Oenneriu* W NE 157. Sonntag den 15t November 1840. Dieses Blatt erscheint wöchentlich dreimal, Sonntags, Dienstags und Freitags, und kostet halbjährlich 1 Thlr. Pr. Gr. (Traggeld 3 Sgr. 6 Pf.— Einrückungs=Gebühren per Zeile 1 Sgr.) In dieser Weise wird demgemäß bei Gelegenheit Für die unglückliche Familie in St. Goar ist ferner eingegangen: 17) Von Herrn F. 2 Sar Fernere Beiträge, um welche man ergebenst bittet, werden in der Expedition d. Bl. mit dem größten Dank angenommen und besorgt werden. Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat uns zur Zeit diejenigen Bestimmungen über die Vertheilung der für kleine Grundbesitzer zur Belebung der Pferdezucht ausgesetzten Prämien, welche des hochseligen Königs Majestät unter Bewilligung eines angemessenen Prämien=Fonds für den Umfang der Monarchie auf sechs Jahre zu genehmigen geruht haben, nebst einem die Ryeinprovinz betreffenden Auszuge aus dem Vertheilungsplane, wonach auf den hiesigen Regierungsbezirk jährlich zwei Prämien von 20 Thlr. jede zur Vertheilung kommen werden, mitgetbeilt. Nach diesen Bestimmungen sollen zur Concurrenz um diese Prämien nur zugelassen werden, Pferde, deren Besitzer zur Klasse der kleinen Grundbesitzer gehören, ferner sollen die Prämien nur 1) für Zuchtstuten vorzüglicher Qualität, die zur Erzeugung tüchtiger Gebrauchs=(Wagen=, Reie=, Militair=, Frachtund sonstiger Arbeits=) Pferde, wohl geeignet und entweder von dem Besitzer selbst gezogen und zur Zucht verwendet sind, oder sofern dies nicht der Fall ist, dem gegenwärtigen Besitzer doch schon während seiner Besitzzeit zwei oder mehr entsprechende Fohlen geliefert haben und ferner zur Zucht verwendet werden sollen, und 2) für Remontepferde der besten Gattungen, wenn sie von einem Pferdezüchter gezogen sind, der schon eine Reihe von Jahren hindurch der Remonte=Ankaufs=Commission selbstgezogene Pferde zum Kauf vorgestellt und an dieselbe verkauft hat, bewilligt werden. Da ferner die Auswahl der preiswürdigen Stuten in Gegenden, wo, wie in unserm Regierungsbezirk, der Remonteankauf von keiner Bedeutung ist, in Verbindung mit schon bestehenden Instituten zur Förderung der landwirthschaftlichen Thierzucht, durch deren Vorstand unter eventueller Beigestellung eines Regierungs=Commissars stattfinden soll, so haben wir den Vorstand des landwirthschaftlichen Vereins für die Rheinprovinz unter Zuordnung des Herrn Landraths v. Hymmen zu Benn als Regierungs=Commissars ersucht, sich der Auswahl ven zwei Stuten, deren Besitzern die Prämie von 20 Thlr. für jede nach den vorstehenden Andeutungen zu bewilligen ist, zu unterziehen. der am 21. d. M. zu Bonn stattfindenden General= Versammlung des landwirthschaftlichen Vereins für's laufende Jahr diese Prämien=Vertheilung vorgenomien werden. Cöln den 9. Nov. 1840. Königliche Regierung, Abtheilung des Innern. (gez.) Kloß. Nro. 5531. Vorstebende Verfügung der Königl. Hochl. Regierung wird hiermit bekannt gemacht, und werden die Herrn Pferdezüchter eingeladen, sich zahlreich einzufinden. Bonn den 12. November 1840. Der Königl. Landrath des Bonner Kreises, 9. H y m m e n. Dro. 5529. Diejenigen Privat=Personen, welche das Amtsblatt pro 1841 zu erhalten wünschen, werden ersucht, vor Ablauf dieses Monats in der landräthlichen Kanzley oder bei ihrem Herrn Bürgermeister die Bestellung zu machen. Die Herrn Bürgermeister belieben, die Bestellungelsten am 1. December gleich einzusenden. Bonn, den 12. November 1840. Der Landrath v. H y m m e n. Bekanntmachung. Zur Ausführung des deutschen Bundesbeschlusses vom 14. November 1834, welcher durch die Königliche Sanction vom 5. Dezember letzthin zum preußischen Staatsgesetz erhoben worden ist, wird hiermit folgendes aus den von dem Königlichen Landrathe Herrn von Hymmen, am 15. Juli 1822 und 5. Juli 1824, für den Universitäts=Bezirk von Bonn erlassenen Verordnungen nochmals zur genauesten Befolgung bekannt gemacht und warnend in Erinnerung gebracht: 1) Alle hier ankommenden Studenten, gleichviel ob sie auf der Universität bleiben oder nur durchreisen, müssen von denjenigen, bei welchen sielogieren, ohne Unterschied, ob es Gastwirthe, Privatpersonen oder selbst Studirende sind, sogleich nach * der Ankunft auf dem Polizeyamte unter Vorlegung der Reisepässe oder sonstigen Legitimations= papieren angemeldet und wenn sie abreisen sofort abgemeldet werden. Auf den Anmeldezetteln muß ausgedrückt seyn: Namen u. Vornamen des Studirenden, Geburts ort, Studienfach welchem sie sich widmen, Namen u. Hausnummer des Wirtben wo sie logieren. Von dieser Anmeldung sind diejenigen Studirenden, welche bereits früher hier anwesend waren und nunmehro von Ferien=Reisen zurückkehren, nicht ausgenommen, dieselben müssen ebenso wie die Neuankommenden gleich angemeldet werden.2 2) Zur Aufnahme dieser An= und Abmeldungen ist das Polizeiamt von Morgens 8 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 7 Uhr offen. 3) Wer nach 7 Uhr Abends ankommt, muß am andern Morgen vor 9 Uhr angemeldet werden. 4) Diejenigen Bürger, welche diese Verordnung übertreten, werden mit gewöhnlicher Polizeigeldbuße und im Wiederholungsfalle mit Arrest bestraft. Gastwirthe aller Art jedoch welche sich dieses Vergehen zu Schulden kommen lassen, werden zum erstenmale mit einer Geldbuße von zehn Franken, zum zweitenmale von zwanzig Franken bestraft, bei dem dritten Wiederholungsfalle ist der Gastwirth des Rechts der Wirthschaft verlustig. Studierende selbst, welche diese Verordnung übertreten, insoferne sie wirklich immatrikulirt sind, sollen der akademischen Behörde zur gesetzlichen Ahndung angezeigt werden. Bonn, den 17. Okt. 1839. Der Oberbürgermeister Windeck. Vorstehende Verordnung wird hiermit warnend in Erinnerung gebracht Bonn den 12. Nooember 1840. Der Oberbürgermeister, endefl. Bekanntmachung. Die Herren Gast= u. Schenkwirthe werden hiermit erinnert, daß insoferne sie ihr Gewerbe fortsetzen wollen, in Gesolge§. 