Abg. Reichensperger hat ja gesprochen von einem Gewaltact asiatischer* Despotte, von Seelenverkäuferei.(Sehr richtig! im Centrum.) Glauben Sie denn das selber!(Ja wohl! im Centrum.) Dann thun Sie mir von Herzen leid, ich hätte Sie für klüger lebhafter Beifall.) Der Retigionsunterricht Religionsgeselschaften ertheilt werden, das best 12, sondern schon das allgemeine Landrecht und andere Gesetze, und ich habe das auch in meinem Erlasse anerkannt. Der Abg. v. Stablewski ist aber in seiner Interpretation noch weiter gegangen; ob Sie seine Schlußfolgerung betreten wollen, überlasse ich Ihnen, ohne meine Ansicht weiter zu erörtern, zumal wir ja einer solchen Erörterung anderwärts doch nicht entgehen werden. Eine Garantie dafür, daß der ReligionsUnterricht im Sinne der Confession ertheilt werde, liegt darin, daß der kirchlichen Behörde bei der Prüfung der Lehramtscandidaten eine Mitwirkung zusteht. Es ist nun gesagt worden, daß man selbst in Didcesen, wo ein Bischof noch vorhanden sei, diesen Bestimmungen nicht entsprochen habe, und daß auch der frühere Bischof Brinkmann in Münster keine Gelegenheit gehabt habe, sich seines gesetzlichen Rechtes zu bedienen. Ich glaube, es gibt noch eine andere Erklärung dafür, er hat keinen Commissarius zur Prüfung senden wollen. Wo kein Bischof ist, kann natürlich auch keine commissarische Abordnung eintreten. Es gibt heute noch vielfach Männer, die von früheren Bischöfen den Auftrag erhalten haben, an den Prüfungen Theil zu nehmen.(Stimme im Centrum: Nur ack hocl) Nicht immer nur ad hoc, sondern auch illimitirt. Es gibt eine noch größere Anzahl von Männern, die den Auftrag erhalten haben, in den staatlichen Lehranstalten die Lehrer zu Religionslehrern zu erziehen; es gibt aber auch in den Didcesen noch eine Reihe von Männern, an deren Befähigung, zu wissen, was die katholische Kirche fordert, nach dem Anerkenntniß ihrer Oberen kein Zweifel besteht. So lange noch solche Männer an den Prüfungen Theil nehmen, können Sie sich nicht beschweren, daß Ihnen Unrecht geschieht. Dann ist ferner im Erlaß die Gelegenheit gegeben, durch einen Geistlichen den Religionsunterricht mit Erfolg ligionsunterricht theilzunehmen Gebrauch gemacht haben, zeigt ein Bericht der Regierung zu Münster über den Kreis Cösfeld, wo 23 katholischen Geistlichen die fernere Ertheilung des Religionsunterrichtes überlassen werden sollte; die Hälfte von ihnen erklärte sich bereit, nahm aber auf die vielfachen Agitationen in der Presse und in Versammlungen hin um des lieben Friedens willen die Erklärung zurück. Wie wollen Sie das Verhalten dieser Geistlichen und diese Hetzereien der Presse beurtheilen? Die Hetzereien der Presse, äußerst geschickt vom Standpunkte der Partei, aber im Grunde genommen äußerst unsittlich, haben schon viele Leute, die die Schulaufsicht bisher ausübten, bewogen, dieselbe niederzulegen. Aber, meine Herren, es handelt sich hierbei um etwas ganz Anderes, als um die Religion und das Gewissen; es handelt sich darum, Macht zu üben gegen den Staat.(Stimmen im Centrum: Es handelt sich nur um die Freiheit!) Das soll Freiheit sein? Sollen die von mir angeführten Beispiele Illustrationen dafür sein, daß Sie Freiheit wollen?(Beifall.) Der Abg. Reichensperger hat auf die Verwilderung und das Anwachsen des Socialismus hingewiesen; draußen im Lande rufen Sie die Socialisten auf, Ihnen zu helfen.(Rufe im Centrum: Nicht wahr!— Sehr richtig! links.) So lange die Sachen so liegen, kann ich in den Worten, die dringend bitten, den Frieden wieder herzustellen, nichts Anderes finden, als eine freundliche neue Form für den alten Gedanken: wir wollen Frieden machen, wenn wir den Staat gebeugt haben. Dazu gebe ich meine Hand nicht und darum bitte ich Sie: Weisen Sie in der einen oder der andern Weise diesen Antrag ab. (Lebhafter Beifall. Zischen im Centrum.) Abg. Windthorst(Bielefeld): In der vorigen Session hat der Abg. Lasker gesagt, daß Anträge wie der heutige stets so gestellt werden, daß selten etwas praktisch Greifbares darin zu entdecken sei. So ist auch heute in der ganzen Vertheidigung des Antrags Reichensperger kein neuer Gedanke zum Vorschein gekommen als höchstens der, daß der Antragsteller gelegentlich auf das Verhalten der Fortschrittspartei bei im Centrum.) Dann thun Sie mir; Berathung des Unterrichtsgesetzes hingewiesen hat. Wenn der Abgeordn. üger gehalten.(Große Heiterkeit und! Reichensperger und Genossen mit der Verfügung des Cultusministers richt soll im Sinne der betreffenden nicht zufrieden waren, so hätten sie, statt in rein abstracte Theorieen zu das bestimmt nicht nur der Artikel verfallen, die einzelnen Punkte hervorheben sollen, die ihnen nicht gesimmt vich v. 1.„ud.1 geiollen. Das ist nicht gescheben; geschieht es so kapn die Centrumd. gefauen. Das ist nicht geschehen; geschieht es, so kann die Centrumspartei überzeugt sein, daß die Fortschrittspartei ihr Möglichstes thun werde, um den Frieden auf kirchlichem Gebiet wieder herzustellen.(Abg. Windthorst=Meppen: Schöner Friede!) So weit ich die Dinge zu übersehen in der Lage bin(Windthorst=Meppen: Das reicht nicht weit! Große Heiterkeit), vermag ich nicht zu beurtheilen, ob wirklich auf Ihrer Seite ein Grund zur Beschwerde vorliegt. Niemand wird bestreiten, daß dieser confessionelle, dogmatische Unterricht peineipiell— abgesehen von dem gegenwärtigen Rechtszustand— nur von dem Geistlichen ertheilt werden kann; aber das große Gebiet des nicht confessionellen Unterrichts — Sie(zum Centrum gewendet) können das nicht.(Lachen und Widerspruch im Centrum.) Das Gebiet der Humanität, der Sittlichkeit, der Moral und der Kirchengeschichte das kommt dem Staat und seinen Lehrern zu. Letzteres erscheint uns viel wichtiger als Ihr dogmatischer Unterricht; wir würden das größere Gewicht darauf legen, den Unterricht nicht dogmatisch, nicht confessionell zu geben.(Heiterkeit im Centrum.) Nun, m.., was Ihre Schulen geleistet und dem Staate eingebracht haben, das haben wir erfahren. Nun überlassen Sie es uns mit unseren Schulen, da Sie selbst keinen sicheren Boden unter den Füßen haben; sorgen Sie dafür, daß der kirchliche Friede wieder hergestellt wird, lernen Sie, um mit Ihren Worten zu reden, einmal schristliche Demuth“ üben, und wir können zufrieden sein. Abg. Freiherr v. Schorlemer=Alst:„Meine Herren! Ich habe zunächst dem Herrn Abg. Windthorst nur wenig oder eigentlich nichts zu erwiedern, da mir seine Rede keine Anhaltspuncte gegeben hat mit Ausnahme des Hochmuthscapitels, über das ich wohl hinweggehen kann. Ich werde mich darauf beschränken, dem Hru. Abg. Windthorst FolgenSie aber auf dem kirchlichen Boden, in dem Verhältnisse der katholischen Kirche und ihrer Organe zu dem Lehrer. Thun Sie doch nicht immer so, als ob Sie verrathen und verkauft wären: es kann ja das Niemand mehr glauben. Der Abg. Reichensperger bestreitet den Satz, daß der Religionsunterricht auf Anordnung des Staates ertheilt wird, er will dafür setzen auf Anordnung der Kirche.(Sehr richtig! im Centrum.) Da sind wir nun eben verschiedener Meinung. Wenn der Religionsunterricht in der Volksschule obligatorisch ist, dann ordnet der Staat denselben und er wird in seinem Auftrage ertheilt. Das hat auch der höchste Gerichtshof anerkannt, indem er aussprach, daß der Religionsunterricht ein Ausfluß des staatlichen Lehramtes sei, und daß ein Geistlicher, der sich willkürlich mit dem Religionsunterricht befaßt, sich der Anmaßung eines staatlichen Amtes schuldig macht. Das wird doch wohl eine genügende Autorität sein(Abg. Windthorst[Meppen]: Nein!); man müsse denn mit dem Abg. Dauzenberg der Meinung sein, daß die Gerichte, weil sie die Gesetze anwenden, die Handlanger der Regierung seien. Daß der Art. 24, von dem im Antrage Reichensperger gesprochen wird, nicht actuelles## Recht sei, hat der Abg. v. Mallinckrodt bei Gelegenheit des Schulaufsichtsgesetzes ausdrücklich ausgesprochen, und man hat damals im Herrenhause den Versuch gemacht, durch ein Amendement diesem Art. 24 ein gewisses Leben einzuhauchen. (Der Minister geht nun ausführlich auf die Entftehung des Art. 24 ein, indem er lange Stellen aus den damaligen Verhandlungen und besonders Aeußerungen des damaligen Cultusministers von Ladenberg anführt, aus denen hervorgehe, daß der letztere eigentlich selber nicht gewußt, was er gewollt, daß man aber jedenfalls dem Art. 24 nicht die Bedeutung habe geben wollen, die heute der Abg. Reichensperger demselben beilegt, sondern alles das auf das zu erlassende Unterrichtsgesetz aufgespart hat). Wie nun die Geistlichen von ihrer Befugniß am ReX Die Tochter des Spielers. 1 Roman von M. Ludolff. (Fortsetzung.) Zweiter Theil: Treue Liebe. Wenn Himmel, Engel, wenn die ganze Welt Die Frevler überlassen ihrer Schuld, Dann flüstert in des Kindes Stimm' ein Cherub. Maturin. I. Nach Jahr und Tagen. Das größte Unglück ist: das Unglück seh'n, Und selbst nicht helfen... selbst nicht helfen können. Leop. Schefer. Straßen der schönen, deutschen Stadt D. schritt an einem scs escen herce elcelich scen Ke cece Sprung gemacht hat, er auch noch einmal wieder ins ultramontane Lager hinüberspringen wird.(Sehr gut! im Centrum.) Dann möchte ich vorab noch eine Bemerkung des Hru. Cultusministers hier gleich erledigen, wil sie mir hier besser hinzupassen scheint. Sie betrifft nämlich die Aeußerung seinerseits, wir hätten die Aufforderung an die Socialdemokraten gerichtet bei den Wahlen mit uus zu gehen. Aehnliche Bemerkuugen wurden schon laut während der Rede des Herrn Abg. Reichensperger. * Von uns ist eine solche Aufforderung nicht erlassen. In dem Augenblicke aber, wo man nationalliberalerseits im Kreise Hagen die Socialdemokraten auffordert mit den Nationalliberalen zu gehen, wundert es mich * in der That—(Unterbrechung.) ja, m.., das ist doch die Partei des * Herrn Cultusministers— wundert es mich doch sehr, daß uns ein der9 artiger Vorwurf ganz unbegründet gemacht wird. Aber, das läßt sich ja * nicht verkennen, wenn sich Jemand in der Lage befindet— ich habe mich noch nicht in derselben befunden— wählen zu müssen zwischen einem Socialdemokraten und Nationalliberalen, so könnte ich es dem Manne so sehr nicht verdenken, wenn er lieber den Socialdemokraten wählte (Unruhe und Heiterkeit) weil er bereits von den Nationalliberalen alle die Uebelthaten erfahren hat, mit denen er sich von den Socialdemokraten bedroht fühlt, und dann zweitens, m.., weil die Socialdemokraten doch einfach die Kinder des Liberalismus sind. Man kann ja den Socialdemokraten vorwerfen, daß sie in der Wahl ihres Vaters nicht vorsichtig genug gewesen sind(Große Heiterkeit), aber der andere Umstand läßt sich nicht leugnen. Nachdem ich diese Bemerkungen vorab erledigt habe, wende ich mich dem Antrage selber zu. Ich glanbe, die Frage, die uns hier beschäftigt, ist eine äußerst wichtige und sehr ernste, ich möchte sagen, es ist die wichtigste Frage, die überhaupt, seitdem der Streit lich betroffen blickte er sich in den so genau im Gedächtniß behaltenen Räumen um— waren dieselben doch so gänzlich unverändert geblieben, daß, wären nicht die verlebten Jahre mit eisernem Griffel in sein Gedächtniß geschrieben gewesen, er hätte glauben mögen, seine Vergangenheit sei ein wüster Traum, und er luge noch einmal als ein unschuldiger Knabe in diese Räume hinein. Ja, die ganze Einrichtung, die hohen Pulte, das abschließende Gitterwerk, alles sah gerade so wie damals aus, und just wie damals saßen auch alle die Buchhalter und Commis dort, nur deren Gesichter hatten sich verändert. Sie waren dem jetzt prüfend auf sie Blickenden, theils durch den Einfluß der Zeit fremd geworden, theils gänzlich neu und unbekannt. Die Dinge hatten eben die Menschen überdauert; denn von dem Personal hatten die meisten der alten Zeit Andern Platz gemacht, und selbst der Mann, der einst als Chef hier regiert, war längst schon zu seinen Vätern versammelt. Ein Anderer, sein Neffe Richard, füllte nunmehr seine Stelle aus schon seit manchem, manchem Jahr. Der Fremde wußte dies bereits, als er den höflich nach seinem Begehren forschenden Commis nach Herrn Horstner frug.