Nr. 26. Donnerstag den 15. 1827. I n l a n d. Im Bezirk der königl. Regierung zu Köln ist der bisherige Hülfspfarrer Wilhelm Kurth zu Dottel, Regierungsbezirk Aachen, an die Stelle des entlassenen Pfarrers Johann Anton Müller zum Hülfspfarrer zu Keldenich, im Kreise Bonn, ernannt worden. A u 6 1 a n d. Deutschland. Frankfurt, 11. Februar. Gestern Nacht hat sich das Eis auf dem Main ober= und unterhalb hiesiger Stadt festgestellt, so daß heute schon der Strom von Fußgängern passirt wird. Biebrich, 9. Februar. Die Kommunikation der hiesigen Rheinseite mit Mainz ist seit heute Morgen wegen dem starken Eistreiben unterbrochen. Heute Abend um 5½ Uhr ging auch hier der Rhein zu, nachdem sich seit heute Mittag die großen Eismassen von Schierstein an bis gegen das herzogliche Schloß zusammendrückten. Das Gekrach des sich comprimirenden Eises war ganz imposant anzuhören. Nächsten Sonntag wird man sich ohne alle Gefahr über die neu aufgeschlagene Brücke nach Mainz wagen können.— Bei der fortwährenden starken Kälte, läßt sich eine schwere Eisfahrt voraussehen, vor der es den Rheinbewohnern grauet. Mainz, 10. Febr. In der vergangenen Nacht hat sich der Rhein an unserer Stadt, so weit das Auge, sowohl aberhalb, als unterhalb derselben reicht, gestellt, und unsere Verbindung mit dem jenseitigen Ufer ist unterbrochen. Die Polizei traf sogleich löbliche Vorsichtsmaßregeln, um voreilige Menschen durch Verwehrung des allzufrühzeitigen Uebergangs vor Unglück zu bewahren, auch wurde der Behörde zu Kastel mittelst Sprachrohrs der Befehl insinuirt, das jenseitige Ufer gleichfalls bewachen und Niemand den Fluß passiren zu lassen, bevor es konstatirt sey, daß die Eisdecke hinlängliche Festigkeit erlangt hätte. Türkei. Konstantinopel, 10. Januar. Seit letzter Post hat sich hier nichts Wesentliches verändert. Allein die Angelegenheiten Griechenlands scheinen nach den neuesten, uber Smyrna einzegangenen Nachrichten vom Kriegsschauplatze, die bis zum 2. Januar reichen, eine Wendung zu nehmen, welche den Hoffnungen der Griechenfreunde mehr, als nach dem letzten Feldzuge zu erwarten stand, entspricht. Ganz Livadien, das östliche und westliche Griechenland, sind wieder in vollem Aufstande. Die scheinbare Unterwerfung hat aufgehört, und bis nach Salona und Volo stehen alle Landeseinwohner unter den Waffen. Die griechischen Kapitaine vertheilen überall Flinten und Munition. Die griechische Regierung war am 10. November zu Aegina angekommen, und hatte sich Tags darauf unter Kanonendonner konstituirt. Konstantin Nicomedas erhielt bei dieser Gelegenheit das Kommando in der Stadt, und den Ipsarioten wurde die Bewachung der Nationalversammlung anvertraut. Die Regierung beschäftigte sich mit den öffentlichen Angelegenheiten, u. erließ am 12.(24.) November ein Dekret, daß jedem Bewaffneten verbietet, sich Aegina zu nähern, so wie überhaupt Niemandem vom Wehrstande persönlichen Zutritt gestattet. Alle Anfragen oder Begehren von diesem Stande sollen schriftlich vorgebracht werden. Am 15.(27.) November ward eine öffentliche Versteigerung aller Einkünfte der Nation für das Jahr 1827 beschlossen. Am 17.(29.) November erschien ein Dekret, das die Seeräuberei aufs strengste untersagt. Ueber die kriegerischen Ereignisse in Livadien selbst lauten die Nachrichten für die Türken sehr nachtheilig. Am 1. Dezember ist Musta Bey bei Arachova von Karaiskaki aufs Haupt geschlagen worden. Einige Tage früher hatten zwar die Türken mit vielem Verluste die Position von Dobrena zu behaupten gewußt, wobei die Griechen den tapfern General Jannacki Sultani verloren, allein nach Karaiskaki's Siege mußten sie auch diese Position verlassen. Wegen dieser Ereignis### ward zu Aegina ein Dankfest gefeiert. Die Nationak= Versammlung hat Negroponte in Blokadestand erklärt, und man vermuthet, daß eine gleiche Maßregel gegen Candia genommen werden dürtte. Auf dieser Insel hat sich die Empörung gegen die Türken neuerdings wieder sehr verbreitet, und die griechische Besatzung von Carabusa gewährt den Insurgenten einen Anhaltspunkt. Lord Cochrane wurde nun wieder in den Gewässern des Archipels erwartet; er hatte der Nationalversammlung, von Marseille aus, seine Ankunft angekündigt Griechenland. Salamis, 10. Dezember.