Prüm. 1865. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zuei Mal: Sonntags und Donnerstags Anzeigen per Zeile 1 Sgr. Der Abonnements=Preis beträgt vierteljährl. 12½ Ser. und durch die Post bezogen 15 Sgr. für die Kreise pprüm, Bitburg, Daun und den ehemaligen Kreis St. Donnerstag, den 23. März. Nro. 24. Fünfundzwanzigster Jahrgang. Amtliches. Die Einmischung der Politik in die GemeindeAngelegenheiten. Zu den ungerechten Klagen, welche man in den letzten Jahren oftmals erboben hat, gebört auch die daß die Regierung ihr Aussichtsrecht über die Verwaltung der städtischen Gemeinden, besonders über das Thun und Treiben der städtischen Behörden, zu strenge handhabe und zu weit ausrehne. Wer jedoch näher zusieht, der wird leicht erkennen, daß die Regierung zu solcher Strenge nur durch die Uebergriffe des Parteiwesens in der städtischen Verwaltung genöthigt worden ist, daß sie sich dabei aber durchaus innerhalb ihres Rechtes gehalten und in Wahrbeit nur ihre Pflicht für das Wohl der Gemeinden exfüllt hat. Die Aufsicht über die Gemeinde=Angelegenheiten ist der Regierung durch Verfassung und Gesetz eben dazu gegeben, um darüber zu wachen, daß die Gemeinde=Behörden ihre Stellung in jeder Beziehung zur Förderung des städtischen Wohls und Gedeibens benutzen. Dies kann nicht geschehen, wenn der politische Streit und Hader, welcher mit den Gemeinde=Angelegenbeiten nichts zu schaffen hat, in die Wahlen und Berathungen der Communalbehörden hineingetragen wird, wenn man zu Bürgermeistern und Rathsberrn nicht Männer aussucht, welche das Gedeiben der Gegeinden vorzugsweise auf dem Herzen tragen, sondern diejenigen, welche sich in den politischen Kämpfen am lautesten vernehmen lassen, penn man im Gemeinderath nicht über die Verbesserung der städtischen Verhältnisse, sondern über allgemeine Staatsangelegenheiten verhandelt, welche nach der Verfassung lediglich Sache des Königs und der beiden Häuser des Landtags sind. Da in den letzten Jahren vielfach ein solch verkehrtes Bestreben hervortrat, so war die Regierung genöthigt, diesem Mißbrauch auf Grund ihres Aufsichtsrechts zum Wohl der Gemeinden selber entgegenzutreten. Sie hat deshalb die Wahlen städtischer Beamten sorgfältig geprüft und ihre Bestätigung versagt, wo die Wahlen nach ihrer Ueberzeugung nicht aus der ernsten Fürsorge für die städtischen Angelegenheiten, sondern aus bloßem politischen Parteiwesen hervorgegangen waren; sie hat es fernex nicht geduldet, daß die städtischen Behörden sich mit Berathungen und Beschlüssen, mit Petitionen oder Deputationen in die allgemeine Politik einzumischen suchten. So geschah es auch, als die Stadtverordneten in Breslau im Jahre 1863 unbefugter Maßen über die vom König erlassene Preßverordnung in Beratbung traten und eine Petition beschlossen, obwohl kein Vernünftiger im Ernste wird behaupten wollen, daß ein allgemeines Gesetz über die Zeitungen eine Breslauer Gemeinde=Angelegenbeit sei. Die Regierung verwies den Stadtverordneten das ungesetzliche Beginnen. Die Stadtverordneten beschwerten sich darüber beim Minister des Innern, welcher jedoch das Verfahren der Regierung für durchaus gerechtfertigt erklärte. Jetzt haben sich nun die Stadtverordneten an das Abgeordnetenhaus gewandt und behaupten, daß die Regierung ihnen das verfossungsmäßige Petitionsrecht beschränke.. Bei den Verhandlungen darüber im Abgeordnetenhause setzte der Minister des Innern Graf zu Eulendurg auseinander, daß die Regierung auf Grund der bestehenden Gesetze so habe handeln müssen, wie sie gethan. „Der Minister sagte:„Die Hauptfrage muß die sein, ob solche Angelegenheiten, mit welchen sich die Stadtverordneten=Versammlung beschäftig hat, zu den Geschäften derselben gehört, und ob es zulässig ist, dergleichen Berathungen eintreten zu lassen. Die Stelle im Gesetz, auf die es hierbei ankommt, ist der Paragraph 35 der Städte=Ordnung von 1853, wo es heißt: „Ueber andere als Gemeinde=Angelegenheiten dürfen die Stadtverordneten aus dann berathen, wenn solche durch besondere Gesetze oder in einzelnen Fällen durch Aufträge der Aufsichts Behörden an sie gewiesen sind.