2. Sahrgang. Bonn, Mittwoch den 15 Januar 1873. Nr. 14. Abonnement: Viereljährlich pränum. für Bonn(einschließlich 10 Sgr. Stempel und 3 Sgr. für den Träger) 1 Thlr. 6 Sgr.; bei den deutschen Postämtern und für Luxemburg 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf. Organ für das — C brutsche Volk. Die Deutsche Reichs=Zeitung erscheint täglich, an den Wochentagm Abends, an Sonn= und Festtagen Morgens. Insertionsgebühren für die Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. Bestellungen auf das mit dem 1. Januar begonnene 1. Quartal wolle man auswärts bei der nächsten Post=Anstalt, für Bonn in der Expedition(Sürst Nr. 5) recht bald machen. Die Expedition der„Deutschen Reichs=Zeitung“. Deutschland. * Berlin, 14. Jan. Der Reichskanzler legte dem Bundesrathe einen Gesetzentwurf Betreffs der Bezirks= und Gemeindevertretung und der Wahlen zu Gemeinderäthen in Elsaß=Loth= ringen vor. Die Bezirksvertretung wird nach Bildung der früheren Generalräthe, die Kreisvertretung nach Bildung der früheren Arrondissementsräthe zusammengesetzt. Die Bezirks= und Kreistage sollen im Laufe dieses Jahres zusammentreten. Gestern beschäftigte sich die Petitionscommission in Gemeinschaft mit der Unterrichtscommission mit der Petition des Freiherrn von Spieß=Büllesheim und Genossen zu Aachen, welche sich darüber beschwerten, daß von den Behörden dem Mainzer Verein der deutschen Katholiken gegenüber dem verfassungsmäßigen Vereinsrechte zu nahe getreten wird, daß den Schülern der höheren Lehranstalten die Theilnahme an religiösen katholischen Vereinen untersagt ist, daß die Schulbrüder und Schulschwestern aus ihren Lehrämtern entfernt werden sollen, und welche endlich gegen das Jesuitengesetz und die Anordnungen zur Ausführung desselben Protest erheben. Nach langer Diskussion beschlossen beide Commissionen mit großer Majorität, über diese Petition in allen ihren Punkten zur Tagesordnung überzugehen. Der vielbesprochene officiöse Artikel der„K. Ztg.“ über die innere Politik Bismarck's lautet: „Als im Herbst vorigen Jahres an das Herrenhaus abermals die Berathung der Kreisordnung herantrat, hatte sich nicht nur der Minister des Innern, Graf Eulenburg, sondern auch der Souverän selbst mit dieser Vorlage durchaus identificirt. So sehr war in den obersten Regionen die Nothwendigkeit solchen Reformwerkes klar erkannt worden. Schon im Februar 1872 hatte sich ein Ministerialbeschluß Angesichts der Stimmung der ersten Kammer principiell mit der Idee einer Herrenhaus=Reform in Einklang gesetzt, allerdings von den Grundgedanken ausgehend, daß eine solche Reform lediglich im Sinne eines=Conseil’Etate, nicht aber in dem einer englischen wirklichen Pairskammer zu geschehen habe. Diese durchgreifende Aenderung des Bestehenden zählte naturgemäß in höheren Kreisen mancherlei Gegner, und auch die liberalen Parteien verhielten sich ziemlich kühl zu der angedeuteten Reform=Aussicht, da ihnen vor Allem an der kraftvollen Durchführung der Kreisordnung gelegen schien. Sie hielten die Kreisordnung in dieser Beziehung, wenn sie einmal durchgebracht war, für den„Sperling in der Hand“ und verriethen wenig Verständniß für die=„Herrenhaus=Reform“, welche ihnen nur als„Taube auf dem Dache“, d. h. wenig greifbar vorschweben mochte.— Anders der leitende Staatsmann. Er huldigte der Ansicht,„daß, wenn man einen Louisd'or(die Herrenhaus=Reform) erst überhaupt besitze, man sehr leicht einen Thaler(die Kreisordnung) eingewechselt bekomme.“ Darum, als das Herrenhaus im Herbste sich abermals renitent erwies, war man in Varzin schlechterdings nicht ganz unzufrieden mit dieser Haltung, ohne sich deshalb für den Pairsschub zu erwärmen. Man wollte eben mehr: Daher jene Winke einzelner Herrenhaus=Mitglieder, welche zu verstehen gaben, daß der auf Urlaub befindliche Fürst durchaus nicht für die Kreisordnung schwärme. In der That scheint es, daß der damalige preußische Ministerpräsident gegen eine Amendirung des Kreisordnungs=Entwurfs im Sinne des Herrenhauses nichts einzuwenden hatte, und daß er einzelnen seiner Collegen aus diesem Hause gegenüber mit seiner Ansicht nicht hinter dem Berge hielt. Welche Pläne, wenn diese Nachricht wirklich der Sachlage entspricht, dabei verfolgt wurden, ist nach dem Gesagten einleuchtend, denn dann konnte der Fürst als Vermittler eintreten und dem Oberhause schließlich jene consultative Stellung zuweisen, die er für sein Fortbestehen als lebendiger Factor im Staatsleben für unumgänglich hielt. Man weiß, daß diese Absicht durchkreuzt wurde, und zwar durch den Pairsschub. Letztere Maßregel war von Varzin aus durch ein schriftliches Votum, welches für sofortige HerrenhausReform eintrat, bekämpft worden, und diesem Votum hatte sich Graf Roon, als einziges unter allen Cabinets=Mitgliedern, angeschlossen. Graf Eulenburg siegte mit der ministeriellen Major ität im Cabinet, indeß der Souverän gleichzeitig von den Winken Kenntniß erhielt, welche an einige Herrenhaus=Mitglieder, betreffend eine eventuelle Amendirung der Kreisordnungs=Vorlage, eingelaufen waren.— Fürst Bismarck und Graf Roon waren also vereint in der Minorität geblieben, indessen der erstere vor der Welt als Minister=Präsident noch immer für den Träger einer Politik galt, die er im Schooße des Cabinets so ausdrücklich bekämpft hatte. Dies war wenig nach dem Geschmacke des Reichskanzlers, der darin auf's Neue einen Beweis für die Unzuträglichkeiten sah, welche das in Preußen übliche „Collegialsystem" des Ministerrathes nach sich zog. Hier also hoffte er eingreisen und Neues fördern, gleichzeitig aber den von ihm stets in erster Reihe festgehaltenen Neubau des Oberhauses abermals in die Hand nehmen zu können. Als er Varzin verließ, schwirrte eine Meute von Gerüchten vor ihm her, die sich alle auf sein Verhältniß zum Cabinet und die Erweiterung der Rechtsministerien bezogen. Fast schien es, als sei man der Ansicht, Preußens Aufgaben seien nunmehr lediglich innerer Natur; dort habe es alle seine Kräfte zu concentriren. Wie das Marinewesen, die auswärtigen Angelegenheiten, die Verkehrsbeziehungen, so sollte auch die Armee in allen ihren Beziehungen zum Reiche dem Reichskanzler=Amte angeschlossen werden, so daß der Chef des Kriegsministeriums als Staatsminister etwa in ähnlichen Beziehungen zum Reichskanzler=Amte stände, wie jetzt General Stosch als Marineminister, und Staatsminister Delbrück als Präsident des Bundeskanzler=Amtes; dann würde es nie mehr vorgekommen sein, daß in militärischen Dingen Erlasse des Kaisers statt vom Reichskanzler vom preußischen Kriegsminister gegengezeichnet würden u. A. m. Zu gleicher Zeit würde Hand in Hand mit dieser Aenderung auch die Zusammensetzung des preußischen Ministeriums eine homogenere geworden, und namentlich eine wirkliche Cabinetsbildung mit einem Chef herbeigeführt worden sein, der eine einzige, und zwar seine persönliche Politik durch die Glieder dieses Cabinets auch außerhalb vertreten lassen könnte.— Indessen zur vollen amtlichen Entwickelung dieses Planes ist es kaum jemals gekommen. Als an höchster Stelle, immer noch unter dem Eindruck der Mahnungen an das Herrenhaus, die Kreisordnung zu amendiren, die Thatsache bekannt wurde, daß unter den obwaltenden Umständen der bisherige Ministerpräsident nicht mehr geneigt sei, sich als Präsident majorisiren und sich eine Politik zuschreiben zu lassen, die nicht die seinige, mußte zuerst die Frage. herantreten, was wohl am geeignetsten erscheine, die entstehende Lücke auszufüllen. Der Sieger im letzten parlamentarischen Kampfe, der schon einmal im Laufe dieses Jahres zu ähnlicher Stellung ausersehen worden war, Graf Eulenburg, mußte da naturgemäß der Königlichen Entscheidung sehr nahe stehen. Indeß es blieb keinen Augenblick zweifelhaft, daß unter diesem Ministerpräsidenten, der im Conseil so eben über den Fürsten Bismarck in der Pairsschubfrage den Sieg davongetragen, eine fernere Betheiligung des Ministers des Aeußeren an den specifisch preußischen Angelegenheiten nicht zu erwarten sei. Etwas anderes war es mit dem Grafen Roon, der ebenfalls, weil er überstimmt worden war, seine Entlassung gegeben hatte, von dem aber sich zu trennen dem Herzen des Monarchen überaus schwer fiel. Wurde er als Nachfolger ins Ministerpräsidium berufen, so constatirte diese Thatsache durchaus keine Verleugnung des Bismarck'schen Standpunctes in der HerrenhausReform durch den König, da Graf Roon und Fürst Bismarck in dieser Sache Hand in Hand gegangen waren. Beide Männer, seit Jahren durch persönliche Beziehungen eng verbunden, verständigten sich rasch. Graf Roon, trotz seiner conservativen Neigungen, bekannte sich seit Langem aufrichtig zu der politischen Haltung des Reichskanzlers. Wie er schon seine Entschiedenheit im Kampfe mit dem Klerus bei Gelegenheit der Uebergriffe(7) des Armeebischofs und der altkatholischen Armee=Seelsorge an den Tag gelegt, so stand er auch hier nicht an, das Programm des scheidenden preußischen MinisterPräsidenten im Kampfe wider Nom in allen Theilen ausnahmslos zu adoptiren. In der Herrenhaus=Frage gingen beide Männer bereits eng geschlossen zusammen. Die Vorlage wegen der Civilehe mußte ohne näheres Eingehen zurückgelegt werden, weil man noch nicht im Klaren war, welche Compensation der evangelischen Geistlichkeit für die entfallenden Trau= und Stolgebühren anzubieten sei. Auf der andern Seite war der Reichskanzler im Stande, seine Unterstützung für die eventuell zu erhöhenden Forderungen für das Reichs=Militär=Budget dem Reichstag gegenüber zuzusagen für den Fall, daß der neu zu ernennende zweite Chef der Armee=Verwaltung als Staatsminister in ein näheres Verhältniß zum Reichskanzleramte träte— kurz, es kam ein intimes Bündniß und eine herzliche Verständigung zu Stande, welche einen Theil des Bismarck'schen ursprünglichen Programms sofort verwirklichte und einen andern Theil, ohne Präjudiz, für die Zukunft aufbehielt. „Voss. Ztg. bemerkt, daß ihre eigenen Informationen mit der Darstellung der„Köln. Ztg.“ übereinstimmen und fügt noch bei, Fürst Bismarck habe nach der Rückkehr aus Varzin allen Maßnahmen preußischer Minister gegenüber ein Veto verlangt und damit seinen Gegnern Gelegenheit geboten, seine Autorität zu erschüttern.— Der Eindruck, welche diese Darlegung der in obigem Artikel entwickelten und dem Fürsten Bismarck zugeschriebenen Pläne machen, ist der einer Machterhöhung des deutschen Reichskanzleramtes zwar nicht auf Kosten des deutschen Kaisers, wohl aber auf Kosten des Königs von Preußen. Herr Graf Hans Schaffgotsch, gegen den nach allgemeinen Annahmen die bekannte Anklageschrift des Fürsten Bismarck gerichtet war, wird sich nicht bei der Ergebnißlosigkeit der wider ihn eingeleiteten Untersuchung beruhigen, sondern volle Genugthuung für die ihm widerfahrene Kränkung fordern. In den Kreisen des Hofes und der Diplomatie soll, der„K. Volksztg.“ zufolge, die Ansicht vorwalten, daß Fürst Bismarck mit jener Denunciation sogar Personen habe treffen wollen, die weit höher stehen, als der direct Angegriffene. Man schreibt der„Kreuzztg. aus Wien vom 11. Januar: Durch den Tod Louis Napoleons ist die journalistische Discussion der Enthüllungen Grammonts wohl in den Hintergrund geschoben. Nur der Vollständigkeit halber mag noch die Mittheilung der Berliner„Börsenzeitung“, daß Kaiser Franz Joseph in der Angelegenheit ein beruhigendes Schreiben an Se. Majestät den Kaiser Wilhelm gerichtet habe, mit einem Worte erwähnt werden.— Die Unwahrscheinlichkeit der Meldung liegt am Tage, und es dürfte höchstens beizufügen sein, daß in Kreisen, die von der Sache Kenntniß haben müßten, über ein solches Schreiben nichts bekannt ist. Die hiesige„Volkszeitung“, das Organ des Berliner Fortschritts, schreibt über die neuen kirchlichen Vorlagen: „Wenn man dem Staatsgebiete gegenüber den religiösen Institutionen und Corporationen nicht noch von einem ganz anderen Punkte aus Ruhe zu schaffen vermag oder Willens ist;— mit diesen Maßregeln allein wird man dasselbe zunächst sicherlich nur immer tiefer gehender Beunruhigung aussetzen. Verstehen wir diese Gesetzesvorlage recht, so scheint damit der äußerst gewagte Versuch gemacht werden zu sollen, den Staat in ein annähernd ähnliches Verhältniß zur katholischen Kirche zu bringen, in welchem derselbe beziehentlich zur evangelischen Kirche in einen nahezu unerträglich gewordenen Zustand der Unbehaglichkeit gerathen ist. Oder liegt es nicht, auch von dem Gesellschaftskreise der evangelischen Kirche her, deutlich genug vor, wie der Staat durch jede Maßnahme auf diesem gefahrvoll gemischten Gebiete, die er dann mehr oder weniger durch seine Autorität mit zu decken hat, das mit Recht so reizbare Gefühl eines zu erleidenden Gewissensdruckes gegen sich wach ruft!“ Diese drei modernen staatskirchlichen Gesetzentwürfe, von denen der erste den Austritt aus der Kirche erleichtern, der zweite die katholischen Geistlichen in die Hände liberaler Professoren und der OberPräsidenten liefern und der dritte die Bischöfe, welche, nicht aber die Ober=Präsidenten und Cultusminister, der heilige Geist bestellt hat, die mit Christi Blut erkaufte Kirche Gottes zu regieren(Apostelgeschichte 20,28) in ihrer bischöflichen Machtfülle knebeln soll, duften in der That nach eminenter Cultur und Civilisation, denn der Staat soll von nun an das Recht haben, Priester ein= und abzusetzen und sie des Rechtes, Sacramente zu spenden, das heilige Opfer darzubringen, zu predigen u. s.., berauben zu können. Als ob der Heiland zu den Landpflegern und Oberpräsidenten gesagt hätte:„Gehet hin und lehret alle Völker" und„Empfangek“ den heiligen Geist". Die Anstellung der Geistlichen soll abhängig sein von ihrer politischen Gesinnungstüchtigkeit, die dann natürlich bei jedem Ministerwechsel eine andere Farbe annehmen muß, und von einem Staatsexamen, das die Theologen nach Vollendung ihrer theologischen Studien in Latein, Griechisch, deutscher Literaturgeschichte u. s. w. vor einer staatlichen Prüfungs=Commission zu bestehen haben. Während Aerzte, Juristen und Philolegen nach Absolvirung ihrer Universitätsstudien nur noch Fachexamina, wie dies bei den Theologen bisher ebenfalls der Fall war, zu bestehen haben, sollen die Letzteren nun auf einmal noch einem zweiten Abiturientenexamen, einem Examen in Gegenständen, die mit ihrem Fachstudium in gar keinem oder doch nur in einem ganz losen Zusammenhange stehen, unterworfen werden. Und das Alles, damit die katholischen Geistlichen, wie Herr Dr. Falk, der Sohn eines sehr eifrigen evangelischen Pastors und in einer stockprotestantischen Gegend Schlesiens geboren und erzogen, der also wenig Gelegenheit gehabt hat, mit katholischen Geistlichen zu verkehren, sagt, besser deutsch gebildet würden. Hat denn Herr Dr. Falk die deutsche Literaturgeschichte, deren Studium er für den katholischen Clerus so nothwendig erachtet, studirt? Wenn dies der Fall ist, so nimmt es uns Wunder, daß derselbe nicht bemerkt hat, daß gerade der katholische Clerus auf allen Gebieten der Wissenschaft und selbst in Poesie und Kunst Vorzügliches geleistet hat. Das aufoctroyirte Examen muß also wohl ein ganz anderes Ziel haben, als die deutsche Bildung des Clerus, und dieses andere Ziel erschein als die Lähmung der bischöflichen Auswahlsfreiheit. Man glaubt den Bischöfen Priestercandidaten aufzwingen zu können, die der Staatsprüfungs=Commission genehm sind. Wenn irgendwo, so scheint hier der Autor der Gesetzentwürfe die Rechnung ohne den Wirth gemacht zu haben. So lange die Ober=Präsidenten nicht auch die Gewalt erlangen, die Priesterweihe auszuspenden, werden eher die Pfarreien vacant sein, als besetzt mit Priestern, welche die weltliche Behörde den Bischöfen aufzwingen will. * Kassel, 11. Januar. Das„Frankf. Journ.