(Beschluß des in No. 25 abgebrochenen Artikels.) Wädrend diese Korps ihre Bewegung ausführten, rückte Karaiskaki auf dem gewöhnlichen Wege vor, der von Distomo tiefer in den Parnassus hinein nach Arechova führt. Durch diese eben so wohlberechnete, als schnell ausgeführte Maßregel wurde der Kiaja Bey in den hohen Theilen des Parnassus eingeschlossen, und sofort aus allen Schluchten angefallen, die gegen seine Stellung sich öffneten. Der Kampf war einer der hartnäckigsten, den die Geschichte dieses Krieges kennt. Gegen Abend war der Feind genöthigt, sich auf einem es u ae a. Brou und Kriegsbedarf. Sieben Tage widerstand er in dieser schrecklichen Lage mit heroischem Mutbe den unstrengungen der Griechen. Die Blüthe der albonesischen Krieger war dort versammelt. Am achten be gehrten sie zu kapituliren. Kein Vertrag mit Euch, war des Karaiskati Antwort. Wir müssen die Geister der Helden von Missolunghi versöhnen. Doch seyd ihr in derselben Lage, wie jene: öffnet Euch, wie sie, mit dem Säbel in der Faust, den Weg durch unsere Hausen. Hierauf der letzte Versuch der durch Hunger und Wuth Getriebenen, aus den Engpässen hervorzubrechen, und die Straße nach Salona oder Livadien zu gewinnen. Der Erfolg ist aus Karaiskaki Bericht an General Ducas zu sehen. 1300 Feinde wurden erschlagen, unter ihnen der Kiaja Bey, die übrigen gefangen, das ganze Korps vernichtet. Nach dieser glänzenden Waffenthat erschien Coletti wieder auf dem festen Lande. Er manövrirt gegen Zeituni, und hofft durch dessen Wegnahme dem Redschid den Rückzug nach Thessalien eben so abzuschneiden, wie die Sulioten u. Epiroten ihn in Arechova von der Heimkehr über Salona nach Janina trennen. Die weitern Folgen müssen sich bald entwickeln. Unter diesem Getümmel haben die Rumelioten wieder zu den Waffen gegriffen, und, um ihre Unterwerfung unmöglich zu machen, die angesehenen Türken ermordet, die in ihre Hände stelen. Es ist fortdauernd ein Kampf auf Leben und Tod, ein Todeskrieg von einem christlichen Volke gegen Barbaren geführt, die in sein Land eingedrungen, an die es durch keinen Eid, durch keine Pflicht gefesselt wird, gegen dessen rohe Macht es den Kampf nie aufgegeben hat. So weit sind Haß und Erbitterung gediehen, daß ein Vertrag irgend einer Art, nach dem bier Türke und Grieche beisammen leben sollen, unmöglich ist. Unterliegen die Griechen, so folgt gänzliche Berödung dieses schönen Landes, des schönsten, das in Europa die Sonne bescheint, und der Ueberrest der Bewohner, die dem Feuer, dem Schwerdt, der Knechtschaft entgehen, endigen als Rauber zu Wasser und zu Lande. Doch dahin wird es nicht kommen; im Gegentheil steigt, nachdem diese schreckliche Zeit vorüber ist, die Hoffnung, daß Griechenland sich bifreien werde, mit jedem Tage. Freilich wird mit der gewonnenen Unabhängigkeit nicht sofort Eintracht und Friede in die verödeten Fluren und in die verwilderten Gemüther zurückkehren; aber in dem Kampfe der Parteien wird am Ende Eine obsiegen, und aus den Wehen dieser furchtbaren Zeit wird, unter dem Schirm der Unabhängigkeit und der christlichen Civilisation, in diesem alten Sitze des Ruhms und der Bildung wieder ein Volk aufblühen, das der europäischen Staaten=Gesellschaft ganz andern Ruhm verheißt, als die verwesende Macht der Türken, die