Das Echo der erscheint täglich und kostet für 3 Monate inel. Stempel 1 Thir.; durch die Pest 1 Thr. 5 Sgr. Per 1856. Inserate finden durch das Echo der Gegenwart die allgemeinste Verbreitung; die Zeile oder deren Ramm wird mit 1 Sze berechnet. Das russische Strafgesetz gegen die Katholiken. Der Pariser„Correspondant," Organ des Grafen Montalembert, gibt nach„tief bewegenden und des höchsten Vertrauens würdigen Mittheilungen“. ein Bild von der Lage der nichtorthodoren Christen im Czarenreiche und fügt hinzu, daß eine Diskretion, die Jedermann leicht begreifen wird, die Quelle zu nennen verbietet. Als Belege theilt er zwei bisher blos dem Namen nach bekannte Aktenstücke in ihrem vollen Wortlaute mit. Das eine ist ein Auszug aus dem„furchtbaren Strafkoder,“ welchen der Kaiser Nitolaus im Jahre 1846 unter der Eingebung der Furcht und der Aufregung abfaßte, welche bei ihm die Entfaltung der liberalen Ideen in Europa und die Reklamationen des h. Stuhles in Betreff der religlösen Verfolgungen in Polen erzeugten. Es sind dies 10 Artikel(195 bis 205 des russischen Strafgesetzes) bezüglich der von der orthodoren zu einer andern christlichen Kirche übergehenden Personen, die wortgetreu aus dem russischen Texte übersetzt sind. Sie bestimmen: Art. 195. Wer Jemanden von der orthodoren Kirche zum Uebertritt zu einer andern christlichen Konfession verleitet, wird aller seinem Stande eignenden Rechte und Privilegien verlustig erklärt und in's Exil in die Gouvernements von Tobolsk oder Tomsk verwiesen, und, wenn er nicht durch das Gesetz von körperlichen Strafen befreit ist, erhält er 50 bis 60 Streiche, ehe er die zweijährige Strafe antritt. Ist erwiesenermaßen Zwang oder Gewalt angewendet worden, so wird der Schuldige nach Sibirien gesendet, und erhält, insofern er nicht von körperlicher Strafe befreit ist, von der Hand des Henkers zehn bis zwanzig Peitschenhiebe.(Diese Peitschenhiebe sind derart, daß ein einziger hinreicht, um zu tödten; die Peitschen sind aus Sehnen künstlich bereitet und in Essig gesättigt. Der Adel ist von dieser Strafe befreit, aber ein einfacher Ukas reicht hin, des Adels zu entkleiden.) Art. 196. Wer die orthodore Kirche verläßt, um zu einer andern Konfession überzugehen, wird der geistlichen Behörde übergeben, um erleuchtet, ermahnt und nach den Kanones der Kirche behandelt zu werden. Bis er zur orthodoren Kirche zurückkehrt, ergreift die Regierung Maßregeln, um seine Kinder und Leibeigenen vor Ansteckung zu bewahren. * Seine von Orthodoren bewohnten Güter werden unter Tuuel gestellt und ihm wird verboten, dort zu wohnen. Art. 197. Wer durch Wort oder Schrift den * Versuch gemacht hat, Orthodore zu einer andern christlichen Konfession zu verleiten, wird beim ersten Mase mit Verlust gewisser Rechte und 1 Privilegien und sechsmonatlichem Kerker bestraft; beim zweiten Male wird er 4 bis 6 Jahre lang in eine Festung eingesperrt; beim dritten Male verliert er alle Rechte und Privilegsen, wird nach Tobolsk oder Tomsk erilirt und ein bis zwei Jahre eingekerkert.— Ist der Schuldige nicht von körperlicher Strafe befreit, so erhält er 60 bis 70 Ruthenstreiche und wird dann auf vierjährige Zwangsarbeit gesendet.— Jene, welche wissentlich und mit Absicht Orthodoxe zu einer andern christlichen Kirche hinüberzuführen suchen, Reden oder nichtorthodore Werke verbreiten, werden auf 6 bis 12 Monate in ein Besserungshaus gesperrt, je nach der Größe ihres Vergehens.(Hiernach kann man als Verbrecher * b e h a n d e l t w e r d e n, w e n n m a n e i n e m s e i n e r F r e u n d e einen Band von Bossuets Werken leiht. Es sind dergleichen Fälle vorgekommen.) I Art. 198 bestraft Eltern und Vormünder, die chre Kinder in anderer als orthodorer Religion erziehen, mit ein bis zwei Jahren Gefängniß und nimmt ihnen die Aufsicht über dieselben. Nach Art. 199 wird Derjenige, welcher Jemanden hindert, von einer andern Religionsgesellschaft zum orthodoren Glauben überzugehen, mit drei bis sechs Monaten Gefängniß bestraft. Art. 200. Wer davon Kenntniß erlangt, daß seine Frau oder seine Kinder oder sonst Personen, die das Gesetz seiner Ueberwachung unterstellt, die Absicht haben, den orthodoren Glauben zu verlassen, nicht versucht, sie davon abzubringen #nd die Maßregeln verabsäumt, welche das Geses ihn zu nehmen ermächtigt, um sie daran zu Aindern, wird mit drei bis sechs Tagen Gefängmitz bestraft, und wenn er selbst der orthodoren Eirche angehört, auch noch mit den geistlichen Strafen belegt.