“ schreibt: Nachdem die Unterhandlungen mit dem katholischen Divisionspfarrer Flücken dahier bezüglich der Ernennung desselben zum Stadtpfarrer in unserer Stadt sich zerschlagen haben, ist, sicherem Vernehmen nach, diese Stelle Seitens der Staatsregierung im Einverständnisse mit dem Diöcesan=Bischof dem als Componist auf dem Gebiete der Kirchenmusik bekannten katholischen Pfarrer von Bockenheim Heinrich Müller angetragen und von diesem auch angenommen worden. Das seither von dem katholischen Stadtpfarrer zu Kassel als Schulcommissar bei der k. Regierung besorgte Referat über die katholischen Schulangelegenheiten soll von jetzt an, wie verlautet, einem weltlichen Regierungs=Mitgliede übertragen werden. &am Straßburg, 11. Januar. In der jüngsten Zeit ist eine Zusammenstellung der höheren und niederen Beamten rücksichtlich ihrer Nationalität angefertigt worden. Es ergab sich folgendes Resultat. Auf hundert Beamten stammen 26(!) aus Preußen, 26 aus Elsaß=Lothringen, 9 aus Baiern und der Rest aus den übrigen deutschen Staaten, einige auch aus Luxemburg und der Schweiz. Es ist dies wenig erfreulich für die Elsaß=Lothringer, wenig erfreulich dürfte es selbst für die Regierung sein, da doch genugsam bekannt ist, daß die Nordländer nicht gerade die höflichsten, zuvorkommendsten Beamten sind. War es daher die Aufgabe der Regierung, uns moralisch zu gewinnen, so hätte sie uns so wenig als möglich Nordländer schicken sollen, um so mehr, da die Elsässer einen ganz besonderen Abscheu vor den Nordländern zu haben scheinen. Die Regierung hätte trachten sollen, überhaupt Elsaß nur durch Elsässer verwalten zu lassen. Gleich Anfangs wäre dies, ich weiß es wohl, schwierig gewesen, da die Elsässer aus Gefühlen, die man achten mußte, nicht in den Dienst der deutschen Verwaltung treten wollten. Seit dem Friedensvertrag aber von Frankfurt, also seit der ersten Hälfte des Jahres 1871 ist es anders geworden; viele Elsässer haben seitdem begehrt, von der Verwaltung angestellt zu werden, wurden aber nicht angenommen. Jeder= mann wird eingestehen müssen, daß 26 Proc. Elsässer nicht genügend ist, daß wir auf eine höhere Zahl Recht haben und daß selbst das Wohl der Regierung erfordert, mehrere Beamtenstellen uns zukommen zu lassen. Daß die höheren Beamten uns von Berlin aus zugeschickt werden, und nur Größen am Berlinischen Sternhimmel sind, versteht sich von selbst, und hierin müssen wir uns fügen; es gibt aber viele andere Stellen, die man nicht gerade Nordländern geben muß, auch wenn sie sehr einträglich sind. Ob in dieser Zusammenstellung auch der Bürgermeister und die Beigeordneten einbegriffen sind, habe ich nicht ermitteln können, aber allem Anscheine nach sind sie auch mitgezählt worden, denn sonst hätte man sicher nicht 26 Proc. Elsässer herausgebracht, da überall, in allen Theilen der Verwaltung, auf dem Post=, Eisenbahn=, Gerichts=Gebiete man nur Eingewanderte antrifft, und nur selten Elsässer. Sind diese Letzteren angestellt, so befinden sie sich in irgend einer Ecke der Büreaus verborgen, sind Schreiber zweiter oder dritter Classe bei irgend einem Steuerempfänger, oder müssen sich die Beine als Landbriefträger ablaufen. Dies aber genügt uns nicht und wir verlangen mehr. Wir verlangen, daß ca. 80 Proc. aus Elsaß=Lothringen angestellt werden, 20 Proc. kann man beliebig aus dem Altdeutschland herüberrufen. Die Proportion 80 Proc. enthält sicher nichts unbilliges, da man doch weiß, daß sonst im übrigen Deutschland kein Elsässer irgend eine Stelle versieht. Da sie aber im übrigen Deutschland nicht angestellt sind, so ist es nicht mehr als billig, daß man sie hier, im eigenen Ländchen anstelle. 26 Proc. ist offenbar zu gering, und wir hoffen, daß die Regierung das Verhältniß bald ändern wird. &am Straßburg, 14. Januar. In der Stadt Straßburg haben ca. 4500 für Frankreich optirt. Bis zum 6. d. M. sind ca. 2000(!) Optionen für ungillig erklärt worden, theils weil die betreffenden Optanten ihr Domicil nach Frankreich nicht verlegt haben, theils weil sie seither wieder nach Straßburg gekommen sind, um ihre Geschäfte zu besorgen, keineswegs aber mit der Absicht, ihre Option zu widerrufen. Die deutsche Verwaltung mag in diesen und ähnlichen Umständen die Option für ungiltig erklären und halten; das thut nichts; in den Augen der französischen Regierung gilt die Option doch und werden die betreffenden Optanten als französische Staatsbürger angesehen.— Am 10. Mai soll eine General=Versammlung der elsässischen Lehrer(Schullehrer) hier stattfinden. An der Ausarbeitung des Lesebuchs für die Schulen wird auch eifrig gearbeitet; die damit beauftragte Commission, bestehend aus Schulinspectoren und Schullehrern, hält wöchentlich Sitzungen. Das Buch soll ein confessionsloses werden, zugleich für alle Schulen bestimmt. Weder der Bischof, noch die protestantische kirchliche Behörde ist darüber zu Rath gezogen worden. Die Schulbehörde kann dies alles allein machen; sie kennt keine Religion, und will auch keine in ihr Lesebuch aufnehmen. Wie wird man aber sich benehmen, wenn in diesem Buche gewisse geschichtliche Thatsachen aufgenommen werden? Für uns ist die Sache klar; man betheuert, daß von der Religion keine Rede sein soll; im Grunde genommen wird aber das Buch protestantisch werden. O München, 12. Januar. Die„Wochenschrift der Fortschrittspartei“, über deren Bedeutung und Verhältnisse ich Ihnen kürzlich berichtete, brachte über die letzte baierische Ministerkrisis einige Enthüllungen, welche auf unsere Zustände ein eigenthümliches Schlaglicht werfen. Darnach hatte nach dem Tode des Grafen Hegnenberg das jetzige Ministerium zuerst den Fürsten Hohenlohe als Minister des Aeußern vorgeschlagen, der aber von allerhöchster Stelle sofort refüsirt wurde. Hohenlohe ist bekanntlich einer der weitgehendsten Anhänger des Einheitsstaates, er ist im Reichstage immer mit den nationalliberalen Heißspornen durch Dick und Dünn gegangen. Die Männer des jetzigen Ministeriums aber geben vor, die Reservatrechte Baierns retten zu wollen. Diese Thatsachen bekunden eine Unklarheit und Unwahrheit unserer öffentlichen Zustände, wie man sie ärger gar nicht denken kann. Solche Erscheinungen treten immer nur in untergehenden Staaten auf und zwar unmittelbar vor der Katastrophe.— Die Ausweisung des Jesuiten Pelkhoven aus Landshut, wo der gebrechliche und kränkliche Pater im' Kreise seiner Familie sich aufhalten wollte, erregt in der gesammten conservativen Presse Baierns die herbste Beurtheilung. Der Regierungspräsident in Landshut, Herr v. Lipowski, war früher Polizeidirector in Mänchen, und polizeiliche„Gewohnheiten" verlieren sich so rasch nicht, meint die„Pfälzer Zeitung“. Zur selben Zeit, wo unsere Bureautratie sich abmüht, die Jesuiten über die Grenze zu schaffen, werden täglich aus sonst ganz friedlichen Gegenden Gewaltthätigkeiten und Raubmorde ohne Ende gemeldet. Ein hiesiges Witzblatt brachte einstens ein Bild, welches unsere Verhältnisse treffend zeichnete. In einem Hause verüben freche Diebe am hellen Tage einen Einbruch. Der Eigenthümer ersucht den vorübereilenden Gendarmen um Hilfe. Der Gendarm erklärt aber mit wichtiger Miene, der Eigenthümer möge sich selber helfen, er(der Gendarm) habe Dringenderes zu thun, er müsse in die Kirche eilen, um die Predigt des Pfarrers zu überwachen.— In der hiesigen conservativen Partei gibt es Scandale ohne Ende. Zander, Eigenthümer des eingegangenen„Volksboten“, erklärt, daß der Herausgeber des„Volksfreund“, Dr. Rittler, Verpflichtungen gegen ihn übernommen habe. Rittler gesteht dies theilweise zu, verkaufte aber trotzdem sich und sein Blatt ohne Vorbehalt an Herrn Bucher. Aus diesem ewigen Scandale gibt es nur einen Ausweg. Die katholische Presse darf nicht ewig in den Händen von„Unternehmern" bleiben. So lange die hiesige katholische Partei von dem guten Willen der Herren Sigl, Zander, Huttler und Consorten abhängt, so lange ist kein Heil für die Partei zu erhoffen. Die Blätter müssen Organe der Partei werden und dürfen nicht ewig dem Ehrgeize oder der Habsucht einzelner„Unternehmer" dienen. Die Einsicht der Nothwendigkeit einer Aenderung, sowie der gute Wille, ist vielfach vorhanden, aber es kommt niemals zum Handeln. Es ist wirklich trostlos. + Wien, 12. Jan. Zu den sonderbarsten Seltenheiten, welche jemals bemerkt wurden, gehört sicher die abnorme Witterung in diesen Tagen. Nicht nur daß kein Schnee bis jetzt die Erde bedeckt, sondern noch mehr die herrschende Temperatur, die schon bewirkte, daß in einigen Theilen des Mühlviertels Veilchen und andere Blumen herrlich blühen; ja es wurden von einer Person in den Weihnachtstagen zur Verzierung der Krippe Zweige von Kirschenbäumen gebracht, welche im vollsten Blüthenkranze strahlten. Veilchen werden zur Genüge auf dem Markte zum Kaufe angeboten.— Das zu bildende Wahlgesetz, welches in der jetzigen, so aufgeregten Zeit alle politischen Journale emsig beschäftigt, wird mit Riesenschritten in den Vorarbeiten zum Abschluße geführt und es herrscht bei diesen Arbeiten zwischen Ministerium und Verfassungstreuen, denn die Conservativen werden dabei nicht gehärt, ein solches Einvernehmen und gegenseitige Unterstützung, daß es am Erfolge nicht fehlen kann. Bei dem Entwurfe der neuen Mitgliederzahl aus den verschiedenen Gruppen dient ihnen, wie sie sich selbst ausdrücken, als Norm und maßgebende Richtschnur die Steuerleistung, so daß jene Theile, welche am meisten besteuert sind, auch die meisten Vertreter haben sollen. Das wäre schon billig; aber welche Ironie! Die Landgemeinden Oberösterreichs zahlen 2,026,768 fl. direkte Steuern und sollen nur sechs Abgeordnete wählen dürfen, während die Städte und Industrialorte bei 584,467 fl. direkter Steuer zu gleicher Anzahl berechtiget sein sollen. Wenn die direkte Steuerleistung die Grundtendenz in der Lösung dieser bedeutungsvollen Frage sein soll, müssen auf die Landgemeinden Oberösterreichs statt sechs, zwanzig Abgeordnete entfallen. Aber das können und wollen sie nicht zugeben. Die Lundgemeinden dürfen nicht mehr als sechs erhalten, damit sie nicht vielleicht die Oberhand gewinnen. Es wählt also eine Steuersumme von 1,442,301 fl. gar nicht. Nach der Kopfzahl können sie auch die Zahl der Vertreter nicht bemessen, denn sonst müßten auf die Landgemeinden allein gar 24 entfallen, was aber noch unerträglicher wäre. Es ist daher klar, daß nur der Eigenwille der am Ruder sitzenden Götter und Vizegötter dabei den Ausschlag gibt, nach dem man sich unbedingt richten muß.— Auch in den übrigen Ländern wurde die neue Zahl bereits bestimmt und zwar folgendermaßen: Für Niederösterreich 35, eventuell 36 statt 18; Salzburg 4 statt 3; Tirol 17 statt 10; Vorarlberg 3 statt 2; Steiermark 21 statt 13; Kärnten 8 statt 5; Krain 10 statt 6; Triest 3 statt 2; Böhmen 90 statt 54; Mähren 34 statt 22; Schlesien 11 statt 6; Bukowina 8 statt 5; Dalmatien 8 statt 5; Görz und Istrien je 3 statt 2. So ist Oesterreichs Zukunftsperiode ausgedacht; wer dabei am meisten in seinen Rechten verkürzt ist, liegt offen vor den Augen, wenn man die Sache vom rechten Standpunkte aus und unparteiisch nach Billigkeit erwägt. * Wien, 14. Jan. Die Nachricht des Pariser Journ.„Soir“, daß Graf Andrassy bei Mittheilung der Antwort des Grafen Beust auf den Gramont'schen Brief Veranlassung genommen habe, sich in einem Schreiben an den österreichischen Botschafter in Paris, Grafen Apponyi, ebenfalls über die Vorgänge vor dem Ausbruche des Krieges von 1870 zu äußern wird von der„Wiener Abendpost“ bestätigt. Graf Apponyi wurde die Ermächtigung ertheilt das Schriftstück, das im Uebrigen rein privaten Charakters ist, dem Präsidenten Thiers mitzutheilen und ihm anheimzugeben, davon geeigneten Gebrauch zu machen. Italien. * Rom, 13. Jan. Für den Kaiser Napoleon soll auf Befehl des Königs eine zwölftägige Hoftrauer angelegt werden.— In Florenz ist eine Subskription eröffnet zum Zwecke der Veranstaltung einer Leichenfeierlichkeit für den Kaiser in der Kirche Santa Croce. Frankreich. * Paris, 13. Januar. Nach einer aus Rom hier eingetroffenen telegraphischen Meldung hat der Papst heute die deutschen Katholiken, welche in Rom wohnen, empfangen. Nachdem er sich voll Lobes über ihren Muth und ihre Zuversicht geäußert, kam er auf die Unbilden zu sprechen, welche Jesus von den Dienern des Hohenpriesters habe erleiden müssen. Ebense werde jetzt auch das Papstthum mißhandelt, indem die Orden unterdrückt und die Kirche verfolgt und beraubt würden. Wenn diese fragten, was sie denn begangen hätten, wären neue Verfolgungen die einzige Antwort. Christus wolle, daß man Ehrfurcht vor den Herrschern habe, aber diese seien auch verpflichtet, die Kirche zu schützen.— Gegen die bonapartistischen Journale sollen, der„Agence Havas“ zufolge, von Seiten der Regierung Maßregeln in Aussicht genommen sein. Nach derselben Quelle wäre es als gewiß anzunehmen, daß der Marschall Mac Mahon Versailles nicht verlassen wird. * V e r s a i l l e s, 1 3. J a n u a r. D e r P r ä s i d e n t G r e v y m a c h t e in der heutigen Sitzung der Nationalversammlung die Mittheilung, daß die Antragsteller der Interpellation über die Entlassung Bourgoing's mit der Regierung dahin übereingekommen seien, die Festsetzung eines Tages für die Beantwortung der Interpellation bis zum Mittwoch hinauszuschieben.— Larcy berichtete heute über die Unterredungen des Präsidenten Thiers mit den Mitgliedern der ersten Sub=Commission des Dreißiger=Ausschusses. Das Ergebniß soll geheim gehalten werden, bis der Präsident sich von Neuem vor der Commission hat vernehmen lassen.— Die PetitionsCommission hat heute über die Petition des Prinzen Napoleon berathen und den Deputirten Depeyre, welcher derselben günstig gestimmt ist, mit 11 gegen 4 Stimmen zum Berichterstatter gewählt. Belgien. * Brüssel, 13. Jan. Die Meldung von der Weigerung der Regierung ihre Ermächtigung zur Abtretung der Luxemburgischen Eisenbahn zu ertheilen, findet durch das heutige„Journal de Bruxelles“ und andere Blätter Bestätigung. Amerika. * Washington, 14. Jan. Nach Berichten aus England wird dort die Authenticität sowohl der Note des Staatssekretärs Fish an Spanien bezüglich der Zustände auf Kuba, als auch des Antwortschreibens der spanischen Regierung bezweifelt. Diese Dokumente befinden sich indessen unter der officiellen diplomatischen Korrespondenz, welche dem Congresse gleichzeitig mit der Botschaft des Präsidenten unterbreitet ist, sind aber erst jetzt zur Veröffentlichung gelangt. der Abgeordneten. 25. Sitzung.