in Griechenland beilloser und zerstörender, als selbst in andern Theilen ihres Reichs gewirkt hat, und für welche der Besitz dieser schönen Länder nie von einiger Bedeutung gewesen ist. Italien. Livorno, 29. Januar. Das von hier jüngst ausgelaufene, von den Agenten des Vicekönigs von Aegypten, dem Handelshause Viollier, Grabau und Komp. Ersterer ist ein Genfer, Levterer hannöverscher Konsul allbier) mit Kugeln und andern Kriegsbedürfnissen, für den Dienst des Vicekönigs befrachtete engl. Schiff, Lord Kinnaird, Kapitain Alexander, ist lant Berichten, die bei der hiesigen Gesundheitsbehörde eingelaufen sind, in der Nähe der kleinen Insel Giglio, mit dung und Minnschaft zu Grund gegangen. Illyrie n. Triest, 1. Februar. Da noch immer keine Schiffe aus der Levante ankommen, so befinden wir uns ohne Nachrichten von dort. Auch die heute eingetroffenen Briefe aus Konstantinopel vom 5. Januar bringen nichts Neues über die kriegerischen Ereignisse in Griechenland. Der neue russische Bothschafter war bereits von Bucharest nach Konstantinopel unterwegs. Nach Briefen aus Marseille vom 46. Januar soll Lord Cochrane mit seiner Sloop wirklich nach Morea abgesegelt seyn. Oesterreich. Wien, 3. Februar. Heute Vormittag verschied allhier der königl. preußische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister am kaiserl. königl. Hofe, Fürst von Hatzfeld, nach einem kurzen Krankenlager. Der Verewigte hatte sich an unserm Hofe allgemeine Achtung zu erwerben gewußt; er ist bekanntlich der nämliche, welchen Napoleon im Jahre 1806 durch eine Militairkommission zum Tode verurtheilen len ließ, auf Fürbitte der Fürstin aber begnadigte. Seine Gemahlin u. zahlreiche Familie sind untröstlich. England. London, 6. Februar. Am 9. Dezember kam das Schiff Ariadne mit dem Leichnam des Marquis von Hastings, welchen man von Baia bei Neapel am 28. November abgeschickt hatte, in Malta an. Die Ariadne zog ihre Wimpeln an halbem Mast auf, und die andern Schiffe nahmen die ihrigen ab. Mit Sonnenuntergang feuerte man die Kanonen der Batterien so oftmal ab, als der Marquis Jahre alt geworden war. Am 10. Dezember wurde der Leichnam unter den gehörigen Ceremonien ausgeschifft, von dem General Ponsonby und den übrigen Behörden, u. s. w. empfangen, und am 13. im Pallast beerdigt. Seine letzte WillensMeinung wurde genau befolgt; die rechte Hand wurde abgehauen, um dereinst beim Tode der Marquisin in ihr Grab gelegt zu werden. — Herr Canning har am letzten Donnerstag einen Rückfall bekommen, ohne daß das Publikum etwas davon erfuhr; doch war er am Freitag weit lesser und seither ist er in voller Genesung. Die gestrigen Abendberichte waren durchaus günstig. — Man hat so eben das Testament des Herzogs von York bekannt gemacht. Man ersieht daraus, daß man die schlechte Schilderung seiner Vermögensumstände übertrieben hatte; denn Se. königl. Hoheit haben in Ihrer letzten Verfügung ausdrücklich geäußert, die Güter würden hoffentlich zur Bestreitung seiner Schulden und zur Bestreitung der Beerdizungskosten hinreichen, und alles, was nach Bezahlung des darauf haftenden frei übrig bleiben werde, hinterlasse er seiner Schwester der Prinzessin Sophia, für welche er eine besondere Zuneigung hege. Der Verkauf der Hunde und Pferde Sr. königl. Hoheit des Herzogs von York mit Inbegriff einiger Wagen von geringem Werth, hat 8804 Pf. St.