Nr. 7657 Zweiundzwanzigste. Jahrgang. Expedition 66. Fernruf Redaction 466, 566,(840 Berliner Dienkt) Wetterdienstitelle 566. Druck und Verlag von Hermann Heusser in Bonn. Gonerar=Angerg. — woch, 19. Juli 1911. Verantwortlich für den nachrichtlichen, örtlichen und unterhaltenden Teil: Dr. phil. Anton Schmitter, für den Rnzeigen- u. Reklameteil: Peter Lescrinter, beicke in Bonn. Gelchäftshaus: Bahnhofstraße 12 in Boun. : Erscheint täglich— an Werktagen mittags 12 Uhr, Sonntags am Vorabend. Bezugspreis in Bonn und Umgegend monatlich 50 Pig. frei Haus. Poftbezug Ilk..10 vierteljährlich ohne, Ilk..52 mit Zustellgebühr. Keise=Bestellungen: Tägliche Versendung nach allen Orten Deutschlands frei unter Streifband IIlk..50 wöchentlich; Ausland IIIk..75 wöchentlich. Der Bezug kann jeden Tag beginnen und jeden Tag abgebrochen werden. Unverlangt eingelandte Manufkripte werden nicht zurückgegeben. für Bonn und Umgegend. Zeitenpreise der Anzeigen: Lokale geschäftliche Anzeigen, Familien-, Vertehrsanzeigen ulw. 15 Pfg., Stellengesuche 10 Lig.— Anzeigen von Behörden, Rotaren, Rechtsanwälten, Gerichtsvollziehern, Auktienateren usw. aus dem Verbreitungsbezirk 20 Pig. Finanz-Rnzeigen, potitische u. Wehl-Anzeigen 25 Pig. Alle Rnzeigen von auswärts 25 Pfg. Reklamen 80 Pfg. Im Falle gerichtlicher Klage oder bei Konkursen fällt der bewilligte Rabatt fert. Metz- und Datumvorschriften ohne Verbindlichkeit. Far die Kalltener., Juli den 22. Maria Magd. Juli den 24. Christine. Juli den 26. Rnna(Maria). Juli den 29. Martha. OSlahlorkd Par eh. in größter Auswahl billigst. Kaltdlchante. Glacé-Handschuhe, gute Qualität Paar.50,.25,.40,.00,.50, 95 Pfg. Lange weiße kalbhandschuhe Paar.75,.25,.80,.00, 55, 35 Pfg. Moderne durchbrochene Damen- Strümpfe .90,.90,.50,.10, 80, 65 Pfg. BIererkr. Halsketten.20, 60, 40, 30, 25 Pfg, Colliers.50,.50,.25, 95, 75 Armbänder.75,.50,.25, 95 Hutnadeln... von 10 Pfg. an. 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Juli. Der „Vorwärts“ schreibt zutreffend, daß die Mannschaften des Beurlaubtenstandes diesmal außerordentlich zahlreich zu wilitärischen Uebungen eingezogen werden. Es ist für den Herbst vielfach die Bildung von Reserveformationen angeordnet, zu denen natürlich auch Offiziere des Beurlaubtenstandes einrücken müssen. Daß aber sogar an Angehörige des Landsturms, der bekanntlich von Uebungen mit der Waffe in Friedenszeiten befreit ist, Aufforderungen ergangen seien zu freiwilliger Ableistung einer mehrtägigen wilitärischen Uebung, bestätigt sich nach Erkundizung an unterrichteter Stelle nicht. Anscheinend waltet eine Verwechslung mit militärischer Betätigung der Landwehr ob. Die Heeresverwaltung hat, wie gesagt wird, keinen Anlaß, an die Stammrollen des Landsturms zu appellieren und diese weitab von der Schußlinie stehenden Mannschaften ganz oberflächlich mit dem modernen militävischen Drill vertraut zu machen. Aus Bonn. Bonn, 19. Juli. D Wegen unlauteren Wettbewerbs hatten sich zwei frühe:: Angestellte einer hiesigen Fabrik vor der FerienStrafkammer zu verantworten. Sie hatten sich auf unrechtmäßige Weise in den Besitz von Kundenbüchern gesetzt und mit einigen darin verzeichneten Firmen eine Verbindung angebahnt, um für sie plastische Plakate, wie sie die Fabrik herstellte, anzufertigen. Sie räumten in ihrem Schriftwechsel mit den Firmen besondere Vergünstigungen ein. Außerdem hatten sich die Angeklagten noch verschiedene Bücher der Fabrik angeeignet. Auch waren bei einem Angeklagten noch einige Briefbogen, Briefumschläge usw. gefunden worden. Die Angeklagten waren im wesentlichen geständig; die Bücher wollten sie aber nur leihweise zurückbehalten haben. Das Gericht erkannte auf eine Gefängnisstrafe von vier bezw. drei Wochen. d Ein Althändler, seine zwei Söhne, ein Ehepaar und ein Fabrikarbeiter aus Beuel standen gestern vor der Ferien=Strafkammer. Der Althändler sollte die Führung der Kontrollbücher unterlassen und gewerbsmäßig Zinn, Messing usw. von dem mitangeklagten Ehepaar und dem Fabrikarbeiter angekauft haben, obschon er wußte, daß die Sachen gestohlen waren. Der Althändler gab an, früher ein Buch geführt zu haben, das sei ihm aber abhanden gekommen. Von dem Ankauf von gestohlenem Zinn und Messing wollten er, ebenso seine zwei Söhne, nichts wissen. Der Fabrikarbeiter gab jedoch an, daß der Althändler gewußt hätte, daß er die Stangen Lötzinn aus der Fabrik mitgenommen habe. Durch Zeugen wurde weiter festgestellt, daß der eine Sohn des Althändlers mehreremale bei der mitangeklagten Frau gewesen war und dort Messingteile gekauft hatte, die angeblich von einem Abbruch herrührten. Als ein Zeuge hinzugekommen war, hatte der Sohn des Althändlers die Sache so hingestellt, als habe er in dem betr. Paket„Ziegenfleisch". Das Gericht verurteilte die drei Althändler zu einer Geldstrafe von 10 Mk. und zu einer Gefängnisstrafe von zwei Monaten und einer Woche; die übrigen Angeklagten zu je einer Woche bezw. zu einem Monat Gefängnis. ld Eine Selterswasserbude hatte vor einiger Zeit ein junger Arbeiter von hier aufgebrochen und daraus Zi. garren und 8,70 Mark Wechselgeld entwendet. Als er sich nach dem Genuß einer Flasche Limonade aus dem Staube machen wollte, wurde er ertappt und der Polizei übergeben. Die Strafkammer verurteilte den Dieb gestern zu sechs Wochen Gefängnis. id Geständig waren gestern vor der Strafkammer ein junger Walzarbeiter und ein Fürsorgezögling aus Beuel. Der Fürsorgezögling war aus einer Anstalt durchgebrannt und hatte sich dem Walzbruder angeschlossen. Beide zogen vereint über die Landstraße, bettelten und nahmen mit, was nicht ganz niet= und nagelfest war. In der Nacht vom 23. auf den 24. Mai waren beide in einen Neubau eingestiegen und hatten aus einem verschlossenen Werkzeugkasten eine Lötlampe entwendet, nachdem sie das Schloß mit einer Eisenstange gesprengt hatten. Außerdem hatten sie noch eine Arbeitsjoppe und sonstige Gegenstände im Gesamtwerte von ungefähr 30 Mark mitgenommen. Die Sachen hatten sie unter einem Steinhaufen versteckt. Dort waren sie später gefunden worden. Das Gericht erkannte unter Anrechnung mildernder Umstände(wegen des offenen Geständnisses) auf eine Gefängnisstrafe von vier bezw. drei Monaten und je eine Woche Haft. Die Haft wurde für verbüßt erklärt. 1 Die Unfälle, die durch zu schnelles Fahren der Automobile herbeigeführt werden, mehren sich in letzter Zeit sehr. Am 13. März d. J. wollte ein hiesiger Einwohner in der Nähe der Meckenheimer Allee und Beringstraße die elektrische Straßenbahn benutzen. Der Wagen, der in Fahrt begriffen war, hielt deshalb an. In demselben Augenblick kam ein Automobil in schnellster Fahrt herangesaust, erfaßte den Einwohner und schleifte ihn mehrere Meter weit mit. Der Ueberfahrene erlitt erhebliche Verletzungen. Der Chauffeur hatte sich gestern vor der Strafkammer zu verantworten. Er gab zwar an, er sei nicht übermäßig schnell gefahren, auch habe er ein Signal gegeben. Durch Zeugen wurde jedoch das Gegenteil bewiesen. Das Urteil lautete auf 100 Mark Geldstrafe. Der Bonner 28er=Verein hielt am vergangenen Sonntag auf den Militärschießständen auf dem Venusberg sein diesjähriges Uebungsschießen ab. Die besten Schützen erhielten folgende Preise: Auf die v. CambridgeScheibe den ersten Preis Kamerad Kokna mit 62 Ringen, auf die Offizier=Scheibe den ersten Preis Kamerad Ferd. Schumacher mit 63 Ringen, und auf die Ehrenmitglieder=Scheibe den ersten Preis Kamerad Toni Weißkirchen mit 66 Ringen. Außerdem wurden noch mehrere Kameraden mit Preisen ausgezeichnet: Kamerad Theod. Schumacher als bester Schütze mit zusammen 175 Ringen, Albert Weißkirchen als zweitbester mit 173 Ringen, Ferd. Hoffstätter mit 172 Ringen usw. Im allgemeinen wurden gute Resultate erzielt. Zur Honigernte. Wir erhalten zu unserer Notiz über die Honigernte von Herrn Heydt, GeneralSekretär des Bienenzuchtvereins der Rheinprovinz, folgende Mitteilung:„Es ist keineswegs richtig, daß die diesjährige Honigernte als eine gute bezeichnet werden kann, vielmehr bleibt sie wiederum erheblich unter einer Mittelernte. Hieran ändert auch der Umstand nichts. daß strichweise gute Ernten zu verzeichnen sind.“ Von Nah und Fern. Villip, 19. Juli. Die Polizeiverwaltung in Berkum erläßt in der heutigen Nummer des General=Anzeigers eine Polizeiverordnung über das Begräbniswesen im Bezirke der Bürgermeisterei Villip und die Aufrechterhaltung der Ordnung auf den dortigen Friedhöfen. Nach diesen Bestimmungen sind die Friedhöfe im Bezirke der Bürgermeisterei Villip vom 1. April bis Ende September von 6 Uhr morgens bis 8 Uhr abends und vom 1. Oktober bis Ende März von 7 Uhr morgens bis 6 Uhr abends geöffnet.— Weiterhin wird in der vorliegenden Nummer die Begräbnisordnung für die Friedhöfe in der Bürgermeisterei Villip veröffentlicht. Oberdollendorf, 18. Juli. Für 25jährige Dienstzeit bei der Eisenbahnverwaltung wurde dem Weichensteller Peter Busch hier durch den Stationsvorsteher das vom König verliehene Erinnerungszeichen überreicht. Königswinter, 18. Juli. Im Nachtigallentaler Bache sind ober= und unterhalb der Brücke am Eingange zum Nachtigallental jetzt Roste errrichtet worden, damit bei den im Sommer hier häufig niedergehenden Gewittern mit wolkenbruchartigem Regen der Bach sich durch das mitführende Geröll am Einlauf in den unterirdischen Kanal nicht so schnell zusetzt und somit die Bahnhofstraße eher von den Verwüstungen bewahrt wird. Hönningen, 18. Juli. Der Gesamterlös des Wohltätigkeitsbazars beträgt 1500 Mark, hiervon wurden allein am Sonntag 1020 Mark eingenommen. Leutesdorf, 18. Juli. Der hiesige Männer=GesangVerein errang am Sonntag in Boppard bei starker Konkurrenz in der betr. Abteilung den zweiten Preis. Köln, 18. Juli. In vergangener Nacht drangen drei Burschen in den Flur des Christlichen Hospizes an der Johannisstraße, belästigten die beiden Portiers, warfen sich auf die Polstermöbel und versuchten die Fremdenliste zu beschmutzen. Als einer der Portiers die Strolche aufforderte, das Haus zu verlassen, traten sie den Mann gegen den Leib, schleppten ihn auf die Straße und mißhandelten ihn in schrecklicher Weise. Dort bombardierten die Kerle das Haus mit Mülleimern, war. sen die Fensterscheiben ein. sodaß die Gäste entsetzt aus ihren Betten sprangen. Erst als die Polizei nahte, ergriffen die Raufbolde die Flucht und entkamen. Auf die Ergreifung der Täter hat der Hausbesitzer 100 Mark Belohnung ausgesetzt. Köln, 18. Juli. Amerikanische Hintermänner durchziehen das bergische Industriegebiet, um unter dem Deckmantel, die Lohnverhältnisse der deutschen Arbeiter im Vergleich zu den amerikanischen zu studieren, Aufschlüsse über Zollverfrachtung zu bekommen. Es handelt sich um Versuche, den deutschen Exportfirmen Schaden zuzufügen. Weidesheim, 19. Juli. Samstag nacht wurde ein Knecht von einem anderen überfallen und durch einen Resserstich in den Unterleib erheblich verletzt. Sprechsaal. 6075]„Elektrische“ Bonn=Mehlem. Ist es denn überhaupt denkbar, daß die Elektvische Bonn=Mehlem so uner. hörte Preise nehmen kann, wie diese angezeigt sind? Hoffentlich kommt die„Direktion" auf praktischere und gewinnbringendere Ideen, wenn sie erst die lecren Wagen und die schlechten Einnahmen sehen wird, denn wer wird wohl so töricht sein, so viel Geld für die kleine Fahrt auszugeben? Und nun das Unevhörte! Ein kleiner Schoßhund soll den vollen hohen Fahrpveis der Eewachsenen zahlen und— Kinder unter 4 Jahren, die brüllen und die Bänke zertreten und beschmieren, sollen frei fahren! Für einen Schoßhund wären, wie in anderen Städten. 10 Pfg. für jede Fahrt reichlich genug und Kinder dürften die Hälfte des Fahrpreises der Erwachsenen zahlen! Nun, die Direktion wird ja sehen, wie weit sie mit ihren ungeheuerlichen Bestimmungen kommen wird! Unterzeichneter fährt mit seiner Familie nur noch Staatsbahn oder Schiff.— L. Wer leiht mir einige tausend Mark Betriebskapital zur Eröffnung eines Ladengeschäfts? Sicherheit und hohe Zinsen, eventl. tätige Beteiligung. Offerten unt. F. L. 47. an die Exp. Lsondscheine Wer beleiht solche höber? Gefl. Offerten an Postlagerkarte 171 erbeten. 2. Geld schnell und diskret als Darlehen und Hypotheken. Vogel, Breitestraße 82, 1. Etg. 2 Sichere kapitalanlage 15000 Mk. als 2. 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Juli 1911. 8 Der Oberbürgermeister. Hubert Bungard fr., Winzer, In dem Genossenschaftsregister Nr. 4 ist bei der Genossenschaft„Honnefer Winzerverein e. G. m. u. H. in Honnef am Rhein“, folgendes eingetragen worden: Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 17. Mai bezw. 28. Mai 1911 aufgelöst. Liquidatoren sind: 1. Hubert 2. Johann Gelsdorf. Bauunternehmer, 3. Peter Brassel, Kaufmann, 4. Friedrich Kercher, Hotelter, sämtlich zu Honnef. Die Willenserklärung und Zeichnung muß durch mindestens zwei Liquidatoren erfolgen. Königswinter, 13. Juli 1911. Königl. Amtsgericht.