— 14. Januar. Präsident v. Forckenbeck eröffnet die Sitzung um 11½ Uhr mit der Mittheilung von dem am 12. d. erfolgten Tod des Abgeordneten für den 8. Breslauer Wahlbezirk, Vorwerksbesitzer Bach, zu dessen Andenken sich das Haus von den Sitzen erhebt. Ferner verliest der Präsident ein ihm soeben zugegangenes Schreiben des Ministerpräsidenten Grafen v. Roon, Inhaltsdessen des Königs Majestät mittels Cabinetsordre vom gestrigen Tage dem Minister v. Selchow die nachgesuchte Entlassung ertheilt und den Oberpräsidenten der Provinz Posen, Grafen von Königsmarck zum Minister der landwirthschaftlichen Angelegenheiten ernannt hal. Auf der Tagesordnung steht: 1) Wahl eines Schriftführers an Stelle des verstorbenen Abg. Böhmer. Dieselbe fällt mit 294 von 300 Stimmen auf den Abg. Mithof (Göttingen). 2) Fortsetzung der Etatsberathung. Es wird zunächst die durch die Beschlußunfähigkeit des Hauses in der letzten Sitzung vereitelte Abstimmung über den Antrag des Abg. Holtz und Gen. zum Etat der Domainen= Verwaltung wiederholt. Derselbe spricht den Wunsch aus, daß die Domainen=Verwaltung dem landwirthschaftlichen Ministerium überwiesen werden möge und wird. Es folgt der Etat der Verwaltung der direcen Steuern, deren Einnahmen auf 45,163,000 Thlr. veranschlagt ist. v. Wedell=Vicklingsdorff wiederholt die oft gehörten Klagen wegen der Ueberbürdung des Grundbesitzers, namentlich weil der Grundbesitzer auch die Kosten der Erhebung der Grundsteuer aufbringen müsse. Er behauptet, daß die Nothstände des Grundbesitzers an maßgebender Stelle nicht erkannt würden, und schließt mit dem Ausspruche, daß, bevor die Steuerlast nicht auf gleiche Schultern gelegt, bevor dem Grundbesitzer sein Recht nicht gegeben werde, der innere Frieden kein dauernder sein könne.(Widerspruch.) Graf Bethusy=Huc bezeichnet die Klagen des Vorredners als vollständig unbegründet(Zustimmung links). Diese Klagen hätten keinen weiteren Erfolg, als eine Aufreizung der Klassen gegen einander(Widerspruch, Zustimmung). Wer einen ländlichen Grundbesitz erwerbe, habe die Pflicht, sich mit den preußischen Gesetzen bekannt zu machen. Richter(Sagan) erkennt an, daß der kleine Grundbesitz durch die Klassensteuer, den Handwerkern gegenüber, überbürdet werde, weist aber darauf hin, daß das Haus bestrebt sein werde, diesem Mißstand bei Berathung der Klassensteuergesetze abzuhelfen. Wenn aber der Klassenhaß in socialistischer Weise geschürt werde, dann werde die Abhülfe der gerechten Forderungen der Grundbesitzer erheblich beschwert. Der Finanz= minister kann es nicht für einen Gewinn erachten, wenn bei der Etatsberathung so weitgreifende Fragen zur Erörterung gebracht werden. Die Stellung des Finanzministers diesen Fragen gegenüber, sei eine sehr einfache, er habe das Gesetz auszuführen und wenn man eine Aenderung des Gesetzes wünsche, so habe er die Anträge dazu abzuwarten. Er könne nur wiederholen, daß es nicht in Absicht der Staatsregierung liege, die Grundund Gebäudesteuer den Communen zu überweisen: wenn die Communen die auf diese Steuern angewiesenen Ausgaben übernehmen würden, so ließe sich eher über diese Frage reden.— Die Einnahmen werden genehmigt. Die dauernden Ausgaben sind auf 2,353,000 Thlr., die einmaligen außerordentlichen Ausgaben auf 500,000 Thlr. veranschlagt. Spangenberg bespricht die Einkommens=Verhältnisse der Steuerempfänger, namentlich in der Provinz Hannover, woselbst in dieser Beziehung noch antidiluvianische Zustände herrschten und wünscht, daß spätestens im nächsten Etat eine Aufbesserung des Einkommens dieser Beamtenklasse vorgesehen werden möge. Der Reg.=Com. Geh. Commerzienrath Rhode erklärt, daß die Regierung genaue Ermittelungen der maßgebenden Verhältnisse angestellt habe und sich ihre Anträge für den Etat vorbehalte. Die Ausgaben werden genehmigt. Ein Gleiches geschieht ohne Debatte mit dem Etat der Seehandlung. 3) Erste Lesung des Gesetz=Entwurses, betreffend die Aufnahme einer Eisenbahn=Anleihe von 120 Millionen. Es melden sich 12 Redner gegen, 7 für die Vorlage. Stuschke: Er habe sich gefreut, daß der Staat mit einem großen Eisenbahn=Project vor das Haus getreten sei, allein er und viele andere Abgeordnete seien durch die Vorlage enttäuscht. Zunächst werde das Füllhorn wieder über den östlichen Theil des Landes ausgegossen, während der westliche Theil unberücksichtigt bleibe. Redner bestreitet die Nothwendigkeit der Bahn Berlin=Wetzlar. Die militärischen Gründe die für diese Bahn angeführt würden, seien nicht stichhaltig, da nach militairischem Urtheil die Privatbahnen im letzten Kriege mindestens dasselbe geleistet hätten, wie die Staatsbahnen. Er tadelt das Verfahren der Regierung in Betreff der Erbauung der Schles=Gebirgsbahn und erörtet die speciellen bei derselben zur Sprache kommenden Verhältnisse, wird vom Praßd, der Bemerkung unterbrochen, daß diese Ausführungen nicht wärtigen Vorlage gehörten. Dr. Glaser erklärt sich für dessen mit gegendie in derselben in Aussicht genommenen im allgemeinen Interesse des Landes lägen. Demnächst erklärt er sich für einen Gegner des in Preußenerscheinenden gemischten Systems und schildert dessen Nachtheile. In Preußen herrsche nur ein Stück und Flickwerck, es sei kein einheitliches System in Bezug auf die Richtung vorhanden, es gebe keinen einheitlichen Plan in Bezug auf die Ausführung. Der Redner begrüßt die Vorlage nur deßhalb mit Freuden, weil sie endlich ein bestimmtes Princip und Bezug auf ein durchgreifendes System von Staatsbahnen aufstelle. E. empfiehlt die Ueberweisung der Vorlage an einen Commissar. eine Gesenischas" Eisenbahnbau ist ohne große Opfer nicht möglich und Eine Gestuschuft kann eine Bahn bauen, wenn ihr der Staat dazu nicht die erforderlichen Mittel bietet. Die Bewegungsfreiheit darf aber nicht in den Händen einzelner gelassen werden, sondern der Staat muß sich in Besitz der Verkehrswege setzen. Ich hätte gewünscht, daß man bei diesem System verblieben wäre und sich nicht durch eine Finanzpolitik in ein anderes System hätte hineindrängen lassen. Es tritt uns überall der Standpunkt entgegen. Die Straßen gehören dem Staat oder der Commune und nicht den einzelnen Privat=Gesellschaften. Ich erkenne deßhalb gar kein Recht vor Einzelnen, sich zu beschweren, daß der Staat selbst eine Bahn bauen will. Ich halte den Eisenbahnbau durch Private nur für ein subsidiäres Hülfsmittel. Ich habe-früher bereits angedeutet, daß im Lande nicht diejenige Befriedigung über die Eisenbahn=Verwaltung herrsche, wie sie zu wünschen sei. Ich gestehe, daß es keine Möglichkeit giebt, in die Misterien der Eisenbahn=Verwaltung einzudringen für Denjenigen der außerhalb steht. Ich will aber doch einige zu meiner Kenntniß gekommene Dinge mittheilen. Gunst ist es was der Eisenbahn=Verwaltung zum Vorwurf gemacht wird. Ich habe bereits erklärt, daß ich der persönlichen Ehrenhaftigkeit des Herrn Handelsministers in keiner Weise zu nahe treten will, allein ich kann doch Niemand Anders als ihn verantwortlich machen. Es wird dem Ministerium vorgeworfen, daß es die Concessionen nach Gunst und Ungunst vertheile. Es ist mir glaubhaft versichert worden, daß die Calamität, Stroußberg genannt, von dem Minister selbst großgezogen worden sei. Stroußberg hat sich gerühmt, Wege genug offen zu haben, um zu seinen Wünschen zu kommen. Das ist mir von glaubwürdigen Zeugen versichert, daß der Handelsminister Stroußberz's Unternehmen als einen„aufgehenden Stern“, natürlich nicht im dichterischen Sinn bezeichnet(Heiterkeit), und ihm deßhalb die besten Bahnen gegeben hat.(Hört! hört!) Jahre lang hat das Handelsministerium Hr. Strouß= berg unterstützt und selbst noch zu einer Zeit, als die preußische Bank denselben schon für so unsolide hielt, daß sie seinen Wechsel zurückwies. (Hört! hört!) Später ist der Handelsminister allerdings zu einer andern Ansicht gekommen, aber damit hat das Günstlingssystem nicht aufgehört. Ein hoher Rath im Staatsministerium, der Geh. Rath Wagener hatte nicht weniger als drei Concessionen zu Eisenbahnbauten erhalten: die Pommersche Staatsbahn, Belgard=Neustettin und Neustettin=Schneidemühl.(Hört! hört!) Ich möchte nur wissen, was ein Rath im Staatsministerium mit Eisenbahnen zu thun hat? Ich habe mir sagen lassen, daß Herrn Geh. Rath Wagener für die Abtretung der einen Concession an die Gesellschaft, welche die Bahn erbaut hat, Geld erhalten habe.(Hört! hört!), Einem solchen Beamten sollte doch gesagt werden, daß dies nicht die schickliche Art sei, in der die Beamten sich zu verhalten hätten.(Zustimmung.) Schließlich kommt man noch dahin, daß ein Minister von Andern sich eine Concession ertheilen läßt, um damit Vermögen zu erwerben. Jetzt sollen auch Prinz Biron v. Curland und Fürst Puttbus eine Concession zum Bau einer Eisenbahn erhalten haben(hört! hört!). Der Fürst baut auch nicht selbst, er hat wieder seine Hintermänner. Ich kenne ja alle Zickzackwege nicht, aber soviel weiß ich, daß mit den Concessionen Handel getrieben wird. Sobald dagegen von wirklich soliden Gesellschaften oder Communen um eine Concession nachgesucht wird, so tritt eine Geschäftsordnung ohne Ende ein.(Sehr richtig.) Nach diesen Grundzügen muß ich sagen, daß in Beziehung auf die Concessionen im Handelsministerium nicht mit der Vorsicht und Umsicht vorgangen wird, welche nothwendig ist, damit die Staatsregierung über jeden Verdacht erhalten wird. Ich sage nun, indem ich von allen übrigen Klagen absehe, als Endziel ist ins Auge zu fassen, daß der Staat in Zukunft einmal alle Bahnen in die Hände zu bekommen suchen muß. Wir müssen befreit werden von der Meinung, daß das Handelsministerium nach Gunst oder Ungunst verfahre. Der Handelsminister: Wenn der Herr Vorredner mir den Vorwurf gemacht hat, daß ich dem Strousberg eine Concession ertheilt habe, so erwidere ich darauf, daß dies zu einer Zeit geschah, wo mir die Mittel zu der Bahn nicht bewikligt wurden, und doch war die Bahn nothwendig. Ich habe die Schattenseiten Strousbergs nicht gekannt; so wie ich sie kennen lernte, verfolgte ich sie, und die Herren, von denen Abg. Lasker sagte, ich begünstige sie, klagen über mich. Ich möchte das Recht zur Ertheilung der Concessionen eher heute als morgen los werden. Der Abg. Lasker hat auch Namen genannt; diese Namen stehen aber nicht allein da, sondern sie sind immer von einem Comite umgeben.(Heiterkeit!) Das muß ich aber sagen, daß bei dem Fordern von Concessionen jetzt mit dem scheußlichsten Leichtsinn verfahren wird, und ich ertheile jetzt immer erst dann die Concession, wenn ich die Ueberzeugung habe, daß das Projekt mit Solidität ausgeführt wird. Ist eine Bahn nützlich, dann schreit das Land, und ich habe keine Ursache, den Bau derselben zu verhindern. Wenn mir vorgeworfen wird, daß ich nach Gunst und Persönlichkeiten verfahre, so hatte ich das eigentlich selbst zu verantworten,(Widerspruch!) aber ich leugne es auch rundweg. Soviel im alleemeinen über diese Angelegenheit. Ich wünsche die Eisenbahnen zu Stande zu bringen so viel als möglich, wenn es die Solidität der Unternehmer einigermaßen zuläßt; aber ich muß dem Schwindel so viel als möglich entgegentreten. Die Ausführungen des Abgeordneten Lasker im ersten Theil seiner Rede halte ich für unbedingt richtig. Provinzen und Communen habe ich keine Schwierigkeiten, und eine Begünstigung des Ostens gegen den Westen kann ich nicht zugeben. Rauchhaupt spricht sich für das Staatsbahnsystem aus und wendet sich dann zu den Klagen über die Anhaltische Eisenbahn, welche ihre Concessien längst verwirkt habe. Wenn der Kaiser von Oesterreich alle Beamten dieser Bahn, die ihn hierher geführt haben, mit Orden decorirte, so habe er dazu allerdings Grund genug gehabt, denn er konnte froh sein, mit heiler Haut hier anzukommen.(Zustimmung, Heiterkeit.) Reichensperger erklärt sich im Großen und Ganzen gegen die Vorlagen, dann wird die Debatte um 4½ Uhr vertagt. Nächste Sitzung morgen 11 Uhr. Nachrichten. * Bonn, 15. Januar. Die Adresse der hiefigen katholischen Bürgerschaft an Seine Majestät den Kaiser lag vergangene Woche drei Tage zur Unterzeichnung auf und wurde mit überaus zahlreichen Unterschriften bedeckt. Sie sollte Donnerstag Abend in würdiger Ausstattung abgesandt werden, wog aber viel zu schwer, um als Brief von der hiesigen Post angenommen und befördert zu werden. Am anderen Tage als Paket verpackt mit Angabe des Absenders und des Inhalts ergab sich, daß Pakete an Seine Majestät nur auf ausdrückliche Erforderung des Hofmarschallamtes durch die Post befördert werden können. Somit ergab sich die Unmöglichkeit die Adresse direkt durch die Post in die Hände Seiner Majestät gelangen zu lassen. Man wählte deßhalb eine Vermittelung in Berlin und ging die Adresse denn am Freitag den 10. mit der Post ab. Sie gelangte Montag den 13. in Berlin an mit einem Entschuldigungszettel der Post wegen Verspätung. Ob etwas Diplomatisches vorgegangen sein mochte? Sie wurde noch am nämlichen Tage Seiner Majestät dem Kaiser eingehändigt. * Bonn, 15. Jan. Die„Bonner Ztg.“ will erfahren haben, daß der Redacteur unserer Zeitung, Herr Dr. Matzner, die Redaction der„Schles. Volkszig.“ übernehmen werde. Uns ist von der Sache nichts bekannt. 1t Bonn, 14. Jan. Seitdem wir über die erste Sitzung der hiefigen Carnevals=Gesellschaft kurz berichtet, haben nun zwei weitere Versammlungen stattgefunden. Wenn auch in der ersten derselben noch eine gewisse Kühle herrschte, so brach sich'in Letzterer der rheinische Frohsinn mit Macht Bahn. — Die Palme des Abends errang Herr M.., der in Parodien nach Schiller'schen Balladen dem Verlauf der vergangenen Sitzung in der launigsten und theilweise sarcastischen Weise schilderte, ohne irgend Jemanden zu verletzen. Auch die folgenden Vorträge würden dem strengsten Aesthetiker keine Handhabe zu einer Kritik geliefert haben und hat somit die Bonner Carnevals=Gesellschaft den Beweis geliefert, daß es noch Stoff genug zu humoristischen Vorträgen gibt, ohne auf das Niveau des Kladderaddatsch und ähnlicher Unternehmungen herabsinken zu müssen. 0 Linz a. Rh., 13. Jan. Die Versammlung der katholischen Männer hiesiger Stadt, welche hier am 6. d. Mis., am Feste der h. drei Könige, Nachmittags 4 Uhr stattfand, beizuwohnen war auch uns erlaubt. Das Motiv dieser Versammlung war, daß der Stadtrath von Linz, theils aus Katholiken, theils aus Protestanten bestehend, beschlossen, wiederum junge Weltpriester als Kapläne an der Linzer katholischen Pfarrkirche durch die betreffende geistliche Oberbehörde ereiren, dagegen durch diese die hochwürdigen Herren Patres Minoriten, welche als stellvertretende Kapläne an der bezeichneten Kirche während der letzten 15 Jahre gewirkt, als solche ihren Functionen entheben zu lassen. Der Redacteur der„Linzer Zeitung“, Herr Krumscheid, ein wegen seines entschiedenen Einstehens für die Interessen der Katholiken in deren Kreisen hochgeschätzter Mann, hatte, als wir das Versammlungslokal betraten, bereits das Wort ergriffen. In seinem fließenden, anziehenden Vortrage erging er sich meist und, wie es uns schien, nicht ganz ohne Bewegung über das lange unermüdliche Wirken und die nicht geringen Verdienste der hochwürdigen Patres Minoriten bezüglich der Stadt Linz und deren Umgegend. Besonders hob er hervor, daß die letzteren, da die Pocken=Epidemie in Linz grassirt habe, einen ungemein rühmlichen Wetteifer in Ausüdung ihres Liebesdienstes den erkrankten Linzer Katholiken gegenüber bewiesen und dabei Gesundheit und Leben als wahrhaft gottesgläubige, fromme Priester in die Schanze geschlagen hätten. An die katholischen Männer von Linz sei nunmehr die Pflicht herangetreten, ihre Dankbarkeit gegen die hochwürdigen Herren Patres Minoriten, die ja auch schon der drückenden Hundstagsschwüle der Intriguen ausgesetzt seien, vermöge eines Protestes bei dem hochwürdigsten Herrn Bischofe von Trier gegen den schon beregten Stadtrathsbeschluß erkennen zu geben, um dadurch sie der Stadt Linz und deren Umlandschaft möglichst zu erhalten und ihre Existenz und Subsistenz zu sichern. Auf die dann durch den Herrn Redacteur Krumscheid an die geehrte Versammlung gerichtete Frage, ob sie Protest erheben wolle, erfolgte von ersterer ein einstimmiges, kräftiges— Ja! Beim Schlusse der Rede des Herrn Krumscheid konnten wir als warm sympathisirende Katholiken nicht umhin, dem wackern Manne ein wohlverdientes Dravo! zuzurufen, worauf sofort ein sehr lebhaftes Bravo aus aller Anwesenden Munde drang, welche ihn dann mit uns hochleben ließen!