Blatt erscheint wöchentlich 2 Mal. Abonnementspreis vierteljährig 12½ Sar. Auswärts und durch die Post bezogen 15 Sgr. Insertionsgebühr 1 Sgroschen pro Zeile. Wiederholungen die Hälfte. Briefe und Gelder werden franco erbeten. 0 Sonntug den 4. Mai Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen 2c. 2c., verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt: Artikel 1. Die§§. 41 bis 46 der Feld=Polizei=Ordnung vom 1. November 184.7 werden dahin umgeändert: §. 41. Mit Geldbuße von 5 Sgr. bis zu 3 Thlrn. ist zu bestrafen, wer unbefugter Weise: 1) in Gärten, Obstanlagen, Weinbergen oder auf Aeckern eine Nachlese hält; 2) auf Grasangern oder Hecken Leinwand, Wäsche oder andere Gegenstände zum Bleichen, Trockenen u. s. w. ausbreitet oder niederlegt; 3) in Privatgewässern oder auf fremdem Grund und Boden Flachs oder Hanf röthet, oder Privatgewässer durch Aufweichen von Fellen darin oder sonst verunreinigt; 4) fremde, auf dem Felde zurückgelassene Ackergerathe gebraucht; 5) das auf Gränzrainen, Gräben, Wegen oder Triften wachsende Gras oder sonstige Viehfutter abschneidet oder abrupft; 6) Dünger von Aeckern, Wiesen oder Weiden aufsammelt; 7) Knochen gräbt oder sammelt; 8) die zur Sperrung von Wegen oder von Eingängen in eingefriedigte Plätze dienenden Gatterthore, Pforten, Hecken 2c. öffnet, oder nach dem Hindurchgehen nicht wieder schließt;.) Steine, Scherben, Schutt oder Unrath auf fremde Grundstücke oder Privatwege wirft. §. 42. Mit Geldbuße von 10 Sgr. bis zu 20 Thlr. soll bestraft werden, wer unbefugter Weise: 1) von Alleeoder Feldbäumen, oder von Hecken Laub abpflückt, oder Zweige abbricht; 2) aus Gärten, Weinbergen, Obstanlagen oder Alleen oder von Feldern, Aeckern oder Wiesen Garten=, Feldfrüchte oder andere Boden=Erzeugnisse von unbedeutendemWerthe oder in geringer Quantität entwendet; 3) Bäume oder Sträucher, welche in Gärten, Obstanlagen, Alleen, auf Aeckern oder sonst außerhalb eines Forstes stehen, oder Hecken und andere zur Einfassung von Grundstücken dienende Anpflanzungen abhaut, abbricht, ausreißt, ausrodet oder beschädigt. §. 43. Mit Gelebuße von fünfzehn Silbergroschen bis zu zwanzig Thalern soll besträft werden, wer unbefugter Weise: 1) Einfriedigungen, Baum= oder Prellpfähle, oder Brücken auf Privatwegen beschädigt oder zerstört: 2) Steine, Pfähle, Tafeln, Strohwische, Gräben oder ähnliche zur Abgränzung, Absperrung oder Vermessung von Grundstücken oder Wegen dienende Merk= oder Warnungszeichen fortnimmt, vernichtet oder sonst unkenntlich macht; 3) das zur Bewässerung von Grundstücken dienende Wasser ableitet; 4) Gräben, Wälle, Rinnen oder, andere zur Ab= oder Zuleitung des Wassers dienende Anlagen beschädigt. Gleicher Bestrafung unterliegt 5) wer ohne Erlaubniß der Ortspolicei=Behörde Torfmocre abbrennt oder Haidekraut, Bülten oder ähnliche Gegenstände auf dem Felde anzündet. Sind Handlungen der unter Nro. 4 und 5 bezeichneten Art mit gemeiner Gefahr verbunden, wie z. B. die Beschädigung von Deichen oder Dämmen, so unterliegen sie den im Strafgesetzbuch bestimmten strengeren Strafen der gemeingefährlichen Beschädigung. §. 44. Sowohl in dem Falle des§. 347, Nro. 10 des Strafgesetzbuches, als auch dann, wenn Jemand unbefugter Weise über unbestellte Aecker, abgeärntete Wiesen und uneingefriedigte Weiden reitet, fährt oder Vieb treibt, ist die Pfändung der Reit= oder Zugthiere oder des Viehes, so wie die Forderung von Pfandgeld nach den Vorschriften der§§. 4 ff. zulässig. Doch findet in allen diesen Fällen weder Pfändung noch Schadenforderung, noch Bestrafung Statt, wenn derjenige, welcher über das fremde Grundstück geritten oder gefahren ist, oder Vieh getrieben hierzu durch die schlechte Beschaffenheit eines an dem Grundstücke vorüberführenden und zum gemeinen Gebrauche bestimmten Weges genöthigt worden ist. §. 45. Ist in den Fällen der§§. 41 bis 43 eine Beschädigung fremden Eigenthums aus Rache oder Bosheit verübt, so trifft den Thäter die Strafe der Vermögens=Beschädigung. Wenn in den Fällen der§§. 41 bis 43 eine Wegnahme in gewinnsüchtiger Absicht Statt gefunden hat, so kommen die Strafen des Diebstahls zur Anwendung. §. 46. Der Anspruch des Beschädigten auf Pfandgeld verjährt, wenn derselbe nicht innerhalb dreier Monate seit der Uebertretung bei der zuständigen Behörde angemeldet ist. Artikel II. Die vorstehenden Bestimmungen haben auch in denjenigen Landestheilen, in welchen weder die FeldpoliceiOrdnung vom 1. November 1847, noch das Ruralgesetz vom 18. September und 6. Oktober 1791 gilt, unter der in dem Artikel III. des Gesetzes vom 22. Mai 1852 festgesetzten Beschränkung Gesetzeskraft. Urkundlich 2c. Gegeben Charlottenburg, 1 3. April 1856. Friedrich Wilhel m. 2c. 2c. 2c. Was gibt's Neues? Schade, daß man in der diplomatischen Sprache nicht alles wörtlich nehmen kann; sonst könnte man den Anfang des 1000jährigen Friedensreiches begrüßen:„auf ewige Zeiten“, sagt§ 1 des Friedensschlusses, wird Friede und Freundschaft sein zwischen den Westmächten und Rußland und zwar nicht blos zwischen den Regierungen, sondern auch zwischen den Untertbanen! Wie lange mag nun bei den Diplomaten eine Ewigkeit gerechnet werden?