(Der Mann soll also Weib und Kind anzeigen und gegen sie peinlich verfahren.) Art. 201 bestraft christliche Geistliche, die nach ihrem abweichenden Ritus die Beichte der Orthodoxen gehört, ihnen die Kommunion ertheilt oder ihre Kinder getauft, das erste Mal mit 6 bis 12 Monat Suspension und das zweite Mal mit Verlust ihrer Stelle und polizeilicher Ueberwachung; haben sie es aus Unwissenheit gethan, so erhalten sie einen strengen Verweis über die leichtfertige Ausführung ihres Amtes. Art. 202. Geistliche fremder Konfessionen, überwiesen, orthodoren Kindern den Katechismus gelehrt zu haben(auch wenn sich nicht erweisen läßt, daß sie es in der Absicht, sie zu verführen, gethan), werden das erste Mal mit ein= bis dreijähriger Suspension und das zweite Mal mit gänzlichem Amtsverlust, ein bis zwei Jahren Gefängniß und Stellung unter polizeiliche Aufsicht bestraft. Art. 203. Die Mitglieder des katholischen Klerus, Weltgeistliche sowohl als Ordensgeistliche, in den westlichen Gouvernements, welche Orthodore zu Dienern haben,— wenn sie auch keine Mittel dieselben zu bekehren anwenden,— bezahlen per Kopf 10 Rubel Strafe. Art. 204. Fremde Geistliche, welche ohne vorhergegangene besondere Erlaubniß russische, nicht orthodore Unterthanen zur Kommunion zulassen, erhalten das erste und zweite Mal einen strengen Verweis, werden das dritte Mal auf zwei Jahre suspendirt und das vierte Mal aller Rechte und Privilegien verlustig erklärt. Art. 205 wendet sich an die Laten und bestimmt, daß Derjenige, der in öffentlicher Versammlung in unschickliche Diskussionen üder Religionsverschiedenheit sich einläßt, verwarnt und mit Geld oder Gefängniß von drei bis sieben Tagen bestraft werden soll.— Die Geistlichen einer nicht orthodoren Religionsgemeinschaft dürfen außerdem keinem Sterbenden einer andern Konfession als der ihrigen beistehen und keinen Muhamedaner ohne vorherige Erlaubniß der Regierung taufen. Das zweite Aktenstück ist ein Auszug aus den Statuten der Pflichten und Rechte der sorthodoren Kirche. Auch dieser Auszug ist ziemlich umfassend und wir geben nur wenige Abschnitte wieder.„Die Geistlichen,“ heißt es vom russischen Klerus,„sollen beim Hochamte Instruktionen aus den h. Vätern lesen. Jene, welche genügenden Unterricht erhalten haben, können von ihnen selbst verfaßte Belehrung vorlesen, aber sie müssen, ehe sie gehalten werden, einem Censor vorgelegt oder wenigstens nachher dem Censor zur Einsicht gegeben werden. Der Bischof hat die Geistlichen, die sich dem nicht fügen, anzuzeigen.“— Das Konsistorium hat dafür zu sorgen, daß die Laien jährlich beichten. Jede Pfarre hält ein Beichtregister und legt davon dem Konsistorium jährlich vor dem 1. Okt. eine Abschrift vor; daraus wird jährlich eine Statistik der Beichten angefertigt und Sr. Maj. dem Kaiser vorgelegt. Versäumt Jemand—3 Jahre lang die Beichte, so macht das Konsistorium einen Bericht an den Bischof, der ihn ermahnen läßt und ihm Kirchenbuße auflegt. Wer taub bleibt und nicht bereut, wird der Civilbehörde angezeigt, damit sie nach Befinden gegen ihn verfahre.— Die Civilbehörde ist gehalten, die Kirche gegen jede Unbill zu schützen, und Jene, die sich verirren, ihren Irrthum nicht äußerlich bezeugen zu lassen.— Die orthodore Kirche allein hat im russischen Reiche das Recht, Dissidenten zum Annnehmen ihrer Lehre zu ermahnen. Wer zur Häresie, zu einer russischen Sekte, zum römischen Katholizismus oder Protestantismus übertritt, wird zuerst vor den Pfarrer, dann vor einen besonders dazu delegirten Geistlichen, endlich vor das geistliche Gericht geführt und öffentlich vom Bischof ermahnt; kehrt er noch nicht um, so wird er der Civilbehörde zur Amtshandlung übergeben.— Ein orthodores Mädchen darf ohne besondere Erlaubniß des Kaisers keinen nicht orthodoren Nichtrussen heirathen. Es ist von unserer Seite überflüssig, hierzu Bemerkungen zu machen: wir überlassen sie Denen, welche seiner Zeit die russische Gerechtigkeit, Toleranz und Milde gepriesen haben. Berlin, 10. August. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, nachbenannten Beamten im kaiserlich französischen Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten Orden zu verleihen: den Rothen Adler=Orden zweiter Klasse mit dem Stern dem Direktor der politischen Abtheilung, Benedetti; den Rothen Adler=Orden zweiter Klasse den Abtheilungsvorstehern Feuillet de Conches und de Billing; sowie den Rothen Adler=Orven vierter Klasse den Attachés Armand und Merault. — Der König nahm gestern Morgen die gewöhnlichen Vorträge entgegen und empfing alsdann den Prinzen Wilhelm von Baden; ebenso hatte Sir Charles Napier die Ehre des Empfanges.— Zur Feier des Geburtsfestes der Kaiserin Maria Alexandrowna fand darauf Gottesdienst in der russischen Kapelle statt, bei dem eine Abtheilung des k. Domchors die Gesänge ausführte. Nachmittags war im Schlosse Sanssouci große Tafel, an der die anwesenden Mitglieder der k. Famille und die fürstlichen Gäste Theil nahmen; außerdem waren mit einer Einladung beehrt der Ministerpräsident v. Manteuffel und Gemahlin, die Generale v. Wrangel, v. Möllendorff, OberstTruchseß, Graf Redern, Gen.=Post=Dir. Schmückert u. A. Nach der Aufhebung der Tafel arbeitete der König noch mit dem Ministerpräsidenten. — Durch das Obertribunal ist so eben eine sehr wichtige, durch das neue Postgesetz hervorgerufene Streitfrage zu Gunsten der Privatkonkurrenz=Unternehmungen entschieden worden. Der s. 2, des Postgesetzes gestattet Privatpersonen die Begründung von Beförderungsanstalten a) für Personen unter den dort angegebenen Bedingungen mit 30 Pfund Freigepäck, b) für Frachtgüter, deren Gewicht 100 Pfund übersteigt. Es war die Frage, die für die Transportunternehmungen von großer Bedeutung ist, entstanden, ob ein und dasselbe Unternehmen beide Arten der Beförderung umfassen könne, also sowohl Personen als auch Frachtgüter über 100 Pfund durch dieselbe Fuhrgelegenheit befördern dürfe? Die Gerichte der beiden ersten Instanzen erkannten nach der Ansicht des Postfiskus, daß mit den Personen=Fuhrwerken neben den Passagieren nicht Frachtgüter und umgekehrt neben den Gütern mit dem Frachtfuhrwerke nicht auch Personen befördert werden dürfen. Das Obertribunal hat indeß entschieden, daß die Fassung des Gesetzes die Absicht der Gesetzgebung zweifelhaft erscheinen lasse, und da es sich hier um die Interpretation eines fiskalischen Privilegiums handele, so müsse das Gesetz strictissime ausgelegt werden; die vereinigte Beförderung sei mithin für zulässig zu erachten. — Wir können gegenüber den Nachrichten von einer schon in naher Zeit Hevorstehenden Aenderung der Wuchergesetze versichern, daß hierzu keine Aussicht vorhanden ist. Die bestehende Gesetzgebung läßt sich überhaupt ihrer Natur nach in den einzelnen, den Zinswucher betreffenden Bestimmungen ohne Weiteres nicht reformiren, da dieselbe in so enger Verbindung mit dem ganzen System des Vertragsrechts, mit den Vorschriften des Handelsrechts und mit dem Hypothekenwesen steht. An eine so durchgreifende Revision unserer ganzen Civilgesetzgebung, wie sie erforderlich sein würde, ist im Augenblick nicht zu denken.g? AUn — Das hiesige Polizei=Prasidium veroffentlicht nachstehende Verordnung: Das im Berliner Intelligenzblatt vom 10. April d.., Nr. 83, publizirte, mittelst Ministerial=Reskripts vom 7. April d. I. bestätigte Ortsstatut für Berlin, vom 5. desselben Monats, betreffend die FabrikarbeiterKassen und Verbindungen zur gegenseitigen Unterstützung, enthält im§. 2 folgendes Verbot Kein Inhaber eines Fabrik=Etablissements darf Arbeiter, welche nach der Bestimmung des§. 1 (des Ortsstatuts) einer Unterstützungskasse oder Verbindung beitreten müssen, länger als drei aufeinander folgende Tage in Arbeit behalten, ohne der betreffenden Kasse hiervon Anzeige zu machen. Wenn der Arbeiter aus der Arbeit tritt oder aus derselben entlassen wird, so muß dies innerhalb vierundzwanzig Stunden nach erfolgter Entlassung oder nach geschehenem Austritt vom Arbeitgeber der Kasse angezeigt werden. Mit Bezug hierauf verordnet das Königl. Polizei=Präsidium auf Grund des§. 