m mn S Nr. 72. Dinstag, den 28. März. Siebenundfünfzigster Bahrgang. Gnsertions=Gebühren: für die Petitzelle oder deren? Raum 15 Pfg.poln.— Erscheint täglich außer nach Sounde und Festagen: Sonntags früh wird eine Veillageansgegeben.„ 1865. Bestellungen auf die „Bouner Zeitung“ für das 2. Quartal 1865 beliebe man baldgefälligst zu machen; für Auswärtige beträgt der AbonnementsPreis bei allen Preuß. Post=Aemtern pro Quartal 1 Thlr. 7½ Sgr. Amtliche Nachrichten. Berlin, 25. März. Se. Majestät der König haben Allergnädigst gerußt: Dem Hauptmann Lentze vom großen General=Stabe und Ssthmesiers sen.. 9 Bars zu Neunklrchen im Kreise ordentlichen Proses. 1oler Orden vierter Klase und den in Sengeberg;enor in der zurisischen Fakultät der Universität Dr. H. F. Jacobson, den Charakter als Geheimer Justiz=Rath zu verleiben. Der bisherige Privatdocent, Prosector Dr. F. L. Goltz zu Königsberg in Preußen ist zum außerordentlichen Prosessor in der medizinischen Fakaltät der Königl. Universität daselbst ernannt worden. Deutschland. Berlin, 25. März. Die vereinigten Commissionen für Finanzen und Zölle, und für Handel und Gewerbe haben gestern in Gegenwart der Regierungs=Commissare: Wirkl. Geh. Rath von Pommer=Esche und Mäinisterial=Direktoren Deiorua und Philipsborn, den Bericht über die Zollvereinsverträge, so wie über das Nachtragsprotokoll 2c., schließlich festgestellt. Zugleich haben sie über den vorgestern eingebrachten Gesetz=Entwurf, betreffend die Wirksamkeit des neuen Zolltarifs schon vom 1. Juli ab, berathen und auch den Bericht in Verbindung mit ersterem ebenmäßig festgestellt. Der Antrag lautet auch bezüglich der letzteren Vorlage auf unbedingte Annahme, zumal ein, dem Inhalte und Zwecke derselbe entsprechender Vorschlag, bereits vor deren Einbringung, im Schoose der Commission gemacht worden war. Hauptreferent ist der Abg. Michaelis, Spezialreferenten der Abg. Prince=Smith für den Zolltarif, Krieger(Berlin) für die Verträge und Verabredungen über die inneren Steuern (von Branntwein, Bier, Tabak, Wein, Rübenzucker und Salz), so wie über die Rhein= und Weserzölle. Voraussichtlich wird die Berathung in pleno bereits in etwa acht Tagen erfolgen können. .„Die Besitzeugnisse für die Veteranen der Jahre 1813 bis 1015 über die Berechtigung zum Tragen der von Sr. Majestät dem Könige am 17. März 1863 gestifteten Erinnerungs=Kriegsdenkmünze sind jetzt zur Aushändigung an die Veteranen seitens der Ortsbehörden fertig gestellt. Sollte der Alrhöchsten Anordaung aemaeg ioe de Aushändigung, aus Anlaß der 50jährigen Zugehörigkeit zu Preußen beiwohnen, verhieß Se. Maj. der König, wenn angänglich, zu erfüllen.— Bei den kronprinzlichen Herrschaften fand gestern Tafel statt, zu der vornämlich fürstliche Mitglieder des Herrenhauses und außerdem auch der Staatsminister a. D. v. Bethmann=Hollweg nebst Gemalin Einladungen erhalten hatten.— Der General der Infanterie, Fürst zu Hohenzollern=Hechingen k. Hoh., ist dem Vernehmen nach, zum Chef des 2. Niederschlesischen Infanterie=Regiments Nro. 47. ernannt worden.(Se. k. Hoh. ist auch Chef des 2. Niederschlesischen Landwehr=Regiments Nro..)— Der FlügelAdjutant Sr. Maj. des Königs, Major Prinz Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe=Ingelfingen, ist zum Oberst=Lieutenant befördert worden. Der General=Major a. D. Frhr. v. d. Bussche=Ippenburg hat den Charakter als General=Lieutenant, der Oberst z. D. v. Natzmer den als General=Major und der Oberst=Lieut. a. D. v. Schönermark den als Oberst erhalten.— Das„Dr. Journ.“ spricht sich sehr unzufrieden über die preußischen Zeitungen aus, welche von dem neuen mittelstaatlichen Antrage am Bunde nicht viel halten, drückt sich aber selbst auch sehr resignirt über diesen Schritt aus, indem es sagt:„Daß der mittelstaatliche Antrag in der gemäßigtsten und rücksichtsvollsten Form gegen beide Mächte am Bunde erfolgen werde, ist natürlich zu erwarten. Es bleibt den obgedachten Blättern unbenommen, hierin etwas „Nichtssagendes“ zu finden; an Unbestimmtheit wird der Antrag nicht leiden. Unter allen Umständen dürfte derselbe den Nutzen haben, die Lage der Dinge in Deutschland zu klären und darüber keinen Zweifel bestehen zu lassen, ob und wo man den vor Jahresfrist ausgesprochenen Ueberzeugungen und Bestrebungen treu geblieben ist. Daher wird denn auch die Majoritäts=Entscheidung, wohin sie ausfallen möge, eine nichtssagende in keinem Falle genannt werden können.“— Die neueste Nummer des„JustizMinisterialblattes enthält ein Erkenntniß des Ober=Tribunals, worin es für zulässig erachtet wird, Jemanden nachträglich der Theilnahme eines Verbrechens anzuklagen und zu verurtheilen, wenngleich der eigentliche Thäter in einem früheren Untersuchungsverfahren von der Anschuldigung desselben Verbrechens freigesprochen worden ist. Berlin, 26. März. Die„Berl. Börs.=Zig." berichtet: Die in weitesten Kreisen verbreitete Erwartung, daß morgen die Auflösung oder Vertagung des Abgeordnetenhauses eintreten werde, glaubt die Kreuzzeitung als unbegründet resp. verfrüht bezeichnen zu dürfen. Inwieweit das genannte Blatt sich bei dieser seiner Erklärung auf authentische Nachrichten stützt, können wir nicht beurtheilen. Es kann sein, vuß in dem gestern unter Beiwohnung des Kronprinzen abgehaltenen Ministerrathe von allen Schritten der gedachten Art vorläufig Abstand genommen ist; in dem vorgestern abgehaltenen Ministerrathe soll aber, wie uns aus guter Quelle mitgetheilt wurde, das Ansuchen an den König, den Landtag auf 30 Tage zu vertagen, fest beschlossene Sser.-Hiu gruug, an die nächsten Ange Sache gewesen sein. Als Grund ist angegeben: sceilung de, Minister des Innern hat in Folge einer Mit, # ves Ministers der auswärtigen Angelegenheitn den viegierungsbehörden von einer Verordnung der Regierung der nordamerikanischen Vereinigten Staaten Kenntniß gegeben, durch welche das Erforderniß von Pässen für alle Reisenden, welches im Jahre 1862 aufgehoben worden war, Art wieder hergestellt worden ist, daß alle Fremden, mit Ausnahme derjenigen Einwanderer, die zur See direkt Heimasheos viomalichen oder sden dein müssen, welcher von einem di. ten wifst worden is. denten der Vereinigen Staaschen Danr,; enthält wieder einen Arüikel in escheun der schiterichu gegen das Akgeorhuetenhaus, in Michrm sie schließlich ihre Ueberzeugung ausdrückt, daß die Session entweder sofort geschlossen oder der Landtag wenigstens auf vier Wochen vertagt werden müsse,„damit der Stein, der doch nicht mehr zu halten ist, leiser falle“. Die Aeußerung ist deshalb bemerkenswerth, weil sich sehr oft die politischen Wünsche der„Zeidl. Corr.“ rasch verwirklichen und ihre Rathschläge gehört werden. une d5f lin, 26. Mätz. Se. Maz, der König haben Rurignuvigst geruht: Dem Provinzial=Steuer=Director, Geheimen Ober=Finanzrath Wohlers zu Köln, zur Anlegung des von des Königs der Niederlande Majestät ihm verliehenen Gereschestan Ganne in gone und dem Professor extraordinarius Dr. Hoppe zu Basel, zur Anlegung des von Sr. Heiligkeit dem Papste ihm verliehenen Ritterkreuzes des St. GregoriusOrdens, die Erlaubniß zu ertheilen.— Die von Sr. Maj. dem König vorgestern empfangene Deputation aus der Rheinprovinz bestand aus dem Kammerherrn v. Waldbott, dem Bürgermeister Conzen aus Aachen, dem Grafen Beyssel=Gymnich, dem Frhrn. Baum ang Doselder 9h6=Präsidenten dem Mmitgalede des g. dim Kaufmann Sturt aus Nlachen und em Wingnere ur9 Herrenhauses, Grafen Nellessen aus Aachen. Diche Pmite in n mochle wime wigt v..in Nachen der Feier der Rheinprovinz er als das Aeußerste des„Entgegenkommens", betrachten würde, eine„Concession", im Sinne des Stavenhagenschen Amendements, kann dem Abgeordnetenhause nimmermehr genügen. Ob daher ein Hinweis auf die, während der Vertagungszeit gepflogenen Berathungen der commandirenden Generale, als auf ein neues und höchstes Zeichen der „Versöhnlichkeit“ der Regierung, im Lande großen Eindruck machen würde, dürfte sehr zu bezweifeln sein. Wir halten ro fur wayrscheinlich, daß, wenn die Angabe der Kreuzzeitung, daß von der Vertagung Abstand genommen sei, sich bewahrheitet, Erwägungen der vorstehenden Art, welche namentlich in dem Kronprinzen einen Vertreter gefunden haber., mögen, die Aufgebung des Schrittes herbeigsführt — Man dürfte einigermaßen gespannt sein, welche Art Empfang dem Präsidium des Abgeordnetenhauses am Geburtstage des Königs bei ihrer Graiulation zu Theil geworden sein möchte. Wie man jetzt hört, sind die drei Präsidenten des Abgeordnetenhauses gleichzeitig mit den drei Präsidenten des Herrenhauses zum Glückwunsche empfangen worven. Der König hat, indem er sich an die sechs Herren zusammen wandte, seinem Dank für die Gratulation den Hinweis auf die Nothwendigkeit beigefügt, daß die Landesvertretung den schweren Aufgaben des Fürsten ihre Unter: stützung leihe. Man würde irren, wollte man diese Worte als lediglich gegen die Opposition des Abgeordnetenhauses gerichtet ansehen; mindestens liegt es ebenso nahe, sie mit den Worten eines hochconservativen Mitgliedes des Herrenhauses in Verbindung zu setzen. Herr v. Kröcher hat in der Sitzung am 18. d.., indem er den Standpunkt der Commission zur Vorberathung der Wegeordnung gegen die Regierung versocht, gesagt:„Die Commission ist den Wünschen der Regierung so weit nachgekommen, als irgend mög#ich. Ja, ich spreche das hiermit ausdrücklich aus: ich glaube, es ist die Pflicht des Herrenhauses, die Regierung zu unterstützen, so weit sie es eben mit ihrer Rechtsüberzeugung vermag, aber auch keinen Schritt weiter.“ Das ist genau das Abgeordnetenhaus genommen; es hält einfach fest an seiner Rechtsüberzeugung. Berlin, 26. März.