Bonner Fi PUNZ. Nr. 6. Sonntag den 9. Januar. 1825. Bestellungen auf diese Zeitung werden täglich angenommen bei den Königl. Post=Aemtern und in der Expedition. Frankreich. Deputirtenkammer.— Sitzung vom 3. Jan. Herr von Villele nahm das Wort und sagte: der König hat uns beauftragt, Ihnen einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher nach Vorschrift des 23. Artikels der Charte die Zivilliste der neuen Regierung bestimmen soll. Der Gesetzentwurf enthält 5 Artikel. Art. 4. vereinigt die von dem verstorbenen Könige erworbenen Güter, über welche er nicht disponirt hatte, mit den Dotationen der Krone. Art. 2 bestimmt die Zivilliste für den König auf 25 Millionen jährlich, so wie es auch für den Hochseligen war. Art. 3. Sieben Millionen jährlich, statt neun, sind ausserdem als Appanage für die Prinzen und Prinzessinnen der königl. Familie festgesetzt. Art. 4. Die der Familie Orleans 1814 zurückgegebenen Güter bleiben im Besitz der Häupter dieser Familie bis zum Absterben der männlichen Abkunft; bei letzterem Ereignisse fallen sie an die Domainen des Staates zurück. Art. 5. Eine ausserordentliche Summe von 6 Millionen ist für die Kosten der Beerdigung des verstorbenen Königs und für die Krönung des regierenden Monarchen bestimmt. Die Verhandlung dieses Entwurfs ist auf den 5. angesetzt. Es ward sodann ein Gesetzentwurf für die Entschädigung der ehemaligen Besitzer von Grundstücken verlesen, welche zufolge des Emigrationsgesetzes zum Besten des Staats verkauft sind. Dieser Entwurf zerfällt in 6 Titel: Titel 4. setzt für die Entschädigung fest, daß selbige in 3 prozentigen Renten in das große Buch eingetragen werden, und zwar zum Belauf von 30 Millionen Renten in folgenden 5 Zeitpunkten: 6 Millionen am 22. Juni 1825, 6„„„ 22. n 1826, 6„„„ 22. n 1827, 6„„„ 22. 3 1828, 6„„„ 22. P 1829. Titel 2. handelt von der Zulässigkeit der Reklamanten, welche auf die Nachkommen in gerader Linie, so wie auf die Seitenverwandschaft übergeht. Titel 3. bestimmt, daß Deportirte und revolutionär Verurtheilte Anspruch an der Entschädigung haben. Titel 4. stellt es den ehemaligen Besitzern von Grundstücken, welche provisorisch an Hospitäler oder Wohlthätigkeitsanstalten überwiesen worden, frei, diese gegen Abtretung der ihnen als Entschädigung zufallenden 3 prozentigen Rente, wieder in Besitz zu nehmen. Die beiden folgenden Titel bestimmen, daß Gläubiger der ehemaligen Besitzer, deren Ansprüche sich von der Zeit vor der Konfiskation herschreiben und die nicht vom Staate liquidirt sind, nur auf den Belauf ihrer Schuldforderung Ansprüche haben, nicht aber die Auslieferung der ganzen RentenEinschreibung an ihren Schuldner verhindern können; ferner, daß das Recht, Ansprüche zu bewähren, gültig seyn soll: auf ein Jahr für die Bewohner des Königreiches, auf 18 Monate für solche, die sich in anderen europäischen Staaten befinden, und auf zwei Jahre für solche, die ausserhalb Enropa leben. Um den Zweck der Entschädigung der Emigrirten, ohne eine Forderung neuer Auflagen zu erreichen, schlägt der Finanzminister folgenden Gesetzentwurf zur Amortisation und fakultativen Umänderung der 5 prozentigen Renten in 3 oder 4½ prozentige vor. Art. 1. Die von der Amortisationskasse seit ihrer Gründung bis zum 22. Juni 1825 erworbenen Renten sollen vor dem 22. Juli 1830 nicht annullirt noch zum Rückkauf der öffentlichen Schuld aus ihrer Wirksamkeit gesetzt werden. Art. 2. Diejenigen Renten, welche die Amortisationskasse vom 22. Juni 1825 bis 22. Juni 1830 kauft, werden im großen Buche nach dem Belauf ihres Rückkaufs getilgt und zum Vortheil