— Der junge er sich mit raschen Schritten naherte. In der That, der nicht fremd hier; oft genug, wenn auch vor langer, langer Zeit, als sein Schritt noch das leichtfüßige Springen eines Knaben gewesen, war er jene Corridore entlang geeilt, und zwar in dem bittern Gefühle erlittener Hintansetzung, in aufgeregtem, ungezügeltem Trotz, der sich in dem stillen Gelöbniß Luft schaffte— einst zu fliehen und nimmermehr die Schwelle von seines Stiefvaters Haus zu überschreiten. Vielleicht schweiften die Gedanken des nun Fremdgewordenen zu jenen Tagen zurück; denn, die Hand auf die Thürklinke des Comptoirs, zögerte er eine Weile, ehe er aufdrückte und eintrat. Ordenteinen grauen Angen berachtete er das alte Patrizsergebüude, und ner meine Karte zu bringen nach kurzem Vefnen über die Schwele des Portales treat. Mit Der Banguier Richard Horstner, dem die Arbeiten und Mähen seieiner Sicherheit, als sei er hier längst wohlbekannt, wandte er sich; nes großen Geschäfts noch wenig von der Frische und Elasticität der nun dem Flügel des Hauses zu, in dem die Comptoirs lagen, welchen Jugend gegommen, saß, vertieft in eine vor ihm liegende Berechnung nur dem Flügel des Hauses du, in.. I.., That der Mann war in seinem urveitsin seinem Arveits: Cabinet, als iom die Karte des Fremden überbracht wurde. Starre Verwunderung ergriff ihn, während er die Worte darauf las: Eugen Burko aus New=York. Unwillkürlich fuhr er sich mit der Hand gegen die Stirne, dabei sich in Gedanken wiederholend:„Burko— Eugen Burko! mein Himmel, stehen denn die Todten auf! Doch schnell über sich selbst lächelnd, ergänzte er für sich: es wird ein Verwandter des Geschiedenen sein, der seinen Aufenthalt in Europa benutzt, um— lassen Sie den Herrn hier eintreten, Müller,“ schloß er laut zu dem Commis gewandt, während er sich gleicheitig erhob. den Besucher zu empfangen. Zwei Minuten später standen die beiden Männer sich gegenüber und maßen sich mit einem raschen, zwischen Staat und Kirche besteht, vorgekommen ist.(Sehr wahr! im Centrum.) Ich glaube, das kann von keiner Seite verkannt werden; ich möchte sogar behaupten, und bin überzeugt, daß an dieser Frage der Culturkampf rückläufig werden wird und werden muß, hier werden die Culturkämpfer scheitern. Und doch, füge ich gleich hinzu, die Frage ist eigentlich keine Culturkampffrage, sondern eine Frage der Freiheit und des Rechts. Ich bin der Meinung, wer immer noch ein Gefühl für Freiheit und Recht in sich trängt, muß sich auf unsere Seite stellen. Wenn vor nicht langer Zeit, im November v.., der Herr Abg. Dr. Wehrenpfennig die Aeußerung gemacht hat, der Staat möge doch keine Gesetze geben, deren Erfüllung mit der Ehrenhaftigkeit eines Mannes unverträglich sei— er hat zwar nachher doch für diese Gesetze gestimmt, das ist aber seine Sache—(Große Heiterkeit) ich meine, dann läßt sich noch viel besser und richtiger der Satz aussprechen: der Staat soll kein Gesetz, resp. keine Verordnung erlassen, die mit der Verfassung, wie sie bis dahin gegolten hat, mit den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie seit mehr als 25 Jahren bestehen, im Widerspruch sind; aber noch viel mehr, die es dem Gewissen des Einzelnen unmöglich machen, sie zu befolgen. Das Gewissen steht für Viele noch höher(Sehr wahr! im Centrum) als die Ehrenhaftigkeit.— Und was verlangen wir denn? Wir verlangen weiter nichts als was die Protestanten, Freidenker, Juden, Türken,„Altkatholiken“, Japanesen wirklich bei uns haben, weiter gar nichts, und es ist wirklich ein trauriges Zeichen, daß wir 8 Millionen Katholiken im Rechtsstaate Preußen noch diese Rechte wieder reclamiren müssen. (Sehr gut! im Centrum). Sie sollten sich doch auch bei Entscheidung über diese Frage etwas das Resultat der letzten Wahlen vor Augen halten, und Sie möchten auch wohl die Lage der Landestheile bedenken, deren katholische Einwohner fort und fort in ihren heiligsten Interessen tief gekränkt und beleidigt werden. Art. 12 der Verfassungsurkunde garantirt die Freiheit des religiösen Bekenntnisses. Nun, ich weiß nicht, wie man sich die Freiheit eines religiösen Bekenntnisses denken kann, wenn nicht die Confession auch den Religionsunterricht besorgt, und in dem Sinne verstehe ich zugleich das Wort„leitet“. Das hat ja auch Ausdruck gefunden in dem Artikel 24, die Leitung betreffend, auf den ich noch zurückkommen werde. Ich will aber hier nur das vorausschicken: So lange Staat und Kirche Hand in Hand gehen, ist es zulässig, daß der Religionsunterricht obligatorischer Gegenstand des Unterrichts ist, und daß er von den vom Staate angestellten Lehrern ertheilt wird, aber unter der Voraussetzung, daß diese Lehrer dazu von der Kirche bezüglich von der Confession bevollmächtigt sind und unter ihrer Controlle stehen. Sobald aber Staat und Kirche sich trennen, resp. der Staat der Kirche feindselig entgegentritt, muß natürlicherweise der Religionsunterricht an die Confession zurückfallen; es ist der obligatorische schulplanmäßige Religionsunterricht durch die vom Staate ernannten Lehrer nur zulässig unter den Normen, die bisher die Rechte der Kirche und Confessionen anerkannten; sobald diese nicht mehr gelten, muß einfach der Fall eintreten, daß in der Schule gar kein Religionsunterricht mehr ertheilt wird.(Sehr richtig! im Centrum.) Das ist der einzig richtige Gegensatz, den man aufstellen kann; wenn das nicht geschieht, sondern wenn man auf dem Wege fortgeht wie jetzt, dann kann es ja gar nicht anders sein als: der Herr Cultusminister muß zuletzt die dogmatischen Entscheidungen treffen; die liegen dann in seiner Hand! Nun, m.., wie denken Sie sich denn einen solchen Cultusminister? Der müßte ja mit derselben Liebe, mit derselben Wärme und mit derselben Gläubigkeit wenigstens 5 bis 6 Confessionen zugleich umfassen! Ja, eine solche Heuchelei kann man doch wahrlich nicht einem Cultusminister zutrauen! Was bleibt dann aber Anderes übrig? Nur die sogenannte Staatsreligion. Nun hat der Herr Cultusminister ja vorhin schon bemerkt, er hätte uns für klüger gehalten, als daß wir an Staatsreligion glaubten und an die Seelenverkäuferei. Nun, ich muß sagen: wir sind unter dem Herrn Cultusminister Dr. Falk, und nachdem wir überhaupt so lange schon unter der preußischen Regierung stehen, doch so klug geworden, daß wir einigermaßen das System durchschauen. Uebrigens habe ich dagegen nichts zu erinnern, wenn der Cultusminister uns für dumm hält. Ich bin nämlich der Meinung, daß man niemals größere Böcke schießt, als wenn man seinen Gegner für dumm hält.(Sehr gut! im Centrum und Heiterkeit.) Nun haben Sie aber selbst gehört, daß der Herr Cultusminister ausgeführt hat, ich meine unter drei= oder viermaliger Wiederholung des Wortes„Staat“: der Staat hat über den Religionsunterricht zu bestimmen, der Staat hat aus seinem Lehramte dieses Recht. Nun, ist das nicht Staatsreligion? Und da behauptet der Herr Cultusminister, von Staatsreligion sei nicht die Rede, das wären Seifenblasen!(Sehr gut! im Centrum.) M.., was die verfassungsmäßigen Bestimmungen betrifft, so, meine ich, werden wohl diejenigen, die die Verfassung gemacht haben, beziehungsweise diejenigen, welche sie erließen, das competenteste Urtheil darüber haben, wie der Geist und der Sinn der betreffenden Bestimmung gemeint ist. Ich muß ausdrücklich hervorheben, daß Se. Majestät der König Friedrich Wilhelm IV., dieser edle Fürst, der in der That ein großes Wohlwollen, ein warmes Herz für seine katholischen Unterthanen hatte, niemals zugelassen hat, daß sie in ihren heiligsten Rechten beeinträchtigt wurden. Heute kommt man nun mit dem Satz: der Artikel 24 ist bisher falsch interpretirt worden; den Religionsunterricht„leisten“, das heißt nicht„besorgen und ertheilen“. M.., ich bin überzeugt, stände in dem Verfassungsartikel: die Religionsgesellschaften haben den Religionsunterricht zu besorgen und zu ertheilen, dann würde der Herr Cultusminister und auch Sie kommen und sagen: ja, das stimmt allerdings dahin: ertheilen könnt ihr ihn, aber nur so, wie wir ihn vorschreiben.(Sehr gut! im Centrum.) Ich bin der Meinung, das Wort„leiten“ schließt, wie es ja auch schon ausgeführt ist, nach seinem natürlichen Sinne immer auch das Ertheilen und Besorgen in sich. Nehmen Sie einen analogen Fall: Wenn ein Feldherr eine Schlacht leitet, hat er dann nicht das Recht, in jedem Abgenblicke nach forschenden Blicke. Der Banquier ergriff zuerst das Wort, indem er fragend sagte:„Ich habe die Ehre einen Verwandten von Mr. Burko—“ „Ich bin“— fiel der Andere hier ein—„ich bin Eugen Burko selber, der nach langjähriger Abwesenheit den Weg in das Haus seines Stiefvaters, Ihres verstorbenen Oheims, zurückfand, um dessen Nachfolger zu danken für alle die Güte und Liebe, die er, wie ich bereits erfahren, allzeit meinem Töchterchen, erwiesen. Dies, sowie die Sehnsucht, meine holde Helene, mein geliebtes Kind, bald möglichst wieder zu haben, vermochte allein, mich zu bewegen, in Person hier vorzusprechen.