(Die preußischen Forderungen.) Ueber die in Wien seiner Zeit übergebenen preußischen Bedingungen in Bezug auf Schleswig=Holstein geht der„Volks=Zeitung" die folgende Mittheilung zu, deren sachlichen Inhalt sie mit aller Entschiedenheit verbürgen zu können versichert: A. Ewiges und unauflösliches Schutz= und Trutzbündniß der Herzogthümer mit Preußen, vermöge dessen Preußen sich zum Schutz und zur Vertheidigung gegen jeden Angriff verpflichtet, der künftige Herzog dagegen dem Könige von Preußen die ganze Wehrkraft der Herzogthümer zur Verfügung stellt, um sie innerhalb der Armee und Flotte zum Schutze und Interesse beider Länder zu verwenden. Die Dienstpflicht und Stärke der Armee wird nach preußischen Bestimmungen normirt, die Aushebung der Mannschaften geschieht von preußischen Militärbehörden in Gemeinschaft mit den Civilbehörden nach preußischen Grundsätzen. Die preußische Kriegsverfassung findet Anwendung auf die Aushebung und die Bestimmungen über die Dienstzeit, ebenfalls gelten sonstige preußische Verordnungen über Servis, Verpflegung, Einquartierung, Ersatz und Flurbeschädigungen und die Mobilmachungs=Vorschriften im Frieden wie im Kriege. Dem Könige von Preußen bleibt es überlassen, die Mannschaft der Herzogthümer zu einem besonderen Armeecorps zu formiren oder sie vorbehaltlich der Anwendung des Artikels V der Bundes=Kriegsverfassung mit anderen Truppen zu verbinden, ihnen Standquartiere in Preußen oder den Herzogthümern anzuweisen und preußische Truppen in den Herzogthümern zu stationiren und die Garnisons=Verhältnisse zu regeln. Die in die preußische Armee und Flotte eintretenden schleswig=holsteinischen Unterthanen leisten dem Könige von Preußen den Fahneneid und haben im Avancement, Versorgung, Pension und sonstigen Rechten und Vortheilen dieselben Ansprüche wie die Preußen; gleichergestalt sind auch die preußischen Bildungs=Anstalten den herzoglichen Unterthanen gleich zugänglich wie den königlichen. Für die Marine gelten im Allgemeinen dieselben Grundsätze wie für das Landheer, die in Anwendung der preußischen Bestimmungen über die Verpflichtung zum Kriegsdienst zur See auszuhebende Mannschaft genießt ihre Ausbildung auf der preußischen Flotte und wird auf dieser verwendet. Diese Flotte ist in allen schleswig=holsteinischen Gewässern zur freien Circulation und Stationirung von Kriegsschiffen berechtigt, auch steht der preußischen Regierung behufs des Küstenschutzes die Controle über das Lootsen=, Betonnungsund Küstenbeleuchtungswesen in der Ost= und Nordsee zu. Zur Unterhaltung der aus den Mitteln beider Länder herzustellenden Streitkräfte, einschließlich aller für gemeinsame Kriegszwecke erforderlichen sachlichen Ausgaben, zahlt die schleswig=holsteinische Staatskasse einen näher zu ermittelnden, event. nach Maßgabe der Volkszahl und der preußischen Marine=Ausgaben näher festzustellenden jährlichen Beitrag. Das Fortifications=System der Herzogthümer wird in Bezug auf alle angelegten oder anzulegenden Befestigungen an den Küsten oder im Lande durch Uebereinkunft zwischen der preußischen und der Landesregierung nach dem von ersterer erkannten Bedürfniß geregelt. B. Die Bundespflicht des Souverains der Herzogthümer bleibt dieselbe wie bisher; das Bundes=Contingent für Holstein wird vom Herzog aus den nicht zum preußischen Bundes=Contingent gehörigen Truppentheilen der aus den Streitkräften beider Länder gebildeten, unter dem Befehl des Königs stehenden Armee gestellt werden. Dem Artikel V der Bundes=Kriegsverfassung entsprechend, wird dieses Contingent nicht mit dem preußischen Bundes=Contingent in eine Abtheilung vereinigt, sondern fortfahren, einen Theil des X. Armee=Corps zu bilden. C. Die preußische Regierung behält sich vor, in Gemeinschaft mit Oesterreich dem Bunde den Vorschlag zu machen, Rendsburg, so weit es auf holsteinischem Gebiete belegen, zur Bundesfestung zu machen, und die Regierung des neuen Staates gibt im voraus ihre Einwilligung hierzu; bis dahin bleibt Rendsburg von Preußen besetzt. D. Die Verpflichtung zum Schutz der Herzogthümer macht für Preußen den Besitz von Territorien nöthig, welche mit voller Souveränetät abzutreten sind: a) zum Schutz von Nordschleswig die Stadt Sonderburg mit entsprechendem Gebiet auf beiden Seiten des Alsensundes in einem Umkreise von wenigstens einer halben Meile Halbmesser und der Ausdehnung, daß die Ortschaften Düppel, Rackebüll, Kiaer, Burgsmark, Ulkebüll und Sundsmark in das Gebiet zur Anlegung von Befestigungen, desgleichen auch das erforderliche Terrain beim Hörup Haff zur Befestigung desselben innerhalb des preußischen Gebietes fallen, d) Behufs des Schutzes von Kiel die Festung Friedrichsort nebst entsprechendem Gebiet, nämlich die Ortschaften Holtenau, Stift, Prig, Seekampf und Scheide, so wie mit der östlichen gegenüberliegenden Seite des Kieler Hafeus das erforderliche Terrain zur Anlegung von Befestigungen. c) An den Mündungen des Kanals das zur Anlegung von Befestigungen erforderliche Terrain, welches später näher zu bestimmen ist. Preußen verlangt das Oberaussichtsrecht über den Kanal, die Entscheidung über den Lauf desselben, die Leitung des Baues und das Recht der Reglements=Bestimmung, desgleichen das Recht der Ausführung des Baues und des Betriebes für eigene oder für Rechnung einer Actien= Gesellschaft, in welchem Falle auf Grund der zu ertheilenden Concession dieser und nur dieser Gesellschaft die landesherrliche Genehmigung mit dem Rechte der Expropriation gegen den Ersatz des Werthes zu Theil werden soll.— Transitzoll soll außer den an die Unternehmer des Kanales zu entrichtenden Schifffahrts=Abgaben nicht erhoben werden. Die Benutzung des Kanals durch Kriegsschiffe bleibt näheren Bestimmungen beider Regierungen vorbehalten. E. Die Herzogthümer treten mit ihrem ganzen Gebiete dem preußischen Zollsysteme— dem Zollvereine— bei; über die näheren Modalitäten werden Verhandlungen mit den Zollvereins=Mitgliedern vorbehalten. F. Das Post= und Telegraphenwesen der Herzogthümer wird mit dem preußischen verschmolzen in der Weise, daß die Verwaltung mit allen Rechten und Pflichten für alle Zeiten auf die preußische Regierung übergeht, welche für ihre Rechnung den Betrieb nach den für das preußische Post= und Telegraphenwesen geltenden Gesetzen führen wird. Die Uebergabe der Herzogthümer an den künftigen Souverain erfolgt nach Sicherstellung und Ausführung aller vorstehenden Bedingungen. Kommen solche nicht zur Ausführung, so tritt Preußen in die aus dem wiener Frieden ihm zustehenden Rechte wieder ein und behält sich die Geltendmachung aller sonstigen ihm in Betreff der Herzogthümer zustehenden Ansprüche vor. — Die k. Universitäts-Bibliothek hierselbst hat jetzt durch den Ankauf der Grimm'schen Bibliothek einen bedeutenden und werthvollen Zuwachs erhalten, so wie namentlich in letzteren Jahren obige Anstalt durch Erwerbungen und Geschenke in erfreulichster Weise bereichert worden ist, so daß sie sich den ersten Sammlungen Deutschlands jetzt zur Seite stellen kann. Leider sind aber die Localitäten der Universitäts=Bibliothek, besonders das Lesezimmer, so beschränkt und unzureichend, daß eine gründliche Ausbeutung dieser bedeutenden Sammlung dem Leser sehr erschwert, wo nicht unmöglich gemacht ist. Glauben wir jedoch auch in dieser Beziehung an eine baldige Abhülfe des Herrn UnterrichtsMinisters. — Berlin hat abermals einen, Verlust zu beklagen: Bildhauer August Kiß ist gestern Morgen gestorben.(Von den mannigfachen Arbeiten, die aus seiner Werkstatt hervorgingen, zieren zwei unsere öffentlichen Plätze, die BeuthStatue vor der Bau= Akademie und die Amazonen=Gruppe auf der Treppenwange des alten Museums, letztere seine bedeutendste Arbeit und in tausendfältigen Nachbildungen ein Allgemeingut der Nation geworden. Danzig, 22. März. Zur Feier des 38. Geburtstages Sr. k. Hoh. des Prinzen Friedrich Karl, des Siegers von Düppel(geb. am 20. März 1828), fand bei dem hier garnisonirenden, in jenem glorreichen Kampfe dem Befehle des Prinzen unterstanden und am Sturm so wacker sich betheiligt habenden Zten Garde=Regiment zu Fuß vorgestern eine militärische Festlichkeit statt; gestern Abend aber zur Vorfeier des Allerhöchsten Geburtstages im großen Saale des Selonke'schen Lokals auf Langgarten eine Festvorstellung mit Prolog.— Am 29. d. M. begeht das Ostpreußische Ulanen=Regiment Nro.., dessen Stabsquartier zur Zeit Elbing ist, daselbst die Feier seines fünfzigjährigen Bestehens, indem dasselbe durch eine Cabinets=Ordre König Friedrich Wilhelm's III. am 29. März 1815 gestiftet ward.— Sonntag den 9. April findet im Priesterseminar zu Pelplin die Ausweihung einer größeren Anzahl in demselben ausgebildeter Cleriker und damit ihr Eintritt in den praktischen Kirchendienst statt. Dem in der diesseitigen(Kulmer) Diöcese herrschenden Mangel an jungen katholischen Geistlichen(Vicaren) wird dadurch in Etwas abgeholfen werden. Kassel, 25. März. Die in die„Deutsche Wehrzeitung“ geschriebenen Artikel haben um deßwillen so großen Anstoß erregt, weil in denselben die als Geheimniß zu betrachtende Construktion unseres Zündnadelgewehres öffentlich besprochen wurde, und sucht man deßhalb den Verfasser nur unter dem Offiziercorps, weil nur ihm die deßhalbige genaue Keuntniß innewohnen soll. Auch von den auswärtigen Regimentern soll jetzt das Ergebniß der Nachfrage dahin vorliegen, daß der Verfasser der betreffenden Artikel unter deren Offizieren nicht zu finden sei. Wie man uns mittheilt, wäre bei einem der Husarenregimenter„auf Ehrenwort“ gefragt worden.(F..) Wien, 25. Marz. Einem Telegramm der„Frankf. .=.“ zufolge ist der zu erwartende bayerisch=sächsische Antrag beim Bund auf Einweisung des Herzogs von Augustenburg in die Regierung der Herzogthümer gerichtet. Triest, 21. März. Wir glaubten schon, die Aequinoctialstürme überstanden zu haben und vorgestern prangten bereits bei einer Temperatur von 12 Grad+ R. die meisten Fruchtbäume in schönster Blüthe, da brach in der Nacht ein furchtbarer Borasturm mit Schneegestöber aus und die Temperatur sank auf 5 Gr. unter Null, die strengste Kälte, die wir diesen Winter hatten! Die Windstöße waren im Laufe des Tages so heftig, daß das Gehen in den Straßen mit Lebensgefahr verbunden war. Man fürchtet böse Nachrichten von der See. Heute hat der Wind nachgelassen, aber der ganze Golf hat ein winterliches Aussehen.