Thlr. rtisation und nur verleihen durch in Nottuln. -Local. n=Oberhausene Nähe der Zech er neuen Anlage Haniel& Huysse vorin seit einige ialwaaren=G. rei betrieben, is zum 1. Novembe Garten zu mie eignet sich seine und eleganten u jedem Geschäfte dengestell nebi sehör mit über eck, im Juli 1869 os. Obering. ere ohnungen auf Carnaz en, sind von mi den 1. Novbr. c, beziehen. 69. H. Lucas. hnungen Schwanenbusch eten zu miethen. Kettwigerstr. 34. nden Kost umn lllee 34. erfahrene Gesellen rbeit bei berg in Borbed imergeselle ter werden gegen ernde Arbeit ges Kalthoff, ilsterhausen 146 Gesellen erhalf bei Ostermann önigssteele. r Junge Lohn auch für von fannenschuppen. me der Expd. d. 3. en. n Kettwig über st ein goldenes rschlüssel verer wird gebeten, r Schule gegen " Vor Ankauf pro Quartal in der Expedition 25 Sgr. durch die Post 1 Thlr. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn= und Festtage. Verantwortlicher Redacteur: Dr. Ludwig Küpper. Dinstag, 20. Juli 1869 Amtliche Nachrichten. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Den zeitigen besoldeten Beigeordneten der Stadt Aachen, Dahmen, der von der dortigen Stadtverordneten=Versammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite zwölfjährige Amtsdauer zu bestätigen. Aus dem neuesten Justiz=Ministerialblatt vom 16. Juli. Rechtsanwalt und Notar Justizrath Busch in Warendorf und der Notar Aubertin in Mülheim a. R. sind gestorben.— Der Gerichts=Assessor Strewe ist aus dem Departement des Appellationsgerichts zu Paderborn in den Bezirk des Appellationsgerichts zu Münster zurückversetzt. Zu Referendarien sind ernannt: die Auscultatoren Alfred Clemens Maria Gescher bei dem Justizsenat in Ehrenbreitstein und Otto Rademacher bei dem Appellationsgericht in Hamm. Bekanntmachung. Päckereisendungen nach Belgien, Frankreich und Großbritannien, welche bei den Norddeutschen Postanstalten eingeliefert werden, erhalten in folgender Weise Beförderung: Packetsendungen ohne Werthangabe, sowie Packete mit Geld oder sonstigem deklarirten Werth nach Belgien werden über Cöln und Herbesthal geleitet und den belgischen Staatsbahnen überliefert. Sendungen der vorbezeichneten Art nach Paris und den nördlichen Bezirken Frankreichs erhalten in der Regel auf dem Wege über Belgien Beförderung; die Weitersendung von der belgisch=französischen Grenze ab liegt vertragsmäßig der französischen Nordbahn=Gesellschaft ob. Die nach Lothringen und dem südlichen Frankreich bestimmten Sendungen werden über Saarbrücken und Forbach, diejenigen nach dem Elsaß über Straßburg geleitet. Die Beförderung auf französischem Gebiet wird bezüglich der Sendungen via Saarbrücken und Forbach durch einen Commissionär, bezüglich der Sendungen via Straßburg durch die französische Ostbahn=Gesellschaft vermittelt. Für die Päckereisendungen nach Großbritannien bieten sich zwei Hauptwege dar: via Belgien(Ostende). via Hamburg. Päckereisendungen ohne deklarirten Werth nach ganz Großbritannien, ferner Packete zum deklarirten Werth bis 2666 2/3 Thlr. nach London, werden stets auf dem eine größere Beschleunigung darbietenden Wege über Belgien(Ostende) befördert, ofern der Absender nicht ausdrücklich die Benutzung eines anderen Weges verlangt hat. Der Weg über Hamburg wird für die vorbezeichneten Sendungen nur auf ausdrückliches Verlangen des Absenders und außerdem für solche Sendungen benutzt, deren Beförderung via Belgien nicht zulässig ist, d. i. für Packete mit deklarirtem Werth von mehr als 2666 2/3 Thlr. ferner für alle nicht nach London selbst bestimmten Sendungen mit gemünztem Gold oder Silber, Banknoten und sonstigen Werthpapieren. Berlin, den 14. Juli 1869. General=Post=Amt. Deutschland. * Berlin, 18. Juli. Die Finanzlage des preuß. Staates hat sich, den officiellen Andeutungen zufolge, seit dem Monat Mai in einer so erfreulichen Weise gebessert, daß man vorläufig auf die Absicht verzichtet hat, bei dem Landtage neue Steuern oder Steuerzuschläge zu beantragen; man gibt sich den Anschein, als würden die Mehrbedürfnisse der Verwaltung durch die Mehrerträge der zweckmäßiger als bisher veranlagten Klassen= und Einkommensteuer gedeckt werden. Bleiben wir vorläufig bei der Einkommensteuer stehen. Das Gesetz vom 1. Mai 1851, durch welches dieselbe eingeführt wurde, kennt ein Steuer=Maximum, wonach der Steuersatz der höchsten(30.) Steuerstufe jährlich 7200 Thlr. beträgt, was also einem jährlichen Einkommen von 24,000 Thlr. entspricht. Es liegt gewiß nur in der Billigkeit, daß dieses Maximum bei der Revision des Gesetzes vom 1. Mai 1851 beseitigt und die Steuer auch für noch größere Einkommen nach dem allgemeinen Satze von 3 pCt. berechnet wird. Es fragt sich nun weiter, ob an diesem Satze etwas geändert werden soll. Wir glauben nicht, daß der Landtag, so Abgeordneten= wie Herrenhaus, in eine Erhöhung desselben willigen würden; dagegen hat der Herr Finanzminister angeregt, ob sich nicht eine Reduction des Satzes auf 2 pCt. empfehlen möchte. Begreiflicherweise hat der Herr Finanzminister, der ja bekanntlich nicht„wie ein Verschwender aussieht", damit gegen die Steuerzahler keinerlei Großmuth zu üben im Sinne; er verlangt nämlich als Aequivalent, daß die Veranlagung der Steuer ganz der Regierung überlassen werde; er hofft, es werde sich durch schärfere Einschätzung die Summe des zu versteuernden Einkommens derartig in die Höhe schrauben lassen, daß der Gesammtertrag der Einkommensteuer sich danach bedeutend höher als gegenwärtig herausstellen werde. Auf dieses Fiscalitäts=Verfahren wird der Landtag ebensowenig eingehen; namentlich sprechen die Erfahrungen, die man in den ländlichen Kreisen gemacht hat, dagegen, die Einschätzung ganz der Regierung zu überlassen; es ist sogar gelegentlich verschiedener Wahlprüfungen wiederholt die Behauptung aufgestellt worden, daß die Schärfe der Einschätzung mit der Schärfe der Opposition des betreffenden Steuerzahlers gegen die Regierung in einem gewissen Verhältniß stände. Schließlich kann der Herr Finanz= minister doch nicht selber die sämmtlichen einkommensteuerpflichtigen Familien in ganz Preußen einschätzen, sondern muß sich auf die Entscheidung der untergeordneten Behörden und schließlich des Herrn Landraths, von dem ja stets präsumirt wird, daß er die Verhältnisse in seinem Kreise am besten kenne, verlassen. Es muß andererseits zugegeben werden, daß der gegen wärtige Veranlagungsmodus an vielen Mängeln leidet. Die mit der Einschätzung beauftragten Kreis= oder städtischen„Einschätzungscommissionen“, werden von den Kreis= oder Gemeindevertretungen gewählt; der Landrath oder ein besonders von der Bezirksregierung dazu ernannter Commissar führt in ihnen den Vorsitz und leitet das Veranlagungsgeschäft. Reclamationen gegen diese Veranlagung gehen an die für jeden Bezirk (resp. für Berlin) gebildete Bezirkscommission, die ebenfalls unter dem Vorsitze eines Regierungscommissars zusammentritt. Gegen die Entscheidung dieser Bezirkscommission findet ein Recurs nicht statt. Dieses Verfahren entzieht zwar der