20. des Gesetzes vom 7. Februar 1835, gehalten sind, bei Vermeidung einer Strafe von fünf bis fünfzig Thaler, oder verhältnißvor dem Schlusse des laufenvis nachins die Verlängerung der polizeilichen Erlaubnig zaluchen, zu welchem Ende sie sich entweder mündlich oder schriftlich, auf dem OberbürgermeisterAmte, unter Einreichung des in Händen habenden Erlaubnißscheines melden wollen. Bonn, den 14. November 1840. Der Oberbürgermeister, Regierungsrath, — Sprenhost. Bekanntmachung. Am künftigen Mittwoch den 18ten., Vormittags 11 Uhr, findet auf diesigem Rathhause die Verloosung der im Büdget pro 1840 zu Kapital-Ablagen bestimmten Summe von 2046 Thlr. Statt, wozu die Herren Creditoren hiermit ergebenst eingeladen werden. Bonn, den 13. November 1840. Der Oberbürgermeister, Regierungsrath, Oppenboff. patriotisch gesinnter Bürger zusammenträte um Mitel wider den Verfall des gedachten Stadttheiles auszusuchen, und die Unterstützung des Herrn Oberbür= germeisters für deren Ausführung anzusprechen. Ein Vonner Bürger. Verwahrung. Diejenigen, welche die Meinung hegen: „Unserer(ganzen) Stadt werde Schaden er„wachsen und Gewinn entgehen, deren nörd„licher Theil aber verarmen: falls der Eisen„bahn=Hof nicht dorthin zu liegen käme;“ vilwahren sich bestens gegen das Gerede, als ließen sie sich beigehen, der Eisenbahn-Gesellschaft die Richtung ihrer Maaßnahmen vorzeichnen und— aus Partikular=Interesse— ihre Beschlüsse anfechten zu wollen: sie verzichten auf die Belehrung, daß sie zu solchen Einmischungen nicht befugt, noch mächtig genug seien; sie setzen auch nicht voraus, daß die Eisenbahn=Gesellschaft oder deren hiesige Vertretet Blzuge aat und besser einsehen sollien, wie die Bahn=Etablissements mit der Wohlfahrt er Stadt in Einklang zu bringen sei; allein sie schen) gaus der Nichtkenntniß der(ihnen unzugängungen Veranlassung, sich mit Gleichdenkenden dafür zu verwenden, daß der von ihnen bewohnte Stadt=Theil andern anscheinend kräftiger vertretenen nicht etwa nachgesetzt, sondern derjenigen Berücksichtigung gewürdigt werde, die er vermöge seiner Lage, örtlichen Verhältnisse, Ausdehnung und Bevölkerung in Anspruch nehmen darf. Auch ein Mitbürger. Weinversteigerung. Auf Anstehen des Herrn Isaac Bock zu Godenhags, werden gm 30. November d.., Nachmit„# Abr## conn in den Stists= und Freischuken=Neuern 40 Fuder reingehaltene, rothe und weiße Weine aus den Jahren 1834, 1835, 1836 und 1839 gegen Zahlungstermin von sechs Monaten öffentlich verkauft werden. Proben werden beim Verkaufe an den Fässern gegeben. Bonn den 13. November 1840. C. Eilender, Notar. Bei N. Simrock in Bonn ist erschienen: Lied von U. Becker, sollen ihn nicht haben, u freien deutschen Rhein!“ für eine Singstimme und Chor(ad libitum). Componirt von einem Rheinländer. Preis 5 Sgr. Aufruf an seine Mitbürger! Der Werth des Grundeigenthums im Nordtheile der Stadt sinkt auf eine Schrecken erregende Weise. Es wäre daher dringendes Bedürfniß, daß mit Geder Obrigkeit ein Verein wohlmeinender, Bei I. M. Dunst ist zu haben: Der kleine hinkende Bote auf das Jahr 1841. Preis 2 Sgr. Niederrheinische Volkskalender für 1841, Preis 10 Sgr., ist ebenfalls wieder vorräthig. Freitag den 4. Dezember 1840, Morgens neun Uhr, sollen zu Villip bei Wirtb Felten aus circa 28 Morgen Waldung, der Pfartwald genannt, zur Villiper Pastorat gehörig, nachbezeichnete Holzquan= titäten in vielen Loosen abgetheilt, meistbierend gegen Zahlungsausstand und Bürgschaftsleistung verkauft werden, nämlich: a) 5 Klaiter Eichen=Nutzcolz. b) 7 Klafter Eichen=Scheitholz. c) 3 Klafter EichenKnüppelholz d) 1 Klafter Eichenreiser. c) 6 Klafter Buchen=Nutzholz f) 112 Klafter Buchen Scheitholz. g) 20 Klafter Buchen=Knüppelbolz. h) 20 Klafter Buchen=Reis r. i) 2 Klafter gemischtes Nutzholz. k) 15 Klafter gemischtes Scheitbolz. 1) 3 Klafter gemischtes Knüppelbolz. m) 3 Klafter Reiser. Hierzu ladet ein der mit dem Verkause beauftragte Notar Kamp. Sonntags=Schule im Zeichnen. In meiner Sonntags=Schule sind wieder einige Plätze frei geworden. Diejenigen, welche geneigt sind noch hieren Theil zu nehmen, wollen sich baldigst melden. Der Untenricht umfaßt nicht allein alle Fächer des freien Handzeichnens, sondern auch jede Art von Linearzeichnung, als: Entweifen von architektonischen Rissen und Planen, überhaupt alles dasjenige was Jedem im bürgetlichen Leben von Nutzen sein kann. Die Bedingungen sind: Jeder bezahlt für 4 Sonntage 12 Sar voraus; ohne vorhergegangene Entschuldigung werden die ausgesetzten Tage mitgerechnet. Philippart, Sternstraße 194. Zu verkaufen und in der Expedition d. Bl. zu erfragen: 1) Die badenden Römerinnen; ein schön lithogr. Blatt, ganz neu, zu 2 Thlr. 2) Ileimkehr von der Hochzeit im bair. Hoch.lande, lithogr. von Kaufmann, ganz neu, zu 2 Thl 3) Souvenir de Tempéreur Napoléon, ein schönes Kunstblatt, von Heintichs, ganz neu zu 25 Sg. in Violoncelle, von sehr gutem Tone und im besten Zustande, ist zu dem Preise von 35 Thirn. zu kaufen Näheres in der Expedition d. Bl. Täglich frischer Apfelmost, per Quart zu 16 4 fg. und vorzüglich gute Kastanien per Pfund zu 18 Pig., bei J. H. Kau, Josephstraße 839. Das Haus Nro. 208 auf dem Dreieck stebt ganz zu vermiethen und auf halben Mai z Nachricht bei Hrn. Dahmen auf der Stern straße Mro. 304. ücher=Versteigerung. Morgen Fortsetzung der Bücher=Auction bis zum 21. d. M. inclusive. Eisen. Antiquar. Ein ganz schwarzer Hund, 10 Monate alt, von sehr 9 sernem Halsbande und Aiserner Kette zu verkaufen, bei Adolph Schafgans, in Poppelsdoif Nro. 91. Musikalien-Leih-Anstalt bei N. Simrock in Bonn. Abonnement auf ein ganzes Jahr Thlr. 6, „„ halbes„„ 4. Beim Schlusse des Abonnements erhalten die Abonnenten für den bezahlten Betrag den Werth in Musikalien nach eigener Auswahl aus der, beiläufig 6000 Werke enthaltenden, Leih-Anstalt. In einer großen Haushaltung wird zu Anfang December oder zu Lichtmeß eine mit guten Zeugnissen versehene Köchinn gesucht, welche im Waschen, Bügeln und sonstiger Hausarbeit Theil nehmen muß. Es wird mehr darauf gesehen, daß sie sehr reinlich, fleißig und brav sei, als eine perfecte Köchinn; nur die einfache Küche muß sie gut verstehen. Ein schöner runder Gartentisch, 4. Fuß im Durchmesser, ganz nach dem