“ Die Worte Burko's, klar und deutlich betont, übten eine erregende Wirkung auf den Banquier; dies um so mehr, weil der Mann, der sie sprach, seinen scharfen Augen nicht besonders Vertrauen erweckend erschien. Waren doch Burko's Züge nicht nur vor der Zeit gealtert und erschlafft, sondern es lag auch darin etwas Abgelebtes, Verkommenes, mit einem Wort— der Stempel einer zweifelhaften Vergangenheit. Diesen Eindruck, den das schäbig=gentile Aeußere des Mannes nur verstärken konnte, empfand Richard sofort; es war darum nicht zu verwundern, wenn ihn eine, obgleich noch unbestimmte Angst, um sein hübsches Mündel und Pflegetöchterchen befiel. Er hatte jedoch Selbstbeherrschung genug, diese Empfindung, vermischt mit unabweisbarem Mißfallen und aufsteigenden Zweifeln, nicht allzu bemerkbar in seinem Wesen hervortreten zu lassen, vielmehr zu erwidern:„So lassen Sie mich an meines geschiedenen Oheims statt dem heimkehrenden Sohne meiner Tante ein freundliches Willkomm' in der alten Heimath bieten. Dies auszusprechen, würde in meinem Familienkreise allerdings ein richtigerer Platz sein als hier, jedoch— Sie werden begreifen, mein Herr,— ehe ich Sie Ihrem Kinde zuführen kann, bedarf es einiger Vorbereitungen und Aufklärungen; denn Helene, wie wir alle, hielten Sie für todt, eine Meinung, die das Kind schon damals hatte, als es nach seiner abenteuerlichen Reise endlich hier ankam, und welche wir alle, ohne zu zweifeln, theilten, da Sie, mein Herr, gänzlich verschollen blieben und im Laufe all' der vergangenen Jahre auch nicht eine Nachfrage nach dem kleinen Mädchen kam, obgleich der Untergang des duke of Cumberland eine solche doch um so dringlicher machen mußte!— Es ist daher klar, daß unter diesen Verhältnissen Ihr plötzliches Wiedererscheinen Helenen eine Ueberaschung—“.(Fortsetzung folgt.) allen Seiten hin nach Belieben Besehle zu ertheilen, ertheilte Befehle zurückzunehmen, jede Abtheilung in Anspruch zu nehmen und sich an ihre Spitze zu stellen?(Sehr richtig!) Nun sagt man ja auch jetzt, und namentlich auch der Herr Cultusminister hat es ausdrücklich betont: der Artikel 24 sei bis jetzt nicht actuelles Recht;— erst wenn das Unterrichtsgesetz erlassen werde— bis dahin gelte derselbe nur soweit, als die bestehenden Gesetze und die staatlichen Interessen es gestatten. M.., ich muß sagen, in Bezug des Ausdruckes:„staatliche Interessen“ finde ich, daß es geradezu eine frivole Interpretation ist; denn was sind staatliche Interessen? Das sind die Ansichten der jedesmaligen Gewalthaber, und danach soll sich also Alles richten.(Vicepräsident Klotz: Ich bitte den Redner, sich innerhalb der parlamentarischen Grenzen zu halten.) Wenn man nun behauptet, und der Herr Cultusminister hat dies betont, daß der Artikel 24 noch nicht actuelles Recht wäre, so gestatten Sie mir doch, die Worte hiervor zulesen, nach denen meiner Ueberzeugung nach, und ich glaube auch, daß der Herr Culiusminister mir zustimmt, derselbe eine andere Ansicht früher entwickelt hat. Bei der Debatte über das Schulaufsichtsgesetz am 9. Februar 1872 sagte der Herr Minister Falk: „Ich bitte, Gewicht darauf zu legen, daß der Art. 24 der Verfassungsurkunde besteht und bestehen bleiben soll und ebenso daß das actuelle Recht, welches der Art. 112 dem Art. 24 der Verfassungsurkunde namentlich in den ersten beiden Absätzen leitend ausspricht, aufrecht erhalten bleibt.“(Hört! hört!) In diesem Satze ist ausdrücklich das actuelle Recht anerkannt. Wenn man aber nun beachtet, welcher Wirrwarrentstanden ist, sobald man den alten Rechtsboden verließ, so überzeugt man sich auch davon ganz leicht, wie die Dinge eigentlich liegen. Sofort erließen die Regierungen verschiedene Verfügungen. Unsere Regierung in Münster,— die ja bekanntermaßen eine der strebsamsten im Culturkampfe ist, weshalb ich auch die Bitte ausspreche, die Leiter derselben ja zu belassen, weil sie uns außerordentlich viel nützen,—(Heiterkeit) erließ eine Verfügung, wonach sämmtliche Geistliche von der Betheiligung an dem Religionsunterrichte ausgeschlossen wurden. Ich glaube, das war dem Herrn Cultusminister für den ersten Anlauf doch zu viel und es muß etwas von hier erfolgt sein, ein deutlicher Wink, denn darauf erschien am 28. Juli eine andere Verfügung, die ungefähr die erste wieder aufhob und sich mehr in Einklang setzte mit den mildern Verfügungen der Regierungen zu Marienwerder, Aachen u. s. w. Nun erschien der Erlaß des Herrn Cultusminister vom 18. Februar v.., und Sie haben ja gehört, daß der Hr. Cultusminister ausdrücklich bemerkte, derselbe sei wesentlich auch durch unsere Reden veranlaßt. Ich muß aber doch sagen, wenn ich die Verfügungen der Regierungen in ihrer Verschiedenartigkeit betrachte, daß ein solcher Erlaß darum nothwendig gewesen. Wenn man im ersten Augenblick vielleicht diesen Erlaß des Herrn Cultusmin sters günstiger beurtheilt hat, dann hat das seinen Grund darin, weil man die ganze Gefahr, die darin steckte, nicht gleich erkannte; denn, das muß ich sagen, ich halte diesen Erlaß des Herrn Cultusministers und habe ihn auch von Anfang an für weit schlimmer gehalten wie die der Regierungen, denen er abhelfen sollte. Dieser Erlaß vom 18. Februar 1876 ist ein wahres Nest von Widersprüchen und von Bestimmungen, die der Willkür Raum lassen, und in jeder einzelnen Nummer desselben befindet sich so zu sagen eine Hinterthür, durch die eine etwaige Concession im Vordersatz glücklich wieder hinausschlüpfen kann.(Sehr richtig! im Centrum.) Ich will nur den einen Satz aus Nr. 3 hervorheben, wo es heißt: „Es kann(betreffs Ertheilung des Katechismusunterrichtes durch den Geistlichen) unter der Voraussetzung auch fernerhin dabei bewenden, daß der Geistliche in Bezug auf seine Stellung zum Staat der Schulaufsichtsbehörde kein Bedenken erregt und allen ressortmäßigen Anordnungen derselben, insbesondere hinsichtlich der Lehrbücher, der Vertheilung des Unterrichtsstoffes auf die einzelnen Classen, der Schulzucht und pünktlichen Innehaltung der Lehrstunden pflichtmäßig entspricht.“ Und dann heißt es ferner: „An Orten mit confessionell gemischter Bevölkerung, in welchen ein katholischer Lehrer nicht vorhanden ist, kann der gesammte Religionsunterricht, wenn es bisher so üblich war, unter den zu 3 erwähnten Voraussetzungen auch ferner den Geistlichen überlassen werden.“ Also wo die Voraussetzung nicht zutrifft, dürfen die Geistlichen den Religionsunterricht nicht ertheilen. Religionsunterricht soll schulplanmäßig stattfinden; von wem wird er solchenfalls ertheilt? von altkatholischen oder protestantischen Lehrern. Ich weiß nicht, von wem sonst! Ebenso ist die Hinterthüre in Nr. 6 sehr bedenklich: „In den Fällen, wo es an einem vorschriftsmäßig geprüften Lehrer mangelt, bestimmt die königliche Regierung, wem die Ertheilung des Religionsunterrichtes in der Schule zustehen soll. Ein Geistlicher darf auch in solchen Fällen nur dann zugelassen werden, wenn in Betreff seiner die zu 3 bezeichneten Voraussetzungen zutreffen“, also immer die Voraussetzung, daß er keine Bedenken bei der Schulaufsichtsbehörde erregt. Ich werde nachher noch auf einzelne zurückkommen, ich will hier Folgendes noch gleich sagen. Aus dem Vorgetragenen ergiebt sich, daß, mit diesen Bestimmungen in der Hand, die Regierung jedem Geistlichen die Schule untersagen kann, und ist davon auch ein sehr redlicher Gebrauch gemacht worden. Nun aber komme ich auf einen Punkt, der, wie ich glaube, hier noch nicht berührt worden ist, und der sich auch in diesem Erlaß findet; daß ist nämlich die Unterscheidung zwischen dem schulplanmäßigen Religionsunterricht und dem sogenannten Beicht= und Kommunionunterricht. Die Unterscheidung zwischen diesen beiden Unterrichtsarten erledigte sich früher sehr einfach, weil der Religionsunterricht in den Volksschulen schon eine Vorbereitung für die Erstcommunion und für die erste Beichte war, und es bedurfte dann nur einer kurzen engeren Vorbereitung für den feierlichen Act. Jetzt kommt man nun und sagt: diese letztere engere Vorbereitung ist der Beichtund Kommunionunterricht, der von dem Geistlichen zu ertheilen ist, alles Andere ist schulplanmäßiger Unterricht und geht daher an die Lehrer über. Das ist ein Standpunkt, der niemals als richtig anerkannt werden kann und durchaus falsch ist. Aber, m.., der Erlaß des Herrn Cultusministers selber vom 18. Februar 1876 weiß diese Frage auch gar nicht zu erledigen, denn da heißt es unter Nr. 11: Allgemeine Normen über die Grenze des Zulässigen lassen sich nicht ertheilen. Und unter Nr. 12 heißt es dann wieder: Wenn aber ein Geistlicher Veranlassung zu der Vermuthung gibt, daß er den kirchlichen Unterricht benuße, um den schulplanmäßigen Unterricht zu ertheilen, dann soll ihm die Benutzung des Schullocals versagt werden. Nun frage ich Sie, es ist einmal ausdrücklich anerkannt in dem Erlaß: eine Grenze ist nicht zu ziehen, und andererseits wird auf diese Grenze hiagewiesen, also auf eine willkürliche Entscheidung der Behörden. Als wir im vorigen Jahre bei den Verhandlungen der Unterrichtscommission den Herrn Regierungscommissar fragten, wo denn die Grenze liege zwischen dem schulplanmäßigen Religionsunterricht und dem Beicht= und Kommunionunterricht, da hat auch er uns die Frage nicht beantworten können und gesagt, vielleicht würde sein Chef Veranlassung nehmen, diese Grenze zu bezeichnen. Ich glaube nun, der Herr Chef wird sich wohl dessen enthalten, denn ich glaube, daß nichts bedenklicher wäre, als den Versuch zu machen, diese Grenze zu ziehen, das hieße dann überhaupt schon direct die Frage des Religionsunterrichts nach dem materiellen Inhalte desselben in die Hand des Cultusministers legen, was er bis jetzt, glaube ich, noch ablehnt.(Sehr gut! im Centrum.) Aber viel wichtiger ist die andere Frage, nämlich die:„Wer coatrolirt denn nun den schulplanmäßigen Religionsunterricht!