11. des Gesetzes vom 11. März 1850 über die Polizei=Verwaltung: daß nach erfolgter und vorschriftsmäßig publizirter Bestimmung der Veibindung oder Kasse durch den Magistrat der Residenzstadt Berlin, welcher die Arbeiter der betreffenden Fabrik=Etablissements zugewiesen worden, diejenigen Fabrik=Inhaber, welche gegen obige Bestimmung fehlen, in eine Geldstrafe von 1 bis 5 Thlr. oder, im Uyvermögensfalle, in eine verhältnißmäßige Gefängnißstrafe verfallen. — In ihret Sitzung vom 2. d.., in welcher sie sich bis Ende Oktober vertagte, ist der Bundesversammlung unter Anderm eröffnet, daß bereits 9 Regierungen sich bereit erklärt haben, Sachverständige zu der durch Bundesbeschluß vom 17. April d. J. angeregten Kommission Behufs Entwerfung eines allgemeinen deutschen Handetsgesetzbuches nach Frankfurt a. M. abzuordnen. Wie wir hören, ist die gegründetste Aussicht vorhanden, bis zum Wiederzusammentritt der Versammlung, Anfangs November, die##lärung einer gleichen Bereitwilligkeit auch von den übrigen deutschen Regierungen zu erhalten, doch wird schon früher die Thätigkeit der Kommission beginnen. — Nach Nachrichten aus New=York ist es Herrn Gadsden, dem Gesandten der Vereinigten Staaten in Meriko, zwar nicht gelungen, einen Handelsvertrag mit diesem Staate abzuschließen, aber doch dahin zu wirken, daß der mexikanische Zolltarif bedeutend ermäßigt und namentlich statt des Tabaksmonopols ein Einfuhrzoll von 25 Prz. festgesetzt worden. Sollten diese Mittheilungen sich bestätigen, so würden in Folge des zwischen Preußen und Mexiko abgeschlossenen und auch auf den Zollverein ausgedehnten Handelsvertrages vom 10. Juli 1855 die stattgefundenen Erleichterungen auch dem zollvereinsländischen Handel und namentlich der Cigarrenfabrikation des Zollvereins zu statten kommen, welche schon jetzt einen ausgedehnten Absatz in den transatlantischen Ländern besitzt. Wien, 7. August. Die„Milit.=Ztg.“ meldet: Dem Vernehmen nach steht die Publikation eines neuen Rekrutirungsgesetzes bevor. Nach demselben wird die Dienstzeit des Soldaten auf fünf Jahre herabgesetzt, da in dem seinem Wortlaute nach auf acht Jahre bestimmten Zeitraum des Dienstes Beurlaubungen einbegriffen sind, die drei Jahre ausfüllen durfen. Den Grundsatz allgemeiner Wehrpflicht dringt das Gesetz noch nicht zur Geltung, da zahlreiche Befreiungen vom Dienste, namentlich für die Studirenden der Medizin, der Theologie, des Lehramtes und alle Staatsbeamten festgehalten werden. Die Reservepflichtigkeit der aus der Armee Ausgetretenen dauert noch zwei Jahre fort. Das für die Aushedung bestimmte Alter liegt zwischen dem 20. und 25. Lebensjahr. Als eine sehr förderliche Bestimmung des neuen Gesetzes verdient hervorgehoben zu werden, daß das bisherige Loskaufen der Ausgehobenen nicht mehr zulässig sein soll. Villenenve, am Genfer See, 4. August. Die Begebenheiten in Spanien wurden hier von den italienischen Flüchtlingen mit dem größten Jubel begrüßt, venn man glaubte allgemein, Louis Napoleon würde sich zu einer sofortigen Intervention verführen lassen und dann hielt man seine Kraft für gefesselt, weil er sie ganz für Spanien hätte brauchen müssen, denn die meiste Furcht haben die italienischen Revolutionärs vor Louis Napoleon und die meiste Geringschätzung gegen das liberale Treiben in Sardinien. Sie glauben zwar, daß Frankreich einen gegen Oesterreich und die zu Oesterreich haltenden italienischen Staaten geführten Schlag von Seiten der Revolution nicht unbenutzt vorüdergehen lassen und möglichsten Vortheil für sich daraus ziehen wird; aber es wird einen solchen Schlag weder veranlassen, noch ihm zum Gelingen verhelfen. Deshalb waren die spanischen Vorgänge und die in Aussicht stehende französische Intervention den Flüchtlingen so willkommen. Auffallend war es, gerade um jene Zeit die Menge von entlassenen Soldaten der französischen Schweizerlegion von überall her nach dem Genfer See und dem Valais strömen zu sehen, wie Aehnliches sich fast immer zeigt, wenn irgendwo ein revolutionärer Putsch in Aussicht steht. Das eine Engagement in Besangon zur Bekriegung der„Barbarei“ am Don und am Dniepr war vorbei; nun sehen sich die Reisläufer nach einem neuen Engagement zur Bekriegung von etwas Anderm um. Diesmal war die Richtung, und ist es in diesem Augenblicke noch, gegen die italienische Grenze; nur steht es mir dem Gelde dafür nicht besonders aus. Unter allen Nationen ist die italienische unzweifelhaft die sparsamste und Geldausgeben ihr vollständig zuwider, wenn es über Eis oder Sorbet hinausgeht. Paris, 7. August. Die alarmirende Nachricht von der drohenden Demonstration des englischen Orientgeschwaders hat hier, obgleich die Nachricht gleichzeitig das Gegengift mit sich führte, große Unruhe hervorgerufen. Man glaubte den Krieg schon wieder an die Pforten pochen zu hören. Zum Glück fügte die Depesche hinzu, die Sache sei wieder„en train de’arranger“. Man konnte sich beruhigen und die Hoffnung schöpfen, der Konflikt werde beseitigt werden. In der That scheint das Gouvernement ohne alle