St. Wendel und Ottweiler und die umliegende Gegend. Erster Jahrgang. AS 1. St. Wendel den 15. Juni. 1836. Dieses Blatt erscheint wöchentlich einmal in einem halben, bei sich vermehrenden Ankündigungen der Königl. Bürgermeistereien, Notarien u. s. w. auch ganzen Bogen. Diese erste Nummer mag als Probebogen gelten, keine der folgenden soll ihr in irgend einer Beziehung nachstehen. Der Abonnements=Preis wird vierteljährig und zwar im ersten Monat des Quactals mit sieben und einem halben Silbergloschen an den Lehrer Sauer in St. Wender bezahlt. An diesen, bittet man, auch alle übrigen Zusendungen, die dieses Blatt betreffen, zu richten. I. Verständige Anweisung reich zu werden. So viele Leute bestreben sich ihr ganzes Leben bindurch, reich zu werden. Daß dies nur wenigen gelingt, rührt wohl häufig daher, daß nicht immer die rechten Mittel gewählt, nicht immer die rechten Wege eingeschlagen werden, die zum vorgesteckten Ziele führen. Wir glauben darum, unser Blatt nicht besser empfehlen zu können, als wenn wir gleich im ersten Bogen diese Mittel angeben, und die Wege zeigen werden, auf denen man, wenn auch etwas langsam, mit der nöthigen Beharrlichkeit und Ausdauer, dennoch sicher das ersehnte Ziel erreicht. Diese Mittel und Wege sind ganz klar in folgendem wörtlichen Abdrucke aus Franklin's goldenem Schatzkästlein vorgezeichnet. Wir wünschen, daß sie recht viele Beherzigung, unser Blatt aber viele, ganz viele Abnehmer finden möge; wir würden dann einen doppelten Zweck erreicht haben, nämlich: Andere reich zu machen und— es selbst zu werden. Wer zu Vermögen kommen will, der muß sich folgende Lehren einprägen und tief beherzigen: Zeit ist Geld. Wer täglich zwölf Groschen durch seine Arbeit verdienen kann, aber lieber die Hälfte des Tags umherschlendert oder müßig liegt, der darf den einen Groschen, den er vielleicht während des Nichtsthuns verzebrt, nicht als die einzige Ausgabe in Rechnung bringen; denn er hat in der That noch sechs Groschen außerdem ausgegeben oder vielmehr weggeworfen, die er hätte erwerben können. Kredit ist Geld. Wenn Du Dein Geld, nachdem es fällig ist, noch in meinen Händen läß:, so Du mir die Zinsen oder dasjenige, was ich während der Zeit mit dem Gelde verdienen kann. Wenn Du also einen guten, ausgebreiteten Kredit hast und ihn zu benutzen verstehst, so kannst Du Dir einen bedeutenden Gewinn dadurch verschaffen. Die Natur des Geldes ist schaffend und fruchtbar. Geld kann Geld zeugen, und das erzeugte kann sogleich mehr zeugen u. s. w. Aus fünf Thalern werden durch Umsatz sechs, durch nochmaligen Umsatz sieben und ein Viertel und so fort bis zu tausend Thalern. Je mehr vorhanden ist, desio mehr wird durch jeden Umsatz erzeugt, so daß die Summe immer schneller und schneller zunimmt. Wer ein trächtiges Schwein schlachtet, der vernichtet seine ganze Nachkommonschaft bis in die tausendste Generation. Wer einen Gulden todtschlägt, vernichtet Alles, was dieser erzeugen kann, selbst hunderte von Thalern. Fünfzehn Thaler 5 Groschen jährlich sind bloß ein Groschen täglich. Und diese kleine Summe, die man an Zeit und unnützen Ausgaben so leicht und unvermerkt von Tage zu Tage verlieren kann, ist hinreichend, Dir auf Deine eigene Bürgschaft den fortwährenden Besitz und Gebrauch von 300 Thalern zu sichern. Und mit einem solchen Ka pitale kann ein betriebsamer Mann durch raschen Umsatz in kurzem viel verdienen. Ein guter Bezahler ist Herr über des Andern Beutel. Wer sich den Ruf erworben hat, pünktlich und genau an den bestimmten Terminen zu bezahlen, kann zu jeder Zeit und bei jeder Gelegenheit über alles Geld verfügen, das seine Freunde entbehren können, was ihm oft von großem Nutzen sein kann. Nächst der Betriebsamkeit und Sparsamkeit ist