N 10. Freitag, 19. Februar. Senner Heirung. (Mit deur Banner Wachenblattv (Hil dem Bonner Wöchenslalt verbunden.) 1858. „Tinsßigster Jahrgang. Insertionen werden für die Petit=Zeile bocoon. Conocccggg Berlin, 17. Februar. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Kammerherrn und Schloß=Hauptmann von Koblenz, Grafen von Boos=Waldeck, den Rothen Adler=Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, und dem Kammerherrn und Hofmarschall Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, von Heinz, den Rothen Adler=Orden dritter Klasse mit der Schleife zu verleihen. Deutschland. Köln, 16. Febr. Gestern hat der Geh. Justizrath Otto Heinzmann, Präsident des hiesigen Landgerichts, vein fünfzigjähriges Amts=Jubiläum gefeiert. Er ist im Jahre 1787 zu Weile bei Hattingen geboren, machte die Felozüge von 1814 und 15 mit und erhielt nach verschiedenen Anstellungen im Jahre 1839 die Stelle als Landgerichts=Präsident. Der erste Präsident des Appellhofes, Herr Broicher überreichte dem Jubilar den Rothen Adler=Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, das gium ein prachtvolles silbernes Festgeschenk. Köln, 17. Fedr. Unser Maskenfest ist, in allen verlaufend, zu Ende gegangen. Heilkräftige Härings=Salate, sentimentale Kaffee=Vistten und abendliche Fischessen führen uns freundlich zurück in das Geleise des Alltagslebens. Wenn für das glänzende Gelingen des Festes zunächst den Leitern desselben und deren Helfern, die weder Mühe noch Kosten gescheut haben, um unseren Carneval auf seinen früheren Höhepunkt zurück zu führen, Dank und Anerkennung von Seiten aller Festtheilnehmer geschuldet wird, so gebührt doch nicht minder Dank und Anerkennung auch den hiesigen Militär=Behörden, die sich durch bereitwillige Darleihung von Pferden und sonstigen Requisiten und dadurch, daß sie die Benutzung der Militär=Musikcorps gestatteten, um die Förderung des vaterstädtischen Festes in hohem Grade verdient gemacht haben. Unserem gestrigen Berichte haben wir nachzutragen, daß sich gestern Nachmittags das gewöhnliche Wandern und Treiben der Masken auf den Straßen in größeren und kleineren Gruppen und Banven entwickelie und bis spät in die Nacht fortdauerte. Von, den überall statt gehabten Masken=Bällen haben wir zonvere der im Gürzenich=Saale und im Stadt=Theaur ubgehaltenen zu erwähnen, wo sich Tausende belustigten. Wir sind gewiß, daß die schönen Tage des Narrenreiches bei allen Festgenessen in gutem Andenken bleiden werden.(K..) heinbreitbach, 15. Fehr. Gestern Nachmittag dortiden Eiuwohnergn von zwei Knaben und einem Mädchen glücklich entbunden, beute welche Nachmittag eie h. Taufe Pfarrkirche zu Unkel empfangen werden. Es hat dieselbe Frau in den zwei vorletzten Wochenbetten jedesmgl, Zwillinge geberen, wovon jekesmal eins am Leben geoneden ist, somit in 3 Wochenbetten 7 Kinder. gug Esmagen, 15. Febr. Die hiesigen Aerzte haten Sehauptet, unser in den letzten Jahren so sehr empor gekommenes Städtchen habe eine besonders gesunde Lage. Als, Beleg für diese Behauptung perdient die gewiß äuvein seltene Erscheinung Erwähnung, daß seit dem 1. hierorts bei der so auffallend wechselnden, der Gesundheit also keineswegs zuträglichen Witte320 Jadre alte, negg ee slnd, welche, zulammen ###tt, negen einander begraben wurden und dort vereint erm großen Auferstehungsmorgen entgegen harren. Aachen, 16. Fedr. Gestern Abends kam mit dem Nachtzuge der General=Major v. Stutterheim Cehemaliger Chef der englisch deutschen Legion) hier durch. Elberfeld, 17. Febr. Gestern Abend stieß der in der Richtung von Düsseldorf nach Dortmund abgelassene Latgrigs, in der Nähe des Bahnhofes zu Dortmund auf Mmischinen ger— Wogen. In Folge dessen sind beide aucd orcd Bremser.. usens beschädigt und leider auch eitt Stemier, jedoch nicht lebensgefährlich, verletzt worden. Mit der Freistellung der Bahn ist man an Ort und Stelle eifrig beschäftigt.man an get Berlin, 16. Febr. Se. k. Hoh. der Prinz von nahm heute die Vorträge des Ministers von Massow, sowie des Flügel=Adjutanten Obersten v. Manteuffel entgegen.— Zur Feier des Geburtsfestes Ihrer kgl. Hoh. der Frau Großherzogin=-Mutter von Weimar ist Frun Rachmittag im Palais Sr. k. Hoh. des Prinzen von Preußen große Tafel, an welcher Mitglieder des hohen Königshauses und andere fürstliche und hohe Personen Theil nehmen. Unter den Gästen befindet sich auch rusische Oberst v. Weymarn, welcher im Auftrage srines Stuverans von St. Petersburg hier eingetroffen ist, um der königl. Familie die Glückwünsche des kaiserl. Hefes darzubringen. Gleichzeitig fineet auch bei Sr. k. Heheit dem Prinzen Albrecht ein Diner von etwa 20 Gedecken Statt.— IJ. kk. 5H. der Prinz und die Prinzessin Friedrich Wilhelm begaben sich heute Mittag in dem von der Stadt Königsberg geschenkten englischen Wagen in das Palais Sr. königl. Hoheit des Prinzen ven Preußen und nahmen dert mit der Frau Prinzessin von Preußen das Dejeuner ein. Darauf begaben sich die hehen Neuvermählten in das Hetel des Princes und machten der dott abgestiegenen Frau Fürstin pon. Hohenlohe Langenburz einen längeren Besuch. Die bei der Aofobrtten wurden sowohl bei der Ankuuft wie grüßt. Der Fürh Putikum mit lebhasten Hechs bez, „ oigr Det gurg Suwaroff, der russische MilikärGevoumachtigte am hiesigen Hofe, General Graf Adler= 7533 ra 4schen Herzogthümer hier.. Geust, haben sich gestern Abend nach Weimar begeren, um Ihrer kaiserl. Hoh. der Frau Greßberzegin=Mutter heute zur Feier Höchstihres Geburtfestes Glückwunschschreiben zu überreichen.— Die gegen Ende guch an#iggstretene Gelekalamität und Handelskrisis hat auch auf ven Gewerbebetrieb im Potsdamer Regierungs=Bezirk eine nachtheilige Rückwirkung geäußert. Am härtesten sind davon die Weder betroffen worden. In der Colonie Rowaweß bei Petsdam, wo im verflessenen Semmer 1069 Webestühle im Gange waren, stehen jetzt über 500 Stühle stille; in der Stadt Vergau ist ven 836 Stühlen etwa nur noch der dritte Theil, und in dem Städichen Zinna von 518 Stüblen Schaaftbante. 15“ starb in Rom Frau Sibyla Mertensdusgezeichnete Geitesgaben rauen die burch eise begeiserte Thelahne geiue untzsene Velehrhantest und Lissenschaft, sich ae Bestrebungen in Kunst und einen ehrenvosten Nameh u großen Kreise deuischer gerworben haiben. Sie kand mit einen freundschaftlicher Berd, und remder Künsler und Gelehrten in allen wird ior. 3 u1 in geisigem Verkehrz und von scheint, nur in Fosge uu eingelrelener Tod, dem sie, wie es erlag, die sie nicht achzete utd romischen Ziebders Sie war gedoren in Koin. uden worden sein. mädte c6 in Jchzr 1816 mit Her 3. Gdrnar 1107, und ver 1812 im Tod.voransging. Schon er frühen a neig sie eine ungewohnliche Begäbung, Mit sie sich die Letumis der meisten neitern Spr d deit ecuete a Pss, P= und mit deren Aickaur se sich unautgesehe de. 1s8 Peie) der Musit lesteie sie als sunges Machon.“ Allen erdentPpuetes, daß se nicht sellendie chre rtits Kaurden ar Saunges, eiten Bummel, iu pielen, Ihar“ ui cinte #schen Clavier zu begleiten. Später widmete sie der älternstalienteshung, der Rer ache pse, Stadiun oder voer die Alserhanser. durch eben so unfassende aigem Veruse wiödmete, und zu der sie gediegene Kenntnisse befähigt war. Kunstbeskmaltn ung Jczere mit ioten Airchen, Häusern und Römerzeit noch planche Spür Hintero diese Richtung, die in dem Ungang 3ad ihrem Geise classisch + Professors Wallraf hatte, und welchem das Verdien werden mus, in jener traurigen Zeit, in welcher der Druck der Fremdherrschaft auf so vielen Gemüthern lastete, Sitte und deutsches Wesen unter dem Einfluß einer Alles gleichmachenden Aufklärung unterzugehen drohten, ein Gemüth erhebende geistige Genusse und für freie Meinungsäußerung gewesen zu sein, und der Stadt den von den Vät er Setes Feien gehaser fauns und Lilnicher Ar und Site fül bessere Jeuen geyalet und bewahrt zu haben. In den Be strebungen dieser Gesellschaft fand auch sie Nabr f' Geistesbildung. Daher ihre Vorliede für Alles was Kölnische Sitte, Geschichte oder Kunst betraf. Zuweilen blieb sie auch den Reite Bach fggig d e lnischen Carnevals nicht fern, betheiDie Sonmer=Monate aber misdeauutvol gebautes Bohndaus. Hier, wieu dem schönen Landsitz zuSescheide ce ice Hens rsgeder Riner vund Hrade on soh gu in der Vetactung von Kunschizen kaum noch die Hälfte im Gange. Es hat deshalb bereits atau acht Segommen werden müssen, den erwerdssin Wedern thus direkte Unterstützungen zu gewähren, heils anderweitige lohnende Arbeit zu vermitteln. Auchdie Tuch=Fabrikation ist in der letzteren Zeit nicht in dem sonst gewöhnlichen Umfange betrieben worden. BeispielsSeise spenin der Stadt Brandenburz, wo dies Gewerbe 24.165 sche d. e. Johre 1837 pur 1656„Suu.. 1459 Stück weniger als im Johre 1000 fubrizir, und diese sind noch nicht alle verkauft worden, vielmehr noch 6946 Stück auf dem Lager geAngelegenbeie ge Angengengent niht, dem Vernehmen nach, der mentritt der Central=Commission für die Rheinschifffahrt zu einer außerordentlichen Sitzung in Mainz im März d. I. bevor. Für den Fall, daß der bisherige CommissaOber=Regierungsrath Delbrück, durch die noch schwebenden Verhandlungen über die gegenseitigen Erleichterungen des Verkehrs zwischen dem Zollverein und Oesterreich in Wien zurückgehalten werden sollte, nennt man als wahrscheinlichen diesseitigen Commissarius für die eventuellen Verhandlungen in Mainz den Regierungs=Baurath Metzenroth in Köln.— Die Genesung des General=Superintendenten Dr. Hoffmann schreitet nur langsam vor. Derselbe vermag sich noch immer nicht mit dem ihm gewebnten Eifer seinen Berufsgeschanen zu unterziehen.— Der Ober=Consistorialrath Dr. Wichern hat sich nach der Provinz Pommern begeben, um die dortigen Gefangenen=Anstalten zu inspiziren — Ihre Mojestaten der Konig und die Königin verhiien Ihrer königl. Hoh. der Prinzessin Friedrich Wilhelm als Hochzeits=Geschenk ein kostbares Diadem aus Brillanten, welches in dem hiesigen Atelier des fönigl. Sosc= 3gweliers Jean Demessiteur gefertigt worden ist. . bestehr abwechselnd aus Strahlen und Muscheln in auzenglischem Geschmack, und ist nach einer von dem erlauchten Vater der Frau Prinzessin, Sr. k. Heh. dem Frinzgn Alpert, entworfenen Zeichnunz gearbeitet. Den Stuns, auf welchem das Diadem ruht, bildet eine Reihe großer Solitairs, welche abgenommen und als Collier getragen werden können. Außerdem aber ist das Ganze so eingerichtet, daß es bis in die kleinsten Theile auseinanderzulegen ist, und diese letzteren als Broche, Armbänder, Kleiderbesätze u. s. w. benutzt werden können, Die überaus kunstvolle Arbeit und die Erlesenheit der Steine wekteifert mit der geschmackvollen Zeichnung. Außerdem überreichte Ihre Moj. die Königin Ihrer k. Hoh. der Krinzesin Friedrich Wilhelm am Tage ihres Einzugs ..44, am 8. d.., eine kostbare Broche. Dieselbe, gleichfaus von dem kgl. Hof=Juwelier Jean Demessieur gefertigt, hat die Größe und Ausdehnung eines BrustBeuquets, und besteht aus Diamanten und großen herOsbiagegten und bewegzichen Peren. tanria Sute gigs zur Friedrich=Withelas= und Bie, „eng, die von der Kaufmannschaft zum Zwecke der unterstutzung für die Hinterbliebenen von Kaufleuten begründet werden soll, hat, nach der„Berliner BörsenZeutung“, die Höhe von 25,000 Thlr. erreicht. Es wird nun in einer der nächsten Sitzungen des Aeltesten=Kollegiums Beschluß darüber gefaßt werden, in welcher Weise staltet, bei denen sie einen gewissen Aufwand liebte Schon ihre äußere Erscheinung war ungewöhnlich: in daie gseshonse widmete sie ihren Saumiungen, die ale mausericer ade. ich lar.Pulike bersoumende Sammlung ernAuf, ul ii die berühmte, früher in Nürnberg befindliche, Braun'sche Sammlung geschnittener Steine aus der furstlich zsenburgischen Hinterlassenschaft in ihren Besitz gebracht. Jahren noch vervollständigte sie ihre ansehnliche Autographensammlung. Die Wände ihrer Zimmer Bildern, mit kostbaren Waffen, Kunstgeräthen und musikalischen Sgrgenegtsngesng. mit Gppsabgüssen sellener Anelihums geschmückt. Aber auch für seltene Naturgegenßändg, Mineralien, Pflanzen und Thiere, hatte sie Sinn. der un dem aue 2pon Alterthumsfreunden in, den Rdeinlanden, Zwrae gegrundet ist, die Alterthümer in dem Stromzu ertlären und fir ihre Erhaltung Sorge e m, zu erklären und fr...„nung Eeig zu tragen, hatte an mit der Verwirklichung des Planes vorgegangen werden soll. Berlin, 16. Febr.(7. Sitzung des Herrenbauses). Der von den Herren v. Belom und v. Plötz gestellte Antrag:„Eine königliche Staatsregierung zu ersuchen, mit allem Nachdruck dahin zu wirken, daß zur Minderung direkter Steuern, sowie derjenigen indirekten Steuern, welche die ersten Lebensbedürfnisse vertheuern, eine Erhöhung der Staats=Einnahmen aus einer Tabaks= Verbrauchssteuer im Zollverein, baldmöglichst vereinbart werde— wird nach einer längeren Discussioneder Finanz= Commissien, welche durch je ein Mitglied aus jeder Abtheilung verstärkt werden soll, zur Prüfung überwiesen. Von denselben Mitgliedern des Hauses und dem Herrn Dr. Stahl war folgender Antrag eingebracht: Das Herrenhaus wolle beschließen: die königl. Staatsregierung zu ersuchen, dem Landtage der Monarchie, sobald als möglich, zur verfassungsmäßigen Berathung und Beschlußnahme einen Gesetzentwurf über Fideicommisse und Familienstiftungen, namentlich der auf Landgütern fundirten, vorzulegen und ihre Stiftung zu erleichtern, und zu dem Ende in dem Entwurfe: 1) den Stempel der StiftungsUrkunden herabzusetzen auf Ein Prozent des nach einem landesüblichen Wirthschafts=Anschlage zu ermittelnden Gutswerthes; 2) alle rechtlichen Verhandlungen über Fideicommisse und Lehne, also namentlich die Bearbeitung der Hypetheken=Angelegenheiten, der Fideicommisse und Lehngüter, die Entscheidung in erster Instanz in den über Fideicommiß= und Lehns=Angelegenheiten zu führenden Prozessen, ingleichen die Führung der Vormundschaften und Erbregulirungen über Fideicommiß= und Lehns=Nachlassenschaften, den Appellations=Gerichten zu übertragen, und 3) es im Wege der Gesetzgebung herbeizuführen, daß bei fideicemmissarischen Substitutionen von dem Stifter(Fideicommittens) dem Institute(Fiduciarius) die Befugniß beigelegt werden könne, durch eine anderweitige Substitution seinem Nachfolger(Fideicommissarius) in ähnlicher Weise zu binden, wie er selbst gebunden war, und ihm einen bestimmten Nachfolger mit gleicher Befugniß zu setzen.“ Es wird beschlessen, denselben einer besonderen Commission zur Prüfung zu überweisen. Der Präsident eröffnet darauf die Berathung über den Bericht der fünften Commission, betreffend die Gesetzes=Vorlage zur Ergänzung der Bestimmungen über das Ansiedelungswesen in den sechs östlichen Provinzen der Monarchie. Ueber die Zulässigkeit eines nachträglich von dem Hrn. v. Senfft gestellten, die Ansiedelungen noch mehr erschwerenden Verbesserungs=Antrages zu dem Commissions=Bericht erbebt sich eine lebhafte Dedatte. Fast sämmtliche Herren, namentlich die Minister, Dr. Brüggemann 2c.. sprechen sich mit Entschiedenheit dagegen aus, daß der Antrag mit dem vorliegenden Gesetze in Verbindung stehe und deshalb nach der Geschäfts=Ordnung mit in die Berathung gezegen werden könne. Der Präsident befragt das Haus und dasselbe entscheidet sich dahin, daß der Antrag nicht als ein Verbesserungs=Antrag zu betrachten sei und deshalb auch nicht weiter berücksichtigt werden könne. Der Berichterstatter Dr. Homeyer leitet alsdann die General=Discussion über den Ausschuß=Bericht durch einen längern Vortrag ein, an welchen der Minister des Innern einge erläuternde Bemerkungen knüpft. Berlin, 17. Fedr.(8. Sitzung des Herrenhauses.) Bei Eröffnung der Sitzung nimmt Baron v. Seufft das Wort und protestirt gegen den gestrigen Beschluß des Hauses, nach welchem sein Antrag nicht zur Debatte gestellt werden sollte. Er übergidt seine abweichende Ansicht dem Schriftführer=Amte und beantragt die Aufnahme in den stenegraphischen Bericht. Der Redner führt an, daß jener Beschluß durch den Herrn Minister des Innero veranlaßt worden sei und daß er gegen ein solches Verfahren protestiren müsse, weil nach der Verfassung jedes Haus seine Geschäfte und seine Disciplin selbst regele. Der Präsident bemerkt dem Redner darauf daß das Wort zur Geschäfts=Ordnung nur nach dem Uebergang zu den Geschäften gestattet sei. Dr. Brüggemann protestirt gegen die Acußerung des Hrn. von Senfft in Beziehung auf den Minister des Innern, da derselbe nur sein Recht gebraucht, die Ansicht der Regierung auszusprechen, und jenen Antrag nicht einmal gestellt habe. Referent Dr. Homeyer bestätigt das letzlere und erklärt, daß er selbst den Antrag gestellt habe, das Amendement als einen besonderen Antrag von der Debatte auszuschließen. Baron v. Senfft wiederhott seinen früheren Protest. Präsident: Wenn er ein geschäfts= und verfassungswidriges Verfahren des Herrn Ministers des Innern geduldet hätte, würde er sich gewiß den verdienten Tadel des ganzen Hauses zugezegen haben. Die stenographischen Berichte würden jedoch erweisen, daß ein solches Verfahren nirgends hervorgetreten. Minister des Innern: Es sei ihm nicht entfernt in den Sinn gekommen, in die Geschäfts=Ordnung des Hauses irgend wie einzugreifen. Baron r. Seufft erklärt, daß er nur von den Rechten des Hauses, seine Geschäfte selbst zu regeln, gesprochen, nicht aber dem Herrn Minister des Innern einen Vorwurf habe machen wollen. Präsident: Sämmtliche Mitglieder des Hohen Hauses würden bezeugen müssen, daß dies dennoch wiederholt geschehen sei. Damit wird der Gegenstand verlassen und zur Special=Debatte über die Gesetzesvorlage, betreffend das Ansiedelungswesen, übergegangen. Bertin, 17. Fedr.(9. Sitzung des Hauses der Abgeordneten). Auf der Tages=Ordnung stand heute zuerst der zweite Bericht der Petitions=Commission über verschiedene Petitionen. Nur 3 Petitionen, das Jagdgesetz betreffend, erregten eine längere Dedatte zwischen den Abgeordn. Reichensperger(Mayen), Graf Schwerin, Rohden, Graf Pfeil(Neurode), Lette, Marcard, v. Gerlach und v. Prittwitz(Bunzlau). Die Commission hatte beantragt, alle drei Petitionen der Staatsregierung zu überweisen. Der Abg. Reichens perger beantragt dagegen, über die beiden ersten Petitionen(die Jagd den Altberechtigten zurückzugeben— Erledigung der Jagd=Entschädigungsfrage) zur TagesOrdnung zu gehen, dagegen die 3.(endliche Erledigung der Jagd=Entschädigungsfrage) der Staatsregierung zu überweisen.— Letzterer Antrag wird vom Hause angenemmen. Berlin, 17. Februar. Ihre königl. Heheiten der Prinz und die Frau Prinzessin Friedrich Wilhelm haben dem Magistrate die Absicht zu erkennen gegeben, den Vorständen der Innungen, der berittenen Corps, der Maschinenbau=Arbeiter und der übrigen Genossenschaften, welche sich an den Einhelungs=Feierlichkeiten betheiligt haben, persönlich Höchstihren Dank auszusprechen. Der Magistrat hat deshalb die ersten Altmeister der Gewerke, so wie die Führer der genannten Körperschaften aufgefordert, sich heute um 11½ Uhr Vormittags im Pfeilersaale des lgl. Schlesses einzufinden.— Die hier in der Rübenzuckersteuer=Frage versammelte Conferenz von Bevollmächtigten der Zollvereinsstaaten hat gestern wieder eine Sitzung gehalten. —(Budgek=Comission.) Der Gegenstand der Berathung am 15. war der Stat der Eisenbahn=Verwaltung. Derselbe wurde in allen seinen Pesitionen genehmigt. Die nicht unbedeutende Erhöhung der Tarifsätze, namentlich für den Transvort von Getreide und Kehlen, führte zwar zu einer lebhaften Debatte, nicht aber zur Stellung eines auf Herabsetzung zielenden Antrags, da der Commissarius der k. Regierung erklärte, man habe bei dieser Erhöhung hauptsächlich nur den Selbstkostenpunkt im Auge gehabt und es würde ohne diese Erhöhung die Eisenbahn=Verwaltung sonst Verluste und Einnahme=Ausfälle erlitten haben. Diese Erhöhung sei indessen nur versuchsweise geschehen und werde in der Folge, wenn dies ohne Verlust nur irgend möglich sei, auch gewiß eine Ermäßigung des Tarifs wieder eintreten. Zu Tit. XIII. ad C. des Ausgabe=Etats, Eisenbahn=Aktien=Amorkisations. Fones, wurde der im vorigen Jahre gestellte, aber von der Majorität der Commission wie des Hauses abgelehnte Antrag wieder eingebracht, der dahin lautet:„Das Haus der Abgeordneten welle gegen die k. Staaisregierung die Erwartung aussprechen, daß mit Rücksicht auf die dermalige Finanzlage noch im Laufe der diesjährigen Session der Entwurf eines neuen Gesetzes eingebracht werde, um unter Aufhebung des§ 6 des Gesetzes vom 20. Mai 1853 die einstweilige Verwendung der aufkommenden Eisenbahnstruer zur laufenden Dotation des Eisenbahnfonds anzuordnen, so weit nicht für einzelne Bahnen Staatsverträge dem entgegenstehen.“ Die Debatte über diesen Antrag wurde erst in der gestrigen Sitzung beendet und dann mit 14 gegen 13 Stimmen, also mit Majorität von nur 1 Stimme, angenommen. Acht Mitglieder der Commission fehlten. — Der Hauptmann à la suite des 8. Artill.=Regmts. Taubert, kommandirt zur Artillerie=Prüfungs=Commission, ist, der„N. Pr..“ zufelge, unter Belassung in seinem jetzigen Verhältnisse, zum Major befördert werden. Der vom Generalstabe der 1. Division in den Generalstab des 3. Armee=Corps versetzte Major v. Bosse ist zum Antritt seines Dienstes hier eingetroffen.— Der Geh. Ober=Postrath Metzner, welcher, wie schon erwähnt, zu Verhandlungen wegen eines neuen Pestvertrages mit England, an Stelle des mit dem 1. Juli d. I. ablaufenden Vertrages, über Ostende nach London gereist ist, wird sich von da auch auf einige Tage nach Paris begeben, um den zwischen Preußen und Frankreich vereinborten Post=Vertrag zum Abschluß zu bringen. Königsberg, 15. Fedr. Eine erschütternde Trauernachricht durchläuft die Stadt. General v. Plehwe ist heute Mergen 9 Uhr(wie berichtet) in einem Duell mit dem Lieutenant im 3. Kürassier=Regiment, Jachmann, auf dem großen Exercierplatze gefallen. Die Bewegung unter den Bewehnern unserer Stadt, unter denen wohl Keinem der gefallene General unbekannt war, ist eine ungemein große. Einer hält den Andern auf der Straße an, um die Dctails des betrübenden Ereignisses zu erfahren, und vor der Königshalle, dem von dem General gegründeten und zum größeren Theil erbauten Casino= Gebäude am Königsgarten, haben sich zahlreiche Gruppen versammelt. Was ich bis zum Abgange des Schnellzuges über die Veranlassung dieses Vorganges, welcher die traurige und tiefergreifende Katastrephe in dem Geschick zweier geachteten und bis vor Kurzem in scheinbar glänzenden Verhältnissen sich befindenden Familien beschleunigen wird, aus zuverlässigen Mittheilungen habe erfahren können, besteht in Felgendem: Als der Sohn des Generals v. Plehwe, Pächter von Nettelbeck, welcher mit einer Tochter des Commerzienraths Jachmann, Besitzers von Trutenau und Netteldeck, vermählt ist, von Berlin im November v. J. zurückkehrte, wehin er gegangen war, um weitere Hülfequellen in seinen mehr und mehr schwieriger sich gestaltenden Geldverlegenheiten sich zu eröffnen, fand er seine Frau nicht zu Hause auf Nettelbeck, dieselbe war vielmehr zu ihrem ihr eine eifrige Mitarbeiterin. Sie war ordentliches Mitglied des Vereins. Ihr Verhältniß zu demselben schildert der Präsident des Vereins, Prof. Braun, mit folgenden Worten:„Sie war eifrig bestrebt, die Zwecke des Vereins zu fördern, indem sie auf alle antiquarischen Funde in dem Gebiete des Vereins ein stets aufmerksames Auge gerichtet hatte, und in der Regel kein Opfer an Zeit, Geld und Mühe scheute, um dieselben zu erwerden und der Wissenschaft zu erhalten. Sie wurde hiebei von dem Eifer geleitet, der sie überhaupt auszeichnete, sobald sie ihre Thätigkeit einem Gegenstand gewidmet hatte. Bei den Winckelmann=Festen, welche die Gesellschaft allfährlich zu feiern gewohnt ist, war sielbemüht, aus dem Reichthum ihrer Sammlungen alles dasjenige auszuwählen, wovon sie voraussetzte, daß es durch seinen Anblick und die Betrachtung von Seiten der Altertbumsfreunde ein Interesse erregen, und der Feier eine höhere Bedeutung verleihen würde. Auch als Schriftstellerin war sie in diesem Vereine thätig; sie legte in den Jahrbüchern der genannten Gesellschaft(Bd. XIII und XIV) Aufsätze nieder über eine römische Lampe aus Bronze, über römische Schmucksachen aus Gagat, über einen Saturn mit der Inschrift Muthunim, und mehrere andere kleinere Aufsätze und Berichte.“ Nachdem sie zum erstenmale bei ihrer Verheirathung eine Reise nach Italien unternommen, zog es sie immer wieder dahin, wie nach einer zweiten Heimath. Sie nahm wiederholt dort ihren Aufenthalt, so in den Jahren 1835, 1843—1846, 1849, 1852—1853, und zuletzt gegen das Ende des Jahres 1856. Früher verweilte sie meist längere Zeit in Genua, später am liebsten in Rom. Auch Frankfurt a. M. und Weimar besuchte sie gern und oft. Im Jahr 1851 unternahm sie eine größere Reise durch Deutschtand, und hielt sich in Berlin und Wien längere Zeit auf. Uederall wurde sie, auch in den höchsten Kreisen der Gesellschaft, mit Auszeichnung behandelt. Ungeachtet eines so unruhigen Ledens und einer so vielseitigen Beschäftigung fand sie doch noch Zeit, zu Hause wie auf Reisen, ein regelmäßiges Tagebuch zu fuhrenv Das mag der Denkwürdigkeiten aus ihrem Leben genug zeihalten. Eine edle That verdient aber dier ausführliche Erwähnung. Sie war im Juni 1835 mit ihrer ältesten Tochter nach Genua gereist.„Hier hat sie sich,“ schreibt diese,„den größten Anspruch auf die Dankbarkeit der Genuesen erworben, die ihr auch von allen Seiten bewiesen wurde. Im August brach die Cholera sehr heftig aus, wodurch Alles in panischen Schrecken versetzt wurde, und wer konnte floh. Es sollen 30,000 Menschen damals Genua verlassen haben. Man rieth auch uns allgemein, abzureisen, da die Mutter aber nicht die mindeste Angst hatte, so blieben wir. Bei ihren Gängen durch die beinahe verödete Stadt entdeckte sie, daß manche fünf bis sechs Stock hohe Häuser ausgesterben waren, bis auf die Kinder, von denen verhältnißmäßig wenige erkrankten. Diese armen unglücklichen Geschöpfe erregten nun ihr Mitleid in so hohem Grade, daß sie beschloß, etwas für sie zu thun, denn von den Genuesen selbst geschah nichts für diese Waisen. Sie verband sich mit einigen gleichgesinnten Freunden, ging mit diesen zu den Pastoren, um die armen Waisen überall zu ermitteln, und sammelte dann bei ihren vornehmen und reichen Bekannten zu diesem Zwecke, für den sie denn auch reiche Spenden erhielt, aber auch selbst bedeutende Geldopfer brachte. Sie miethete ein Haus, und stellte eine Aufseherin an; nun wurden die Kinder dort untergebracht, gekleidet, gespeist und jeden Tag von ihr besucht, weil sie sich überzeugen wollte, ob Alles nach ihren Vorschriften geschehe. Diese ihre Wirksamkeit dauerte etwa drei Monate, inden die Cholera fortwüthete; 9 bis 10,000 Menschen starben, und gleich zu Anfang vier Aerzte. Genua war leer und öde, alle Läden blieben geschlossen, der Verkehr stockte gänzlich. Endlich ließ die Seuche nach, und sie übergab dann die Leitung des Waisenbauses einigen ihr bekannten Geistlichen. Als nun der königl. Hof nach Genua kam, machte der damalige preußische Gesandte, Graf v. Waldburg=Truchseß, stolz darauf, daß seine Landsmännin sich so aufopfernd benommen hatte, in einer Zeit, wo der Adel und die Reichen Genua's sich seig zurückgezogen, den König auf sie aufmerksam. Sie wurde zu einer Audienz bei der Königin befohlen, welche ihr den iunigsten Dank für ihre Leistungen aussprach. Der König schickte ihr durch den Gesindten eine goldene Medaille, die geprägt worden war, um an solche Personen vertheitt zu werden, welche sich während der Cholerazeit ausgezeichnet hatten. In Genua erhielten dieselbe nur etwa noch funf Personen, meist Aerzte.“ Noch nach Jahren nannte das Volk in Genua sie nicht anders als die principessa tedesca. Auch bei andern Gelegenheiten zeigte sie, daß sie nicht nur die gelehrte Frau war, der allein die Bereicherung ihrer Kenntnisse am Herzen lag, auch an dem öffentlichen Leben nahm sie den regsten Antheil, und allen politischen Ereignissen folgte sie mit Spannung. Wo eine öffentliche Angelegenheit für sie Interesse hatte, da griff sie fördernd ein, so viel sie konnte, wie sie das bei der Wiederaufnahme des Kölner Dombaues und noch in letzter Zeit, während der sie in stiller Zurückgezogenheit in Bonn lebte, bei-Gründung eines katholischen Gesellenhospitiums daselbst bewiesen hat. Wohlthaten spendete sie auch an Einzelne reichlich und oft ganz insgeheim. Mancher talentvolle, aber mitteltofe junge Mann fand bei ihr Unterstützung oder ihre viel geltende Empfehlung. Auch in Rom, wie uberall wo sie länger weilte, war es für sie Bedürfniß, einen Kreis von Künstlern und Gelehrten um sich zu bilden, mit denen sie verkehrte, und von denen sie mit Liebe und Achtung verehrt wurde. Daß bei so hervorragenden Geistesgaben und einem Willen von fast männlicher Entschiedenheit ihr Charakter auch seine Ecken und Schärfen hatte, darf nicht auffallend erscheinen; wer sie besser kannte, vergab ihr manches Strenge und Harte in ihrem Wesen, um so eher als sie dadurch sich selbst mehr als Andern Kummer und Mißgeschick bereitet hat. Wird es doch nicht selten beobachtet, daß geistig begabte Menschen der edelsten Gesinnung in den natürlichsten und nachsten Beziehungen des Lebens Irrungen nicht vermeiden können, wodurch sie der vollen Freude eines glücklichen Daseins verlustig gehen. Fern von der Heimath und ihren Kindern hat sie das Grab gefunden in der ewigen Stadt, unter den Pinien Roms, zwischen prunkenden Palästen und stolzen Ruinen alter Herrlichkeit, da, wo ihr Geist, auch während sie lebte, am liebsten geweilt hat.(A. A..) Dänemark. ses sch äese elseche hase. iu. in ge ec es besß, zur Uedernabae Andern in Betreff der beiverseitigen Geldverlegenheiten Gesanetschaft am 24 d M Pae 3t4p pht chmn###in Begnung die Verdienste dieses Gelehrten um Hebung der Gyunakönig ein Hoch ausbrachten. dr. Buton Eurtung wird sich, wie(. Kovenhagen, 15. Fehr. Auch den vom 14. und mnugiae der Geschafte der rüssischen durger Pör zufolgze, weiche der„Ham4. v. wits, nach Berlin begeben.—, burte: Vorsenhalle“ telegraphisch mitgetheilt sind, macht der Philolozie an der hiesigen Uni= die Besserung in dem Befinden des Königs Fortschritte. sondern derselbe führte auch eine Begnung mit dem Lieulenant Jachmann hervet, wercher die Sache seines Vaters und seiner Schwester in gleich lebhafter Weise vertrat, wie der General die seines Sohnes, und in Felge der dabei stattgehabten Erörterungen dem General eine Ausforderung zusandte. Die Angelegenheit ist, wie mir mitgetheilt wird, auch vor den Ehrenrath gekommen, der lange geschwankt, schließlich sich aber gegen die Zulässigkeit des Duells zwischen den beiden Genannten ausgesprochen haben soll. Gleichwohl scheint die gegenseitige Erbitterung so groß gewesen zu sein, daß diese Entscheidung das Duell nicht verhindert hat. Die Ferderung war auf 10 Schritte Barriere. General v. Pplehwe hatte den ersten Schuß und verwundete seinen Gegner auf 8 Schritte in der Backe, der dadurch indessen nicht kampfunfähig gemacht wurde, vielmehr avancirte und dem General mit seiner Kugel die Brust durchbohrte. Wenige dugenblicke nach der empfangenen Schußwunde verstarb v. Plehwe. Der Leichnam desselben soll, wie ich höre, nach dem benachbarten Kalthof, Herrn v. Kleist gehörig, gebracht worden sein. Lieutenant Jachmann liegt an seiner Wunde danieder, über deren Bedeutung ich indessen für heute Sicheres nicht mittheilen kann.(.) Stralsund, 13. Febraar. Am hiesigen Gymnasium hat sich der Conrector Prefessor Dr. Cramer, in gelehrten Kreisen bekannt als Verfasser einer Geschichte der Erziehung und des Unterrichts, durch anhaltende Kränklichkeit genöthigt gesehen, seine Entlassung zu nehmen, nachdem bereits eine lange Zeit hindurch eine Stellvertretung für iha eingerichtet war. In seiner Stelle ist der bisberige Subrector Dr. Schulze gewählt, und das dadurch erledigte Subrectorat hat der hier bieher als Hütfelehrer beschäftige Dr. Kromayer erhalten. In der Realschule wird Ostern zu den vier oberen eine fünfte Klasse eröffnet, und es ist als Ordinarius an derselden der gegenwärtige Adjunck am Pädagegium zu Putbus, Dr. Pussow, ein Sohn des Lexicographen, gewählt worden.(Nd. Zig.) Weimar, 15. Febr. Heute Nacht kehrte der Großherzog ven Berlin zurück. Der Erbprinz von Meiningen kam heute Nachmittag, zu einem Besuche am großverzoglichen Hefe, an.— Der„Weimarischen Zeitung“ zeht die Nachricht zu, daß gestern Abend der UntversitätsAmtmann Görwitz in Jena gestorden ist. Die Universität erleidet durch diesen Todesfall einen schweren Verlust. assel, 15. Febr. Auf der Kurfürst Friedrich= Wilhelms=Nordbabn hat sich am 12. d. M. folgender Unfall ereignet. Der Güterzug, welcher von der Station Bebra nach Gerstungen fuhr, war so schwer, daß bei der sicht unbedeutenden Steigung dieser Bahn die Maschine nicht im Stande war, ihn fort zu bewegen. Man entschloß sich, die hinteren sechs Wagen auszuhängen, stehen zu lassen und, nachdem man den anderen Theil des Zuges auf die Station gebracht habe, diese abzuhelen. Dadurch, daß der Lokomotioführer rückwärts erst Dampf gab, um besser anziehen zu lassen, wurden die stehenden Wagen berührt und setzten sich sofort in Bewegung. Der Bremser war nicht im Stande, sie einzuhalten und so vollen Lauf zurück nach Bebra, geriethen auf das Geleis zum Maschinenschuppen und da sie hier den ersten Widerstand fanden, so wurde nicht allein alles darin Befindliche zertrümmert, sondern dieser Zug fuhr auch noch zum andern Thore, welches er vor sich niedereine weite Strecke heraus. Ein Arbeiter, welcher B. p##. Hause beschäftigt war, wurde gänzlich zermalnt. vor der seir welcher auf dem Wagen war, hatte sich Sprung gurubr in das Maschinenzebäude durch einen Der Scha. und kam mit einigen Kentusionen davon. an zu ist nicht unbedeutend. Mastenbeg.. 14. Februar. Das diesmalige Künstler. gestern ubend; eine ichte nische Carnevalenacht— fond #####en abenov im k. Ooeon Statt, dessen großer Saal im reichsten stalienischen gen Stat, dessen großer Saal ven haben. pragie, und mit seivollen Anblick darbos,s Teppichen uc. einen prachzt auf dem Podiam zu beid(owders scön machten sich die shen Gartenlauben, wäbrend i auustratzten tolient scholl durch den Saal, denn.3. MM. der König und #öckögizin, König Ladwig und alle k. Prinzen und Prindem Feste beizuwohnen. Als Airtes siche wurde nun ein kleines, sehr hübsch arranPrinz Fargeng... 8 führt. Nach dessen Beendizung hiclt silberne gog.. s. J. M. der Königin eine prächtige war, wurde hesterrei“: Ehen als der Zug bendet schunz, daß eine teigtreiden Versamalang die lleberromitels weischer di., grapbische Depesche aus Dresden kam, Geihre en Kunstler in Dresden der Münchener ste dieses Gelehrten um Hebung der Gymnasial= und philologischen Studien auf das ehrendste anerkannt werden.— Durch die am 11. d. M. in Gegenwart Sr. Maj. des Kaisers angestellten Versuche mit der Schablone des Fernkornchen Monuments für weiland Erzherzeg Carl hat sich, wie die„Wiener Zig.“ schreibt, die rechte Seite des Burgplatzes(gegen den Volksgarten hin) unter der Voraussetzung der Errichtung eines ähnlichen Monumentes auf der entgegengesetzten Seite als vollkommen passend für die Aufstellung des Denkmals erwiesen. In Folze dessen hat Se. Majestät diesen Platz zur aufsellung des Monumentes desinitiv genehmigt. Dort kommt also das Reiter=Monument des berühmten Feldherrn, der bekanntlich sprengend und in der rechten Hand die österreichische Fahne haltend, während der Kopf sich nach links wendet, dargestellt ist, so zu stehen, daß die linfe Seite des Monumentes der kaiserlichen Hofburg se uense e a6e2 Hehzung — Die kaiserlichen Majestäten haben im Laufe dieser Woche nicht allein den großen Bürgerball, sondern auch den Wehlthätigkeitsball des Damen=Vereins, und das Fest des regierenden Fürsten Schwarzenberg durch ihre Gegenwart mehrere Stunden lang verherrlicht.— Die letzten vier Carnevalstage sind durch Bälle bei Graf Buol, Graf Bouquoi, Fürst Auersperg, endlich durch einen, die Saison schließenden thé dansant bei Ihren Majestäten in Anspruch genommen, wogegen die für gestern bei dem Gesandten Englands, Sir Hamilton Scymour, angesagt gewesene Soirée wegen plötzlicher Unpäßlichkeit der Laep Scymour unterbleiben mußte.— Außer mit dem flüchtig gewordenen Bankbeamten Murmann beschäftigt sich die öffentliche Aufmerksamkeit auch mit dem fürzlich verhafteien Baron Thunot(und dem Herrn v.., gleichfalls in vorizer Woche den Gerichten übergeben). Man findet es rein unbegreiflich, wie dem leichtfertigen Murmann, dessen wüstes Leben kein Geheimniß sein konnte, ein so wichtiger Posten, wie der von ihm bei der Bank bekleidete(welcher so viel Versuchung zum Diebstahl bet) anvertraut werden konnte. Nicht minder staunt man über den Thunot'schen Fall. Seit zwei Jahren bewohnte dies Individuum eine prächtige Wohnung im Hotel Munsch und gab sich für ren Repräsentant auswärtiger BahnUnternehmungen aus, sewiener auch aus seinem anscheinend großen Vermögen hiererts allerlei geldbedürftige Personen aus der eleganteren Klasse mit zwohlverzinslichen“ Darlehen versehen haben soll. Man vernimmt nun, daß der Inculpat, gemeinsam mit Graf., ein angekauft, jedech, anstatt seinen Antheil dabei zu bezahlen, vielmehr auf diese Realität, ohne Wissen des Grafen., namhafte Hypotheken contrabirt habe, mit derem Betrage er— in weiblicher Gesellschaft, gleich jenem Murmann— die k. k. Staaten eilends verließ. Der Umsicht unseres Pelizeiraths v. FelHelsog ina der flüchuige Baren indeß H. burg verhafter und den f. k. Crimiaalbehorven uverliefert werden konnte. Man ist auf die Verhandlung im höchsten Grade gespannt. Aus Wien, 16. Febr., wird telegraphirt:„Bei dem letzten in der Herzegowina stattgehabten Gefechte hatten die Christen 15 Tokte, und die Türken 40 Verwundete. Die Zahl der Todten auf Seiten der Türken ist noch unbekannt. Die Türken haben Zupzi zerstört. Die Christen haben sich in den Bergen festgesetzt und 800 Baschi=Bezuks sind in Trebinje eingerückt.“ Frankreich. JeäpPähre, Nachm. Herr Emil Pereire is eige sehr iche an der hentigen Börse Anfange an“., Stimmung herrschte und keine politische Nachricht verbreitet war, wirkte das im Verlaufe derselben eingetretene bedeutende Sinken der Mobilar=CredutActien unvertheilhaft auf alle übrigen Werthpapiere. Großbritannie „ Lepdon, 17. Fedr., Morzens. Jn der gestrigen Emerhaus=Sitzung fragte Griffith, ob die Reglerung den Kaiser Napeleon aufferdern werde, die auf die anstößigen Adressen bezügliche Zuschrift des Grafen Walewski mit Entschuldigungen im Moniteur einrücken zu lassen. Lord Palmerston bezeichnete eine solche Zumuthung als absurd und warnte das Parlament vor einem Allianz=Bruch, welche drehe, wenn der Kaiser Napoleon fortwährend beleidigt werde. Für den Fall, daß derartige Angriffe fortdauern sollten, müsse er die Verantfür die Folgen dem Parlament überlassen. Baillis tente die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Urfachen des indischen Aufstandes und verlangte die Vorlage der die Einverleibung des Konigsreichs Audh betreffenden Cerrsspeggenz. Die Dieeussion über die ndische Bill wird tene am Dennerstag wieder aufzenemmen werden. Rußland und Polen. St. Petersburg, 10. Febr. Für die irrezulären Truppen ist eine besondere Verwaltungs= hörde im Kriegsministerium gegründet worden, welche am 8. v. M. in Gegenwart des Thronfolgers als Hätman sämmtlicher Kosaken=Truppen, des Großfürsten Alerander, des Kriegsministers und des dazu besonders herbefohlenen Hätmans der donischen Kosaken, des General= Adjutanten Chomutoff, feierlichst durch Gebete eröffnet wurde. Bis zum Jahre 1836 nämlich waren diese Irregulären unter verschiedenen Gerichtsbarkeiten zerstreut gewesen, was sehr viele Uebelstände und fortwährende Veränderungen veranlaßte, bis Kaiser Nikolaus einen Plan zur Vereinigung verselben in eine mächtige Körverschaft entwarf, die nicht weniger als eine Bevölkerung von 3 Millionen mit einer Mannschaft von 100,000 unter den Waffen in Friedenszeiten begreift. Dieser Plan kömmt nun hiermit zur Ausführung, indem die neue Verwaltungsbehörde die bürgerliche wie die militärische Gerichtsbarkeit in sich vereinigt. Nach den Gebeten und andern Feierlichkeiten wurden sämmtliche Mitglieder der neuen Behörde dem Cäsarewitsch Hätman vorgestellt, der sodann mit lebhafter Theilnahme auf die Berichte über die ganze Einrichtung einging. St. Petersburg, 10. Febr. Am 5. Febr. stard vorgerücktem Alter der Wirkliche Geheime Rath Pawel Alexejewitsch Tutschkow, Mitglied des Reichsraths und des Hauptconseils der weiblichen Lehranstalten, ein Mann der durch seine dem Vaterlande im Felde wie als Staatsmann geleisteten Dienste, so wie seine Eigenschaften als Mensch gleich ausgezeichnet war. Der Verstorbene war von 1838 bis vor Kurzem Präses der Bittschriften=Commission.— Die St. Pekersb. Gubernial=Zeitung enthält Folgendes:„Es ist zur Kenntgiß der Regierung gelangs, daß der Hofrath a. D. Muchin ein außer Landes erschisnenes Buch verbrecherischen Inhalts in einer hiesigen Restauration öffentlich vorgelesen hat. Nachdem die Uatersuchung und das eigene Geständniß Muhin's das bestätigte, wurde er verhaftet und unter strenzer Polizeiaussicht in ein feines Gouvernement geschickt.“ Beiträge für die abgesetzten bedrängten Schleswig=Holsteinischen Beamten und Geistlichen: #. 400 P. S. Bf. 2 Ihr. 17) Pf. Bo. 4 Thr. 189 Nr. Im Ganzen ist jetzt 94 Thlr. 6 Sgr. eingegangen. Um weitere Beiträge bitten wir ergebenst. E. M. Arndt. Bleck. Bluhme. Brandis. Dahlmann. O. Jahn. Personal=Chronik. Der seitherige Landgerichts=Auskultator Neß ist zum Reglerungs=Referendar ernannt und beim Regierungs=Collegium zu Köln eingeführt worden.— Der Schulamts=Candidat Ferdin. Günther ist zum Lehrer der neu errichteten katholischen Schule zu Gutmanseichen, im Siegkreise, ernannt worden. Börsen=Course der Staatspapiere und Aktien. Berlin, den 17. Februar 1858. Preußische Fonds und Geld-Course. 100½ G. St.=Anl..56 4½ 101 bez. 91 bei. 18%% 2534 94%, G. 101 bez. 1 Pr-=.5510.3 101 be.%4 13 Freiw. Anleihe 4½ St.=Anl..504½ .52 .54 .55 Brl. Holsges. ro. Wr.=Cred. Braunschweig Darmstädter. do. Ber.=Sch. do. Zettelbk. Leipzig. Cred. Preußische und auständische Bank-Aktien. 85 B. 97 bez., B. 109% bez. 99%, 100 bez. 110½ B. 89¾ G. 79½ B. Nach.=Düsseld. 3½ do. Prior. 4 do. 2. Em. 4 do. 3. Em. 4½ Nach.=Maestr. 4 do. 2. Em. 5 Amst.=Rotterd.4 Berg.=Märk. 4 do. Prior. 5 do. 2. Ser. 5 do..=Soest. 4 Brl. P. Madb. vo. Prior. A. B. vo. do. C. do. do. D. Berl.=Stettin Eisenbahn-Aktien und Prioritäten. Luremd. Cred. 4 weining. do. 4 85½ B. Nrdd.(Hamd) 4 80 B. Oesterr. Cred. 5 123½, 25¼ ba. P. B. Anth.sch. 4(139 B. do. Hdls.=Gef. 4 81¾ B. Schlef. Bk.=B. 85½ 82½ G. 86¼ G. 86¼ G. 93 G. 52½ B. 93½ bez. 67 bez. 81 B. 102 B. 102 B. 4 4 4½ 0 do. do. Pr.4½ do. do. 2. Ser. 4 Cöln=Crefeld 4 Cöln=Minden 3½ do. Prior. 4½ do. do. 2. Em. 5 136½ bez. 89½ B. 98% 98 bez. 117 G. 98¼ G. 86 bez. 75 B. 147% bez. u. G. 101¾ 103 2. Em. 4 do. do. 3. Em. 4 do. do. 4. Em. 4 Düfs.=Elb.Pr.4 do. 2. Em. 5 Ludw.=Berd. Mnst.=Hamm. Fr..Nordd. do.Pr...S. do. do. J. Ser. 5 Rheinische..4 vo. neue.4 vo. neust. 50%5 so. Prior.=St. 4 rior.=Obila vo. v. St. gar. Rh.=Nahe=B. Ruhr. C..G. vo. Prior 5o. do. 2. Ser. vo. do. 3. Ser. 87¾ B. 86⅝ B. 85 G. 145 bez. u. Br. 89½ B. 56¾ bez. 63½ B. 99¾ bez. 991 bez. 96 G. 8 bez. 86 G 81 B. 79 B. 88 B. 97 G. 86 G8. 95 B. * Rfs. Engl. Anl. 5(108 à ½ bez. Oest..=Anl. 15 82½ do.5..b. Stgl ö(102¼ G. do. 250 fl..54./4 do. 6. do. do.5(105½ G.(Kurh. 40tb..—[41¼ G. da..Schtzob./4[82½ bez. Bad.35 fl. PO.— 30¼ etw. bez. Oestr. Metall.s5„ Die Börse war heute sehr günstig gestimmt und verkehrte lebhaft in steigender Tendenz, namentlich für alle Spekulations=Effekten. Paris, 17. Febr. 4½% Rente 94,90. 3% dito 70,00. Franz.=österr..=A. 761,25. Mobilar=Credit=Gesellschaft 910,00. 1% span. Schuld 26 1/8. 3% dito—. Frankfurt, 15. Febr. Die Börse eröffnete in minder günstiger Stimmung als gestern, jedoch verbesserte sich solche im Verlaufe des Geschäfts und schließen die meisten Effecten wie gestern. Die Umsätze waren heute sehr schwach und erreichten nur bei wenigen Spekulations=Effekten einige Bedeutung. Im Vordergrund bewegten sich wieder österr. Credit=Aktien, die 1½ fl. höher, als sie eroffneten, schlossen, während Staatsbahn und Darmstädter Aktien keine wesentliche Veränderung erfuhren. Von Obligationeu blieben National fest und auch in 1½ pCt. Span. herrschte einiges Leben und stellten sich solche 3pCt. hoher als gestern. Unter den übrigen verzinslichen Obligationen waren 5pCt. und 4½ pCt. Metalliques, 3½ pCt. Nassauer sowie bayerische beliebt, 4½ pCt. schwedische 94¾., 94½ Gld. Nach der Notirungszeit waren österr. Credit=Aktien zu 229 begehrt, National 80. Frankfurt, 16. Febr. Abends war im Privatverkehr wenig Handel. Oesterr. Credit=Aktien 229 bez., National 79 15/16 bez., Livorno=Florenz 82¾ begehrt, 1½ pCt. Spanier 26 3/8 bez. Pechsel=Course.(Alle kurz Sicht und Geld.) Amsterdam 100 Fl. Augsburg 106 Fl. 1193. Berlin 60 Thlr.—. Bremen 50 Thlr. Ld'or.— Köln 60 Thlr.—. Hamburg 100.=M. 88 Leipzig 60 Thlr.—. London 10.=St. 116¾. Mailand 250 Fr. 99¼ Paris 200 Frs. 93½. Wien 100 Fl. 112⅛. Disconto 3.%. London, 17. Febr., 1 Uhr Nachm. 3pCt. Consols: 973/8. Wien, 17. Februar. Silber=Anleihe 94. 5% Met. 82⅛8. 4½% Metall. 72. Bank=Aktien 987. Bank=Inter.=Scheine—. Nordbahn 188. 1854r Loose 108½. Nat.=Anl. 85¼. Oesterr. Staats=Eisenb.=Akt.=Certificate 317 18. Credit=A. 258. Lonvon 10,18. Hamburg 77⅞. Paris 123 1/8. Gold 7 3/. Silber 5⅝. Elisabethbahn 103. Lombardische Eisenbahn 120. Theißbahn 101 1/8. Course fest behauptet. 17. Frankfurt a. M. 4 1/2% Metalliques— Oesterr. Bank=Aktien 1107 G. Darmst. Bank=Aktien 248 G. Darmst. Zettelbank=A. 226 G. Luxemburger.=A. 425 G. Franz.=osterr..=A. 355 G. Febr., 3 Uhr Nachmittags. Oesterr. Credit=Aktien 232½ C Elisabethbahn=Aktien 202 G. Baperische Ostbahn=A.—. Nahebahn=Aktien—. Ludw.=Berb..=A. 145 G. Oest. 4% Loose v. 1854—. Amtlicher Cours=Bericht der Wechsel=Agenten. Köln, 17. Febr. Bank=Aktien. A. Schaaffhausen'sche 4% 131 Br.; Kölner Privat=Bank 4% 101 Br.; Preußische BankAntheile 4%—; Berl. Handels=Gesellschaft 4% 86 Br.; Darmst. Zettelbank 4% 90½ Br. Industrie=Aktien. Colonia, Kölner Feuer=Versicher.=A. 4% 176 bez.; Concordia=Lebens=Versicherungs=Gesellschaft 4% 109½ Br.; Kölner Rückversicherungs=Gesellschaft 4% 97 Br.; dito Hagelversicher.=Ges. 4% 100¼ Br.; dito DampfschifffahrtsGes. 110 Br. Eisenbahn=Aktien. Köln=Mindener 3¼ ¼ 148 Br.; Rheinische 4% 95½ Gld.; do. neueste%=87½.; Vonn=Kölner 5½% 119 Br.; Aachen=Düsseldorfer 3½% 83 Br.; Ruhr.= Crefelder 89 Br.; Aachen=Maestrichter 4% 53.; Köln=Crefelder 5% 76.; Bergisch=Märkische 4% 81½ Br. Obligationen. Preuß. Staatsschuldscheine 3 1/2% 84½ bez., 84¼.; dito Staats=Anl. 4% 95½..; dito Staats=A. v. 1850 56 4 1/2% 101½., 101.; Koln=Mindener Pr. I. Em. 4½2% 101½ .; do. UI. Em. 5% 103 Br.; dito III. Em. 4%—; dito IV. Em. 4% 87¼ Br.; Bonn=Kölner.=A. Prior. 4½% 100 Br.; Köln=Crefelder 98½ Br.; Kölner Stadt=Oblig. 5% 103 Gld.; Bergisch=Märk. 3 1/2% 76 Br. Wechsel. Amsterdam k. S. 143 Br.; dito 2 M. 142.; Paris k. S. 80 3/10.; Antwerpen k. S. 80 7/10 Br.; Brüssel k. S. 80 7/0 Br.; London k. S.-21¾ Br.; Hamburg k. S. 151 3/10. Br.; Bremen k. S. 109 3/10.; Frankfurt a. Main k. S. 85¾0 .; dito 2 M. 85 3/10.; Augsburg k. S.—. Die heutige Borse war geschäftslos. 17. Februar. Preuß. Friedrd'ors5 20— Ausländ. Pistolens5 14 4 20=Frankenstücke.5 10 4 Wilhelmsd'or— =Frankenstücke..1 10 3 Kölner Geldcours. Briefe. Geld. 5 20— 5 13 8 5 9 9 5 15— 1 10 1 Ausländische Kassenscheine 99 G. Fr. Kr. Br. Kr. .=St. Dollar Imper. Briefe. 1 16 3 800 1 16 1 1 16 6 6 20— Frucht=, Getraide= und Oel=Preise. Köln, 17. Febr. Rüböl matter; eff. faßw. Thlr. 32½ Br.; in Part. 34¾ Br.; Mai 30¾ Br., 30½ bez.; Oct. 31¾ Br., 31 3/8 G. Spiritus in Partien Thlr. 21½ Br.; per 90.% 26½ Br.; per 90% ff. 27½ Br. Waizen effect. per Mlt. Thlr. 6 1/12 ., 5 11/12.; per Schffl. Sgr. 69¼., 67 7/12.; März per Mlt. 5 11/12 B.(neuer 6., 5¾0 bez.); per Schffl. 67 7/12 Br. (neuer 68 7/12 Br., 67 5/12.); Mai per Mlt. 6 Br.(neuer 6 1/12 Br., 6.); per Schffl. 68 7/12 Br.(neuer 69½ Br., 68 7/12.) Roggen 220pfd. per Mlt. Thlr. 4 1/16., 3,29 Gld., per Schffl. Sgr. 46 3/8 Br., 4513 Gld.; März p. Mlt. 33 Br., 3 3/3 Gld.; per Schffl. 42 5/8 Br., 41 1 1/128 Gld.; Mai per Mlt. 3,29 Br., 3,26 Gld.; per Schffl. 45½ Br., 44 1/8 Gld. Gerste 200pfd. per Mlt. Thlr. 4½ Br., per Schffl. Sgr. 49½ Br.; dito oberländ. per Mlt. 51 Br., per Schffl. Sgr. 60 11/12 Br. Hafer 131pfd. per Mlt. Thlr. 3 1/12.., per Schffl. Sgr. 35½ B. Bekanntmachung. Am 13. d. Mts. sind von einem hiesigen raume und einem daran grenzenden Bleichplatze nachbenannte Gegenstände, als: 1. ein roth"und schwarz gestreifter Wollenteppich, etwa 1½ bis 2 Ellen lang; 2. ein grobes Leintuch, 4 Ellen lang und 2 Bahnen breit; 3. ein Handtuch von grobem Gebild und 4. ein blau carrirtes leinenes Abputztuch, gestohlen worden. ersuche Jeden, welcher über den Verbleib oder den Dieb der gestohlenen Sachen Auskunft zu geben vermag, mir oder der nächsten PolizeiBehörde hiervon Anzeige zu machen. Bonn, den 16. Februar 1858. Der Ober=Prokurator, von Ammon. 5 Zur Annahme von Abonnementss s auf die so schnell beliebt gewordene illustrirte Wochenschrift 5 Preis 20 Sgr. S.., II, Preis 20 Sgr. 9 I vierteljährlich OIai Kvierteljährlich 8 empfiehlt sich und ertheilt Probe=8 s nummern gratis die Buchhandlungs 8 von Henry& Cohcn in 8 Bonn. 8 U Beranntmachung. In der Nacht vom 16.—17. d. Mts. sind aus einem hiesigen Laden=Lokale nachverzeichnete Gegenstände entwendet worden, als: 1) 33 goldene Cylinder=Uhren mit römischen Ziffern und. in 8 oder 4 Steinen gehend; darunter eine goldene Ankeruhr mit Goldzifferblatt und Sekundenzeiger, auf der Rückseite mit einem Blümchen gravirt und im Innern die Nr. 25013; fünfzehn goldene Herren=Uhren, 18 Linien groß, davon trugen drei im Innern die Nr. 7529, 9793 und 7585, eine derselben zeigte auf der Rückseite gravirte Blumen und im Innern die Nr. 6280, zwei dergleichen mit dem englischen Bande auf der Rückseite, hatten im Innern die Nr. 3011 u. 7118; ein Stück mit Gold=Quivett und Nr. 13664; zwei Stück 16 Linien groß, auf der Rückseite der einen eine Taube und auf der andern ein Fuchs gravirt; sodann 17 goldene Damen=Uhren, davon 3 Stück emaillirt(eine mit Göld=, die beiden anderen mit Messing=Quivett); 3 Stück mit GoldQuivett und in 8 Steinen gehend, auf der Rückseite der einen„Faust und Gretchen“ gravirt, und 11 Stück mit Messing=Quivett, darunter eine mit Nr. 12951 oder 12950 bezeichnet. 2) 15 goldene Uhrketten, darunter 4 hohle, die übrigen massiv, worunter 1 lange Kette mit Goldschieber, 2 Loth schwer, 3 Panzer=Ketten und 1 goldene Broch=Kette. 3) 4 silberne Uhrketten, darunter 1 lange mit Goldschieber, 1 Perlkette mit Schlüssel und 2 Panzerketten, und 4) 2 mit rother Seide gefütterte Gefächer, worin die vorbezeichneten Uhren sich befanden. Ich ersuche Jeden, welcher über den Verbleib oder den Dieb der gestohlenen Gegenstände Auskunft zu geben vermag, mir oder der nächsten Polizei=Behörde hiervon sofortige Anzeige zu machen. Bonn, den 18. Februar 1858. Der Ober=Prokurator, v. Ammon. Bekanntmachung. Am Donnerstag den 25. Februar., Vormittags 10 Uhr, sollen aus dem Ringener GemeindeWalde, District Winkel, bei dem Gastwirthe Bern. Wolff zu Ringen 55 Eichenstämme, 8 bis 38“ lang und 26 bis 108“ Umfang, zu jedem Gebrauche geeignet, sowie District Hambach 10½ Klafter Kiefernstangen, 3. Kiefern=, Bohnen= u. Deckgerten, ½(„, Kiefernknüppel, 13„ Kiefernreiser, öffentlich gegen Zahlungs=Ausstand an den Meistbietenden versteigert werden. Gelsdorf, den 16. Februar 1858. Der Bürgermeister. I. V. Der Beigeordnete, Wingender. Für Hauseigenthümer. Für eine solide Herrschaft wird ein anständiges Haus nebst Stallung und Garten für künftigen halben Mai zu miethen gesucht. Franko-Offerten nebst bestimmter Angabe des Preises und der Räumlichkeiten nimmt die Expedition d. Bl. unter Lit. W. W. 400 bis Ende d. Mts. an. Zur gefälligen Beachtung. Hiermit die ergebene Anzeige, daß ich, außer den gewöhnlichen geschliffenen Brillengläsern, von jetzt ab auch Gläser von reinem vollkommen farblosen Bergkrystall vorräthig auf Lager halte, wovon das Paar zu 2½ Thlr. abgegeben wird. Durch ein bei mir befindliches Instrument kann man sich von der Echtheit dieser Gläser überzeugen. Dieselben bitte ich nicht zu verwechseln mit den vielfach annoncirten Krystallglasern, deren Material in der Regel kein Bergkrystall, sondern gewöhnliches weißes oder blau und grün gefärbtes Glas ist. Noch erlaube ich mir zu bemerken, daß ich keine gegossene oder gepreßte Gläser führe, und daß selbst in den Brillen, welche ich zu 10 Sgr. verkaufe, sich gute geschliffene Gläser befinden. Mein Lager in allen andern in dieses Fach einschlagenden Artikeln ist fortwährend wohl assortirt und halte ich mich bei vorkommendem Bedarf bestens empfohlen. J. U. Etter, Universitäts=Mechaniker und Optifer, Sandkaule 527. Verloren. Mittwoch Nachmittag ist ein goldener Ohrring, in der Mitte mit einem Porträtchen versehen, verloren worden. Der redl. Finder erhält einen Thaler Belohnung Welschenonnenstraße Nr. 584. Am Sonntag Nacht ist eine Camee=Brosche und ein goldenes Armband im Saale der Lese=Gesellschaft verloren worden. Der Finder wird gebeten, dieselben gegen eine gute Belohnung Wenzelgasse 461 abzugeben. Vor dem Ankauf wird gewarnt. Am 16. Februar wurde auf dem Masken=Balle im gold. Stern eine goldene Schlangen=Uhrkette mit Schlüssel 2c verloren. Der Wiederbringer erhält eine angemessene Velohnung Sternstr. 316. Zahnarzt Büchner aus Köln wird am nächsten Sonntage von 10 bis 1 Uhr in Bonn im Hôtel Kley Zimmer Nr. 6 zu sprechen sein.— Er verrichtet daselbst alle Zahnoperationen, füllt carlöse Zähne mit Gold und Succedaneum, und sieht Aufträgen zum Einsetzen künstlicher Zähne und Gebisse nach englischer Methode entgegen, für deren Haltbarkeit, Zweckmäßigkeit und Naturähnlichkeit er garantirt. Frische süße Scheuftsche, Cabliau, Seezungen, Häringe, Sardellen, Neunaugen, Kräuter=Anchovis, Sardines a Thuile, Blumenkohl, Apfelsinen, Citronen, grüne Pomeranzen und frische Maikräuter billigst bei Anton Perrin. Gummischuh=Reparaturen. Das Sohlen und Flecken derselben von dauerhafter Gummimasse übernimmt A. Ws. Ertel, Brüdergasse 1046; auch können dieselben sofort wieder gebraucht werden. Wenzelgasse Nro. 1074b steht die erste Etage, bestebend in 7 Zimmern, Küche, Kammer, abgeschlossenem Speicher und Keller, Mitbenutzung der Waschküche, des Bleichplatzes, Brunnen= und Regenwassers, zu vermiethen und kann sogleich oder bis halben Mai 1858 bezogen werden. An einen stillen Herrn, der schön zu wohnen wünscht, ist in der Nähe der Universität ein möblirtes Quartier zu vermiethen. Wo, sagt die Expedition d. Bl. Todes=Anzeige. Verwandten und Bekannten die sehr traurige Anzeige, daß es dem Allmächtigen gefallen hat, unsere geliebte Mutter Elisabeth Schieffer geb. Vetteler, in einem Alter von 57 Jahren, in Folge eines Herz= und Lungenübels, wohl vorbereitet durch den Empfang der h. Sterbesakramente, zu sich zu rufen. Bonn, den 17. Februar 1858. Gatte, Kinder, Schwiegerkinder und Enkel. Die Beerdigung findet Statt Freitag den 19. Februar, Nachmittags 3 Uhr, vom Sterbehause Stocker str. Nr. 1005, und die feierlichen Exequien den 20. Febr., Morgens 8 Uhr, in St. Martin. Zu vermiethen der erste Stock, enthaltend vier Zimmer, Küche, Mägde=Zimmer, Brunnen= und Regenwasser in Nr. 212, gegenüber d. Münsterpl. In der Nähe der Stadt ist eine große schöne möblirte Wohnung, ganz oder getheilt, zu vermiethen. Die Erpedition d. Bl. sagt, wo. Ife„Samstag Morgen um 8 Uhr hndet in der Aiichhofkapelle eine Jahrgedächtnißmesse für den verstorbenen Herrn Leonh. Jos. Klaes Statt, wozu Verwandte und Freunde höflichst eingeladen werden. Die 1. Etage, bestehend aus 9 Räumen, ganz od. getheilt, möbl. od. unmöbl., zu vermiethen u. 15. Mai zu beziehen. Nätzeres Franziskaner 1013. Frischen süßen Cabliau, gew. neuen Laberdan, gefüllte süße Bückinge, Häringe und Sardellen, so wie prima Schweizer=, schmantige Limburger und fette holl. Käse empfiehlt per Centner und im Schnitt billigst Z. Müller, Brüdergasse. Ganz frischen süßen Cabliau, neuen Laberdan und gef. Bückinge empfiehlt billigst C. A. Muß, Kesselsg. 500. Frischer Cabliau, Seezungen, neuer Laberdan, frische Bückinge und neue Stocksische bei Carl Weiß, Neustr. Frischer Cablian, süße gef. Bückinge, neuer Laberdan, holl. mar. Haringe u. Sardellen bei Knipp=Jansen, Neustr. Täglich frische Austern und Caviar bei Ant. Perrin. Das Haus Giergasse Nro. 948 ist mit günfigen Bedingungen zu kaufen. Näheres in Nro. 961, vis--vis. —3 Zimmer, auf Verlangen auch eine Küche, zu vermietzen Wenzelgasse 1077. 2 möblirte Zinnner auf der zweiten Etage zu vermiethen Baumschuler Allee Nro. 11. Eine freundliche Wohnung im 2. Stock mit Mai zu vermiethen. Poppelsdorfer Allee Nro. 6. Quartier von—8 Räumen zu vermiethen 408. Frischen Winter=Rheinsalm und alle Sorten Rheinfische empfiehlt billigst V. Krämer, Giergasse. Hiermit die Anzeige, daß die Liste zum Einzeichnen bezüglich der sonntägigen Theater=Verstellung in Circulation gesetzt ist. Die Direction. Schweizer Tafelbutter in Klütten ohne Salz erhielt in neuer Sendung Z. Müller, Brüdergasse. Schöne dicke Pflaumen per a# 3 Sgr., bei Abnahme von 10 Al bill., bei J. Dornbusch, 603. Ein großer Saal, Parterre, straßenwärts, ist vom 15. Mai ab zu vermiethen. Näheres Kölnstraße Nro. 542. Druck und Verlag der P. Neusser'schen Buchdruckerei.— Redigirt von J. Neufser. Erpedition an Hof Nro. 41. Hierbei eine Beilage. . G. J 6 Für das Land am Dransdorfer Bach, was zu Garten=Parzellen verwandt werden soll, sind jetzt die Pachtbedingungen nach den Wünschen der sich dafür Gemeldeten abgeändert und wollen dieselben sich solche bei dem Bahnwärter Hochrath am Dransdorfer Weg ansehen. Eine anständige Person, in allen weiblichen Arbeiten, im Kochen, Feinnähen 2c. wohl erfahren, sucht eine Stelle als Dritt= oder Viertmädchen, zur Stütze der Hausfrau oder zur Führung eines kleinen Haushalts. Näheres bei der Expedition d. Bl. Eine Person gesetzten Alters sucht Beschäftigung als Krankenwärterin oder Kinderfrau. Bescheid Kolnstraße 438. Lottchen, im schwarzen Domino, wo weilest Du? Carl, Sonntag=Abend. Der Anton Schumacher ist nicht mehr in Dienst der Buchhandlung A. MARCUS. Fremden=Verzeichniß vom 18. Februar. Im Schwanen: Maler Hohneck a. Düsseldorf; Gutsbef. Leuther u. Fell a. Erkelenz; Lehrer Raspel a. Essen; Photograph Harmten aus Elberfeld; Ksite. Breidbach u. Lerot aus Köln u. Wülffing a. Barmen. N 40. Beilage zur Bonner Zeitung. Freitag, 19. Februar. 1858. Polizei-Verordnung über die Beerdigungen und den Begräbnißplatz der chrislichen Confessionen der Stadt Bonn. Auf Grund der Artikel 3, 4, 5, 6, 10, 11, 42, 16, 17, 24, 25 und 26 des kaiserlichen Dekrets vom 23. Praerial Jahres XII(12. Juni 1804) und der§§ 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei=Verwaltung vom 11. März 1850 wird unter Genehmigung der Königlichen Regierung zu Köln vom 4. Febr. 1858 B. I. Nr. 472 folgende Polizei=Verordnung über die Beerdigungen und den Begräbnißplatz der christlichen Confessionen der Stadt Bonn erlassen. Jede Gräberreihe erhält am obern und am untern Ende einen die Reihenfolge der stattgehabten Beerdigungen nach Nummern bezeichnenden Pfahl, und ist der Todtengräber gehalten, nach diesen Nummern ein genaues Verzeichniß der Beerdigten zu führen. § 6. S 1. Keine Beerdigung kann nach Art. 77 des bürgerlichen Gesetzbuches ohne schriftliche Erlaubniß des Personenstands=Beamten stattfinden, widrigenfalls die im Art. 186 des Strafgesetzbuches vom 14. April 1851 für die Beerdigung einer Leiche ohne Vorwissen der Behörde angedrohte Strafe eintritt. S 2. Eine solche Erlaubniß darf nur auf die Bescheinigung eines approbirten Arztes oder Wundarztes, daß die Leiche alle Spuren des wirklichen odes an sich trägt, oder mit der Beschränkung ertheilt werden, daß die Beerdigung erst nach Ablauf von 72 Stunden seit dem Momente erfölgen soll, wo nach den Zeugen der SterbeUrkunde, der Tod eingekreten ist.(conf. Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln von 1822 Seite 212, und von 1827 Seite 150.) Die Särge dürfen nicht früher als kurz vor der Beerdigung geschlossen werden. S 3. Der hiesige Begräbnißplatz ist zur Beerdigung Leichen aller christlichen Confessionen bestimmt. Die Leichen von Nichtchristen und Nichtjuden können an einer besonders dazu bestimmten Stelle E5 Begräbnißplatzes beerdigt werden. S 4. Jede Beerdigung muß durch den von der Gemeinde angestellten Todtengräber in einem abS bis 6 Fas adsf oadu i eis Grad weise osen sseben. S 5. bos de. Conaht Siten, wenigg aien die unten als nach beden serut Sleiben Jus von einauder entDie Wiedereröffnung der Gräber zu neuen Einsenkungen von Leichen richtet sich nach dem auf dem Begräbnißplatze eingeführten Turnus, darf aber vor dem Ablaufe von mindestens fünf Jahren nicht stattfinden. Privatgräber können jedoch auch vor Ablauf dieses Zeitraumes zu einem neuen Begräbnisse geöffnet werden, wenn bei der frühern Beerdigung die Leiche so tief eingesenkt worden ist, daß beim abermaligen Auswerfen des Grabes die vorschriftsmäßige Tiefe erreicht wird. Die Eröffnung der Grabgewölbe zu neuen Einsenkungen kann zu jeder Zeit gestattet werden, wenn nicht besondere sanitätspolizeiliche Rücksichten entgegen stehen. S 7. Das Ausgraben einer Leiche, sei es zur Einsenkung in eine andere Gruft oder zur nochmalichen Eröffnung des Sarges, darf nur mit polizeilicher Erlaubniß und unter polizeilicher Beaufsichtigung in nächtlicher Zeit durch den Todtengräher statfinden. Wird das Ausgraben einer reiche auf gerichtliche oder polizeiliche Requisition vorgenommen, so kann dieses ausnahmsweise auch bei Tage geschehen. S 8. Auf dem Begräbnißplatze werden, in se weit die Raumlichkeit es zuläßt, wie bisher PrivatGrabstätten in einer Länge von Neun Fuß und in einer Breite von Vier und einem halben Fuße abgegeben. Der Preis eines Privatgrabes ist bei dem Ankaufe bis zu zwei Gräbern auf Fünfzeyn Thaler festgestellt und muß in Gemäßheit des Art. 11 des Dekrets vom 23. Prairial XII außerdem eine Abgabe von mindestens Fünf Thaler eingezahlt werden, welche dem Armenvermögen zufließt. Bei dem Ankaufe eines Terrains von mehr Privat=Grabstätten der vorbezeichneten Größe, so wie einer der auf dem neuern Theile des Kirchhofes angelegten bepflanzten Räume zu Familienbegräbnissen ist der Preis auf Fünfzehn Groschen per Quadratfuß Terrain festgestell und beträgt die dem Armenvermögen zufließende Abgabe auf je Zwanzig Quadratfuß des erworbenen Terrains Fünf Thaler. S 9. Die Errichtung von Monumenten und Denkmälern, so wie die Anlage von Grabgewölben ist nur für die eigenthümlich erworbenen Grabstätten und Familienbegräbnisse gestattet. Vor der Ausführung einer derartigen Anlage ist jedoch die Erlaubniß dazu schriftlich bei dem Bürgermeister=Amte nachzusuchen, welches die in duplo vorzulegenden Zeichnungen und Inschriften prüft und falls sich nichts zu erinnern findet, die Genehmigung ertheilt. Die Anbringung von Grabkreuzen und Denksteinen auf gewöhnlichen Gräbern kann den Hinterbliebenen Verstorbener nur gegen Ausstellung eines Reverses gestattet werden, wodurch sie sich verpflichten, nach Ablauf von fünf Jahren das Grabkreuz oder den Denkstein auf vorherige Aufforderung unverzüglich wegzuschaffen, wenn dies auf irgend eine Art für nöthig erachtet werden sollte. S 10. . D e n E i g e n t h ü m e r n v o n P r i v a t g r a b s t ä t t e n u n d Familienbegräbnissen ist das Bepflanzen derselben mit Blumen ohne Weiteres gestattet, zur Anlage von Strauchwerk= und Baumpflanzungen ist jedoch vorher die polizeiliche Genehmigung erforderlich. In Betreff der gewöhnlichen Gräber wird verordnet, daß Jeder, welcher ein derartiges Grab zu bepflanzen beabsichtigt, sich unter Vorzeigung der betreffenden Pflanzen und Blumen, an den Tootengräber zu wenden hat, welcher die erforderliche Erlaubniß zu ertheilen beauftragt ist. S 11. Die Polizeibeamten, Feldhüter und Todtengräber sind angewiesen, mit Strenge darauf zu wachen,.daß auf dem Begräbnißplatze keine Unordnungen, und überhaupt keine Handlungen verübt werden, welcher der, dem Andenken der Verstorbenen schuldigen Ehrfurcht zuwider sind. Kinder bis zum Alter von 10 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter Aufsicht von Erwachsenen den Kirchhof besuchen. Das Mitbringen von Hunden auf den Kirchhof ist verboten. S 12. Mit Vorbehalt der bei Epidemien zu befolgenden besondern Anordnungen dürfen Begräbnisse mit Ausnahme jener von Studirenden, denen auf Grund einer besondern Vereinbarung mit dem Königl. Ober=Präsidenten der Rheinprovinz und dem Königl. Universitäts=Curatorium vom 9, December 1844, unter feststehenden Bedingungen, die abendliche Beerdigung mit Begleitung von Fackelzügen gestattet ist nur bei Tageszeit geschehen. Die Beerdigung der Katholiken findet wie bisher in folgender Weise Statt: a) in der Hauptpfarre St. Martin, Nachmittags um 2 Uhr; b) in der Pfarre Dietkirchen, Nachmittags um 2½ Uhr und c) in der Pfarre St. Remigius, Nachmittags um 3 Uhr. Für die Beerdigung von Evangelischen ist die Zeit von Morgens 10 bis,11 Uhr und Nachmittags um 3½ Uhr festgestellt. S 13. Die Bestellung einer Beerdigung ist wie bisher an den Küster der betreffenden Pfarrei zu richten, welcher das Erforderliche in Betreff des Leichenwagens und des Todtengräbers veranlassen wird. Anmeldungen zum Ankaufe von Privatgräbstätten und Familienbegräbnissen erfolgen bei dem Bürgermeister=Amte und erhalten die Erwerber einer solchen Begräbnißstätte gegen Zahlung des betreffenden Kaufpreises eine Erwerbungsurkunde. S 14. Der Unternehmer des Leichentransports hat gemäß Kontrakt, mit Ausnahme des städtischen Leichenwagens, welchen derselbe stets sauber und rein zu halten hat, Alles was sonst zum Fahren der Leichen erforderlich ist, zu gestellen, und hat verselbe namentlich dafür zu sorgen, daß stets zwei ordentliche Pferde von dunkler Farbe, mit anständigem Geschirre zur Bespannung des Leichenwagens verwendet werden. Etwa erforderliche Reparaturen des Letztern hat der Unternehmer sofort zur Anzeige zu bringen. Der Führer des Leichenwagens, welcher mit einem anständigen schwarzen Mantel und Hute bekleidet sein muß, hat stets ein ordentliches Benehmen zu beobachten und sich aller ungeziemenden Ausdrücke, so wie des Tabakrauchens während der Beerdigungen zu enthalten. Weder einem Unkundigen noch einem Knaben darf die Führung des Leichenwagens anvertraut werden. S 15. Der Leichen=Transport=Unternehmer ist kontraktlich verpflichtet jede Hauptleiche besonders zum Begräbnißplatze zu fahren und dürfen überhaupt nie mehr als zwei Leichen zugleich in den Wagen aufgenommen werden. Wird in besondern erlaubten Fällen eine Leiche zu Grabe getragen, dann hat der Unternehmer kein Recht zur Gebühren=Erhebung. Derselbe muß zur festgestellten BeerdigungsStunde pünktlich mit dem Leichenwagen am Sterbehause oder an demjenigen Orte, von wo aus die Beerdigung stattfinden soll, erscheinen, widrigen Falles der Leichentransport sofort auf Kosten des Unternehmers vorgenommen werden kann, unbeschadet der demselben außerdem kontraktlich zur Last fallenden Ordnungsstrafe von Einem Thaler. S 16. Dem Todtengräber und dessen Gehülfen liegt die Verpflichtung ob, ebenfalls pünktlich und in anständiger Kleidung zum Abholen der Leiche im Sterbehause zu erscheinen und bei ihren Verrichtungen ein ordentliches gemessenes Benehmen zu beobachten. Dieselben haben die Leichen, welche vom Leichenwagen nur bis an das betreffende Eingangsthor des Begräbnißplatzes gefahren werden, auf der bereit zu haltenden Bahre bis zur Begräbnißstätte zu tragen und dort einzusenken. S 17. Der Todtengräber hat den Begräbnißplatz reinlich zu halten, Gras und Unkraut auf den Wegen auszuschaufeln und diejenigen Grabstellen, deren Bepflanzung u. s. w. durch die Angehörigen der Beerdigten nicht veranlaßt wird, gehörig zu planiren und mit Grassamen zu besäen. Derselbe hat mit der größten Sorgfalt darauf zu wachen, daß die Umfassungen, Denksteine, Monumente und Anpflanzungen auf den Grabstätten und die sonstigen Anlagen auf dem Kirchhofe nicht muthwilligerweise beschädigt oder zerstört werden. Die auf dem Kirchhofe zu Tage kommenden Gebeine hat der Todtengräber sorgfältig aufzulesen und an geeigneter Stelle zu begraben. Die bei der Anfertigung von Gräbern ausgeworfenen Gebeine, Ueberreste von Särgen und dergleichen hat derselbe zusammenzulegen, vorläufig mit Erde zu bedecken und nach Einsenkung der Leichen in das Grab zu werfen. S 18. Der Begräbnißplatz ist von Morgens früh bis zur Abenddämmerung, mit Ausschluß der Mittagsstunde von 12 bis 1 Uhr, dem Publikum zum Besuche geöffnet und haben der Todtengräber und sein Gehülfe die besondere Aufsicht über denselben zu führen und darauf zu halten, daß Nichts geschieht, was der diesem Orte schuldigen Ehrfurcht zuwiderläuft. Dieselben sind angewiesen, Personen, welche sich nicht dem Orte angemessen benehmen, Unerwachsene, die ohne ausreichenden Grund dort verweilen, so wie Kinder unter 10 Jahren, die sich nicht unter der Aufsicht von Erwachsenen befinden, von dem Begräbnißplatze zu entfernen, und ist den Aufforderungen derselben sofort Folge zu leisten. Widerspenstige sind zur polizeilichen Bestrafung zur Anzeige zu bringen. S 19. Die Gebühren für den Unternehmer des Leichentransports und den Todtengräber bei den Beerdigungen betragen: Bei Beerdigungen mit mehr wie einem Geistlichen erhält der Todtengräber statt der Gebühren sub a) und b) die seither übliche Gebühr von 1 Thlr. Wird von den Angehörigen der Verstorbenen die Beerdigung mit schwarz behangenen Pferden gewünscht, dann erhält der Unternehmer des Leichen=Transports dafür eine besondere Gebühr von 1 Thlr. Der Transport und die Beerdigung der Leichen von Armen und von in den Arresthäusern Verstorbenen muß auf desfallsige Bescheinigung des Bürgermeister=Amtes gratis geschehen. Für das Auswerfen resp. die Eröffnung einer Privatgrabstätte, so wie für das Auswerfen des Grabes für eine Kinderleiche außer der gewöhnlichen Gräber=Reihenfolge, erhält der Todtengräber eine besondere Gebühr von 10 Sgr. Für das Auswerfen eines sogenannten Doppelgrabes von mindestens sieben Fuß Tiefe betragen die Gebühren 20 Sgr. Ist bei der Eröffnung einer Familien=Grabstätte die Entfernung eines Decksteins erforderlich, so ist dafür eine Gebühr von Einem Thaler an den Todtengräber zu entrichten. Für den ohne Leichenwagen Statt findenden Transport und die Beerdigung der Leiche eines neugebornen Kindes erhält der Todtengräber eine Gebühr von 15 Sgr. Für jede Beerdigung anatomischer Ueberreste menschlicher Körper erhält der Todtengräber eine Gebühr von 14 Sgr. Für das bei der Uebertragung einer Leiche in eine andere Grabstätte oder bei der Vertiefung eines Grabes mit polizeilicher Zustimmung und unter polizeilicher Beaufsichtigung während der Nachtszeit vorzunehmende Ausgraben einer Leiche sind folgende Gebühren zu entrichten: für den Todtengräber und dessen Gehülfen 3 Thlr. für den die Aufsicht führenden Polizeidiener 1 Thlr. Wird die Ausgrabung einer Leiche bei Tage oder in nächtlicher Zeit auf gerichtliche oder polizeiliche Requisition vorgenommen, dann betragen dafür die Gebühren für den Todtengräber und dessen Gehülfen nur 1 Thlr. Die Gebühr für die dem Todtengräber übertragene Unterhaltung der Blumenpflanzung eines Privatgrabes beträgt per Jahr 1 Thlr. Höhere Gebühren als die vorbezeichneten dürfen weder vom Unternehmer des Leichentransports noch vom Todtengräber gefordert werden, und haben dieselben die bei außerordentlichen Fällen etwa vorkommenden Mehrkosten und Auslagen, bevor sie eingefordert werden können, der Feststellung des Bürgermeister=Amtes zu unterziehen. S 20. Zuwiderhandlungen gegen die§§ 7, 10, 11 und 18 dieser Verordnung werden mit einer Geldbuße von Einem bis Zehn Thaler und im Falle des Unvermögens mit verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe geahndet. Bonn, den 10. Februar 1858. Der Bürgermeister, Kaufmann