Besorgniß zu sein. Man glaubt nicht daran, daß Rußland jetzt ernstlich daran denke, zu einem neuen Bruch Anlaß zu geben. Man vertraut hier den guten Absichten des Kaisers, und wo diese im Stiche lassen sollten, der Klugheit rassischer Politik. Herr von Brunnow hat, wie man erzählt, Herrn Benedetti im Auftrage seines Kaisers die bestimmte Zusicherung gegeben, daß Kars geräumt werden solle. Daß die Schlangeninsel bereits von den Türken besetzt und von dem russischen Wachtschiff befreit ist, kann ich als eine Thatsache melden. Es liegt mithin kein Grund zu einer Besorgniß vor, daß der Friede getrübt werden könnte. Wir haben Ursache zu Befürchtungen, aber die Quelle derselben liegt nicht im Orient. Man sagt mir, auf eine diplomatische Autorität hinweisend: Wäre Louis Napoleon nicht krank, so wäre es der König von Neapel. Louis Napoleon fürchtet für sich die Aufregung, welche die Folge neuer Verwickelungen sein würde, noch mehr aber fürchtet er diese für Andere als für sich selbst. Nur diese Besorgniß schützt Neapel. Es ist ganz sicher, daß der König in einer der letzten Noten dem französischen Gouvernement erklärt hat, er sei sich selbst Berather hinsichtlich der Pflichten, die ihm als Monarchen obliegen, und am wenigsten könne er sich konstitutionelle Moral predigen lassen von Sonveränen, deren Eristenz keinen anderen als den erfreulichen Rechtstitel für sich habe, welchen das Interesse europäischer Ordnung und Wohlfahrt darbiete. Man versichert mich, diese Phrase sei wörtlich in der Note enthalten, und habe den Kaiser um so empfindlicher berührt, als Baron Brenier die Mittheilung gemacht haben soll, der König selber habe sie in den Notenentwurf eingeschaltet. H Paris, 9. August. Der Kaiser traf heute Nachmittag in Luneville ein; er ward vom Volk mit großer Begeisterung empfangen. Er begab sich nach dem Marsfelde, wo die Reiterei bivuakirt. Die Gesundheit des Kaisers ist vortrefflich. Die Kaiserin empfing heute zu St. Cloud den Marschall Herzog Pelissier, der ihr vom Kriegsminister vorgestellt ward. Die hier eingetroffenen Berichte aus Konstantinopel sind vom 31. Juli. Marschall Vaillant hat den barmherzigen Schwestern 300 Betten, das gesammte Spitalmaterial und die Baracken überlassen, um dort Kranke von allen Nationen zu pflegen. Stewarts Geschwader war am 29. Juli nach dem schwarzen Meere gesegelt. Es soll dort bleiben, bis Kars und die Schlangeninsel geräumt ist. Man versichert, Frankreich werde ebenfalls eine Flotille hinsenden. Die französische Intendantur verkauft ihre zahlreichen Proviantmassen. Varna ist vollständig geräumt. Ein österreichisches Regiment ist in Crajowa eingetroffen.— Die plötzliche Rückkehr des Herzogs Pelissier hat das hiesige Publikum überrascht; Niemand war davon benachrichtigt, deshalb glaubten alle Vorübergehende beim Anblick der Generale, die von der Eisenbahn zurückkehrten, der Kaiser sei wieder da. Da der Marschall, der seit 20 Jahren in Afrika lebte, von der hiesigen Bevölkerung nicht gekannt ist, so konnte sie ihn auch nicht begrüßen und ihm den Empfang bereiten, der ihm unter andern Umständen zu Theil geworden wäre. Der Marschall Herzog wird am 11. d. der Preisvertheilung beim großen Konkurs beiwohnen; auch geht das Gerücht, der Kaiser werde dieser Feier beiwohnen. In Ermangelung von parlamentarischen Debatten haben wir einen allgemeinen Krieg zwischen den Journalisten aller Meinungen. Außer dem schmutzigen Prozesse Jules Lecomtes(Berichterstatter der Independance) mit der Penelope, Aigle, Messager des Theatres, entspann sich ein Prozeß zwischen Figarro und Telegraph.— Alle Berichte aus dem Norden, Westen und dem Centralpunkte Frankreichs sind vortrefflich für die Ernten, und die Fruchtmärkte, welche schon reichlich mit neuem Getreide versehen sind, fangen schon an, auf ein Sinken einzugehen, das als Ausgangspunkt angesehen werden kann, um auf den Normalwerth des Getreides wieder zurückzukommen. Zu Lille fiel die Frucht 5 Frs. per 1½ Hektol. zu Caen kostet das Brod 1. Gattung 2 Frs. 90 c. Seit langen Jahren sah man kein so schönes Getreide, wie das diesjährige. Das durchschnittliche Gewicht beträgt 84 Kilos per Hektol. Diese Ziffer besagt mehr, als alle ommentäre. — Ein Konzil, das in Périqueur sich versammeln wird, beschäftigt die Pariser saute de mieux. Dem Konzil werden nur die Bischöfe der Provinz Bordeaur, nicht, wie man gesagt hatte, aller südlichen