Erscheint wöchentlich 7 mal. Bezugspreis vierteljährlich in Neuß 1.80 Mk., durch die Post bezogen 1,95 Mt., mit llustriertem Unterhaltungsblatt 2,10 Mt., durch die Post bezogen 2.25 Mi. Für Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen und Stellen wird keine Gewähr geleistet. die Verantwortlich für Schriftleitung: Br. Schippang. Neuß Geschäftsstelle: Neuß, Neustraße 1. Fernsprecher 57. Anzeigen haben in unserem großen Verbreitungsgebiet und bei ständig steigender Abonnentenzahl deste Wirkung. Amtliches Kreisblatt Retetions-Druck und Verlag von Rudolf von Haag, Neuß. Ulleiniges Unschlegerecht für die hiesigen Plakatsäulen. Angeigen 20 Pfg. die 8 gespaltene Pekitzeile, auswärtige 25 Pfennig. Reklamen 80 Pfg. die Jgespaltene Petitzeile. wnangeneche treibung durch Mlage oder akursfällen wird bewilligte Rodatt In Konku der hinfälig. GeschüftsKunden: Morgens von 7½—12 Nachm. von Nr. 138. Sonntag, den 20. Mai 1917.(Exaudi.) Ein Reichseinigungsrat. Die Errichtung eines Reichs= Einigungsamtes vom Pekitions= Ausschuß des Reichstags einstimmig befürwortet! Bei Ausbruch des Krieges haben die Arbeiter- Berufsorganisationen auf das Streikrecht verzichtet. Um den wirtschaftlichen Burgfrieden und die Vermeidung von Arbeitseinstellungen möglichst über die Dauer des Krieges hinaus zu erhalten, hat der Verband der Deutschen Gewerk-Vereine(Hirsch- Duncker) an den Reichstag eine Eingabe gerichtet, in der er um Errichtung eines Reichseinigungsamts zur Verhütung von Lohndifferenzen größeren Umfanges oder, wenn dies unter den jetzigen Verhältnissen nicht erreichbar sei, vorläufig um Schaffung provisorischer Einrichtungen nachsucht, die dem gleichen Zwecke zu dienen hätten. In der Begründung der Eingabe wird ausgeführt: Nach dem Kriege würden wohl die Nahrungsmittelpreise noch für eine gewisse Zeit recht hoch bleiben, das Arbeitseinkommen aber wahrscheinlich herabgehen. Dazu kämen noch neue Steuerbelastungen. Es sei also Gefahr, daß aus diesen ungünstigen Verhältnissen heraus größere Arbeitseinstellungen verursacht würden. Die Industrie hätte wohl auch mit größeren Schwierigkeiten zu kämpfen und neige dann zu Lohnabzügen. Dies führe zu Reibereien und Wirkschaftskämpsen, die unserer Wirtschaftslage große Nachteile bringen dürften. Das könne zum Teil vermieden werden, wenn im Sinne der erwähnten Anträge vorgebeugt werde, und läge nicht nur im Interesse der Arbeiter, sondern wäre auch aus allgemeinen Gesichtspunkten nationaler Art dringend geboten. Zu der Eingabe erklärte ein Regierungsortreter, daß die verbündeten Regierungen zu der Einrichtung eines Reichseinigungsamtes noch nicht Stellung genommen haben, daß aber die Reichsleitung alle für die Regelung des Einigungswesens in Betracht kommenden Verhältnisse aufmerksam verfolgen werde. Daß ein Bedürfnis für vorläufige Einrichtungen zur Verhütung und Schlichtung von Lohnstreitigkeiten vorläge, wurde von dem Regierungsverkreter unker Hinweis auf das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst für die Dauer des Kriges verneint, da das in dem Gesetz durch dieses Gesetz eingeführte Schlichtungsverfahren nicht nur für gewerbliche, sondern auch für landwirkschaftliche Betriebe gilt. Dazu kommt, daß außer den durch das Hilfsdienstgesetz geschaffenen Schlichtungsstellen und Arbeitnehmern—beruhenden Einigungseinrichtungen, wie Einigungsämter, Tarifschiedsgerichte usw., gleichfalls in Wirksamkeit treten können und das Kriegsamt es sogar als erwünscht bezeichnet hat, daß sie ihre bisher bei der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durchaus bewährte Tätigkeit uneingeschränkt fortsetzen. Schließlich besteht auch nach wie vor die Möglichkeit, daß amtliche Stellen bei drohenden oder bereits ausgebrochenen Arbeitsstreitigkeiten vermittelnd eingreifen, wie dies auch während der Kriegszeit das Reichsamt des Innern und andere Behörden wiederholt mit Erfolg gekan haben. Im Petitionsausschuß des Reichstags sprachen sich die Verfreter aller Parteien für Berücksichtigung der Elnaabe aus: Es gelte nicht nur für die Kriegszeit eine Fürsorge zu treffen, wie sie jetzt durch das Gesetz über die Hilfsdienstpflicht annähernd gegeben sei, sondern gerade auch die Zeit nach dem Kriege würde durch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten größere Reibungen zwischen Arbeitgebern und-nehmern bieten, welche durch verständnisvolle Einigungsbestrebungen unter Umständen ausgeglichen werden könnten. Außerdem hätten die Einrichtungen des Hilfsdienstpflichtgesetzes nicht immer genügt; verschiedene Vorkommnisse, z. B. bei bergbaulichen Streitigkeiten usw., zeigten das Ungenügende. Es sei auch vorgekommen, daß Vorsitzende von Schlichtungsstellen, soweit letztere als Schiedsspruchinstanzen in Frage kamen, sich der Abstimmung enthielten und so eine Entscheidung der Fälle unmöglich machten. Das Die Adoptivtochter. Original-Roman von H. Courto=Mahler. (Nachdruck verboten.) „Im Grunde können diese Gesellschafterinnen gar kein besseres Geschäft machen,“ meinte der Nokar. Frau Claudine zuckte die Achseln. „Ich mag niemand schädigen, Doktor. Es kann doch schließlich keine dafür, daß sie mir mißfällt.“ Frensen verneigte sich. „Ich weiß, daß Sie bei aller Schrofsheit ein durchaus vornehmer Charakter sind, gnädige Frau,“ sagte er warm. Ihr Gesicht rötete sich, und sie sah sehr sung und hübsch aus mit diesem Rok auf den Wangen. Komplimenke zwischen so alten Freunden, Doktor?“ sagte ste schroff.„Ich weiß leider nur zu gut, daß ich ein unleidlicher Mensch bin.“ Er kannte ihre schroffe Ark und ließ sich nicht beuren. „Ich habe Ihnen kein Kompliment gemacht, sondern eine Taksache konstatiert,“ sagte er ruhig. Er fühlte sich durchaus nicht verletzt. So verschlossen diese Frau sich auch zeigte, manchmal verriet sie doch in ihrer raschen Art, wenn auch widerwillig, ihr innerstes Sein, und wenn ein Mensch sie gut kannte, dann war er es. „Also diese junge Dame wird engagierk. Nummer zwei trägk das Bild, nicht wahr?“ sagte Frensen, aus seiner Mappe ein mik Nummer zwei bezeichnetes Kuvert hervorziehend.„Gestatten Sie, daß ich Sie mit den Personalien bekannt mache? Ich seldst habe nur flüchtig in alle diese Schriftstücke Einsicht genommen. da mein Bureauvorsteher sie eingehend geprüft hat.“ Claudine Steinbrecht legte abwehrend ihre Hand auf das Kuvert. „Verschonen Sie mich damit. Ihr Bureauvorsteher hat sicher alles geprüft, ehe er Ihnen die junge Dame zur engeren Wahl vorschlug. Vorläufig habe ich kein Interesse dafür. Für mich ist einzig und allein ausschlaggebend, ob ich diese neue Gesellschafterin erträglich finde.