— Der General=Artillerie=Direktor Erzherzog Wilhelm war gestern früh aus Venedig hier eingetroffen, konnte aber erst heute früh abreisen. Er begibt sich auf dem Kriegsdampfer„Fiume“ nach Pola und Dalmatien, um die dortigen Festungen und Artillerie=Detachements zu inspiciren.— In den nächsten Tagen wird der englische Prinz Arthur hier erwartet, der auf einer Rundreise im mittelländischen und adriatischen Meer begriffen ist und die wichtigsten Häfen in unserm Meer, auch Corfu, Triest 2c., besuchen wird. Der Prinz reist am Bord einer kaiserlichen Dampfyacht, aber im strengsten Incognito. Großbritannien. London, 22. März. Auf Erfuchen der Königin hat der nach Berlin berufene Professor Hoffmann auf Schloß Windsor einen Cyclus von Vorlesungen über Chemie eröffnet. Die erste Vorlesung hielt er gestern in Gegenwart der Königin und der in Windsor anwesenden Mitglieder der k. Familie.— Die National=Gallerie ist um ein werihvolles Kunstwerk bereichert worden, indem sie bei dem Verkauf der Pourtales=Collection in Paris einen Apollokopf, das Fragment einer kolossalen Statue und ein Meisterwerk griechischer Kunst, für die Summe von 47,000 Frcs. an sich gebracht hut; das vortetzte Gebot, 46,000 Fr., hatte Freiherr I. v. Rothschild gethan. Von den Experten war das Fragment vor der Auction auf 20,000 Fr. veranschlogt worden. London, 23. März. I. M. die Königin wird sich (wie die lith. Correspondenz meldet) im Laufe des August nach Koburg begeben, um der Enthüllung der dort errschteten Statue des Prinzen Albert beizuwohnen. Lord Granville ist als Begleiter Ihrer Majestät ausersehen.— Der Kaiser Napoleon hat nach England fünf Widmungs=Exemplare seines Lebens Julius Cäsars herübergesandt, jedes mit seinem Autograph versehen. Von denselben haben die Königin, Lord Palmerston, Lord Malmesbury, Sir Henry Holland je eines empfangen; über die Bestimmung des fünften Exemplars verlautet nichts Näheres. Däuemärk. Kopenhagen, 18. März. Wenn man meint, es sei in Dänemark keine Stimmung, welche feindselig gegen Deutschland hinblicke, so bemerken wir, daß man sich irrt, und daß alles Sinnen und Trachten in den verschiedensten Kreisen noch immer auf Wiedereroberung mindestens Nordschleswigs geht. So eben veröffentlicht Seidelin das zweite Heft des ersten Bandes von seinem Diplomatorlum Flensborgense. Diese Arbeit ist mit Benutzung der Flensburger Archive unter Unterstützung der Regierung gearbeitet. Er schließt die Vorrede mit folgenden Worten:„Ich veröffentliche diesen Band mit eigenthümlichen Empfindungen. Als der Druck begann, war Frieden, die Verbindung, in welcher Fleusburg seit Arild's Zeiten mit dem Reiche Dänemark stand, schien inniger, als je vorher werden zu sollen, obschon sich das Ungewitter immer näher darüber zusammenzog. Beim Erscheinen des ersten Halbtheils war Flensburg in Feindeshand, deutscher Uebermuth und Uebermacht drohten Dänemark dieses Edelsteins zu berauben, jetzt beim Schlusse des Bandes ist Friede geschlossen und Flensburg in den Händen von Dänemarks Feinden; allein aller Tage Abend ist noch nicht gekommen!“ Ganz eben so hat ein MarineOffizier eine offenbar halbamtliche Flugschrift über das dänische Ostseegeschwader herausgegeben, welche sich nicht allein der Heldenthaten dieses Geschwaders brüstel und das Vorhandensein einer effectiven Blokade behauptet, sondern sich auch in vielfachen Schmähungen gegen die preußische Flotille ergeht. Die halboffizielle„Berlingsche Zeitung“ findet Letzteres kaum nöthig, da die preußischen Ammenmärchen einer ernsten Bekämpfung nicht werth wären. Augenblicklich herrscht in Kopenhagen noch nicht die mindeste Annäherung an Deutschland, so höflich sich auch die Deutschen gegen alles dänische Wesen und Treiben benehmen. Rheinland und Westphalen. Köln, 26. März. Dem Vernehmen nach haben die Spitzen des hiesigen Klerus und die Pfarrgeistlichen von Köln in Bezug auf die Jubelfeier vom 15. Mai und die dieserhalb hervorgetretenen Meinungsverschiedenheiten eine von dem Herrn Erzbisthumsverweser Weihbischof Dr. Baudri, den Mitgliedern des Metropolitan=Domkapitels und den sämmtlichen katholischen Pfarrern Kölns unterschriebene Zustimmungs=Erklärung im Sinne der vom Herrn Ober=Bürgermeister Bachem vertretenen Ansicht an den Herrn OberBürgermeister gelangen lassen.— Herr Albert Niemann wird morgen zu einem dreimaligen Gastspiele im StadtTheater hierher kommen und, wie wir hören, in zwei Opern auftreten, in welchen der ausgezeichnete Helden=Tenor hier noch nicht gehört worden ist: in Gounod's Faust und Rossini's Othello. Von hier geht Niemann nach Berlin, wo er für ein einmonatliches Gastspiel 1000 Friedrichsd'or erhält. Ein Pamphlet gegen Cäsar Augustus. Paris, 15. März. Unter dem Titel„Die Reden des Labienus“(les propos de Labiènus) ist hier ein kleines Pamphlet erschienen, welches die Apotdeose der Staatsftreiche im„Leden Cäsar's“ mit ungewöhnlichem Geiste und unter den jetzigen Preßverhältnissen mit fast herotscher Kühnheit kritisch vernichtet. Das Pamphlet fand nur aus Versehen einen Verleger. Der Buchhändler glaubte es mit einer rein wissenschaftlichen Arbeit zu thun zu haben, und druckte diese Schrift, von deren harmlosem Titel er auf einen ebenso harmlosen Inhalt geschlossen hatte. Nachdem er einige Exemplare verkauft, begann der Zudrang ein außerordentlicher zu werden. Der Buchhändler wurde stutzig, und als der Autor, ein Herr Rogeard, beim Drucker eine weitere Auflage von 6000 Exemplaren bestellte, rannte der um sein Buchhandler=Befugniß besorgte Verleger zur hörde und erklärte, daß er ein Opfer seiner Nachlässigkeit sei, und bat um polizeiliche Assistenz gegen Herrn Rogeard, der ihn zur Herausgabe der neuen Auflage durch Huissiers zwingen wolle. Die Behörde nahm den reuigen Verleger in Schutz, confiscirte die ganze Auflage und verhaftete den Autor, der zwar gleich wieder freigelassen, aber unter der Anklage der Majestäts=Beleidigung vor den Untersuchungsrichter geladen wurde. Das winzige Pampblet des Herrn Rogeard, eines ebemaligen Professors der classischen Literatur am Lyceum von Pau, welcher nach dem Staatsstreiche seine Entlassung genommen und seitdem Privatlehrer ist— die kleine Schrift ist nun ein großes politisches Ereigniß, und die Broschüre, welche bei ihrem Erscheinen 50 Centimes gekostet, wird jetzt buchstädlich mit Gold aufgewogen; beiläufig demerkt wieder eine Widerlegung des kaiserlichen Arioms von den kleinen Ursachen, die niemals große Wirkungen haben. Der Fall ist noch in anderer Beziehung interessant, denn er zeigt, das eine andere Auffassung des Cäsariemus als die im„Leben Cäsar's“ in Frankreich nicht geduldet wird, und daß der hohe Verfasser eine freimüthige Kritik seiner Geschichtsauffassung nicht gestattet. Dies vorausgeschickt, glaube ich, wird es Ihre Leser interessiren, Einiges über den Inhalt des geistvollen Pamphlets zu erfahren. Wovon gegenwärtig ganz Paris spricht, das dürfte auch in Deutschland, wo das„Leden Cäsar's“ mit großer Spannung erwartet wurde, gern gelesen werden. Hören Sie also einige von den schneidigen Aeußerungen des Ladtenus über den Katser Augußus, denn die Scene ist Rom vor zweitausend Jahren und nicht das heutige Paris: „Es ereignete sich im Jahre 7 nach Christus im preißigsten Jahre des Reiches von Augustus, sieben Jahre vor seinem Tode, man war in vollem Principate und das Königvolk hatte einen Herrn. Der Stern der Julier war langsam aus dem blutigen Dunste, der seine Morgenröthe färbte, hervorgegangen, er erhod sich und streute sein mildes Licht über dem schweigsamen Forum aus. Es war ein schöner Augenblick! Die Curie war stumm und die Gesetze sowiegen, keine Curial= oder Centurial= Versammlungen mehr, keine lärmenden Verhandlungen, keine Parteispaltungen, keine Kämpfe, keine Volksdeschlüsse, keine Wahlen mehr, keine Unordnung, keine Armee der Republik mehr, nulia publica arma, überall der römische Friede, den unterjochten Römern entrungen; ein einziger Trivan: Augusius; eine einzige Armee: die Armee Augustus; ein einziger Wille: der seinige; ein einziger Consul: er; ein einziger Censor: abermals er; ein einziger Prätor; ex, immer er. Die verbannte Beredtsamkeit starb im Dunkel der Schulen; die Literatur hauchte ihren Attem unter dem Schutze Mäcenas aus; Titus Livius hörte auf zu schreiben und Labienus zu reden, Cicero's Schriften waren verboten, die Gesellschaft war gerettet. Ruhm hatte man allerdings noch, wie es einem Kaiserreiche geziemt, das sich achtet; man hatte sich überall ein wenig herumgebalgt; man datte die Leute im Norden und Süden rechts und links geschlagen; man hatte Namen einzuschreiben an die Straßenecken, auf die Triumphdogen; man hatte befiegte Völker gefesselt in Basreliefs darzustellen; man datte die Dalmatier, die Cantadrer, die Aquitanier, die Panonier; man hatte die Illyrier, die Rhätier, dfe Vindelicter, die Dacier, die Übier, die Sieambrer, die Partder. Es gad sogar einen dieser Kriege, in dem der Kaiser in Person defehligte und verwundet wurde, was der höchste Ruhm für eine große Nation= ist. „Indessen regneten die Sesterzien auf den Plebs herunter, der Fürst vervielfachte die Austheitungen; man würde gesagt haben, das koste ihn nichts, er vertheilte, vertheilte, vertheilte; er war so gut, daß er selbst den Kindern unter elf Jahren gab, obgleich es das Gesetz verbot. Es ist so schön, das Gesetz zu überschreiten, wenn man besser ist als das Gesetz. „Für die Schauspiele begann die gute Zeit. Man hatte nur die Verlegenheit der Wahl: Theaterspiele, Gladiatorenspiele, die Spiele des Forums, des Amphitheaters, des Circus, der Comitien, die Atbletenjagden und Kämpfe, ohne Beeinträchtigung der Ausstellungen von Nashornen, Tigern, und zwanzig Ellbogen langen Schlangen. Niemals hatte das römische Volk sich in solchem Maße unterhalten. Man füge noch hinzu, daß der Fürst häusig Revue über die Ritter dielt, und daß er es liedte, die Feierlichkeit des