( Nro. 255) — Düsseldorf, Montag den 24. August 1812. Frankrei ch. Paris vom 19. August. Das gestrige Amtsblatt enthält folgenden russischen Ukas: Wir, Alexander I., von Gottes Gnade Kaiser und Selbstberrscher aller Reussen, 2c. Der Angriff, welchen der Feind auf Rußland getban hat, und der Krieg, den Wir, aller Unserer Bemüdungen ungeachtet, nicht haben vermeiden können, nöthigen Uns, zu dringenden Hilfsmitteln Zuflucht zu nehmen, um den Feind an seinem wei tern Vordringen und an seinem Plan zu hindern, ganz Rußland in Feuer und Blut zu setzen.„Diese Maasregeln machen die Vermehrung Unserer Kriegeemachr unumgängtich: deswegen befehlen Wir, binnen einem Monate in den Gouvernewents von Weißrutzland, und in jenen von Podolien, Wolhynien, Liestand und Esthland eine neue Rekrutenaushebung zu machen, und von soo Mann auf folgende Art s Mann auszuheben: r. Die Rekruten, welche man in den zwei ersten Wochen ausheben wird, sollen auch dann, wenn sie einen halben Zoll zu klein waren, um den erforderlichen Wuchs zu haben, ohne Schwierigkeit als Rekruten angenommen werden. 2. Uebrigens wird man auf allen Punkten so verfahren, wie bei der vorigen Truppenaushebung. z. Anstatt in Siberten Truppen auszubeben, ist man gehalten, für jeden Mann 2000 Rubel zu bezahlen. Aus dem Hauptquartier zu Drissa den 1(13) Juli, 1812. Das Original ist unterzeichnet Alexander. Die Abschrift A. Balascheff. Beurkundet, Der Herzog Alexander von Würtemberg. Die von Sr. Exz. dem Marschall Herzog von Ragusa befehligte Armee von Portugall kampirte am 2. Juli am Duerr, in Gegenwart der eng1, en Armee; am 16. gieng der Herzog von Ragusa zu Tordesilles, im Angesichte des Feindes, über diesen Fluß, u. nach mehrern Treffen, in welchen allen e Franzosen einen ausgezeichneten-Vortheil hatten, wurde der Feind allmählig bis Salamanka zurückgedrängt, wo die beiden Armeen am 22. gegeneinander standen. Von beiden Seiten begann die Kanonade, uno der Marschau, Herzog von Ragusa, entschlossen, eine Schlacht zu liefern, war beschäftigt, seine lezten Vorkehrungen zu treffen, als ihn eine hoble Kugel traf, die ihm den rechten Arm zerschmetterte und auf der rechten-Seite 2 WunSchlachtfeld zu verlassen. Wegen seines Lebens ist man außer Besorgniß. Kommando in dem Augenblick, wo das Lreffen begann; es dauerte mit der größten Erbittevo, Tapfere tongen lns. es rkeit u mehrere Thaten des mens der Franzosen würdig. Indessen datte Unglück, welches dem Marschal Herzog von Ragusa wiederfahren war, den General Clauzel gleich anfangs bestimmt, sich auf das rechte Ufer der Tormes zurückzuziehen. Nach unentschiedenen Vortheilen gieng er bei Alba wieder über diesen Fluß, und ließ eine seiner Divisionen zurück, um den Brückenkopf bis Mittag des andern Tages zu decken. Der Rückzug geschah, ohne vom Feinde beunruhigt zu werden, dessen Verlust sehr beträchtlich war. Die französische Armee sezte am 23. Juli ihren Marsch über Penaranda fort, wo sie von der engtischen Kavalte. — rie verfolgt wurde. Unsere Arrieregarde focht mit 1 Vortheil gegen dieselbe, zwang sie, sich spornstreichs zurückzuziehen, und tödtete derselben viele Mannschaft. Die Armee sezte iyren Marsch fort, ohne daß der Feino einen andern Versuch machte, und nahm ihre Stellung zu Tordesillas hinter dem Duero wieder ein. Polen. Warschau, vom 8: August.) Antwort