— Das wird ein Singen und Klingen in Europa werden; denn der„ewige“ Friede, der in Paris geschlossen worden ist, hat das europäische Concert wieder hergestellt. So wird in dem Friedensvertrage, der Partitur, die europäische Politik genannt und ist sogar ein neuer Spieler eingestellt worden, die türkische Regierung. Man kennt die Partitur noch nicht ganz und kann daher nicht sagen, ob's nur Instrumental= oder auch Vokalmusik ist und ob der Chor der Völker dabei beschäftigt wird. Wünschenswerth wäre es. Ein feines musikalisches Ohr wird bald herausfinden, wer die erste Geige und wer die Querpfeife, wer die Bratsche und den Dudelsack spielt. Augenblicklich sind manche Instrumente noch etwas verstimmt und noch nicht ganz auf einen Ton gestimmt. Den Friedens=Melodieen folgt in Paris und Wien der Kindtaufsreigen, in London und Berlin der Brautreigen, in Petersburg und Warschau der Krönungsreigen und in aller Welt der Frühingsreigen der freien Künstler in Wald und Feld das alte europäische Conzert von Lerche und Nachtigall, von Fink und Grasmücke. Der Friede ist fertig und von allen betheiligten Regierungen unterzeichnet und vollzogen. Wenn die letzten Eilboten aus Petersburg und Constantinopel in Paris eingetroffen sind, wird der Vertrag veröffentlicht. Mehren Zeitungen ist die Zeit lang geworden; sie haben daher den Setzern in der geheimen Staatsdruckerei in Paris den Frieden um Gold abgekauft und ihn veröffentlicht; ein Setzer aber hat sich nicht bestechen lassen; darum fehlen die Paragraphen 5 bis 8. Napoleon läßt den Verrath streng untersuchen. — Als vor Monaten der Sultan den Ball des englischen Gesandten in Konstantinopel besuchte, brach Feuer in den Straßen aus; dasselbe geschah, als er dem franzöfischen Gesandteu dieselbe Chre erwies. Vorige Woche wohnte der Sultan der Heerschau der englischen und französischen Truppen zu Ehren des Pariser Friedens bei; da leuchtete Abends von einem nahen, einsamen, hohen Bergkegel herab eine ungeheure Feuersäule.: Der Feuerwachtthurm selber war es, den fanatische Türken angezündet hatten. Das war das alttürkische Mißtrauensvotum gegen die Neuerungen des Sultans.— Kladderadatsch feiert seinen Einzug in Oesterreich, wo er seither verboten war, mit einem launigen Gedicht, das die Ueberschrift führt, Passirt. Am Schlusse seiner neuesten Nummer stellt er sich seinen Lesern im Friedenskleide dar, trägt Vatermörder à la Buol, eine Cravatte à la Manteuffel, einen Frack à la Walewski und einen Ueberzieher à’Orloff. Sein Hut führt die Devise des Kaiserreichs, einen Mantel trägt er à la Clarendon und Beinkleider à la Cavour. Die Bildchen, die noch außerdem um ihn herum angebracht sind, sind höchst sinnreich und ergötzlich.— Dr. Hassel in Berlin, welcher als Arzt bei dem Duell zwischen v. Hinckeldey und v. Rochow zugegen war, hat eine kleine Schrift veröffentlicht:„Die letzten Stunden des Generalpolizeidirktors v. Hynckeldey.“ Ueber den letzten Gang vom Wagen zum Kampfplatz sagt Hassel: Mir erschienen die langsamen Schritte Hinckeldeys von der Art, wie man sie bei betagten kraftlosen Kranken häufig sieht. Die Glieder schwankten, die Bewegungen waren regellos und die der unteren Gliedmaßen verriethen ein Schwinden der Nervenkraft; es erregte die größte Wehmuth. Nach der durch die Sitte gebotenen Begrüßung der Gegenpartei sprach Hinckeldey kein keine Silbe mehr; er lehnte sich an einen Baum und hatte die Blicke unverwandt auf die Erde gerichtet. Bei dem. Versöhnungsversuch des Unparteiischen blieben beide Parteien stumm. Hinckeldey fiel und starb nach wenigen Minuten.— Hassel und v. Münchhausen, der Sekundant, meldeten den Vorfall dem Könige. Gott, welches Unglück, rief dieser aus, mein Freund, mein Rathgeber! So oft ich diesen Mann, diesen ausgezeichneten Beamten kommen sah, freute sich mein Herz! Deutschland. Berlin, 29. April. Darlehne der Officiere, welche ohne Einwilligung des Chefs oder Commandeurs aufgenommen worden, sind nach dem Allgemeinen Landrecht null und nichtig; der Gläubiger bat memals die geringste Wiederbezahlung zu hoffen, und das wirklich Gegebene fällt zur Strafe der Invaliden=Casse anheim. Es ist nun die Trage entstanden, welche Folgen dann entspringen, wenn ein Anderer für eine solche nicht consentirte Schuld Bürgschaft leistet.] Die Entscheidungen der Gerichte sind in dieser Beziehung bisher verschieden ausgefallen. Das Ober=Tribunal hat neuerdings durch Plenar=Beschluß angenommen, daß in einem solchen Falle der Darlehns=Vertrag des Officiers zwar nichtig bleibt, die Bürgschaft aber gültig ist, und der Bürge daher dem Gläuviger als Hauptschuldner haftet. Dieser Plenar=Beschluß ist in der neuesten Nummer des Justiz=Ministerial= Blattes abgedruckt. Italien. Zur Entrüstung aller Engländer in Neapel ist der vielgenannte Ex=Policei=Director Mazza in Neapel nach seiner Nückkehr aus Rom zum Mitgliede der Consulta ernannt worden. Die Engländer beschweren sich über ihren Vertreter Mr. Temple, den sie anklagen, sich in solcher Weise mitspielen zu lassen. Sie haben die Zeitungsblätter, welche diese Ernennung enthalten, angekauft, um sie als unlängbares Corpus delicti nach London zu senden. Türkei. Aus Beyrut empfingen wir eine Zuschrift, welche über die bereits telegraphisch gemeldeten Vorgänge folgende nähere Auskunft ertheilt:„Am 4. April hat in Räblus, dem alten Sichem in Samarien, eine Erhebung der mahomedanischen gegen die christliche Bevölkerung Statt gefunden, welche von den traurigsten Folgen begleitet war. Vier Personen sind dabei getödtet worden, darunter der Vater des preußischen. Agenten Sayd Kawar((also nicht der preußische Consul!), acht Andere wurden schwer verwundet. Die fanatische Menge ist in die Häuser des engl. und des franz. Agenten gedrungen, hat sie geplündert und Alles darin zerbrochen, namentlich die auf denselben angebrachten Masten zum Aufziehen der National=Flagge. In ähnlicher Weise ist die griechische Kirche ausgeraubt worden, nachdem man die Altare umgestürzt und die Kirchenbücher zerrissen hatte. Ein gleiches Schicksal der Plünderung haben fast sämmtliche Häuser des Christen=Viertels erlitten. Eines der wenigen Häuser, welche verschont blieben, war das des preußischen Cousular=Agenten, welches durch befreundete Mahomedaner geschützt worden ist. Hätte sich der Vater dieses Agenten bei ihm und nicht unglücklicher Weise in der englischen Consular=Agentie im Augenblicke des Aufstandes