keine Eigenschaft für das Fortkommen eines jungen Manncs so förderlich, als Pünktlichkeit und Ehrlichkeit in allen seinen Geschäften. Behalte daher geborgtes Geld nie eine Stunde länger, als bis zum versprochenen Zahjungstermine, damit nicht eine zufällige Verlegenbeit Deines Freundes Börse auf immer für Dich verschließe. Beachte auch den kleinsten Umstand. der Deinem Kredit schaden könnte. Der Schall Deines Hammers, den Dein Gläubiger um 5 Uhr des Morgens oder um 9 Uhr des Abends vernimmt, kann ihn vielleicht bewegen, sich sechs Monate länger zu gedulden. Sicht er Dich aber am Billard, hört er Deine Stimme in der Schenke, da Du noch an der Arbeit sein solliest, so wird er am nächsten Morgen sein Geld verlangen. Hüte Dich, Alles, was Du besitzest, als Dein Eigenthum zu betrachten, und darnach den Zuschnitt Deines Lebens zu machen. Dies ist ein Fehler, in den man leicht verfällt, wenn man Kredit hat. Um ihn zu vermeiden, führe eine Zeit lang ängstlich genaue Rechnung über Deine Ausgabe und Einnahme. Wenn Du Dir die Mühe nimmst, jede Kleinigkeit aufzuschreiben, so wirst du bald sehen, wie unbegreiflich schnell die kleinsten Ausgaben zu bedeutenden Summen anwachsen, und wie viel Du bis dahin hättest ersparen und künftig wirst ersparen können, ohne daß es Dir lästig wird. Wenn Du also ernstlich willst, so ist der Weg zum Wohlstande nicht beschwerlicher, als der zum Markte, Fast Alles beruht dabei auf den zwei Worten: Betriebsamkeit und Sparsamkeit, d. h. verschwende weder Zeit noch Geld, sondern benutze beides, so gut Du kannst. Ohne biese beiden Worte gelingt Nichts, mit ihnen Alles, sobald das Wesen, das die Welt regiert, dessen Segen wir zu jedem rechtrutzen Vorhaben erflehen sollten, in seiner göttlichen heit nicht ein Anderes beschließt. 1I. Gesetzkunde. zur Erleichterung der Todeserklärungen der aus den Kriegen von 1805 bis 1815 nicht zurückgekehrten Personen. Vom 2. August 1828. Da seit der Beendigung der in den Jahren 1806 bis 1815 geführten Kriege eine Reihe von Jahren verflossen ist, und sowohl dadurch, als durch die besondern ungewöhnlichen Errignisse und Umstände, von denen diese Kriege begleitet gewesen sind, die Vermuthung begründet wird, daß die darin vermißten Personen nicht mehr am Leben find, und daher das für gewöhnliche Todes= und Abwesenheits= Erklärungen vorgeschriebene Verfahren nicht mehr erforderlich ist: so verordnen Wir für sämmtliche Provinzen Unserer Monarchie, auf den Antrag Unseres Staatsministeriums, nach erfordertem Gutachten Unseres Staatsraths, hierdurch Folgendes: §. 1. Alle diejenigen, welche an einem der in den Jahren 1806 bis 1815 geführten Kriege Theil genommen haben, und darin vermißt worden sind, sollen von dem Gericht ihres letzten Wohnorts oder ihrer Herkunft für todt erklärt werden, wenn nachgewiesen wird, daß sie an einem jener Kriege Theil genommen haben, und seit der Beendigung desselben von ihrem Leben keine Nachricht vorhanden sei. §. 2. Es erstreckt sich dies nicht bloß auf die eigentlichen Militairpersonen(Combattanten), sondern auch auf Kriegsbeamte, Knechte, Schanz= und andere Arbeiter, deßgleichen Ehefrauen, Kinder und Gefinde des Militairs, und überhaupt Alle und jede, welche in irgend einem Verhältnisse der Armee gefolgt sind. §. 3. Zum Behuf jener Nachweisung muß der die Todeserklärung extrahirende Interessent zuvörderst ein Attest der Ortsobrigkeit beibringen, daß der Verschollene in irgend einem Verhältnisse an dem Kriege Theil genommen habe. Es kann jedoch dieser Nachweis auch durch jede andere Beweisführung geliefert werden, wenn das Attest der Ortsobrigkeit nicht zu erlangen sein möchte. §. 4. Sodann muß der Extrahent eidlich bekräftigen, daß er von dem Leben und Aufenthalt des Abwesenden seit dessen Gefangennehmung oder Verschwinden im Kriege keine Nachrichten erhalten habe. 3 §. 