“ Dr. Frensen hatte einige flüchtige Bletstiftnokizen auf dem Kuverk, die von der Hand seines Bureauvorstehers herröhrten, seprükt. Reichsamt des Innern solle durch entsprechende Anweisungen solches künftig verhüten. Doch gehe aus derartigen Vorkommnissen hewvor, daß die Bestimmungen des Hilfsdienstpflichtgesetzes nicht das böten, was die Petition erstrebe. Die Regierung sollte daher in dieser Frage aus ihren Erwägungen heraustreten; gerade die vorliegende Angelegenheit sei auch derart wichtig, daß sie bei Lösung des Prodlems der Uebergangswirtschaft mit in den Kreis der Erörterungen gezogen werden müßte. Entsprechend dem Antrage des Berichterstatters, des Adg. Schwarz- Schweinfurth(Z.) wurde die Eingabe des Verdandes der deutschen Gewerkvereine wegen Errichtung eines Reichs= Einigungsamtes einstimmig zur Berücksichtigung überwiesen. Neue List unserer Feinde. In letzter Jeit sind häufig auffallende Briefe angeblich deutscher Kriegsgesangener aus dem feindlichen Ausland nach Deutsch= land gelangt, bei denen nähere Nachforschung ergab, daß sie gefälscht, d. h. daß sie nicht von dem wirklich in feindlicher Kriegsgefangenschaft befindlichen Deutschen geschrieben waren, oder daß der Name des Absenders frei erfunden war. Solche Briefe kommen meistenteils aus England aber auch aus Kriegsgefangenenlagern in anderen Staaten der Entente. Es ist anzunehmen, daß sie rom feindsichen Spionagedirnst veranlaßt worden sind, um für unsere Feinde militärisch oder wirtschaftlich wichtige Nachrichten zu geminnen. Ho sind z. B. Maschinenfadriken oder Werften um Mustersendungen, Skizzen oder Jeichnungen ihrer Erzeugnisse oder um Mitteilung über Herstellungsverfahren oder über die Leistungsfähigkeit des Werkes gedeten worden; auch an optische Anstalten und Spielwarenfabriken sind solche verdächtigen Briefe gesandt. In anderen Fällen sind Buchhandlungen, Verlagsanstalten, Behörden oder Privatpersonen angeblich zum Iwecke des Selbstunterrichtes deutscher Kriegsgesangener um Zusendung von militärischen oder tochnischen Zeitschriften und Büchern erlucht worden. deren Ausfuhr im Kriege verdoten ist, weil sie unseren Jeinden wichtige Fingerzeige geben können. Weiter sind Versuche gemacht worden, durch Wohlfahrtsanstalten und Vereine oder durch Zeitungsredaktionen einen Briesverkehr zwischen solchen angedlichen deutschen Kriegsgefangenen und ihnen unbekannten deutschen Mädchen anzudahnen, wahrscheinlich, um im Laufe des Briefverkehrs Mitteilungen über militärische und wirtschaftliche Verhältnisse aus Deutschland zu erhalten. Deutsche im Inlande haben von ihnen gänzlich unbekannten deutschen Kriegsgefangenon Bitten um Jusendung ven Liedesgaben erhalten, in den hauptsächliche solche Nahrungs= oder Genußmittel gewünscht wurden, von denen bekannt ist, daß sie zurzeit in Deutsch= land schwer zu haben sind; die Briefe haben sich gleichfalls sofort als Jälschungen ergeben. Sie sollten offenbar Klagen über die Knappheit derartiger Waren herauslocken, um solche Klagen dann im feindlichen Auslande veröffentlichen und damit den sinkenden Mut der feindlichen Bevölkerung wieder einmal etwas beleben zu können. Schließlich haben unsere Feinde versucht, durch solche gefälsiyzte Briefe deutscher Kriegsgefangener deutsche Standesamtsurkunden zu erlangen, die sie dann für die Zwecke ihrer Spionage mißbranchen wollten, oder Ansichtspostkarten und Karten von Gegenden Deutschlands, die das Ziel feindlicher Fliegerangriffe bilden konnen, nach England zu bekommen. In einzelnen Jällen, in denen solche verdächtige Briefe deutscher Kriegsgefangener sich als echt erwiesen haben, muß leider angenommen werden, daß die Absender in dem feindlichen Gefangenenlager durch List oder Iwang zu solchen Briefen nach der Heimat veranlaßt worden sind. Um diese feindlichen Ranke ans Licht zu ziehen und Schaden abzuwenden, muß gegenüber solchen verdächtigen Bitten von Kriegsgefangenen Vorsicht beobachtet werden. as ist deshald notwendig, daß Behörden und Vereine, Zeitungsredaktionen, Geschäftsleute und Privatpersonen, die ein solches verdächtiges Ersuwen von Kriegsgefangenen erhalten, den Bries zu weiterer Prüfung dem zuständigen stellvertretenden Generalkommando oder Gouvernement einzusenden. Nun, jedenfalls ist die junge Dame, wie Sie wünschen, vollig unabhängig. Sie ist Waise, hat ein glänzendes Zeugnis ihrer früheren Herrin, die sie nur entläßt, weil sie eine verarmte Verwandte bei sich aufnehmen muß, wodurch eine Gesellschafterin übrflüssig geworden ist.“ „Gut, gut, das genügt. Veranlassen Sie also, bitte. alles weitere, lieber Doktor. Die junge Dame soll möglichst bald eintieffen.“ Frau Claudine erhob sich. „Das ware erledigt. Und nun muß ich Sie fortschicken, Doktor: ich hobe eilige Kommissionen in der Stadt zu erledigen, und mein Wagen wartet schon. Auf Wiedersehen also! Ich sehe Sie doch Sonnadend mit Ihrer Frau und Ihrer beiden Neffen bei .. Gewiß gnädige Frau, wir werden nicht verfehlen,“ erwiderte Frensen, sich gleichfalls erhedend, und seine Papière in seiner Mappe bergend.„Also auf Wiedersehen und einen Gruß daheim. Damit verließ Frau Skeinbrecht das Zimmer. Frensen ordnete erst noch in aller Ruhe seine Mappe. Draußen hals ihm dann der gut geschulte Diener in seinen Paletot. Vor dem Portal stand die Equipage für Frau Steinbrecht bereit, das große Parktor war bereits geöffnet. Gleich hinter dem Nokar trat Frau Steinbrecht aus dem Besttbül ins Freie. Sie sah Dr. Frensen noch gehen und rief ihn an: „Steigen Sie doch zu mir in den Wagen, Doktor, ich setze Sie an Ihrer Wohnung ab.“ Frensen wandte sich zurück und stieg hinter ihr ein. Der Wagen rollte über den breiten, mit Kies bestreuten Weg zum Parktor hinaus. Dr. Frensen wurde vor seiner Behausung abgesetzt. Im Parterre dieses Hauses befanden sich seine Geschäftsräume und in der ersten Etage seine Wohnung. Er betrat zunächst sein Bureau, reichte seinem Vorsteher die Mappe und sagke: „Also Nummer zwei ist gewählt, Reichel. Erledigen Sie ditte, die Angelegenheit sofort. Die junge Dame soll sich so schnell als möglich bei mir einfinden. Ich bringe sie selbst an Ort und Steite. rein Ueber 200000 Mann französischer Verluste. Die übertriebenen französtschen Meldungen über dentsche Einbußen an Gefangenen und Toten stellen nichts weiter dar, als den ohnmächtigen Versuch, die Bevölkerung von der eigenen, außerordentlich schweren Verlusten abzulenken. Wie furchwar diese Verluste sind, geht immer wieder übereinstimmend aus Gefangenenaussagen hervor. Bei sehr vorsichtiger sie für die Zeit der großen Offensive auf mindestens 200 000 Mann angesetzt werden. Von den in Frankreich befindlichen 110 französischen Divisionen wurden durch Gefangene bereits 60 an der Offenstvfront festgestellt. Von diesen erlitt schwere Verluste auch jene Verfolgungs- Armee, die erst nach vollendetem Durchbruch zum Aufrollen der deutschen Front in Tätigkeit sollte, und von deren 16 Divisionen bereits 13 in vorderster Linte zur Ablösung abgekämpfter Divisionen eingesetzt werden mußte. Ebenso ist die französische Kavallerie, die maßen in ihrer Gesamtheit zur Ausnutzung des beabsichtigren Durchbruchs dicht hinter der Front bereitgestellt war, setzt nocgedrungen zur Auffüllung der Verluste in die Gräben deordert worden. Die französtsche öffentliche Meinung