neueren Geschmacke, aus Stein angefertigt, steht billig zu verkaufen, Giergasse Nro. 956 in Bonn. Anschreibe=Bücher in allen Formaten, so wie Schulschreibbücher à 10 Pf., empfiehlt zur geneigten Abnahme bestens A. L. Zensen, Fürstenstraße Nro. 311. Das Haus in der Josephstraße Nro. 756 steht zu vermiethen und künftigen halben May zu beziehen. Näheres zu erfragen in Nro. 759. An einem Cursus im Malen, sowohl in Oel als jeder Art von Wassermalerei, werden noch einige Damen zur Theilnahme gesucht. Philippart Nro. 194. Unterzeichneter beehrt sich seinen Freunden und Gönnern die Eröffnung seiner Schweitzer=Conditorei in dem englischen Hofe dahier, ergebenst anzuzeigen. E vh. Sarter. Es steht ein junges Pferd, 4 Jahre alt, brauner Wallach, welches sich zum Reiten und Fahren so wie auch zur Ackerschaft eignet, billig zu verkaufen. Die Expedition sagt, wo. Ein Kindermädchen so wie ein zweites Mädchen, mit guten Zeugnissen versehen, werden auf Lichtmeß in Dienst gesucht. Nachricht ertheilt d. Erped. d. B. r, Kapuzinerstraße Nro. 871, empfiehlt sich im Reparieren aller Saiteninstrumente und zum Klavierstimmen auf's billigste. Geschnittener Rou=Varinas los per# 16 aßburger Castanien in frischer Sendung, bei W. H. Klein im Mohren. Auf mehrfache Anfragen bemerke ich, dass meine Composttion des Liedes:„ Sie sollen ihn nicht haben etc.“ für eine Singstimme mit Pianoforte- oder Guitarre-Begleitung bei Ilerrn Simrock erscheinen und in einigen Tagen bei demselben zu haben seyn wird. Breidenstein. Eingetretener Hindernisse wegen wird der am 15. Nov. nicht stattfinden. N. Stamm. tag—0 Z u verkaufen, eine Partie Korbweiden so wie auch ein Stück Reifstangen= und Pflanzholz, im Weidenschlamm dicht bei der Godesberger Mühle gelegen; Nohere Auskunft gibt der Feld= und Waldhüter Johann Schluch in Godesberg. Ein an der Coblenzer Landstraße neu gebautes Haus, enthaltend 1 Salon, 9 Zimmer, 2 Küchen, Brunnen= und Regenwasser, mit anliegendem Garten, steht zu verkaufen oder zu vermiet hen. Nachlicht beim Eigenthumer Johann Emon 8, Ribeingasse Nro. 912. Frische süße Schellfische, gef. Bückinge, neuer raverdan, neue u. marinirte Häringe, frische Sardellen, schöar Apfelsinen, dicke grüne bittere Pommeranzen und eitronen zu haben, bei Barth. Piel, Kesselsgasse 503. Schöne Pianoforlé's werden auch nach Bonn vermiethel. K. Schmidt, Instrumentenmacher, Blaubach Nro. 65 in Köln. Straßburger Kastanien J. Sondag, Bonngasse 509. Bei Gelegenheit der Martins=Kirmes wird Sonncen 15. und Montag den 16. Nooember Tanzmusik gehalten. wozu ergebenst einladet Jacob Nolden auf der Sternstraße. Enträe 4 Sgr., wogegen eine gute Flasche Wein verabreicht wird. Anfang 4 Uhr Bei Gelegenheit der Martins=Kirmes lade ich meine verehrten Gaste auf heute Sonntag, Montag und Dienstag ergebenst ein. Auch habe ich gesorgt für ein gutes Orchester, Drum werdet ihr meiner auch nicht vergessen. Auch präsentire ich Essen und billigen Wein, Welches nothwendig bei einer Kirmes muß sein. C. Klemmer, vor dem Sternthor. G. 3 Angekommen ganz frischer Tarbei und süße Schellsische zu billigem Preise bei G. Rümpler Benngasse Nro. 329. 200, 300, 500, 1000 bis 5000 Thkr. gegen hinreichende ersie Sicherheit liegen zum Austhun bereit. Nawricht ertheilt H. Hirschfeld, Kesselsgasse Rro. 1. Heisterbacherbof Nro. 751 ist die erste Etage, 1 Saal, 4 Zimmer, 1 Alkove, abgeschlossenen Keller und Bleiche zu vermiethen und gleich zu beziehen. Quart Ganz frischer süßer Apfelwein à 18 Pfg. per ## bei Pet. Kemp, in der Rheingasse. gtraße Brg= Biz. Kapuziner„Reggasse 975 ist eine leichte Biruische bilig Ein Hofhund größter Rage zu verkaufen. Zu erfragen bei Hrn Wurm, in Poppelsdorf. Bei Gelegenheit der Martins=Kirmes wird Sonntag den 15, Montag den 16. und Dienstag den 17. Tanzmusik gehalten und Donnerstag den 19. Ball stattfinden, wozu ein verehrliches Publikum ergebenst einladet Jakob Meyer in Poppelsdorf. NB. An jedem der genannten Tage wird ein Wagen am Neuthörchen bereit stehen, die bei mir zusprechenden Gäste nach Poppelsdorf zu bringen. Bei Gelegenheit der Martins=Kirmes heute Sonntag, Montag und Dienstag bei wohlbesetztem Orchester achts=Ball, wozu ergebenst einladet Entree frei.. Franz Holler auf dem Münsterplat. Heute Sonntag den 15., Montag den 16. und Dienstag den 17. d. M. Rachts=Ball, wozu erachenst einladet J. Koch. Entree 24 Sgr. Anfang 7 Uhr. Zur Feier der Martins=Kirmes wird Sonntag den 15., Montag den 16. und Dienstag den 17. d. im neuen Lokale an der Baumschule Tanzmusik gehalten, wozu ergebenst einladet Der kleine Rats. Bei Gelegenbeit der Martins=Kirmes wird Unterzeichneter Sonntag den 15. und Montag den 16. d. Tanzmusik halten; die Herren zahlen 4 Sar. tree, wogegen eine Flasche Wein verabreicht wird. Fr. Jac. Ritzdorf am Sterntdor. Möslirte Zimmer zu vermleiben Maargasse Nro. 393. — Heute Sonntag den 15. ist bei Gelegenheit der Anins=Kirmes bei Unterzeichnetem weiße u. tothe frische Wurst, Braten und Carbonaden nevst fonnigen Erstischungen zu haben. Joseph Weingärtner vor dem Sternthor. Montag den 16ten Tanzmusik bei Peter Steinebach in Poppelsdorf. Das Schwarzbrod sieben Pfund an Gewicht, kostet 4 Sgr. 6 Pf. S eine Beilage.) Beilage zum Bonner Wochenblatt Nro. 137. Civilstand der Kreisstadt Bonn. Geburten. Den 30. October 1840: Cecilia und Franz,(Zwillinge) von Carl Winter, Schneider, und von Sibilla Hartzem. Den 30. Christina Louise, Tochter von Johann Christian Georgi, Kutscher, und von Christina Bodenheim. Den 30. Anna Catharina, Tochter von Johann Jacob Brambach, Baumeister, und von Barbara Quantius. Den 1. November: Johann Baptist Franz, Sohn von Johann Franz Joseph Stirtz, Goldarbeiter, und von Catharina Flörken. Den 1. Eva, Tochter von N. N. Den 1. Anna Maria, Tochter von N. N. fremd. Den 3. Sibilla, Tochter von Carl Otto Keller, Tapezierer, und von Christina Sieben. Den 5. Peter, Sohn von Georg Homann, Metzger, und von Marianna Frings. Den 6. Catharina, Tochter von N. N. fremd. Den 6. Catharina, Tochter von Rudolph Kundel, Kunstreiter, und von Elise Fenster, von Combahn. Den 7. Agnes