Nr. 7. Erscheint jedesmal nach stattgehabter öffentlicher Stadtrathssitzung. onner Eisronin. Organ für vaterstädtische Interessen. Verlag von P. Lanstein in Bonn. 19. Juli 1890. Anzeigen für die 4gespaltene Petitzeile oder deren Raum 10 Pf. Abonnementspreis pro Jahr 2 Mark. Einzelne Nummern für Abonnenten 10 Pfg., für Nichtabonnenten 20 Pfg. Expedition: Franziskanerstraße 6. P. Hanstein's Verlag. Stadtverordneten-Sitzung vom 18. Juli 1890. Entschuldigt die Herren: Brassert, Eich, Guilleaume, Uellenberg, Wassermeyer,; außerdem fehlten die Herren Opladen, Kramer, Birkhäuser(Rheindorf). Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): M. Herren! Ehe ich in die heutige Tagesordnung eintrete, kann ich Ihnen die angenehme Mittheilung machen, daß die Wiederbestätigung des Herrn Collegen Möllenhoff sehr rasch erfolgt ist durch Cabinets=Ordre vom 21. Juni dieses Jahres. 1. Antrag wegen einer außergewöhnlichen Wahl zum Ersatz zweier Stadtverordneten. M. H! Es liegt uns zunächst ein Antrag vor von mehreren Stadtverordneten wegen Vornahme einer Ersatzwahl; es sind 2 Stadtverordnete ausgeschieden und zwar Herr Nasse durch Tod und Herr Haarmann durch seine Wahl zum Bürgermeister von Witten. Nach§ 20 der Städte=Ordnung können außergewöhnliche Wahlen zum Ersatz innerhalb der Wahlperivde ausgeschiedener Mitglieder angesetzt werden, einmal, wenn die Stadtverordneten=Versammlung dies beschließt, dann aber auch, wenn der Bürgermeister oder aber wenn die Regierung dies für erforderlich erachtet. Bisher, während meiner Amtsthätigkeit und auch während derjenigen meines Vorgängers hat eine Ersatzwahl innerhalb der Wahlperiode nicht stattgefunden, sondern ist mit den andern Wahlen erfolgt. Sie, m.., können darüber Bestimmung treffen. Die Wahl würde, da ja vorher die Listen der wahlfähigen Bürger aufzulegen sind, um eventuellen Einsprüchen wegen etwaigem Nichteingetragensein in denselben zu begegnen, nicht vor October oder November stattfinden können, also zu der Zeit, wo ja auch sonst die regelmäßigen Wahlen statthaben. Ich stelle hiermit den Antrag zur Diskussion.. m 6 ge Justizrath Helletesser: M..: Es scheint mir doch die Ansicht des Herrn Vorsitzenden, nach welcher die Listen, wie er sich äußerte, jetzt ausgelegt werden könnten, in Widerspruch zu stehen mit dem§ 19 der Städteordnung, nach welchem die Listen vom 15.—30. Juli öffentlich auszuliegen haben. Ich glaube aber außerdem, daß nach§ 18 der Städte=Ordnung zu entnehmen ist, daß in jedem Jahr eine solche Liste angefertigt werden muß. In dieser Ansicht bestärkt mich eine Mittheilung der Stadtverordneten=Versammlung von Köln; dort ist nämlich auch die Wählerliste schon seit der bemerkten Zeit offen gelegt. Ich frage, woher kommt dies, obschon die Wahl erst im nächsten Jahre stattfindet? Man ist eben der Ansicht, daß jedes Jahr die Liste angefertigt und offengelegt werden muß. Ist nun, m.., diese Ansicht richtig, so würde das vorgegeschlagene Verfahren, wie es der Herr Oberbürgermeister ausgeführt hat, den Bestimmungen des Gesetzes widersprechen und es würde in jedem Falle fraglich erscheinen, ob eine solche Liste heute am 18. noch rechtzeitig ausliegt. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): Die neue Liste wird in jedem Jahre aufgenommen und berichtigt, und es ist von mir auch schon vor längerer Zeit der Auftrag gegeben worden, frühzeitig neue Listen aufzustellen. Sonst wird in jedem Jahr die Liste berichtigt durch Neueintragungen, während eine eigentliche Neuaufstellung hier von jeher nur alle 2 Jahre stattgefunden hat. Die Sache ist übrigens, und das ist der Grund hierfür, mit großen Ausgaben verbunden. Die Listen können aber sofort ausgelegt werden. Justizrath Hellekessel: M..! Die Frist ist jetzt vorbei; die Listen haben auszuliegen vom 15. bis 30. Juli. Prof. Doutrelepont: M..! Die Städteordnung ist mit Bezug hierauf jedenfalls für gewöhnliche Wahlen, nicht aber für Ersatzwahlen bestimmt. Ich kann mir doch nicht anders denken, als daß, wenn ein Stadtrath aus irgend einem Grund austritt, man gleich neu wählen kann, wenn eine der vorhin vom Herrn Oberbürgermeister bezeichneten 3 Möglichkeiten, also daß wir, er selbst oder die Regierung es bestimmt, in Betracht kommt. In früheren Zeiten wurden die Ersatzwahlen stets sofort vorgenommen; in neuerer Zeit können allerdings nach einer Erklärung des Herrn Ministers die Ersatzwahlen verschoben werden. Also paßt die gehörte Einwendung hier wohl nicht. Justizrath Hellekessel: Wenn es heißt, daß alljährlich die Listen angefertigt werden müssen, daß sie jedes Jahr berichtigt werden müssen und aufzulegen sind und wenn weiter das hier nicht beobachtet worden ist, so kann eben die Wahl nicht vorgenommen werden. Ich berufe mich auf die Verwaltung von Köln, die derselben Ansicht gewesen ist; eben dort werden auch die Wahlen erst im nächsten 107 Bonner Chronik. 108 Jahr vorgenommen, nichts destoweniger ist aber bereits vor längerer Zeit öffentlich bekannt gemacht, daß die Wählerlisten vom 15.—30. Juli öffentlich ausliegen. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): In Bonn ist die Sache sehr einfach, insoweit als eine Abschrift der ganzen Liste gar nicht nothwendig ist, sondern nur eben eine Berichtigung der ganzen Liste. Dr. Hauptmann: Ich zweifle ja auch nicht, daß diese Berichtigung viele Arbeit macht; was man aber nicht kann, das ist die Berichtigung in der Zeit vom.—15. Juli vorzunehmen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, und was man ferner nicht vornehmen kann, daß ist die Auslegung der Liste vom 15.