“ Das hat der Herr Cultusminister mit großer Bestimmtheit ausgesprochen, und so soll es ja auch in dem Rescript stehen: Das geschieht von Seiten der Geistlichen. Nun, ich abstrahire davon, wie weit überhaupt die Geistlichen nach dem Erlaß ausgeschlossen werden. Aber ich will den Fall annehmen, daß wirklich allen Geistlichen gestattet würde, nach wie vor den schulplanmäßigen Religionsunterricht zu controliren. Wie würde es ihnen denn damit ergehen? Sie würden in die Schule kommen, hören, daß der Lehrer ganz irrige und verkehrte Glaubenssätze vorträgt und würden das Recht haben, nach der Schule dem Lehrer einige Bemerkungen zu machen. Wenn der Lehrer sie mit aller Entschiedenheit abweist und sich Derartigs verbittet, wird er, glaube ich, in den Augen seiner vorgesetzten Behörden nur dadurch steigen. Nun hat das also keinen Effect und der betreffende Geistliche wendet sich nach Nr. 5 des Erlasses des Herrn Cultusministers an die vorvorgestzte Schulaussichtsbehörde, denn da heißt es: Ueber Differenzen zwischem dem Geistlichen und dem Lehrer in Betreff des Religionsunterrichts entscheidet die Schulaufsichtsbehörde. Man sollte meinen, da würde nun Hilfe kommen auch von dem Standpunkte des Herrn Cultusministers aus. Aber kein Gedanke daran, denn nun bestimmt der Cultusminister in Nr. 10 seines Erlassee, daß die Schulaufsichtsbehörde sich in das Materielle des Religionsunterrichts nur insoweit einzumischen habe, als derselbe nichts enthalten dürfe, was den staatlichen Interessen und staatsbürgerlichen Pflichten entgegenstehe. Also eine Entcheidung kann überhaupt auch da nicht eintreten. Was ergiebt sich daraus? Daß die Lehrer ganz einfach vortragen können, was sie wollen, und das geschieht denn auch. Ich habe hier eine Reihe von Notizen liegen, es würde mich jedoch zu lange aushalten, sie alle vorzutragen. Der Eine spricht sich als Anhänger von Darwins Affentheorie aus, der Andere verwirft die von der Kirche constatirten Wunder in der h. Geschichte, ein Dritter geht soweit, daß er sogar Seiten aus dim Katechismus reißt, auf denen Togmen der Kirche stehen, vor den Augen der Kinder, und sie in den Ofen wirft. Es giebt gegen derartige Ausschreitungen keine Remedur, denn der Geistliche darf sich gar nicht einmischen.(Hört! Hört! im Centrum.) M.., zu solchen haarsträubenden Widersprüchen, das darf man dreist sagen, hat das Rescript vom 18. Februar geführt. Ich komme nun zu einem Punkt, der gleichfalls von großer Bedeutung ist, die missio canonica. Früher galt in Bezug auf die Autorisation der Lehrer von Seiten der Kirche zur Ertheilung des Religionsunterrichtes, unter Anderem auch die Cabinetsordre vom 9. August 1858, die ausdrücklich bestimmt,„daß für Ernennung oder Bestätigung katholischer Elementarlehrer oder Lehrerinnen der Bischos zu befragen, ob er gegen deren Per, s o n i n k i r c h l i c h e r u n d r e l i g i ö s e r B e z i e h u n g e t w a s z u e r i n n e r n f i n d e, u n d die Ernennung und Bestätigung erst nach erfolgtem Einverständniß des Bischofs eintreten könne.“ Auch der Herr Cultusminister Falk selbst hat vor dem Hause der Abgeordneten erklärt: Der Staat hat allerdings nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen die Verpflichtung, Personen mit dem Unterricht zu betrauen, gegen deren Lehre und Wandel die Kirche Einwendungen nicht hat.“ Das war eine sehr klar und bestimmt festgesetzte Norm in Bezug auf diese Frage. Nun ist die Sache im vorigen Jahr auch in der Unterrichtscommission zur Sprache gekommen; es ist damals dasselbe erklärt worden, was, wenn ich nicht irre, auch heute der Herr Cultusminister hervorhob, daß zunächst die missio canonica dadurch constatirt würde, daß Commissare der Bischöfe an dem Examen in den Lehrerseminarien Theil nehmen. Ich will hier nur gleich eine Aeußerung des Herrn Cultusministers berichtigen, wenn er meinte, der Bischof von Münster habe keinen Commissar mehr hinsenden wollen. Esist aber kein Commissar der bischöflichen Behörde bei dem Examen mehr zugezogen worden. Dann hat der Herr Cultusminister gesagt: Wenn nun aber jetzt die Bischöfe nicht mehr da sind, also keinen Commissar mehr entsenden können, so gibt es doch einige Leute im Lande, die von früher her noch ein derartiges Commissorium haben, oder andere, die es freiwillig übernehmen. Ja, m.., das werden Sie mir doch einräumen, daß man diejenigen, die ein solches Commissorium auf Anregung des Herrn Cultusministers übernehmen, wenn sich überhaupt Geistliche dazu hergeben, doch nicht für Commissare des Bischofs halten kann, die das Recht haben, die missio canonica zu ertheilen; das wird und kann von katholischer Seite niemals anerkannt werden; denn diese Commissare bei den Prüfungen würden weiter nichts sein, als Commissare des Herrn Cultusminister Falk, die er sich aussucht, und die missio canonica würde sich ganz einfach in eine missio falkians verwandeln.(Unruhe links. Sehr gut! im Centrum.) Jawohl, von missio canonica wäre gar keine Rede mehr und den katholischen Eltern dürfen Sie wahrlich nicht zumuthen, daß sie gerade besonderes Vertrauen haben sollen zu denjenigen Personen, die der Cultusminister und seine Organe aus den katholischen Kreisen berufen. Die Erfahrungen, die wir da gemacht haben, gehen dahin, daß es meistens solche sind, die schon ganz oder halb Schiffbruch gelitten haben an ihrem Glauben.(Sehr richtig! im Centrum.) Nun will ich hierbei gleich den Punct erledigen, bei dem der Herr Cultusminister— ich darf mich des Ausdrucks bedienen, weil er ihn selbst sehr liebt— mit Emphase hervorgehoben hat, wie durch die entsetzlichen Wühlereien diejenigen Geistlichen im Kreise Coesfeld, welche sich bereit erklärt haben, in der Schule wieder zu unterrichten, nachher veranlaßt seien, davon zurückzutreten. Das wäre in Folge von Zeitungsartikeln, ! Reden und ich weiß nicht was geschehen. So verhielt sich die Sache aber nicht. Als man diese Geistlichen, und zwar waren es jüngere Geistliche und Kapläne, von Seiten der landräthlichen Behörden und Schulinspectionen, die beide katholischer Confession sind, aufforderte, ob sie nicht den Unterricht in der Schule übernehmen wollten, wußten diese Herren zum Theil nicht das Unrecht und das Unerlaubte, welches darin lag, daß man i d i e P f a r r e r n i c h t z u l i e ß, d a ß m a n d a g e g e n n u n d i e j ü n g e r e n G e i s t l i c h e n in die Schule bringen wollte, und die Intention, dadurch ein Dissens zwischen der jüngeren Geistlichkeit und den Pfarrern zu Wege zu bringen, wurde im ersten Augenblicke nicht überschaut. Nachdem man aber auch da wieder die Tendenz erkannte, haben die Herren natürlich schuell erklärt: enun gehen wir nicht hierauf ein, wir danken dafür, daß wir in der Schule sollen unterrichten dürfen, während man es unseren Pfarrern verbietete, und da haben die Herren correct gehandelt.(Sehr wahr! im Centrum.) Nun frage ich aber, woher soll denn Vertrauen kommen, wenn man bedenkt, wer wird denn jetzt als Lehrer angestellt? Wer wird in seiner Stellung gehalten? M.., gehalten wird vor Allem derjenige, der sich in eine mehr oder weniger große Opposition gegen die katholische Kirche als katholischer Lehrer und Beamter stellt. Ich erinnere Sie nur an den bekannten Fall in Mesenich, wo ein Lehrer, der selber bei der Volkszählung sich als altkatholisch erklärte, trotzdem noch ein ganzes Jahr festgehalten wurde, und die Eltern wurden gezwungen, ihre Kinder in den Unterricht dieses Mannes zu schicken, der keinen katholischen Unterricht mehr ertheilte und sich sogar Aeußerungen und Handlungen erlaubte vor den Kindern, die seiner Mißachtung gegen katholische Dogmen und Lehren Ausdruck gaben.(Hört! hört! im Centrum.) Dann muß ich darauf hinweisen, daß ja die eigenthümliche, aber nicht verwunderliche Erscheinung uns entgegentritt, daß eine so große Anzahl Stellen gar nicht mit geprüften Lehrern und Lehrerinnen besetzt werden kann und deßhalb mit Aspiranten besetzt werden muß. Beachten Sie, daß in einem einzien Kreise am Rhein von 67 einclassigen Schulen nur 25 geprüfte Lehrer haben; die anderen werden von Aspiranten besorgt, und wie sind diese Aspiranten? Der eine ist seines Gewerbes Kaufmann, hat dann drei Jahre bei den Ulanen gedient, einen kurzen Cursus und ein Examen bei dem Schulinspector gemacht und ist dann als Aspirant an eine Schule geschickt, den Sommer über. Nach den Ferien ist er nicht wieder gekommen, inzwischen hat er als Kaufmann eine bessere Stelle gefunden. Ein anderer hatte sich dem ehrsamen Schneiderhandwerk ergeben, einen kurzen Cursus mitgemacht und ist dann Aspirant geworden. Ich könnte Ihnen noch viele solche Fälle vorführen, aber namentlich muß ich hervorheben, daß so außerordentlich junge Leute angestellt werden: Kinder, Knaben von 15 Jahren, haben als Aspiranten die Schule, und das sind auch diejenigen, die den schulplanmäßigen Religionsunterricht ertheilen, (Hört! hört!) bedenken Sie das wohl, und zwar ohne alle Controle ertheilen, weil man in diesen Kreisen, von denen ich spreche, den dreißig Pfarrern und Geistlichen verboten hat, die Schule zu betreten. Nun frage ich Sie, sind das nicht haarsträubende Zustände? Wie wird von diesen jungen Aspiranten— man muß das einmal vergleichen im Culturkampf — die Sache gehandhabt? Ich habe hier eine Mittheilung, wonach ein solcher Aspirant, der sein Examen machte, welches drei Tage dauerte. die Schule deßhalb, statt drei Tage, zehn Tage aussetzte; am folgenden Tage war sein Namenstag, da setzte er ebenfalls aus, drei Tage nachher kam seine fünftägige Kirmeß, da setzte er auch aus. Nun erlauben Sie, daß ich Ihnen den Gegensatz aus meiner eigenen Gemeinde darlege. In meiner Gemeinde starb der alte Pfarrer, der 50 Jahre in der Gemeinde als Seelsorger gewirkt hat. Vor circa acht Jahren vom Schlag getroffen, hatte er keine Functionen als Pfarrer mehr versehen können, war daher auch niemals mit den Staatsgesetzen in irgend einen Conflict gekommen. Die ganze Gemeinde war so zu sagen unter seinen Händen aufgewachsen. Es wurde auch die Bitte der Eltern nicht erlaubt, daß die Kinder bei der Beerdigung mitgehen konnten, und daß die Schule auch nur eine Stunde ausgesetzt wurde.(Hört! Hört! im Centrum.) Es wurde die Bitte abgeschlagen, und so mußte die Gemein#e das Schmerzliche erleben, daß ihr hochgeachteter und geliebter Seelsorger, der sie alle pastorirt hatte, ohne Begleitung der Kinder begraben wurde. Solche Rohheiten— denn anders kann ich es nicht nennen(Sehr richtig! im Centrum)- müssen zur Folge haben, daß, wenn den Kindern sonst Patriotismus beigebracht wird, er ihnen auf solche Weise bis auf die Nagelprobe wieder ausgetrieben wird.(Sehr richtig!) Ich will, um nicht zu lang zu werden, einige andere Puncte übergehen. Ich will nur das Eine noch hervorheben, daß allmälig der Herr Cultusminister, resp. seine Organe auch anfangen, die Hand auch auf den Katechismus und auf die Lehrmittel zu legen. Es sind schon Verfügungen betreffs des Katechismus in Zeitungen bekannt geworden, die auf ein derartiges Bestreben hinweisen, aber, m.., auch in den Schulbüchern finden wir etwas Aehnliches. Ich will nur ein einziges zur Hand nehmen, das neue Lesebuch für die Schulen in Westfalen, in welchem sich folgender Vers zum Auswendiglernen für die Kinder findet: Nicht in kalten Marmorsteinen, Nicht in Tempeln dumpf und todt,— In den frischen Eichenhainen Weht und rauscht der deutsche Gott.= (Heiterkeit.) Ichvermuthe, daß das der Gott der neuen Staatsreligion ist.