Johanna Maria, Tochter von Philipp Heinrich Reeb, Bäcker, und von Anna Maria Mathey. Den 9. Peter, Sohn von Franz Strohe, Postillon, und von Margaretha Schwebich. Den 9. Carl Heinrich, Sohn von Carl Heinrich Aldenkortt, Rendant, und von Catharina Teppmann. Den 11. Wilhelm, Sohn von Anton Breuer, Ackerer, und von Helena Luhmer. Heirathsverkündigungen. Den 8. Nov.: Heinrich Burchard König, Buchhändler von Bonn, mit Carolina Theodora Eva Hubertina Arnz, ohne Gewerb von Düsseldorf. Den 8. August Carl Johann Ivers, Drechsler von Kiel, mit Gertrud Karbarch, ohne Gewerb von Bonn. Heirathen. Den 4. Nov.: Friedrich Wilhelm Neumann, Drechsler von Parchwitz, mit Anna Maria Beringer, Wittwe von Johann Trippel, Hebamme von Bonn. Den 4. Johann Everhard Boltz, Barbierer von Cöln, mit Anna Eva Krickeler, ohne Gewerb von Bonn. Den 7. Peter Heister, Wittwer von Elisabetha Wilbelmine Schindler, Schuster von Bonn, mit Juliana Kröger, Dienstmagd von Meckenheim. Den 12. Maximilian Schumacher, Bierbrauer von Kessenich, mit Ursula Sarter, ohne Gewerb von Bonn. Sterbfälle. Den 29. October: Johann Weiskirchen, alt 41 Jahr. Den 30. Anna Maria Casalter, alt 5 Monate. Den 4. Nov.: Johanna Amalia Friederica Nöggerath, alt 4 Jahre. Den 4. Anna Maria Neusser, Wittwe von Heinrich Grabler, ohne Gewerb, alt 68 Jahre. Den 4. Heinrich Schumacher, Wittwer von Marimiliana Francisca Werner, ohne Gewerb, als 40 Jahre. Den 4. Johann Wilhelm Heinemann, Ehemann der Elise Reuter, Ackerer, alt 74 Jahre. Den 6. Gudula Becker, Wittwe von Johann Siegelstein, ohne Gewerb, alt 88 Jahre. Den 6. Peter Wipperfürth, ledigen Standes, Schlossergesell, alt 37 Jahre. Den 7. Nicolas Trousselle, Wittwer von Christina Tanz, Faßbinder, alt 79 Jahre. Den 8. Johann Heinrich Auwelairs, Rekrut der 8. Art.=Brigade, alt 21 Jahre von Walbert. Den 10. Gertrud Graff, ledigen Standes, alt 35 Jahre. Verkaufs=Anzeige von Landgütern. Ein Gut bei Bergheim zu 60000 Thlr. „„ zwischen Cöln und Brühl. 50000 „„ eine Stunde von Cöln.. 24000 „„ bei Kockelmünd „„ eine halbe Stunde hinter Aachen 12000 „„ bei Cöln an der Aachener Straße 18000 Auf dem rechten Rheinufer noch 8 Landgüter. Nähere Auskunft ertheilt Jacob Weder, S straße Nro. 182. Herne Geschäfts=Eröffnung. Geehrten Freunden und Gönnern beehre ich mich ergebenst anzuzeigen, daß ich am heutigen Tage meine Restauration eröffnet habe, verspreche die reeiste und prompteste Bekienung und bitte um geneigten Zuspruch. Bonn, den 15. Nov. 1840. Jos. Koch, Münsterplatz 134. Das dem Ackerer Mathias Olzem an der Endenicher Straße dahier unter Nro. 1150; gelegene Haus nebst Scheune und Garten, enthaltend 2. M. 20 R. 70., steht unter günstigen Bedingungen im Ganzen oder theilweise unter der Hand zu verkaufen. Das Nähere im Hause selbst. Feine pariser Lederwaaren, als: Brief- und Zulegetaschen, Notizbücher, Cigarren-Etuis, Briefmappen, Stammbucher, Nadeltäschchen, Ballbücher u. dgl. m. in grosser Auswahl bei Eduard Bädcher, Neugasse 986. Euskircher Kornbrod jeden Dienstag und Freitag frisch, 10 Pfund an Gewicht, kostet 7 Sgr., sowie jeden Tag frisches Neuwieder Brod, womit sich bestens empfehlen Geschw. Mollberg, Wenzelgasse Nro. 1614. Es wird bis Lichtmessen eine wohlerfahrne Köchinn gesucht, die Zeugnisse ihres guten Betragens beibringen kann. Auskunft bei der Expedition dieses Blattes. Neuer Ahrbleichart per Quart 5 und 6 Sgr., bei Math. Heuser, Engelthalerstraße Nro. 623. In allen Kunst= und Buchhannlungen Deutschlands ist zu haben, in Vonn bei T. Habicht, die 1ste Lieferung(enthaltend 7 Karten) von: Dr. K Atlas von Deutschland. Der ganze Arlas enthält 28 Blätter in gr. quer AIto.(Format wie die kleinen Schulkarten von Stieler, Weiland 2c. Preis für alle 28 Blärter 16 Gr. Sächs. = 20 Sgr. Preuß.= 1 Fl. 12 Fr. rhein.= 1 Fl. Conv. Mze. Stait aller Empfehlung verweisen wir die Herrn Lehrer und Liebhaber der vaterländ. Geographie auf die in allen Buchhandlungen vorräthige 1ste Lieserung.— Die 21e bis 4te Lieferung wird bis Mitte Novbr. a. c. fertig. Die Flemmingsche Buchhandlung. Gerichtlicher Mobilien=Verkauf. Am Donnerstag den neunzehnten dieses Monats November, Morgens 10 Uhr, sollen auf'm öffentlichen Markte dem Römerplatze zu Bonn verschiedene Hausmobilien, nämlich: Tische Stühle, Schränke u. andere Gegenstände, meistbietend gegen baare Zahlung öffentlich versteigert werden. eer. zntmachung. Montag din 16. November 1840, Nachmittags 2 Uhr, sollen zu Graurheinoorf, in der Behausung des Wirthen Lamberz, nachbezeichnete, dem Hrn. Godfried Sarter zugehörige, in der Oberbürgermeisterei Bonn gelegene Ackerparzellen, einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt und dem Meistbietenden zugeschlagen werden, nämlich: 1) Sectio A. Nr. 1304a. Am Rheinacker, an die Dorfstraße schießend, neben Wittwe Gillet und Rech, Ackerland, 365 Ruthe kölnisch, oder 53 Ruthen 20 Fuß magdeburgisch. 2) Sectio B. Nr. 891b. Auf'm Huckstein unter der steinernen Brücke, neben Röttgen und Curtius, Ackerland, 1 Morgen 474 Ruthe kölnisch, oder 1 Morgen 108 Rurhen 70 Fuß magdeburgisch. 3) Sectio B. Nr. 784. Auf'm Hucksteia, neben Gülden u. Zingeler, Ackerland, 21 Viertel 57 Ruthe kölnisch, oder 145 Ruthen 20 Fuß magdeburg. 4) Sectio B. Nr. 770 b. Auf'm Huckstein oben der Herpentränk: Ackerland, 1 Morgen 2 Viertel 3513 Ruthe kölnisch, oder 2 Morgen 16 Ruthen 30 Fuß magdeburgisch, neben Erben Nicolaus Simrock. 5) Sectio A. Nr. 995. Im Ort, Ackerland, neben Erben Nicolaus Simrock und Schöffen Schmitz, 31 Morgen 63 Rutde kölnisch, aus den 7 Morgen auf dem Lausacker, oder 4 Morgen 77 Ruthen magdeburgisch. 6) Sectio A. Nr. 1601. Am Schleifacker durch den Burghöheweg, Ackerland, neben Schüreck und Schmitz, 1 Morgen 21 Viertel 104 Ruthe kölnisch oder 1 Morgen 167 Ruthen 60 Fuß magdeburgisch. *) Sectio B. Nr. 714. Am Bonnerweg oder am Reutersweg. auch im Schaafhaus, neben Mertens und Klein, Ackerland, 3 Viertel 84 Ruthe kölnisch oder 1 Morgen 5 Ruthen 40 Fuß magdeburgisch. 