„ reichte beim Stahlwerksverband einen Antrag auf eine 10. prozentige Erhöhung ihrer Beteiligungen in Walzdraht und Stabeisen ein mit der Begründung, daß der Maiversand die Beteiligungen abermals überschritten habe. X Roheisensyndikat. Zwischen dem Roheisensyndikat und der Gutehoffnungshütte ist, wie verlautet, die Verständigung auf der Grundlage erzielt worden, daß die Hütte zu ihrer bisherigen Beteiligung von 80 000 Tonnen eine weitere Beteiligung hinzukauft. Die Erneuerung des Roheisenverbandes auf weitere vier Jahre scheint hierdurch gesichert. Tüchtige zuverlässige Msckel für ganze und halbe Tage ges. Bonner Eisfabrik, Maargasse 20. Landhaus enth. 11 Räume an der Elektr. Bonn=Königswinter, 22Ar Obstu. Gemülegarten, weg. Teilung preisw. zu verkauf. H. Müller, Bonn, Endenicherstr. 16, 1. Et. Handelsteil. Erste Elaßr zu vermieten. Friedrichstr. 5. Berliner Börse vom 18. Juli Deuteche Staate-, Provinzial- und Stadt-Anleihe. .Reichs-Schag..12. 2. Reichs-Anleibe ** F. Scheg un 1. i. u. " Konlol: *"(Steßlen 1 5 102.5000 93.900 84.—50 100600 102.10 0 100.4000 93.900 83 900 100.600 101.6000 Bayr. Staets-Anleihe Rheinpreuß. Anleihe II.XRI. XXRI-XXXIN Kheiner Anl. XXIII Welll.Prov.-Anleihe 10 unk. 1913 Befliner Stadt-Anleihe Eölner Stadt-Anl. 1908 enb Minctne uete 91.20 Jad. Staats-Anleihe Bayr. Staats-Anleihe Ausländ. Siaatspaplere, Siadtschuldscheine u. Plandbriefe. Sapanüche Anleihe 4 91.3000 Kufl. Staats-Anl. 1905 4½ 1100.60 B Oellerreich. Goldrenie 4 99 32½ Rumdn Anl v. 1903 S 102.3006 Roll. Geid-Anl. 1884 5—.— Hypotheken-Plandbriefe. Preuß. Entr.=Bod. 1977 4(100.— G) Preuß. Pidb. XXIX 1919 Türm 400. Fes.-hole Unghr. Soldrente Gr. S4. 176.— 93.900 Gamb. Hyp.-Plandbr. unk. 1918 Preuß. Boden-.-#. 1919 unk. Rh.-W..-C. unk. 1918 Welld. Bod.-Cred. 1918 4 99.6000 Deutsche Bank-Aktien. 99.90f 100 1000 99.9000 100.— Barmer Bankverein 6½ Berglich-Märkliche 8½ Berllner Handels-G. Darmitddter Bank Deuüiche Band Deutichellationatb. Er Disconto-Gel.-Anl. Dresdner Band Elberteid. Bankverein burg. Pat Nordd. uloyd Dortmunder Akt.-Br. " Union-Br. Germ. Br. Dortmund Wichüler Brauerel Adler-Fahrra dwerke Allgem. Elektr.-Gel. Bad. Anilin u. 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Nachfrage bestand auch heute wieder für die Aktien der Kanadabahn, wobei das stattliche Wocheneinnahmeplus stimulierte. Auch die Abtien der Dampfschiffahrtsgesellschaft„Hansa" konnten ihre Kurssteigerung fortsetzen. Anleihen verkehrten auf dem gestrigen Kursniveau. Im weiteren Verlaufe zogen namentlich oberschlesische Montanwerte im Kurse an, während die rheinisch=westfälischen Werte sich fast durchweg im Kurse abschwächten. In der dritten Börsenstunde wurden die Aktien der Kanadabahn stark bevorzugt. Auf dem Kasseindustrieaktienmarkte herrschte große Zuversicht bei fester Gesamttendenz. Fein möblierte Wohnung (Wohn= und Schlafzimmer) guter, ruhiger Lage Bonns vom 1. August ab auf einige Wochen von einzelnem Herrn zu mieten gesucht. Angebote m. Preisang. unter P. Y. 1967. an G. Geerkens, Ann.=Exv., Hogen i. W. 355618858 0 Kölner Börse vom 18. Juli. 12000.— 8290.— B 1040.— 0 Erklärung der Abkürzungen. 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Wintergerste 14,80 Mk. für 100 Kilogramm. Kartoffeln 8,50—4,00 Mk. Heu 2,20—2,70 Mk. Luzerner Heu.00 bis 8,50 Mk. für 50Kilogramm. Krummstroh 17,00, Breit. druschstroh 19,00 Mk. für 500 Kilogramm. Kleie 5,70 Mk. für 50 Kilogramm. Berlin, 18. Juli. Weizen Juli 212,50(218,00), Sept. 197,75(198,25), Okt. 198,.25(199.25 Mk.). Roggen Juli 167,25(167,25), Sept. 166,00(166,00), Okt. 166,75(166.25 Mk.). Weizenmehl 25,50—27,75 Mk. Roggenmehl prima 21,70—23,60 Mk. X Die Krefelder Eisenbahngesellschaft schüttet eine Divi. dende von 8 Prozent(24 Prozent i..) aus. X Roß u. Co., Biekbrauerei.=G. in Dortmund. Wie verlautet, haben sich die Betviebsergebnisse im letzten Jahre infolge des erheblich gesteigerten Bierabsatzes wesentlich gebessert. Eine Dividende ist jedoch wiederum nicht zu erwarten, da die Gesellschaft zunächst auf eine finanzielle Konsolidierung bedacht sein wird. X Die Gewerkschaft Deutscher Kaiser hat, wie aus Essen gemeldet wird, ihr neuerbautes großes Fein blechwalzwerk in Schwelgern in Betrieb genommen. Das Werk arbeitei mit zwei elektrisch betriebenen Walzstraßen. X Antrag auf Erhöhung der Beteiligung in„“=Produkzen beim Stahlwerksverband. Die Firma Gebr. Stumm Wohnn„eu Zimmer und 2 kl. Zimmer zu vermieten, Adolfstraße 25. —Träumige herrschaftl= 1. Sta;, in schöner Lage, Bonn oder Povpeisdorf, von älterem kinderlosen Ebepaar per Herbst gesucht. Offerten mit Preisangabe unter Cbiffre O. V. 891, an die Expedition. Chausseur Gesucht tächtiges Mädchen mit guten Zeugnissen für Küche u. Hausarbeit. Antritt der Stelle Mitte Septemder. Meldungen erbeten Riesstrane 20. Mädchen zur Beibülfe und Ausgeben für ganze Tage gelucht. Angebote u. H. Wesselstraße 2. Modes. Suche Lehrmädchen und Bolontärin aus guter Familie. Boursch, Honnel— Bess. Maochen in kl. Haushalt sofort gesucht, Heerstraße 81. 4. Jung. 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Da gelang der zähen Arbeit Kitcheners das schwierige Werk: seiner Kunst der Etappenführung Kilometer für Kilometer. Er sagte nicht:„Wo liegt Khartum! Dahier, dahter. Den Finger drauf, das nehmen wir!“, sondern blieb hundert Meilen ab vom Feinde und baute durch Sand und Schlamm und Klippen Tag um Tag an einer Eisenbahn, immer den Nil entlang, sodaß die großen Transportschiffe ihn stets mit dem Nötigen versorgen konnten. Während der Mahdi mit den Seinen Feste feierte, kam so das Geschick näher und näher, immer Schritt vor Schritt in immer aufs neue aufgeworsenen befestigten Lagern, wie ein langsam heranrollendes unangreifbares Panzerautomobil. Fast in Sicht von Khartum kam es dann endlich bei Omdurman zu der Entscheidung, die ein Kinderspiel war: die Derwische rann. ten wie Wahnsinnige mit geschwungener Lanze auf die englische Stellung los und wurden mit Salven exerziermäßig niedergeknallt, bis Welle auf Welle der Stürmenden sich brach und Tausende brauner Gesellen in großen Hausen auf der Wahlstatt lagen, während Kitchener fast gar keine Verluste hatte. Nach der monatelangen Pionierarbeit das Schlachtfest; Kitchener ist nicht ein Mann des Gemütes, sondern der Organisator der Erfolge. Sein zweites Ruhmesblatt, das aber deutschen Begviffen ebenso wenig entspricht, pflückte er sich auf dem„Veldt" in Transvaal. Wieder triumphierte der Pionier, dem die ungeheuren Mittel Altenglands zu Gebote standen, so daß er das ganze Feindesland schachbrettartig mit Stacheldrahtzäunen und mit Blockhäusern in deren Ecken übergiehen konnte, ein Pferch neben dem anderen, in den die Buren hineingejagt wurden. Gleichzeitig hob er die Farmen, aus denen sie sich wie Antäus von der Mutter Erde immer neue Kräfte holten, auf und brannte sie nieder, tvieb die Frauen und Kinder in Konzentrationslagern zu. sammen und machte das Land zur Wüste: nun war er wieder in seinem Element. Auch hier siegte nicht Menschenkraft und Tapferkeit, nicht Feldherrngenie und überlegene Taktik, sondern Geld und Maschine. Ein solches Wirken hat nichts Berauschendes, es gibt keinen Stoff für Kviegslieder, aber es steckt eine imponierende eherne Erbarmungslosigkeit darin, die Nationen erschauern läßt und Erdteile willig macht, die„pax Britannica“ anzu nehmen. Dasselbe Staatswesen, das mehr wie alle ande. ren die Humanität zum Aushängeschild in der Politik nimmt, lebt uns in seinen Kriegen immer wieder die Lehre vor, daß dann alle Mittel recht sind. Ein Narr, wer etwa erwartete, eine Londoner Deklaration könne etwa in der Nordsee nach dem ersten Kanonenschuß auch nur 24 Stunden in Kraft bleiben, wenn sie England nicht paßte. Lord Kitchener of Khartum ist die Inkarnation des eng ltschen Charakters, für den es kein Recht oder Unrecht gibt, keine einzige moralische Erwägung, wenn es heißt, sich durchzusetzen. Auch in Indien hat er als Reorganisator gewirkt, auch hier aber weniger als Erzieher des Heeres, wie als Pionier und Ingenieur: was er dort an der Nordwestgrenze geschaffen hat, das zerbricht auch ein Millionen. heer der Russen nicht,— und das hat mit dazu verholfen, daß diese beiden Mächte, deren Aufeinanderprallen in Asien man sett jeher prophezeit hatte, sich jetzt mitemander in Freundschaft abgefunden haben und an Kvieg nicht mehr denken. Nun kehrt Kitchener an den Ausgangspunkt seines Weltruhmes zurück und wird diplomatischer Agent Großbvitanniens in Kairo, in Wirklichkeit Regent Aegyptens, dieses zweiten Indiens, das nur noch nominell der Türkei gehört, nur noch nominell einen Khedive an seiner Spitze hat. Wie überall, so ist auch hier die nationalistische Bewegung erwacht, zuerst geführt von Mustafa Kamel Pascha, dann nach seinem Tode von Dutzenden noch sanatischerer Nachfolger, denen nur eines zum Freiheitskampfe fehlt: die Macht. Das wird Lord Kitchener, wenn es not tut, ihnen beweisen. Er wird ihnen mit der ganzen Härte, deren der alte Hagestolz mit dem Bulldoggengebiß fähig ist, zeigen, daß ihre Effendis nur Phrasenmacher sind, nur Karikaturen westeuropäischen Könnens, und er wird Großbritannien für Jahrhunderte in Aegypten fest ver ankern. Lange wird es auch nicht mehr dauern, und England versucht das jetzige Provisorium aufzuheben und die Mächte für eine Annektion durch den gegenwärtige Verwalter, eben England, zu gewinnen. strombau=Verwaltung, Herr Bürgermeister Clever und Stadtbaumeister Nachtsheim aus Königswinter bei. :: Elektrische Bahn Siegburg=Mondorf. Aus Siegburg meldet man uns: Mit den Vermessungen für die elektrische Bahn Siegburg=Mondorf ist gestern mittag vom hiesigen Staatsbahnhofe aus begonnen worden. :=: Prof. Fritsch's Nachfolger in Bonn. Professor Dr. med. Karl Menge, der Direktor der Heidelberger Universitäts=Frauenklinik, welcher, wie wir schon kurz gemeldet, zum Nachfolger von Geh. Rat Fritsch in Aussicht genomden ist, ist 1864 zu Kreuznach geboren. Er erhielt in München, Freiburg und Leipzig seine medizinische Ausbildung, erwarb 1889 den Doktorgrad auf Grund der Dissertation:„Ueber croupöse Pneumonie“, war zuerst Assistent bei Prof. A. Martin in Berlin, 1890 und 1891 Lehrer an der Hebammenlehranstalt in Stettin, 1892—99 Assistent an der Leipziger Frauenklinik unter Prof. Zweifel und habilitierte sich ebenda 1897 für Geburtshülfe und Gynäkologie mit einer Schrift:„Bakteriologie des weiblichen Genitalkanales“, 1899 übernahm er die bis dahin Prof. Sänger gehörige Privatklinik und Poliklinik in Leipzig und wurde dort 1901 zum Extraordinarius befördert. Am 1. Oktober 1904 übernahm Menge das Ordinariat der Geburtshülfe und Gynäkologie und die Leitung der Frauenklinik in Erlangen als Nachfolger von Prof. Dr. Johann Veit. Ostern 1908 wurde Menge Prof. von Rosthorns Nachfolger in Hei delberg. Er veröffentlichte zahlreiche bakteriologische Studien über Verhütung des Wochenbettfiebers, Behandlung der Endometritis, Schriften über operative Gynäkologie. Die Referendarprüfung zu Köln haben gestern bestanden die Rechtskandidaten Konstantin Terhardt aus Anhalt, Ernst Metge aus Köln=Nippes, Adolf Kruse aus Vor der Hardt. : Rheinisches Bundesschießen. Am vergangenen Sonntag nahm das diesjährige Rheinische Bundesschießen in Köln seinen Anfang. Es wurde durch ein Gruppenschießen der rheinischen Vereine eröffnet. Dabei fiel der ür den besten Gruppenschützen ausgesetzte Preis unserm Mitbürger Herr J. J. Reeb jr. zu. : Die Musikgruppe Bonn des Allgemeinen Deutschen Lehrerinnen=Verbandes veranstaltete am verflossenen Samstag ein Schülerkonzert im Langenbachstift zum Besten dieses hochverdienten Instituts. Die 15 Nummern des Programms, Darbietungen in Gesang=, Klavier= und Geigensoli, waren durchweg gut, einige sogar von fast künstlerischer Reife, und bereiteten den in Anbetracht des guten Zweckes zahlreich erschienenen Zuhörern eine zweistündige höchst willkommene Unterhaltung. Es wurde allseitig der Wunsch ausgedrückt, diese Aufführungen von Zeit zu Zeit zu wiederholen. Die heutige Nummer umfasst 10 Selten. Aus Bonn. Bonn, 19. Juli. Elektrische Bahn Bonn=Mehlem. Zur landes polizeilichen und eisenbahntechnischen Abnahme der in eine elektrische Bahn umgebauten Dampfstraßenbahn von Bonn nach Mehlem hat der Herr Regierungspräsident zu Köln Termin auf Montag den 24. ds. Mts., nachmittags 84 Uhr, festgesetzt. Der Treffpunkt am Kaiserplatz, woselbst ein Abnahmezug bereit steht. Als Kommissare des Herrn Regierungspräsidenten werden teilnehmen die Herren Regierungsrat Kramer und Regie rungs= und Baurat Trimborn. * Die Unterstromsetzung der Oberleitung auf der Teilstrecke vom Kaiserplatz in Bonn bis Rüngsdorf ist heute erfolgt. Da die Berührung der Leitungen mit Lebensgefahr verbunden ist, sei die Unterstromsetzung nachbrücklichst der Beachtung empfohlen. * ::: Elektrische Bahn Bonn=Honnef. Gestern morgen fand in Königswinter eine Besichtigung und Ver meisang der Rheinallee für die Linienführung i# elektr'schen Bahn Bonn=Honnef statt. Der Besichtigung wohnte die Kommission der elektrischen Bahn, Beigeordnater Bottler, sowie die Herren der Rhein. (:) Der Verein„Studienanstalt“ zu Bonn hielt gestern nachmittag im Saale der Lese= und Erholungsgesellschaft seine General=Versammlung. Der Vorsitzende, Herr Beigeordneter Bottler, eröffnete die Versammlung und teilte mit, daß der Vereinsrat unter dem 28. Dezember 9. J. beschlossen habe, Herrn Prof. Weegmann, der bisher im Nebenamte beschäftigt war, hauptamtlich anzustellen. Es sei woiter eine Besoldungsordnung für den Leiter und die Lehrkräfte beschlossen worden, die im wesentlichen mit der staatlichen Besoldungsordnung übereinstimme. Der Verein sei ferner bei der Stadtverwaltung dahin vorstellig geworden, die Pensionierung der hauptamtlich beschäftigten Lehrer zu genehmigen. Die Stadt habe dem Antrage nach einigen Bedingungen stattgegeben. Herr Professor Weegmann verlas den Bericht über die Tätigkeit des Vereins und über die Studienanstalt, die sich gut entwickelt habe. Der Schatzmeister, Herr Stadtverordneter Balthazar, erstattete den Kassenbericht. Danach betrug das Vereinsvermögen am 31. März 1910 7909,29 Mark. Im Laufe des Jahres stellten sich die Einnahmen auf 51 785,48 Mark die Ausgaben auf 38 706,15 Mark, so daß am 31. März 1911 das Vereinsvermögen 18029,69 Mark betrug. Die Versammlung erklärte sich mit der vorgeschlagenen Satz. ungsänderung einverstanden. Der bisherige Vereinsrat wurde wiedergewählt. Herr Geheimrat Professor Dr. Loeschcke wurde in Ansehung seiner Verdienste um den Verein zum Ehrenmitglied ernannt. Im Anschluß an die Generalversammlung hielt Frau Adelheid Steinmann einen Vortrag:„Was bieten die neuen höheren Lehranstalten für die Ausbildung der jungen Mädchen?