des Staates mit den dazu gehörigen Zinskoupons im Augenblicke des Ankaufs annullirt. Art. 3. Vom 22. Mai 1825 an dürfen keine Amortisations=Summen zum Rückkauf öffentlicher Fonds verwandt werden, welche über pari ständen. Art. 4. Die Inhaber von 5 pCt. Renten=Inskriptionen, sollen vom Tage der Bekanntmachung dieses Gesetzes an, bis zum 22. Juni 1825 die Befugniß haben, von dem Finanzminister deren Umänderung in 3 pC. Renten, zum Werth von 75 Frank zu fordern, und ebenfalls vom Tage der Bekanntmachung bis zum 22. Sept. 1825 das Recht haben, deren Umänderung in 4½ pC. Renten zu verlangen mit der Garantie, keiner Rückzahlung vor dem 22. Sept 1835 ausgesetzt zu seyn; die solcher Art umgeänderten Renten genißen 5 pC. bis zum 22. Dez. 18.25. * Art. 5. Die aus der Verminderung der Schuld, in Folge der durch vorstehenden Artikel authorisirten Umänderung, erwachsenden Summen, sollen dazu verwandt werden, vom I. 1826 an, eine Abschaffung gewisser Zusatz=Centimen der Grundsteuer, der Personensteuer, der Meubel=Thür= und FensterTare zu veranlassen. Zu diesem Endzwecke soll der einjährige Belauf der Verminderung jener Renten, am 1. Okt. 1825 von dem Finanzminister aufgestellt werden, und als Grundlage zu den Bestimmungen einer Königl. Ordonnanz dienen, welche für die Steuerrollen des Jahres 1826, die durch dieses Gesetz bewilligte Herabsetzung feststellt. Großbritanien. London, vom 31. Dez. Der gegen Herrn 'Connel anhängig gemachte Prozeß beschäftigt fortwährend die öffentliche Aufmerksamkeit. Alle unsre Jouruale nehmen Parthei für diesen achtbaren Mann: Der Kurier hingegen verhöhnt ihn mit Bitterkeit, und ziebt mit Schmähreden über alle Katboliken der Welt los. Es scheint, daß dieser Journalist, der ohnlängst noch so schöne Phrasen gegen die spanische Inquisition schrieb, darnach trachtet, Großinquisitor der anglikanischen Kirche zu werden. Heut giebt er der Regierung das Resultat seiner Nachforschungen an: mit Schaudern hat er sich überzeugt von dem schnellen Anwuchse der paptistischen Religion in dem eigentlichen England: es existiren darin nicht weniger als 256 katholische Kirchen oder Kapellen, die durch 348 Priester bedient werden. Ein Kaufmann in London hatte ein 5 Schillings= stück eingenommen und fragte einen eben vorübergehenden Advokaten um Rath, ob es auch wohl ächt sey. Dieser besah es von hinten und vorn, versicherte am Ende, es sey gut, steckte es aber zugleich ein und bat sich noch einen Schilling und 8 Pence aus, indem jeder gute Rath in England gesetzlich 6 Schilling 8 Pence koste. Edinburg. Ein öffentliches Blatt liefert folgende Vergleichung zwischen den Eisenbahnen und den Kanälen. Berechnet man den Widerstand, den ein Wagen oder ein Schiff entweder durch die Friktion oder den Druck des Wassers erleidet, so ergiebt sich, daß ein Pferd auf einer Eisenbahn eine zehnmal, auf einem Kanale aber eine dreißigmal größere Last fahren kann, als auf einem andern guten Wege. Legt das Pferd 2 Meilen(engl.) in einer Stunde zurück, denn ist die Kanalfahrt vorzuziehen; ist aber Eile erforderlich, so verhält sich die Sache anders. Eine Eisenbahn kostet dreimal soviel als eine gute Chaussee, ein Kanal aber 9— 10mal mehr. Sollten nun Eisenbahnen allgemeiner in Gebrauch kommen, so würde man ½ von den Unkosten des Transportes sparen, weil, obgleich die ersten Kosten der Anlage der Eisenbahn dreimal größer sind als die einer guten Chaussee, hier dennoch dieselbe Kraft zehnmal mehr leistet als auf einer Chaussee. Eisenbahnen erleichtern daher, wie sich klar ergiebt, die Art des Transports theils durch Ersparung von Kosten, theils durch Gewinnung an Zeit. Portugal. Lisaben, vom 19. Dez. Die heutige Zeitung kehrt in Auszügen und Tabellen, die sie aus der spanischen Zeitung von Madrid entlehnt, daß NeuSpanien(Süd=Amerika) durch die Revolution an seinen Produkten ausserordentlich verloren habe. Es betrage nämlich der Unterschied zwischen den Jahren 1809 und 1821 an Feldbau=Früchten 105,390,130 P. w. Manufakturen.. 