* p s h u n d e n m i t d e a a n.( 7* 7 3 8 9 0 5 " verounden mint ver Honnefer Zeitung.## Amtliches Verkündigungsblatt nss Erscheint täglich nachmittags mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis durch unsere Boten monatlich 50 Pf. frei ins Haus, durch die Post vierteljährlich.75 M. In das Abonnement kann mit jedem Tage eingetreten werden. Sermrrmmmrrmmmmmmmrrrmmmmrrmrrmrmmmrrn ummmm ummmmmmmmrrrerch für die Bürgermeisterei Honnef. 1 Anzeigen kosten die 7 gespaltene Petitzeile lokale 12 Pf., auswärtige 15 Pf. 9 Für Reklamen werden 40 Pf. pro 4 gespaltene Zeile berechnet. Im Falle E gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkursen fällt der bewilligte Rabatt fort. Moorrrerrrrerrerrrrrrmmrmrrmrremrrrmmmmmmrmmrrrrrrrerrrmmrrrrmmrmmmmerch Freitags eine achtseitige illustrierte Gratisbeilage und von April bis Oktober die„Amtliche Kurliste“ für die Kurorte Honnef und Rhöndorf. Verantwortliche Redaktion, Druck und Verlag von Karl Werber, Honnef am Rhein. I Ein Geschäftsmann, der sein Geschäft empfehlen und gleichzeitig alle Bewohner Honnefs an dasselbe erinnern möchte, tut dies am einfachsten und billigsten durch ein Inserat in der Honnefer Volks=Zeitung Amtliches Verkündigungsblatt für die Bürgermeisterei Honnef, die in fast jedem Hause Honnefs gelesen wird. Kurze Cagesübersicht. Nach der Meldung eines Wiener Blattes wird der Kaiser im Herbst dieses Jahres einer Einladung des Erzherzogs Franz Ferdinand zur Jagd folgen und bei dieser Gelegenheit auch dem Kaiser Franz Josef einen Besuch machen. * * Nach den bieher vorliegenden Meldungen sind die preußischen Landtagswahlen im allgemeinen still verlaufen. * Am heutigen Samstag findet die Vermählung der Prinzessin Liktoria Margareta von Preußen mit dem Prinzen Heinrich XXXIII. Reuß j. L. in Potsdam statt. * Der Aufenthalt des Königs von England in Berlin ist auf 10 Tage verlängert worden. * Die elsaß-lothringische Regierung hat, wie der Pariser„Matin“ meldet, beim Bundesrat eine Verschärfung des Vereins- und Versammlungsrechtes für die Reicholande beantragt. * Die Eröffnung der Internationalen Finanzkonferenz in Paris wurde auf den 27. Mai festgesetzt. * Die Belgrader Regierung hofft troß der bulgarischen Heßereien mit der Regierung in Sofia über die strittigen Fragen zu einer Verständigung zu kommen. Rtunden der Ralung. Roman von Alfred Sassen. (Pachdrus brrboten.) 5 Wenn seine Haltung eine kühle, ablehnende wäre, so—— nein, nein, um meines Kindes willen, auf dessen Weg auch nicht der Schatten einer Lswütigung fallen darf, muß ich dieser Möglichkeit ausweichen! Sie verstehen mich—“ Komtesse Adele durchzuckte der Gedanke, daß Graf Abolf, wenn er schlecht gelaunt sei, was leider in der letzten Zeit überraschend häufig vorkam, recht wohl ein hochmütiges, verletzendes Wort aussprechen könne. Das mußte selbstverständlich der lieblichen Ethel erspart bleiben. Es war auf jeden Fall besser, den Bruder erst vorzubereiten. Sie drang deshalb vorläufig nicht weiter in die beiden, ihr in das Schloß zu folgen, sondern sagte warm und herzlich:„Nun gut, ich werde meinen Bruder von der seltsamen Schicksalslaune berichten, die da gewaltet hat. Sie erlauben mir doch, von Ihren Eröffnungen Gebrauch zu machen? Ich danke Ihnen, Oheim. Und ich zweifle keinen Augenblick, daß Graf Adolf sofort die Bitte an Sie und meine liebe Cousine ergehen lassen wird, im Vollgefühl der Heimatsberechtigung im Schloß zu erscheinen...“ Vater und Tochter verabschiedeten sich in inniger Dankbarkeit von der Komtesse, die sie zu dem Pförtchen zurückgeleitete und ihnen dann nachsah, wie sie über die Wiese hinüber nach der Landstraße schritten. Von dort erfolgte noch ein Gruß von der lieblich ernsten Miß Ethel; sie winkte mit ihrem Tuch. Komtesse Adele dankte mit einem Handkuß und betrat dann wieder die Wandelgänge des Parkes. Das Tiroler Alpenhotel„Jägerhof“ im Stubaital ist vollständig niedergebrannt. *) Weiteres unten. Gebenktage. Sonntag, 18. Mai. 1782 Generalwajor Adolf Frhr. von Lützow in Berlin geboren. 1804 Napoleon Bonaparte wird in Paris zum erblichen Kaiser proklamiert. 1848 Eröffnung der ersten deutschen Nationalversammlung(Parlament) in Frankfurt a. M. 1868 Kaiser Nikolaus II. von Rußland in Petersburg geboren. 1899 Zusammentritt der ersten Friedenskonferenz im Haag. 1910 Der Maler Franz Skarbina in Berlin gestorben. Montag, 19. April. 1762 Der Philosoph Johann Gottlieb Fichte in Rammenau geboren. 1854 Der Fabeldichter Wilhelm Hey in Ichtershausen gestorben. 1898 Der englische Staatsmann William Ewart Gladstone in Hawarden Castle gestorben. Die Feierwoche um das Pfingstfest ist politisch eine echte Feierwoche gewesen. Kaum daß die preußische Landtagswahlbewegung etwas Leben in diese Stille hereinbrachte. Die letzten Tage vor den Wahlmännerwahlen wurden selbstverständlich von den Parteien kräftig ausgenutzt, aber der ganze Verlauf des Wahlkampfes war von der Erkenntnis getragen, daß eine erhebliche Verschiebung in der Zusammen setzung des preußischen Abgeordnetenhausee bei dem geltenden Wahlrecht nahezu ausgeschlessen sei. Das dämpfte natürlich von vorneherein die ganze Agitation. Soweit sich bis zur Stunde das Wahlergebnis übersehen läßt, sind auch im künftigen Abgeordnetenhause die beiden Mehrheiten, welche in der vergangenen Legislaturperiode in Erscheinung traten, die eine aus Konservativen und Zentrum und die zweite aus Konservativen, Freikonservativen und Nationalliberalen, in respektabler Stärke vorhanden. Inwieweit noch die zahlreichen Stichwahlen und etwaige Kompromisse zwischen Wahlmänner- und Abgeordnetenwahlen dies Ergebnis verändern können, entzieht sich jetzt noch der Berechnung. Der Balkanfriede, der von Optimisten schon als Pfingstgeschenk für das durch die Krise schwer erschütterte Europa vorausgesagt wurde, Miach känggren Fiune und gedonsten dan de zu dem Schluß, es sei am geratensten, den Bruder nicht sofort von dem Vorgefallenen zu unterrichten. Er lehnte dann vielleicht den geplanten Besuch im Zirkus ab und war geneigt, Vater und Tochter für Abenteurer zu halten, die durch ein Märchen irgendwelche Vorteile von ihm erpressen wollten. Das durfte nicht geschehen, denn dann wäre von vornherein jeder Weg zur Verständigung verschüttet gewesen. Heute abend mochte Miß Ethels Schönheit, die von so eigen vornehmer Art war, auf ihn einwirken — er mußte ja sofort erkennen, daß die wundersame Aehnlichkeit zwischen der Schulreiterin und der Schwester kein Spiel der Natur sein konnte, daß da Blutsbande vorhanden sein mußten. Und dann fügte sich unter dem bestimmenden Eindruck des Augenblicks gewiß alles viel leichter nach den breunenden Wünschen der Komtesse.— Die schöne Aristokratin erschien im Zirkus in Begleitung der Frau Hauptmann, des Bruders und des Freiherrn von Rüthling, der um die Erlaubnis gebeten hatte, sich den Herrschaften anzuschließen. In fröhlicher Unbefangenheit saß die Komtesse in ihrer Loge, während in mehreren Herrengruppen, die sich aus Kavallerieoffizieren und Vertretern der vornehmen Lebe= und Sportwelt zusammensetzten, ein lebhaftes Geflüster entstand, dessen Gegenstand sichtlich die in Jugend und Anmut strahlende Logeninsassin war. Man war begierig auf das Schauspiel im Zirkus, auf die Nummer des Programms. die Miß Ethel auf ihrem arabischen Hengst gehörte. Dann war der Augenblick des Vergleichs gekommen zwischen den beiden Schönheiten, deren aparter Reiz ganz von der gleichen Art war. Zum Ueberfluß trug die Komtesse ein dunkles, glatt die Büste umschließendes Kleid, das Aehnlichkeit mit dem Reitkleid hatte, in dem die Schulreiterin lätzt doch länger auf sich warten, als diese Optimisten glaubten oder doch glauben machen wollten. Es scheint, daß die Meinungsverschiedenheiten unter den Verbündeten über die Teilung der Beute ihr gut Teil zu dieser Verzögerung beitragen. Jede Macht sucht die endgültige Entscheidung zu verschleppen, um vorher noch möglichst viel Vorteile herauszuschlagen. Allein Bulgarien drängt zur Beschleunigung, es fürchtet bei einer weiteren Verschleppung des Friedens seine Situation zu verschlechlern. Nach den Nachrichten, die— zweifellos übertrieben— aus London oder halbamtlich aus Sofia kommen, hat die Spannung zwischen Bulgarien einerseits und Serbien und Griechenland andererseits eine Höhe erreicht, die beinahe an einen latenten Kriegszustand grenzt. Es ist daher begreiflich, daß die Bulgaren alles daran setzen, ihre Kräfte in den umstrittenen Gebieten Mazedoniens zu vereinen. Mit einem Widersacher sind sie ja ins Reine gekommen; in Petersburg wurde Ende vergangener Woche der Ausgleich mit Rumänien abgeschlossen, in dem Bulgarien Silistria preisgegeben hat. Solange aber der Friede mit der Pforte nicht protokolliert ist, müssen die bulgarischen Truppen noch bei Tschataldscha und Gallipoli stehen bleiben und derweil können Serben und Griechen in Mazedonien sich nach Belieben tummeln. Schon bevor der Friede vollkommen perfekt geworden ist, präsentiert England der Pforte die Rechnung für die guten Dienste, die es bei der Vermittlung geleistet hat. Es gibt der Pforte Geld, wofür diese Torpedos auf englischen Werften bauen läßt, und sucht sich einen Anteil an der Endstrecke der Bagdadbahn zu sichern. Dieses Bestreben Englands erklärt sich ja nun keineswegs daraus, etwa der Pforte bei ihren Bahnbauten behilflich zu sein, sondern John Bull will damit die„deutsche Gefahr“ am Persischen Golf vermindern. Man weiß zur Genüge, wie England alles daransetzte, den Bau der Bagdadbahn bis zum persischen Golf zu verhindern, um nicht den Deutschen ein„Einfallskor“ in Indien zu verschaffen und wie es zu diesem Zwecke Koweit, den gegebenen Endpunkt der Bahn, in seine Gewalt zu bringen versuchte. Jetzt soll Koweit der Endpunkt werden, aber natürlich unter fürsorglicher Kontrolle Albions. Der bevorstehende Besuch des Britenkönigs zur Hochzeit im Kaiserhause wird zweifellos dazu benutzt werden, um auch über diese Dinge in Berlin zu sprechen. Bei der hohen Bedeutung, welche die deutsche Regierung und zumal auch Kaiser Wilhelm der Bagdadbahn stets beilegten, darf man hoffen, daß unsere Regierung die Interessen Deutschlands in dieser heiklen Frage energisch wahren wird, was ihr ja zweifellos dadurch erleichtert wird, daß man auch in England Wert darauf legt, mit Deutschland in gutem Einvernehmen zu leben. Fü de sho Mlan vnar due1 geheuer gespannt in den Kreisen der„Wissenden". Unterdessen nahm der erste Teil der Vorführungen einen flotten Verlauf. Es wurde wirklich Gutes geleistet, wie Freiherr von Rüthling gestern abend mit Recht versichert hatte. Das zahlreich erschienene Publikum war sehr beifallsfreudig. Auch die Komtesse regte mehr als einmal die Hände, und alle diejenigen, die ihr bei ihrem Erscheinen einen ehrerbietigen Gruß gespendet hatten, hielten es dann für ihre Pflicht, sie zu unterstützen. Der jungen Dame war übrigens ein Teil ihrer fröhlichen Unbefangenheit verloren gegangen, so sehr sie sich auch bemühte, dies zu verbergen. Sie hatte in einer Loge gegenüber eine auffallend gekleidete weibliche Erscheinung bemerkt und zu ihrem Befremden beobachtet, daß Graf Adolf mit der schon etwas bejahrten Dame einen vertraulichen Gruß getauscht. Unsäglich peinlich war sie davon berührt worden, und dieses Unbehagen steigerte sich noch, als zufällig von einem benachbarten Platz der Name der auffallenden Dame an ihr Ohr schlug, der ihr dem Hören nach nicht fremd war. Diese Frau Helene Sandorf war die Witwe eines Kaufmannes, der sich durch das Auswegsmittel eines Revolverschusses den Folgen eines betrügerischen Bankerotts entzogen hatte. Obwohl seine Gattin vollständig mittellos zurückgeblieben war, hatte sie ihre sehr luxuriös eingerichtete Wohnung nicht aufgegeben, und man murmelte nun mancherlei über die Hilfsquellen, die ihr zu Gebote stehen sollten. Es ging nämlich das Gerücht, es werde in ihrem Salon gespielt. Komtesse Adele hatte in einer Gesellschaft, halb wider ihren Willen, diese nicht gerade sauberen Aufschlüsse über Frau Helene Sandorf mitanhören müssen. Nun sah sie heute die Dame Die Wahlmänner=Wählen " zum Abteoronetenhäuse. Altenkirchen=Neuwied.