5. Auf den Grund dieses gelieferten Beweises spricht das Gericht die Todes=Erklärung des Verschollenen durch ein kostenfreies Erkenntniß aus, ohne daß es einer öffentsichen Vorladung desselben und sonstiger Förmlichkeit des Verfahrens gegen Verschollene bedarf. §. 6. Der Tag der Rechtskraft des gedachten Erkenntnisses wird als der Todestag des Verschollenen, und in denjenigen Rheinprovinzen, worin das französische Recht noch gilt, als Tag der desinitiven Einweisung der Erben in den Besitz angesehen. Die Ehefrauen der Verschollenen in den letzt gedachten Provinzen erhalten durch die Todeserklärung zugleich das Recht, die Trennung der Ehe durch den Beamten des Zivilstandes aussprechen zu lassen. (Aus der Gesetzsamml.für die Königl. Preuß. Staaten.) III. Ueber den Obstbau. Der Obstbau ist ein sehr einträglicher Zweig der Landwirthschaft, der für keine Gegend genug empfohlen werden kann. Auch bedarf es für die Bewohner derjenigen Gegenden, in welchen er längst Aufnahme gesunden hat und mit nur einigem Erfolge betrieben worden ist, gewiß keiner weitern Ermunterung von außen; der reichlich gespendete Lohn für die angewendete Mübe macht jede Ermunterung durch Worte überflüssig. Leider gibt es aber noch manche Gegenden, in welchen der Obsibau noch gar wenig Aufnahme gefunden hat; ja man sieht sogar in manchen Ortschaften die schönen Pflanzungen der Vorfahren nach und nach gänzlich aussterben, ohne daß von den gleichgültigen Nachkommen Etwas zur Erhaltung derselben oder für zeitigen Nachwuchs gethan wird. Die Bewohner dieser Begenden haben den Nutzen und die Annehmlichkeiten, die der Obstbau gewährt, noch wenig oder gar nicht kennen gelernt; für diese daher vorzüglich folgende kurze Aufzählung. Der Obstbau befriedigt durch den mannichfaltigen Gebrauch, den man von dem Obste macht, mancherlei zum Theil sehr allgemeine und dringende Bediufnisse der Menschen. Das Obst gibt uns Speise und Trank von vielfachem, angenehmem Geschmacke, und der Genuß des frischen so wie des gedürtten Obstes dient zur wahren Erquickung im gesunden wie im kranken Zustande, ja in letzterm oft zur heilsamen Arznei. Der Obstwein gewährt dem Obstbauer ohne besondern Aufwand von Mühe und Unkosten das ganze Jahr hindurch einen eben so gesunden, als angenehmen Trank, der bei den schweren Arbeiten in den deißen Sommertagen dem Landmanne eine ergnickende Labung reicht.— Durch den Obstdau wird der Landmann der Notbwendigkeit enthoben, seinen Bedarf an Essig aus Essigsiedereien zu beziehen, welcher letztere nicht allein höher im Preise kommt; sondern auch häusig der Gesundheit nachtheilige Beimischungen enttält: und welchen Vorzug hat nicht ferner der aus Kirschen und Zwetschen gewonnene Branntwein vor dem leider so häufig gewordenen und durch seine allzu große Wohlfeilheit so oft in schädlichem Uebermaße genossenen Kartoffelschnappse. Sowohl das Obst selbst, als auch der aus dem Obste gewonnene Obstwein sind ein sehr einträglicher Handelsartikel, durch den manchen Gegenden, die den Obstbau mit Eifer und Geschicklichkeit betreiben, jährlich nicht unbedeutende Summen zufließen. Der Nutzen, den der Obstbau dem Landmanne gewährt, wird besenders auch dadurch noch erhöht, daß er den Ertrag eines großen Theils seiner Besitzungen vermehrt, und ihn in den Stand setzt, selbst öde, steile, steinichte und zu anderer Bepflanzung untangliche Plätze zur Vermehrung seines Einkommens zu benutzen. Durch zweckmäßige Pflanzung der Obstbäume kann der Ertrag, somit auch der Werth so manchen Ackers in wenigen Jahren auf das Doppelte erhöht werden. Einen nicht unerheblichen Nutzen bringen die Obstbäume selbst dann noch, wenn