(220,000 Fr.) betragen. Portugal. Lissabon 27 Jan. Die ganze spanische Macht auf der vortugiesischen Gränze besteht aus 9661 Mann Infanterie und 12•2 Mann Kavallerie, im ganzen 10,903 Mann, worunter 2411 Mann zu Fuß und 367 zu Pferd untertdem General Rodil, und die übrigen unter den Generälen Sesti und Felix Uniell. Darunter ist jedoch das Observations=Korps unter General Don Pedro Sarsfield nicht begriffen, dieses steht bei Truxillo und Talaveira. Eine solche Macht nöthigt England und Portugal zur Aufstellung einer ähnlichen Armee auf den Gränzen. — Seit dem Abzug der drei englischen Regimenter, welche gegen Abrantes marschirt sind, haben die übrigen englischen Truppen keine Bewegung gemacht; allein man legt überall im Innern Magazine an, und es ist also zu vermuthen, daß auch diese sich bald auf den Marsch begeben werden. — Es ist ungtaublich, wie sehr man die Einwohner von Tras=os=Montes getäuscht hatte. Man wußte in dieser Provinz durchaus nichts von dem, was seit den letzten Monaten in Lissabon vorgegangen war; besonders sorgfältig hatte man die Ankunft der englischen Truppen verhehlt. S p anie n. Madrid, 2. Februar. Vorgestern sind drei außerordentliche Kouriere bei dem Kriegsminister angekommen, wovon der eine aus Gallizien und die beiden andern aus Estramadurn; von dem Inhalt ihrer Depeschen hat man, gegen die sonstige Gewohnheit, ein Geheimniß gemacht. Man will jedoch wissen, der General Equia, der in Gallizien kommandirte, spreche von einer großen Gährung in der Nähe von Ferol, Corunna, St. Jacques und Vigo, und er äußere die Besorgniß eines Ausbruchs zu Gunsten der Konstitution, wenn man nicht hinlängliche Garnisonen in diese Plätze lege. Bekanntlich hat sich der liberale Geist in Gallizien seit 1823 mehr erhalten als in den andern Provinzen. Außerdem geht das Gerücht, in Estramadura sey ein großer Theil des Regiments Arragon, Infanterie, desertirt. Man hält dasselbe nicht für sehr gut gestimmt: neulich, als es von Sarragossa nach Valencia zog, gingen mehrere Liberale aus der Stadt mit ihm, und sie wurden durch dasselbe bis auf die Gränze Portugals in Schutz genommen. Man sagt, die spanischen Truppen, die man diesen Deserteuren nachgeschickt, seyen von den portugiesischen Konstitutionnellen zurückgejagt worden, weil sie über die portugiesische Gränze gegangen waren. — Herr Calomarde ist noch immer Minister der Gnaden und der Justitz, nur hat man sich das Ansehen gegeben, als hätte man ihm das Präsidium des Ministeriums abgenommen. Am meisten gelten aber der Infant Don Carlos und die beiden portugiesischen Prinzessinnen; ihnen haben die Generalkapitaine St. Jean und Mazano Equia es zu verdanken, daß sie noch immer ihre Stelle behalten. Auch der General Carvajal behält seinen Platz als General=Inspektor der Freiwilligen. Einstweilen hat man zum Schein den Kommandant von Cinidad=Rodrigo, Don Becezza, vor ein Kriegsgericht gestellt, weil er der Insurgenten=Kaval= lerie des Silveira 6 Kanonen abgegeben hatte; man ist gewiß, daß er mit allen Ehren freigesprochen werden wird. Viel strenger geht man gegen Konstitutionnelle zu Werke; am 23. sind zu Grenada zwei arme Teufel hingerichtet worden, weil sie, der eine ein Freiwilliger, und der andere ein Schuhmachergeselle, lebe die Konstitution, auf dem Theaterplatze gerufen hatten. — Man spricht von der Reinigung der königl. Freiwilligen im ganzen Königreiche; alle Landlänfer und Heimathlose sollen aus diesem Korps herausgeschafft, und darin nur Eigenthümer, Beamte und Professionisten zugelassen werden; daraus würde eine Art Nationalgarde entstehen, wobei die Offiziere nur steuerbare Leute oder Abgedankte und Beurlaubte seyn sollten. Aber die Sache wird nie zu Stande kommen; man will und kann nicht was gut ist. Nie wird man Maßregeln nehmen, welche die auswärtigen Gesandten vorschlagen, die den Frieden sichern und die Regierung gegen die Mönche schützen würden. — Herr Lamb hat mit dem Kriegsminister, Herrn Zambrano, einen lebhaften Anftritt gehabt; er warf ihm vor, daß durchaus keine Maßregel gegen den Hinund Herzug der Insurgenten in Spanien auf der Gränze genommen sey. — Man weiß, daß die spanische Regierung