—18 Juli, diese Zeit ist eben vorüber. Der betreffende Paragraph sagt ja nicht, die Listen sollen 6 Wochen oder 4 Wochen oder 14 Tage ausliegen, sondern er schreibt vor,„in der Zeit vom 15.—30. Juli.“ Dieses kann nun dieses Jahr nicht mehr geschehen. Es kommt in vorsichtigen Stadtverwaltungen vor, daß, wenn auch keine Wahlen in Aussicht stehen, die Listen doch berichtigt und offen gelegt werden, für den Fall, daß, wenn beispielsweise ein Todesfall eintritt, die Ersatzwahl ungehindert ausgeführt werden kann. Hier sind nun die Listen weder berichtigt, noch neue angefertigt worden, es kann demnach keine Wahl stattfinden- und ich bin überzeugt, wenn sie trotzdem vorgenommen und etwa auf Ungiltigkeit aus diesen Gründen angetragen werden sollte, auch ihre Ungiltigkeitserklärung ausgesprochen werden wird; wir sind dann eben gegen den Wortlaut des Gesetzes verfahren. Prof. Doutrelepont: Ich kann mich doch mit diesen Ausführungen nicht einverstanden erklären. Uebrigens ist ja mein Antrag viel früher eingebracht worden, so früh, daß, wenn die Arbeit damals schon gemacht worden wäre, sie genau nach Vorschrift der Städteordnung hätte vorgenommen werden können. Ich möchte es doch darauf ankommen lassen, ob eine Ungiltigkeitserklärung erfolgt, weil wir diese formellen Fehler gemacht haben. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): Der Antrag ist allerdings schon früher gestellt worden, aber, m.., die Wahl könnte doch stattfinden auf Grund der alten Listen, wenn diese berichtigt sind. Die Ersatzwahl kann ja auch sonst im Laufe des Jahres auf Grund der früheren Listen hin vorgenommen werden. Ich bringe demnach den Antrag, wie er mir vorliegt, zur Abstimmung; er lautet: „Mit Bezug auf§ 20 der Städte=Ordnung bitten unterzeichnete Antragsteller folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen: Die Stadtverordneten wollen sich dahin aussprechen, daß eine sofortige Ersatzwahl für die ausgeschiedenen Mitglieder Nasse und Haarmann erforderlich sei.“ Mit allen gegen 3 Stimmen angenommen. Dagegen stimmten Olbertz, Hellekessel, Hauptmann. 2) Vorlage der Special=Projecte und der Kosten=Anschläge für den Neubau einer Volksschule an der Theaterstraße. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): M. H. Wie Ihnen bekannt ist, hat das Stadtverordneten=Collegium auf Grund des Rescripts des Herrn Ministers genehmigt, daß die alte Schule an der Theaterstraße der Universität überlassen werden soll und zwar für eine Klinik, wahrscheinlich eine neue Augenklinik. Der Vertrag ist vor einiger Zeit abgeschlossen worden, er ist vom Minister genehmigt worden und die Stadt ist verpflichtet, nach Fertigstellung der neuen Schule am 18. August 1892 das alte Schulgebäude der Universität zu übergeben. Wir haben den Herrn Stadtbaumeister beauftragt, Skizzen für das neue Schulgebäude anzufertigen und diese wurden sowohl von der Schul- als auch von der Bau=Commission eingehend geprüft und auf Grund dieser Prüfungen hat der Stadtbaumeister die Pläne für die neue Schule ausgearbeitet. Wir haben als Schulbauplatz angekauft ein Grundstück von den Eheleuten Laurent, welches an der Theaterstraße liegt, und ein solches von Professor Köster und auf der 3. Seite dasjenige, welches früher Herrn Max Hansmann zugehörte. Die Stadt hat das Grundstück für rund 52 000 Mark angekauft. Sodann hat die Stadt das Grundstück neben dem Laurentschen Grundstück für die Summe von 25000 Mk. acquirirt; dasselbe ist sehr zweckmäßig gelegen, und würde dadurch die Schule, weil sie von 3 Seiten leicht zugänglich wäre, außerordentlich gewinnen. Die meisten Kinder, welche die Stiftsschule besuchen, wohnen ganz in der Nähe und die Schule dehnt sich aus über die ganze innere Stadt. Es soll nun dort ein Schulgebäude errichtet werden für vorläufig 10 Klassen; es wird ja das=Classen=System bereits durchgeführt, so waren in der Stiftsschule bisher 4 Classen, durch den Zuzug ist jetzt schon die 9. respective 10. Classe erforderlich. Deshalb hat also die Bau= und Schul=Commission beschlossen, daß gegenwärtig ein Gebäude errichtet werden soll, was wenigstens längere Jahre ausreichend sei in dem dortigen Bezirk; sie glaubt, daß 10 Classen ausreichen. Zu gleicher Zeit wurde der Herr Stadtbaumeister ersucht, den Plan so einzurichten, daß später noch 6 Classen leicht eingerichtet werden können. Ferner m.., soll eine Turnhalle dort errichtet werden. Nach einem Rescript des Ministers soll das ja an sämmtlichen Schulen geschehen und viele Städte, namentlich Frankfurt a. Main, sind in dieser Weise vorgegangen. Wir haben gegenwärtig für unsere sämmtlichen Schulen, Realprogymnasium und Gymnasium nur eine einzige Turnhalle und zwar in der Capuzinerstraße. Diese reicht aber keineswegs aus und es ist jetzt kaum möglich, daß die Kinder den vollständigen Turnunterricht genießen können. Voraussichtlich werden wir ja für einzelne Schulen eine zweite Turnanstalt bekommen und zwar in dem Gebäude am Vierecksplatz. Es ist eine Turnanstalt, wie gesagt, in Aussicht genommen, doch liegt für diese vorläufig das Project noch nicht vor, sondern nur dasjenige für die Schule und für die Regelung des Platzes. Nach dem von dem Herrn Stadtbaumeister vorgelegten Kostenanschlag betragen die Gesammtkosten für die Schule 120000 Mk., und zwar 2000 Mk. Erdarbeiten, 15000 Mk. Maurerarbeiten, dann insgemein, Pflasterarbeiten, Einrichtung der Ventilation und Heizung mehrere tausend Mark. Dem heutigen 109 110 Organ für vaterstädtische Interessen. Project ist die Dampfheizung, die wir bereits in der Remigiusschule, im Realprogymnasium, sowie