— Die Kunde, daß man die hochwürdigen Herren Patres Minoriten zu Linz aus ihrer bisherigen segensreichen priesterlichen Wirkungssphäre hinausdrängen wolle, erregt hier und in benachbarten katholischen Pfarreien— Sensation! * Koblenz, 14. Januar. Der„Niederrheinischen Volkszig.“ zufolge ist den hiesigen Altkatholiken nach zweimaliger Zurückweisung nunmehr die Genehmigung zur Mitbenutzung der hiesigen katholischen Garnisonkirche ertheilt worden.— Die hiesigen beiden katholischen Pfarrer, die Herren Roderich und Weißbrodt sind der Localschulaussicht enthoben worden. Als Grund wird von liberalen Blättern angegeben, Herr Pfarrer R. habe in einer im hiesigen katholischen Casino gehaltenen Rede die Führer des katholischen Centrums„die besten deutschen Männer“ genannt, Herr Pfarrer W. aber sei nicht allein thätiger Mitarbeiter der„Kobl. Volksztg.“, sondern er habe auch seine Kapläne in Volksversammlungen gegen die Reichsregierung(7) agitiren(?) lassen. 8 Köln, 11. Jan. Das gestern hierselbst im Saale des GesellenHospitiums abgehaltene Concert des Domchors umfaßte sieben Nummern, welche sämmtlich mit Ausnahme einer kleinen Störung, musterhaft ausgeführt wurden. Den schönsten und nachhaltigsten Eindruck hatte Nummer 5; ein dies irae von F. Anerio, Wechsel zwischen einstimmigem Choral und mehrstimmiger Bearbeitung. Von Interesse waren auch drei kleine deutsche Kirchenlieder im Contrapunkt bearbeitet, und theils von Knabenoder Männerstimmen mit Begleitung, theils von beiden zusammen ohne Begleitung vorgetragen. Alle Nummern des Programms ließen jedoch die Wahrnehmung deutlich hervortreten, daß auch innerhalb der strengen Regeln ernster Kirchenmusik Wohlklang und Schönheit wohl möglich sei, ohne irgendwie, weder in der Freude noch in der Trauer, ruhelos und leidenschaftlich zu werden.— In der dem Concerte folgenden Besprechung machte Herr F. Könen, als Diöcesanpräses des Cäcilien=Vereins Mittheilung über die Aufführungen bei der Diöeesan=Versammlung zu Düren, deren unbefriedigendes Resultat er der verfehlten Bildung der Knabenstimmen und der mangelhaften Leitung Schuld gab. Die zu Düren beschlossene Gründung einer Diöcesan=Bibliothek für kirchenmusikalische Werke ist inzwischen erfolgt. Es sind zu dem Zwecke bereits 70 Mitglieder zu einem besondern Verein zusammengetreten; der Kassenbestand beträgt 120 Thlr., die Zahl der Werke schon über 100. Man beabsichtigt auf diese Art eine Sammlung und sichere Aufbewahrung der kirchenmusikalischen Schätze und eine übersichtliche Katalogisirung aller bis jetzt existirenden Compositionen.— Ueber die diesjährige General=Versammlung des deutschen Cäcilien=Vereins machte Herr Könen darauf aufmerksam, daß dieselbe am 10., 11. und 12. August in Köln tagen werde. Einstweilen gehe seine Absicht dahin, am 10. in der Domkirche ein feierliches Hochamt mit einer polyphonen Messe, und am 11. August ebendaselbst in der Domkirche ein einstimmiges Choralamt mit den Choralsängern sämmtlicher Pfarrkirchen Kölns, verstärkt durch den Sängerchor des Priester=Seminars abzuhalten. Am 11. und 12. würden alsdann Nachmittags 5 Uhr Aufführungen von Seiten des Domchores erfolgen, entweder auf einer besondern Estrade in der Domkirche, oder, der besseren Akustik wegen, in der Pfarrlirche St. Maria im Kapitol. Den 13. August wird sich dann das sieg=rheinische Gesangfest zu Brühl anschließen.— Die nähere Fixirung der geschäftlichen Angelegenheiten soll ein zu Ostern zu bildendes Comité besorgen. * Neuß, 11. Januar. Reisende, welche heute Morgen mit der Eisenbahn von Gladbach von hier ankamen, erzählen, daß der Fürstlich SalmDyck'sche Förster in den Waldungen in der Nähe des Dorfes Aldenhoven am Samstag einen Wilddieb erschossen habe. Gestern nun wurde der Förster von bis jetzt unbekannter Hand erschossen. Beide Leichen wurden in das Spritzenhaus in Aldenhoven gebracht. Die amtliche Untersuchung wird das Nähere ergeben. * Barmen, 11. Januar. Die dreimonatliche Gefängnißstrafe des Herrn Polizei=Commissar Köhler, zu welcher derselbe bekanntlich von der Zuchtpolizeikammer des Landgerichts zu Elberfeld am 22. Juni v. J. verurtheilt worden war, ist durch eine Cabinetsordre des Königs vom 9. December v. J. in eine Geldbuße von 10 Thlrn. oder im Unvermögensfalle in 14 Tage Gefängniß umgewandelt worden. Post. * Brüssel, 14. Jan. Auf eine in der heutigen Sitzung der Repräsentantenkammer eingebrachte Interpellation gab der Ministerpräsident de Theux die Erklärung ab, daß die Genehmigung zur Cession des luxemburgischen Eisenbahnnetzes an eine kürzlich gebildete Gesellschaft von der Regierung nicht ertheilt worden sei, weitere Erläuterungen der Sachlage könne er jedoch vorläufig nicht abgeben. Hierauf entgegnete der Deputirte Bara, wenn die Genehmigung der Cession definitiv versagt worden sei, so sei die Sache erledigt; sei dies aber nicht der Fall, so müsse noch ein gewisses Dunkel über der Sache walten, und dann sei die Angelegenheit noch nicht beendigt. Von dem anwesenden Finanzminister Malou wurden darauf für morgen nähere Auseinandersetzungen in Aussicht gestellt. * Brüssel, 14. Jan. In der Repräsentantenkammer legte heute der Finanzminister Malon einen Vertrag mit Holland, betreffend die Führung der Eisenbahnlinie Antwerpen=Gladbach über limburgisches Gebiet, zur Genehmigung vor. * London, 13. Januar. Die Leiche des Kaisers Napoleon wird, dem„Globe“ zufolge, bis morgen Nachmittag 4 Uhr in Parade ausgestellt. Die Kaiserin Eugenie ist erkrankt und wird der Beerdigungsfeierlichkeit nicht beiwohnen können. * London, 14. Jan. Der Prinz von Wales, der Herzog von Edinburgh und der Prinz Christian von Dänemark sind heute in Chislehurst eingetroffen.— Prinz Arthur ist heute von hier abgereist, um sich über Calais und Deutschland noch Rom zu begeben. * L o n d o n, 1 4. J a n u a r. I n e i n e m A r t i k e l d e r„ T i m e s“ wird heute ausgeführt, daß kein Grund zur Erregung von Eifersucht bei anderen auswärtigen Mächten vorliege, wenn die Erklärung Rußlands, daß es viel weniger darauf ausgehe, neue Eroberungen in Centralasien zu machen, als vielmehr die Grenzen zuxpacificiren und seine Handelsverbindungen auszudehnen, aufrichtig * gemeint sei. Die„Times hält die Eröffnungen des Grafen Schuwaloff mit dieser ihrer Ansicht für nicht unvereinbar, da Graf Schuwaloff angegeben, daß die russische Expedition nach Khiwa in zwei Punkten der britischen Expebition nach Abessynien vollkommen ähnlich sei, indem einmal dieselbe der Befreiung gefangener Russen gelte und zweitens eine permanente Besetzung des Landes nicht beabsichtigt sei. Graf Schuwaloff habe ausdrücklich erklärt, daß unter keinen Umständen das Gebiet von Khiwa dem russischen Reiche einverleibt werden solle und daß die russischen Heerführer angewiesen seien, nur bis zur erfolgten Befreiung der russischen Gefangenen in Khiwa zu bleiben. Der Artikel schließt mit der Erklärung, daß die Erfüllung solcher Zusicherungen die Eifersucht der beiden in Asien rivalisirenden Reiche besser beseitigen werde, als alle geschriebenen Verträge.— Der Kanzler der Schatzkammer Sir R. Lowe, hat gestern eine Deputation, welche um Abschaffung der Malzsteuer bat, abfällig beschieden, weil die Ansicht von einem angeblichen großen Finanz=Einnahmeüberschuß eine durchaus irrige sei. * Kopenhagen, 14. Januar. Der Antrag der Führer der Linken, die Berathung des Schulgesetzes in erster Lesung abzubrechen und anstatt dessen einen Ausschuß von 15 Mitgliedern zur weiteren Vorberathung der Vorlage zu wählen, kam in der heutigen Sitzung des Volksthings trotz des Widerstandes der Minister mit 58 gegen 37 Stimmen zur Annahme. Der befürchtete Conflict zwischen dem Ministerium und der Volksvertretung ist somit zunächst vertagt. Telegraphische Berlin, 15. Januar, Preuf, 4 1/2%/ cons. Anl. 103% 3½% Staatsschuldscheine 89 Rhein. r. Westph. Rentenbriefe 97¼ Rhein. Eisenbahn=Actien 156 do. po. L. B.— Berg.=Närkische Eisend. 131 ¼ Oesterr. Süder=Rente 65%8 Köln=Mindener Eisenb. 165 ¾4 do. do. L. B.— 3 Uhr 5 Min. Nachm. Mainz=Ludwigsh. Eisenb. Lombarden Oest. Credit=Actien Darmstädter Bank Disconto=Commandite Berl. Wechsler=Bank do. Provinz.=Wechsler=Bank Stimmung fest. 174 115 200½ 188½ 271½ 136 ¾ Privat=Telegramm. Mülheim a. Rh., 15. Jan. Appellations=Gerichts=Präsident v. Gerlach ist mit 242 Stimmen zum Abgeordneten gewählt. Der Weinhändler Lucas aus Mülheim erhielt 174 Stimmen. London, 15. Jan. 23 Extrazüge beförderten gestern gegen 25,000 Menschen zur Leichenausstellung nach Chislehurst. Des Cardinals Bonaparte Ankunft wird widerrufen. 14. Jan. Die Regierung antwortete den hiesigen Gesandten, sie sei bereit, ein Schiedsgericht in der Laurionfrage anzunehmen, wenn alle Großmächte erkennen würden, daß die Frage eine internationale sei. Handel und Verkehr. * Berlin, 14. Jan. Die gerstern gezeigte übermäßige Muthlosigkeit war gewichen und lichte Streifen säumten die düstern Wolken des Börsenhimmels. Freilich— die wieder erlangte Haltung flößt noch immer kein volles Vertrauen in den Fortbestand ein, wenn man die Lage des Geldmarktes betrachtet. London, Paris, Wien— Alles hatte gestern sehr fest geschlossen. Von Ameriko sind beträchtliche Geldsendungen für England unterwegs und so blieb Berlin nichts übrig, als auch mehr Festigkeit Zu zeigen. Die Bahnen nahmen zwar an der Coursbewegung Antheil, aber zu einem erheblichen Umsatz kam es nicht. Nur in leichten Bahnen als Spielpapier war Umgang. Die eigentlich localen Werthe, Bank wie Industriepapiere, wollten nicht ziehen und die Geschäftsstille dauerte unverändert fort— es fehlt noch immer zu sehr an Käufer. Köln, 14. Januar. Cours=Bericht. Industrie=Actien. Nlach.=Münch. F V. 311 B ColoniaF.=V. 258 G Magd..=.=Ges—. B Gladb..=Vers. 113½ B Vaterl..=Vers. 163 B Kh.=Westf. Lloyd 108B Westd..=Bank 103B Köln. Rückv. 120 B Agrippina 117 G Concord.Lö.=V. 137 56 Germ. Lb.=V.— G KölnerHagel=V 1016 Köln. Dampschiff 103B DüssDampfschisf 107B Köln. Schleppschiff65G Köln. Bwollsp. 111 G Köln Maschinenb 168B Köln=Müs. V. 165 G Un., Ess. M. AG 139 b6 Boch. Gußst.=A. 231 B Mechern.==B126 G Hörd. Vaw.=V. 149 G Phönix Lit. A. 230 B Phönix Lit. B. 390 G Stimmung ruhig. WesifBB(Courl) 2036 Rh.=w. Ind.=A 169 B Tauerei Köln 97 G Bg.=M. Bergw.=V. 12769 Humboldt.=A. 164 B Harpener.=V. 420 G Harkort, Masch.=Brückenbau=Act. 90 B Dortm. Union 170 B Sieg=Ich.alte u. 30 E do. Pr.=Act. 126 B Aach=Höng. B. A. 181 B Bank=Actien. Schaaffhausen 169½56 Barmer Bankv. 120 G Köln. Priv.='. 114B(Darmst. Bank 184 B Luxemb. Bank 141 B Bonif.Bgw.=G. 162 B Köln Bergw.=B 193½ bz Wissener Bergbau= und ge r a 80 S, s Hütten=A. 130 bz Harzer Eisenw. 108 G Eschw. Bgw.=V. 122 53 =Bt. 98 G Preuß. Bank=A. 218 G Disc.=Comm. 265 B Deutsche Bank 109 B Bankf. Rh. u. W. 100 G Atw. Centralbk. 1113 Oest. Credit 199½ Gp. U. Ess. Credit=Anst. 129½2 bz Verl. Hand.=G. 146 ½ G. Amsterd. Bk.=A. 1016 Eisenbahn=Aktien. Nachen=Mastricht 46 ½ B Mainz=Ludwigh 174½ B Rhein. 154 b6 Amsterd.=Rottd. 1026,(Oberschles. A. C. 216 B Rheinische, junge 1476 Berg.=Märk. 130 bz[.=F. Staatsb 2036 p. U. Rh. Bonn=Köln 98 G Köln=Minden 163 1/ G. Rumän. Eis.=Act. 43½ B Rh..=B Lit. B. 925z Köln=Mind...113B,(Sdl.(Lb) Stb 1136 pU. Rhein Nahe 44 1 B Obligationen. Preuß. Rente 103½ B, Ital. 5% Anl. 65¼., Rhein4 1/2% Obli 98 ¼ B Pr St=Sch 3 1/2%89¼ B Französ. Rente 84., Rhei. 5% Oblig. 102½ G Prm=St=A. 3 1/2%125 B Türk. 5% Anl. 52., Rhei.Köln=Cref. 98 bz Kh.=westsRentenb. 97½ G Amer. 1382 St.=A. 97⅝ B. Berg.=Märk. 3. S. 82¾ B Oest 100FlErdtl 117B(Amer. 1885 St.=.98 ¾ G„„ 5. S 998 Oest5% 1860Loos95B(gzI, 41 E 4½% 99 G„„..99B Oest. 1864er Loose 926(Mind[., 5% 104 ½6 Rhein=Rahe gar. 100 Oest. Silberrente 65¼ Gg.;(.„4½% 98½ Oest.=Fr. Staatsb. 297 B vr.“., 4% 89 G„ Südl 9·99 (., 4% 896 Mainz=Ldwigsh. 102½ BOblig. Bad. 4% Pr=A. 109½ g OolibBaier. 4% Pr.=Al 12½ G/K.=Mind. Prä.=A. 955; Wechselcours. Amsterdam kurz 140 3bzLondon kurz.23 B „ 2 M. 139 5/8G„ 3 M..20½ G Paris kurz 79¼ G, Hamburg kurz 148 5/ B " 2 M.— G„ 2M— B Antwerpen kurz 80 1/10 B Bremen kurz— G Brüssel kurz 80 1/10 B,(Leipzig 2M. Sabt." 290 B Köl.=Stadt=Obli. 98½ B Rheinprov.=Obl. 99½ G Frankf. a. M. k. 00.0 B „ 2 M. 00.00 G Augsburg kurz 85 1/10 G " 2 M. 84 9/10 G Wien kurz 92¼ G 2M. 91 G Zinsfuß der Preuß. Bank: für Wechsel%, für Lombard%. Köln. Geldeours. Preuß. Friedrd'or Ausländische Pistol. 20=Franken=Stücke. Wilhelmsd'or Fünffranken=Stücke Briefe. Geld. .21.—/5.20. 6 .16.—/5.15. 9 .10, 9/5. 9. 9 .18. 6/5.18.— .10.—s1. 9. 9 14. Januar. Briefe. Geld. Französische Krthlr..17.—.16.10 Brabanter Krthlr.[.16.—s1.16.— Livre=Sterling...22. 6/6.21. 9 Imperials.16. 6/5.15. 9 Goldkronen.... 19..—|9. 5. 9 Telegraphische Fruchtpreise. Köln, 14. Jan.(Notirungen der Handels=Makler.) Wetter: schön. Rübdl fester, per 100 Pfd. mit Faß in Eisenb. eff. in Partieen von 100 Ctr. 12 7/10 V. Weizen unverändert, ohne Sack per 200 Pfd. hiesiger(niedrigster Preis) eff. 8 9/12., fremder—8 5/12.,(Lieferungsqualität à 75 Pfd. per 50 Liter). Roggen unverändert, ohne Sack per 200 Pfd. hiesiger(niedrigster Preis) eff. 5½., fremder—5 7 B.(Lieferungsqualität à 69 Pfd. per 50 Liter). Köln, 15. Januar.(Notirungen der Productenhändler.) Weizen fest; eff. hiesiger 8½/., fremder 8 ½/8 G. Roggen unverändert: eff. 5½ G. Rüdöl besser; eff. 12 7/10 Leinöl esf. in Partieen von 100 Ctr. Thlr. 14. Wasserstands=Nachrichten. Mainz, 14. Jan. Rheinhöhe 1,94 Meter, gef. 0,00 Meter. Oberwesel, 14. Jan. Rheinhöhe 6 Fuß 6 Zoll, gef. 1 Zoll. Coblenz, 14. Jan., 8 Uhr Morg. Rheinhöhe 7 Fuß ½., gef. 5½ 8. Bonn, 15. Jan., Morg. 10 Uhr. Rheinhöhe 7 Fuß 2 Zoll, gef. 1 Z. Verlobt: Julie Schleicher, Emil Schleicher, Bonn und Stolberg. Lottchen Schnutenhaus, Louis Heuser, Duisburg.- Trinchen Damers, Albert Becker,.=Gladbach.= Emilie Schnitzler, Hugo Merrettig, Mülheim a. Rh. Verheirathet: Albert Bleidt, Johanna Schmeltzer, Erkelenz und Deutz. Geboren: Per: Päffgen e.., Köln. Wilh. Ungnad e.., Nippes.- B. H. Dickmann e.., Crefeld. Gestorben: Mich. Jos. Hamacher, 76., Köln.- Fried. v. Oyen, 48., Essen.- Heinr. Stens, 42 ., Essen.