“ Der Minister des Innern bewies aus den früheren Landtagsberathungen, daß man diese Bestimmung eben deßhalb in's Gesetz aufgenommen habe, weil alle Welt darüber einverstanden war, daß die allgemeinen politischen Fragen nur in der allgemeinen Landesvertretung, in den beiden Häusern des Landtags, keinesweges aber in der Gemeindevertretung berathen werden sollten. Die zweite ist dann: Sind Stadtverordnete in Angelegenheiten, die eigentlich nicht zu ibren Berathungen gehören, doch zu Petitionen berechtigt? Die Verfassung gibt allerdings auch Corporationen (wie die Stadtverordneten=Versammlung) das Recht zu Petitionen; daraus folgt aber noch nicht, das jede Corporation schlechthin und ohne Unterschied in jeder Sache petitioniren darf. Dies richtet sich vielmehr nach den besondern gesetzlichen Vorschriften, welchen die Corporationen überhaupt unterworfen sind, und nach den Bedingungen, welche den einzelnen Corporationen bei ihrer Gründung oder Einsetzung auferlegt sind. Nach dem Allgemeinen Landrecht gilt das Recht jeder Corporation nur in demjenigen Bereiche, welches derselben durch das Gesetz oder durch den Landesberrn von vorn herein angewiesen ist. Der Stadtverordneten=Versammlung ist ihr Recht durch die Städte=Ordnung gegeben. Nirgends aber ist in der Städte=Ordnung den Stadtverordneten das Recht beigelegt, in allgemeinen politischen Angelegenheiten zu petitioniren. Im Gegentheil muß obige ausdrückliche Bestimmung, wonach die Stadtverordneten andere als Gemeinde=Angelegenheiten nicht beratben dürfen, auch unbedingt für die Berathungen zum Zweck von Petitionen gelten. Der Minister des Innern machte noch darauf aufmerksam, man möge sich doch vergegenwärtigen, was daraus werden würde, wenn bei jeder Gelegenheit die 994 Stadtverordneten=Versammlungen in Preußen sich mit Petitionen in die allgemeinen politischen Angelegenheiten einmischen wollten. Es wäre das ein revolutionaires Treiben, welches keine Regierung aufkommen lassen dürfte. Die Regierung habe daher so bandeln müssen, wie sie gethan, weil sie dazu durch ausdrückliche gesetzliche Bestimmungen verbunden war,— und jede künftige Regierung werde accurat ebenso handeln müssen. Der Minister fügte schließlich hinzu; Das Gemeindewesen liegt der Regierung sehr am Herzen, aber die erste Bedingung für ihr gedeihliches Wirken ist die, daß die Gemeindeverwaltung innerhalb desjenigen Kreises sich bewege, welchen der Staat ihrer Wirksamkeit gestellt hat. Die Grundbedingung jedes staatlichen Lebens überhaupt ist die Festhaltung des Grundsatzes, daß Niemand,— keine Bebörde und keine Corporation— über die Befugnisse hinausgebt die ihm zugewiesen sind. Sie verlangen das von den obersten Staatsbebörden, Sie werden denselben nicht das Recht beschränken wollen, den Bebörden und Corporationen gegenüber, die ihrer Aussicht unterworfen sind, darauf zu halten daß sie nicht mehr Rechte in Anspruch nehmen, als die höchsten Bebörden selbst. Gewiß, alle Diejenigen, welche den Gemeinden eine wirklich gedeihliche Entwickelung wünschen, müssen mit dazu helfen, daß die Gemeinde=Behörden ihre Wirksamkeit in Wahrheit nur auf das Wohl der Gemeinde, nicht auf den Parteistreit über allgemeine politische Fragen richten. Bekanntmachung. Landwirthschaftliche Ausstellung zu Köln. In der zweiten Hälfte des kommenden Monats Mai findet zu Köln eine internationale landwirthschaftliche Ausstellung statt, deren Programm bereits durch die öffentlichen Blätter zur allgemeinen Kenntniß gebracht worden ist. Im Interesse der heimischen Landwirthschaft und Industrie ist eine lebhafte Betheiligung an derselben wänschenswerth, und hoffen wir, daß auch die Eingesessenen unseres Bezirks, namentlich durch Beschickung der Ausstellung mit passenden Gegenständen, ihre Theilnahme und Mitwirkung nicht versagen werden. Trier, den 25. Februar 1865. Königl Regierung. Bekanntmachung. Die Frühjahrs=Controllversammlungen werden in diesem Jahre an nachstehenden Terminen abgehalten: 1. Birresborn am 4. April, 8 Uhr Morgens, 2. Wallersbeim am 4. April, 12 Uhr Mittags, 3. Schönecken am 4. April, 4 Uhr Nachmittags, 4. Prüm am 5. April, 12 Uhr Mittags, 5. Waxweiler am 6. April, 8 Uhr Morgens, 6. Daleiden am 6. April, 4 Uhr Nachmittags, 7. Lichtenborn am 7. April, 8 Uhr Morgens, 8. Bieialf am 8. April, 11 Uhr Vormittags, 9. Olzbeim am 10. April, 8 Uhr Morgens 10. Stadtkyll am 10. April, 12 Uhr Mittags, 11. Birgel am 10. Apcil, 4 Uhr Nachmittags, 12. Hillesbeim am 11. April, 8 Uhr Morgens, 13. Gerolstein am 11. Apiil, 12 Uhr Mittags. Indem ich den Reserven und Landwebrmannschaften des Kreises Prüm hiervon statt besonderer Vorladung Kenntniß gebe, bringe ich noch in Erinnerung, daß der Vorschrift gewäß die Militär=Papiere mit zur Stelle zu bringen sind. Prüm, den 15. März 1865. Der königliche Landrath, Graeff. Bekanntmachung. Da in der Gemeinde Birresborn die natürlichen Menschenpocken ausgebrochen und insbesondere Kinder, welche noch ungeimpft und ältere Personen, die nicht revaccinirt waren, an dieser Krankheit gestorben sind, so finde ich mich veranlaßt, die Kreis=Eingesessenen darauf aufmerksam zu machen, daß nur die Impfung Schutz gegen die Menschenpocken bietet. Die einmalige Impfung schützt aber nicht für das ganze Leben; es muß vielmehr jeder Erwachsene, der die Pocken=Ansteckung vermeiden will, sich revacciniren lassen. Nur diejenigen, welche die Menschenpocken überstanden, oder innerhalb