auch im Altemännerhaus haben, zu Grunde gelegt. Dieselbe hat sich bewährt und die Commission ist der Ansicht, diese Heizung auch hier bei dem Bau der Schule einzurichten. Nach einem weiteren Project aber werden die Kosten für die übrigen Arbeiten noch eine ziemlich hohe Summe betragen und zwar für die Herstellung des Schulplatzes, Erdarbeiten 9000 Mk., Maurerarbeiten 32000 Mk., Abtrittbauten 7290 Mk., Einfriedigung 2654 Mk., Entwässerung und Planirung, Anpflanzungen u. s. w. 1100 Mk., noch im Ganzen für Entwässerung 5980 Mk., für innere Ausstattung im Ganzen 10400 Mk. und für Unvorhergesehenes 7099, zusammen also rund 205 000 Mk. Ich kann Ihnen heute nun blos den erstgenannten Plan vorlegen; der Herr Stadtbaumeister wird so freundlich sein den Herren, die denselben noch nicht kennen, ihn vorzulegen und das Nähere zu erläutern.(Geschieht.) Es handelt sich also hier heute um diesen Plan, den die Stadtverwaltung protegirt, wenn die Bestätigung der Regie rung eingetroffen sein wird. M. H. Ich wiederhole noch einmal, daß der Antrag dahingeht, das erste Projekt, den Bau der Schule für die Summe von 120 000 Mk. zu genehmigen nach den vorliegenden Plänen. Ich bemerke noch, daß diese 120000 Mk. aus der neuen Anleihe, auf die ich gleich noch zurückkomme, demnächst genommen werden kann. Ein weitergehendes Projekt giebt es heute nicht. Hellekessel: Ich möchte nur fragen, ob die Turnhalle dabei einbegriffen ist. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): Nein, noch nicht. Versammlung genehmigt einstimmig den Antrag der Commission. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): Wir werden nunmehr die Genehmigung nachsuchen und nach Erhalt derselben den Herrn Stadtbaumeister beauftragen, die einzelnen Lieferungen zu vergeben. 3) Antrag wegen Aufnahme einer städtischen Anleihe zur Deckung der Kosten für einige Neubauten, sowie für den Ankauf mehrerer Grundcomplexe. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): Meine Herren! Bei der raschen Entwickelung der hiesigen Stadt mußte die Stadtverwaltung in den beiden letzten Dezennien namentlich darauf bedacht sein, daß die vorhandenen öffentlichen Gebäude verbessert, entsprechend vergrößert wurden, daß neue Anlagen geschaffen wurden und vor allem mußte sie darauf Bedacht haben, daß die Straßen verbessert und neue Canäle angelegt wurden; auch waren wesentliche andere sanitäre Einrichtungen zu treffen. Das Stadtverordneten=Collegium hat ja auch in der anerkennungswerthesten Weise die Mittel für diese Neubauten 2c. stets bewilligt. Es sind errichtet worden das Realprogymnasium, die 10=classige evangelische Schule, die 16=classige Heerstraßenschule, die =classige Schule Remigius, die=classige Mädchenschule St. Martin, die=elassige Fortbildungsschule 2c. Dann, m.., ist das Rathhaus vergrößert worden, die Gasanstalt mit ca. 1 Million Mark ist gebaut worden, das Schlachthaus für ca. 560,000 Mark, weiter das„Altemännerhaus“, das ungefähr 180,000 Mark kostet, ferner der Männer=Flügel an der Irrenheilanstalt für ca. 56,000 Mark. Im Ganzen sind für Hochbauten etwa 2,700,000 Mark verausgabt worden. Ferner für die Anlagen von neuen Straßen, große Kanalanlagen, für Verbesserung der Fluchtlinien, für Ankauf von alten Häusern und Grundstücken 2,000,000 Mark.— M.., trotz dieser großen Ausgaben, die ja theilweise aus den etatsmäßigen Einnahmen gedeckt werden konnten, namentlich besonders die Pflasterung der Straßen, zu welcher ja die Adjacenten beitragen und die Ueberschüsse der Gasanstalt— ich sage trotz dieser Ausgaben war es möglich, die Einwohner der Stadt nicht zu sehr zu belasten. Wir konnten ja in den ersten Jahren in dem Prozentsatz sogar heruntergehen und auch später wird die Belastung keine größere sein, weil die Einnahmen der Stadt günstig sind. Die Steuerkraft ist eben gewachsen. Die Gesammt=ZinsSchuld der Stadt kann getilgt werden, einmal für das Schlachthaus von 560,000 Mark, durch die daraus zu erhebenden Gebühren und diejenigen des Viehhofes, und die übrigen Schulden können verzinst werden durch die Ueberschüsse der Gasanstalt, so daß voraussichtlich auch in den nächsten Jahren die Stadt keine höheren Steuern zahlen wird. Aber, m.., es ist nun nothwendig, daß die Mittel für die Ausgaben für unumgängliche Anlagen, die bereits beschlossen sind und unbedingt ausgeführt werden müssen, beschafft werden. Ich will Ihnen nur kurz hier mittheilen, für welche Anlagen und Neubauten wir Anleihen aufzunehmen haben, und damit Ihre Einwilligung zur Aufnahme derselben beantragen. Ich bemerke dabei, daß die Ausgaben, die wir machen müssen, in diesem Jahre sowohl wie in den nächsten aber auch wieder gedeckt werden können durch Einnahmen, die sich diesen Ausgaben entgegenstellen, namentlich durch Erlös aus dem Verkauf von verschiedenen Bauplätzen, die wir gewonnen haben 2c. Wir haben ausgegeben für den für die Schule von den Eheleuten Laurent gekauften Bauplatz 59,730 Mark, dann haben wir ein Haus gekauft zur Regulirung des Windmühlenberges für 10,150 Mark; das Haus Fingerhut ist schon bezahlt; sodann kommt die Stiftsschule mit 120,000 Mark; sodann erinnere ich an das Windmüller'sche(?) Grundstück, es hat darüber bereits eine Skizze der Baucommission vorgelegen und der Herr Stadtbaumeister ist ersucht worden, ein genaues Project mit Kostenanschlag vorzulegen. Dann ist vorgeschlagen worden, daß der Windmühlenberg niedergelegt werde, die Wege sollen geregelt werden; in der Theaterstraße sollen die Canäle so geregelt werden, daß wir die Bauplätze, die zwischen der Canalisirung und der Theaterstraße liegen, später verwerthen können. Für diese Anlagen, genau ist das heute nicht anzugeben, sind 20,000 Mark veranschlagt. Dann hat die Stadt angekauft das Herrn von Dechen zugehörige Grundstück von etwa 17 Morgen für die Summe von 147,500 Mark. Für Regulirung des Terrains neuer Straßenanlagen werden etwa 70,000 Mark erforderlich sein. Dann aber hat die Stadt ja Aussicht, das Terrain dort Bonner Chronik. 