(Große Heiterkeit.) M.., wenn Vorgetragene zusammenfasse, dann darf ich die Frage aufwerfen: Können sich die katholischen Eltern bei derartigen Zuständen beruhigen? Istes nicht ihre Gewissenspflicht, dem entgegenzutreten? Ja, ich kann hinweisen auf das Urtheil eines Mannes, der nicht meiner Confession angehört und der gewiß auf dem Standpuncte der modernen Bildung steht. Zwei Sätze nur will ich Ihnen vorlesen und will Ihnen dann den Verfasser nennen. Es ist ein Werk, das zur Vorbereitung des künftigen Unterrichtegesetzes geschrieben ist. Da heißt es: Die Religion und die Wissenschaft müssen von der Beeinflussung der jeweiligen Machthaber freigehalten werden. Die Staatsbeamten dürfen religiöse und wissenschaftliche Vereine, Genossenschaften und Anstalten beaussichtigen, aber nie sie leiten und bestimmen wollen. Und dann an einer anderen Stelle: Durch die vollständige Unabhängigkeit des Religionsunterrichtes von irgend welchen Behörden wird allein die eines modernen, namentlich auf protestantischen Grundsätzen beruhenden Staatswesens würdige Gerechtigkeit geübt und unsäglich viel Hader vermieden.“ Das schreibt Dr. Bell, Oberlehrer an der Friedrichsrealschule zu Berlin,— jedenfalls ein unparteiischer Zeuge. Ich muß zum Schluß sagen: Dahin sind wir also in dem abgelaufenen Jahre des Culturkampfes gelangt, zu einer nach meiner Ueberzeugung so schweren Glaubensbedrückung, wie sie nur sein kann, und ich wiederhole: wo nicht alles Gefühl für Freiheit und Recht geschwunden ist, muß unserem Antrage zugestimmt werden. M., ich frage Sie, wenn ein einziges Kind bei Ihnen so behandelt würde, wie bei uns jetzt tausende in Betreff des Religionsunterrichts, was würde von Ihrer Seite dagegen reagirt, gesprochen und gefordert werden! Wenn Sie unseren Antrag ablehnen, ich weiß ja nicht, was Sie thun werden,(Heiterkeit links) ich meine, ich weiß es officiell nicht, so bemerke ich, dann machen Sie sich mitschuldig. Und dann bitte ich, sprechen Sie doch niemals mehr von dem preußischen Rechtsstaat uns gegenüber. Denn das muß ich Ihnen sagen, werden diese Maßregeln consequent durchgeführt, dann kommen wir zu einer viel schwereren Verfolgung als die schwersten Verfolgungen, welche die katholische Kirche selbst unter den Neronen erlitten hat.(Unruhe links. Sehr wahr! im Centrum.) M.., ich werde das beweisen. Wenn ich vor die Frage gestellt werde, ob ich meinen Glauben verleugnen will oder den Tod erleiden, so ist das eine schwere Entscheidung. Ist Gott mir gnddig, so werde ich das Richtige thuen und für meine Ueberzeugung sterben. Viel härter ist es aber für die Eltern, wenn sie in die Lage gebracht werden, mit verschränkten Armen zusehen zu müssen, wie ihre Kinder um ihre Religion betrogen werden. Ja, m.., durch die Fälschung des Religionsunterrichtes wird man um die Religion betrogen, und das ist das Schlimmste und Härteste, was geschehen kann.(Sehr richtig! im Centrum). Nun noch ein paar Worte betreffs der formellen Behandlung unseres Antrages. Es liegt uns der Antrag Aegidi und Genossen vor. Ich werde nicht viel über ihn sagen, ich finde, der Antrag gleicht ganz seinem Antragsteller(Heiterkeit) und die Erwägungen des Antrages sind ganz dieselben mit den Intentionen der Regierung harmonirenden Gründe, ; d i e w i r s c h o n s o o f t v o n H e r r n A e g i d i g e h ö r t u n d n a m e n t l i c h g e d r u c k t gelesen haben.(Sehr gut!) Ich für meine Person möchte mir gestatten, ; d i e B i t t e a n S i e z u r i c h t e n u n d z u b e a n t r a g e n, d a ß d e r A n t r a g R e i c h e n sperger an die Unterrichts=Commission verwiesen werde. M.., ich möchte wünschen, wenn Sie sich für heute auch schön schlüssig gemacht haben, , d a ß S i e s i c h d o c h n o c h e i n m a l ü b e r l e g t e n, o b d i e F r a g e n i c h t s o w i c h t i g und tief sei, daß sie auf das Ernstlichste und namentlich auch in einer Commissionsberathung mit allem zugehörigen Material nochmals gründlich geprüft werde, ehe Sie ihre letzte Entscheidung treffen. Denn gehen Sie kurzer Hand über den Antrag fort, unterstützen Sie damit die Regierung in der Beseitigung und Unterdrückung unserer heiligsten Rechte, dann gestatten Sie mir mit den Worten zu schließen, die der Dichter ausspricht: „Aus der Welt die Freiheit verschwunden ist“,— die anderen Zeilen mögen Sie sich selbst dazu sagen.(Bravo! im Centrum.) Abg. Dr. Aegidi: Die Herren vom Centrum lieben es, diejenigen allgemeinen Grundsätze, welche sich in der Verfassung befinden und welche eine äußerst dehnbare Auffassung zulassen, zu discutiren und dazu zu benutzen, um Vorwürfe und Angriffe gegen die Regierung zu richten. Das ist die bekannte Taktik jener Herren, und um diese zurückzuweisen, haben wir unsern Antrag gestellt. Artikel 24 soll eine Richtschnur bilden für die Erlasse der Verwaltung und ihr Vorgehen, falls nicht bestehende Gesetze entgegen sind. Nun widerspricht der Erlaß des Cultusministers durchaus nicht einem unserer jetzigen Gesetze; er steht vielmehr im Einklang mit den nach Art. 112 fortbestehenden gesetzlichen Bestimmungen und der Antrag Reichensperger ist deshalb durchaus unbegründet. Erst dem Unterrichtsgesetz wird es vorbehalten sein, einen festen Zustand in den bestehenden Verhältnissen zu schaffen. Mit Recht ist das Wort ausgesprochen: wer die Schule hat, hat die Zukunft für sich; und in diesem Sinne haben wir unseren Antrag gestellt: wir wollen die Zukunft Preußens in unserer Hand behalten.(Beifall.) Abg. Dr. Wehrenpfennig und Genossen beantragen, über den Antrag Reichensperger zur einfachen Tagesordnung überzugehen. Nach der Geschäftsordnung hat nur ein Redner für und ein Redner gegen diesen Antrag das Wort. Abg. Dr. Wehrenpfennig: Wir wären vielleicht berechtigt gewesen, diesen Antrag schon früher zu stellen, weil das Thema des Antrages Reichensperger im vorigen Jahre in beiden Häusern des Landtoges und in den Commissionen derselben auf das Genaueste geprüft worden ist; wir stellen unsern Antrag jedoch erst in diesem Augenblick, einmal, weil viele neue Mitglieder im Hause sind, welche das pro und contra dieser Frage nicht gehört haben, anderntheils, weil die Partei, welche mit uns bisher zusammen gestimmt hat, einen milderen Antrag eingebracht hat. Es stehen sich jetzt drei Anträge gegenüber, der des Abgeordneten Aegidi auf motivirte Tagesordnung, der des Abgeordneten v. Schorlemer auf Verweisung an die Unterrichtscommission und der unserige. Was den ersten anbetrifft, so kann ihn wohl jetzt der Antragsteller zurückziehen, da durch die Debatte und durch die Motivirung des Antrages durch den Antragsteller selbst sein Zweck erreicht ist. In Bezug auf den zweiten Antrag wird doch der Abgeordnete v. Schorlemeer zugeben, daß die Commission fast eben so zusammengesetzt sein würde, wie im vorigen Jahre, und es würde dem Hause nur viele Mühe und Arbeit zum zweiten Male geschaffen, die doch nur zu demselben Resultat führen könnte wie im vorigen Jahre. Ich kann Sie deshalb. nur bitten, unsern Antrag auf einfache Tagesordnung, der von Mitgliedern verschiederner Fractionen unterzeichnet ist, anzunehmen. Abg. Reichensperger: Der Antrag auf einfache Tagesordnung hat wenigstens den Vortheil, daß er dem Lande zeigt, welche Gesinnung in Beziehung auf diese ernste Angelegenheit bei der Majorität des Abgeordnetenhauses herrscht. Die Motivirung des Antrages durch den Abgeordneten Wehrenpfennig ist sachlich unrichtig. Im vorigen Jahre ist dieser Gegenstand nicht erörtert worden. Das Haus lehnte damals die Berathung desselben ab. Allerdings ist beim Budget auf die Frage eingegangen worden; jedoch weiß Jeder, daß dies bei dieser Gelegenheit nicht gründlich geschehen kann. Anträge sind damals nicht gestellt worden, und das Haus hat keine Gelegenheit gehabt, die materielle Billigung der Regierungsmaßregeln auszusprechen. Wir stehen auch jetzt einer neugewählten Kammer gegenüber, und es ist eine sonderbare Voraussetzung des Abgeordneten Wehrenpfennig, daß er den neu eingetretenen Mitgliedern nicht dieselbe Urtheilsfähigkeit zutraut, wie sich selbst. Ich habe wenigstens von ihm nicht erfahren können, ob er dieselben gründlichen Vorstudien gemacht hat wie der Cultusminister und ob er zu denselben Conclusionen hat kommen können. Der Abgeordnete Windthorst (Bielefeld) will, obgleich er noch auf demselben Standpuncte steht wie wie der Abgeordnete Virchow im Jahre 1870, heute doch nicht für meinen Antrag stimmen. Das ist zwar nichts Neues mehr, daß in diesem Hause die Partikeln zwar— aber dennoch eine verhängnißvolle Rolle spielen; keineswegs haben sie aber zur Erhöhung der Achtung des Hauses beigetragen. Die Absicht des Abgeordneten Virchow ging nach meiner Auffassung auch nicht dahin, uns zu unterstützen nur de lege ferenda sondern auch bei der bestehenden Gesetzgebung gegen die damals schon hervortretenden Intentionen der Regierung. Es ist mir auch unerfindbar, wie man meinem Antrage Mangel an Concretheit vorwerfen kann. Der Abgeordnete Aegidi ist selbst weiter gegangen, als der Minister Falk, und hat behauptet, der Erlaß des Cultusministers stehe in Einklang mit den nach Artikel 112 der Verfassung aufrecht erhaltenen Gesetzen. Der Minister hat von uns nur den Nachweis seinem Erlasse entgegengesetzter gesetzlichen Bestimmungen verlangt. Wäre die Ansicht des Abgeordneten Aegidi richtig, dann wäre der Erlaß des Cultusministers ja unnütz. Gegenüber dem Cultusminister muß ich gegen die Supposition protestiren, daß es sich hierbei nur um eine Machtfrage des katholischen Clerus handele. Man sollte diese Sprache nicht gebrauchen, jedenfalls wäre eine derartige Beleidigung, wenn man sie z. B. gegen den preußischen Richterstand richtete, mit Indignation zurückgewiesen worden. Die katholischen Geistlichen haben trotz dem Brodtorbgesetz so viel Ueberzeugungstreue und Opfermuth gezeigt, daß man ihnen mehr Achtung wie jeder politischen Partei zollen muß. Daß man in solchen Dingen, obwohl durchaus objectiv und sachlich, doch etwas aufgeregt spricht, finde ich nicht blos an mir, sondern auf allen Seiten natürlich. Die Discussion wird geschlossen. Persönlich erklärt der Abg. Wehrenpfennig dem Abg. Reichensperger gegenüber, daß zwar nicht des letzteren Antrag, wohl aber die Sache im vorigen Jahre erörtert sei, und zwar, wenn auch nicht in einer so langen, so doch in einer eben so gründlichen Rede, wie die des Abgeordneten Reichensperger. Abg. Dauzenberg verwahrt sich gegen die Behauptung des aut tusministers, daß er den Erlaß des Ministers in seiner früheren Rede vollständig ignorirt habe. Darauf wird der Antrag Wehrenpfennig auf einfache Tagesordnung angenommen.(Dagegen nur das Centrum, die Polen und die Altconeroatipeg). Deutschlaue. :: Berlin, 27. Jan. Daß die katholischen Wähler bei der engeren Wahl im Wahlkreise Solingen einem socialdemokratisch Candidaten gegen den bekannten Jung den Sieg verschafft hal glaubte am Mittwoch sogar der Cultusminister in seiner Rede gegen den Abgeordneten Reichensperger hervorheben zu müssen. Für den Minister ist es offenbar schwer, die Lage der Dinge richtig zu beurtheilen, wie sie durch die Gegencandidatur Jung's sich gestaltete. Die„Voss. Ztg.