(Bioher: Heckenroth kons., Gerhardus Itr.). Kandidaten: Amtsger.=Rat Gerhardus Itr., Pfarrer Heckenroth kons., Oberförster Andree nil., Gutsbes. Weinling ntl. Außer für Gerhardus tritt das Zentrum für den konservativen Kompromiß-Kandidaten Heckenroth ein. Wahlmänner: 312 Itr., 85 kons., 220 ntl., 6 christl.=soz. Die Wiederwahl von Gerhardus und Heckenroth ist demnach sicher.(Das Ergebnis der Wahl im Jahre 1908 war folgendes: 239 Itr., 70 kons., 204 ntl., 19 chriftl.=soz Wahlmänner.) Hier könnte das Zentrum also dieses Mal beide Kandidaten aus eigener Kraft durchbringen. Köln=Stadt. Für Köln mit seinen 323 Wahlbezirken haben die Urwahlen das zu erwartende Ergebnis gehabt, daß die Wahl der bisherigen Abgeordneten Justizrat Trimborn und Apotheker Frank von der Zentrumspartei gesichert ist. Nach den bisherigen Ermittlungen sind 1600 Wahlmänner der Zentrumspartei und 215 von der sozialdemokratischen Partei gewählt worden. Gummersbach=Waldbröl. Gewählt für Krawinkel(ntl.) 192, Dr. Sondermann(Fr. Ip.) 42, Backhausen(kons.) 14, Wichs(Soz.) 8. 39 Zentrumsstimmen wurden abgegeben, ohne daß Kandidaten aufgestellt sind. Gewählt Krawinkel(ntl.) Düsseldorf Stadt und Land. Nach dem amtlichen Wahlergebnis wurden im Stadtkreis an Wahlmännern 674 für das Zentrum, 260 Liberale, 206 Sozialdemokraten und 3 Konservative gewählt. 184 Stichwahlen. Von den 332 Wahlmännern des Landkreises zählen mehr als zwei Drittel zum Zentrum. Die Wahl der Zentrumskandidaten ist gesichert. Elberfeld=Barmen. 337 Wahlmänner für die vereinigten Liberalen, 336 für die Sozialdemokraten und 274 für die Konservativen. Stichwahlen 144. Um die drei Mandate kämpfen wieder drei Gruppen. 1908 zählten die Konservativen 231, die vereinigten Nationalliberalen und Fortschrittler 544 und die Sozialdemokraten 349 Wahlmänner. In der Stichwahl stimmten damals die Konservativen für die liberalen Kandidaten, die mit 725 gegen 349 Stimmen gewählt wurden. Essen-Stadt. 463 Wahlmänner für das Zentrum, 271 nationalliberale und 4 sozialdemokratische. Es stehen 128 Stichwahlen aus. Rol Angeschft zu Angeücht uund munchte sich daon überzeugen, daß ihr Bruder zu den näheren Bekannten der Vielbesprochenen zählte. Eine gewisse Unruhe bemächtigte sich ihrer. Sie mußte an das schon seit Wochen veränderte Wesen Graf Adolfs denken, das sie bisher mit nervöser Reizbarkeit entschuldigt hatte. Jetzt brachte sie es unwillkürlich in Verbindung mit der Existenz dieser problematischen Frau, die einen nicht geringen und dazu unheilvollen Einfluß auf ihren Bruder auszuliben schien. Die dumpfe Ahnung einer Gefahr wollte die Komtesse beschleichen, einer Gefahr, die auch nach ihr die Fangarme ausstrecken könne— Da wurde sie durch das Erscheinen Miß Ethels in der Manege aus ihren bangen Grübeleien freudig aufgeschreckt. Ein„Ahl“ der Befriedigung, des Entzückens löste sich von vielen Lippen, als das schöne, junge Weib auf ihrem prachtvollen Hengst sichtbar wurde. Wie verwachsen erschien sie mit dem wundervollen Tier; eine ruhige, beherrschte Sicherheit zeichnete jede ihrer Bewegungen aus. Der Hengst gehorchte ihr so unbedingt, als sei das Bändigen eines feurigen Rosses nicht im Grunde Männersache. Und doch entbehrte sie nicht des zartesten weiblichen Reizes, der namentlich in der leichtgesenkten Haltung ihres Köpfchens, in der weichen, jungfräulich stillen Holdseligkeit der Züge zum Ausdruck kam. Diejenigen, die die Komtesse Brückenau kannten und nun zwischen den beiden Frauen in sorschender Neugier ihre Vergleiche anstellten, mußten die Erfahrung machen, daß die Aehnlichkeit zwischen ihnen doch nur auf Aeußerlichkeiten beruhte. Im Gepräge der Seele, das sich in den Zügen offenbarte, waren sie wohl ganz verschieden. Von der Stirn der Komtesse ging etwas Sieghaftes aus; das Impulsive ihrer Natur verriet sich in jeder Bewegung, während die schöne Nach dem Ergebnis ist das Mandat dem Zentrum gesichert. Essen=Land. 685 Wahlmänner für das Zentrum, 273 für den Nationalen Verein, 70 Sozialdemokraten und 5 Konservative. Das Mandat, es kandidiert Abg. Giesberte, ist dem Zentrum sicher. Malheim a. Ruhr-Ruhrort. Wieder Stichwahl zwischen Nationalliberalen und Zentrum. Es wurden gewählt 372 nationalliberale und 59 sozialdemokratische Wahlmänner, und 330 für das Zentrum. Es sind noch 114 Stichwahlen erforderlich. Diesee Mandat erhielt 1908 das Zentrum in Stichwahl. Für den nationalliberalen Kandidaten waren damals 495, für das Zentrum 464 und die Sozialdemokraten 37 Wahlmänner gewählt worden. Duisburg=Oberhausen.(Bioher: Beumer ntl.) Kandidaten: Arbeitersekretär Kloft (Itr.), Generalsekretär Dr. Beumer(ntl.), Zeitungsverleger Hengsbach(Soz.) Wahlmänner: 594 nfl., 187 Itr.; Stichwahlen sind erforderlich. Wiederwahl Beumers sicher. Eupen-Aachen. Die Wiederwahl der Zentrumsabgeordneten Imbusch, Kaufmann und Klausener mit großer Mehrheit gesichert. Geilenkirchen. Für Zentrum 364, für Nationalliberale sechs Wahlmänner gewählt. Wahl von Eynatten(Itr.) und Bartscher(Itr.) sicher. Koblenz(Stadt und Land)- St. Goar. Gewählt für Wellstein(Itr.) 593 und Mäller (Itr.) 593, 20 nationalliberale Wahlmänner. Kreuznach-Simmern=Zell. Das Gesamtergebnis: 342 Nationalliberale, 208 Zentrumsleute und Bund der Landwirte. Bieher waren die beiden Mandate den Nationalliberalen sicher. 1908 wurden Hackenberg und Engelsmann mit 404 Stimmen gegen etwa 20 zersplitterte Stimmen gewählt. Dortmund=Land. Stichwahl zwischen Cremer(nil.) und Hausmann(Soz.) Das Ergebnis der Landtagswahlen. Berlin, 17. Mai.(.15 Uhr vormittags, Drahtber.) Bis 5 Uhr morgens können in 250 Wahlkreisen 354 Abgeordnete als gewählt gelten. Von diesen entfallen auf das Zentrum 96 Konservative 123 Freikonservative 42 Nationalliberale 55 Fortschr. Volkspartei 25 Polen 4 Dänen 2 Sozialdemokraten 7 An 34 nötig werdenden Stichwahlen sind beteiligt: 4 Zentrum, 15 Konservative, 8 Freikonservative,.17 Nationalliberale, 10 Fortschr. Lolkspartei, 1 Pole, 1 Bund der Landwirte, 1 Deutsch-Sozialer und 11 Sozialdemokraten. Berlin, 17. Mai.(11.30 Uhr, Drahtber.) Bis 10 Uhr waren 397 Kandidaten als gewählt zu betrachten. 39 standen in Stichwahl, 6 waren noch unentschieden, da die Wahlmänner noch nicht alle bekannt waren. Es sind gewählt: Zentrum 99 Konservative 133 Freikonservative 45 Nationalliberale 59 Fortschr. Volkspartei 25 Polen 9 Dänen 2 Sozialdemokraten 7 An den 39 Stichwahlen sind beteiligt: 20 Nationalliberale, 15 Konservative, 13 Freikonservotive, 12 Fortschr. Volkpartei, 11 Sozialdemokraten, 4 Zentrum, 1 Pole, 1 Bund der Landwirte, 1 Deutsch-Sozialer. Gewinn und Verlust: Zentrum 2 gew., 4 verl. Konservative 7 gew., 11 verl. Freikonservative 2 gew., 6 verl. Nationalliberale 10 gew., 3 verl. Fortschr. Volksp. 4 gew., 5 verl. Sozialdemokraten 1 gew.,— verl. Polen— gew., 2 verl. Der Wahltag in Berlin. Von der ganzen Landtagswahl hat man in Berlin nicht viel gemerkt. Sie ist so hahnebüchen still verlaufen, wie nur irgend möglich und es ist eigentlich ein Unfug, überhaupt von einer Wahlbewegung zu reden. Es hat sich bei der Wahl sehr wenig bewegt. Von Kampfesstimmung war wenig zu spüren, eher von Mißmut und Wahlverdrossenheit. Wenn man an einem Wahllokal vorüberkam, sah man wohl einige bejahrte Männer mit Plakaten und diesen alten Herren sah man an, wie sehr sie sich gegen ein mäßiges Tagegeld langweilten. Aber man hörte nicht den „dröhnenden Massenschritt der Wählerbataillone“ und man sah auch nirgends, soweit das Auge, das suchende, blickte, die Urwähler in Rotten zu drelen und zweien anrücken, um das vornehmste Staatsbürgerrecht auszuüben. Mann für Mann schienen zu Hause geblieben zu sein. Nur in den nördlichen und östlichen Stadtbezirken, wo der Vorwärts eine ständig steigende Auflage hat, sah es einigermaßen nach Wahlbeteiligung aue. Der sozialdemokratische Wahlapparat arbeitete mit allen Rädern und die Schlepper waren nicht faul. Aber auch in jenen Bezirken registrierte das Wah'fieberthermometer nur 50 Prozent. Dai interessanteste Wahllokal war im Hause Jägerstraße 5, das sogenannte Ministerwahllokal. In der ersten Abteilung wählten hier 2 Wähler, in der zweiten 5 und in der dritten 171. Unter den Wählern der dritten Klasse steht der Reichskanzler v. Beihmann=Hollweg, ferner trifft man den Staatssekretär Solf, den Justizminister Beseler und den Staatssekretär Delbrück. Alle diese hochachtbaren Staatsbeamten wählen, wie gesagt, in der 3. Wählerklasse und zwar gemein sam mit ihren Portiers und Chauffeuren. In einem anderen Wahllokal der City(bei Siechem) bildete der Geheime Kommerzienrat FriedländerFuld allein die 1. Wählerklasse. In der 3. Abteilung wählten die beiden Minister v. Dallwißz und Trott zu Solz, sowie mehrere Kommerzienräte. Die Schönheiten des Wahlsystems traten also sehr deutlich zu Tage und die Minister hatten Gelegenheit, sie praktisch zu studieren. Auch die späten Nachmittagsstunden brachten keine Bewegung und wer es nicht wußte, dem hätte kein Zeichen verraten, daß Berlin wähle. Berlin wählt. Unter dieser Spitzmarke schreibt man der Köln. Itg. aus Berlin: Man trifft Leute, die behaupten, es sei Landtagswahl heute! Man muß ihnen glauben, aber man merkt von einer Wahl, geschweige denn von einem Wahlkampf, nichts. Nicht einmal in den Wahllokalen! Gab es doch heute vormittag, da von—12 Uhr die zweite Klasse wählte, im Westen ein Wahllokal, einen weiten tagdüstern Tanzsaal, in dem ein großer langer Tisch die Stelle anzeigte, wo die Wahlkommission— 6 Herren im Ehrenamt— hätte sitzen sollen. Aber die Herren waren für eine Weile in den sonnigen Frühlingstag oder zu einem kleinen Frühstück oder Schoppen gegangen. Und Recht hatten sie, denn höchstens alle paar Stunden einmal kam einer der zur 2. Klasse emporgehobenen preußischen Dreiklassenwähler, um— ja wen denn eigentlich?