der letzten zehn Jahre mit Erfolg geimpft resp. revaccinirt worden sind, bedürfen der Revaccination nicht. Ich erwarte daher, daß die Eltern ihre noch nicht geimpften Kinder bei der nächsthin stattfindenden Impfung den betreffenden Herrn Aerzten zur Vaccination vorführen, ebenso aber auch, daß die schulpflichtigen Kinder durch die Eltern resp. Vormünder, wie dies wohl geschehen, von der vorgeschriebenen Revaccination nicht zurückgehalten werden. Prüm, den 9. März 1865. Der Königliche Landrath, Graeff. Bekanntmachung. Durch Beiträge seitens des Kreisstandes, vieler Gemeinden und einer großen Anzahl einzelner Personen ist es möglich geworden, am Königsgeburtstage die erhebliche Summe von fünf und neunzig Thaler unter hülfsbedürftige Veteranen und Invaliden des Kreises zu vertheilen. Indem ich dieses so erfreuliche Resultat zur öffentlichen Kenntniß bringe, spreche ich im Namen jener Hülfsdedürftigen dem Kreisstande, den betbeiligten Gemeinden und den vielen Gönnern der Landesstiftung„National= dank für Veteranen“ meinen wärmsten Dank hiermit ans. Prüm, den 22. März 1865. Der königliche Landrath und Kreiskommissar der Landesstiftung„Nationalank für Beteranen.“ Graeff. Bekanntmachung. Seitent königlicher Regierung ist der zehnte Bericht über die Wirksamkeit der Nachneisungs=Bureaux für Auswonderer in Bremen während der Jahre 1863 und 1864 mir zugegangen. Ich bringe Dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennthiß, daß derselbe während der nächsten 4 Wochen zu Jedermanns Einsicht auf meiner Kanzlei offen liegen wird. Prüm, den 15. März 1865. Der königl. Landrath, Graeff. Seranntmachung. Bostdampfsehiff=Verbindung zwischen Preußen und Schweden. Nir Um 1. Mai 1865 tritt auf Grund des preußischschwedischen Postvertrages vom 2 4/3. Juli 1864 eine Postdampfschiff=Verbindung zwischen Stralsund und Malme im's Leben. Dieselbe ist zur Beförderung von Reisenden und deren Gepäck, zum Transport der Postsendungem jeder Art und zur Fortschaffung von Schiffsgütern((Frachtgut, Pferden, Schlachtvieh u. s..) bestimmt. Die Fabrten werden vom 1. Mai c. ab bis auf Weiteres in jeder der beiden Richtungen täglich einmal stattfinden. Dieselben werden mit den Zügen der vorpommer'schen Eisenbahn und der schwedischen südlichen Stammbahn in Zusammenbang stehen, so daß beispielsweise eine direkte Verbindung per Eisenbahn und Dampfschiff zwischen Berlin und Stockholm sich ergibt. Für die Fahrten zwischen Stralsund und Malmoe sind zwei neue eiserne Räder=Dampfschiffe, ein preußisches und ein schwedisches, bestimmt. Dieselben sind nach Construction, Einrich tung und Auestattung den gegenwärtigen Anforderungen entsprechend und mit Maschienen von solcher Kraft verseben, daß sie die Fahrt von Strelsund nach Malmoe unter gewöhmlichen Witterungs=Verhältnissen in 7 bis böcstens 8 Stunden zurücklegen können. Die Schiffe gewähren Raum zur Aufnahme von je 50 Passagieren und einer entsprechzenden Güterladung. Die neue Linie ergibt den Vortheil des kürzesten Seenegs vor den übrigen Dampfschiff=Verbindungen zwischen Deutschland und Schweden. In Malmoe bietet sich der Anschluß an die Lokal=Dampfschiffe zwischen Kopenhogen und Malmoe dar. Die Passagegeld= und Fracht=Tarife für die StralsundMalmoer=Linie sind auf möglichste Erleichterung des Verkehrs berechnet. Die Veröffentlichung des Fahrplans und der Tarife wird mit dem Herannahen des Termins der Eröffnung der Fahrten des Näheren erfolgen. Berlin, den 15. März 1865. General=Post=Ant, P bilipps born. gibt's Neues? Die Juden in Köln haben eine prachtvolle Synagoge, die der reiche jüdische Handelsherr Oppenheim auf seine Kosten bauen ließ. Aber weit großartiger und prachtvoller wird die neue Synazoge, welche jetzt in Berlin gebaut wird und der Vollendung nabe ist. Alle Kirchen in Berlin sollen in den Schatten gestellt werden. Koblenz, 14. März. Ingenievr Sadee hat gestern im Auftrage der belgisch=französischen Gesellschaft mit den Absteckungsarbeiten für die projectirte Eisenbahnline von hier über Ochtendung, Mayen, Stadikyll bis St. Vitb begonnen; an letzterm Orte wird selbe in die ebenfalls projectirke Linie, welche die Eifel durchschneiden, bei Zell über die Mosel gehen und über Simmern nach Bingen resp. Mainz und Frankfurt gehen und so auf directestem Wege Brüssel und Paris mit dem norddeutschen Eisenbahnnetze verbinden soll, einmünden. Das preußische Abgeordmetenhaus ist von einem armen Fawilienvater in Berlin zu Gevatter gebeten worden. Der König von Preußen hat die lebenegroße Statue des Königs Friedrichs des Großen, von den Bildhauern Lazzarini und Baratha zu Cartara angefertigt, fül 9000 Thir. angekauft und dieselbe im Park von Saussounl vor der großen Fontaine aufstellen lassen. In der Grube Hinmelfahrt bei Annaberg