befunden, so wäre er vollständig geschützt gewesen und nicht um das Leben gekommen. Auch Frauen und Kinder sind im Gemetzel nicht geschont worden und Mißhandlungen aller Art nicht entgangen. Als nächste Veranlassung zu diesem traurigen Vorfalle wird augegeben, daß ein englischer Reisender, durch die Zudringlichkeit eines taubstummen mahomedanischen Bettlers belästigt, unvorsichtiger Weise diesem mit der Mündung seines Gewehres einen Stoß versetzt habe; das Gewehr, geladen, sei in Folge dessen unglücklicher Weise losgegangen, und sei der Bettler erschessen worden. Dieser Unfall ist nun von solchen Personen, welche mit dem Hatti=Hümayun vom 18. Fehr. d. J. und mit der darin ausgesprochenen Gleichberechtigung für Mahomedaner wie für Nicht=Mahomedaner unzufrieden waren, benutzt worden, um die ersteren gegen die letzteren, namentlich gegen die Christen, aufzuregen. Unter dem Vorgeben, daß die mahomedanische Religion abgeschafft sei, haben übelwollende Mahomedaner am Freitag den 4. April, also gerade am Feiertage, die Moscheen geschlossen, und die Anhänger des Propheten dadurch verhindert, ihre vorschriftsmäßigen Gebete zu verrichten. Die leicht fanatisirte Menge hat sich darauf in Masse erhoben und ist über die Christen hergefallen. Der Engländer, welcher den Bettler gerödtet, ist durch den Eouverneur des Ortes gegen die Volksrache geschütz worden; statt seiner haben für die von ihm begangene Unvorsichtigkeit Viele leiden müssen. Es scheint, daß der Aufstand nicht weiter gegriffen hat.“ Aus Marseille, 28. April, Abends, wird telegraphirt:„Aus Jaffa, 16. April, sind folgende Nachrichten eingetroffen:: Gestern ist es in Naplus von Neuem zum Kampfe gekommen. Das Gefecht war sehr blutig, aber zuletzt gelang es dem Gouverneur doch, den Aufstand niederzuschlagen. Hülfstruppen waren in Jerusalem gefordert worden, doch hatte der Pascha dieser Stadt aus Furcht vor ähnlichen Unordnungen die ihm zu Gebote stehenden Streitkräfte nicht schwächen wollen. Uebrigens schien in Jerusalem in Folge der energischen Haltung des Pascha's und der Consuln jede Gefahr beseitigt zu sein. Bei dem Aufstande in Naplus sind die Consular= Flaggen verbrannt worden. Aus Marseille vom 29. April Abends wird die Ankunft des Sinai mit Nachrichten aus Konstantinopel vom 21. April telegraphirt. Die Einwohner von Eupatoria, namentlich die Tataren, wandern aus innerer Besorgniß in Masse nach den abchasischen und mingrelischen Küstenstrichen aus. In Anapa sind 400 Tscherkessen=Häuptlinge zusammengetreten und haben den Beschluß gefaßt, ihre Unabhängigkeit mit den Waffen in der Hand zu behaupten. Sie wählten 12 Bevollmächtigte aus ihrer Mitte, unterzeichneten eine Adresse an den Kaiser der Franzosen, die Königin von England und dem Sultan, schickten ihre Bevollmächtigten damit nach Konstantinopel um daselbst obige Erklärung zu übergeben. Amerika. New=York 16. April. Wie aus Washington gemeldet wird, wird es dem dortigen russischen Gesandten, herrn v. Stoeckl, sehr verdacht, daß er einige ar sgezeichnete Aerzte für Rußland engagirt hat und ihnen jetzt, wo der Friede geschlossen ist, erklärt, man brauche ihre Dienste nicht.— Philadelphia ist von einem furchtbaren Sturme heimgesucht worden; 2 Kirchen, 3 Fabriken und ungefähr 150 andere Gebaude wurden zum Theil demolirt, und das 160 Juß lange DampfschiffkesselGebäude der Franklin=Eisengießerei ward gänzlich zerstört. Versuche zur Ermittelung des Echaltungsfutters bei Kuhen. Bei der in Stuttgart abgehaltenen Versammlung deutscher Land= und Forstwirthe war die Frage aufgestellt Bestätigen genaue Beobachtungen, daß der Bedarf des Erhaltungsfutters im directen Verhältniß mit der Größe des Viehes steht? daß also 100 Pfd. lebendes Körpergewicht der Thiere gleich viel Erhaltungsfutter bedürfen, das Indiviouum möge 100 Pfd. oder 1000 Pfd. wiegen? Es wurde diese Frage jedoch nach vielen Debatten nicht gelöst, und daher zu Versuchen über diesen Gegenstand aufgefordert. Die im Jahre 1843 in Altenburg tagende Versamlung deutscher Land= und Forstwirthe hatte obige Frage wieder in ihrem Programme aufgenommen und dahin formulirt: Sino in dem letzten Jahre, nach dem bei der Stuttgarter Versammlung ausgesprochenen Wunsche weitere Beobachtungen darüber angestellt, ob dieselbe Quantität Futter bei gesunden Thieren stets dieselbe Wirkung, namentlich auch in Hinsicht der Milchproduktion hervorbringt, mag nun eine größere Anzahl kleiner oder eine kleinere Anzahl großer Thiere derselben Gattung dieses Futter verzehren, sobald nur das Gesammtgewicht der kleineren Anzahl Thiere gleich groß ist, und welche Ergebnisse haben sich dabei herausgestellt? Zu der Frage über das Erhaltungsfutter war also, als eine sehr wichtige, die Frage über die Verwerthung des verzehrten Futters mittelst Thieren von schwerem und leichtem Gewicht hinzugekommen. Allein auch hier war die Frage nicht gelöst, da keine dahin einschlagenden komparativen Versuche vorlagen, und es wurde daher wiederholt zu solchen aufgefordert. Dies veranlaßte mich nun, die vielleicht undankbare Arbeit zu übernehmen, über diesen Gegeustand ermittelnde komparative Versuche anzustellen und die Beantwortung der schwierigen Frage zu versuchen. In Nachstehendem erlaube ich mir die Resultate vorzulegen, welche ich bei den in den Jahren 1846, 1848 und 1850 mit Schaafen, und 1853 mit Kühen durchgeführten Fütterungs=Versuchen ermittelt habe. Die in den Jahren 1846, 1848 und 1850 angestellten komparativen Fütterungs=Versuche mit Schaafen welche im ersten Bericht über die Frankenfelder Versuchswirthschaft ausführlich beschrieben sind, haben dargethan, daß sich bei Thieren, die neben der Körpergewichts=Zunahme noch andere Produkte liefern, alo bei Kühen Milch und bei Schaafen Wolle, kein Erhaltungsfutter feststellen läßt. Denn