Departements, beiwohnen. Den Vorsitz wird der Erzbischof von Bordeaux und Primas von Aquitanien, Kardinal Donnet, führen. Auch die Bischöfe der drei dem Erzbisthum Bordeaur affiliirten Kolonien Martinique, Reunion und Guadeloupe werden Theil nehmen. — Poirier, der Urheber des mysteriösen Mordes, der seit einigen Tagen an der Morgue den Parisern den entsetzlichen Anblick eines zerfleischten Leichnams bietet, ist noch nicht ermittelt. Man bezweifelt nicht, daß irgendwo seine Leiche sich finden werde. Alle, die den Mörder kannten, halten es für unmöglich, daß er diesen Ausgang seiner Unthat überleben könne. Nachschrift. Ich erfahre soeben, daß die Leiche der Unglücklichen auf der Morgue rekognoszirt ist. Man hat in ihr ein öffentliches Mädchen erkannt, das seit Kurzem in ein Bordell aufgenommen war. Poirier, ihr Mörder, hat seit lange eine Liebschaft mit ihr unterhalten, Sonnabend für sie die Erlaubniß zu erwirken gesucht, mit ihm auszugehen, und sie, als seine Bitten fruchtlos blieben, entführt. So viel der verstümmelte Leichnam erkennen läßt, war Marie Augustine Hubot, die, älter als der Mörder, den Dreißigen nahe ist, nichts weniger als schön. Die hiesigen Journale hatten ihr ein Alter von einundzwanzig Jahren und seltene Schönheit zugeschrieben. C London, 9. August. Die Besitzfrage der Schlangeninsel ist noch nicht geregelt, wie man unterm 31. Juli aus Konstantinopel berichtet. Der Divan hatte nun beschlossen, einen Staatsbeamten mit Truppen dahin zu senden, um mit Gewalt die von 6 Russen okkupirte Position räumen zu lassen. Dieser Plan erregte jedoch Widerspruch und ward aufgegeben. Es steht fest, daß, ohne die Souveränitätsrechte des Sultans zu beeinträchtigen, diese Inselgruppe den Donaufürstenthümern gehört; da die Pforte sich verpflichtet hat, und zwar durch Traktat, in der Moldau und Walachei gar keine Garnison zu halten, so hieße dies den Traktat verletzen, wenn türkische Besatzung auf der Schlangeninsel zugelassen würde.— Heute ward der Giftmischer William Dove, der seine Frau durch Strychnin getödtet, zu York aufgehängt.— Die Morningpost veröffentlicht einen Drohartikel wegen angeblicher Traktatverletzung von Seiten Rußlands. Nach dem, was wir über dasjenige gesagt, was den Umstand herbeiführte, worauf sich jener DrohArtikel bezieht, kann man die Aussagen der Morningpost, daß Lyons Befehl erhalten, sich mit Stewarts Geschwader im schwarzen Meer zu verbinden, nur unter allem Vorbehalt hinnehmen. 7° Paris, 10. Aug. Gestern Abend traf der Kaiser ein und begab sich sogleich nach den Tuilerien, wo ihn die Kaiserin erwartete; beide Majestäten begaben sich sodann nach St. Cloud. Die Gesundheit des Kaisers ist vortrefflich und begeisterter Jubel bewillkommt ihn allenthalben. — Eine offizielle Depesche meldet, daß der russische Kommandant von Kars dem Gouverneur von Erzerum anzeigte, er sei bereit, diesen eroberten Platz der Türkei zurückzustellen.— Die Stadt Anapa wird aufs Neue von den Russen besetzt; die Einwohner entflohen. London, 10. Aug. Dem heutigen Observer zufolge wird eine Konzentrirung der englischen und französischen Flotte vorbereitet, um Rußland zur Ausführung des Friedens=Vertrages zu nöthigen. Der kalifornische Sicherheits=Ausschuß hat sich am 24. Juni aufgelöst. Freiburg, 6. August. Unser hochwürdigster Herr Erzbischof wurde durch den Besuch des hochwürdigsten Herrn Weihbischofs Baudry von Köln erfreut, welcher heute seine Reise nach Basel fortsetzen wollte, aber leider durch den seiner bischöfl. Gnaden telegraphisch gemeldeten Tod seiner 88jährigen Mutter zur sofortigen Rückreise nach Köln veranlaßt wurde. Karlsruhe, 8. August. Heute um 9 Uhr traf Se. Maj. der König von Würtemberg hier ein und wurde von Sr. königl. Hoheit dem Regenten am Bahnhof empfangen. Berlin, 9. Aug. Die Rückkehr Sr. K. Hoh. des Prinzen von Preußen nach Berlin wird zum 15. d. M. erwartet. Bekanntlich sollen unter der Leitung Höchstdesselben in der zweiten Hälfte dieses Monats die Herbstübungen des #urdekorps abgehalten werden. Koblenz, 9. August. Gestern Abend gegen 10 Uhr loderte auf der alten Brandstätte aus dem gehäuften Schutte und Reisig nochmals die Flamme so stark hervor, daß man sich genöthigt sah, wiederum Spritzen hinzufahren. Seit heute früh ist man mit dem Wegschaffen des Schuttes beschäftigt. Der Inspektor der Aachener= Münchener Feuerversicherungs=Gesellschaft ist hier anwesend. Köln, 