— zu wählen. Der in dem großen Tanzsaal angekommene Wähler sah sich nach allen Richtungen hin um, Zettelverteiler zu entdecken, die ihm die Namen der Wahlmänner seiner Partei kundtun könnten; aber den organisatorischen Luxus der Zettelverteiler schien man beim preußischen Wahlrecht nicht nötig zu haben. Pardon! Man sah schließlich doch in dem erwähnten westlichen TanzWahl-Lokal einen Zettelverteiler bei der Arbeit. Er saß abseits im Dunkeln und— schlief! Man weckte ihn und bekam sozialdemokratische Wahlmänner in die Hand gedrückt. Die Fortschrittler, die den Kreis für Dr. Mugdan verteidigten, waren offenbar der Ansicht, die Wähler könnten gefälligst bei den amtierenden, d. h. frühstückenden Parteilistenführern die Namen der Wahlmänner erfahren. Was sie dann auch taten! Das Ganze nennt man Kampf um die Zusammensetzung des Landtags! Der Die Reservistenentlassungen in Oesterreich. Wien, 16. Mai. Heute erschien eine Depurtation agrarischer Reichsratsabgeordneter beim Kriegsminister, um die Entlassung jener Reservisten, die für die Landarbeit benötigt werden, zu verlangen. Der Kriegominister erklärte, die Angelegenheit der Reservistenentlaffungen beschäftige schon seit längerer Zeit die Kriegsverwaltung. Er sei in der Lage, mitzuteilen, daß eine Verfügung die Entlassung der Reservisten des Jahrganges 1909 vorsehe, durch die 30 000 Mann in die Heimat zurückgeschickt würden. Ueber weitere Entlassungen seien noch keine Bestimmungen getroffen, doch würden sie in allernächster Zeit erfolgen. Eine Millionenanleihe. Paris, 16. Mai. Der Vertveier der bulgarischen Regierung auf der Pariser Balkankonserenz, Theodorew, hat, wic der„Tempo“ erklärt, unabhängig von seiner Anweisung für diese Konferenz den Auftrag erhalten, Verhandlungen über eine in Fronkreich aufzunehmende Anleihe von 200—250 Millionen Francs einzuletten. Der serbisch=bulgarische Zwist Sowohl die politischen als insbesondere die militärischen Kreise Belgrads sind vollkommen gefaßt auf einen plötzlichen Ueberfall der bulgarischen Truppen auf Alt= oder Neu=Serbien. Die ganze serbische Grenze gegen Bulgarien ist stark befestigt und mit genügenden Truppen versehen. In den neuerworbenen Gebieten werden nach dem Friedeneschluß 5 neue Divisionen errichtet werden. Serbien ist bereit, Bulgarien lediglich pekuniäre Zugeständnisse zu machen. Es will seinen Anteil an der Beute in Adrianopel im Werte von etwa 42 Rillionen Frank Bulgarien überlassen und von der Forderung der Rückerstattung jener 18 Millionen Frank, die Serbien Bulgarien während des Krieges vorgestreckt hat, absehen. Von Gebietsabtretungen könne aber keine Rede sein. Dieser Entschluß wird hier als unverrückbar bezeichnet. Mittwoch fand wieder ein Ministerrat statt, der über fünf Stunden währte und in dem es zu einer endgüktigen Stellungnahme der serbischen Regierung zu den bulgarischen Forderungen kam. Es wurde beschlossen, keines der besetzten. Gebiete am Bulgarien abzutreten. Lokales. Zeitgemäße Betrachtungen. Nachdruck verboten. Fri.'densklänge! Im wunderschönen Monat M“— wenn alle Knospen springen,— da liebt man nicht das Kriegsgeschrei— da will man lieb.r froh und frei— ein wonnig Liedchen singen;— wenn hell auf Wald und Wiese lacht— die“ goldne Maiensonne,— dann ist man nicht auf Sstreit bedacht,— man freut sich an der Blütenpraccht— und atmet Maienwonne!—— Drum klingt wohl auch im Monat Mai,— da alle Knosppen sprangen— dort unten weit in der Türkei— des Friedens liebliche Schalmei— nach all dem Streit, dem langen.— Der Sultan und den Balkanbund,— des langen Haders müde— sind plötzlich milden Sinnes und— befehlen aus besagtem Grund — den Kriegern: Ruh im Gliede!—— Man liebt zur Zeit wenns Blüten schneit,— den Mißklang nicht, den herben— Herr Nikr selbst zeigt sich bereit— er will sich doch die Frühlingszeit — nicht ganz und gar verderben!— Wie gern er in Skutari blieb,— er darf nicht annektieren — und mußte, was ihm gar nicht lieb— der Not und nicht dem eignen Trieb— gehoschend, retirieren!—— Herr Niki gab die Festung frei,— bald wird sein Zorn verrauchen— er denkt, nun sei es wie es sei,— im wunderschönen Monat Mai— kann man auch Geld gebrauchen!— Ank dieses wird gar reichlich nun— ihm als Entschäd'gung werden— dann braucht er weiter nichto zu um,— er kann auf seinen Lorbeern ruh'n— als reichster Fürst auf Erden!—— Nun will er nicht mehr zornig wild— den Heldentod gar sterben,— der Balkan zeigt ein ander Bild,— denn gleichfalls denken friedlich mild— Bulgaren, Griechen, Serben!— Es wurde glänzend offenbar— der Mächte Will' und Stärke— und wieder, wie schon oft es war— sißzt nun der Diplomaten Schar— am edlen Friedenswerkek—— Im wunderschönen Monat Mai— da Halm und Gräser schießen,— heißt's unten weit in der Türkei,— daß jeder Schuß von Uebel sei— drum will man Frieden schließen!— Der holde Frühling hat besiegt— die bitterbösen Streiter — und wie die Sache einmal liegt— und wenn auch sonst der Schein nicht trügt— wird's diesmal Ernst! Ernst Heiter. + Honnef. 17. Mat. Die Beteiligung an der Landtagswahl war auch hier, wie fast allerorts, sehr schwach. Von insgesamt 1511 Wahlberechtigten machten nur 125 Wähler von ihrem Stimmrecht Gebrauch, das sind kaum 29 Prozent. Am schwächsten war die Wahlbeteiligung im Bezirk 5 (23 Prozent) und 4(24 Prozent), am stärksten im Bezirk 3(39 Prozent) und 1(31 Prozent). Sieht man sich die Wahlbeteiligung in den einzelnen Klassen an, so war dieselbe am stärksten bei den Wählern 2. Klasse, von denen 48 Prozent, am schwächsten bei denen der 3. Klasse, von welchen nur 25 Prozent zi Wahl schritten. Honnef, 17. Mal.(Wanderbund Stebengebirge.) Sonntag, 18. Mai 1913 Wanderung zum Laacherste. Fahrt 7,21 Uhr ab Rolandseck bis Brohl. Der Weg führt über Hohe Buche—Heiderhof—Geishügelhof—Krayermühle—Krayerhof—Laachersee— Kranenberg nach Andernach. Von hier kann zur Rückfahrt der Dampfer ab Andemnach 6,20 Uhr benutzt werden. Die Wegelänge: beträgt rund 26 Kilometer. Die Führung hat infolge Lerhinderung des Herrn Hoiß Herr Walterscheid. ** Kölner Wetterprognose für den 17. Mai: Temperatur wenig verändert oder sinkend. Wetter vorwiegend wolkig. Zeitweise Regen oder Gewitterbüdung sind noch wahrscheinlich. Schslrsternu in hrenn Schnche aushollenden Grrd gewiß zu den Frauen gehörte, bei denen sich alle Entscheidungen im tiefsten Innern vollziehen, nach langer, sorgfältiger Prüfung, scheu gehütet— nie aber unter dem raschen, nicht immer stichhaltigen Eindruck des Augenblicks, wie es bei der Komtesse nicht selten der Fall sein mochte. In der Tat erlag sie auch gerade jetzt wieder ganz und gar dem Zauber der Minute. Von einer seltsamen Sehnsucht wurde sie gepackt. Sie hätte dort unten neben dem schönen Weib, das ihre Doppelgängerin war, einherreiten und wie sie all den staunenden Augen rings ihr stolzes Können zeigen mögen—— und der rauschende Beifall hätte sie dann mit heißer Genugtuung erfüllt.. gmn Schon im Gedanten an die Moglichkeit ihrer Vorstellungen fühlte sie das Blut heißer durch die Adern rollen, und sie versenkte sich mit solch leidenschaftlicher Anteilnahme in die heraufbeschworenen Bilder, daß ihr völlig entging, wie unausgesetzt so viele Blicke zwischen ihrer Loge und der schönen Künstlerin hin und her wanderten. Auch andere, die vorher die Komtesse nicht gekannt, wurden aufmerksam, und es entstand ein lebhaftes Getuschel, das immer mehr anwicht. Ob Miß Ethei auf der Hohe ihrer Pfeldes etwas davon bemerkt hatte? Jedenfalls breitete sich langsam ein tiefes Rot über ihre sonst so blassen Wangen hin; ein verstohlener, wie um Vergebung bittender Blick streifte die Loge, in der die schöne Aristokratin saß, und die Reiterin brach mit einem ganz plötzlichen, überraschenden Trick ihre Vorführung ab. Das Publikum spendete ungestümen Beifall und wollte damit die Künstlerin sichtlich in der Manege festhalten. Allein sie ritt dankend dem Stalleingang zu— und ließ sich dann doch zu im zu die einer kurzen Umkehr bewegen. Aber nur um einen ihr von Komtesse Adele zugeworfenen Strauß in Empfang zu nehmen, den ihr ein Stallmeister auf das Pferd hinaufreichte. Und nun lächelte sie auch— ein Lächeln so voll Süßigkeit, daß noch einmal der Beifall stürmisch losbrach. Sie aber ritt, wie erschreckt dadurch, hastig davon— und ließ sich auch nicht bewegen, noch einmal sichtbar zu werden... Jetzt erst dachte Komtesse Adele daran, Gesicht des Bruders nach dem Eindruck forschen, den er von der schönen Schulreiterin, ihre Doppelgängerin war, empfangen habe. Graf Adolf sah aber gar nicht erbaut aus. Verdrießliche Linien furchten seine Stirn. Unwirsch flüsterte er:„Wir sind der Gegenstand allgemeiner Aufmerksamkeit geworden. Das ist peinlich. Ich denke, wir gehen.“ Komtesse Adele hatte sich aus dem Programm überzeugt, daß Miß Ethel im Laufe des Abends nicht wieder erschien. So war für sie kein Magnet vorhanden, der sie länger im Zirkus zurückgehalten hätte. Sie fügte sich dem Wunsch des Bruders. Man brach auf. Freiherr von Rüthling beurlaubte sich. Er mußte noch bleiben, weil er für späterhin mit einigen Offizieren eine Verabredung hatte. Mit brennendem Blick suchte er zum Abschied die Augen der Komtesse, deren Gedanken jedoch weit abirrten von seinen Wünschen. Sie hatte nur einen flüchtigen, kühlen Gruß für ihn— er biß sich auf die Lippen, behielt aber seine tadellos verbindliche Haltung bei.... Auf der Heimfahrt wechselten nur die Frau Hauptmann und Komtesse Adele einige Worte, die natürlich Miß Ethel betrafen. Die Frau Hauptmann fand die Aehnlichkeit zwischen der Schulreiterin und ihrer jungen Herrin gleichfalls verblüffend.„Aber, meinte die dacrhggnd, guad dacht der zungen Kumnierchn diese Anmaßung schon verzeihen, sie gewinnt sich im Fluge die Herzen, und sie tut es nicht durch die kleinste Koketterie, sondern durch den stillen, echten Adel ihres ganzen Wesens.“ Komtesse Adele lächelte der Sprecherin in lebhafter Dankbarkeit zu und forschte dann durch die Dunkelheit, ob der Bruder auf die anerkennenden Worte geachtet. Graf Adolf verhielt sich jedoch stumm und abweisend. Er lehnte in seiner Ecke und war die Beute nagender Sorgen, die nicht einmal das bunte, fröhliche Zirkustreiben zu bannen vermocht hatte. So war es auch gekommen, daß Miß Ethels liebliche Erscheinung ohne nachhaltigen Eindruck auf ihn geblieben, besonders da, die herausfordernde Schönheit in der gegenüberliegenden Loge unablässig sein Gesicht überwacht hatte. Mit der peinlichen Feinfühligkeit des Nervösen hatte er in erster Linie die störende Aufmerksamkeit empfunden, die man der Schwester zuwandte, und das war für ihn ein willkommener Grund gewesen, den Aufbruch vorzuschlagen: Auch für den Rest des Abends, am Teetisch im kleinen Salon, gab Graf Adolf seine ablehnende Haltung nicht auf. Komtesse Adele vermied es infolgedessen, das Gespräch auf ihre beiden Schützlinge zu bringen. Es war wohl auch besser, dem Bruder die ersten Mitteilungen allein, nicht in Gegenwart der Frau Hauptmann, zu machen. So mochte die Eröffnung bis zum nächsten Tag aufgespart bleiben, der gewiß eine günstigere Stunde brachte. In der Einsamkeit ihres Zimmers flüsterte die Komtesse lächelnd vor sich hin:„Gute Nacht, meine holde Doppelgängerin; hoffentlich kann ich dir bald eine Kunde senden, die dich an meine Seite ruft und für immer dort festhält!