die Kühe gaben, so lange sie gemolken wurden, von dem ihnen verabreichten Futter zunächst Milch, und die Schaafe Wolle, und namentlich absorvirt bei den Schaafen die Wolle von dem verabreichten Futter zunächst so viel, als zu ihrem gleichmäßigen Fortwachsen nöthig ist, und erst dann, wenn mehr Futter gegeben wird, als dazu erforderlich ist, zeigt sich Körpergewichts=Zunahme, also Fleischproduktion. Wenn aber weniger gefüttert wird, als die Wolle zu ihrem gleichmäßigen Fortwachsen bedarf, so wächst dieselbe auf Kosten des Fleisches, das Thier magert ab und verliert an lebendem Körpergewicht. Es war nun zur Beantwortung der oben angeregten Frage: Ob eine kleinere Anzahl Thiere von schwerem Gewicht eben so viel Erhaltungsfutter bedürfe, als eine größere Anzahl Thiere von leichterem Gewicht, wenn das Gesammtgewicht beider Abtheilungen gleich ist, bei den erwähnten drei Jahre hindurch fortgesetzten Fütterungs=Versuchen mit Schaafen auch jedesmal eine Abtheilung von 4 Schaafen und eine andere von 5 Schaafen aufgestellt, die nicht nur pro Abtheilung ein gleiches Gesammt=Körpergewicht hatten, sondern auch bei der dieser Versuchsfütterung vorhergegangenen Wollschur ein so gleiches Gewicht an Wolle gaben, daß die Abtheilung von 4 Schaafen ein Gesammtgewicht von 8 Pfd. 31 Loth und die Abtheilung von 5 Schaafen ein solches von 8 Pfd. 20 Loth Wolle lieferte. Beide Abtheilungen wurden vom 16. Oktober bis 1. Mai mit 1/80 Heuwerth ibres lebenden Körpergewichts bestehend in 5 Pfd. Heu und 10 Pfd. Kartoffeln für jede Abtheilung gefüttert, so daß also die eine Abtheilung 2½ Pfd. und die andere nur 2 Pfo. Heuwerth pro Stück erhielt. Als Resultat dieser 6 Monate lang fortgesetzten Versuchsfütterung zeigte sich, daß die Aetheilung von 4 großen Schaafen im Gesammt=Körpergewichk bedeutend zugenommen, die Abtheilung von 5 kleinen Schaafen aber im Gesammt=Körpergewicht abgenommen hatte. Dies bestätigt nun die vorhin aufgestellte Behauptung vollkommen, daß bei Thieren, die neben der Körpergewichts=Zunahme auch noch andere Producte liefern, kein nach dem lebenden Körpergewicht bestimmtes Futterquantum als Erhaltungsfutter angenommen werden kann. Denn es hatten die 4 großen Schaafen an Körpergewicht zugenommen und die 5 kleinen Schaafe abgenbmmen, obgleich beide Abtheilungen nach dem lebenden Gesammtgewicht ein gleiches Futterquantum erhalten hatten. Die 4 Schaafe erhielten aber dadurch, daß sich das verabreichte Futter auf 4 Stück vertheilte, 2½ Pfd: und die 5 Schaafe nur 2 Pfd. Heuwerth täzlich pro Stück. Die Wolle der 4 Schaafe bedurfte täglich nicht eines Futters von 10 Pfd. Heuwerth oder 2½ Pfd. Heuwerth pro Stück, inel. des Erhaltungsfutters zu ihrem gleichmäßigen Fortwachsen, und producirte deshalb pas übrige Futter Körpergewichts=Zunahme oder Fleisch. Die Wolle der 5 Schaafe aber gebrauchte mehr Futter als täglich 10 Pfd. Heuwerth oder 2 Pfd. Heuwertb pro Stück, inel. des Erhaltungsfutters, und lebte sie deshalb auf Kosten des Körpergewichts. Da nun aber nicht behauptet werden kann, daß diesetbe Quantität Wolle zu ihrem gleichmäßigen Fortwachsen auf mehreren kleinen Thieren mehr Futter bedarf, als auf einer geringeren Stückzahl von größeren Thieren so müssen wir annehmen, daß bei dem Athmungsproceß eines Thieres von leichterem Körpergewicht ebenso viel nährende Stoffe verloren gehen, als bei dem eines größeren Thieres derselben Race. Daher kann nicht bei jedem Thiere, wie Weckberlin solches behauptet hat, das Erhaltungsfutter auf 1/60 Heuwerth des lebenden Körper=wichts festgestellt, sondern es muß nach den Resultaten obiger Versuche angenommen werden, daß die kleinen Schaafe ein ebenso großes=Futterquantum als Erhaltungs= futter bedürfen, wie die großen, und daß daher bei den kleinen Schaafen, wenn solche nur mit einem für ein bestimmtes lebendes Gewicht festgesetzten Futterquantum gleich den graßen gefüttert werden, für das gleichmäßige Fortwachsen der Wolle weniger Produktionsfutter übrig bleibt und diese daher auf Kosten des Körpergewichts leben muß. Obgleich nun obige Versuche über die angeregte Frage ziemlich genügende Resultate gegeben hatten, so bezogen sich diese doch nur auf die Fütterung mit Schaafen, und ist dieser Gegenstand wohl für unsere gesammte Viehzucht zu wichtig, als daß es mir nicht hätte wünschenswerch erscheinen sollen, auch eine nähere Erforschung desselben hinsichts der Fütterung mit Kühen zu versuchen. Forts. folgt. Tienenzucht betreffend. Die Frühjahrsversammlung des hiesigen Bienenzuchtvereins findet Donnerstag den 8. Mai, Nachmittags 3 Uhr hier im Klosterfaale statt. Die erschienenen Mitglieder verloosen Dzierzon'sche Bienenwohnungen unter sich, sofern sie ihre Beiträge pro 1855 und 1856 entrichtet haben. Prüm den 18. April 1856. Der Vorstand. Die Versöhnung. Novelle von Ph. Laven. Fortsetzung. Nach dem Tode seines Vaters heirathete der junge Rodermundt. In spätern Jahren war das wichtigste Ereigniß seines Lebens Folgendes: Kaiser Leopold I. vermahlte sich den 14. December 1676 mit Eleonora Magdalena Theresia, der Tochter des Pfalzgrafen Philipp Wilhelm von Neuburg. Kaum hatte Herr Rodermundt von dieser bevorstehenden Vermählung gehört, so rief er die Seinen zusammen:„Ich muß, obschon in Jahren,“ sprach er,„nach Passau, denn dort wird das kaiserliche Beilager gehalten, ich muß dort die kaiserliche Braut sehen, die als kleines Kind in der Simeonsstraße zu Trier auf meine ohnmächtige Mutter herabgeblickt hat, und deren Mutter so holdselig meiner armen Mutter genaht ist; gewiß sehe ich Mutter und Tochter bei jenen Hochzeitsfeierlichkeiten zusammen und werde mich dann doppelt freuen!