sie wegen Krankheit oder Alters halben ihrem Hauptzwecke nicht mehr zu entsprechen vermögen. Sie liefern dann noch immer ein ganz gutes Brenn=Material, und es ist schon um dieser Ursache willen das Aupflanzen der Obstbäume um so mehr zu empfehlen, als das übrige Brennholz in manchen Gegenden von Jahr zu Jahr seltener und theuerer wird. Auch sind es die Obstbäume vorzüglich, die uns das Material zu mannichfaltigem Hausgeräthe und andern Kunstarbeiten derreichen. Die vielen und großen Vortheile, welche der Obstbau bringt, sind also mit der Mühe und Sorgfalt, die auf die Aupflanzung und Erziehung der Obstbäume verwendet werden muß, in keinen Vergleich zu bringen; besonders da diese, sind sie einmel tragbar geworden, dann keiner besondern Pflege mehr bedürfen, und ohne solche 4 viele Jahre hindurch die früher auf sie verwendete Mühe und Auslage durch ihren Segen reichlich belohnen. Soll aber die Obstbaumzucht sowohl die darauf verwendete Mühe und Arbeit, als auch die durch sie veranlaßten Auslagen in reichlichem Maße vergelten und die gerechten Erwartungen des Landmannes nicht täuschen: so muß ihr mit der nöthigen Kenntniß und Geschtcklichkeit abgewartet werden; denn die meisten und nützlichsten Obstgattungen sind in unserm Himmelsstriche nicht so wohl ein Erzeugniß der Natur, als vielmehr der Kunst. Es erfordert demnach die Obstbaumzucht eine besondere Kunst und Wissenschaft. Diese vollständig zu lehren, kann wohl in diesem Blatte nicht unternommen werden; wohl aber sollen von Zeit zu Zeit zweckmäßige Auszüge aus geeigneten Schriften über diesen Gegenstand folgen. IV. Land= und Hauswirthschaft. Aachen. Durch neuere Beobachtungen hat man gefunden, daß der Mangel an gesunder frischer Luft in den Ställen häusig als Ursache des Milzbrandes zu betrachten sei. Die hiesige Königl. Regierung bringt diesfalls unterm 18. Nov. v. J. folgende Erfahrungen zur öffentlichen Kenntniß. Bei dem in einer Gemeinde des Kreises Heinsberg ausgebrochenen Milzbrande wurde beobachtet: 1) in den Ställen, wo die Seitenwände ein Jahr früher bei vorkommenden Fällen von Milzbrand nach Anleitung des Kreis=Thierarztes Luftlöcher erhalten hatten, kamen jetzt, als dieselbe Krankheit herrschte, keine Krankheitsfälle vor. 2) Immer fand der Kreis=Thier= arzt, daß diejenigen Thiere gefallen waren, die am weitesten von dem Eingange in den Stall entfernt oder in einer dumpfen Ecke gestanden hatten, wohin keine frische Luft dringen konnte.— Man sei daher bedacht, die Ställe beständig reinlich und der frischen Luft zugänglich zu erhalten. Unreinlichkeit und Mangel an frischer Luft gefährden nicht weniger die Gesundheit der Thiere, als die der Menschen (Preuß. Bürgerblatt) Unter dem Titel: „Mittel gegen das Aufblähen des Rindviehes und der Schafe“. findet sich in der landwirthschaftlichen Zeitung für Kurhessen Folgendes. Vor mehren Jahren ließ bei mir ein Freund, dem eine sehr schöne junge Kuh aufgelaufen war, um ein Mittel dagegen anfragen. Durch ein Versehen erfuhr ich erst später die Anfrage, und durch diese Verzögerung stieg das Aufbläden des Thieres trotz mehrer dagegen angewandten Hausmittel in einem solchen Grade, daß, als ich dazu kam, dasselbe bereits in Tüchern gehalten werden mußte, um das Umfallen zu verhindern. Daich das flüchtige Ammeniok schon früher in meinem Stalle gebraucht natte, ließ ich schnell einen halben Schoppen Salmis geist in der Apotheke holen, ließ davon 1 ½ Cßlöffel voll in 34 Schoppen laulichtem Wasser eingeben, wiederholte diese Gabe nach 4—6 Minuten, und ließ so ungefähr viermal hinter einander fortfahren. Hätte das Aufblähen nicht gleich bei der ersten Gabe still gestanden, so hätte ich dieselben schneller hintereinander und größer einschütten lassen; man sah aber augenblicklich die Entfernung der Gefahr, der Bauch ward weicher, und nach der letzten Gabe fiel er zusehends und so schnell zusammen, daß an dem Thiere fast Nichts mehr zu bemerken war, was auf einen kranken Zustand gedeutet hätte.