- Maria Filbry, 19., Münster. ei marianische Jungfrauen=Congregation für das Fräulein Marg. Hub. Ohrem in der Jesuitenkirche um 8 Uhr eine h. Messe lesen, wozu freundlichst eingeladen wird. Bekanntmachung. In Gemäßheit der§§ 59 und 60 der Militär=Ersatz=Instruktion für den Norddeutschen Bund vom 26. März 1868 werden alle militärpflichtigen jungen Leute hierdurch aufgefordert sich innerhalb der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar., Behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle unter Vorzeigung ihres Geburtsund resp. Loosungs= und Gestellungsscheines auf dem OberbürgermeisterAmte zu melden. Die unterlassene Meldung wird nach§ 176 der bezogenen Instruktion mit Geldbuße bis zu 10 Thlr. oder verhältnißmäßigem Gefängniß bestraft. Es gehören hierzu alle diejenigen Personen, welche a) im Jahre 1853 geboren sind. b) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht vor einer Ersatz=Aushebungs=Behör de zur Musterung gestellt haben, sowie c) solche, welche sich zwar gestellt, über ihre Militärverhältnisse aber noch keine feste Bestimmung erhalt" haben. 14 Ebenso bezieht sich die Verpflichtung zur Anmeldung nicht allein auf diejenigen Mili tärpflichtigen, welche hier geboren sind, sondern auf alle, welche sich hier aufhalten, z. B. Studenten, Schüler, Haus= und WirthschaftsBeamten, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Dienstboten, Fabrikarbeiter 2c. Im Falle vorübergehender Abwesenheit haben die Eltern, Vormünder oder sonstige Verwandte oder Brodherren die Verpflichtung, die Anmeldung zu bewirken. Ebenso sind in der selben Frist etwaige Reklamationen anzumelden. Das Oberbürgermeister=Amt. Für nach auswärts wird ein braves c Mädchen, das gut nähen kann und etwas Hausarbeit versteht, zu größern Kindern gesucht. Näheres in der Exped. d. Ztg. in gewandtes Zweitmädchen sucht Stelle. Nah. in der Exp. d. Ztg. Gerichtlicher Verkauf. Am 16. Januar 1873, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Römerplatze zu Bonn öffentlich gegen gleich baare Zahlung versteigert werden: verschiedene Hausmobilien. Brucker, Gerichtsvollzieher. Für Stellen=Angebote u. Gesuche, namentlich von Buchhaltern, Geschäftsreisenden, Commis, Gehülfen, Lehrern, Gouvernanten 2c. 2c., für Associe-Gesuche und dergl., sowie für Verpachtungen, An- und Verkäufe von Häusern, Liegenschaften, Fabriken, Bergwerken 2c. 2c., ist die Zeitungs=Annonce das Mittel, welches rasch und sicher zum Ziele führt. Zur Besorgung derartiger Annoncen in die für jeden speciellen Fall bestgeeigneten Zeitungen und zur Entgegennahme darauf einlaufender Offerten empfiehlt sich die von ..Dausea C. Central=Bureau: Frankfurt a. M. Repräsentanten in allen größern Städten Europas. Formularien zu Kirchenrechnungen, Kapital=Anlagen, Kirchenbudget, Zahlungsanweisungen u. Quittungen stets vorräthig. Ferner sind vorräthig und werden zur Abnahme empfohlen: Miethverträge, Rechnungsformularien und für die Herren Pfarrer Tauf= und Verkündigungsscheine 2c. Hauptmann sche Buchdruckerei. Neueste Polizei=Bau=Verordnung der Oberbürgermeisterei Bonn. kl.°.— Preis 2½ Sgr. Zu beziehen durch die Expedition der Deutschen Reichs=Zeitung. große Tägerxtate kauf= und miethweise. Endenicherstraße 29. Verlag von Alfred Coppenrath iv Regensburg: Claudius Priester der Gesellschaft Jesu, anmrricht Hrevigren. Auf Wunsch Seiner bischöflichen Gnaden des hochwürdigsten Herrn Ignatius von Senestrey, Bischofs von Regensburg, übersetzt und herausgegeben von mehreren Freunden gediegener und zeitgemäßer katholischer Kanzelberedsamkeit. Bis jetzt etschienen:. I. und II. Bd. Predigten für alle Sonntage des Jahres. III. Bd. Predigten auf die Feste Christi des Herrn und der allerseligsten Jungfrau Maria. X. Bd. Vorträge zum Gebrauche bei den heiligen Exercitien. Mit einleitenden Bemerkungen über die Kunst zu betrachten, von P. Fugger, S. J. Das complette Werk wird 10 Bde. umfassen und werden der IV. und V. Lobreden auf die Feste der Heiligen, der VI. Adventpredigten, der VII. und VllI. Fastenpredigten. der IX. Predigten vom heiligen Sakramente des Altars und vom heiligen Kreuze enthalten. Die Abtheilungen, welche für sich ein geschlossenes Ganze bilden, werden auch einzeln abgegeben. Für die Gediegenheit und den Reichthum des Inhaltes dieser Predigten bürgt der Name Texier, der zu den hervorragendsten Rednern Frankreichs zählt. Dieselben erscheinen hier zum ersten Male vollständig in deutscher Sprache. Für die Gewissenhaftigkeit der Ausführung des Unternehmens garantirt der Name des hochwürdigsten Bischofs von Regensburg. jeden Bandes 1 Thlr. 6 Sgr. 1OLSTULLtUUHATT Sonntag den 19. Januar 1872: GrOssUs Bamen Ccmfte. mit AE SA in der Beechoven-Källe. Schultheiss und Schöppenrath. Verkauf von Actien. Auf Grund Urtheils der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichtes zu Bonn vom 8. Mai 1871 und ferner eines von dem Rhein. Appellationsgerichtshofe zu Köln in seiner öffentlichen Sitzung des zweiteu Civilsenats vom 19. December 1872 erlassenen Urtheiles, wonach die von den Appellanken Hermann Pertz, Steinhauer zu Heisterbacherrott, und Genossen eingelegte Verufung von den Urtheilen des Königl. Landgerichtes zu Bonn vom 31. Juli 1865 und 8. Mai 1871 mit Strafe und Kosten verworfen worden ist, in der gerichtlichen Theilungssache: I. des Hermann Pertz, Steinhauer zu Heisterbacherrott, II. des Michael Pannenbecker, Grubenbesitzer zu Nonnenberg, Kläger, vertreten durch Advokat=Anwalt Hagen zu Bonn, geggen: I. Wittwe Caspar Simons, Marie geb. Jaeger, Rentnerin zu Bonn, vertreten durch Advokat=Anwalt Ruland daselbst; II. Eheleute Heinrich Kochenbach, Schreiner, und Maria Anna Pertz zu Oberdollendorf; III. Johann Pertz, Steinhauer zu Niederdollendorf; IV. Eheleute Engelberth Kuth, Kaufmann und Gastwirth, und Maria Eva Pertz in Godesberg; V. Wittwe Gerhard Pertz, Sophie geb. Haniel, ohne Geschäft zu Jülich, für sich und als Vormünderin ihrer minorennen Kinder Johann und Hermann Pertz: VI. Eheleute Gottfried Bongartz, Schlosser, und Sibylla Pertz in Remagen, Verklagte, vertreten durch Advokat=Anwalt Justiz=Rath Hopmann in Bonn, und gegen VII. Wittwe Mathias Jaeger, Henriette geb. Schimper, Rentnerin in Bonn; VIII. Otto Sacdt, General=Advokat beim Königl. Appellationsgerichtshofe zu Köln, als Nebenvormund des minorennen Kindes der Wittwe Caspar Simons, namentlich Rudolph Simons; IX. Emil Simons, Landgerichts=Referendar in Bonn, Intervenienten, vertreten durch Advokat=Anwalt Ruland daselbst, sollen vor dem unterzeichneten, zu Bonn wohnenden Königl. Notar Justiz=Rath Carl von Monschaw von 73 Stück Actien der anonymen Gesellschaft Silberhardt& Jucht, jede von 1000 Gulden(571° Thlr.) welche bei der stattgehabten Verloosung den Klägern und den sub II. bis VI. genannten Verklagten zufielen, so viele öffentlich verkauft werden, als zur Deckung der Forderungen der Wittwe Simons, festgesetzt diese Forderungen auf 14,787 Thlr. 29 Sgr. ½ Pfg., und 105 Thlr. sammt Zinsen und Kosten, erforderlich sind. Der Verkauf der Actien findet am Donnerstag den 23. Januar cr., Nachmittags 3 Uhr, auf der Amtsstube des unterzeichneten committirten Notars zu Bonn, Belderberg Nr. 7, gegen baare Zahlung Statt. Bonn, den 9. Januar 1873. v. Monschaw. Achte Bombau=Prämien=Collecte. Die Ziehung der zur Beschaffung reichlicherer Mittel für den Ausbau der Kölner Domthürme mittels Allerhöchster Cabinets=Ordre vom 27. März 1867 Allergnädigst bewilligten Prämien=Collecte ist auf Donnerstag den 16. Januar 1873 festgesetzt und wird an diesem Tage und an den folgenden Tagen, Vormittags 9 Uhr und Nachmittags 3 Uhr beginnend, im Isabellen=Saale des Gürzenichs zu Köln, unter genauer Beobachtung des Planes(§), Statt finden. Köln, den 16. December 1872. Der des Central=Dombau=Vereins. Mit Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung dringen wir ferner zur allgemeinen Kenntnißnahme, daß unmittelbar nach beendigter Ziehung zur Anfertigung der officiellen Ziehungs= und Gewinnliste, unter Zugrundelegung des über das Ziehungsgeschäft aufgenommenen endgültigen notariellen Protocolles geschritten wird, und daß allein diese Ziehungsliste, welche(nach etwa acht Tagen beginnend) planmäßig dreimal von drei zu drei Wochen veröffentlicht und eventuell(im Falle etwaiger Druckfehler) berichtigt wird, als zuverlässig anzusehen ist.— Es sind demnach alle inzwischen anderweitig erfolgenden Publicationen von Ziehungsresultaten weder für den Verein selbst, noch für unseren Rendanten in irgend einer Art maßgebend, und kann daher auch vor dem Erscheinen der officiellen Ziehungsliste keine Auskunft über Gewinn=Nummern oder Prämien ertheilt werden. Der Verwaltungs=Ausschuß. Auskunftsbüreau über Waaren= und Credit=Verhältnisse. Commission und Incasso.„Auch lasse gegen billige Provision auf mich trassiren. A. Vohsen-Honrath. Gehobelte und gefugte nordische Bretter in allen Zimmerlängen empfiehlt billigst Wwe. Gottfr. Weber's Holzhandlang. Kestauration„Tusstrsruhr. Hiermit die ergebene Anzeige, schöner Witterung geöffnet ist. Achtungsvoll daß obige Restauration bei Pet. Velten. Anzeige. Mit dem heutigen Tage eröffnete eine Fourage-Handlung und bittet um geneigten Zuspruch Bonn, den 13. Januar 1873. R. Haas, Maargasse 20. Unterzeichneter empfiehlt Vorschriften Nr. 1: Besten Rünchener Hefenansatz elbst zu bereiten; Schutz gegen wilde, falsche Gährung. Nr 2: Feinstes Bierbouquet zur Gährung. Nr. 3: Neuestes Klärmittel, jedes Bier schnell und sicher glanzhell zu machen, 10 Eimer mit 5 Sgr. Nr. 4: Gespundeten wie ungespundeten Bieren dauerndes Mousseux zu geben, ohne Kräuselbiere. Diese vier Vorschriften kosten zusammen 5 Thaler, mit Garantie, anwendbar bei ober= und unterg. Bieren, pr. Chemiker Crenzburg, Verfasser der Theorie und Praxis der Bierbrauerei. A. Crenzburg in Heldburg bei Coburg. Preien Ache eiche erche. Bo häß do räch dren. Potpourri über Kölnische Carnebarstieder, für Clavier bearbeitet von Leopold Bruno. Mit großem Beifall von der Zerbe'schen Capelle aufgeführt. Köln. Pet. Jos. Tönger, 33. Hof 33. Soeben erschien: Die Unvertreiblichen, oder die Missionaire der Eisenbahn. Von W. Cramer, Domcapitular. 5 Ser. 2. Kaumamn'sche Verlagshandtung. Dülmen. Aus dem bisher unter der Firma„Blettner& Huppelsberg“ hierselbst bestandenen Baugeschäfte ausgetreten, habe ich mich hierselbst Sternthorbrücke Nr. 9 etablirt und halte mich unter Zusicherung prompter u. reeller Bedienung in der Ausführung aller vorkommenden Bauarbeiten, sowie in der Anfertigung von Bauplänen und Kostenanschlägen bestens empfohlen. H. Huppelsberg, Bauunternehmer. Rabtalen verschiedener Größe liegen zum Austhun bereit. Franz Heynen, Stiftsplatz 35. Schode Dienstbucher zu haben in der Expedition dieser Zeitung. Für Landoiche. Ein Wittwer noch in den fünfziger Jahren, alleinstehend, welcher 30 Jahre große Ackerwirthschaft betrieben, sucht eine Stelle als Verwalter Nähres in der Epped. d. 3t. Eine Partie veredelte 31 Dostbaume verkaufen bei Wilh. Hüllen in Mehlem. Besest obernigesche Schrott= u. Fettgeriß aus dem Schiffe zu beziehen von Gebrüder Schmelz. Neue Sendung frischer ungesalzener Butter B. Spr. 10. 8. 10 Pfd. à 10. 2. Ia. Schweizerbutter à 11. 6. empfing W. Hirsch, Brüdergasse 4. Ein Bäckerlehrling wird gesucht. Neugasse 21. En Karkr Junge wird als Gärtnerlehrling gegen Kost und Lohn gesucht. Zu erfragen in der Expedition d. Ztg. Gewandte Näherinnen gesucht. Neugasse 14.—1 Bonner Carnevalsgesellschaft. Reden und Lieder für das am Sonntag den 19. ds. stattfindende Damen=Comité bitten bis spätestens den 18.., Nachmittags 4 Uhr, an Herrn F. Hax, Bonngasse 18, gelangen zu lassen. Schultheiß und Schöppenrath. General-versammiung des Beethoven=Vereins am Mittwoch den 29. Januar Abends 6 Uhr, im kleinen Saale der Lese= und Erholungs=Gesellschaft. 1. Bericht über den Stand des Vereins auf Grund des§ 15 der Statuten. 2. Neuwahl des Vorstandes. 3. Wahl einer Commission zur Durchsicht der Jahresrechnung pro 1872. Bonn, 10. Januar 1873. Der Vorstand des Beethoven=Vereins. Ein kleines herschaftliches Haus von—8 Näumen mit Gärtchen und Bleiche in Bonn zu kaufen oder zu miethen gesucht. Froo.=Off. mit Angabe der Bedingungen und des Preises sub M. H. 215 besorgt die Exp. d. Ztg. Türtkische Pfaumen empfiehlt beste neue Waare per Pfund und Centner billigst Jos. Roeger am Münster. Bonner Carnevals=Gesellschaft. Sitzung des Schöppenraths und sämmtlicher Commissionen am Donnerstag den 16. ds., Abends 6 Uhr, bei Herrn A. Perrin, Wenzelgasse. Der Schultheiss. Mainzer Sauerkraut empfiehlt feinste Waare billigst Jos. Roeger am Münster. Palm zum Einf. z. verl. Kessenich 351. Stadttheater in Bonn. Freitag den 17. Januar: 14. Abonnementsvorstellung.-Serie lI. Bonna Biana. Lustspiel in 4 Acten von E. A. West. Schauspielpreise. Anfang 6 Uhr. Alte Flaschen und Glasscherben werden fortwährend angekauft von Joh. Lammerich, Achterstraße. Täglich 26 Liter Milch gesucht. Die Exped. d. Zig. sagt wo. pr Englische und französische llebergen werden angefertigt von Dr. Gottschalk, Judengasse 8. Schlossergesellen gesucht von Jos. Th. Ludwig, Meckenheimerstraße 5. Ein verheitathzeter Gärtner, in Blumen= Baum= und Gemüsezucht gründlich erf., mit guten Zeugnissen, s. Stelle. Heisterbacherhofstr. 15. Ein militärfr. junger Mann, der auch Gartenarbeit versteht und gute Zeugnisse besitzt, sucht Stelle als Hausknecht oder Kutscher. Näheres in der Exped. d. Ztg. Einz= Wohnung von 4 Käumen zum 15. Mai d. J. gesucht. Zu erfragen in d. Exp. d. Ztg. Eine 1. Stage von 4 Zimmern nebt Mitgebrauch an Keller, Speicher und Regenwasser zu vermiethen. Zu erfragen Kasernenstr. 26 e. Tr. h Eine Wohnung Theaterstraße 19 zu vermiethen und gleich zu beziehen. Bescheid im Hinterhause. Laute Anfrage. Ist es nicht ein wenig stark, wenn ein„katholischer;, Gymnasial=Director einem Gymnasiasten, dem Bruder eines Studirenden, über das Einstehen desselben, sowie mehrerer von dessen Freunden für die Sache der„Ultramontanen und Jesuiten“ eine Vorlesung hält und ihn ersucht, er möge jenen in seinem Namen warnen und auffordern, sich mehr um sein Studium zu kümmern(!) und sich von solchem„Unsinn“ fern zu halten? Rheinische Eisenbahn. Abfahrt von Bonn nach Mainz und weiter.40,.20,.40, 10.20 Vormittags, 12.50 Mittags,.45, .42 und 12.45 früh. Coblenz.40,.20, 9,40, 10.20 12,50,.45, 5,42,.20, 12,45. Nach dem rechten Ufer.45, 10.25, 13.86. .20,.45,.23. Abfahrt von Köln ###ch Bonn u. Coblenz 6,.20, 9,.29, 11.45,.15“, St..40,.48, 5..2, .20,.50, 11.55. Aschen u. Antwerpen 6,3, 7,8,.10, 11.40, .30, 3, 6,.50, 10.20. Brüssel 6,8, 7,8, 9, 10, 11. 40, 1. 20, 8, 5, 10.30. Cleve 7,.15,.45,.45,.30. Grefeld u. Dösseldort 7,.15, 11.90,.45, .45, 5,30, 8, 10.25, Euskirchen 7,3,.10, 8, 6,.80. Franktart u. Malnn 6, 9,.30, 11.45, 5. 11.55. München 6 Vm. U. 158t. 30.), S. 11.55 Ab“ Neuss 7,.15 11.20,.45,.45,.20, 8. 10.25. Paris 6,8.10 11,40 Vm., 10.20 Ab. Trier(p. Eifelbahn).2, 9,10 Vm., 8 Nm. Venle 7, 9, 15, 1,45, 5,30. Wien 9 Vm.,(in 25 St.) 5 Nm. Abfahrt nach Köln ven Bonn.55,.5,.15“,.45, 10.40. 12.25,.45, 4,15, 4, 45,.25,.20,.20 Aachon.30;.45 7,.25, 12.40,.15, .49,.20,.35, 10.10. Antwerpen.55, 9,15,.50, 1,18,.50, 10. Beüssel.20,.43, 11,.52,.55, 10.90. Cleve 6,.20, 12,.10,.20. Ceblenz.45, 6, 9, 11.5, 12,.25,.25, .45, 8. Crefeld 7, 7,28, 9. 50, 11,20, 1, 25, 3,20, 5, 50, 6 Düsseldert 7,10, 7,521 f. 9, 50, 11,351 f..25, .20ff..50,.1811. Euskirchen.55,.15, 12.20, 5,22, 7,20. Frankturt.25, 7,45, 10,20, 1,50,.45,.45, 10.25. München 6 V 116 St.), 12.35 Nm. 10.50 A Nouss.35, 8,.8, 10,20, 11, 55, 1,90, 4,.20; .25 Paris.20 Vm.,.45., 8, 9,55, 11,20 A. venie.14, 12,12,.4,.19,.44. Wiesbaden 6,.20, 11,25, 3. ö. Wien 9.,.45 N.(26 St. 30.), 5/45. * Fällt an Sonn- und Festtagen aus. Extrasug an Sonn- und Festtagen. 11 Ab Berg.