“— Jenes kleine viermonatliche Töchterlein der Pfalzgräfin, welches die Freiburger Amme trug, ward nämlich später die dritte Gemahlin Leopold's I. und Kaiserin Mutter Joseph's I. und Karl's VI. Herr Rodermundt reiste nach Passan, und es glückte ihm sogar, bei Mutter und Tochter Audienz zu erhalten. Die alte Pfalzgräfin überreichte ihm da ein goldgefaßtes Marienbildchen mit den Worten:„Seht, der Segen, den eure Mutter damals über meine Tochter herabgefleht, ist in Erfüllung gegaugen!“— Als sein köstlichstes Kleinod pflegte Herr Rodermundt nach seiner Heimkehr gerne Freunden und Fremden jenes empfangene Marienbilochen zu zeigen und er vergaß denn auch nie, jene Worte, die die Fürstin bei Darreichung des Bildchens zu ihm gesprochen, mit einer Art von Pietät hinzuzufügen. In seinem Greisenalter war Herr Rodermundt ein wohthabender Mann geworden, und hatte die Freude, Kinder und Kindeskinder in Wohlstand um sich zu sehen. Alle die Seinigen zeichneten sich durch Religiosität und Biederkeit aus; und so kam es denn, daß nach seinem Absterben seine Nachkommen bis zu Ende des vorigen Jahrhunderts in jenem Moseldorfe geborne Verwalfer der Abtei Himmerode blieben. Das Leben dieser Nachkommen floß einförmig dahin, wie ein Bach, der sich Jahrbunderte lang in denselben Ufern hält. Weihnachten, Ostern und Pfingsten, Dreikönigstag, das Kirchweihfest, die Namenstage von Vater und Mutter waren Freudentage für die Familie. Am Martinsabend wurde eine Gans verzehrt. Zu gewissen Zeiten des Jahres wallfahrtete man nach Eberhards=Klausen, nach Machern, nach Echternach und zum h. Apostel Mathias nach Trier; auf solchen Fahrten wurde dem Wohlleben nicht gefröhnt, desto mehr aber betete man und und trug die Mühsale eines solchen Ganges freudig um Gottes willen und zur Abtödtung seiner sinnlichen Begierden. War der Herbst goldenen Saft, dann nahten in Menge die herbstlichen Walvergäste, das Dorf belebte sich und das Haus des Verwalters wimmelte von Menschen. Was Küch' und Keller vermochte, tischte die Frau Verwalterin auf. Ueberall in Weinbergen, auf schlängelnden Felsenpfaden, auf der Mosel in Kähnen sah man Priester und Laien bunt und freudig durch einander gemischt, und in einsamen Waldkapellen knieten Morgens und Abends Männer und Frauen im Gebete, und Priester weilten da, das Brevier in der Hand. Der Herr Verwalter hatte dann die Hände voll zu thun in den Weinbergen, im Kelterhause, in den Hallen des Kellers, in den gastlichen Gemächern seiner Wohnung. An Winterabenden ferner las der Verwalter seinem Gesinde aus dem Leben der Heiligen vor; Mährchen und Sagen wurden erzählt, die man as den Mude der Uigrahauter gechor hate. 3u Maimonate ging der Hausherr, wenn die Abendglocke läutete, mit Knechten und Mägden zur Rosenkranz=Andacht; das ganze Dorf war da um seinen Seelenhirten vrrsammett und pries in Litaneien die allerseligste Gottesgebärerin. So flossen Tage und Monate des Jahres und der Jahre gleichmäßig jenen Verwaltern dahin, und wer die Geschichte der Familie Rodermundt in jenem Moseldorfe von dem Stammvater an bis gegen das Ende des vorigen Jahrhunderts auch noch so genau beschreiben wollte, er müßte gestehen, daß wir das Hauptsachlichste derselben, freilich in einem Miniaturbilde, eben wiedergegeben haben. Im Jahre 1794 war in jenem Dorfe Verwalter der Himmerod'schen Güter Evarist Rodermundt. Die Sparsamkeit seiner Voreltern hatte ihn zum Herrn eines seinem Stande nach bedeutenden Vermögens gemacht. Seine Frau, die ihm noch da u eine reiche Mitgift gebracht, war eine tüchtige Hauswirthin; sie war dem großen Acker= und Weinbaubetriebe, das ihr und ihrem Eheherrn oblag, vollkommen gewachsen. Von dem grauenden Morgen bis spät in die Nacht regte sich Tag für Tag die thätige Hand der Frau Verwalterin, und kein Fruchtkörnlein ging unter ihren Augen zu Schanden. Ein heller Verstand erleuchtete ihren Kopf, und ihr Herz durchglühte die Lehre Dessen, der zum Heil und zur Heilizung der Menschen am Kreuze gestorben ist. Die theilnahmlose, bloß in Worten bestehende Herzensgüte haßte Frau Rodermundt mir ganzer Seele und sah sie als ein lebloses Schattenbild an; aber jene Herzensgüte und Charakterkräftigkeit, die, was sie tief empfindet, mit Hand und That verwirklicht, jene Herzensgüte, die da schafft, gibt, strebt und arbeitet, die schätzte sie um so mehr und übte sie auch aus.„Was nützt,“ pflegte Frau Rodermundt zu sagen,„all jenes Seufzen, Phantasiren Hand nichts weiß, ist keine Güte; Nachbars Kuhist auch gut, aber sie gibt keine Milch; thätig sein heißt gut ,; ich für mein Theil seufze nur, wenn ich Holz haue. Bei diesen Ansichten hob die Frau das Hauswesen zu immer schönerm Flore, und von den Armen und Kranken des Dorfes wurde die Frau Verwalterin Nothhelferin und Mutter genannt. Wäre Ihr Gatte, Herr Rodermundt, desselben Sinnes gewesen, so hätte er sich wohl manches Leid erspart. Er aber las mit heißer Begierde jene giftigen Schriften, die vor der französischen Revolution und nach dem Ausbruche derselben Deutschlind überflutheten. Voll von menschbeitbeglückenden Ideen sing er an, sein Geschäft zu vernachlässigen, und er war einer der Ersten, die um den im Dorfe errichteten Freiheitsbaum tanzten. Er verlor seine Stelle als Verwalter. Der Kummer über des Mannes immer wilderes Treiben warf am Ende die Gattin auf das Krankenbett; sie starb im August des Jahres 1798 und hint.rließ ihrem Gemahl ein einziges Kind, die zweijährige Mariane. Herr Rodermundt versuchte jetzt Vergrößerung seines Vermögens durch Lieferungen, in die er sich unvorsichtig einließ. Diese Geschäfte schlugen fehl und brachten ihn um den größten Theil seiner Habe. In der Hoffnung, daß ihm von dem erlittenen Verluste Manches zurückerstattet werde, reiste er im Jahre 1800 nach Paris. Sein letzter Brief, den er von da aus nach der Heimath schrieb, war vom 3. Febr. 1801. Seitdem verschwand jede Spur von ihm. Die kleine Mariane, deren Vermögen zu ihrer