— Im Ganzen hatte ich ungefähr die Hälfte des Salmiakzeistes gebraucht. Uebrigens ist derselbe nicht theuer, und wo man keine Apotheke hat, leicht in einem wohl verschlossenen Glase(am besten mit eingeriebenem Stöpsel) aufzubewahren.— Sehr gut ist es, dem Thicre, wenn das Blähen vorbei ist, irgend ein schleimichtes oder ölichtes Futter, nur in geringer Menge, zu reichen, damit die Schärfe des Salmiakgeistes im Maule und Schlund abgestumpft werde. Daß überhaupt in der Fütterung Vorsicht gebraucht werden muß, weiß Jeder, indem ein schon einmal aufgeblähtes Thier leicht wieder ähnlichen Zufällen unterworfen ist. Einfaches Mittel die Freßlust bei dem Viehe zu befördern. (Aus der großherzogl. darmstädt. landwirthsch. Zeitung.) Sehr oft ereignet sich der Fall, daß Kübe plötzlich Mangel an Freßlust zeigen, und deßhalb weniger Milch geben, auch wohl sichtbar abmagern und eine feste Haut bekommen. Dieser Fehler liegt meistens nach der geringen Einsicht des Einsenders nur im Mangel der Verdauungskraft des Magens, und durch folgendes einfache Mittel hat Einsender bei vielen Kühen diesen Fehler gehoben.— Man gebe diesen Kühen des Morgens nüch 5 tern einen in Theer(Wagenpech) stark getränkten Häring ein, und wiederhole dieses Mittel nach einigen Tagen nochmals. Auch ist das Eingeben von altem Käse sehr oft dienlich, allein die Wirkung vom ersten Mittel ist schneller und sicherer. V. Unglücksfälle und Verbrechen. In der Gemeinde Millendorf hatten die Kinder eines achtbaren Taglöhners am frühen Morgen sich einige Kartoffeln unten in den Ofen gelegt, um sie in der Asche zu braten. Der Vater war zur Arbeit, die Mutter mit Waschen beschäftigt. Ein Knabe von 5 Jahren beschäftigte sich mit den Kartoffeln, wobci ihm wahrscheinlich eine nicht ausgebrannte Kohle auf sein Röckchen siel und dieses entzündete. Die Kleider des Kindes waren eben in Brand gerathen, als die Mutter dazu kam. Nicht wissend, was zu thun sei, ergriff sie den unglücklichen Kleinen, und tauchte ihn in ein Gefäß kalten Wassers. Der Brand wurde gelöscht, aber das, bereits an den edelsten Theilen verletzte Kind starb noch an demselben Tage. Die Mutter ist in einen dumpfen, lautlosen Zustand verfallen.— Möge die Veröffentlichung solcher traurigen Vorfälle bei Eltern und Pflegeeltern größere Vorsicht erwecken. Oppeln. Im hiesigen Regierungsbezirk erhing sich vor einiger Zeit eine mehr als 1o0jährige Frau in der firen Idee: Gott habe sie, nachdem sie alle die Ihrigen überlebt, aus dieser Welt abzuberufen vergessen. (Preuß. Bürgerblatt.) Amtliche Bekanntmachungen. Civilmitglieder der Kreis=Ersatz= Kommission des Kreises St. Wendel. * Auf den Grund der Wahl der KreisständeVersammlung am 2. v. M. wurden aus der Zahl der städtischen Grundbesitzer die Herrn Adjunkt Heinz zu Baumholder und Stadtrath Riegel zu St. Wendel und aus den ländlichen Gutsbesitzern die Herrn Adjunkt Biegel zu Bliesen und Schöffe Jakob Albert zu Berschweiler von der Königl. Regierung zu Trier zu Civil=Mitgliedern der Ersatz=Kommission des Kreises St. Wendel ernannt und als solche bereits im Amtsblatte Nro. 20,S. 187 bekannt gemacht. St. Wendel den 12. Juni 1836. Der Landrath des Kreises St. Wendel. Kreis=Dcputirten=Wahl des Kreises St. Wendel. In der Versammlung der Kreisstände des Kreises St. Wendel am 2. Mai d. J. wurde der Kreistags= Abgeordnete, Herr Bürgermeister Heyl zu Baumbolder, durch Stimmenmehrheit zum ersten Kreis=Deputirten erwählt, und diese Wahl von der Königl. Regierung zu Trier unterm 27. v. M. genehmigt. St. Wendel den 12. Juni 1836. Der Landrath des Kreises St. Wendel. Eichungsamt in St. Wendel. Durch Verfügung des Herrn Chefs der Verwaltung für Handel, Fabrikation und Bauwesen vom 11. v. M. ist die Errichtung eines Eichungs=Amtes in St. Wendel genehmigt worden, nachdem die Stadt sich bereit erklärt hat, die Einrichtungs= und Unterhaltungskosten desselben aus Kommunalfonds zu bestreiten. Zugleich hat die Königl. Regierung zu Trier, mit Rücksicht auf§. 