112 111 zu Bauplätzen mit guten Preisen zu verwerthen. Weiter haben wir angekauft den Kaiserhof für 250,000 Mark, einschließlich Stempel und Acten 252,600 Mark. Der notarielle Akt konnte bis heute nicht besorgt werden, weil die Sparkassenverwaltung in Werne noch nicht in der Lage ist, die Besitzstücke beizubringen. Diese letzteren Ausgaben aber, m.., sind nicht jetzt zu leisten, denn das einschlägige Collocationsverfahren wird immerhin längere Zeit, vielleicht—12 Monate dauern; es würden diese Gelder also erst später aufzubringen sein. Dann haben wir aber auch in Aussicht genommen, den„Kaiserhof“ etwas umzubauen, namentlich, daß ein Gartensaal, eine neue Tonhalle errichtet werden soll; ich habe die Summe mit 200,000 Mark angegeben. Weiter ist durch Ihren Beschluß vom 28. Februar d.., m.., die Canalisation in der Stockenstraße, des Marktes, der Friedrichstraße, Kasernenstraße bis zum Wilhelmsplatz beschlossen worden und die Kosten hierfür betragen ca. 45—50,000 Mark; in derselben Sitzung ist ferner die Canalisation der Coblenzerstraße bis zur Weberstraße beschlossen worden, ebenso die eines Theiles der Nordstraße mit etwa 18,800 Mark; weiter haben wir in der vorletzten Sitzung beschlossen, die Grundstücke in der Nähe des Schlacht= und Viehhofes zu kaufen, weil wir sie nothwendig haben zur Durchführung des Bahnanschlusses vom Güterbahnhof nach dem Schlachthof und der Gasanstalt. Fest angekauft ist noch das Marquardt'sche Grundstück für 32 500 Mk. sowie dasjenige von Wessel(2 Morgen) für 12000 Mark; dann ist beschlossen worden, das Haus in der Vivatsgasse von Klein für 13615 Mark anzukaufen, und heute wird Ihnen auch ein Antrag vorgelegt werden wegen Ankauf des Hauses Sürst Nr. 20, für welches 12•400 Mark verlangt werden. Für den Abbruch der Häuser und Regulirung der Straßen Butterweck und Sürst sind erstmalig 10 600 Mark und später zur Durchführung des Alignements von der Münsterkirche bis zur Münsterstraße 11600 Mark nöthig. M..! Es ist zu erwarten, daß die Stadt eine hohe Summe für diese Terrains erhalten wird. Das betreffende große Terrain sind 5000 Quadratmeter, und an der Grabengasse hat Herr Wanders für den Quadratmeter 60 Mark bekommen. Dann habe ich in dieses mein Verzeichniß auch aufgenommen die Ausgaben für die Anlagen einer öffentlichen Bade=Anstalt; wie hoch die kommen, weiß ich freilich noch nicht, ich glaube aber immerhin 60000 Mark annehmen zu sollen. Dann ist noch eine Position aufgeführt für den Abbruch des Sternthores und die bezüglichen Straßen. Die Angelegenheit schwebt, wie sie wissen, schon sehr lange, sie liegt dem Herrn Minister zur Entscheidung vor, eine solche ist noch nicht ergangen, anscheinend weil, wie ich neulich aus einer Notiz der Kölnischen Zeitung ersah, von anderer Seite ein Antrag auf Erhaltung des Thores eingereicht worden ist. Die Entscheidung wird in Folge dessen für den Herrn Minister sehr schwer sein; doch hoffen wir denselben in einigen Tagen hier zu sehen und wird gewiß die Commission in einer Audienz Gelegenheit erhalten, ihm den Sachverhalt nochmals vorzutragen. Sodann haben wir eine Ausgabe vorzusehen für den Bau des Kasernements und des Depots für die Feuerlöschgeräthe. Die Lösch=Commission hat einen Vorschlag gemacht wegen Aufführung eines Gebäudes; nach dem darauf basirenden, uns vorliegenden Kostenanschlag wird das Kasernement von 12 Familien und die Einrichtung des gedachten Depots 110000 Mk. kosten, endlich sind auch für die Kanalisirung der Kaiserstraße 20 250 Mark bewilligt worden. Ein Theil, ich kann wohl sagen fast die Hälfte, wird zurückbezahlt werden bei der Anbauung der betr. Straßen. Sodann ist in der Commission noch vorgeschlagen worden, eine Summe in Aussicht zu nehmen für den Ankauf der alten Gymnasial=Gebäude, das neue wird im Herbst nächsten Jahres fertig gestellt sein. Das alte Gebäude wird veräußert werden und es dürfte wohl zweckmäßig sein, daß, wenn der Verwaltungsrath sich ausgesprochen hat, daß das Gymnasium für die Summe von 75000 M. an die Stadt verkauft werden könne, es die Stadt auch erwirbt. Wir haben, m.., für die Unterbringung der Polizei, für Leihhaus 2c. Gebäude nothwendig und wenn wir jenes vom StaatsFiskus erhalten können, dann dürfen wir es wohl als annehmbar erachten. Es sind sehr große Gebäude, zudem ist auch noch ein Hinterhof mit Ausgang nach der Friedrichstraße da. Sodann ist seit vielen Jahren an die Erbreiterung des Lein=Pfads und damit des Werftes, an die Errichtung von Lagerhäusern gedacht worden und die Vorarbeiten schweben auch noch. Ausgaben nach dieser Richtung bringen ja auch der Stadt, wenn auch nicht so viele, wie manche anderen, nicht unbedeutende Einnahmen und die Einnahmen die wir jetzt beziehen, ich meine also die Werftgelder, geben uns vollständig die Zinsen des Capitals, das wir dort angelegt haben. Wir haben in den letzten Jahren 11, 12 ja 13000 M. Werftgelder erhoben und das wächst ja noch immer mit der Zunahme des Handels. Das, meine Herren, sind Anlagen, die als nothwendig vorgesehen sind, die Gesammtkosten sind rund 1700000 M. Die Commission ist nun der Meinung, daß, wenn wir eine neue Anleihe aufnehmen, da ja auch noch andere Pläne vorliegen, welche Ausgaben bedingen, es zweckmäßig sein dürfte, eine solche von rund 2 Millionen Mark zu machen. Die Commission befürwortet dies unter der Bedingung, daß Seitens der Stadt Obligationen ausgegeben werden nach Bedarf und zwar immer zur Zeit, wenn die einzelnen Anlagen zur Ausführung kommen. Was nun die Aufnahme der Anleihe selbst anbelangt, so hat die Commission Ihnen vorzuschlagen, daß 3½% Stadt=Obligationen ausgegeben werden sollen. Der Curs, den wir feststellen, hängt ja vom Angebot und der Nachfrage ab; augenblicklich stehen solche ja niedrig, während sie vor etlichen Jahren 101, 10050 standen, notiren sie heute mit 96 oder auch mal 97½.