“ 44 Kapitel. In der Nacht schlug das Wetter um. Der Herbst schien es müde zu sein, sich noch in sommerlichen Düften zu baden. Seine rauhe Natur kam zum Durchbruch; er sandte Regen und Sturm. In allen Touarten und Stärkegraden fauchte und klatschte es gegen die Feuster des Eßzimmers, in dem für gewöhnlich auch das Frühstück eingenommen wurde. Der braungetäfelte und auch sonst in seiner ganzen Ausstattung dunkel gehaltene Raum würde in der trüben Morgenbeleuchtung einen recht unbehaglichen Eindruck gemacht haben, wenn nicht im Kamin ein lustiges Holzfeuer geprasselt hätte. Zu diesem erwärmenden und erhellenden Schein gesellte sich das blaue Flämmchen unter der silbernen Kaffeemaschine, um vollends jedes Unbehagen zu verscheuchen. Das Zimmer war noch leer. Ein junges Mädchen, das auf dem Tisch die letzten Vorbereitungen getroffen, hatte es soeben verlassen. Nach wenigen Augenblicken trat Komtesse Adele ein. Ihrem schönen, lebensfreudigen Gesicht vermochte der trübe Morgen nichts anzuhaben; es lag im Gegenteil eine erhöhte Lebhaftigkeit darauf. Man hatte ihr eben mitgeteilt, daß sich die Frau Hauptmann infolge einer heftigen Migräne entschuldigen lasse. Natürlich bedauerte sie die Aermste, aber auf der anderen Seite freute sie sich auch des Zufalls, daß sie nun während des Frühstücks den Bruder für sich allein hatte. De konnte sie ungestört ihr volles Herz entlasten, konnt von der überaus seltsamen Schicksalslaune sprechen deren Held Erwin von Brückenau geworden war und besonders mit aller Wärme für sein liebliche Kind eintreten, für das sie den nie gekannten Segeeiner Heimat erbitten wollte... Fortsetzung folgt. derschönen eingen,— eei— da n wonnig Pald und — dann man freut et Maien= m Monat — dort dens liebreit, dem bund.— ich milden m Grund — Ran den Mißelbst zeigt hlingszeit Wie gern mektieren. b= der hoschend. Festung en— er wunderuch Geld reichlich — dann kann auf Fürst auf hr zornig der Balgleichfalle Griechen, r— der der, wie plomaten — Im alm und st in der ei sei— der holde Streiter ind wenn ed'e dies#iter. ng an der allerorts, ahlberech. Stimmsent. Am Bezirk 5 stärksten Prozent). den einstärksten Prozent, isse, von itten. rbund Rai 1913 .21 Uhr Uhrt über —Krayeriberg nach fahrt der t werden. ider. Die es Herrn dfe für verändert ig. Zeitind noch um. Der i sommerNatur kam Sturm. den fauchte ßzimmers, zstück einund auch gehaltene eleuchtung icht haben, Holzfeuer nden und Flämmchen i. vollends nges Mädbereitungen ch wenigen n. Ihrem iochte der lag im auf. ß sich die u Migräng irte sie die freute sie ährend des hatte. Da sten, konnt ie sprechen rden war n liebliche nten Sege * Feuerwehr=Verbandofest. Die Vorarbeiten zum Feuerwehr=Verbandosest, das bekanntlich in der Zeit vom 4. bis 7. Juli in Bonn stattfindet, sind soweit gediehen, daß die Festordnung nunmehr festliegt. Darnach ist am Freitag eine Verbandsausschußsitzung, und abende ein Fackelzug vorgesehen, Samstag ist Hauptverhandlungstag mit anschließendem Kommers, verbunden mit der goldenen Jubiläumsfeier der Bonner Wehr. Für Sonntag sind Schauübungen, ein Festzug, Konzert und Lolksbelustigungen geplant. Den Sonntag beschließen einige Bälle. Den Abschluß der Tagung bilden am Montag ein Frühkonzert, eine Festfahrt mit Sonderdampfer nach Andernach und eine abendliche Beleuchtung der Rheinufer. Aus Nab und Fern. * Aus dem Siegkreise, 17. Mai.(Landtagswahlergebnisse.) In Königewinter zeigte die Wahl eine schwache Beteiligung. Von 779 Wahlberechtigten gaben 199 Wähler, gleich 26 Prozent, ihre Stimme ab. Gewählt wurden insgesamt 13 Wahlmänner, die sämtlich der Zentrumspartei angehören. In Ittenbach wählten von 174 Wahlberechtigten 46; die 3 Wahlmänner gehören ebenfalls der Zentrumopartei an. In Oberdollendorf wurden 10, in Niederdollendorf 5 Wahlmänner, und zwar alle dem Zentrum angehörend, gewählt. In Oberkassel gehören von 12 Wahlmännern 11 dem Zentrum, 1 ist liberal. Königswinter, 16. Mai. Recht unangenehm berührt wurde heute Morgen eine Anzahl Passagiere, welche mit dem Schn=llzuge 8,54 Uhr rheinauswärts fahren wollten. Der Zug fuhr nämlich, wahrscheinlich versehentlich, hier durch und hielt erst in Rhöndorf. Zim Glück bemerkten die aufwärts des Bahnhofes stationierten Schrankenwärter das Durchsausen und ließen rechtzeitig die Barrieren niedet, so daß jegliches Unglück vermieden wurde. Der später hier eintreffende D. Zug nahm die zurückgebliebenen Fahrgäste und führte sie ihrem Ziele zu. Bonn, 15. Mai. In der Hundsgasse fiel am Dienstag vormittag ein 1½ Jahre altes Mädchen aus dem Fenster der 2. Etage auf einen vorübergehenden Passanten. Man brachte das Kind zur Klinik, jedoch stellten sich die Verletzungen als nicht schwer heraus, und konnte das Kind gestern entlassen werden.— Im laufenden Sommersemester sind an den deutschen Universitäten 5196 Ausländer immatrikuliert, und zwar 2267 Mediziner, 980 Studierende der Phllosophie, Philologie und Geschichte, 566 Mathematiker und Naturwissenschaftler, 643 Kameralisten und Landwirte, 488 Juristen, 162 evang. und 25 kath. Theologen, 22 Forstbeflissene, 17 Pharmazenten und 15 Jahnärzte. Bonn, 15. Mai Der Eifel-Verein, der am nächsten Sonntag in Trier sein 25jähriges Jubiläum gelegentlich seiner diesjährigen Hauptversammlung feiert, zählt gegenwärtig 152 Ortsgruppen mit 19 500 Mitgliedern gegen 124 Ortsgruppen mit 18500 Mitgliedern im Vorjahr. Ee kommen hinzu die korporativen und die Einzelmitglieder, sodaß der Eifelverein im Mai des Jubiläumsjahres 20000 Mitglieder zählt. Frankfurt a. M. 16, Mai. Die Stadt Frankfurt will aus Anlaß des silbernen Jubiläums des Kaisers 500000 Mark stiften, davon 400000 Mark für den Bau eines Volksbildungshauses; 100000 Mark sollen dem Kaiser für die Pflege des deutschen Volks'iedes zur Verfügung gestellt werden. Köln, 16. Mai. I 2 stieg heute morgen um.30 Uhr zu seiner hunderisten Fahrt auf und landete um 12 Uhr. Vermischtes. — Großfeuer auf Rittergütern. Steitin, 16. Mai. In der vergangenen Nacht brach, vermutlich infolge Brandstiftung, auf mehreren pommerschen Rittergütern Großfeuer aus. So entstand Feuer in dem Schafestall des Majorategutes Freudenberg, wobei 750 Schafe in den Flammen umkamen. Ein weiterer Brand wütete in Groß-Renzow, wo ein Schafstall bis auf die Grundmauern eingeäschert wurde. Der Schaden beläuft sich in beiden Fällen auf 50000 Mark. — In Kummer brannten fünf Scheunen nieder. — Drei Kinder bei einem Brande erstickt. Breslau, 16. Mai. In Neu-Altmannodorf, Kreie Münsterberg, sind heute die drei Kinder der Eheleute Teuber im Alter von 3, 4 und 5 Jahren, die von den Eltern allein in der Wohnung zurückgelassen worden waren, infolge eines Stubenbrandes erstickt. — Breslau, 16. Mai. Die Breslauer Droschkenkutscher beschlossen in einer gestrigen Versammlung, von den Droschkenbesitzern 35 Proz. der Einnahmen zu verlangen. Sie erwarten die Antwort bis spätestens 18. Mai, und beschlossen einstimmig, falls die Antwort ablehnend ausfällt, am 20. Mai, dem Tage der Eröffnung der Jahrhundertausstellung, in den Ausstand zu treten. — Wegen Landesverrats verhaftet. Thorn, 16. Mai. Unter dem Verdacht des Landesverrates wurde der Unteroffizier Tieß vom 21. Infanterieregiment in Thorn verhaftet und ins Militärgefängnis eingeliefert. Tieß war einige Zeit auf dem Büro des Garnisonlazaretts beschäftigt, als gegen ihn der Verdacht entstand, Landesverrat verübt zu haben. Als er seine Verhaftung befürchten mußte, entfloh er nach Rußland. Seitdem sind mehrere Monate verflossen. Jeßzt haben die russischen Behörden Tieß über die oberschlesische Grenze abgeschoben, worauf er von Breslau aus nach Thorn transportiert wurde. — Brüssel, 16. Mai. Im Vergnügungspark der Weltauestellung in Gent sind gestern Nacht zwei Wagen der Gebirgsbahn 30 Meter hoch abgestürzt. Eine Person wurde getötet, süuf schwer verletzt. — Eine neue Hinrichtungsart. New-Pork, 16. Mai. Im Staate Nevada, in dem den zum Tode verurteilten Verbrechern die Wahl zwischen Strang, Kugel oder Elektrizität als Todesart zusteht, wurde am vergangenen Mittwoch zum ersten Male ein Urteil durch Erschießen vollstreckt, und zwar in Remo. Ein gewisser Mikowitsch, der im vergangenen Jahre einen angesehenen Bürger der Stadt erschossen hat, hatte sich für Erschießen entschieden. Er ging aufrecht zum Richtplatz und schien ganz vergnügt. Dort nahm er auf dem Hinrichtungssessel Platz und wurde angeschuallt. Im Abstand von 30 Fuß waren 3 Gewehre mechanisch auf das Herz des Delinquenten eingestellt. Nur zwei waren scharf geladen, so daß von den Schützen keiner wußte, wer getroffen hatte. Auf Kommando wurden die Schüsse gelöst; der Tod des Verbrechers trat auf der Stelle ein. — Infolge übermäßigen Genusses von Aspirintabletten starb in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine 26jährige Verkäuferin in Berlin. Sie nahm wegen Kopfschmerzes eine ganze Anzahl Tableiten, schlief ein und erwachte nicht mehr. Katholiken Deutschlands! Immer größer sind in den letzten Jahren die Scharen derer geworden, die zu den Generalversammlungen der Katholiken Deutschlands von allen Seiten zusammenströmen, um ihre frohe Zugehörigkeit zur Kirche öffentlich zu bekennen und sich neue Begeisterung für den Kampf draußen im Leben zu holen. Bei diesem Massenandrange besitzt aber kaum noch eine Stadt, so groß sie auch sein mag, einen Saal, der geräumig genug wäre, alle die vielen Tausende von Besuchern zu fassen. Deshalb mußten schon seit einer Reihe von Jahren die Städte, in denen die Generalversammlung der Katholiken Deutschlands tagte, für die großartige Veranstaltung eine eigene Halle errichten. Die Herstellung eines besonderen Baues aber, der mehrere Tausende von Sitzplätzen ausweist, verursacht ungewöhnliche Ausgaben. Es kommen noch dazu die Unkosten, die mit der Vorbereitung jeder großen Tagung verbunden sind. Damit aber alle diese Ausgaben gedeckt werden und das Lokalkomitee jeder Sorge um die sichere Finanzierung unserer Generalversammlung enthoben sei, ist es notwendig, daß die Zahl der ständigen Mitglieders immer noch wachse. Ständige Mitglieder sind solche, die sich verpflichten, alljährlich den Betrag von.50 M. zu bezahlen, wofür ihnen die kunstvoll ausgestattete Mitgliedskarte, der illustrierte Führer durch die Tagungsstadt und der ausführliche stenographische Bericht, der überaus wertvolles Material über die Lage der katholischen Kirche in der Gegenwart enthält, übersandt werden. Auch katholische Vereine und Körperschaften und kirchliche Genossenschaften können ständige Mitglieder werden. Eine Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen bei der Generalversammlung wird damit nicht übernommen. Aus den angeführten Gründen richten wir an Euch, liebe Glaubensgenossen, die ebenso herzliche wie dringende Bitte, Euch als ständige Mitglieder der Generalversammlung der Katholiken Deutschlands anmelden zu wollen. Wir sind überzeugt, daß besonders die hochwürdige Geistlichkeit und die Vorstände der katholischen Vereine nicht bloß selbst als ständige Mitglieder beitreten, sondern auch mit regem Eifer eine lebhafte Werbetätigkeit entfalten werden, um unter den Angehörigen ihrer Pfarreien und ihrer Vereine für unsere Generalversammlungen eine große Anzahl ständiger Mitglieder zu gewinnen. Der Betrag von.50 M. kann, wenn gewünscht, der Anmeldung beigefügt oder auf Postscheckkonto, Amt Karleruhe Nr. 5020, eingezahlt werden. Alle Anmeldungen sind zu richten an Herrn Bankier C. Reumont, Metz, Poststraße 2. Metz, im April 1913. Der Vorsitzende des Zentralkomitees: Graf Droste zu Lischering, Erbdroste. Neueste Nachrichten. Telegraphische und telephonische Nachrichten von Wolfis Deveschen=Bureau. Dresden, 17. Mai. Hier hat sich der fünfzehnjährige Sohn eines Oberpostschaffners vom Zuge überfahren lassen, weil er nicht in die Unteroffizierschule aufgenommen wurde. München, 17. Mai. Der Reichotagsabgeordnete Frhr. v. Thuenefeld ist gestern Abend plötzlich an einem Schlaganfall gestorben. Er war Vertreter des 6. oberbayerischen Wahlkreises und gehörte dem Reichstag ale Mitglied der Zentrumspartei seit dem Jahre 1898 an. Budapest, 17. Mai. Wie der„Pester Lloyd“ meldet, steht die unmittelbare Entlassung eines namhaften Teiles der Reservisten bevor, die im Innern der Monarchie zu verschiedenen Korps einberufen worden sind; dagegen bleiben die Reservisten, die bei den in Bosnien und der Herzegowina dislocierten Truppen sich befinden, auch weiter unter den Fahnen. Belgrad, 16. Mai. Die serbischen Friedensdelegierten sind nach London abgereist. und Festkalender. Ratholische Pfarrkirche zu honnef a. Rh. Sonntag, 18. Mai. Dreisaltigkeitsfest. Prozession nach Servatius. Die hl. Messen sind: 6, 7, ½9, 10(Hochamt), 11 Uhr. Nachmittags ½8 Uhr Bruderschafts=Andacht m. Predigt. 