38,286,321 n n n Bergwerkerzeugn. 20,200,402 n 2 also 1821 in Summa...... 163,825,926 Pias ster weniger als im Jahre 1809. Da sich die Räubereien in der Provinz Alentejo so sehr vermehrt haben, so ist laut königl. Befehls das Tribunal, genannt: Casa de Suppliçao wieder von neuem organisirt worden. Amerika. New=York, vom 1. Dez. Eine Deputation der indianischen Häuptlinge von dem Stamme Choctaw ist am 24. Nov. nach Washington gekommen, um den General Lafayette zu besuchen. Diese Häuptlinge sind dem Gaste der Nation durch den Richter Brooke und durch ihren Dollmetscher, den Major Pitchlynn vorgestellt worden. Der Häuptling Mashalatubee hat zuerst gesprochen und sich mit folgenden Worten an den General gewendet: „Du bist einer von Jenen, die an der Seite Washingtons gekämpft haben. Wir reichen Dir hier die Hand, als einem Vater und Freunde. Wir sind stets auf dem ebenen Wege des Friedens gewandelt, und haben diesen Weg verfolgt, um bis zu Dir zu gelangen. Wir reichen Dir reine Hände dar, die sich niemals in dem amerikanischen Blute gebadet haben. Wir wohnen weit in Süden unter den brennenden Strahlen der Sonne. Wir haben zu Nachbarn Franzosen, Spanier und Engländer gehabt: jetzt aber sind unsere einzigen Nachbarn die Amerikaner, in deren Mitte wir als Brüder leben.“ Der Häuptling Pushamata nahm hierauf das Wort, und drückte sich auf folgende Art aus: „Es sind 50 Jahre, daß Du den Degen gezogen hast, als Waffenbruder des Generals Washington. Du bist mit ihm gezogen und hast mit ihm gekämpft gegen die Feinde von Amerika. Indem Du das Blut der Feinde verspritztest, hast Du Dein eigenes nicht gespart, und dadurch Deine Ergebenheit für die Sache bewiesen, der Du Dich gewidmet hattest. Nach diesem Kriege bist Du in Dein Vaterland zurückgekehrt, und jetzt kömmst Du wieder, um ein Land zu besuchen, wo Du geehrt wirst, und wo Du die Segenswünsche eines mächtigen und zahlreichen Volks empfängst. Du siehst die Kinder derjenigen, mit welchen Du die Sache des Vaterlands vertheidigt hast, sich um Dich herdrängen, und mit einer wahrhaft kindlichen Liebe Deine Hände drücken. Das Gerücht von dieser großen Begebenheit ist bis zu unsern entfernten Wohnplätzen gedrungen, und unsere Herzen empfanden das Bedürfniß, Dich zu sehen. Nunmehr befriedigt, wird unsere erste Zusammenkunft ohne Zweifel auch die Letzte seyn. Wir werden einander nicht mehr begegnen, denn wir verlassen auf immer dieses Land.“ Man hat bemerkt, daß während dieser Unterredung mit den Häuptlingen der indianischen Stämme der General Lafayette lebhaft gerührt war, von den Beweisen der Liebe, die sie ihm gaben: er drückte ihnen die Hände mehrmals mit vieler Herzlichkeit. Sie begleiteten ihn hierauf bis über das Kapitol hinaus und auf die Straße von Baltimore, wo sie sich trennten, indem sie einander alles mögliche Gute wünschten. Während dieser Unterredung der Choctaw'schen Häuptlinge mit dem General Lafayette haben ihm die Häuptlinge des Stammes der Chikasaus, eines verbündeten Volkes gleichfalls einen Besuch abgestattet. Rußlan d. St. Petersburg, vom 18. Dez. Wir lesen jetzt hier mit Erstaunen und nicht ohne Lachen die höchst übertriebenen und nicht selten abgeschmackten Nachrichten über die Ueberschwemmung vom 49ten November.