bat man in vorigen Monat reiche Erzgänge angefabren. Sie bestehen aus Wismuth=, Kobalt=, Rotbgiltig= und Glaserz. Der Wismuth stebt in hohem Preise. Man bezablt 4 bis 800 Thlr. Für den Gentner. Das Kobalterz ist ebenfalls sehr gesucht und ziewlich theuer. Das Rotbgilterz enthält bis 80 Preeimt des feinsten weißen Silbers, während das Glaserz spröderes und härteres 60—80 Procent enthält. Es stehe bei der großen Mächtigkeit und Reichbaltigkeit der angebrottenen Erzgänge und der geringen Teuse der Grube(35 Lachter), eine bedeutende Ausbeute in Auesicht. Grück auf! Der Telegraph hat wieder einmal einen Spitzbuben gangen. Der Postgehäife Pflug in Gebesee hautt einen Geldbrief mit 450 Thlr. unterschlagen und war nach Bremen entflohen, um sich nach Amerika einzuschiffen. Kaum in Bremen angelangt, wird er arxetirt. Man fand noch 300 Thlr. bei ihm. Der Wetherprophet Matthieu de la Drome ist gesterben. Wie der Professor Maschka in Prag, so hat sich auch Dr. Husemaun in Göttingen in einem ausführlichen Gurachten dabin vernehmen lassen, daß der Tod der Agnes Sander in Glogau nicht durch Kehlendunst herbeigeführt sein könne. Es ist sehr wahrscheinlich, daß der Wein vergiftet war. Deutschland. Dem preußischen Cuttusminister v. Mühler hat man's vielfach übel genommen, saß er den Dissidenten nicht mehr Recht einräumen will, als sie gesetzlich haben. Im preußischen Abgeordnetenhause sagte der Abgeordnete Virchow: Nun, wenn die Regierung auch Alles hat, wie der Abgeordnete Wagner sagt, Geld in Strömen, Kanonen in Masse und Erfolge wie niemals, so hat sie doch selbst noch nicht behauptet, daß sie Recht bat. In dem Herzogthum Meiningen hat man die Absicht, auch in den Volksschulen weibliche Arbeiten einzuführen, da man gefunden haben will, daß es auf den Dörfern Mädchen geben soll, die nicht frühzeitig genug damit vertraut gemacht würden. Italien. In dem Königreich Italien hat das Jahr 1864 mit einem Deficit von 317 Millionen abgeschkossen. Es sollen nun die Staatseisenbahnen verkauft und eine neue Anleibe von 425 Mill. aufgenommen werden, um damit weiter zu wirtbschaften. Die Deputirtenkommer in Turin bat sich mit 150 gegen 91 Stimmen für die Abschaffung der Todesstrafe für alle im bürgerlichen Strafcodex vorgesebenen Fälle erklärt. Die Todesstrafe soll aber im Militär= und Marinecodex und in den durch das Brigantengesetz vorgesehenen Fällen aufrecht erhalten werden. England. England will auf den Antrag von Preußen und Oesterreich die schleswig=holsteinische Interimeflagge zur See provisorisch anerkennen, doch geschähe Dies unter Vorbehalt der Rechte der schleswig=bolsteinischen Stände so wie des deutschen Bundes und nur bis zur definitiven Constituirung der Herzogthümer. Was wird Rapoleon antworten? held und Liebe. Original=Novelle aus der Gegenwart von Eduard Jost. Fortsetzung. „Herr Sekretär!“ sagte er büttend mit tbräuenden Augen. „Gehen Sie! Lassen Sie mich in Ruhe! sagte der herzlose Alle barsch.„Gehen Sie und machen Sie jetzt ungestört so viel Verse und Reimchen, als Ihnen beliebt!“ Mit sarkastischem Lächeln fuhr er fort: „Stecken Sie diese auch ferner noch in Bouqueie und spielen Sie da mit den Zärtlichen! Wenn Sie weit damit kommen, soll's mich freuen. Blasen Sie aber Trübsal auf Noten, so denken Sie an die vielen wottgemeinten Warnungen, die Ihnen der alte Zöpfer gegeben hat, und löffeln Sie dann nur getrost die Suppe aus, die Sie sich selber eingebrock: haben!“ Mit diesen Worten ließ er den jungen Mann stehen und verschwand im Archiv Mit einem furchtbaren inneren Kampfe und aufblitzenden Augen hörte der tiefgekränkte junge Mann, in dessen Brust ein so edles, neffühlendes Herz schlug die höhnischen Bemeikungen des alten Sekretäts an. Dann starrte er eine Weile wie besinnungslos nach der Thüre des Archivs— Ein tieser Seufzer hob seine Brust. Mit einem wehmüthigen Lacheln schaute er sich ringsum, gleichsam abschiednehmend von der düstern Kanzlelstube, von den staubbedeckten Akten und Folianten, von den breiten Gesetzbüchern, die ihn von dem alterthümlichen Reposttorium herab selisam anglotzten. Von einem unnennbaren Weh erfaßt, seiner Sinne kaum mächtig, verließ der junge Mann die Kanzlei. 7 Ein freundlicher Morgen lachte##ige Tage später über den Städichen. Kick drangen die goldenen Sonnenstrahlen durch die grünen Jalonsien des stattlichen Hauses, das der hochangesehene Gerichtspräsident Herr von Günther bewohnte. In seinem reich und geschmackooll ausgestatteten Arbeitszimmer befand sich an diesem Morgen der Herr Präsident, ein Mann von 48— 50 Jahren. Mii flisterer Miene, zusammengekniffenen Lippen saß er in elegantem Hauskleide vor einem mit Schriften und Büchern bedeckten Tische. Schweiß stand auf seiner Stirne, den er von Zeit zu Zeit mit dem neben ihm liegenden seidenen Schnupftuche abwischte. Das sorgenvolle Haupt in die Hand gestützt, starrten seine Blicke auf ein vor ihm liegendes Aftenstück. Ein diefer Seufzer entstieg in diesem Augenblicke seiner Brust. „Berwünschter Leichtsinn,“ murmelte er,„der mich in dieses Chaos gestürzt hat! Wie vermag ich's, mich aus dieser Menge von Winkelzügen herauszuziehen, straflos herauszuzichen? Wehe mir, wenn der Justizminister mich eines Tages mit einer Revision überraschen würde!