Regierung die Möglichkeit, auf eine„scharfe“„Einschätzung hinzuwirken; es hindert aber nicht, daß die Einschätzungen theils zu hoch, theils zu niedrig getroffen werden. Die Regierung ist selbst nicht einmal in der Lage, eine offenbar falsche Anwendung des Gesetzes zu remediren, wie der bekannte Fall des Rechnungsraths Sametzki in Berlin beweist, welchem der Erlös für ein verkauftes Grundstück von der Commission als ein auf drei Jahre zu vertheilendes"Einkommen“ angerechnet wurde; trotz Verwendung des Abgeordnetenhauses und des Finanzministers hat die Commission sich an die Reclamation gegen dieses Verfahren nicht gekehrt, sondern es dabei bewenden lassen. Andererseits haben sich bei der Veranlagung zur städtischen Einkommensteuer in Berlin 2700 Leute, die keine Staatseinkommensteuer zahlten, freiwillig mit Einkommen über 1000 Thlr. und sogar bis zu 10,000 Thlr. gemeldet; einer derselben zahlte 800 Thlr. jährlicher Miethe und war trotzdem von der Commission nicht zur Steuer herangezogen worden, obgleich nach den Grundsätzen derselben der fünffache Betrag der Jahresmiethe als Jahreseinkommen gerechnet wird. Bei einer Revision des Gesetzes vom 1. Mai 1851 wird also vor Allem darauf bestanden werden müssen, daß das Princip der Selbsteinschätzung darin zur Anwendung gelange und zwar nicht facultativ, wie gegenwärtig bei der Veranlagung zur städtischen Einkommensteuer in Berlin, sondern obligatorisch. Daneben müssen natürlich Commissionen bestehen bleiben, welche, wenn gegen die Selbsteinschätzung begründete Bedenken obwalten, von Amtswegen die Veranlagungen vornehmen. Durch entsprechend hohe Strafen ist darauf hinzuwirken, daß jeder Steuerpflichtige sein Einkommen richtig declarire. Damit diesen Revisionscommissionen in den Kreisen und Bezirken, die nach wie vor aus der Wahl der Kreis= und Provinzialvertretung hervorgehen sollen, ein größeres Ansehen beiwohne, wäre freilich vor Allem der Erlaß einer neuen Kreis= und Provinzialordnung nothwendig. Es dürfen diese Commissionen auch nicht mit dem Schein einer Interessenvertretung behaftet sein. Sollte die Regierung in der nächsten Landtagssession eine Vorlage wegen Revision des Gesetzes vom 1. Mai 1851 machen, so dürfte dieselbe, wenn sie dabei von den richtigen Grundsätzen sich leiten läßt, wohl auf die Annahme zu rechnen haben. Mit den Revenuen des Staatsschatzes wurde es bisher so gehalten, daß dieselben dem Staatsschatze selbst, zu seiner Vergrößerung, zuflossen, und sollte damit bestimmungsmäßig so lange fortgefahren werden, bis die Effectivbestände des Staatsschatzes die gesetzliche Maximalhöhe erreicht haben würden. Seit dem Bestehen der Verfassung ist dieser Fall jetzt zum ersten Male eingetreten: es sind volle 30 Millionen im Staatsschatze vorhanden, und die Folge davon ist, daß die Revenuen, welche sich auf etwa 1 Mill. Thaler jährlich belaufen, nunmehr zu den laufenden Staatsbedürfnissen verwendet werden können. Es soll dies zum ersten Male im künftigen Jahre geschehen und es wird dem nächsten Landtage eine darauf bezügliche Vorlage gemacht werden. Für das Deficits=Verhältaiß ist auch dieser Punct selbstverständlich nicht ohne Bedeutung. Aehnlich wie die Handelskammern zu Lennep und Tilsit spricht sich auch die Handelskammer zu Köln in ihrem diesjährigen Bericht über die allgemeine Lage des Handels und der Industrie aus. Die fortgesetzten Kriegsrüstungen, heißt es darin, führten einen unerträglichen Zustand durch das stete Schwanken zwischen Furcht und Hoffnung herbei. Das Gesammtergebniß von Handel und Industrie mußte daher im verflossenen achung. as Muttermal. m 9. auf den mir von der bei der Vonder r gelegen, eine 8 Jahre alt, s. M. gezeichnet, ; darüber Ausrhält eine gute uli 1869. un, Metzger. ch kalte er Bahnhofftr itterie räthig bei & Koenen ssen. i gegen Postkr. 1 Sgr. ein rfeld in essen. Roman von Ponson du Terrail. (Fortsetzung.) „Ja. Sie ist meine Nichte, also auch Deine Cousine. Seit ihren Kinderjahren ist sie nun schon hier.“ „Und ich hoffe, daß sie auch ferner bleiben wird,“ warf Michel ein. „Das ist es nicht,“ sagte Frau Susanne seufzend. „Als die Kleine hierher kam, verwaist und ohne Mitgift und Ausstattung, da hatte ich meine Pläne mit ihr. hielt meinen armen Lorenz für mein eigenes Kind und dachte die Beiden zu verheirathen.“ „Aha!“ sagte Michel und das Blut schoß ihm in's Gesicht.: Frau Susanne fuhr fort:„Lorenz ist todt, und das Heimchen weint um ihn, sie hat ihn aufrichtig geliebt.“— Michel schwieg.—„Gleichwohl,“ begann die Müllerin wieder,„kann das so nicht bleiben; das arme Ding wird sich mit der Zeit trösten müssen; wir müssen sie versorgen ... und ihr eine Ausstattung geben. Du bist mein Sohn, ich darf nichts von Deinem väterlichen Erbe weggeben, ich will Dir auch das mütterliche nicht verkürzen; ich habe mir aber gedacht, Du wirst für meine Bitten nicht taub sein...“ „Aber Mutter!“ „Du wirst nicht glauben, daß Du zu kurz kommst, wenn wir Nacmi's Loos in anständiger Weise sicher stellen.“ „Du willst sie also verheirathen?“ fragte Michel mit bebender Stimme. „Früher oder später wird es sein müssen,“ seufzte die Müllerin. „Und Du glaubst, ohne Mitgift wird sie Niemand mögen?“ „Frau Susanne verstand diese Worte falsch und rief empört:„Wie kannst Du so etwas sagen?“ „Höre mich an, Mutter,“ erwiderte Michel, lebhaft ihre Hand ergreifend.„Du wolltest doch Nacmi mit Lorenz verheirathen. Wenn ich Dir nun sage, ich, Dein wahrer Sohn, daß ich das Heimchen liebe und sie zur Frau nehmen will.“ Er erwartete einen Ausruf der Freude von Seiten der Müllerin; aber im Gegentheil, Frau Susanne ließ den Kopf hängen. „Das ist unmöglich!“ „Wie? Unmöglich?“ „Glaubst Du denn, ich hätte nicht auch schon daran gedacht? Ich habe sogar mit Naémi davon gesprochen, und da wollte sie schier in Thränen zerfließen.“ „Warum denn das?“ „Weil sie Dich nicht liebt.“ „Das findet sich mit der Zeit.“ „Nein, sie hai...“ die Zunge stockte der bekümmerten Frau,„sie hat eine unüberwindliche Abneigung gegen Dich.“ „Also so steht's! Das ist ja schön!“ stieß Michel zähneknirschend hervor und Wuth im Herzen lief er zur Thür hinaus in den Hof. Die Tbränen stiegen ihm in die Augen, seine Lippen bebten, die geballten Fäuste gegen die Mühle ausstreckend, zischte er:„Sie muß, sie muß doch mein Weib werden. Soll dieser Lorenz mir noch im Grabe hinderlich sein?“ In den nächsten Wochen war Michels Lebensweise total verändert. Früh Morgens ging er mit der Büchse auf dem Rücken in den Wald, und kam erst spät, oft erst nach dem Abendessen, zurück. Finster und abstoßend, als wenn er eine Unthat verübt hätte oder verüben wollte, sah er Niemand an und sprach mit Niemand. Er schien der alte Taugenichts wieder geworden zu sein, vor dem man sich in Acht nehmen mußte. Frau Susanne allein kannte den Grund dieser urplötzlichen Umwandlung und wunderte sich nicht darüber. Sie wußte, daß Michel das Heimchen liebte, ohne Gegenliebe zu finden. Auch das Heimchen schien sich gar nicht darüber zu wundern, daß der Charakter und die Gewohnheiten dessen, den die Müllerin jetzt ihren Sohn nannte, auf einmal ganz anders waren; oder vielmehr, sie beobachtete es nicht, sie verhielt sich so gleichgültig dagegen, als Michel ein Fremder. 