8) Sectio F. Nr. 993. Am Herpenkreuz oder am Endenicher Weg, Ackerland, neben Heckenbach und Klemmer, 2 Viertel 2 Ruthen kölnisch oder 109 Ruthen 30 Fuß magdeburgisch. . Z u d i e s e m V e r k a u f e, d e s s e n B e d i n g u n g e n ä u terst gunstig gestellt sind, ladet ein der mit dem Verkaufe beauftragte Notar Kamp. Beräunimachung. Donnerstag den 19. November 1840. Morgens 9 Uhr, sollen zu Witterschlick, Bürgermeisterei Oedekoven Kreis Bonn, im dortigen Schulhause 46 Eichen= und Buchenstammholzloose, bestehend im Ganzen in 391 Eichen= und 23 Buchenstämmen aus dem dortigen Kirchenbusche, genannt die Eiche, sodann 5 Stammholzloose und 14 Schlagbolzloose aus dem Busche an den Welterswegen, meistbietend in ausgedehnten Zahlungsfristen gegen Bürgschaft öffentlich meistbietend verkauft werden. Das Holz steht auf einer, zur Abfahrt ganz geeigneten Stelle und eignen sich die Eichenstämme ganz vorzüglich zum Gebrauche bei Anlegung von Eisenbahnen, sowie zu Dielen und Baubolz. amp, Notar. Verkaufs=Anzeige. Das ehemalige Absteige=Quartier des Abtes der Abtei Heisterbach in Bonn, unter dem Namen des Heisterbacherhofes bekannt, bestehend aus zwei massiv gebauten geräumigen Wohnhäusern, nebst PförtnerWohnung, Stallung, Kelterhaus, Hofräumen, Bleichen, Garten, zweien Einfahrtsthoren, Brunnen und Regensarg, steht im Ganzen oder theilweise unter vortheilhaften Bedingungen zu verkaufen. Dieses schöne, einen zusammenhängenden Flächenraum von 164 Ruthen 30 Fuß enthaltende Besitzthum, erstreckt sich von der Heisterbacherstraße bis zur Rheinmauer, dem Landungsplatze der Schiffbrücke und der Kölner Dampfschiffe, und eignet sich, besonders bei Anfertigung der Bonn=Kölner Eisenbahn, wegen der dicht dabei gelegenen Agentur der Kölner Dampfschiffgesellschaft, zur Etablirung eines Gasthofes, oder zur Anlage einer Fabrik, einer Brau= oder Brennerei, oder zur Eröffnung eines Brandgrieß= oder andern Handels. Die Verkaufsbedingungen sind beim Unterzeichneten, im Hause Nro. 108, zu erfahren. Briefliche Anfragen werden indeß franco erbeten. K. A. Müller. Da ich die aus dem Sattlergeschäfte meines sel. Mannes noch vorhandenen Artikel zum Ausverkaufe sehr billig abgebe, so verbinde ich hiermit die ergebene Anzeige, daß von heute an alle courante Porzellan und Hohlglas=Gegenstände bei mir käuflich zu haben sind, und bitte um geneigte Abnahme. Bonn, den Öten November 1840. Wittwe Menges, Bonngasse Nro. 323. Mantelkragen von Pelüsch und Pelz, so wie alle andere Sorten Pelze, welche sich zum Besetzen sowohl für Damenals Herrn=Kleider eignen; Schwanenpel; zum Besetzen von Mützchen, fertige Muffen, alle Sorten Kappen, Hosenträger, Cravatten, Handschuhe, so wie alle in dieses Fach einschlagende Artikel empfiehlt zu ganz billigen Preisen I. M. Schmidt, Sandkaul 1065. Auch werden daselbst alte Pelze reparirt. für den Nieder:## und Mittel=Rhein. Düsseldorfer Gesellschaft. Vom 16. Norember ab fahren die Boote: fünfmal wöchentlich zwischen Mainz, Düsseldorf und Rotterdam. Z u Thal: nach Düsseldorf jeden Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Freitag u. Samstag, Morgens 6 Uhr, „ dito„„„„„ Nachmitags 2;., „ Köln„ dito„„ „ Düsseldorf„ Arnheim) oder Nymwegen) Arnheim c Notterdam ieden Sonntag, Montag, Dienstag Donnerstag u. Freitag, oder von Mainz „ Coblenz „ Bonn * *0 90 Sonntag, Montag, Mittwoch, Donnerstag u. Samstag, Morgens 9 KenneineNnach Korkerdam seren Scnnlag, Tenlag, Diendlag Bonnerrlg u. Freitag, Nymwegen Z u Ber von Notterdam nach Emmerich jeden Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag u. Samstag, Morgens 61 Uhr. „„ Emmerich„, Düsseldorf„ Sonntag, Dienstag, Mittwoch, Oonnerstag u. Samsta9,„„„ : Koln duo„, Sonntag, Montag, Mittwoch, Donnerstag.Freitag, Morgens 6. Coblenz„ Mainz„ Montag, Dienstag, Donnerslag, Freitag u. Samstag,„ Der Dienst steht in directer Correspondenz mit den jeden Mittwoch und Samstag von und nach Rotterdam abfahrenden Dampfbooten der: General-Steam-Navigation-Company in London. Nähere Auskunft. bei den Agenten. Düsseldorf, den 10. Novenber 18340. D ie Direktion. zwischen Mainz, Rotterdam, Antwerpen, London. Von Ronn jeden Montag, Donnerstag, Samstag Mittags 12 Uhr, nach Coblenz, Mainz. uud alten Montag, Mittwoch, Samstag Nachmittags 5 Uhr nach Rotterdam und allen „„" N Zuischenorten. Das Samstags von hier nach Rtotterdam fahrende Boot correspondirt mit dem jeden Dienstag von Rotterdam nach London fahrenden„Batavier,“ Bei directen Einschrcibungen nach London geniesst man bedeutenden Vortheil im Preisc. Auf die so sehr billigen Waaren-Frachten wird besonders aufmerksam gemacht. Näheres bei dem Agenten G. Niedeckem. Eau de Cologne von Jean Maria die große Flasche double à... 10 simple Zu velmiethen. meinem Hause stehen mehrere Zimmer, welche die schönste Aussicht auf den Rhein, das Siebengebirge und die Umgegend darbietet, sowohl für Familien als einzelne Herrn, auf jede beliebige Dauer, billigst zu vermiethen.„75101 J R1# HIôtel de Belle Duc vor dem Coblenzer Thore. 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Ditecat= getuu crudt ieden Mittwoch bedeutenden Rahatt. 4don Bejörderung. Pentur einschreibungen nach London gewähren Bonn, den 19. October 1840. Uhr, * *0 2 * K„ 1 Der Agent der Kölnischen Dampfschifffahrts=Gesellschaft Paul i. Zu meinem Feusterglas, farbig und Spiegelglas, habe mir einen Glaser angeschafft, wodurch ich jeven nach Wunsch bei vorkommender Arbeit bedienen kann, wozu sich bestens empfiehlt D. Delimon, in den Drei Reichskronen. #. Das auf der Sternenstraße Nro. 293 zwischen „„Huder und Radermacher gelegene Haus, iu mitthenungen zu kaufen oder beiggen werden, an Stich oder künfigen Mai Das Nähere bei I. A. Oberruhr'sches Schrottgerieß (von der bekannten Sorte) vom 15. bis den 22. aus dem Schiffe zu beziehen, bei R. Eitender& Coup. Angekommen ganz„ frische englische Austern; auch können selbige ####ch im Hause gespeisst werden bei Rümpler, Vonngase Nro. 329. Neuer rother Wein eigenes Wachsthum, aus dem Hause per Quart 3 Sgr. 