schöpft neue Hoffnung aus grundstürzenden Aenderungen im Oberdefehr. Allein weder Pétain, noch Foch werden trotz aller Tüchtigkeit im Stande sein, die gesteckten Ziele zu erreichen. Denn mit einer Armee, deren beste Divisionen sich bereits in nutzlosen Opfern erschöpft haben, und deren Stimmung in der Erkenntnis der Aussichtslosigkeit aller Anstrengungen niedergeschlagen ist, läßt sich eine eherne Mauer, wie die deutsche, nicht durchbrechen. Sichere Feststellungen über die französischen Verluste in den letzten Kämpfen auf dem Chemin des Dames und bei Craanne ergeben, daß die Sturmregimenter der 12. französischen Division bis zum Angriff durch gutliegendes feuer allein etwa 500 bis 600 Tote hatten. Im Verlaufe des Angriffs steigerten sich die Verluste vor allem durch Maschinengewehrfeuer bis zu 50Prozent, die Verluste des 34. Regiments betrugen 70 Prozent, die der Reglmenker 18 und 49 30 Prozent. Die Stimmung der Leute hat gegenüber dem Anfang der Offensive einen gewaltigen Umschwung erlitten. Allgemein hat die moralische Widerstandskraft der französischen Infantérie nachgelassen. Infolge der Verluste, die verschiedene Gefangene unmenschlich nannten, ist die Mißstimmung gegen die höheren Führer groß. Die Gefangenen aus den letzten Kämpfen dußern sich rückhaltloser als bisher über die Lebensmittelfrage in Frankreich und geben zu, daß sie viel schlechter ist, gls ste allgemein geschildert wird. Sie haben den Eindruck, daß die gegenwärligen Kämpfe die Entscheidung erzwingen sollen und müssen. Jahrt nach der englischen Küste. Von Ernst H. Putz. ....... im Mai 1917. Am 23. Januar in den Morgenstunden wurden die berüchtigten Zeebrügger Zerstörer für ihre Untaten belohnt. nugtunng wird die Oeffentlichkeit vernehmen“, schreiben die mes.„daß unsere Seestreitkräfte zweimal mit Erfolg an der holländischen Küste auftraten und dem Feinde Schaden zufügten. Seit langer Zeit versuchten die Jeebrügger Jerstörer den Handel von und nach Holland zu unterbinden und wir können jetzt hoffen, daß ihnen für eine Weile das Handwerk gelegt ist. Gewiß, seit dem Angriff gegen die Downs am 23./24. November haben die Boote von der belgischen Küste keine Unternehmung mehr in die englischen Gewässer unternommen(so!?), doch sie hörten nicht auf. Handelsschiffe in der Nähe des Nordhinder Leutschiffes anzuhalten und nach Zeebrügge zu bringen“.— Dabel denken die Times wohl an Rio Pardo, Caledonia, Oldampk, Import und an andere, die den Weg nach Zeebrügge leichter fanden als nach der Themse. seine Frau zu begrüßen. Darauf begab sich Dr. Frensen in seine Privakwohnung, um * Drei Tage später, am Donnerstag nachmittag, stand Dr. Frensen mit einer großen, jungen Dame an der großen Einlaßpforte zum Steinbrechtschen Parke und drückte auf den dicken Messingknopf der Klingel. Wie von unsichtbaren Händen geöffnet, sprang eine kleinere, abgegrenzte Tür in der großen, schmiedeeisernen Pforte aus, den Eingang freigebend. Dr. Frensen ließ die junge Dame vor sich eintreten. Sie schritten beide den breiten Klesweg hinan bis zum Portal des Hauses. Die junge Dame, die ein einfaches, aber gut sitzendes Reisekleid trug, sah mit ihren großen, dunklen Augen erwartungsvoll auf das in vornehmer Ruhe daliegende zweistöckige Haus. „Ob ich hier wohl eine Weile Wurzel schlagen werde?" dachte sie mit einem beklemmenden Gefühl, das wohl jeder empfindet, der sich fremd und abhängig in einen neuen Wirkungskreis begibt. Dr. Frensen sah von der Seike in das schöne, junge Gesicht mit den lieblichen Zügen. Ihre Blicke flogen über das Haus und den Park. Bewundernd nahm sie die Schönheit der Umgegend in sich auf. „Wie schön ist es hier!“, sagte sie mit leuchtenden Augen zu ihrem Begleiter. Dr. Frensen nickte lächelnd und freute sich an den schönen, warmleuchtenden Mädchenaugen. „Nicht wahr, ein herrlicher Wohnsitz?“ sagke er. „Wunderschön! Ach, wenn ich doch hier bleiben dürfte!“ sagke sie leise. „Ich wünsche es Ihnen von Herzen, mein Fräulein. Abgesehen von einigen kleinen Eigenheiten Ihrer künftigen Herrin ist die Stellung, die Sie in diesem Hause einnehmen sollen, eine äußerst angenehme. Ein kluger Mensch findet sich mit kleinen Eigenheiten ab. Trotz unserer kurzen Bekanntschaft halte ich Sie für einen klugen Menschen.“ Ein sonniges Leuchten flog über das ernste junge Gesicht. „Ich bin Ihnen sehr verbunden für diese Meinung, Herr Doktor. Ueberhaupt, ich möchte Ihnen meine Dankbarkeit dafür beweisen, daß Sie Frau Steinbrecht von den vielen Bewerderinnen gerade mich in Marschlog brachten“ sogte##e Nach dieser Einkettung erzählen die Times dann Schauermärchen über das Seegefecht bei Schouwenbank. Die Jerstörer von Jcebrucge hätten nach dem nächsten deutschen Hafen durchbrecen sonlen, da sie sonst an der velgischen Küste eingefroren waren. Aber die englisch Flottenabteilung lag auf der Lauer und vernichtete nicht nur einen der feindlichen Zerstörer, wie die englische Admiralität mitteilt, sondern mindestens sieben, wahrscheinlich aber zwölf. Für uns war das sehr erbaulich zu lesen: wissen wir jetzt wenigstens, wie schlimm es uns ergangen. Bisher dachten wir, die Beschädtgungen von 1 69 und die verbogene Nase des andern Bootes, das einen engl. Zerstörer gerammt hatte, seien unsere„Verluste" und freuten uns, daß der Engländer einen Zerstörer durch Torpedoschuß und den zweiten durch den famosen Rammstoß verloren hatte! Aber jetzt———— Es galt also. den Engländer in seinem eigenen Hause zu besuchen, und unsere Visitenkarte in Form von Granaten abzugeben! Alsdann! Bei klärem Sternenhimmel fuhren wir aus, die Sichel des zunehmenden Mondes grüßte freundlich. Bitterkalt blies ein kräftiger Wind von Osten her. An Bord hatte es sich rasch umhergesprochen, daß unser Ziel die Küste bei Lowestoft sei, eine vergnügliche Stimmung herrschte deshalb allenthalben. Bei Schouwenbank, wo wir schon öfters mit den englischen Schiffen zusammengeraten und wo wir jüngst sogar, wie berichtet, vernichtet worden waren, gings vorbei unserem alten Jagdgebiet zu. Als ich auf der Brücke stand, rings nur das Meer, und in den Drähten und Verspannungen der Wind heulte, freute ich mich der Sterne, die doch die sichersten Seezeichen sind. Wir steuerten geradewegs auf den letzten Stern der Deichsel des großen Wagus zu. Da gibt es kein Verlegen wie bei den Serzeichen an der Küste, die gerade jetzt im Kriege bald nicht. bald an anderer Stelle anliegen als wo man sie erwartet. Der Himmel aber macht sich keiner Neutralitätsverletzung schuldig, läßt die Sternbilder für uns und die anderen anstecken und freundlich blinken. Gelegentlich schoben sich Wolkenmassen über den Himmel, vom westlichen Horizont her. Er briste auf. Wachwechsel. Die Matrosen kommen auf die Brücke, grüßen kurz den Kommandanten, der in der Nahe der Treppe steht, die Hände tief in den Toschen. „Melde mich auf Wache!“ „Danke!“ „Welde mich von Wache!“ „Danke!