15. Ein Wendepunkt. 6 Oft, wenn Nacmi in ihrem Kämmerchen auf die fiel sie vor dem Crucifir, das an der Wand kimmerdar Knie und betete:„Mein Gett; willst Du h. ist gegen allein lassen in meinem Glauben? Jeder z, mich, und ich darf nicht reden. Alle sa#### korichr in ist der echte Sohn, Lorenz ist todt; u Großer Gras-Verkauf. Am Donnerstag den 22.d. M., Morgens punkt 10 Uhr anfangend, sollen auf hiesigem Gute c. 100 Nummern Gras im Meistgebote gegen Credit und Bürgschaft verkauft werden. Versammlung auf Ternien Hof. Lütkenhoven, 15. Juli 1869. Freiherrlich von Twickel'sche Rentei. Mobilarverkauf. Weizen=Verkauf. Am Dienstag den 20. Juli c., Vormittags 10 Uhr, sollen in Horster Mark 15 Morgen Weizen meistbietend auf Credit gegen Bürgschaft verkauft werden. Knippenburg bei Bottrop, den 10. Juli 1869. Dolleschall, Rentmeister. Kotten-Verkauf. Dienstag den 20. ds. Nachmittags 3 Uhr, werde ich beim Wirth Herrn Nott hoff zu Dellwig den unmittelbar daselbst belegenen Kotten des Maurer Heinrich Lautermann, bestehend aus neuem, massiven einstöckigem Haus, nebst Stall, Brunnen und 1 Morgen Land meistbietend unter günstigen bei mir einzusehenden Bedingungen zum Verkaufe aussetzen. Borbeck, im Juli 1865. Hollmann, Bevollmächtigter. Häuserund Bauplätzeverkauf Montag den 26. Juli c., Nachmittags 3 Uhr, werde ich im Auftrage der Herren C. Fennemann und Jos. Schätter hier, die dem Ersteren gehörigen an der Frohnhauserstraße hierselbst belegenen beiden Wohnhäuser Nr. 508 und 508½, sowie dahinter liegenden, dem Letztgenannteen gehörigen zwei Bauplätze zur Gesammtgröße von ca. 30 Ruthen, in der Behausung des Wirths Herrn I. P. Klostermann zu Essen unter vortheilhaften Bedingungen zum Verkaufe aussetzen. Essen, 10. Juli 1805. von Ende, Bevollmächtigter. Am Montag den 19. d. M., Vormittags 10 Uhr anfangend, sollen in meiner Behausung verschiedene, im besten Zustande sich befindliche Mobilar=Gegenstände als: Tische, Stühle, Schränke, Bettladen mit Betten, ein Sopha, eine Kochmaschine, Oefen, Fässer, sowie allerlei Haus= und Küchengeräthe, öffentlich meistbietend gegen Credit und Baarzahlung zum Verkaufe ausgesetzt werden. Horst, im Juli 1865. Herm. Lucas. Eine Parthie Buchen=Bretter und Bohlen von 1½ bis 3½ Zoll stark, bis 18 Zoll breit und bis 24 Fuß lang, sind wegen Räumung billig (auch i einzelnen Blöcken) zu kaufen. Wo, sagt die Exp. d. Ztg. Wegen Aufgebung meines Ge schäftes steht eine im guten Zustande befindliche Dreschmaschine billig zu verkaufen. Essen, den 18. Juli 1869. Friedr. Honep, Rottstr. 24. Ein fast neues Ladengestell ist billig zu kaufen. sagt d. d. Ztg. Fertige und trockene Farben, gekochtes u. ungekochtes Leinöl, Firnisse, Ofenlack, Tapeten und Goldleisien, Feuster= und Spiegelglas in allen Sorten und Dimensionen empfiehlt Hüser in Borbeck Erfahrene Aerzte heilen Krankheiten der Ernährungsorgane durch geeignete nahrungsmittel. Wien. 7. März 180..— Fünfzehn Jahre litt ich an Diarrhöe, Magenleiden, Appetitlosigkeit unter späterm Hinzutreten von Brustschmerz. Ich wandte mich nach vergeblicher Anwendung zahlloser Hausmittel an einen sebr erfahrenen Arzt. Dieser empfahl mir den Genuß des Hoff'schen Malzextract=Gesundheitsbiers als hauptsächlichstes Stärkungsmittel, unter Zuziehung der Hoff'schen Malz=Gesundheits=Chocolade und(da ich auch an der Brust litt) die Hoff'schen Brustmalz=Bonbons. Unglaublich war die sofort eintretende Heilwirkung; jede Flasche Malzextract, jede Tasse dieser Malz=Chocolade wandelten förmlich mein Blut um, ich wurde täglich kräftiger, der verlorene Appetit kam wieder, mein abgemagertes Fleisch gewann wieder eine gesunde Fülle und Farbe. Alle, die mich aufgegeben hatten, erstaunten, nach drei Wochen mich wieder gesund erblühen zu sehen. Ich aber danke Gott für meine Rettung, und empfehle jedem Kranken diese, allen andern stärkenden Mitteln vorzuziehenden Johann Hoff,schen Malzfabricate. H. Koß, Gräfl. Jos. Batihyani'scher Gestüts=Director. Des Hoflieferau#en Johann Hoff's Filiale, Köln. Verkaufsstelle in Essen bei den Herren Theodor v. Eupen und Fs. ten Brink. 100.000 Thlr. und mehr auf Amortisation und un auf Grundbesitz zu verleihen durch „ Müller in Rottaln. Geschäfts-Local. Mein an der Essen=Oberhausener Chaussee in der Nähe der Zeche Oberhausen und der neuen Anlagen der Herren Jacobi, Haniel& Huyssen belegenes Haus, worin seit einige Jahren ein Colonialwaaren=G. schäft nebst Bäckerei betrieben, von mir sofort oder zum 1. November d. J. nebst großem Garten zu mie then. Das Haus eignet sich seine vorheilhaften Lage und eleganten Einrichtung wegen, zu jedem Geschäft Auch kann ein Ladengestell nebi Epileptische Krämpfe(Fallsucht) heilt der Specialarzt für Epilepsié Dr. O. Killisch in Berlin, jetzt Mittelstrasse No. 6.— Auswärtige# brieflich. Schon über Hundert geheilt. sämmtlichem Zubehör mit über nommen werden. Frintrop bei Borbeck, im Juli 1869 Wittwe Fr. Jos. Oberina. Mineralwaller-Anstalt Mehrere schöne Wohnungen mit und ohne Land, auf Carna# und in Horst gelegen, sind von mi zu miethen und auf den 1. Novbr.e auch schon früher zu beziehen. Horst, im Juli 1865. H. Lucas. N Se.! zeitigen der von nen Wie weite zw von Bremer, II. Weberstraße Nr. 60, empfiehlt den geehrten Bewohnern Essens und Umgegend sein nach neuester Methode fabricirtes Selters= und Sodawasser en gros& en detail zur Abnahme bestens. Einige Wohnungen mit Gartenland, am Schwanenbush sind vom Unterzeichneten zu miethen Th. Heimeshoff, Kettwigerstr. 34. Zwei Herren finden Kost und Logis Kastanien=Allee 34. Prima Verkauf von Bauernhöfen. Es sind durch mich mehrere große Bauernhöfe unter der Hand zu kaufen unter den günstigsten Bedingungen; ebenso eine Dampfmühle, Kornbranntweinbrennereien mit in flottem Betriebe befindlichen Ziegeleien, auch ein tüchtiger Bauernhof an der Chaussee bei Borbeck. Ahlen, im Juli 1869. C. Klonermann, Gastwirth. Verkauf von Baustellen in Rotthausen bei Gelsenkirchen. Am Montag den 19. Juli, Nachmittags 4 Uhr, werde ich in der Behausung des Wirths Schümer in Rotthausen 12 Baustellen zur Größe on 60—70 Ruthen Besi zur Osterberg gt. Preister'schen barer'g gehörend und in unmittel###ng ihe des neuen Schachtes der günstige„Dahlbusch gelegen, unter kaufe ausedingungen zum VerDer aauschg erfolgt sofort. Stoppenberg/14. Juli 1865. Kaiser, sevollmächtigter, stets vorräthig bei Richard Kessels, Limbeckerstr. Oelkuchen in ganz frischer Waare empfiehlt Heinrich Paas. Grodes Salz empfiehlt H. Böhmer jr., Allee= und Rottstraßenecke Nr. 1. Auch ist Viehsalz bei mir zu haben. Die in meiner Destilleric& LiqueurFabrik auf warmem Wege, mit Vermeidung aller schädlichen Substanzen und ätherischen Oele sorgfältig zubereiteten einfachen, doppelten und hochfeinen LIOUEURE& CREMES, 96-—— Vanille, Curacao, Anisette, Ingwer, Carwei, Pfessermünz, Cacao ic. sowie gewürzten& bitter. Branntweine empfehle ich zur geneigten Abnahme en gros& en detail. 