( Nro. 57 " Mittwoch den 26. Februar 1812. Großherzogthum Berg. Wir Prafekt des Rheindepartements, Mitglied der Ehren Legion, veroronen die Einrückung des nachstehenden Beschlusses vom Herrn Präfekt des Lippe Departements, die Liquedation der öffenilichen Schulden in jenem Departement berreffend, in die Prafekrurakten und alle öffentlichen Blatter des Rheindepartements. Düssekdorf den 15. Februar 1812. Graf von Borcke. Münster den 6. Februar 1812. Auszug aus dem Register der PräfekturBeschlusse. Präfekt, Reichs=Graf, Kammerherr Sr. Mazestat des Kaisers und Königs, Nach Einsicht des kaiserlichen Dekrets vom 19. #o: 1811, welches zur Liquidirung der öffentlichen Schuld des ehemaligen Hochstifts Münster, und der constituirten Schulden geistlicher durch das kais nliche Dekret vom 14. Nov. 1811 aufgehobener Corporationen, so wie auch zur Liquidirung aller Civil=Militair und Geistlichen Pensionen, 1 welche Individuen bewilligt sind, die in dem De partement der Lippe ihren Wohnort haben, eine besondere Commission verordnet. Nach Einsicht des kaiserlichen Dekrets vom 3. Jan. r812, welches den Herrn Baron Louis, Staatsrath zum Präsidenten, und die Herren Desmazis uno von Macar zu Mitgliedern der Commission ernennt: Auf die Eröffnung des Herrn Baron Louis, Präsidenten, daß er den Herrn von Druffel, Sohn, zum Generalsekretair der Commission ernannt habe, und daß diese konstituirt und im Romberger Hotel zu Münster vereinigt sey,) Beschließt: r. Die Gläubiger des ehemaligen Hochstifts Mun. ster müssen in der kürzesten Zeitfrist die Originale oder autheutischen Abschriften ihrer Schuldverschreibungen der Commission einreichen. 2. Diejenigen, welche die Originale einreichen, werden darüber von dem Generalsekretair der Commission einen Ablieferungsschein erhalten. ministration der ehewaligen Kriegs= und Domainen Kammer autbentische Abscheitten idrer Verschreibungen überreicht haben, können sich darauf beziehen, und sollen diese Abschriften, welche sich in den Büreaus der Prafektur befinden, der Commission zugestellt werden. 2. Da die Liquidirung nach Maßgabe gescheben wird, wie die einzelnen Gläubiger sich melden, und ihre Schuldverschreibungen produciren, und da die Commission bis den 18. März die Tableaus formirt haben muß, um den Zeitpunkt der Bezahlung der Zinsen nicht zu verzögern: so haben jene, welche den angegebenen Weisungen zu folgen vernachlassigen, sich selbst allen Zeitverlust beizumessen, dem sie sich dadurch aussetzen. s Die Verfügungen der Art. r, 2 und 4sind anwendbar auf die gehörig constituirten Schulden der geistlichen durch das Dekret vom 1a. Nov. Is1I aufgehobenen Corporationen. 6. Die Eivil=Militair= und geistlichen Pensionnaire, welche ihren Wohnsitz im Departement der Lippe haben, und unter den vorigen Regierungen Pensionen oder Unterhalts=Gelder bezogen, müse sen in der kürzesten Frist der Commission ein Tableau einreichen, welches enthält: 1) Namen und Vornamen, 2) Alter, 3) Die Natur der von ihnen verwalteten Funetionen. 4) Die Dauer ihrer Dienstzeit. s) Den Betrag des letzten Dienst=Einkommens, welches sie bezogen haben. 6) Den Betrag der Pension oder der Unterhaltsgelder, welche ihnen bewilligt worden sind.“ Modelle zu diesen Tableaus werden gedruckt, und die Pensionnaire können sich in der Aschendorffschen Büchdruckerei damit versehen. 7) Die Pensionnaire werden diesen Tableaus ih, re Beweisstücke hinzufügen, und nach deren kur. zen vorläufigen Prüfungen darüber von dem General=Sekretair der Commission einen Empfangs schein erhalten. 