“ findet es nicht so auffällig, daß „in einem vereinzelten Falle, wie z. B. in Solingen, die Ultramontanen einem socialistisch angehauchten demokratischen Bewerber den Sieg über einen ihnen persönlich äußerst verhaßten Nationalliberalen, wie sie wörtlich sich ausdrückt, verschafft haben. Warum aber hat man auch die Katholiken in die Alternative gestellt, eben zwischen Jung und Rittinghaus sich entscheiden zu müssen? In anderen Wahlkreisen, wo gleichfalls ein socialdemokratischer Candidat in engerer Wahl stand, haben die Katholiken sich wohl gehütet, durch ihre Abstimmung die Socialisten in den Reichstag zu führen. In Waldenburg in Schlesien standen in engerer Wahl der Fürst Pleß und der Socialist Kappell: die christlich conservativen Wähler, dazu die Ultramontanen mitgerechnet, haben vor der Wahl in dem Waldenburger Localblatt erklärt, daß sie vermöge ihres Gewissens weder dem Fürsten Pleß noch dem Socialisten Kappell ihre Stimme geben könnten und deshalb sich der Betheiligung an der engeren Wahl enthalten würden. In Breslau, wo zwei engere Wahlen stattzufinden hatten, einmal zwischen einem Nationalliberalen(Lasker) und einem Socialisten und dann zwischen einem Fortschrittsmann(Hänel) und gleichfalls einem Socialisten, hat das Wahlcomite der Centrumspartei öffentlich erklärt, es habe keine Veranlassung, als Comitee weder für die eine noch für die andere Partei einzutreten, und ohne Zweifel werden dem Dr. Hänel gegenüber die Mitglieder der Partei, insofern sie an der Wahl theilgenommen, nicht für den Socialisten ihre Stimme abgegeben haben; anders liegt es allerdings, wie es mir scheinen will, dem nationalliberalen Lasker gegenüber: sollte dem gegenüber der eine oder der andere Katholik für den Socialisten gestimmt haben, so würde ich es schon erklärlich finden. Auch das Verhalten der Socialdemokraten in München bei der engeren Wahl zwischen dem Pfarrer Westermayer und dem nationalliberalen Herrn v. Maffei zeigt, wie wenig man berechtigt ist, den Solinger Fall auszubeuten, wie es die Liberalen thun. Dort haben nämlich die Socialdemokraten„in Anbetracht, daß die liberale Partei, selbst unter der Maske des sogenannten Fortschritts, die Gegnerin der Arbeiterbewegung sein muß, daß aber die ultramontane Partei ebenso die Grundsätze der freien Volksentwickelung hemmt", den Beschluß gefaßt, sich an der Münchener Stichwahl nicht zu betheiligen. Dagegen haben hier in Berlin die Socialdemokraten beschlossen, im ersten Wahlbezirk mit den Conservativen und Nationalliberalen für Herrn v. Forckenbeck gegen den ihnen verhaßten Fortschrittsmann Dr. Max Hirsch zu stimmen: sie werden demnach stimmen, wie der Cultusminister Dr. Falk, der gleichfalls dem ersten Wahlbezirke angehört, wie der Fürst Bismarck, der Minister des Innern und die übrigen Minister, die in dem ersten Wahlbezirke ihre Hotels haben. Es wird sich allerdings wunderlich ausnehmen, wenn sich die socialdemokratischen Schaaren unter den„Bestgesinnten" zu der Wahlurne drängen, im Bunde mit Conservativen und Nationalliberalen! Aber will Herr Falk und wollen die Nationalliberalen uns dann gestatten, zu behaupten, daß sie gleiche Interessen verfolgen mit den Socialdemokraten? Im Kreise Hagen haben gestern die Socialisten für den nationalliberalen, also für den Regierungs=Candidaten gestimmt, weil derselbe ein Schutzöllner zu sein erklärt, die Katholiken dagegen für den Candidaten der Fortschrittspartei: stehen darum die dortigen Conservativen und Nationalliberalen auf dem socialistischen Standpunkte oder die Socialisten auf dem der Conservativen oder Nationalliberalen? Gegen die socialistischen Candidaten wollen auch im Königreich Sachsen nicht unter allen Umständen die Conservativen auftreten: der conservative Verein daselbst will nur in dem Falle bei der engeren Wahl für die nationalliberalen Candidaten gegen die Socialdemokraten stimmen, wenn seitens der ersteren genügende Garantieen gegeben werden für ihre Haltung in der Reichseisenbahnfrage, daß sie nämlich nicht blos gegen den Ankauf der sächsischen, sondern auch der preußischen Eisenbahnen seitens des Reiches stimmen werden. Die Stimme aber blos nicht abzugeben für den Nationalliberalen, kann unter Umständen dem Socialdemokraten ebenso gut die Thür des Reichstags öffnen, wie die Abstimmung für denselben. Will man nun sagen, es bestehe zwischen den Conservativen und den Socialdemokraten eine Gemeinsamkeit der Interessen? Man mache also nicht so viel Geschrei über den Solingener Fall: eine Gemeinschaft der katholischen und der socialdemokratischen Interessen kann nur ein gegen die Katholiken verbittertes Gemüth daraus herleiten wollen. O München, 26. Januar. In den letzten Tagen verdoppelten die katholische und die nationalliberale Partei ihre Anstrengungen, um für den heutigen Tag bei der Stichwahl zwischen Dr. Westermayer und Herrn von Maffei den Sieg zu erringen. Die Liberalen hielten Versammlungen auf Versammlungen und boten ihre besten Kräfte auf. Aber auch die katholische Partei war sehr thätig und Dr. Westermayer selbst entfaltete eine außerordentliche Rührigkeit. Heute bei der Wahl betheiligen sich, soweit dies jetzt schon sich beurtheilen läßt, mehr Wähler von unserer Seite, als das letzte Mal. Wenn in den zum Kreise München II gehörigen ländlichen Districten eine ähnliche lebhafte Theilnahme stattfindet, so ist die Wahl von Dr. Westermayer gesichert. * Wien, 27. Januar. Die amtliche„Wiener Zeitung" enthält ein kaiserliches Patent vom 23. d. Mts., welches die Auflösung des Tyroler Landtages und die Einleitung der Neuwahlen anordnet. Italien. * Rom, 26. Jan. Im Proceß Nicotera ist heute die Verkündigung des Urtheils erfolgt, durch welches der Gerant der „Gazetta'Italia“ der Verleumdung schuldig erklärt und deshalb zu 2 Monaten Gefängniß, 500 Lire Geldbuße und zum Schadenersatz verurtheilt wird.— Im Befinden des Papstes ist noch keine Besserung eingetreten. Die Ertheilung von Audienzen ist eingestellt. * Freiburg, 26. Januar. Der„Chroniqueur' dementirt formell die vom„Genfer Journal“ gebrachte Nachricht, daß der hochw. Herr Bischof Marilley von Lausanne wegen seines vorgerückten Alters seine Demission eingeben werde und daß der hochw. Bischof Mermillod dann Bischof von Lausanne werde. Frankreich. * Paris, 26. Januar. Die Bewegung in den Unter=Präfecturen wurde bis zum 7. Februar vertagt. Der Sieg Gambetta's im Budgetausschuß machte großes Aufsehen in Versailles; die Regierung ist so betroffen, daß der„Moniteur" bereits vorschlägt, es müsse eine neue Mehrheit in der Kammer gebildet werden, die zwar minder zahlreich, aber gleichmäßiger sein werde, wenn sie die Radicalen fallen lasse.— Der oberste Handelsrath nahm heute mit 24 gegen 9 Stimmen die zeitweilige Zulassung der Gespinnste an. Amerika. * Washington, 25. Januar. Bei der Abstimmung über die von dem gemischten Comitee vorgeschlagene Bill, betreffend die Entscheidung in der Präsidentenwahlfrage, welche, wie bereits gemeldet, angenommen wurde, stimmten 24 republikanische und 23 demokratische Mitglieder für, 16 demokratische und ein republikanisches Mitglied gegen die Bill— Die Repräsentantenkammer wird voraussichtlich die Bill morgen annehmen. * Zur orientalischen Frage. Athen, 26. Januar. Der Marquis Salisbury wurde gestern vom Könige empsangen; morgen wird er wieder abreisen und in London vor Eröffnung des Parlaments eintreffen, um letzterem einen Vortrag zu halten. Pera, 27. Januar. Der russische Botschafter Ignatiew hat sich heute eingeschifft. Auffallend ist es, daß an Bord der Befehl ertheilt wurde, nach dem Piraeus zu fahren, angeblich um in Athen einige Tage bis zum Eintritt besserer Witterung abzuwarten und dann durch den Bosporus zurückzukehren und nach Odessa zu fahren. Werther, Zichy und Calice sind gleichzeitig mit dem Lloydschiff nach Triest abgereist; Chaudordy und Corti sind noch hier geblieben, um erst am Dienstag die Sakt u tricher. Wahlnachrichten. Berlin, 27.Jan. Die heute vollzogenen Berliner Stichwahlen haben nachstehendes Ergebniß gehabt: Im ersten Wahlbezirk erhielt Hirsch 5595, v. Forckenbeck 5237 St; im zweiten Klotz 11,913, v. Forckenbeck 5137; im dritten Herz 11,669, Rackow 6070 Stimmen. Die Betheiligung bei der Wahl ist, wie die„Nat.=Ztg.“ bemerkt, eine wesentlich regere gewesen, als am 10. Jan. Im ersten Wahlkreise ist die Zahl der abgegebenen Stimmen von 7795 auf 10,980, d. i. im Verhältniß zur Gesammtzahl der Wahlberechtigten von 41 auf 64 pCt., gestiegen. Die Zahl der für v. Forckenbeck abgegebenen Stimmen hat sich in diesem Wahlkreise von 3074 auf 5279, also um 2205, Stimmen gesteigert. Im zweiten Wahlkreise sind am 10. Januar 14,330, diesmal 16,426 Stimmen abgegeben. Die Wahlbetheiligung hat sich von 48 auf 59 pCt. gehoben. Hier sind für v. Forckenbeck nur 736 Stimmen mehr, als bei der ersten Wahl abgegeben. Die Social=Demokraten haben mithin einmüthig für Klotz gestimmt. Im dritten Wahlkreise sind diesmal 17,902 Stimmen gegen 12,682, also 5220 Stimmen mehr abgegeben. Die Wahlbetheiligung ist von 58 auf 73 pCt. gestiegen. Der Candidat der Fortschrittspartei, Dr. Herz, hat diesmal 5890, der Candidat der Social= Democraten, Rackow, 2079 Stimmen mehr, als bei der Wahl am 10. Januar erhalten. Die Social=Democraten waren also damals an der Grenze ihrer Leistungsfähibkeit noch nicht angelangt. Abgesehen von den heute stattfindenden sind bis jetzt 23 von den 70 erforderlichen Stichwahlen entschieden. Die national=liberale Partei, welche an 17 derselben betheiligt war, hat 11 Siege erfochten und 6 Niederlagen erlitten; die Fortschrittspartei zählt 2 Siege und 1 Niederlage.„ * Aus dem Wahlkreise Hanau=Geluhausen=Orb, 26. Jan. Bei der Stichwahl am 24. d. zwischen dem Socialdemocraten Frohme und dem nationalliberalen Dr. Weigel theilten sich die Stimmen also: Hanau F. 2004, W. 1505; Cassel bei Orb F. 192, W. 3; Aufenau F. 85, W. 30; Orb F. 323, W. 152; Alsberg F. 19, W. 10; Villbach F. 37, W. 3; Somborn F. 248, W. 24; Altenmittlu F. 111, W. 2; Neuses F. 125, W. 0; Bernbach F. 75, W. 0; Horbach F. 49, W. 8. Darmstadt, 27. Januar. In der hiesigen Stichwahl siegte Büchner (Fortschritt) mit mehreren Tausend Stimmen Majorität zegen Welcker (nationalliberal). annover, 26. Januar. In der Stichwahl siegte Geheimrath Brüel(Deutsch=Hann.) über Senator Wülbern(nationalliberal). München, 27. Januar. Bei der Stichwahl München II sind noch die Abstimmungen von 38 Landbezirken hier ausstehend, Maffei hat bis jetzt 9800, Westermayer 8100 Stimmen erhalten. Die Wahl Westermayers ist wahrscheinlich. Dinkelsbühl, 27. Januac. Bei der hiesigen Stichwahl fiegte Erhard,(Fortschritt) mit 8445 Stimmen gegen Luthard(deuschrconservatio) mit 5877 Stimnen. Vermischte Nachrichten. * Aachen, 26. Januar. Heute Morgen wurde, laut dem„Echo“, am hiesigen Zucht=Polizeigericht das Urtheil in Sachen der Aachener Tuchfabrik verkündet. Dasselbe erklärt sämmtliche Angeklagte der ihnen zur Last gelegten Beschuldigungen für überführt und verhängt über von Alpen eine Gefängnißstrafe von 1 Jahr, gegen Erich Schöller(jun.) eine solche von 8 Monaten, gegea Resag 5 Monate, Sorsky ebenfalls 5 MoMonate und Goldfreund 2 Monate. Robert Schöller wurde wegen Betrugs unter Annahme mildernder Umstände zu einer Geldstrafe von 2000 Mark(oder 200 Tage Gefängniß) und außerdem auf Grund des Art. 249 des.