“ Er stand auf und durchschritt langsam das comfortable, mit Teppichen belegte Gemach. Ingtimm funkelte in seinen Blicken.—„O, warum ließ ich mich von meinem eiteln, prunksüchtigen Weibe zu übermäßigen Ausgaben verlocken, die uns vor der Welt den Schrein des Reichthums und der Noblesse geben sollten!“ Ein Diener in goldbetreßter Livree trat ein und blieb respectvoll an der Thüre stehen. „Was gibi's, Johann?“ herrschte der Präsident, unwillig über die Storung. „Der Gerichtssekretär, Herr Zöpfer, will aufwarten, sagte der Diener. „Laß ihn eintreten!“ befahl der Präsident nach einigem Zögern. Der Diener entfernte sich. „Diesen verknöcberten Aktenwurm habe ich auch schon satt bis zum Ueberdrusse, dachte Hirr ven Günther.„Aber ich kann ihm nichts anhaben, er kennt ja meine Unterschleife! Also gute Miene zum bösen Spiele!“ Mit vielen tiefen Bücklingen trat Zopfer ein. „Guten Morgen!“ sagte der Prändent kurz und nahm in einem prächtigen Fouteuil Platz.„Was bringen Sie?“ „Erlaube mir vollen Dingen,“ sagte Zöpfer chend,„die unterthänigste Frage: Der Herr Präsident haben doch wohl zu ruhen geruht?“ „Danke! Nehmen Sie Platz!“ sagte der Präsident kalt und deutele auf einen Stuhl.„Haben Sie mir Mittheilung zu machen?“ „Der Herr Prasident haben's getroffen! Wichtige Mittheilungen!“ „Zur Sache!“ „Ich erlaubte mir bereits neulich, den Herrn Präsidenten auf unsern Herrn Assessor Reinolo aufmerksam zu machen. Der Herr Assessor sind ein ganz netter Mann, aber er incliniren zu viel für das Neuere und haben vor allen Dingen den großen Fehler, daß er die Poeten protegiren. Vor einigen Tagen stieß mir nun der Verdacht auf daß uns der Herr Assessor leicht gefährlich werden könnten.—“ „Gefährlich?“ frug der Präsidem und zuckte leicht zusammen. Zupfer fuhr mit bedeutungsvoller Miene fort“ „Der junge Herr kommt jetzt fast täglich auf die Kanzlei, stölert in den Generalakten und Büchern herum, was ich ihm nicht verwehren darf, schättelt dabei bedenklich den Kopf, macht Notizen und Auszüge, daß mir dabei ganz unheimlich zu Muth wird, denn der Herr Prasident wissen ja——“ „Still!“ sprach der Präsi ent entsetzt und sprang vom Fautenil empo., hastig durch's Zimmer schreuend. „O, meine Ahnung!“ murmelte er.—„Er hat entdeck!! Ich muß ihn auf alle Fälle gewinnen! Ha! Das Heirathsproject meiner Frau! Er interessirt sich für meine Tochter! Gott sei Dank! Em Lichtstrahl in die Nacht meines Innern!“ „Der Herr Präsident sind beunruhigt?“ frug Zöpfer schüchtern.„Was beschließen dieselben?“ „Nichts!“ entgeguete von Günther mit erzwungener Ruhe.„Lassen Sie den Herrn Assessor getrost in den Akten herumstöbern, Notizen und Auszüge anfertigen, das soll Sie und mich nicht beunruhigen!“ „Aber begreifen der Herr P äsident doch—“ „S ist gut, Zöpfer!“ entgegnete der Präsident kurz.„Haben Sie mir sonst noch etwas zu sagen?“ „Nein, aber—.“ „Nun denn Adieu!“ endigte mit einer kurzen Handbewegung der Prasident das Gespräch. Zöpfer empfahl sich ganz verblüfft. v. Günther war bleich geworden Der allgemein geachtete Mann, der in Ausübung seines Amtes das Muster eines Gerichtspräsidenten war, der das höchste Vertrauen bei seinen Obern genoß und nur einmal, auf die Stimme eines thörichten Weibes hörend, sich vergaß, stand jetzt da, wie niedergeschmiettert. Is.tsetzung folgt. Lokales. Eingesandt. Prüm, den 22. März 1865. Nach Beendigung des heutigen feierlichen Gottesdienstes versammelte der Herr Bürgermeister Hisgen bei dem Wirthe Engeln hierselbst die dürftigen Veteranen seines Bezirks und hielt unter freundlicher Bewirthung derselben und Austbeilung von Unterstützungen an sie, folgende Ansprache, welche wir den Lesern dieses Blattes mitzutheilen, nicht vorenthalten wollen. Ihr alten Krieger! Der heut'ge Tag, ein Tag der Freude für jedes Preußenherz, läßt auch Euch sich hier vereinen, Euch, die ihr für König und für's Vaterland gestritten und gedlutet habt! Es ist der Tag des Geburtsfestes Seiner Majestät uns'tes Allerhöchsten Königs und Herrn, und welches Preußen=Herz, sollte an diesem, nicht tief bewegt, von den Gefüblen der Liebe und treuer Anbäng= lichkeit beseelt sein! Gewiß, das Eure ist es vorzugsweise, denn Euch war das seltene Glück beschieden, mit Muth und Kraft, sie ihm zu bethätigen. Ihr habt für ihn und für das Vaterland gestritten und der Dank des Königs und des Vaterlandes, ruht nun auf Euch, auf Euch, die ihr stolz sein könnt zu solch' Auserwählten zu gehören.