ihrerseis dem Herrn Lamb viele Vorwürfe wegen den Schriften macht, die in Gibraltar gegen die spanische Regierung gedruckt und von da in Spanien verbreitet werden. Herr Recacho hat gegen dieselbe eine besondere Polizeimaßregel genommen. — Bei dem schlechten Zustande der Dinge für die Insurgenten haben sie wenigstens noch den Vortheil, daß die Engländer nirgends in Portugal selber sicher sind. Sogar im Kabinet der Prinzessin herrscht Uneinigkeit. Die Insurgenten machen jetzt den Plan eines Guerillaskriegs in den Gebirgen. — Die Insurgenten erklären jetzt die Uneinigkeit unter ihren Anführern durch angebliche Bestechung mit englischem Gelde. Die Engländer sollen allerlei Vorschläge zur Aussöhnung gemacht, aber die Insurgenten alles verworfen haben. Frankreich. Paris 9. Februar. Folgendes ist der Inhalt des Gesetzentwurfs über die Presse, so wie ihn die Kommission jetzt dargestellt hat. Titel I. on den Bekanntmachungen. Kapitel 1. Von den Bekanntmachungen nichtperiodischer Schriften. Art. 1. Vor Ablauf der ersten 5 Tage nach der Niederlegung, die der Art. 14 des Gesetzes vom 21. Okt. 1814, und der Art. 29 des Gesetzes vom 26. Mai 1819 vorschreiben, darf keine Schrift von 20 Bogen und darunter, in irgend einer Art zum Verkauf ausgesetzt, bekannt gemacht, oder vertheilt werden. Die Frist ist 10 Tage, wenn die Schrift mehr als 20 Bogen enthält. Im Fall der Zuwiderhandlung verfällt der Buchdrucker in eine Strafe von 3000 Fr. Art. 2. Die Verfügungen des Art. 1 haben keine Anwendung auf die Reden und Meinungen der Mitglieder der beiden Kammern während der Dauer der Sitzungen; auf die von den Behörden vorgeschriebenen Ankündigungen; auf die Hirtenbriefe und Konsistorial= Anzeigen; auf die während einem Prozeß gedruckten Denkschriften, unterzeichnet von einem auf dem Tableau stehenden Advokaten, oder von einem der bereits zwei Jahre seiner Stage abgemacht hat; auf die Denkschriften der literarischen und gelehrten Gesellschaften, die unter Ermächtigung des Königs bestehen; auf die dramatischen Werke nach ihrer Vorstellung, wenn die Schrift nichts als das Stück selbst enthält; auf die Journale und periodischen Blätter, die mehr als zweimal jeden Monat erscheinen, und die daher zur Stellung einer Bürgschaft gehalten sind; auf die Schriften über die den Kammern vorgelegten Gesetzvorschläge, wenn diese Schriften zwischen der Vorlegung dieser Vorschläge und der schließlichen Berathung der Kammern erscheinen; auf die Prospektus, Verzeichnisse ohne Auseinandersetzung der Gründe, Kalender, Nachrichten und Anzeigen, deren Verkündigung durch die Munizipalbehörden erlaubt worden ist; auf Schriften, die nur das Privatinteresse betreffen, und nicht zum Verkauf bestimmt sind. Art. 3. Die in den urt. 15 und 16 des Gesetzes vom 21. Oktober 1814 verhängten Strafen treffen jeden Buchdrucker, der eine größere Anzahl Eremplare oder Theile zieht, als die Zahl die er in der Erklärung angegeben haben wirk, die er vermöge Art. 44 jenes Gesetzes zu machen verbunden ist. Die überschie: ßenden Eremplare oder Theile von Exemplaren werden unterdrückt und zerstört. Art. 4. Jede Verrückung oder Fortschaffung irgend eines Theiles der Auflage außerhalb der Werkstätte; des Buchdruckers, die vor dem Ablauf der im Art. 1„ bestimmten Frist geschieht wird als Versuch der Bekanntmachung angesehen. Unter der Benennung: Werkstätte des Buchdruckers, sind auch die äußern Werkstätten begriffen, worin die Druckbogen; geglättet, gefaltet oder broschirt werden. Jener Versuch wird wie das Verbrechen selbst bestraft. Art. 5. Jede Schrift von 20 Bogen und darunter darf in einem Format unter in 18. nur nach Ermächtigung wieder gedruckt und wieder aufgelegt werden. Diese Ermächtigung wird in Paris von der Direction des Buchhandels, und