Erziehung nicht hinreichte, wurde einer alten unverheiratheten Tante übergeben, die einige Stunden von Bertrich ein Landgut bewohnte. Auf diesem Gute ihrer Tante lebte Mariane Rodermundt die folgenden Jihre ihrer Kindheit. VI. Es war am 24. September des Jahres 1844, in einer Zeit, wo Tausende von Pilgern zu dem h. Kleide unseres Heilandes kamen, da saß in einem in der Brückenstraße zu Trier gelegenen Hause eine kleine Gesellschaft um den Mittagstisch. Ein Blick in dem Hause konnte hinlänglich zeigen, daß der Eigenthümer ein wohlhabender Mann war; indeß, was viele seiner Mitbürger damals thaten, Das that er auch; er vermiethete an Fremde, die ein Privathaus einem Gasthause vorzogen, die eingerichteten, aber unbenutzten Sruben seines Hauses und ließ diese zeitigen Insassen gegen Vergütung auch an feiner Familientafel Theil nehmen. Die Gesellschaft, welche heute in dem Hause um den Mittagstisch gereibt war, bestand, außer dem Hausherrn und dessen Familie, aus 2 Fremden, nämlich einem jungen Arzte und einem bejahrten Elsasser Kaufmanne. Zwei leerstehende Gedecke ließen noch andere Gäste erwarten. „Ist der neue Herr noch nicht da?“ sagte nach vollbrachtem Tischgebete der Hauswirth zu seiner Frau,— —„so müssen wir wohl noch mit dem Essen warten.“ — Er ist schon seit 9 Uhr ausgegangen, versetzte die Frau. Beim Weggehen sagte er, wenn sie um die Mittagszeit nicht da wären, so sollten wir nur ruhig voranessen und für sie einige Gerichte aufsparen, die in der Küche nicht viel Umstande machten; sie gingen heute in den Dom, um den h. Rock zu sehen, und wüßten nicht, wie lange Das währe. „A la bonne heure,“ fiel der Hauswirth ein.„So wollen wir zu den Waffen greifen, meine Herren! Auf das Essen warte ich nicht gerne lange.“ Forts. folgt. Prschiryenes. Der holländische Köln, 7. April. In Köln und der Provinz ist das Märchen von der großen Erbschaft hinlätiglich bekannt, welche von dem holländischen General Würtz herrühren und auf deren Millionen=Beträge weiß Gott wie viel hier ansässige Familien Anspruch haben sollen. Der Glauben hieran ist troß der oft sehr starken Anzeichen von Schwindelei bei den meisten sich betheiligt Glaubenden so tief eingewurzelt, daß es schwer hält, dagegen anzukämpfen. Von Zeit zu Zeit werden die fabelhaftesten Angaben über die Hinterlassenschaft des Admirals in Umlauf gesetzt, um damit die Leichtgläubigen immer von Neuem zu ksvern. Wie mancher unnütze Thaler mag schon auf die Proceßkosten als Verschuß eingezahlt worden sein! Im Anfange der fünfziger Jahre fand sogar in einem hiesigen Lokal eine Versammlung der sogenannten Erbschafts=Berechtigten Statt, wo eine vollständig ausgearbeiteter Stammbaum zur Vorlage gekommen und die Versicherung abgegeben worden sein soll, daß die Entscheidung über diese Angelegenheit in kürzester Frist zu erwarten sei. Auch Ende vergangenen Jahres beschäftigte sich ein großer Theil des Publicums wieder eifrig damit. Außer dem materiellen Nachtheil hat dies für Manchen auch noch sehr übele moralische Folgen, denn wer als glücklicher Nachkömmling des Admirals Würtz ein Recht zu der Hoffnung zu haben glaubt, über Kurz oder Lang in den Besitz eines Vermögens von einigen Hunderttausenden zu gelangen, hat natürlich nicht so viel Lust und Geduld, an die Aussicht eines bescheiden bürgerlichen Glücks die volle Kraft seiner Thätigkeit zusetzen. Im Allgemeinen aber wird es nichts schaden, an eine Erklärung zu erinnern, welche über den holländischen Erbschafts=Schwindel schon im Jahr 1809 in dem damaligen „Rhein= und Moselboten abgegeben wurde. Sie lautet wörtlich: Interessante Anzeige. Durch eine von dem Herrn herzoglich nassanischen Geheimrath und Canzler Kau unterzeichnete Kundmachung, welche ebenfalls in die„Nachener“ und„Düsseldorfer Zeitung“ aufgenommen ist, werden die naussauischen Unterthanen vor den Betrügereien gewisser Menschen gewarnt, die unter falschen Vorspiegelungen von unermeßlichen Schätzen, die aus dem Nachlasse eines gewissen Paul von Würtz, ehemaliger Feldmarschall in Diensten der Generalstaaten von Holland, herrühren, und dessen Erben zufallen sollen, beträchtliche Summen Geldes von Leicht. gläubigen erschleichen. Da Unterzeichneter durch die Mittheilung authentischer Berichte und getreuer Auszüge aus den Registern des amsterdamer Waisenhauses in den Stand gesetzt worden ist, über die eigentliche Lage der von Würtzischen Successionssache eine genaue Auskunft zu geben, so hält er es für eine Pflicht, dies zu thun. Hier folgt sie: „Vernöge eines von dem verstorbenen FeldmarschallPaul von Würtz den 21. März 1676 zu Hamburg vor dem Notar Dietrich Müller gemachten Testaments ist Johann van der Planke zu Gunsten ihrer mit erwähntem Paul von Würtz erzeugten natürlichen Tochter Bertha als einzige Erbin eingesetzt worden. Da diese Letztere minderjährig und ohne Descendenten starb, so fiel der erwähnte Nachlaß auf deren übrigen Intestat=Erben. Zwischen diesen als den von Würtzischen TestamentsErben und dessen Intestat=Erben entstand jedoch zu Hamburg ein Proceß, welcher zu Gunsten der erstern, nämlich der Erben von Bertha van der Planke, sowohl in erster als Appellations=Instanz entschieden wurde. Und in Kraft dieser Urtheile ist der von Würtzische Nachlaß denn auch wirklich den 7. Februar 1692 von den Commissarien der Waisenkammer an die Intestal=Erben der erwähnten Bertha van der Planke ausgeliefert worden. Dem ungeachtet sind seitdem noch viele Reclamationen wegen dieser Verlassenschaft eingegangen. Nämlich im Jahre 1755 meldeten sich verschiedene Personen an die Staaten von Holland und Westfriesland; im Jahre 1765 machte der königlich preußische Resident Herr’Elberfeld deshalb eine Reclamation an die Directoren der Waisenkammer; im Jahre 1774 verwendete sich Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich für einen gewissen Franz Busch ebenfalls bei den Generalstaaten; im September 1806 meldete sich Wilhelm Anton Binnius, Pastor zu RheinKassel, bei Seiner Majestät dem Könige von Holland; endlich kam auch ein gewisser Johann Tobias Werker, angeblich Kaufmann von Berlin, und Julian Adam Würtz bei der Waisenkammer um Auslieferung der erwähnten von Würtzischen Verlassenschaft ein. Allein alle diese Reclamationen sind aus den oben angeführten Gründen förmlich abgewiesen worden. Seitdem hat sich Niemand mehr gemeldet.