“ Der Leutnant hat die Wache übernommen. Der TorpedoOffizier bespricht sich noch einmal kurz mit dem Torpedo=Maschinisten:„Einstellung also 3 Meter, 2009 Meter, 28 Meilen". Dann wird es wieder ruhig auf der Brücke. Der eisige Wind verbietet jede Unterhaltung. Wieder und wieder muß man das Wasser aus den Augen wischen, um einigermaßen sehen zu können. So verrinnen die Stunden langsam. Geiegentliche kleine Kursände rungen. Fragen nach der Uhrzeik, nach der Lage des Ruders. Sonst völlige Stille, nur das Rauschen des Meeres, das Hiulen des Ostwindes. Schade, daß uns gerade kein Handelsschiff in den Weg läuft, sonst hälten wirs gleich mitnehmen können. Kurz vor 12 Uhr. Wir sind in der Nähe der Küste. Alarm wird angesagt, die Geschütze besetzt, Granaten geschleppt. Der Kommandant zum Artillerieoffizier:„Lassen Sie nicht zu viel Munition mannen, beim Ansteuera bekommen, wir die See 2an der Seite, dann schwappeln die Granaten zu sehr herum!“ Und zu sich selbst.„Hoffentlich fahren wir jetzt nicht onf Dreck ———.— Steuermann, wann haben wir Hochwasser bei Lowestoft?“ „In zwei Stunden, Herr Kapitänleutnank!“ „Na. dann gebts ja!“ Auf der Brücke und an Deck drängt sich alles nach Steuerberd. wo man nach der Kursänderung, bei der das Boot ordentlich überholie die Lichter der Stadt sehen kann. Ob es tigentlich Wachschiffe hier in der Gegend gibt? Gesehen haben wir längs der ganzen Küste keine. Das Flottillenboot löst den ersten Schuß: eine Leuchtgranate. Ein paar Sekunden, dann hängt sie wie eine strahlende Sonne über der Stadt. Kirchkürme, Häuser, alles klar zu seten im weißen Lich', das wie ein Strom sich überall ergießt, selbst uns noch hell erleuchtet. Die Beschießung beginnk. Salve auf Salve feuern die Boote. Der Rumpf erzittert unter dem Rückschlag der Geschötze, Dulverranch umwirbelt uns, Mündungsteuer blitzt aus, die Geschosse heulen. Krachend schlagen die Brangten an Land ein. Im hellen Licht der Leuchtrakete sind die Einschläge gut zu beobachten. Nach Minuten erlischt unsere künstliche Sonne, eine neue wird in die Dunkelheit geschleudert, leuchtet strahlend: in ihrem Schein sieht man die rauchenden Trümmer der ersten zu Boden sinken. „Salve!" und wieder„Salve!“ Nun wissen die Engländer wohl, daß wir uns nicht scheuen, in ihren Gewässern zu„abenteuern“—— was schreiben die Times jetzt wohl? Beim Rückmarsch kamen gelggentlich Seen über. Wir vereisten. Alles an Deck, auf der Back wurde mit einer Eisschicht überzogen. An den Geschützrohren hingen lange Eiszapfen gleichwie an den Ventilatorenköpfen, an der Reeling, an den Torpedorohren. In der Morgensonne glitzerten wir mitsamt den Booten. Und froren trotz Wolle, vieler Wolle und dicken Mänteln. Aber wir wurden von innen heraus warm.(Kb.) „Oh— ich habe Sie nur zur engeren Wahl gestellt. Entschieden hat sich Frau Steinbrecht selbst für Sie,' wehrte der Notar ab. Sie blickte lebhaft auf. „Sagten Sie nicht, Frau Steinbrecht habe Ihnen alles überlassen?“ „Das wohl— aber Ihre Phokographie hat sie selbst ausgesucht. Das ist auch eine ihrer kleinen Eigenheiten. Sie will nichts als die Person auf sich einwirken lassen. Ihr Gesicht hat ihr jedenfalls gefallen.“ Die junge Dame lächelte. Dr. Frensen betrachtete sie wieder wohlgefällig und dachte dabei, daß er vor einer Stunde noch sehr im Zweifel gewesen war, ob er diese junge Dame seiner Klientin zuführen sollte. Vor einer Stunde hatte er nämlich zum ersten Male ihren Namen gehört, und er war nicht sicher, ob dieser Name Frau Steinbrecht nicht stören würde. Bei ihrer Empfindlichkeit war das nicht ausgeschlossen. Immerhin hatten ihn die schönen Augen der jungen Dame veranlaßt, sie trotzdem in das Steinbrechtsche Haus zu führen. „Es wird also von Ihrem klugen Verhalten abhängen, mein Fräulein. Freilich auch sonst noch von allerlei Kleinigkeiten. Sie müssen versuchen, sich Frau Steinbrechts Sympathie zu erringen.“ Das Gesicht der jungen Dame wurde fast traurig. „Kann man willkürlich etwas tun, um sich die Sympathie eines Menschen zu erringen?" fragte sie leise. Dr. Frensen strich sich über das bartlose Kinn. „Vielleicht doch. Nur nicht verzagen, mein Fräulein!“ „Oh— ich habe viel Mut. Aber es ist so schwer, eine passende Stellung zu finden— zumal, wenn man nicht Zeit zum Warten hat.“ „Nun, sollten Sie wider Erwarten Frau Steinbrecht nicht zusagen, so will ich mich gern bemühen, Ihnen anderweitig ein Engagement zu verschoffen. Meine Frau und ich haben eine Menge Verbindungen.“ Die junge Dame sah dankbar in die gütigen Augen des alten Herrn. Fortsetzung folgt. Rußland. Miljukows Rückkritt. Petersburg, 17. Mai. Die Pekersburger Telegraphen=Agentur meldet: In der Nachtsitzung erklärte der Minister des Aeußeren Miliukow. der vorläufigen Regierung seinen Entschluß endgültig aus dem Kabinett auszuscheiden. Der Grund des Ausscheidens liegt in der Verschiedenheit der Auffassung zwischen Miljukow und der vorläufigen Regierung über die Frage der Umbildung des Kabinetts. Die Mitglieder der vorläufigen Regierung erörterten sodann die Frage, ob der Ministerpräsident die Leitung der auswärtigen Angelegenheiten übernehmen würde; aber Fürst Lwow lehnte dies nachdrücklich ab, indem er erklärte, für diesen Posten nicht geeignet zu sein und es vorziehe, das Ministerium des Innern zu behalten. Hierauf erklärte die Mehrheit der Regierungsmikglieder es für tunlich, die auswärtigen Angelegenheiten dem Finanzminister Terestschenko zu übertragen. Justizminister Kerenski wurde zum Kriegs- und Marineminister ernannt.— Verdensgang' erhält gleichzeitig aus Paris und London Meldangen über die Beängstigung, die die russische Verwirrung dort hervorgerufen hat. Besonders der Rücktritt Gutschkows und Kornilows hätten geradezu Schrecken hervorgerufen. Der Rücktritt Kornilows. Der Pekersburgr Berichterstatter des Corrière della Sera drahtet: Die Demission Kornilows ist gerade jetzt ziemlich schwerwiegend. Kornilow, der als energischer Mana bekannt und auch ben den Truppen sehr beliebt war, hatte die schwierige Aufgabe, die Gornison Petersburgs zur Manneszucht und zu einer gewissen militärischen Wirksamkeit zurückzuführen. Sein freiwilliger Rücktritt, der tiefen Eindruck hinterlassen hat, zeigt, daß er kein Vertrauen in die Verwirklichung dieser schwierigen Aufgabe setzt, ohne den Pessimismus zu weit zu treiben, muß man doch den neuen Vorgang als ziemlich ernst ansehen. Dies ist auch der Eindruck aller verantwortlichen Kreise. Unterschied zwischen früher und jetzt. Wotschernoje Wremja bringt eine Aeußerung von Schulgin über die Frage, welcher Unterschied zwischen der alten und der neuen Regierung besteht. Schulgin meint:„Die alte Regierung hat man gehaßt, beschimpft, aber ihre Befehle wurden ausgeführt, ohne das an ihnen Kritik geübt wurde. Die neue Regierung liebt und lebt man aber ihre Befehle werden kritisiert und— nicht ausgeführt!