=.=B. zu einer Woche Gefängniß verurtheilt. Gegen von Alpen und Resag wurde in contumcianm verhandelt. Wie wir vernehmen, haben die Verurtheilten zum Theil Berufung angemeldelt. * Düsseldorf, 25. Januar. Laut dem„Düsseld. Volksbl.“ wurde gestern eine des Mordes in Stoffeln verdächtige Person, der frühere Schweizer des Herrn Liebertz, gefänglich hier eingebracht. Hinter dem Bett dieses Beschuldigten fand sich eine Hose mit Blutflecken. Ferner soll constatirt worden sein, daß derselbe den Hund eingesperrt habe und in der Nacht um 3 Uhr vom Hofe in seine Schlafstube gegangen sei. * Aus Halle, 23. Januar, wird gemeldet:„Großes Aufsehen erregt der Ausgang eines gestern zwischen zwei Studirenden der Landwirth= schaft, einem Hannoveraner und einem Russen, stattgehabten Pistolenduells. Ersterer hat zwei Schüsse in der Brust und Leber erhalten und liegt hoffnungslos darnieder. Letzterer ist ohne Verletzung davongekommen.— Ein zweites Pistolenduell hat zwischen zwei Medicinern stattgefunden, von welchen der Eine einen Schuß in die Kniescheibe erhalten hat. * Würzburg, 18. Jan. Ueber den Ausgang eines Aufsehen erregenden Giftmordprocesses wird dem„N. Corr.“ berichtet:„Die Geschworenen haben nach fast 1½ stündiger Berathung die Otilie Orth des Mordes für schuldig erklärt, sowohl bezüglich ihres ersten als bezüglich ihres zweiten Ehemannes. Der Staatsanwalt beantragte hierauf, dieselbe wegen des einen wie des anderen Mordes zum Tode zu verurtheilen. Der Gerichtshof verurtheilte sie auch wegen eines jeden der zwei Morde zur Todesstrafe. Die Verurtheilte erklärte noch nach Bekanntgabe des Geschworenenverdictes, sie sei unschuldig, sie habe die Morde nicht begangen. Bei Verkündigung des Todesurtheils blieb sie ruhig; in dem Fiaker, in dem sie vom Gerichtssaale weg in das Gefängniß gebracht wurde, sah man sie weinen. Die Volksmenge aber, die sie erwartete und den Wagen begleitete, gab ihrem Unwillen gegen sie durch laute Freudenbezeugungen Ausdruck.“ Jacob Paulus, Krankenwärter, mit Marg. Dahlhausen.— Wilhelm Schmitz, Tagelöhner, mit Josepha Knott. Stervefälle. Den 18. Jan.: Veronica Zimmermann, alt 20 M.— 19. Georg Riehle, Kaufmann, unverh., alt 37 J.— 20. Aloys Laubach, alt 2 M.— Regina Müller, Ehefrau von Jacob Heimann, alt 35 J.— Sophia Rumpen, Wittwe von Jacob Joseph Delsan, Rentnerin, alt 36 J. — 21. Cath. Frieder. Mertz, Ehefrau von Wilh. Franz Opitz, alt 61 J. — Elis. Röttgen, Ehefrau von Jacob Reiff. alt 35 J.— 22. Philipp. Heinberger, Ehefrau von Chr. David Schalles, alt 60 J.— 23. Marg. Hagen, alt 4 J.— Carl Scheben, alt 17 J.— 24. Albert Hub. Eickmann, alt 14 M.— 25. Chr. Albracht, alt 3 M.— Johann Anton Wermelskirchen, alt 7 M. Im Verlage von A. Laumann in Dülmen erschien: Gute Communionkind. Betrachtungsbuch von Th. Beining, Caplan.— 2. verm. Auflage. — 336 S.— Preis 1., geb. 1,50 M. und 2 M. —.— Auszug.— 188 S.— Preis 50 Pf., geb. 75 Pf. —.— Die entferntere Vorbereitung auf die erste hl. Communion.— Gebet= und Betrachtungsbuch.— Preis 10 Pfg. Brod des Lebens. Seln.— 504 1,20., geb. 2., 2,25 M. und 2,75 M. Der Chrift auf dem Kreuzwege, ua. au wegandachten. Nebst Gebetbuch.— 3. verb. Aufl.— Preis 1 ser. 160 N, 175 N. und 225 v. 66ate, und Gadah St. Josephsbuchlein, Ubungen zur Verehrung des hl. Joseph.— 2. Aufl.— 208 S.— Preis 50 Pf., geb. 75 Pf. In Boun vorräthig bei den Herren: A. Henry, Jos. Henry und A. Lutzenkirchen. Pranz heyzeh, Münsterplatz 14, empfiehlt sich als Vermittler bei An- und Verkauf von Häusern, sowie Besorgen und Unterbringen von Capitalien. alleiniger Ll. Haschufuner Gomliealen und Détall-Verkauf BONN, Droguenfür Bonn u. Umgeg. Hospitalgasse Nr. 18. Handlung. Kapilatien zum Ausleihen bereit bei Notar Bresgen. 5500 Thaler als 1. Hypo theke auf Länderei hierselbst von doppeltem Werthe werden zu 5 Proc. von einem pünktlichen Zinszahler sofort gesucht. Offerten unter M. J. 158 besorgt die Exped. d. Zeitung. 1000, 1500 und 2500 Thlr. gegen I. Hypotheke zum Austhun bereit. Fre=Offerten sub F. M. 176 besorgt nebst Wohnung zu vermiethen. mit Garten und allen BeDllUL quemlichkeiten Herstraße billig zu verkaufen oder zu vermiethen. Anfragen A. M. 178 bes. die Exped. 1. Etage(4 Räume) mit Keller, nach Belieben Mansarde u. Speicher dazu, zu vermiethen Kessenich 56“7. Die zweite Etage Endenicherstraße Nr. 10 steht zu vermiethen. Näheres Sternstraße Nr. 26. Ladentoral die Erp. d. Ztg. Markt. [391 Handel und Verkehr. Wetter — Köln, 27. Jan. Weizen niedriger, ohne Sack per 200 Pfd. hies.(vieorigster Pros es. Nm. 24.00., fremder 22.00—24.00 B.(Lieferungsqual.“ 5 Pfd. per 60 Liter.) Roggen niedriger, ohne Sock ner 200 Pfd. hies.(niedrigster Preis) eff. Nm. 18.50, fremder 16.00—1800 B.(Lieferungsqual. à 69 Pfl. der 50 Liter.) Hafer niedriger, per 20 Pfo. ohne Sack Nm. 16 70 Rüböl niedriger per 100 Pfd. mit Faß in Eisend. eff. in Partieer der 100 Ctr. Nm. 39.50 B. Landmarkt. Bei mäßiger Zufuhr blieben Preise unverändert. Wochenzufuhr etwa 2000 Sack. Civilstand der Bürgermeisterei Bonn. Geburten. 16. Jan. Hugo, Sohn v. R. N. fr.— 17. Andr., Sohn v. N. N. fr.— Jos., Sohn von Frieder. Berchem, Schlosser, und von Elise Marg. Ohm.— 18. Friedr. Wilh Emil, Sohn von Friedr. Dresler, Rentner, u. v. Minna Ax.— Maria Elis., Tochter v. Joh. Th. Hamacher, Schuhmacher, u. v. Sophia Reinhard.— 19. Theod., Sohn v. N. R. fr.— Jeanette, Tochter v. Georg Broich, Friseur, u. v. Cath. Schorn.— Joh. Wilh., Sohn von N. N.— Sophia Elis., Tochter von Andr. Clemens, Metzger, u. v. Odilie Hoitz.— Anna Maria, Tochter v. Friedr. Wilh. Rolshoven, Techniker, u. v. Anna Maria Theres. Harf.— 20. Maria Heur. Ernest., Tochter v. Casp. Schvind, Schuhmacher, u. v. Catharina Schneider.— Anna, Tochter von Fr. Carl Reinh. Schirmer, Musiker, u. v. Maria Franzisc. Stecker.— Richard Aug., Sohn v. Eduard Alex Paris, Kaufmann, und von Helena Maria Adams.— 21. Maria Anna, Tochter von Heinr. Biergans, Tagelöhner, und von Apoll. Meinen.— Eduard Hub., Sohn v. Jacob Schüller, Kaufmann, und von Anna Christ. Esser.— 22. Joh. Auguste, Tochter von Nic. Patt, Bau=Aufseher, u. v. Ottilie Sartorius.— Elis. Philipp., Tochter von Gabr. Radermacher, Steinhauer, und von Julie Ditges.— 23. Heinr., Sohn von Peter Engel, Sch eider, und von Cath. Cronenberg.— 24. Franzis. Wilhelm., Tochter von Wilhelm Kratz, Schreiner, und von Maria Cath. Henseler.— Jos., Sohn von Wilh. Rose, Privatsekretär, und von Wilhelm. Ruppertzhofen.— Maria Christ. Hubert., Tochter von Heinr. Brauweiler, Restaurateur, und von Antoin. Schäfer.— 25. Carl, Sohn von Peier Cugialy, Ackrrer, und v. Marg. Reifferscheidt.— Sophia, Tochter von Michael Hammerschlag, Metalldreher, und von Angelica Schürmann.— Jacob, Sohn von N. N.— Carl, Sohn von Joh. Wilh. Adams, Solosser, und von Marg. Roessel. Heiratheverkündigungen. Den 19. Jan. Joh. Hemmersbach, Fabrikard., mit Elis. Knauf.— 20. Ferdinand Stein, Schmied, mit Maria Cunig. Horst— Hubert Cremerius, Tagelöhner, mit Anna Cath. Gohr. — 22. Leonh. Kayser, Drechsler, mit Cath. Nathan.— 23. Adolph Hilgers, Tagelöhner, mit Vernnika Waasem.— Joh. Adolph Carl Hubert Wessel, Wittwer von Maria Louise Breuer, Tagelöhner, mit Anna Cath. Breuer, Wittwe von Joh. Friedr. Wilh. Faab.— Carl Ferdinand Langgut, Schreiuer, mit Elis. Roggendorf.— Georg Jaeckel, Gärtner, mit Anna Nath. Jonen. 25. Richard Hub. Schmitz, Korbmacher, mit Elis. Brungs. — Eduard Jüliger, Schreiner, mit Gertr. Hubert. Poth. Heirathen. Den 22 Jan. Adolph Buschhauer, Maler, mit Agnes Hilger.— Wilh. Kemp, Tagelöhner, mit Anna Mar. Hallberg.— 26. Joh. Zwei Geschäftshäuser, jedoch nur für feinere Geschäfte, zu verkaufen event. zu vermiethen durch H. Jos. Abels, Münsterplatz 21. Meckenheimerstraße. Das Haus des verstorbenen Herrn Justizrath Flink mit Stallung, Remise, hübschem Garten unt. günst. Bedingungen zu verkaufen durch H. Jos. Abels, Münsterplatz 21. Ein Haus mit Einfahrt, großen Kellerräumen, womöglich in oder nahe bei der Stadt, zu kaufen gesucht durch Franz Heynen, Münsterplatz 14. Die beiden Geschäftshäuser Markt Nr. 21 und Brücke Nr. 1, sind zusammen oder einzeln zu vermiethen und in nächster Zeit anzutreten. Näheres bei Adv.=Anv. Bach. Ladenlocal und Wohnung vom Mai ab zu vermiethen. Josephstraße 39. Ein Ladenlocal mit Wohnung Josephstraße Nr. 21a, bisher von Sattler Rübenkamp bewohnt, 3 Zimmer im Hinterbau und 3. Etage daselbst auf künftigen halben Mai zu vermiethen. Näheres bei Frr. Jos. Mager, Wenzelgasse 5. Zu vermiethen gleich oder per 15. Mai 1. und 2. Etage, bestehend aus Salon, 6 Zimm., Küche, Spinde, 3 Mansard. 2c, und Gartenprom. im Hause Weberstraße 6. Näh. Münsterplatz 21. Ein Wohnung(—4 Zimmern) an stille Einwohner zu vermiethen. Josephstraße und Burgstr.=Ecke 21. Näheres in d. Exp. d. Ztg. Eine Ackerparzelle von 2“ Morgen im Schaafhaus, nahe an der neuen Irrenanstalt, ganz oder getheilt zu verkaufen durch J. Eisenzammer, Dreieck 1. Beachtenswerth. Zur jetzigen Jahreszeit, wo heftiger Husten und langwierige Catarrhe so häufig sind, wird die wegen ihrer guten Wirkung allgemein beliebte „Spitzwegerich=Prust=Essenz“ bereitet aus dem Safte der frischen Pflanze von Apotheker.. Jonaler ganz besonders BrustKranken wieder bestens empfohlen. Haupdepot in Bonn in der k. k. 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Die alleinige Niederlage befindet sich in Bonu bei Peter Ewig, Coiffeur, Neugasse Nr. 27. Tehrling gesucht. Rheingasse 22. Ein Lehrling von achtbaren Eltern mit guter Schulbildung kann unter günstigen Bedingungen sofort eintreten in die Kunst= und Handelsgärtnerei von M. J. aut der Mauern Jr. Ein Metzgerlehrling gesucht. Wo, sagt d. Exp. d. Z.[524 Gesucht ein st. Bäckerlehrling von braven katholischen Eltern. W. B. Radermacher, am Sternthor. Familien=Nachrichten. Gevoren: Kreisrichter Landschütz e.., Bochum.- Theod. Sheidt e. ., Kettwig- Dr. med. Moers e. ., Mülheim a. Rh. Verlobt: Ranny Müller, Carl Geßner, Düsseldorf u. Bingen.