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Auf dem Wege von Kettwig über Heißen, nach Borbeck ist ein goldenes Medaillon mit Uhrschlüssel verloren gegangen. Finder wird gebeten, solches in der Heisinger Schule gegen Belohnung abzugeben. Vor Ankauf wird gewarnt. Münchener ist besser, als alle vielgepriesenen Malzextracte und Gesundheitsbiere. Obwohl ganz dick gebraut, schmeckt dasselbe äußerst mild und angenehm und greift den schwächsten Magen nicht an. Es wirkt vielmehr sehr vortheilhaft auf denselben ein. Wöchnerinnen und Entkräftete können daher kein besseres Bier trinken. Preis vr. Fl. 4 Sgr. mit Glas. Mein Dortmunder Bier Zieh= und 88 ud=Harmonikas I neueste und beste Construction, größte Auswahl, billigste Preise Bekanntmachung. bei Th. v. Eupen, I Essen, Burgstraße 28. In der Nacht vom 9. auf den 10. Juli ds. Is. ist mir von der Vonder'schen Weide, bei der Vonder Mühle an der Emscher gelegen, eine hellgraue fette Kuh, 8 Jahre alt, auf den Hörnern mit B. M. gezeichnet, entkommen. Wer mir darüber Auskunft geben kann, erhält eine gute Belohnung. Bottrop, den 12. Juli 1863. B. Bergermann, Metzger. nigen na rung auf via Saai züglich Ostbahn= Für zwei Hai Päckereis tannien, nach Lon gung da sofern de deren W für die r langen benutzt,1 für Pack ferner fü mit gem Werthpas Berli Die Andeutu lichen W in Flaschen a 323 und 2¼ Sgr. incl. Glas ist wegen seiner schönen Qualität so bekannt geworden, daß eine fernere Empfehlung überflüssig ist. O. Küllenberg. Wegen Vergrößerung meines Wäschegeschäfts verkaufe ich meine sämmtlichen noch vorräthigen Woll= u. Strickgarne zu Einkaufspreisen. Limbeckerstraßen=Ecke. Spazierstöcke mit Holz-, Horn-, Hürschhorn-, Knochen-, Gummi-, Wallrossund Elfenbein-Griffen. Fischstöcke, Naturstöcke, einzelne Knochengriffe, Schüsse, sowie Wiener Meerschaumwaaren. als: Cigarren- und Tabakspfeifen mit und ohne Etui in allen möglichen Facons empfehle en gros& en detail Fs. ten Brink, Viehoferstr. 3. Limbckstr. 28. Täglich wärme und kälte Päder bei C. 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Scharf und Träger nämter, den senschwindler, anvertrauten rthung ihrer Schiff klagt nun vor der iken Sie sich o schon volle und ist wenig Samstag zum ), daß Verden Direktor fl. erpreßte. agte vor den er bezweifelt, daraufhin die Creditanstalt Scharf, wie rdbahn, dem i abgemacht, Verwaltungsals Entgelt örsenkammer dent er ist. lungen“, die ein hinterher in als bloße i den Höhen t vorherrscht. an ehrlichen von dem sich rliegt keinem rtheilt wird. ingem wegen desselben zu gleichen. Ja, n Unterschied nta habe ich ließ sie auf ersetzen. ten an,„so Du bringst eder,„gerade zu erzählen, ur die rechte ist, wie ich esmal verlor fschmied hielt u bist schuld ide Stimme, iesen Worten Pichet, durch jedeckte seinen vor Freude. kurzer Frist n. sehr gegen ihn irritirt. Aber man sieht es den armen Geschworenen recht deutlich an, daß sie am liebsten Beide, Kläger und Angeklagten, verurtheilen möchten. Italien. * Rom, 9. Juli. Mehrere französische Bischöfe wie die von Orleans, von Mans und Bourges haben bereits sich Wohnungen gemiethet für den Aufenthalt während des Concils. Den unvermöglichen Bischofen Italiens, wie den aus den fernen Missions=Stationen hieher eilenden Prälaten läßt der heil. Vater aus eigenen Mitteln die nöthigen Emolumente anweisen. In der Propaganda zeigt man sich schwierig, die Missionsbischöfe der Verpflichtung zu entheben, persönlich beim Concil zu erscheinen; nur die wichtigsten Gründe autorisiren dieselben zum Verweilen in ihren Missionen, denn der heil. Vater will, daß alle Bischöfe am Concil theilnehmen und nur höchst dringende Ursachen zum Fernbleiben berechtigen. Dem Vernehmen nach ist der Papst von Sr. kgl. Hoheit dem Prinzen Georg von Sachsen zum Gevatter gebeten worden, und wird derselbe durch den Nuntius zu München bei der heil. Taushandlung sich vertreten lassen. Den Nuntius Sr. Heil. des Papstes erwartete man in Dresden am gestrigen Abende. Die Taufceremonie wird von dem Bischof Forwerk vollzogen werden, bei welcher der königl. Hof in Gala zugezogen sein wird. Man sprach noch davon, daß Ihre Maj. die Kaiserin=Mutter von Oesterreich, Wittwe des Kaisers Franz, sowie das belgische Königspaar, Pathen sein werden. Frankreich. * Paris, 18. Juli. Das Journal Offiziel bringt ein kaiserliches Decret, wodurch Duvergier zum Minister der Justiz und des Cultus, Latour d'Auvergne zum Minister des Auswärtigen, Forcade zum Minister des Innern, Magne der Finanzen, Niel für den Krieg, Rigault de Genouilly für die Marine, Vourbeau, Deputirter und vormaliger Doyen an der juristischen Facultät zu Poitiers, zum Minister des öffentlichen Unterrichts, Gressier Minister der öffentlichen Arbeiten, A. Leroux, Vicepräsident des gesetzgebenden Körpers, zum Minister des Handels und des Ackerbaues ernannt worden. Chasseloup=Laubat wird Präsident des StaatsRathes. Durch ein zweites Decret wird das StaatsMinisterium abgeschafft. Es überträgt die Contrasig= natur der Decrete wegen Ernennung der Minister zu Mitgliedern des geheimen Rathes und des Senates dem Justizminister und die Contrasignatur der Ernennungen der Mitglieder des Staatsrathes dem MinisterPräsidenten des Staatsrathes. Die Verwaltung des offiziellen Journals und des Moniteur des Communes wird dem Ministerum des Innern übertragen. Ein anderes Decret stellt das Ministerium für Ackerbau und Handel so wieder her, wie es vor seiner Vereinigung mit dem Ministerum der öffentlichen Arbeiten gewesen. Das Decret, welches Duvergier zum JustizMinister und Siegelbewahrer ernennt, ist von Rouher gegengezeichnet. Die anderen Decrete sind von Douvergier gegengezeichnet. Belgien. * Brüssel. Unter den Fragen, die fast alle belgischen Handelskammern dieses Jahr wieder mit besonderer Vorliebe behandeln, ist die Zollfrage. Alle ohne Ausnahme sprechen sich für den freien Austausch aller Erzeugnisse und Handelswerthe zwischen den verschiedenen Ländern aus. Einen Schutz der inländischen Industrie sucht keine in den Eingangszöllen; höchstens, und als ein Zugeständniß an das Vorurtheil oder an die Interessen Einzelner, schlagen einige die allmähliche Aufhebung des noch bestehenden Schutzes in vorher bestimmten Terminen vor. Einige Handelskammern gehen noch weiter: sie verlangen die völlige Aufhebung aller Zölle, aller Douane, aller der lästigen und kostspieligen Formalitäten, die damit verbunden sind, die Abschaffung des ganzen zahlreichen Beamtenheeres, das die Erhebung und Controle, die Ueberwachung des ganzen Grenzverkehrs erfordert und das einen so ansehnlichen Theil der Brutto=Einnahmen vorwegnimmt. Und zwar wollen sie damit nicht etwa warten, bis andere Länder bereit sein werden, Belgien nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit zu behandeln und seine Producte ebenfalls zollfrei zuzulassen. Machen wir den Anfang, sagen sie, umbekümmert um die anderen Staaten. Ein Vortheil ist uns gewiß: wir werden unter den günstigsten