7 Uhr Maiandacht. An allen Tagen des Movats Mai ist 7 Uhr abends Maiandacht. Montag, den 19. Mai: Petrus Cöl. Dienstag, den 20. Mai: Bernardin. Mittwoch,„ 21.„ Constantin. Donnerstag,„ 22.„ Fronleichnam Hl. Messen: 6, 7, 8, 9 Uhr Hochamt, 11 Uhr. Unmittelbar nach dem Hochamt findet die Fronleichnamsprozession statt. Nachm. 5 Uhr Complet. 7 Uhr Maiandacht. Freitag, den 23. Mai: Desiderius. Samstag,„ 24.„ Johanna. Am nächsten Sonntag ist gemeinschaftl. Kommunion der Mädchen und des Müttervereins. St. Zuna=Rapelle in Rommersdorf. Sonntag 8½ Uhr: hl. Messe. Nachmittags 3½ Uhr Andacht. Werktags 7¼ Uhr hl. Messe. Rektorats=Rirche in Heil. Messen: 6½ Uhr und 9 Uhr. Nachmittags 2½ Uhr Andacht. Werktags 6¾, 7¼ Uhr heil. Messen. Am Fronleichnamsfeft: Heil. Messen 6½ und 9 Uhr(Hochamt). Nach dem Hochamte findet die Fronleichnamsprozession statt. Andacht 2½ Uhr. Marianische Jungfrauen=Rongregation. Sonntag nachmittag ½5 Uhr: Feier im Saale des St. Josef=Klosters zu Ehren der Maienkönigin. Die Kongreganistinnen und ihre Mütter, sowie die Mitglieder des lebendigen Rosenkranzes sind zu dieser Feier freundlichst eingeladen. Nach der Feier ist Sitzung der Herz=Jesu=Sektion. Morgen beginnen die Aloysianischen Sonntage. Die Gesangprobe fällt diese Woche aus. Marian. Jünglings=Rongregation. Sonntag Nachmittag 5 Uhr: Fußball. Montag ¼9 Uhr Turnen. Donnerstag(Fronleichnamsfest): Teilnahme an der Prozession. Aufstellung an der Kirche, Abzeichen anlegen Rath. Gesellen=Verein. Sonntag abend 9 Uhr: Versammlung: Mittwoch Abend 9 Uhr: Gesangprobe. Samstag abend 9 Uhr: Turnen. Morgen beginnen die Aloysianischen Sonntage. Evangelische Gemeinde zu Honnef a. Rh. Trinitatisfest: 10 Uhr Gottesdienst, 11½ Uhr Kindergottesdienst, 4½ Uhr Jungfrauenverein im Schwesternhause, 5 Uhr Jünglingsverein im Gemeindezimmer. Mittwoch 8½ Uhr Bibelbesprechstunde im Gemeindezimmer. Freitag 8¼, Uhr: Klchenchor. Wasserstands-Nachrichten. 17. Mai. Heilbroun, Neckar, 8 Uhr morgens 1,00-0,01 m Mannheim, 8 Uhr morgens.81—0,12 m Mainz, 8 Uhr morgens 1 41—0,08 m Koblenz, 6 Uhr morgens 273—0,16 m Trier, Mosel, 9 Uhr morgens 1,05—0,10 m Köln, 11 Uhr morgens.78—0,22 m Honnefer Volksbank Fernsprechanschluß Nr. 193 zahlt für Spareinlagen je nach Kündigungsfrist bis zu Prozent Zinsen. Sofort beginnende Verzinsung. Strengste Verschwiegenheit. Prompte Erledigung aller bankgeschäftlichen Angelegenheiten. Wir nehmen Zelchnungen auf die zur Zeichnung aufliegenden: Mk. 122 700 000 5% Chinesische ReorganisationsStaatsanleihe in Gold von 1913 Prei von allen gegenwärtigen und zukünftigen chinesischen Steuern und Abgaben. 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Auf Grund der§§ 10 und 34 der Städteordnung für die Rheinprovinz wird infolge Beschlußes der Stadtverordneten-Versammlung vom 16. Januar 1913 folgendes Ortsstatut erlassen. Geltungsbereich. S 1. Das nachstehende Ortsstatut regelt das Friedhofsund Begräbniswesen für den Umfang der Stadt Honnef. Verwaltung des Begräbniswesens. S 2. Die Verwaltung und Beaufsichtigung des gesamten Friedhofs- und Begräbniswesens erfolgt durch den Bürgermeister unter Mitwirkung einer Friedhofskommission. Letztere besteht aus dem Bürgermeister und aus einer von der Stadtverordneten-Versammlung zu wählenden Anzahl von Mitgliedern. S 3. Die Sorge dafür, dass der Friedhof einschl. der dazu gehörenden Gebäulichkeiten stets in vorschriftsmässiger Ordnung erhalten wird, liegt dem Friedhofswärter ob; jedoch bleibt die Instandhaltung der gärtnerischen Anlagen dem Stadtbauamte vorbehalten. Der Friedhofswärter hat den Friedhof und die dazu gehörenden Gebäulichkeiten in Verschluss: er wacht darüber, dass keine Beschädigungen oder Entwendungen vorkommen, sorgt für die rechtzeitige Anfertigung der Gräber, ist verantwortlich dafür, dass jedes Orab die vorgeschriebene Grösse und Tiefe hat, dass die Leichen der Vorschrift entsprechend bestattet und die Oräber sofort nach der Bestattung ordnungsmässig zugeworten werden. Gebühren. S 4. Die in dem Bereich des Begräbniswesens zu entrichtenden Gebühren sind aus dem dieser Begräbnisordnung beigefügten Tarif ersichtlich. Die Zahlung der Gebühren erfolgt an die Stadtkasse. Dem Friedhofswärter ist die Empfangnahme von Gebühren untersagt. Eigentum und Bestimmung des Friedhofes. S 5. Der Priedhof ist Eigentum der Stadt Honnef und dient in der Regel nur zur Beerdigung der im Bezirk der Stadt Honnef verstorbenen Personen. Eine Beerdigung von Personen, welche ausserhalb des Stadtbezirks gestorben sind, kann nur mit besonderer Erlaubnis des Bürgermeisters stattfinden. Zutritt zu dem Friedhof. § 6. Der Friedhof ist geöffnet: a) in den Monaten Januar, Februar, November und Dezember von 8 Uhr morgens bis 5 Uhr abends, b) in den Monaten März, April, September und Oktober von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends und c) in den Monaten Mai, Juni, Juli und August von 6 Uhr morgens bis 8 Uhr abends. Am 31. Oktober, 1. und 2. November(Allerheiligen und Allerseelen) bleibt der Friedhof bis 6 Uhr abends zugänglich, jedoch müssen etwaige Arbeiten zur Instandhaltung der Gräber am Tage vor Allerheiligen spätestens um 4 Uhr nachmittags erledigt sein. Während der vorangegebenen Stunden steht der Zutritt zu dem Friedhof jedermann frei. Die Besucher haben auf dem Friedhof ein der Würde des Ortes angemessenes Verhalten zu beobachten und sind verpflichtet, den Weisungen des Aufsichtspersonals unweigerlich Polge zu leisten. Es ist untersagt, Tabak daselbst zu rauchen und Hunde mitzubringen. Kinder bis zum Alter von 10 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erwachsenen den Friedhof besuchen. Das Mitbringen von Kinderwagen auf den Friedhof ist nicht gestattet. Fristen für die Wiederbenutzung der Gräber. S 7. Die Prist für die Wiederbenutzung der Gräber wird im allgemeinen bei den Gräbern Erwachsener auf 20 Jahre, bei den Gräbern von Kindern von 6 bis 12 Jahren auf 15 Jahre und bei Kindern unter 6 Jahren auf 10 Jahre festgesetzt, jedoch bleibt die Festsetzung längerer Fristen für einzeine Felder des Friedhofes vorbehalten. Vor Ablauf der festgesetzten Wiederbelegungstristen darf in demselben Grabe keine fernere Beerdigung stattfinden. Belegung der Gräber mit mehreren Leichen. § 8. In jeder Grabstelle darf zu gleicher Zeit nur eine Leiche beerdigt werden. Ausnahmen können mit Genehmigung des Bürgermeisters stattfinden bei verstorbenen Geschwistern im Alter von weniger als einem Jahre, sowie für eine im Wochenbette mit ihrem Kinde verstorbene Mutter, wenn die Beerdigung in einem gemeinschaftlichen Sarge erfolgt. In ausgemauerten Grüften und Grabgewölben dürfen drei Leichen übereinander beigesetzt werden. Tiefe und Größe der Grabstellen. § 9. Die Tiefe der Gräber muß mindestens 2 m betragen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen dem höchsten Punkte des eingestellten Sarges und der Erdoberfläche mindestens 1m betragen. Ueber dem Grabe ist ein Hügel aus der dem Sargraum entsprechenden Erdmenge aufzuwerfen. Die Grabstellen erhalten: I. bei Reihengräbern: a) für Personen über 12 Jahren eine Länge von .20 m und eine Breite von 0,80 m; b) für Kinder bis 12 Jahren eine Länge von 1,50 m und eine Breite von 0,70 m. II. bei Privatgräbern: in allen Fällen eine Länge von.20 m. und eine Breite von 1,30 m. Zwischen den einzelnen Gräbern(Reihengräbern sowohl wie Privatgräbern) muß ein Zwischenraum von mindestens 0,25 m gelassen werden. Der Raum zwischen den einzelnen Cräberreihen beträgt mindestens 0,4 m. Beisetzungsarten. S 10. Die Beisetzungen erfolgen entweder in den allgemeinen Reihengräbern oder in Privatgräbern. 1. Allgemeine Reihengräber. Für die allgemeinen Reihengräber werden getrennte Leichenfelder eingerichtet und zwar: a) für Personen über 12 Jahren, b) für Kinder unter 12 Jahren. Die Beerdigungen erfolgen in jeder Gräberreihe fortlaufend. Jede Gräberreihe erhält am unteren Ende einen die Reihenfolge der Beerdigungen nach Nummern bezeichnenden guseisernen Grabständer. Nach jeder Beerdigung in Reihengräber hat der Friedhofswärter dem nächsten Angehörigen des Verstorbenen einen Schein, auf welchem der Name des Beerdigten sowie die Bezeichnung des Leichenfeldes, der Oräberreihe und der Nummer des Orabes verzeichnet ist, zu übergeben. Die zur Beisetzung in Reihengräbern bestimmten, dicht zu tugenden und gut zu verpichenden Särge müssen aus einem Material bestehen, welches genügend fest ist, in der Erde aber leicht zerfällt(Tannenholz oder anderes weiches Holz). Die Breite des Sarges am Kopfende darf 0,75 m nicht überschreiten. 2. Privatgräber. Für Privatgräber werden Plätze von der Stadtverwaltung bestimmt und auf die Dauer von 30 Jahren, gegen Zahlung der in dem dieser Ordnung beigefügten Tarif festgesetzten Beträge zur Benutzung zu Beerdigungszwecken mit den sich aus der jeweilig geltenden Begräbnisordnung ergebenden Rechten überwiesen. Etwaige Stempelkosten fallen dem Ankäufer zur Last. Die Privatgräber werden innerhalb der einzelnen Abteilungen im allgemeinen in fortlaufender Reihe angewiesen und können nicht beliebig gewählt werden. Ausnahmen hiervon sind nur mit besonderer Genehmigung des Bürgermeisters zulässig, wenn triftige Oründe vorliegen. Die Anweisung der Privatgräber ist auf dem Rathause nachzusuchen. Ueber die erfolgte Ueber weisung eines Privatgrabes wird eine Urkunde ausgestellt und dem Nutzungsberechtigten nach Zahlung der festgesetzten(tarifmäßigen) Gebühr und Stempelkosten übergeben. Das Recht auf Benutzung eines Privatgrabes erlischt mit Ablauf von 30 Jahren, kann aber nach jeder 30jährigen Prist um weitere 30 Jahre verlängert werden durch Zahlung der zur Zeit der Erneuerung für die Verlängerung maßgebenden Benutzungsgebühr4. Diese weitere Zahlung hat vor Ablauf der 30 Jahre zu erfolgen. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, für rechtzeitige Entrichtung dieser Gebühr selbst zu sorgen. Erfolgt keine Erneuerung, so fallen die Grabstellen ohne weiteres an die Gemeinde zur freien Benutzung zurück, jedoch mit der Einschränkung, daß die einzelnen Grabstellen erst nach Ablauf der Wiederbelegungstrist(§ 7) wieder zu Beerdigungen benutzt werden können. In den Privatgräbern dürfen beerdigt werden: „Derjenige, dem das Privatgrab zur Benutzung überwiesen worden ist, ferner seine Eltern, Oroßeltern, Nachkommen, Adoptivkinder und Geschwister sowie die Ehegatten aller Vorgenannten.“ Die Prage, wer im Laufe der Zeit zur Benutzung des Privatgrabes berechtigt ist, entscheidet sich nach den gesetzlichen erbrechtlichen Vorschriften.— Auf Verlangen des Bürgermeisters ist das Benutzungsrecht durch Vorlage amtlicher Urkunden(Erbschein, Auszug aus den Registern des-Standesamtes usw.) nachzuweisen. Sind mehrere Personen gleichberechtigi, 80 entscheidet der Zeitpunkt des Todes. Sofern seitens der übrigen Berechtigten kein Widerspruch erhoben wird, kann jeder derselben beigesetzt werden. Streitigkeiten über das Recht zur Benutzung eines Privatgrabes werden vom Bürgermeister ertschieden, der berechtigt ist, bis zur endgültigen Entscheidung jede Benutzung der Grabstellen zu untersagen. Falls ein Privatgrab an juristische Personen oder ähnliche Vereinigungen zur Benutzung abgegeben wird, ist der Kreis der Nutzungsberechtigten in der betretfenden Urkunde zu bestimmen. Jede Verfügung des Nutzungsberechtigten über Abtretung seiner Rechte an einem Privatgrabe an Dritte bedarf der Genehmigung der Friedhofskommission. Wer über ein Privatgrab zu verfügen berechtigt ist, kann auch, falls der Bürgermeister in besonderen Fällen die Erlaubnis erteilt, einen Dritten auf grund beglaubigter schriftlicher Zustimmungs-Erklärung sämtlicher Berechtigten in dem Grabe beisetzen lassen. Bei gänzlicher Schließung des Friedhofes oder eines Telles desselben hört das Recht auf Benutzung der Privatgräber auf demselben ohne weiteres auf; in diesem Falle hat jedoch die Gemeinde für jeden unbelegt gebliebenen Platz dem Berechtigten für den Rest der Benutzungszeit einen entsprechenden Platz auf einem an deren noch näher zu vereinbarenden Friedhof unentgeltlich zu überweisen. Zubehör der Gräber. S 11. 1. Ausmauern von Oräbern. Das Ausmauern von Reihengräbern ist nicht gestattet. Die Errichtung von Grabgewölben(Grüften) ist mit besonderer Erlaubnis des Bürgermeisters nur auf Privatgräbern zulässig. Der Plan zur Anlage von Grüften und Grabgewölben ist in doppelter Ausfertigung dem Bürgermeister zur Prüfung einzureichen. Die Erlaubnis wird unter der Bedingung erteilt, daß die Gruft allseitig, also auch nach oben hin durch Mauerwerk dicht umschlossen und mit Einrichtungen versehen wird, die die stete Erneuerung der Grabluft ermöglichen, ohne den Abzug in die Nähe von Wohnungen zu gestatten. Die Mauern der Grüfte müssen 20 cm unter die Grabsohle tiefgeführt, eingewölbt und mit Einsteigeöffnungen versehen sein, die durch dicht schließende Steinplatten gedeckt werden; die Oberkante des Gewölbes bezw. der Deckplatten muß mit ihrem Scheitel mindestens 0,40 m unter der Bodenoberfläche liegen, und muß die letztere mit Rasen belegt oder mit Blumen oder Strauchwerk bepflanzt werden. Eine offene Aufstellung der Särge innerhalb der Grüfte ist nur bei luftdicht schließenden Metallsärgen gestattet. Alle anderen Sárge müssen innerhalb der Grüfte in getrennte Kammern gestellt werden, welche zuzumauern und luftdicht mit Platten zu verschließen sind. S 12. Vor dem Betreten einer belegten Gruft ist vorsichtig festzustellen, ob sich in ihr Kohlensäure oder eine andere giftige Gasart in gesundheitsgefährlicher Menge angehäuft hat; gegebenenfalls sind die zur Sicherheit erforderlichen Vorkehrungen zu treffen. Bezüglich des Umfanges des Benutzungsrechts der Crüfte siehe§§ 7, 8. Die Nutzungsberechtigten sind verpflichtet, auf Verlangen des Bürgermeisters eine Untersuchung des baulichen Zustandes der Grabmauern und der Grabgewölbe unter Zuziehung eines von dem Bürgermeister hierzu beauftragten Beamten vorzunehmen, etwaige schadhafte Teile auszubessern, sowie auch sonstige von dem Bürgermeister für nötig befundene Aenderungen auf ihre— der Nutzungsberechtigten— Kosten herstellen zu lassen. Sofern sie dieser Aufforderung in der gestellten Prist nicht nachkommen, ist der Bürgermeister befugt, die betreffenden Arbeiten auf Kosten der Nutzungsberechtigten, deren jeder solidarisch haftet, ausführen zu lassen. Bei Herstellung von Grüften(Grabgewölben) hat der Nutzungsberechtigte für die Ausschachtung und die Portschaffung der Erde, sowie für die Wiederherstellung der Wege in den früheren ordnungsmäßigen Zustand selbst zu sorgen. Alle bei der Herstellung von Grüften(Grabgewölben) erforderlichen Erdarbeiten dürfen lediglich durch den Priedhofswärter zu den aus dem Gebührentarif zu ersehenden Sätzen ausgeführt werden. Die Gebühren für Beerdigungen in Grüften(Grabgewölben) sind dieselben wie in anderen Fällen. S 13. 2. Denkmäler, Leichensteine, Kreuze. Auf Reihengräbern ist die Errichtung von Denkmälern, Leichensteinen und dergleichen, einschließlich Fundament, nur bis zur Höhe von.75 Meter gestattet, wobei in keinem Falle der für das Grab bestimmte Raum(§ 9) überschritten werden darf. Die Kreuze und Leichensteine müssen mit Ablauf der in§ 7 festgesetzten Prist für die Wiederbelegung ohne weiteres entfernt werden. Die Fundamentierung muß stets in einer hinreichenden Stärke erfolgen. Die Errichtung von Denkmälern und dergleichen ist nur mit Erlaubnis des Bürgermeisters gestattet. Bezügliche Gesuche sind unter Vorlage einer genauen Zeichnung mit Größenangabe in doppelter Ausfertigung an den Bürgermeister einzureichen. Die Untermauerung darf weder über die Grenzen der Grabstellen hinausgehen, noch den für die Aufstellung der Särge erforderlichen Raum beeinträchtigen. Alle bei der Herstellung, Aenderung und Beseitigung von Fundamentierungen, Einfriedigungen und Denkmälern erforderlichen Erdarbe“ss-düssen jediglich durch den Friedhofswärter bagen Zahlung der aus dem Gebührentarif zu erschenden Sätze ausgeführt werden. S 14. Alle Denkmäler, Leichensteine und Kreuze, wie deren Inschriften müssen der Würde des Ortes entsprechen. Ist dies nach der endgültigen Entscheidung der Priedhofskommission nicht der Fall oder verletzen sie das religlöse Gefühl oder den Schönheitssinn in auffalliger Weise, so müssen sie auf Verlangen des Bürgermeisters sofort entlernt werden. Bel Säumnis nach einmaliger Aufforderung ist der Bürgermeister befugt, die Entfernung auf Kosten der solidarisch haftenden Stumigen zu veranlassen. Der Bürgermeister ist ferner berechtigt, in folgenden Pällen Denkmäler, Leichensteine usw. auf Kosten der bisherigen Berechtigten von den Orübern entfernen zu lassen: a) wenn sie sich auf Privatgräbern befinden, für welche die Benutzungsdauer abgelaufen ist, oder bezüglich deren das Recht der Benutzung bereits vor Ablauf dieser Dauer entzogen worden ist; 9) wenn sie sich auf golchen Relhengräbern befinden, für welche die Pritt für die Wiederbelegung(9 7) 1 abgelaufen ints#### e) wenn sle nicht gehörig unterhalten werden und für die Beseitigung der von dem Bürgermeister bezeichneten Mängel nicht sofort Sorge getragen wird. Die nach diesen Bestimmungen entfernten Denkmäler, Kreuze, Leichensteine usw. gehen in das Eigentum der Gemeinde über, sofern nicht die Berechtigten binnen 3 Monaten nach der Entfernung die Auslieferung beantragen. S 15. 3. Einfriedigungen. Einfriedigungen mit aufstehenden Gittern sind nur auf Privatgrabstätten zulässig. Zur Errichtung von Einfriedigungen bedarf es der vorgängigen Erlaubnis der Stadtverwaltung. Dem Gesuche sind Zeichnungen der Anlage in doppelter Ausfertigung beizufügen. Einfriedigungen von Holz sind nicht gestattet. Die Höhe der Gitter-Einfriedigungen über dem Stein-Sockel darf 0,80 Meter nicht übersteigen. Alle Steineinfassungen(sogen. Geschränke) müssen eine einheitliche Höhe von 0,20 Meter über dem Weg haben. Ausnahmen können durch den Bürgermeister zugelassen werden, wenn das Gefälle des Friedhofgeländes eine andere Höhe bedingt. Alle in Mauerwerk ausgeführten Fundierungen müssen ausreichend stark sein. Jedes über 0,60 Meter hohe eiserne Gitter muß mit einer genügend breiten Türöffnung versehen sein. Die Bestimmungen des§ 14, vorletzter Satz a und c und letzter Absatz, gelten auch für Einfriedigungen. Allen bezüglich der Errichtung von Einfriedigungen und deren Pundamentierungen von der Stadtverwaltung im Einzelfalle gestellten Anforderungen haben die Beteiligten nachzukommen, widrigenfalls die Einfriedigungen und deren Fundamentierung auf Kosten der solidarisch haftenden Beteiligten beseitigt werden können. S 16. 4. Unterhaltung und gärtnerische Ausschmückung der Gräber. Die gärtnerische Ausschmückung der Gräber ist, soweit sie ohne Benachteiligung der Nachbargräber geschieht, den Beteiligten nach vorheriger Anzeige bei dem Friedhofswärter gestattet. Diejenigen, denen ein Benutzungsrecht an einer Privatgrabstätte eingeräumt ist, sind verpflichtet, für eine angemessene gärtnerische Anlegung und Unterhaltung dieser Grabstätte zu sorgen; letztere ist mindestens mit kurz zu haltendem, unkrautfreiem Rasen zu belegen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf unbelegte Privatgrabstätten. Strauchwerk muß so gepflanzt und unterhalten werden, daß es für die angrenzenden Wege, Gräber, Denkmäler usw. keine Nachteile oder Hindernisse bildet und den Pflanzungen auf Nachbargräbern nicht Licht und Luft in unverhältnismäßigem Umfange entzieht. Eintretendenfalls kann der Bürgermeister nach Anhörung der Friedhofskommission die Beseitigung der betreffenden Pflanzungen fordern oder sie auf Kosten der Säumigen bewirken lassen. Die gepflanzten Sträucher gehen mit Ablauf des Benutzungsrechts in das Eigentum der Gemeinde über. Werden Privatgräber in auffallender Weise vernachlässigt, so daß sie einen verwilderten Eindruck machen, so ist der Bürgermeister, falls eine öffentliche Aufforderung zur Instandsetzung ohne Erfolg bleibt, berechtigt, die Einebnung bezw. Einziehung dieser Gräber anzuordnen. S 17. Wer die Instandsetzung, Unterhaltung und Pflege von Gräbern auf dem Friedhof gewersmäßig ausführen will, bedarf hierzu eines Erlaubnisscheines des Bürgermeisters. Dieser auf jederzeitigen Widerruf auszustellende Erlaubnisschein ist von den Gärtnern oder ihren Gehilfen stets mitzuführen und dem Friedhofswärter auf Verlangen vorzuzeigen. Die Gärtner sowohl als auch alle sonstigen Grabpfleger haben sich bei ihren Arbeiten nach den Bestimmungen dieser Ordnung und nach den Anweisungen des Friedhofswärters zu richten. Letzterer hat die ordnungsmäßige Ausführung aller Arbeiten zu überwachen und steht ihm jederzeit das Recht zu, das Arbeiten bei sich ergebenden Unzuträglichkeiten vorläufig zu untersagen. Dem Verbote ist unbedingt Folge zu leisten, doch steht es den Personen, die sich dadurch in ihrer Befugnis unrechtmäßiger Weise behindert glauben, frei, bei