“ Rednerin erwähnte, daß man in der verhältnismäßig kurzen Zeit seit der Neuordnung des Mädchenschulwesens noch nicht von großen Erfahrungen sprechen könne. Sie besprach dann die Einrichtungen der höheren Mädchenschule mit den drei anschließenden Anstalten: Frauenschule, höheres Lehrerinnen=Seminar und Studienanstalt. Mit der Frauenschule, namentlich ihrem Besuch, sei man nicht so zu frieden, trotzdem biete sie aber für Mädchen, die keinen festen Beruf ergreifen wollten, viele Vorteile. Das Leh rerinnen=Seminar biete eine gründlichere Ausbildung. Doch sei die Verwendung der seminaristisch gebildeten höheren Lehrerinnen in den neuen Schulen bedeutend ein geschränkt, so daß eine gewisse Ueberproduktion eintrete. Vielfach gingen die Lehrerinnen an die Volksschulen oder später zur Universität, um das Examen für das höhere Lehramt abzulegen. So bedeute dieses Studium eine größere Arbeitsleistung für die Mädchen, als für die normal vorgebildeten Studentinnen. Die Studien anstalt erfreue sich von den drei Anstalten zur Zeit der größten Beliebtheit, und mit Recht. Trotzdem sei auch sie noch nicht vollkommen. Die Lehrpläne müßten noch einfacher und einheitlicher gestaltet werden. Die Stundenzahl an ihr sei größer, als an irgend einer Knabenschule, und die Bewältigung des Pensums biete größere Schwierigkeiten. Trotzdem aber stelle sie für gesunde und lernfreudige Mädchen z. Zt. den besten Bildungsgang dar denn sie gebe ihren Schülerinnen eine gründliche Ausbildung, ohne sie dadurch von vornherein irgendwie festzulegen für einen etwaigen späteren Beruf. Herr Töchterschuldirektor Professor Brunswick prophezeite in der anschließenden Diskussion der Studienanstalt keine lange Lebensdauer; eine umfassende Allgemeinbildung sei der einseitigen Fachbildung vorzuziehen. seine„Altertümer“ dem uneigennützigen sozialen Werke zur Verfügung zu stellen? Allerdings gilt auch hier: Das Eine tun und das Andere nicht lassen! Wo die Gaben sich reichlich einstellen, darf es auch an dem Absatzgebiet nicht fehlen. Und darum meinen wir: Wer billig und gut kaufen will, und wer im„Antiquitäten=Kabinett" nicht nach der neuesten Mode verlangt, der lenke seine Schritte nach der Paulstraße 25; man wird dort vieles, sehr vieles finden, was wie neugeschaffen für den praktischen Menschen und dem Schmuck der Häuslichkeit noch lange und mannigfach dienen kann und— was nicht zu unterschätzen ist: Man hat beim Anblick und Gebrauch der hier erworbenen Gegenstände noch obendrein das erhebende Bewußtsein, ein edles Werk der Nächstenliebe ohne Unterschied der Konfession gefördert zu haben. Ja, edel sei der Mensch, hülfreich und gut— darum auf zur„Brockensammlung“! (:) Provinzial=Museum. Man schreibt uns: Ein Frühwerk von Anton van Dyck, die Verspottung Christi, ist als Leihgabe aus der Sammlung Frau Dr. Virnich für einige Zeit in Saal 21 des Provinzialmuseums ausgestellt. Das wertvolle Gemälde zeigt in Halbfiguren die Gestalt Christi zwischen zwei Kriegsknechten in einer dem Lehrer van Dycks, P. P. Rubens, verwandten Auffassung. Dasselbe Thema in ganzen Figuren hat der Künstler in einem Gemälde des Kaiser Friedrich=Museums in Berlin behandelt. Das Bonner Bild war ehemals in der berühmten, auch von Goethe gepriesenen Sammlung Jakob Lyversberg in Köln, dem Urgroßvater der jetzigen Besitzerin. Diese Leihgabe ist umso willkommener, als der vlämische Saal unserer Galerie zwar mehrere von van Dyck beeinflußte Gemälde, aber keine Originalschöpfung des Meisters selbst aufweist. Naturbühne Schloß Drachenburg. Als vor einigen Wochen die Naturbühne auf Grafenwerth Hauptmanns Märchendrama„Die versunkene Glocke“ zur Aufführung brachte, die Spätnachmittagsstunden der Märchenstimmung aber alles schuldig blieben, hatte man den Wunsch, die Aufführung dieses Werkes im Helldunkel späterer Stunden zu geben. Da nun die Naturbühne Schloß Drachenburg eine solche Abendvorstellung ankündigte, glaubte man sich vor einen seltenen Genuß gestellt. Also ging man hin! Nun glaube keiner, hier einen Bericht über große Eindrücke, hervorgerufen durch Stimmungsbilder, zu finden. Es gab keine Stimmungsbilder, also auch keine Eindrücke. Nicht etwa deshalb, weil die Natur zu launig zum Mitspiel gewesen. Bewahre. Im Gegenteil. Aber die Leitung der Bühne hatte sich von vornherein jedes Mittun der Natur verbeten. Das auf einem Naturtheater! Die Abendvorstellung bestand nämlich darin, daß man der Bühne zwei elektrische große Lampen angebracht hatte— und im Zuschauerraum ein wenig italienische Nacht machte. Natürlich verpetzte man sich jeden Eindruck, der unter Mitwirkung der nächtlichen Natur zu erwarten stand. Die Naturbühne als solche verlor sofort ihren Charakter, denn sobald sie sich künstlichen Lichtes bedient, hört sie auf, eine Freilichtbühne zu sein. Es entstand ein noch namenloses Mischding. Wo man sich aber des Lichtes als Milieu=Erfordernis bedienen sollte, da ging man blind daran vorbei. Nein, die Leitung hatte nicht daran gedacht, im dritten Akt, in der Bergschmiede, ein schmiedefeuer anzulegen und Pechfackeln in die Wandringe zu steiken— so wie Hauptmann es vorschreibt. Nein, das tat man nicht, man hatte ja zwei elektrische Lampen und im Zuschauerraum ein Dutzend Lampions! Es wird jedem klar sein, daß die Bergschmiede nicht unter elektrischer Beleuchtung romantischer ausgesehen hätte— und nebenbei wäre es auch naturgetreu gewesen. Naturgetreu— erster Paragraph eines Naturtheaters. Verschnupft(nicht nur bildlich, denn es war reichlich kühl dort oben) stieg man wieder bergab. Mit dem einen Trost: daß es irgendwo doch ein Naturtheater gibt, welches Verständnis hat für die Poesie einer Märchendichtung und die Poesie einer Sommernacht und beide in Einklang zu bringen weiß. Wenn nicht— müßte man den Naturtheatern überhaupt die Existenzberechtigung absprechen. Halbjahrsversammlung der Brockensammlung. Man schreibt uns: Ein Vierteljahr etwa ist verflossen, seitdem wir an dieser Stelle auf das segensreiche Institut der „Brockensammlung“ hinweisen durften und, mit Rücksicht auf den edlen Zweck der Einrichtung und auf die selbstlose Arbeitsfreudigkeit der dabei so rege beteiligten Damen, unsere Bonner Bürgerschaft dringend baten, dem guten Werte ihre Unterstützung reichlich zuteil werden zu lassen. Alle im Hauswesen alt oder überflüssig gewordenen Gegenstände(Möbel, Oefen, Metalle, Haus= und Küchengeräte, Flaschen, Kleidungsstücke, Wäsche, Teppiche, Bücher, Zeitungen usw.)— alles wird gerne abgeholt, wenn ein kurze Anmeldung durch Postkarte an die„Bonner Brocken sammlung", Paulstraße 25, erfolgt; alle diese„Antiquitäten“ werden zum Wohle der minderbegüterten Menschheit nutzbar gemacht, d. h. gründlich ausgebessert, gereinigt, wenn nötig desinfiziert, und dann an die weniger bemit telten Klassen gegen einen äußerst billigen Preis abgegeben. Trotz dieses billigen Preises nun konnte die vor einigen Tagen abgehaltene Halbjahrsversammlung schon wieder einen Reingewinn von 600 Mark, prozentual zur Größe der Kultusgemeinden, an die Armen aller Konfessionen verteilen: fürwahr ein sehr schöner, sehr dankenswerier Erfolg! Wer sollte da nicht Lust bekommen, regelmäßig Der Stadtausschuß hat in öffentlichev Sitz ung einen Antrag des Wirtes Hülsen auf Ausdehnung seines Wirtschaftsbetriebes auf den Schrittweg vor seinem Hause an der Rheindorferstraße genehmigt, nachdem die Stadtverordnetenversammlung die Erlaubnis zur Benutzung des Schrittweges erteilt hatte.— Die Erteilung der Konzession in dem Hause Mauspfad 2(Hein) war von Oberhöfer beantragt worden. Die mitanwesende Witwe Hein erklärte, daß sie auf die ihr erteilte Konzession nicht verzichten wolle. Der Vorsitzende machte sie darauf aufmerksam, daß über ihren Wirtschaftsbetrieb viele Klagen eingelaufen seien. Der Antragsteller lehnte es ab, seine Klage auf Konzessionserteilung zurückzuziehen. Der Stadtausschuß erließ folgendes Urteil: Der Umstand, daß die jetzige Wirtschaftsinhaberin nicht auf die Konzession verzichten wolle, sei ohne Einfluß. Es sei nicht Sache des Stadtausschusses, nachzuprüfen, ob der Nachsuchende auch zivilrechtlich in der Lage sei, über das Lokal zu verfügen. Der Stadtausschuß sei aber aus andereii Gründen zur Abweisung des Gesuches gekommen. Die ganze Art der Wirtschaftsführung lasse erkennen, daß ein Bedürfnis nicht vorliege. Wenn die Verhältnisse sich nicht sehr änderten, werde auf eine Neukonzessionierung für das Lokal nicht mehr zu rechnen sein.— Brauereidirektor Kanl Lungstras beantragte, in der Germaniahalle in der Friedrichstraße Singspiele veranstalten zu dürfen. Der Stadtausschuß erklärte in seinem ablehnenden Urteil, er stehe nicht ohne weiteres auf dem Standpunkte, daß in Bonn absolut kein Bedürfnis nach einer Konzession für Singspiele vorliege. Es sei vichtig, daß einer Reihe von Lokalen die Konzession erteilt worden sei, daß aber nur eines, die Sonne, von dieser Konzession Gebrauch mache. Wenn die übrigen sie nicht ausnutzten, so könne man daraus schließen, daß sie nicht auf ihre Kosten gekommen. Es könnten aber auch andere Gründe dazu geführt haben, daß die Lokale nicht benutzt worden seien. Eine Reihe von Umständen sei dafür maßgebend, die Konzession in dem gegenwärtigen Falle nicht zu erteilen, insbesondere die geringen Bierpreise, die dort angesetzt seien und daß kein Entree erhoben werden solle. Wenn die Genehmigung erteilt werden würde, so würde es ein außerordentlich minderwertiges Lokal werden und ein Bedürfnis, ein solches zu schaffen, liege absolut nicht vor.— Josef Dung in Endenich, Endenicherstraße 308, beantragte die Uebertragung der in dem Hause seit über 40 Jahren bestehenden Konzession, die im schriftlichen Verfahren abgelehnt worden ist, weil die Räume den polizeilichen Anforderungen nicht entsprächen. Der Vertreter des Klägers führte aus, es handle sich um eine Konzession in dem ländlichen Teile der Stadt. Die Türen könnten geändert werden, sodaß sie nach außen aufschlügen. Was die Höhe der Räume angehe, so möge man berücksichtigen, daß nur meistens Ackersleute dort verkehren, die ihr Glas Bier trinken und ihre Pfeife rauchen, und die wvollten keine großen Räume. Da von der Polizei behauptet wird, daß die Konzession schon seit langen Jahren nicht mehr ausgeübt werde, wurde zur Feststellung hierüber Vertagung beschlossen.— Chr. Rolef beantragte die Konzession zum Betrieb einer Schankwirtschaft im Hause Vorgebirgstraße 72, gegenüber dem Ellerbahnhof. Sein Vertreter führte aus, es handle sich nicht um eine Neukonzessionierung, sondern um die Verlegung einer bestehenden Konzession. Der Antragsteller habe ursprünglich in der Viktoriastraße neben dem Frauengefängnis eine Wirtschaft betrieben, und sie nach Sperrung des Eisenbahnüberganges an der Viktoriastraße in die Nideggenstraße verlegt. Drei Tage, nachdem er dort eingezogen war, habe man mit dem Bau einer Rampe vor seinem Hause begonnen, wodurch sein Besitz vollständig entwertet worden sei. In der jetzigen Lage am Ellerbahnhofe sei ein Bedürfnis wohl anzuerkennen. Eine ganze Menge Firmen hätten dort ihre Lager und es würden täglich dort achtzig Waggons be= und entladen. Bei außergewöhnlichem Verkehr könne der Ellerbahnhof das Publikum nicht fassen, auch sei dort kein Wirtschaftsbetrieb möglich. Der Stadtausschuß lehnte die Erteilung der Konzession ab. Er habe sich beisher schon dreizehrmal mit der Sache befaßt und sechsmal die Bedürfnisfrage verneint. Es sei dem Stadtausschuß unverständlich, wie schon wieder ein gleicher Antrag gestellt wer en könne, da doch anzunehmen sei, daß er seine Ansicht nicht ohne weiteres ändere.