S. M. des Königs von Sachsen, Herzogs von Warschau, unsers allergnädigsten Herrn, gegeben den Deputirten der Generalkonföderation( des Königreichs Polen, auf der öffentlichen Audienz am 12. Juli 1812 zu Dresden. Meine Herren Deputirten der General= konsöderation Polens! Mit gleichem Antheile und Vergnügen habe, ich gesehen, auf welche Art sich der Nationlgeist auf dem Reichstage offentbarte, und mit welchem schönen Enthusiasmus sich die Konföderation bildete. Sehr gern trete ich der unter dem Schutze meines großen Bundesgenossen vorgenommenen Verbindung, zu einer so gerechten Sache, bei, und werde dazu mit aller Anstrengung, welche die Vaterlandsliebe in mir erregt, mitwirken. Leben wird Polen... und sein neues Leben wiro ein Werk Napoleons seyn. Die Beweise der Gefühle der Nation für meine Person sind meinem Herzen theuer; die, welche ihr mir ausdrückt, nehme ich liebreich an. Beitriktsakte S. M. Friederichs Augusts Königs von Sachsen, Herzogs von Warschau, zur Generalkonföderation des Königreichs Polen, eigenhändig unterschrieben am 12. Juli 1812. Friedrich August, von Gottes Gnaden König von Sachsen, Herzog von Warschau 2c. Nach Ansicht der Aktevom 28. Juni 1812, durch welche sich der in Warschau versammelte Reichstag zu einer Generalkonföderation Polens vereinigte, und welche Uns, dem Artikel dieser Akte gemäß, von einer an Uns abgesandten Deputation vorgelegt worden ist; sind Wir, zur Bestätigung dieser Verbindung, billigend den Zweck, den sie unter dem Schutze S. M. des Kaisers der Franzosen, Königs von Italien, Protektors des Rheinbundes, Vermittlers des Schweizerbundes, Unsers großen Bundesgenossen zu erreichen sich vorsezt, und voll von Hoffnung, daß dieser große Monarch seine mächtige Unterstützung, um die die Nation bittet, nicht abschlagen wird, um auch Unserer Seits aus allen Kräften zur Unterstüzzung der Sache des Vaterlandes mitzuwirken zur Generalkonföderation Polens beigetreten und treten ihr bei. Dem zufolge befehlen und empfehlen Wir allen Geistlichen, Zivil=und Militairbeamten, und im Allgemeinen allen Unsern treuen Unterthanen des Herzogthums Warschau, ihre Gewalt, Ansehen und alle in ihrer Machl stehende Mittel zur Unterstützung aller den Zweck der allgemeinen Anstrengung der Nation befordernden Mittel anzuwenden. Zu größerer Glaubwürdigkeit haben Wir diese Akte eigenhändig unterschrieben, und mit Unserm königl. Siegel zu bekräftigen befohlen. Gegeben in Unserm Pallast zu Dresden am 12. Juli 1012. Friedrich August. Großherzogthum Berg. Ausschließlicher Salzverkauf. Beschluß vom 16. August 1812. Wir kaiserlicher Kommissair, Reichs=Graf, Finanz= Minister im Großherzogthum Berg; In Erwägung: Istens, Daß zugleich mit der Einfährung der indirekten Steuern in dem Großberzogthum, die Grundsteuer sehr vermindert wurde, und daß diese Ver! m i n d e r u n g d e m ö f f e n t l i c h e n S c h a t z e d u r c h d i e s i c h e r e * Einnahme von jenen Auflagen ersetzt werden muß; atens. Daß aber diese neuen Quellen der StaatsEinkünfte durch den Schleichhandel ab geleitet werI den, und der gute Erfolg dieses leztern zum Theile zum Vortheil des Auslandes, der ganze Nachtbeil desselben aber endlich die Bewohner des Großherzogthums treffen muß; ztens, Daß die Commünen wirklich für den Ver) l u s t v e r a n t w o r t l i c h