Defilirens häufig zu wiederholen; welch ein prachtvolles, wenngleich kein mannigfaltiges Schauspiel, und wäre es nicht ungerecht, dasselbe unter den Schauspielen wegzulassen, welche er den Herren der Welt zum Besten gab. Was ihn betrifft, so waren seine Vergnügungen einfach, und man konnte ihm höchstens nachsagen, daß er zu oft den rechtmäßigen Platz von Scridonia oder Livia einer Drufilla, einer Tertulla, Terentilla oser auch der Ruffilla, Salvia, Titiscenia oder noch Anderen eingeräumt; daß er den schlechten Geschmack gehabt, inmitten einer Hungersnotd als Gott verkleidet in Gemeinschaft von elf gleichfalls vergötterten Genossen, die er zärtlich liebte, fröhliche Bankette abzuhalten; daß er schöne Mödel und korinthische Vasen zu fehr geliebt, so daß er zuweilen den Eigenthümer tödtete, um in den Besitz der Gefäße zu gelangen; daß er ein arger Spieler gewesen... Sonst, so versichert uns Suetonius, war sein Leben sehr geregelt und von jedem Vorwurse frei. Diese julianische Zeit war also eine sehr glückliche, das Jahrhundert von Augustus ein großes Jahrhundert; und nicht ohne Grund ruft der zuerst exproprürte, später aber entschädigte Virgil aus, das Zeitalter von Saturnus kehre wieder. „Doch fehlt es dem Bilde nicht an Schatten, es hatte ein Dutzend Complote gegeben, man mußte sieden massenhafte Metzeleien vornehmen, man hat ihrer Dreihunderttausend getödtet, was wieder einige Unannehmlichkeiten für den großen Mann nach sich zog. Im Senate mußte er einen Panzer tragen, was in heißen Ländern unbequem ist. Drei Codorten zogen hinter ihm her, in der Stadt, in welcher man sechszig Jahre vorher mit keinem kleinen Messer bewaffnet einzieden durfte, und das mochte einige Zweifel an der Volksthämlichkeit des Vaters des Landes erwecken. Agrippa ris zu viel Hauser ein, aber mußte man nicht ein Grab aus Marmor aufertigen für dieses große Volk, das sterben wollte?! „Dann gab es noch eine gewisse Expedition in die Ferne, über die man nicht eben stolz zu sein brauchte; der unglückliche Varus hat sich mit drei Legionen vernichten lassen, dort unten weit hinter dem Rheine, in der Tiefe der hercynischen Wälder. Der Krieg ist wie alle guten Dinge, man darf keinen Mißbrauch damit treiden.... „Um diese Zeit lebte Labienus, der hartnäckig Bürger bleiben wollte in einer Stadt, in der es nur mehr Unterthanen gab. Civis romanus sum. Er wollte wie Cicero frei im freien Vaterlande sterben. Er war geisteskrank, wie August's Arzt Artorius versicherte, der zu gleicher Zeit das Gefängniß als einziges Heilmittel empfahl. Titus Labienus trug einen bereits zweimal durch gute Bürger geehrten Namen. Der erste Labienus, ein berühmter General Cäsar's, hatte diesen am Rubicon verlassen, um kein Mitschuldiger an seinem Attentate zu werden, der andere zog es vor, den Parthern zu dienen, statt den Triumvirn. Titus war der dritte und Seneca führt folgendes Wort von ihm an:„Ich weiß, daß das, was ich schreibe, erst nach meinem Tode gelesen werden kann.“ Labienus schrieb eine Geschichte seiner Zeit, diese wurde aber auf Befehl August's verdrannt, das erste literarische Autodafé! Labienus schloß sich in das Grab seiner Vorfahren ein und kam nicht wieder heraus. Cassius aber, der im Exil lebte, wußte sein Werk auswendig und war, wie er selder sagte, eine lebendige Ausgabe vom Buche seines Freundes, eine Ausgabe, die man nicht verdrennen konnte. „Eines Tages begegnete Labienus, unter Agrippa's Säulengängen lustwandelnd, dem jungen Junius Gallio. Dieser war ein ernsthafter junger Mann, sanft, unterrichtet, elegant, umsichtig, klug, ein gemäßigter Stoiker, halb Spanier und halb Römer, Bürger und Unterthan, ein Mann zweier Epochen und zweier Länder, gemischtes Blut, gekreuzte Ansicht, ein wenig dies, ein wenig jenes. Er wandie wie Horaz den gerührten Blick zuweilen auf das Grab der Freiheit und blickte ein anderes Mal nicht minder gerührt auf die Wiege des Kaiserreiches; er weihte Cato eine Thräne und widmete Cäsar ein Lächeln, er war ein wohlwollender Charakter, der alle Welt liebte, sogar unsern Ladienus. Er war ein Bruder von Seneca, der nicht zu leden wußte, und ein Onkel von Lucanus, der nicht zu sterben verstand. Zu jener Zeit gab es nur halde Helden, nur balde Größen mehr. Gallio verkündigte Ladienus die große Neuigkeit, daß eden August's Denkwürdigkeiten erschienen wären, und frug ihn, ob er nicht auch eine Kritik üder dieses Werk schreiben werde. (Schluß folgt.) Vermischtes. *(Lüchow)(Hannover.] Der Neunaugenfang in der Elbe ist während der diesjährigen Fangzeit gewinnreich ausgefallen. Einige Fischer zu Tespe haben zu ihrem Theile an 1000 Schock gefangen; rechnet man den heutigen Preis der Neunaugen per Schock zu 3 Thlr., so fieht man, wie überaus lohnend dieser Fischfang gewesen. **(Berlin.) Der bekannte Concert=Unternehmer Ullmann hat seine Rundreise mit der Caroline Patti und anderen musikalischen Berühmtheiten beendet. Caroline Patti ledt gegenwärtig zu ihrer Erholung in Mailand und wird sich am 1. Mai nach England begeben, um eine neue Concertreise anzutreten. Lokal: Nachrichten. (*) Bonn, 25. März. In der gestrigen öffentlichen Sitzung der Stadtverordneten waren anwesend die Herren Stadtverordneten: Bauerdand, Berg, Berghausen, Breuer, Cahn, Dahm, von Dechen, Drammer, Friling, Henry, Kyllmann, Marcus, Neesen, Stahl, Velten, Walldaum, Beigeordneten Eller, Müller, Oberdürgermeister Kaufmann, Vorsitzender, und Stadtsekretär Bouvier, Protokollführer. Der Herr Vorsitzende nahm Bezug auf den Beschluß der Stadtverordneten vom 24. Februar., nach welchem die Verwaltung autorifirt wurde, die Informatio de commodo et incommoco in Bezug auf vie beadsichtigie theilweise Unterdrü ckungssdes sogenannten Hoppengäßchens anzustellen. Er bemerkte, daß unter dem 25. Februar c. eine entsprechende Bekanntmachung erlassen worden, in Folge deren unter dem 2. d. M. der hiesige Kaufmann Hr. Joseph Drammer als Eigenthümer des unter Nr. 739 im Hoppengäßchen gelegenen kleinen Platzes Opposition erhoben habe; er theilte diese mit und bemerkte, daß das Terrain 644 Quadratfuß oder 6,44 Ruthen 'palte und von dem Hrn. Drammer der Stadt zum Preise von 751 Thlr. 10 Sgr. zum Verkaufe angeboten worden; daß ferner die Juristen=Commission in ihrer Sitzung vom 17. d. M. sich dahin ausgesprochen habe, daß sie weder aus rechtlichen, noch aus Billigkeitsrücksichten die Opposition für begründet erachten könne. Der Herr Vorsitzende theilte diese Ansicht und truß dekauflan, daß die Stadtverordneten-Versammlung dem Gatachten der Juristen=Commission beitreten möchte. Nach gepflogener Berathung erklärte sich die Versammlung einstimmig mit Ausnahme des Herrn Stadtverordneten Drammer, welcher sich der Abstimmung enkpielt, mit dem Gutachten der JuristenCommission einverstanden. Der Herr Vorsitzende theilte mit, daß Herr Dr. Hertz in einer Eingabe vom 20. Oktober v. J. bei der Königlichen Regierung darum eingekommen sei, daß dieselbe den Alignementsund Bebauungsplan des südwestlichen Theiles von Bonn auch auf denjenigen Weg ausdehnen möge, an welchem die Gebäulichketten der Irren=Anstalt des Dr. Hertz gelegen sind. Durch Randverfügung vom 3. November v. J. habe die Königliche Regierung ihm, dem Vorsitzenden, aufgegeben, im Wege der Vereinbarung mit den Adjacenten, die sich ihres eigenen Vortheils wegen wohl zur unentgeltlichen Abtretung des Terrains verstehen würden, die von der Königlichen Regierung als nothwendig erkannte Erbreiterung der Straße anzudahnen. Nach Ansicht der Königlichen Regierung würde als Breite der Straße eine Fahrbahn von 24 Fuß mit Fußgängerstreifen von 9 Fuß zu jeder Seite genügen. Da in der Eingabe des Hrn. Dr. Hertz auch darauf Bezug genommen wird, daß der in Rede stehende, der Krenzberger Weg genannte Weg, so weit er in der Gemarkung der Gemeinde Poppelsdoif liege, von Seiten der Universität erbreitert werden könne, so habe er sich mit dem Herrn Curator der Universität in Verbindung gesetzt. Derselbe habe sich aber dahin ausgesprochen, daß die von dem Dr. Hertz beantragte Erweiterung und Verlegung des Kreuzberger Weges nicht allein kein Interesse für die Universität habe, sondern daß dieselbe sich der Ausführung, so weit sie ihr Terrain derühre, in jeder Beziehung widersetzen würde. Der Herr Vorsitzende habe sich nun mit den Adjacenten in Verbindung gesetzt, die sich aber alle dahin ausgesprochen hätten, daß sie zu einer unentgeltlichen Abtretung nicht geneigt seien; die Baudeputation habe nach einer Prüfung an Ort und Stelle die sofortige Regultrung dieses Weges nicht als nothwendig erkennen können, auch halte dieselbe die von der Königlichen Regierung vorgeschlagene Breite für zu weit gegriffen, dagegen glaube sie mit Rücksicht darauf, daß es möglich sei, daß späterhin auch dieser Weg ausgebaut würde, die Bestimmung eines Alignements desselben als nützlich anempfehlen zu können. Der Hr. Stadtbaumeister Thomanndabe mit Rücksicht auf die schon vorhandenen Gebäulichketten des Herrn Dr. Hertz und des Bauunternehmers Herrn Schüller ein Alignement projectirt, nach welchem dieser Weg eine durchschnittliche Breite von 30 Fuß erhalten würde. Dies scheine auch der Baudeputation genügend und beantrage sie daher, daß die Stadtverordneten=Versammlung sich damit einverstanden erkläre, bei der Königlichen Regierung um die Feststellung dieses Alignemeats einzukommen. Da aber erst heute Vormittag ein Schreiden des Herrn Dr. Hertz eingegangen, worin gegen das projektirte Alignement des gu. Weges Bedenken erhoben worden, so erscheine es zweckmäßig, die neuen Anträge des Herrn Dr. Hertz einer Prüfung durch die betreffende Fach=Commission zu unterwerfen und deshalb diese Sache dis zu einer folgenden Sitzung zu vertagen, womit die Versammlung sich einverstanden erklärte. Der Herr Vorsitzende theilte sodann mit, daß— nachdem das revidirte Statut der Sparkasse, wie in dem letzten Verwaltungsberichte demerkt worden— durch Verfügung des Herrn Oberpräsidenten der Rheinprovinz vom 20. November v. J. bereits genehmigt und die vorschriftsmäßige Pudlicirung desselben angeordnet worden— nunmehr auf das revidirte Reglement für die städttsche Leihanstalt unterm 15. Februar curr. die Allerhöchste Bestätigung erhalten habe. Es sei hiernach nöthig, zur Erneuerung des Verwaltungsrathes beider Institute zu schreiten und habe er nicht verfehlen wollen, die Aufmerksamkeit der Versammlung hierauf dinzulenken, um sodann in nächster Sitzung zur Wahl selbst übergehen zu können. Die Gesuche um Gehaltserhöhung dreier städtischen Angestellten werden für den einen in willfahrender für die beiden andern in ablehnender Weise erledigt. Als dringlich deantragte der Herr Oberbürgermestier einen Beschluß der Armen=Verwaltung vom 21. dieses Monats, betreffend die Unterdringung von armen Pockenkranken zum Vortrage resp. zur Beschlußnahme bringen zu können. Nachdem die Dringlichkeit anerkannt worden, theilte derselbe mit, daß es nach der Ansicht des königl. Kreisphysikus zweckmäßig erscheine, nachdem in hiefiger Stadt einzelne Fälle der Menschenpocken vorgekommen, mit Rücksicht darauf, daß diese Krankheit in anderen Städten gegenwartig eine bedeutendere Ausdehnung erhalten habe, schon jetzt Fürsorge zu treffen, um für den moglichen Fall der Ausbreitung dieser Krankheit auch in unserer Stadt ein Unterkommen für arme Pockenkranke in Bereitschaft zu steuen, da deren Unterbringung in den Hospitälern und Kliniken im Allgemeinen nicht empfohlen werden könne. Die Armenverwaltung habe daher in ihrer Sitzung vom 21. März curr., welcher auch der Herr Kreisphysikus beigewohnt habe, beschlossen, den Versuch zu machen, ein kleines vor der Stadt gelegenes Haus zu miethen, in welchem die Unterbringung armer Pockenkranken— wenn diese nöthig werden sollte — ausgeführt werden könne. Hierzu sei die Genehmigung der Stadtveroxdneten vordehalten worden, die der Herr Vorsitzende zu ertheilen deantragte. Die Versammlung bestätigie den Beschluß der Armenverwaltung und ermächtigte die Verwaltung zur Ausführung desselben. Schließlich theilte der Herr Vorsitzende der Versammlung mit, daß der Herr Curator der Universität in einem Schreiben vom 20. d. Mis. die Bereitwilligkeit der Universität zu erkennen gegeben, zu gestatten, daß zur Ausführung der Entwässerung des südwestlichen Stadttheils der Kanal mit dessen Nebensträngen unterirdisch durch Universitäts=Eigenthum unter näher zu vereinbarenden Bedingungen geführt werde; ferner daß der Geh. Rath Professor Dr. Weder und die Wittwe Rötigen in einem Schreiben vom 15. März curr. die Bedingungen im Allgemeinen acceptirten, unter welchen die Stadtverordneten unterm 10. d. Mts. die Anlage eines neuen und die Ausführung eines im Alignements= und Bebauungs=Plane aufgenommenen, mit Lit. F bezeichneten Weges beschlossen hätten. Landtag. Haus der Abgeordneten. 27. Sitzung vom 24. März.(Schluß.) Es folgt, wie in der vorigen Nummer d. Bl. schon angedeutet, die Berathung über den Antrag Kerst und Genossen, betreffend die Aufhebung des Salzmonopols. Die betreffenden Commissionen deantragen: 1) den Antrag Kerst dem Handelsministerium zur Berücksichtigung zu überweisen: 2) die Staatsregierung aufzufordern, die der Aufhebung des Salzmonovols zur Zeit noch entgegenstehenden Hindernisse durch geeignete Verhandlungen zu deseitigen.— Beim Beginn der Debatte leeren sich die Bänke. Abg. v. Richthoven vertheidigt folgendes, von ihm gestellte Amendement gegen die Commission: 1) den Antrag der Commission abzulehnen; 2) der Staatsregierung zu empfehlen, die nöthigen Vorbereitungen zu treffen, um in Preußen und den Zollvereinsstaaten das Salzmonopol aufzuheben und den entstehenden Einnahme-Ausfall durch eine Produktions= und Eingangs=Adgabe vom Salze, so weit dies finanziell geboten erscheint, zu decken, dabei aber auf möglichste Freilassung des für landwirtdschaftliche und gewerbliche Zwecke zu verwendenden Salzes Bedacht zu nehmen. Der Finanzminister: Die Regierung ist der Aufhedung des Salzmonopols und seiner Umwandlung in eine entsprechende und zweckmäßige Steuer keineswegs entgegen. Sie hat deshalb schon lange die Sache in die Hand genommen und ist damit noch beschäftigt. Die Frage macht eine tief eingehende Erörterung um so mehr erforderlich, als es gilt, einen Entschluß zu fassen, der nicht ohne Weiteres zur Ausführung gebracht werden kann, weil die Regierung durch ihre Vertrage mit mebreren Zollvereinsstaaten in ihren Entschließungen beengt ist. Die Regierung wird die hier gepflogenen Verhandlungen jedenfalls benutzen, um daraus den Vortheil zu ziehen, den man aus einer gründlichen Erörterung dieser Sache wohl erwarten kann, und wird demnächst ihre Entschließungen fassen, sobald sie die Frage für gänzlich erschöpfend erörtert betrachten darf. Daß das jetzt noch nicht der Fall ist, kann ich versichern. Abg. v. Carnall(unverständlich) für die Commission. Er hält das Salzmonopol nicht für vereinbar mit dem von der Regierung eingebrachten Berggesetz. Abg. Dr. Löwe ist zwar mit den Commissions=Anträgen einverstanden, warnt aber davor, als Ersatz für das Salzmono= vol eine Salzsieuer in Aussicht zu nehmen. Abg. Dr. Virchow: Der Bericht der Commission geht von dem Grundgebanken aus, daß an Stelle des Monopols eine Salzsteuer treten müsse. Ich empfehle Ihnen, die Sache von einem noch freieren Standpunkte zu behandeln und zu erwägen, ob es nicht statthaft sei, auch die Steuer aufzugeben und zu überlegen, ob es nicht möglich sei, die dadurch entstedenden Ausfälle auf andere Weise zu decken. Ich für meinen Theil würde alsdann nicht das mindeste Bedenken tragen, mich für eine Tabakssteuer auszusprechen. Regierungs=Commissar Geh. Rath Scheele: Die Regierung kann die Einnahme, die in Rede stebt, nicht aufgeben, da sie noch nicht schlüssig ist, in welcher Weise der Ersatz zu schaffen int. Jedenfalls hält sie eine Tabakssteuer nicht für den entsprechenden Ersatz, und das Tadaksmonopol einführen, ein fallendes Monopol durch ein neues ersetzen, das Handel und Industrie tief derühren würde, kann sie nicht. Der Berichterstatter Dr. Hammacher rechtfertigt den Antrag der Commission. Abg. Graf Cieskowski erklärt, daß die polnischen Mitglieder des Hauses sich stets für die Aufbebung des Salzmono= pols ausgesprochen hätten. Das Haus lehnt den Antrag v. Richthofen ab und nimmt den der Commission mit großer Majorität an. Der letzte Gegenstand der Tagesordnung ist der Antrag des Abg. Bering auf Wegfall des Zuschlages zu den Gerichtskosten. Der Berichterstatter Abg. Bertram empfiehlt mit kurzen Worten den Commissions=Antrag auf Erlaß des Gesetzes, detreffend den Wegfall von 6 Sgr. für jeden vollen Thaler eines zu erhebenden Kostenbetrages vom 1. Januar nächsten Jahres ab. Reg.=Commissar Geh. Justizrath Wolny: Seit Einführung des Zuschlages haben sich die Resie der Gerichtslosten verringert von 2 Millionen auf 900.000 Thaler. Ueber den Druck der Gerichtskosten wirt immer geklagt werden. Der Unmuth, der sich gegen die Kosten richtet, würde ein Moment sein für die Aufbehung der Steuer überhaupt. Von Motiven für die Aufhebung des Zuschlages ist nur das Eine zutreffend: oh die allgemeine Finanzlage des Staates den Zuschlag noch erfordert oder nicht. Der Zuschlag beträgt ungefähr eine Million. Ob die Finanzlage des Staates den Wegfall zuläßt, das muß konstatirt werden durch die Uebereinstimmung der drei Faktoren der Gesetzgebung. So lange darüber keine Einigung stattfindet, kann der Gesetzgeber darüber sich nicht aussprechen, ob der Wegfall des Zuschlages möglich ist. Erst muß also das Budget festgestellt sein. Die Staatsregierung hat im vorigen Jahre einen Etat vorgelegt, der mit einem Defizit abschloß, der gegenwärtige schließt halancirend ab. Hierdurch ist in erster Linie eine Ermäßigung noch nicht moglich, sondern es kommt auf die Frage an, welche dringenden Bedürfnisse noch zu befriedigen sind. Die Bedürfnisse, welche die Bubgetcommission aufgestellt hat, belaufen sich nach der ungefädren Schätzung des Commissars des Finanzministers auf 15 Millionen, von denen 7 Millionen durch Abstrich vom Militär=Etat abgesetzt werden sollen. Es würden danach immer noch 8 Millionen ersorderlich sein. Daß unter solchen Umständen dem Antrage stattgegeben werden könne, glaube ich nicht. Wenn der Zeitpunkt gekommen sein wird, wo die Staatsregierung und dieses Haus einig sein werden über den Etat, dann, glaube ich, wird die fernere Betrachtung der Sache keine große Schwierigkeit bereiten; ob es denn zulässig sein wird, den Zuschlag in Wegfall zu bringen, oder nicht, darüber werden dann die Ansichten nicht auseinander gehen. Wenn dieser Zeitpunkt eingetreten sein wird, wird die Staatsregierung es zu ihrer ersten Aufgabe machen, diesen Zuschlag, wenn auch nicht sofort ganz, so doch allmälig zur Aufhebung zu bringen. Eine vom Abg. Hübner beantragte motivirte Tagesordnung wird nicht genügend unterstützt. Abg. Bering empfiehlt seinen Antrag. Abg. Krieger(Goldap) gegen den Antrag, weil er später als Referent über den Justiz=Etat diese Steuer durch einen Budgetstrich zu beseitigen gedenkt, auf dem Wege der Gesetzgebung sei der Zuschlag nicht zu beseitigen. Es sei seltsam, daß man vom Ministertische aus gegen den Antrag die Finanzlage des Staates geltend mache, während man, wenn man die Reorganisation durchsetzen wolle, siets von dem gefüllten Staatssäckel spreche. Regierungs=Commissar Geh. Raih Sydow. Der Zuschlag ist in dem Sportelgesetz als eine Steuer eingeführt worden und es bedarf daher nothwendig auch eines Gesetzes zu seiner Aufbebung. Abg. Faucher: Die Steuer sei unter Voraussetzung eines Deficits bewilligt worden; da ein solches nicht mehr vorhanden, so müsse der Zuschlag fallen. Nach dem Resumé des Berichterstatters wird der Commissions-Antrag angenommen. Schluß der Sitzung 5 Uhr. Nächste Sitzung: Montag 10 Uhr.(Nach der Beendigung der Verhandungen über die 6 Anträge des General=Berichtes sollen die Eisenbahn=Vorlagen auf die Tagesordnung gesetzt werden.) Meteorologische Beobachtungen auf der Sternwarte. März 25. Maximum der Tagestemperatur 29.8 R. März 26. Minimum der Tagestemperatur—°.1 R. 1 Uhr Nachm. Barometer auf 0° reducirt 27 Z..23 k. Temperatur°.3 R. März 26. Marimum der Tagestemperatur°.3 N. März 27. Minimum der Tagestemperatur—°.8 R. 1 Uhr Nachm. Barometer auf 0° reducirt 27 Z..53 L. Temperatur 09.5 R. Höhe des in 24 Stunden gefallenen Regens u. Schnees.98 L. oder 23.7 Cubik=Zoll auf einen Quadrat=Fuß. Brodtaxe der Stadt Bonn. Der Preis eines Schwarzbrodes von 7 Pfund beträgt vom 26. März bis incl. 1. April 1865— 4 Sgr. 6 Pf. Das Oberbürgermeister=Amt. (Eingesandt.) Wie wir hören, wird die rühmlichst bekannte AlpensängerGesellschaft Familie Stengel aus dem Berner Oberlande dieser Tage in Bonn auftreten. Diese Sänger aus den Schweizer Bergen haben auf idrer Rundreise allenthalben so großen Erfolg gehabt, daß wohl auch hier ein zadlreicher Besuch der Concerte zu erwarten steht. Nichtsdestoweniger haben wir hiermit dieselben dem Publikum noch besonders empfehlen wollen. Oeffentliche Sitzung der Stadtverordneten zu Bonn Freitag den 31. März 1865, Nachmittags 4 Uhr. Tagesordnung: 1) Verwaltung des Leißhauses und der Sparkasse. 2) Regulirung und Erbreiterung des 3) Ankauf zweier Häuser. 2) Genszing Presdyteriums der evangel. 5) Errichtung einer Studienstiftung. Bonn, den 27. März 1865. Der Ober=Bürgermeister, = Kaufmann. Heute Morgen entschlief im Herrn sanft und gottergeben: die wohlachthare. Frau Wittwe Margaretha Mengelbir, im 77. Jahre ihres Lebens. Die Beerdigung fiadet Statt: am Mittwoch den 29. März, Nachmittags halb 4 Uhr, vom evangettschen Hospitale aus, wozu Verwandte, Freunde und Bekannte höflichst eingeladen werden. Bonn, den 27. März 1865. „Zwei oger drei unmöblirke Zimmer zum 5. Mai avinstraße Nro. 418(im Hause des perrn Löwe) zu vermielben. Alle, welche an Hals= und Brustüdel leiden, bevienen sich des einfachen Mittels der Stollwerck'schen Brust=Bondons. Dieselben sind nach der Composition des Königl. Ged. Hofrathes und Professors Dr. Harleß in Bonn bereitet und haben in ganz Europa seit mehr als 20 Jahren einen so außerordentlichen Ruf erlangt, daß dieselben mit Recht als das beste und angenehmste dis jetzt bekannte Hausmittel gegen Hals= und Brusileiden, trockenen Reizhusten, so wie überhaupt gegen alle catarrhalischen Affectionen auf das gewissenhafteste zu empfehlen sind. Zwei möblirte Stuben zu vermiethen. sagt die Expedition d. Bl. Wo, Todes=Anzeige. * Heute Nachmittag gegen halb 3 Uhr entschlummerte sanft zu einem bessern Leben, nach langen Leiden, unser innigst geliebter Sohn und Brüder, der Referendar und Notariats= Candidat Joseph von Monschaw in einem Alter von 32 Jahren. Verwandten und Freunden widmet diese Traueranzeige mit der Bitte um stille Theilnahme Namens der Hinterbliebenen der Vater Karl v. Monschaw, Rotar. Bonn, den 25. März 1865. Die Beerdigung findet Dinstag den 28.., Nachmittags 3 Uhr, vom elterlichen Hause aus und das Trauer=Amt nächsten Freitag den 31.., Vormittags 10 Uhr, in der Pfarrkirche zum heiligen Remigius Statt. A. Henry ist eden erschienen: Plan der Stadt Vonn, nach den Katasterplänen bearbeitet, mit Andeutung des Alignementsplanes. Preis 1 Thlr. Das Haus Markt Nr. 20 sleht unter günstigen Bedingungen zu verkaufen. Verkauf von Chaussee=Pappeln. Mittwoch den 29. März curr., Morgens 9½ Uhr, in der Strecke zwischen dem Kirchhof und Endenich. Mittwoch den 29. März, mittags 2½ Uhr, in der Strecke auf dem Haardberg oberhalb Dutsdorf. Donnerstagden 30. März, Morgens 9 Uhr, in der Strecke oberhalb Poppelsdorf von der Linden'schen Bierbrauerei nach und hinter Ippendorf. Jedesmal an Ort und Stelle. Bonn, 23. März 1865. Der Kreisbaumeister, Werner. Eine anständ. Wohnung von 6 Räumen vom 15. April auf ½ Jahr zu miethen gesucht. Preis gef. anzug. Offert. K. L. bei d. Exped. d. Bl. Eine Wohnung, bestehend aus fünf großen Räumen, steht dis zum 15. Mai zu vermietden Sandkaule 610. Ein geräumiger Keller wird zu pachten gesucht. Näh. in der Exped. d. Bl. Wenzelgasse 482 die 1. Etage zu vermiethen. Wohnungen zu vermiethen Rheingasse 906. Mobilar=Verkauf im Pfarrhause zu Kirspenich. Mittwoch den 29. März 1865 und an den beiden folgenden Tagen, jedesmal Vormittags 9 Uhr, sollen die zum Nachlasse des zu Kirspenich verlebten Pfarrers Herrn L. Nießen gehörigen Modilar=Gegenstände, namentlich 4 Stück Rindvieh, Ackergeräthe, so wie eine schöne ibliothek versteigert werden. Am ersten Tage kommt besonders das Vieh, am zweiten die Bibliotbek zur Ausstellung. Wagner, Notar. Bierecksplatz 865 steht die Bel= Etage zu vermiethen. Die obere Etage des am Stiftsplatz 435 gelegenen Hauses zu vermiethen. Näheres bei Herrn Beinecker daselbst. Mainzer Sauerkraut empfiehlt A. J. Schlösser. Noch Futterhonig zu haben in Grav=Rheindorf Nro. 2. Eine devestende Partie alte Flaschen zu verkaufen Belderderg 966. In d. Nacht v. Samst. auf Sonnt. eine schwrzf. Schleife verl. Geg. Bel. abzug. Rheing. 914. Versteigerung von Wagen, Pferden u. Hausgeräthen. Wegen Auflösung des Hausstandes deadsichtigt Ihre Excellenz die Frau Generalin von Bonin in ihrer bisherigen Wohnung, im General=Commando=Gebäude hierselbst, die hier nachbeschriebenen Gegenstande durch den Unterzeichneten an den Meist= und Letztbietenden gegen gleich daare Zahlung öffentlich versteigern zu lassen, und zwar: Montag den 3. nächstkünftigen Monats April, um 10 Uhr Vormittags, Reit= und 2 Wagenpferde, 1 viersitziger Brougham, 1 Victoria=Chaise, 1 Phaêto Geschirr und Sattelzeug, so wie sammt sodn englischer Staatswagen, ppakton nebst dazu gehörigem mtliche Garten=Utensilien, Nachmittags um 2 Uhr und folgende Tage, jedesmal um dieselbe Stunde beginnend, folgende Gegenstände, als: 1 ganz vorzüglicher Flügel von Stöcker in Berlin, 1 Chaise=Longue mit grünem Damastbezug, 1 rundes vergoldetes Tischchen mit Marmorplatte, 1 vergoldetes Arbeitstischchen, mehrere sehr schöne versilderte Sachen, noch alle neu, unter Andern: 2 Terrinen, 2 Girandoles zu 7 Kerzen, 3 Tafelaufsätze, 4 Vasen, 3 Saucieren, 13 Fruchtschalen, 10 Compotieren, 8 Leuchter, 3 ovale und 3 runde Schüsseln und 2 Präsentirteller, sodann vieles Porzellan, worunter 1 chinesisches Tafel-Service, 1 Garnitur vom feinsten Berliner Porzellan, mehrere Rippsachen, eine bedeutende Anzahl von Crystallsachen, das Monument der verstordenen Königin Louise in Bronce, 1 Telescop, viele Kupferstiche und Lithographien, sehr schöne Bronce=Lampen, seidene gesteppte Bettdecken, Blumentische, eine Partie Weine in Flaschen, worunter Chäteau Margaux, Médoc, St. Julien, Chambertin, Asmannshäuser, Grünhäuser, Oberemler, Forster Riesling, Rüdesheimer, Ungarwein, Haut Sauternes, Xeres, Champagner und verschiedene Liqueure, so wie sonstige Haus= und Küchengeräthe. Die vorbeschriedenen Gegenstände können schon drei Tage vor dem Versteigerungstermine in den Vormittagsstunden eingeseben werden. Koblenz, den 25. März 1865. Der Gerichtsschreiber, Gevenich. Bekanutmachung. Heute Dinstag den 28. März., Nachmittags 2 Uhr, soll die Fortsetzung der großen Tapeten-& Fenster-Rouleaur-Versteigerung im Saale des Herrn Tesch am Römerplatz stattfinden und wiederum zu jedem Gebote zugeschlagen werden. Bonn, den 28. März 1865. gez. Brucker, Gerichtsvollzieher. Ausverkauf wegen Fortsetzung des Ausverkaufs von Tapeten und Borden. Ferner: Teppiche, Möbelkattune und Tischdecken. M. Burgerinker, Stockenstraße Nr. 8. WegenGeschäft=Aufgade verkaufe ich meine sämmtlichen Waaren, als: alle Sorten Kleiderstoffe, schwarze französische Seide, so wie Leinen, Shawls, Tücher, wollene Decken und alle sonstigen Artikel zu selbstkostenden Preisen aus. Frau Louis Meyer sel. Wwe. Firma: Meyer-Pollack. Mit dem heutigen Tage eröffneten wir Belderberg Nro. 969 eine und Mode=Handlung. Durch billige und reelle Bedienung werden wir das uns zu schenkende Vertrauen zu rechtfertigen suchen und bitten um geneigten Zuspruch. Bonn, den 28. März 1865. Geschwister Quantius. Wir beehren uns den Empfang der Nouveauté's in Rock- und Hosen-Stoffen für bevorstehende Saison hiermit ergebenst anzuzeigen. Gebr. Meger, Markt. Gerichtlicher Verkauf. Durch Rathskammer=Beschluß des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 6. März 1865 soll am 28. März 1865, Vormittags 11 Uhr, auf dem Hofraume des Hauses Sandkaule Nro. 604 nachstebendes, auf Anstehen des Johann Schäfer, Speisewirth zu Bonn, gegen den in Worringen wohnenden Schiffer Adam Winter in Beschlag genommenes Holz gegen baare Zahlung versteigert werden: 27 Stück eichenes Nutzholz verschiedener Dimensionen, 12, 10 und 8 Fuß. Der Gerichtsvollzieher, — Schneller. Gerichtlicher Verkauf. Am 28. März 1865, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Römerplatze zu Bonn gegen baare Zahlung versteigert werden:„ein einspänniger Wagen.“ Der Gerichtsvollzieher, Schneller. Gerichtlicher Verkauf. Am 28. März 1865, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Römerplatze zu Bonn gegen baare Zahlung versteigert werden: ein Tafelklavier. Der Gerichtsvollzieher, Schneller. Gerichtlicher Verkauf. Am 28. März 1865, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Römerplatze zu Bonn gegen baare Zahlung versteigert werden: Sopha, Sessel, Tisch, Ofen 2c. Der Gerichtsvollzieher, Schneller. Gerichtlicher Verkauf. Zufolge Rathskammerbeschluß des Königl. Landgerichts zu Bonn vom 15. März 1865, sollen am Mittwoch den 29. März 1865, Morgens 10 Uhr, im Hause der Eheleute Karl Anton Farina und Eva geb. Weinreis, beide Rentner zu Bonn, auf der Straße hinter dem Hofgarten Lit. 6 Nr. 134, die gegen dieselben auf Anstehen des Jean Maria Heimann, Kaufmann zu Köln, gepfändeten Mobilien gegen baare Zahlung versteigert werden, als: Tische, Stühle, Schränke, Sopha's, Kommoden, Spiegel, Oefen, Bettstellen, 1 Flügel, 2c. Der Gerichtsvollzieher, Schneller. Säe=Leinsamen: Rigaer in Tonnen, Seeländer in Säcken, amerikanischer in Säcken(weißblühender), in besten Qualitäten auf Lager. Der weißblühende ist wegen seiner großen Erträge an Flachs und Samen, auch in geringen Bodenklassen, besonders zu empfehlen. Bürgermeister Beckers zu Wegberg. Bestes oberruhr'sches Schrottund Fettschrott aus dem Schiffe zu beziehen von J. Ang. Deutschmann. Aus dem Schiffe zu beziehen: Bestes stückreiches Schrott=, Fett= und Schmiedegeriß zu billigstem Preise. Anton Kessel. Bestes oberruhr'sches Schrott=, und Fettgeriß aus dem Schiffe zu bezieben von Franz Sarter=Weiland, Burgstraße Nro. 824. Bestes oberruhrsches Schrottgeriß aus dem Schiffe zu bezieben von Gebrüder Schmelz. Aus dem Schiffe zu beziehen: Bestes Schrott- und Fettgeriß à 23 Sgr. per Malter frei an's Haus geliefert. Bei Abnahme ganzer Ladungen: Schrott= u. Fettgeriß in bester Waare à 6 Thlr. Ziegelkohlen..