— Brauereidirektov Ludwig Franzen beantragte, die für das Erdgeschoß und die erste Etage des Hauses Argelanderstraße 50 erteilte Konzession auch auf die zweite Etage auszudehnen. Er erklärte. die Etage habe ein Jahr lang leer gestanden und sei jetzt an die Landsmannschaft Hereynia als Kneipe vermietet worden. Die erste Etage sei an den Verein oeutscher Studenten als Kneipe vermietet und die zweite Etagedadurch als Wohnung nicht benutzbar. Die Brauerei habe das Haus in der Subhastation erwerben müssen und schon 10000 Mark darauf abgeschrieben. Der Vertreter des öffentlichen Interesses führte aus, wenn auch die zweite Etage an eine Studentenverbindung vermietet werde, so bedeute dies eine erhebliche Belästigung für die Nachbarschaft. Ein Bedürfnis sei nicht nachgewiesen. Der Stadtausschuß lehnte aus den erwähnten Gründen die Ausdehnung der Konzession ab. Die Herren Vedder, Brodesser, Wasserfuhr und Steffes hatten die Erteilung einer Hotelkonzession auf den Namen des Herrn Landmessers F. Steffes für das Haus Gangolfstraße 4 beantragt. Ihr Vertreter glaubte die Frage nach dem Bedürfnis bejahen zu können. In Bonn mit annähernd 100000 Einwohnern beständen bloß 20 Hotels und das sei viel zu wenig, namentlich da Bonn der Ausgangspunkt von vier elektrischen Bahnlinien und der Endpunkt der Euskirchener Bahn sei. Viele Kurgäste von Godesberg und viele Ausflügler wollten sich von hier aus erst orientieren. Die Universität und die studentischen Feste brächten einen Riesenbesuch nach Bonn und Mancher sei genötigt, Privatpensionen oder möblierte Zimmer aufzusuchen. Auch die große Anzahl von Krankenhäusern bringe viele Angehörige der Kranken nach Bonn. Aber auch aus der Lage des Grundstücks sei die Bedürfnisfrage zu bejahen, indem die Niederlegung des Hotels Nolden eine empfindliche Lücke gerissen habe. Es sei ein familiäres Hotel gewesen, was auch in dem neuen Hotel fortgepflanzt werden soll. Das neue Haus habe 20 Zimmer, während das Hotel Nolden nur 10 Zimmer hatte. Im Parterre soll eine große Restauration und ein Speisesaal eingerichtet werden. Das Haus habe einen sehr schönen Treppenaufgang und die Zimmer seien mit allem Komfort eingerichtet. Auch solle Mittagstisch dort eingeführt werden, was wegen der Nähe der Universität sehr wünschens. wert sei. Die Stadt habe schon früher durch Erteilung der Konzession an Heimig neben der Kaiserhalle und an das Konsortium für Ecke Martinsgraben und Gangolfstraße mit 50 Zimmern das Bedürfnis anerkannt. Das Konsortium wolle aber lieber ein kleines Hotel bauen, das dem Bedürfnis genüge. Wenn das heutige Ortsstatut über die Bedürfnisfrage noch einmal erlassen werden solle, sei seine Annahme sehr fraglich. Es handle sich im vorliegenden Falle um die Konzession zu einem Hotel, nicht um eine Wirtschaftskonzession. Es erscheine auch nicht unbillig, die Konzession zu erteilen, weil das Konsortium das frühere Hotel Nolden angekauft und für die stadt sehr viel getan habe. Der Vertreter des öffentlichen Interesses erklärte, wenn es sich nur um die Uebertragung der erteilten Konzession handeln sollte, könne er keine Bedenken dagegen erheben. Der Stadtausschuß lehnte den Antrag ab. Er habe schon öfters bei Konzessionsgesuchen, insbesondere aus der vorliegenden Gegend, sich auf den Standpunkt gestellt, daß allerdings für ein erstklassiges Hotel, nachdem das Hote! Kley eingegangen sei. ein Bedürfnis vorliege, nicht aber für die Errichtung eines Hotels niederen Ranges. Diesen Standpunkt habe er auch bei der Konzessionserteilung an Heimig und an das Konsortium für das zu errich. tende Gebäude Ecke Martinsgraben und Gangolfstraße eingenommen. Er habe nicht nur zur Bedingung gestellt, daß erstklassige Gasthöfe errichtet werden sollen, sondern auch die Einreichung der Baupläne und sogar ihre Aende. rung verlangt, ehe er die Konzession erteilt habe. Nun handle es sich aber um ein Haus, das nicht für den Hotelbetrieb gebaut sei. Ein erstklassiger Hotelbetrieb lasse sich dort nicht einrichten. Die Eingangstür sei nur einen Meter breit. Es sei keine Bestibül und keine Portierloge vorhanden, kurz, nichts von den Anforderungen, die an ein modernes Hotel gestellt werden. Außerdem habe das Konsortium in einem Schreiben gesagt, daß es auf die frühere Konzession für das noch unbebaute Grundstück nicht verzichte. Zudem sei der Antragsteller kein Wirt und es könne von ihm nicht erwartet werden, daß er in der Lage sei, ein Hotel zu leiten. August Strey beantragte die Erteilung der Konzession zum Betrieb einer Schankwirtschaft in einem Neubau Ecke Reuterstraße und Bonnertalweg. An der Stelle sei schon ein großer Verkehr, eine neue große Straße zur Loiharstraße und zum Kaiser=Wilhelm. park sei geplant. Durch die Fluchtlinienfestsetzung sei die Hälfte des Grundstückes fortgenommen worden und Billigkeitsgründe sprächen für die Erteilung der Konzession. Der Stadtausschuß lehnte auch dieses Gesuch ab, weil ein Bedürfnis nicht anerkannt werden könne. Zudem sei der Ausbau der neuen Straße noch nicht einmal soweit, daß die Fluchtlinien dafür festgesetzt worden seien. In nicht öffentlicher Sitzung wurden folgende Konzessionen erteilt: Dem Wilhelm Delmhorst zum Betriebe einer Gastwirtschaft im Hause Sternstraße 54, dem Karl Bonn zur Ausdehnung des Schankwirtschaftsbetriebes auf den Vorgarten des Hauses Moltkestraße 1, der Agnes Krätsch zum Ausschank von Kaffee, Milch, Chokolade und Tee im Hause Theaterstraße 6, dem Ernst Brandt zum Betriebe einer Gastwirtschaft im Hause Sternenburgstraße 51, dem Adolf Verhage zur Verlegung des Ausschanks von Kaffee und Chokolade im Hause Brückenstraße 24. Das Kriegsgericht der 15. Division verhandelte gestern gegen den Sergeanten W. von der 7. Kompagnie des Infanterie=Regiments Nr. 160 wegen vorschriftswidriger Behandlung von Untergebenen, Mißhandlung und Beleidigung. Der Rekrut St. war am 17. November vorigen Jahres vom Klettergerüst gefallen. Kurze Zeit nachher erlitt er einen epileptischen Anfall, der sich später wiederholte und schließlich seine Entlassung vom Militär herbeiführte. Erst lange nachdem er im Lazarett lag, meldete er, daß der Sergeant W. ihm am 17. November befohlen habe, 30 Kletteraufzüge am Tau zu machen, und daß er beim zehnten Male ganz erschöpft aus einer Höhe von mehreren Metern zur Erde gefallen sei. Der Sergeant habe ihn dann mit den Worten„Du Schwein" beschimpft. Auch später habe er ihn dadurch mißhandelt, daß er ihn zur Strafe, weil er sich nicht ordnungsmäßig krank gemeldet hatte bis zur Erschöpfung habe die Knie beugen und die Arme strecken lassen. Die Anklage fußte hauptsächlich auf den Angaben des Mißhandelten. Ueber die Glaubwürdigkeit dieser Angaben war schon mehrfach verhandelt worden, namentlich da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen war, daß er sich schon vor dem Anfall in einem Dämmerzustande befunden habe. In der gestrigen Verhandlune blieb der Zeuge bei seinen früheren Aussagen. Es ergab sich jedoch, daß er von 19. Juli 1911 General- Rnzeiger für Bonn und Umgegena. bestimmten Vorgängenz keine Erinnerung mehr hatte.] Gerlin, 19. Juli. In der hiesigen persischen Stabsarzt Dr. Braun krklärte als Sachverständiger, daß Gesandtschaft wurde mitgeteilt, daß dort noch keine St., wie aus der Aussage eines Verwandten hervorgehe, Nachricht über die Rückkehr des Exschahs nach Persien vorschon in frühester Jugend an Gehirnkrämpfen gelitten habe. Ein plötzlicher Schreck, eine große körperliche Anstrengung hätten genügt, um einen epileptischen Anfall auszulösen. Ob er tatsächlich zehn oder elf Mal an dem Tau emporgeklettert sei, möge dahingestellt sein. Er habe ein oder zwei Tage nach der Anstrengung einen epileptischen Anfall erlitten. Hinterher habe er nicht gewußt, daß der Arzt bei ihm gewesen sei, habe auch das Wecken nicht gehört. Es sei wahrscheinlich, daß bei ihm Erinnerungslücken vorhanden seien. Der wissenschaftliche Senat der Kaiser Wilhelm=Akademie in Berlin hatte sein Gutachten in dem Rentenfestsetzungsverfahren des St. dahin abgegeben, daß es nicht sicher, aber immerhin möglich sei, daß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Herunterfallen und dem epileptischen Anfall bestehe. Wahrscheinlich habe schon vor seinem Diensteintritt eine Anlage zur Epilepsie bestanden. Seine Angaben über die Vorgänge an dem Klettergerüst könnten subjektiv wahr sein, aber objektiv stark übertrieben. Der Verteidiger des Angeklagten, Oberleutnant Lotz, beantragte durch Uebung einer Abteilung festzustellen, daß es nicht möglich sei, zehn Mal hintereinander das Tau zu erklettern. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Es sei als erwiesen zu betrachten, daß St. bis zur Erschöpfung geklettert sei. Das Gericht beschloß, entgegen dem Antrage des Verteidigers, den Zeugen St. zu vereidigen. Der Vertreter der Anklage beantragte Freisprechung von der Anklage der vorschriftswidrigen Behandlung durch das Kletternlassen. Indes liege darin eine Mißhandlung, weil es eine Ueberanstrengung und Uebermüdung der Mannschaft sei, eine solche Uebung dreißig Mal hintereinander anzuordnen. Wohl sei es eine vorschriftswidrige Behandlung, daß der Angeklagte den Rekruten St., weil er sich nicht vorschriftsmäßig krank gemeldet hatte, oft die Knie beugen und die Arme habe strecken lassen. Auch sei die Beleidigung erwiesen. Der Angeklagte habe sich bisher gut geführt, er sei nur einmal wegen vorschriftswidriger Behandlung Untergebener mit 14 Tagen vorbestraft.(Er hatte damals einem Manne, der ihn stark reizte, einen Fußtritt versetzt.) Der Anklagevertreter beantragte im ganzen 14 Tage Mittelarrest. Der Verteidiger, Oberleutnant Lotz, erklärte, er stehe selbstverständlich auf dem Standpunkt, daß jede Mißhandlung aus der Armee verschwinden müsse, und er habe die Verteidigung nur aus Gerechtigkeitsliebe übernommen. Der Angeklagte habe eine achtjährige Dienstzeit mit ausgezeichneter Führung hinter sich. Auch der einzige Zeuge für die Mißhandlungen habe sich gut geführt, sei aber im Dienste nicht sehr eifrig gewesen. Er habe nicht einmal bei dem Klettern geschwitzt. Seine Angaben seien durchaus unglaubwürdig, wenn er sie auch nach bestem Wissen machen möge. Er beantrage Freisprechung. Das Kriegsgericht sprach den Angeklagten in vollem Umfange frei. Auf Grund der Beweisaufnahme habe es nicht die Ueberzeugung gewonnen, daß er sich irgend etwas von dem, was die Anklage ihm zur Last lege, habe zu Schulden kommen lassen. Das Kriegsgericht sei darin einig, daß keine vorschriftswidrige Behandlung vorliege. Bei dem Kletternlassen habe es sich um eine erlaubte Maßnahme handeln können, darüber gingen die Zeugenaussagen auseinander. Bezüglich der Mißhandlung sei den Aussagen des angeblich mißhandelten St. kein Wert beizumessen, möge er auch subjektiv die Wahrheit sagen. Es bestehe die Möglichkeit, daß Erinnerungslücken bei ihm vorhanden seien. Daher habe das Kriegsgericht auch die Beleidigung und die vorschriftswidrige Behandlung nicht als erwiesen angesehen. ):( Die Meisterprüfung im Schreinergewerbe hat gestern derr Hubert Weiland, Bonn=Poppelsdorf an der Handwerkskammer zu Köln mit„Gut" bestanden. liege. Es sei aber bei der gegenwärtigen Sachlage nicht ausgeschlossen. * London, 18. Juli. Dem Standard wird aus Teheran vom 17. d. M. gemeldet: Die Lage in Schiras ist außerordentlich schwierig. Der Gouverneur wird in seinem Palast belagert, sein Leben soll in Gefahr sein. Die Provinz Aserbeidschan im Nordwesten ist völlig im Aufruhr. 5000 Reiter von den kurdischen Grenzstämmen haben sich Salar ed Dauleh angeschlossen und marschieren auf Kirmanschah. Eine Abteilung der Truppen Salar ed Daulehs soll Kengawer geplündert haben. Das Invasionsgespenst. * London, 19. Juli. Das Invasionsgespenst geht wieder um. Ein Posten vor dem Pulvermagazin in Tipner bei Porthsmouth glaubte in der vergangenen Nacht zu bemerken, daß sich zwei Männer in einem Ruderboot(?) der Küste näherten. Sie landeten schweigend und versuchten in das Magazinportal einzudringen. Der Posten rief sie an und gab einen scharfen Schuß ab, worauf die beiden Männer in ihrem Ruderboot das Weite suchten. Nr. 7637. Seite 7 Frankfurt, wo ihnen von ihrer vorgesetzten Behörde für den ausgestandenen Schrecken sofort ein mehrwöchiger Urlaub genehmigt wurde. * Der Materialschaden Müllheim, 18. Juli. Der Trümmerhaufen wird und dem Staatssekretär v. Kiderlen=Wächter mit langsam weniger; vor Mittwoch Abend wird der letzte Optimismus aufzufassen. Im Laufe der letzten Unter. Rest schwerlich beseitigt sein. Die durchgehenden Züge fahren nach wie vor durch ein Gütergleis. Allein der Materialschaden beträgt gegen 200000 Mark. Deutschlands Forderungen unannehmbar? * Paris, 19. Juli. Der Matin meldet: Auf Grund von Mitteilungen, die uns aus Berlin zugegangen sind, ist es unglücklicherweise unmöglich, die Unterhandlungen zwischen dem französischen Botschafter Cambon Revolution auf Haiti. * Washington, 18. Juli. Es ist beschlossen worden, ein zweites Kanonenboot nach Haiti zu senden, wo die amerikanischen Interessen ernstlich bedroht sein sollen. Auf Kap Haitien liegen die Geschäfte still und die Läden sind verschlossen. Die Aufständischen nahmen letzthin mehrere Städte ein und rücken auf die Hauptstadt vor.„Der amerikanische Gesandte betrachtet die Lage als ernst. New=York, 18. Juli. Nachrichten aus Port au Prince besagen, daß die Revolutionäre bei Trou die Re ierungstruppen geschlagen haben. Unter den Ausländern herrsche große Beunruhigung. Das Kriegsschiff Antoine Simon, vormals Konsul Grostuck, sei kampfunfähig. Aus Kingston wird gemeldet, daß einige hervorragende Deutsche wegen angeblicher Förderung der Revolution aus Haiti ausgewiesen worden seien. Rücktritt Beselers? Berlin, 18. Juli. Der Rücktritt des Justizministers Dr. Beseler ist, nach der Nat.