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Nachriche erdeilte 1000 Thir=liegen zum Aus Heymann, Wenzelgasse 488. von Rittmeister Herrn Hanke bewohnte n Mi# frei geworden und kann gleich mit oder ohne Model bezogen werden. Nachricht Nro. 1072. Bonn, gedruckt und herausgegeben bei P. Neusser. Beilage zum Bonner Wochenblatt Nro. 138. Verordnung über die Reinlichkeit der Straßen der Stadt Bonn. Der Ober=Bürgermeister der Stadt Bonn, Nach Einsicht des 93. Artikels der Verwaltungs=Ordnung und der vierten Abtheilung des Strafgesetzbuches über Vergehen gegen die Munizipal=Polizei; In Erwägung, daß eine Revision und Verbesserung der ältern Verordnungen über die Straßenreinigung, nach den jetzigen Verhältnissen hiesiger Stadt, wünschenswerth erscheinen muß beschließt, wie folgt: ., Aue Eigenthumer oder Miethsleute in der Stadt haben die Verpflichtung, die Straßen und Sraßenrinnen, oder Gessen, nicht nur vor ihren Häusern, sondern vor allen Gebäuden, Hinterhäusern, Ausgangen, Höfen, Gärten, kurz vor allem Eigenthum, das sie besitzen oder gemiethet haben, auf irgend eine Art bewohnen, oder benutzen, reinigen zu lassen und rein zu halten. In der Regel ist der Bewohner des Unterhauses hierfür verantwortlich. .) Das bieberige Ausschütten von Asche, Hauskehricht, Unrath und Abfall auler Art auf bleibende Dreckyaufen in den Straßen wird nicht mehr gestattet. Die Bürger sind gehalten, dieses alles im Hofe oder im Junern der Häuser aufzubewahren und den Unrath in die Korykarren zu schütten, wenn sie vorbeifahren. Zu diesem Zwecke ist die Einrichtung getroffen, daß mit Ausnahme der Sonntage und gesetzlichen Feiertage, täglich die Kothkarren in allen Theilen der Stadt den Unrath abholen. Die Burger müssen daber den Unrath und Abfall, wie auch in andern Städten eingeführt ist, in einem Korbe oder Kasten gleich vorne am Eingange ihrer Behausung in Bereitschaft haben, und auf die Karren schütten, weil die Fuhrleute sonst zu viel Zeit verlieren und das tägliche Wegbringen nicht ausfuhrbar sein würde. .) Am Mittwoch und Samstag in jeder Woche sind die Bewohner gehalten, noch außerdem, wie bis beran, die vor ihrem Eigenthume vorbeigehende Straße und Straßenrinnen zu kehren. Das Kehren muß von jeder Seite bis zur Hälfte der Straße geschehen; auf den öffentlichen Plätzen bis an die Straßenrinnen, und diese mit einbegriffen. .) Ueberall soll das Kehren der Straßen zu gleicher Zeit geschehen, um zwei Uhr Nachmittags, weshalb mit der Polizei=Glocke auf dem JesunenThurme eine Viertelstunde zu Jedermanns Erinnerung geläutet werden soll. Um drei Uhr muß alles gereinigt sein. Früher oder später Kehren wird als Uebertretung angesehen und bestraft. .) An den Kehrtagen werden mehrere Kothkarren als gewöhnlich fahren; damit die Fuhrleute bei dem Hinweabringen des Straßenkoths ihrer Verpflichtung nachkommen können und nicht aufgehalten werden, sind die untern Hausbewohner gehalten, durch ihre Dienstboten denselben beim Aufladen durch Zusammenkehren behülflich zu sein. 6) Die Verbindlichkeit, die Straßentinnen rein zu halten, erfordert von selbst, daß man in denselben kein Gras wachsen lasse(wie es sich an einigen Plätzen vorfindet), sondern daß dieses sorgsam ausgerottet werde. Man ist eben nicht verbunden, dasselbe überall wegzumachen, wenn man es sauber hält und keinen Unrath ansetzen läßt; aber in den Gossenrinnen, ungefähr zwei Fuß breit, darf weiter keins angctroffen werden. 7) Da nach dem Art. 2. dieser Verordnung kein Unrath, Asche, Scherben oder Kehricht aus dem Innern der Häuser auf die Straße gebrackt werden darf, so werden nur an den Keyrtagen, bis zum Aufladen durch die Kothkarren, auf den Straßen nur solche Dreckhausen gestattet, die aus dem Staßenkehricht selbst gebildet werden. Es darf aber durchaus kein Straßenkoth in die Rinnen hinein gekehrt werden, indem dadurch das Wasser verdickt und der Ablauf gehemmt wird. 8) Wo also künftig, außer dem Falle des vorigen Art., Drechaufen angetroffen werden, ist der Bewohner des Unterhauses, wo der Dreck gegenüber liegt, ohne Weiteres in die Polizeistrafe verfallen, und soll vor Gericht gezogen werden; denn Jedermann ist für die Reinlichkeit der Straßen und Plätze vor seinem eignen und gemietheten Besitzthum verantwortlich gemacht. Die Ausrede, daß der Dreck oder Unrath nicht von ihm herkomme, soll nicht angenommen werden; denn Jeder kann vor seinem Hause oder Besitzthum acht geben. 9) Wenn nach der Straße zu gebaut wird, oder wenn in dem Hause, wo man baut, kein geräumiger Hof ist, so darf der Bauschutt auf die Straße gebracht werden, aber nur höchstens zwei Tage liegen bleiben Wenn der Eigentlümer ihn dann nicht hat wegführen lassen, besorgt dies die Polizei auf seine Kosten und unbeschadet der Polizeistrafe. 10) Durch Bauschutt so wenig wie durch Baumaterial und Gerüste darf die Straße gesperrt werden; bei besondern Umständen ist aufnahmsweise eine schrittliche Erlaubniß, für jeden einzelnen Fall, bei dem Polizeiamt nachzusuchen. 11) Der Bauherr hat ebenfalls für Beleuchtung aller die Straße sperrenden Gegenstände zu sorgen, wie dieses die Gesetze vorschreiben. 12) Es ist verboten, Blut. Eingeweide, Stockfischwasser. Küchen=Abfall, Mistjauche, todte Thiere, Hausunflath und sonstige Unsauberkeiten, welchen Namen sie haben und auf welche Art es geschehen könnte, auf Gassen und an öffentlichen Oertern auszuschütten, oder Flüssigkeiten der Art über die Straße laufen zu lassen. Ebenfalls ist verboten, die Straßen mit Menschenkoth zu besudeln Die Hauseigenthümer sind für jede Zuwiderhandlung ihrer Kinder und des Gesindes verontwortlich, und sellen unnachsichtlich mit der im Art. 26. dieses Beschlusses enthaltenen Strafe belegt werden. 13) Die in der Stadt befindlichen Färbereien sind, besonders an heißen Sommertagen, gehalten, nach dem Auslaufen des mit Geruch verbundenen Fär gsgessers, jedesmal sogleich eine Partie klares esser nachlausen zu lassen, damit aus ihrem Stwerbe keine Unbequemlichkeit oder Nachtheil für die Nachbarschaft entsteht. Blut oder sonstige Unsauberkeiten dürfen ihrerseits eben so wenig auf die Straße geschüttet, oder mit dem Färbewasser fortgeschaft werden. 