— Die Anleihe=Commission wird ja Bedacht darauf nehmen, die Obligationen zu einer Zeit zu emittiren, zu welcher der Curs hoch steht. Wir haben in diesem Jahre%ge und 3½%ge zu verausgaben. Die Commission war doch der Ansicht 3½%ge statt.%ge auszugeben und ich glaube sicher, daß wir die An 113 Organ für vaterstädtische Interessen. 114 leihe ganz gut hier in Bonn werden unterbringen können. Ich erinnere nur an die letzte Anleihe, zu deren Zeichnung nur einige Tage festgesetzt waren, die aber trotzdem um das Sechsfache überzeichnet wurde in der Zeit von noch nicht 8 Tagen. Es wird zweckmäßig sein, daß die ganze Summe nicht gleich vom ersten Tage ausgegeben wird, da ja die Tilgung der Schuld erst im Jahre 1893 beginnt. Das, m.., sind die Vorschläge, die Ihnen die Commission zu machen hat.— Nun, m.., es ist keine Frage, wir haben Mittel nothwendig heute und zwar zur Deckung der Kosten des Bauplatzes für die Stifts=Schule und für die gekauften Grundstücke. Die Summen sind zu decken bereits Anfang August er. Ich hatte mich an die Landesbank in Düsseldorf wegen der Bedingungen gewandt, zu denen die Stadt ein Darlehn von 150 bis 200000 M. erhalten könnte, habe aber keine Antwort erhalten, obschon, wie ich weiß, am 3. dss. Mts. eine Sitzung des Provinzialausschusses stattgefunden hat. Es hat sich nun das Bankhaus Cahn hier bereit erklärt, der Stadt die fragliche Summe gegen eine Verzinsung von 4% zu überlassen, mit der Bedingung, daß ihm seitens der Stadt wenigstens einen Monat vorher die Mittheilung der Annahme gemacht wird. Unser Antrag geht also dahin 1) zur Deckung der Ausgaben, die jetzt nothwendig sind, vorläufig eine Anleihe von 250000 M. gegen freie Provision und eine monatliche Kündigung bei dem Bankhause Cahn hier aufzunehmen; 2) zur Deckung der Kosten der Anlagen, die ich Ihnen eben ausführlich bezeichnete, 3½%ge Stadt=Obligationen zu verausgaben. Versammlung nimmt beide Anträge in getrennter Abstimmung ohne Discussion einstimmig an. 4. Genehmigung des Ankaufs des Hauses Nr. 20 in der Sürst. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): Meine Herren! Ich habe zur Zeit mit sämmtlichen Eigenthümern der Häuser Eselsgraben und Sürst verhandelt, auch mit den Herren Anton Eschelbach und Hochgeschurz. Die notariellen Verträge sind sämmtlich abgeschlossen, nur nicht diejenigen mit den beiden eben Genannten. Das Haus von Eschelbach ist erworben, die Frau hat aber schließlich ihre Einwilligung resp. Zustimmung, als der Vertrag abgeschlossen werden sollte, nicht gegeben; ebenso die Frau Hochgeschurz. Nach mehreren Verhandlungen haben sich nun die Eheleute Eschelbach bereit erklärt, ihr Grundstück für 12600 M. abzugeben; wenn ich nicht irre, haben sie auch an die Stadtverordneten ein Schreiben gerichtet, in welchem sie die Gründe darlegten, weshalb sie der Stadt die Grundstücke nicht übergeben wollten. Es läßt sich ja nicht leugnen, daß das Haus seit Eröffnung der Poststraße gewonnen hat und daß namentlich, da Herr Eschelbach ein Verkaufsgeschäft von Möbeln hat, die Lage für ihn eine gute ist. Die Bau=Commission war der Ansicht, daß wir, da wir das Haus haben müssen, es für 12600 M. ankaufen; wird dann, meine Herren, dieses Haus niedergelegt, so fällt das von Hochgeschurz von selbst(Heiterkeit); denn, m.., jeder Hauseigenthümer ist verpflichtet, für die Standhaftigkeit seines Hauses Sorge zu tragen. Die Stadt würde das dem Manne ja gerne abkaufen, aber die Forderung von 13500 M. ist entschieden zu hoch. Früher hat er ja gar 9000 M. verlangt, dann aber ist er auf 13 500 gegangen; voraussichtlich wird er seine Forderung noch weiter ermäßigen und dann können wir ja vielleicht weiter verhandeln. Versammlung beschließt einstimmig dem Antrag gemäß. 5. Genehmigung zum Verkauf eines Parzellenstreifens an der Rheindorferstraße. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): M. H. Die Rheindorferstraße soll von dem Exerzierplatz aus nach Rheindorf hin ausgebaut werden und es ist nothwendig, daß vor dem Ausbau noch einige Parzellen an= bezw. verkaust werden. An der Ecke der Nord= und Rheindorferstraße hat die Stadt einen kleinen Terrain=Abstrich des Weges von Herrn Rang ankaufen müssen. Das ganze Grundstück ist groß 3 Are und 17□ Meter; Herr Rang hat für sein Terrain M..50 pro □Meter gezahlt und ist nun bereit, den fraglichen Parzellenstreifen zu diesem Preise zu übernehmen; es würde im ganzen ausmachen 1426 M. Das Terrain ist allerdings als Vorgarten des Rangschen Hauses mit sehr viel Arbeit verknüpft. Wir haben für das übrige Terrain etwas mehr gezahlt. Die Commission ist der Ansicht, daß sie glaubt, dieses Terrain für die Summe von.50 M. pro □Meter zu überlassen, deswegen auch, da man keine zu hohen Forderungen stellen soll, weil die Stadt in die Lage kommen dürfte, Parzellen von anderen Grundstücken, die in der Nähe liegen, acquiriren zu müssen. Wenn wir hier mehr verlangen, würden auch die übrigen Grundbesitzer eine höhere Summe verlangen. Versammlung genehmigt einstimmig den Antrag. 