— Aber der König und das Vaterland, vergißt auch des Dankes nicht und so ist dafür gesorgt, daß die, die für sie gelitten, der heut'ge Freudentag, auch ein Tag der Freude werde. So wie das Preußenvolk in Mutb und Kraft sich bei Gefahren schaart, so schaart es steis sich auch zu edeln Zwecken und trug mit Freuden bei, Euch, die Ihr des Lobnes so bedürft, die Freuden heut'gen Tages zu erhöh'n. Wenn auch die Gabe nicht eine große ist, da Euerer so viele sind, so ist sie immer dankenswerth, denn sie kommt vom Könige und vom Vaterland und welche Gabe, wenn auch klein, könnt wohl größer, erhadener sein? So händ'ge ich denn Euch diese Gabe aus, genießet ihrer in Freude und in Lust, und so wie ihr, für Beide, König und das Vaterland, zur Zeit bereit, Euer Leben binzugeben, bewahrt auch jetzt und immerdar diese Tugend noch; prägt tief sie Euren Kindern ein, und Gottes Segen wird mit Euch, mit dem Könige, mit dem ganzen Volke sein! Ja, dieser Segen, sichtbar ruht ei auf dem Preußenvolk, das in Lieb' und Treue, mit dem Könige wohl vereint, zu leben und zu sterben weiß. Und so sei der heut'ge Tag ein neuer Tag der Lieb' und Freude, ein Tag des Schwur's der unverbrüchlichsten der Treue und, wie im ganzen Preußenland, im ganzen weiten deutschen Reiche heut dem Könige und dessen ganzem Haus der Segen wird erflebt, so bleib es auch bei uns nicht aus! Er lebe hoch! boch! hoch! Landwirthschaftliches. Staals=Ackerhauschule zu Echternach. Das Sommersemester beginnt am 25. April d. I. — Der spezielle Lehrplan für das Sommerhalbfahr umfaßt folgende Vorträge: Allgemeiner und spezieller Pflanzenbau; Wiesenbau; Feldeintheilung und Fruchtfolge; Betriebslehre; Wirth= schaftsplan und Cultur=Systeme; Excuisionen und praktische Feld=Demonstrationen; Abschätzung der Arbeiten und der Erndten, und Werthschätzung der Ländereien: Prof. Director Faber. Volkswirthschaftslehre oder National=Oekonomie; Landwirthschaftsrecht oder landwirthschaftliche Gesetzgebung: Prof. Müller. Zootechnie oeer Viehkunde und Thierarzneikunde: Distrikts=Thierarzt Knepper. Waldbau und Forstwirthschaft; Excursionen; praktische Geometrie und Uebungen im Feldmessen und Nivelliren; landwirthschaftliche Mechanik: Prof. de Mupser. Zoologie, landwirtbschaftliche Botanik, Mineralogie, Geologie, Cbemie und Physik; botanische und geologische Excursionen: Prof. Namür. Buchführung; Uebungen im Zeichnen und landwirth= schaftliche Baukunde: Prof. Berg. Französische und deutsche Sprache; Geographie und Geschichte: Prof. Eltz. Religionsunterricht: Prof. Linckels. Baumzucht und Gartenkultur: Lehrgärtner Zeith. Bewässerung der Wiesen und Drainiren: Wiesenbaumeister Zur praktischen Anschauung der verschiedenen Wirthschafts=Systeme dient eine mit der Lehranstalt verbundene Musterwirthschaft. Der praktische Unterricht umfaßt alle auf dem Felde und in der Musterwirthschaft verkommenden wichtigen Verrichtungen. Auf gef. Anfragen wegen Eintritts in die AckerbauSchule versenret der Unterzeichnete Programme mit Angabe des vollständigen Lehrplanes und der Aufnahmebedingungen, und wird er bereitwilligst nähere Auskunft ertheiten. Echternach, im März 1865. Der Director der Staats=Ackerbauschule, Zuchtvieh=Verein für Eitel und Hunsrück. Wie beehren uns, die Vereinsmitglieder zu der am 8. Mai c. stattfindenden Versammlung des Vereins für Eisel und Hunsrück ergebenst einzuladen. Die hiesige Local=Abtheilung halt am Vorabend den 7. Nachmittags 5 Uhr ein landwirthschaftliches Cafino; am 8 Morgens 7 Uhr beginnt die Verloosung; inzwischen Besichtigung des Zuchtviehes, Instrumenten=Probe mit der Dampfdreschmaschine, Säe= und Hackmaschine, Bental, Colemann und verbesserten Pflügen(Rajol=Pflug von A. Sack rc.); um 11 Uhr Vorführung der Hengste des Kreises und Prämirung derselben; Nachmittags 3 Uhr Versteigerung des Viehes unter die Mitglieder des Zuchlvereins, nachher General=Versammlung, worin Rechnung gelegt, die erreichten Resultate debattirt, die Projecte fur's nächste Mal festgestellt und der neue Vorstand gewählt wird. Das hiesige Festcomite wird für freundlichen Empfang, gute Bewirthung, sowie für Concert und Tanzvergnügen Sorge tragen, das Anmelde=Amt sorgt für's Nachtquartier. Bitburg, den 1. März 1865. Der prov. Vorstand des Buchtviel-Vereins. Künstler= und Handwerksmeister=Verein. Nach dem Beschlusse des Meisterrathes ist der Beginn der diesjahrigen Ausstellung von Kunst= und Handwerkserzeugnissen auf den 15. September festgesetzt. Die betreffenden Paragraphen der Statuten lauten: § 27. Jährlich einmal, in der vom Meisterrathe fest zusetzenden Jahreszeit, findet eine Ausstellung