“ Kriegsanleihe-Fiasko in Neu-Südwales. Die letzte Kriegsanleihe von Neusüdwales endigte mit einem großen Fiasko. Das Garantiesyndikat der Anleihe muß 6 1 Drozent des Ausgabebetrages übernehmen. Die Lebensmittelnot. Laut Morning Post beklagt in einem Aufruf an seine Wähler der englische Blockademinister Cecil die Catsache, daß der Ernst der Lebensmittelschwierigkeiten von weiten Volkskreisen noch nicht verstanden worden ist. Wenn das Volk nicht mit den Vorräten haushält, vermag es nicht bis zur nächsten Ernte durchzuhalten. Die Bestände an Brot. Mehl. Kartoffeln und Jukker sind unzureichend. Gerste ist.genügend vorhanden, wenn man sparsam damit umgeht. Selbst wonn es gelänge, die Cauchbootgefahr zu meistern, würde es lange dauern, bis die Ersatzbauten fertiggestellt sind. Die irische Frage. Lloud George teilte in einem Brief an Redmond mit, die Regierung sei bereit, einen Gesetzentwurf einzubringen, der die sofortige Einführung von Homerule für den größeren Ceil Irlands vorsieht, unter Ausschluß des Ceiles, der die Einführung ablehnt. Wenn ihm dies annehmbar erscheine, schlage er, Lloud George, vor. daß die irische Verfassung in gemeinsamer aller Parteien Irlands entworfen werde. England lehnt den Scheidemannfrieden ab. Dailu Celegraph schreibt zu der Rede des Kanzlers, der Kanzler habe offenbar den Versuch gemacht, es allen Parteien recht zu machen und er habe sich seiner schwierigen Aufgabe mit unbestreitharem Geschick entledigt. Was die praktische Seite anbelangt, so entspricht selbst eine Scheidemann=Friede noch nicht unseren Wünschen. Deutschland ist noch weit entfernt, sich für besiegt zu erklären und bis es soweit ist, und bis wir es dazu veronlaßt haben, aus dieser Catsache die notwendigen Konsoquenzen zu ziehen, habe England seine Gedonken nicht auf einen Frieden, sondern auf eine mit allen Mitteln zu betreibende siegreiche Beendigung des Jeldzuges zu richten.— Die meisten englischen Blätter haben die Rede Bethmanns mit größter Jurückhaltung kurz kommentiert, manche begnügen sich auch mit dem einfachen Ausdruck, als erübrigte es sich zur Zeit völlig, boldige Friedensmöglichkeiten zu erörtern. Die Republik Koritza. Hiornale d'ötalie gibt über die im letzten Dezember gegründete Aepublik Koritza folgende Einzelheiten: Die Republik erstreckt sich vorläufig nur auf den Distrikt Koritza, besitzt jedoch alle Einrichtungen einer modernen Negierung mit Ministerrat, einem Heer von 600 Mann, Briefmarken Papiergeld, Nationalbanner und Staatshaushalt für Verwaltungskosten. Caufpate des neuen Staates war das französische Heer; der Zweck der Gründung mehr strategisch als politisch. Als die Bulgaren vor fünf Monaten auf Koritza vorrückten und die Griechen von der entgegengesetzten Seite eine gewisse Aufsicht über die Stadt ausübten, Spionage und Schmuggel betrieben, während Komitatschibanden das Gebiet durchzogen, kamen die Franzosen und besetzten Koritza. Um die feindselige Haltung der Bewohner umzustimmen, verkündeten sie die Unabhängigkeit Albaniens mit Koritza als Hauptstadt und gewannen dadurch die Sumpathien der Einwohner. Vereinigte Staaten. Die amerikanische Heeresvorlage. Die Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses schlagen vor, Wilson zu ermächtigen, die Bildung freiwilliger Divisionen, wie sie Noosevelt plane, zu gestatten. Die Kommission hat ferner die Kredite für Heer und Flotte in Höhe von 3391 Millionen Dollar gutgeheißen.— Der erste amerikanische Cauchbootjäger Navu Art ist vom Stapel gelaufen. Die Jnden Rumäniens Die rumänische Gesandschaft im Haag stellte den Blättern eine Mitteilung über Jusagen des Königs von Rumänien an die Juden seines Landes zu. Von den etwa 200 000 rumänischen Juden, dic zum größten Ceil in der Moldau leben, haben nur wenige Hunderte das rumänische Bürgerrecht. Die Mehrzahl wird, obwohl sie seit Geschlechtern im Lande lebt, und der Wehr- und Steuerpflicht unterliegt, als heimatlose Sremdlingsherde behandelt. Die rumänische Verfassung verlangt für jeden Jall, wo ein Jude sich um das Bürgerrecht bewirbt, ein besonderes Gesetz, das von beiden Häusern der Volksvertretung angenommen und vom König unterschrieben sein muß, um gültig zu sein. Die Aufhebung dieses Artikels der Verfassung und die Verleihung des Bürgerrechts an alle Juden, das ist es, was die Juden Rumäniens verlangen. Bisher waren die rumänischen Jnden schlechter daran als die russischen, deren Loge wenigstens gesetzlich geregelt ist. Der Tauchboot=Krieg. Wirkungen des Cauchboot=Krieges. Der Fehlbetrag der norwegischen Kriegsversicherung beläuft sich am 1. Mai auf 118 Mittionen Kronen. Der Adgang soll dadurch gedeckt werden, daß sämtliche Needereien einen Juschuß von 50 Prozent auf die bisherigen Gebührensätzen legen. Frankreich. Frankreichs Kriegsausgaben. Die Kriegsausgaben Frankreichs betragen bis Ende Dezember uver 99 Milliarden Franken, davon 67 Milliarden für eigentliche militärische Ausgaben. Die Haushalts-Vorlage des Linanzministers fordert für das dritte Vierteljahr 1917 9 843 000000 Franken, 218 Millionen mehr als für den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres. Kleine Meldungen. — Anläßlich des 9c. Geburtstages des Ministerpräsidenten Kuuper veröffentlichen alle holländischen Blätter Artikel voller Bewunderung für das Wirken des greisen Staatsmannes. — Havas meldet: In Bourges ereignete sich in einer Sprengstofffabrik eine Explosion, durch welche vier Frauen getötet und zehn Personen verletzt wurden. — Der Minister des Aeußern Graf Czernin hat sich gestern ins deutsche Hauptquartier begeben, um dort die anläßlich der jüngsten Anwesenheit des deutschen Reichskanzlers in Wien eingeleiteten Besprechungen mit den maßgebenden deutschen Stellen fortzusetzen. — Dem bulgarischen Ministerrat wurden die Pläne für den Bau von drei Waldbahnen zur Ueberprüfung und Genehmigung vorgelegt, und zwar sollen die Wälder im KodschaBalkan und im Genim-Aga erschlossen werden. Diese Wälder haben großen Holzreichtum, der bei geregelter Ausbeute jährlich 80000 cbm. Bauholz liefern könnte. : P o l i t i s c h e N a c h r i c h t e n. Deutschland. = Die Jurückziehung der älteren Landsturmlente. An den Abg. Dr. Müller= Meiningen ist auf die Anfrage unter dem r. MRai folgende Antwort über die Jurückziehung der Landsturmleute, die über 45 Jahre alt sind, ergangen: 1. Nach dem Kriegsministerialerlaß vom 19. Dezemder 1916 sind diejenigen Landsturmleute von 45 Jahren und darüber aus der„Votversten Linie“ zurückzuziehen, die sich mindestens sechs Monate in dieser befunden haben. Unter der„vordersten Linie“ sind die am Kampf unmittelbar teilnehmenden Truppen zu verstehen, im allgemeinen also die zum Kampf im Schützengroden einsetzende Cruppe, die Batterien und die im Kampf unmittelbar mitwirkenden Hilfswaffen(Dioniere, Ainenwerfer usw.). Nicht darin einbegriffen sind aber alle rückwärtigen Formationen, wie Kolonnen(wie Munitionskolonnen), Stappentruppen, Armierungstruggen usw. Hierdurch erledigen sich die meisten an sie gerichteten Wünsche und auch die Frage, wie die geforderte sechsmonatige Dienstzeit in vordersten Linie zu verstehen ist. 2. Der Weg, den die Leute einzuschlagen haben, falls sie glauben, noch zu Unrecht an dieser Stelle festgehalten zu werden, ist der, daß sie sich an ihre Vorgesetzten wenden. Anscheinend glouben viele Leute, wenn ihrem Wunsch nicht sofort Rechnung getragen wird, es sei dies Mangel an Fürsorge seitens ihrer Vorgesetzten, während diese nach der oben angeführten Bestimmung sie nicht entlassen dürfen. Sollte trotzdem irgendwo den Bestimmungen nicht entsprochen werden, so kann dem von seiten des Kriegsministeriums nur nachgegangen werden, wenn die Truppenteile genannt werden. Wo dies geschehen ist, wird das Kriegsministerium die erforderlichen Jeststellungen veranlassen. 