-Märk. Station Düsseldort. Rhein-Dampfschiffahrt Kölnische und Düsseldorfer Gesellschaft. Abfahrten von Bönn vom 15. October 1872. Zu Berg: Morgens 9¾ Uhr nach Mannheim mit Uebernachtung in St. Goar: Nachmittags 3¾ Uhr nach Coblenz; Abends 12¾ Uhr nach Mainz. Zu Thal: Morgens 9¼, Nachmittags 4 Uhr nach Köln; Mittags 12¾ Uhr nach Köln, Düsseldorf, Rotterdam, London Hieibei eine Verantwortlicher Redacteur in Veriretung Peter Emons in Vonn.— Verleger P. Hauptmann. Druck der Hauptmann'schen Buchdruckerei(Sürst Nr. 5) in Vonn. 2. Jahrgang. Nr. 14. Beilage zur Deutschen Reichs=Zeitung. Mittwoch, 15. Januar 1873. Deutschland. * Berlin, 14. Jan. Unter dem Titel„Auffallende GesetzesVorlagen“ schreibt die„Kreuzzeitung": „Der Herr Cultus=Minister hat dem am 20. November v. I. eingebrachten Gesetzentwurfe: über die Grenze des Rechtes zum Gebrauche kirchlicher Straf= und Zuchtmittel, neuerdings zwei denselben Weg verfolgende Gesetzentwürse hinzugefügt: über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen und über die kirchliche Disciplinargewalt und die Errichtung des Königlichen Gerichtshofes für kirchliche Angelegenheiten.— Wenn man bisher glaubte, daß nach den in den letzten Jahren erlassenen Gesetzen auf kirchlichem Gebiete, vom Kanzelgesetze an bis zu dem Gesetze über die Austreibung der Jesuiten, etwas wirklich auffallendes in dieser Richtung nicht mehr möglich sei, so wird man trotzdem jetzt vom Ministertische aus durch Gesetzes=Vorlagen überrascht, welche wohl selbst dem kühnsten Fluge einer gesetzgeberischen Phantasie in den Kreisen des kirchenfeindlichen Liberalismus vorausgeeilt sind und vor welchen die bisher ersten Praktiker auf diesem Gebiet, die Vollbluts=Bureaukraten des südwestlichen Deutschlands und die Epigonen Cavours bescheidentlich die Palmen der Meisterschaft niederlegen müssen.— Zunächst ist wohl auffallend, daß die Gesetzesvorlagen nicht etwa die Verfassungsartikel 15, 16 und 17 modifieiren, sondern daß sie gegen das Grundprincip derselben gerichtet sind. Und da diese Artikel unstreitig eine hervorragende Stelle unter Titel II. =Von den Rechten der Preußen= einnehmen, ein von allen modernen Staatsrechtslehren, Politikern und Parteien übereinstimmend anerkanntes Staatsrechtsprincip enthalten, so fragt man sich billig, was ist denn vorgefallen seit Emanation der Verfassungs=Urkunde, wodurch der vollständige Bruch mit diesem Princip gerechtfertigt werde, die Entziehung der selbstständigen Verwaltung kirchlicher Angelegenheiten, also vor Allem der kirchlichen Disciplin, die Entziehung von Unterrichts=Anstalten, die Entziehung des freien Verkehrs der Religionsgesellschaften mit ihren Oberen, die Freiheit in der Besetzung kirchlicher Stellen, soweit diese nicht durch das Patronat oder durch besondere Rechtstitel beschränkt wird, erklärt werden kann?— Ferner ist auffällig, daß der Herr Minister glaubt, daß jene nicht nur mit dem Wortlaute der Artikel in offenbarem Widerspruch stehenden, sondern ein Grundprincip der Verfassungsurkunde aufhebenden Specialgesetze ohne Derogirung der Verfassungs=Artikel durch zweimalige Lesung der Specialgesetze rechtskräftig werden könnten. Wir sind zwar auch in diesem Punkte nicht gerade allzugroße Aengstlichkeit gewohnt, wie die bekannte Briefangelegenheit, das Vorgehen gegen die im Landtage befindlichen Landräthe und manche andere Dinge beweisen. Aber diese Art der Behandlung unseres Staatsgrundgesetzes ist trotzdem auffallend und neu und erwarten wir von dem Herrn Abgeordneten v. Rönne, daß er, von allen Parteien unterstützt, die Artikel 107 und 109 der Verfassungsurkunde dem Ministerium gegenüber ganz in derselben strengen Weise vertritt, wie er es in seinem anerkannten Werk über preußisches Staatsrecht § 22 gethan hat, wonach er nicht einmal eine mit dem Beschlusse des Specialgesetzes gleichzeitige oder nachherige formelle Derogation, sondern nur eine vorhergehende gestattet.— Ferner ist auffällig die historische Entwickelung, welche mit dieser Verfassungsänderung in Aussicht genommen werden müßte. Wir würden damit in Preußen nicht etwa nur hinter die Entwickelung unseres jetzigen Verfassungslebens zurückgeschraubt werden, nicht nur hinter die Geschichte der Jahre 1840 und 1821, sondern auch weit hinter die Entwickelung des absoluten Regiments unter Friedrich Wilhelm III., Friedrich dem Großen, dem großen Kurfürsten u. s. w. Ja, einzelne Bestimmungen dieser Gesetzes=Vorlagen entrücken dieselben überhaupt dem Bereiche des Staatslebens und der Rechtsentwickelung der mit der Reformation beginnenden neuen Zeit, versetzen uns in die Kämpfe des Mittelalters, oder der byzantinischen Cäsareopapie und gewinnen so das Interesse nicht nur einer rechtlichen und politischen Frage, sondern auch eines im neunzehnten Jahrhundert auftretenden culturhistorischen Curiosums. In diesem Sinne haben wir die ältere und neuere Literatur der liberalen Vertreter unserer modernen Rechtsauffassungen durchgesehen und, wie wir erwartet, vergeblich überhaupt nur die Erwähnung, die Möglichkeitssetzung und daher Beurtheilung solcher Dinge gesucht, wie dieselben in den Gesetzes=Vorlagen enthalten sind.— Nicht nur Mohl und Bluntschli wissen nichts von derartigen Dingen, sondern auch Rotteck im Staaslexikon denkt nicht an die Möglichkeit eines solchen Vorgehens gegen die Kirche und spricht selbst bei Aufzählung der von ihm als zulässig genannten Mittel zum Zwecke der Wahrung staatlicher Oberhoheit seine Bedenken aus. In dem Artikel Kirche, Band 9, Seite 295 u.., heißt es:„„Schon bei diesen— wiewohl der Idee nach das Interesse der Kirche selbst bezweckenden— Rechten des Staates liegt die Gefahr des Mißbrauchs nahe. Leicht kann er, und in der Erfahrung kommt dieses nicht selten vor, das von ihm angesprochene sogenannte jus advocatis ecclesiastich als einen Titel der Unterdrückung oder Schmälerung der kirchlichen Freiheit und Selbständigkeit benutzen, und nicht selten der Kirche den Anlaß geben, sich gegen seine Eingriffe auf den Grundsatz, daß Wohlthaten nicht aufgedrungen werden dürfen, zu berufen. Weit größer jedoch ist solche Gefahr bei dem— in der Theorie zwar allerdings anzuerkennenden, doch bei der Ausübung sehr schwer in die gehörigen Grenzen einzuschließenden— Recht, welchem man in der Schule den Namen des jus suspectionis giebt.... Es sind ihrer nach der gewöhnlichen Lage, und auch in der That theoretisch kaum bestreitbar, so viele und so große, daß, wenn nicht ihrer Ausübung sorgfältigst positive Schranken ge10 00 Die ungleichen Schwestern. Nach der Civilta cattolica frei bearbeitet von M. O. v. L. (Fortsetzung.) „Ja, ja in der That. Die Sache wird sehr geheim gehalten und ich brauche Ihnen wohl nicht erst Stillschweigen anzuempfehlen; ich sagte nur die reine Wahrheit. Einige Prälaten in Rom wandelte die Besorgniß an, die Herren in Paris könnten unversehens ihren Sinn ändern und den h. Vater gewaltsam in Frankreich zurückhalten. Wenn man wirklich so etwas beabsichtigen sollte, würde es gleichwohl nichts nützen, denn der Papst hat diese Möglichkeit voraussehend meisterhaft vorgesorgt. Einstweilen begnügen Sie sich hiemit Hochwürden: mehr darf ich jetzt nicht sagen, verstehen Sie wohl; es handelt sich darum eine Verbindung zwischen Rom und Paris herzustellen, welche den Argusaugen der Polizei verborgen bleibt. Ich habe bereits die Fäden 4 des Netzes von Liverno bis Turin gezogen nun liegt Ew. Hochwürden ob sie bis nach Paris weiter zu spinnen." „Ich wüßte hundert Wege erwiderte Lanteri; Sie müssen indessen bedenken, daß ich ein von der Polizei mit einem unauslöschlichen Zeichen gezeichnetes Schaf bin und von einer Stunde zur andern Gerichtspersonen auf den Hals bekommen kann. Vor Allem dürfen * Sie nicht meine Wohnung betreten noch ich die Ihrige, um uns nicht gegenseitig zu schaden. Wir werden auf folgende Art verkehren: wir schreiben uns Briefe in welchem nichts enthalten als der Ort und die Stunde der Zusammenkunft und so werden wir zufällig uns treffen. Lassen Sie sich auch zuweilen im Verein der christlichen Freundschaft sehen.————“ „O, was ist das?“ unterbrach Charibert. „Es ist eine Gesellschaft zur Förderung von WohlthätigkeitsAnstalten und kirchlicher Zwecke; eine erlesene Anzahl piemontesischer Edelleute sind Mitglieder: Die Sache ist öffentlich und bisheran zeigte die Regierung keinen Verdacht. Kommen Sie und Sie werden sehen. Dort werden wir Berathungen pflegen. Oefterer aber und sicherer treffen wir von ungefähr zusammen, so wie ich eden sagte. Der Zufall bestimme unsere Begegnungen. Nichtsbestoweniger empfehle ich Ihnen Vorsicht: denn die Häscher unserer erlauchten Gebieter sind mir immer auf der Ferse und glühen vor setzt oder gegen den Mißbrauch die wirksamsten Garantieen geschaffen werden, kaum noch von einer Selbständigkeit der Kirche oder von einer gesicherten Stellung derselben gegenüber dem Staate geredet werden kann.“"— Doch unter diesen und andern auffallenden Seiten der neuen Gesetzesvorlagen bleibt doch das Auffallendste, auf welches wir hier als Einleitung der näheren Erörterungen aller andern Puncte und Einzelheiten der Vorlagen aufmerksam machen wollen, Folgendes:— Man kann unmöglich annehmen, daß an competenter Stelle die Tragweite dieser Gesetzesvorlagen ermessen worden ist. Schon die erste der Vorlagen geht in den beiden Bestimmungen über die Veröffentlichung der Excommunication und über die mögliche Suspendirung vom geistlichen Amte durch das weltliche Gericht direct auf eine Sprengung jeder wirklichen Kirche, mag man dieselbe definiren, wie man wolle. Die beiden folgenden Vorlagen vervollständigen diese Negirung der Kirche an sich durch die Lahmlegung jeder kirchlichen Disciplin, die Einmischung in die Besetzung des kirchlichen Amtes und durch die Einsetzung einer in letzter Instanz über die Kirchensachen entscheidenden Behörde. Wollte man annehmen, daß in dem betreffenden Ressort ein Verständniß für das Wesen der Kirche und für die durch das Wesen derselben bedingte Freiheit, also auch ein Verständniß der eigentlichen Tragweite dieser Vorlagen herrschte, so würde man auch annehmen müssen, daß man dort entschlossen sei, selbst nach den bisherigen Erfahrungen das gefährliche Spiel mit den 14 Millionen deutscher Katholiken auf die Spitze zu treiben, und, mag nun dieser Vernichtungskampf gegen die katholische Kirche ausfallen wie er will, auf jeden Fall die selbständige Weiterentwickelung der evangelischen Kirche nicht nur abzuschneiden, sondern diese Kirche auch in ihrer jetzigen Gestalt zusammenbrechen zu lassen. Es müßten dann kleinere oder größere Freikirchen entstehen, welche in einem beständigen Kampfe um ihre Existenz gegen die Staatsmacht begriffen sein und wahrscheinlich gegenüber der mit mehr Erfolg kämpfenden römischen Macht viel Terrain einbüßen würden.— Wenn dieses Verständniß vorhanden wäre, müßte man sich doch ferner klar machen, daß gerade der jetzige Moment schlecht gewählt ist, um durch derartige Gesetzesvorlagen die Grundlage des stellenweis mit so viel theatralischer Entrüstung zurückgewiesenen, allerdings bedauerlich gefaßten Schmerzensschreies in Rom auf eine so handgreifliche Weise zu bestätigen. Dieses alles glauben wir eben nicht und deshalb ist uns das Auffallendste an den Gesetzesvorlagen der auch nach unsern bisherigen Erfahrungen immer noch überraschende Beweis eines ungewöhnlichen Mangels an kirchlichem Verständniß gerade in den Kreisen des augenblicklichen preußischen Cultusministeriums.“ Der„Staatsanzeiger“ publicirt ein drei Spalten langes Resumé über die Vorgänge an dem Zapfenstreichabend bei der Schloßfreiheit. Daß der Untersuchungsrichter keinen Anlaß zur Erhebung einer Anklage gegenirgend eine Persor gefunden, ist bereits erwähnt; wir entnehmen deshalb dem Berichte nur, daß in dem Gedränge 7 Personen sofort getödtet und 20 Personnen, von denen nachträglich 4 verstorben sind, mehr oder weniger schwer verletzt wurden. Die mangelhafte Absperrung des Platzes wird mit der ungenügenden Zahl von Schutzleuten entschuldigt.„Nur die vollständige Absperrung aller Zugänge zu dem Terrain hätte eine unbedingte Sicherheit gegen das Vorkommen von Unglücksfällen geben können, zu einer solchen Absperrung reichten aber die Kräfte nicht aus. Die Ansammlung von Menschen und der Zuzug, welche dem verhängnißvollen Zusammenstoße vorausgingen, hatten so gewaltsame Verhältnisse angenommen, wie sie nach menschlicher Voraussicht nicht zu erwarten waren, und der fast willenlose Vorstoß großer Menschenmassen, der durch die größere Zahl und mithin überlegene Kraft der Nachdrängenden herbeigeführt wurde, gestaltete sich zu einer vis major, der die Polizeibeamten trotz Aufbietung aller Kräfte außer Stande waren zu widerstehen.“ Und damit ist die Sache abgethan. X Groß=Strehlitz, 13. Jan. Zu den vielen Amtsenthebungen kathol. Pfarrer in Ober=Schlesien von ihrem Schul=Revisorat kommen noch zwei in unserem Kreise hinzu. Der durch die Wiedergewinnung der Kaminski'schen Gemeinden Zawada, Leng, und Schechowitz bei Rativor für die kathol. Kirche bekannt gewordene Pfarrer Gratze in Himmelwitz und Pfarre Jaschek in Stubendorf sind ihres Amtes als Schulrevisoren entsetzt worden. In Bälde steht die Entsetzung von neun geistlichen Kreis=Schulen= Inspectoren, allein in Ober=Schlesien bevor. Die Gymnasiallehrer sind nunmehr nach erfolgtem Entscheid des Herrn Cultusministers in der Lage, Vorstands=Stellen in altkathol. Vereinen anzunehmen und sind sobald sie sich offen dazu bekennen, nicht mehr gehalten die Inspektion beim Gymnasial=Gottesdienst zu führen.— Gestern fand hier eine große altkathol. Demonstration statt. Es wurde das erste altkathol. Begräbniß abgehalten. Und merkwürdig genug. Dasselbe galt dem Gründer des hiesigen altkathol. Vereins, dem Begierde mich eines schönen Tages zu packen und nach Fenestrella zu schaffen.“ „Fürchten Sie nichts.“ Und nun ergingen die beiden Freunde sich in einer Welt von Plänen, Entwürfen, in einem Labyrinth von Auswegen, wogen die Schwierigkeiten und die Mittel der Abhülfe ab, verständigten sich über alle Einzelnheiten auf's genauste, denn die geheime Post sollte demnächst in Gang gebracht werden. Endlich kamen Beide darin überein, es müßten die Hauptpersonen bei der Angelegenheit in Handelsstädten ihren Wohnsitz nehmen, wie Lyon, Turin, Livorno, Genua, und die Mittelspersonen sollten große Banquiers und Kaufleute sein. Während die hochherzigen Verschwörer eifrig plauderten, schob eine zarte Hand schüchtern den Thürvorhang zurück und Clotilde streckte das Köpfchen hervor leise fragend:„Darf ich eintreten?“ „Ja wohl komme nur,“ sagte Charibert.„Was gibt es Neues.“ „Ist es wahr Onkel, daß der Papst heute in Turin eintrifft?“ sagt das holde Mädchen zutraulich. „Wer fragt denn noch? die ganze Stadt weiß es ja. Hat es dir Niemand gesagt?“ „Clelia sagte es mir so eben: ich wollte jedoch mich versichern ... wenn dem so ist, wirst Du mich wohl begleiten....“ „Ja ja gewiß, ich werde mit Dir gehen um den Papst zu sehen", betheuerte Charibert, sein Herzenskind freundlich anschauend.„Jetzt aber verlasse mich.... Kennst Du diesen Herrn?....“ Clotilde erwiderte mit einem liebreizenden Lächeln, küßte leicht erröthend Lanteri die Hand, dann ohne ein Wort weiter hüpfte sie hinweg. „Das ist unser Briesbote,“ sagte Charibert,„aus ihr schlage ich Capital. Sie sagte mir, daß sie Ew. Hochwürden beichte. Das ist eben was wir bedürfen. Sie brauchen ihr nicht viel anzuvertrauen: zuerst will ich sie bearbeiten und ihr eigener Verstand mittelst des göttlichen Beistandes wird das Uebrige thun.