Bedingungen einkaufen, was wir nöthig haben, und eben dadurch in den Stand gesetzt sein, vortheilhafter zu produciren, also wohlfeiler zu verkaufen, als die anderen. Uebrigens ist es sicher und kann nicht ausbleiben, daß die anderen Staaten unserem Beispiele folgen werden, folgen müssen. Es handelt sich nar darum, eine Deckung für den Ausfall in den Staatseinnahmen zu finden. Diese ist zu suchen: 1) in einer Verminderung der Ausgaben, besonders aller unfruchtbaren Ausgaben; 2) in der directen Besteuerung, bei der es gerade ein Vortheil ist, daß das Volk die Bürde, die es trägt, nicht nur fühlt, sondern auch sieht und kennt. Wir haben das städtische Octroi(Schlacht= und Mahl=, überhaupt Consumsteuer) abgeschafft, die man in anderen Ländern noch nicht glaubt entbehren zu können. Wir müssen eine Ehre darein setzen, auch die Zollbarieren zuerst niederzureißen. Dabei machen sie dieses Ziel, daß sich die belgische Handelspolitik vorzeichnen soll und das sie möglichst bald zu erreichen suchen müsse, als einen neuen Grund geltend gegen eine Zolleinigung mit Frankreich, gegen welche andererseits auch das ganze Land im Namen seiner politischen Selbstständigkeit protestirt. Spanien. * Madrid, 16. Juli. Es ist eine Carlistische Verschwörung entdeckt worden; 11 Sergeanten vom Regiment Cantabrea sind in Folge dessen verhaftet und die Garnison von Vittoria hat Verstärkungen erhalten.— Frankreich hat Serrano als Regenten anerkannt. Madrid, 16. Juli. Die Cortes haben sich auf Vorschlag von je zwei Abgeordneten aller Parteien, mit Einschluß der republikanischen, bis zum 1. October vertagt. England. Ueber die nächste internationale Industrie=Aus stellung in London schreibt die Englische Correspondenz: „Vor Monaten theilten wir die Umrisse des Planes zu einer allgemeinen Industrie=Ausstellung in London mit, welche im Jahre 1871 Statt finden und nur die besten und neuesten Erzeugnisse aus allen Ländern der Welt in sich aufnehmen soll. Damals schon bemerkten wir, daß dieser Plan schon so ziemlich der Vollendung entgegengereift sei. Aber erst heute findet sich darüber in einem einzigen Blatte, und zwar in der Times, eine kurze Andeutung. Sie lautet wörtlich:„Wie wir hören, haben die Commissare der Ausstellung von 1851 bei ihrem letzten Meeting den Beschluß gefaßt, in Kensington eine Reihe jährlicher internationaler Ausstellungen auserlesener Werke aus dem Gebiete der schönen Künste, der Industrie und wissenschaftlichen Erfindungen abzuhalten. Die erste Ausstellung ist auf das Jahr 1871 angesetzt und wird— was Werke der industriellen Kunst angeht— aus nur drei Abtheilungen bestehen.“ Rußland. .* Wie über Warschau und Wien aus gut unterrichteten Quellen gemeldet wird, hätte die russische Regierung bereits die definitive Erklärung nach Rom(durch den Nuntius in Wien) gelangen lassen, daß sie den ihr untergebenen Bischöfen die Betheiligung am Concil nicht gestatten werde. Die wichtigsten Bestimmungen der neuen Gewerbe=Ordnung. (Schluß.) Die Festsetzung der Verhältnisse zwischen den selbstständigen Gewerbetreibenden und ihren Gesellen, Gehülfen und Lehrlingen ist Gegenstand freier Uebereinkunft. Zum Arbeiten an Sonn= und Festtagen ist, vorbehaltlich der anderweitigen Vereinbarung in Dringlichkeitsfällen, Niemand verpflichtet. Die nach den Landesgesetzen zuständige Behörde hat darauf zu achten, daß bei Beschäftigung der Lehrlinge gebührende Rücksicht auf Gesundheit und Sittlichkeit genommen und denjenigen Lehrlingen, welche des Schul= und Religions=Unterrich= tes noch bedürfen, Zeit dazu gelassen werde. Jeder Gewerbe=Unternehmer ist verbunden, auf seine Kosten alle diejenigen Einrichtungen herzustellen und zu unterhalten, welche mit Rücksicht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbebetriebes und der Betriebsstätte zu thunlichster Sicherung der Arbeiter gegen Gefahr für Leben und Gesundheit nothwendig sind. Das Verhältniß zwischen dem Arbeitgeber und den Gesellen oder Gehülfen kann, wenn nicht ein Anderes verabredet ist, durch eine, jedem Theile freistehende, vierzehn Tage vorher erklärte Aufkündigung aufgelöst werden(vorbehaltlich der in dem Gesetze festgestellten Gründe zur Auflösung des Verhältnisses ohne Kündigung). Beim Abgange können die Gesellen und Gehülfen ein Zeugniß über die Art und Dauer ihrer Beschäftigung fordern, welches auf Antrag der Betheiligten und, wenn gegen den Inhalt sich nichts zu erinnern findet, von der Gemeindebehörde kostenund stempelfrei zu beglaubigen ist. Dieses Zeugniß ist auf Verlangen der Gesellen und Gehülfen auch auf ihre Führung auszudehnen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Führung von Arbeitsbüchern ist aufgehoben. Gesellen und Gehülfen sind in der Wahl ihrer Meister oder Arbeitgeber unbeschränkt. Eine Verpflichtung zum Wandern findet nicht Statt. Auf Unterstützung von Seiten der Gewerbegenossen haben wandernde Gesellen und Gehülfen keinen Anspruch. Von der Befugniß, Lehrlinge zu halten, sind ausgeschlossen diejenigen, welchen wegen anderer als politischer Verbrechen oder Vergehen der Vollgenuß der staatsbürgerlichen Rechte entzogen ist, für die Zeit der Entziehung, sofern sie nicht in diese Rechte wieder eingesetzt, oder welche wegen Diebstahls oder Betruges rechtskräftig verurtheilt worden sind. Der Lehrherr muß sich angelegen sein lassen, den Lehrling durch Beschäftigung und Anweisung zum tüchtigen Gesellen auszubilden. Er darf dem Lehrlinge die hierzu erforderliche Zeit und Gelegenheit durch Verwendung zu anderen Dienstleistungen nicht entziehen. Der Lehrherr muß bemüht sein, den Lehrling zur Arbeitsamkeit und zu guten Sitten anzuhalten und vor Lastern und Ausschweifungen zu bewahren. Der Lehrling ist der väterlichen Zucht des Lehrherrn unterworfen und in Abwesenheit des Lehrherrn auch den denselben vertretenden Gesellen oder Gehülfen zur Folgsamkeit verpflichtet. In Betreff der Fabrikarbeiter sind u. A. noch folgende besondere Bestimmungen erlassen: Kinder unter zwölf Jahren dürfen in Fabriken zu einer regelmäßigen Beschäftigung nicht angenommen werden. Vor vollendetem vierzehnten Lebensjahre dürfen Kinder in Fabriken nur dann beschäftigt werden, wenn sie täglich einen mindestens dreistündigen Schulunterricht in einer von der höheren Verwaltungsbehörde genehmigten Schule erhalten. Ihre Beschäftigung darf sechs Stunden täglich nicht übersteigen. An Sonn= und Feiertagen, so wie während der von dem ordentlichen Seelsorger für den Katechumenen= und Confirmanden=Unterricht bestimmten Stunden dürfen jugendliche Arbeiter nicht beschäftigt werden. Der Arbeitgeber hat über die von ihm beschäftigten jugendlichen Arbeiter eine Liste zu führen, welche deren Namen, Alter, Wohnort, Eltern, Eintritt in die Fabrik und Entlassung aus derselben enthält, in dem Arbeitslocale auszuhängen und den Polizei= und Schulbehörden auf Verlangen in Abschrift vorzulegen ist. Die Annahme jugendlicher Arbeiter zu einer regelmäßigen Beschäftigung darf nicht erfolgen, bevor der Vater oder Vormund derselben dem Arbeitgeber ein Arbeitsbuch eingehändigt