“ Möchten diese officiellen Aufschlüsse, für deren Treue ich mit Documenten bürge den ferneren Täuschungen unglücklicher Leichtgläubigen Einhalt thun. Köln, den 17. October 1809. (Gez.) Philipp Goebel, der Rechten Licent. Aus Hillesheim wird gemeldet, daß die Zahlungen aus der Prov. Brandkasse bereits in voriger Woche erfolgt sind, man auch billiger Weise annehmen müsse, daß bei einem so außergewöhnlichen großartigen Unglück, den mehrern sich folgenden Bränden und den verschiedenen Ansprüchen der vielen Brandbeschädigten das Möglichste in kurzer Zeit zu jenem Zwecke geschehen ist. Nachweis über den Verbrauch von Victualien 2c. in der„ArmenSpeise=Anstalt“ hierselbst vom 1. bis incl. 30. April laufenden Jahres. Ausgaben. 36 S Dafür wurde verabreicht: täglich Vormittags 95 Portionen Suppe an Kinder täglich Mittags 95 Portionen Suppe an Kinder und täglich Mittags, 47 Portionen Suppe an Erwachsene. Prüm den 1. Mai 1856 Der Rendant Anzeigen. Bekanntmachung. 19 Am Dienstag den 6. Mai cur., des Vermittags 10 Uhr, werde ich im Schulhause zu Lützkampen die Ausführung einer 315 laufenden Ruthen langen Steinbahn sowie 6 =Rinnenpflaster der Prämienstraße von Burgreuland nach Krautscheid auf dem Banne von Lützkampen, veranschlagt im Ganzen zu 800 Thaler 22 Sgroschen 6 Pfennig, öffentlich in Verding geben. Der Kestenanschlag kann bis zum Verdingstermine auf meinem Büreau eingeseben werden. Leidenborn, 28. April 1856. Der Bürgermeister, J. Linden. 27 Den Lohschlag der Gemeinde Stad tkyll, Distrikt Sechesrodt, abgeschätzt zu 394 Thaler, welcher bei der Versteigerung am 23. c. die Taxe nicht erreicht hat, werde ich Dienstag den 6. kommenden Monats, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Gemeinde=Saale öffentlich nochmals zum Ausgehote briügen. Herr Förster Hildesheim von yier wird den Schlag auf Verlangen vorzeigen. Stadtkyll, 28. Aprl 1856. Bürgermeister. Loh=Verkauf. Am nächsten Dienstag den 6. Mai d: J. Nachmittags um 2 Uhr, werde ich auf meiner Amtsstube hierselbst die diesjährigen Lobschläge der Gemeinden Brandscheid, Buchet, Distrikt Elspelt, taxirt zu 100 Centner und Wiuterspelt, Distrikt Haarth, taxirt zu 30 Centner öffentlich meistbietend verlassen, wozu Liebhaber eingeladen werden. Bleialf den 29. April 1856. Der Bürgermeister 9 Jerusalem. Loh=Versteigerung. Am nächsten Montag den 5. Mail.., Vormittags 10 Uhr, wird die Lohe des diesjährigen Schlages der Bürgermeisterei Habscheid im Hofswalde, Schlag Buchenwald(Richtseite) angeschlagen zu 448 Centner, öffentlich in dem Bürgermeisterei=Amtslokale durch den Unterzeichveten versteigert. Lünebach den 28. April 1856. Der Bürgermeister Petri. In Theilungssachen Friedrich Krump, Ackerer, in Schönecken wohnhaft, Kläger, vertreten durch AdvokatAnwalt Regnier, gegen 1. Jacob Krump, Ackerer und Handelsmann zu Esch wohnhaft, in eigenem Namen und als Vormund seiner mit der verlebten Maria Krump erzeugten minderjährigen Kinder a Mathias, b Susanna der Ersten, c Katbarina, d Jacob, e Anna Katharina und t Susanna Krump der Zweiten, alle ohne besondern Stand daselbst wohnend, Verklagten vertreten durch Advokat=Anwalt Fuxins, und gegen 2. Elisabetha Mayers Wittwe zweiter Ehe von Johann Krump, 3. Valentin Krump, 4. Philipp Krump emanzipirter Minderjähriger, worüber vorgenannter Valentin Krump Curator ist. 5. Johann Krump, 6. Anna Maria Krump, alle Ackerer zu Schönecken wohnend, und 7. Sebastian Krump, Handelsmann, wohnend zu Wetteldorf, handelnd in eigenem Namen und als Nebenvormund der oben genannten Minorennen Krump von Esch, Mitverklagte, vertreten durch Advokat=Anwalt Mayer. Wird vor unterschriebenem Johann Georg Franz Martin Backes, Kgl. Preuß. hierzu committirtem Notar, im Landgerichrsbezirke von Trier, im Amtswohnsitze zu Prüm Auf Grund eines Urtheils des Kgl. Landgerichts zu Trier, vom 12. April 1855 der darauf erfolgten Expertise vom 17. Oktober v. Jahres und folgenden Tagen, homologirt durch Urtheil des Kgl. Landgerichts zu Trier vom 10. Januar abhin Zur öffentlichen Versteigerung der den Requirenten zugehörigen, zur Gütergemeinschaft der oben genannten Elisabetha Mayers und deren verlebten Ehemann Johann Krump gehörigen, auf den Bännen von Schönecken, Wetteldorf und Dingdorf gelegenen Immobilien, unter den beim unterschriebenem Notar deponirten, und zur Einsich offen liegenden Bedingungen und Voratten geschritten werden. Die Immobilien sind folgende: 1. Ein Ackerfeld hinter Hohberg, Bann Dingdorf Flur 6, Nr. 59, groß 137 Rth. 45 Fuß, begrenzt von Johann Thiel von Dingdorf und Caspar Hahn von Wetteldorf taxirt zu 30 Thaler. 