= Emma Hölterhoff, Rod. Giersch, Feld und Solingen.= Henriette Horn, M. Horn, Lünen und Ruhrort. Gestorden: C. Friedr. Zimmer, Köln.- Leop. v. Rappard, Bork.Hermann Holler, Coblenz.- A. H. Kürten. Düsseldorf. Friedr. Nonn, Lippstadt.: Clem. Beulle, Siegen. O. des Frauen=Vereins. Im Nachstehenden beehren wir unsunsern geehrten Mitdürgern Bericht über unsere Thätigkeit, die uns durch ihre Mildthätigleit während des verflossenen Jahres möglich gemacht worden, zu erstatten. Vom 1. Januar bis zum 31. Deermber 1876 wurden aus den Mitteln des Vereins vertheilt: 72 Strohsäcke, 98 Betttücher, 76 wollene Decken, 19 Männerhemden, 33 Frauenhemden, 71 Kinderhemden, 167 Päckchen Kinderzeug, 1471 Brode, 200½ Scheffel Brand, 2582 Pfd. Fleisch an 850 arme Kranke. Da uns das erfreuliche Resultat der abgehaltenen Collecte in die Lage gesetzt hat, unsere Spenden einstweilen fortsetzen zu können, so ergreifen wir diese Gelegenheit, den Wohlthätern unseres Vereins unsern herzlichen Dank auszusprechen und bitten zugleich um Gewährung fernerer Gaben, da die gegenwärtige allseits vorhandene Noth dieselben erheischt. Bonn, im Januar 1877. Der Vorstand des Frauenvereins. Vonner Bank für Handel und Gewerbe. Depositen(1500.=M. und mehr) werden zur Verzinsung angenommen bei 6monatl. Kündigung zu 43, bei 3„„„ 311. Spareinlagen werden mit 341 verzinst. An- und Verkauf, Discontiren und Einziehen von Wechseln, Belehnung und Besorgung von Werthpapieren. Die Direction. P. S. Gleichzeitig machen wir darauf aufmertsam, daß eine Mütgliedschaft nicht erforderlich ist, um mit der Bank in Verdindung zu treten. Geschäftslokal und Kasse: Capudeer a. censtosstenctr 8 Todet=Anzege. Es hat dem Allmächtigen gefallen, unsern innigst geliebten Gatten, Bruder und Schwager Joh. Adam Dahmen nach langem Leiden zu Sich in die Ewigkeit zu nehmen. Er starb, gestärkt mit den Heilsmitteln der römisch=katholischen Kirche, im Alter von 52 Jahren. Um stille Theilnahme bitten die trauernden Hinterbliebenen. Endenich, den 27. Januar 1877. Das Vegräbriß findet statt Dinstag den 30. Jannar, Vormitags 9 Uhr, danach die feierlichen Exequien, vorher die Bigilien; um 1/8 und 8 Uhr stille heilige Messen. 1877. L Bahnia. 1877. 1500 Mart gegen meir als svierfache Sicherheit gesucht.(efl. fr. Offert. unter J. B. Nra. 177 besorgt die Exp. d. Zig. En si gr Mann, der gut im Schreiben ewandert ist, sucht baldige Stlle. 2 4 Eped. sgt wo. 1535 Ein gewandter Bauschreiner und Treppenmacher kann sofort eintreten. Näh. in der Exp. d. Ztg. 1537 Ein Junge mit guter Handschrift zur Aushülfe für ein paar Wochen gefucht. Wo, sagt die Erp. d. Z.(543 Eine alleinstehende, selbstständige Dame, welche im Französischen, Englischen und Klavierspielen zu unterrichten versteht und im Zuschneiden erfahren ist, sucht passende Stellung; es wird mehr auf gute Behandlung als auf Salair gesehen. D. Exp. f. w. 1342 Haushälterin. Ein bürgerliches Mäochen gesetzten Alters wird zur Führung einer kleinen Ackerwirthschaft zu Lichtmeß zu einem alleinstehenden Herrn auf's Land in der Nähe von Bonn gesucht. Näheres zu erfragen in d. Exp. d. Ztg.[541 Ein braves Kindermädchen zu Lichtmeß gesucht. Wenzelgasse 40. Ein Lath. dr. Mädchen aus ans. Familie s. Aufnahme d. einer kinderl. Familie für häusl. Arbeit zu verricht. Näher 3 in d. Exp. d. Zig.[539 Ein jung, Madch, sucht Stelle als Sehülfin in einem Spezerei= oder Kurzwaaren=Geschäft durch Frau Hoffmann, Brüderg. 46. Zwei starke Dienstmädchen für alle häusliche Arbeit gesucht. Biktoriastraße 12. Ein Mädchen für ale hünsl. Ard. gesucht. Josephstr.=Burgstr.=Ecke 21. Ein andentl. Mädchen für hänsl. Arbeit gefucht. Näh in der Erp.[523 Ein Mädchen dem Lande fucht für Küche und Hausarbeit Stelle. Näher. Endenicherstraße 23. Ein Mädchen, welches die bürgerliche Küche versteht und die Hausarbeit zu verrichten hat, nach auswärts gesucht. Aüher. in dr Exp. d. Ztt.[538 Ein Zweitmädchen mit guten Zeugnissen, welches das Waschen und Bügeln versteht, wird zu Lichtmeß oder später in eine kleine Haushaltung ges. Ausk. b. Kunstgärtner Leyer, Niesstraße im Klostergarten. Caus, tauf zu Donn. Das vor einigen Jahren solide erbaute, am Kaiserplatz gelegene Haus Nr. 16, in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs, mit zwei Ladenlocalen, tiefen und geräumigen Kellern, in welchem Hause zur Zeit ein Wein= und Cigarren=Geschäft mit bestem Erfolge betrieben wird, sich auch zu jedem anderen Geschäfte eignet, soll am Binstag den 6. Februar d.., Nachmittags 4 Uhr, auf der Amtsstube des unterzeichneten Notars, Belderberg Nr. 7, unter günstigen Bedingungen öffentlich verkauft werden, bei welchem die Bedingungen vorher eingesehen werden können. Wegen Besichtigung des Hauses wende man sich an Herrn Inspector a. D. Hoffmann, Meckenheimerstraße 71, hierselbst. Bonn, 10. Januar 1877. v. Monschaw, Notar. Sonntag den 23. Januar in dem festlich decorirten Narrentempel bei Herrn J. Richarz, Josephstraße: U. Großes Damen-Comité. Ausf unn, Iter Belder, sich ans Werk, die Altwelt schuf, Und seder, der sich gut gesüärt, Auch seinen Pagen zu sich ruft, So viel Terrain ist occupirt, Doch nur zu uns, den Wahren, Wo jeder Bürger unschenirt Lebt, trinkt und schlinkt bei treuen Hahnen, Wie lang soll datt noch duhre? Euer Hanswurst. Anfang punkt 7 Uhr Abends. Entrée für Fremde(1 Dame frei) 1 Mark. Jede weitere Dame 50 Apfg. Karten sind bei den Herren Düpper, Cigarrenhandlung, Sternstraße, Joh. Richarz, Josephstr., Rieck, Restauration, Dreieck, Jos. Quester, Josephstraße, und Abends an der Kasse zu haben. Schultheiß und Schöppen. °ccg 0 x Auf Anstehen der Wittwe und Erben von Rudolph [Tönnes zu Poppelsdorf sollen die von letzterem herrührenden und in dieser Ehe acquirirten Grundgüter, gelegen in den Gemeinden Poppelsdorf und Endenich, am Montag den 5. Febr. l.., Nachmittags 3 Uhr, bei Wirth Johann Tönnes zu Poppelsdorf durch den unterzeichneten Notar versteigert werden. Bonn, den 21. Januar 1877. Eiler. Bonner Credit=Verein. Es wird hiermit daran erinnert, daß die Zinsen von Spareinlagen und Depositen pro 1876 von jetzt an an unserer Casse gegen Vorzeigung der Depositenscheine in Empfang genommen werden können. Zinsen, welche bis 1. März c. nicht abgeholt sind, werden dem Kapitale zugeschrieben. Bonn, den 20. Januar 1877. Bonner Credit-Verein, eingetragene Genossenschaft. Hoktsour. H. Johnen. 38. Jacobs. „,obegung. Wegen Umbau meines Hauses verlegte mein Geschäfts=Local von Gudenauergasse 3 nach dem Nebenhause Gudenauergasse 2 und bringe gleichzeitig mein wohlassortirtes Lager in selbgefertigten Herren=, Damen= und Kinder=Stiefeln von den billigsten bis zu den feinsten, sowie sämmtliche Schuhmacher=Artikel und Ledersorten in empfehlende Erinnerung. Billige Preise! Joh. Pet. Hoitz, Schuhfabrik und Lederhandlung. Von. Schumacher, 23 Sternstraße 23, empfiehlt sein großes Lager aller Bürstenwaaren für den Hausbedarf, sowie Matten in Cocos und Binsen zu billigen festen Preisen bestens. Sonntag den 28. Januar 1877: Großes Vocal- und Instrumental-Concert verbunden mit theatralischen Vorstellungen, ausgeführt vom Beueler Männer=Gesang=Verein, im Locale bei Herrn Hermann Thiebes zum Besten einer neu zu erbauenden Kirche in Beuel. Entrée für Herreu 50 Pfg., für Damen 25 Pfg.— Anfang 5 Uhr. Nach Schluß des Concertes Ball-Kränzchen. Es ladet freundlichst ein der Vorstand. NB. Der Mildthätigkeit sind keine Schranken gesetzt. Böhner Casine. Der Fastnachts-Dinstag-Ball findet auch in diesem Jahre in der BeethovenHalle statt. Die Subscriptionsliste ist in Circulation gesetzt. Die Direction. Unter'm Heutigen eröffnete ich an der Lennéstraßen& Maarflachweg=Ecke Nr. 12“ eine uin& Vierwirthschaft verbunden mit Restauration und halte mich meinen geehrten Freunden und Gönnern bestens empfohlen. A. H. Kolb. Wein=Verkauf außer dem Hause. Reservirte Salons.— Billard. Katholischer Verein. Montag Abend ½9 Uhr bei Orn. Nettekoven, Neugasse: Versammlung. Vortrag:„Das Colosseum in Rom und unsere Ahnen“ von Herrn Pfarrer Braun. Der Vorstand. Sonntag d. 28. Januar 1877 Eröffnung der englisch=deutschen Fein gemahlenen gebrannten Gyps bei Waggonladungen à Mk..60 per Ctr. liefert Ludwig Wessel, Bonn. Stockengraße 24. 3 Die Strumpfwaaren=3 Strickerei n zFriedr. I. Reinbards in Bonn, 72 Bornheimerstraße 72, empfiehlt sich zum Aufertigen, 0 sowie Anstricken von Frauen5 und Kinder-Strümpsen und 5 Socken zu mäßigem Stricklohn. Ostar Toeplers Universal-(Liqueur) Magen-Bitter, à Fl. 1., sowie Oscar Toepler’s HonigWein à Fl. 1 M. 50 Pfg. sind zu haben in Vonn bei L. Hasenmüller, Hospitalgasse Nr. 18. NB. Nach auswärts gegen Nachnahme oder Einsendung des Betrages. Trauer=Krepp. Sahuensatrik. Den Bandwurm heilt F. Theel, Köln, Huhnsgasse Nr. 40, in—3 Stunden. Die Krätze in—3 Tagen. Auch briefich. Tellurium mit Lunarium, großes Schwungrad mit Kreissäge, billig zu haben, Endenicherstraße 29. Ein schönes, 3 Jahr altes, sehlerfreies Pferd zu verkaufen. 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Von Besel rheinabwärts 67 16,15 12.49 .20.27.82 Von Beuel rheinaufwärte 7,21 10,47 1,10 3,41 7,28 9,32. Abfahrt von Köln nach Aschen.45, 6,55 9,8 11,40.25 2,87 7,50 10,30. Amsterdam und Rotterdam(via Ceve) 6,15 9,25 1,40 2,42. Antwerpon.45 6,55 9,8 11,40.25.87 10,30 Bonn 12,2 6 7,20 9, 9,20 11, 15f 11,48 1, 15 2,15f 2,40 3 5.15 7,48 10,15. Brüssel 5,45 6,55 9,3 11,40 1,25 2,57 10,30. Ciere 0,15 9,25 11,42 1. 40 2, 42 5, 20. Coblenz 12,2 6 7,20 9.20 11,45 S S 7,42, Crefeld 6,15 7,10 9,25 11,42 1,40 2, 2 5. 26 5 Dortmand 6,15 9,25 1,40 2,42 5,20. Dässeldorf 6,15 7,10.25 11,42 1,40 2, 45 5,30.5. Essen-Bochum 6,15 7,10.25.40.4: 5,25 8,5. Euskirchen 6,30 8,50 12.20 3, 40 6, 20 9. Frankfart 12,2 6 9 9,20 11, 45 5 Lins trechtes Ufer) 6,15 9,50 11,45 2/8# 6,15 8,40. London 11,40 Vm., 10,50 Ab. Mainz 12,2 6.20 9 9,20 11.45 8 k. Hünchen 12,2 6 Vm., 5 Ab. Noums 6,15 1,10 9,25 11,48 1,40 2,412.20 945. Kymegen 6,15 9,25 11,42 1, 40 5, 30. Ostende 5,45 6,55 9,3 11,40 Vm., 10,20 Ab. Paris.45 9,3 11,40 Vm., 10,30 Ab. Rotterdam vis Venlo 6,15 1,40 2, 42. Saarbrücken 12,2 6 9 11,45. Trier(p. Eifelbahn).50 Vm.,.40 Nm. Vonlo 6,15 9,25 1,40 2, 42 5, 80. Wien 6 Vm(in 25 St.), 5 Mm. Wiesbaden 12,2 6 7,20 S.20 11,45 3 5. * Fällt an Sonn- und Festtagen ans. 1 Extrazug an Sonn- und Festtagen. Dieser Nummer unserer Zeitung ist für Bonn ein Bestellzettel für das erschieneue Josephi=Buch von Herrn I. Wittmann's Nachfolger (F. Schulten) beigelegt. Die Expedition der „Deutschen Reichs=Zeitung“. Verantwortlicher Redacteur: J..: Hermann Moeskes in Vonn.— Verlag: P. Hauptmann.— Druck der Hauptmann'schen Buchdruckerei in Vonn(Sürs Nr.).