hat. Junge Leute, welche das vierzehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, dürfen vor vollendetem sechszehnten Lebensjahre in Fabriken nicht über zehn Stunden beschäftigt werden. Zwischen den Arbeitsstunden muß den jugendlichen Arbeitern Vor= und Nachmittags eine Pause von einer halben Stunde und Mittags eine ganze Freistunde, und zwar jedes Mal auch Bewegung in der freien Luft gewährt werden. Die Arbeitsstunden dürsen nicht vor 5½ Uhr Morgens beginnen und nicht über 8½ Uhr Abends dauern. Fabrik=Inhaber, so wie alle diejenigen, welche mit Ganzoder Halbfabricaten Handel treiben, sind verpflichtet, die Löhne der Arbeiter in baarem Gelde auszuzahlen. Sie dürfen denselben keine Waare creditiren. Dagegen können den Arbeitern Wohnungs=, Feuerungsbedarf, Landnutzung, regelmäßige Beköstigung, Arzneien und ärztliche Hülfe, so wie Werkzeuge und Stoffe zu den von ihnen anzufertigenden Fabricaten unter Anrechnung bei der Lohnzahlung verabreicht werden. In Betreff der gewerblichen Hülfscassen ist bestimmt: Die durch Ortsstatut oder Anordnung der Verwaltungsbehörde begründete Verpflichtung der selbstständigen Gewerbetreibenden, einer mit einer Innung verbundenen oder außerhalb derselben bestehenden Kranken=, Hülfs= oder Sterbecasse für selbstständige Gewerbetreibende beizutreten, wird aufgehoben. Im Uebrigen wird in den Verhältnissen dieser Cassen durch gegenwärtiges Gesetz nichts geändert. Neue Cassen der selbstständigen Gewerbetreibenden für die erwähnten Zwecke erhalten durch die Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde die Rechte juristischer Personen. Die Strafbestimmungen enthalten in Betreff der Entziehung der Berechtigung zum Gewerbebetriebe Folgendes: Die Berechtigung zum Gewerbebetriebe kann(abgesehen von Concessions=Entziehungen und den in diesem Gesetze ausdrücklich gestatteten Untersagungen des Gewerbebetriebes) weder durch richterliche noch administrative Entscheidung entzogen werden.— Ausnahmen von diesem Grundsatze, welche durch die Steuergesetze begründet sind, bleiben so lange aufrecht erhalten, als diese Steuergesetze in Kraft bleiben. Eben so bewendet es bei den Vorschriften der Landesgesetze, welche die Entziehung der Befugniß zum selbstständigen Betriebe eines Gewerbes durch richterliches Erkenntniß als Strafe im Falle einer durch die Presse begangenen Zuwiderhandlung vorschreiben oder zulassen. Bie Bestimmungen der Bundesgesetze, nach welchen die Befugniß zur Herausgabe von Druckschriften und zum Vertriebe derselben innerhalb des norddeutschen Bundesgebietes im Verwaltungswege entzogen werden darf, werden hiedurch aufgehoben.— Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Gewerbtreibende, gewerbliche Gehülfen, Gesellen oder Fabrikarbeiter wegen Verabredungen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn= und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittels Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter, werden aufgehoben. Jedem Theilnehmer steht der Rücktritt von solchen Vereinigungen und Verabredungen frei, und es findet aus letzteren weder Klage noch Einrede Statt. Wer Andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Drohungen, durch Ehrverletzung oder durch Verrufserklärung bestimmt oder zu bestimmen versucht, an solchen Verabredungen Theil zu nehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder Andere durch gleiche Mittel hindert oder zu hindern versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängniß bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen Strafgesetze nicht eine härtere Strafe eintritt. Provinzielles. n Eisen. 19. Juni. Seit einigen Tagen cursiren hier falsche Zehnthalerscheine, die den echten so täuschend nachgemacht sind, daß die Fälschung kaum durch die Loupe zu entdecken ist. Neviges, 18. Juli. Oberhalb Neviges verunglückte am Mittwoch ein Knabe von 5 Jahren dadurch, daß derselbe an einer gestützten Pferdekarre spielte; durch das Aufschlagen der Karre wurde ihm das Genick zerschlagen, und der Tod erfolgte sofort.— Wie häufig findet man auf öffentlichen Plätzen oder in den Straßen gestützte Karren, die den spielenden Kindern Gefahr bringen können! Düsseldorf, 17. Juli. Der Gladbacher Tumultuanten= Proceß ist so eben(Mittags 12¾ Uhr) beendet. Von den 29 Angeklagten sind 25 freigesprochen. Der nicht erschienene Angeklagte Mende wurde in contumaciam zu einem Jahr Gefängniß, die Angeklagten Jansen, Baumann und Zachariä jeder zu einem Monat Gefängniß verurtheilt. Das zahlreiche Publicum nahm die Freisprechungen mit großem Jubel auf.(E. Z.) Viersen. 16. Juli. Gestern Vormittag 8 Uhr 44 Min. traf der Herr Regierungs=Präsident von Kühlwetter hier ein und besuchte die Schulklassen der Lehrer Kaiser, Löhbach, Reuter und der Schwester Rosa. Derselbe sprach sich über den Zustand der Schulen sehr zufrieden aus uno zählte sie zu den besten seines Regierungsbezirks. Duisbura, 16. Juli. Die Rheinische Eisenbahngesellschaft hatte den Transport und die Ablieferung verschiedener Waaren übernommen, die jedoch noch vor der Ablieferung auf dem Güterbahnhof verbrannten. Der Versender der Waaren verlangte den Ersatz des Werthes der Waaren, der jedoch von der Direction mit Rücksicht darauf abgelehnt wurde, daß der Jahre um so mehr ein unbefriedigendes bleiben, als den hemmenden Einflüssen der europäischen Verhältnisse die störenden Rückwirkungen sich beigesellten, welche durch die andauernd mißlichen Zustände in Amerika hervorgerufen wurden. Wenn auch in einzelnen Ge schäftsbranchen, namentliche in solchen, welche die Be friedigungsmittel der nothwendigsten Lebensbedürfnisse zum Gegenstande haben, eine Besserung gegen das Jahr 1867 hervorgetreten ist, und wenn auch weiter die Ausführung bedeutender Eisenbahnbauten die EisenIndustrie und in Verbindung hiermit den gesammten Bergbau während der letzten Jahreshälfte wieder in Schwung brachte,— so blieb dagegen in anderen Branchen, namentlich in einzelnen Zweigen der TextilIndustrie, das abgelaufene Geschäftsjahr um so weiter hinter den gehegten Erwartungen zurück. So lange die Gemüther in der bisherigen Weise in Spannung gehalten und die besten Kräfte der meisten europäischen Staaten in der gegenwärtigen Ausdehnung zu Kriegszwecken fortgesetzt in Anspruch genommen werden, ist an eine dauernde Besserung der geschäftlichen Verhältnisse nicht zu denken! Das jüngste freudige Ereigniß in der sächsischen Königsfamilie begleitet der Correspondent der„WeserZeitung“ mit folgenden Worten: Der Telegraph hat in diesen Tagen, nicht sehr lange auseinander, zwei Nachrichten gebracht, die dem Könige von Sachsen in seinem hohen Alter und nach einem so langen Leben voller Bitterkeit, insbesondere auch endloser Familienleiden, das Herz wieder einmal etwas höher haben schlagen lassen müssen, und zu denen wir nicht aus bloßer Höflichkeit, sondern als gute Bundesgenossen herzlich gratuliren. Vor Kurzem meldete der etwas indiscrete und in Familienangelegenheiten sich fast zu tief einmischende Telegraph aus Florenz, daß die