3. Die Ablölung der alten Jahrgänge in dem oden angeführten Nahmen ist nahe zu durchgeführt. Im Jedruar woren es noch rund 1000 Mann. deren Ablösung mangels Ersatzes noch nicht durchgeführt war. Die weitere Ablösung ist seitdem im Gange; es handelt lich also nur noch um eine geringe Jahl von Fällen, in denen tatsächlich ein Anspruch auf Ablösung besteht. Das Kriegsministerium wäre Euer Hochwohlgeboren sehr dankbar, wenn Sic auf die zahlreichen Briefschreiber, die sich unter falschen Voraussetzungen beklagen, in dem Sinne einwirken wollten, als es die Lage unseres Vaterlandes nicht gestattet, die alten Jahrgänge aus jedem Militärdienst zu entlassen, so gerne das Kriegsministerium auch das täte. Es ist auch bei den heutigen Kämpfen, in denen das Gelände bis weit hinter der Front beschossen wird, nicht zu vermeiden, daß auch Armierungstruppen. Kolonnen usw. gelegentlich ins Jeuer kommen können. Auch erstreckt sich die Wirkung eines modernen Gasangriffs so weit ins Hintergelände, daß auch die rückwärtigen Jormationen mit Gasmasken ausgerüstet sein müssen. — Tobinambur nur zu Ernährungszwecken. Durch. eine Verordnung des Bundesrats ist die Verarbeitung von Tobinam= bur auf Branntwein bis auf weiteres verboten, um die Wurzelknollen der Topinamburpflanze für die Ernährung zu sichern. Die Verordnung tritt am 18. Mai 1917 in Kraft. Die Unterstützung arbeitsloser Tabakarbeiter. Amtlich wird mitgeteilt: Durch die Einschränkung in der Tabakfabrikation ist eine größere Jahl von Cabakarbeitern arbeitlos geworden. Die Arbeitslosigkeit in diesem Gewerbe wird voraussichklich noch steigen. Nach Mitteilung des Deutschen Tabakarbeiter= Verbandes soll von einzelnen Gemeindebehörden die Einführung einer Erwerbslosenunterstützung mit der Begründung abgelehnt worden sein, daß durch das Reich noch keine Bestimmungen getroffen seien. Dies ist durchaus unzutreffend, da selbstverständlich auch auf infolge des Krieges erwerbslose und unterstützungsbedürftige Tebakarbeiter die Bestimmungen des Bundesrats vom 17. Dezen ber 1916 Anwendung finden. Ziffer 7 dieser Bestinmungen überläßt die Regelung der Voraussetzungen, der Höhe und Ark der Fürsorge(sie kann auch in Sachleistungen bestehen) den Gemeinden, denen ein Drittel ihrer diesbezüglichen Auslagen aus Reichsmitteln zurückvergütet wird. Von Hah und Fern. * Köln, 17. Mai. Die letzten schweren Gewitter haben im Kölner Vorgebirge großen Schaden angerichtet. Der Bahndamm der Vorgebirgsbahn wurde an einer Stelle vollständig fortgetrieben, sodaß der letzte Zug nach Koln nicht weiterfahren konnte. Lokale Hachrichten. Neuß, den 19. Mai. — Das Eiserne Kreuz erhielt: Wehrmann Peter Schiefer beim L. C. N. 25. Neuß„Michaelstraße 25 wohnend. —“ Keine Arbeitsruhe Pfingsten. Auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 9. Juni 1851 hat das stellvertretende Generalkommando des 8. Armeekorps angeordnet, daß alle beteiligten Betriebe für Kohlenbergbau, Erzbergbau,, Hüttenwesen, Stahl- und Eisenindustrie am zweiten Pfingsttage arbeiten. * Vom Sternenhimmel. Am Abend des 25. Mai wird der westliche Himmel eine sehenswerte Gestirnsanordnung darbieten. Der Mond wird den Planeten Saturn in naher Nachbarschaft bis zu seinem Untergang nach Mitternacht begleiten. Eine Verschönerung erfährt die Stellung noch durch die nördlich vom Saturn glänzenden beiden Hauptsterne des Bildes der Iwillinge Castor und Pollux. Evangelische Gottesdienstordnung. Christunkirche. Sonntag, den 20 Mai 1917. Vormittags 9¾4 Uhr: Gottesdienst. Nachmittags 2¾ Uhr: Kirchentaufen. Mittwoch, den 23. Mai 1917. Abends 8½ Uhr: Kriegsbetstunde. Bekanntmachung Nr. Mc. 100/2. 17. K. R. A., betreffend Geschlagnahme, wiederholte Bestandserhebung und Enteignung von Destillationsapparaten aus Kupfer und Kupferlegierungen(Messing, Rotguß und Bronse) und freiwillige Ablieferung von anderen Brennereigeräten aus Kupfer und Kupferlegierungen(Messing, Rotguß und Bronze). Vom 15. Mai 1917. Nachstehende Bekanntmachung wird auf Ersuchen des Königlichen Kriegsministeriums hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, daß, soweit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, jede Juwiderhandlung gegen die Vorschriften über Beschlagnahme und Enteignung nach§ 6*) der Bekanntmachung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1913(Reichs=Gesetzbl. S. 357), in Verbindung mit den Nachtrags- Bekannmachungen vom 9. Oktober 1915(Reichs=Gesetzbl. S. 645), vom 25. November 1915(Reichs-Gesetzbl. S. 778) und vom 14. Sept 1916(Reichs-Gesetzbl. S. 1019) und jede Juwioerhandlung gegen die Meldepflicht nach§s**) der Bekanntmachung über Vorratserhebungen vom 2 Jebr. 1915(Reichs=Gesetzbl. S. 54), in Verbindung mit den Nachtrags-Bekanntmachungen vom 3. Septemder 1915(Reichs=Gesetzbl. S. 549) und vom 21. Oktober 1915(Reichsgesetzbl. S. 684) bestraft wird. Auch kann der Betrieb des Handelsgewerbes gemäß der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs=Gesetzbl. S. 603) untersagt werden. S 1. Inkrafttreten der Bekanntmachung. Die Bekanntmachung tritt mit dem 15. Mai 1917 in Kraft. S 2. Vou der Bekanntmachung betroffene Gegenstände Von der Bekanntmachung werden betroffen: sämtliche ganz oder teilweise aus Kupfer oder Kupferlegierüngen bestehenden Destillations Rektifizier= und Extraktionsapparate(mit Ausnahme der in§ 3 genannten), insbesondere: 9. Beschlagnahme. Alle von dieser Bekanntmachung betroffenen Gegenstände(§ 2) werden hiermit beschlagnahmt. s 6. Wirkung der Beschlagnahme. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß die Vornahme von Veränderungen an den von ihr berührten Gegenständen verboten ist und rechtsgeschäftliche Verfügungen über sie nichtig sind, soweit sie nicht ausdrücklich auf Grund der folgenden Anordnungen oder etwa weiter ergehender Annord= nungen der Metall=Robilmachungsstelle erlaubt werden. Den rechtgeschäftlichen Verfügungen stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Iwangsvollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen. Die Befugnis zum einstweiligen ordnungsmäßigen Weitergebrauch der beschlagnahmten Gegenstände bis zu dem bei der Enteignung festzusetzenden Ablieferungstermin bleibt unberührt. S 7. Meldepflicht, Enteignung und Ablieferung der beschlagnahmten Gegenstände. Kupfer, Messing, Rotguß und Bronze verpflichtet, die von den im§ 4 genannten Betrieben usw. abgeliefert werd., soweit es sich nicht um Altmaterial handelt. Kühlvorrichtungen, insbesondere Kühlschlangen (Hefe= und Gärbottichkühler); Berieselungskühler, Kühltaschen, Kühlzellen, Kühlschiffe, in einem eisernen Mantel befindliche Schlangen-, Hargen- und Nöhrenkühler u. dgl. Gefäße und Auskleidungen derselben, insbesondere Kessel, Hefensatzgefäße, Mutterhefengefäße, Hefenschöpfer und Hefenlöffel, Kannen. Filtrierzulinder und Filtriervorrichtungen, Siebe, Splinder, Trichter, Meßgefäße, Druckfässer, Druckgefäße u. dgl. Brennereiarmaturen, insbesondere Nohrleitungen, Hähne, Verschraubungen u. dgl. Für jedes Kilogramm der hiernach freiwillig abgelieferten Gegenstände aus Kupfer und Kupferlegierungen werden vergütet: 3.50 Mk. für 1 kg Kupfer 2,25 Mk. für 1 kg Legierung(Messing, Rotguß, Bronze). Die an diesen Gegenständen befindlichen Beschläge oder Bestandteile aus anderem Material als Kupfer oder Kupferlegierung werden nicht vergütet; sie Die von dieser Bekanntmachung betroffenen Ge= sind vor der Ablieferung zu entfernen. Von anderen genstände(§ 2) unterliegen einer Meldepflicht; siefals von den im§ 4 genannten Betrieben, insbesind durch den Besitzer zu melden. Die gemeldeten sondere von Althandlungen dürfen die genannten GeGegenstände werden durch besondere an den Besitzer genstände zu den angegebenen Uebernahmepreisen gelichtete Anordnungen enteignet werden. Gemäß nicht angenommen werden. Andere Gegenstände aus den Bestimmungen dieser Enteignungsanordnungen Kupfer oder Kupferlegierungen als die vorgenannten sind die Apparate aus den Betrieben zu entfernen und an die Sammelstellen abzuliefern. Hierbei werden unterschieden: Betrieb der Gruppe A(aufrechtzuerhaltende Betriebe), das sind solche, welche dauernd arbeiten oder als Kampagnebetriebe nach zeitweiliger Betriebsunterbrechung bestimmt im Herbst 1917 wieder arbeiten müssen. Betriebe der Gruppe B(stillgelegte Betriebe), das sind solche, die nicht unter die Gruppe A fallen. Die Betriebe der Gruppe A haben sich sogleich um die Ersatzbeschaffung zu bemühen und alsbald nach Sicherstellung derselben die Apparate zu einem Seitpunkt abzuliefern, welcher von Jall zu Fall von owie aus anderem Material bestehende mit Kupfer oder Kupferlegierungen überzogene Gegenstände werd. nicht angenommen. S 11. Anfragen und Anträge. Alle Anfragen und Anträge, die vorstebende Bekanntmachung betreffen sind an die beauftragte Behörde zu richten mit der Bezeichnung„Betrifft Destillationsapparate“ zu versehen und dürfen andere Angelegenheiten nicht behandeln. Coblenz: den 15. Mai 1917. Stellv. Generalkommando VII. Armeekorps. Der Kommandierende General: von Ploetz. s. Blasenapparate bestehend aus: Blase. der Metall=Mobilmachungsstelle angegeben werden Helm, Kondensator und Dephlegmator; 2. kontinuierliche Apparaie, bestehend aus: Kolonne(bei zweiteiligen Apparaten Maischekolonne u. Lutterkolonne), Dephlegmator, Kondensator und Schlemperegulator, alles einschließlich der daran befindlichen Teile aus Kupfer und Kupferlegierungen. Von der Bekanntmachung betroffen werden auch einschlägigen Apparate betroffen, welche nach der Bekanntmachung Nr. M. I/7. 15. K. R. A.(betreffend Bestandsmeldung und Verwertung von Kupfer in Jertigfabrikaten§ 2 Jiffer 7) meldepflichtig waren und durch die Bekanntmachung Nr. 2. 539 5/9. 13. K. R. A.(betreffend Beschlagnahme und Nachmeldung von Kupfer in Fertigfabrikaten, § 2 Jifter 4) beschlagnahmt worden sind. S 3. Ausnahmen. Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Be kanntmachung sind diejenigen Destillations=, Rekti sizier= und Extraktionsapparate oder Teile derselben, bei welchen nur kleine Teile aus Kupfer oder Kupferlegierungen gefertigt sind, insbesondere eiserne Maische= oder Lutterkolonnen mit kupfernen oder messingenen Verschraubungen oder Verschlüssen, eiserne Dephlegmatoren mit kupfernen oder messingenen Maischerohren, eiserne Schlemperegulatoren mit kupfernen Schwimmern u. dgl. Ausgenommen sind ferner die zu dem Apparat ehörende Sauermaischepumpe, die Spirituskühler, ie Vorlage, die Meßuhr und die nach dem Sammelbassin führende Branntweinrohrleitung. S 4. Von der Bekanntmachung betroffene Betriebe usw. Die Bestimmungen dieser Bekanntmachung gelten 1. für alle Bronnereien und zwar a) landwirtschaftliche Brennereien, b) Obstbrennereien, c) Brennereien, die den Obstbrennereien gleichgestellt sind, d) gewerbliche Brennereien, insbesondere für alle *) Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird, sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, bestraft: wer der Verpflichtung, die enteigneten Ge gegenstände herauszugeben oder sie auf Ver langen des Erworbers zu überbringen oder zu übersenden, zuwiderhandelt; 2. wer unbefugt einen beschlagnahmten Gegenstand beiseiteschafft, beschädigt oder zerstört, verwendet, verkauft oder kauft oder ein anderes Veräußerungs= oder Erwerbsgeschäft über ihn abschließt; 5. wer der Verpflichtung, die beschlagnahmten Gegenstände zu verwahren und pfleglich zu behandeln, zuwiderhandelt; 4. wer den erlassenen Ausführungs= bestimmungen zuwiderhandelt. Getreide-, Kartoffel-, Wein=. Obst-, Beeren=, und Melassebrennereien(auch wenn vorübergehend im Zwischenbetriebe andere mehlige oder nichtmehlige Stoffe verarbeitet werden); 2. Likör= und Hefefabriken; 3. Betriebe der Spirituosenindustrie, insbesondere Essenzen-, Kognak-, Obstwein-, Sprit-, Essigund Crinkbranntweinfabriken, Alkoholrektifizierund=reinigungsanstalten; 4. Fruchtsaft- und Limonadenfabriken. wird. Die Betriebe der Gruppe B haben die Apparate ohne Rücksicht auf die Ersatzbeschaffung zu der in der Enteignungsanordnung angegebenen Jeit abzu liefern. Die Betriebe der Gruppe B haben sich bis zu einem von der Metall-Mobilmachungsstelle noch aufzugebenden Termin um Ersatzbeschaffung nicht zu bemühen. Die enteigneten Gegenstände, die nicht innerhalb der angegebenen Zeit abgeliefert sind, werden auf Kosten der Ablieferungspflichtigen zwangsweise abgeholt werden. Mit der Durchführung dieser Bekanntmachung werden dieselben Kommunalverbände beauftragt, deneu bereits die Durchführung der Bekanntmachung Nr. M. 1/10. 