s i n d, d e n d e r ö f f e n t l i c h e S c h a t z auf diese Weise durch den Schleichhandel erleidet, und zwar in dem Verhältniss-, als lezterer in dem Umfange- jeder derselben Statt hat; atens, Daß die Mittel, welche man bis jezt zur„ Unterdrückung desselben hat anwenden mäßen, Unordnungen und so strenge Maasregeln veranlaßt 1 haben, welchen für die Zukunft zu begegnen dringend ist; stens, Daß schon mehrere Gemeinden, in denen ) e i n w e i s e r S i n n h e r r s c h t, u n d w e l c h e v o l l g u t e n W i l lens zu den öffentlichen Lasten beitragen, Mittel an( gegeben haben, um eines theils die ärmere Klasse 1 ihrer Bewohner vor der Verführung durch den un1 erlaubten Gewinn aus dem Schleichhandel zu sichern, andern theils um der begüterten Klasse die Vergeltungsmagsregeln zu ersparen, welche die Regierung 1 a n z u w e n d e n g e n ö t h i g t i s t: btens, Daß diese Gemeinden dem gemäß verlangt ( haben, ihnen ein ihrer wirklichen Consumtion ange) m e s s e n e s C o n t i n g e n t v o n S a l z z u b e s t i m m e n, w i e ; e s f r ü h e r i n d e m e h e m a l i g p r e u s s i s c h e n A n t h e i l d e s k Großherzogthums üblich gewesen; „ Daß endlich diese Vertheilungsart des Salzes wirklich geeignet scheint, die Verführung u. die Strenge zu beseitigen, welche der Schleichhan del mit sich führt, und daß sie die Einwohner um so mehr heruhigen muß, als die Munizipalb ehörden dabei mitwirken werden; Nach Einsicht: Istens, Der Listen der Bevölkerung und des Viehstandes, welche Uus von den Präfekten im Monat Juni jüngst überreicht worden sind: 2tens, Der Nachweisung über den Salz Verkauf in jeder Cümmäne vom tsten Jänner bis Zisten Juli 1812, welche Uns der General Zolladministrator vorgelegt hat: Unter Genehmhaltung S. K. K. Majestät; Haben beschlossen und beschließen, wie folgt: Art. r. Die Quantitaten Regie Salz, welche für die vier lezten Monate des Jahrs 1812 in jedem Arrondissement des Großherzogthums noch verkauft werden müßen, sind in der dem gegenwärtigen Be schlusse angehängten Nachweise bestimmt. Art. 2. Besondere Etats der Vertheilung unter aue Communen nach der angeführten Nachweise, de stimmen ebenfalis die Consumtion jeder dieser Com munen; diese Etats sind von Uns genehmigt und den Präfekten zugesandt worden, um solche ohne Aufschub an alle Maire des Großherzogihums zu vertheilen; leztere sind verpflichtet solche innerhalb acht und vierzia Stunden nach dem Empfange berannt zu machen. Art. z. Die Maire theilen ihre Verwalteten in so viele Sektionen, als es Debitbüreaus in jeder Gemeinde gibt, mit Rücksicht jedoch auf die Bequemlichkeit der Consumenten Sie übergeben den Debitanten ein Verzeichniß der Consumenten ihrer Sektion, worin die Nummer des Hauses, die Anzahl der Bewohner, der Namen und das Gewerb jedes Hausherrn oder Familienhauptes, endlich der Viehstand angegeben werden. Art. 4 Jeder Consument ist gehalten, sein Salz in dem ihm angewiesenen Debit zu kaufen, und es ist den Debitanten verboten den Consumenten einer andern Sektion Salz verabfolgen zu lassen. Man kann nicht weniger als ein Kilogramm auf einmal abnehmen, außer in dem Falle, wo der Maire wegen Armuth einen Erlaubnißschein dazu ertheilt hat. Diese Scheine werden auf Freypapier ausgestellt.