7 der Maß= und Gewicht=Ordnung vom 16. Mai 1816 die Herrn BürgermeistereiAdjunkt Michael Tholey, Wagenschmied Rikolaus Back und Faßbinder Johann Eschrich als Mitglieder des Eichungsamtes zu St. Wendel bestätigt, und den Spengler Herrn Peter Lieser nach vorgängiger Prüfung zum Sachverständigen bei demselben ernannt. Indem ich die Gewerbtreibenden der Kreise St. Wendel und Ottweiler, welchem letztern das hiesige Eichungsamt bei der größern Entfernung jener zu Saarbrücken und Saarlouis gleichfalls Vortheile darbietet, hiervon in Kenntniß setze, bemerke ich, daß die Instruktion über das gesammte Eichungswesen im Amtsblatte 1818, Nro. 32, S. 145 ff. und die Festsetzung der Gebühren für die Eichung und Stempelung der Maße und Gewichte in der im Amtsblatte 1821, Nro. 35, S. 262 abgedruckten Verjugung enthalten ist. St. Wendel den 12. Juni 1836. Der Landrath des Kreises St. Wendel. Die höhere Stadt=Schule in St. Wendel. Am 18. April letzthin wurden die Lehrer der neu errichteten höheren Stadtschule durch den Herrn Regierungsrath Engelmann öffentlich in ihr Amt eingeführt. Es war ein ernst feierlicher des höchst wichtigen Ereignisses ganz würdiger Akt. Die frohe Theilnahme der Bewohner bewies, daß sie eine so hohe Wohlthat zu würdigen und dankbar anzuerkennen wissen. Die Schule steht ihrer Tendenz nach in der Reihe der übrigen höheren Bürgerschulen, deren Aufgabe es ist, die in den Elementar=Schulen in Rücksicht auf die Forderungen unserer Zeit unvollendet gebliebene allgemeine Bildung weiter zu führen, und den Zöglingen diejenigen praktischen Kenntnisse beizubringen, welche sie in Stand setzen, jedem Geschäfte und Gewerbe des Lebens mit mehr Umsicht und verständiger vorzustehen, welche sie ferner befähigen, sich besser in die Zeitverhältnisse zu schicken, die nicht selten das erst ergriffene Gewerbe als unvortheilhaft uns finden lassen, und zeitig zum Betriebe eines andern mahnen, welche ihnen endlich bei der großen Konkurrenz der Geschicklichkeiten, bei den Umgestaltungen und Vervollkommnungen aller Geschäfte und Gewerbe in unsern Tagen mehr Mittel in sich selbst finden lassen, u. sich in der Welt eine ehrenvolle Stellung zu gewinnen. Unter den Lehrgegenständen steht die Muttersprache oben an, ohne deren vollkommnen Besitz der Deutsche nicht mehr berechtigt ist, sich dem gebildeten Stande zuzurechnen. Man kann sich kaum einen Gewerbsmann denken, dem es nicht im Verkehr mit den Gebildeten wenigstens nöthig wäre, sowohl schriftlich, wie mündlich sich richtig ausdrücken zu können, ohne sich eine Blöse zu geben, für die er sich beschämt fühlt. Zudem ist sie die Bedingung aller höheren wissenschaftlichen Bildung in jedem Fache. Nebst der deutschen Sprache wird die französische gelehrt, und die Zöglinge im Sprechen geübt. Sie ist in unserm Lande, wo ein reger Verkehr mit dem Rachbarstaate immer bestanden hat und noch besteht, selbst dem Gutsbesitzer auf dem platten Lande ersprießlich. Den Unterricht in diesen beiden Lehrgegenständen, dann in der Mathematik, Geschichte, Naturwissenschaft und Geographie zu ertheilen, sind zwei Lehrer angestellt, neben ihnen noch drei andere für den Religions=Unterricht, das Schreiben, das Zeichnen und den Gesang. Damit jedoch auch die Eltern, welche ihre Kinder