dem Bürgermeister Beschwerde zu führen; dieser entscheidet aisdamn, ob das Weiterarbeiten zu gestatten ist. S 18. Gegen Zahlung einer entsprechenden Entschädigung übernimmt die Stadt Honnef vorbehaltlich der jedesmaligen Genehmigung durch die Priedhofskommission die dauernde Instandhaltung von Privatgrabstätten und etwaiger darauf befindlicher Denkmäler, Elnfassungen, Gitter usw. Bezügliche Anträge sind an den Bürgermeister zu richten. Die Festsetzung der Höhe der in solchen Fällen von den Beteiligten in die Stadtkasse einzuzahlenden Kapitalbeträge, aus deren Zinsen die Unterhaltungskosten bestritten werden, erfolgt durch das Stadtverordneten-Kollegium. Der festgesetzte Kapitalbetrag soll verfallen sein, wenn die zu unterhaltende Grabstätte nach Maßgabe dieser Ordnung eingezogen wird. S 19. Mit der Berechtigung zur Benutzung eines Privatgrabes wird gleichzeitig die Verpflichtung zur ordnungsmäßigen Instandhaltung des Grabes und seines Zubehörs durch die Grabberechtigten übernommen. Bei Unterlassung der Instandhaltung werden die Beteiligten hierzu schriftlich und bei Nichtermittelung öffentlich durch die zu amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Honnef bestimmte Zeitung aufgefordert. Erfolgt ein Jahr nach der Aufforderung die Instandsetzung durch die Beteiligten nicht, so erlischt das Benutzungsrecht an dem betreffenden Privatgrabe mit diesem Zeitpunkte. In diesen Pällen fallen die Privatgrabstätten ohne weiteres an die Gemeinde zur freien Verfügung zurück, jedoch mit der Einschränkung, daß die einzelnen Grabstellen erst nach Ablauf der Wiederbelegungsfrist(§ 72 wieder zu Beerdigungen benutzt werden können Desgleichen erlischt das Verfügungsrecht an einem Privatgrabe, wenn die seitens der Gemeinde etwa vorgelegten Kosten nicht binnen 3 Monaten nach Einforderung erstattet werden. Registerführung. § 20. I. Auf dem Bürgermeisteramte(Bureau des Standesbeamten) werden auf Orund der Lagepläne des Priedhofes geführt: a) ein Beerdigungsregister, in welches jahrgangsweise unter fortlaufenden Nummern die Namen, Stand, Wohnung und Sterbeort, das Alter und die Religion der zur Beerdigung Angemeldeten, das Feld und die Nummer des Grabes eingetragen werden; b) ein Register der zur Benutzung überwiesenen Privatgräber, welches neben dem Datum der Ueberweisung die Namen, den Stand und den Wohnort der Berechtigten sowie die Lage der Gräber nach Nummer und Feld, die Zahl der belegbaren Stellen und die für die Benutzung der Gräber eingezahlte Gebühr nachweist. In dieses Register sind auch die im Laufe der Zeit erfolgenden Beisetzungen von Leichen einzutragen. Der Eingang aller Gebühren(für Benutzung der Leichenwagen, Beerdigungskosten usw.) wird durch die Einnahme-Kontrolle nachgewiesen. II. Auch der Friedhofswärter führt nach besonderer Anweisung der Stadtverwaltung 1. ein Beerdigungsregister, 2. ein Register der Privatgrabstätten. Benutzung des Leichenhauses. S 21. Die Aufbahrung von Leichen in dem Leichenhause des Friedhofes kann entweder auf polizeiliche Weisung oder auf Wunsch der Hinterbliebenen stattfinden. In letzteren Fällen ist der vorgeschriebene ärztliche Totenschein vor der Aufbahrung auf dem Bürgermeisteramte (Bureau des Standesbeamten) vorzulegen. Es können nur in vorschriftsmäßsigen Särgen befindliche Leichen aufgebahrt werden. Die Särge müssen hinreichend widerstandsfähig und so dicht gefugt und gut verpicht sein, daß das Herauströpfeln von Leichenflüssigkeit während der Aufbahrung und während der Ueberführung zum Leichenhause oder zum Begräbnisplatz unmöglich ist. Die Benutzung des Leichenhauses zum Aufbahren von Leichen ist unentgeltlich. Alle im Leichenhause aufgestellten Särge, in denen sich Leichen befinden, müssen verschlossen sein und dürfen auch zur Besichtigung der Leichen seitens der Angehörigen nicht mehr geöffnet werden. Der Nachweis über Aufnahnie von Leichen in das städtische Leichenhaus wird durch das Beerdigungsregister(§ 20 la) geführt. AusgrabungJund Ueberführung von Leichen. S 22. Bei Anträgen auf Ausgrabung von Leichen ist, falls diese nicht auf gerichtliche Anordnung erfolgt(§ 87 Abs. 3 Str.-Pr.-.) stets eine Bescheinigung des Kgl. Kreisarztes darüber beizubringen, ob und unter welchen Bedingungen die Ausgrabung unbedenklich ist. Auf Grund dieser Bescheinigung erteilt die Stadtverwaltung als Polizeibehörde die Genehmigung zur Ausgrabung und Ueberführung der Leiche von einer Grabstätte zu einer anderen oder zu einem anderen Friedhofe. Die Ausgrabung und Ueberführung von Leichen erfolgt gegen Zahlung der tarifmäßigen Gebühr durch den Friedhofswärter unter polizeilicher Beaufsichtigung und darf nur während der Nachtzeit vorgenommen werden. Leichenbegängnisse. S 23. Nach Eintragung eines Sterbefalles in das Sterberegister(§ 60 des Gesetzes vom 6. Februar 1875) hat die Anmeldung zur Beerdigung unter Vorlage des ärztlichen Totenscheines auf dem Standesamte zu erfolgen. Hier geschieht die Eintragung in das Beerdigungsregister(§ 20), die Festsetzung der Begräbnisklasse sowie des Tages und der Stunde des Begräbnisses. Nachdem auf Grund der ausgestellten Anweisung die tarifmäßige Beerdigungsgebühr sowie die Gebühr für Benutzung des Leichenwagens nebst Bespannung usw. bei der Stadtkasse eingezahlt sind, wird seitens der genannten Verwaltungsstelle das Erforderliche wegen Aushebung des Grabes, Transports der Leiche zum Friedhofe sowie der Beerdigung veranlaßt. S 24. Leichenbeförderungen über die Straße(sowohl zum Zwecke der Beerdigung als auch zum Zwecke der Ueberführung vom Krankenhause, Bahnhof usw. zur Wohnung der Angehörigen oder umgekehrt) dürfen nur unter Benutzung des städtischen Leichenwagens durch den Fuhrhalter, mit welchem die Stadt Honnef Vertrag geschlossen hat, erfolgen. Ausgenommen von der ausschließlichen Benutzung der Leichenwagen ist der auf polizeiliche Anordnung erfolgende Transport von Leichen bei Unglücksfällen oder bei Auffindung von Leichen; in solchen Fällen ist die Beförderung auch mittelst Handwagen, Tragkorb, Tragbahre u. dgl. zulässig, 1— — 1— — 1 utzungsem Zeitlbstätten erfügung e einzellegungswerden in einem twa vor1 E i n f o r- Standes. es Priedigsweise , S t a n d, Religion Zeld und den; viesenen r UeberWohnort der nach legbaren Gräber Register den Beiung der urch die sonderer Leichen von Kindern unter 14 Jahren gönnen getragen werden. S 25. Armenbeerdigungen erfolgen auf Orund einer Bescheinigung der Armenverwaltung auf deren Kosten. Wegen Begleitung der Leiche seitens der Geistlichkeit haben die Angehörigen der Verstorbenen selbst die nötigen Schritte zu tun. Die Beisetzung von Leichen darf nur in Anwesenheit des Friedhofswärters oder seines Stellvertreters geschehen. S 26. Bezüglich der standesamtlichen Beurkundung der Sterbefälle wird auf§ 60 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 über die Beurkundung des Personenstandes und hinsichtlich des Zeitpunktes der Beerdigung der Leichen auf§ 367 Ziffer 1 und 2 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich verwiesen. Schlußbestimmungen. S 27. Abänderungen dieses Ortsstatuts bleiben nach Bedürfnis vorbehalten und können jederzeit erfolgen, ohne daß Rechtsansprüche irgend welcher Art daraus hergeleitet werden können. S 28. Dieses Ortsstatut tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Honnef, den 25. April 1913. Der Bürgermeister Brenig. ienhause Weisung den. In e Totensteramte rgen bemüssen sugt und Leichenend der gräbnisutbahren in denen sein und tens der n in das digungsehen. ist, falls gt(§ 87 des Kgl. welchen st. Aut rwaltung sgrabung stätte zu ofe. Die lgt gegen riedhofsdarf nur s Sterbe875) hat des ärzterfolgen. rdigungsnisklasse äbnisses. sung die bühr für ung usw. itens der e wegen che zum wohl zum ecke der usw. zur ürfen nur Ins durch Vertrag Zenutzung nordnung ücksfällen Fällen ist Tragkord, PT. betreffend das Begräbniswesen und die Benutzung des Friedhofs der Stadt Honnef. A. Gebühren für die Benutzung von Privatgräbern. I. Für Einheimische. Die Gebühren betragen: a) am Hauptwege und auf dem Rundwege: für Einzelgräber für Doppelgräber für jeden Quadratmeter mehr b) an den Seitenwegen: für Einzelgräber für Doppelgräber für jeden Quadratmeter mehr c) an den Querwegen Nr. 1, 2 und 3: für Einzelgräber für Doppelgräber für jeden Quadratmeter mehr Grüfte pro am Erlaubnis zum Ausmauern einer Gruft bis zu 9 Quadratmeter für jeden Quadratmeter mehr Erlaubnis zum Ausmauern eines Privatgrabes „ zweier Privatgräber „ für jedes weitere „„„„„4„ Privatgrab auf die Dauer von 30 Jahren Mark 180 360 60 120 240 40 80 160 32 100 300 35 100 200 100 II. Pür Auswärtige. Für Privatgräber, an denen das Benutzungsrecht für solche Personen erworben wird, die ihren Wohnsitz nicht in der Stadt Honnef haben, sind die doppelten Beträge der vorstehenden Benutzungs-Gebühren zu zahlen. # B. Gebühren für die Gestellung des Leichenwagens zum Friedhof oder Bahnhof nebst Bespannung. a) I. Klasse(schwarzer Pferdebehang) b) II. Klasse Für auswärtige Personen das doppelte vorstehender Taxen. Anmerkung: Träger werden hierbei nicht gestellt, die Angehörigen haben daher für die Ueberführung der Leiche aus dem Sterbehause in den Leichenwagen und aus diesem vom Eingange des Friedhofes bis zum Grabe selber Sorge zu tragen. Mark 24 6 C. Gebühren für die Benutzung von Leichenwagen nach auswärts. Es sind zu zahlen: Mack a) bis zu einer Benutzungsdauer von 6 Stunden b) bei einer Benutzungsdauer über 6 Stunden für jeden Tag Anmerkung: Bei der Berechnung der Gebühren wird die für die Rückfahrt des Leichenwagens aufgewendete Zeit mit in Ansatz gebracht. Die Kosten der Bespannung sind nicht einbegriffen und von Fall zu Pall mit dem Puhrunternehmer besonders zu vereinbaren. 10 20 D. Für Leichentransporte mittels Leichenwagens von der Löwenburg und Hohenhonnef zum Friedhof resp. zum Bahnhof. Mats a) I. Klasse, schwarzer Pferdebehang.. 30 b) II. Klasse 10 Für auswärtige das Doppelte vorstehender Taxen. E. Gebühren für die Dienstleistungen des Friedhofswärters. a) für das Auswerfen eines nicht ausgemauerten Privatgrabes b) für das Auswerfen eines Privatgrabes zum Zwecke der Ausmauerung c) für das Auswerfen eines Doppel-Privatgrabes zum Zwecke der Ausmauerung d) für die Erdarbeiten bei Herstellung von Grüften(Grabgewölbe) sowie bei Herstellung, Aenderung und Beseitigung von Fundamentierungen, Einfriedigungen und Denkmälern einschließlich Abfahren des Bodens pro chm Mack 7,50 20,00 1080 3,00 e) für Ausgraben und Wiederbeerdigung einer Leiche f) für den Transport der Leiche eines Selbstmörders oder eines Verunglückten zum Leichenhause, sowie die Beihilfe bei der polizeilichen Untersuchung derselben.. Anmerkung: In den unter a bis c und e vorgesehenen Gebühren ist die Vergütung für das Versenken der Leiche und das Zuwerfen der Gräber eingeschlossen. In den Fällen unter e und f werden die zu zahlenden Gebühren innerhalb der bestimmten Grenzen durch die Polizeibehörde von Fall zu Fall besonders festgesetzt. 