6. Genehmigung zur Verpachtung von Grundstücken der Armen=Verwaltung. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): Die betr. Grundstücke sollen verpachtet werden, es konnte aber die erwünschte Pachtsumme nicht erreicht werden. Beigeordneter Eller: Am 19. Mai fand die erste Verpachtung statt, doch waren alle gemachten Gebote unannehmbar. Wir haben in der ArmenDeputation beschlossen, diese Stücke noch einmal einer Verpachtung auszusetzen, die auch am 4. Juni stattgefunden hat und bitten wir sie heute, die Verpachtung zu den höheren Preisen, die da erzielt worden sind, zu genehmigen. Die Deputation hat sich auch dafür ausgesprochen. Versammlung erklärt sich einstimmig damit einverstanden. 7. Genehmigung zum Austausch eines Terrainstreifens. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): M..! Zu dem Austausch der Nordstraße, an der Stelle, wo die Kölnische Chaussee einmündet, ist eine Erbreiterung absolut nothwendig. Beigeordneter Eller: Die Nordstraße geht von dem Exerzierplatz schräg in die Kölner Chaussee, nun sind unten 2 Spitzen, von denen namentlich die eine sehr unangenehm für Fuhrleute ist, die von der Kölner Chaussee hereinkommen. Es handelt sich hierbei um ca. 3 Are, welche der Provinzialverwal Bonner Chronik. 115 116 tung gehören und es war deshalb an dieselbe nach Düsseldorf wegen unentgeltlicher Abtretung unterhandelt worden; dieselbe ist jedoch nicht darauf eingegangen, hat sich aber bereit erklärt, einen Tauschvertrag mit der Stadt machen zu wollen. Wir haben ihr nun ein uns geeignet scheinendes Grundstück, was unterhalb am Bach liegt zum Austausch angeboten und es hat sich die Provinzialverwaltung auch hiermit einverstanden erklärt. Es giebt dies eine große Verbesserung mit wenig Kosten; das Grundstück ist von uns zu 1800 Thlr. per Morgen erworben worden, es würde dies nach dem jetzigen Kostenpreis eine Entschädigung von 40 Mk. sein. Die Armenverwaltung hat sich für den Tausch ausgesprochen und erbittet Ihre Zustimmung. Versammlung genehmigt einstimmig. 8. Genehmigung eines Baugesuchs. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): Es liegt uns ein solches von Herrn Lölgen vor; er wohnt jetzt am Rheinwerft, unterhalb der Fabrik von Herrn Sünn besitzt er ein Grundstück, auf dem er ein Wohnhaus errichten will. Gegen die Errichtung dieses Gebäudes ist in baupolizeilicher Hinsicht nichts zu erinnern, auch von der Strombauverwaltung ist nichts einzuwenden. Da jedoch der Leinpfad noch nicht als ausgebaute Straße angesehen werden kann, so bedarf es Ihrer Genehmigung zu diesem Bau. Es liegt aber durchaus kein Bedenken vor; es ist das ein kleiner Mann, der sich dort ein nettes Häuschen hinbauen wird und dem wir das nicht versagen können, weil die Straße dorthin kommt. Versammlung ist einverstanden. 9. Weiterführung eines Kanals in der Beethovenstraße. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): M..! Der Kanal in der Beethovenstraße ist zur Zeit angelegt worden auf Kosten der beiden Herren Flittner und Prym. Sie haben sich aber vorbehalten, daß, wenn die übrigen Bewohner der Beethovenstraße den Kanal benutzen wollen, sie die Erlaubniß hierzu einholen müßten. In neuester Zeit sind nun die Herren Prof. Ritter, Sieber und Max Woltz und außerdem die Eigenthümer auf der anderen Seite eingekommen, daß auch ihnen gestattet würde, den Kanal fortzuführen und zu gleicher Zeit denjenigen der Herren Prym und Flittner zu benutzen. Nach einer Erklärung vom 7. Juli Seitens dieser Herren, wollen sie den Petenten gestatten, gegen eine Entschädigung von 200 Mk. weiter zu bauen unter Benutzung des vorhandenen. Ich glaube, daß man den 3 Herren unter den Bedingungen, die Prym und Flittner eingegangen haben, auch die Fortführung des Kanals gestatten kann und muß, unter der ausdrücklichen Bedingung, daß beim Bau alle technischen Vorschriften beobachtet werden und daß es der Stadt gestattet wird, das Wasser der Beethovenstraße einfließen zu lassen. Versammlung genehmigt in diesem Sinne. 10. Naturalisationsgesuch. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): M..! Es liegt uns ein Naturalisationsgesuch von Eichenberg vor. Er ist am 14. März 1839 in Zürich geboren, er wünscht in den preußischen StaatenVerband aufgenommen zu sein. Es liegen Seitens der Stadt keinerlei Bedenken vor; der Mann ist im Stande, sich selbst zu ernähren. Es wird daher auch das Collegium nichts einzuwenden haben. Gesuch wird einstimmig genehmigt. 11. Straßenbenennung. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): M. H. Es wird ihnen vorgeschlagen, die Grabengasse, um deren Benennung es sich handelt, Eintracht= oder Friedenstraße zu nennen. Die Bezeichnung„Grabengasse“ ist bis jetzt beibehalten worden, den Anwohnern und Eigenthümern ist es unangenehm, daß die Straße noch immer den bisherigen Namen führt, sie sagen, sie bekämen keine Miether, weil Niemand in die Grabengasse ziehen möge. Sie haben auch den Antrag gestellt, sie Martinstraße zu benennen, und sie gleichsam von der Poststraße nach der Münsterstraße als Fortsetzung der Martinstraße zu betrachten. Dr. Schmidt: Das scheint mir aber doch unpractisch zu sein; die Martinstraße hört am Graben auf, sie läuft nach der Straße am Bahnhof aus und nun soll auf einmal das Stück hinter der Bachstraße wieder„Martin" straße heißen; ja, m.., da ist ja gar kein Zusammenhang da und das muß doch unbedingt der Fall sein. Ich würde das sonst ganz merkwürdig finden; nehmen