„„„ à 5½ pr. Ruhrkarre frei Schiff hier. Ziegelkohlen an unsern Magazinen frei auf die Karre 17 Sgr. pr. Malter. Bonn und Duisdurg, im März 1865. Mipp& Co. Bestes oberruhr'sches Schrottund Fettschrottgeriß aus dem Schiffe zu deziehen von Cnnibert Schmitz sel. Wwe. Echter Nordhäuser Kornbranntwein, 50%, per Quart 8 Sgr. aus dem Hause. Es konnen noch mehrere Gesellen Mittagund Abendessen haben. Fr. Cortlütgert, Welschenonnenstraße Nro. 545. Ein Reitpferd, auch eingefahren, fedlerfrei, 5 Jahr alt, 2½ Zoll groß, zu verkaufen. Wo, sogt die Exped. d. Bl. Unterzeichnete empfiedlt sich, von der städt. Bebörde concessionirt, im Besorgen von Pfandstücken in und aus dem städtischen Leidhause. Frau Christina Graff, Hundsgasse Nr. 1064, erste Etage, zweites Haus rechts von der Sandkaule aus. Ein Nädchen, welches Köche und Hausarbeit gut verrichtet und bisher bei Herrn Oberbergrath Fabriclus wohnte, sucht wegen der Versetzung des Letzteren bald eine andere Stelle in einer stillen Haushaltung. Näh. Vierecksplatz 865, eine Treppe hoch. Auf einem großen Ackergute wird ein unverbetratdeter Schmied gesucht, der in allen vorkommenden Arbeiten erfahren sein muß. Wo, sagt die Erped. d. Bl. Ein Nädchen sucht Kanden zum Bägeln im Hause. Näh. auf der Kaserne Nr. 48 nahe bei der Engelthalerstraße. Ein anständ. Mädchen, das waschen, dügeln u. nähen kann, sucht Stelle als Zweitmädchen. Näh. vor'm Sternthor 9 bei Hru. Hensmann. Eine evang. Person sucht Stelle zu Kindern, Hofgartenstraße Nro. 8. Ein evang. Mädch, empfiedlt sich im Kleidermachen in u. außer dem Hause. Kölnstr. 541. Ein draves Mädchen für Stondenarbeit gesucht, Brücke 34. Aufforderung. Alle Diejenigen, welche noch rechtmäßige Forderungen an unseren verstordenen Vater Reiner Badenheuer haben, mögen sich binnen 14 Tagen melden, da spätere Forderungen nicht derücksichtigt werden. Man melde sich bei Johann Badendeuer, Münsterplatz. Ein junger verh. Mann, der mehrere Jahre als Kutscher und Gärtner gedient, auch Serviren versteht und gute Zeugnisse besitzt, sucht Stelle. Näh. in der Exped. d. Bl. Ein Mädchen sucht Stelle für Küche u. Hausardeit. Näh. Brüdergass 1046. Ein starker Bursche für Haus= und Gartenarbeit gesugt, Blehmarit 164. Ein ordentliches Kindermädchen gesucht, Neuthor 55 a. Ein ord. Mädchen, weiches Küche und alle Hausarbeit versteht, wird ges. Näh. d. d. Exp. Kopssolat täglich frisch zu daden bei M. J. Auf der Mauern, vor'm Sternthor. Vorlesungen zum Vortheil des katholischen Gesellenhauses. Montag den 27. März, Abends 2 Uhr, Vortrag des Herrn Dr. Mohr. Donnerstag den 30. März 1865 Sechstes ABONNEMENTCONCERT unter Leitung des städtischen Musik-Directors Herrn C. J. Prambach, im Saale des „GOLDENEN STERN.“ Erster Theil. 1) Ouverture op: 124 von Beethoven. 2)„Inclina Domine“ Chor mit TenorSolo von Cherubini. Das Tenor-Solo gesungen von Herrn Göbbels aus Auchen. 3) Concert für Violoncell von Goltermann. Vorgetragen von Herrn Aleg. Schmidt aus Köln. 4)„Trost in Tönen“, Chor von C. Jos. Brambach. 5) Fantasie für Violoncell von Piatti. Vorgetragen von Herrn Aleg. Schmidt. Zweiter Theil. Symphonie(B dur) von R. Schumann. Billets à 25 Sgr. sind in der Buchhandlung von Max Cohen& Sohn und Abends an der Kasse zu haben. Anfang 6½ Uhr. Im großen Saale der Lese= und Erholungs=Gesellschaft heute Dinstag den 28. März, Abends punkt 7 Uhr, Rational- Concert, ausgeführt durch die rühmlichst bekannte Alpensänger- Familie Stengel in Nationaltracht, vom Berner Oberland(Schweiz). Programm. 1) Das Schweizer Heimweh. 2) Die Alpenhochzeit. 3) Der Klee=Platz, Alpenlied. 4) Der Wildschötz. 5) Das Herz im Zillerthal. 6) Das Bach'l. 7) Die Freud' auf der Alm. 8) Hans weint, Hans lacht, komisches SoloLied, gesungen von Herrn Stengel. 3 um Schlus: Zempopolowirsolomizipitilickoferneski, ein lustiger Schuster(komische Scene). Entree für Mitglieder der Lesegesellschaft und deren Familien 5 Sgr. Programme werden an der Kasse ausgegeben. Da ich Anfangs April Bonn verlasse, so bitte ich alle Diejenigen, welche noch Forderungen an mich haben, ihre Rechnungen bis zum ersten April einzureichen. Prof. Dr. C. Otto Weber. Permanente Kunstaussienung. (Entree für Nicht-Abonnenten 5 Sgr.) Msss Rheinische Eisenbahn. Von Bonn nach Köln 6, 65, 7 58, 9 56 Morgens; 1222 Mittags;“, 418 Nachmitt.; 612, 81%, 920 Abends. Von Bonn u. Basel u. Wien 638 Mrgs.; Basel 938 Mrgs.; nach Mainz u. weiter 1250 Mttgs.; 350 Nchm.; 6° Abends; nach Koblenz 830 Morgens und 81° Abends; 101 Vormittags nach Remagen. Rhein=Dampfschifffahrt. Kölnische& Düsseldorfer Gesellschaft. Abfahrten von Vonn von 20. März ab: Zu Berg: Morgens 8 Uhr nach Mainz. Mittags(2¾ Uhr nach St. Goar. Nachmittags 3% Uhr nach Koblenz. Abends 7 Uhr nach Neuwied. Abends 11¾ Uhr nach Mannheim. Zu Thal: Morgens 8½ Uhr nach Köln. Mittags 12½ Uhr nach Düsseldorf. Nachmittags 2¼ Uhr nach Köln. Nachmittags 5 Uhr nach Düsseldorf, Rotterd., London. Abends 7 Uhr nach Köln. Sssn Druck und Verlag der P. Neusser'schen Buchdruckerei.— Redigirt von J. Neusser. Expedition an Hof Nro. 41. Beilage zur Bonner Zeitung. den 28. März 1865. Uroibirkes Statut der Sparkasse zu Bonn. § 1. Um der dienenden und weniger bemittelten Volksklasse, welcher das Sparen in rechter Zeit zur Verhütung von Armuth und Elend am dringendsten zu empfehlen ist, die Gelegenheit zu verschaffen, ihre Ersparungen zinsbar aber auch sicher unterzubringen und zu Capitalien anwachsen lassen zu können— besteht unter Garantie der hiesigen Stadtgemeinde eine Sparkasse, welche die bei ihr eingelegten Geldsummen zu verwahren und zu verwalten bestimmt ist. § 2. Die Sparkasse wird verwaltet durch den Verwaltungsrath der städtischen Sparkasse, bestehend: 1) aus dem zeitigen Oberbürgermeister oder einem hierzu delegirten Beigeordneten als Präses, und 2) aus 6 Mitgliedern. Letztere werden von der Stadtverordneten=Versammlung in der Art gewählt, daß alle 2 Jahre 2 Mitglieder, das erste Mal druchs Loos, später nach der Anciennetät ausscheiden, welche indessen wieder wählbar sind. Auch Nichtmitglieder der StadtVerordneten=Versammlung können gewählt werden. Die Anwesenheir von mindestens 4 Mitgliedern incl. des Vorsitzenden ist nöthig, um einen gültigen Beschluß fassen zu können. § 3. Die Sparkasse ist mit Ausschluß der gesetzlichen Feiertage an jedem Montage und Donnerstage, Nachmittags von 2 bis 4 Uhr geöffnet. In der zweiten Hälfte des Monats December bleibt dieselbe geschlossen. Das Büreau befindet sich im Rathhause. § 4. Der Rendant der Sparkasse, welcher cautionspflichtig ist, führt die Geschäfte derselben nach Maßgabe der ihm vom Verwaltungsrathe ertheilten Dienstinstruction. §. 5. Am Schlusse eines jeden Monats wird der Stand der Sparkasse in der Bonner Zeitung bekannt gemacht. Die Bücher werden alljährlich am 31. Dec. abgeschlossen. Auf Grund derselben wird eine rechnungsmäßige Hauptübersicht des Zustandes der Anstalt und ihres Verkehrs angefertigt und der Reingewinn festgestellt. Von dem sich alsdann herausstellenden Reingewinne soll ein durch den Verwaltungsrath festzustellender Theil zur Erhöhung des Reservefonds verwendet werden und zwar bis derselbe die Höhe von 10% von dem zu ermittelnden Durchschnittsbetrage der Gesammt=Einlagesumme der drei letzten Jahre erreicht hat. Der übrige Theil kann mit Zustimmung der Stadt=VerordnetenVersammlung und Genehmigung des Oberpräsidenten zu anderen Zwecken verwendet werden. Der Reservefond wird wie die übrigen Bestände rentbar angelegt und dient zunächst zur Ausgleichung der etwaigen Ausfälle der Sparkasse. § 6. Die Sparkasse bildet einen besondern von allen andern Kassen der städtischen Verwaltung unvermischt zu haltenden Fonds. § 7. Die Einlagen und Rückzahlungen müssen in denjenigen Geldsorten geschehen, welche bei allen öffentlichen Kassen Cours haben. Wer Geld in die Sparkasse einzahlt oder einzahlen läßt, oder wer sich Geld aus derselben persönlich oder auch durch Vermittlung einer andern Person zurückzahlen läßt, unterwirft sich durch diese Thatsachen allen Bestimmungen des gegenwärtigen Reglements. § 8. Die Anstalt ist gegen die Einleger in allen die Sparkasse betreffenden Angelegenheiten nur zu Notificationen vermittelst öffentlicher Bekanntmachung verpflichtet. Eine solche ist genügend, wenn sie dreimal von 14 Tagen zu 14 Tagen in der Bonner Zeitung oder im Falle des Eingehens derselben in eine andere in Bonn erscheinende Zeitung eingerückt und außerdem am Rathhause angeschlagen worden. Bei derartigen Notificationen genügt die Angabe der Nummer des Sparkassenbuches. § 9. Das Geringste der einzelnen Einlagen ist 1 Thlr.; die Einlagen von einer und derselben Person dürfen einschließlich der aufgelaufenen Zinsen zusammen die Summe von 300 Thlru. ohne Genehmigung des Verwaltungsrathes nicht übersteigen. § 10. Der Einzahler erhält unentgeltlich ein über die eingelegte Summe lautendes Sparkassenbuch, dem das gegenwärtige Statut vorgedruckt ist. In demselben ist der angegebene Name des Einzahlers, die eingelegte Summe und diejenige fortlaufende Nummer zu vermerken, unter welcher die Einlage in die Bücher der Sparkasse eingetragen wird. Bei allen Einlagen und Rückzahlungen müssen die Eintragungen in die Sparkassenbücher mit