den Wissenschaften zu widmen gedenken, nicht dieselben, ehe noch ihr Beruf entschieden ist, an ferne Schulen mit großen Kosten wegzuschicken genöthigt seien, hat die Königl Regierung verfügt, daß die Lehrer in der lateinischen Sprache Privat=Unterricht ertheilen sollen. Demnach werden dieselben mit dem nächsten Winter=Kurse in der lateinischen Sprache, wie in der griechischen für die, welche es verlangen, einen für eine mittlere Gymnasial=Klasse vorbereitenden Kurs eröffnen. Durch die Milde Seiner Majestät des Königs ist die Anstalt reichlich dotirt und die Königl. Regierung hat für Beischaffung der Utensilien und des Lehr=Apparates bestens gesorgt. Es ist deßhalb auch nur das mäßige Schulgeld von drei Thaler jährlich durch die Schüler zu entrichten. Da die Anstalt so sehr dem Bedürfnisse der Zeit entspricht, auch keine andere der Art sich in der Rachbarschaft findet; da zugleich nirger) mir geringern Kosten und besser Kinder untergebracht werden können, so steht zu erwarten, daß ihr Besuch bald sehr zahlreich werde, wozu um so mehr Grund da zu sein scheint, als die Schule schon jetzt gleich bei ihrem Entstehen 37 Schüler zählt, welche in zwei Klassen abgetheilt sind. St. Wendel den 8. Juni 1836. Der Direktor Schue. 7 Bekanntmachung. Auf dem am St. Annentage, den 26. Juli jeden Jahrs, hier stattfindenden großen Kramund Viehmarkte werden für die Folge mit Genehmigung der Königlichen Regierung Prämien unter die Besitzer des auf den Markt gestellten besten Rindviehes, nach Ausspruch einer dazu gewählten Kommission, vertheilt. Für dieses Jahr sind die Prämien, wie folgt, bestimmt. 1) Für den Zuchtstier Nro. 1— 10 Rihl. 2) 3) Für die Kuh 4)* 6 5) Für das Rind 6) 2 1 2 1 2 5 10 5 10 5 * *9 * * * und wird die Kommission bei Vertheilung derselben auf Race und Schönheit des Viehes sehen. Bei der hiermit erfolgten Veröffentlichung des Vorstehenden lade ich zu einer zahlreichen Aufstellung des Rindviehes ein.— Der Ort der Aufstellung wird am Markttage selbst und zwar Morgens bekannt gemacht werden. St. Wendel den 10. Juni 1836. Der Bürgermeister Rechlin. Bekannt machungen (Versteigerungen von Bauarbeiten betreffend) Durch den unterzeichneten Bürgermeister wird am Sonnabend den 25. Juni 1836 Morgens acht Uhr in der Behausung des Schöffen Jakob Brill zu Marpingen die Herstellung mehrer Reparatur=Arbeiten an dem Pfarrhause daselbst, bestehend in Zimmer=, Maurer=, Dachdecker= und Glaserarbeit, veranschlagt zu 44 Thaler 6 Sgr. 6 Pf., an die Mindestfordernden in Verding gegeben werden. Steiglustige können Kostenanschlag und Bedingungen in meiner Amtsstube zu jeder Zeit einsehen. Bliesen den 2. Juni 1836. Der Bürgermeister von Alsweiler Bräckner, Freitag den 24. Juni d. J. Morgens acht Uhr wird auf dem Bürgermeisterei= Büreau zu Bliesen die Herstellung von acht neuen Kirchenfenstern für die Kirche zu Bliesen, veranschlagt zu 194 Thaler 2 Sgr., an den Wenigstnehmenden in Verding gegeben. Indem man solches hiermit zur Kenntniß der Handwerker bringt, bemerkt man, daß der deßfallsige Kostenanschlag zu Jedermanns Einsicht auf dem Bürgermeisterei=Büreau offen liegt. Bliesen den 6. Juni 1836. Der Bürgermeister von Alsweiler Brückner. In Folge Höherer Ermächtigung werden Mittwoch den 22. d. M. Morgens 9 Uhr auf dem Geschäfts=Lokale des Bürgermeisters von Oberkirchen; 1) die Bauarbeiten zu einem neuen Pfarrhause in Oberkirchen, veranschlagt zu 977Th. 15 Sg. 7Pf. 2) die Reparatur=Arbeiten an dem dortigen Schulhause, veranschlagt zu 94 Th. 11 Sg. 8 Pf. an die Wenigstnehmenden öffentlich verlassen. Bedingungen und Planc liegen vom 16. d. M. an zu Jedermanns Einsicht bei mir offen. St. Wendel den 7. Juni 1836 Der Bürgermeister Conrad. Freitag den 24. d. M. Morgens 9 Uhr wird