14) Die Metzger sind gehalten, das große Hornvieh Schlacheen Kübe und Rinder im sädtischen Schlachthause zu schlachten. Das kleinere Vieh, nämlich Kälber, Hämmel, Schweine, sind sie in ihren Häusern zu schlachten befugt: aber der daher entstandene Unrath darf weder auf die Straße gebracht, noch in ihren muß, dsonsrs im we nenr sondern dieses ales gebracht wers noch am nämlichen Tage weggertuche wirten. gsnuen Marktplatze, Fleisch und Fischwerk De estan erhsiger u scheben. muß im Innern der Häuser ge16) Die Abtritte und Unrathsbehälter dürfen nur bei .. nie obne einen Erlaubnißschein Polizei=Kommissars gereinigt werden. darf niemals, selbst nicht mit Stroh vermischt, auf die Straße ausgeleert, sondern mug beoutsam in Fässer oder auf geschlossene Karren geladen, ohne die Straßen dadurch zu besudeln, vors Thor auf die Länderei, oder in dagebracht, und darf nicht in die Nachbarschaft der Landstraßen, Promenaden oder Gemeindewege aufgeschüttet werden. Esist ebenfalls verboten, denselben in der Stadt in Löcher einzuscharren, oder in die in der Stadt befindlichen Kanäle und Bäche einzuschütten. Hauseigenthümer, der seinen Abtritt reingen taßt, ist verbunden, gleich bei Tagesanbruch ie Straßen, so weiz,gs exforderlich ist, besonders 17) Diejenigen Bürger, welche Vieh halten, oder als bloßen Menschenkoth auf ihre Aecker zu bringen genöthigt sind, müssen denselben im Innern der Höse aufladen lassen, so daß keine Beschmutzung der Straßen und Belästigung der Nachbarn dadurch erfolgen kann. Imentgegengesetzten Falle dürfen sie den Dünger nicht anders als nach 10 Uhr Abends aus ihren Häusern auf die Straße ausführen, und daben dafür zu spült wi ausgefahren werden in Dunger „ gan kein Dünger 18) An dem bisherigen Verbote Tauben zum AusLiegen zu halten, und Hühner, Gänse und sonnurr Federvieh auf die Straße laufen zu lassen, unter polizeilicher Strafe untersagt. „echiegen usenr ie eit ie Die Polizei seh u muß. egen bleibe. Jedoch können die Karren selbst. zur nämlichen Stunde eran den Kothkarren sollen es müssen die Karren beim Aufladen möglichst Straße gestellt werden damit die Passage nicht gehindert u. die Vorübergehenden, 21) Bei strenger Winersteit gicht beläsigt werden. brennern, den M. Vranntwein: m Färbereien egern und Rettgertern so wie die Staße i. danz untersagt, Wassr auf durch de“auen zu lassen, indem dieselben bulch rus raher entstehende Eis unfahrbar und gefährlich werden könnten; dieselben sind gehalten Wasser in den Rbein fabren ziu beläsigen, sorzuschaffen, ohne die Nachbarn 22) Bei austhauender Witterung sind die Bürger geeiune zan ihrem Besitztbum vorbei, eine kleine Gblaue— das Eis zu machen, um dem Wasser befördern; das bassen und das Austhauen zu nicht auf diens viervon berrührende Eis aber ist den Kinnen und be su wersen, fondern zwischen aber verboten, deasue zu vertheien Es ia von Eis und 6ch. Eis ganz aufzubauen, und von Eis und Schnee große Haufen in den Stra bas die Bürger. e denn, ses ales auf Kosten der angren. Des Saitsen Peaigenr basene u Paute genden Eis= und Schnermassan muß 24) Wenn Slatteis.. utcber macht, so und die Straßen zum Geben unsicher kleinen Dias. di Einwooner gebalten, einen ihrem Eigenthum vorbei in der Straße mit Asche oder Sand zu be25) Die frge gzggei uterhauses sind vorbehalt. Polizei zunächs degen ven Rechtens, der Besolgung der in.u fsi0 für die genau: *) nung, aucb iene von vor das Polize. Seiten der Fuhrleute, solen Art. 471 des: ggericht gebracht, und nach dem nämlich das erstemas Geldbr...: a0l mir 1 Thlr. 9 Sgr. 4 Pl. eleraße, dus zweitemal mit dreien Tagen Polizeiarrest, und den Kosten der gerichtlichen Pro27) Außer der vorbemerkten Strafe soll das Versäumte wegen auf der Tonravenienten, von Polizib#en,! Stelle nachgeholt und diese Konen auf dein Executionswege beigetrieben werdem. 28) Gegenwärtige Verordnung, wodurch alle frühern Beschlüsse über die Straßenreinigung aufgehoben werden, soll öffentlich bekannt gemacht, gedruckt, angeheftet und den Polizeibeamten zum strengsten Vollzuge mitgetheilt werden. Bonn, den 11. Februar Der Oberbürgermeister, Windeck. Vorstehende Verordnung wird hiermit warnend in Erinnerung gebracht. Bonn, den 12. November 1840. Der Oberbürgermeister, Regierungsrath Oppenhoff. Bonn, den 16. Nov. Der deutsche Improvisator Dr. Langenschwarz, derselbe, welcher vor drei Jahren in seinem weltberühmt gewordenen Wettkampfe zu Paris den Preis vom Institut de France erhielt, reiste vor einigen Tagen mit seiner(unter dem Namen Rutini berühmten) Gemahlinn hier durch, war aber durch die Verhältnisse gehindert, uns den Genuß seiner Leistungen zu bieten. Wie wir nunmehr bestimmt wissen, wird dies gefcierte Künstlerpaar binnen ganz Kurzem wieder hier eintreffen und eine Akademie im hiesigen Theater veranstalten. Für die, mit Langenschwarz und seinen Leistungen nicht ganz Bekannten geben wir hier einen Auszug aus dem Artikel eines norddeutschen Blattes, der von vielem Interesse sein dürfte. „Sein so bekannt gewordenes Auftreten in Paris (Febr. 1837) mit dem Französischen Improvisator Freiherrn v. Pradel und dem berühmten Italiener Luigi Cicconi erregte Sensation in der litterarischen Welt. Es geschah durch ihn das erste Mal, daß die auf ihre Sprache so stolzen Pariser einem Repräsentanten der deutschen Sprache volle Gerechtigkeit widerfahren ließen. So äußerte der Constitutionel in seinen Spalten:„Seit Hr. Langenschwarz unter uns auftritt, hat sich der Geschmack für Deutsche Sprache und Dichtung bedeutend bei uns vermehrt: Alles will nunmehr Deutsch lernen, um ihn zu verstehen u. s. w. Die Quotidienne sagte: Monsieur Langenschwarz’est plus un Improvisateur’est un poête qui improvise; ca nest plus de’improvisation qu'il nous donne,’est de la poésie pure et nobic“ etc.— Die ausgezeichnetsten Pariser Gelehrten besuchten ihn, und nahmen ihn zuvorkommend bei sich auf. Bereits funf Jahre zuvor sprach ihm der berühmte Akademiker und Gelehrte, Professor Gretsch in Petersburg die Palme zu, und die gebildetern Frauen in dieser Residenzstadt der Czare ließen ihm(wie auch später, 1833, die Damen in Prag) einen Lordeerkranz überreichen. Die Kaiserin von Rußland ließ ihn zu sich auf's Schloß Akexandria entbieten und beschenkte ihn bei der Abreise mit einem prachtvollen Brillantringe und 100 Dukaten in Golde. Mehre Professuren, die ihm angeboten wurden, leynte Dr. Langenschwarz aus unbekannten Gründen ab.