den Unterschriften des Rendanten und eines Mitgliedes des Verwaltungsrathes versehen sein. 11. Die Einlagen können ganz oder theilweise zurückgenommen werden. § 12. Um indeß die Sparkasse gegen plötzlichen allgemeinen Andrang zu sichern, so bleibt derselben jederzeit das Recht vorbehalten, bei Beträgen von 45 bis 50 Thlru. eine Kündigungsfrist von 14 Tagen, von 51 bis 100 Thlrn. von einem Monat, und darüber hinaus eine Kündigungsfrist von 3 Monaten in Anspruch zu nehmen. Bei theilweisem Rückfordern der Guthaben kann jedoch die Kündigung für die zweite Rückzahlung erst am Verfallstage der Kündigung der ersten Rückzahlung u. s. w. erfolgen. § 13. Der Sparkasse ist das Recht vorbehalten, alle Einlagen zu jeder Zeit zur Rückzahlung zu kündigen und erfolgt alsdann die Zahlung nach den im vorhergehenden Paragraph festgestellten Terminen. § 14. Nach abgelaufener Kündigung, dieselbe mag von Seiten der Einleger oder der Anstalt erfolgt sein, hört die Zinspflicht der Sparkasse auf, es sei denn, daß die Kündigung beiderseits als wirkungslos anerkannt worden. § 15. Zur Kündigung, Rückforderung und Empfangnahme eines Guthabens wird der Vorzeiger eines Einlagebuches ohne weitere Legitimation in sofern als hinreichend berechtigt erachtet, als die Anstalt es nicht für nöthig hält, sich die Berechtigung nachweisen zu lassen. Es bedarf bei Rückzahlungen keiner Quittungsertheilung durch die Einleger; ist die Rückzahlung in die Sparkassenbücher und in das paraphirte Journal der Sparkasse eingetragen, so ist diese letztere dadurch genügend entlastet. Bei Rückzahlung des ganzen Guthabens wird das Sparkassenbuch vom Einleger an die Anstalt zurückgegeben. Nach der Einlösung des Sparkassenbuchs leistet die Sparkasse dem Einleger oder dessen Rechtsnachfolgern keine weitere Gewähr, es sei denn, daß gegen die Auszahlung schon vorher gerichtlicher Einspruch erhoben und ordnungsmäßig zur Kenntniß der Verwaltung gebracht ist. § 16. Damit der Inhaber eines Sparkassenbuchs sich beim „Verluste desselben möglichst sicher stellen könne, wird Folgendes festgestellt: a) Derjenige, welchem durch Zufall ein Sparkassenbuch gänzlich vernichtet oder verloren gegangen ist, muß, wenn er an dessen Stelle ein anderes wieder zu erhalten wünscht, den Verlust sofort nach dessen Entdeckung dem Rendanten anzeigen, welcher denselben, ohne sich um die Legitimation des Inhabers zu bekümmern, in den Büchern vermerkt. b) Vermag derselbe die gänzliche Vernichtung des Buches auf eine nach dem Ermessen des Verwaltungsrathes überzeugende Art darzuthun, so wird ihm ohne Weiteres ein neues Buch auf Grund der Kassenbücher ausgefertigt. In allen übrigen Fällen muß das verloren gegangene Buch gerichtlich aufgeboten und amortisirt werden. c) Vor Einleitung dieses letzteren Verfahrens ist aber sowohl der Ablauf desjenigen Kalender=Quartals, in welchem die Anzeige des Verlustes bei der Kasse gemacht worden ist, als auch der des folgenden Kalender=Quartals abzuwarten. Wird innerhalb dieses Zeitraumes das verlorene Buch durch einen andern, als den Anzeiger des Verlustes bei der Kasse präsentirt, so hält solche dasselbe an, übersendet es dem Gerichte und verweiset sowohl den Präsentanten als denjenigen, der den Verlust angezeigt hat, an dieses Gericht zur rechtlichen Erörterung ihrer Ansprüche an das Eigenthum des Buchs. 4) Ist aber die bei c gedachte Frist verstrichen, ohne daß das Buch zum Vorscheine gekommen, so ertheilt die Kasse dem angeblichen Verlierer hierüber eine Bescheinigung und eine aus ihren Kassenbüchern zu fertigende Abschrift des Conto's des verlorenen Buchs, beides gegen bloße Erlegung der Copialien. Unter Einreichung dieser Abschriften und unter dem Erhieten, sein Eigenthum an dem Buche und dessen Verlust eidlich bestärken zu wollen, kann demnächst der Verlierer das öffentliche Aufgebot und die Amortisation bei dem Gerichte nachsuchen. e) Letzteres hat den Verlust des Buches unter Angabe: aa) der Nummer desselben; ob) der Namen sowohl dessen, auf welchen dasselbe ursprünglich ausgestellt ist, als des angeblichen Verlierers; cc) des Betrages der Summe, über welche dasselbe zur Zeit des angeblich geschehenen Verlustes lautete; durch die Bonner Zeitung oder im Falle des Eingehens derselben durch eine andere in Bonn erscheinende Zeitung mit der Aufforderung bekannt zu machen: „daß ein Jeder, der an dem verlorenen Sparkassenbuche irgend ein Aurecht zu haben vermeine, sich bei dem Gerichte, und zwar spätestens in dem(näher zu bezeichnenden) Termine melden und sein Recht näher nachweisen möge, widrigenfalls das Buch für erloschen erklärt und dem Verlierer ein neues an dessen Stelle ausgefertigt werden solle.“ Beläuft sich der Betrag des Sparkassenbuches auf weniger als 50 Thaler, so wird der Edictaltermin auf 4 Wochen hinaus, vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet, angesetzt und letztere einmal in jenes öffentliche Blatt inserirt. Bei Beträgen zwischen 50 und 100 Thalern ist eine achtwöchentliche Edictalfrist und eine zweimalige Insertion, bei Beträgen von 100 Thalern oder darüber aber eine Edictalfrist von 3 Monaten und eine dreimalige Insertion erforderlich. Wiemond Zweie si9 bis zu dem Edictaltermine in demselben eie## auf das Buch Anspruch macht, und leistet der angeeliche Bertierer demnächst folgenden Eid ab: gungen des Buch besessen und daß ihm solches verloren geso faßt alsdann das Gericht das Präclusions= und AmortisationsErkenntniß ab, welches dem Verlierer zu publiciren und 14 Tage lang an der Gerichtsstelle auszuhängen ist. mnentgeltlich auszuferigen. 16168 Buch h) Die Kosten des gerichtlichen Verfahrens trägt der Verlierer; doch sind ihm, wenn der Gegenstand 100 Thaler und Stemnesge mig u. Zusertionskosten, dem Porto und den Posto und Sopiaslen d eiueren Summen dagegen n sachz;, beingen menn Teitechensgebühren aber nur dann in Anap zu bringen, wenn vas Blatt, in welches die Bekanntmachung aufgenommen worden, für Rechnung von Privatpersonen heraus.de sniofern die Jngi. Fale die Stempel=Abgabe erlassen deesten##r Iuertion in einem für Rechnung des Stats gerruchen Statte erfolgt, solche unentgeltlich bewirkt wird. .) 3½22, sshrlich oder 4 Postalt vergitek, betragen: habens bis zu. 300 Thte. Thaler, d8 Giutd) Bei Guthaben von über 300 Thlr. wird der Zinsfuß 9) Woz Verigen Ziusen verzitet uuter einem Thaler werden keie senigen Monats, in welchen die Rückr uu ui den ersten 96s Die machselgande Takele weiser nach, Eiulge von Thr. 1 bis 50 Thlr. in ieden der nächtfelgenden 30 Jahre durch 3. 06 50 Ctur u. fru ue. Buchfolgenden währen wird. durechnung von Zinsen und Zinsesziusen ge§ 19. Die Einlagen und deren Rückzahlungen sowie die bezahlten Zinsen werden unter fortlaufender Nummer und Datum in ein von dem Overvurgermeister paraphirtes Journal eingetragen und abgeschlosen wied. eender eiues jeden Jahrs Januar ab zum Kapital geschrieben, so daß von diesem Tage iu wiecher 315 zum Kapita..u, g tug ten elsen Luge un angesähten Beschrästung, wenden, setiach uter der in S 17 seines Guhabens aufßsren. Jaut un ale weitere Verziusug wohnenden Klassen der Einlegr. Prämien zu gewähren und sind eazu verechtgt: Siulever Baau u. gee le. 2) Handwertsemeister, ud nicht selbstständige d) Fabrik= und Bergwerks=Arbeiter; c) Tagelöhner; a) Dienstboten; e) Persogen, welche zwar wegen Altersschwäche, Krankoder fängete geit adr Dürftigkeit für eine kürzere gleichwost aber ihren Klassen gecsrigen a uu und für sich zu einer bieser S 23. Ausgeschossen S 22 bzeichneten Persane un der Brimitung fund auch de in dies damm in Petegen, sofern sie wohlhabend sind und soll bies dunn ungenommen werden, wenn ihre Jahreseinlage die schliestlich der Ziusen, de grliglich ert Insen, Summe von 200 Thlru. übersteigt. in Unterischuncg e. üiese Persaner fürimmre don dur Fselahne geschoen diese de. te ie Lhelnahmne aus. Ertraprämie wicd über die...10 Chten. ein. Die werden gewahrt und kann zur einmal bezogen Die Ertra=sränie wirh u ai Piuien berwilligt. den ersen 20 Thalern des Gay; O Psh vom Thaler und von von den Ersparnissen, sondern auch u9 u grls. bein dritten jährlichen Rechnungsabschlusse nach der ersten waltungstaße anzubringen. dr Sriade, bei dem Vera) durch Verleihung auf hypothekarisches Unterpfand innerhalb der ersten Hälfte seines Werthes; durch Ankauf von preußischen Staatspapieren, Werthpapieren, denen der Staat ein Erträgniß gewährleistet e) durcd Darseben uu Scuddbligationen; ten Werthpapiergeu der Sud d genaun. jedoch innerhalb 3 ihres Coursd) durch Deponirung bei der Provinzial=Hülfskasse; auf Schultscheige ohne hypothekarische Sicherheit und Auleiher—. vetage von 500 Thlr., wenn für den Betrst des Kapitol eitig ais Kepitzls, der Zinsen und der entstebenden S 28. Bei Anlegung der Gelder du i ser. Paragraph vorgesehene Weis ist für jeden einzelnen Fall wird in jedem einzelnen mittirt, oder gelöscht oder cedit werden sollen. bürgermeisters bei der Kommunal=Kasse oder sonst auch anderweit vorschgsgse zu ersehen. drei zu drei Monaten in der Prenmer.: Jusichentiühmen.: brei g. emee un der So, veimgestein, Zwischenräumen v. und durch Anshlag em Nathshause belanmt Die Sparkasen= u u gerchuet. mit Züssen sesort urich und alsdamn berechigt, ihr geschießt, wird daselbe noch bis zum g udu we dies nuicht isz, ven de ab eisne fernere Zusennerziüktgung zur Versigug Ge d as Legenwärtiges revidirtes Statut tritt mit dem 1 Zeitpunkt ab daosin nicht zurichenoumen hoben verbleiben wollen egungen bei der Sparkase Bonn, den 22. October 1864. Der Ober=Bürgermeister, (gez.) Kaufmann. Bestätigt mit der Maßgabe: Vodter Zeitung die sat ihren Bekanntmachungen und Aufforderungen dienende, in Gislsegern gegenüber zur aunter ber in 8 20 Koblenz, den 25. Noyemher age M*##. Nevember 1004. Nr. 8887.(L..) mit belanunt gernact, daß jeden nehmen kann, weun er es nicht vorzjecht sich pirge den durich abändernden Bestimmungen zu fügen.gweigend den Bonn, den 16. December 1864. Der Ober=Bürgermeister, Kausmann.