in den Departementen von den Präfekten und Unterpräfekten ertheitt. Die zuwiderhandelnden Buchdrucker, Buchhändler und Verkäufer verfallen in eine Geldbuße von 3000 Fr., außerdem wird die Auflage unterdrückt und zerstört. Art. 6. Die in den Art. 1 und 5 des gegenwärtigen Gesetzes verhängten Strafen sind von denjenigen unabhängig, die die Urheber der Bekanntmachung wegen andern dadurch begangenen Verbrechen verwirkt haben können. Art. 7. Die Verfügungen dieses Artikels sind auf alle Druckschriften anwendbar, ohne Unterschied der Art und des Verfahrens bei dem Druck derselben. (Beschluß folgt.) — Ein englischer Kabinets=Courier ist am 7. Abends durch Paris passirt, um sich nach Madrid zu begeben; er überbringt die Antwort des Herrn Canning auf die Depeschen worin Herr Lamb ihm den zweiten Einfall der portugiesischen Rebellen anzeigt. Wir glauben versichern zu können, daß England sich mit der Absetzung des Generalkapitain Longa und seiner Stellung vor Gericht nicht begnügen wird, sondern andere Genugthuung und andere Garantieen verlangt. Sodann sollen noch Streitigkeiten von einer viel ernstern Natur als bisher auf dem Punkte des Ausbruchs stehen, wedurch sowohl zwischen England und Spanien als zwischen Spanien und Portugal alles gute Vernehmen gestört werden könnte. Marseille, 1. Februar. Uebermorgen wird Lord Cochrane einen Ball geben, seine Abschiedsbesuche machen und dann unmittelbar nach Griechenland abreisen. Bekanntmachungen. Mobilien=Verkauf in Bonn. Montag den 19.., Nachmittags um 2 Uhr, werden in der Wohnung des verstorbenen Herrn Advekaten Weiß in der Wenzelgasse an die Meistbietenden verkauft. a) Die zu dessen Hinterlassenschaft gehörigen Bücher bestehend in 170 Werken von verschiedenen ausgezeichneten Deutschen, Lateinischen und französchen Schriftstellern, Juristischen, alt und neu Geschichtlichen, Philosophischen und Philologischen Inhalts. b) Ein großer Bücherschrank. c) 31 vorzügliche Kupferstiche in Glas und Rahmen nach Gemälden von David, Horace, Vernet, Gerard, Dow und sonstigen Künstlern unter welchen sich das Urtheil des Brutus, Virginia, Serment au Jeu de paume, le Secret de Napoléon, Napoleon auf dem Bernardsberg, dessen Bivouac vor der Schlacht von Wagram, grandeur’ame de Regulus und mehrere andere besonders ausgezeichnete Kupferstiche befinden. d) Mehrere Gypsköpfe, worunter zwei große Brustbilder(Apollo u. Diana) sich auszeichnen, sammt ihren Fußgestellen. e) Eine goldene Repetir=Uhr, eine silberne vergoldete Uhr, eine goldene Kette mit drei goldenen Pettschaften, eine goldene Kette, eine ditto, ein goldener Ring mit sieben Diamanten, ein ditto mit zwei Diamanten, ein ditto mit sechs Diamanten, eine goldene Nadel mit sieben Diamanten 2c. 2c. *) Stühle, Tische, Oefen, Kleider, Bettzeug und sonstiges Hausgeräthe. g) Spiegel, worunter ein Spiegel von 4 Fuß 2 Zoll Höhe und 3 Fuß 1 Zoll Breite, zwei ditto von 3 Fuß 1 Zoll Höhe 2 Fuß Breite, zwei ditto von 2 Fuß 7 Zoll Höhe und 2 Fuß Breite und ein ditto von 2 Fuß 6 Zoll Höhe und Breite haben. Der Anfang wird mit den Büchern und Kupfersticheu gemacht, und an den folgenden Tagen mit dem Verkauf fortgefahren werden. Das Verzeichniß der Bücher und Kupferstiche ist bei ; H e r r n P a r m a n t i e r a u f d e r S a n d k a u l e z u r E i n sicht niedergelegt. Die Erben des Verstorbenen. Theater= Anzeige. Heute Donnerstag den 15. Februar: Die eiserne Larve. Trauerspiel in 5 Akten, von Zschokke. Bestellungen auf diese Zeitung werden jederzeit angenommen bei den resp. Dostämtern u. in der Expedition. Sie kostet mir den Unterhaltungsblättern vierteljährig 1 Thlr. 4 Silberg. Einrückungsgebühren 1 Sgr. für die Jeile. Red. Köhler. Verl. Buschlersche Buchdruckerei am Hof (Hierbei das Unterhaltungs=Blatt No..)