von Kunst= und Handwerkserzeugnissen während der Dauer von zwei oder drei Monaten statt. Zu derselben dürfen nur Erzeugnisse der Vereinsmitglieder gebracht werden mit alleiniger Ausnahme von weiblichen Handarbeiten, welche gleichfalls zugelassen sind ohne Berücksichtigung ob dieselben von Angehörigen der Vereinsmitglieder oder anderen weiblichen Händen angefertigt sind, die Ausstellerin muß jedoch in dem Bezirke des Vereins wohnen. § 28. Nur solche Geßenstände, wel de sich durch Schönheit der Form, Zweckmäßigkeit, Neuheit oder gediegene Ausführung auszeichnen, können zur Ausstellung gelangen. Der Meisterrath ernennt zu diesem Behufe eine Kommission, welche dieselben prüft, annimmt oder zurückweist. Die angenommenen Gegenstände werden mit dem Namen des Verfertigers und der Preisangabe versehen und können während der Ausstellung zwar verkauft, jedoch erst nach Ende derselben fortgenommen werden. Am Schlusse der Ausstellung findet eine Verloosung derzenigen Ausstellungsgegenstände statt, welche nicht verkauft sind und über deren Preis die Kommission sich mit den Ausstellern geeinigt hat. § 29. Ueber die spezielleren Anordnungen bei den Auestellungen und Verloosungen stellt der Meisterrath ein Programm auf. Derselbe ertheilt nach Anhörung der Kommission für die vorzüglichsten Leistungen Prämien, Medaillen und Belodungen. Ueber den Zweck und die Art der Ausstellung sind noch einige erläuteinde Worte beizufügen. Der allgemeine Zweck der Ausstellungen ist der des Vereines selbst, die Hebung des Künstler= und Handwerkerstandes in dem betreffenden Vereinsbezirke und die Veitretung der Interessen desselben. Statutenmäßig sind alle Fabrikerzeugnisse ausgeschlossen, es ist deßhalb ersichtlich, daß unsere Ausstellungen an äußerm Glanze nicht mit den Kunst= und Industrie= Ausstellungen größerer Stärte concurriren können. Allein ein solches Bestreben kann und will auch der Verein in keiner Weise verfolgen; denn, wenn auch den Ausstellungen desselben die künstlertschen Zierden gewiß nicht ma sgeln werden, so besteht ihr Hauptzweck darin, eines Theils dem Publikum die Leistungsfähigkeit und die Fortschritte unseres viel zu sehr unterschätzten Künstler= und Hauswerkerstandes vor Augen zu führen und demselben Kenntniß von denjenigen Handwerkserzeugnissen zu geben, welche besser und preiewürdiger in der Heimaty selbst als aus der Ferne beschafft werden können; andern Theils soll durch die öffentliche Concurrenz der Handwerker unter sich das Bestreben Vorzüglicheres zu leisten, also eben Strebsumkeit und Selbstbewußisein erweckt und gefördert und die geistige Selbstthäugkeit unseres mit ganz besonderen Anlagen ausgestatteten Eisler Volksstammes im Handwerkerstande entwickelt werden. Wir können uns mit Zuverlässigkeit der Hoffnung hingeben, daß schon nach wenigen Jahren ein nicht geahndeter Fortschrin erreicht sein wird. boersätzung felgr. Verantwortlicher Heraus geber C. Plaum. Anzeigen. Kölner Ledermarkt. Der erste diesjährige Ledermarkt wird am Montag den 3. April in derselben Weise, wieffrüher, in der großen Halle der Personen=Station am Trankgassenthor beginnen und vier Tage dauern. Köln, den 16. März 1865. Der Oberbürgermeister, 175 Bachem. Verankrmachung. Aus dem den diesseitigen Gemeinden zugehörigen, im District Vierwald, Gemeindebann von Brandscheid belegenen Saatkampe können 400,000 Stück—5= jährige Fichten=Pflanzen gegen Tare abgelassen werden und wollen sich die resp. Ankäufer entweder mündlich oder schriftlich an den Herrn Communal= förster Görgen zu Brandscheid wenden. Bleialf, den 18. März 1865. Der Bürgermeister, 174 Rosch. Eichen= Bau= und NutzholzVerrauf. Am Montag den 27. d. Mts., im Gemeinde=Walde von Gerolstein, beginnend im Schlage Lauscheid: 87 schwere Eichen Baustämme, gelegen in 2 Schlägen. An demselben Tage, Nachmittags 3 Uhr zu Michelbach, 34 Eichen=, Bau= und Nutzholzstämme. Dienstag den 28. ej., Morgens 9 Uhr, auf dem Gemeinde=Walde von Pelm 32 und auf jenem von Gees, 3 Eichen und 6 Buchen. An demselben Tage, Nachmittags 3 Uhr zu Berlingen, 16 Eichen=Bauhölzer. Mittwoch den 29. ei., Morgens 10 Uhr zu Wallenborn, 49 Eichen=Baustämme und 2 Klafter Erlen=Dachfeffer. Donnerstag den 30. es., Morgens 9 Uhr zu Beringen, 22 und an demselben Tage, Nachmittags 2 Uhr zu Roth, 21 Eichen=Bauhölzer. Freitag den 31. ej., Morgens 9 Uhr zu Neroth, 31 Eichen=Nutzstämme. Die Versteigerung findet in den Schlägen selbst statt. Gerolstein, den 1. März 1865. Der Bürgermeister, Klein. Bekanntmachung. Donnerstag den 30. d. Mts., Morgens 10Uhr, werden in meinem Büreau für Rechnung der Gemeinde Müngersdorf 60 Klaster Holz, „ Baasem 140„ öffentlich an den Meistbietenden verkauft. Blankenheim, den 17. März 1865. Der Bürgermeister, 176 Joh. Pangels. Auction. Auf