(Wir sind jedoch der Meinung, daß er seinem Wirkungskreise mahr Rutzen und Dauer verschaffen würde, wenn er, was auch schon Tiedge früher äußerte, eine bleibende Stellung annähme, und sich der Verbreitung Schtrhetorischen Talentes widmete). Mehr als alles aber, was Langenschwarz bis dahin geleistet, überraschte die neuerdings erst laut gewordene Mittbeilung, daß er auch in Französischer Sprache improvisire, wovon ein vor Kurzem in der Mitternacht=Zeitung abgedrucktes, von ihm improvisirtes Französisches Gedicht:„Au tombeau de Joan Jacques Rousseau, den glänzendsten Beleg liefert. Es ist uns kein zweites Beispiel in der Geschichte bekannt, daß irgend Jemand zugleich in zwei Sprachen improvisirt habe, und Deutschland kann stolz sein, dies Phänomen zuerst aufgestellt zu haben.— Langenschwarz wurde bei seinem ersten Erscheinen in Deutschland(wie dies leider bei uns immer zu geben pflegt!) stark und maßlos= heftig angeseindet. Wir erinnern uns, sein Talent in den Jahren 1830 und 1831 mit dem ganzen literärischen Deutschland im Kampfe gesehen zu haben. Allein, er ging, nicht ohne Preisgebung seiner Gesundheit, mit unerschütterlicher Anstrengung(der Pariser Ménestrei nannte ihn nicht anders, als’imperturpable) seinen schweren#fad, und errang den herrlichsten Sieg. Dabei ward ihm die Genugthuung, daß fast alle croßen und bereutenderen Männer Deutschlands sich mit vollster Anerkennung über ihn aussprachen. Tieck, Tiedge, Böttiger und andere nahmen keinen Anstand, ihm die ehrenvollste Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Tiedge, welcher nie zuvor eine Künstleikrunik geschrieben, ergriff für ihn die Feder, und sprach(in der Leipziger Zeitung von 1831) nachdem er seinen Leistungen das ausgezeichnerste Lob ertheilt, noch Folgendes:„Herr Langenschwarz improvisiit nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich, wie Referent solches in Italien selbst nicht angetroffen hat. Er läßt sich namlich zwei, drei bis fünf Gegenstände geben, die er mit 1, 2, 3 2c. bezeichnet und gleichzeitig bearbeitet, so daß er sich dabei von Jedem der gegenwärtigen Gesellschaft beliebig unterbrechen und von einer Nummer zur andern rufen läßt. Herr Langenschwarz beurkundet eine große Leichtigkeit, den bizarresten Gegenständen eine poetische Sei##e abzugewinnen und solche zu ernsten oder humeristischen Behandlungen zu benutzen“ u. s. w.— Der bekannte Novellist u. Dichter Storch äußerte sich: Dr. Langenschwarz improvisitt über jedes ihm gegebene Thema, sei es dramatisch, episch, lyrisch, didaktisch, sei es serids oder komisch, in höherem Styl oder volksthümlich, in den verschiedensten Dialetten, berlinerisch, wienerisch, schweizerisch, tyrolerisch 2c., und Jeder wird in ihm seinen Landsmann zu erkennen vermeinen. Das Erstaunenswertbeste aber, was er leistet, und worin ihm selbst der größte der jetzigen Italienischen Improoisateren, Segrizzi, nicht gleich kommt, ist, daß er—4 ihm gegebene Stoffe in eben so viel ihm ebenfalls ausgegebenen Versmaaßen, ja wohl auch mit gegebenen Endreisnen, auf der Stelle und gleichzeitig, die einen tragisch, die andern komisch, indem er noch dazu, nach Verlangen, während der Ausführung schnell von dem einen zum andern springt, zu den sinnigsten und zugleich metrisch=korrektesten Gedichten zu behandeln weiß. Ich würde dies fast Unglaubliche nicht anführen, wenn ich nicht mit ergenen Augen gesehen, mit eigenen Ohren gebört hatte. Man muß es in der That sehen und boren, um es glauben.— So sprechen sich diese und andere Autoritäten über das hohe Talent dieses Dichterrbänomens aus, und es täßt sich denken, daß sowohl die Neuheit dieser Erscheinung hieselbst, als auch das höchst Interessante derselben ihm ein zahlreiches Auditorium zuführen werde.“ Was seine Gattinn betrifft, so fügen wir nachstehenden Auszug aus einer Kritik aus dem„Wanderer am Rhein, Mosel und der Nahe“ bei: „Dennoch aber können wir nicht sagen, daß der der Dichterleistungen den der heutigen Sangesleistungen übertraf. Nie werden jene schmelzenden, das Innre mit erschütternder Gewalt ergreifenden Töne in uns ersterben, welche heute die mächtige und doch wieder so unbeschreiblich milde und wahrhaft glockenartige Zauberstimme der Sängerin Langenschwarz= Rutini uns bot.— Wie verschwindet nicht gegen diesen herrlichen, lieblichen Schmelz einer stets reinen, trefflichgeschulten Stimme, die bald im kolossalsten forte die Seele erschüttert, bald wieder im flötenartigsten, wie auf ferne Meilen entschwindenden und doch glockenhellen pianissimo das Gemütb entzückt, alles jené moderne Geleier erzwungener Schreistimmen, die kaum das Ohr, vielweniger Herz oder Geist inniger zu verrüdren vermögen?—„Hier ist wahrer, inniger Gesung.— ich höre zum Erstenmale wirklich singen!" sprach ein greiser Kenner an unserer Seite, und wir müssen ganz in diesen Ausspruch mit einstimmen. Niemals hörten wir die Cavatine Meyerbeers mit solchem Gefühle, solcher Reinheit und Wechselgewalt, solchem Schmelz und dramatischer Große vortragen,— niemals hatten wir geahnt, daß eine solche Kraft und Erhabenheit in der Scene Rhezia's liege; man muß in der That Webers Schöpfungen von einer solchen Künftlerin hören, um ihren ganzen Werth zu begreisen. Bücher=Versteigerung. „Fortsetzung der Bücher=Auction bis zum 21 C. M. inclusive. M. Eisen, Antiquar. Angekommen ganz frische englische Austern; auch können selbige taglich im Hause gespeis't werden bei G. Rümpler, Bonngasse Nro. 329. Ein schöner runder Gartentisch, ganz nach dem neueren Sefen e, zus Stein angefertigt, siebt billig zu ver#ufen, Stergasse Nro. 956 in Bonn. Vollständige Pseisen à..... 44 Sgr. dito"„mit elastischen Spitzen à 6„ Berliner Gelellschaftspfeisen à 5 bei D. Delimo zu vermiethen und auf halben Mai zu bezichen. stoße Mto. 35z. den. 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