(Nor. 365.) cho der Berge. Düsseldorf, Donnerstag den 3r. Dezember 1812. Beim Schlusse des Jahres 1812. In den Ozean der Zeiten Senkt sich dieses Jahr hinab; Dank dem guten Gott! Wir schreiten Ferner an dem Wanderstab. Viele, viele sind gefallen, Die das Neujahr nicht gesehn: Denken wir: bald kann uns allen Auch das Nämliche geschehn. Sicher sind wir keine Stunde Vor des Knochenmannes Hieb; Wohl dem, der mit offnem Munde Noch bis jezt am Athmen blieb. Laßt dem Herrn der Welt uns danken g. Der am Leben uns erdielt; Laßt uns hoffen und nicht wanken; Gut ist, was der Herr befiehlt. Bald begrüßen wir den Frieden, Ruhig wird die ganze Welt; Dann— o, wohl uns! wird hieniedem Fleiß und Wohlstand dergestellt. Vereinigte Staaten von Amerika. Neu York, zr. Okt.— Die neuen Gegner des' Hn. Maodison klagen sehr über die gegen sie gerichteten Angr ffe, welche sie Verfolgungen beißen; uind doch scheuen sich die Herren nicht, die Verwaltung kaltblütig der Intrigue und der Besiechung zu beschuldigen. Kein Amerikaner, sagen sie, möch) t e d i e B e w e g g r ü n d e d e r C l i n t o n i s c h e n P a t r i o t e n z angreifen. Sie selbst aber wagen es, unstreitig mit eben so viel Wahrheit als Großmutb, die ! Verwaltung der schändlichsten Verbrechen zu beschuldigen. Dies sind die Folgen eines unvernünf„ t i g e n u n d u n ü b e r l e g t e n E i f e r s! G l a u b e n d i e s e H e r ren, daß die alten und treuen Freunde des Hrn. : Maddison die abscheulichen Verläumdungen, die sie ; g e g e n s e i n e n g u t e n N a m e n a u s s t r e u e n, r u d i g a n hören werden, ohne sie zu widerlegen und ohne auf seine Verläumder selbst unläugbare Thatsachen zueückzuschiehen? In diesem Falle kennen sie ihre Gegner nicht. James Maddison war von ganz sechet, sse S. c Se#; man noch Elinton kannte. Sol er seine Stelle diesem Gentleman abtreten, der keine Dienste für sich in Anspruch keine politische Laufbahn verfolgt dat und als amedie ganze Welt von der Ges keit und dem poltischen Zoecke eines izes geunsere Nation zu aufgeklätt ist, als daß se die n:: neuesen. Steatsdiener und iöre tdenersen Reie nalrechte auso verwadrlosen könnte. E ng lan d. London vom 18. Dezember. mit einer Botschaft des Prinz=Regenten, die zum Kosinski zurückgedrängt hatte, in Minsk ein, w Einee Ponschuft UrU Piinz-Grepei- g— P W•VIVPTT- TGTPVDUTCPGD“ Zweck hatte, Rußland Subsidien zu bewilligen H. 1 sie beträchtliche Magazine von Lebensmitteln un Whitbread stand auf und erklärte bestimmt, er kön 1 Munition fand. Man ersiehet aus diesem Bülle • ne diesem Vorschlage seine Beistimmung nicht ge den. Es wäre viel schicklicher, sagte er, daß das Unterhaus für die Unglücklichen dieses Landes Un terstützungen bewoligte, und das Elend der Armen Englands linderte, anstatt seine Großmuth gegen Rußland, unter welchem Vorwande es auch sey., auszuüben. Jeder ist sich selbst am nächsten, fährt der Redner fort, und ob ich gleich eingestebe, daß es nicht immer vernünftig ist, einen solchen Grundsatz zu befolgen, so denke ich doch, daß wenn man die Entbehrungen und Drangsale in Erwägung zieht, denen Großbrittanien durch die Fortdauer des Krieges ausgesetzt ist, und wir Abgaben bezahlen müssen, es diel besser ist, sie zur Unterstützung unsecer unglücklichen Mitbürger zu entrichten. In diesem Augenblick werde ich nicht mehr sagen; ich widerjetze mich aber der Bewilligung irgend einer Summe für den erwähnten Gegenstand. Sir Franeis Bürdett sagt, die Botschaft sei in der gegenwärtigen Lage der Dinge beschimpfend fürs Volk. Auf den Antrag des Kanzlers der Schatzkammer ist die Verhandlung auf den andern Tag verschoben worden. — Laut Privatschreiben aus Sizilien vom 30. Oktober hatte sich die Königin von Sezilien nach Sanct=Margaretha auf den südlichen Theil der Insei zurückgezogen. Man versichert, daß Lord Bentinck im Kommando der englischen Truppen in Sizilten durch General Murray ersetzt werden ard. — Nach den letzten Nachrichten von unserer armee in Spanien war das Hauptquartier Wellingtons den 25. Nov. zu Grenada.