Gemahlin des Kronprinzen Humbert, Margarethe von Savoyen, Enkelin des Königs Johann, Hoffnung auf einen Erben gebe, und heute bringen die Montags blätter die Nachricht, daß Prinzessin Georg in Dresden, Schwiegertochter des Königs, von einem Knaben entbunden ist, ein Ereigniß, dessen Bedeutung man in Kanonensalven ausgedrückt hat. König Johann, dem eine lange Reihe von Kindern im vollsten Genusse einer kräftigen Gesundheit, meist in der Jugendfülle, der Tod hingerafft hat, genießt jetzt die Freude, daß eine Enkelin die Aussicht gewährt, Wettin'sches Blut auf den neuen italienischen Königsthron, dessen Errichtung sehr nahen Angehörigen der sächsischen Königsfamilie ein Hitzing bereitete, zu vererben, und daß daheim eine portugiesische Schwiegertochter, das so oft in der Albertin'schen Linie befürchtete Erlöschen der Dynastie verhindert. Die Gemahlin des italienischen Kronprinzen ist die Tochter der Herzogin Elisabeth, welche 1850, zwanzig Jahr alt, mit dem Herzog Ferdinand von Genua, Bruder Victor Emanuel's, vermählt wurde, und die fünf Jahre später Wittwe war. Die Gemahlin des sächsischen Prinzen Georg, jüngern Bruders des Kronprinzen Albert, ist die Prinzessin Maria Anna, Schwester des Königs von Portugal, Ludwig Philipp, der eine Tochter des Königs von Italien geheirathet hat. Die sächsischen Kronprinzessinnnen sind schon mehrere Generationen hindurch kinderlos gewesen, woran der Volksglaube allerlei Traditionen knüpft, und die schöne Gemahlin des Kronprinzen Albert, die schwedische Prinzessin Wasa, die einst in der Absicht, sich mit dem Kaiser Louis Napoleon zu vermählen, in Wien katholisch wurde, dann demselben einen Korb gab, um eine solidere Partie zu machen(1853), setzte ebenfalls, wie ihre Vorgängerinnen, das Land durch ihre Kinderlosigkeit in Besorgniß für das Aussterben der Monarchie, bis Georgs Gemahlin im Jahre 1865 durch Geburt eines Sohnes der Dynastie einen Stammhalter schenkte. Die Thron folge geht also wiederum durch einen Seitensprung auf den jüngeren Bruder des Kronprinzen über. Bis jetzt stand aber die Aussicht auf Erhaltung der Dynastie nur auf zwei Augen. Vor etwa 150 Jahren sprach die Mutter des Kurfürsten August, der durch seinen Glaubenswechsel König von Polen wurde, auf ihrem Todtenbette die düstere Prophezeiung aus:„Auf zwei Augen— drei Mal fünfzig Jahre!" Man weiß, daß seit dem verhängnißvollen Glaubenswechsel das Land von seiner ehemaligen Höhe immer tiefer herunterge sunken ist. Eine Reihe schwerer Unglücksfälle verzeich net die Geschichte seit jener Zeit bis zum heutigen Tage. Um so lebendiger erhielt sich im Volke die Prophezeiung der Kurfürstin und im Kriegsjahre 1866 ging sie in Sachsen von Mund zu Mund. Die zwei Augen, die seit gestern hinzugekommen sind, bieten freilich noch keine sichere Bürgschaft gegen das Eintreten der Prophezeiung, aber man wird die Kanonensalven begreifen, die mit dem Jubel der Bevölkerung das jüngste Ereigniß in Dresden begleiteten. § Biebrich, 19. Juli. Bereits vor einem Jahre war königl. Regierung den Erwartungen der eintausendfünfhundert Katholiken unserer Stadt sowie den Interessen von nahezu zweihundert katholischen Kindern, welche die hiesige Elementarschule besuchen, dadurch gerecht geworden, daß sie neben dem einen bis dahin angestellten katholischen Lehrer— im Ganzen ind an der Elementarschule 8 Lehrer angestellt und beläuft sich die Zahl der Kinder auf nahezu 700— noch einen zweiten anstellte. Es war hierdurch die Versetzung eines evangelischen Lehrers nöthig geworden, welche unglücklicher Weise einen höchst beliebten und tüchtigen aber kränklichen jungen Mann traf, Mit Rücksicht auf Gegenvorstellungen des Letztern wurde damais vom interimistischen Schulinspector resp. Inspectionsverwalter, dem zeitigen katholischen Pfarrer nicht auf Aushändigung des bereits ausgefertigten Ausstellungsdecretes bestanden. Nachdem nun im vorigen Frühjahre der eben bezeichnete protestantische Lehrer gestorben, von da an bis dato die Stelle von den übrigen Lehrern unter großer Beschwerde verwaltet worden, durch den Uebertritt eines evangel. Lehrers an die hiesige Bürgerschule eine zweite Lehrerstelle vacant geworden und die Zahl der katholischen Kinder sich noch in der neuesten Zeit beträchtlich vermehrt hat, hat königl. Regierung einen neuen evangelischen und einen katholischen Lehrer sicherm Vernehmen nach ernannt. Nichts desto weniger sucht man von einer gewissen Seite her, die immer so gerne die schönen Worte Toleranz und Parität im Munde führt, wo es sich um eigene Interessen handelt, die wirkliche Anstellung des katholischen Leh rers zu hintertreiben, indem man namentlich eine zu befürchtende — soll wohl heißen: zu machende Aufregung unter den Protestanten vorschützt. Wir unserseits haben zu der sonst so viel gerühmten Toleranz der hiesigen Bewohner wenn sie auch keine Katholiken sind, das Vertrauen, daß dieselben durch solche Vorwände verleumdet werden, noch mehr aber trauen wir der k. Regierung die Kraft und Entschiedenheit wenigstens zu, solch' ungerechten und intoleranten Bestrebungen zu entgegnen: Quod scripsimus, soripsimus, was wir geschrieben haben, das haben wir geschrieben. Wien, 17. Juli. Der Kaiser empfing heute beide Delegationen. Auf die Ansprache beider Präsidenten, welche den Gesühlen der Anhänglichkeit und Treue Ausdruck gaben, erwiderte er zunächst dem Präsidenten der ungarischen Delegation, er hoffe, die ungarische Delegation, welche berufen sei, einen gleichberechtigten Einfluß des ungarischen Königreichs auf die gemeinamen Staatsgeschäfte auszuüben, werde in einträchtigem Zusammenwirken die Früchte der geschaffenen Dele gations=Institution durch Kräftigung des Ansehens der Monarchie, durch Befestigung des Friedens und des öffentlichen Vertrauens auch praktisch zur Reife gelangen lassen. Dem Präsidenten der Reichsraths=Delegation Grafen Auersperg erwiderte der Kaiser sodann, e# gereiche ihm zur aufrichtigen Genugthuung, wenn diReichsrath=Delegation im einträchtigen Zusammenwir. ken mit der ungarischen Delegation strebe, die Macht und das Ansehen des Reiches zu wahren und die Wohlfahrt und Zufriedenheit der Reichsvölker zu fördern. Dies sei stets die sicherste Bürgschaft für die Erhaltung des inneren und äußeren Friedens; denn jedes Staatswesen bedürfe der Achtung und des Vertrauens, um Freunde zu gewinnen und die Feinde zu entwaffnen. Das„Vaterland“ bezeichnet die Nachricht der Wiener Blätter, Bischof Rudigier habe die kaiserliche Begnadi gung abgelehnt, als erfunden. Wien, 15. Juli. In hohem Grade beschäftigt das öffentliche Interesse augenblicklich der Prozeß SchifScharf vor der hiesigen Jury. In ekel= und grauenerregender Weise tritt da eine der häßlichsten Eiterbeulen unseres socialen Lebens, der Börsenschwindel zu Tage. Die Manipulationen bei den„Emissionen“ und„Gründungen“, welche seit vielen Monaten schon die Gemüther völlig aufgewühlt, werden da vor Aller Augen blosgelegt; das gegenseitige Händewaschen zwischen den Verwaltungsräthen der einzelnen BankInstitute, die Syndicats=Geheimnisse und Mysterien der Coulisse, welche bei der„Poussirung“ von halt= und bodenlosen Papierwerthen zur Geltung gelangen: das große und kleine Ungeziefer des großen Mammonspfahles in der Strauchgasse wurde da mit einen Schlage an die Oberfläche gebracht und krabbelt in widerlicher Nacktheit unter dem Sonnenlichte. Scharf nannte in seinem Blatte den Bankdirector und Träger eines Dutzend anderer finanzieller Ehrenämter, den Banquier Schiff, einen abgefeimten Börsenschwindler, einen Verräther an den seiner Verwaltung anvertrauten Instituten, da er absichtlich an der Entwerthung ihrer Papiere arbeite, kurzweg einen„Piraten.