auf meinem Geschäfts=Lokale die Bedachung des Pfarrhauses zu Furschweiler mit Ziegeln und Schiefer=Einfassung, veranschlagt zu 98 Th. 25 Sg. 1 Pf. an den Wenigstnehmenden öffentlich verlassen. Die Bedingungen können vom 16. d. M. an jeden Tag bei mir eingesehen werden. St. Wendel den 7. Juni 1836. Der Bürgermeister Conrad. In Folge Höherer Ermächtigung wird Montag den 27. d. M. Morgens 10. Uhr auf meinem Geschäfts= Lokale die Jagd auf dem Banne von Urweiler öffentlich verpachtet, was ich hierdurch zur allgemeinen Kenntniß bringe. St. Wendel den 7. Juni 1836. Der Bürgermeister Conrad. 8 Dienstag den 21. dieses Monats Morgens um 9 Uhr wird der unterzeichnete Bürgermeister in seiner Amtsstube dahier verschiedene Reparaturen am hiesigen Pfarrhause, zu 26 Rth. 25 Sg. 3 Pf. veranschlagt, sodann die Anlegung einer neuen Brunnenstube am Bornberge dahier, zu 64 Rth. 26 Sg. 3 Pf. veranschlagt, an den Wenigstnehmenden öffentlich in Verding geben. Berschweiler den 10. Juni 1836. Der Bürgermeister Sohn s. Mittwoch den 22. dieses Monats Morgens um 9 Uhr wird der unterzeichnete Bürgermeister in dem Hause des Schöffen Rikolaus Müller zu Reichweiler die Reparatur der Ortsbrunnen daselbst, meistens aus Steinhauerarheit bestehend, und zu 95 Rth. 28 Sg. 7 Pf. veranschlagt, öffentlich in Verding geben. Berschweiler den 11. Juni 1836 Der Bürgermeister Sohns. Mittwoch den 22. dieses Monats Nachmittags um 1 Uhr wird der unterzeichnete Bürgermeister in dem Gemeinde=Hause zu Pfeffelbach verschiedene Reparaturen an der Kirche und dem Pfarrhause daselbst, bestehend in Maurer=, Glaser=„Schreiner= und Dachdeckerarbeit, veranschlagt zu 82 Rth. 1 Sg. 6 Pf., an den Wenigstnehmenden öffentlich verdingen. Berschweiler den 11. Juni 1836. Der Bürgermeister Sohns. Bekanntmachungen. Den Oten August dieses Jahres Vormittags 10 Uhr soll die, den Erben des verlebten Johann Gesthier angehörige, auf dem Ihlinger Bann linker Hand der Straße von Wemmetsweiler nach Ihlingen gelegene sogenannte Heistermühle, bestehend in einer Oel=, Mahl= und SchneideMühle nebst Wohnhaus, Scheuer, Stallung, Waschküche, Schoppen und Hofgering, enthaltend zusammen 7/8 Morgen 4 Ruthen; wie auch 25 u. 1/4 Ruthen Garten, 1/8 Morgen 27 1/2 Ruthen Wiesen und 1)8 Morgen 17 Ruthen Ackerland durch den Unterzeichneten für erb und eigen auf der Mühle selbst gegen mehrjährige Zahlungstermine versteigt werden. Ottweiler den 2. Juni 1836. Lautz, Notär. Es sind aus der Hand unter vortheilhaften Bedingungen zu kaufen: 1) Die auf der südwestlichen Seite von St. Wendel unmittelbar an der Stadt neben der Bliese belegene Badeanstalt, bestehend aus einem solid gebauten Wohnhause mit 3 wohleingerichteten Badestuben, 3 Zimmern und einer Küche im untern und 5 sehr freundlichen Zimmern nebst Küche im obern Stockwerke. Das Ganze, umgeben von einem dazu gehörigen Garten und einer Wiese, hat eine äußerst angenehme Lage und eignet sich zu jedem Geschäfte. 2. Die einzige in der Rähe von dem wohlhabenden Dorfe Alsweiler gelegene Mahlmühle mit zwei Gängen, nebst den dazu gehörigen Stallungen, Scheune, einigen Gärten, Wiesen und Ackerstücken. In der Mühle selbst läßt sich füglich auch noch ein Oelgang einrichten. Das Nähere ist bei Notar Ackermann in St. Wendel zu erfahren. Kapitalien von einigen bundert Thalern und größere Summen besorgt gegen sichere Hypothek der unterzeichnete Rotar Ackermann. Kaiserslauterer Fruchtpreis vom 7. Juni. Der Hektol. Waizen 5fl 3okr. Korn 4fl. ackr. Gerst 3 fl. 28kr. Spelz afl. 24kr. Hafer 2 fl. 4Kkr. Kartoffeln 1fl 52k. 6 Pf. Schwarzbrod 12 kr., in St. Wendel 3 sgr. 8pf. Ochsenfleisch 1o kr., in St. Wendel 2 sgr. 6 pf. Kühfleisch o kr., in St. Wendel 2 sgr. 3 pf. Unter Verantwortlichkeit des Verlegers Fr. Demuth.