=Ztg., nur noch eine Frage der Zeit, da an den maßgebenden Stellen schon Erwägungen über die Person des Nachfolgers stattgefunden hätten. * Zur Weinernte in Rheinhessen. Seitdem die Traubenblüte vorüber und sommerliches Wetter eingetreten ist, haben sich die Aussichten für die kommende Weinernte sehr gebessert. Der Traubenbehang ist in den zuerst abgeblüh. ten Lagen sehr gut, auch in den anderen Lagen sind viel mehr Trauben vorhanden als nach dem ungünstigen Blütenwetter erwartet werden konnten. Die jungen Trauben haben in der Entwicklung rasche Fortschritte gemacht. Da der Rebstock mächtig gewachsen und das Blatt vollkommen gesund ist, kann der Stand der Weinberge als sehr gut bezeichnet werden. Obgleich man von Rebkrankheiten selten etwas merkt, sind die Winzer doch fortgesetzt mit dem Spritzen und Schwefeln der Reben beschäftigt. Im Weinhandel ist es still. Die Preise sind etwas gesunken. * Niedriger Wasserstand. Infolge des ungewöhnlich niedrigen Wasserstandes des Rheins und seiner Nebenflüsse ist die Schiffahrt außerordentlich zurückge gangen. Auf der Mosel und der Lahn ist der Frachtverkehr völlig eingestellt. Das Wasser hat einen so niedrigen Stand erreicht wie seit 50 Jahren nicht. Auf der Waal wird der Dampferverkehr noch aufrecht erhalten. doch kommen die Dampfer mit mehreren Tagen Verspätung an. Wenn der Rückgang des Wassers noch einige Tage anhält, wird der Dampferverkehr eingestellt werden Pasten. Der Kaiser auf der Nordlandreise. * Balestrand, 18. Juli. Gestern vor der Abendtafel fand die Fortsetzung des Vortrags des Generalmajors Dickhuth statt. Heute vormittag besuchte Kaiser Wi helm mit Gefolge noch einmal Frammes und ließ sich von dem aus Bergen als fachmännischer Beirat herbeigerufenen Ingenieur Herzberg bezüglich der dort aufzustellenden Frithjof=Statue an Ort und Stelle Vortrag halten. Ein heute mittag in Balholm ausgebrochenes größeres Feue konnte durch sofort entsandte Abteilungen unserer Schiffsbesatzungen auf seinen Herd beschränkt werden. Der Ka ser kam auf die Nachricht von der Feuersbrunst von seinem Ausfluge zurück, ließ die Dampfpumpe des Sleipner anstellen und weilte auf der Brandstelle, bis die Flammen erloschen waren. Ein Telegramm, das ihn nicht erreichte. * London, 18. Juli. Kaiser Wilhelm hatte zur Envestitur des Prinzen von Wales ein GlückwunschTelegramm geschickt. Der Postbote brachte das Telegramm jedoch in das Hotel gleichen Namen dessen Besitzer zu seinem Erstaunen statt einer Zimmerbestellung die Glückwünsche zu seiner eigenen Investitur las. * Petersburg, 19. Juli. Die angekündigt gewesene Zusammenkunft Kaiser Wilhelms mit dem Zaren wird in diesem Jahre nicht mehr stattfinden. * Wien, 18. Juli. Kaiser Franz Josef ist heute nachmittag nach Bad Ischl zurückgekehrt. Thronstreit in Persien. * Teheran, 19. Juli. Persien steht vor einer neuer wichtigen Entscheidung. Der Exschah Mohamed Ali, dessen Name wieder in aller Munde schwebt, ist zur allgemeinen Ueberraschung in seine Heimat zurückg kehrt, offenbar mit dem Vorsatz, seine verlorenen Thronansprüche wieder geltend zu machen. redung hat Herr v. Kiderlen=Wächter Kompensaionsforderungen aufgestellt, die ganz unannehmbar sind. Deutschland verlangt die französischkongolesische Küfte, die Stadt Libreville miteinbegriffen, überläßt Frankreich jedoch größtenteils das Hinterland. Auf eine Bemerkung Cambons, wie in diesem Falle Ein neues schweres Eisenbahnunglück. 40 Personen getötet. London, 18. Juli. Ein Telegramm aus NewVork meldet, daß bei Morelia in Mexiko infolge falFrankreich in seine Kolonie gelangen könne, antwortete scher Weichenstellung ein Zusammenstoß zweier Eisenbahnder deutsche Staatssekretär, das könne durch eine zu erbauende Eisenbahn geschehen. Cambon hat dieses über 60 verletzt sein sollen. Verlangen zurückgewiesen. Herr von Kiderlen=Wächter hat sich daraufhin erboten, mit dem deutschen Kolonialamt Rücksprache zu nehmen. züge stattfand, wobei 40 Passagiere getötet und Von Nah und Fern. ):( Godesberg, 18. Juli. Der preisgekrönte MännerMan ist der Ansicht, daß die Verhandlungen sich in die Gesangverein Liederkranz traf gestern abend von Boppard Länge ziehen, hat jedoch noch nicht jede Hoffnung auf ein hier ein und wurde am Bahnhofe von sämtlichen Ortevereinen mit einer Musikkapelle empfangen. Dann ging Ergebnis aufgegeben, wenn Deutschland sich nur bereit erklärt, nicht solche unannehmbare Forderungen zu stellen. Zum müllbeimer Eisenbahn-Anglück. Ein Augenzeuge des entsetzlichen Unglücks. der Festzug durch die mit bengalischem Licht erleuchteten Straßen zum Saale des Kronprinzen. Dort wurden dem Dirigenten ein Lorbeerkranz und dem Vereinspräsidenten ein Blumengewinde überreicht. Der Verein sang seine Preischöre und erntete großen Beifall. Der zweite Vorim, 18. Juli. Ein Augenzeuge des Unglücks sitzende des Vereins berichtete dann über die nachträgliche Zuerkennung des Kaiserpreises. Im Kaiserpreissingen war dem Neußer Gesangverein Cäcilia der Kaiserpreis mit 200 Punkten vom Preisrichterkollegium zuerkannt worden und dem Liederkranz Godesberg mit 1991 Punkten der zweite vom badischen Großherzog gestiftete Preis. Nach gibt folgende Schilderung: Ich erwartete auf dem Bahnsteig die Ankunft des Zuges, der sich in einem sehr starken Tempo der Station näherte, während infolge der baulichen Veränderungen auf dem Notgleis nur ein Tempo von 15 Kilometer gestattet ist. Man sah sofort, daß etwas Vexzündigung des Preisrasultats wurde jedach nan fämt. nicht in Ordnung war. Der Tender war bei der Kurve Verkündigung deo Preisresatlats wurde jedoch von samtaus dem Gleis gesprungen und wurde eine kurze Strecke lichen Vereinen der 1. Stadtklasse Protest erhoben mit der geschleift. Plötzlich ertönte ein furchtbarer Krach. Hinter Begründung, daß Neuß den Stundenchor„Heimatweh“ von dem Packwagen, dessen Personal sich durch einen kühnen Müller=Boppard statt 1 Stunde 11 Stunde lang zum EinSprung in Sicherheit brachte, fuhr ein vierachsiger Wagen erster und zweiter Klasse. Dieser fiel in die Tiefe der nun vollständig aufgerissenen Unterführung und wurde gänzlich zertrümmert. Die Achsen flogen weg. Der Wagen stürzte mit ungeheurem Krach zwei Meter tief hinab und zerschellte in unzählige Splitter. Kein Wagenteil ist hier mehr an dem anderen geblieben. Glücklicherweise war dieser Wagen schwach besetzt. Um so schlimmer erging es den Insassen der nachfolgenden drei Wagen. Einer der Wagen wurde zur Seite geschleudert, fiel um und fiel mit der Längsseite über die Schienen. Die beiden nächsten Wagen wurden direkt ineinandergeschoben, und hier hat der Tod mit Anarchistisches aus Frankreich. Paris, 19. Juli. In der Nähe des Bahnhofes von Centilly bei Paris wurden 6 Signaldrähte zerschnitten und bei Nancy eine Signalscheibe zerstört. Bei Agde, Departement Herault, stieß ein Expreßzug über einen quer über die Schienen gelegten Steinhaufen. Vom Hansabund. Bestin, 18. Juli. Wie der Hansa=Bund mitteilt, hat der Bergische Fabrikanten=Verein, eine der stärksten Organisationen des westlichen Industriegebietes mit weit über 200 bedeutenden Mitgliederfirmen, in einer Vorstandssitzung gestern einstimmig beschlossen, aus dem Zentralverbande Deutscher Industrieller, dem er bisher körperschaftlich angeschlossen war, auszutreten. Der Bergische Fabrikanten=Verein begründet seinen Austritt aus dem Zentralverband damit, daß er die Haltung des Zentralverbandes gegen den Hansa=Bund nicht billigen könne, und spricht dem Hansa=Bund sein Vertrauen aus. Neun Stunden hülflos auf der Ostsee. * Bansin, 19. Juli. Die beiden Damen Tilsitten und Kresse aus Stendal stiegen gestern in ein Ruderboot. Sie wurden abgetrieben, und es gelang ihnen nicht mehr, an Land zu kommen. Um 6 Uhr gelang es einem von Swinemünde abgegangenen Dampfer, die Damen aufzunehmen und glücklich an Land zu bringen, nachdem sie neun Stunden auf der Ostsee getrieben waren. * Berlin, 19. Juli. Aus unbekannten Ursachen verübte gestern nachmittag der 32jährige Student Alex Finikoff Selbstmord. Er war seit kurzer Zeit verheiralet. * Breslau, 19. Juli. In Münsterberg wurden gestern bei Gasarbeiten drei Erdarbeiter verschütte:. Ein Italiener wurde getötet, ein anderer schwer verletzt. Das Hauptrohr der Gasleitung brach. Die Stadt war abends ohne Gas. Zürich, 18. Juli. In dem kleinen thurgauischen Städtchen Arbon am Bodensee fand am vorigen Sonntag eine internationale Sozialisten=Zusammenkunft statt, an der etta 10,000 Arbeiter und Arbeiterinnen teilnahmen. Die Beteiligung aus den benachbarten deutschen und österreichischen Landesteilen soll groß gewesen sein. Der Festzug zählte an 7000 Mann. In einer längeren Rede verbreitete sich Dr. Liebknecht über Preußen und den Militarismus, wobei er die Marokko=Angelegenheit als eine planmäßige Ablenkung des unzufriedenen Volkes von der inneren Politik bezeichnete. * Prag, 19. Juli. Auf dem Wenchlick=Schacht bei Steinaujeg überfielen Einbrecher, vermutlich Zigenner, den Wächter und sperrten ihn in das Maschinenhaus ein. Dann raubten sie die Kasse mit einem großen Betrage und entführten sie auf einem Wagen. * Beiruth, 19. Juli. Im Gefängnis von Aleppo kam es zu einer schweren Meuterei. Die Truppen mußten das Gefängnis stürmen. Zahlreiche Gefangene wurden getötet und vierzig verletzt. studieren in Händen gehabt habe. Das Schiedsrichtenkollegium, darunter der Gymnasial= und der Seminardirektor von Boppard, der Amtsgerichtsrat und der Bürgermeister, verhandelten in dieser Sache sofort am Montag abend von 8 bis 24 Uhr nachts und brachten am anderen Morgen die Angelegenheit vor das Amtsgericht, wo unter weiterer Hinzuziehung zweier Rechtsanwälte und mehrerer Musikdirektoren nach 11stündiger Verhandlung das Urteil dahin ausgesprochen wurde, daß Neuß den Stundenchor widerrechtlich zu lange besessen habe, infolgedessen ihm der irrtümlich zuerkannte Kaiserpreis abzusprechen sei und dem Liederkranz Godesberg zuerkannt werden müsse. : Godesberg, 19. Juli. Der Erweiterungsbau des harter Hand unter den Insassen aufgeräumt. Die weiter St. Markusstiftes ist gestern in Gegenwart des Landrats hinten folgenden Wagen entgleisten sämtlich, der Post= Grafen Galen, des Bürgermeisters Dengler und des wagen drückte sich in die Stirnwand des vorhergehen= Beigeordneten Zartmann, der Mitglieder des Kuraden Wagens, aber diese Wagen wurden nur leicht beschä= toriums, des Gemeinderats, vieler Geistlichen und Aerzte, digt. Eine mächtige Dampfwolke aus der Lokomotive feierlich eröffnet worden. DerVorsitzende des Kuratoriums, verhinderte zunächst jedeAussicht. Als ich mich von meinem Herr Dechant Dr. Winter, und Herr Architekt Berns Schrecken erholt hatte, bot sich mir ein entsetzlicher An. sprachen über den Entwicklungsgang und die Anlage des blick, den ich mein Leben lang nicht vergessen werde. Hauses. U. a. ist die Markuskapelle um das Doppelte Die Lokomotive und der Tender standen tief in den vergrößert und das ganze Krankenhaus mit allen EinSand gegraben. Sie waren abgehängt und ein Stück richtungen der Neuzeit versehen worden. Es enthält von den übrigen Wagen entfernt. Der Gepäckwagen lag jetzt 110 Krankenbetten; die Baukosten belaufen sich ohne mit den rechten Achsen über den Wagen erster und zweiter die Inneneinrichtung auf 150 000 Mark. Dem Dechanten Klasse. Dann kamen die beiden ineinander geschobenen Dr. Winter ist in Anerkennung seiner großen VerWagen, während die übrigen auf die rechte Seite geneigt dienste um die ganze Bauausführung an bevorzugter dastanden. Aus dem Wagen geschleudert lagen entstellte, Stelle im Hausflur eine Erinnerungstafel in Bronze erverstümmelte Menschenleiber, Frauen mit abgedrückten richtet worden, die feierlich enthüllt wurde. Landrat Beinen, Knaben mit eingedrückter Hirnschale. Dazu in Graf Galen sprach namens der Staatsbehörde seine den zusammengeschobenen Wagen die Eingekeilten. Das Anerkennung für den zum Pohle der leidenden Mensch. Geschrei der Verwundeten hörte sich furchtbar an. Aus heit errichteten stattlichen Bau aus und wünschte, daß einem Wagen sah man eine gequetschte Hand hervor= reicher Segen von ihm ausgehen möge. ragen und aus einem Abteil zogen Arbeiter einen Mann Cuchenheim, 19. Juli. Der Siegrheinische Gauturnunverletzt hervor, um den vier Tote lagen. Die meisten verband hat am Sonntag hier auf dem Schützenplatz sein Toten gab es in den zusammengeschobenen Wagen, während die Fahrgäste der letzten Wagen zum Teil gar nicht oder nur leicht verletzt wurden. Der Kellner des Speisewagens, der im Bogen herausgeschleudert wurde, blieb unverletzt, während nur wenige Schritte entfernt von ihm eine Frau lag, bei der die Füße fehlten. Die unverletzten Reisenden rannten kreidebleich, zum Teil wie wahnsinnig umher und rangen beim Anblick der Toten und Schwerverletzten die Hände. Lokomotivführer und Heizer standen starr vor ihrer Maschine und blickten sie immer wieder an. * Die Opfer des Unglücks. * Müllheim, 18. Juli. Im Bezirksspital liegen 14 und im