16. K. R. A. vom 1. Oktober 1916 betreffend Bierkrugdeckel aus Zinn übetragen worden ist. Diese erlassen auch die Ausführungsbestim mungen hinsichtlich der Meldepflicht, Ablieferung u. Einziehung der beschlagnahmten Destillationsappa rate usw. 8. Uebernahmepreis. Der von den beauftragten Behörden zu zahlende Uebernahmepreis für die durch§ 2 der Bekanntmachung betroffenen Destillations=, Rektifizier= u. Extraktionsapparate wird folgendermaßen festgesetzt: I. Apparate bis zu einem Gesamtgewicht von 200 kg(Kupfer und Kupferlegierung für das Kilogramm Kupfer 3.75 2nk. für das Kilogramm Legierung(Mes sing, Rotguß, Bronze) 2.25 2k. 2. Apparate mit einem Gesamtgewicht von über 200 Gramm Kupferlegierung) für das Kilogramm Kupfer 3.50 2k. für das Kilogramm Legierung(Mef sing, Rotguß, Bronze) 2.25 2nk Die an diesen Gegenständen befindlichen Beschläge oder Bestandteile aus anderem Materiat als Kupfer oder Kupferlegierung weren nicht vergütet; sie sind vor der Ablieferung zu entfernen. Die Apparate sind vor der Ablieferung so zu zerlegen, daß Kupfer und Kupferlegierung, jedes ge sondert für sich gewogen werden kann. Der Uebernahmepreis enthält den Gegenwert für die abgelieferten Gegenstände einschließlich aller mit der Ablieferung verbundenen Leistungen, wie **) Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt, oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt. Wer fahrlässig die Auskunst, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten Frist erteilt oder unrichtige und unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer fahrlässig die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt. Vorstehende Bekanntmachung wird auf den Jestungsbereich Cöln ausgedehnt. Cöln, den 15. Mai 1917. von Jastrom Generalleutnant und Souverneur. Entfernung der Destillationsapparate aus dem Betrieb, Ablieferung derselben bei der Sammelstelle usw. Ablieferer, die mit dem vorbezeichnet. Uebernahme preis nicht einverstanden sind, müssen dies sogleich bei der Ablieferung erklären. In Fällen, in denen eine gütliche Einigung über den Uebernahmepreis nicht erzielt ist, wird dieser gemäß§t 2 und 3 der Bekanntmachungen über die Sicherstellung von Kriegsbedorf vom 24. Juni 1915(Reichs=Gesetzbl. S. 357) nebst Nachtragsbekanntmachungen, auf Antrag des Betroffenen durch das Reichsschiedsgericht für Kriegswirtschaft in Berlin W 10. Viktoriastr. 34, endgültig festgesetzt. § 9. Jurückstellung von der Ablieferung. Betriebe der Gruppe A(§ 7) können die vorläufige Jurückstellung von der Ablieferung der beschlagnahmten und enteigneten Apparate beantragen, wenn dringende Gründe hierfür vorliegen. Die Jurückstellung solcher Apparate von der Ablieferung wird, sofern der Antrag ausreichend begründet und die Dringlichkeit hinreichend erwiesen ist, gegen jederzeitigen Widerruf bis zur Behebung der der Abtieferung entgegenstehenden Hindernisse, insbesondere bis zur Bereitstellung eines eisernen Ersatzapparates, von der Metall-Robilmachungsstelle verfügt werden. Die Anträge sind bei dem zuständigen Kommunal= verband einzureichen, der sie an die Metall=Mobilmachungsstelle weitergibt. Die Entscheidung trifft die Metall-Mobilmachungsstelle. S 10. Freiwillige Ablieferung von anderen Brennereigeräten usw. Die Sammelstellen sind auch zur Entgegennahme folgender von der Bekanntmachung nicht betroffener Brennereigeräte und Einrichtungsgegenstände aue Alle im Amtsbezirke des k. und k. österreichischungarischen Generalkonsulates in Cöln(d. h. in der preußischen Rheinprovinz und im oldenbur gischen Fürstentume Birkenfeld) wohnhaften, in den Jahren 1867 bis einschl. 1891 geborenen österreichischen und ungarischen Staatsangehörigen, sowie bosnisch=herzegowinischen Landesangehörigen haben sich in der Zeit vom 14. Mai bis 26. Juni 1917 bei dem k. und k. Generalkonsulate in Cöln einer neuerlichen Musterung zu unterziehen. Auch jene Landsturmpflichtigen der Jahrgänge 1867 bis einschl. 1893, welche bisher nicht gemustert wurden, weil sie in der Stellungsliste gelöscht oder mit Landsturmbefreiungszertifikaten bczw. Landsturmabschied beteilt wurden, haben bei dieser Musterung zu erscheinen. Von der Pflicht zum Erscheinen bei der Musterung sind befreit: 1. Jen, die vom Landsturmdienste noch dermalen gültig enthoben sind. 2. Die in eine Rangklasse eingereihten Militärgagisten des Ruhestandes und des Ver hältnisses„außer Dienst“ 3. Jene, die erst vach dem 30. November 1916 im Wege der Superarbitrierung entweder als Landsturmpflichtige beurlaubt oder entlassen oder aber aus der gemeinsamen Wehrmacht, den Landwehren oder den Gendarmerien entlassen worden sind. 4. Die Landsturmpflichtigen des Geburtsjahrganges 1867, welche vor Vollstreckung ihres 19. Lebensjahres in die gemeinsame Wehrmacht freiwillig eingetreten sind. Fallsüchtige haben zur Musterung zu erscheinen; die Nachweise über ihre Krankheit sind längstens bis zur Musterung beizubringen. Die obbezeichneten Landsturmpflichtigen haben sich an den festgesetzten Tagen um präzise 8 lih B. Die außerhalb Cölns Wohnhaften! Am 26. Mai 1917 der Jahrgang 1867 Am 26. Juni 1917 der Jahrgang 1891, so### diejenigen Musterungspflichtigen der Geburtsjahrgänge 1892 und 1893, welche bisher noch nicht gemustert wurden, weil sie in der Stellungsiste gelöscht oder mit Landsturmbefreiungs=Zertisikaten bezw.=Abschied beteilt worden sind. Den bei der Musterung als zum Landsturmdienste mit der Waffe geeignet Befundenen wird ein besonderer Einberufungsbefehl eingehändigt werden, welche alle nötigen Instruktionen enthält. Die Nichtbefolgung der Weisungen dieser Kundmachung wird strengstens bestraft. Cöln, am 5. Mai 1917. Der kaiserl. und königl. österreichisch-ungarische Generalkonsul: Dr. Wippern. Hulborden u. Linonformen sowie fertige Strohhutformen Blumen, Federgestecke, Bander aller Art zum Selbstautmachen der Hüte, ferner sämtliche Spitzen, Besatzartikel usw. kaufen Sie preiswert im Elberfelder Spitzenlager, Wilhelm Schürmann, Neuß, Niederstr. 34. Musikhaus Harmonie empfichlt grosse Auswahl in Sprechapparate mit und ohne Trichter. 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Die Dienstboten.— Abends 7½ Uhr: Die Troerinnen Montag, den 28. Mai, nachm. 2¼. Uhr: Ludwig Thoma: Die kleinen Verwandten. Dichters Ehrentag. Brautschau. Abends 5½ Uhr: Faust I. Teil Sis ist unser Haus Uhr Sonntag geöffnet Modewal Jakett-Kragen Gaffet u. Spitze und glatt, gutsitzende Fermen * 175 KE Falten-Kragen Bebst und Spttze, in neuen Fermen 125 g 200 Blusen-Kragen fleche Formen, vornehm bestickt 175 2 Fichus für Alusen und Kleider, neue geraffte Formen 28" Tüll-Kragen de greße Mode, mil nechgeahmter Filet-Spltze 275 325 375 175 Tüll-Passen gutsitzende Formen 99.50 17 Neuheiten in U-Boot-Kragen und Kapuziner-Kragen sowie entzückende vüll-Untertaillen für vornehme Blusen und Klolder. WE VenSer Blusen u. 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Backfisch-Kleidung Weiße Waschkleider geten Stoffen und reizenden Macharten 2550 990 1550 Weiße Backtischkleider fesche, kleidsame Formen 7500 3200 5600 Gestreifte Wasch-Anzüge ma tadellosen Stoften 140 475„ 850 Weiße Waschkleider In vornehmer Ausführung aus Schleierstoft, auch für Kommunion 7000 100 Dunkle Voile-Kleider sehr praktisch, einfarbig und gemustert, reizende Neuheiten 5200 5.400 1675 3 200 Farbige Backtischkleider eintarbig und gemusten 1475 2600 200 Kittel- und Fantasie-Anzüge in allen Farben, entzückend gearbeitet 96 2000 1350 Weiße Wasch-Anzüge Schlupfblusen und Kieler Formen 1700 825 1200 Gestreifte Waschblusen gute Beschaffenheit, reiche Auswahl 750 375 600 LeonhardTietz Aktien-Gesellschaft Düsseldorf.