— Art. s. Die Debitanten halten ein Register über 1 das an jede Familie verkaufte Salz. Der General= Administrator der Zölle wird ihnen dazu besondere Register und zugleich die nöthige Anweisung zur 1 Führung derselben öbermachen. Art. 6. Die Regie wird im nächsten Dezember einen General Etat der Salzverkäufe in jeder Commüne anfertigen lassen; dieser Etat wird enthalten: 1 :) Die Quantität welche in den vier lezten Monaten von 1812 verkauft werden muß: . 2) D i e j e n i g e, w e l c h e b i s z u m r o t e n D e z e m b e r verkauft ist:=„ 3) Was zu verkaufen übrig blieb: 4) Die Bezeichnung der Familienhäupter, welche den Registern ihren muthmaßlichen Bedarf noch nicht erreicht haben. "##ser Etat wird von der Regie den Mairen vor #5. ves besagten Monats Dezember mige: Art. 7. Die Maire setzen in dem Munizivalratbe die Mittel fest, wie der uhverkaufte Betrag des Con tingents unter die Consumenten der Commüne vertbeilt werden solle, dergestalt, daß dersolt im 31. Dezember 1812 verkauft seyn könne. ort 8. Am z1. Dezember Abends, sollen die Büche, der Deb anten geschlossen werden, und es kann Herkauft werden.. Jahrs Der General=Zolladministrator wird, gleich nach der Schließung der Register, eine Nachweise über diejenigen Quantitäten anfertigen lassen, welche noch unverkauft geblieben sind, und jede Gemeinde wird bes Säsin, Beirca, 8c Abzus bes innern Werths ner Socefeden. der Rezie verbleid., als Schuld. Ar., 9. Der onentliche Schaz wird für den durch den Schleichhandel veranlaßten Betrag dieses Deficits nach der Vertheilungsart entschädigt, welche S. M der Kaiser und König auf den desfalls überreichten Vorschlag festzusezen für dienlich erachten wird. 1c. Der General Administrator der Zölle, die Pratecte und Maire sind mit der Vollziehung des gewartigen Beschlusses beauftragt. Düsseldorf den 1hten August 1812. Unter. der Graf Beugnot. „Für gleichförmige Ausfertigung Der General=Secretair des Finanz Ministeriums #„ unter. Masson. Als gleichlautend bescheinigt, Der General Zelladministrator, unterz. David. Nachweise der Salzbeträge, welche von der Regie in den vier lezten Monaten des Jahrs 1812 noch verkauft werden müssen, berechnet nach den Lisse, der Bevölkerung und des Viehstandes, erge aezig des Verkaus in den acht frühern Arrondissement. Bevölkerung. Metrisch Zentner. Düsseldorf 92,629 Elberfeld 111.188 Mülheim 80,904„ " 87,187„ 88,000 " 8 3• 4 0 0 * 97,300 " 63,000„ „„„ 80,700„. Der Verkauf des Monats August in annaberungs weise abgezogen, indem man den Mittelverkauf in den Monaten Juny und July zum Grunde gelegt Essen Dortmund Hagen Hamm Dillenburg Siegen 3·984 4/499 3/415 3·936 4.412 4.6% 4.288 2,75I " 34929 ist annäherungs AVERTI,SSEMENTS. Heute Montag und morgen Dienstag, werden hier verschiedene merkwürdige Stücke gezeigt werden, welche noch nie hier gesehen wurden, nämlich, es werden am hiesigen Schloße auf dem Rheine zwei Kinder auf einer Schupkarrig welche mit Raquetten illuminirt und worauf 8 Kanonen losgeschossen werden, wozu ein geehrtes Publikum eingeladen wird. W. G. Mikuski Schwimmeister. Donnerstag den 3. September sollen die zum Universitätsfonds gehörigen Höher Banden bei Gerresbeim, Nachmittags um drei Uhr bei Wilhelm Laufs an den Pfädlen meistdietend verpachtet werden. Die Bedingungen können vorher auf dem Mairie=Büreau zu Gerresheim und bei mir eingesehen werden. Düsseldorf