Garnisonlazarett 6 Schwerverwundete. Im Spital sind 6 Tote aufgebahrt, die noch heute nach ihrer Heimat übergeführt werden. Bei mehreren Personen sind die Verletzungen so schwer, daß ein ernster Ausgang zu befürchten ist. Heute nachmittag trifft der bekannte Chirurg, Prof. Kraske=Freiburg, ein, um verschiedene Amputationen vorzunehmen. Am schwersten betroffen ist ein württembergischer Missionar Pfleiderer, der der bekannten Philosophen= und Theologenfamilie entstammt. Er begab sich von Basel, wo er ein Missionsfest mitgemacht hatte, in Begleitung seiner ganzen Familie nach seiner württembergischen Heimat. Drei seiner Angehörigen, darunter Bezirksturnfest gefeiert. Nach einer Kampfrichtersitzung begann unter Teilnahme von etwa 40 Turnern der Wettkampf der 1. und 2. Abteilung. Nachmittags fand zunächst der Empfang der auswärtigen Vereine und dann ein Festzug statt, woran auch die Ortsvereine von Cuchenheim teilnahmen. Auf dem Festplatz begann sodann das Turnen in verschiedenen Abteilungen. Um 8 Uhr abends wur. den die Preise verteilt, die in Eichenkränzen bestanden. Düsseldorf, 18. Juli. In ganz raffinierter Weise ist ein hier wohnender Kaufmann von dem Agenten Theodor Kleff um 4150 Mark geschädigt worden. Der Kaufmann händigte dem Agenten einen Grundschuldbrief in genannter Höhe ein, um ihm darauf ein Darlehen zu besorgen. Kleff verkaufte alsbald den Brief gegen 1200 Mark in bar an einen zwischenzeitlich nach Belgien geflüch. teten Agenten und behielt obendrein von diesem Geld noch 950 Mark für sich. Den wiederholt vorbestraften gemeingefährlichen Schwindler, der zurzeit bereits eine Zuchthausstrafe von 1 Jahr verbüßt, verurteilte heute die hiesige Strafkammer zu insgesamt 8 Jahren Zuchthaus. : Barmen, 18. Juli. Der Doppelmörder Lorenz Heintzen wird im Untersuchungsgefängnis in strengster Einzelhaft gehalten. Fast täglich wird er vernommen, aber immer bleibt er bei der Angabe, er wisse sich der schauerlichen Vorkommnisse nicht mehr zu entsinnen; auch will er über die Herkunft der Mordwaffen nichts wissen. Heintzen war früher auch schon im Irrenhaus interniert. Er sein einziger hoffnungsvoller Sohn, sind tot, 2 Töchter war ein jähzorniger Schläger; Körperkraft und Gewandund eine andere Verwandte schwer verletzt. Pfleiderer selbst blieb unverletzt, ist aber vor Schmerz ganz gebrochen. Auch das Karlsruher Diakonissenhaus ist in Mitleidenschaft gezogen. Eine Schwester gewesen, heit paarten sich bei ihm. Alles fürchtete sich vor ihm; wenn die Zuschauer nicht so zaghaft gewesen wären und derb zugegriffen hätten, wäre das Unheil zu verhüten Ertrunken. * Woldenburg, 19. Juli. Der Majoratsherr Georg von Brand= Wutzig aus Neumark ist gestern im Woldenburger See ertrunken. Gegen Wahlschwindel. * New=York, 18. Juli. Der Senat hat die Gesetzesvorlage angenommen, die die Kandidaten bei den Wahlen zum Kongreß verpflichtet, ihre Wahlausgaben vor und nach der Wahlcampagne zu veröffentlichen. Die Wahlkosten werden auf 10,000 Dollars für Senator- und 5000 Dollars für Abgeordnete des Repräsentantenhauses beschränkt. Das neue Gesetz hal den Zweck, korrumpierte Wahlen zu vermeiden. Geborsten und gesunken. * Rotterdam, 19. Juli. Im hiesigen Hafen ist das deutsche Rheinschiff„Therese“ mit der ganzen Ladung geborsten und gesunken. Marokko. Eine mangelhafte Erklärung. * Madrid, 19. Juli. Ministerpräsident Canale= jas erklärte, daß die Meldung über die Verhaftung des französischen Konsular=Agenten Boisset durchaus falsch sei. Tanger sei ein gefährlicher Herd für falsche Nachrichten geworden. ist schwer verletzt, eine andere dürfte mit dem Leben davonkommen; auch zwei Kinderschwestern vom Mutterhaus Nonnenweher sind leicht verletzt. Im Garnisonlazarett liegt ein Fahnenjunker, der heute seinen Dienst in Mülhausen antreten sollte. * Karlsruhe, 18. Juli. Staatsminister v. Breitenbach und der württembergische Minister der öffentlichen Arbeiten v. Weizsäcker haben dem badischen Finanzm.nister ihre wärmste Teilnahme an dem Eisen bahnunglück in Müllheim ausgesprochen. Finanzminister Reinboldt hat dem zur Zeit in Königstein i. T. weilenden Großherzog von Baden einen Bericht erstattet, in dem er als Ursache des Eisenbahnunglücks vorschriftswidrig rasches Fahren über die Baustelle in stark gekrümmtem Gleise innerhalb der Station Müllheim in Verbindung mit plötzlichem Bremsen angibt. * Lokomotivführer Platten aus der Haft entlassen. * Müllheim, 18. Juli. Der Lokomotivführer F. Platten behauptete bei seiner Vernehmung, sofort, als er die Gefahr erkannte, Gegendampf gegeben zu haben, doch kann er sich keine andere Ursache des Unglücks denken, sollte, wurde inzwischen aus der Haft entlassen. Das Maschinen= und Zugpersonal rettete sich bei der Katastrophe sämtlich durch Herabspringen von den Wagen. * * Frankfurt a.., 19. Juli. Der Postwagen war der letzte Wagen des verunglückten Zuges und ist dadurch verhältnismäßig gut weggekommen; ihm wurde die vordere Stirnwand vollständig eingedrückt; ferner hat er sich vom Untergestell abgehoben. Die Postsendungen erlitten keinen nennenswerten Schaden. Die sechs Postheamten fuhren nach dem Unglück außer Dienst nach * Paris, 18. Juli. In der Ortschaft Foljuif bei Fontainebleau hatte das Ehepaar Chevrier gestern seine Wohnung verlassen, um sich zum Besuch einer Theatervorstellung nach Fontainebleau zu begeben. In seiner Abwesenheit brach in der Wohnung Feuer aus, und als das Ehepaar nach der Vorstellung nach Hause zurückkehrte, fand es seine vier Kinder im Alter von 2, 8, 4 und 6 Jahren als verkohlte Leichen vor. Geffentliche Wetterdienststelle. Meteorologisches Observatorium Aschen. Nebenstelle Vonn. Nördl. Breite 50° 44°, Oestl. Länge v. G. 7· 6. Seehöhe 64 m. Ortszeit 31 min. 37° sec. zurück gegen Mitteleuropälische Zeit. Ausgabe: 19. Juli, 8½ Uhr vormittags. — Nachdruck verboten. Beobachtungen zu Vonn. Höchste Temperatur der letzten 24 Stunden 26.2 C Niedrigste Temperatar„„ 94„ 13.1„ Niederschlag getallen in den letzten 24„— mm *)’e Barometerstände sind auf 0°., Normalschwere(geographische Breite 45°) und Meeresspiegel reduziert. * Wetteraussichten für Vonn und Umgegend bis Donnerstag abend: Wechselnde Bewölkung, ziemlich warm, Gewitterneigung. Wasserverhältnisse zu Vonn: Wasserwärme des Rheines 20 Grad. Begelstand: Bestern abend 164 cm, hente feüh 160 a— Seite 8. Nr. 7637. General- Rnzeiger für Bonn und Umgegene. 19. Juni 1911 Far Keise und Ferien Beadrr bietet mein Sailon-Ausverkauf in Mädchen- und Knaben-Garderoben, Blousen und Wäsche eine selten günstige Einkaufsgelegenheit. Um eine möglichlt vollständige Räumung zu erzielen, sind die vorhandenen Bestände im Preise nochmals herabgesetzt. 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Es sieht nicht gerade sein bei mir aus, aber—“ Er versuchte zu scherzen, aber es ging nicht. Da schlug er, um seine innere Regung zu verbergen, in das Gegenteil um. Er wurde grob. „Warum läufst Du mir nach, Etty! Was willst Du?“ Sie sah ihm ruhig in die Augen. So war es ihr Lit. ter, mit ihm zu sprechen. „Ich sah Dich zufällig und erkannte Dich, Jim. Ich werde Dich nicht lange belästigen. Nur um eins wollte ich Dich bitten: Gib May van der Straaten frei!“ Jim blickte seine Schwester an, als sei sie plötzlich irrsinnig geworden. „Was sprichst Du, Etty! Was ist mit May van der Straaten!“ „Jim— Jim— Du weißt nicht?!“ „Was ist's. Foltere mich nicht. Was ist mit May van der Straaten?!" „Du weißt wirklich nicht? Wie habe ich Dir Unrecht getan, lieber, lieber Jim!" Er packte sie bei den Handgelenken. „Mädel! Jetzt sprich! Was ist mit May van der Straaten?!“ „Sie ist— geraubt!“ Er sprang empor, leichenblaß. „Geraubt, von wem?!“ „Von Fu=Wang, einem Missionsschüler, Jim!“ Und dann erzählte Etty alles, was sie wußte, während auf Jims Gesicht Röte und Blässe wechselten und er sich Gewalt antun mußte, um stille zu sitzen. Schließlich hatte sie geendet. „Und dieser Fu=Wang, wo wohnt er?“ „In Hooperstreet!" „Wo dort?!“ Und aus Ettys Beschreibung erkannte er Sing=Fus Haus. Er sprang auf die Füße, die Fäuste geballt, die Zähne zusammengepreßt: „Warte, Bursche!" Und wollte davonstürmen. Etty stellte sich ihm in den Weg. „Noch ein Wort, Jim! Drin im Restaurant wirst Du wahrscheinlich Mays Bräutigam finden. Ich stand mit ihm auf der Straße, als ich Dich sah und Dir nachlief. Er dürfte mir hierher gefolgt sein. Jim stand still. „Ihr Bräutigam? Sie hat einen— einen Bräutigam?!“ „Ja. Dick Goodwin!" Die Augen schienen dem Manne aus den Höhlen zu treten. „Etty! Mädel! Weißt Du, was Du sagst!" „Ja, Jim!“ Sie blieb ganz ruhig.„Dick Goodwin ist May van der Straatens Bräutigam!“ In Momenten fürchterlicher seelischer Etregung hat der Mensch etwas von einem Hellseher an sich. Biele Aadoric. Du Monts Varinasblätter ein besonders milder gesunder Grobschnilt-Tabak rot Varinas 35 Pfg., schwarz Varinas 30 Pfg. das Vierteipfundpaket werden es schon an sich erfahren haben. Und so kam es auch über Jim. Gleich einer Offenbarung. Er sah alles, den ganzen Zusammenhang. Darum der Goldminen. schwindel, darum das spendable Benehmen Sing=Fus. Auf das Weib hatte er es abgesehen. Auf May van der Straaten. Den ganzen teuflichen Plan in allen seinen Einzelheiten übersah er freilich nicht. Aber im großen und ganzen hatte er ihn erfaßt. Er stand lange hoch aufgerichtet, mit verzerrtem Gesicht, ganz still. Plötzlich fragte er: „Goodwin ist im Restaurant?“ „Ich glaube!“ Ohne ein weiteres Wort schritt Jim an seiner Schwester vorüber und eilte in das Restaurant hinunter. Dick war Etty natürlich gefolgt und eben bemüht, von dem chinefischen Kellner zu erfahren, was aus der wei. ßen Dame geworden war, als Jim eintrat, Etty hinter ihm. Dick war so überrascht, daß er sprachlos einen Schritt zurücktrat. Dicht vor ihm machte Jim Halt. „Dick Goodwin,“ sagte er, und seine Stimme klang so heiser, daß sie kaum verständlich war.„Dick Goodwin, ich habe wie ein Schuft gehandelt. Ich habe Ihnen eine gesalzene Mine verkauft, weil ein elender Chinese mich dazu angestiftet und ich, dem Opiumteufel verfallen, nicht widerstehen konnte. Was ich daran noch gut machen kann, soll geschehen. Aber mit May van der Straatens Entführung habe ich nichts zu tun. Bei Gott nicht! Denn— Dick Goodwin— ich liebe May van der Straaten wie Sie, und wer ein Haar ihres Hauptes krümmt, ist mein Feind.“ „Was?!“ Jim machte eine abwehrende Handbewegung. „'s ist, wie ich sagte. Aber nun kommt. Vielleicht kann ich etwas von der teuflischen Tat wieder gut machen. Ich verlange nicht, daß Sie mir jetzt die Hand reichen doch wenn es mir gelingen sollte, Ihnen Ihre May zurückzugeben, dann—“ Dick streckte impulsiv seine Hand aus. „Vergessen und vergeben, Jim Corbin. Wir sind alle Menschen. Schafft May heil zurück, und ich danke esIhnen mein Leben lang. Schlagen Sie ein—“ Doch wieder erhob Jim abwehrend die Hand. „Nein! Jetzt nicht! Später! Kommen Sie! Komm, Stty!“ Und sie gingen. Es waren nur wenige Schritte bis zur Hooperstreet. Jim ging voran, Dick und Etty hinterher. Doch als sie vor der Tür standen, wandte sich Jim plötzlich seiner Schwester zu. „Deine Hand, Etty. Hassest Du ihn jetzt, Deinen Bru. der?!“ „Nein, Jim, nein!“ Er tat ihr weh mit dem Händedruck, doch sie zuckte mit keiner Wimper. Jim wandte sich dann an Dick. „Ich hab's mir überlegt. Wollen Sie sie mir noch immer reichen, Ihre Hand?“ Dick streckte seine Rechte aus. Jim preßte sie in seinen starken Fingern wie in einem Schraubstock. „Adieu, Dick Goodwin. Vielleicht auf Wiedersehn. Und— möge es meiner Schwester nie schlecht ergehen.“ Die Männer blickten sich in die Augen. Dick verstand. Es war ein Abschied, vielleicht nur auf Minuten, vielleicht auf Stunden, vielleicht fürs Leben. Es war ein Versprechen der Sühne. Noch ein inniger Händedruck. Dann wandte sich Jim und klopfte aus Leibeskräften an die verschlossene Tür. D) Briefkasten. 18) Fritz. Du kannst gebogenes oder rundes Glas mit großer Leichtigkeit an der gewünschten Stelle glatt abschneiden. zu nimmt man einen seinen, kräftigen Bindfaden, tränkt denselben mit Petroleum, Spiritus oder Terpentinöl, legt ihn fest um jene Stelle des Glases, welches man abschneiden wisl, zündet den Faden an und dreht, während er brennt, das abzuschneidende Stück Glas um, schüttet kaltes Wasser darüber und der Bruch ist geschehen: das Glas ist an der gewünschten Stelle in gerader Linie, ohne daß der Rand Splitter und Risse bekommen hat, entzweigeschnitten. Dr.., Godesberg. Ihre Anfrage lautete wörtlich:„Sehr dankbar wäre ich Ihnen, wenn Sie mir freundlich mittellen wollten, welche Nachrichtenbureaus Sie hauptsächlich benutzen.“ Daß wir ein solches Verlangen merkwürdig finden, kann Sie doch nicht in Erstaunen setzen. Aus Ihrem zweiten Schreiben ersehen wir nun, daß es Ihnen nicht um die Quellen des General=Anzeigers ging, und nennen wir Ihnen die allgemein bekannten Bureaus Wolff, Berlin; Herold, Berlin: Hirsch, Berlin: Preß=Zentrale, Grantfurt am Main. Taldot. Hat man eine rote Nase, so wasche man sich das Gesicht nicht mit kaltem Wasser und nehme keine starken Getränke. Sehr empfehlen sind Waschungen mit weicher Ergotinseife, deren Schaum man abends antrocknen lätzt und morgens mit warmem Wasser abwäscht. 