Sie doch die Sache, wie sie liegt; Caffee Tewele und die Häuser, die dort alle verschönert sind, heißen Martinstraße, ebenso das Stück, wo der Generalanzeiger liegt und wo soll nun ein Zusammenhang mit der Grabengasse herkommen. Dahm: Mir scheint nun doch, daß gerade die Verlängerung der Martinstraße gegeben ist. Ursprüng lich hieß die Straße„Mohr“=Graben und nachher Mohrstraße, aber man hat sich darunter gedacht die Strecke bis zur Poststraße, die Biegung ist später erst gekommen. Früher hat die Straße überhaupt gar keinen Namen gehabt; ich halte es für ganz richtig, wenn man die Verlängerung Martinstraße nennt; wie es jetzt ist, kann es unmöglich bleiben. Die ganze Strecke bis zum Kölner Thor heißt Grabengasse und da haben die Leute doch ganz gewiß ein Recht sich zu beklagen. Man weiß dort wirklich nicht, wohin man sich wenden soll, ob nach dem Köln=Thor oder nach der Poststraße; es ist die natürliche Verlängerung der Martinstraße und ich glaube kaum, daß es irgend welchen Irrthum geben kann, wenn man jetzt die ganze Strecke so bezeichnet. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): So viel ich weiß, wollen auch die Bittsteller nicht nur den Streifen bis zur Münsterstraße so benannt haben, sondern weitergehend bis zur Poststraße. Eller: Ich möchte doch auf die vorletzte Sitzung hinweisen; es wurde dort schon gesagt, die Grabengasse solle in 2 Theile getheilt werden. Jedenfalls wäre es zu wünschen, daß die Straßen jetzt einen bestimmten Namen erhalten. Prof. Doutrelepont: Ich glaube nicht, daß das gar so eilig ist, wir haben diesen Gegenstand schon einmal vertagt und können es auch noch einmal thun. Es bleiben nämlich immer noch 2 Theile: von der Münsterstraße bis zum Sternthor und von diesem bis zum Kölnthor. Daß sind doch auch 2 118 117 Organ für vaterstädtische Interessen. Abschnitte und ich glaube übrigens, es wäre auch ganz hübsch, wenn die Bezeichnung„Graben“ mit darin bliebe, damit die alten Namen nicht ganz von der Bildfläche verschwinden. Wir können aber, wie ich hiermit beantrage, die Beschlußfassung noch gut aussetzen. Dahm: Ich habe nichts dagegen, daß diese Sache noch einmal an die Commission verwiesen wird, ich möchte aber doch darauf hinweisen, daß es für die Grundstückbesitzer doch wünschenswerth ist, wenn der Straße ein Namen gegeben wird. Die Straße „Münsterstraße“ bis zur Poststraße ist schon theilweise bebaut, der übrige Theil wird es in Kürze auch und es ist deshalb schon besser und wünschenswerth, daß wir die Benennung jetzt vornehmen, weil die Leute anfangen zu verkaufen, damit nicht später wieder Catasteränderungen vorzunehmen sind. Dann ist es doch auch angenehm, wenn namentlich jetzt, bei Anlegung des Grundbuches einfach alle Namen fest bestimmt sind. Vorsitzender(Oberbürgermeister Doetsch): Es ist beantragt, diesen Punkt an die Baucommission zurückzuverweisen. Bersammlung ist damit einverstanden. Hierauf findet geheime Sitzung statt. vom 10. Juli 1890. Die heute stattgehabte Stadtausschußsitzung hatte sich mit drei Conzessionsgesuchen zu beschäftigen. I. Der Kaufmann Friedrich Möhren, Münsterstraße 1, hatte die Ertheilung der Conzession zum Kleinhandel mit Spirituosen beantragt. Die mündliche Verhandlung ergab, daß in dem genannten Hause seit 1882 die Conzession zum Kleinhandel mit Spirituosen bestanden. Unterm 24. Februar cr. hatte Antragsteller, nachdem demselben vorher die nachgesuchte Conzession in geheimer Sitzung abgeschlagen worden, Verhandlung in öffentlicher Sitzung beantragt, jedoch diese wieder später zurückgezogen. Am 9. Juni cr. hatte Antragsteller ein zweites diesbezügliches Gesuch an den Stadtausschuß gestellt; das Gutachten seitens der hiesigen Polizeibehörde vom 14. Juni er. ging dahin, daß ein Bedürfniß an dieser Stelle nicht vorliege. Auf Befragen gibt Petent die Auskunft, daß in dem Hause seit 8 Jahren die nachgesuchte Conzession bestanden habe; er habe das Haus zum hohen Preise gemiethet, den vorhandenen Vorrath an Spirituosen übernommen und werde er, wenn ihm die nachgesuchte Conzession nicht ertheilt werde, zu Schaden kommen. Auch wird festgestellt, daß Antragsteller an demselben Tage, 27. November 1889, an welchem er das Haus gemiethet, mit dem Gesuch an den Stadtausschuß herangetreten ist. Beigeordneter Dr. Schröder, Vertreter des öffentlichen Interesses, trat in dieser Verhandlung als Vertreter der Polizeibehörde auf und erklärte, daß er die angeführte Erklärung der Polizeibehörde vertrete. Das Urtheil des Stadtausschusses lautete dahin, daß, da festgestellt sei, daß in dem Hause seit längeren Jahren die Conzession zum Kleinhandel mit Spirituosen bestanden und der Stadtausschuß nicht den Grundsatz habe, eine solche Conzession zu vernichten, gleich, ob Petent das Haus gemiethet oder gekauft habe, dem Antragsteller die nachgesuchte Conzession zu ertheilen sei, und der Stadt die Kosten des Verfahrens zur Last zu legen seien. II. Franz Demmer beantragte die Conzession zum Betriebe einer Schenkwirthschaft in dem Hause Tempelstraße Nr. 9. Durch den Referenten wurde mitgetheilt, daß Antragsteller seit dem 16. April 1889 die Conzession zum Kleinhandel mit Spirituosen ertheilt worden sei; derselbe beantrage jetzt die Conzession zum Betriebe einer Schenkwirthschaft. Der Vertreter des Petenten, Rechtsanwalt Jansenius, betonte, daß gegen denselben, der den Feldzug 1870/71 mitgemacht und hierbei verwundet worden, nichts Nachtheiliges vorgebracht worden sei. Petent habe Kost gänger und sei in der ganzen Tempelstraße keine Wirthschaft, in welcher Arbeiter, die am Rhein an der