— Schon eine Woche nach der Ueberschwemmung waren, einige abgelegene Gegenden ausgenommen, beinahe alle äußerliche Spuren derselben verschwunden. An Theurung ist nicht zu denken, Mangel ist nie gewesen, die Preise sind jetzt wenig erhöht, der Menschenverlust beträgt auf eine Volksmenge die im Sommer mit Militair und Angekommenen 100,000 Menschen weit überstiegt, höchstens 500, die in abgelegenen Stadtheilen ein Opfer der Fluth geworden. Die Verluste an Waaren, Utensilien und Sachen von Werth sind zwar nicht unbedeutend, aber im Ganzen ohne allen Einfluß auf den öffentlichen Wohlstand der Stadt. Die Regierung hat den Zoll von allem beschädigten erlassen. In den Hülfs=Vereinen melden sich wenig Personen mehr, solche Armen ausgenommen, die es auch früher waren. Von den eingegangenen Summen ist kaum ein Viertheil gebraucht, Krankheiten haben nicht überhand genommen, der Verlust an hölzernen Brücken und so weiter ist längst ersetzt. Der Schaden an Gebäuden ist im Ganzen unbedeutend, er besteht hauptsächlich in Kachelösen, hölzernen Zäunen und der eingedrungenen Feuchtigkeit, das meiste ist schon reparirt. Nachrichten wie folgende, das Wasser sey in die Kaiserlichen Zimmer gedrungen, die Garde=Kaval= lerie habe mehrere Tausend Pferde verloren, Kaufleute hätten ihre Bücher eingebüßt, die Grundbauten der Brücken seyen zerrissen, viele Dächer seyen auf die Straßen geworfen, vieles Papiergeld sey weggeschwemmt, das Wasser durch Arsenikfässer vergiftet und Menschen davon gestorben und viele dergleichen Dinge sind gänzlich und zum Theil boshaft erdichtet oder nur im sehr geringen Grade wahr.— Ein Faktum ist es dagegen, das von einer Besatzung von 48,000 Mann bei so vielem Wachtdienste nur einer vermißt wurde. D eutschland. Königsberg, vom 25. Dez. Der Landtag der preußischen Stände, am 14. Nov. eröffnet, hat am 22. d. M. seine Sitzungen geschlossen. Seit neun Wochen herrscht hier eine so höchst stürmische, regnigte Witterung, daß schon mehrmals die niedrig am Pregel gelegenen Theile der Stadt überschwemmt worden sind. Zu Memel hat sich sogar, wie man jetzt durch ein Privatschreiben vom 2. erfährt, in der Nacht vom 20. zum 21. ein kleines Nachspiel der Petersburger Schreckensszenen ereignet. Ein heftiger Nordwest=Sturm trieb das Wasser im Hafen und in der Dange zu einer solchen Höhe, wie es seit 1802 nicht gestanden hatte. Das. Bollwerk an der Brücke und bis zum Pachofe, und die Straßen an der Dange waren voller Wasser; der neue Markt, mit Handkähnen und Booten bedeckt, glich einem See. Die Gefangenen mußten, des eingedrungenen Wassers wegen, aus der Dienerei weggebracht werden. Glücklicherweise ist der Verlust nur auf eine Parthie Zuckers und einen Speicher Saat und Getreide beschränkt. Bonn, vom 8. Jan. Dem Professor der katholisch=theologischen Fakultät an der hiesigen Universität, Hrn. Dr. Georg Hermes überreichten gestern Abends bei Gelegenheit der Wiedereröffnung seiner Vorlesungen seine in Bonn, Köln und Trier befindlichen Schüler durch eine Deputation einen in gothischem Style gearbeiteten großen silbernen siark vergoldeten Pokal nebst einem passenden Gedichte(v. Dr. Smets), und drückten die Freude über die Wiedergenesung ihres verehrten Lehrers in einer wohlgelungenen lateinischen Rede aus, welche Prof. Hermes ebenfalls lateinisch beantwortete, und von diesem Zeichen der Hochachtung und Liebe seiner Schüler tief gerührt war. Das Verdienst der Idee und der Zeichnung dieses Bechers gebührt dem Hrn. Prof.'Alton. Auf dem großen Silberspiegel