16jähriger Backfisch. 1) Sosche Mittel gibt es nicht. Das Wachsen der Haare kann man nicht befördern.— 3) Benutzen Sie zum Waschen des Haares Seifenspiritus.— 8) Lassen Sie es von einem Arzte machen.— 4) Wurde noch gerade mitgeteilt.— 5) Lackstiefel bleiben durch Abreiben mit Rizinusöl sehr glänzend und geschmetdig. Man stopfe die Stiefel mit Papier aus, damit das Lackleder nicht bricht. Zu trocken und zu kalt dürfen Gackschuhe nicht stehen. Langjähriger Abonnent. Alle Oel= und Flettslecken entfernt man aus Stoffen, indem man die befleckte Stelle tüchtig mit Benzin tränkt, zwischen Löschblattlagen bringt und mittels eines Bügeleisens tüchtig preßt. Hat man diese Prozedur einige Male wiederholt, so ist das vom Benzin ausgelöste Oel in das Löschpapter gezogen und die Flecken sind verschwunden. Bleiben Ränder zurück, so entfernt man diese durch Ueberreiben mit sein zerteiltem trockenem Weißbrot, das mit Benzin getränkt wurde. Man nehme diese Arbeiten nur bei Tage vor, da Benzin bekanntlich sehr feuergefährlich ist. Alte Abonnentin, Gedesberg 9. Um den angegebenen Zweck zu erreichen, müssen Sie durch Testament bestimmen, daß der Erbteil Vorbehaltsgut Ihrer Tochter sein soll. In diesem Falle stehen Ihrem Schwiegersohne keinerlei Rechte an dem Erbteil zu. Wenn Sie das Bettchen schenken, dann haben Sie kein Eigentum mehr daran, geschenkt ist geschenkt. Heideröskein. 1) Woher der Onsel so flug ist? Das weiß er selbst nicht: die Gescheitheit bekommt man mit wie die Dummheit, ohne daß man dafür kann.— 2) Wenn Du Deine Lehrerin, die Du so verehrst, daß Du einen Kuß von ihr haben möchtest, sehr bittest darum, wird sie nicht nein sagen können.— 8) Jawohl, ein Schlaraffenland, in dem Milch und Honig fließt, gibt es— aber um hin zu kommen, muß man sich durch eine dicke Mauer aus Reisbrei hindurchessen. Ob Du das wohl fertig bringst? T. K. 67. Radtour Trier=Koblenz. Trier=Ruwer=Hetzerath=LieserBerncastel(45.), Zeltingen=Cröb=Traben=Trarbach(21,0), EnkirchPünderich=Zell=BullayzAlf(25.), Eller=Ellenz=Cochem(30,0), TreisBurgen=Brodenbach(25.), Dieblich=Moselweiß=Koblenz(25.). Wir empfehlen Ihnen, der knappen Zeit wegen, Trier=Berncastel mit der Moseltalbahn zu fahren und von da per Rad. Ein billiges Moselpanorama gibt Ihnen Aufschluß über alle Sehenswürdigkeiten usw. Pension. Beschaffe Dir zuerst ein ärztliches Zeugnis über den Stand Deiner Krankheit. Mit diesem wende Dich an die Direktion des Werkes. Solltest Du von dieser mit Deinem Antrag auf Weitergewährung abgewiesen werden, so wende Dich an das Bürgermeisteramt, in dessen Bezirk das Werk liegt. Treue Abonnentin Elfriede. Bei der Regulierung des Nachlasses des vor 1900 gestorbenen Mannes kommen noch besondere örtliche Bestimmungen des früheren westsälischen Erbrechtes in Frage, weshalb wir Ihnen raten, sich dieserhalb an einen älteren Notar des Bezirks der Nachlaßteilung zu wepden. Auf keinen Fall ist der Nachlaß der überlebenden Witwe alkein zugefallen; ein zu dem Nachlasse etwa gehöriger landwirtschaftlicher Hof ist pielmehr auf den ältesten Sohn übergegangen, wogegen die übrigen Kinder Ersatzansprüche geltend machen können.— Für den Ingenteurberuf ist das Reisezeugnis erforderlich. Testament. Sie müssen unter Beifügung einer Sterbeurkunde des Erblassers an das Nachlaßgericht schreiben, daß Ihre Tante ein Testament des Erblassers in Händen habe, welches aber bis jetzt noch nicht bei Gericht abgegeben sei. Das Gericht fordert dann die Tante zur Abgabe des Testaments auf, worauf dasselbe eröffnet wird. Nach der Eröffnung können Sie eine Abschrift des Testaments bei Gericht bestellen. Die Adresse der Tante und Ihre Legitimation als Verwandter müssen Sie genau bezeichnen. Die Tante kann das Mostament nicht ändern. Bankfach. Ihre Frage ist zu bejahen.— Näheres erfahren Sie über die Laufbahn durch das Buch: A. Dreger, Die Berufswahl im Staatsdienste. G. O. 100. Linz. Scharfschießen findet bei der Artillerte an Sonntagen nicht statt. A. B. 100. Falls Ihre Frau nur Arbeiten für den Haushalt der Herrschaft verrichtet, dann braucht dieselbe zur Krankenkasse nicht angemeldet zu werden. Eine Kündigungsfrist muß Ihre Frau indes bei Auflösung des Dienstverhältnisses einhalten, Sie darf den Dienst nicht ohne weiteres verlassen. Ohne triftigen Grund darf die Herrschaft den Lohn nicht einhalten. Hund. Wenn Ihnen an Ihrer Anfrage viel gelegen ist, wenden Sie sich an den St. Bernhardsklub in München. Dieser Klub gibt auch eine Monatsschrift, über Bernhardinerhunde handelnd, heraus. Soldat 1919. Falls Sie beabsichtigen, bei einem Bezirkskommando als Schreiber einzutreten, haben Sie ein Gesuch unter Beifügung eines Meldescheines an dasjenige Kommando einzureichen, bei dem Sie einzutreten gedenken. Den Meldeschein erhalten Sie unter Vorlage einer Geburtsurkunde, eines poltzetlichen Führungszeugnisses, sowie der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters beim Oberbürgermeisteramt Bonn(Militärbureau) ausgestellt. Tierärztliche Versammlung. Wenden Sie sich an den Kreistierarzt g. D. Brebeck in Bonn. Wette. Die Köln=Düsseldorfer Dampfschiffahrts=Gesellschaft ist ein privates Unternehmen.— Ihre andere Frage wird demnächst beantwortet. Nr. 7618. Auf die Anfrage, ob es möglich sei, daß Fronleichnam auf Johanni(24. Juni) falle, wird uns aus dem Leserkreise mitgeteilt: Dies ist in den Jahren der Fall, in welchen Ostern auf den letztmäglichen Tag(25. Mai) fällt, also zuletzt im Jahre 1886 und nächstens 1948. Wenn aber die neue Verfügung, nach welcher Gronleichnam an dem nächstfolgenden Sonntage geseiert werden soll, auch für unsere Gegend in Kraft treten würde, dann fielen erst im Jahre 1962 die beiden Tage Johannis und Fronleichnam zusammen.— Für die Zusendung Dank! E. An die Bestellung sind Sie an sich gebunden, Ihr Mann hat allerdings nichts damit zu tun. Sollten die Ketten nicht der Bestellung und Zusicherung entsprechend echt sein und der Wert derselben in einem Mißverhältnis zum Preise stehen, dann könnten Sie aus diesem Grunde die Annahme und Zahlung verweigern. Lassen Sie die Sachen untersuchen und stellen Sie dieselben der Firma zur Verfügung, wenn dieselben nichts taugen. Bei solchen Bestellungen ist doppelte Vorsicht geboten. Godesberg, Moltkestraße. Prof. I. Esser, Bonn, Meckenheimerstraße 32(Sprechstunden wochentags—5 Uhr nachmittags). A. Z. 200.„Erlaube mir die Anfrage, wie ich Katzen vertreiden kann. Mir sind innerhalb zwei Tagen drei Hühner geholt worden. Kann ich die Katzen erschießen?" Antwort: Die Katzen dürfen Sie nicht erschießen, schon aus dem Grunde nicht, weil das Schießen in der Nähe bewohnter Gebäulichkeiten verboten isy Sie müssen den Nachbar auffordern, die Katzen einzuhalten: kommt derselbe dieser Aufforderung nicht nach, dann müssen Sie dieserhalb Klage erheben. Den Schaden muß der Rachter Ihnen veraüten..... Saten bersigt— Dumme Liese. Flöhe bei Hunden und Kapen vernigt man dadurch, daß man von persischem Insektenpulver und Spiritus einen Brei anreibt und denselben auf der Haut der Tiere verreibt. Dann wird das Fell tüchtig ausgekämmt und die betäubten Flöbe getötet. 8/40. Ihre Annahme bezüglich der Verjährung ist richtig, die Klage auf Gewährung der Aussteuer muß aber von Ihrer Frau erhoben werden, da der Anspruch nicht übertragbar ist. Der Vater ist zur Gewährung der Aussteuer verpflichtet, wenn derselbe zur Leistung in der Lage ist und Ihre Frau eigenes Vermögen zur Anschaffung derselben nicht besitzt.— Es genügt, wenn Ihre Frau die Vollmacht für den Rechtsanwalt unterzeichnet. aller Systeme unter Garantie. Joh. Bachem, Coblenzerstraße 68. Fernsprecher 328. S Ur Vosstür-Dreieck 7. Größtes Spezialgeschäft für feine und gute = Stahswaren= empfiehlt: Taschenmesser in grösster Auswahl und jeder Preislage. Scheren für alle Zwecke. Scheren-Etuis Rasier-Messer komplette Rasier-Garnituren Rasier-Apparate Ess-Bestecke Dessert-Bestecke Obst-Bestecke Konfekt-Bestecke Tranchier-Bestecke Geflügel-Scheren Schleifereien und Reparaturen werden unter Garantie prompt ausgeführt. — Schönes Sosa fast neu, und S eichen Nachtschränschen billig zu verkaufen. Breitestraße 18, Etage. Wer kauft leere Konservenbüchsen? Offerten an Heinr. Schmidt, Haydnstraße 55. 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In jenem Dekret wird erklärt, daß die Kinder vom Beginne des Vernunftgebrauches an, und zwar nicht des vollen Vernunftgebrauches, sondern von der Zeit an, wo sie anfangen, nachzudenken, verpflichtet sind, das Gebot der jährlichen Beichte und der österlichen Kommunion zu erfüllen. Für die erste heilige Kommunion sei nur erforderlich, daß das Kind die sogenannten sechs oder sieben Stücke, die im Anfang des Kalechismus stehen, soweit als sein jugendliches Verständnis es zuläßt, kenne, damit es mit einer seinem Alter entsprechenden Andacht zum Tische des Herrn hinzutreten könne. Die Entscheidung darüber, ob das Kind fähig ist, die hl. Kommunion zu empfangen, sei in die Hände des Vaters und des Beichtvaters gelegt. Der Hirtenbrief warnt davor, auf die Stimmen derer zu hören, die die Maßnahmen des Vaters der Christenheit hochmütig kritisieren, wenn es auch erklärlich sei, daß die von der bisherigen Uebung mehrfach abweichenden Anordnungen auf den ersten Blick auch bei gutgesinnten Katholiken eine gewisse Befremdung erregt haben. Mit der ersten Beichte brauche durchaus nicht gewartet zu werden, bis der weitläufigere Beichtunterricht erteilt sei, es genüge zum Empfang des Beicht sakraments, dem Kinde zu erklären, daß der Priester an Gottesstatt die Sünden nachlasse, und daß man ihm nach Gottes Anordnung seine Fehler zu bekennen habe, daß es dem Beichtenden leid tun müsse, den lieben Gott beleidigt zu haben und er sich demgemäß bessern wolle. Solche Kinder können und sollen dann zum Tische des Herrn gehen, und sie sind zu Ostern sogar dazu verpflichtet, auch wenn sie noch so sehr in jugendlichem Alter stehen. Der Priester und Beichtvater könne und dürfe das Kind nicht vom Empfang der hl. Kommunion zurückweisen, sofern den leicht zu erfüllenden Bedingungen entsprochen ist. Eine solche erste hl. Kommunion findet natürlich ohne alle äußere Feierlichkeit in der Stille statt, jedoch soll die feierliche gemeinsame hl. Kommunion, wie sie bisher in den Pfarrkirchen am weißen Sonntag und für die höheren Schulen am Sonntag Lätare gefeiert zu werden pflegte, nicht wegfallen. An ihr haben zunächst alle Kinder teilzunehmen, die bereits seit den letzten Ostern in der Stille zur hl. Kommunion gegangen sind, sodann alle übrigen Kinder bis spätestens zum vollendeten neunten Lebensjahre, die vom Vater oder dem Beichtvater als fähig erkannt sind; nur in ganz seltenen außergewöhnlichen Fällen darf bis zum zehnten Jahre gewartet werden. Die gemeinsame Kommunionfeier werde in der bisherigen Weise geschehen, aber auf eins mache er aufmerksam und wende sich dabei besonders an die Eltern: er meine die Kleidung, überhaupt die äußere Ausstattung der Kinder, die zum Tische des Herrn gehen. Die Kinder sollen anständig am Tische des Herrn erscheinen, aber auch nichts mehr. Sie brauchen nicht einmal ein neues Kleid zu haben; ein reines, gebrauchtes, noch immer anständiges Kleid genügt. Fort mit all dem Firlefanz, heißt es in dem Hirtenbrief weiter, mit den weißen Schuhen, die eher für den Tanzsaal passen als für den Tisch des Herrn— mit den ausgesuchten weißen Kleidern und all ihrem unnötigen Zubehör— mit den gekünstelten weißen Schleiern, als ginge es zu einer Hochzeit. Sollen weiße Kleider gebraucht werden, so seien sie einfach in Stoff und Schnitt, seien so, daß reich und arm sie beschaffen können, seien möglichst für alle gleichförmig. Der Hirtenbrief erläutert dann die Bestimmung des päpstlichen Dekrets, daß die Kinder nach der ersten hl. Kommunion häufig zum Tische des Herrn gehen, ja, möglichst es täglich tun. Er begreife, daß manchem seiner Diözesanen auch diese Mahnung zunächst befremdend vorkomme und einem gelinden Zweifel Raum geben möge, ob sie durchführbar sei. Freilich verhehle er sich nicht, daß die tägliche hl. Kommunion, abgesehen von geschlossenen Erziehungsanstalten, nicht allerorts im buchstäblichen Sinne durchgeführt werden könne. Möge unter der Obhut seeleneifriger Priester allüberall geschehen, was geschehen kann; wenn nicht täglich, so vielleicht mehrmals in der Woche und jedenfalls möglichst alle Sonn= und Festtage. Selbstverständlich sei nicht vor jeder hl. Kommunion die hl. Beichte nötig, sondern nur wenn eine schwere Sünde vorliegt. Immerhin sei die allwöchentliche Beichte jedem öfters Kommunizierenden anzuraten, aber sie werde und müsse kurz sein, schon um die Beichtväter nicht zu überlasten. Von Nah und Fern. * Frankfurt, 17. Juli. Der bei dem Müllheimer Eisenbahnunglück leichtverletzte, hier stationierte Schaffner Mann scheint gegen Eisenbahnunfälle so ziemlich gefeit zu sein. Vor einigen Jahren stürzte er aus einem in voller Fahrt begriffenen Zuge und blieb wie tot auf dem Bahnkörper liegen, wo er von einem Bahnwärter gefunden wurde. Mann war aber lediglich bewußtlos, erholte sich rasch und fuhr dann wieder im Schaffnerdienst weiter. Bei dem Müllheimer Unglück hatte er Packmeisterdienst zu versehen; die durcheinanderfallenden Koffer#w. verletzten ihn an den Armen und Beinen, am Kopfe usw. Ueberall blutete er. Trotzdem war Mann einer der ersten, die Hand anlegten, um die Verletzten zu retten. In Frank. furt erst wurde er selbst verbunden. sae mehl Naneu * Die Hinum 9. vorzüglich Kranken- u- leiden niel kast.