den 1s. August 1812. Sch aller. Freitag den 4. September werden im Gasthofe zum schwarzen Horn, ungefähr 60 Ahmen rothen und 70 Ahmen weißen Wein, zum Besten des Universitätsfonds, unter den gewöhnlichen Bedingungen zum Verkauf an den Meistbietenden ausgesezt werden. Düsseldorf den rs. August 1812. Schaller. Diejenigen, welche sich von dem glücklichen Erfolge der von dem Augenarzte, Herrn Lusardi, auf der Neubrücke zu Düsseldorf wohnhaft, gemachten Operationen zu überzeugen wünschen, mögen sich an folgende Numeros wenden: 1. Herr Iansen, auf der Wallstraße. 2. Zwei Greise, in dem Hospital in der Neustadt. 3. Ein Kind von Heinrich Beeler, 6 Jahre alt blind gebohren, aus Ratingen, Reubrücke Rro. 192. 4. Wilbelm Dohm, ebenfaks blind gebohren, 20 Jahre alt, aus Mettman.(Er war vor 12 Jahren ohne Erfolg operirt worden. Er wohnt bei Hrn. Strücker auf der Neustraße. s. Gertrud Kirchkamp, 75 Jahre an, seit 5 Jadren blind; auf dem Hundsrücken, Nro. 329 Diese Frau konnte den zweiten Tag nach der Operation von ihrem Gesicht Gebrauch machen, und den zehnten Tag gieng sie allein in die Kirche. In einiger Zeit wird man die Adresse von mehreren andern angeben. Landkarten=Anzeige. Im Verlage der unterzeichneten Handlung sind erschienen: Neuemilitairische Situations=und 1 Postkarten von Polen und Preussen, ; v o n K n i t t e l. G r ö ß t e s L a n d k a r t e n F o r m a t. f l. 2 I 24 kr. oder 1 Thlr. 12 Grosch. Sächs. [ Neue militairische Situations=und Postkarten von Wen=Rutland, und zwar ) v o n K ö n i g s b e r g b i s z u m L a d o g a S e e, 2 0 M e i l e n hinter Petersburg, von niiiel. Größtes Landkarten Format. fl. 2 24 kr. oder 1 Thir. 12 Grosch. Sächs. Diese Prachtblätter bedürfen keiner Empfehlung; das Publikum hat entschieden. Sie sind Bedürtniß für den denkenden Mann. Auf dem vortrefflichen ) B l a t t v o n R u ß l a n d b e f i n d e t s i c h n i c h t n u r d e r g a n z e 1 f i n n i s c h e M e e r b u s e n, s o n d e r n e i n g r o ß e r T h e i l d e r : Ostsee, und selbst die schwedische Küste skizzirt, was I vielleicht sehr zweckmäßig erachtet werden könnte. Ferner ist daselbst so eben die dritte ganz verbesserte Auflage von Knittels neue Postkarte von Deutsche te herausgekommen. Sie geht von Paris bis Königsberg, und kostet, sammt Postbuch, nur! fl. 3o kr. oder I Thlr. Sächs. Desgleichen ist alda eine neue große Militairische Situationen= und Post1 karte von Ungarn und Sieibenbürgen; 1 von Knittel. fl. 2 24 kr. oder 1 Thlr. 12 Grosch. Sächs. Fertig geworden, und mehrere wichtige Blätter liegen zur Herausgabe bereit, wovon wir einem geehrten Publikum zur geeigneten Zeit Ansie ue mechen ucht uriehen urdten. Rürnberg im August 1812. Campésche Buch=Kunst= Musik und Landkarten=Handlung. NB. Vorstehende Karten sind, zum Militairgebrauch, sämmtlich auch auf Leinwand gezogen, und auf Battist gedruckt zu haben. ) Obige Karten des Kriegsschauplatzes sind bei Unterzeichnetem pr. Stück zu 2 Rthlr. zu haben, und auf Battist gedruckt zu 3 Rthlr. 20 Stbr. Auch nehme auf alle Artikel obiger Handlung Commission. Düsseloorf, 18. August 1812. Jod. Wild. Reitz, Kunst= ind Spielwa aren=Handlung in Nr. 856. * Ein Frauenzimmer welche mit gutem Zeugniß I verseben, sucht als Kammerjungfer oder als Haushälterin Dienst. Das Nähere bei der Expedition.