2. Ein Ackerfeld auf dem Forst, Flur 5 Nr. 4/1, groß circa 100 Rth. begrenzt von Krump selbst, und Johann Kammerscheid von Schönecken, abgeschätzt zu 30 Thlr. 3. Ein dito auf dem Querleim, Flur 1 Nr. 29 auf dem Banne Schönecken, groß 122 Rth. 45 Fuß, begrenzt von Valentin Schreiber und Nikolas Nikolai 1. ist in 2 gleichen Breiten gespaltet, wovon der westliche Theil zur Masse des Johann Krump gehört, der östliche Theil hier abgeschätzt zu 10 Thlr. 4. Ein dito auf dem Leim, Flur 1, Nro. 93, groß 145 Rth. 45 Fuß, begrenzt von Anton Hannegreß und Johann Hermes von Schönecken, hiervon gehört ein vierter Theil der Länge an der Ostseite zu der Masse des Vaters Krump, die übrigen drei Viertel hier geschatzt zu Simon Gaspers und Hubert Henkes, abgeschätzt zu 40 Thlr. Die Versteigerung findet am Montag den 19. Mai nächsthin, Vormittags 9 Uhr, zu Schönecken in der Wohnung der Mitrequirentin Wittwe Johann Krump statt. Prüm, den 25. März 1856. Der Königliche Notar 225 Backes. Bekanntmachung. Am Freitag den 9. Mai c, unmittelbar nach der Versteigerung der Erben Ganser von Niederprüm, läßt der zu Prüm wohnende Bäcker Johann Thome, eine auf dem Banne von Niederprüm, in den Stöcken, gelegene Wiese, groß circa 1 ½ Morgen, zwischen Joh. Heinrich Graff, Joh. Peter Berrens und der Prüm öffentlich und freiwillig gegen Borg zu Niederprüm versteigern. Prüm, den 2. Mai 1856. Der Kgl. Notar 227 Backes. Bekanntmachung. Am 9. Mai dieses unmittelbar vor oder nach der Güterversteigerung von Erben Ganser zu Niederprüm, wird die zu Niederprüm gelegene„„ 95. Gäuser sche Schneibemühle mit Wohnhaus und Garten einer öffentlichen meistbietenden Versteigerung ausgesetzt. Prüm den 29. April 1856. Der Königliche Notar, Backes. Versteigerung zu Schwirzheim. Am Dienstag den 6 dieses Monats, Morgens um 9 Uhr, läßt der zu Schwirzheim wohnende Schreiner Anton Surges— daselbst in seiner Wohnung mehre neue Hausmobilien, als Tische, Bettladen, Stühle und Backmulden u. s. f. nachher der daselbst wohnende Ackerer Michel Krämer in seiner Wohnung mehrere Acker= und Wiesenparzellen, öffentlich vor dem unterschriebenen Notar gegen Zahlungsausstand versteigern. Prüm, den 3. Mai 1856. Ganser. Regelmäßige Packet=Post=Schifffahrt zwischen Bekanntmachung. Am Mittwoch den 9 4. Mai c. Nachmittags 2 Uhr, wird der Unterzeichnete in seiner Anitsstube zu Neidingen die Anfertigung der Planums=Arbeiten einer 387 Ruthen langen und zu 605 Thlr 12 Szr. veranschlagten Wegestrecke auf der St. Vith=Losheimer Prämienstraße, von der Grenze der Bürgermeisterei Meirode bis nach Atzerath, entweder in verschiedenen Loosen oder im Ganzen, dem Wenigstfordernden öffentlich in Verding geben, mit dem Bemerken, daß der Termin zur Beendigung der Arbeiten auf den 1 Juni 1857 festgesetzt ist. Plan und Kostenanschlag können im Termine bei mir eingesehen werden. Neidingen den 25. Apcil 1856. Der Bürgermeister Demoulin. 222 Bekanntmachung Am Donmerstag den 15. Mai 1856, Vormittags 10 Uhr, läßt der Herr Simon Haas, Gutsbesitzer zu Seiwerath 120 Jannen= und mehrere Eichen= Nutzholz=Stämme, welche vorzügsich zu jeder Gattung Baubolz geeignet sind, und in der Nähe der Trierer=Staatsstraße bei Seiwerath lagern, ferner 28 Stück geschmttene Balken sowie eine Parthie Tannenbord freiwillig auf Borg versteigern. Der Gerichtsvollzieher Hasenbach. 223 Der Jakob Henz von Oberstadtfeld, Kreis Daun verlor am 31. März seine Brieftasae, enthaltend 188 Thlr. Der redliche Zinder erhält bei Zurückgabe derselben an ihm selbst oder an Mathias Herbrandt in Stadtkyll, eine Belohnung von 5 0 Thlr. 27 Thaler. 5. Eine Hude auf'm Hohberg, Flur 1, Nro. 169, groß 2 Mrg. 58 Rth. 90 Fuß, begrenzt von Peter Zimmer und Krump selbst, abgeschätzt zu 16 Thlr. 6. Wiese im Brühl, Flur 2, Nro. 4 3/83, haltend 1 Mrg. 90 Rth. 70 Fuß, begrenzt von Johann Irsfeld und Carl Alff, hiervon ist circa 90 Rth. an der Westseite abgesteint, welches zu dieser Masse gehört und ist abgeschätzt zu 50 Thlr. 7. Ein dito allda, Flur 2, Nro 49 6/37, groß 74 Rth. 85 Fuß, begrenzt von Sebastian Krump und der Nims, abgeschätzt zu 40 Thir. 8. Ackerland in Illgesdell, Flur 2, Nro. 397, groß c. 105 Rth. begrenze vom Weg und Krump selbst, abgeschatzt zu 40 Thlr. 9 Ein Ackerseld auf der Acht, Bann Wetteldorf, Flur 9, Nro. 205, groß 84 Rth. 40 Fuß, begrenzt von Theodor Gores Wittwe und Thomas Cremer, abgeschätzt zu 25 Thlr. 10. Ein dito allda, Flur 9, Nro. 2 89/167, groß 1 Mrg. 54 Rth. 35 Juß, begrenzt vom Wege und Johann Irsfeld, hiervan ist circa ¼ Mrg unter Irsfeld der Länge nach abgesteint, zu dieser Masse abgeschätzt zu 15 Thlr. 11. Wiese auf dem Bellert, Flur 1, Nro. 8, groß 1 Mrg. 131 Rth. 85 Fuß, begrenzt von Johann Schreiber und Anton Hannegreß, ist in 2 Theile gespaltet, novon c. 100 Rth. längs Schreiber zu dieser Masse gehören, geschätzt zu 40 Thlr. 12. Ein dito auf der Scheid, Flur 1, Nr. 9, groß 1 M. 71 R. 70., begrenzt von Simon Gaspers und Friedrich Krump, wovon c. die Hälfte längs 2c. Krump zu dieser Masse gehört u. abgeschetzt zu 50 Thlr. 13 Ein Wald in der Irsfelderdenn, Flur 6, Nro. 49½, groß 1 Mrg. 134 Rth. 60 Fuß, begrenzt von ANTWERPEN und NEW-YORK von Adolph Strauß in Antwerpen Unterzeichneter expedirt zwischen dem 15. und 20. Mai c. den großen amerikanischen Dreimaster 1 Klasse ide Cap. Hender sohn nach New=York. Diese Gelegenheit ist Allen Auswanderungslustigen anzumpfehlen.„ Dieses Schiff ist nur für Passagiere eingerichtet, als Schnellsegler bekannt, hat ein 8 Fuß hohes helles Zwischendeck, und wird durch einen sehr erfahrenen menschenfreundlichen Capitän geführt. Die Preise der Ueberfahrt, welche die voustandige zubereitete Seekost 1. Qualität, Kopfgeld, Bettstelle Apotheke süßes Wasser, Holz, Koblen und Licht 2c. inbegriffen sind aufs Billigste gestellt. Nähere Auskunft ertheilt Adolph Strauß, Expediteur und Schiffsbefrachter in Antwerpen. Place St. Walbürge Nr. 245 in der Nähe der Schelde. 218 Es steht in Koppscheid, Bürgermeisterei Aum, eine sehr gute Wohnung, welche gleich bezogen werden kann, nebst einem Ackerfelde, Garten und Pesch zu verpachten. Nähere Auskunft ertheilt Michel Johanns Soteiofte. Eine schwer trächtige Kälbin, braunroch von Farde, mit(flachen Hörnern, ist am 2. Mai zu Prüm dem Markt entkommen. Der redliche Finder wolle mir dieselbe gegen Erstattung der Fütterungskosten und einem guten Trinkgelde zurück geben. 8sched be danberiohrg, Mathigs Busch. Gedruckt, verlegt und herauegegeben von C. Plaum in