Landungsstelle des Weber'schen Schiffchens beschäftigt seien, sich zur Stärkung und Erholung ein Glas Bier oder ein Schnäpschen trinken könnten. Der Verkehr sei durch das Auf= und Abladen ein großer, und sei es besonders für die Winterzeit hier geradezu ein Bedürfniß, daß eine kleine Schenkwirth= schaft vorhanden sei. Der Vertreter des öffentlichen Interesses beantragte Abweisung des Gesuches, da in der Nähe— Josephstraße— genug Wirthschaften seien. Das Urtheil das Stadtausschusses ging dahin, daß zur Errichtung einer Schenkwirthschaft an genannter Stelle kein Bedürfniß vorliege, daß Antragsteller nicht den Beweis erbracht habe, daß früher eine Schenkwirthschaft in dem Hause bestanden, daß die Bedürfnißfrage bei dem früheren Gesuche genügend erwogen und Petent abzuweisen sei. Die Kosten des Streitobjektes— jährlich 300 Mk.— werden dem Antragsteller zur Last gelegt. Ueber das III. Conzessionsgesuch— Antrag des Mathias. Klein, Kessenicherweg 85, zur Errichtung einer Schenkwirthschaft— referirt Stadtausschußmitglied Becker. Derselbe theilt mit, daß dieses Gesuch seitens des Antragstellers das vierte sei. Nachdem demselben unterm 6. Dezember 1889 die Conzession zum Betriebe einer Speisewirthschaft mit Bier und Wein ertheilt worden, beantrage derselbe nunmehr Schenkwirthschaft. Antragsteller habe in einem langen Gesuche die Gründe zu widerlegen versucht, welche die Bedürfnißfrage verneint hätten. Die Ortspolizeibehörde sei gegen die Ertheilung der Conzession, da Klein nur vollständige Schenkwirthschaft verlange, damit er unbeschränkt Branntwein verzapfen könne; die Errichtung einer solchen Schnapswirthschaft an dieser Stelle halte die Ortspolizeibehörde für sehr bedenklich. Antragsteller Klein betont hierauf, daß er von Fabrikarbeitern wenig besucht werde, daß aber die Fuhrleute und anderes Publikum oft bei ihm einen kleinen Branntwein begehrten; auch sei die Conzession zum Verkauf von Branntwein auf der Coblenzerstraße, in seiner Nähe, ertheilt worden, nachdem man ihm dieselbe abgeschlagen habe. Der Vertreter des öffentlichen Interesses beantragt Abweisung des Gesuches. Das Urtheil geht dahin, daß Petent mit seinem Gesuche abzuweisen sei, da ein Bedürfniß nicht 119 Bonner Chronik. vorliege. Dem Antragsteller werden die Kosten des Streitobjektes— 250 Mk. pro Jahr— zur Last gelegt. Sprechsaal für Bonner Stadtangelegenheiten. Als Einsender dieses vor einiger Zeit eine Rheinreise antrat, waren mehrere Tage verflossen, seit durch das Hinabstürzen eines bespannten Fuhrwerkes von der Rampe gegenüber dem Rheinkrahnen die steinerne Einfassung beschädigt worden, und wunderte er sich, daß man die kleine Beschädigung nicht gleich reparirt, sondern die Stelle mit einem häßlichen Bretterzaun umgeben hatte. Als wir jetzt nach Verlauf von 5 Wochen von der Reise zurückkehrten und den Weg vom Dampfboot=Landungsplatz über die Rampe einschlugen, war das erste, was uns in die Augen fiel, der schöne Bretterzaun an obengenannter Stelle. Alles war unverändert, nur trug die Umfriedigung in großen Buchstaben die Aufschrift:„Projektirter Aufgang zur Bonner Rheinbrücke.“ Mag nun wirklich die Absicht vorliegen, den Aufgang zur Brücke an dieser Stelle zu errichten, muß darum die kleine Reparatur, welche in einem Tage vollführt werden kann, unterbleiben, weil später wieder durchgebrochen wird? Die Sparsamkeits=Rücksicht wäre doch zu kleinlich, um jedem Vorbeigehenden monatelang diesen Anblick zu bieten. Was wird jeder Fremde, deren das Dampfboot jetzt so viele bringt, über die öffentlichen Verhältnisse in Bonn denken? Auf unserer Reise bot sich uns überhaupt oft Gelegenheit, Vergleiche über die Verhältnisse anderer Rheinstädte gegenüber Bonn anzustellen, und wir müssen leider sagen, nicht immer zu Gunsten unserer Stadt. Nehmen wir nur einmal den Zustand unserer 120 Rheinpromenaden, und vergleiche damit solche in kleineren Orten, wie St. Goar und Boppard. Die Promenaden sind dort auf's peinlichste sauber gehalten, keine ausgespannten Fuhrwerke versperren dieselben halbe Tage lang. Nicht werden durch Lagerung von Häuten, Petroleum und duftendem Käse die Geruchsorgane der Spaziergänger belästigt. Die aufgestellten Ruhebänke, stets in reinlichem Zustande, laden zum Sitzen ein. Hier in Bonn ist man selten in der Lage eine Bank benutzen zu können. Abgesehen davon, daß die Mehrzahl der Bänke gewöhnlich von Kindern und Kindermädchen besetzt ist, dienen solche in der untern Rheinpromenade am Tage gewöhnlich zum Aufenthalt der Sonnenbrüder und Nachts zur Schlafstelle obdachloser Persönlichkeiten. Da scheut jeder die Reinlichkeit Liebende doch gewiß, sich einen solchen Ruhesitz auszuwählen. Könnte man hier nicht, wie in andern Städten, besondere Bänke mit der Aufschrift„Kinder=Bänke“ versehen und Sorge tragen, daß die Sitze sich in reinlichem Zustande befinden? Auf eine besondere Eigenthümlichkeit Bonns muß zum Schluß noch hingewiesen werden, wenngleich der Gegenstand schon so oft erörtert worden ist. In keiner Rheinstadt fanden wir die schönste Promenade unpassirbar, weil sie als öffentlicher Badeplatz benutzt wird, wie dieses in Bonn der Fall ist. Kann man in Bonn keine andere Einrichtung treffen? Einsender dieser Zeilen, liegt es fern, unnöthig kritisiren zu wollen; bei der Veröffentlichung leitet ihn nur das Motiv, seiner Vaterstadt, die doch eine Luxus= und Fremdenstadt sein will, einen Dienst zu leisten, und auf Mängel aufmerksam zu machen, die sich in andern Rheinstädten nicht zeigen und denen leicht abzuhelfen ist. Universitäts=Buchdruckerei von Carl Georgi in Bonn.