15,00 bis 25,00 5,00 bis 10,00 PenzerP9r 9... betreffend das Begräbniswesen und die Aufrechterhaltung der Ordnung auf den Friedhöfen im Stadtbezirke Honnef. Auf Grund der§§ 5 und 6 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 und der§§ 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird unter Aufhebung der Polizeiverordnung und Regulativ betreffend das Begräbniswesen in der Bürgermeisterei Honnef vom 15. Dezember 1892 für den Umfang des Stadtbezirkes Honnef die nachstehende Polizeiverordnung erlassen. § 1. Die städtischen Priedhöfe sind— soweit nicht für einzelne Friedhöfe durch Anschlag an den Eingängen ein Anderes bestimmt ist— geöffnet: a) in den Monaten Januar, Februar, November und Dezember von 8 Uhr morgens bis 5 Uhr abends; b) in den Monaten März, April, September und Oktober von 7 Uhr morgens bis 7 Uhr abends und c) in den Monaten Mai, Juni, Juli und August von 7 Uhr morgens bis 8 Uhr Abends. Am 31. Oktober, 1. und 2. November(Allerheiligen und Allerseelen) bleiben die Priedhöfe bis 6 Uhr abends zugänglich. Während der vorangegebenen Stunden steht der Zutritt zu den städtischen Friedhöfen unter Beachtung der für das Betreten der Friedhöfe und den Aufenthalt auf denselben maßgebenden Bestimmungen Jedermann frei. Außer der vorbezeichneten Zeit darf Niemand ohne besondere Erlaubnis des Bürgermeisters oder Friedhofswärters die städtischen Friedhöfe betreten. S 2. Die Besucher haben auf den Priedhöfen ein der Würde des Ortes angemessenes Verhalten zu beobachten und sind verpflichtet, den Weisungen des Aufsichtspersonals unweigerlich Folge zu leisten. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Priedhöfe nur in Begleitung und unter Verantwortlichkeit Erwachsener betreten. § 3. Die Wege auf den städtischen Priedhöfen dürfen, abgesehen von Leichenwagen, mit Wagen, Kinderwagen und Fahrrädern nicht befahren werden. Das Befahren der Priedhöfe mit anderen Fahrzeugen ist nur auf Grund eines besonderen Erlaubnisscheines des Bürgermeisters gestattet. § 4. Es ist verboten: 1. Die städtischen Friedhöfe auf anderem Wege als durch die Tore zu betreten; 2. auf den Priedhöfen umherzureiten, Fahrräder mit sich zu führen und Hunde auf die Priedhöfe mitzubringen; 3. auf den Priedhöfen zu rauchen; 4. durch Schreien, Pfeifen, Schießen, Rennen oder auf sonstige Weise die Ruhestätte der Verstorbenen zu entweihen oder durch ungebührliches Verhalten Aergernis zu geben; 5. auf den Friedhöfen in einer der Würde des Ortes nicht entsprechenden Weise geistige Getränke oder Speisen zu sich zu nehmen und auf dem Rasen, den Gräbern oder Wegen sich zu lagern; 6. auf den Priedhöfen irgend etwas feilzubieten; 7. aufgestellte Lichter von den Gräbern wegzunehmen; 8. Grabmonumente, Einfriedigungen, Gebäude, Pflanzungen, Blumenbeete, Rasen, Wege oder sonstige Zubehöre der Friedhöfe oder der Gräber durch Pahren, Werfen, Stoßen, Schlagen, Graben, Abpflücken, Abreißen, Betreten oder in ähnlicher Weise zu beschädigen; 9. die Leichenhäuser ohne Erlaubnis des Priedhofswärters zu betreten. § 5. Leichen-Beförderungen, und zwar sowohl zum Zwecke der Beerdigung als auch zwecks Aufbahrung im Leichenhause oder vom Krankenhause, Bahnhof u. s. w. zur Wohnung der Angehörigen der Verstorbenen und umgekehrt dürfen nur mittelst des städtischen Leichenwagens geschehen. Ausnahmen sind nur mit besonderer Erlaubnis des Bürgermeisters zulässig, wenn triftige Gründe vorliegen, insbesondere bei naher Entfernung, bis höchstens 150 Mtr. von der Wohnung bis zum Priedhofseingang. Ausgenommen von der ausschließlichen Benutzung der Leichenwagen ist ferner der auf polizeiliche Anordnung erfolgende Transport von Leichen bei Unglücksfällen oder bei Auffindung von Leichen; in solchen Pällen ist die Beförderung auch mittelst Handwagen, Tragkorb oder Tragbahre zulässig. Leichen von Kindern bis zu 14 Jahren können getragen werden. § 6. Ist der Tod durch übertragbare Krankheiten, insbesondere durch Typhus, Ruhr, Diphtherie, Scharlach, Pest, Cholera, Gelbfieber, Pocken, Flecktyphus oder Genickstarre herbeigeführt worden, so kann polizeilicherseits angeordnet werden, daß die Leiche sofort beerdigt wird oder binnen 24 Stunden nach Eintritt des Todes nach der Leichenhalle desjenigen Friedhofes zu bringen ist, auf dem die Beerdigung stattfinden soll. ist auf diesem Friedhofe eine Leichenhalle nicht vorhanden, so wird seitens des Bürgermeisters bestimmt, wohin die Leiche zu bringen ist. S 7. Zusammenkünfte des Leichengefolges in der Sterbewohnung sowie die Begleitung der Leichen durch die Schuljugend können in den Fällen des§ 6 verboten werden. Leichen von Personen, die in Krankenhäusern an ansteckenden Krankheiten verstorben sind, dürfen nicht zur Aufbahrung in die Wohnung des Verstorbenen oder seiner Angehörigen gebracht, sondern müssen alsbald von dem Krankenhause aus beerdigt werden. § 8. Das Ausstellen von Leichen in offenen Särgen und die Abhaltung von Trauerfeierlichkeiten an offenen Särgen ist verboten. Die Särge müssen spätestens 3 Stunden vor der festgesetzten Stunde der Beerdigung geschlossen werden. Alle in dem städtischen Leichenhause aufgestellten Särge müssen verschlossen sein und dürfen auch zur Besichtigung der Leichen seitens der Angehörigen nicht mehr geöffnet werden. § 9. Die Särge müssen hinreichend widerstandsfähig und so dicht sein, daß das Herauströpfeln von Leichenflüssigkeit während der Aufbahrung und des Leichentransportes unmöglich ist. Die Särge, welche für Beerdigung auf allgemeinen Leichenfeldern bestimmt sind, müssen aus Tannen- oder anderem weichen Holz hergestellt sein. S 10. Das Ausmauern von Reihengräbern ist nicht gestattet. Die Herstellung von Grabgewölben(Grüften) ist nur in Privatgräbern zulässig mit besonderer Genehmigung des Bürgermeisters. Der Plan zur Anlage von Grüften und Grabgewölben ist in doppelter Ausfertigung dem Bürgermeister zur Prüfung einzureichen. Die Ausführung muß genau dem genehmigten Plane entsprechen. Eine offene Aufstellung der Särge innerhalb der Grüfte ist nur bei luftdicht schließenden Mettallsärgen gestattet. Alle anderen Särge müssen innerhalb der Grüfte in getrennte Kammern gestellt werden, welche zuzumauern und luftdicht mit Platten zu verschließen sind. S 11. Die Nutzungsberechtigten von Privatgräbern sind verpflichtet zu gestatten, daß die Polizeiverwaltung durch damit beauftragte Beamte eine Untersuchung des baulichen Zustandes der Grabmauern und Grabgewölbe vornehmen läßt. S 12. Auf Reihengräbern ist die Errichtung von Denkmälern, Leichensteinen und dergleichen, die der Fundamentierung bedürfen, nicht gestattet; auf ihnen dürfen mit jederzeit widerruflicher Genehmigung des Bürger meisters nur Kreuze von Holz oder Eisen oder kleinere Leichensteine errichtet werden. Der für das Reihengrab bestimmte Raum dart dabei nicht überschritten werden. Die Errichtung von Denkmälern, Leichensteinen und dergl. auf Privatgräbern ist nur mit Genehmigung des Bürgermeisters statthaft. S 13. Einfriedigungen, und zwar sowohl bloße Steineinfassungen als auch aufstehende Citter sind nur auf Privatgräbern zulässig und bedürfen der besonderen Genehmigung des Bürgermeisters.„ I..EEHS 11. Die Instandsetzung, Unterhaltung und Pflege der Gräber ist, sofern sie nicht von der Stadt Honnef übernommen worden ist, nur den Angehörigen der Verstorbenen und den von ihnen Beauftragten nach vorheriger Anzeige bei dem Friedhofswärter gestattet. Diejenigen, denen ein Benutzungsrecht an einem Privatgrabe eingeräumt ist, sind verpflichtet, für eine angemessene gärtnerische Anlegung und Unterhaltung dieses Privatgrabes zu sorgen; letzteres ist mindestens mit kurz zu haltendem unkrautfreiem Rasen zu belegen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf unbelegte Privatgräber. Bäume und Strauchwerk müssen so gepflanzt und unterhalten werden, daß sie für die angrenzenden Wege, Gräber, Denkmäler usw. keine Nachteile herbeiführen und den Pflanzungen auf Nachbargräbern nicht Licht und Luft in unverhältnismäßigem Umfange entziehen. Auf den Reihengräbern dürfen hochstämmige Bäume nicht gepflanzt werden. Die Anpflanzung solcher Bäume, die ihr Wurzelwerk ungewöhnlich weit ausdehnen, ist auf den Gräbern überhaupt nicht gestattet. S 15. Wer die Instandsetzung, Unterhaltung und Pflege von Gräbern auf den städtischen Friedhöten gewerbsmäßig ausführen will, bedart hierzu eines Erlaubnisscheines des Bürgermeisters. Dieser auf jederzeitigen Widerruf auszustellende Erlaubnisschein ist bei Vornahme von Arbeiten auf den städtischen Priedhöfen von den Gärtnern oder ihren Gehülfen und Arbeitern stets mitzuführen und den Priedhofsbediensteten auf Verlangen vorzuzeigen. Die Gärtner sowohl als auch alle sonstigen Grabpfleger haben sich bei ihren Arbeiten nach den Bestimmungen dieser Polizeiverordnung sowie nach den Anweisungen der Priedhofsbediensteten zu richten. § 16. Der auf den Gräbern niedergelegte oder angebrachte Blumen- und Kranzschmuck muß, so bald er verwelkt oder unansehnlich geworden ist, beseitigt werden, andernfalls der Friedhofswärter ohne weiteres hierzu befugt ist. Gegenstände dieser Art, Abfälle, sowie der infolge Reinigung der Gräber entstehende Abraum dürfen niemals zwischen die Gräber, auf die Wege, Rasenplätze oder Anlagen gelegt, müssen vielmehr stets zu den auf den Friedhöfen für Abfälle hergerichteten Sammelstellen gebracht werden. S 17. Es ist verboten, Arbeiten irgend welcher Art an den Gräbern ohne vorherige Anzeige bei dem Priedhofswärter vorzunehmen. Erdarbeiten, namentlich bei Herstellung von Grüften (Grabgewölben), sowie bei Herstellung, Aenderung und Beseitigung von Fundamentierungen, Einfriedigungen und Denkmälern, desgleichen das Ausheben von Gräbern dürfen lediglich durch den Priedhofswärter ausgeführt werden. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen dürfen Arbeiten irgend welcher Art an Gräbern, gärtnerischen Anlagen, Grabdenkmälern und dergl. nicht vorgenommen werden; auch ist es verboten, an diesen Tagen Gerät4 Chaften, landwerkszeug und dergl. auf den Friedhöfen lisegen zu lassen. S 18. Die Ausgrabung von Leichen ist, falls sie nicht auf gerichtliche Anordnung erfolgt, nur mit Genehmigung der Polizeibehörde zulässig, dem Antrage ist stets eine gutachtliche Aeußerung des Kreisarztes darüber beizufügen, ob und unter welchen Bedingungen die Ausgrabung unbedenklich ist. Diese Bestimmungen finden auf die Umbettung von Leichen sinngemäße Anwendung. S 19. Auf die im Gebiete der Stadt Honnet gelegenen israelitischen Begräbnisplätze finden sämtliche inbezug auf die städtischen Friedhöfe bestehenden allgemeinen Gesetze und Vorschriften, sowie diese Polizeiverordnung sinngemäße Anwendung. § 20. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizeiverordnung werden, falls nach den bestehenden Gesetzen nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Nr. K S 21. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft. werk a lichk Honnef, den 25. April 1913. Die Polizel-Verwaltung. neue wird nant im Hau Der Bürgermeister Brenig. Oesterr entle sie verl Ital send In der ung in dach kam In der bei der und verl us So bisch zessi dige wer die Pol lese die hät *) We 631 T 664 D bi 728 D 98 896 D fu as R Nul Gre n der 9 mpfund us und sorher. 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