— Admiral Warren hat dem Minister die Botschaft eingesandt, die dem Congreß vom Präsidenten der VereinigtenStaaten zugeschickt wurde.— Nebst den Schiffen, die schon nach Halifax unterwegs sind, haben folgende Befehl erhalten, zum Admiral Warren zu stoßen: der Ramislies, vom 74; der Cumberland, von 74; die Sybilla, von 38; die Verfinsterung, der Indianer, der Araber, und mehrere andere kleinere Fahrzeuge. O e strei ersiehet aus diesem Bülle tin, daß der ein leichtes Kavalleriekorps komman dirende Graf Czernitscheff die russischen Genera# Winzingerode, Sverschin und Leoa Narischin, di von der franz. Armee zu Gefangenen gemacht wur den, und unter Eskorte nach Deutschland gebrach werden sollten, befreiete. Sp anie n. Gironna, vom II. Dez.— Es scheint, da die Spanier endlich anfangen die Augen über di Gefahr zu öffnen, womit sie der Ehrgeiz der Eng länder bedroht, und der Verachtungen, womit si diese Nation behandelt, wüde sind. Der Augenbli# ist nicht ferne, wo der wahrhaft patriotisch gesinnt Theil sich von jenem trennen wird, der an Englan verkauft ist; die Nationalparthei besteht aus der besten Offizieren, aus beinahe allen Gutsbesitzern, und der gesammten Geistlichkeit; auf der ander: Seite sind einige Mitglieder der Junta, einige hab süchtige Kaufleute und ausländische Offiziere, alt Lacy, O'Donnel, Sarsield, die für einen Augen blick bei dem Volke in Anseden standen, nun abe schon als Intriganten und Räuber bekannt sind Nichts gleicht dem Unglück der von ihnen unter drückten Völker; alles ist daselbst zinsbar und ty rannisch: sie verlangen Geto und nehmen es wil es ihnen einfällt; der eine schickt es seiner Frau, nach Mayorkä, die sich dort aufhält, um die Früch: te seiner Räubereien einzuerndten; der andere per schwendet alles; jener entfloh von Tarragona, und schleppte das Geld der leichtgläubigen Catalonier mit sich fort, jezt fügt er auch noch das der Einwohner von Murcia und Granada hinzu. Setzen wir diesen Menschen, ohne Ehre und ohne Vaterland die wahren Spanier, jene, welche man los veejos Christianos nennen kann, entgegen; sie führen freilich Krieg, allein sie führen ihn offen und redlich: nie siel es ihnen ein, Meuchelmord und Gift zu Hilfe zu nehmen; nie haben sie das Volk das sie vertheidigen wollen geplündert. Unter die. ser Anzahl sind Balleisteros, Merino nc: sie fühlen , e s, m i t w e l c h e r S c h a n d e d i e J u n t o s i e b e d e c k t e, d o sie dieselbe den Befehlen des engl. Generals unterord: an:... vom 21. Dez.— Unsere Zeitungenmaz i nete; sie saden ein, daß dieses gerade so viel hieße, on mehrere russische Bülletins, unter andern je- n als der Mit=und Nachwelt zuzeigen, daßeige ganze Minsk, vom 19. Nov., bekannt. Am 16. Naition keinen einzigen redlichen, energischen, mit v. M. rückte die Avantgarde des Armeekorps des k einigen Talenten begabten Mann aufzuweisen habe, Grafen Wittgenstein, nachdem dieselbe deu Gen.,( und zerbrachen ihre Degen. „ Dee utschn Nürnbers, 26. Dez. Vorgestern traf Se. Exz. der Hr. Divisionsgeneral Graf Grenier mit seinem Haupiquartier hier ein. Großherzogthum Berg. (Beschluß des gestern abgebrochenen Beschlusses des kais. Kommissärs, FinanzMinister des Großherzogthums Berg, die Enregistrements=Gebühren betreffend.) Art. 25. Die vorgesetzten der Enregistrements. Veewaltung sind ermächtigt, sich an alle Orte, wo öffentliche Verkäufe an den Meistbietenden gehalten werden, zu verfügen, und sich die Protokolle a-; die Abschriften der vorläusigen Erklärungen u lassen. erden über die entdeckten Contraventionen e aufnehmen. Sie können selbst den Bei6 Maires, des Adjunktes oder des Polimissärs derjenigen Commüne nachsuchen, in W. der Verkauf vorgeht. In Hinsicht des gerichtlichen Verfahrens bey obengedachten Uebertretungs=Fällen, werden die Vorschriften des Litels XI. des Dekreis vom 17. Dez. I81I befolgt. Der Zeugenbeweis kann in Betreff derjenigen Verkaure, bei welchen obigen Verthounden entge gengehandelt worden, als gültig angenommen wer26. Der Staat, die Domainen und die Comad den, Art 20. vorgeschriebenen Erklänicht unterworfen. Die Verkäufe von, dem Staate oder den Domaigen zugehörigen Mobilien werden von den Enregistrements=und Domainen Beamten vorgenommen, Die, die Einziehung direkter Steuern bezweckenden, Verkäufe geschehen durch den Steuerdiener, n Gegenwart des Maires oder seines Adjunkts, der eines hierzu beauftragten PolizeiAgenten. Die Verkäufe, den Commünen zustehender Mobiien können von den Mairen, ihren Adjunkten, oder von jeder anderen hierzu beauftragten Person vorzenommen werden. Von der Schätzung. Art. 27. Wenn der, in einem, eine Uebertragung des Eigenthums oder des Nießbrauches unbewegicher Güter unter lästigen Bedingungen, bewirkenden Betrage, ausgeraumte Preis zur Zeit der Verjusserung und nach Vergleichung der benachbarten Güter gleicher Art, gringer als der innere Werih zu seyn scheint, so kann die Enregistrements=Verwaltung eine Schätzung verlangen. Diese muß indessen in Jahres Frist vom Tage der Einregistrirung des Betrages an zu rechnen, nachgesucht werden. Art. 28. Der Antrag auf Schätzung geschieht bey dem Tribunale der ersten Instanz, in dessen Bezirke die Güter gelegen sind, mittelst einer Vorstellung welche die Berennung des von der Administration gewählten Werksverständigen enthält. Die Schätzung soll binnen 14 Tagen verordnet werden. Weigert sich die Partie, ihrer Seits einen Werksverständigen zu stellen, und ist die an dieselbe erlassene Auffordnung, dieses in dreien Tagen zu bewirken, fruchtlos geblieben, so wird das Tribunal von Amtswegen einen solchen ernennen. Sind sie Werksverständigen getheilter Meinung, so werden sie einen dritten zuziehen; kännen sie sich über die Wahl besselben nicht vereinigen, so wird der Friedensrichter des betreffenden Cantons dieses bewerkstelligen. Die Schätzungs=Protokolle müssen längstens in einem Monate nach der, an die Werksständigen gemachten Uebergabe des, die Schätzung verordnenden Bescheids, oder einen Monat nach der geschehenen Zuziehung eines dritten Werksverständigen, eingereicht werden. Die Schätzungs=Kosten fallen dem Erwerber des Gutes zur kast, doch nur allein in dem Falle, wenn die Schätzung wenigstens um ein Achtel den im Vertrage ausgedrückten Preis übersteigt. Auf allen Fall ist der Erwerber gehalten, die Gebühren für den Mehrbetrag der Schätzung zu entrichten, wenn ein solcher durch den Bericht der Werksverständigen ausgemittelt worden. ####rt. 29. Der Antrag auf Schätzung findet auch bei dem Ertrage von unbeweglichen Gütern statt, wovon das Eigenthum oder Rießbrauch durch jeden andern, als lästigen Titel übertragen wird; sobald nämlich die Unzulänglichkeit der Angabe aus keiner Verhandlung bemessen werden kann, woraus sich der wirkliche Ertrag der Güter schon ergiebt. Art. 3o. In allen Fällen, wo die Schätzungs=Kosten dem Zahlungspflichtigen zu Last fallen, werden die Enregistrements=Gebühren für den Mehrbetrag der Schätzung doppelt erhoben. Verbindlichkeiten der öffentlichen Beamten. Art. zr. Die Maire werden vierteljährig den Enregistrements=Empfängern des Bezirks die von id nen beglaubigten Nachweisen der vorgekommenen Sterbfälle zustellen. Diese Nachweisen werden auf ungestewpeltem Papiere ausgefertigt, und müssen in den Monaten April, Julius, Oktober und Januar eingereicht wer den, bey Strafe von dreissig Franken für jeden Monat Verspätung. Art. 32. Die Notarien, Greffiers, Huissiers, Generalsekretäre der Präfekturen, so wie die Unterpräfekte, Mairen und deren Sekretäre werden alle drei Monate ihre Repertorien, welche