Anstehen des Herrn Jenniches zu Baasem sollen am Freitag den 31. März e. von 9 Uhr ab auf dem Simmelerhofe 160 Mutterschafe, worunter 70 mit Läimmern, 2 Pferde, 2 fünffährige Obsen, 3 zweijahrige Ochsen, 4 Kühe, 2 tragende Ründer, 12 Sctheffel Korn, 12 Scheffel Buchweizen, 30 Scheffel Gerste, 1 neue 2zöllige Karre, 1 vollständiges Pfluggeschirr u. s. w. öffentlich gegen Bürgschaft auf Credit vor unterzeichnetem Notar versteigert werden. Blanckenheim. Graffweg. Die auf Montag den 27. März e. angezeigte Mobilar=Versteigerung für Nicolaus Pflipsen in Neuendorf findet nicht an diesem Tage sondern in einem später bekanntgemacht werdenden Termine Statt. Der Gerichtsschreiber, Teusch. Bekanntmachung. Am Donnerstag den 30. März d.., Vormittags 10 Uhr, werden die nahbezeichneten Gemeinde=Lohs vläge im hiesigen Kreisgebäude öffentlich versteigert. Einladung zum Abonnement. Zu dem mit 1. April beginnenden neuen Abonnement des II. Quartals pro 1865 auf die „Triersche Volns-Ritung“ laden wir ganz ergebenst ein. Dieselbe wird in unveränderter Form in dem liberalsten Sinne fortgeführt werden und erscheint mit Ausnahme der Sonn= und hohen Feiertage täglich. Alle wichtigen Ereignisse, welche uns auf telegraphischem Wege zugehen, werden durch Ertra=Beilagen unseren Abonnenten zur Kenntniß gebracht. Der vierteljährliche Abonnementspreis beträgt wie bisher für hiesige Stadt und deren Vororte 1 Thlr, durch die Post bezogen 1 Thlr. 5 Sgr. 9 Pfg Inserate, welche durch die stets wachsende Auflage der„Trier'schen Volks=Zeitung“ die weiteste Verbreitung finden, werden mit 1 Sgr. per Petit=Zeile oder deren Raum berechnet. Trier, im März 1865. Die Expedition der„Trier'schen Am Montag den 27. März d.., Vormittags 9 Uhr, läßt der Ackerer und Pächter Theodor Philipp Beifelserhof bei Oberweiler: 20 Stück Kühe und Rinder, 4 Koppel Jochochsen, 3 kleine Ochsen, 1 Sprungstier, 4 Pferde, 10 Stück Schweine, 200 Stück Schafe, darunter 100 Stück mit Lämmern, die andere Hämmel und Jährlinge, 100 Malter Kartoffeln, 800 Pfund dreijähriger Kleesamen, 100 Pfund schwedischen Kleesamen, 4 Malter Linsen, 4 Malter Wicken und 1 Malter Hanfsamen große Soxte öffentlich auf Borg versteigern. Der Gerichtsschreiber, 160. von Weßernhagen. Das Haus des I. wodefroid guf dem Altenmarkt steht zu verkaufen. Näheres bei dem Eigenthämer selbst. Die bevorsehende Leipziger Oster-Messe betreffend. Die gesunde und freimüthige Politik, verbunden mit einem vielseitigen Inhalt und ganz besonders reichhaltigem Feuilleton, bestehend aus pikanten Novellen, Criminalgeschichten, Theater- und Kunst=Nachrichten 2c. haben dazu beigetragen, die in Leipzig im größten Formate erscheinende Zeitung„Der Telegraph“. namentlich in den Städten Leipzig, Dresden, Chemnitz, Zwickau, Gotha und den nächstgelegenen Orten eine allgemeine Verbreitung zu verschaffen. Alle Resse Besuchenden, die sich von der Gediegenheit dieses Blattes überzeugen wollen, können zu jeder Zeit 10 Nummern als Probe für 5 Nar. (in Freimarken) durch die Expedition des Telegraph in Leivzig beziehen. P. S. Da obiges Journal namentlich in Familienkreisen stark verbreitet ist, so kann es mit Recht allen Inserenten als zweckmäßiges Organ empfohlen werden. Insertionspreis pro Zeise 1½ Nar Hülfe gegen Epilepsie(Jallsucht, Rrämpse). Ein hochachtbarer Mann, der seinen Namen der Oeffentlichkeit nicht übergeben will, besitzt ein sicheres Mittel zur schnellen und dauernden Heilung der Epilepsie.— Näheres auf franco Anfragen zu erfahren durch Herrn Secretair W. Wepler in Berlin, Oranienstr. No. 32 Ein Bäcker=Gesell u. Lehrling wird gesucht von Nic. Hillesheim in Prüm. Für die uns von dem hiesigen Männergesangverein „Liederkranz“ zur Verwendung für die Armen übermachten 10 Thlr. sagen wir hiermit unsern besten Dank. Der Vorstand des Damenvereins. Bei C. Plaum in Prum ist zu haben: Dupanloup, Bischof von Orleaus, die Convention vom 15. September und die Encyelica vom 8. Dezember. Preis 7½ Sgr. Handels=Nachrichten. Geld-Kurle am 2. März. In preuß. Kourant. Preußische Friedrichsd'or Ausländische Pistelen Holländ. 10=Fl. Leopolds'or 20=Franks=Stücke =Franks 2½-Franks 1 Frank 1 Gulden Französische Krontbaler Brabanter Kronthaler Karolin Dukaten(vollwichtig.) Krefeld 5 20— 5 15— 5 15— 5 11 1 10 20 8 17 1 16 1 6 3 16 4 3 Köln. Neuse. 5 20— 5 20— 5 15— 5 15— 5 16—.15 10 10 20 8 17 16 16 9 5 11 1110 20 8 16 9 1 16 9 9 1 ——6 —— 3 16 4 3 Fruchtpreise zu Neuß am 7. März. Rüböl per 100 Zollpfund Branntwein, 47 pCt. pr. Odm Weizen 1. Qualität 200 Zollpfund dito 2. Qualität„„ Roggen„„ Gerste„„ Buchweizen„„ Hafer„„„ Erbsen„„ Kartoffeln„„ Gereinigtes Oel "" 13 12— "" 11 10— .. 5 18— "" 5 8— "" 4—— "" 4—— ". 5 2— "" 3 29— "" 1 20— .. 13 27-30 Ornd uns Berlag ver. C. Blaun in Behu.