9. August. Ein Abschlag des Brodes, wie solchen die heutige Polizeitare bringt, ist seit langen Jahren nicht mehr vorgekommen; das 8pfündige Schwarzbrod, welches heute noch 8 Sgr. 10 Pf. kostet, gilt von morgen ab nur noch 7 Sgr. 2 Pf. Zu hoffen ist, daß nun auch die Fleischpreise bald eine Rutschpartie von dem gegenwärtigen hohen Stande machen. Bei dem guten Ertrag aller Futterkräuter und den billigen Getreidepreisen ist der fortwährend außerordentlich hohe Preis des Fleisches nicht gerechtfertigt. Jülich, 8. August. Das eine Stunde von hier bei Kirchberg gelegene Dorf Altorf ist vor einigen Tagen von einer schrecklichen Feuersbrunst heimgesucht worden. Das Feuer griff so rasch um sich, baß binnen einer Viertelstunde das ganze Dorf in Flammen stand. Die Kirche und 36 Häuser brannten ab.— Das hier garnisonirende 2. Bataillon des 28. Inf.=Reg., zum guten Theil aus Kölnern bestehend, setzt sich zur Theilnahme an den Divisions=Uebungen gegen Ende d. M. von hier nach Köln in Marsch. Die Quartier= macher gehen am 29. d. von hier ab. 3846. Ein gut erfahrner Vergolder=Gehülfe und ein Lehrling, welcher gleich Lohn erhält, wird gesucht bei C. Schoenen, Adalbertstraße, Ecke der Harskampstraße. 3834. In einem Putzgeschäfte werden mehrere junge Mädchen in die Lehre gesucht, eines für im Hause. Auskunft in der Exp. Kölner Porzellan-, Glas- und Krystall-Niederlage von Franz Hensmann, Jakobstraße 838 hier. 3345. Der große Ausverkauf zu tief herabgesetzten Preisen wird ununterbrochen fortgesetzt; auch ist das Geschäft im Ganzen zu übernehmen. Tages=Ordnung für die am künftigen Dienstag, den12 d. Mts., Nachmittags 5 Uhr, stattfindende öffentliche Sitzung des Gemeinderathes. Zur Verhandlung werden kommen: 1) Abnahme der städtischen Haupt=Rechnung von 1855; 2) Bewilligung der Mittel für die Reparatur an einem der Armen=Verwaltung zugehörigen Gebäude; 3) Statutarische Anordnungen(§. 10 und 55 der Städte=Ordnung); 4) Unterstützungs=Kassen. 5) Trottoir=Angelegenheiten; 6) Holzfallungs= und Forstkulturpläne pro 1856/57. Sodann folgt eine geheime Sitzung. Aachen, den 11. August 1856. Der Bürgermeister, Contzen. Zweiter Kursus aus der von Dr. F. A. Oldenburg, im Theatersaale, 5 Uhr. Am 11., 12., 13., 14., 15. und 16. Inhalt: Kraft und Stoff. Das Chaos. Die Schöpfungstage. Urmeer. Becken der Jetztzeit. Himmels= und Erdachse. 23 Beweise für die Erdrundung und=Drehung. Fancaults direkter Beweis der Erddrehung. Das Sonnensystem. Fixsterne. Nebelsterne. Kometen. Alter der Menschheit und Erdalter. Geister des Erdinnern 2c. Apparate, wobei das von 200 Rädern bewegte Planetarium, 12 Bilderwerke 2c, dienen zur Erklärung. Abonnementsbillets für 6 Abende 2 Thlr., Familienkarten 3 Thlr., eine Stunde 15 Sgr. 3926. Indem ich mir die Anzeige erlaube, daß die Räumlichkeiten der„Eich“ für den Nachmittag des 12. August der Liedertafel zu ihrem ländlichen Feste überlassen werden, bemerke ich gleichzeitig, daß ich außer dem Saale noch eine Reihe von Zimmern zur Aufnahme von Gästen der Gesellschaft hergerichtet habe. Das Badehaus bleibt für obige Zeit geschlossen. Wittwe Dr. Letellier. Auf dem Wege von Tivoli bis an Sandkaulthor wurde gestern Abend ein Granat=Armband mit Granatschloß verloren. Der redliche Finder wird gebeten, dasselbe bei der Expedition ds. Bl. gegen eine angemessene Belohnung abzugeben. Vor dem Ankauf wird gewarnt. Verloren 227 Am 8. August d. J. wurden auf dem Wege von der Wirichsbongardstraße bis zum Rheinischen Bahnhofe hin, 227 Thlr. in preußischen Kassenanweisungen verloren. Der redliche Finder erhält 25 Thlr. Belohnung. Auskunft in der Expedition. Auf der rothen Erde zwischen Eilendorf und Aachen sind 35 Thlr., bestehend in einem preußischen 25=Thalerschein und einem ausländischen 10=Thalerschein, verloren worden. Der ehrliche Finder erhält 3 Thaler Belohnung. Dienstag, den 12. August, beginut die Ziehung der 2 Klasse 114, Loterie. Lepy. Zwei gute Reitpferde sollen verziehungshalber am Donnerstag, den 14. August, Morgens 11 Uhr, auf dem Theaterplatze hierselbst durch unterzeichneten Gerichtsvollzieher meistbietend gegen baare Zahlung versteigert werden. 3886. Wegen Verziehens stehen in Roetgen, Kreis Montjoie, zwei an der Staatsstraße gelegene, aneinander gebaute, geräumige Wohnhäuser nebst Stallungen, Scheune und circa 10 Morgen Wiesen, großen Gärten, Baumwiesen, Fischteich 2c. 2c., aus freier Hand unter günstigen Bedingungen billig zu verkaufen. Auskunft in der Exp. 3919. Ein Zimmer an sille Leute zu vermiethen. Kleinmarschierstraße Nr. 1189. Agent gesucht. 