8) Diejenigen Pensionnaire welche keine Beweisstücke besitzen, oder selbe den unter der bergischen Verwaltung eingereichten Tableaus beigefügt da ben, können sich darauf beziehen, und sollen die dahin gehörigen Papiere, welche sich in den Prä fektur=Büreaus befinden, der Commission übergeben werden. 9) Die Verfügung des Artikels 4 ist auf die Pensionnaire anwendbar. 1o) Die Pensionen jener Klosterzeistlichen männ lichen und weiblichen Geschlechts, die zu den durch das Dekret vom 1a. Nov. 18ir aufgehobenen Klöstern gehörten, und zufolge jenes Dekrets ein Recht haben, in dem Departement der Lippe ih ren Wohnsitz zu nehmen, werden durch die Com mission liquidirt werden; sie müssen den Verfügungen der kaiserlichen Dekrete vom Ia. Nov. 181r und vom 3. Jan. 1812(Memorial administratif von 1811. Nr. 10 und von 1812. Jer. s) ein Genüge leisten. II. Dieses Arrete soll in das Memorial administratif eingerückt werden. (Unterz.) Der Graf Dusaillant. Für gleichlautende Ausfertigung, Der General=Sekcetair des Lippdepartements v. Druffel. Düsseldorf den 22. Febr. 181.. Wir Präfekt des Rheindepartements, Mitglied der Ehren=Legion. Verordnen, daß der nach den Bestimmungen des kais. königl. Dekrets vom 22. Juny und 17 Dez 1811 und des Ministerial=Beschlusses vom 31. Januar 1812 festgesetzte Tarif der Salzpreise in die Präfektur-Akten und öffentlichen Blatter des Departements eingerückt werden solle. Graf von Borcke. (NachstehenderT tel gehört über nebenstebende Tabelle) Dienst von 1812 Tarif der Salz=Preise, Nach den Bestimmungen der k. k. Dekrete vom 22ten Juni und irren Bezember 1511, und des Ministerial=Bestchusses vom 3 sien Ignuar 1812(Artikel 53). Departement. Arrondisment. Kanton. Düssel dorf. Elber feld. Mülheim. Essen Doxt= mund. Ruhr Hagen. Hamm.( burg. Sieg Siegen Mittlere Eentfernung der Saline von jedem Kanton, wenn der Weg durch den Ort wo das Entrepot ist, genommen wird. Die Stunden sind berechnet zu 30 auf einen Grad. Verta preis mnpen begrif Abgabe dem 2# — I Preis des Salzes; vom metrischen Zentner: Verkag eis un begrif bgabe em T##t m 22 Silz von Königsborn. nI. Tunsportkosten zu 40 Cen. für die Stunde. 2 3 3 3 3 3 3 10 30 0 □ 3 3 3 7 20 6 32 1 80 3 60 2 88 3 68 4 28 S 6 28 98 0 0 80 0 □0 88 92 60 28 68 40 0 60 28 40 14 40 15 20 16 00 17 00 18 40 12 00 12 20 13 48 15 CO 16 28 16 88 Verlust berechnet zu 33 p8 vom Fabrikationspreis. Ganzer Verkaufspreis mit Ausschluß der Centimen. Grobes ausländisches Salz. Inlaufspreis. Fr Ct. 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 0 0 0 0 0 0 □ 0 0 0 0 0 0 0 0 0 O 0, 40 9 48 9. 10 0, 40 C. 40 0, 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 0 □ □ 0 □ 0. 40 0• 40 Or 40 0• 40 0• 40 O. 40 0 40 0. 40 O. 40 0 40 0• 40 0) 40 0• 40 0• 40 0. 40 0. 40 O. 40 0. 40 0, 40 0, 40 0, 40 Fr C1. 39 00 40 00 4r 00 49 00 40 00 41 00 30 00 37 00 37 00 39 00 38 00 38 00 40 00 42 00 00 00 00 00 00 43 42 43 43 00 38 36 36 00 38 00 38 00 37 00 32 00 34 00 33 00 34 00 3§ 00 36 00 36 00 34 00 3§ 00 36 00 35 00 3§ 00 36 00 36 00 33 00 35 00 34 00 34 00 36 00 37 00 0O 37 00 36 00 4S 00 46 00 46 00 47 00 49 00 42 00 44 00 44 00 45 00 47 00 47 00 Fr 0 # # * 8 3 36 2 35 9 38 5 0 0 8 0 2 0 Transport. Verlust. Verkaufspreis. Beuerkungen. Totale Mondsfinsterniß, den 20. Fehr. Morgens um 5 Uhr. Der Vollmond ereignet sich des Morgens um 6 Uhr 16 Minuten Düsseldorfer Zeit, eben vorher ehe der Mond durch die Ebene der Erdbahn bei seinem aufsteigenden Knoten geht: Der Anfang der Finsterniß ist um 4 Uhr 20 Minuten wenn der Mond tief in Westen steht. Der Anfang der totalen Finsterniß in um