(Nor. 55h.) Düsseldorf, Montag den 2r. Dezember 1812. Fr#arnkrer Paris vom 18. Dezember. Man hat Nachrichten vom Kaiser vom z. Dez.“ Se. Maj. genoß der besten Gesundheit, und war noch immer zu Moldeschenow=- Privatbriefe, welche von der Armee selbst angekommen sind, geben Details über die Affaire am 8: Sie hatte glänzende Resultate zur Folge. Das Korps von Kutusow war' nicht wieder zum Vorschein gekommen; aber die beiden Korps von Wittgenstein und von Tschitschakoff sind bei dem Uebergange über die Bereniza außerordentlich hart mitgenommen worden: Man hatvon diesen beiden Korps'9 bis 10,00o Gefangene zenommen, 1o Kanonen und 6 Standarten oder Jahnen erobert. Die=Kriegsgefangenen sagen; die 4 Divisionen vom Korps des Tschitschakoff seien auf 7ooc Mann-Infanterie und 600o. Mann Kavalerie zusammen geschmolzen.“ Das Korps des Fürsten von Schwarzenberg marschirte in der Richtung nach Slonim, um sich mit der großen Armee zu vereinigen. Eine Partei dieses Korps überrumpelte zu Pinsk eine Abtheilung von 600 Russen, welche eine große Convoi von Munition esfortiren. Das österreichische Korps hat sie weggenommen: Man erwartet unverzüglich; die offiziellen Octails über diese glücklichen Ereignisse. Gröningen; 3. Dezember. Folgende Aktenstücke sind ein glänzender Beweis der guten Stimmung der 87: Coborte, die zum Theil aus jungen Leuten dieses Departements(westlichen Ems)besteht; und der Zufriedenheit, mit welcher S. M. das Begehen der 87° Cohorte, zur großen Armee berufen zu berden, aufgenommen haben. Abschrift der Adresse der Cohorte, an S. M. den Kaiser und König, um bei der großen Armee angestellt zu werden, vom I. Obtober 1812. Sire, unsere Reiben sind gebildet, und wir sind bereits in den Handgriffen unterrichtet. Das Gesetz welches unsere: Pflichten auf die Bewachung der Küsten und des Innern des Reiches beschränkt, kann unsern Eifer und unsere Ergebenheit für unsern Kaiser nicht beschränken; da wir im Innern, welches die Liebe der Franzosen zu Sr, M. bewacht, wenig nützlich sind, so nedmen wir die Freiheit, Ew. M. zu bitten, uns zu ihrer großen Armee zu rufen. Wir schwören es Ew. M., daß, wenn, ungeachtet aller unseter Anstrenzungen, es uns nicht gelingen sollte, in Unerschrockenheit mit den alten Phalangen zu wetteifern, die den kaiserlichen Adler Frankreichs auf die Basteien von Emolensk pflanzten, wir ihnen wenigstens durch unsere Anhänglichkeit an Ihre erlauchte Person gleich kommen werden. Wir schätzen uns glücklich; Sire, wenn Ew. M. einst zu sagen geruhen, daß Sie mit der 87 Cohorte zufrieden waren. Wir sind u. s. w. Der Obern, die Offiziere Unteroffiziere und Soldaren. Busmann. Paris den 24. November 1812. General, ich meldete Idnen am 20. Oktober, daß ich den von den 87. Coborte geäußerten Wunsch zur großen Armee berufen werden, dem Kaiser vorgelegt habe. S. M. sehr zufrieden mit den Gesinnungen, welche die r. Cohorte an Tag geleet hat, tragen mir auf, ihr Höchstdero' Zufriedenbeit zu bezeigen, ohne jedoch über den Gegenstand des Begehrens mir Befehl zu ertheilen. Geben Sie also, H. General, der 87 Coberte das Wohlgefallen des Kaisers zu erkennen;indem sie dieses ehrenvolle Zeugniß erehält; wird sie, ich bin es gewit, ihren Eifer und ihre Ergebenheit für den Dienst Sr. M. verde###p#in. Empfangen Sie, General, u. s. w. Der Kriegsminister, Herzog von Feltre. England. London vom 9. Dezember. Albion bleibt sich in der Intoleranz gegen alle fremde politische Mächte, so wie gegen anderst denkende Glaubensgenossen beharrlich gleich. um 7. legte der Bischof von London dem Oberhause einen Petition der Geistlichkeit von London, die sich unter dem Namen des Sioncollegiums versammelt bat, gegen die Reklamationen der Katholiken dar. —Eine Petition der Geistlichkeit der Grafschaft Leicerster wurde ebenfalls vorgelegt. Diese beiden Aktenstücke wurden auf dem Büreau hinterlegt. Im Unterhause legte Hr. Babington eine Petition des Erzdiakons von Leicerster, gegen die Re nen der Katholiken vor. Das Haus befahl die Petition in dem Bureau niederzulegen. In der Sitzung am 8. legte Lord Palmerston eine Petition der Universität Cambridge gegen die Reklamationen der Katholiken ein; das Haus befahl, die Petition auf dem Bureau zu hinterlegen. Eine Petition der nämlichen Corpration gegen die nämlichen Reklamationen der Katholiken wurde auf die Hr. Fiebder, Hoftorier, K gestern von KonsantAim Sanstag sod 2 Dfisere von der rugfischen Der Contreadmiral Surridge hat den Begehlüber alle Schiffe zu Chatham erhalten. oil e n. Warschau, vom 25. November. In einem Dekrete vom zo. Okt. ist, in Erwagung des Nachtheils, der den Einwohnern des Herzogtbums und besonders dem Landmanne daraus entsteht, wie die Juden in ihrer jetzigen Lage mit) Getranken Handel treiben, sich mit Fabrikationund Schank beschäftigen, und um jüdische Familien, die sich jezt von diesem Erwerbszweige nähren, zu Beschäftisguagen zu fübren, die dem genzen Lande nugz. i) Vom 1. Juli 1814en, bis em binlänglicher Grund eintritt diese Einrichtung abzuändern, soll kein Jude und keine Jüdin mit Getränken weder„ daadeln, noch sie fabriziren, noch borgt, Hhasshog. verkaufen, weder unter eigenem noch fremden Na( men, weder auf eigene noch fremde Rechnung. Kein Jude soll soger in den Wirtskäufern(Kretschoms), Schenken, oder Brauereien nicht einmal wohnen. 2) Wer dagegen handelt, dem werden die Getränke zum besten des Schatzes weggenommen, und er muß ihren doppelten Werth an den Angeber bezahlen. z) Jeder, der einem Juden zur Betreibung dieser verbotenen Beschäftigung behülflich ist, verfällt in dieselbe Strafe. 4) Jeder Beamte, der die Uebertretung dieser Vorschriften zuläßt, wird nach Verhältniß bestraft und sogar zugleich von seinem Posten entfernt. s) Den Eigenthümern von Brantweinbrennereien ist es erlaubt einen Juden bis zum r. Juli 1814 als Branntweinbrenner in ihrem Dienste zu bebalten, aber er darf Getränke weder verkaufen, noch für sich verfertigen, bei Gefahr derselben Strafe. Durch ein anderes Dekret, vom 3o. Oktober, wird verordnet, daß die den Ausländern, die in unser Land ziehen wollen, zugestandenen Wohlthaten, auch auf die alttestamentarischen Glaubengenossen ausgedehnt werden sollen, wenn sie beweisen: *) Daß sie einen reinen Fond von 60,000 fl. besitzen, und mit diesem Kapitale ein nützliches Geschäft, außer Fabrikation u. s. w. Getränke, treiben wollen, indem sie dazu nur Leute ihrer Religion gebrauchen, oder daß sie gesonnen sind einen Handel en gros anzufangen, oder daß sie sich mit den Wissenschaften beschäftigen, in welchem Falle sie ein Zeugniß von der Edukationsdirektion niederlegen müssen, oder wenn sie Aerzte sind, von dem Generalmedizinalrath. 2) Daß sie polnisch, oder französisch oder deutsch lesen und schreiben können. z) Sie müssen sich verpflichten, ihre Kinder nach zurückgelegtem zten Jahre derselben in die Nationalschulen zu schicken, und 4) sich in ihrem Aeußern durchaus in nichts von andern Landeseinwohnern auszuzeichnen. Außer diesen können nur diejenigen Juden in das Land gelassen werden, welche beweisen, daß sie wenigstens 300 fl. Vermögen besitzen, und vor erner Kommission aus sachverständigen Geschwornen dartdun, daß sie geschickte Handwerker sind, und sich verpflichten, wenigstens s Jahre hindurch nach ihrem Eintritt in das Land eine dieser Professio neg zu treiben; wer dagegen handelt, wird übe die Gränze gebracht.“ Bei de hier seit dier für werden 6 für die 2 Stettin Truppen zur Arme Gutsbesitz Bedeckung wie verla stellung z1 serungen spricht da werde.— soll in seyn.— schon seit der Fina franz. un daß die thanen a steuer auf richtet we * Gestern ein Wage re mit ei M. des die Pferd nahm. Man w chatel und in dem er Düsselk beim bis gestellt. A V Unsere wandten 1 r###e u. 4 m. Berlin, 9. Dezember. Bei den Durchmärschen der Truppen war es hier seit einiger Zeit sehr lebendig. Es werden hier für die Armee viele Pferde aufgekauft. So werden hier auch viele Monturen verfertigt, wofür die Lieseranten baare Bezahlung erhalten. Durch Stettin sollen dieser Tage 10,00o Mann französ. Truppen aus Schedisch=Pommern und Meklenburg zur Armee gehen. Am z. Abends traf hier ein Gutsbesitzer aus Schlesien als Gefangener unter Bedeckung von preuss. Gensdarmen ein. Er hat, wie verlautet, Sr. Maj. dem Könige eine Vorstellung zugesandt, deren Inhalt unanständige Aufserungen und unerlaubte Vorschläge waren. Man spricht davon, daß er auf eine Festung kommen werde.— In den lezten Tagen des Novembers soll in Preussen und Polen viel Schnee gefallen seyn.— Der Staatsrath Baguillin befindet sich schon seit geraumer Zeit in Wilna zur Regulirung der Finanzangelegenheiten zwischen dem kaiserl. franz. und königl. preuss. Hofe.— Es verlautet, daß die lezten 2 Termine der den preuss. Unterthanen auferlegten Einkommen= und Vermögenssteuer auf ein Mal bis zum 24. unnachsichtlich entrichtet werden sollen. De utschrano Frankfurt svom r7. Dezember. Gestern Nachmittags zwischen 3 und 4 Uhr gieng ein Wagen mit.6 Pferden hier durch, dem 3 Kurie. re mit einem Gefolgewagen und ein Bereiter Sr. M. des Kaisers vorausgingen, welcher nachdem er die Pferde gewechselt hatte, den Weg nach Mainz nahm. Man weiß, daß Se. Durchl. der Fürst von Neufchatel und Se. Exzell. der Herzog von Vicenza sich in dem ersten Wagen befanden. Düsseldorf vom 20. Dezember.— Von Arnbeim bis nach Orsoyhat sich das Treibeis im Rhein gestellt. AVERTISSEMENTS. Heiraths=Anzeige.„ Unsere ehliche Verbindung zeigen wir unsern Verwandten und Freunden hiemit ergebenst an, und empfehlen uns deren fernern Freundschaft bestens. Düsseldorf den 20. Dezember 1812. M. L. Scheuer. Johanna Scheuer, geborne Mayer. Bey dieser Gelegenheit benachrichtige ich meine Freunde und Gönner das ich nicht mehr im Hause meiner Eltern, sondern in der Elberfelderstraße, dem Eingang des botanischen Gartens gegenüber, wohne, wo ich meine bis jetzt geführte Handlung fortsetzen werde. M. L. Scheuer. Literarische Arnzieige. In der ersten Hälfte des künftigen Monats Januar wird der erste 24— 25 Bogen starke Band des nachstehenden Werkes im Verlage bei Heinrich Gondon in Düsseldorf erscheinen. Preis 2 Rthir. 20 Sbr. H and buch über die eröffnung und Theilung der Erbschaften, worin zugleich die Grundsätze der Schenkungen unter Lebenden, der Testamente, und der vertragmäßigen Erbfolge entwikelt werden. Aus dem Französischen des Herrn M. Favaro de Langlade, Reichsbarons, Rathes des Cassationshofes, und Mitgliedes der Ehrenlegion. Uebersetzt durch Molitor und von Wardenburg, Advocaten beim Oberappellationshofe des Großber= zogtbums Berg. Die Ueberschrift dieses Buches wird schon das Interesse eines jeden Geschäftsmannes erregen, indem es eine der schwersten und zugleich wichtigsten Materien des Civilrechtes behandelt Da der Name des schon früher als Schriftsteller rühmlichst bekannten Verfassero, und die allgemein günstige Aufnahme, welche dieses Buch in Frankreich gefunden, dessen innern Werth hinlänglich verbürgen: so theile ich dem Publikum hier nur eine allgemeine Uebersicht von dem Inhalte desselben mit. Dieses Werk theilt sich in zwei Theile; der erste Theil desteht aus 14 Kapiteln, welche über folgende Gegenstände handelen. r. Cap. Von der Eröffnung der Erbschaften und von der Folgeordnung unter den gesetzlichen Erben. Dieses Capitel ist von 82 Geschlechtsregistern begleitet, worin nicht nur alle im Gesetz erwähnte Fälle, sondern auch diejenigen, welche dasselbe zwar nicht ausdrücklich vorhergesehen, die es aber nichts desto weniger miteinbegriffen hat, durch Beyspiele faßlich gemacht und erläutert werden. 2. Cap. Von dem bürgerlichen Tode und dessen . S: Ron den Zolestalerben und engesesten: Erben, soi wie von den mit jeder dieser Eigenschaften verbundenen Rechten. 4. Cap: Von den Personen, welche der Erbfolge unwürdig sind. c. Cap Von der Annahme der Erbschaft, so wie von der Eigenschaft und der Würkung dieser An6. Cap Von dem bei Eröffnung der Erbschaft zu errichtenden Inventarium. 7: Cap. Von der Annahme einer Erbschaft unter der Rechtswohlthat des Inventariums, so wie von den Würkungen dieser Annahme. 8. Cap. Von der Entsagung der Erbschaft, oder der ebelichen Gütergemeinschaft. 9. Cap.. Von den mit vem Erbrechte: verbunden 1o. Cap. Von der Angabe der Erbschaft, weldem Staate zu entrichtenden Rechten: rr Cap.: Von der Klage auf Theilung, sol wie von den verschiedenen Verrichtungen; welche die Theilung einer Erbschaft veranlassen kann. 12. Cap.: Von der Versteigerung untheilbarer Im mobilien, welche unten den Erben= geschieht, 12. Cap. Von Theilungen, die von dem Vater oder von der. Mutter oder anderen Ascendenten unter idren Descendenten vorgenommen werden können. 14.: Cap.: Von= der Art und Weise, wie das Domicik bestimmt werden muß, um zu wissen, an welchem: Orte. die Erbschaftt eines: Verstorbenen sich eröffnet hat:! Der zweyte Theil ist in neum Capitel aoger theilt, und handelt über folgende Gegenstände. I. Cap. Von dem Vermögenstheile, worüber Jeder verfügen konn, und von dem Theile, den Descendenten oder Ascendenten vorbehalten ist. 2. Cap.: Von den Schenkungen unter Lebenden, and von den dabey zu beobachtenden Vorschriften. z. Cap.: Von der vertragmäßigen Erbeinsetzung und ihren Würkung.=. 4. Cap. Vom Testament, von seiner Form, von den Verfüguggen, welche es zuläßt, so wie von den Fällen, in denen es kraftlos s. Cap. Vom testamentarischen Executor und dessen: Verbindlichkeiten. 6. Cap. Von der Einsetzung ins Pflichttheil, von der Art; diese Einsetzung zu bewürken, und von den Würkungen, welche sie hervorbringt. 7. Cap. Von den Edeverträgen und den Vorschriften,welche allen Verträgen dieser Art gemein sind. 8. Cap. Von dem Rechtsverhältnisse des Brautschatzes und den Vorschriften, welche demselben bes sonders eigen sind. 9. Von der Gütergem#inschaft untet Eheleuten und den Vorschriften, welche sowohl die vertragmäßige als gesetzliche Gemeinschaft betreffen. Diese Inhaltsanzeige wird jeden practischen Rechtsgelehrten und besonders die Notarien von dem großen Nutzen überzeugen, den ihnen dieses Werk, gewähren kann; indem=dasselbe nicht nur die ganze Lehre der Erbfolge nach dem Gesetzduche Naposeon abhandelt, sondern auch darin alles dasjenige vorgetragen und erläutert wird, was die Proceßordnung und die Verordnungen über das Enregistre= ment Anwendbares über diesen Gegenstand enthalten. Düsseldorf den 19. Dezember 1812. Die Herren: Fürstenau Vater und Sohn, noch unvergeßlich dem Andenken der Musik=Kenner durch ihr vortreffliches Flötenspiel, werden bei ihrer Durche reise nach Frankfurt und München erster Tagen hier eintreffen. Jedermann, der diese beiden Künstler im vorigen Winter dier gebört hat, freuet sich im Voraus auf einen genußreichen Abend, indem die Herren Fürstenau auf vieles Begehren ein Concert geben werden. Notar Haager wird Dienstag den 22. Dezember im Hause Karlstadt Nro: 993 Nachmittags von 2 bis g Uhr unter andern Mobilien, einen ganz neuen Coupe=Wagen, eine große eiserne Kiste und drei große türkische Fußteppichen öffentlich an den MeistI bietenden verkaufen. 1 Es steht eine fast neue Boutique zu verkaufen. Die Expedition sagt wo. (* Dem geebrten Publikum mache ich diemit ergebenst bekannt, daß ich meine Weinwirthschaft fer1 ner nicht mehr fortsetzen werde, sondern mich in Ausübung der Kleidermacher Profession jedem gu“ t i g e n Z u s p r u c h e b e s t e n s e m p f e h l e, i n d e m p r o m p e ! und reelle Bedienung meine Beeiferung= seyn wird ** Joh. Jeppenfelt. Die ner Reapel vo hielt, sind der Kaiser sich im bei Deserteur, gericht zum der Ausbei tener Amne Infanteriet heil wurd. ∆ Nachricht Folge ist de Gesandter u kaiserl. Maj li daselbst Morgen u von Trautme Hofe halten, hundenen Eil ablegen.— verflessenen E des Ordensfe chen Funktior heftigen Kran besorgt war, — Das groß hat bei der