“ Schiff klagt auf Ehrenbeleidigung und Scharf strengt nun vor der Jury den Wahrheitsbeweis an. Nun denken Sie sich diese schmutzige Wäsche! Seit Montag, also schon volle vier Tage, dauert die Zeugenvernehmung, und ist wenig Aussicht vorhanden, daß der Proceß vor Samstag zum Abschluß gedeihe. Der Kläger weist nach, daß Verklagter in ähnlicher Weise schon gegen den Direktor der Creditanstalt vorgegangen und 12000 fl. erpreßte. Mit frechem Cynismus gesteht der Verklagte vor den Richtern ein, was übrigens kein Mensch hier bezweifelt, daß er diese Summe genommen und daraufhin die angekündigten weiteren Angriffe gegen die Creditanstalt eingestellt habe. Dem entgegen enthüllt Scharf, wie Kläger mit dem Verwaltungsrath der Nordbahn, dem Herrenhausmitgliede Winterstein, es fein abgemacht, daß ersterer den Antrag auf Erhöhung der Verwaltungsrathstantièmen durchbringen werde und als Entgelt dafür von letzterem in die Handels= und Börsenkammer hinein bugsirt werden sollte, deren Präsident er ist. Und so folgen„Enthüllungen auf Enthüllungen“, die wenngleich, wie die letztere von Winterstein hinterher feierlich als Lüge erklärt, immerhin schon als bloße Gerüchte den Geist charakterisirt, der in den Höhen (oder richtiger Untiefen?) unserer Finanzwelt vorherrscht. Mit tiefem Abscheu wendet der ehrliche an ehrlichen Arbeitsverdienst gewohnte Mensch sich von dem sich hier offenbarenden Getriebe ab. Es unterliegt keinem Zweifel mehr, daß der Angeklagte verurtheilt wird. Es ist die öffentliche Meinung schon seit Langem wegen der vielfältigsten journalistischen Scandale desselben zu sehr geg Geschwot Beide, meinem Innern eine geheime Stimme, die mir sagt, Lorenz lebt und jener Mensch ist ein Betrüger. O mein Gott, soll ich denn verzweifeln? Hilf mir! Hilf mir!"— Aber ihr Gebet schien unerhört zu bleiben. Da kam Naémi auf einen wunderlichen Gedanken. Es waren etwa zehn Tage vergangen, seit Michel ihr finster und scheu aus dem Wege ging, als sie eines Morgens sich nach Ferolles auf den Weg machte. Was wollte sie dort? Sie wollte die alte Frau aufsuchen, die Hexe, die ihr verkündigt hatte, der Sohn der Frau Susanne würde ihr Mann werden. Aber wo sollte sie die Pitache finden? Bettelnd trieb sich die Alte im Lande herum und schlief bald hier, bald da; im Sommer fand sie sich in den Dörfern und Pachthöfen häufiger ein; im Winter verschwand sie zuweilen Monate lang, als wenn sie wie gewisse Thiere des Nordens einen Winterschlaf hielte, und Niemand konnte sagen, wohin. Naémi ging nach Felles, in der schwachen Hoffnung, dort Etwas über sie fahren. Ueberall, wo sie vorbei kam, grüßten sie die I mit jener Mischung von Mitleid und Ehrfurcht, wie je einem großen Unglücke gegenüber zu fühlen pflegt. Weitsls sie nach Ferolles hineinkam, sah sie schon von Menicher der Thür des Hufschmieds ein ungewöhnliches und roihdränge, und mitten drin einen Mann in blau war ihr####ce. Das Herz stano ior beinahe stille, es festgewurze) Augenblick, als wäre sie an den Boden von einer un stürmte sie zu Baudry's Thür hin, wie erstehlichen Gewalt getrieben. Der Mann iner von den reitenden Jägern; er trug in Uniform jedoch keine Waffen, sondern nur einen Stab über der Schulter, an dessen Ende ein Päckchen Sachen, in ein blaues Taschentuch gebunden, hing. Seine schmutzigen Stiefel, sein staubbedeckter Rock, bezeugten, daß er einen weiten Marsch gemacht hatte. Naémi erkannte in dem beurlaubten Soldaten jenen Pichet, den Sohn der armen Tagelöhnerin, und bei dem Anblick füllten sich ihre Augen mit Thränen. Pichet war so eben erst angekommen. So sehr er sich auch sehnte, seine alten Eltern wiederzusehen, hatte er es doch nicht übers Herz bringen können, beim Schmied Baudry vorbeizugehen; er war stehen geblieben, um mit dem alten Bekannten ein paar Worte zu plaudern. Einer der Männer, die um ihn herumstanden, sah Naémi kommen und rief ihr zu:„He! Mamsellchen! Munter, munter, kommen Sie doch schnell her!"— Nacmi wurde todtenbleich, die Kräfte versagten ihr.„Du Schwachkopf Du!“ rief Mathurin Baudry, wie kannst Du sie so erschrecken, sie kann ja den Tod davon haben!“ Er sprang hinzu und fing die Zusammenbrechende auf. „Höre nicht darauf, was sie reden, die wissen auch was Rechtes!“ „Was sagen sie denn?" fragte Naémi leise. Pichet trat sehr ungeschickt hervor, drehte verlegen seine Mütze in den Händen und sagte;„Entschuldigen Sie nur, Mamsellchen, ich kenne Sie wohl, Sie sind die Nichte der Frau Müllerin, Lorenz Tiercelin's Braut. Lorenz ist mein Kriegskamerad gewesen, wir sind zusammen ausgerückt und haben uns oft gesehen. Der Lorenz ist immer so freundlich gegen mich gewesen, als wäre ich seinesgleichen. Ja, ja, arm oder reich, im Felde macht das keinen Unterschied! Noch am Abend vor der Schlacht bei Magenta habe ich mit ihm gesprochen!“ Naémi zitterte wie Espenlaub. Mathurin ließ sie auf die Bank, die vor der Thüre stand, sich niedersetzen. „Dummkopf!“ schrie Baudry den Soldaten an,„so komme doch schon heraus mit der Hauptsache, Du bringst sie noch um mit Deinem Gefasel!“ „Ja, die Sache ist die,“ begann Pichet wieder,„geradt wie wir Sie kommen sehen, bin ich dabei zu erzählen, daß Lorenz sicher nicht todt ist. Ich lasse mir die rechte Hand abhauen, daß er noch eben so wohlauf ist, wie ich und Sie!" Nacmi stieß einen Schrei aus, denn diesmal verlot sie wirklich das Bewußtsein. Der derbe Hufschmied hiel die Ohnmächtige zitternd in seinen Armen. „Du Unglücksmensch!“ jammerte er,„Du bist schuld daran, wenn sie stirbt!“ „Ach,“ rief da eine vor Aufregung bebende Stimme, „man stirbt nicht vor Freude!" und mit diesen Worten drängte sich die alte Tagelöhnerin, die Mutter Pichet, durc die Menge, umschlang ihren Sohn und bedeckte seine Hals und sein Gesicht mit Küssen. Die Alte hatte Recht: Man stirbt nicht vor Freud# Naémi kam bald zu sich und hatte sich nach kurzer so weit erholt, um Pichet's Bericht anzuhören. (Fortsetzung folgt.) R wie die bereits während Italiens hieher eigenen In der Missions sönlich b Gründe Missione am Con sachen zi Dem Hoheit d gebeten zu Mün lassen. man in ceremoni werden, sein wir die Kai Kaisers sein wer * Pa ein kaise der Just Minister Innern, Rigault putirter Facultät Unterrich A. Lero zum Min worden. Rathes. Minister natur de Mitglied dem Jus nungen Präsiden offizieller wird de anderes und Har gung m gewesen. 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