“ Der Priester, Onkel und Nichte genau kennend, erhob keinen Einwand; er überließ alles Chariberts Klugheit. Clotilde wartete ungeduldig Lanteris Entfernung ab; kaum hatte sie ihn die Pforte schließen hören, so eilte sie zu ihrem Onkel, faßte ihn bei der Hand und zog ihn nach dem Ansprachzimmer, woselbst eine wichtige Frage verhandelt wurde, nämlich wie, wann Kataster=Controleur Dinkelbach. Kaminski begleitete in Amtstracht die Leiche bis zum Portal des kathol. Friedhofes. Nach Verrichtung einiger Gebete legte er seine Amtstracht ab und betrat in Civil mit dem aus Protestanten, Juden und Altkatholiken und neugierigen Katholiken bestehenden Publikum denselben. Hier am Grabe hielt er eine deutsche und politische Ansprache. Das Pfarramt hatte gegen jeden religiösen Act, auch Rede auf dem Kirchhofe bei der hiesigen Polizei=Verwaltung protestirt. An demselben Tage des Morgens hielt K. eine Messe auf dem Rathshaussaale, bei welcher zwei Schüler des hiesigen Gymnasiums ministrirten.— Betreffend das Verbot der päpstlichen Weihnachts=Allocution erging vom hiesigen Landraths=Amt an den hiesigen Magistrat eine Notification, nach welcher bei Veröffentlichung des gegen das deutsche Reich gerichteten Passus dieser Allocution sowohl bezüglich des deutschen als auch polnischen Textes mit Beschlagnahme einzuschreiten sei. Vielleicht haben auch die Magistrate anderer Städte denselben Auftrag erhalten. □ Karlsruhe, 13. Jan. Ich habe Ihnen schon längere Zeit nicht mehr geschrieben, wie wir uns im Lande Baden befinden. Aber die Tage vergehen bei uns wirklich so still und harmlos, wie in einer, kleinen abgelegenen Provinz. Nicht einmal die päpstliche Allocution hat eigene Wellen geschlagen unter unsern Liberalen;'ist Alles, was sie sagen, nur Abklatsch der norddeutschen Blamage. Aber wir dürfen auch ruhig sein im Ländchen, da dasselbe wieder für einige Zeit vor den Ultramontanen gerettet ist, indem die Schulschwestern glücklich vertrieben sind und unsere Kinder nicht einmal mehr ultramontaue Strümpfe stricken lernen dürfen. Nur in Umkirch bei Freiburg, wo ein Schloß ist der verstorbenen Großherzogin Stefanie, jetzt im Besitz eines Sigmaringer Hohenzollern, und wo die genannte Fürstin eine Schule mit Lehrschwestern gegründet hat, wurden dieselben auf Anrufen allerhöchster Intervention gnädig belassen. Die Paderborner Schwestern in Constanz haben ebenfalls auf allerhöchste Verwendung Frist bis Ostern, wo sie, wie ich höre nach Brasilien abgehen und indeß spanisch studiren unter Leitung des„Einsiedlers'.— Daß unsere Leute allein von den süddeutschen Vertretern im Bundesrath für den einen höchsten Gerichtshof in Berlin stimmten, wird hoffentlich Niemand mehr wundern, der da weiß, daß es im deutschen Reich nicht blos Provinzen sondern auch Dotationen gibt. — Im Nachbarlande Württemberg sind die Liberalen bitterbös, daß ihre Regierung nicht mitstimmte und die„deutsche Partei“ in Ulm, der Metropole des schwäbischen Liberalismus, hat bereits eine Erklärung publicirt, worin sie jammert, wie„peinlich sie das berührt habe.“ Ob's den König Karl freudig oder peinlich stimmte, als die Ulmer im vergangenen Herbst mit allen Glocken vom Münster und mit Freudenfeuern den deutschen Kronprinzen empfingen, an dessen Seite der König sein Land durchzog, haben diese Liberalen nie erwähnt. Die„particularistischen Tendenzen“ ihrer Regierung aber weisen sie„entschieden und nachdrücklich zurück". Sie sind aber überall dieselben, die Herren Nationalen! * Straßburg, 14. Januar. Die deutschen Behörden fangen an, in ihren Aktenstücken eine von dem sonstigen deutschen Amtsstil abweichende höfliche Sprache zu führen. Hier das Formular eines neuen Mahnzettels, wie solches nunmehr an die Stelle des alten gesetzt ist:„Ich benachrichtige Sie, daß Sie an verfallenen Steuern... Fr.... Cts. zu entrichten haben, und ersuche Sie, diesen Betrag gefälligst recht bald an mich gelangen zu lassen. Ich würde sehr bedauern, wenn dadurch, daß diese Angelegenheit sich verzögern sollte, ich zu den weiteren gesetzlichen Maßregeln behufs Betreibung der Rückstände genöthigt würde. Nach der Vorschrift des Gesetzes könnte ich nicht umhin, solche Maßregeln einzuleiten, wenn Sie länger als 8 Tage mit der Zahlung säumen sollten. Mit Hochachtung u. s..“— Dem Courrier d. l. Mos.“ zufolge soll die von dem Bürgermeisteramt Metz angeordnete Zählung in Metz eine Einwohnerzahl von 15,000 Deutschen und eben so viel Franzosen ergeben haben. * München, 10. Jan. Der hiesige erste Bürgermeister Erhardt hat aus Anlaß der Einführung der neu gewählten Magistratsräthe eine Rede über die Leistungen der liberalen Verund mit wem man den festlichen Einzug des Papstes sehen werde. Beim Eintreten rief Clotilde:„Ich gehe mit Onkel." „Und ich gehe mit Papa“, versetzte Clelia mit verbissenem Unmuthe. „Sachte sachte" bemerkte alsdann Charibert.„Ihr gehet etwas zu rasch zu Werke. Nach meiner Ansicht haben die Väter zu befehlen und die Kinder zu gehorchen. Wenn ich nun Hühneraugen an den Füßen hätte und nicht gehen könnte?" „Dies ist mit nichten der Fall“, sagte Clotilde,„wenn es gilt den Papst zu sehen, so verschwinden alle Hühneraugen. Du wirst mich ganz nahe an den Wagen hinführen, denn ich will dem h. Vater in's Gesicht sehen und ihn um den Segen bitten, für mich ganz allein———“ „Schon gut, schon gut,“ unterbrach Maurus, bemerkend wie sehnlichst Clotilde wünschte in Begleitung des Onkels gehen zu dürfen:„lassen wir sie gewähren; anders wird mit Clotilde nicht gut zu leben sein. Nimm Du die Kleinere, ich werde mir Clelia aufhalsen; auf diese Art kommen wir am besten durch.“ Clotilde verlangte nicht mehr; strahlend von Glück sich Charibert anschmiegend:„Also ich gehe mit Dir! Wann wollen wir uns auf den Weg machen? Sogleich, nicht wahr? Ich werde mich unverzüglich anziehen....“ „Ho, ho, welche Eile! Der Papst kommt Abends spät bei Einbruch der Dunkelheit; was willst Du jetzt schon sehen?" „Was? es gibt so vieles zu sehen! Wir werden die Vorbereitungen in S. Geovanni beaugenscheinigen, den Sacristan fragen, welche Functionen der h. Vater morgen verrichtet. Dann wählen wir uns einen guten Platz und gehen auf und ab und betrachten uns alle Leute, welche sich in den Straßen herumbewegen; alles wollen wir sehen.“ „Ich verstehe“, sagte Clelia spitz,„zuerst das fromme Verlangen, den päpstlichen Segen für Dich allein zu haben und dann willst Du doch wieder in der ganzen Stadt herumtrippeln.“ Clotilde hörte schon nicht mehr. Sie war nach ihrem Zimmer gelaufen, sich zum Ausgehen anzukleiden. Nach fünf Minuten war sie fix und fertig und Onkel Charibert blieb nichts anderes übrig, als sich dem Wunsche des Nichtchens zu fügen. (Fortsetzung folgt.) waltungsperiode der letzten 3 Jahre gehalten. Selbstverständlich hat Hr. Erhardt die Schwächen dieser Verwaltung, namentlich die beispiellos schlechte Finanzgebahrung, gänzlich verschwiegen, er hat theilweise Handlungen als Tugenden gepriesen, was wir als leichtsinnige Fehler bezeichnen müssen, namentlich die Parteinahme für den„Altkatholicismus“, die Reorganisation des Schulwesens nach der Doctrine und Schablone des herrschenden Liberalismus. Hr. Erhardt hat aber auch auf einige wirkliche, unleugbare Vorzüge der abgelaufenen Verwaltungsperiode hingewiesen, die wir um so mehr hervorheben müssen, da dieselben von der katholischen Partei nicht blos in München, sondern überall nachgeahmt werden sollten. Die liberale Partei zeichnet sich überall durch eine musterhafte Organisation aus. Die liberale Partei in Bayern ist numerisch der conservativen weit unterlegen, aber sie übertrifft diese an Organisation, an Taktik und Disciplin und durch diese Eigenschaften herrscht sie. Und wie in ganz Baiern, so ist es speciell auch in München. Eine Minerität herrscht unbeschränkt hier, gestützt auf eine Organisation in 14 Bezirken, der die katholische Partei nichts als einige Casino's entgegenzusetzen hat, die wohl eine bedeutende Anzahl von Mitgliedern zählen, die aber in nicht bezirksweise geschlossener Einheit organisirt sind. Das Organisationstalent trug die liberale Partei auch auf die städtische Verwaltung über und erzielte namentlich bezüglich der Armenpflege Resultate, welche alles Lob und allerwärts Nachahmung verdienen. Die hiesige öffentliche Armenpflege war früher eine bureaukratische im vollste Sinne des Wortes, denn sie wurde lediglich vom Bureau ausgeübt. Wer Unterstützung wollte, mußte sich an's Armenbureau wenden, das Gesuch wurde in der nächsten Armenpflegschaftssitzung vorgetragen und gewöhnlich ohne Kenntniß der individuellen Bedürfnisse vorbeschieden. Daß dies keine lebendige, keine nachhaltige, keine fruchtbare Armenpflege war, leuchtet ein, aber die frühere Verwaltung wies jeden Vorschlag einer Aenderung des Systems zurück. Die neue städtische Verwaltung dagegen machte sofort den Versuch einer Decentralisation der Armenpflege und führte sie in wirklich nachahmenswerther Weise auch durch. Die neue Organisation ist folgende. Die Stadt wurde in 14 Armenbezirke eingetheilt und in jedem Bezirke eine Commission niedergesetzt. Diese Bezirkscommissionen haben theilweise selbst zu beschließen, theilweise nur Anträge zu stellen, worüber dann dem Armenpflegschaftsrathe durch den Bezirkscommissionsvorstand zu referiren ist. Ueber den 14 Commissionen steht nämlich als einheitliches executives Organ ein Armenpflegschaftsrath. Um die Unterstützung Unwürdiger vorzubeugen, um der Hochstapelei wirksam entgegenzutreten, um über die Bedürfnisse und Verhältnisse der Armen immer genau informirt zu sein, wurden eigene Organe geschaffen, 120 Bezirksarmenpfleger, welche die Armen in ihren Wohnungen aufzusuchen und die Armenberichte herzustellen hatten. Die Armenberichte und die damit im Zusammenhange stehenden Armenbüchlein enthalten in Kürze das ganze Bild der Armen, seine Verhältnisse, seine Unterstützungen. Die Bezirksarmenpfleger sind selbstverständlich Mitglieder der Bezirkscommission, welche wöchentlich eine Sitzung zu halten hat. In jeder Sitzung muß ein Armenarzt anwesend sein, um über Erwerbsbeschränktheit oder gänzliche Arbeitsunfähigkeit sein Urtheil abzugeben. Mit dieser Decentralisation war das Werk der neuen Organisation noch nicht vollendet. Es wurden noch eigene Specialcommissionen niedergesetzt: die Finanzcommission, welche Kassa= und Rechnungsangelegenheiten zu controliren, Verbesserungen anzuregen, die Aufstellung der Etats zu überwachen oder einzelne auch zu fertigen hat; eine Revisionscommission mit dem Institute der Correferenten bei den durch den Armenpflegschaftsrath zu beschließenden Unterstützungen; die Spitalaufnahmscommission; eine Commission für Aufnahme in's Kranken= und Irrenhaus; eine andere für Prüfung der Medicamentenrechnung, eine weitere bezüglich des Stiftungswesens und der daraus zu vertheilenden Renten, endlich eine Commission für die auswärts wohnenden, aber hier heimathberechtigten Armen. Auf diese Weise wurde die vollständige Decentralisation des Armenwesens einer Hauptstadt durchgeführt, wurde eine lebensfähige, fruchtbare Armenpflege angebahnt, eine Organisation geschaffen, wie sie unter allen deutschen(in allerdings noch größerer Vollendung) nur noch Elberfeld aufzuweisen hat. Leider daß diese Organisation nicht blos für die Zwecke der Armenpflege benützt wird. Sie dient auch liberalen Parteiinteressen und ihrem Bestande ist wesentlich der liberale Wahlsieg zu danken. Man denke sich 120 Männer, als Bezirksarmenpfleger mit den Verhältnissen des Bezirkes vollständig vertraut, bei Wahlen. Ihr Einfluß zu Gunsten des von ihnen vertretenen Regime's ist ein unberechenbarer. Leider versäumt die katholische Partei fast überall, derartige Organisationen durchzuführen. Und doch ruht in ihnen die selbstbewußte Kraft. Wir unterschätzen keineswegs den Erfolg momentaner Kraftanstrengung bei Wahlen, aber solch' momentane Thätigkeit führt selten zum Siege. Wäre unter der früheren Verwaltungsperiode die jetzige Organisation der Armenpflege durchgeführt worden, so wäre das Regime der„Neuest. Nachr. unmöglich geworden. Möge wenigstens anderwärts dieser Fingerzeig nicht übersehen werden. die Gewalt zu bringen, und auf dem Haupte Napoleon's IV. der dann volljährig sei, ruhe allein das Princip, die Tradition und das nationale Recht des Kaiserreiches. Jung, in der Schule der Größe und des Unglücks erzogen, und umgeben von Beamten, die während 20 Jahren gebildet worden seien, die man nicht habe ersetzen können und die fast alle treu geblieben seien, sei er die unverletzte, einzige Hoffnung, noch mehr die sociale Nothwendigkeit. In ihm sei das Heil. Aehnlich wie„Ordre' drücken sich die übrigen bonapartistischen Blätter aus. Frankreich. ## Paris, 14. Januar. Charakteristisch ist die Anzeige vom Tobe Rupenon's im„Journal Officiel". Das amtliche Organ meldete lakonisch an der Spitze seines nichtamtlichen Theils:„Napoleon III. ist gestern, den 9. Januar, in Chislehurst gestorben.“— Wie man aus Chislehurst berichtet, haben alle Beamten und Bedienten des exkaiserlichen Hofes Befehl erhalten, den„Prince impérial“ als Kaiser zu behandeln und mit„Majestät" anzureden. Die Kaiserin selbst hat den Titel:„Impératrice Regente angenommen. An die bonapartistischen Blätter in Frankreich ist der Befehl ergangen, nicht mehr vom„kaiserlichen Prinzen“, sondern nur noch von„Napoleon IV.“ zu sprechen, und sie kommen demselben auch nach, da sie ihre Artikel mit:„Der Kaiser ist todt! Es lebe der Kaiser! Napoleon III. ist todt, es lebe Napoleon IV!“ beenden. Die Landestrauer, die von Chislehurst angeordnet wurde, wird keine Dauer von drei Monaten haben. Der „Ordre' kündigt dies heute an der Spitze seiner Spalten in fetter Schrift an. Zugleich bringt dieses Blatt wieder einen Artikel zu Gunsten Napoleon's IV., der ihm zufolge allein Aussicht hat, den französischen Thron binnen Kurzem zu besteigen. Nach dem Ordre ist Thiers unfähig, etwas zu gründen: er könne keinen militärischen Staatsstreich machen, da die Armee für den Kaiser sei, und keinen varlamentarischen, da die conservative Mehrheit sich nicht zum Mitschuldigen eines Attentates gegen die Ordnung machen wolle. Die Aufrechterhaltung des Status quo bis zur Befreiung des Territoriums bleibe deßhalb allein übrig; sobald diese beendet, seien weder die Orleanisten, noch Legitimisten im Stande, sich an zu dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Austritt ., aus der Kirche. Die Zugehorigreit zur Kirche äußert ihre Wirkungen nach der Seite des bürgerlichen Rechts vornämlich in zwei Richtungen, sie bestimmt, abgesehen von dem Bezirke des Appellations=Gerichtshofs zu Köln und dem der ehemals freien Stadt Frankfurt a.., in denen die bürgerliche Eheschließung unbedingt gilt und bürgerliche Civilstands=Buchführung besteht, gung der Geburtsa, Hoirathg, uue dung der Ehe sowie für die Veolaubi-, Heild.