sie in Gemäßheit des Art. 49. des Dekrets vom 17. Dec. 1811 zu führen verbunden sind, dem EnregistrementsEmpfänger ihres Wohnortes vorlegen,welcher dasselbe mit seinem Visa versehen und hierin die Anzahl der eingetragenen Akten benennen wird. Diese Offenlegung muß regelmäßig in den ersten 14 Tagen der Monate April, Julius, Okober und Januar geschehen, bey Strafe von zedn Franken für jede Verspätung von 14 Tagen. Allgemeine Bestimmungen. Art. 33. Alle Bestimmungen des Dekrets vomr7. Dec. 18ür werden fort bestehen, in soweit dieselden durch Gegenwärtiges nicht aufgehoben worden. Art. 34 Dee General Direktor der Domänen uns des Enregistrements ist mit der Vollziehung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt. Düsseldorf den 17. Dezember 1812. Unterz. Graf Beugnot. Für gleichlautende Ausfertigung: In Abwesenheit des General=Sekretärs, Der Chef des General=Sekretariats Unterz. Palluys. Als gleichlautend bescheinigt: Der General=Direktor der Domänen und des Enregistrements. Fir AVERTISSEMENTS. Ankündigung. Donnerstag den 7. Januar 1813, Morgens 10 Uhr foll die fürstk. Wittgensteinische Wollentuch und Zeugfabrik zu Laasphe, mit sämtl. Fabrikgeräthschaften unv einem bedeutenden Vorrath von roden Materialien und Fabrikaten auf der fürstl. Rentkammer zu Laasphe öffentlich an den Meistbietenden, mit Vorbehalt höherer Ratisikation verkauft werden. Die zu dieser Fabrik gehörende Gebäude und Grundsücke bestehen: 1. In einen ras Fuß langen drei stöckigen hölzernen Gebäude, worin 16 heizbare Zimmer, 1o Kammern, 2 Küchen, mehrere Böden und 2 Kellern sich befinden. 2. In einem dahinterstehenden astöckigen hölzerne Färbnehaus mit den nöthigen Farbekesseln. z. in einem Holzschoppen; 4. einem daranstoßenden 77#/2 Quardratruik großen Garten; s. in einer 47 Quardratruthen und s2 Quardrat schuhen großen Wiese zu Aufstellung der Buchrah men: F5. in einer nahe gelegene Walkmühl mit 4 Wal kengängen. Die zu dieser Fabrik gehörenden Geräthschafte und sämtlich in sehr guten Stande, und es befinde sich darunter auch mehrere Spiin-und Kratzmasch nen. Die näheren Verhältnisse dieses vortheilha ten Etablissements, so wie die weitere Verkauf Be dingungen sind bei der fürstl. Wittgensteinischen Rentkammer zu Laasphe zu erfahren; und es dien nur noch zur Nachricht, daß jeder, der im Verstei gerungstermin zum Mitdiethen zugelassen werden will mit glaubenswürdigen vorzulegenden Zeugnissen übe den Besitz hinlänglicher Zahlungsmittel versehen seyr muß. Eine in Brüssel bestehende Baumwoll=Spinnere ganz neu und in der höchsten Perfektion verse: mobei 4 Ketten=Stühle von 130 Spublen, 8 Mi oulen und die dazu gehörige Kratz=Maschine, Ver theil Stühle, kurz alles was zu einer vollständiger Spinnerei gedört, durch ein Roßwerk von circa 4; Fuß Gang und 28 Fuß Rade Durchmesser auf das Beste arbeitet und ganz vortreflich schönes Garn von allen Numern liefert, ist nebst 4 Pferden zu sehl billigen Bedingnissen zu verkaufen und dessen Lo Pal Killis zu haspechts Nähere auskunft zu erfragen bei J. H. Bien b ar in Aachen. Bei Chirurgus Moers Nr. 830 auf de.#a. fenstraße sind auf dem ersten Stock 2 und auf dem dritten Stock 2 möblirte Zimmer an ledige Herren zu vermietben. Bei Herrn Jaust auf der Napoleonsstraße sind ganz kein gearbeitete Souwarow=Stiefeln zu 7 Reichsthaler, doppelte Jagd=Gewehre und allerlei Sattler=Arbei fertig um billige Preise zu haben, und deswegen hegt man auch das billige Vertrauen, recht vielen Zuspruch zu erwarten. Auf der Ratingerstraße Nro. 102 ist an der Straße auf dem zweiten Stock ein schön möblirtes Zimmer an ledige Herren zu verpachten und gleich zu bezieden; man kann auch Kost im Hause daben. Der Staatsratd Jacoor bittet Freunde und Bekannte, welche Bücher, Hefte von Zeitschriften oder Landkarten von ihm in Händen haben, diese bal.digst au ihn zurückgelangen zu lassen.