—. Technikum Jimenau Nahrung. Die Kindar gedeihen vorzünlich u. leiden nicht en Verdauungsstörung. Elektro- und MaschinenIngenieure,-Techniker, Werkmeister. Prospekt. Dir. Prof. Schmist Zivilstand der Vom 17. Juli. Standesamt 1. Geburten: Hans Rolf, Sohn von Dr. Haus Rechtsanwalt, und von Elisabeth geb. Hunold. Hetratsverkündigungen: Wilhelm Maier, Zuschneider, mit Berta Christina Weyand. Heiraten: Joh. Heinrich Stumpf, Kaufmann, mit Barbara Arck. Sterbefälle: Josef Junker, Hausierer, alt 63 Jahre.— Maria Magdalena Bürvenich, alt 3 Monate.— Auguste Grigat, alt e Wochen. Standesamt II. Geburten: Elisabeth Margareta, Tochter von Ferdinand Geöll, Bäckermeister, und von Margareta Faßbender.— Heinrich, Sohn von Johann Klein, Fabrikarbeiter, und von Gertrud Krieger.— Christian, Sohn von Jakob Kerp, Postbote, und von Katharina Hammerschlag.— Peter Josef und Franz, Zwillinge von Joses Floßdorf, Pflasterer, und von Maria Katharina Gier.— Maria Margareta, Tochter von Heinrich Kurth, Wäscherei=Inhaber, und Margareta Jakobs.— Peter Joses, Sohn von Josef Wichterich, Bäcker, und von Maria Therese Wolfs.— Katharina Margareta, Tochter von Martin Klütsch, Wirt, und von Katharina geb. Trimborn. Nn den aubtischen Tortoitouagsschuten zu Bonn sind zum 1. April 1912 folgende hauptamtliche Lehrerstellen zu besetzen: 1. an der kaufmännischen Fortbildungsschule eine Handelslehrerstelle, 2. an der gewerblichen Fortbildungsschule eine Stelle für die Klassen der Stoffarbeiter(Schneider, Polsterer, Dekorateure, Schuhmacher, Sattler), zwei Stellen für allgemeine Klassen. Verlangt wird von dem Lehrer für die kaufmännische fortbildungsschule gründliche Kenntnis sämtlicher Handelsächer und Erfahrung im Unterrichte an kaufmännischen Schulen. Bewerber mit abgeschlossener Handelshochschulbildung werden bevorzugt. Die Lehrer für die gewerbliche Schule müssen gründliche Vorbildung und ausreichende Erfahrung als Gewerbelehrer zur Erteilung des Unterrichts in Gewerbekunde, gewerblichem Rechnen, Kalkulation, Buchführung und Geschäftsaufsatz aufweisen. Bewerber um die Stellen für die allgemeinen Klassen, die befähigt sind, den Unterricht in Buchgewerbeflassen zu übernehmen, oder die sich auf dem Gebiete der Jugendpflege besonders betätigt haben, werden bevorzugt. Die Lehrer haben in den ihnen zugewiesenen Klassen den gesamten Unterricht zu erteilen. Der Lehrer an der kaufmännischen Fortbildungsschule ist zu 24, die an der gewerblichen sind zu 26 Unterrichtsstunden wöchentlich verpflichtet. Grundgehalt 1850 Mk., 9 Alterszulagen in Zwischenräumen von je 3 Jahren, und zwar in der 1. und 2. Stufe 200 Mk., in der 3. und 4. Stufe 250 Mk. in der 5. bis 9. Stufe 200 Mk., die erste nach 7jähriger Dienstzeit, Ortszulagen steigend von 50—500 Mk., Mietsentschädigung für Verheiratete 650 Mk., für Unverheiratete 440 Mk. jährlich. Vorhandene Dienstjahre können angerechnet werden. Die Anstellung erfolgt mit Anspruch auf Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung. Geeignete Bewerber wollen ihre Meldungen unter Beifügung von Lebenslauf und beglaubigten Zeugnisabschriften bis zum 1. September d. J. bei dem Direktor der städtischen Fortbildungsschulen zu Bonn, Theaterstraße 60, einreichen. Persönliche Vorstellung ist einstweilen nicht erwünscht. Bonn, am 15. Juli 1911. Der Oberbürgermeister. Porizei Eerorbnung betrefsend das Begräbniswesen im Bezirke der Bürgermeisterei Villip und die Aufrechterhaltung der Ordnung auf den dortigen Friedhöfen. s 9. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Polizeiverordnung werden, falls nach den bestehenden Gesetzen nicht eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 9 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. § 10. Diese Polizeiverordnung tritt nach erfolgter Veröffentlichung in Kraft. Berkum, den 17. Juli 1911. Die Polizei=Verwaltung. Der Bügermeister: Frings. Oegradni==Stentk.. für die Friedhöse in der Bürgermeisterei Villip. S 1. der Zivil=Gemeinden KOMer rauchen Varinasblätter von Luchwigs-Breuer, Cöln ein köstlicher gesunder Grobschnitl-Tabak schwarz Varinas 25 Pfg., rot Varmnas 30 Pfg. 4n Vertreter: Carl Voigt, Bonn. Auf Grund der§§ 5 und 6 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird unter Aufhebung der Polizeiverordnung vom 18. Juli 1879 bezw. 3. Mai 1902 für den Umsang des Bezirks der Bürgermeisterei Villip folgende Polizeiverordnung erlassen: S 1. Die Friedhöfe innerhalb des Bezirks der Bürgermeisterei Billip sind geöffnet: a) vom 1. April bis Ende September von 6 Uhr morgens bis 8 Uhr abends; b) vom 1. Oktober bis Ende März vor 7 Uhr morgens bis 6 Uhr abends. Während der vorangegebenen Stunden steht der Zutritt zu den Friedhöfen jedermann frei. Außer den vorbezeichneten Zeiten darf niemand ohne Erlaubnis des Bürgermeisters oder Friedhofaufsehers(Totengräber) die Friedhöse betreten. S 2. Die Besucher haben auf den Friedhösen ein der Würde des Ortes angemessenes Verhalten zu beobachten und sind verpflichtet, die Weisungen des Aufsichtspersonals zu befolgen. Kinder unter 14 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung und unter der Verantwortung Erwachsener betreten. S 3. Die Wege auf den Friedhöfen dürfen(abgesehen von Leichen wagen) mit Wagen, Kinderwagen und Fahrrädern nur auf Grund eines Erlaubnisscheines des Bürgermeisters befahren werden. § 4. Es ist verboten: 1) die Friedhöfe auf anderem Wege als durch die Tore zu betreten; 2) auf den Friedhöfen Fahrräder und Hunde mit sich zu führen: 3) auf den Friedhöfen zu rauchen; 4) durch Schreien. Pfeisen, Schießen, Rennen oder auf sonstige Weise die Ruhestätte der Verstorbenen zu entweihen oder durch ungebührliches Verhalten Aergernis zu geben; 5) auf den Friedhöfen irgend etwas feilzubieten; 6) aufgestellte Lichter von den Gräbern wegzunehmen; 7) Grabdenkmäler, Einfriedigungen, Gebäude, Pflanzungen, Blumenbeete, Rasen, Wege oder sonstige Zubehöre der Friedhöfe oder der Gräber durch Fahren, Werfen, Stoßen, Schlagen, Graben, Abpflücken, Abreißen, Betreten oder in ähnlicher Weise zu beschädigen. S 5. Schulpflichtige Kinder dürfen zum Tragen von Leichen nur mit besonderer Genehmigung der Polizeiverwaltung benutzt werden. S 6. Das Ausstellen von Leichen in offenen Särgen und die Abhaltung von Trauerfeierlichkeiten an offenen Särgen ist verboten. Die Särge müssen so früh wie möglich geschlossen werden. Alle im Leichenhaus aufgestellten Särge müssen verschlossen sein und dürfen zur Besichtigung der Leichen seitens der Angehörigen nur mit Genehmigung des Bürgermeisters geptfnet werden. S 7. Die Särge müssen hinreichend widerstandsfähig und so dicht sein, daß das Herauströpfeln von Leichenflüssigkeit während der Aufbahrung und der Ueberführung der Leiche unmöglich ist. Die Särge, die für Beerdigungen auf allgemeinen Leichenfeldern bestimmt sind, müssen aus Tannen oder anderem weichen Holz hergestellt sein. S 8.„ ichtlich Die Ausgrabung von Leichen ist, falls sie nicht auf gerichnliche Anordnung erfolgt, nur mit Genehmigung der Polizeibehörde zulässig. Dem Antrage auf Ausgrabung ist stets eine gutachtliche Aeußerung des Königl. Kreisarztes darüber beizufügen, ob und unter welchen Bedingungen die Ausgrabung unbedenklich ist. 5stn: von 81 Diese Bestimmungen finden auf die Umvettung von Leichen ktungemäße Anwendung. Die Friedhöfe sind Eigentum Bürgermeisterei Villip. Die Verwaltung und Beaussichtigung der Kirchhöfe erfolgt durch den Bürgermeister, insoweit es sich um Kostenauswendungen handelt, in Gemeinschaft mit den Gemeindevertretungen. S 2. Die Friedhöfe sind für das Publikum zugänglich vom 1. April bis Ende September von 6 Uhr morgens bis 8 Uhr abends, vom 1. Oktober bis Ende März von 7 Uhr morgens bis 6 Uhr abends. Während der angegebenen Stunden steht der Zutritt zu den Kirchhösen an allen Tagen jedermann frei. Die Besucher sind verpflichtet, die Anlagen zu schonen und haben den diesbezüglichen Anordnungen des Totengräbers Folge zu leisten.„ I 80 Kinder unter 12 Jahren dürfen die Frievhofe nur in Begleitung unn unter der Verantwortlichkeit Erwachsener betreten. § 3. Alle Gräber werden durch einen mit einer Nummer versehenen Pfahl kenntlich gemacht. Der Totengräber führt über die Gräber ein Lagerbuch, das den vollen Namen, den Geburts=, Sterbe= und Beerdigungstag der Verstorbenen, sowie die Nummer des Grabes enthalten muß. Bei übertragbaren Krankheiten ist außerdem die Art der Krankheit zu vermerken. S 4. Für Kinder unter 14 Jahren dauert die Verwesungsfrist vorläufig mindestens 25 Jahre, für Erwachsene mindestens 35 Die endgültige Festsiellung des Begräbnisturnus bleibt bis nach Ablauf dieser Zeit vorbehalten. Werden beim Auswersen eines Grabes noch nicht völlig verweste Leichenreste angetroffen, so ist das Grab sofort wieder zuzuwerfen. S 5. Die Gräber müssen unter genauer Innehaltung der Reihenfolge in gerader Linie hergestellt werden. Die Bestattung erfolgt nach dem Grundplan für Personen unter 14 Jahren auf den Kinderabteilen, für Personen über 14 Jahren auf den Erwachsenen=Abteilen. Für Kinder ist das Grab 1,60 m lang,.80 m breit, für Erwachsene 2,50 m lang,.10 m breit. Die Gräbertiefe ist so herzustellen, daß zwischen dem höchsten Punkte des Sarges und der Erdoberfläche mindestens 0,90 m Zwischenraum vorhanden ist. Die Gräber müssen sorgfältig zugefüllt werden. Ueber dem Grabe ist ein Hügel aus der dem Sargraume entsprechenden Erde aufzuwerfen. Die Entsernung zwischen den Gräberreihen beträgt.50 m, zwischen den einzelnen Gräbern mindestens 0,30 m. § 6. In jedem Grab darf nur eine Leiche beerdigt werden. Ausnahmen kann die Polizei=Behörde bei Beerdigung verstorbener Mütter mit ihren gleichzeitig verstorbenen Kindern unter einem Jahre gestatten, vorausgesetzt, daß ein gemeinschaftlicher Sarg benutzt wird. S 7. Den Hinterbliebenen ist es gestattet, die Gräber mit einem Kreuz. Stein oder einem Denkmal zu versehen. Die Denkmäler, Kreuze usw. müssen in einer Reihe stehen, und ihre Grundfläche darf die Breite des Grabes nicht überschreiten. Form und Inhalt des Denkmais, welches die Nummer des Grabes enthält, müssen dem Ernste und der Würde des Ortes entsprechen, widrigenfalls dem Bürgermeister das Recht zusteht. das Denkmal entfernen zu lassen. Kreuze, Denkmäler und Steine müssen nach Ablauf der Verwesungsfrist wieder entfernt werden. § 8. Die Gemeindeverwaltung ist berechtigt, Denkmäler und sonstige Anlagen auf Kosten der Säumigen von den Gräbern entsernen zu lassen Gelegenheit! Ein Posten *** 5 schwarz und farbig, alle Grössen, zum Aussuchen Einh eit spreis Mk. Sport- u. Reise-Anzüge Jetzt im Ausverkauf zu bedeutend herabgesetzten Preisen. Elegante Mass-Anfertigung in kürzester Zeit jetzt besonders preiswert. Wenzelgasse Nr. 17. Fernruf 2075. Spezialitaten=Eh ersten einziges am Platze. vollständiger Renovierung und vornehmer Neueinrichtung wiedereröffnet. Ab 16.—31. Juli: Hervorragendes dezeutes Parfete-Prr, Az. Anfang 8½ Uhr, Kasseneröffnung 8 Uhr. Vorverkauf an der Tageskasse.„ Wiener Sale. 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Die Instandsetzung, Unterhaltung und Pflege von Gräbern selbst auszuüben, oder durch dritte ausüben zu lassen, steht den Angehörigen der Verstorbenen frei, doch haben sie sich nach den Bestimmungen dieser Begräbnis=Ordnung und den Anordnungen des Totengräbers zu richten, der den Platz anzuweisen hat, auf den etwaige Abfälle niedergelegt werden können. Die Anlagen müssen so eingerichtet werden, daß sie den Anpflanzungen auf den Nachbargräbern weder Licht noch Luft entziehen, auch nicht dorthin überhängen. Im Falle des Eingehens der Gräber folgen die Anpflanzungen dem Eigentum am Grund und Boden, gehen also in das Eigentum der Gemeinde über. § 10. Das Herstellen der Gräber und das Beerdigen der Leichen erfolgt durch einen von der Gemeinde angestellten Totengräber, der nach Maßgabe dieser Bestimmungen und seiner Anweisung die Aufsicht auf dem Friedhofe auszuüben hat. Auf Antrag kann der Bürgermeister das Ueberschlagen einer Grabstätte um einen Turnus gestatten, wenn der Antragsteller für die betreffende Grabstätte den Betrag von 30 Mark in die Gemeindekasse zahlt. S 12. Die Anweisung und Abmessung von Familienbegräbnisstätten erfolgt durch den Totengräber. Der Kauspreis wird in jedem einzelnen Falle durch den Bürgermeister mit Zustimmung der Gemeinde=Vertretung festgesetzt. Er ist sofort zahlbar und fließt in die Gemeindekasse. § 13. Gegenwärtige Begräbnis=Ordnung tritt nach erfolgter Genehmigung in Kraft. Berkum, den 17. Juli 1911. Der Bürgermeister von Villip: Frinas. für sofort oder später gesucht. Angenehme dauernde Stellung. Hoher Lohn. Bonner Fahnenfabrik Sterntorbrücke. * Fur einehöbere Maochen“ ##schule wird für Herbst ein s Oberlehters ∆ gesucht, der—12 Marhematikstunden erteilen kann. * Offerten unter R. B. § 3. an die Expedition. 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