(“, und Sterbefälle und ist auch zum Theil auf die Vorbedingungen einer gerichtlichen Ehescheidung von Einfluß, anSollte in Beziehung auf die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstands auch außerhalb der beiden vorerwähnten Gebietstheile eine generelle gesetzliche Regelung erfolgen, so würde allerdings in dieser Richtung der Austritt, aus der Kirche seine Bedeutung verlieren können. Zur Zeit . indet biese Regelung nicht erfolgt, und da außerdem von derselben die gpeedenteien vermögensrechtlichen Wirkungen nicht würden berührt werden, und Mirlung deg........ Frage nach der Form Gesetacbung in. Austritz aus der Klrche eine wihige Aufgabe der Das Bedürfniß, den Gegenstand für das ganze Staatsgebiet, insbesondere in Betreff der vermögensrechtlichen Wirkungen des Austritts, einheitlich zu ordnen, beruht theils in der durch provinzielle Eigenthümlichkeiten nicht motivirten Verschiedenheit der in den einzelnen Landestheilen geltenden Gesetzgebung, theils in den materiellen Mängeln des in einem großen Theile der Monarchie bestehenden Rechtszustandes, welche bereits zu wiederhotten Petitionen bei der Landes=Vertretung Anlaß gegeben haben(efr. #5; die„Peschlüsse des Hauses der Abgeordneten vom 22. und 30. Oet. 1872 hinsichluch der Petitionen des Baptisten=Predigers Lehmann zu BerGr1,#5, Ritglieder der freien evangelischen Gemeinde zu Vollersdorf, Krg guuvn und des Literaten Krause und Genossen zu Breslau). zunäghst den bestehenden Rechtszustand anlangt, so existiren besondere gesetzliche Vorschriften über die Form des Austritts aus der Kirche nur im Gebiete des Allgemeinen Landrechts, in der Provinz Hannover, Gandessse Hessen und in den ezemals baierischen Im Einzelnen stellt sich die Sache folgendermaßen: 1) Die§§ 41, 42, Th. II., Tit. 11 A..=R. gestatten den Uebergang von einer Religionspartei zur andern sowohl durch ausdrückliche Erklärung als auch, wenn nicht das Gegentheil aus den Umständen deutlich erhellt, durch Theilnahme an solchen Religionshandlungen, durch welche eine Partei sich von der andern wesentlich unterscheidet. Der,.17 der Verordnung vom 30. März 1847(Ges.=Sammlung erfordert sodann für den Austritt aus der Kirche eine zweifache, durch einen Zeitraum von vier Wochen geschiedene personliche Elllärung des Austretenden vor dem Richter des Orts. 2) Für die Provinz Hannover schreibt die Verordnung vom 29. Sept. (Ges.=Samml. S. 1685) im§ 8 vor, daß zur Beseitigung etwaiger Zweifel darüber, ob ein Nupturient einer Religionsgesellschaft, deren Geistliche zur Trauung mit bürgerlicher Wirksamkeit ermächtigt sind, nicht angehöre, die vor dem Richter persönlich abgegebene Willenserklärung, solcher Religionsgesellschaft nicht(ferner) angehören zu wollen, genüge. 3) Im ehemaligen Kurfürstenthum Hessen bestimmt das Gesetz vom 29. Oct. 1848(Ges.=Samml. S. 133), daß die Austrittserktärung bei dem Pfarrer oder dem sonstigen geistlichen Beamten, welcher für den Ausscheidenden nach dessen bisherigem Bekenntniß zuständig war, abzugeben ist. 4) Für die vormals baier. Gebietstheile endlich verlangt das Ediet vom 26. Mai 1818(Gesetz=Samml. S. 150) im§ 10, daß der Uebergang von einer Kirche zur andern allezeit bei dem einschlägigen Pfarrer oder geistlichen Vorstande sowohl der neugewählten als der verlassenen Kirche persönlich erklärt werde. Für die übrigen Landestheile, in denen besondere gesetzliche Vorschriften nicht existiren, darf angenommen werden, daß der Austritt aus der Kirche in denjenigen Formen stattfindet, welche für den Austritt aus Korporationen im Allgemeinen vorgeschrieben sind. Konchte ig Setriße Zie Witungen des erklärten Austrits anHonnoner sedial:: oden unter 2 erwähnte Verordnung für die Provinz Hannover kuiglich die Bedingungen der bürgerlichen Eheschließung. Für Dis Sarheilischen Gebietstheile spricht das unter 3 erwähnte Gesetz im 35 ssische gge der Austriterklärung die Befreiung von den aus der verBechem izochbristeit zu der verlassenen Religionsgesellschaft fließenden Gdiet von 1818 im s 1. tenden Verlustes aller hrchlichen du di Keliszioni=Kenderung eintr. —. Jhnn,#ichen Geselschaftsrechte innerhalb der verlassenen Kirche gevem.— Für das landrechtliche Gebiet ist die Wirkung urd die war# der Eheschließung, die Veurklundung des Personenstandes i5 die Volbedingungen einer gexichtlichen Ehescheidung von den Wirkunauf die Befreiung von kirchlichen Beiträgen zu unterscheiden. In Becreff der ersteren kommen die§§ 16 und 18 der schon erwähnten Verordnung vom 30. März 1847 in Betracht. Danach sind die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derjenigen Personen, welche nach Vorschrift diefer Belbronung aus der Kirche ausgetreten sind und noch keiner vom Staate genehmigten Religionsgesellschaft angehören, durch die Ortsgerichte zu beglaubigen, und bei Ehescheidungsklagen solcher Personen finden die in hsträchlich der Mitni Eachen vom 28. Juni 1844 Somendung Ittwirkung eines Geistlichen gegebenen Vorschriften keine Anwenbung. In Betreff der Wirkung auf die Befreiung von kirchlichen Beiträgen kommen neben dem§ 261, Th. II. Tit. 11 A..=R. die Entscheidungen des Königlichen Ober=Tribunals vom 8. Februar 1854 und 5. Juli 1887— Entsch. Bo. 27, S. 375 und Bd. 58, S. 351— in Parochialirche von einer esimmt zwar, daß Niermand bei einr er selst sich besenut in gademn als dersenigen Religionspartei, zu weicher Verbirdung.u“ Lasten oder Abgaben, welche aus der Parogialbung hulgen, angehalten werden soll, wenn er gleich in dem PfarrAcgilte wohnt oder Grunvstücke darin besitzt. In den bezeichneten Entheidungen ist indeß der Rechtssatz festgestellt, daß Mitglieder der anerkannten Kerchen durch den bloßen Austritt aus der Kirche oder durch ihren einer vom Staate nur geduldeten Religionsgesellschaft von der Verpflichtung, zu den Parochiallasten ihrer bisherigen Kirche beizutragen, nicht befreit werden. Nachdem der höchste Gerichtshof in ausführlicher Motivirung sich wiederholt in diesem Sinne ausgesprochen hat, ist auf eine Aenderung der Judicatur nicht zu rechnen und jener Satz als bestehende Rechtsnorm anzusehen. Es läßt sich indessen nicht verkennen, daß das zu Grunde liegende Princip eine große Unbilligkeit und in gewissem Sinne eine Beschränkung der Gewissensfreiheit enthält, welche zahlreichen Staatsangehörigen Anlaß zu begründeter Beschwerde bietet. Dies vorausgeschickt, findet sich zu den einzelnen Paragraphen des Entwurfs Folgendes zu bemerken: S8—3. Bei der Aufstellung des Entwurfs, welcher den Zweck verfolgt, unter Beseitigung der aus der Praxis des höchsten Gerichtshofs hervorgehenden Beschwerden eine das ganze Staatsgebiet umfasende Rege. lung der Form und der bürgerlichen Wirkungen des Austritts aus der Kirche herbeizuführen, ist davon ausgegangen worden, daß es für den Austritt aus der Kirche, im Gegensatz zu dem Uebertritt zu einer andern Kirche, einer allgemeinen, den§ 17 der Verordnung vom 30. März 1847 vollständig ersetzenden Vorschrift bedarf, während im Falle des Uebertritts zu einer andern Kirche eine Vorschrift über die Form nur in so weit nöthig erscheint, als es sich um die vermögensrechtlichen Folgen dieses Schrittes handelt. Dem entsprechend ist der§ 1 des Entwurfs gesaßt worden. Die daselbst vorgeschriebene Form, nämlich die persönliche Erklärung vor dem Richter des Wohnorts, entspricht der Bedeulung des Acts und der Nothwendigkeit, eine feste, klar erkennbare Grundlage für die sich daran Gerhsier ha.i seiz u goinnen. Daggen enthalten die Vorschriftn ge rung, Während nach diter lezieren 30. Män, 1847 eine Erleicht fortan die ensache Erltrung gu dem Vorsande dersenigen Lichengeneinde Prooitel dentgent, und uu angehörte, Abschrift der Berk# welcher der Austretende bisher Verordnung vom ½getheilt werden. Der§ 17 de lichen Einwir18““ bezweckt augenscheinlich, der selsorg u gemähren. auf denjenigen, welcher auszutreten beabsichtigt, Raun Kastritzs=Kellarung zu Ziei nicht ausgeschlosen, aber die Wirlung de Grund vor. Die Vestimmurendiren, liegt lein genigende biete des Aheinischen Rechig in 3 2 it woitzwendg, weit es im G. gemeine Zasandigleit für wei eium sichterlichen Orgen, weilchen die al, gebricht und weil vach der der riwiligen Gerichübarkeit beigeligt is sreien Stadt Fransfturt a. M. die Geschase der in ete der voernalt . S8..., Die 83 4 und 5 behandeln die an den Austritt aus de nüpfenden vermögensrechtlichen Wirkungen. Der Entwu unterscheidet, je nachdem die Lasten lediglich auf dem Parochialverbank beruhen oder andere Rechtstitel zur Grundlage haben. Das die letztere zu denen beispielsweise Reallasten, Kommunallasten, Patronatslasten gehöret ####en nuscritt aus der Kirche nicht berührt werden, liegt in der Natu wermeiche„ Die dauernde Beibehaltung der ersteren dagegen, nachdem de Weepftichtenoe Rechtsgrund die Zugehörigkeit zur Kirche, weggefallen ist, läf r, wuich dot, sinanzielle Interesse der Kirche nicht genügend rechtfertigel als ein Gewissensdruck empfunden werden. Der Entwu## Fratean sommenede nach Ablauf eines mäßigen Zeitraums in nicht mit dem Aungensslen. überhaupt die Vesreiung von den Laste) dem Agenonn des Austritts aus der Kirche zusammenfällt, has Lorvorationen für sich.—. Jaoe Vorschristen über das Auscheiden au des Termins ist Ger sKand“ 196/184 Ub. u..=R.— Die Abmeson Bücklichten der Pmeche azp stiver Festsetzung, bei welcher vornchr## Ksichten der Zweitmäßigleit in Betracht kommen. auf dastnige Semehte fasaruin den Ablauf des halben Jahrs, welhe ... ftnlige Eemester fbige, in welchem der Austritt erklärt wirk Dieser Zeitraum von höchstens Einem Jahre wird um so weniger für z lang bemessen erachtet werden können, als der Gemeinde Zeit gelasse werden muß, über den Ersatz des Ausfalls Beschluß zu fassen. .Sei. der Exstelung des Entwurfs konnte die Frage nicht unerwoge ##ren, bo in nicht besonderer Bestimmungen hinsichtlich der Umlagen zu Deckung außerordentlicher kirchlicher Lasten bedürfe. Denn es ist ein leider nicht seltene Erscheinung, daß, wo solche außerordentliche kirchlich Tioulfnisse, wie z. B. bei kirchlichen Bauten oder Parochialtheilunge herantreten, einzelne Parochianen sich ihren Verpflichtungen durch di' Drohung ihres Austritts aus der Kirche zu entziehen suchen. Geger Wer der ietigen, Besetzoebung, wie sie sich zufolge der Rechtsprechung de Oberikivunats fut ven großten Theil der Monarchie stellt, ist eine solch Drohung sachlich von geringer Bedeutung. Denn ihre Realisirung würd — wenigstens im Gebiete des allgemeinen Landrechts— den beabsichtigte 5 den as 4 und Perden aber an den Austritt aus der Kirche nur d ven§g. 2 u. 2 5 bezeichneten Wirkungen geknüpft, so könnte es scheinen als ob die Gefahr nahe liege, daß bevorstehende außerordentliche kirchlich Lasten für gewissenlose Mitglieder der Kirche zu einem Anreiz werden,#### ihren Verpflichtungen durch den Austritt aus der Kirche zu entzieher Wenn gleichwohl davon Abstand genommen worden ist, einem solche Rißhrauch der Freiheit im Wege des Gesetzes entgegenzutreten, so u e entscheidend gewesen einerseits die Erwägung, daß die Motive d. austrilen such dem menschlichen Urtheil entziehen, und eine gesetzliche Vo schrift gegen den Mißbrauch der Freiheit des Austritts nothwendig a gegen die Freiheit selbst, d. h. gegen diejenigen, welche nichtbaus äußer. chen verwerflichen Gründen, sondern um des Gewissens willen ihre kirch liche Gemeinschaft aufgeben, sich richten müßte, andererseits der Umstan das eins, lolge; Besimmung, sie möge gesatzt werden, wie sie woll, mi v. 5. Teichtigkeit umgangen werden kann, indem der Austritt un mittelbar vor dem far die Heranziehung zu kirchlichen Beiträgen entsche denden und im Gesetz nothwendig zu fixirenden Termin erklärt wird. E fehlt ferner an einem innern Grunde zwischen laufenden und außerordent Beiträgen zu unterscheiden. Und Gleiches gilt von einer Unterscheidung derjenigen Fälle, in welchen mit dem Austritte der Ueber: tritt zu. einer anderen Kirche verbunden wird und derjenigen, in welchen“ der austiill oyne einen solchen Anschluß erfolgt. Für jene aber in terer Abweichung von dem gegenwärtigen Rechte, die Verpflichtung zur Deckung außerordentlicher kirchlicher Bedürfnisse über den im§. 5 bezeichhinaus fortwirken zu lassen, würde überall als eine erhebliche Beschränkung der Gewissensfreiheit empfunden werden. Endlich kann nicht unbeachtet bleiben, daß in dem Theil der Monarchie, auf welchen sich die wiederholt erwähnten Entscheidungen des Ober=Tribunal: nicht beziehen, der Standpunkt des Entwurfs dem geltenden Rechte ent8. 6 fadet selbsversandich augh uu iu Richzterigung, 2. §. 9. Der§. 9 dehnt die Bestimmungen des Gesetzes auf den Austritt aus allen Religionsgemeinschaften aus, welchen Corporationstechte gewährt „md. Zu bemerken ist hierbei nur, daß, wie das Gesetz sich nur auf d Austritt aus der Parochie bezieht, so auch seine analoge Anwendung(iuf die Juden nur im Falle des Austritts aus dem Judenthum, nicht er ise. Ueber das Letere Vesimmunaui um Spuagegen Gemeinde 14/0 ist. Ueber das.##=nimmung zu treffen, ist nicht Aufgabe des orliegenden Gesetzentwurfs, gehört vielmehr zu der in der Vorbereitung begriffenen gesetzlichen Regelung der Verhältnisse der Juden überhaupt: Daß die mit Corporationsrechten ausgestatteten Religions=Gemeinschiten denselben Schutz genießen sollen, wie die bevorrechteten Kirchen, wird kiner besonderen Rechtfertigung bedürfen. Daß aber die Ausdehnung nicht au alle Religions=Gemeinschaften überhaupt erstreckt ist, erklärt sich daraus, Corporationsrchten gegeben sind, Vereingungen ihrer §. 10. Der§. 10 beseitigt einen Ueberrest der früheren, den ungunstigen Bestimmungen, für dessen fernere Beibehaltung das Interes für die möglichst vortheilhafte Stellung der christlichen Kirchensysteme in Ermangelung eines inneren Rechtsgrunges nicht hinreicht. Das Bedenken, daß auch diese Vorschrift eigentlich in die allgemeine setzliche Regelung der Verhältnisse der Juden fällt, hat die Staats=Regiebgehalten, die Aufhebung dieser Abnormität in dem vorliegenden Gesetz=Enwu#s vorzuschlagen, weil es sich dabei nicht um Verhältn Sichensosenen Handekteu un dere Bezschungen in den Gristlichen Provinzielles. and Jahe schon Ein Veweis, wie schr die Temperatar im heurs, Garten an der Fesie Priten ist, kanm man untr anderemn auch in einen wche ine Haiu ue straße sehen, wo wir seit Beginn der vorign — ei im cuselnußstaude in voller Blüthe bemerkt haben. Titel Oberbur 14. Jan. Unserem Herrn Bürgermeister Roos in d= Hassen sen er verihen worden. Blähe in meinem Garten. „ Personal=Chronik. Ernannt sind per Gey. Justiz= und vortragender Rath im Justiz=MiniDroop zum Geheimen Ober=Justiz=Rath, die Appell.=Ger.=Räthe und Abtheil.=Dirigenten v. Perbandt zu Frankfurt a. O. und Hartog in Hamm zu Geh. Justiz.=Räthen der zeitgeerste(befoldete) Beigeordnete Landgessor g. D. Jaeger zu Elberfeld ist als Bürgermeister der genanten Siabl auf du gesigzliche amtsdauer von 12 Jahren bestätigt auc demnStadt auf die#egeg zu Elberfeld. Sürgermeister Staor auf on gesetzliche Amisbauer von 19 Suheen Eestungt, auch demselben den Titel„Ober=Bürgermeister" beigelegt, und dem Bürgermeister, Reg.=Rath a. D. Roos zu Crefeld der Titel„Ober=Bürgermeister" verliehen, ferner ist der bisher. besoldete Beigeordnete Remkes zu Crefeld in gleicher Eigenschaft für eine fernweite 12jährige Amtsdauer, desgleichen die seitherigen unbesoldeten Beigeordneten M. vom Bruck und Schroers, sowie der zeitige Stadtverordnete, Rentner F. I. Casaretto und der Dr. med. Maerklin als unbesoldete Beigeordnete der Stadt Crefeld für die gesetliche sechzjährige Amisdauer besätigt. 470 ir Dt +