3927. Ein thätiger Agent, der den Verkauf eines in Aachen und Umgegend sehr gangbaren Artikels gegen gute Provision zu besorgen hat, wird sofort gesucht. Gefällige Offerten unter Lit. L. 2 nimmt die Expedition ds. Bl. entgegen. 3924. Verspätet. Samstag, den 2. August, ist ein goldener Ring mit zwei Buchstaben gezeichnet, vor Jakobsthor gesunden worden. Auskunft in der Expedition. Stelle=Gesuch. 3922. Ein Frauenzimmer, welches bereits 10 Jahre in einem Kolonial=Geschäft thätig war, wünscht eine ähnliche Stelle und kann auf Verlangen gleich eintreten. Auskunft in der Expedition. 3842. Ein erfahrener Konditor=Gehülfe vin gesucht. Auskunft in der Expedition. 3918. Ein Bäckergesell wird gesucht. Schmiedstraße Nro. 1043. 3917. In einem hiesigen Kurzwaaren=Geshit wird eine erfahrene Gehülfin gesucht, die der französtschen Sprache mächtig sein muß. Auskunft in der Expedition. 3913. Zwei erfahrene Schlosser=Gesellen sucht Ric. Oebel. 3840. Ein Mädchen gesetzten Alters, das schon lange bei herrschaftlichen Kindern gewesen und genügende Zeugnisse besitzt, sucht eine ähnliche Stelle. Auskunft in der Exp. 3838. Ein Kellner, der zugleich einige Hausarbei zu verrichten hat, wird in einer auswärtigen Restauration gesucht. Auskunft in der Erp. 3852. Es wird für Lüttich für den 1. September ein evangelisches Frauenzimmer von feiner Bildung gesucht, welches gut nähen und bügeln kann und sich überhaupt in der Haushaltung nützlich zu machen weiß. Schriftliche Offerten besorgt die Expedition unter den Buchstaben D. E. 3872. Ein braves Mädchen für Küche und Hautarbeit gesucht für 1. Oktober. Auskunft in der Exp. 3921. Ein trockener Lagerraum in der Mitt, der Stadt gelegen, wird zu miethen gesucht. Auskunst in der Expedition. Auf dem Concordia=Feste zu Ronheide ist eine braunlederne, im Innern mit Gold=durchwirkter Seidenstickerei versehene Brieftasche verloren gegangen. Es wird gebeten, dieselbe in der Expedition ds. Bl. abpoten. Wie darf sich in Herzogenrath eine Frau unterstehen zu sagen:„Wir haben noch keinen Schneider in unserer Familie und hoffen auch nicht, einen darin zu bekommen.“ Sind denn Schneider keine ehrlichen Menschen. Einen Schneider kann man noch als Mensch betrachten, aber Eure Schwarzen nur als Sch.... Wenn sie auch ein Paar Groschen mehr verdienen, als die Schneider, sie haben auch mehr nöthig. Für zwei Groschen Verdienst will ich kein Schw... sein. War das Weib vielleicht besoffen, als sie dieses sagte, dann ist es ihr zu verzeihen. Kommt es aber aus gottesfürchtisem Munde, o weh dann. Stadt-Theater in Aachen. Montag, den 11. August, zum Besten der Armen: Die Nachtwandlerin. Oper in 3 Aufzügen von Bellini. Die Direktion. GELDCOURS. Briefe: Geld.:“.: Briefe. Geld. Aual. Pist..15, 9.15, 4 Frz. Krthlr..17.—.16. 9 Nepold'or,.11. 9.11.— Brab.„.16 Holl. 10-61.———.17.— Am. Doll..11. 9.11. 3 Liv.-Sterl..23.—.22.— Engl. Bkn.——.22. 6 Imperials———.14.— Gr. ausl..-Anw. 99½ G. 25-Fr.-St.——.12.— Kh„ 98½ G. -Fros.-St..10. 3.10, 1 Berliner Börse vom 9. August 1856. 4% n. Staats-Anl. 97½ bes. Nordb.(Fried.-.)— bes. 4½% Staats-Anl.— bes. Präm.-Anl. 1854— bez. Bank-Antheile 140 bez. Darmst. Bank-A. 163¾ bes. Aach.-Düss..-A.— bez. Auch.-Mast..-A. 62½ bes. Köln-Mind..-A. 162½ bes: Berg.-Märk..-A. 90% bes. Düss.-Elb. Eis.-A.— bes. Rheinische Eis.-A. 116% ber. Ludw.-Bexb.-A. 148 bes. Franz.-Oest..-A. 164 bes. Paris, 9. August. Schlusscouree der hentigen Börse. ie dito 70 F. 80; Ce. 4½% Rente 95 F. 25 Cs. 3% Frucht=, Getreide=, Samen= und Oelpreise zu Neutz am 9. August 1856. Per derl. Scheffel. Thl. Sgr. Pf. Thl. Sg. 6s Weizen à 90 Pfd. 3 20— Kleiner Samen..——— Gedörrter Roggen——— Rübölp. Ohma282 Wintergerste à 70 2—— Psd. ohne. Faß, 48— Sommergersted 70 2—— dito per Mai...—.—. Buchweizen à 80——— dito per Oktober.—-— Hafer à 50 Pfd.. 1 9— Leinöl per Ohm.——— Erbsen Rülsamen.... 5—.— Kartoffeln à 100 Pf.——— Heu, per Centner 110 Pfd... 1 8— Stroh, per Schock 1200 Pfd. 6—— 13psd. Schwarzbrod— 11— Franzbrödchen von Rübkuchen p. 1000 Stück Stampf. 47—— Preßkuchen p. 2000 Pb 40—— Leinkuchen p. 2000 62—— Branntwein per Ohm à 123Qut. zu 47%(ohne Makle 4½ Lotb mitergeld) 92—— —— 4 Gereinigtes Oel 49— Verantwortlicher Redakteur: P. Kaayzer. Kaatzer's Verlag. Druck von C. H. Müller in Nachen.