glänzen die drei christlichen Symbole Glaube, Heffnung und Liebe in erhabener Arbeit, und gessein den Blick zwischen den andern in gothischem Geschmacke gearbeiteten Verzierungen. Sterne prangen über dem Embleme des Glaubens, um die Hoffnung windet sich ein Lorbeerkranz, und aus der Liebe sprossen Lilien und Rosen hervor. Auf dem Deckel von getriebener Arbeit ruht ein künstlich schön gearbeiteter Knopf. Zwischen der Hoffnung und der Liebe lesen wir folgende, vom Hru. Prof. Heinrich allhier verfaßte Inschrift Doctori bene merenti GEORGIO HERMES abaquis salutaribus fauste reduci Discipulorum Bonnensium pietas sempiterna D. D. Nense Januario MDCCCXXV. Dem Vernehmen nach dürfte die Vermählung Sr. königl. Hoheit des Prinzen Wilhelm, zweiten Sohnes Sr. Maj. des Königs, mit einer Prinzessin von Sachirn=Weimar bereits beschlossen seyn. Stuttgart, vom 28. Dez. Ein Schreiben aus Wien meldet fo gendes: Am 21. Nov. 1821 war Professor Rembeld von seinem Lehramte suspendirt. Sobald dies bekannt geworden, begaben sich, aus eigenem Antriebe, alle Professoren seiner Facultät zu Hrn. Powondra, um zu bitten, daß nicht mit der Suspension begonnen, und dadurch die Behaltung seines Lehramtes so viel als unmöglich gemacht werde. Derselbe ist bereits mehrere Jahre ordentlicher Professor der Philosophie an der Universität in Wien. Und nach den einstimmigen Aussagen Mehrerer, die sich in Wien längere Zeit aufgehalten, und diesen Universitäts=Professor näher kennen gelernt hatten, ist derselbe ein eben so besonnener, als rechtschaffener und gelehrter Mann. Gatte und Vater mehrerer Kinder, lag ihm desto mehr daran, keine Blöße zu geben. Wie ist nun denkbar, daß Professor Rembold sich auf der Lehrkanzel oder sonst im Verhältnisse zu seinen akademischen Zöglingen so Gräßlich über Cristus, in dieser Zeit und in diesem Lande öffentlich habe aussprechen können, und bätte er eine solche Lehre vorgetragen, hätte er auch nur einen gegründeten Anlaß zu solcher Auslegung gegeben, würden dann seine Mitlehrer den gedachten Schritt für ihn gethan, und seine Zuhörer, eine christlich gezogene Jugend solche Achtung für ihn gefaßt haben können?— Wenn aber Professoren so für ihren Mitlehrer sprachen, so erklärt sich wohl auch die Anhänglichkeit der jungen Männer gegen einen aufrichtig verehrten Lehrer, wenn sie gleich in der Art sie auszudrücken, viel zu weit und weit über die Linie des Rechten und Schicklichen hinaus gingen. Gelte denn auch hier wenistens Audiatur et alera pars! Nicht voreilige Anklage und Verdammung. Man vertraue vielmehr auf die Gerechtigkeit der Regierung.— In der That soll Rembold gar nicht in eigentlichen Anklagestand, also auch nicht in den Fall„esetzt worden seyn, sich zu vertheidigen. Bekanntmachungen. Aecht englische universal=Glanz=Wichse von H. Fleetwordt in London. Diese Wichse besitzt die seltene Eigenschaft, daß sie ohne viele Mühe dem Leder den schönsten daurenden Glanz in tiefster Scwärze giebt, sie dasselbe konservirt, weich und gesa meidig erhält. Jeder Freund schön geputzter und immer weich bleibenden Stiefel, der den Versuch damit macht, wird finden daß nicht zu viel gesagt worden, und wenn sie dies nicht leistet, ist man erlöthig das Geld ohne Wiederrede zurückzugeben. Die Büchse von ¼ Pf. nebst Gebrauchzettel kostet 5 Sgr. und ist für Bonn dem Hrn. Franz Röttgen auf der Brücke Nr. 35. am Römerplatz, allein in Commission übergeben, und daher nur bei diesem stets ächt zu haben. G. Florey junior in Leipzig. Haupt=Commissionnär G. Fleetwordt in London. 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