Uhr 25 Minuten. Das Mittel um 6 Uhr 17 Minuten. Das Ende um 7 Uhr, wo der Mond schon untergegangen ist. Wädrend der Finsterniß bleibt der Mond unge: fähr noch 2 Stunden über dem Düsseldorfer Horizonte. In Amerika ist die Finsterniß während ihrer ganzen Dauer sichtbar. Preussen Auf das bevorstehende Frühjahr dürften wieder, wie im vorigen Jahre, die Ostseeküsten stark besezt werden, um den engl. Kauffahrteischiffen allen Handel mit dem festen Lande zu sperren. I I 1yrien Die Handelsstädte in Frankreich haben große Portheile durch die Einsetzung der Handelsgerichte gezogen. Selde sind nun auch in den illyrischen Provinzen errichtet worden. Das Handelsgericht in Triest wurde den 20. Jän. vom Hrn. Intendanten installirt. Nor d amer i k a. Washingion vom 31. Haus der Repräsentanten hat diese Woche seine Verhandlungen mit einem außerordentlichen Nachdruck angefangen. Nach dem festen und entschiedenen Charakter zu urtheilen, den es heute bei Gelegenheit der Bill in Betreff der Supplementärtruppen geäußert hat, kann man nicht umhin zu schließen, daß der Krieg gegen Großbeittanien bald ausbrechen werde. Haus der Repräsentanten.— Hr. William schlug den Ausschuß zu ermächtigen, vom Senat eine andere Bill zu erbalten, wodurch der Verfü des Präsidenten sechs Jägercompagnien zur Vertheidigung der Küsten überlassen werden. Er fügte hinzu, er hätte vernommen, daß man im wekklichen Theil einen neuen Angriff von Seiten der Indier befürchte, und daß es folglich wichtig (en, diese Bill so bald als möglich zu erlassen. Herr Gee sagte, man hätte Nachricht, daß der Prophet eine Verstärkung von 2000 Mann erhalten, und daß es wahrscheinleich sey, daß er einer nen neuen Angriff im Schilde führe. Die Bill ging im Ausschusse ohne Tilgung durch, und es fehlte nur noch die Unterschrift des Präsidenten. AVERTISSEMENTS. In Gefolg höhern Auftrags, sollen Montag den 9. des künftigen Monats März Nachmittags 3 Uhr auf dem hie gen Mairie=Bureau die von den an die französische Armee gelieferten Wägen zurückgebliebenen Gabeln öffentlich an den Meistbietenden zum Verkauf ausgesetzt werden. Düsseldorf den 22. Februar 1812 Für den Herrn Maire Schnabel. Todes Anzeige. Ich zeige hiermit meinen auswärtigen Freunden und Bekannten an, daß es Gott gefallen hat, am 17. d. M. meinen Ehegatten Joo= Winand Buschmann., Generallandmesser der ehemaligen Herzopthümer Jülich und Berg, in seinem 67. Jahr und wovon wir 34 Jahre in der vergnügtesten Ehe zusammen gelebt hatten, an den Folgen eines Gichtflusses und eine 2jährigen bettlägerigen Krankheit aus seinem irdischen Wirkungskreise abzurnfen. Pempelfort den 20. Fedr. 1812. Maria Christina Buschmann, gebohrne ven Gahlen. Offentlicher Verkauf. Samstag den 29. laufenden Monats Februar, Abends sieben Uhr soll das zu Crefeld, im Ruhrdepartemente auf der lutherischen Kirchstraße unter Nr. 812 gelegene zur Faillet=Masse des F. de E. Höeninghaus gehörige Wohnhaus, samst anstoßenden sehr geräumigen Garten und Färbereigebäude, sowohl für schwarz als couleurfärberei nebst allen dazu vorhandenen Gerathschaften bei Herrn ! Weidmann am Westerthor zu Creveld Effentlich ( und an den Meistdietenden verkauft werden. Besagte Grundstücke werden zuerst einzelnweise, sodann im Ganzen ausgesetzt und zugeschlagen. 1 Die Bedingungen sind beim Notar Hanf zu 1 C r e f e l d n ä h e r z u v e r n e h m e n. * Einige Kapitalien von 500, 1000, raoo bis 3000 1 R t h r. l i e g e n b e r e i t, u m a u f e r s t e h y p o t h e k a r i s c h e Sicherheit lehnbar ausgeihan zu werden. Das Nähe( re bei Notar Schorn: